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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Handwerkzeugmaschine, insbesondere einen Stabschrauber, einen Bohrschrauber oder einen Akku-Bohrschrauber, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, mit einem in Rotation versetzbaren Werkzeugträger, der über ein Planetengetriebe von einem Antriebsmotor antreibbar ist.
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Stand der Technik
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Handwerkzeugmaschinen mit einem Planetengetriebe, wie zum Beispiel ein Stabschrauber, ein Akku-Bohrschrauber oder eine Bohrmaschine weisen in der Regel eine Sicherheitskupplung auf, so dass die Handwerkzeugmaschine bei überschreiten eines vordefinierten Drehmomentes nicht unkontrolliert weiterdreht. So ist beispielsweise in der
DE 197 37 234 A1 ein Werkzeug mit einem in Rotation versetzbaren Werkzeugträger offenbart, wobei der Werkzeugträger über ein Planetengetriebe von einem Antriebsmotor antreibbar ist und das Hohlrad des Planetengetriebes über eine Rutschkupplung mit dem Getriebegehäuse derart zusammenwirkt, dass bei Erreichen eines einstellbaren Drehmomentes eine Relativdrehung des Hohlrades zu dem Getriebegehäuse ausgelöst wird.
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In der
DE 696 19 739 T2 wird ein Produktions-Montagewerkzeug sowie ein Verfahren zum Installieren eines Gewinde-Befestigungsmittels offenbart. Das Produktions-Montagewerkzeug ist zum Antreiben eines Befestigungsmittels bis zu einem vorbestimmten Drehmomentwert ausgebildet und umfasst ein Gehäuse, einen Motor, eine Kupplung und eine Schalterbaugruppe, die funktional mit der Kupplung in Beziehung steht.
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Aus der
DE 197 37 234 A1 ist ein Werkzeug, insbesondere ein Akkuschrauber, mit einem in Rotation versetzbaren Werkzeugträger bekannt, der über ein Planeten-Getriebe von einem Antriebsmotor antreibbar ist, wobei das Hohlrad des Planetengetriebes über eine Rutschkupplung mit dem Getriebegehäuse zusammenwirkt.
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Desweiteren sind Stabschrauber bekannt, bei denen entweder ein Mikroschalter an der Druckplatte anliegt oder die Druckplatte eine Ausklinkung aufweist, so dass bei einer durch Ansprechen der Kupplung ausgelösten axialen Relativbewegung zusätzlich über die Bewegung der Druckplatte ein elektrisches Signal erzeugt werden kann, welches die Stromzufuhr zum Motor unterbricht.
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Nachteilig am Stand der Technik ist, dass bei den zu übertragenen Drehmomenten aus Festigkeitsgründen die Ausklinkung an der Druckplatte nur mit einer deutlich größeren Gerätebreite erreicht werden kann. Die Mikroschalter weisen eine geringe Lebensdauer auf, verursachen höhere Kosten, sind nicht schlagbohrfest und benötigen ebenfalls eine Gehäusevergrößerung der Handwerkzeugmaschine.
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Offenbarung der Erfindung
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Aufgabe der Erfindung ist es die oben genannten Nachteile zu verbessern und eine Handwerkzeugmaschine bereitzustellen, die eine kostengünstige, flexible und zuverlässige Drehmomentenbegrenzung aufweist und dabei möglichst einfach aufgebaut und platzsparend ist.
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Diese Aufgabe wird durch eine Handwerkzeugmaschine gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen, Varianten und Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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Eine derartige Handwerkzeugmaschine weist ein Kupplungsgehäuse einer Drehmomentenkupplung und ein in einem Getriebegehäuse angeordnetes Planetengetriebe zur Übertragung eines von einem Antriebsmotor erzeugten Drehmomentes auf eine Antriebswelle auf. Das Kupplungsgehäuse wirkt über eine Druckplatte mit dem Planetengetriebe zusammen, wobei sich zum Lösen der Drehmomentenkupplung die Druckplatte in axialer Richtung verschiebt. Durch die axiale Relativbewegung der Druckplatte wird eine axiale Relativbewegung zwischen einem Schaltelement und einem zugeordneten optischen Sensor hervorgerufen, wodurch eine sichere und zuverlässige Drehmomentenbegrenzung ohne mehrmaliges Überrasten der Drehmomentenkupplung gewährleistet werden kann. Die Verwendung eines optischen Sensors ist zudem platzsparend, so dass die Baulänge und die Baubreite der Handwerkzeugsmaschine nicht verändert werden muss.
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Bevorzugterweise ist das Schaltelement als separates Bauteil ausgeführt und derart axial spielarm an der Druckplatte eingehängt, dass das Schaltelement dieselbe axiale Relativbewegung wie die Druckplatte ausführt, wobei die Anbindung zwischen der Druckplatte und dem Schaltelement über einen von der Druckplatte in radialer Richtung nach innen liegenden Verbindungsabschnitt erfolgt. Dieser Verbindungsabschnitt kann derart ausgeführt sein, dass die Druckplatte eine in radialer Richtung nach innen abstehende Nase und/oder eine Aussparung aufweist, so dass das Schaltelement derart mit der Nase und/oder mit der Aussparung zusammenwirkt, dass eine weitestgehend spielfreie Anbindung zwischen dem Verbindungsabschnitt der Druckplatte und dem Schaltelement erfolgen kann. Vorteilhafterweise erfasst der optische Sensor die axiale Relativbewegung des Schaltelementes, wodurch der Antriebsmotor abschaltbar ist.
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Vorzugsweise ragt das Schaltelement über eine Spaltdichtung in einen abgeschlossenen Bereich des optischen Sensors, wobei der optische Sensor toleranzarm bzw. weitestgehend spielfrei in einer Ausnehmung des Kupplungsgehäuses aufgenommen ist. Aufgrund der Spaltdichtung ist der abgeschlossene Bereich derart gegenüber dem Kupplungsgehäuse abgedichtet, dass der optische Sensor vor Schmutz geschützt ist, wodurch eine sichere und langlebige Funktion gewährleistet werden kann. Um eine toleranzarme Aufnahme des Schaltelementes zu gewährleisten weist das Kupplungsgehäuse ferner eine nutförmige Ausnehmung auf in der eine weitestgehend spielfreie Führung des Schaltelementes gewährleistet werden kann. Vorteilhafterweise können sowohl durch die Anordnung des abgeschlossenen Bereiches in einer Ausnehmung des Kupplungsgehäuses als auch durch die nutförmige Ausnehmung zur Aufnahme des Sachaltelementes die Fertigungskosten erheblich gesenkt, da weder für die Aufnahme des Schaltelementes noch für die Einbindung des optischen Sensors zusätzlicher Bauraum notwendig ist.
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Bevorzugt weist das Kupplungsgehäuse einen Schieber auf, wobei der Schieber derart in den optischen Sensor geschoben werden kann, dass die axiale Relativbewegung zwischen dem Schaltelement und dem optischen Sensor von dem optischen Sensor nicht detektierbar ist. Dabei ist es besonders vorteilhaft, dass der Schieber einen Schalter aufweist, so dass der Schieber über den Schalter verschoben werden kann. Auf diese Weise kann der optische Sensor dauerhaft unterbrochenen werden, so dass bei Erreichen des vorgegebenen Drehmomentes ein mechanisches Überrasten der Drehmomentenkupplung möglich ist. Die Anwendung der Handwerkzeugmaschine kann somit vom Verwender individuell angepasst und flexibel eingestellt werden.
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Vorteilhafterweise ist der optische Sensor mit einer Platine verbunden, wobei die Platine in radialer Richtung außen an dem Kupplungsgehäuse angebracht ist und der optische Sensor ausgehend von der Platine nach radial innen in den abgeschlossenen Bereich hinein ragt, wobei die Platine derart an dem Kupplungsgehäuse anliegt, dass der optische Sensor in dem abgeschlossenen Bereich gegenüber dem Kupplungsgehäuse weitestgehend abgedichtet ist.
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In einer weiteren Ausführungsform sind der optische Sensor und die Platine zusammen auf einem Träger angebracht und bilden ein Modul, wobei das Modul über den Träger verschiebbar an dem Kupplungsgehäuse angeordnet ist.
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Als optischer Sensor ist eine Gabellichtschranke besonders vorteilhaft, da mit dieser eine Relativbewegung des Schaltelementes einfach und schnell erfasst werden kann.
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Vorteilhafterweise ist die Druckplatte im Wesentlichen kreisringförmig ausgestaltet, so dass eine platzsparende und formschlüssige Anbindung an das Kupplungsgehäuse möglich ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Handwerkzeugmaschine ein AkkuSchrauber, eine Bohrmaschine, eine Schlagbohrmaschine oder ein Bohrhammer, wobei als Werkzeug ein Bohrer, eine Bohrkrone oder verschiedene Bitaufsätze verwendet werden können.
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Wobei generell unter einer Handwerkzeugsmaschine sämtliche Handwerkszeugmaschinen mit einem in Rotation versetzbaren Werkzeugträger, der über ein Planetengetriebe von einem Antriebsmotor antreibbar ist wie beispielsweise Stabschrauber, Akku-Bohrer, Schlagbohrmaschinen, Multifunktionswerkzeuge, und/ oder Bohrschrauber verstanden werden sollen. Als Übertragung elektrischer Energie soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass die Handwerkzeugmaschine über einen Akku und/oder über eine Stromkabelanbindung an den Korpus Energie weiterleitet.
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Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung des Ausführungsbeispiels der Erfindung, welches in der Zeichnung dargestellt ist. Dabei ist zu beachten, dass die in den Figuren beschriebenen oder dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen oder deren Rückbeziehung sowie unabhängig von ihrer Formulierung bzw. Darstellung in der Beschreibung bzw. in der Zeichnung nur einen beschreibenden Charakter hat und nicht dazu gedacht ist, die Erfindung in irgendeiner Form einzuschränken.
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Figurenliste
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
- 1 beispielhaft eine schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen Handwerkzeugmaschine gemäß einer ersten Ausführungsform,
- 2 eine vergrößerte Schnittansicht eines Ausschnitts der Handwerkzeugmaschine aus 1;
- 3 eine schematisch perspektivische Ansicht einer Anordnung einer Druckplatte und einem Schaltelement;
- 4 eine schematisch perspektivische Ansicht eines Moduls;
- 5 eine schematische perspektivische Ansicht einer Anordnung des Moduls aus 4 auf einem Kupplungsgehäuse;
- 6 eine schematische Schnittansicht einer Anordnung des Moduls aus 4 auf einem Kupplungsgehäuse in einer ersten Position;
- 7 eine schematische Schnittansicht einer Anordnung des Moduls auf einem Kupplungsgehäuse in einer zweiten Position;
- 8 eine schematisch perspektivische Ansicht einer Druckplatte in einer ersten Variante;
- 9 eine schematisch perspektivische Ansicht einer Druckplatte in einer zweiten Variante;
- 10 eine schematisch perspektivische Ansicht eines Schaltelementes; und
- 11 eine schematisch perspektivische Ansicht eines optischen Sensors.
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Die 1 zeigt eine erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine 100, das ein Gehäuse 105 mit einem Handgriff 115 aufweist. Gemäß der dargestellten Ausführungsform ist die Handwerkzeugmaschine 100 zur netzunabhängigen Stromversorgung mechanisch und elektrisch mit einem Akkupack 190 verbindbar. In 1 ist die Handwerkzeugmaschine 100 beispielhaft als Akku-Bohrschrauber ausgebildet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die vorliegende Erfindung nicht auf Akku-Bohrschrauber beschränkt ist, sondern vielmehr bei unterschiedlichen Handwerkzeugmaschinen Anwendung finden kann, bei denen ein Werkzeug in Drehungen versetzt wird, beispielsweise bei einem Akku-Bohrer, einer Akku-Schlagbohrmaschine oder einem Stabschrauber oder einer Schlagbohrmaschine etc.
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In dem Gehäuse 105 sind ein von dem Akkupack 190 mit Strom versorgter, elektrischer Antriebsmotor 180 und ein Getriebe 170 angeordnet. Der Antriebsmotor 180 ist über das Getriebe 170 mit einer Antriebswelle 120 verbunden. Der Antriebsmotor 180 ist illustrativ in einem Motorgehäuse 185 angeordnet und das Getriebe 170 in einem Getriebegehäuse 110, wobei das Getriebegehäuse 110 und das Motorgehäuse 185 beispielhaft in dem Gehäuse 105 angeordnet sind.
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Das Getriebe 170 ist gemäß einer Ausführungsform ein mit verschiedenen Gang- bzw. Planetenstufen ausgebildetes Planetengetriebe, dem eine Drehmomentkupplung 251 zugeordnet ist. Im Betrieb der Handwerkzeugsmaschine 100 wird das Planetengetriebe 170 vom Antriebsmotor 180 drehend angetrieben. Das Planetengetriebe 170 wird unten stehend in bezug auf eine in 2 vergrößert dargestellte schematische Schnittansicht eines Ausschnitts 200 im Detail beschrieben.
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Der Antriebsmotor 180 ist beispielsweise über einen Handschalter 195 betätigbar, d. h. ein- und ausschaltbar, und kann ein beliebiger Motortyp sein, beispielsweise ein elektronisch kommutierter Motor oder ein Gleichstrommotor. Vorzugsweise ist der Antriebsmotor 180 derart elektronisch steuer- bzw. regelbar, dass sowohl ein Reversierbetrieb, als auch Vorgaben hinsichtlich einer gewünschten Drehgeschwindigkeit realisierbar sind. Die Funktionsweise und der Aufbau eines geeigneten Antriebsmotors sind aus dem Stand der Technik hinreichend bekannt, sodass hier zwecks Knappheit der Beschreibung auf eine eingehende Beschreibung verzichtet wird.
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Die Antriebswelle 120 ist über eine Lageranordnung 130 drehbar im Gehäuse 105 gelagert und mit einer Werkzeugaufnahme 140 versehen, die im Bereich einer Stirnseite 112 des Gehäuses 105 angeordnet ist und beispielhaft ein Bohrfutter 145 aufweist. Die Lageranordnung 130 kann hierbei am Gehäuse 105 befestigt sein, beispielsweise über zugeordnete Befestigungselemente, oder in einem zugeordneten Zwischenelement angeordnet sein, beispielsweise dem Getriebegehäuse 110 oder dem Motorgehäuse 185. Die Werkzeugaufnahme 140 dient zur Aufnahme eines Werkzeugs 150 und kann an die Antriebswelle 120 angeformt sein oder aufsatzförmig mit dieser verbunden sein. In 1 ist die Werkzeugaufnahme 140 beispielhaft aufsatzartig ausgebildet und über eine an der Antriebswelle 120 vorgesehene Befestigungsvorrichtung 122 an dieser befestigt.
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Die 2 stellt den Ausschnitt 200 der Handwerkzeugmaschine 100 von 1 dar, bei dem zwecks Klarheit und Einfachheit der Zeichnung auf eine Darstellung des Werkzeugs 150 und der Werkzeugaufnahme 140 von 1 verzichtet wurde. Der Ausschnitt 200 verdeutlicht eine beispielhafte Ausgestaltung des Planetengetriebes 170, der Lageranordnung 130, der Antriebswelle 120, sowie der Drehmomentkupplung 251.
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Das Planetengetriebe 170 weist beispielhaft drei im Getriebegehäuse 110 angeordnete Gang- bzw. Planetenstufen auf: eine vordere Stufe 270, eine hintere Stufe 271 und eine mittlere Stufe 272. Die vordere Planetenstufe 270 hat beispielhaft ein Sonnenrad 203 mit einer Verzahnung, mindestens ein Planetenrad 205 mit einer Verzahnung, einen Planetenträger bzw. Werkzeugträger 204 mit einer Drehmitnahmekontur 267, sowie ein Hohlrad 206 mit einer Verzahnung. Da der Aufbau eines Planetengetriebes dem Fachmann ausreichend bekannt ist, wird hier zwecks Knappheit der Beschreibung auf eine weitere Beschreibung der Planetenstufen 271, 272 verzichtet. Das Drehmoment des Antriebsmotors 180 von 1 wird über die Planetenstufen 271, 272, 270 mittels der Drehmitnahmekontur 267 des Werkzeugträgers 204 auf die Antriebswelle 120 übertragen.
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Die Antriebswelle 120 weist die illustrativ als Außengewinde ausgebildete Befestigungsvorrichtung 122 auf, an der das Bohrfutter 145 der Werkzeugaufnahme 140 von 1 befestigbar ist, wobei das Außengewinde beispielsweise mit einem am Bohrfutter 145 vorgesehenen Innengewinde in Gewindeeingriff gebracht werden kann. Gemäß einer Ausführungsform ist die Antriebswelle 120 als Antriebsspindel mit einem Abstützflansch 255 ausgebildet, sodass die Lager 132, 134 der Lageranordnung 130 als Spindellager dienen. Die Lageranordnung 130 weist gemäß der dargestellten einer Ausführungsform ein erstes Lager 134 und ein von diesem beabstandetes zweites Lager 132 auf, wobei das erste Lager 134 beispielhaft als Kugellager und das zweite Lager 132 beispielhaft als Gleitlager ausgebildet ist. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch andere Lagertypen im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendbar sind. So können die Lager 132, 134 alternativ jeweils als Kugellager, Gleitlager, Nadelhülse, Rollenlager oder andere Wälzlagertypen realisiert werden. Die Lager 132, 134 sind in einer mit einem Außengewinde 282 versehenen Lagerhülse bzw. -buchse 280 angeordnet, an der beispielhaft ein Einstellring 246 drehbar gelagert ist. Dieser steht im Wirkeingriff mit einer Einstellmutter 284, die auf dem Außengewinde 282 der Lagerhülse 280 drehbar gelagert ist.
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An der Einstellmutter 284 ist eine Druckplatte 230 axial abgestützt. Die Druckplatte 230 wird beispielsweise von Druckfedern 238 mit einer vorgegebenen Anpresskraft in Richtung eines Pfeils 299 beaufschlagt, wobei über die Druckplatte 230 mehrere Druckelemente 236, welche im dargestellten Ausführungsbeispiel Druckkugeln sind, die durch Ausnehmungen im Kupplungsgehäuse 250 hindurchragen und gegen eine der Druckplatte 230 zugewandte, und somit illustrativ vom Antriebsmotor 180 von 1 abgewandte Stirnseite 268 des Hohlrads 206 mit der Anpresskraft beaufschlagt werden.
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Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Druckelemente 236 lediglich beispielhaft als Druckkugeln gezeigt sind und nicht als Einschränkung der Erfindung auf eine Verwendung derartiger Druckkugeln als Druckelemente 236 dienen. Vielmehr sind auch Druckelemente 236 mit alternativen Druckkörpern realisierbar, über die Stirnseite 268 des Hohlrads 206 mit der vorgegebenen Anpresskraft beaufschlagbar ist. An der Stirnseite 268 des Hohlrades 206 ist der Anzahl der Druckelemente 236 entsprechend eine Rastfläche ausgebildet, die beispielhaft als Ausbuchtungen an die Druckkugeln angeformt sind. Die Rastfläche ist in der dargestellten Ausführungsform Kugelabschnittsförmig ausgebildet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass beliebige Ausgestaltungen der Rastfläche und des Druckelementes 236 möglich ist, solange die unten beschriebene Funktionalität der Drehmomentkupplung 251 damit erreichbar ist.
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Ferner wird darauf hingewiesen, dass der Aufbau und die Wirkungsweise eines Planetengetriebes sowie das Zusammenwirken mit der dargestellten Kupplung zur Einstellung eines Drehmomentes allgemein bekannt sind, so dass im Rahmen der vorliegenden Beschreibung hierauf nicht weiter eingegangen werden soll.
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Wie aus 2 ersichtlich, ist die von den Druckelementen 236, dem Hohlrad 206, der Druckplatte 230 und der Stellmutter 284 bzw. dem Einstellring 246 ausgebildete Drehmomentkupplung 251 im Bereich der vorderen Planetenstufe 270 angeordnet. Dies ist jedoch lediglich beispielhaft und nicht als Einschränkung der Erfindung zu verstehen. Vielmehr kann die Drehmomentkupplung 251 in Verbindung mit einer beliebigen Planetenstufe ausgebildet sein.
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Im Betrieb der Handwerkzeugmaschine 100 von 1 dienen die Druckelemente 236 zusammen mit der Rastfläche des Hohlrades 206 und der Druckplatte 230 dazu, bei einer Drehung der Antriebswelle 120 die Rastfläche des Hohlrades 206 bis zum Erreichen eines vordefinierten Drehmoments zu blockieren, so dass das Hohlrad 206 über die Druckplatte 230 starr mit dem Kupplungsgehäuse 250 und der Drehmitnahmekontur 267 des Werkzeugträgers 204 gekoppelt bzw. diese relativ zueinander nicht drehbar sind. Hierzu werden die Druckelemente 236 zunächst von den Druckplatte 230 durch die Kraft der Druckfedern 238 in Richtung des Pfeils 299 mit einer vorgegebenen Anpresskraft gegen das Hohlrad 206 gedrückt und in einer entsprechenden Kupplungs- bzw. Blockierposition gehalten, in der die Druckelemente 236 in der Rastfläche an der Stirnseite 268 des Hohlrades 206 blockieren. Die Anpresskraft der Druckplatte 230 ist hierbei durch ein Verdrehen des Einstellrings 246 und somit der Stellmutter 284 einstellbar, wobei die Stellmutter 284 bevorzugt derart verstellbar bzw. verdrehbar ist, dass diese eine axiale Verschiebung der Druckplatte 230 in einer sogenannten „Kopplung“ vollständig, d. h. drehmomentunabhängig, unterbinden bzw. blockieren kann. Alternativ hierzu kann ein geeignetes Blockierelement zur Begrenzung einer axialen Verschiebung der Druckplatte 230 Anwendung finden, um dieses in der Bohrstellung zu blockieren.
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Im Kupplungsbetrieb der Drehmomentkupplung 251 wirken Verzahnungsreibkräfte zwischen den Verzahnungen und/oder Lagerreibkräfte der Planetenräder 205, die von einem auf die Antriebswelle 120 übertragenen Drehmoment abgängig sind. Diese Reibkräfte wirken einer axialen Bewegung der Druckplatte 230 entgegen und wirken somit unterstützend für die Druckfedern 238, sodass diese mit vergleichsweise geringen Federkräften ausgelegt werden können. Dies ermöglicht wiederum ein vergleichsweise abgeschwächtes Verrasten des Einstellrings 246 an der Lagerhülse 280, da eine entsprechende Rückstellneigung der Stellmutter 284 durch die geringen Federkräfte der Druckfedern 238 zumindest reduziert werden kann. Somit sind bei einer Betätigung des Einstellrings 246 relativ geringe Bedienkräfte erforderlich.
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Bei Erreichen des vordefinierten Drehmoments bewirken die Druckelemente 238 und die Ausbuchtungen der Rastfläche an der Stirnseite 268 des Hohlrades 206 zum Lösen der Drehmomentkupplung 251 eine axiale Verschiebung der Druckplatte 230 gegen die oben genannten Reibkräfte und die Federkräfte der Druckfedern 238, wobei die Druckelemente 238 nach Art einer Ratschbewegung über die zugeordneten Ausbuchtungen der Rastfläche hinweg verschoben werden. Somit wird die Kopplung zwischen dem Hohlrad 206 und dem Kupplungsgehäuse 250 der Drehmomentenkupplung 251 aufgehoben, so dass eine Drehung des Hohlrads 206 im Getriebegehäuse 110 relativ zum Werkzeugträger 204 ermöglicht wird.
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Ferner zeigt die 2 ein Schaltelement 300 und einen dem Schaltelement 300 zugeordneter optischen Sensor 310, der im dargestellten Ausführungsbeispiel als Gabellichtschranke ausgeführt ist. Das Schaltelement 300 steht mit der im Wesentlichen kreisringförmigen Druckplatte 230 derart axial spielarm im Eingriff, dass durch die axiale Relativbewegung der Druckplatte 230 dieselbe axiale Relativbewegung zwischen dem Schaltelement 300 und dem zugeordneten optischen Sensor 310 hervorgerufen wird. Dabei erfolgt die Anbindung zwischen der Druckplatte 230 und dem Schaltelement 300 über ein von der Druckplatte 230 in radialer Richtung nach innen liegenden Verbindungsabschnitt 307, der in der in 2 dargestellten Ausführungsform als Nase 308 ausgeführt ist. Ferner weist das Kupplungsgehäuse 250 eine nutförmige Ausnehmung 313 auf, die derart ausgestaltet ist, dass eine weitestgehend spielfreie Führung des Schaltelementes 300 gewährleisten werden kann. Auf diese Weise kann das Schaltelement 300 die axiale Relativbewegung der Druckplatte 230 übertragen, so dass der optische Sensor 310 jede axiale Relativbewegung des Schaltelementes 300 bzw. der Druckplatte 230 sicher und exakt erfassen kann.
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Das Kupplungsgehäuse 250 weist zudem eine Ausnehmung auf, welche eine weitestgehend spielfreie Aufnahme des optischen Sensors 310 gewährleistet. Dabei ist der optische Sensor 310 mit einer Platine 316 verbunden, die in radialer Richtung außen an dem Kupplungsgehäuse 250 angebracht ist. Ausgehend von der Platine 316 ragt der optische Sensor 310 in radialer Richtung nach innen in die Ausnehmung des Kupplungsgehäuse 250, wobei die Platine 316 derart an dem Kupplungsgehäuse 250 anliegt, dass der optische Sensor 310 gegenüber dem Kupplungsgehäuse 250 weitestgehend abgedichtet ist und einen abgeschlossenen Bereich 314 ausbildet.
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Das Schaltelement 300 ragt über die nutförmige Ausnehmung 313 im Kupplungsgehäuse 250 in den abgeschlossenen Bereich 314 des optischen Sensors 310, wobei der abgeschlossene Bereich 314 mittels einer Spaltdichtung 312 derart abgedichtet ist, dass der optische Sensor 310 optimal gegen Schmutz geschützt ist. Bei Erreichen des vordefinierten Drehmomentes bewirkt die axiale Relativbewegung der Druckplatte 230, dass der optische Sensor 310 diese erfasst, wodurch die Stromzufuhr des Antriebsmotors 180 abgeschaltet wird. Alternativ ist zusätzlich auch ein kurzschließen des Antriebmotors 180 denkbar, wodurch eine sehr kurze Bremszeit erreich werden kann.
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In 3 ist das Getriebegehäuse 110, das Kupplungsgehäuse 250 und die Druckplatte 230 mit dem Schaltelement 300 aber ohne den optischen Sensor 310 und die Platine 316 dargestellt. Auf diese Weise ist der normalerweise durch die Platine abgedichtete Bereich 314 zu erkennen in den das Schaltelement 300