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Die Erfindung betrifft einen Funktionsboden für ein Fahrzeug, insbesondere Wohnmobil, Wohnwagen oder dergleichen, mit einer zu einem Innenraum des Fahrzeugs weisenden Deckschicht, einer nach außen weisenden Unterschicht und einem zwischen Deckschicht und Unterschicht angeordneten Kern, welcher ein wärmedämmendes Material aufweist.
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Funktionsböden der vorgenannten Art sind im Stand der Technik bekannt. Diese werden in Fahrzeugen, wie beispielsweise Wohnmobile oder Wohnwagen, verbaut, und dienen zum einen dem Zweck, den Fußboden des Innenraums zu bilden, und zum anderen eine wärmedämmende Außenwandung des Fahrzeugs bereitzustellen. Es ist dabei bekannt, dass diese Funktionsböden vorteilhaft in einer Sandwichbauweise ausgebildet sind, wobei zwei stabile Schichten, nämlich die Deckschicht und die Unterschicht eine wärmedämmende Schicht, den Kern, zwischen sich aufnehmen. Es ist ebenfalls bekannt, in den Funktionsboden, insbesondere den Kern, Leitungen einzubetten, welche als Heizungsrohre, Wasserleitungen oder Gaszuführungen dienen.
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Die Druckschrift
DE 10 2008 024 634 A1 beschreibt beispielsweise einen Warmluft-Thermoboden mit einer unteren Sperrholzplatte, einer Mittelschicht aus aneinanderstoßenden Isolierplatten, in welche Kanäle zur Führung von Warmluft eingebracht sind, sowie einer oberen Bodenplatte, beispielsweise eine wärmeleitende Metallplatte. Die Mittelschicht kann ein Isolierschaummaterial aufweisen oder auch Materialien wie beispielsweise Steinwolle oder Holzwolle.
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Die Gebrauchsmusterschrift
DE 20 2004 016 775 U1 betrifft eine Fußbodenheizung für Wohnmobile oder Wohnwagen mit einer Bodenstruktur, welche eine Unterschicht, beispielsweise aus Sperrholz, eine Isolierschicht aus einem Isolierhartschaum und eine Deckschicht als Fußbodenbelag aufweist. Zwischen der Isolierschicht und der Deckschicht sind mittels paralleler Leisten, welche als Abstandhalter dienen, Kanäle ausgebildet, durch die Warmluft strömen kann.
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Die Gebrauchsmusterschrift
DE 20 2007 013 805 U1 schließlich offenbart ein Chassisteil für Wagenaufbauten aus einer Mehrschichtplatte, welche eine Deckschicht und eine Unterschicht aus Holz, insbesondere Sperrholz, und einen Kern aus geschäumten Polystyrolkugeln aufweist. In den Polystyrolkern kann ein Gitter aus glasfaserverstärktem Kunststoff eingebracht sein.
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Obwohl sich die vorgenannten Funktionsböden mit hauptsächlich zwei Außenschichten aus Sperrholz, welche einen Isolierschaum zwischen sich aufnehmen, bewährt haben, besteht diesbezüglich Verbesserungsbedarf. Insbesondere wird im Stand der Technik als Isolierschaummaterial ausschließlich ein expandierter Polystyrol-Hartschaum (EPS) verwendet, nämlich grobporiger Styropor.
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Da dieser expandierte Polystyrol-Hartschaum zwar gute Wärmedämmeigenschaften aufweist, jedoch aufgrund seiner Grobporigkeit nur eine geringe Stabilität und Druckfestigkeit besitzt, müssen beispielsweise zusätzliche Holzleisten oder Glasfaserverstärkungen des Kerns eingesetzt werden, um eine Stabilisierung des Funktionsbodens zu erreichen.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Funktionsboden nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, welcher ohne zusätzliche Stabilisierungselemente stabil und druckfest ist.
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Diese Aufgabe wird mit einem Funktionsboden nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 gelöst, wobei das wärmedämmende Material ein extrudierter Polystyrol-Hartschaum (XPS) mit einer geschlossenen Porosität ist. Insbesondere kann das wärmedämmende Material Styrofoam sein. Im Gegensatz zum Stand der Technik weist der Kern des Funktionsbodens damit eine höhere Stabilität und Druckfestigkeit auf, so dass auf zusätzliche Stabilisierungselemente wie Leisten oder Glasfasergitter verzichtet werden kann. Im Gegensatz zu dem im Stand der Technik verwendeten eher grobporigen expandierten Polystyrol-Hartschaum (Styropor) besitzt feinporiger extrudierter Polystyrol-Hartschaum (Styrofoam) eine sehr hohe Druckfestigkeit und geringere Wasseraufnahme. Dies wird insbesondere durch die geschlossene Porosität des Materials erreicht. Obwohl der Kern des erfindungsgemäßen Funktionsbodens damit gleichzeitig eine geringere Wärmedämmung aufweist, wird dieser Nachteil in Kauf genommen, da mit der Erfindung erkannt wurde, dass die Vorteile der erhöhten Stabilität des Funktionsbodens die Nachteile der geringeren Wärmedämmung übersteigen.
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Zudem kann der erfindungsgemäße Funktionsboden aufgrund seiner stabilen Struktur sowohl als Fußboden als auch als Teil einer Dachkonstruktion des Fahrzeugs eingesetzt werden. Ebenfalls kommt auch der Einsatz des Funktionsbodens als Wand in Frage.
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Mit der Erfindung kann wie zuvor erwähnt weitestgehend auf zusätzliche Stabilisierungselemente verzichtet werden. Lediglich der Außenbereich des Fußbodens oder des Daches, im Bereich der Raumwände, weist zusätzliche Leisten, beispielsweise Holzleisten, auf.
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Es ist weiterhin vorgesehen, dass die Deckschicht des Funktionsbodens eine Sperrholzplatte aufweist. Diese dient beispielsweise gleichzeitig als Bodenbelag im Innenraum des Fahrzeugs. Daher ist es vorteilhaft, diese Sperrholzplatte auf der zu dem Innenraum des Fahrzeugs weisenden Seite mit einer PVC-Beschichtung zu versehen. Die Sperrholzplatte erhöht einerseits die Stabilität des Funktionsbodens, andererseits bietet sie jedoch auch die Trittfestigkeit und das Trittgefühl eines gewohnten Zimmerbodens. Durch die PVC-Beschichtung ergibt sich zudem eine Pflegeleichtigkeit. Sofern der Funktionsboden als Dachkonstruktion oder Wand des Fahrzeugs verwendet wird, empfiehlt sich die Aufbringung einer Dekorfolie oder Textilie.
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Es ist weiterhin vorgesehen, dass die Unterschicht einen glasfaserverstärkten Kunststoff (GfK) aufweist. Diese Unterschicht aus glasfaserverstärktem Kunststoff ersetzt dabei vollständig die im Stand der Technik verwendete Sperrholzplatte. Somit ergibt sich eine insgesamt geringere Bauhöhe des Fahrzeugbodens, des Fahrzeugdachs oder auch der Wände.
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Der besondere Vorteil der GfK-Schicht besteht in der Witterungsbeständigkeit und dem Schutz vor Beschädigungen. Die im Stand der Technik verwendete Sperrholzschicht wird mit einer Art Unterbodenschutz versehen. GfK ist deutlich beständiger, so dass ein zusätzlicher Unterbodenschutz entfallen kann.
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Durch die GfK-Beschichtung ergibt sich zudem beispielsweise eine besondere Hagelbeständigkeit des Fahrzeugdachs. Die im Stand der Technik bekannten Dächer bestehen außen aus einer Blechschicht (0,4–1,0 mm) und werden bei Hagel in der Regel verbeult. Bei GfK gibt es keine dauerhaften Beschädigungen.
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Um darüber hinaus beispielsweise ein Wärmemedium besonders einfach in den Innenraum des Fahrzeugs zu leiten, können in dem Kern des Funktionsbodens Kanäle angeordnet sein, welche beispielsweise Leitungen für Warmluft, Warmwasserheizung, Frischwasser, Abwasser oder Gas sein können. Im Falle eines Daches kann es sich auch um Leitungen für Dachklimaanlagen, Solarmodule, SAT-Antennen, elektrische Dachhauben oder ähnliches handeln. Somit kann die benötigte „Haustechnik” besonders einfach in den Funktionsboden integriert werden, so dass keine zusätzlichen Leitungen außerhalb des Funktionsbodens angeordnet werden müssen und somit für einen erhöhten Platzbedarf innerhalb des Fahrzeugs sorgen. Die Leitungen lassen sich besonders einfach dadurch in den Funktionsboden integrieren, dass der Kern ausgesparte, insbesondere ausgefräste, Bereiche aufweist, in welche Schläuche, Metallrohre oder Ähnliches eingelegt werden können.
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Für die Stabilität des Funktionsbodens hat es sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, dass die Deckschicht eine Dicke zwischen 4 mm und 10 mm, insbesondere 8 mm, aufweist. Diese Dicke ermöglicht zum einen eine ausreichende Stabilität und zum anderen eine möglichst geringe Bauhöhe des gesamten Funktionsbodens.
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In Bezug auf den Kern hat sich eine Dicke von 27 mm bis 60 mm, insbesondere 53 mm, als vorteilhaft herausgestellt. Diese Dicke ermöglicht eine ausreichende Wärmedämmung und gleichzeitig möglichst geringe Gesamtdicke des Funktionsbodens.
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Die Dicke der Unterschicht beträgt vorteilhaft 1,0 bis 2,0 mm und insbesondere 1,6 mm. Eine solche Unterschicht, insbesondere aus glasfaserverstärktem Kunststoff, bietet eine ausreichende Stabilität für den gesamten Funktionsboden und ist zudem gegenüber der im Stand der Technik bekannten Sperrholzplatte als Unterschicht besonders dünn und witterungsbeständig.
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Schließlich ist vorgesehen, dass der Kern ausgesparte, insbesondere ausgefräste, Bereiche aufweist, in welche Leisten zur Anbringung von Befestigungsmitteln anordbar sind. An diese Leisten werden beispielsweise Befestigungsmittel zur Befestigung von Möbelstücken angebracht. Da der Kern aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum (XPS) besonders stabil ist, sind diese Leisten besonders fest in den Kern eingebettet.
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Schließlich wird im Sinne der Erfindung auch ein Fahrzeug, insbesondere ein Wohnmobil, ein Wohnwagen oder dergleichen, vorgeschlagen, welches einen Funktionsboden der vorbeschriebenen Art aufweist.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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Die 1 zeigt einen Funktionsboden 1, welcher eine Deckschicht 2, einen Kern 3 und eine Unterschicht 4 aufweist. Auf der Deckschicht 2, das heißt der zu dem Innenraum des Fahrzeugs weisenden Seite der Deckschicht 2, ist eine PVC-Beschichtung 5 aufgebracht. Innerhalb des Kerns 3 befinden sich Kanäle 6, welche Leitungen für Warmluft, Frischwasser usw. aufnehmen können. Zusätzlich sind in den Kern 3 Bereiche 7 eingefräst, in welchen Leisten 8 zur Anbringung von Befestigungsmitteln angeordnet sind.
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Der erfindungsgemäße Funktionsboden 1 dient gleichzeitig als Fußboden für den Innenraum des Fahrzeugs sowie als wärmedämmende Außenwandung des Fahrzeugs selbst. Durch den erfindungsgemäßen Sandwichaufbau des Funktionsbodens 1 mit der Deckschicht 2, dem Kern 3 und der Unterschicht 4 wird ein sowohl stabiler als auch wärmedämmender Funktionsboden 1 für das Fahrzeug geschaffen. Gleichzeitig nimmt der Funktionsboden 1 auch Leitungen für die Haustechnik, wie beispielsweise Warmluft-, Frischwasser-, Abwasser- oder Gasleitungen auf. Damit können diese ohne weiteren Raum zu benötigen, in den Funktionsboden 1 integriert werden.
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Da die Deckschicht 2 gleichzeitig als Fußbodenbelag für den Innenraum dient, weist diese zweckmäßigerweise eine PVC-Beschichtung 5 auf, welche strapazierfähig und zugleich pflegeleicht ist. Für die notwendige Stabilität des Funktionsbodens 1 ist die Deckschicht 2 als Sperrholzplatte ausgebildet, der Kern 3 aus einem extrudierten Polystyrol-Hartschaum mit geschlossener Porosität und schließlich die Unterschicht 4 aus glasfaserverstärktem Kunststoff. Insgesamt wird durch die vorgenannte Struktur des Sandwichbodens und die Kombination der verwendeten Materialien ein Boden geschaffen, welcher zum einen die Ansprüche an besonders hohe Stabilität und zum anderen eine möglichst hohe Wärmedämmung erfüllt.
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Für das gezeigte Ausführungsbeispiel wurde die Dicke der Deckschicht 2 mit 8 mm, die Dicke des Kerns 3 mit 53 mm und die Dicke der Unterschicht 4 mit 1,6 mm gewählt. Somit ergibt sich eine gesamte Bauhöhe des Funktionsbodens 1, welche nur geringfügig über 60 mm liegt. Damit ist der Funktionsboden 1 besonders dünn und ist vorteilhaft für eine besonders große Bodenfreiheit des Fahrzeugs, welche regelmäßig gewünscht ist.
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Schließlich dienen die in dem Kern 3 ausgefrästen Bereiche 7 zur Aufnahme von Leisten 8, insbesondere Holzleisten, an welchen Befestigungsmittel angeordnet werden können. Mit Hilfe solcher Befestigungsmittel werden regelmäßig in dem Fahrzeug vorhandene Möbelstücke befestigt. Durch die hohe Stabilität und Druckfestigkeit des extrudierten Polystyrol-Hartschaumes (XPS) des Kerns 3 werden die Leisten 8 besonders fest innerhalb des Materials des Kerns 3 gehalten, so dass sich keine Verschiebung der Möbelstücke oder schlimmstenfalls eine Lösung durch beispielsweise Fahrzeugerschütterungen ergibt.
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Obwohl die Erfindung vorstehend anhand eines Fußbodens erläutert wurde, kann der Funktionsboden entsprechend ebenso als Wand oder Dach verwendet werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Funktionsboden
- 2
- Deckschicht
- 3
- Kern
- 4
- Unterschicht
- 5
- PVC-Beschichtung
- 6
- Kanäle
- 7
- Bereiche
- 8
- Leisten
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102008024634 A1 [0003]
- DE 202004016775 U1 [0004]
- DE 202007013805 U1 [0005]