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DE102004003202B4 - Handgriff mit Erfassungseinrichtung - Google Patents

Handgriff mit Erfassungseinrichtung Download PDF

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DE102004003202B4
DE102004003202B4 DE102004003202.5A DE102004003202A DE102004003202B4 DE 102004003202 B4 DE102004003202 B4 DE 102004003202B4 DE 102004003202 A DE102004003202 A DE 102004003202A DE 102004003202 B4 DE102004003202 B4 DE 102004003202B4
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handle
auxiliary handle
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torque
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Axel Kuhnle
Andreas Strasser
Erhard Hoffmann
Dietmar Hahn
Andreas Heilmann
Ulrich Single
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Robert Bosch GmbH
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Abstract

Zusatzhandgriff (2) für ein Elektrowerkzeug (12), insbesondere eine Bohrmaschine oder einen Bohrhammer, mit einer Befestigungsvorrichtung (16), mindestens einer Erfassungseinrichtung (6) und einer Signalübertragungseinrichtung, wobei der Zusatzhandgriff (2) über die Befestigungsvorrichtung (16) mit dem Elektrowerkzeug (12) kraftschlüssig verbindbar ist und die mindestens eine Erfassungseinrichtung (9) des Zusatzhandgriffs (2) als Ausstattungs- und/oder Handhabungserfassungseinrichtung zumindest eine Größe erfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalübertragungseinrichtung die erfasste Größe kontaktlos zu einem Regel- und/oder Steuerelement in dem Elektrowerkzeug (12) überträgt, wobei die Erfassungseinheit (6) dazu vorgesehen ist, zu ermitteln, ob ein Bediener den Zusatzhandgriff (2) umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Handgriff für ein Elektrowerkzeug nach Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Stand der Technik
  • Elektrowerkzeuge werden zu ihrer Handhabung mit Handgriffen versehen. Bohrmaschinen oder Bohrhämmer beispielsweise werden mit einem Handgriff versehen, der das Halten des Elektrowerkzeuges in der Arbeitsposition ermöglicht. Regelmäßig finden sich diesem Handgriff zugeordnet Ein-/Ausschalter und/oder weitere Bedienelemente. Der Handgriff dient damit im weitesten Sinne der Bedienung des Elektrowerkzeuges. Er ermöglicht ein Halten des Elektrowerkzeuges in der Arbeitsposition, die Aufbringung von insbesondere entlang der Gerätemittelachse und damit parallel zur Achse eines verwendeten Werkzeuges, beispielsweise eines Bohrers, wirkender Kraft, sowie der Aufbringung eines Drehmoments, das als Gegendrehmoment zu dem aus der Rotation des Werkzeuges bei Lastbeaufschlagung resultierenden Drehmoment dient.
  • Weiter sind Zusatzhandgriffe bekannt, die eine zweihändige Bedienung eines Elektrowerkzeuges ermöglichen. Der Haupthandgriff, der regelmäßig an dem dem Einsatzwerkzeug abgewandten Ende des Elektrowerkzeuges angeordnet ist, wird mit der einen Hand gehalten. Diese bedient auch die elektrische Schaltvorrichtung, die regelmäßig in diesem Handgriff untergebracht ist. Insbesondere zur Unterstützung bei drehmomentstarken Maschinen und Anwendungen, die ein hohes Drehmoment auf den Bediener bewirken, beispielsweise beim Bohren mit großen Durchmessern oder bei der Verwendung von Bohrkronen oder bei der Verwendung des Elektrowerkzeuges als Antrieb für ein Rührwerk, wird ein zusätzlicher Handgriff angebracht, der die unterstützende Aufbringung eines Gegendrehmoments auch mit der zweiten Hand des Bedieners ermöglicht. Regelmäßig wird dieser Zusatzhandgriff am vorderen Ende des Elektrowerkzeuges montiert, also an dem Ende, das der Werkzeugaufnahme zugeordnet ist. Die Montage erfolgt regelmäßig entweder über ein in der Maschine, beispielsweise dem Maschinenhals, angebrachtes Innengewinde, oder (universeller) durch Verwendung eines dem Zusatzhandgriff zugeordneten Spannbandes beziehungsweise einer Spannvorrichtung, die über den Maschinenhals geschoben und durch eine Schraubspannvorrichtung arretiert wird.
  • Aus dem Stand der Technik sind ferner die folgenden Schriften DE 101 60 864 A1 , DE 32 35 544 C2 , DE 198 57 061 A1 , DE 24 42 260 A1 und DE 103 40 426 A1 bekannt, welche zumindest teilweise einen ähnlich gelagerten Gegenstand wie beispielsweise einen Zusatzhandgriff zeigen.
  • Diesen aus dem Stand der Technik bekannten Handgriffen ist gemein, dass sie keinen weiteren Funktionen als den oben dargestellten dienen, nämlich dem Halten des Elektrowerkzeuges in einer bestimmten Arbeitsposition, beziehungsweise dem Aufbringen von Kräften beziehungsweise einem Drehmoment.
  • Gerade bei drehmomentstarken Elektrowerkzeugen oder bei Elektrowerkzeugen, die auf das Werkstück sehr hohe Kräfte ausüben, beispielsweise Bohrhämmern, ist es bekannt, dass zur sicheren Handhabung eine zweihändige Arbeitsweise erforderlich ist. Die aus dem Stand der Technik bekannten Elektrowerkzeuge mit den aus dem Stand der Technik bekannten Handgriffen bringen stets die gleiche Leistung an der Werkzeugaufnahme auf, unabhängig davon, ob nur einer oder zwei
  • Handgriffe montiert sind, und unabhängig davon, ob der Bediener ein- oder beidhändig arbeitet. Dadurch ist es möglich, dass dem Bediener bei plötzlichem Auftreten einer Drehmomentspitze das Elektrowerkzeug aus der Hand geschlagen werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Einsatzwerkzeug, beispielsweise ein Bohrer mit großem Durchmesser oder eine Bohrkrone, im Werkstück blockiert und die Maschinen aufgrund des Drehmoments sich um die Bohrachse zu drehen beginnt. Ist der Benutzer auf diese schlagartig auftretende Drehmomentspitze nicht vorbereitet und hält beispielsweise die Maschine nur am Haupthandgriff am hinteren Ende des Elektrowerkzeuges, kann ihm diese leicht unter Verdrehung seiner das Elektrowerkzeug haltenden Hand aus der Hand geschlagen werden, wobei es zu Verletzungen des Bedieners kommen kann. Insbesondere ist es hierbei auch möglich, dass die Maschine vom Werkstück abrutscht und im noch laufenden Zustand bis zum letztlich eintretenden Stillstand des Einsatzwerkzeuges und der angetriebenen Werkzeugaufnahme das Werkstück beschädigt. Gleichfalls sind Beschädigungen an in der Nähe befindlichen Gegenständen sowie Verletzungen des Benutzers selbst möglich.
  • Die im Stand der Technik geläufigen Lösungen zur sicheren Handhabung eines Elektrowerkzeuges durch Aufbringung der erforderlichen Gegenkräfte und des erforderlichen Gegendrehmoments wirken nur, wenn der Bediener sie auch gewissenhaft benutzt. Erfahrungsgemäß gibt es gerade bei Bedienern, die regelmäßig und routinemäßig Elektrowerkzeuge handhaben, erhebliche durch Gewohnheit bedingte Nachlässigkeiten im sorgfältigen und sicherheitsbewussten Umgang mit Elektrowerkzeugen. Beispielsweise ist geläufig, dass auch sehr leistungsstarke und drehmomentstarke Elektrowerkzeuge nur lässig mit einer Hand gehalten werden, oder dass Zusatzhandgriffe gar nicht montiert sind, weil ein Zusatzhandgriff naturgemäß eine gewisse Sperrigkeit der Maschine bewirkt.
  • Vorteile der Erfindung
  • Der erfindungsgemäße Handgriff umfasst mindestens eine Erfassungseinrichtung. Damit bietet er gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Ausführungsformen den Vorteil, dass verschiedene physikalische Größen erfasst und für eine sichere Betriebsführung verwendet werden können.
  • In der Ausführungsform der Erfassungseinrichtung als Ausstattungserfassungseinrichtung ist es beispielsweise möglich zu ermitteln, ob ein Handgriff, insbesondere ein Zusatzhandgriff, an dem Elektrowerkzeug montiert ist. Die Erfassung weiterer Ausstattungsmerkmale ist möglich, sofern die Erfassungseinrichtung hierfür in geeigneter Weise ausgestaltet wird. So kann zum Beispiel eine Spannfuttereinstellung erfasst und dadurch auf das Werkzeug und dessen zu erwartendes Drehmoment geschlossen werden.
  • In der Ausführungsform als Handhabungserfassungseinrichtung wird sensiert, ob und wie der Bediener das Elektrowerkzeug ergreift.
  • Die erfassten Größen erzeugen innerhalb der im Handgriff integrierten Erfassungseinrichtung elektrische Signale. Hierbei erfolgt entweder eine binäre Zustandsänderung des Signals in Abhängigkeit davon, ob an der Erfassungseinrichtung die entsprechende Größe überhaupt erfasst wird oder nicht, oder es erfolgt eine der erfassten Größe im wesentlichen analoge bzw. im wesentlichen proportionale Signaländerung (oder Änderung einer angelegten Spannung). Ebenso ist es möglich, die Erfassungseinrichtung ihrerseits ein, einer angelegten beziehungsweise erfassten Größe in einer zweckentsprechenden Form entsprechendes, Signal generieren zu lassen, das beispielsweise über Kontakte oder über ein Bussystem an das Elektrowerkzeug und eine darin integrierte Steuer- und/oder Regeleinrichtung übertragen wird, mit dem der Handgriff verbunden ist. Die registrierten physikalischen Größen können so an das Elektrowerkzeug signalisiert und dort mittels der in dem Elektrowerkzeug integrierten Steuer- und/oder Regeleinrichtung beziehungsweise einer Schalteinrichtung ausgewertet werden. Durch die Steuer- und/oder Regeleinrichtung wird ein entsprechendes Betriebsverhalten des Elektrowerkzeuges dann automatisch herbeigeführt. Gleiches gilt für die Schalteinrichtung, wobei die Steuer- und/oder Regeleinrichtung eine im wesentlichen kontinuierliche Änderung des Betriebsverhaltens erlaubt, während die Schalteinrichtung einen binären Zustand herbeiführt beziehungsweise ändert, also zum Beispiel ein- oder ausschaltet.
  • Die Funktion des Handgriffes als Haltevorrichtung für das Elektrowerkzeug ist dabei unabhängig vom Vorhandensein einer solchen Steuer- und/oder Regeleinrichtung in dem Elektrowerkzeug. Der Handgriff bietet demnach für ein hierfür ausgestattetes Elektrowerkzeug zusätzliche Funktionen, die die Handhabung des Elektrowerkzeugs vereinfachen und/oder sicherer machen. Unabhängig hiervon kann er gleichwohl mit nicht entsprechend ausgerüsteten Elektrowerkzeugen als Halte- oder auch kombinierte Halte- und Schaltvorrichtung verwendet werden, wie dies bereits aus dem Stand der Technik bekannt ist. Unter Schaltvorrichtung ist hier im wesentlichen der elektrische Ein-/Ausschalter zu verstehen.
  • Der Handgriff kann, wie beschrieben, eine Erfassungseinrichtung für eine vorhandene Maschinenausstattung oder aber eine Erfassungseinrichtung für eine oder mehrere bestimmte Arten der Handhabung der Maschine umfassen.
  • So ist es beispielsweise im Wege der Handhabungserfassung möglich zu ermitteln, ob der Bediener den Handgriff umfasst. Hierzu ist vorgesehen, die Erfassungseinrichtung als Berührungssensor über eine bestimmte Erstreckung der Handgriffoberfläche oder als Kraftsensor auszuführen. Damit ist es dann möglich zu erfassen, ob der Bediener das Elektrowerkzeug mit nur einer Hand erfasst, oder ob eine beidhändige Bedienung vorliegt. Beidhändige Bedienung liegt nämlich nur dann vor, wenn der Bediener den Haupthandgriff und gleichzeitig auch den montierten Zusatzhandgriff umfasst. Der Kraftsensor kann weiterhin so ausgeführt werden, dass er beliebige, an seinem Einbauort auftretende Kräfte registriert, oder er eine Aussage über die Richtung und Größe einer anliegenden Kraft (Vektor) zulässt, zum Beispiel die Haltekraft. Hierbei kann die Erfassung zum Einschaltzeitpunkt des Elektrowerkzeugs erfolgen, um zu ermitteln, ob die maximal mögliche Leistung abgegeben werden darf, wenn der Bediener das Elektrowerkzeug mit beiden Händen hält, oder ob wegen nur einhändiger Bedienung nur eine reduzierte Abgabeleistung zur Verfügung gestellt werden darf. Weiter kann die Erfassung während des Betriebes des Elektrowerkzeugs erfolgen, um beispielsweise auf ein Loslassen des Zusatzhandgriffes mit Leistungsreduzierung zu reagieren. Besonders vorteilhaft ist eine Kombination aus Handhabungserfassung zum Einschaltzeitpunkt und Handhabungserfassung während des Betriebes.
  • Es ist ebenfalls möglich, durch Ausführung der Erfassungseinrichtung als Drehmomentaufnehmer ein an der Maschine anliegendes Drehmoment durch Erfassung des vom Bediener aufzubringenden Gegendrehmomentes zu erfassen und der Auswertung durch eine in dem Elektrowerkzeug integrierte Steuer- und/oder Regeleinrichtung des Antriebs zuzuführen. Ein solcher Drehmomentaufnehmer wird günstigerweise und konstruktiv einfach beispielsweise an der Schraubspannvorrichtung angeordnet, die den Hals des Elektrowerkzeuges nahe der Kraftabgabestelle, nämlich beispielsweise dem Bohrfutter oder der Werkzeugaufnahme, umgreift. Er kann etwa als Dehnungsband ausgebildet sein, oder mehrteilig mit beispielsweise einer entsprechenden mechanischen Arretierung an dem Elektrowerkzeug wie auch dem Handgriff.
  • Gleichermaßen können die vom Bediener aufzubringenden Kräfte, insbesondere Haltekräfte, registriert und der Auswertung durch eine Steuer- und/oder Regeleinrichtung innerhalb des Elektrowerkzeuges zugeführt werden. Die Steuer- und/oder Regeleinrichtung steuert oder regelt in Abhängigkeit von der Registrierung den Elektromotor in Bezug auf sein Drehmoment und seine Drehzahl. Hierzu ist ein Kraftsensor vorgesehen, der die zwischen Bediener und Handgriff übertragene Kraft erfasst.
  • Wo genau innerhalb des Handgriffes die entsprechende Erfassungseinrichtung angeordnet ist, ist für die Funktion der Erfindung unerheblich, solange die Erfassung der aufzunehmenden physikalischen Größe mit der ausreichenden Zuverlässigkeit erfolgt.
  • Die Ausführung einer Erfassungseinrichtung als Beschleunigungssensor erlaubt sogar die Auswertung einer bei einem plötzlichen Blockieren der Maschinen auftretenden Beschleunigung des Elektrowerkzeugs aus seiner Arbeitsposition heraus, und ermöglicht nach Zuführung zu einer Steuer- und/oder Regeleinrichtung in der Maschine eine automatische Abschaltung der Antriebseinrichtung des Elektrowerkzeuges oder ein Auslösen von Zwangsbremsungsmitteln an der Werkzeugaufnahme, so dass eine Gefährdung für den Bediener praktisch vollständig ausgeschlossen ist. Vorteilhaft wird der Beschleunigungssensor innerhalb eines Handgriffes angebracht. Erfährt nämlich der Handgriff eine Beschleunigung (beispielsweise an einem seiner Enden), kann hieraus ohne Fehler auf einen atypischen und ungewollten Betriebszustand geschlossen werden, beispielsweise auf ein Blockieren des Einsatzwerkzeuges im Werkstück. Die am Handgriff erfasste Beschleunigung des Elektrowerkzeuges erfolgt nämlich gerade durch das plötzliche Auftreten eines Kräftevektors in einer während des regulären Betriebs atypischen Richtung. Auch hier ist die genaue Anordnung der Erfassungseinrichtung im Handgriff so lange für die Funktion der Erfindung unerheblich, solange die Erfassung ausreichend zuverlässig erfolgt.
  • Die von der Erfassungsvorrichtung im und/oder am Handgriff registrierte Größe wird über eine Kontaktvorrichtung auf das Elektrohandwerkzeug übertragen. Vorteilhaft wird eine solche Übertragungseinrichtung als Kontakt- und Gegenkontaktvorrichtung ausgeführt, wobei sich Lage und Größe der Kontaktflächen entsprechen.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, die Übertragungseinrichtung kontaktlos vorzusehen, nämlich insbesondere durch Verwendung einer Infrarot-Schnittstelle zwischen Handgriff und Elektrohandwerkzeug oder durch Verwendung einer geeigneten funktechnischen Signalübertragungseinrichtung. Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, die Übertragungseinrichtung induktiv oder kapazitiv auszugestalten.
  • Die Betriebsführung des Elektrowerkzeugs erfolgt demzufolge schrittweise so, dass sensiert wird, ob das Elektrowerkzeug an mindestens einem Handgriff gehalten, dieser also fest umgriffen wird, und abhängig vom Ergebnis dieser Sensierung die an der Kraftabgabestelle verfügbare Abgabeleistung und damit letztlich das dort zur Verfügung stehende Drehmoment entsprechend geregelt wird.
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass überdies sensiert wird, ob an dem Elektrowerkzeug ein Zusatzhandgriff montiert ist.
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass dann, wenn die Sensierung ergibt, dass das Elektrowerkzeug mit einem Haupt- und einem Zusatzhandgriff ausgestattet ist, und beide Griffe umfasst, also fest gehalten werden, an der Kraftabgabestelle ein höheres Drehmoment zur Verfügung gestellt wird, als wenn entweder ein Zusatzhandgriff nicht vorhanden oder aber einer der Handgriffe nicht fest umfasst wird. Damit ist sichergestellt, dass die maximale Abgabeleistung des Elektrowerkzeugs nur dann zur Verfügung gestellt wird, wenn der Bediener eine sichere Handhabungsweise beachtet und das Elektrowerkzeug beidhändig festhält.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Betriebszustände des Elektrowerkzeugs im Zuge der Betriebsführung laufend von Erfassungseinrichtungen in dem Handgriff oder in mehreren Handgriffen überwacht werden, und zwar dahingehend, ob eine nicht betriebsnormale Kraft, ein nicht betriebsnormales Drehmoment zwischen Elektrowerkzeug und Werkstück bzw. daraus resultierend zwischen Elektrowerkzeug und Bediener und/oder eine nicht betriebsnormale Beschleunigung auftritt. Als nicht betriebsnormal wird hierbei ein Wert angesehen, der einen bestimmten Vorgabewert überschreitet. Beim Erfassen mindestens eines nicht betriebsnormalen Wertes kann durch eine dem Elektrowerkzeug zugeordnete Steuer- und/oder Regeleinrichtung die Abgabeleistung mehr oder weniger schnell und mehr oder weniger stark reduziert werden, gegebenenfalls bis auf Null, etwa durch Abschalten des Antriebsmotors, und/oder es können Zwangsbremsungsmittel ausgelöst werden, die einen besonders schnellen Stillstand des Einsatzwerkzeuges und/oder der Kraftabgabestelle bewirken.
  • Figurenliste
  • Die Erfindung wird nachfolgend in mehreren Ausführungsbeispielen anhand von Zeichnungen erläutert.
  • Es zeigen
    • 1 einen Zusatzhandgriff für ein Elektrowerkzeug im Längsschnitt;
    • 2 eine Befestigungseinrichtung für einen Zusatzhandgriff für ein Elektrowerkzeug im Längsschnitt;
    • 3 ein Elektrowerkzeug mit montiertem Zusatzhandgriff und Haupthandgriff.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • 1 zeigt einen Handgriff 1, der als Zusatzhandgriff 2 ausgebildet ist. Der Handgriff umfasst ein Griffstück 3, das mit einem Handschutz 4 versehen ist. Im wesentlichen zentrisch innerhalb des Griffstücks 3 ist eine formstabile, im wesentlichen stabförmige Halterung 5 angeordnet, wobei deren Fortsetzung oberhalb des Handschutzes 4 nicht dargestellt und die Halterung 5 deswegen dort nur angeschnitten dargestellt ist. Diese Halterung 5 dient zum Anschluss des Handgriffs 1 an ein nicht dargestelltes Elektrowerkzeug, und insbesondere zur Kraftübertragung zwischen dem Griffstück 3 und dem nicht dargestellten Elektrowerkzeug. Der Handgriff 1 weist in seinem Griffstück 3 eine Erfassungseinrichtung 6 auf. Diese ist im wesentlichen über einen gewissen Anteil der Oberfläche 7 des Griffstücks 3 ausgebildet. Die Erstreckung über die Oberfläche 7 des Griffstücks 3 muss so weit erfolgen, dass eine eindeutige Erfassung möglich ist, ob der Handgriff umfasst oder aber nur lose berührt wird. Es ist dabei unerheblich, wo genau die Erfassungseinrichtung 6 auf der Oberfläche 7 des Griffstücks 3 angeordnet ist, solange diese Funktion zuverlässig erfüllt wird.
  • Die Erfassungseinrichtung 6 ist in diesem Ausführungsbeispiel als eine kapazitive Erfassungseinrichtung 9 ausgeführt. Die erforderlichen elektrischen Anschlüsse 8 zum nicht dargestellten Elektrowerkzeug sind durch das Griffstück 3 des Handgriffs 1 geführt, und werden durch eine hier nicht näher dargestellte, geeignete Kontaktvorrichtung mit dem Elektrowerkzeug verbunden. Umgreift ein Bediener den Handgriff 1, bewirkt dies in der Erfassungseinrichtung 6 eine Änderung der elektrischen Kapazität. Diese Änderung ist an den elektrischen Anschlüssen 8 nachvollziehbar.
  • Als eine weitere Erfassungseinrichtung 6 ist ein Beschleunigungsaufnehmer 10 vorgesehen, der an dem der Maschine abgewandten Ende des Handgriffs 1 innerhalb des Griffstücks 3 angeordnet ist. Die genaue Anordnung des Beschleunigungsaufnehmers 10 im Handgriff 1 ist unerheblich, solange die Sensierung einer auftretenden Beschleunigung zuverlässig erfolgt. Vorzugsweise wird der Beschleunigungsaufnehmer deshalb an einer Stelle im Handgriff 1 angeordnet, an der sich eine auftretende Beschleunigung stark auswirkt und deshalb leicht und zuverlässig registrieren lässt. Die Kontaktierung des Beschleunigungsaufnehmers 10 mit dem nicht dargestellten Elektrowerkzeug erfolgt ebenfalls über geeignete elektrische Leitungen und Kontakte 11.
  • Durch das Angeschlossensein der elektrischen Anschlüsse 8 beziehungsweise 11 signalisiert der Zusatzhandgriff 2 dem nicht dargestellten Elektrowerkzeug, dass der Zusatzhandgriff 2 montiert ist und die von den Erfassungseinrichtungen 6, nämlich dem Kapazitätssensor 9 sowie dem Beschleunigungsaufnehmer 10 bereitgestellten elektrischen Größen ausgewertet werden können.
  • Es ist selbstverständlich möglich, einen Zusatzhandgriff 2 mit nur einer Erfassungseinrichtung oder mit mehr Erfassungseinrichtungen als hier dargestellt zu versehen, wobei für jede Erfassungseinrichtung beziehungsweise für jede erfasste Größe eigene Anschlüsse bereitgestellt werden. Letzteres ist nicht erforderlich, wenn durch die Wahl des Datenformates (beispielsweise digital oder Multiplex) die Übertragung in einem Kanal oder mit weniger Kanälen erfolgt, als zu übertragende Größen vorhanden sind. Wo und auf welche Weise die Anschlüsse bereitgestellt werden, ist unerheblich, solange die beschriebene Funktion erfüllt wird. Insbesondere ist auch eine kontaktlose Übertragung, beispielsweise per Infrarot, ein geeignetes Funkband, kapazitiv, induktiv oder im weitesten Sinne optisch möglich.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird die Kontaktierung über ein standardisiertes Anschlussmodul bewerkstelligt, das die Kontaktierung automatisch herstellt, sofern der Zusatzhandgriff 2 beziehungsweise ein Handgriff 1 mit dem nicht dargestellten Elektrowerkzeug verbunden wird. Der elektrische Anschluss folgt in diesem Falle zwangsläufig der mechanischen Ankopplung.
  • 2 zeigt ein Elektrowerkzeug 12 in schematischer, angeschnittener Darstellung, nämlich das die Werkzeugaufnahme 13 umfassende Ende mit der Werkzeugaufnahme 13, dem Spannhals 14 und dem Getriebe- beziehungsweise Schlagwerkgehäuse 15. Über den Spannhals ist eine Befestigungsvorrichtung 16 für einen als Zusatzhandgriff 2 ausgebildeten Handgriff 1 geschoben. Der Handgriff 1 ist nur angeschnitten dargestellt. Die Halterung 5 des Handgriffs 1 ist starr mit einem äußeren Ring 17 der Befestigungsvorrichtung 16 verbunden. Innerhalb des äußeren Rings 17 ist ein innerer Ring 18 angeordnet, der kraftschlüssig den Spannhals 14 des Elektrowerkzeugs 12 umfasst. Der innere Ring 18 und der äußere Ring 17 sind gegen eine zwischen ihnen wirkende, rückstellende Federkraft ineinander und gegeneinander um die Achse 19, die zugleich die Drehachse der Werkzeugaufnahme 13 ist, drehbar. Die bei dieser Drehung zurücklegbare Wegstrecke bleibt begrenzt. Die rückstellende Federkraft wird durch eine Drehmomenterfassungseinrichtung 20 bereitgestellt, die in der Befestigungseinrichtung 16 so angeordnet ist, dass sie sowohl dem inneren Ring 18 als auch dem äußeren Ring 17 zugeordnet ist, wobei ein Verdrehen der beiden Ringe 17, 18 um die Achse 19 gegen eine aus der Drehmomenterfassungseinrichtung 20 erfolgende, rückstellende Federkraft erfolgt, und der Kraftaufwand, der dem um die Achse 19 zwischen den beiden Ringen 17, 18 auftretenden Drehmoment entspricht, von der Drehmomenterfassungseinrichtung 20 erfasst wird.
  • Die Übertragung des erfassten Drehmoments (Signalisierung) an das Elektrowerkzeug 12 erfolgt beispielsweise über eine Kontakteinrichtung 21, die direkt oder über eine Kabelverbindung 22 ausgeführt sein kann, oder, in einer besonders bevorzugten Ausführungsform, direkt über im Spannhals 14 des Elektrowerkzeuges 12 angeordnete, der Drehmomenterfassungseinrichtung 20 unmittelbar gegenüberliegende Kontaktvorrichtungen 23.
  • Bei entsprechender vielpoliger Ausgestaltung der Kontaktvorrichtungen 23 zwischen dem Spannhals 14 und der Befestigungsvorrichtung 16 des Zusatzhandgriffs 2 ist hier die Übertragung auch weiterer, von weiteren Erfassungseinrichtungen 6 innerhalb des Zusatzhandgriffs 2 erfassten physikalischen Größen mittels elektrischer Signalisierung auf das Elektrowerkzeug 12 möglich. Weitere Größen können selbstverständlich auch dadurch übertragen werden, dass die Kontaktvorrichtungen 23 nicht entsprechend der Zahl der zu übertragenden Größen beziehungsweise Kanäle vielpolig ausgestaltet werden, sondern ein geeignetes Datenformat gewählt wird (etwa digital oder Multiplex).
  • Es ist selbstverständlich möglich, den Drehmomentaufnehmer wie auch die Kontaktiereinrichtung anders auszugestalten, solange die oben beschriebenen Funktionen zuverlässig erfüllt werden. Wo und auf welche Weise die Kontakte der Kontaktvorrichtungen 23 bereitgestellt werden, ist unerheblich, solange die beschriebene Funktion erfüllt wird. Insbesondere ist auch eine kontaktlose Übertragung, beispielsweise per Infrarot, ein geeignetes Funkband, kapazitiv, induktiv oder im weitesten Sinne optisch möglich.
  • 3 zeigt ein Elektrowerkzeug 12 mit zwei Handgriffen 1, nämlich einem Zusatzhandgriff 2 und einem Haupthandgriff 24. Dem Haupthandgriff 24 zugeordnet ist eine Ein-/Ausschaltevorrichtung 25 sowie ein Netzanschlusskabel 26. Der Haupthandgriff 24 ist mit einer Erfassungseinrichtung 6 versehen, die als Kapazitätssensor 9 ausgebildet ist, und das Ergreifen des Haupthandgriffes 24 durch Änderung des elektrischen Feldes registriert. Das Elektrowerkzeug 12 ist ferner mit einem als Zusatzhandgriff 2 ausgebildeten Handgriff 1 versehen, der innerhalb des Griffstücks 3 eine als Kapazitätssensor ausgebildete Erfassungseinrichtung 6 sowie eine als Beschleunigungsaufnehmer 10 ausgebildete Erfassungseinrichtung 6 umfasst. Der Zusatzhandgriff 2 ist über eine Befestigungsvorrichtung 16 mit dem Spannhals 14 des Elektrowerkzeugs kraftschlüssig verbunden. Innerhalb des Spannhalses 16 ist zwischen dessen hier nicht näher dargestellten, in 2 beschriebenen inneren und äußerem Ring 17, 18 ein Drehmomentsensor 20 angeordnet. Die Signalübertragung aller in 3 im Zusatzhandgriff 2 angeordneten Erfassungseinrichtungen beziehungsweise des Drehmomentessensor erfolgen über eine Kontaktiereinrichtung 26 über den Spannhals 14 des Elektrowerkzeugs 12.

Claims (9)

  1. Zusatzhandgriff (2) für ein Elektrowerkzeug (12), insbesondere eine Bohrmaschine oder einen Bohrhammer, mit einer Befestigungsvorrichtung (16), mindestens einer Erfassungseinrichtung (6) und einer Signalübertragungseinrichtung, wobei der Zusatzhandgriff (2) über die Befestigungsvorrichtung (16) mit dem Elektrowerkzeug (12) kraftschlüssig verbindbar ist und die mindestens eine Erfassungseinrichtung (9) des Zusatzhandgriffs (2) als Ausstattungs- und/oder Handhabungserfassungseinrichtung zumindest eine Größe erfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalübertragungseinrichtung die erfasste Größe kontaktlos zu einem Regel- und/oder Steuerelement in dem Elektrowerkzeug (12) überträgt, wobei die Erfassungseinheit (6) dazu vorgesehen ist, zu ermitteln, ob ein Bediener den Zusatzhandgriff (2) umfasst.
  2. Zusatzhandgriff (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Erfassungseinrichtung (6) ein Berührungssensor oder ein Kraftsensor ist.
  3. Zusatzhandgriff (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Erfassungseinrichtung (6) ein Beschleunigungsaufnehmer (10) ist.
  4. Zusatzhandgriff (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Erfassungseinrichtung (6) ein Drehmomentaufnehmer (20) ist.
  5. Zusatzhandgriff (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalübertragungseinrichtung die erfasste Größe per Infrarot, per Funk, induktiv und/oder kapazitiv übertragt.
  6. Elektrowerkzeug (12) mit einem Zusatzhandgriff (2) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche.
  7. Elektrowerkzeug (12) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Regel- und/oder Steuerelement ein Drehmoment an einer Kraftabgabestelle in Abhängigkeit von der erfassten Größe regelt und/oder steuert.
  8. Elektrowerkzeug (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die erfasste Größe ein Gehaltenwerden und/oder Vorhandensein des Zusatzhandgriffs (2) umfasst.
  9. Elektrowerkzeug (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Regel- und/oder Steuerelement bei Vorhandensein und Gehaltenwerden des Zusatzhandgriffs (2) ein höheres Drehmoment ermöglicht, als bei Fehlen und/oder Nichtgehaltenwerden des Zusatzhandgriffs (2).
DE102004003202.5A 2004-01-22 2004-01-22 Handgriff mit Erfassungseinrichtung Expired - Lifetime DE102004003202B4 (de)

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