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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Karosseriestruktur für ein Fahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Eine derartige Karosseriestruktur ist beispielsweise aus der
DE 199 61 354 A1 bekannt und umfasst ein steil abfallendes Heck an einem Kombifahrzeug, wobei eine transparente Heckscheibe derart verschiebbar gelagert ist, dass diese in einem ersten Zustand eine in einer Hecktür vorgesehene Hecköffnung verschließt und in einem zweiten Zustand vertikal nach unten in einen unteren Teil der Hecktür abgesenkt ist.
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Eine derartige Absenkbarkeit der Heckscheibe ist ein sehr praktisches Fahrzeugmerkmal. Insbesondere in den USA sind etliche Fahrzeugmodelle z. B. der Typen ”Kombi”, ”SUV” und ”Jeep” damit ausgerüstet.
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Nachteilig ist bei der bekannten Karosseriestruktur, dass diese grundsätzlich eine wenigstens annähernd ebene und vertikal sich erstreckende Heckscheibe erfordert, damit sich diese in der Hecktür versenken lässt. Bei der bekannten Technik entsteht zwangsläufig ein mehr oder weniger ”eckiges” Fahrzeugdesign, welches die betreffenden Fahrzeuge oftmals unattraktiv erscheinen lässt bzw. dieses besondere Ausstattungsmerkmal einer versenkbaren Heckscheibe nur für spezielle Fahrzeuggattungen zulässt. Attraktivere, insbesondere gerundete Designs (Fahrzeugtypen) lassen sich mit der bekannten Technik kaum oder gar nicht realisieren.
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Aus der
EP 1 031 448 A2 ist ebenfalls eine gattungsgemäße Karosseriestruktur für ein Fahrzeug bekannt. Diese Karosseriestruktur umfasst eine unter relativ geringem Winkel zur Horizontalen verlaufende Heckscheibe, welche zum Öffnen nach vorne, der Dachkontur des Fahrzeugs folgend, verschoben wird. Diese Karosseriestruktur führt zu einer Einschränkung der Gestaltungsfreiheit im Dachbereich des Fahrzeugs.
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Ähnliche Karosseriestrukturen werden in der
EP 0 989 009 B1 beschrieben. Bei einem Teil der beschriebenen Ausführungsformen wird eine Heckscheibe vertikal in eine Heckklappe versenkt. Bei einem anderen Teil dieser Ausführungsformen wird die Heckscheibe nach vorne geklappt.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Karosseriestruktur der eingangs genannten Art hinsichtlich der Gestaltungsfreiheit im Dachbereich und im Heckbereich des Fahrzeugs zu verbessern.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Karosseriestruktur nach Anspruch 1. Die abhängigen Ansprüche betreffen vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
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Bei der erfindungsgemäßen Karosseriestruktur ist zunächst wesentlich, dass die Verstelleinrichtung dazu ausgebildet ist, die Heckscheibe bei der Verstellung ausgehend vom ersten Zustand durch eine kombiniert translatorische und rotatorische Bewegung in den zweiten Zustand zu überführen, in welchem die Heckscheibe im Wesentlichen horizontal und unterhalb eines Zentrums der Hecköffnung liegt.
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Die Kombination einer translatorischen mit einer rotatorischen Bewegung bei der Heckscheibenverstellung ermöglicht eine Vielzahl von Formgestaltungen des heckseitigen Karosseriebereichs, die mittels der eingangs erwähnten ”Verschiebetechnik” nicht realisierbar wären. Gemäß der Erfindung liegt die Heckscheibe im zweiten Zustand vorteilhaft im Wesentlichen horizontal und unterhalb eines Zentrums der Hecköffnung.
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Diese Gestaltung ist kompatibel mit Heckscheiben einer dreidimensionalen bzw. gewölbten, insbesondere stark gewölbten Form. Das Fahrzeugdesign im Heckbereich muss somit nicht mehr notwendigerweise eine mehr oder weniger ebene Form der Heckscheibe berücksichtigen.
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Die am Ende der kombiniert translatorischen und rotatorischen Bewegung, nachfolgend auch als ”Kombinationsbewegung” bezeichnet, von der Heckscheibe erreichte, im Wesentlichen horizontale Lage ermöglicht es vorteilhaft, das Ausstattungsmerkmal einer aus einer Hecköffnung herausführbaren Heckscheibe bei zahlreichen anderen populären Fahrzeuggattungen anzubieten. In einer bevorzugten Verwendung bildet die erfindungsgemäße Karosseriestruktur beispielsweise ein Stufenheck oder ein Fließheck des betreffenden Fahrzeugs, bei welchem es sich dann insbesondere um eine Limousine oder ein Coupé handeln kann. Eine für ein Kombifahrzeug bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass die Heckscheibe in ihrem zweiten Zustand im Wesentlichen horizontal und größtenteils, insbesondere vollständig innerhalb des von der Fahrzeugkontur umgrenzten Raums liegt, beispielsweise auf einer Hutablage des Fahrzeugs.
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Das erfindungsgemäße Merkmal, wonach die Heckscheibe im zweiten Zustand ”unterhalb eines Zentrums der Hecköffnung” liegt, soll keineswegs ausschließen, dass die Heckscheibe in diesem Zustand in Fahrzeuglängsrichtung betrachtet vollständig vor oder hinter der Hecköffnung liegt. Alternativ kann vorgesehen sein, dass die Heckscheibe in diesem Zustand teilweise vor und teilweise hinter der Hecköffnung liegt. Für die Praxis besonders interessant ist eine Ausführung, bei welcher die Heckscheibe im zweiten Zustand auf einem Niveau liegt, welches wenigstens annähernd gleich dem Niveau eines unteren Hecköffnungsrands ist (oder sogar noch niedriger ist).
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Insbesondere zur Erzielung eines eleganten Bewegungsablaufs und/oder zur Anpassung an ein vorgegebenes Heckdesign ist das gemäß der Erfindung vorgesehene Merkmal von Vorteil, wonach die Kombinationsbewegung über einen Großteil des Bewegungsverlaufs einen Rotationsanteil simultan zu einem Translationsanteil besitzt, und ein Rotationsanteil der Kombinationsbewegung eine Orientierung derart besitzt, dass ein oberer Heckscheibenrand nach vorne und ein unterer Heckscheibenrand nach hinten verlagert wird.
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Die Verstellung der Heckscheibe ausgehend vom zweiten Zustand zurück in den ersten Zustand entspricht bevorzugt einem gegenüber dem bislang beschriebenen Öffnungsvorgang genau umgekehrten Bewegungsablauf. In diesem Fall stehen dem Fachmann eine Vielzahl von konstruktiven Möglichkeiten zur Realisierung der Verstelleinrichtung zur Verfügung, die zu diesem Zweck beispielsweise Führungsschienen und/oder Lenker umfassen kann.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist beispielsweise vorgesehen, dass die Verstelleinrichtung beiderseits am Hecköffnungsrand verlaufende Führungsschienen zur Führung von beiderseits mit der Heckscheibe verbundenen Gleitelementen umfasst. Diese Gleitelemente können in einer Weise ausgebildet und mit der Heckscheibe verbunden sein, wie dies beispielsweise für Verstelleinrichtungen von so genannten Hebe/Schiebedächern, außengeführten Schiebedächern (ASD) und Spoilerdächern an sich bekannt ist. Auch kann die Heckscheibe und/oder der Hecköffnungsrand mit einer umlaufenden Randspaltdichtung (z. B. Profildichtung) versehen sein, um im ersten (geschlossenen) Zustand eine Wasserdichtigkeit des heckseitigen Karosseriebereichs sicherzustellen. Die Gleitelemente sind in diesem Fall z. B. auf der Innenseite der Heckscheibe an die Heckscheibe angebunden.
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Die Heckscheibe kann beispielsweise aus Glas oder Kunststoff gefertigt sein.
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Die vorstehend erwähnten Führungsschienen können z. B. an so genannten Fahrzeugsäulen (zwischen einem unteren Karosseriebereich und einem Dachbereich, z. B. C-Säulen einer Limousine) befestigt oder darin integriert sein. Bei einem Fahrzeug mit einer in einer Hecktür bzw. Heckklappe vorgesehenen Hecköffnung können Führungsschienen an einem Hecktür- bzw. Heckklappenrahmen platziert sein.
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Insbesondere für eine konstruktiv einfache Realisierung der erforderlichen Kombinationsbewegung ist eine Ausführung von Vorteil, bei welcher zwei Paare von jeweils symmetrisch zu einer Längsmittelachse der Karosseriestruktur angeordneten Gleitelementen vorgesehen sind.
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Hierbei kann vorgesehen sein, dass eines der beiden Paare von Gleitelementen durch karosserieseitige Enden von Ausstellhebeln gebildet ist, deren distale (heckscheibenseitige) Enden an seitlichen Randbereichen der Heckscheibe angelenkt sind. Derartige Ausstellhebel sind insbesondere vorteilhaft einsetzbar, um in einer anfänglichen Phase der Kombinationsbewegung wenigstens einen Teil der Heckscheibe aus der Konturfläche der Hecköffnung ”herauszuheben”. Hierbei kann z. B. vorgesehen sein, dass in der anfänglichen Bewegungsphase ein unterer Heckscheibenrandbereich nach hinten und/oder ein oberer Heckscheibenrandbereich nach vorne aus der Hecköffnungskontur herausverlagert wird. Falls die Heckscheibe durch die Kombinationsbewegung vollständig vor oder hinter die Hecköffnungskonturfläche verlagert werden soll, so ist gemäß einer alternativen Ausführungsform vorgesehen, dass in der anfänglichen Bewegungsphase die Heckscheibe insgesamt nach vorne bzw. nach hinten und/oder im Wesentlichen orthogonal zu der Konturfläche der Hecköffnung verlagert wird.
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Austellhebel können insbesondere auch dazu genutzt werden, die Heckscheibe in einem ersten (anfänglichen) Hub von der Dichtung (wenigstens bereichsweise) abzuheben. Damit kann erreicht werden, dass das Heckscheibenpaket beim Öffnen nicht mehr ”in” der Dichtung fährt sondern mehr oder minder kontaktlos zur Dichtung verfährt. Dies ist insbesondere vorteilhaft im Hinblick auf den Dichtungsverschleiß und die zum Verfahren der Heckscheibe aufzuwendenden Kräfte.
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Im Rahmen der Erfindung sind nicht nur solche Ausstellhebel vorteilhaft einsetzbar, deren proximale (karosserieseitige) Enden während der Kombinationsbewegung verfahren werden (wie z. B. die vorstehend erwähnten Ausstellhebel). Vielmehr kann auch vorgesehen sein, dass die Verstelleinrichtung alternativ oder zusätzlich wenigstens ein Paar von jeweils symmetrisch zu einer Längsmittelachse der Karosseriestruktur angeordneten Ausstellhebeln umfasst, deren proximale Enden karosseriefest angelenkt sind und deren distale Enden an seitlichen Randbereichen der Heckscheibe angelenkt sind.
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In einer Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Heckscheibe eine im Wesentlichen rechteckige Kontur besitzt, wobei die Heckscheibe jedoch ohne weiteres gewölbt sein kann. Im Rahmen der Erfindung kann die Heckscheibe sogar problemlos mit einer vergleichsweise großen Wölbung versehen sein. Damit ist insbesondere eine Wölbung gemeint, bei welcher eine ”effektiven Gesamtdicke”, die an der auf einer ebenen Unterlage abgelegten Scheibe gemessen werden kann, vorteilhafterweise wenigstens 20 Mal so groß ist wie die Dicke des Scheibenmaterials.
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Die Heckscheibe kann z. B. als ein in Verbundbauweise gefertigtes Bauelement ausgebildet sein. Insbesondere kann die Heckscheibe – ähnlich einem herkömmlichen Schiebedachdeckel – aus einer Scheibe (z. B. Einscheibensicherheitsglas (ESG)) und angeschäumten (umschäumten) Verstärkungs- und/oder Befestigungsteilen gebildet sein. Letztere Teile können z. B. Bleche mit gekröpften Verschraubösen darstellen, die sich zur direkten Verschraubung des Heckscheibenelements an Mechanikteile der betreffenden Verstelleinrichtung eignen. Durch die Verbundbauweise lässt sich darüber hinaus eine vorteilhafte und einfache Anbindung sowie eine ansprechende und/oder besonders resistente (Abschluss)kantenoptik erzielen.
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Auch ist es denkbar, dass die Heckscheibe ein Verbundglas der Art aufweist, bei welchem zwei durch eine Kunststofffolie voneinander getrennte Scheiben vorgesehen sind.
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Gemäß eines insbesondere für Limousinen oder für Coupés besonders interessanten weiteren Merkmals der erfindungsgemäßen Karosseriestruktur ist vorgesehen, dass die Heckscheibe im zweiten Zustand wenigstens teilweise einen hinter der Hecköffnung befindlichen Karosserieabschnitt, nämlich einen Kofferraumdeckel, überdeckt. Um hierbei ein möglichst kompaktes Fahrzeugdesign bei im zweiten Zustand befindlicher Heckscheibe zu erreichen, kann vorgesehen sein, dass die Formgestaltung (Wölbung) der Heckscheibe der Kontur dieses Karosserieabschnitts entspricht, so dass die Heckscheibe den Karosserieabschnitt mit einheitlichem Abstand, mehr oder weniger ”satt aufliegend” überdecken kann.
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Wenn die Heckscheibe im zweiten (geöffneten) Zustand wenigstens teilweise einen hinter der Hecköffnung befindlichen Lade- bzw. Kofferraumdeckel überdeckt, so kann vorgesehen sein, dass die horizontal geöffnete Scheibe, die auf dem Kofferraumdeckel liegt, beim Öffnen des Kofferraums mit dem Kofferraumdeckel mitschwenkt. Dies ermöglicht den Zugang zum Kofferraum auch bei geöffneter Heckscheibe. Die Mitverschwenkung der Heckscheibe ist insbesondere für diejenigen Karosseriestrukturen problemlos möglich, bei denen der Kofferraumdeckel und die die Hecköffnung umgebenden Karosserieabschnitte eine Einheit bilden (z. B. bei 5-türigen ”Schrägheckausführungen” mit Heckklappe). Alternativ kann vorgesehen sein, dass die Heckscheibe (in einem Schnelllauf) automatisch in die geschlossene Lage (erster Zustand) überführt wird, sobald ein Öffnen des Kofferraums versucht wird. Zu diesem Zweck kann z. B. eine mit der Heckscheiben-Verstelleinrichtung in Verbindung stehende Erfassungseinrichtung (z. B. im Bereich eines Kofferraumschlosses oder einer Fernbedienungseinrichtung für dieses Schloss) zur Erfassung eines bevorstehenden Kofferraumöffnungsvorgangs eingesetzt werden. Ein solcher Automatismus des Heckscheibenschließvorgangs ist (zur Freigabe der Kofferraumdeckelbewegung) vor allem bei Fahrzeugtypen bzw. Karosseriestrukturen interessant, bei welchen eine Kofferraumdeckelbewegung nicht zwangsläufig mit einer Bewegung der Hecköffnung verbunden ist.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es stellen dar:
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1 ist eine perspektivische Ansicht eines Fahrzeugs in einem Zustand, bei welchem eine Heckscheibe eine Hecköffnung des Fahrzeughecks verschließt,
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2 ist eine der 1 entsprechende Ansicht bei teilgeöffneter Hecköffnung,
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3 ist eine der 1 entsprechende Ansicht bei vollgeöffneter Hecköffnung,
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4 ist eine schematische Seitenansicht des Fahrzeughecks von 1 zur Veranschaulichung der Mechanik, die zur Verstellung der Heckscheibe verwendet wird,
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5 ist eine der 4 entsprechende Ansicht gemäß einer weiteren Ausführungsform,
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6 ist eine der 4 entsprechende Ansicht gemäß einer weiteren Ausführungsform, und
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7 ist eine der 4 entsprechende Ansicht gemäß einer weiteren Ausführungsform.
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Die 1 bis 3 zeigen ein insgesamt mit 1 bezeichnetes Kraftfahrzeug (Coupé) mit einer Karosseriestruktur umfassend ein Fahrzeugheck 3.
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Das Fahrzeugheck 3 wird gebildet von einem sich an eine Dachfläche anschließenden, schräg nach hinten abfallenden ersten Karosserieabschnitt 5, an welchen sich ein sehr flach verlaufender zweiter Karosserieabschnitt 6 und schließlich ein sehr steil abfallender dritter Karosserieabschnitt 7 anschließt.
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Das dargestellte Fahrzeug 1 kann somit abhängig von der Neigung der Karosserieabschnitte 5 und 6 als Stufenheck- oder Fließheck-Coupé bezeichnet werden.
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Der Karosserieabschnitt 6 ist im dargestellten Beispiel von einem Kofferraumdeckel gebildet. Abweichend vom dargestellten Ausführungsbeispiel könnten die Karosserieabschnitte 5 und 6 zusammen auch eine nach hinten und oben ausschwenkbare Heckklappe bilden.
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Das Fahrzeugheck 3 weist im ersten Karosserieabschnitt 5 eine großflächige, etwa rechteckige Hecköffnung 10 auf, die zwischen den C-Säulen des Fahrzeugs ausgebildet ist und im Zustand gemäß 1 von einer transparenten Heckscheibe 12 verschlossen wird. In an sich bekannter Weise gestattet die (eventuell getönte) Heckscheibe 12 auf Grund ihrer Transparenz den Fahrzeuginsassen eine Durchsicht nach hinten.
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Eine Besonderheit der dargestellten Karosseriestruktur besteht darin, dass die Heckscheibe 12 aus dem in 1 dargestellten, die Hecköffnung 10 verschließenden Zustand mittels einer (nicht dargestellten) Verstelleinrichtung zur Freigabe der Hecköffnung 10 in einen zweiten (Öffnungs-)Zustand überführbar ist. Die Verstelleinrichtung ist hierbei derart ausgebildet, dass die Heckscheibe 12 bei der Verstellung ausgehend von dem ersten Zustand gemäß 1 durch eine kombiniert translatorische und rotatorische Bewegung über eine Zwischenstellung gemäß 2 (Teilöffnung) und schließlich weiter in eine Endstellung gemäß 3 (Vollöffnung) überführbar ist. Im Vollöffnungszustand liegt die Heckscheibe 12 im Wesentlichen horizontal an der Oberseite des zweiten Karosserieabschnitts 6. In dieser Endstellung ist somit die gesamte Hecköffnung 10 freigegeben.
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Die für die beschriebene ”Kombinationsbewegung” eingesetzte Verstelleinrichtung ist mit einem geeigneten steuerbaren Antrieb, beispielsweise umfassend einen Elektromotor, verbunden, der durch den Fahrer des Fahrzeugs durch Betätigung entsprechender Bedienelemente im Armaturenbereich jederzeit (auch während der Fahrt) bedient werden kann. Vorteilhaft lässt sich somit das Fahrzeugheck 3 wahlweise öffnen und schließen, sei es zu Zwecken einer Belüftungsregulierung oder zur Schaffung einer Möglichkeit zur Beladung des Innenraums durch die Hecköffnung 10 hindurch.
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4 veranschaulicht beispielhaft das Funktionsprinzip der bei dem Fahrzeug 1 verwendeten Verstelleinrichtung.
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Die Verstelleinrichtung umfasst beiderseits am Hecköffnungsrand (an den Innenseiten der C-Säulen) verlaufende, symmetrisch zu einer Fahrzeuglängsmittelachse angeordnete Führungsschienen (”Führungsschienenpaar”), von denen in der schematischen Figur lediglich eine ersichtlich und mit 20 bezeichnet ist. Diese Führungsschienen 20 dienen zur Führung von beiderseits am Heckscheibenrand angebundenen Gleitern 22-1 und 22-2. Diese Gleiter sind jeweils paarweise symmetrisch einerseits am unteren Heckscheibenrand (22-1) und andererseits am oberen Heckscheibenrand (22-2) seitlich nach außen abstehend angeordnet.
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Wenngleich die Gleiter 22 der Einfachheit der Darstellung halber in der Konturfläche der Heckscheibe 12 liegend eingezeichnet sind, so befinden sich diese in der Praxis zweckmäßigerweise etwas zum Fahrzeuginnenraum hin versetzt, um die Anordnung einer durchgehend umlaufenden Randspaltdichtung (nicht dargestellt) zwischen dem Heckscheibenrand und dem Hecköffnungsrand weniger zu behindern.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel erstrecken sich die beiden Führungsschienen 20 jeweils nach hinten bis in einen hinteren Endbereich des zweiten Karosserieabschnitts 6 reichend (knapp überhalb der Oberfläche dieses Karosserieabschnitts 6). Die beiden Führungsschienen 20 bilden hierbei jeweils eine zusammenhängende Führungsbahn, in welcher jeweils beide auf einer Seite der Heckscheibe 12 angeordneten Gleiter 22-1, 22-2 bei der nachfolgend beschriebenen Kombinationsbewegung zur Freigabe der Hecköffnung laufen.
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Die Kombinationsbewegung wird initiiert durch eine Kraftbeaufschlagung der unteren Gleiter 22-1 und/oder der oberen Gleiter 22-2, derart, dass die Gleiterpaare 22-1, 22-2 simultan entlang der gemeinsamen Führungsschienen 20 nach hinten bzw. nach unten verschoben werden.
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Wie es anhand der in 4 dargestellten Anordnung leicht nachvollziehbar ist, kann durch diese Verschiebung der Gleiter 22-1, 22-2 die Heckscheibe 12 aus ihrer dargestellten Lage in die Zwischenstellung entsprechend 2 und schließlich in die Endstellung entsprechend 3 überführt werden, um die Hecköffnung freizugeben. Durch eine Umkehr der Kraftbeaufschlagung lässt sich die Hecköffnung 10 dementsprechend wieder schließen. Die Bewegung der Heckscheibe 12 setzt sich für beide Betätigungsrichtungen aus translatorischen und rotatorischen Anteilen zusammen.
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Die Heckscheibe 12 lässt sich stufenlos verstellen. Abweichend vom dargestellten Ausführungsbeispiel könnte jedoch auch vorgesehen sein, dass der Benutzer lediglich fest vorgegebene Heckscheibenstellungen ansteuern kann, z. B. eine Schließ- und eine (Voll)öffnungsstellung.
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Bei der nachfolgenden Beschreibung von weiteren Ausführungsbeispielen werden für gleichwirkende Komponenten die gleichen Bezugszahlen verwendet, jeweils ergänzt durch einen kleinen Buchstaben zur Unterscheidung der Ausführungsform.
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Dabei wird im Wesentlichen nur auf die Unterschiede zu dem bzw. den bereits beschriebenen Ausführungsbeispielen eingegangen und im Übrigen hiermit ausdrücklich auf die Beschreibung vorangegangener Ausführungsbeispiele verwiesen.
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5 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Karosseriestruktur, bei welcher im Unterschied zu der mit Bezug auf 4 beschriebenen Ausführungsform separate und in Fahrzeuglängsrichtung voneinander beabstandete Führungsschienen 20a-1 und 20a-2 für Gleiterpaare 22a-1 und 22a-2 vorgesehen sind. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die unteren Gleiter 22a-1 in einem mittleren Bereich der seitlichen Ränder einer Heckscheibe 12a angeordnet sind. Die vorderen Führungsschienen 20a-2 besitzen einen im dargestellten Schließzustand der Heckscheibe 12a etwa kreisbogenförmig um die hinteren Gleiter 22a-1 verlaufenden Führungsabschnitt, welcher zu Beginn der Kombinationsbewegung von den Gleitern 22a-2 durchlaufen wird. Demzufolge besitzt die Kombinationsbewegung in einer anfänglichen Bewegungsphase im Wesentlichen lediglich einen Rotationsanteil mit einer Orientierung derart, dass der obere Heckscheibenrand nach vorne und der untere Heckscheibenrand nach hinten verlagert wird. In einer mittleren Bewegungsphase kommt ein nach unten gerichteter Translationsanteil hinzu. In einer Endphase der Kombinationsbewegung erfolgt schließlich nurmehr eine Translation in Richtung der parallel zueinander verlaufenden, unteren Endabschnitte der Führungsschienen 20a-1, 20a-2.
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6 zeigt eine weitere Ausführungsform, bei welcher im Unterschied zu den mit Bezug auf die 4 und 5 beschriebenen Ausführungsformen lediglich ein oberes Gleiterpaar 22b-2 in einem Führungsschienenpaar 20b geführt wird, wohingegen zur Führung eines mittleren Abschnitts einer Heckscheibe 12b ein an beiden C-Säulen angeordneter Ausstellhebel 24b vorgesehen ist. Ein erstes, unteres Ende der der beiden Ausstellhebel 24b ist jeweils fahrzeugfest bei 26b um eine Fahrzeugquerachse schwenkbar angelenkt. Ein zweites, oberes Ende jedes Ausstellhebels 24b ist ebenfalls um eine Fahrzeugquerachse schwenkbar an dem jeweiligen seitlichen Rand der Heckscheibe 12b bei 22b-1 angelenkt.
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Bei der Kombinationsbewegung zum Freigeben einer Hecköffnung verschwenkt die Anlenkung 22b-1 entlang des in 6 gestrichelt eingezeichneten Pfeils. Gleichzeitig wird das obere Gleiterpaar 22b-2 entlang der Führungsschienen 20b auf einer gekrümmten Führungsbahn nach unten verlagert. Am Ende dieser Bewegung liegt die Heckscheibe 12b horizontal am unteren Hecköffnungsrand, wobei ein hinterer Teilbereich der Heckscheibe 12b aus der Hecköffnung herausragt und knapp über dem zweiten Karosserieabschnitt 6b positioniert ist. In diesem Vollöffnungszustand liegt der vordere Endbereich der Heckscheibe 12b vorteilhaft vollständig innerhalb der in Fahrzeuglängsrichtung betrachteten Breite der C-Säulen des Fahrzeugs 1b.
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7 zeigt eine weitere Ausführungsform, bei welcher im Unterschied zu den mit Bezug auf die 4 bis 6 beschriebenen Ausführungsformen ein unterer Abschnitt einer Heckscheibe 12c bei der Kombinationsbewegung nur relativ wenig bewegt wird. Ein am unteren Ende der seitlichen Ränder der Heckscheibe 12c angeordnetes Gleiterpaar 22c-1 läuft hierbei in vergleichsweise kurzen Führungsschienen 20c-1. Demgegenüber verlaufen vordere Führungsschienen 20c-2 zur Aufnahme von oberen Gleitern 22c-2 bogenförmig gekrümmt über die gesamte Höhe der C-Säulen des betreffenden Fahrzeugs 1c nach unten. Die sich ergebende Kombinationsbewegung besitzt somit einen relativ großen Rotationsanteil.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeug
- 3
- Fahrzeugheck
- 5
- erster Karosserieabschnitt
- 6
- zweiter Karosserieabschnitt
- 7
- dritter Karosserieabschnitt
- 10
- Hecköffnung
- 12
- Heckscheibe
- 20
- Führungsschienen
- 22
- Gleiter
- 24
- Ausstellhebel
- 26
- fahrzeugfeste Anlenkung