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Die Erfindung betrifft ein Fahrzeugdach mit mindestens einem ersten Dachteil und einem zweiten Dachteil, wobei das erste Dachteil zur Längsbewegung am Fahrzeugdach mittels einer ersten Lagereinrichtung an einer längsgerichteten Mittenführung des Fahrzeugdaches und mittels einer zweiten Lagereinrichtung an dem zweiten Dachteil verschiebbar gelagert ist und zwischen einer den Fahrzeuginnenraum überdeckenden Schließstellung und einer Offenstellung, in der es zumindest teilweise über dem zweiten Dachteil angeordnet ist, bewegbar ist.
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Ein derartiges Fahrzeugdach, das beispielsweise aus der
JP 03114925 oder der
JP 62286829 bekannt ist, wird auch als „T-bar roof” bezeichnet. Es enthält eine dachfest angebrachte Mittenführung, die den Windlauf mit dem hinteren dachfesten Dachteil verbindet. Das Dachteil ist in seinem vorderen Zentralbereich mittels eines Gleiters an der Mittenführung und mit seitlichen hinteren Lagermitteln an seitlichen dachfesten Führungen verschiebbar gelagert.
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Aus der
DE 36 44 494 C2 ist ein Schiebedach eines Fahrzeugs bekannt geworden, dessen Deckel über zwei seitlich voneinander beabstandete Deckelträger an zwei zugeordneten Längsführungen verschiebbar gelagert ist, die an einem hinter der Dachöffnung fest angeordneten Teil des Daches vorgesehen sind. Die Lagerung des Deckels an den Deckelträgern erfolgt über eine jeweilige Verstellvorrichtung, die den Hinterrand des Deckels in der Art eines Spoilerdaches anheben kann, bevor der Deckel mittels der Deckelträger in Längsrichtung verschoben wird. Der Deckel ist somit an den Deckelträgern über die Verstellvorrichtungen nur in seiner Schwenkstellung veränderbar und die Längsverstellung des Deckels erfolgt durch das Verschieben der Deckelträger relativ zu den Führungen in den hinteren Teil des Daches.
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Aus der
US 4,852,938 A ist ein Fahrzeug mit einer Dachöffnung und einem mittig durch die Dachöffnung verlaufenden Stützträger bekannt geworden, der vorderseitig an einem Windlauf oberhalb der Frontscheibe und rückseitig an einem als Überrollbügel gebildeten Teil des Daches fest angebracht ist. Ein transparentes Dachteil ist beidseits an Führungen verschiebbar geführt, die innenseitig an den hinteren Dach- oder Fenstersäulen gebildet sind. An dem mittigen Stützträger ist das Dachteil nicht gelagert.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein eingangs genanntes Fahrzeugdach im Hinblick auf seine Funktionalität zu verbessern.
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Die Aufgabe wird bei dem oben genannten Fahrzeugdach erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Mittenführung an dem zweiten Dachteil längs bewegbar gelagert ist und zwischen ihrer Lagerstellung, in der sie sich durch einen vom ersten Dachteil verschließbaren Dachbereich erstreckt und eine Lagerung für das erste Dachteil bereitstellt, und ihrer Ablagestellung, in der sie bei geöffnetem ersten Dachteil in das zweite Dachteil bewegt ist, verstellbar ist, und daß das erste Dachteil relativ zu der in ihrer Lagerstellung angeordneten Mittenführung zwischen seiner Schließstellung und seiner Offenstellung verschiebbar ist.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Durch die erfindungsgemäße Gestaltung des Fahrzeugdaches kann durch das Verschieben des ersten Dachteils über das benachbarte zweite Dachteil eine Teilöffnung des Daches eingestellt werden, wobei die z. B. als Steg, Träger oder Lagerholm gebildete Mittenführung beispielsweise vor dem Öffnen des ersten Dachteils, beim Öffnen und auch bei geöffnetem ersten Dachteil die Abstützung des ersten Dachteils in seinem z. B. vorderen Mittelbereich übernimmt. Damit ist keine seitliche vordere Lagerung und Abstützung des ersten Dachteils erforderlich und seitliche Dachlängsholme zumindest im Bereich des geschlossenen ersten Dachteils sind aus Lagerungsgründen nicht erforderlich. Das Fahrzeugdach eignet sich somit für Cabriolets mit vollständig ablegbarem Dach und auch für Fahrzeuge mit festen Dachbereichen wie z. B. mit festen seitlichen Dachlängsholmen, bei denen zumindest Teile des Daches aus einer den Fahrzeuginnenraum überdeckenden Schließstellung in eine Ablagestellung verstellbar sind.
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Durch das Entfernen der Mittenführung aus der dem ersten Dachteil zugeordneten Dachöffnung oder dem entsprechenden freilegbaren Dachbereich eines Cabriolets wird das Sichtfeld dementsprechend erweitert. Insbesondere bei einem Cabriolet wird durch das Verlagern der Mittenführung an das zweite Dachteil eine kompakte Einheit aus den Dachteilen und der Mittenführung geschaffen, die in dem Ablageraum platzsparend verstaut werden kann.
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Wenn auch die besonderen Vorteile, wie eine Dachöffnungsstellung in der Art eines geöffneten Targa®-Daches, insbesondere bei einem Cabriolet vorliegen, so ist jedoch das erfindungsgemäße Fahrzeugdach auch bei Fahrzeugen mit zumindest teilweise feststehenden Fahrzeugdächern vorteilhaft verwendbar, wobei das erste bewegbare Dachteil aus einer eine Dachöffnung bedeckenden Schließstellung nach vorne wie auch nach hinten über angrenzende feste oder bewegbare Dachteile oder Dachbereiche verstellbar angeordnet sein kann und demzufolge die Mittenführung nach vorne wie auch nach hinten in oder unter angrenzende Dachbereiche oder Dachteile verlagerbar ist.
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Die Mittenführung kann stets eine Lagerungsfunktion des verstellbaren ersten Dachteils übernehmen. Alternativ kann das erste Dachteil in seiner Offenstellung von der Mittenführung entkoppelt sein und z. B. gänzlich an dem zweiten Dachteil gelagert sein.
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Vorzugsweise enthält die zweite Lagereinrichtung zwei sich gegenüberliegende und im Seitenrandbereich des ersten Dachteils angeordnete Lagereinheiten, die in zugeordneten nach oben geöffneten und gegebenenfalls abdeckbaren Führungen des zweiten Dachteils verschiebbar gelagert sind. Damit wird eine stabile Dreipunktlagerung des ersten Dachteils geschaffen. Jedoch kann die hintere Lagereinrichtung auch näher an der Dachmitte angeordnet sein und mit zumindest einer Lagereinheit an zumindest einer zugeordneten Führung des zweiten Dachteils versehen sein.
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Somit bietet dieses Fahrzeugdach vielfältige Möglichkeiten für eine variable Dachgestaltung und dementsprechende Öffnung des Daches bei Fahrzeugen mit festen Dachseitenholmen oder bei Cabriolets mit ablegbarem Dach.
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Nachfolgend wird das Fahrzeugdach anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
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1 in einer Draufsicht in schematischer Darstellung ein erfindungsgemäßes Fahrzeugdach eines Cabriolet-Fahrzeugs in Schließstellung;
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2 in einer Draufsicht entsprechend 1 das Fahrzeugdach, wobei ein vorderes Dachteil nach hinten über ein mittleres Dachteil verlagert ist;
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3 in einer Draufsicht entsprechend 2 das Fahrzeugdach, wobei eine Mittenführung des vorderen Dachteils unter das mittlere Dachteil eingefahren ist;
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4 in einer Draufsicht entsprechend 3 das Fahrzeugdach, wobei das hintere Dachteil über das vordere und mittlere Dachteil verlagert ist;
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5 in einer Draufsicht entsprechend 4 das Fahrzeugdach, wobei das aus den drei Dachteilen bestehende Dachpaket in den Ablageraum geschwenkt ist;
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6 in einer Draufsicht entsprechend 1 das geschlossene Fahrzeugdach mit Angabe der Lage der Schnitte der nachfolgenden Figuren;
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7 in einer Schnittansicht entlang der Linie S1-S1 in 6 das geschlossene Fahrzeugdach;
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8 in einer Schnittansicht entlang der Linie T1-T1 in 6 das geschlossene Fahrzeugdach;
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9 in einer Schnittansicht entlang der Linie S1-S1 in 6 das Fahrzeugdach mit geöffnetem vorderen Dachteil;
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10 in einer Schnittansicht entlang der Linie T1-T1 in 6 das Fahrzeugdach mit geöffnetem vorderen Dachteil;
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11 in einer Schnittansicht entlang der Linie B1-B1 in 6 das mittlere Dachteil des Fahrzeugdaches;
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12 in einer Schnittansicht entlang der Linie B2-B2 in 6 das mittlere Dachteil des Fahrzeugdaches;
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13 in einer Schnittansicht entlang der Linie A1-A1 in 6 das vordere Dachteil des Fahrzeugdaches;
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14 in einer Schnittansicht entlang der Linie C-C in 6 die Mittenführung des vorderen Dachteils; und
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15 in einer Schnittansicht entlang der Linie A2-A2 in 6 das vordere Dachteil des Fahrzeugdaches in seiner geöffneten Stellung über dem mittleren Dachteil.
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Ein Cabriolet-Fahrzeug 1 (siehe 1, nur schematisch dargestellt) enthält ein bewegbares und zum Öffnen absenkbares Dach 2, das in bekannter Weise zwischen einer den Fahrzeuginnenraum überdeckenden Schließstellung (1) und einer Offen- oder Ablagestellung (5), in der es in einem heckseitigen Ablageraum oder Verdeckkasten 3 abgelegt ist, verstellbar ist. Das Dach 2 ist gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel ein bewegbares Hardtop mit einem vorderen Dachteil 4, einem mittleren Dachteil 5 und einem hinteren Dachteil 6, das eine Heckscheibe enthält. Die festen Dachteile 4, 5 und 6 sind in Schließstellung hintereinander angeordnet, wobei das vordere Dachteil 4 an einem Windlauf 7 oberhalb der Frontscheibe 8 anliegt und mit dem mittleren Dachteil 5 verbunden ist, das mittlere Dachteil 5 seitlich über jeweils ein Viergelenk an der Karosserie schwenkbar gelagert ist und das hintere Dachteil 6 am mittleren Dachteil 5 oder dessen Lagereinrichtung gelagert ist, in Schließstellung an einen Verdeckkastendeckel 9 bzw. Kofferraumdeckel angrenzt und beim Ablegen des Daches 2 über die beiden übereinander angeordneten vorderen und mittleren Dachteile 4 und 5 geschwenkt wird, bevor alle Dachteile als Einheit nach hinten abgelegt werden.
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Hinsichtlich der grundsätzlichen Ausgestaltung und Funktionsweise des Daches
2 wird auf die
DE 101 50 219 A1 verwiesen, die ein derartiges Dach zeigt.
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Das vordere Dachteil 4 ist mittels einer ersten Lagereinrichtung an einem eine Mittenführung enthaltenden Lagerholm 10 und mittels einer zweiten Lagereinrichtung am mittleren Dachteil 5 verschiebbar gelagert. Der Lagerholm 10 ist am Fahrzeugdach zentral und in Längsausrichtung angeordnet und am mittleren Dachteil 5 an einer Führung 11 verschiebbar gelagert, die z. B. als ein geschlossenes Lagerprofil gebildet ist. Der Lagerholm 10 ist beispielsweise als Leichtmetall-Profilschiene gebildet, die zwei benachbarte Führungen 12 und 13 für zugeordnete Rollen oder Gleiter 14 bzw. 15 enthält, die an einem vom vorderen Dachteil 4 in Bereich seines Vorderrandes 16 nach unten abstehenden Tragarm 17 angebracht sind. Am Lagerholm 10 bzw. an der Leichtmetall-Profilschiene sind Kunststoffschichten 18 angebracht (siehe 14), die Gleitoberflächen für die Bewegung des Lagerholms 10 bzw. der Profilschiene relativ zur Führung 11 und für die Bewegung der Gleiter 14 und 15 an den Führungen 12 und 13 bilden. Die Führung 11 des Lagerholms 10 ist an der Unterseite des mittleren Dachteils 5 angebracht und von einem Innenhimmel 19 des mittleren Dachteils 5 abgedeckt.
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Eine Riegeleinrichtung 20 ist vorgesehen, die den Lagerholm 10 an seinem Vorderende in seiner vorderen Lagerstellung (1) am Windlauf 7 verriegelt hält. Die Betätigung der Riegeleinrichtung 20, die zumindest ein am Windlauf 7 oder am Lagerholm 10 angeordnetes Riegelglied aufweist, kann manuell oder mittels eines Antriebs erfolgen. Derartige Riegeleinrichtungen bzw. Riegelglieder sind Falt- oder Klappdächern allgemein bekannt.
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Die zweite Lagereinrichtung ist dem Hinterrand 21 des vorderen Dachteils 4 zugeordnet und enthält beidseits jeweils einen vom vorderen Dachteil 4 nach unten abstehenden Lagerarm 22, der mittels eines Gleiters 23 in einer Seitenführung 24 verschiebbar geführt ist, die an der Oberseite des mittleren Dachteils 5 nahe seines Seitenrandes 25 angeordnet ist und im wesentlichen über die gesamte Länge des mittleren Dachteils 5 verläuft.
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Eine Antriebseinrichtung für das vordere Dachteil 4 enthält einen Antriebsmotor 26 (siehe 1, 2 und 12), der an der Unterseite des mittleren Dachteils 5 neben der Führung 11 angeordnet ist und über zwei zug- und drucksteife Antriebskabel 27 beidseits mit dem vorderen Dachteil 4 verbunden ist. Eine Antriebseinrichtung für die Mittenführung bzw. den Lagerholm 10 enthält einen Antriebsmotor 28 (siehe 3 und 12), der gleichfalls an der Unterseite des mittleren Dachteils 5 und neben der Führung 11 gegenüberliegend zum Antriebsmotor 26 des vorderen Dachteils 4 angeordnet ist und über ein zug- und drucksteifes Antriebskabel 29 mit dem Lagerholm 10 verbunden ist. Beide Antriebsmotore 26 und 28 sind vom Innenhimmel 19 unterseitig abgedeckt.
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Zum Öffnen des geschlossenen Fahrzeugdaches
2 (
1) wird das vordere Dachteil
4 mittels des Antriebsmotors
26 nach hinten über das mittlere Dachteil
5 verschoben. Dabei werden zunächst die beiden hinteren Lagerarme
22, die am vorderen Dachteil
4 um eine Querachse schwenkbar gelagert sind und bei geschlossenem vorderem Dachteil
4 nach hinten eingeschwenkt sind, über ihre Gleitschuhe oder Gleiter
23, die an einem ansteigenden vorderen Bahnabschnitt
30 der jeweiligen Seitenführung
24 aufwärts und dann auf einer Bahnkrümmung in den horizontalen Verlauf der Seitenführung
24 übergehend geführt sind, aufgerichtet. Das vordere Dachteil
4 ist dann durch seine beiden hinteren Lagerarme
22 beabstandet zum mittleren Dachteil
5 abgestützt und kann in der Art eines außengeführten Schiebedachdeckels über das mittlere Dachteil
5 verschoben werden (siehe die
EP 0 863 817 B1 , die einen außengeführten Schiebedachdeckel zeigt). Bei der anfänglichen Rückwärtsbewegung des vorderen Dachteils
4 werden gleichzeitig die vorderen Tragarme
17, die am vorderen Dachteil
4 fest angebracht sind, mittels ihrer Gleiter
14,
15 auf einem ansteigenden vorderen Bahnabschnitt
31 der beiden Führungen
12,
13 angehoben und anschließend im horizontalen Abschnitt der Führungen
12,
13 nach hinten bewegt. Das vordere Dachteil
4 kann zum vollständigen Freigeben der zugeordneten Dachöffnung in seine hintere Offenstellung über das mittlere Dachteil
5 verfahren werden (siehe
2 sowie
9 und
10, Targa
®-Stellung) oder auch in einer Zwischenstellung zum teilweisen freigeben der Dachöffnung positioniert werden. Der Lagerholm
10 bzw. die Mittenführung verstärkt dabei das teilgeöffnete Fahrzeugdach
2.
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Zum vollständigen Öffnen und Ablegen des gesamten Daches 2 in den Ablageraum oder Verdeckkasten 3 wird bei der Stellung des Daches 2 gemäß 2 die Riegeleinrichtung betätigt und entriegelt. Anschließend wird der Antriebsmotor 28 betätigt und der Lagerholm 10 wird nach hinten in die Aufnahme und damit unter bzw. in das mittlere Dachteil 5 bewegt (siehe 3).
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Daraufhin wird das hintere Dachteil
6 nach vorne über das vordere Dachteil
4, das schon über dem mittleren Dachteil
5 angeordnet ist, verschwenkt und dieses Dachteilpaket wird nach dem Öffnen des Verdeckkatendeckels
9 mit der Hauptlagereinrichtung in den Ablageraum oder Verdeckkasten
3 eingeschwenkt (siehe die
DE 101 50 219 A1 ). Damit ist das Cabriolet bei abgelegtem Dach
2 vollständig geöffnet. Das Schließen des Daches erfolgt in entgegengesetztem Bewegungsablauf.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Cabriolet-Fahrzeug
- 2
- Dach
- 3
- Verdeckkasten
- 4
- vorderes Dachteil
- 5
- mittleres Dachteil
- 6
- hinteres Dachteil
- 7
- Windlauf
- 8
- Frontscheibe
- 9
- Verdeckkastendeckel
- 10
- Lagerholm
- 11
- Führung
- 12
- Führung
- 13
- Führung
- 14
- Gleiter
- 15
- Gleiter
- 16
- Vorderrand
- 17
- Tragarm
- 18
- Kunststoffschicht
- 19
- Innenhimmel
- 20
- Riegeleinrichtung
- 21
- Hinterrand
- 22
- Lagerarm
- 23
- Gleiter
- 24
- Seitenführung
- 25
- Seitenrand
- 26
- Antriebsmotor
- 27
- Antriebskabel
- 28
- Antriebsmotor
- 29
- Antriebskabel
- 30
- vorderer Bahnabschnitt
- 31
- vorderer Bahnabschnitt