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DE102004050730A1 - Komfortsystem für einen Sitz, insbesondere für in Reihe hintereinander angeordnete Fahr- und Fluggastsitze - Google Patents

Komfortsystem für einen Sitz, insbesondere für in Reihe hintereinander angeordnete Fahr- und Fluggastsitze Download PDF

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Abstract

Bei einem Komfortsystem für einen Sitz, insbesondere für in Reihe hintereinander angeordnete Fahr- und Fluggastsitze, mit mindestens einem Abstützteil (13), das von einer Nichtgebrauchsstellung in eine Gebrauchsstellung bringbar ist, bei der Fuß- und Beinteile eines Sitzbenutzers auf zumindest einer Auflagefläche (15) abgestützt sind, wobei das jeweilige Abstützteil (13), mittels einer Festlegeeinrichtung (9) in der Gebrauchsstellung gehalten, sich zumindest teilweise in einem Abstandsraum (11) zwischen zwei in Reihe benachbarten Sitzen erstreckt und in der Nichtgebrauchsstellung den Abstandsraum (11) freigibt, ist das Abstützteil (13) im wesentlichen flexibel, folgt in der Gebrauchsstellung zumindest teilweise einem gekrümmten Verlauf und ist mittels der Festlegeeinrichtung (9) an beiden in Reihe benachbart hintereinander angeordneten Sitzen (3) fixierbar.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Komfortsystem für einen Sitz, insbesondere für in Reihe hintereinander angeordnete Fahr- und Fluggastsitze, mit mindestens einem Abstützteil, das von einer Nichtgebrauchsstellung in eine Gebrauchsstellung bringbar ist, bei der Fuß- und Beinteile eines Sitzbenutzers auf zumindest einer Auflagefläche abgestützt sind, wobei das jeweilige Abstützteil, mittels einer Festlegeeinrichtung in der Gebrauchsstellung gehalten, sich zumindest teilweise in einem Abstandsraum zwischen zwei in Reihe benachbarten Sitzen erstreckt und in der Nichtgebrauchsstellung den Abstandsraum freigibt.
  • Komfortsysteme dieser Art sind bekannt. Wie in der US-Patentschrift Nr. 5, 352, 020 am Beispiel eines Komfortsystems für einen Fluggastsitz gezeigt, weisen derartige Komfortsysteme üblicherweise ein Abstützteil in Form eines teleskopartig ausziehbaren Trägers auf, der am vorderen Randbereich der Sitzfläche des betreffenden Sitzes schwenkbar gelagert und in der Nichtgebrauchsstellung in verkürztem, zusammen gefahrenen Zustand zum Kabinenboden hin abklappbar ist. Aus der Nichtgebrauchsstellung ist dieser Träger nach oben schwenkbar, so dass er sich zur Vertikalen schräg geneigt durch den Abstandsraum hindurch bis zu einem Bereich unterhalb der Rückenlehne des in der Reihe nächstvorderen Sitzes erstreckt. Durch Ausfahren, d. h. durch teleskopartige Verlängerung des Trägers ergeben sich Auflageflächen für die Abstützung sowohl von Unterschenkelpartien als auch von Fußteilen des Sitzbenutzers.
  • In nachteiliger Weise ergeben sich am starren Träger Abstützflächen mit ebenflächigem Verlauf, so dass profilierte Polsterauflagen erforderlich sind, um dem Sitzbenutzer eine angenehme, der Körperphysiologie angepaßte Auflagefläche zu bieten. Ein weiterer besonderer Nachteil besteht darin, dass für den teleskopartig ausfahrbaren Träger und die Einstell- und Festlegeeinrichtung ein beträchtlicher baulicher Aufwand erforderlich ist, der nicht nur hohe Herstellungskosten sondern auch ein sehr hohes Baugewicht verursacht, was insbesondere bei Fluggastsitzen nachteilig ist.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik stellt sich die Erfindung die Aufgabe, ein Komfortsystem zu schaffen, das einfach und kostengünstig herstellbar ist, sich durch eine besonders leichtgewichtige Bauweise auszeichnet und dessen ungeachtet dem Sitzbenutzer einen erhöhten Komfort durch angenehmere Abstützung von Fuß- und Beinteilen bietet.
  • Diese Aufgabe löst erfindungsgemäß ein Komfortsystem, das die Merkmale des Anspruches 1 in seiner Gesamtheit aufweist.
  • Danach sieht die Erfindung anstelle eines starren, schwenkbar und teleskopartig längenveränderbaren Bauteiles ein im wesentlichen flexibles Element vor, das in der Gebrauchsstellung zwischen zwei hintereinander liegenden Sitzen so fixierbar ist, dass es, im Unterschied zu einem starren Element, eine Auflagefläche mit einer Krümmung bietet, die sich der Kontur der ab gestützten Körperteile des Sitzbenutzers anschmiegt. Durch den entsprechenden Verlauf ergibt sich für den Sitzbenutzer, ohne dass Polster-Formteile erforderlich wären, eine besonders angenehme, physionomisch günstige Abstützung der betreffenden Fuß- und Beinteile, so dass ein Höchstmaß an Komfort erreicht ist. Gleichzeitig ergibt sich eine wesentliche Gewichtsersparnis gegenüber den bekannten Systemen aufgrund des Wegfalles der Einstellkinematik, wie sie bei üblichen, starren Abstützteilen erforderlich ist, wobei sich der zusätzlich Vorteil der äußerst geringen Herstellungskosten ergibt.
  • Das Abstützteil kann zumindest eine bandartige, zumindest einen Teil der Auflagefläche bildende Bahn aufweisen, die vorzugsweise durch ein Gewebe oder Geflecht aus im Hinblick auf Feuersicherheit ausgewähltem Material gebildet ist.
  • Die Bahn, die sich vorzugsweise in ihrer Gebrauchsstellung zumindest über den Großteil der Breite des betreffenden Sitzes erstreckt, so dass sie eine entsprechend breite Auflagefläche für Unterschenkel und Füße des Sitzbenutzers bildet, kann als ein gesondertes Komfortteil vorgesehen sein, das dem Sitzbenutzers, beispielsweise einem Fluggast, als zusätzliches Zubehörteil, ähnlich einem zusätzlichen Sitzkissen, geboten wird, oder kann als jedem Sitz zugeordnetes Bestandteil vorgesehen sein. In letzterem Falle befindet sich die Bahn in ihrer Nichtgebrauchsstellung in einer entsprechenden Stauposition am betreffenden Sitz oder innerhalb eines integrierten Staufaches.
  • Die Festlegeeinrichtung, die bei der Gebrauchsstellung die beiden Enden der das Abstützteil bildenden Bahn an den betreffenden Sitzen fixiert, weist vorzugsweise an zumindest einem der Enden der Bahn ein lösbares Veran kerungsmittel für wahlweises Fixieren und Freigeben des betreffenden Endes der Bahn auf.
  • Dieses lösbare Verankerungsmittel ist vorzugsweise an demjenigen Ende der Bahn vorgesehen, das bei der Gebrauchsstellung zur Fixierung an dem hinteren der beiden Sitzen vorgesehen ist. Um das Abstützteil aus der Nichtgebrauchsstellung in die Gebrauchsstellung überzuführen oder umgekehrt, braucht in diesem Falle lediglich das am hinteren Sitz befindliche Ende der Bahn, also das dem Sitzbenutzer nächstgelegen Ende, gehandhabt zu werden, um das Abstützteil in Benutzung zu nehmen oder in der Nichtgebrauchsstellung zu verstauen.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn das dem hinteren Sitz zugeordnete Ende der Bahn an wählbaren Positionen mit der Sitzfläche dieses Sitzes verbindbar ist. Auf diese Weise läßt sich die durch die Bahn bei der Gebrauchsstellung gebildete, wirksame Auflagefläche in gewünschter Weise längenmässig variieren und so der gekrümmte Verlauf der Bahn entsprechend den Wünschen und Gegebenheiten des Sitzbenutzers einstellen.
  • Die Verbindung des betreffenden Endes der Bahn mit der Sitzfläche kann mittels geeigneter Haftverschlußelemente erfolgen, oder die Verankerung des betreffenden Endes der Bahn kann auf der Sitzfläche durch den vom Sitzbenutzers mittels seines Körpergewichtes erzeugten Reibschluß zwischen Bahn und Sitzfläche erfolgen.
  • Wenn die Festlegeeinrichtung ein die Bahn mit ihrem dem vorderen Sitz zugeordneten Ende an diesem Sitz fest fixierendes Verankerungsmittel aufweist, kann dieses vorzugsweise an der Unterseite des vorderen Sitzes vorgesehen sein. In der Gebrauchsstellung erstreckt sich hierbei die Auflageflä che bis zur Verankerungsstelle an der Unterseite des vorderen Sitzes, wo die Bahn als fest verankerte Fußstütze wirken kann.
  • Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel weist das lösbare Verankerungsmittel, das an dem dem hinteren Sitz zugeordneten Ende der Bahn vorgesehen ist, ein am Ende der Bahn befestigtes Kupplungsteil auf, das bei der Gebrauchsstellung in lösbaren Kupplungseingriff mit einem am hinteren Sitz befindlichen Gegenkupplungsteil bringbar ist.
  • Wenn hierbei Kupplungsteil und/oder Gegenkupplungsteil an einem mit dem Ende der Bahn bzw. mit dem hinteren Sitz verbundenen Gurt vorgesehen sind, können Kupplungsteil und/oder Gegenkupplungsteil eine Gurtschnalle aufweisen, die die Veränderung der wirksamen Länge des Gurtes und damit eine Veränderung des gekrümmten Verlaufes der Bahn in der Gebrauchsstellung ermöglicht bzw. ermöglichen.
  • Eine vorteilhafte Lösung für das Verstauen der das Abstützteil bildenden Bahn in der Gebrauchsstellung sieht vor, dass das Kupplungsteil bei der Nichtgebrauchsstellung der Bahn in lösbaren Eingriff mit einem zweiten Gegenkupplungsteil bringbar ist, das an der Rückseite der Rückenlehne des vorderen Sitzes als Halter zum Halten der Bahn in der Nichtgebrauchsstellung befestigt ist.
  • Nachstehend ist die Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen im einzelnen erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine stark schematisch vereinfacht, perspektivisch und abgebrochen gezeichnete Schrägansicht lediglich einiger Komponenten zweier in Reihe hintereinander angeordneter Fluggastsitze, deren Struktur vereinfacht und ohne jegliche Verkleidungselemente gezeigt ist, ausgerü stet mit einem Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Komfortsystems, und
  • 2 eine der 1 ähnliche Darstellung, jedoch ausgerüstet mit einem zweiten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Komfortsystemes.
  • In der Zeichnung sind Teile zweier Fluggastsitze dargestellt, die in Reihe hintereinander auf einem Kabinenboden 1 aufgeständert sind, wobei die Sitzteile mit 3, die Rückenlehnen mit 5 und die Armlehnen mit 7 bezeichnet sind. Im Abstandsraum 11 zwischen den beiden hintereinander liegenden Sitzen, ist ein Abstützteil in Form einer bandartigen Bahn 13 aufgespannt, wobei entsprechend der Bahnlänge ein gekrümmter oder nach unten gewölbter Bahnverlauf mit einer entsprechend gewölbten Auflagefläche 15 für Fuß- und Beinteile eines Sitzbenutzers gebildet wird. Bei dem gezeigten Beispiel handelt es sich bei der Bahn 13 um ein einteiliges, sich im wesentlichen über die gesamte Breite des Sitzteiles 3 erstreckendes Band. Die Bahn 13 kann aus einem Gewebe oder Geflecht aus zugfestem und im Hinblick auf Feuersicherheit ausgewähltem Material gebildet sein. Als günstig hat sich auch eine netzartige Struktur der Bahn 13 erwiesen, wobei die Maschenweite des Netzes im Hinblick auf eine gewisse Feuchtigkeitsdurchlässigkeit gewählt ist.
  • Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Bahn 13 an dem dem vorderen Sitz zugeordneten Ende an der Unterseite des Sitzteiles 3 verankert. Die Bahn 13 ist in 1 in der Gebrauchsstellung gezeigt, wobei das dem hinteren Sitz zugeordnete Ende an der Sitzfläche des Sitzteiles 3 lösbar verankert ist, beim gezeigten Beispiel mittels Haftverschlußelementen 9, die es ermöglichen, das Ende der Bahn 13 an gewählten Positionen am Sitzteil 3 zu verankern, so dass die freie Länge der Bahn 13, d. h. der Durchhang der Bahn 13 im Abstandsraum 11, nach den Wünschen und Bedürfnissen des Sitzbenutzers eingestellt werden kann.
  • Um das Abstützteil in der Nichtgebrauchsstellung zu verstauen, wird die Verankerung am Sitzteil 3 des hinteren Sitzes durch Abheben der Haftverschlußelemente 9 gelöst. Bei einer am vorderen Sitz fest verankerten Bahn 13 kann die Bahn 13 beispielsweise zusammengefaltet oder zusammengerollt werden, um beispielsweise unterhalb des Sitzteiles 3 des vorderen Sitzes verstaut zu werden, beispielsweise in einem Staufach untergebracht zu werden. Alternativ kann an der Unterseite des vorderen Sitzes eine Aufrolleinrichtung für die Bahn 13 vorgesehen sein, in die die Bahn 13 in der Nichtgebrauchsstellung eingerollt ist und aus der sie für die Gebrauchsstellung gegen Einzugskraft rolloartig ausziehbar ist, wobei das dem hinteren Sitz zugeordnete Ende der Bahn 13 mit einem speziell ausgebildeten Verankerungsmittel versehen ist, das sowohl der Verankerung dieses Endes am Sitzteil 3 des hinteren Sitzes dient, als auch dem Halten der Bahn 13 in einer bei der Nichtgebrauchsstellung eingenommenen Stauposition. Diese Gestaltung ist in der 2 als zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung aufgezeigt.
  • Die 2 zeigt die Bahn 13 in der Gebrauchsstellung, d. h. in der am Sitzteil 3 des hinteren Sitzes fixierten Position des Abstützteiles. An diesem hinteren Ende der Bahn 13 befindet sich eine sich über die Breite der Bahn 13 erstreckende Endrandleiste 17 als Versteifungselement des Bahnendes. Am Zentralbereich der Endrandleiste 17 ist ein Gurt 19 befestigt, der in einem Kupplungsteil 21 endigt. Dieser Kupplungsteil 21 ist in einen Gegenkupplungsteil 23 lösbar einklinkbar, der sich an einem weiteren Gurt 25 befindet, der wiederum mit dem vorderen Rand des Sitzteiles 3 des betreffenden Sitzes verbunden ist. Dieser Gegenkupplungsteil 23 weist eine Gurtschnalle auf, durch die sich der Gurt 25 mit überschüssiger Gurtlänge so erstreckt, dass die wirksame Gurtlänge zwischen Gegenkupplungsteil 23 und Sitzteil 3 veränderbar ist, um den Verlauf der im Abstandsraum 11 zwischen den Sitzen aufgespannten Bahn 13 zu verändern. Der Kupplungsteil 21 am Ende der Bahn 13 ist außerdem für die Zusammenwirkung mit einem zweiten Gegenkupplungsteil 27 vorgesehen, der an der Rückseite der Rückenlehne 5 des vorderen Sitzes befestigt ist. Bei der Nichtgebrauchsstellung des Abstützteiles ist der Kupplungsteil 21 in den zweiten Gegenkupplungsteil 27 einklinkbar, so dass bei der Nichtgebrauchsstellung die Bahn 13 an der Rückenlehne 5 des vorderen Sitzes anliegend verstaut ist.
  • Es versteht sich, dass abweichend von den dargestellten Ausführungsbeispielen das Abstützteil keine einteilige Bahn 13 zu sein braucht, sondern dass flexible bandartige Elemente, einteilig oder mehrteilig, vorgesehen sein können, die eine entsprechende Auflagefläche, die gegebenenfalls mehrere Unterbrechungen aufweisen kann, bildet. Anstelle der seitlich nicht begrenzten flachen Bahn 13 kann ein teilweise geschlossenes, fußsackähnliches Element vorgesehen sein. Anstelle der gezeigten Verankerungsmittel und Verankerungsstellen, kann eine andersartig ausgebildete, geeignete Fixierung des Abstützteiles vorgesehen sein.

Claims (14)

  1. Komfortsystem für einen Sitz, insbesondere für in Reihe hintereinander angeordnete Fahr- und Fluggastsitze, mit mindestens einem Abstützteil (13), das von einer Nichtgebrauchsstellung in eine Gebrauchsstellung bringbar ist, bei der Fuß- und Beinteile eines Sitzbenutzers auf zumindest einer Auflagefläche (15) abgestützt sind, wobei das jeweilige Abstützteil, mittels einer Festlegeeinrichtung (9, 21) in der Gebrauchsstellung gehalten, sich zumindest teilweise in einem Abstandsraum (11) zwischen zwei in Reihe benachbarten Sitzen erstreckt und in der Nichtgebrauchsstellung den Abstandsraum (11) freigibt, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützteil (13) im wesentlichen flexibel ist und in der Gebrauchsstellung zumindest teilweise einem gekrümmten Verlauf nachfolgt sowie mittels der Festlegeeinrichtung (9, 21) an beiden in Reihe benachbart hintereinander angeordneten Sitzen (3) fixierbar ist.
  2. Komfortsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützteil zumindest eine bandartige, zumindest einen Teil der Auflagefläche (15) bildende Bahn (13) aufweist.
  3. Komfortsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahn (13) durch ein Gewebe oder Geflecht aus im Hinblick auf Feuersicherheit ausgewähltem Material gebildet ist.
  4. Komfortsystem nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahn (13) in der Gebrauchsstellung eine sich zumindest über den Großteil der Breite des betreffenden Sitzes (3) erstreckende Auflagefläche (15) für Unterschenkel und Füße des Sitzbenutzers bildet.
  5. Komfortsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Festlegeeinrichtung an zumindest einem der Enden des Abstützteiles (13), die bei der Gebrauchsstellung an den betreffenden Sitzen (3) fixierbar sind, ein lösbares Verankerungsmittel (9, 21) für wahlweises Fixieren und Freigeben des betreffenden Endes des Abstützteiles (13) aufweist.
  6. Komfortsystem nach den Ansprüchen 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass das lösbare Verankerungsmittel (9, 21) an demjenigen Ende der Bahn (13) vorgesehen ist, das bei der Gebrauchsstellung zur Fixierung an dem hinteren der beiden Sitze (3) vorgesehen ist.
  7. Komfortsystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass mittels des lösbaren Verankerungsmittels (9) der Festlegeeinrichtung das dem hinteren Sitz (3) zugeordnete Ende der Bahn (13) an wählbaren Positionen mit der Sitzfläche dieses Sitzes (3) verbindbar ist.
  8. Komfortsystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das lösbare Verankerungsmittel am Endbereich der Bahn (13) und/oder an zumindest einer ausgewählten Position an der Sitzfläche des Sitzes (3) zumindest ein Haftverschlußelement (9) aufweist.
  9. Komfortsystem nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Festlegeeinrichtung ein die Bahn (13) mit ihrem dem vorderen Sitz (3) zugeordneten Ende an diesem Sitz (3) fest fixierendes Verankerungsmittel aufweist.
  10. Komfortsystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Ende der Bahn (13) mittels des fest fixierenden Verankerungsmittels an der Unterseite des vorderen Sitzes (3) anbringbar ist.
  11. Komfortsystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das lösbare Verankerungsmittel ein am Ende der Bahn (13) befestigtes Kupplungsteil (21) aufweist, das bei der Gebrauchsstellung in lösbaren Kupplungseingriff mit einem am hinteren Sitz (3) befindlichen Gegenkupplungsteil (23) bringbar ist.
  12. Komfortsystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass Kupplungsteil (21) und/oder Gegenkupplungsteil (23) an einem mit dem Ende der Bahn (13) bzw. mit dem hinteren Sitz (3) verbundenen Gurt (19 bzw. 25) vorgesehen sind und dass Kupplungsteil (21) und/oder Gegenkupplungsteil (23) eine Gurtschnalle aufweist bzw. aufweisen, die die Veränderung der wirksamen Länge des Gurtes (19, 25) und damit eine Veränderung des gekrümmten Verlaufes der Bahn (13) in der Gebrauchsstellung ermöglicht bzw. ermöglichen.
  13. Komfortsystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das dem hinteren Sitz (3) zugeordnete Ende der Bahn (13) durch eine quer verlaufende Endrandleiste (17) verstärkt ist, an deren Zentralbereich der den Kupplungsteil (21) aufweisende Gurt (19) befestigt ist.
  14. Komfortsystem nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Kupplungsteil (21) bei der Nichtgebrauchsstellung der Bahn (13) in lösbaren Eingriff mit einem zweiten Gegenkupplungsteil (27) bringbar ist, das an der Rückseite der Rückenlehne (5) des vorderen Sitzes (3) als Halter zum Halten der Bahn (13) in der Nichtgebrauchsstellung befestigt ist.
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