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DE102008024634A1 - Wohnmobil oder Wohnwagen mit Warmluft-Thermoboden - Google Patents

Wohnmobil oder Wohnwagen mit Warmluft-Thermoboden Download PDF

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DE102008024634A1
DE102008024634A1 DE102008024634A DE102008024634A DE102008024634A1 DE 102008024634 A1 DE102008024634 A1 DE 102008024634A1 DE 102008024634 A DE102008024634 A DE 102008024634A DE 102008024634 A DE102008024634 A DE 102008024634A DE 102008024634 A1 DE102008024634 A1 DE 102008024634A1
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Germany
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motorhome
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caravan according
milling
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DE102008024634A
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English (en)
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Stefan Ehl
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Hymer AG
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Hymer AG
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Priority to SI200930358T priority patent/SI2123493T1/sl
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Priority to HRP20120811AT priority patent/HRP20120811T1/hr
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Abstract

Wohnmobil oder Wohnwagen mit Warmluft-Thermoboden, bestehend aus einer unteren lastaufnehmenden Sperrholzplatte, die unterseitig gegebenenfalls mit einem Unterbodenschutz beschichtet ist, auf der eine Schicht aus dicht miteinander anstoßenden Isolierplatten aufgelegt ist, die zur Führung eines Warmluftstromes bestimmt sind, wobei die Isolierplatten unter Bildung von warmluft-durchströmten Hohlräumen nach oben hin durch eine obere Bodenplatte abgedeckt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die warmluft-durchströmten Hohlräume durch in den Isolierplatten eingebrachte Kanäle gebildet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit Warmluft-Thermoboden nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Wohnwagen oder Wohnmobile mit Warmluft-Thermoböden sind an sich bekannt. Es wird hierbei beispielsweise auf den Gegenstand der DE 91 02 618 U1 und der DE 20 2004 016 775 U1 verwiesen. Hierbei ist in einem Wohnfahrzeug eine Fußbodenheizung im Bereich eines Doppelbodens angeordnet ist. Oberhalb einer lastübertragenden Bodenplatte sind Isolierplatten aufgelegt, auf denen vertikale Stege aufgesetzt sind, auf denen wiederum eine Laufplatte aufgelegt ist. Die durch die Stege gebildeten Hohlräume zwischen der Laufplatte und der Bodenplatte sind von Warmluft durchströmt ( DE 20 2004 016 775 U1 ).
  • In der DE 91 02 618 U1 sind oberhalb des Hohlraumes in der Laufplatte schlitzartige Ausnehmungen vorhanden, die zum Ausströmen der Luft bestimmt sind. Die Warmluft strömt somit die Laufplatte von der Unterseite her an. Durch die entstehende Wärmeleitung soll sich die Laufplatte erwärmen und so einen beheizten Fußboden bilden. Nachteil dieser bekannten Ausführung ist jedoch, dass ein relativ hoher Fußbodenaufbau in Kauf genommen werden muss, weil oberhalb der Bodenplatte relativ hochbauende abstandhaltende Stege vorhanden sind. Weiterer Nachteil ist, dass die Wärmeverteilung unterhalb der Laufplatte nur ungenügend ist, denn die Laufplatte besteht bevorzugt aus einem Isoliermaterial oder einem Material mit schlechter Wärmeleitfähigkeit, so dass die Wirkung der Fußbodenheizung schlecht ist.
  • Mit dem Gegenstand der DE 103 44 755 A1 ist eine Fußbodenplatte mit Oberflächenschicht bekannt geworden, bei der auf einer fahrzeugseitig vorhandenen Trägerplatte eine aus einem Isoliermaterial bestehende Kunststoffplatte (z. B. Isolier-Schaumstoff) aufgebracht ist, und die einzelnen Platten so miteinander verklebt sind, dass sich in Richtung auf eine darüber liegende Gehplatte Schlitze ergeben, durch welche die Warmluft strömt.
  • Auch hier besteht der Nachteil, dass ein relativ hoher Aufbau auf dem fahrzeugseitig vorhandenen Fußboden in Kauf genommen werden muss und dass die Wärmeübertragung von den unterhalb der Gehplatte befindlichen Luftschlitzen auf die Gehplatte selbst ungenügend ist.
  • Mit dem Gegenstand der DE 20 2004 006 180 U1 ist eine Warmluftheizung für Wohnmobile und Wohnwagen bekannt geworden, bei der die Warmluft über eine sogenannte Stegdoppelplatte strömt. Hier besteht der Nachteil, dass die Stegdoppelplatte als separates Bauteil auf der vorhandenen Fußbodenplatte aufgelegt werden muss und deshalb in unerwünschter Weise den Aufbau des Fußbodens erhöht.
  • Zwar kann eine solche Stegdoppelplatte auch in den Fußbodenaufbau integriert werden, mit dem Ziel, die Einbauhöhe nicht zu erhöhen. Nachteil ist jedoch, dass die Kanäle in der Stegdoppelplatte gerade und parallel zueinander verlaufen, so dass es nicht möglich ist, bestimmte Bereiche des Fußbodens im Wohnmobil oder Wohnwagen zu beheizen und bestimmte andere Bereiche auszusparen.
  • Beispielsweise ist es wichtig, den Bereich unterhalb eines Tisches zu beheizen, wobei der Tischfuß aus Gewichtsgründen direkt auf der fahrzeugseitigen (untersten) Bodenplatte aufsitzen muss. Eine solche Technik ist bei der genannten Stegdoppelplatte nicht möglich, weil diese in diesem Bereich unterbrochen werden müsste, was zu einer fehlenden Beheizung in diesem Bereich führt.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Warmluft-Thermoboden für Wohnmobile und Wohnanhänger und andere Freizeitfahrzeuge (insbesondere auch Wasser- und Luftfahrzeuge) so weiterzubilden, dass eine günstige Wärmeverteilung über den Fußboden, bevorzugt in den begangenen Bereichen des Fußbodens, erfolgt, dass die Wärmeverteilung gleichmäßig und mit hohem Wirkungsgrad erfolgt und dass auch auf die fahrzeugseitigen Einbauten im Fahrzeugboden Rücksicht genommen werden kann.
  • Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet.
  • Wesentliches Merkmal der Erfindung ist, dass im Fahrzeugboden selbst gerade, gebogen oder in beliebiger Form verlaufende, warmluftdurchströmte Fräskanäle angeordnet sind, welche im Bereich einer hochisolierenden Isolierplatte eingebracht sind, die bevorzugt auf dem tragenden, unteren Fahrzeugboden aufgelegt sind und dass oberhalb der Fräskanäle, im Wärmekontakt mit der strömenden Warmluft eine wärmeleitende Metallplatte angeordnet ist, welche der gleichmäßigen Verteilung der Wärme unter dem Fußbodenbelag dient.
  • Mit der gegebenen technischen Lehre ergibt sich der Vorteil, dass die Warmluft auf einfache Weise im fahrzeugseitigen Fahrzeugboden selbst integriert ist, wenn man davon ausgeht, dass der Fahrzeugboden als unterste Schicht einen Unterbodenschutz aufweist und sich darüber unmittelbar eine erste, bodenseitige, lastaufnehmende Sperrholzplatte anschließt. Wichtig ist nun, dass unmittelbar auf dieser bodenseitigen Sperrholzplatte, die beispielsweise eine Dicke von 2 bis 6 mm hat, – und auf der schwere, fahrzeugseitige Einbauteile abgestützt sind – eine Isolierplatte angeordnet ist, welche z. B. aus einem Isolierschaummaterial oder einem anderen hochwärmedämmenden Material (z. B. Platten aus gepresster Steinwolle, Mineralwolle, Holzwolle, Papier, Pappe), besteht. In diese dicht aneinander anliegenden Isolierplatten sind nun erfindungsgemäß die Fräskanäle eingebracht, welche die warmluftführenden Kanäle ausbilden.
  • Damit ergibt sich der wesentliche Vorteil, dass durch die Anlage von gefrästen, gesägten oder in anderer Weise in das Plattenmaterial der Isolierplatten eingebrachten Warmluftkanälen, eine freie Leitungsführung möglich ist.
  • In den Bereichen des Fußbodens, wo ein besonders hoher Wärmebedarf besteht (das sind die begangenen Bereiche auf dem Fußboden), wird eine relativ hohe Dichte der Fräskanäle – also ein enger Abstand der nebeneinander liegenden Kanäle – gewählt, während die Fräskanäle in anderen Bereichen einen größeren Abstand aufweisen. Hierbei wird ein stets gleichbleibender Kanalquerschnitt vorausgesetzt. In einer anderen Ausführung kann jedoch der gegenseitige Abstand der Fräskanäle gleich sein und der Querschnitt der Fräskanäle kann verändert werden.
  • Erfindungsgemäß können nun die Fräskanäle in verschiedenartigen Bögen in den Isolierplatten geführt werden, mit dem Ziel, Einlagen und Aussparungen im Fahrzeugboden zu umfahren und dennoch den unmittelbaren Nachbarbereich dieser Einlagen und Aussparungen beheizen zu können, was beim Stand der Technik nicht der Fall ist.
  • Deshalb ist eine freie Leitungsführung für die Verwirklichung der erfindungsgemäßen Idee wichtig.
  • Die Warmluft strömt durch Kanäle und erwärmt den Boden. Zur Vermeidung unnötiger Wärmeverluste sind die Kanäle im oberen Teil des Bodens, direkt unter einem oberem Sperrholz und einem Fußbodenbelag vorgesehen. Es handelt sich somit um dieselbe Positionierung wie bei den Heizrohren einer wassergeführten Heizung. Zur gleichmäßigen Wärmeverteilung wird ein Blech unter dem oberen Sperrholz eingelegt, wie beim wassergeführten System. Über den Kanälen befinden sich somit ein Aluminiumblech, 3 mm Sperrholz sowie der PVC-Belag, darunter ca. 16 mm Styropor-Isolierung und 3 mm Sperrholz.
  • Vorteile:
    • – günstige Temperierung von Reisemobil- und Caravan-Böden
    • – bestehende Serien-Gasheizung wird genutzt
    • – einfache Installation, kein Wasser o. ä. notwendig
    • – autarke Bodenheizung, kein Stromanschluss (230 V) erforderlich
  • Die Kanäle (Fräskanäle im Bereich Rahmen/Dämmung) können sowohl längs als auch quer verlaufen sowie gerade als auch bogenförmig ausgeführt sein. Ausschlaggebend ist der jeweilige Grundriss des Fahrzeuges.
  • Die Kanäle werden von Warmluft (einer normalen Camping-Heizung) durchströmt. Die Kanäle werden bevorzugt mittels eines Fräsers in das Material der Isolierplatten eingebracht, wodurch sich ein im Querschnitt etwa C-förmiges Profil des Kanals ergibt. Hierauf ist die Erfindung jedoch nicht beschränkt. In einer anderen Ausgestaltung können die Kanäle auch durch andere Arbeitsverfahren als nach oben offenen Profil-Kanäle eingebracht werden. Solche alternativen Arbeitsverfahren sind z. B. das Einbringen von rinnenförmigen Kanälen durch ein Presswerkzeug oder ein Schneid- oder Stanzwerkzeug.
  • Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
  • Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
  • Es zeigen:
  • 1: Draufsicht auf einen Fahrzeugboden in einem Wohnmobil in einer ersten Ausführungsform
  • 2: Schnitt gemäß der Linie B-B in 1 in vergrößerter Darstellung
  • 3: eine Detailansicht der 2 mit Darstellung weiterer Einzelheiten
  • 4: die Draufsicht auf die 3 in Höhe eines Schnittes durch die Fräskanäle
  • 5: eine Draufsicht auf den Grundriss eines Wohnmobils ohne Fahrerhaus und Heckgarage
  • 6: die thermografische Draufsicht auf die Heizwirkung der Warmluftkanäle, wenn eine Blechplatte nicht verwendet wird.
  • 7: die gleiche Darstellung wie in 6 mit Verwendung einer wärmeverteilenden Blechplatte
  • 8: Darstellung der Wärmeverteilung an der Zuluftseite des Fahrzeugbodens mit Darstellung des zuluftseitigen Verteilerkanals
  • In 1 ist allgemein ein Fahrzeugboden 1 dargestellt, der in den 2 und 3 im Schnitt dargestellt ist.
  • Der Fahrzeugboden 1 weist in der Draufsicht zwei einander gegenüberliegende Radläufe 2 auf, in welche die nicht näher dargestellten Räder des Fahrzeuges eine Achse eingreifen und ferner eine Ausnehmung für den Eingriff eines Eintrittschachtes 3, in den die hier nicht dargestellte Eintrittstreppe eingreift.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind insgesamt zwei unterschiedliche Heizkreisläufe dargestellt, wobei der linke Heizkreislauf von einem sich in Längsrichtung des Fahrzeuges erstreckenden Verteilerkanal 8 ausgeht, der in der Nähe der Frontseite 7 des Fahrzeuges angeordnet ist. In Pfeilrichtung 15 schließt sich hierbei das Fahrerhaus an, während auf der gegenüberliegenden Seite bei 17 der Garagenbereich angeschlossen ist.
  • Über den in Längsrichtung verlaufenden Verteilerkanal 8 verlaufen eine Reihe von Zuluftbohrungen 12, welche einen größeren Querschnitt aufweisen, als vergleichsweise die daran anschließenden Warmluftkanäle 14. Dies ergibt sich insbesondere aus 2, wo erkennbar ist, dass sich die Zuluftbohrungen 12, in welche die Heizungsluft einströmt, auf einen kleineren Querschnitt der Warmluftkanäle 14 (Fräskanäle) vermindern.
  • Aus 1 ist erkennbar, dass die von der Heizung 29 (siehe 5) aufbereitete Warmluft in Pfeilrichtung 9 in den Verteilerkanal 8 stirnseitig einströmt und sich dort gleichmäßig verteilt, um so in die einzelnen Warmluftkanäle 14 einströmen zu können. Dort strömt die Warmluft in Pfeilrichtung 16 getrennt in jedem einzelnen Warmluftkanal 14 quer zur Fahrrichtung des Fahrzeuges und strömt an gegenüberliegenden Abluftbohrungen 4 aus, die bevorzug im Bereich eines Schrankes oder eines anderen Abluftverteilers angeordnet sind.
  • Außerhalb der Abluftbohrungen 4 schließt sich dann die nicht näher dargestellte Seitenwand 6 des Fahrzeuges an.
  • Die Ausströmung im Bereich der Abluftbohrungen 4 kann deshalb beispielsweise hinter einem Schrank 5 vor der Seitenwand des Fahrzeuges stattfinden.
  • In gleicher Weise ist ein weiterer Warmluftbereich dargestellt, der im Wesentlichen aus dem Verteilerkanal 11 besteht, der gebogen ausgebildet ist, in den die Warmluft in Pfeilrichtung 10 einströmt und dort in zugeordnete Zuluftbohrungen 13 verteilt wird und dort ebenfalls über eine Vielzahl von Warmluftkanälen 14 verläuft, welche die Luft in Pfeilrichtung 18 in den nicht näher dargestellten Garagenbereich 17 einströmen lassen.
  • Es wird bevorzugt, wenn zwei solche Verteilerkanäle 8, 11 vorhanden sind, obwohl die Erfindung nicht darauf beschränkt ist. Es kann auch vorgesehen werden, einen einzigen Verteilerkanal auszubilden, der dann beispielsweise die beiden Verteilerkanäle 8, 11 luftschlüssig miteinander verbindet.
  • In 2 sind weitere Einzelheiten des Aufbaus dargestellt, wo erkennbar ist, dass ausgehend von einer unteren Sperrholzplatte 22, die bevorzugt 3 mm Dicke aufweist, ein Holzrahmen mit einer Dämmung 23 aufgebaut ist, der in 3 näher dargestellt ist.
  • Wichtig ist nun, dass in den Bereich der Dämmung (siehe Platte 25 in 3) die besagten halboffenen Warmluftkanäle 14 eingefräst sind.
  • Die durch Fräsung in der Isolierplatte 25 hergestellten Wärmluftkanäle 14 schließen unmittelbar luftberührend und wärmeübertragend an der darüber liegenden Blechplatte 21 an.
  • Die Blechplatte 21 bildet also den oberen Abschluss der nach oben offenen Warmluftkanäle 14.
  • Die Blechplatte 21 besteht bevorzugt aus einem Aluminiumblech mit einer Dicke von z. B. 0,3 bis 0,8 mm, wobei statt eines Aluminiumbleches auch ein anderes Blech mit guter Wärmeleitfähigkeit verwendet werden kann.
  • Wichtig ist nur die gute Wärmeleitfähigkeit des Materials, wobei in manchen Anwendungsfällen auch ein Kunststoff mit guter Wärmeleitfähigkeit verwendet werden kann.
  • Oberhalb der Blechplatte 21 ist die obere Sperrholzplatte 20 mit einer Dicke von bevorzugt im Bereich von 3 mm vorgesehen und darüber ist ein herkömmlicher Bodenbelag 19 angeordnet, der beispielsweise aus einem PVC-Belag mit einer Dicke von 2 bis 3 mm besteht.
  • In 3 ist gezeigt, dass der Holzrahmen und die Dämmung 23 aus der unteren Sperrholzplatte 22 besteht, auf der seitliche Holzleisten 24 aufgelegt sind, zwischen denen die Isolierplatte 25 eingelegt ist. In diese Isolierplatte 25 sind die vorher genannten gebogen geführten Warmluftkanäle 14 eingefräst und werden luftschlüssig nach oben direkt von der dort aufgelegten Blechplatte 21 abgedeckt.
  • Die Blechplatte 21 ist durch die vorher erwähnte obere Sperrholzplatte 20 seitlich übergriffen, um einen seitlichen Wärmeverlust zu vermeiden.
  • Die 4 zeigt, dass im Bereich des Holzrahmens und der Dämmung 23 noch in Fahrrichtung quer verlaufende Querholzleisten 28 eingelegt sind, um dem gesamten Boden eine hohe Lastaufnahme mit entsprechender Quer- und Längsstabilität zu verleihen.
  • In 3 ist nochmals ein solcher Fräskanal 26 dargestellt, der unmittelbar als Warmluftkanal 14 für die Führung der Warmluft dient, die beispielsweise nach 4 – diese ist das zweite Ausführungsbeispiel – in Längsrichtung des Fahrzeuges (in Pfeilrichtung 16) einströmt und im Bereich des Fahrerhauses bei Pfeilrichtung 15 wieder ausströmt.
  • Die 5 zeigt die tatsächliche Ausführung dieses Ausführungsbeispieles. Auf dem Fahrzeugboden 1 ist eine Heizung 29 aufgebaut, die über einen nicht näher dargestellten Anschlussverteiler in Pfeilrichtung 16 am Garagenbereich 17 die Warmluft in die Warmluftkanäle 14 einspeist. Die Warmluftkanäle 14 sind durch die oben genannten halboffenen Kanäle, insbesondere in der Ausbildung als Fräskanäle 26, gebildet.
  • Wichtig ist nun, dass der bogenförmige Verlauf der Warmluftkanäle 14 dazu dient, bestimmte Bereiche im Fußboden zu umfahren, die ein Hindernis im Fußbodenaufbau darstellen. Hier ist erkennbar, dass beispielsweise auf der linken Seite ein Gurtbock 31 für die Sitzgruppe angeordnet ist, die unmittelbar fest auf dem Fahrzeugboden 1 verankert werden muss. Eine Unterfahrung dieses Gurtbockes 31 mit den Heizkanälen ist aus Stabilitätsgründen nicht erwünscht.
  • Gleiches gilt für den Tischfuß 32, der aus Festigkeitsgründen unmittelbar mit dem Fahrzeugboden 1 verbunden werden muss und der deshalb ebenfalls nicht mit den Warmluftkanälen 14 unterfahren werden darf.
  • Wichtig ist jedoch, dass der bogenförmige Verlauf der Warmluftkanäle so gewählt ist, dass sie in unmittelbarer Nähe des Gurtbockes 31 und des Tischfußes 32 verlaufen und von beiden Seiten her den Tischfuß 32 umgeben, um so eine besonders komfortable Heizung des Fußbodenbereichs der Sitzecke zu ermöglichen. Daher wird der Bodenbereich in unmittelbarer Nähe des Tischfußes beheizt, was bei gerade verlaufenden Warmluftkanälen nach dem Stand der Technik nicht möglich wäre.
  • Dies gilt auch für die Aussparung, die für einen Frischwassertank 33 vorgesehen ist und die gemäß der Darstellung in 5 ebenfalls von den Warmluftkanälen 14 umströmt wird.
  • Statt eines Abluftverteilers, wie er in 1 dargestellt ist, um die Abluftbohrungen 4 zusammenzufassen, kann auch gemäß 5 die gesamte Abluftöffnung von einem Abdeckblech 30 in der Nähe des Fahrerhauses (Frontseite 7) abgedeckt sein und dort sind Schlitze angeordnet, um so die Warmluft durch die Schlitze in das Fahrhaus fußbodenseitig eintreten zu lassen.
  • Anhand der 2 und 3 sei noch darauf hingewiesen, dass der untere Bereich der unteren Sperrholzplatte 22 mit einem Unterbodenschutz 27 beschichtet sein kann.
  • Aus der 7 ergibt sich nun durch Vergleich der 6 der Unterschied der Wirkung bei der Verwendung einer erfindungsgemäßen Blechplatte 21.
  • Während die 6 die Wärmeverteilung in einer thermografischen Darstellung ohne die Blechplatte 21 zeigt, zeigt die 7, dass die verwendete Blechplatte zu einer gleichmäßigen Verteilung des Wärmestromes der einzelnen Fräskanäle 26 im Fußbodenbereich führt und dass deshalb ein besonders günstiger Wärmeverlauf mit einer optimalen Beheizung des Fußbodens des Wohnmobils oder des Wohnwagens erfolgt.
  • Die 8 zeigt in vergrößerter Darstellung noch die Einlaufseite der Warmluft im Garagenbereich 17 gemäß der 5, wo erkennbar ist, dass die zunächst hoch-temperiert auf die Einströmbohrungen konzentrierte Wärme in Längsrichtung der Fräskanäle sehr schnell verteilt wird und dann einen gleichmäßigen Wärmeverlauf über die gesamte Länge der Fräskanäle 26 ergibt.
  • Die Erfindung ist nicht auf die Warmluftführung in Fräskanälen einer Dämmplatte beschränkt. In einer anderen Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass diese Ausfräsungen in der Dämmplatte mit einem dünnen Folienschlauch ausgefüllt sind, wobei dieser Folienschlauch im Querschnitt entweder geschlossen oder halboffen ist, um eine Anströmung der Warmluft an die Unterseite der Blechplatte zu ermöglichen.
  • In einer dritten Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass die Fräskanäle durch dünnwandige und/oder glattwandige Rohre ausgekleidet sind, wobei wiederum vorgesehen ist, dass die Rohre im Querschnitt geschlossen oder teilweise offen sind, um eine direkte Anströmung der Warmluft an die Unterseite der Blechplatte zu ermöglichen.
  • Solche dünnwandigen Rohre können entweder dünnwandige Metallrohre (bevorzugt Aluminium oder aus einem Folienmaterial bestehende Rohre) sein, sie können jedoch auch dünnwandige Kunststoffrohre sein.
  • Zur Erhöhung der Luftgeschwindigkeit kann der Einsatz eines zusätzlichen Lüfters sowohl zuluft- als auch abluftseitig erfolgen. Dies stellt ebenfalls einen Bestandteil der Erfindung dar.
  • 1
    Fahrzeugboden
    2
    Radlauf
    3
    Eintrittsschacht
    4
    Abluftbohrung
    5
    Schrank
    6
    Wand
    7
    Frontseite (Fahrerhaus)
    8
    Verteilerkanal (Längs)
    9
    Zuluft-Eintritt
    10
    Zuluft-Eintritt
    11
    Verteilerkanal (gebogen)
    12
    Zuluftbohrung
    13
    Zuluftbohrung
    14
    Warmluftkanal
    15
    Pfeilrichtung (Fahrerhaus)
    16
    Pfeilrichtung
    17
    Garagenbereich
    18
    Pfeilrichtung
    19
    Bodenbelag
    20
    Obere Sperrholzplatte
    21
    Blechplatte
    22
    Untere Sperrholzplatte
    23
    Holzrahmen und Dämmung
    24
    Seitliche Holzleiste
    25
    Isolierplatte
    26
    Fräskanal
    27
    Unterbodenschutz
    28
    Querholzleiste
    29
    Heizung
    30
    Abdeckblech
    31
    Gurtbock (Sitzgruppe)
    32
    Tischfuß
    33
    Frischwassertank
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 9102618 U1 [0002, 0003]
    • - DE 202004016775 U1 [0002, 0002]
    • - DE 10344755 A1 [0004]
    • - DE 202004006180 U1 [0006]

Claims (16)

  1. Wohnmobil oder Wohnwagen mit Warmluft-Thermoboden bestehend aus einer unteren, lastaufnehmenden Sperrholzplatte (22), die unterseitig gegebenenfalls mit einem Unterbodenschutz (27) beschichtet ist, auf der eine Schicht aus dicht miteinander verbundenen Isolierplatten (25) aufgelegt ist, die zur Führung eines Warmluftstromes bestimmt sind, wobei die Isolierplatten unter Bildung von warmluft-durchströmten Hohlräumen nach oben hin durch eine obere Bodenplatte (20) abgedeckt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die warmluft-durchströmten Hohlräume durch in den Isolierplatten (25) eingebrachte Kanäle (26) gebildet sind.
  2. Wohnmobil oder Wohnwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanäle als Fräskanäle (26) ausgebildet sind und als nach oben offene, luftführende Kanäle in den Isolierplatten (25) angeordnet sind.
  3. Wohnmobil oder Wohnwagen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb der Fräskanäle (26), im Wärmekontakt mit der strömenden Warmluft eine wärmeleitende Metallplatte (21) angeordnet ist, welche der Vergleichmäßigung der Wärmeverteilung über dem Fußboden dient.
  4. Wohnmobil oder Wohnwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass In den Bereichen des Fußbodens, wo einen besonders hoher Wärmebedarf besteht, eine hohe Dichte der Fräskanäle (26) vorgesehen ist und demzufolge ein enger Abstand der nebeneinander liegenden Kanäle – gewählt ist, während die Fräskanäle (26) in anderen Bereichen einen größeren Abstand aufweisen.
  5. Wohnmobil oder Wohnwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Fräskanäle (26) in verschiedenartigen Bögen in den Isolierplatten (25) geführt sind, mit dem Ziel, Einlagen und Aussparungen im Fahrzeugboden zu umfahren und dennoch den unmittelbaren Nachbarbereich dieser Einlagen und Aussparungen beheizen zu können,
  6. Wohnmobil oder Wohnwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb der Metallplatte (21) eine obere Sperrholzplatte (20) und ein Bodenbelag (19) angeordnet sind.
  7. Wohnmobil oder Wohnwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwei unterschiedliche Heizkreisläufe vorhanden sind, von denen der eine Heizkreislauf von einem sich in Längsrichtung des Fahrzeuges erstreckenden Verteilerkanal (8) ausgeht, der in der Nähe der Frontseite (7) des Fahrzeuges auf einer der Längsseiten angeordnet ist, und die davon ausgehenden Fräskanäle (26) quer zur Fahrzeuglängsachse verlaufen.
  8. Wohnmobil oder Wohnwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Heizkreislauf etwa im Mittenbereich des Fahrzeuges an einer Längsseite des Fahrzeuges einen Verteilerkanal (11) aufweist, von dem ausgehend sich die Fräskanäle (26) etwa parallel oder bogenförmig zur Längsachse des Fahrzeuges in Richtung auf den hinteren Teil des Fußbodens (Garagenbereich (17) erstrecken.
  9. Wohnmobil oder Wohnwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Strömungsauslass der Fräskanäle (26) verdeckt im Bereich hinter einem Schrank (5) oder einem anderen Einbaumöbel mündet.
  10. Wohnmobil oder Wohnwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ausgehend von der unteren Sperrholzplatte (22) ein Holzrahmen (23, 24) mit Querholzleisten (28) befestigt ist, welche Gefache bilden, die mit den Isolierplatten (25) ausgelegt sind, in deren Bereich die Fräskanäle (26) eingearbeitet sind.
  11. Wohnmobil oder Wohnwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die durch Fräsung in der Isolierplatte (25) hergestellten Wärmluftkanäle (14) unmittelbar luftführend an die darüber liegenden Blechplatte (21) anschließen.
  12. Wohnmobil oder Wohnwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die luftberührten Wände der Fräskanäle aus dem Material der Isolierplatten gebildet sind.
  13. Wohnmobil oder Wohnwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die luftberührten Wände der Fräskanäle eine Auskleidung aufweisen.
  14. Wohnmobil oder Wohnwagen nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Auskleidung als Folie ausgebildet ist.
  15. Wohnmobil oder Wohnwagen nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Auskleidung als halboffener oder geschlossener Schlauch ausgebildet ist.
  16. Wohnmobil oder Wohnwagen nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Auskleidung als halboffenes oder geschlossenes glattes oder verripptes Rohr ausgebildet ist.
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