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Die
Erfindung betrifft ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit Warmluft-Thermoboden
nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
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Wohnwagen
oder Wohnmobile mit Warmluft-Thermoböden sind an sich bekannt.
Es wird hierbei beispielsweise auf den Gegenstand der
DE 91 02 618 U1 und der
DE 20 2004 016 775
U1 verwiesen. Hierbei ist in einem Wohnfahrzeug eine Fußbodenheizung
im Bereich eines Doppelbodens angeordnet ist. Oberhalb einer lastübertragenden
Bodenplatte sind Isolierplatten aufgelegt, auf denen vertikale Stege
aufgesetzt sind, auf denen wiederum eine Laufplatte aufgelegt ist.
Die durch die Stege gebildeten Hohlräume zwischen der Laufplatte
und der Bodenplatte sind von Warmluft durchströmt (
DE 20 2004 016 775
U1 ).
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In
der
DE 91 02 618 U1 sind
oberhalb des Hohlraumes in der Laufplatte schlitzartige Ausnehmungen
vorhanden, die zum Ausströmen der Luft bestimmt sind. Die
Warmluft strömt somit die Laufplatte von der Unterseite
her an. Durch die entstehende Wärmeleitung soll sich die
Laufplatte erwärmen und so einen beheizten Fußboden
bilden. Nachteil dieser bekannten Ausführung ist jedoch,
dass ein relativ hoher Fußbodenaufbau in Kauf genommen
werden muss, weil oberhalb der Bodenplatte relativ hochbauende abstandhaltende
Stege vorhanden sind. Weiterer Nachteil ist, dass die Wärmeverteilung
unterhalb der Laufplatte nur ungenügend ist, denn die Laufplatte
besteht bevorzugt aus einem Isoliermaterial oder einem Material
mit schlechter Wärmeleitfähigkeit, so dass die
Wirkung der Fußbodenheizung schlecht ist.
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Mit
dem Gegenstand der
DE
103 44 755 A1 ist eine Fußbodenplatte mit Oberflächenschicht
bekannt geworden, bei der auf einer fahrzeugseitig vorhandenen Trägerplatte
eine aus einem Isoliermaterial bestehende Kunststoffplatte (z. B.
Isolier-Schaumstoff) aufgebracht ist, und die einzelnen Platten
so miteinander verklebt sind, dass sich in Richtung auf eine darüber
liegende Gehplatte Schlitze ergeben, durch welche die Warmluft strömt.
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Auch
hier besteht der Nachteil, dass ein relativ hoher Aufbau auf dem
fahrzeugseitig vorhandenen Fußboden in Kauf genommen werden
muss und dass die Wärmeübertragung von den unterhalb
der Gehplatte befindlichen Luftschlitzen auf die Gehplatte selbst
ungenügend ist.
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Mit
dem Gegenstand der
DE
20 2004 006 180 U1 ist eine Warmluftheizung für
Wohnmobile und Wohnwagen bekannt geworden, bei der die Warmluft über
eine sogenannte Stegdoppelplatte strömt. Hier besteht der
Nachteil, dass die Stegdoppelplatte als separates Bauteil auf der
vorhandenen Fußbodenplatte aufgelegt werden muss und deshalb
in unerwünschter Weise den Aufbau des Fußbodens
erhöht.
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Zwar
kann eine solche Stegdoppelplatte auch in den Fußbodenaufbau
integriert werden, mit dem Ziel, die Einbauhöhe nicht zu
erhöhen. Nachteil ist jedoch, dass die Kanäle
in der Stegdoppelplatte gerade und parallel zueinander verlaufen,
so dass es nicht möglich ist, bestimmte Bereiche des Fußbodens
im Wohnmobil oder Wohnwagen zu beheizen und bestimmte andere Bereiche
auszusparen.
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Beispielsweise
ist es wichtig, den Bereich unterhalb eines Tisches zu beheizen,
wobei der Tischfuß aus Gewichtsgründen direkt
auf der fahrzeugseitigen (untersten) Bodenplatte aufsitzen muss.
Eine solche Technik ist bei der genannten Stegdoppelplatte nicht
möglich, weil diese in diesem Bereich unterbrochen werden
müsste, was zu einer fehlenden Beheizung in diesem Bereich
führt.
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Der
Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Warmluft-Thermoboden
für Wohnmobile und Wohnanhänger und andere Freizeitfahrzeuge
(insbesondere auch Wasser- und Luftfahrzeuge) so weiterzubilden,
dass eine günstige Wärmeverteilung über
den Fußboden, bevorzugt in den begangenen Bereichen des
Fußbodens, erfolgt, dass die Wärmeverteilung gleichmäßig
und mit hohem Wirkungsgrad erfolgt und dass auch auf die fahrzeugseitigen Einbauten
im Fahrzeugboden Rücksicht genommen werden kann.
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Zur
Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die
technische Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet.
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Wesentliches
Merkmal der Erfindung ist, dass im Fahrzeugboden selbst gerade,
gebogen oder in beliebiger Form verlaufende, warmluftdurchströmte
Fräskanäle angeordnet sind, welche im Bereich
einer hochisolierenden Isolierplatte eingebracht sind, die bevorzugt
auf dem tragenden, unteren Fahrzeugboden aufgelegt sind und dass
oberhalb der Fräskanäle, im Wärmekontakt
mit der strömenden Warmluft eine wärmeleitende
Metallplatte angeordnet ist, welche der gleichmäßigen
Verteilung der Wärme unter dem Fußbodenbelag dient.
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Mit
der gegebenen technischen Lehre ergibt sich der Vorteil, dass die
Warmluft auf einfache Weise im fahrzeugseitigen Fahrzeugboden selbst
integriert ist, wenn man davon ausgeht, dass der Fahrzeugboden als
unterste Schicht einen Unterbodenschutz aufweist und sich darüber
unmittelbar eine erste, bodenseitige, lastaufnehmende Sperrholzplatte
anschließt. Wichtig ist nun, dass unmittelbar auf dieser
bodenseitigen Sperrholzplatte, die beispielsweise eine Dicke von
2 bis 6 mm hat, – und auf der schwere, fahrzeugseitige
Einbauteile abgestützt sind – eine Isolierplatte
angeordnet ist, welche z. B. aus einem Isolierschaummaterial oder
einem anderen hochwärmedämmenden Material (z.
B. Platten aus gepresster Steinwolle, Mineralwolle, Holzwolle, Papier,
Pappe), besteht. In diese dicht aneinander anliegenden Isolierplatten
sind nun erfindungsgemäß die Fräskanäle
eingebracht, welche die warmluftführenden Kanäle
ausbilden.
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Damit
ergibt sich der wesentliche Vorteil, dass durch die Anlage von gefrästen,
gesägten oder in anderer Weise in das Plattenmaterial der
Isolierplatten eingebrachten Warmluftkanälen, eine freie Leitungsführung
möglich ist.
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In
den Bereichen des Fußbodens, wo ein besonders hoher Wärmebedarf
besteht (das sind die begangenen Bereiche auf dem Fußboden),
wird eine relativ hohe Dichte der Fräskanäle – also
ein enger Abstand der nebeneinander liegenden Kanäle – gewählt,
während die Fräskanäle in anderen Bereichen einen
größeren Abstand aufweisen. Hierbei wird ein stets
gleichbleibender Kanalquerschnitt vorausgesetzt. In einer anderen
Ausführung kann jedoch der gegenseitige Abstand der Fräskanäle
gleich sein und der Querschnitt der Fräskanäle
kann verändert werden.
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Erfindungsgemäß können
nun die Fräskanäle in verschiedenartigen Bögen
in den Isolierplatten geführt werden, mit dem Ziel, Einlagen
und Aussparungen im Fahrzeugboden zu umfahren und dennoch den unmittelbaren
Nachbarbereich dieser Einlagen und Aussparungen beheizen zu können,
was beim Stand der Technik nicht der Fall ist.
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Deshalb
ist eine freie Leitungsführung für die Verwirklichung
der erfindungsgemäßen Idee wichtig.
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Die
Warmluft strömt durch Kanäle und erwärmt
den Boden. Zur Vermeidung unnötiger Wärmeverluste
sind die Kanäle im oberen Teil des Bodens, direkt unter
einem oberem Sperrholz und einem Fußbodenbelag vorgesehen.
Es handelt sich somit um dieselbe Positionierung wie bei den Heizrohren
einer wassergeführten Heizung. Zur gleichmäßigen
Wärmeverteilung wird ein Blech unter dem oberen Sperrholz
eingelegt, wie beim wassergeführten System. Über
den Kanälen befinden sich somit ein Aluminiumblech, 3 mm
Sperrholz sowie der PVC-Belag, darunter ca. 16 mm Styropor-Isolierung und
3 mm Sperrholz.
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Vorteile:
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- – günstige Temperierung von
Reisemobil- und Caravan-Böden
- – bestehende Serien-Gasheizung wird genutzt
- – einfache Installation, kein Wasser o. ä.
notwendig
- – autarke Bodenheizung, kein Stromanschluss (230 V)
erforderlich
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Die
Kanäle (Fräskanäle im Bereich Rahmen/Dämmung)
können sowohl längs als auch quer verlaufen sowie
gerade als auch bogenförmig ausgeführt sein. Ausschlaggebend
ist der jeweilige Grundriss des Fahrzeuges.
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Die
Kanäle werden von Warmluft (einer normalen Camping-Heizung)
durchströmt. Die Kanäle werden bevorzugt mittels
eines Fräsers in das Material der Isolierplatten eingebracht,
wodurch sich ein im Querschnitt etwa C-förmiges Profil
des Kanals ergibt. Hierauf ist die Erfindung jedoch nicht beschränkt.
In einer anderen Ausgestaltung können die Kanäle
auch durch andere Arbeitsverfahren als nach oben offenen Profil-Kanäle
eingebracht werden. Solche alternativen Arbeitsverfahren sind z.
B. das Einbringen von rinnenförmigen Kanälen durch
ein Presswerkzeug oder ein Schneid- oder Stanzwerkzeug.
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Der
Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht
nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern
auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche
untereinander.
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Alle
in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung offenbarten
Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche
Ausbildung, werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit
sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der
Technik neu sind.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg
darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei
gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche
Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
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Es
zeigen:
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1:
Draufsicht auf einen Fahrzeugboden in einem Wohnmobil in einer ersten
Ausführungsform
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2:
Schnitt gemäß der Linie B-B in 1 in
vergrößerter Darstellung
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3:
eine Detailansicht der 2 mit Darstellung weiterer Einzelheiten
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4:
die Draufsicht auf die 3 in Höhe eines Schnittes
durch die Fräskanäle
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5:
eine Draufsicht auf den Grundriss eines Wohnmobils ohne Fahrerhaus
und Heckgarage
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6:
die thermografische Draufsicht auf die Heizwirkung der Warmluftkanäle,
wenn eine Blechplatte nicht verwendet wird.
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7:
die gleiche Darstellung wie in 6 mit Verwendung
einer wärmeverteilenden Blechplatte
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8:
Darstellung der Wärmeverteilung an der Zuluftseite des
Fahrzeugbodens mit Darstellung des zuluftseitigen Verteilerkanals
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In 1 ist
allgemein ein Fahrzeugboden 1 dargestellt, der in den 2 und 3 im
Schnitt dargestellt ist.
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Der
Fahrzeugboden 1 weist in der Draufsicht zwei einander gegenüberliegende
Radläufe 2 auf, in welche die nicht näher
dargestellten Räder des Fahrzeuges eine Achse eingreifen
und ferner eine Ausnehmung für den Eingriff eines Eintrittschachtes 3,
in den die hier nicht dargestellte Eintrittstreppe eingreift.
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Im
gezeigten Ausführungsbeispiel sind insgesamt zwei unterschiedliche
Heizkreisläufe dargestellt, wobei der linke Heizkreislauf
von einem sich in Längsrichtung des Fahrzeuges erstreckenden
Verteilerkanal 8 ausgeht, der in der Nähe der
Frontseite 7 des Fahrzeuges angeordnet ist. In Pfeilrichtung 15 schließt
sich hierbei das Fahrerhaus an, während auf der gegenüberliegenden
Seite bei 17 der Garagenbereich angeschlossen ist.
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Über
den in Längsrichtung verlaufenden Verteilerkanal 8 verlaufen
eine Reihe von Zuluftbohrungen 12, welche einen größeren
Querschnitt aufweisen, als vergleichsweise die daran anschließenden Warmluftkanäle 14.
Dies ergibt sich insbesondere aus 2, wo erkennbar
ist, dass sich die Zuluftbohrungen 12, in welche die Heizungsluft
einströmt, auf einen kleineren Querschnitt der Warmluftkanäle 14 (Fräskanäle)
vermindern.
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Aus 1 ist
erkennbar, dass die von der Heizung 29 (siehe 5)
aufbereitete Warmluft in Pfeilrichtung 9 in den Verteilerkanal 8 stirnseitig
einströmt und sich dort gleichmäßig verteilt,
um so in die einzelnen Warmluftkanäle 14 einströmen
zu können. Dort strömt die Warmluft in Pfeilrichtung 16 getrennt in
jedem einzelnen Warmluftkanal 14 quer zur Fahrrichtung
des Fahrzeuges und strömt an gegenüberliegenden
Abluftbohrungen 4 aus, die bevorzug im Bereich eines Schrankes
oder eines anderen Abluftverteilers angeordnet sind.
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Außerhalb
der Abluftbohrungen 4 schließt sich dann die nicht
näher dargestellte Seitenwand 6 des Fahrzeuges
an.
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Die
Ausströmung im Bereich der Abluftbohrungen 4 kann
deshalb beispielsweise hinter einem Schrank 5 vor der Seitenwand
des Fahrzeuges stattfinden.
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In
gleicher Weise ist ein weiterer Warmluftbereich dargestellt, der
im Wesentlichen aus dem Verteilerkanal 11 besteht, der
gebogen ausgebildet ist, in den die Warmluft in Pfeilrichtung 10 einströmt
und dort in zugeordnete Zuluftbohrungen 13 verteilt wird und
dort ebenfalls über eine Vielzahl von Warmluftkanälen 14 verläuft,
welche die Luft in Pfeilrichtung 18 in den nicht näher
dargestellten Garagenbereich 17 einströmen lassen.
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Es
wird bevorzugt, wenn zwei solche Verteilerkanäle 8, 11 vorhanden
sind, obwohl die Erfindung nicht darauf beschränkt ist.
Es kann auch vorgesehen werden, einen einzigen Verteilerkanal auszubilden,
der dann beispielsweise die beiden Verteilerkanäle 8, 11 luftschlüssig
miteinander verbindet.
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In 2 sind
weitere Einzelheiten des Aufbaus dargestellt, wo erkennbar ist,
dass ausgehend von einer unteren Sperrholzplatte 22, die
bevorzugt 3 mm Dicke aufweist, ein Holzrahmen mit einer Dämmung 23 aufgebaut
ist, der in 3 näher dargestellt ist.
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Wichtig
ist nun, dass in den Bereich der Dämmung (siehe Platte 25 in 3)
die besagten halboffenen Warmluftkanäle 14 eingefräst
sind.
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Die
durch Fräsung in der Isolierplatte 25 hergestellten
Wärmluftkanäle 14 schließen
unmittelbar luftberührend und wärmeübertragend
an der darüber liegenden Blechplatte 21 an.
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Die
Blechplatte 21 bildet also den oberen Abschluss der nach
oben offenen Warmluftkanäle 14.
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Die
Blechplatte 21 besteht bevorzugt aus einem Aluminiumblech
mit einer Dicke von z. B. 0,3 bis 0,8 mm, wobei statt eines Aluminiumbleches
auch ein anderes Blech mit guter Wärmeleitfähigkeit
verwendet werden kann.
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Wichtig
ist nur die gute Wärmeleitfähigkeit des Materials,
wobei in manchen Anwendungsfällen auch ein Kunststoff mit
guter Wärmeleitfähigkeit verwendet werden kann.
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Oberhalb
der Blechplatte 21 ist die obere Sperrholzplatte 20 mit
einer Dicke von bevorzugt im Bereich von 3 mm vorgesehen und darüber
ist ein herkömmlicher Bodenbelag 19 angeordnet,
der beispielsweise aus einem PVC-Belag mit einer Dicke von 2 bis
3 mm besteht.
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In 3 ist
gezeigt, dass der Holzrahmen und die Dämmung 23 aus
der unteren Sperrholzplatte 22 besteht, auf der seitliche
Holzleisten 24 aufgelegt sind, zwischen denen die Isolierplatte 25 eingelegt
ist. In diese Isolierplatte 25 sind die vorher genannten
gebogen geführten Warmluftkanäle 14 eingefräst
und werden luftschlüssig nach oben direkt von der dort
aufgelegten Blechplatte 21 abgedeckt.
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Die
Blechplatte 21 ist durch die vorher erwähnte obere
Sperrholzplatte 20 seitlich übergriffen, um einen
seitlichen Wärmeverlust zu vermeiden.
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Die 4 zeigt,
dass im Bereich des Holzrahmens und der Dämmung 23 noch
in Fahrrichtung quer verlaufende Querholzleisten 28 eingelegt
sind, um dem gesamten Boden eine hohe Lastaufnahme mit entsprechender
Quer- und Längsstabilität zu verleihen.
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In 3 ist
nochmals ein solcher Fräskanal 26 dargestellt,
der unmittelbar als Warmluftkanal 14 für die Führung
der Warmluft dient, die beispielsweise nach 4 – diese
ist das zweite Ausführungsbeispiel – in Längsrichtung
des Fahrzeuges (in Pfeilrichtung 16) einströmt
und im Bereich des Fahrerhauses bei Pfeilrichtung 15 wieder
ausströmt.
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Die 5 zeigt
die tatsächliche Ausführung dieses Ausführungsbeispieles.
Auf dem Fahrzeugboden 1 ist eine Heizung 29 aufgebaut,
die über einen nicht näher dargestellten Anschlussverteiler
in Pfeilrichtung 16 am Garagenbereich 17 die Warmluft
in die Warmluftkanäle 14 einspeist. Die Warmluftkanäle 14 sind
durch die oben genannten halboffenen Kanäle, insbesondere
in der Ausbildung als Fräskanäle 26,
gebildet.
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Wichtig
ist nun, dass der bogenförmige Verlauf der Warmluftkanäle 14 dazu
dient, bestimmte Bereiche im Fußboden zu umfahren, die
ein Hindernis im Fußbodenaufbau darstellen. Hier ist erkennbar,
dass beispielsweise auf der linken Seite ein Gurtbock 31 für
die Sitzgruppe angeordnet ist, die unmittelbar fest auf dem Fahrzeugboden 1 verankert
werden muss. Eine Unterfahrung dieses Gurtbockes 31 mit
den Heizkanälen ist aus Stabilitätsgründen
nicht erwünscht.
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Gleiches
gilt für den Tischfuß 32, der aus Festigkeitsgründen
unmittelbar mit dem Fahrzeugboden 1 verbunden werden muss
und der deshalb ebenfalls nicht mit den Warmluftkanälen 14 unterfahren
werden darf.
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Wichtig
ist jedoch, dass der bogenförmige Verlauf der Warmluftkanäle
so gewählt ist, dass sie in unmittelbarer Nähe
des Gurtbockes 31 und des Tischfußes 32 verlaufen
und von beiden Seiten her den Tischfuß 32 umgeben,
um so eine besonders komfortable Heizung des Fußbodenbereichs
der Sitzecke zu ermöglichen. Daher wird der Bodenbereich in
unmittelbarer Nähe des Tischfußes beheizt, was bei
gerade verlaufenden Warmluftkanälen nach dem Stand der
Technik nicht möglich wäre.
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Dies
gilt auch für die Aussparung, die für einen Frischwassertank 33 vorgesehen
ist und die gemäß der Darstellung in 5 ebenfalls
von den Warmluftkanälen 14 umströmt wird.
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Statt
eines Abluftverteilers, wie er in 1 dargestellt
ist, um die Abluftbohrungen 4 zusammenzufassen, kann auch
gemäß 5 die gesamte Abluftöffnung
von einem Abdeckblech 30 in der Nähe des Fahrerhauses
(Frontseite 7) abgedeckt sein und dort sind Schlitze angeordnet,
um so die Warmluft durch die Schlitze in das Fahrhaus fußbodenseitig eintreten
zu lassen.
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Anhand
der 2 und 3 sei noch darauf hingewiesen,
dass der untere Bereich der unteren Sperrholzplatte 22 mit
einem Unterbodenschutz 27 beschichtet sein kann.
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Aus
der 7 ergibt sich nun durch Vergleich der 6 der
Unterschied der Wirkung bei der Verwendung einer erfindungsgemäßen
Blechplatte 21.
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Während
die 6 die Wärmeverteilung in einer thermografischen
Darstellung ohne die Blechplatte 21 zeigt, zeigt die 7,
dass die verwendete Blechplatte zu einer gleichmäßigen
Verteilung des Wärmestromes der einzelnen Fräskanäle 26 im
Fußbodenbereich führt und dass deshalb ein besonders günstiger
Wärmeverlauf mit einer optimalen Beheizung des Fußbodens
des Wohnmobils oder des Wohnwagens erfolgt.
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Die 8 zeigt
in vergrößerter Darstellung noch die Einlaufseite
der Warmluft im Garagenbereich 17 gemäß der 5,
wo erkennbar ist, dass die zunächst hoch-temperiert auf
die Einströmbohrungen konzentrierte Wärme in Längsrichtung
der Fräskanäle sehr schnell verteilt wird und
dann einen gleichmäßigen Wärmeverlauf über
die gesamte Länge der Fräskanäle 26 ergibt.
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Die
Erfindung ist nicht auf die Warmluftführung in Fräskanälen
einer Dämmplatte beschränkt. In einer anderen
Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass diese Ausfräsungen
in der Dämmplatte mit einem dünnen Folienschlauch
ausgefüllt sind, wobei dieser Folienschlauch im Querschnitt
entweder geschlossen oder halboffen ist, um eine Anströmung der
Warmluft an die Unterseite der Blechplatte zu ermöglichen.
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In
einer dritten Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass die Fräskanäle
durch dünnwandige und/oder glattwandige Rohre ausgekleidet
sind, wobei wiederum vorgesehen ist, dass die Rohre im Querschnitt
geschlossen oder teilweise offen sind, um eine direkte Anströmung
der Warmluft an die Unterseite der Blechplatte zu ermöglichen.
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Solche
dünnwandigen Rohre können entweder dünnwandige
Metallrohre (bevorzugt Aluminium oder aus einem Folienmaterial bestehende
Rohre) sein, sie können jedoch auch dünnwandige
Kunststoffrohre sein.
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Zur
Erhöhung der Luftgeschwindigkeit kann der Einsatz eines
zusätzlichen Lüfters sowohl zuluft- als auch abluftseitig
erfolgen. Dies stellt ebenfalls einen Bestandteil der Erfindung
dar.
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- 1
- Fahrzeugboden
- 2
- Radlauf
- 3
- Eintrittsschacht
- 4
- Abluftbohrung
- 5
- Schrank
- 6
- Wand
- 7
- Frontseite
(Fahrerhaus)
- 8
- Verteilerkanal
(Längs)
- 9
- Zuluft-Eintritt
- 10
- Zuluft-Eintritt
- 11
- Verteilerkanal
(gebogen)
- 12
- Zuluftbohrung
- 13
- Zuluftbohrung
- 14
- Warmluftkanal
- 15
- Pfeilrichtung
(Fahrerhaus)
- 16
- Pfeilrichtung
- 17
- Garagenbereich
- 18
- Pfeilrichtung
- 19
- Bodenbelag
- 20
- Obere
Sperrholzplatte
- 21
- Blechplatte
- 22
- Untere
Sperrholzplatte
- 23
- Holzrahmen
und Dämmung
- 24
- Seitliche
Holzleiste
- 25
- Isolierplatte
- 26
- Fräskanal
- 27
- Unterbodenschutz
- 28
- Querholzleiste
- 29
- Heizung
- 30
- Abdeckblech
- 31
- Gurtbock
(Sitzgruppe)
- 32
- Tischfuß
- 33
- Frischwassertank
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
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- - DE 9102618
U1 [0002, 0003]
- - DE 202004016775 U1 [0002, 0002]
- - DE 10344755 A1 [0004]
- - DE 202004006180 U1 [0006]