DE4332578C2 - Kombinierte Warmluft- und Flächenheizung eines Omnibusses - Google Patents
Kombinierte Warmluft- und Flächenheizung eines OmnibussesInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine kombinierte
Warmluft- und Flächenheizung mit den Merkmalen des Oberbe
griffs von Anspruch 1. Eine solche Heizung ist aus der eige
nen DE 42 02 307 A1 der Anmelderin bekannt.
Bei einer vorbekannten Heizung nach der DE 42 02 307 A1
wird von einem Konvektor ein relativ kleiner Teilluft
strom zur Hinterlüftung von einer wärmeabstrahlenden Heizflä
che in Gestalt der Fahrzeugseitenwand abgezweigt und diese
Heizluft wird dann in den Innenraum des Omnibusses unterhalb
der jeweiligen Fenster eingeleitet. Der Transport der Heiz
luft erfolgt ausschließlich aufsteigend unter Konvektion im
Schwerkraftfeld, ohne daß die Strömung der Heizluft mecha
nisch verstärkt wird. Auf diese Weise lassen sich nur relativ
geringe Heizleistungen erzielen und das auch nur an solchen
Orten, wo die Heizluft konvektiv aufsteigen kann.
Bei dem Omnibus gemäß der DE 30 41 710 A1, von der
der Oberbegriff von Anspruch 1 ausgeht, ist eine bereits dop
pelwandige Struktur der tragenden Wand des Omnibusses vorhan
den, aber nicht in die Heizeinrichtung mit einbezogen. Viel
mehr ist die gesamte wirksame Heizeinrichtung an der Innen
seite dieser tragenden doppelwandigen Struktur der Außenwand
des Omnibusses als Innenauskleidungseinrichtung angeordnet.
Es wird kalte Luft mittels eines Gebläses eingeblasen und
zwischen der tragenden Wand des Omnibusses und deren Innen
auskleidung nach oben geführt und von einem als primäre Wär
mequelle dienenden und nach Art eines Wärmerohres ausgebilde
ten Plattenheizkörpers, der seinerseits nicht unmittelbar
Wärmestrahlung in den Innenraum bzw. Passagierraum des Omni
busses abgibt, sondern nur indirekt eine dem Innenraum des
Omnibusses zugewandte Abschirmplatte erwärmt, aufgeheizt und
dann in den Innenraum des Omnibusses abgeblasen. Abgesehen
von der Notwendigkeit der gesonderten primären Wärmequelle
ist die Innenauskleidungseinrichtung dieses bekannten Omni
busses sehr raumverbrauchend und sowohl strukturell als auch
materialmäßig aufwendig.
Ansonsten sind bei der Beheizung von Omnibussen
reine Konvektionsheizungen (vgl. z. B. DE 41 22 013 A1) oder
reine wärmeabstrahlende Heizflächen bzw. Flächenheizungen
(z. B. DE 41 24 507 C1 und EP 0 523 373 A1) üblich. Reine Kon
vektionsheizungen werden häufig als unangenehm empfunden,
z. B. infolge von Zugerscheinungen und Körper- und Strahlungs
kontakt mit relativ kalt gebliebenen Fahrzeuginnenflächen.
Reine Flächenheizungen haben im allgemeinen einen relativ ge
ringen Wirkungsgrad.
Speziell bei Omnibussen hat es sich gezeigt, daß
die Omnibusfahrer mit einem großen Prozentsatz frühzeitig in
valide werden, weil sie aufgrund unphysiologischer Abkühlung
Verspannungen bis zu dauernden, z. B. rheumatischen, Körper
schädigungen erfahren. Es besteht daher ein besonderes Be
dürfnis für eine gute Wärmeklimatisierung der weitgehend geo
metrisch abgeschlossenen Fahrerkabine im Omnibus, ein Bedürf
nis, welches bisher noch nicht befriedigt werden konnte.
Der Erfindung liegt dementsprechend allgemein die
Zielsetzung zugrunde, mit konventionellen konstruktiven und
daher leicht beherrschbaren Mitteln eine ausgewogene und phy
siologisch als angenehm empfundene Omnibusbeheizung zu schaf
fen, die einen guten Wirkungsgrad hat und insbesondere auch
für die Fahrerkabine eines Omnibusses befriedigend eingesetzt
werden kann.
Speziell im Vergleich mit der Heizung des Omnibus
ses gemäß der gattungsgemäßen DE 30 41 701 A1 liegt der Er
findung die Aufgabe zugrunde, den zur Verfügung stehenden In
nenraum zu vergrößern und den konstruktiven und materialmäßi
gen Aufwand zu verringern.
Diese Aufgabe wird bei einer Heizung mit den Merk
malen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch dessen kennzeich
nenden Merkmale gelöst. Unter einer tragenden Wand wird dabei
jede aufrecht stehende Wand verstanden, sei es eine äußere
Wand wie z. B. eine seitliche Begrenzungswand oder Rückwand
des Omnibusses, sei es eine innere Wand wie z. B. eine Quer
wand des Omnibusses und dabei insbesondere auch die Rückwand
der Fahrerkabine (vgl. Ansprüche 2 und 3).
Im Vergleich mit der Heizung nach der DE 30 41 710 A1
ist bei der Erfindung die Heizluft selbst die primäre Wär
mequelle für die nur indirekt beheizte wäremabstrahlende
Heizfläche, welche ihre Wärme direkt durch Strahlung und Kon
vektion an den Innenraum des Omnibusses abgibt.
Die doppelwandigen Strukturen der tragenden Wände
des Omnibusses, seien es echte Hohlwände oder seien es Ka
nalanordnungen etwa im Sinne der Ansprüche 14 bis 18, müssen
bei konsequenter Anwendung der Erfindung nicht nur als Ein
bauten in eine vorgegebene Omnibusstruktur verstanden werden,
sondern sind bereits bei der Konstruktion des Omnibusses
selbst als tragende Elemente mit zu berücksichtigen. Dies er
möglicht es auch, die einzelnen Kanäle und Zwischenräume
doppelwandiger Strukturen miteinander kommunizieren (Anspruch
9) und bedarfsweise im Grenzfall sogar von einem einzigen Ge
bläse beaufschlagen zu lassen (Anspruch 10). Das schließt
nicht aus, daß die Gebläseeinrichtung von mehreren Gebläsen,
wie Axial- oder Radialventilatoren oder mindestens einem der
selben, gebildet ist.
Dadurch, daß die tragende Wandstruktur des Omnibus
ses selbst doppelwandig ausgebildet ist und dort die Heizluft
durch den Zwischenraum zwangsweise transportiert wird, ergibt
sich auch die Möglichkeit (Anspruch 7), durch in einer derar
tigen doppelwandigen Struktur vorgesehene Austrittsöffnungen,
oder mindestens eine derselben, auch noch an sonst ungewohn
ten Stellen Warmluft in den Innenraum des Omnibusses zu lei
ten und so etwa Wärmesenken, an denen sonst unangenehme Käl
teerscheinungen auftreten, gezielt zu temperieren. Anderer
seits wird man darauf achtgeben, durch eine solche mögliche,
jedoch nicht unbedingt erforderliche, zusätzliche Perforie
rung der doppelwandigen Strukturen nicht auf die Passagiere
des Omnibusses oder den Fahrer unerwünschte Zugluft zu rich
ten.
Aus der DE 28 24 194 A1 ist ein Wohnwagen an sich
bekannt, dessen Wände bis zu einer vorbestimmten Höhe und
dessen Boden mit einer Innenauskleidung unter Bildung einer
doppelwandigen Struktur versehen sind, durch die von einem
Gebläse Heizluft geblasen wird, die oberhalb der seitlichen
Innenauskleidung des Wohnwagens in dessen Innenraum eintritt.
Die Innenauskleidung des Bodens und der seitlichen Wände des
Wohnwagens wirkt dabei auch schon als in den Innenraum des
Wohnwagens Wärme abgebende Heizfläche. Die doppelwandige
Struktur ist jedoch durch die Innenauskleidung und nicht
durch eine tragende Wand des Wohnwagens gebildet.
Die erfindungsgemäße Heizung vereint den Vorteil
einer als angenehm empfundenen und Zuglufterscheinungen ver
meidenden Flächenheizung mit dem möglichen hohen Wirkungsgrad
einer Raumlufttemperierung durch Warmluft. Die Erfindung er
möglicht es dabei insbesondere, den normalen Wärmebedarf
durch Wärmestrahlung zu befriedigen, während Spitzenbedarf
wie anfängliche Raumaufheizung durch Warmluft befriedigt wer
den kann. Gegebenenfalls kann eine Umsteuerung zwischen pri
märer Warmluftversorgung und primärer bis ausschließlicher
Wärmestrahlungsversorgung vorgesehen sein. Die Gebläseein
richtung bewirkt bei allen Betriebsarten einen hohen Wir
kungsgrad.
Im Gegensatz zu der Vorrichtung der DE 42 02 307 A1
läßt sich nach der Erfindung die Heizluft in beliebiger Rich
tung und nicht nur wie bei Konvektion aufsteigend transpor
tieren. Außerdem sind wesentlich größere Strömungsgeschwin
digkeiten und Strömungsvolumina pro Zeiteinheit möglich. Bei
bevorzugten Ausführungsformen ist vorgesehen, daß wenigstens
in einem Teilbereich des Omnibusses eine abwärts gegen die
Schwerkraft gerichtete Konvektion an mindestens einer tragen
den Wand (Anspruch 4) vorgesehen ist.
Die Ansprüche 2, 3 sowie 5 zeigen, daß wärmeab
strahlende Heizflächen an allen Wandbereichen des Omnibusses
einschließlich des Bodens und im Grundsatz auch denkbar am
Dach angeordnet werden können, und zwar in beliebig großer
Flächenausdehnung bis zur Beaufschlagung der gesamten dem In
nenraum des Omnibusses zugewandten Innenfläche. Es ist im
Rahmen der Erfindung sogar besonders angestrebt, allenfalls
bis auf bestimmte Einbauten alle Wandflächen für Wärmestrah
lung zu nutzen. Besonders wirkungsvoll und in die Funktions
möglichkeiten der Erfindung einbeziehbar (Ansprüche 7 ff.)
ist die erfindungsgemäße Heizung dann, wenn auch gemäß An
spruch 6 die Bodenstruktur des Omnibusses selbst doppelwandig
ausgebildet ist und auch dort die Heizluft durch den Zwi
schenraum zwangsweise transportiert wird.
Die Kanalbildungsweise der Heizeinrichtung nach der
Erfindung ermöglicht es auch, die Heizwärme fern von dem Ort
in das Kanalsystem einzuspeisen, wo die Wärmeauswirkung er
zielt werden soll. Beispielsweise kann ein Wärmetauscher, der
im Regelfall seine Wärme von der Motorwärme des Omnibusses
bezieht, am Dach des Omnibusses angeordnet sein und von einem
Gebläse durchströmt werden, welches die Heizluft in das Ka
nalsystem einbläst. Man könnte sogar daran denken, die Heiz
luft unmittelbar im Motorraum zu erzeugen und über einen Zu
leitungskanal in das Kanalsystem und schließlich bei direkter
Warmluftversorgung in den Innenraum des Omnibusses zu beför
dern und dabei die strahlenden Flächen wärmemäßig mit zu be
aufschlagen.
Besonders bevorzugt ist der Anwendungsfall der Er
findung, bei dem die Fahrerkabine des Omnibusses selbst er
findungsgemäß ausgestaltet ist, sei es alleine oder in Kombi
nation mit einer entsprechenden Heizungseinrichtung im übri
gen Omnibus.
Die Ansprüche 14 bis 18 betreffen eine Alternative
zu einer im ganzen doppelwandigen Wandausbildung oder Boden
ausbildung des Omnibusses in besonders einfacher Konstrukti
onsweise, wo die Doppelwandigkeit nur in Kanalbereichen vor
gesehen ist und in einer einteiligen Bauweise die Kanäle aus
einem entsprechend konfigurierten Flachmaterial vorgebildet
und dann nur noch durch eine Wärmeleitschicht abgeschlossen
werden. Diese kann bedarfsweise aus gut wärmeleitenden und
gut wärmedämmenden Abschnitten alternierend so zusammenge
setzt sein, daß man durch den prozentualen Grad der Über
deckung des jeweils einzelnen Kanales durch wärmeleitende
oder nicht wärmeleitende Bereiche die Wärmeabstrahlung in den
Innenraum des Omnibusses quantitativ einstellen kann.
Die Erfindung wird im folgenden anhand mehrerer
Ausführungsbeispiele an schematischen Zeichnungen noch mehr
im einzelnen dargestellt und am speziellen bevorzugten Fall
einer Fahrerplatzbeheizung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Fahrerplatzes mit
kombinierter Warmluft- und Flächenheizung;
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Fahrerplatz;
Fig. 3 einen Schnitt durch die doppelwandige Struk
tur einer Wand oder eines Bodens des Fahrerplatzes, wie sie
aber auch im übrigen Omnibus vorgesehen sein kann;
Fig. 4a und 4b je einen Schnitt durch einen Boden
oder eine Wand mit einzelnen Heizluftkanälen, die durch eine
Warmluftschicht verbunden sind (auch diese Ausführung ist im
Omnibus nicht nur am Fahrerplatz, sondern allgemein möglich);
und
Fig. 5 eine Erläuterung der Heizluftrückführung bei
geschlossenen Eintritten in den Fahrzeuginnenraum, einge
zeichnet in der Draufsicht eines Fahrerplatzes.
In Fig. 1 ist eine kombinierte Warmluft- und Flä
chenheizung am Beispiel eines Fahrerplatzes, symbolisiert
durch die Armaturentafel 2 und den Fahrersitz 4, gezeigt. Die
Warmluft wird in diesem Fall entweder als Außenluft im seit
lichen Dachbereich oder als Umluft aus dem Kopfraum der Kabi
ne von der Gebläseeinrichtung 6 angesaugt und über den Hei
zungswärmetauscher 8 gedrückt, wobei alternativ eine saugende
Anordnung des Ventilators denkbar wäre.
Als Gebläseeinrichtung 6 für die Zwangskonvektion
werden vorzugsweise ein oder mehrere Radialventilatoren ein
gesetzt; es können jedoch bei entsprechender Auslegung auch
Querstrom- oder Axialventilatoren zur Anwendung kommen.
Für den speziellen Fall der dargestellten Fahrerka
bine ist ein einziges Gebläse ausreichend.
Im Heizungswärmetauscher 8 wird die Heizluft, deren
Strömungsrichtung durch Pfeile 10 dargestellt ist, durch ei
nen fluiden Wärmeträger, insbesondere Motorkühlwasser, aufge
heizt und durch den statischen Förderdruck der Gebläseein
richtung 6 durch die doppelwandige Struktur der Fahrerkabi
nenrückwand 12 in den ebenfalls als doppelwandige Struktur
ausgebildeten Boden 14 der Fahrerkabine gedrückt. Dabei wird
die Heizluft an der wärmeabstrahlenden Heizfläche 16 der Ka
binenrückwand 12 sowie an der wärmeabstrahlenden Heizfläche
18 des Bodens 14 durch Zwangskonvektion vorbeigeführt.
Die wärmeabstrahlende Heizfläche 16 wird durch die
der Fahrerkabine zugewandte Innenseite der Rückwand 12 reali
siert und bildet dabei vorzugsweise auch ein tragendes Ele
ment der Rückwand 12. Wird keine Beheizung der Außenseite 20
der Rückwand 12 gewünscht, so ist die Außenseite 20 in wärme
dämmender Ausführung herzustellen. Das gilt insbesondere für
die Außenseite 22 des Bodens 14, der zur Vermeidung von Wär
meverlusten ausreichend zu isolieren ist. Besonders vorteil
haft wird nach Fig. 4a die Außenseite 22 des Bodens 14 durch
ein einziges strukturiertes Flachmaterialstück aus wärmedäm
mendem Material 24, vorzugsweise aus Schaumkunststoff, gebil
det. Das strukturierte Flachstück liegt auf der Rahmenkon
struktion 26 des Bodens auf und wird von der Wärmeleitschicht
28, die das strukturierte Flachstück 24 von oben abdeckt, zu
einer doppelwandigen Struktur des Bodens 14 ergänzt.
Im speziellen Fall der Fig. 4a verbindet die Wärme
leitschicht 28 zwei separate Kanäle 30, so daß auch bei einer
nur teilweisen Beaufschlagung der wärmeabstrahlenden Heizflä
che des Bodens 18, z. B. in der Anordnung nach Fig. 2, eine
hinreichend konstante räumliche Temperaturverteilung der wär
meabstrahlenden Heizfläche 18 erreicht wird.
Zur weiteren Homogenisierung der örtlichen Tempera
turverteilung kann, wie in Fig. 4a dargestellt, auch noch
eine Isolierschicht 32 auf die Wärmeleitschicht 28 in Form
eines Boden-/Wandbelags aufgebracht sein. Da die in dem In
nenraum austretende Heizluft stets wärmer als die Oberflä
chentemperatur der wärmeabstrahlenden Heizflächen sein muß,
dient diese Isolierschicht 32 gleichzeitig noch zur Reduzie
rung der Oberflächentemperatur der wärmeabstrahlenden Heiz
fläche 18.
Eine solche Reduzierung der Oberflächentemperatur
läßt sich auch wie in Fig. 4b gezeigt dadurch erreichen, daß
die Wärmeleitschicht 28 an den Kanal (30) teils mit einem
wärmedämmenden Bereich 34 und teils mit einem wärmeleitenden
Bereich 36 angrenzt.
Eine einfache Ausbildung einer doppelwandigen
Struktur, die selbst die Wand 12 oder den Boden 14 bildet,
zeigt Fig. 3.
Die wärmeabstrahlende Heizfläche 16, 18 bildet zu
sammen mit der Außenseite 20, 22 und den Längsstegen 60 die
doppelwandige Struktur, in deren Kanäle 30, 50 die Heizluft
geführt wird.
Die Außenseite 20, 22 ist mit wärmedämmendem Schaum
kunststoff ausgeführt, während für die wärmeabstrahlende
Heizfläche 16, 18 Metall oder nicht geschäumter Kunststoff ge
ringerer Wandstärke verwendbar ist.
Fig. 1 zeigt, daß die Heizluft erst nach Beauf
schlagung der wärmeabstrahlenden Heizflächen der Rückwand 16
und des Bodens 18 in den Innenraum des Omnibusses abgegeben
wird. Dabei reicht ein einziges Gebläse 6 sowohl für die Be
aufschlagung der wärmeabstrahlenden Heizflächen 16,18 als
auch für die Warmlufteinspeisung in den Businnenraum.
Am Busdach 48 ist aus Komfortgründen keine wärmeab
strahlende Fläche vorgesehen.
Im Falle der in Fig. 1 dargestellten Fahrerkabinen
beheizung wird die Heizluft unterhalb des Armaturenbrettes 2
aus der doppelwandigen Struktur des Bodens 14, beispielsweise
über eine Klappensteuerung 40, den üblichen Eintrittsöffnun
gen in den Businnenraum zugeführt.
In Fig. 1 sind beispielhaft die Luftaustritte 42
zur Beheizung der Frontscheibe 44 und die Austrittsöffnung in
den Einstieg-/Mittelgangbereich 46 dargestellt.
Um mit möglichst geringem luftseitigen Widerstand
und kleinen Kanalabmessungen auch hohe Luftvolumenströme,
z. B. für den Scheibendefrost, zu erreichen, sind die doppel
wandigen Strukturen untereinander kommunizierend ausgeführt.
Im Falle von Fig. 2 werden zwei separate Kanäle 50 in der Ka
binenrückwand zunächst als ebenfalls separate Kanäle 30 im
Boden 14 der Fahrerkabine weitergeführt und münden dann in
einen gemeinsamen Querkanal 52, an dem der Verteilkasten 38
angeschlossen ist.
Durch die doppelwandige Struktur von Kabinenrück
wand 12 und Kabinenboden 14 lassen sich im Bereich von Wärme
senken besonders einfach Warmluftaustritte realisieren. In
Fig. 2 sind beispielhaft hierfür die Beheizung der linken
Seitenscheibe durch schlitzförmige Öffnungen 54 und Düsen 56
zum Erzeugen eines Warmluftschleiers, der den Kaltlufteinfall
beim Öffnen der Vordertür mindern soll, gezeigt. Die Heizluft
wird zu den Schlitzdüsen 54 über eine doppelschalige Seiten
wand geführt. Der Heizlufteintritt in die Seitenwand erfolgt
über eine Öffnung 58 im doppelwandigen Bereich des Bodens 14.
Um eine vollfachige wärmeabstrahlende Rückwand 16 zu errei
chen, sind in Fig. 2 die beiden Kanäle 50 durch eine Wärme
leitschicht 28 verbunden, die die beiden Kanäle 50 teilweise
überdeckt und so in wärmeleitendem Kontakt mit der Heizluft
steht.
Der zwischen den Kanälen verbleibende Raum 60 kann
für Elektronikeinbauten genutzt werden.
Sind alle Eintrittsöffnungen in den Businnenraum
geschlossen, so kann nach Fig. 5 durch eine Heizluftrückfüh
rung 58 die Beheizung der wärmeabstrahlenden Heizflächen
16, 18 gewährleistet werden. Um eine gleichmäßige Beheizung
des gesamten Bodens 14 zu erreichen, wird die Heizluft zu
nächst durch Längsstege 60 in Fahrtrichtung nach vorne gelei
tet, um dann im Querkanal 52 zur Eintrittsöffnung in die
Heizluftrückführung zu gelangen.
In der Heizluftrückführung wird die Heizluft über
einen abgetrennten Teilbereich 58 des Bodens 14 sowie einen
abgetrennten Teilbereich 60 der doppelwandigen Rückwand 12 in
den Ansaugraum der Gebläseeinrichtung 6 zurückgeführt.
Claims (21)
1. Kombinierte Warmluft- und Flächenheizung eines Om
nibusses, bei dem mindestens dessen tragende Wand (12) eine
doppelwandige Struktur aufweist, mit mindestens einer längs
der tragenden Wand des Omnibusses angeordneten wärmeabstrah
lenden Heizfläche (16, 18) und mit Heizluft, die von einer
Gebläseeinrichtung (6) entlang der Heizfläche (16, 18) und in
den Innenraum des Omnibusses geführt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die wärmeabstrahlende Heizfläche (16, 18) die dem Innen
raum des Omnibusses zugewandte Innenfläche der tragenden Wand
des Omnibusses ist und unmittelbar ihre Wärme durch Strahlung
und Konvektion an den Innenraum des Omnibusses abgibt und von
der Heizluft durch konvektiven Wärmeaustausch beheizt wird,
welche innerhalb der doppelwandigen Struktur der tragenden
Wand (12) des Omnibusses geführt ist.
2. Heizung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die tragende Wand (12) mindestens eine seitliche Begren
zungswand des Omnibusses bildet.
3. Heizung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die tragende Wand (12) mindestens eine Quer-
und/oder Rückwand (12) des Innenraums des Omnibusses bildet.
4. Heizung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zwangskonvektion an mindestens einer
tragenden Wand (12) gegen die Schwerkraft vorgesehen ist.
5. Heizung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß auch am Boden (14) des Omnibusses minde
stens eine von einer Gebläseeinrichtung (6) beaufschlagte
wärmeabstrahlende Heizfläche (18) angeordnet ist.
6. Heizung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die wärmeabstrahlende Heizfläche (18) an einer innen von
der Heizluft beaufschlagten doppelwandigen Struktur des Bo
dens (14) des Omnibusses angeordnet ist.
7. Heizung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die doppelwandige Struktur mit Austritts
öffnungen (42, 46, 54, 56) der Heizluft in den Innenraum des Om
nibusses versehen ist.
8. Heizung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die doppelwandige Struktur mit üblichen
Austrittsöffnungen (42, 46, 54, 56) in den Innenraum eines Om
nibusses, insbesondere Warmluftheizungen (54) von Scheiben,
kommuniziert.
9. Heizung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die mit wärmeabstrahlenden Heizflächen
(16, 18) versehenen doppelwandigen Strukturen untereinander
kommunizieren.
10. Heizung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekenn
zeichnet durch ein einziges Gebläse (6) sowohl für die Heiz
luftbeaufschlagung aller wärmeabstrahlenden Heizflächen
(16, 18) als auch für die Warmlufteinspeisung in den Innenraum
des Omnibusses.
11. Heizung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß alle Heizluft oder Heizluftteilströme je
weils erst nach Beaufschlagung jeweils mindestens einer wär
meabstrahlenden Heizfläche (16, 18) in den Innenraum des Omni
busses abgegeben wird bzw. werden.
12. Heizung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß sie mindestens an Rückwand (12) und Boden
(14) der Fahrerkabine des Omnibusses vorgesehen ist.
13. Heizung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß sie alleine der Fahrerkabine des Omnibus
ses zugeordnet ist.
14. Heizung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Heizluft in einzelnen Kanälen (30, 50)
geführt ist, die durch eine eine wärmeabstrahlende Heizfläche
(16, 18) bildende Wärmeleitschicht (28) überbrückt sind.
15. Heizung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wärmeleitschicht (28) aus abwechselnd wärmeleitenden
Bereichen (36) und wärmedämmenden Bereichen (34) zusammenge
setzt ist, und daß die einzelnen Kanäle (30, 50) jeweils teil
weise an einen wärmeleitenden Bereich (36) und an einen wär
medämmenden Bereich (34) angrenzen.
16. Heizung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß mehrere Kanäle (30, 50) aus einem einzigen gebo
genen strukturierten Flachmaterialstück (24) aus wärmedämmen
dem Material, vorzugsweise Schaumkunststoff, gebildet und von
der Wärmeleitschicht (28) zu geschlossenen Kanälen (30, 50)
ergänzt sind.
17. Heizung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei vertikale Kanäle (50) und das dazwischenliegende
Verbindungsstück des Flachmaterialstücks (24) sich über die
ganze Breite der Rückwand (12) der Fahrerkabine erstrecken.
18. Heizung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die beiden Kanäle (50) zu beiden Seiten des Bodens
(14) der Fahrerkabine in Kanälen (30) fortsetzen und in die
sem Fortsetzungsbereich ebenfalls zusammen mit einem Verbin
dungsteil aus einem Flachmaterialstück (24) vorgebildet sind,
das von der Wärmeleitschicht (28) überdeckt ist.
19. Heizung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, gekenn
zeichnet durch eine Heizluftrückführung (58) zum Gebläse (6)
zum Umlaufbetrieb.
20. Heizung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß der Umlaufbetrieb als Betriebsart bei geschlossenem Ein
tritt der Heizluft in den Innenraum des Omnibusses vorgesehen
ist.
21. Heizung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß der Umlaufbetrieb als Teilkreislauf vor
gesehen ist.
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19934332578 DE4332578C2 (de) | 1993-09-24 | 1993-09-24 | Kombinierte Warmluft- und Flächenheizung eines Omnibusses |
Applications Claiming Priority (1)
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DE4332578A1 DE4332578A1 (de) | 1995-03-30 |
DE4332578C2 true DE4332578C2 (de) | 2000-11-30 |
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ID=6498549
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R071 | Expiry of right |