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Die
Erfindung betrifft eine mit einer Prägung versehene Folie, insbesondere
für ein
Sonnenschutzrollo, gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft weiter ein Sonnenschutzrollo mit
einer erfindungsgemäßen Folie
sowie ein Verfahren zum Herstellen einer erfindungsgemäßen Folie.
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4 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines an sich bekannten, an der Innenseite
eines nicht dargestellten Fensters oder einer Glastüre angebrachten
Rollos 2. 5 zeigt einen Querschnitt durch
das an sich bekannte Rollo gemäß 4,
geschnitten in der Ebene V-V der 4, und 6 zeigt
einen Detailquerschnitt einer an sich bekannten, für das Rollo
verwendeten Folie.
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Das
Rollo 2 weist einen Rollokasten 4 auf, in dem
eine Walze 6 drehbar gelagert ist, auf die ein Rollovorhang
bzw. eine Folie 8 auf- und abwickelbar ist. Zur Betätigung der
Walze 6 dient ein Schnurzug 10. Damit die Folie 8 unter
einer gewissen Spannung von der Walze 6 abwickelt bzw.
auf diese aufwickelt, weist sie einen gewichtsbehafteten Abschlussstab 12 auf.
Solche Rollos dienen beispielsweise dem Sonnen- und Blendschutz,
dem Schutz vor UV-Strahlung und zur Verdunkelung. Die Folien bestehen
beispielsweise aus einer durchsichtigen Kunststoffschicht 14 (6),
die an ihrer der Sonneneinstrahlung zugewandten Seite mit einer
dünnen
Metallschicht 16 versehen ist, wobei die Metallschicht 16 so dünn ist,
dass trotz außerordentlich
hoher, durch die Metallschicht bewirkter Reflexion eine gewisse Transparenz
bzw. Durchsichtigkeit der Folie erhalten bleibt. Der Reflexionsgrad
für auf
die Außenseite
der Folie auftreffende Strahlung liegt beispielsweise über 80 Prozent.
Die Transmission beträgt
beispielsweise weniger als 10 Prozent. Wenn solche Folien 8 glatt herabhängen, besteht
eine Eigenart darin, dass wegen der hohen Reflexion jede Verwerfung
der Folie deutlich sichtbar wird. Außerdem beeinträchtigt die nach
außen
hin deutlich sichtbare und meist silbrig schimmernde Folienaußenseite
das Aussehen eines Gebäudes.
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Damit
die Verwerfungen bzw. Welligkeiten der Folie nicht so ins Auge fallen,
ist es bekannt, die Folien mit einem im Querschnitt durch die Folie zick-zack
förmigen
Plisee bzw. einer zick- zack
förmigen
Prägung
zu versehen, bei der, wie in 5 dargestellt,
einander parallele Prägelinien
aus einer Mittelebene der Folie abwechselnd zu unterschiedlichen Seiten
der Mittelebene versetzt sind und die Folie zwischen den Prägelinien
geradlinig verläuft.
Durch eine solche Prägung
sind Verwerfungen der Folie weniger sichtbar und außerdem wird
das homogen glänzende
Aussehen gemindert, so dass der nachteilige Einfluss auf das Aussehen
eines Gebäudes
gemindert ist.
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Eine
Eigenart der vorbekannten zick-zack förmigen Prägung besteht darin, dass die
Durchsicht durch die Folie von innen nach außen nachteilig beeinflusst
wird und dass die Folie durch die verhältnismäßig eng benachbarten Prägelinien
ein unruhiges Aussehen hat.
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In
dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 91 10 451 U1 , von dem im Oberbegriff des
Anspruchs 1 ausgegangen wird, ist ein Sonnen- und Lichtschutzrollo
beschrieben, das mit einer Rundprägung versehen ist. Mit einer
solchen Rundprägung
soll erreicht werden, dass Reflektionen an dem Rollo vermieden werden,
gleichzeitig aber eine hohe Transparenz erhalten bleibt, die der
einer ebenen Folie entspricht.
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In
der
DE 29 50 743 A1 ist
ein Sonnenschutzrollo für
Kraftfahrzeuge beschrieben, das parallel zueinander verlaufende
Erhöhungen
aufweist, deren Abmessungen und Abstände zwischen 20 und 50 % der
Stärke
der Folie betragen. Zusätzlich
kann die Folie perforiert sein, wobei die Abmessungen der Perforationslöcher vergleichbar
mit denen der Erhöhungen
sind. Mit den Erhöhungen
soll erreicht werden, dass sich die Folie zusammenwickelt, ohne dass
zwischen ihren Lagen Luftkissen entstehen.
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Aus
dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 80 26 667 U1 ist ein zweifarbiges Rollo
bekannt, dessen Rollobezug aus einer Metallfolie, einem Metallgeflecht
oder einem Metallgewebe besteht, auf einer Seite blank ist und auf
der anderen Seite dunkelfarbig ist. Zusätzlich kann der Rollobezug
perforiert sein.
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Die
DE 197 10 079 A1 offenbart
eine insgesamt ebene Sonnenschutzfolie, die mit einer Perforation
versehen ist, um eine gewisse Luftdurchlässigkeit zu erzielen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine mit einer Prägung versehene
Folie zu schaffen, deren Aussehen von beiden Seiten her möglichst
frei von Reflektionen ist, und die, je nach ihrem Aufbau, eine vorbestimmte
Transmission bzw. Durchsichtigkeit hat, wobei die Durchsichtigkeit
durch die Folie eine optisch bzw. geometrisch einwandfreie Qualität hat.
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Diese
Aufgabe wird mit einer Folie gemäß dem Anspruch
1 gelöst.
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Die
erfindungsgemäß der Rundprägung überlagerte
Feinrasterprägung
verwischt ein unter bestimmten Verhältnissen linienhaftes Aussehen
einer lediglich mit einer Rundprägung
versehenen Folie derart, dass die Folie unter weitgehend allen Beleuchtungsbedingungen
ein gleichmäßiges, weiches Aussehen
hat. Die Rundprägung
und die Feinrasterprägung
ergänzen
sich somit gegenseitig in synergistischer Weise.
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Die
Unteransprüche
2 bis 5 kennzeichnen vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen der
erfindungsgemäßen Folie,
die gemäß dem Anspruch
6 vorteilhaft für
ein Sonnenschutzrollo verwendbar ist.
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Der
Anspruch 7 kennzeichnet ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Folie.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand schematischer Zeichnungen beispielsweise
und mit weiteren Einzelheiten erläutert.
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Es
stellen dar:
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1 einen
Querschnitt durch eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Folie,
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2 einen
Querschnitt durch eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Folie,
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3 eine
Aufsicht auf eine erfindungsgemäße Folie,
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4 eine
perspektivische Ansicht eines Rollos gemäß dem Stand der Technik,
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5 einen
Querschnitt durch das Rollo der 4 entsprechend
der Linie V-V der 4 und
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6 einen
Querschnitt durch eine Folie gemäß dem Stand
der Technik.
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Die
erfindungsgemäße Folie
kann jedwelcher bekannten Art sein, wie sie beispielsweise für Blendschutz-
oder Sonnenschutzrollos verwendet werden. Sie kann wie anhand der
bereits erläuterten 6 geschildert
aufgebaut sein. Die Folie kann auch mehrere Kunststoffschichten
aufweisen, in die eine Metallschicht eingebettet ist. Als Kunststoff
ist beispielsweise Polyester geeignet. Es können jedoch auch andere Kunststoffmaterialien
verwendet werden. Eine oder mehrere Kunststoffschichten können eingefärbt sein,
wobei die Färbung
auf der dem Gebäudeinneren
zugewandten Seite der Folie sehr dunkel und nicht durchsichtig sein
kann, wenn die Folie beispielsweise zum vollständigen Verdunkeln oder zum
vollständigen
Sichtschutz verwendet werden soll. Die Einfärbung muss nicht homogen, sondern kann
gemustert sein. Für
viele Anwendungen sind Folien mit einer Lichttransmission von 1
bis 20 % geeignet.
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Die
Folie kann vor der Ausbildung der erfindungsgemäßen Prägung völlig ungeprägt sein oder kann beispielsweise
in an sich bekannter Weise kalandergeprägt oder flächengeprägt werden. Die durch einen
Durchlauf der Folie zwischen zwei Walzen erfolgende Kalanderprägung trübt zunächst voll durchsichtigen
Kunststoff erfahrungsgemäß etwas, da
die Moleküle
während
der kurzzeitigen Pressung nicht ausreichend fließen können. Mit Vorteil wird die Folie
vor der erfindungsgemäßen Prägung flächengeprägt, wobei
sie von einer mit der Bewegung der Folie mitbewegten Tafel gegen
einen Tisch oder eine weitere Tafel gepresst wird. Wegen der längeren Pressdauer
bleibt bei einer solchen Flächenprägung bzw.
-pressung eine einwandfreie Transparenz des Kunststoffs erhalten.
Die Kalanderwalzen oder die für die
Flächenprägung verwendeten
Tafeln sind mit einem Muster ausgebildet, das zu einer Fein- bzw.
Mikrorasterung führt,
bei der die Folie mit kleinen, bevorzugt zu einer Seite hin ausgebildeten,
in einem vorbestimmten Muster angeordneten Eindrückungen versehen wird, deren
Abmessungen in Folienrichtung beispielsweise im mm-Bereich und senkrecht dazu
noch kleiner sind. Eine solche Feinprägung kann beispielsweise zu
einer Fein- bzw. Mikrorasterung mit rautenförmigem Muster führen, wobei
innerhalb der Rauten vorhandene, pyramidenartige Vertiefungen und
Erhebungen abwechselnd zu entgegengesetzten Seiten der Folie zeigen.
Die Feinrasterung stabilisiert die Folie und gibt ihr ein mattes
Aussehen. Außerdem
kann die Folie nach den genannten Feinprägeschritten, mit kleinen Löchern perforiert
werden, was die Durchsichtigkeit der Folie in gewissen Anwendungsfällen positiv
beeinflusst und die Folie in geringer Weise luftdurchlässig macht.
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Unmittelbar
nach ihrer Herstellung oder nach den vorgenannten sowie ggfs. weiteren
Vorbehandlungsschritten wird die Folie derart geprägt, dass
sie parallel zueinander verlaufende Prägelinien 18 aufweist,
zwischen denen die Folie 8 jeweils kreissegmentartige Ausbauchungen 20 aufweist,
die alle zur gleichen Seite zeigen. Der Krümmungsradius der Ausbauchungen 20,
die bei waagrechter Anordnung der Folie flache Rinnen bilden, sind
nicht notwendigerweise homogen, sondern können sich je nach auf die Folie
wirkenden Zug sowohl insgesamt als auch zwischen zwei Prägelinien 18 verändern, wobei
der Krümmungsradius
ausgehend vom Boden der Rinne bzw. Scheitel der Ausbauchung zu den
Prägelinien hin
abnimmt. Typische Abstände
zwischen den Prägelinien 18 betragen
beispielsweise 1 bis 5 cm.
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Die
Rundprägung
ist wesentlich „grober" als die, nicht dargestellte
Feinrasterung, die zu beiden Seiten der Folie hin ausgeprägt werden
kann und der die Rundprägung überlagert
ist. Die Rundprägung, die
beispielsweise zwischen Walzen oder mittels Tafeln durchgeführt werden
kann, deren Oberflächen entsprechend
gestaltet sind, oder die auf sonst welche Art durchgeführt werden
kann, erfolgt derart, dass die Ausbauchungen 20 alle zur
gleichen Seite der Folie 8 zeigen. Bei der Ausführungsform
der Folie gemäß 1 sind
die Ausbauchungen 20 zur Außenseite hin gerichtet, das
heißt
sind die Ausbauchungen nach außen
hin konvex. Bei der Ausbildung der Folie gemäß 2 sind die
Ausbauchungen zur Innenseite hin gerichtet, das heißt sind
zur Außenseite
hin konkav.
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3 zeigt
eine Aufsicht auf eine erfindungsgemäße Folie, bei der zwei Rundprägungen mit
Prägelinien 181 und Prägelinien 182 und
entsprechenden Ausbauchungen 201 und 202 überlagert sind.
Der Winkel, den die Prägelinien
mit der Vertikalen bilden, kann zwischen null und neunzig Grad betragen.
Vorteilhaft ist bei nur einem Prägemuster
ein waagrechter Verlauf der Prägelinien 18.
Bei zwei Prägemustern
kann der jeweilige Winkel zur Vertikalen etwa 45° betragen, so dass sich die
Prägelinien
der beiden Systeme unter 90° schneiden.
Dies ergibt optisch einen Rechteckeffekt. Andere Winkel erzeugen Rombuseffekte.
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Insgesamt
wird mit der Erfindung eine insbesondere als Blendschutzfolie geeignete
Folie erzeugt, die ausgezeichnete optische Eigenschaften mit ausgezeichneten ästhetischen
Eigenschaften verbindet. Die Folie wird vorteilhafterweise als Rollfolie
für ein
Rollo verwendet; sie kann auch unmittelbar ohne eine Wickelwalze
angewendet werden. Die erfindungsgemäße Folie kann außerhalb
eines Gebäudes
oder innerhalb eines Gebäudes
verwendet werden und ist überall
insbesondere dort verwendbar, wo irgendwelche Abschattungen erforderlich
sind.
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- 2
- Rollo
- 4
- Rollokasten
- 6
- Walze
- 8
- Folie
- 10
- Schnurrzug
- 12
- Abschlussstab
- 14
- Kunststoffschicht
- 16
- Metallschicht
- 18
- Prägelinie
- 20
- Ausbauchung