AT525471B1 - Folienprodukt zur Anbringung an einer Gebäudehülle zum Schutz gegen Vogelschlag - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Folienprodukt (10) zur Anbringung an einer Gebäudehülle (G), insbesondere einem transparenten Teilabschnitt der Gebäudehülle (G), zum Schutz gegen Vogelschlag, aufweisend einen Folienkörper (20) mit einer flächigen Erstreckung, wobei der Folienkörper (20) wenigstens einen flächigen Primärabschnitt (30) mit einer optischen Primärfunktion (PF) und wenigstens einen flächigen Sekundärabschnitt (40) mit einer optischen Sekundärfunktion (SF) aufweist, wobei weiter die optische Primärfunktion (PF) und die optische Sekundärfunktion (SF) beide eine optische Wirkung im UV-A Bereich aufweisen und sich voneinander unterscheiden für eine kontrastierende Wirkung im UV-A Bereich.
Description
FOLIENPRODUKT ZUR ANBRINGUNG AN EINER GEBÄUDEHÜLLE ZUM SCHUTZ GEGEN VOGELSCHLAG
[0001] Die vorliegende Erfindung betrifft ein Folienprodukt zur Anbringung an einer Gebäudehülle zum Schutz gegen Vogelschlag, ein Fassadenelement mit einem solchen Folienprodukt sowie ein Herstellverfahren für ein solches Folienprodukt.
[0002] Es ist bekannt, dass bei Gebäudehüllen unter anderem Fassadenelemente verarbeitet werden, welche transparent oder spiegelnd ausgebildet sind. Transparente Teilabschnitte von solchen Fassaden, beispielsweise große Glasflächen oder Fenstermodule führen dazu, dass es zu sogenanntem Vogelschlag kommt. Darunter ist zu verstehen, dass ein Vogel diese Glaselemente nicht als Hindernis wahrnimmt, sondern gegen diese fliegt und auf diese Weise entweder schwer verletzt oder sogar getötet wird.
[0003] Um solchen Vogelschlag zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren, ist es bisher bekannt, beispielsweise sichtbare Muster auf den Fenstern anzubringen. Dies ist jedoch häufig aus optischen Gesichtspunkten unerwünscht und verdeckt darüber hinaus die Sicht durch diese Glaselemente hindurch. Diese bekannten Lösungen hängen jedoch in ihrer Wirkungsweise sehr stark vom gewählten Muster ab. Sind die Muster beispielsweise zu fein, kann der Vogel dennoch dieses Muster nicht mehr als Hindernis wahrnehmen. Auch sind unterschiedliche Vogelarten mit unterschiedlichen Wahrnehmungsqualitäten, ausgestattet, sodass die Auswahl einer optischen Funktionalität für unterschiedliche Vogelarten unterschiedlich gut funktioniert.
[0004] Weitere aus dem Stand der Technik bekannte Lösungsansätze werden durch die Dokumente WO 2020225256 A1, US 2016041319 A1, US 2020281188 A1, US 2014168760 A1, US 2012113519 A1 und WO 2015181542 A1 offenbart.
[0005] Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die voranstehend beschriebenen Nachteile zumindest teilweise zu beheben. Insbesondere ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, in kostengünstiger und einfacher Weise eine möglichst breite Wirksamkeit gegen Vogelschlag an Gebäudehüllen zur Verfügung stellen zu können, vorzugsweise ohne oder mit nur geringer Beeinflussung der Asthetik dieser Baukörper für das menschliche Auge.
[0006] Die voranstehende Aufgabe wird gelöst, durch ein Folienprodukt mit den Merkmalen des Anspruchs 1, ein Fassadenelement mit den Merkmalen des Anspruchs 13 sowie ein Herstellverfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 14. Weitere Merkmale und Details der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Dabei gelten Merkmale und Details, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Folienprodukt beschrieben sind, selbstverständlich auch im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Fassadenelement sowie dem erfindungsgemäßen Herstellverfahren und jeweils umgekehrt, sodass bezüglich der Offenbarung zu den einzelnen Erfindungsaspekten stets wechselseitig Bezug genommen wird beziehungsweise werden kann.
[0007] Es ist Kerngedanke der vorliegenden Erfindung einen Vogelschlag an einer Gebäudehülle zu vermeiden. Hierfür wird ein Folienprodukt vorgeschlagen, zur Anbringung an einer Gebäudehülle, insbesondere einem transparenten Teilabschnitt dieser Gebäudehülle, zum Schutz gegen Vogelschlag. Dieses Folienprodukt weist einen Folienkörper mit einer flächigen Erstreckung auf. Dieser Folienkörper ist mit wenigstens einem flächigen Primärabschnitt mit einer optischen Primärfunktion und wenigstens einem flächigen Sekundärabschnitt mit einer optischen Sekundärfunktion ausgestattet. Weiter ist die optische Primärfunktion und die optische Sekundärfunktion mit einer optischen Wirkung im UV-A Bereich ausgestattet, wobei sich diese optischen Wirkungen zwischen Primärfunktion und Sekundärfunktion voneinander unterscheiden, um eine kontrastierende Wirkung im UV-A Bereich zur Verfügung zu stellen.
[0008] Unter Gebäudehüllen sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung alle Baukörper oder Teile von Baukörpern zu verstehen, welche der Gefahr des Vogelschlages ausgesetzt sind. Ne-
ben Fenstern und Spiegelflächen fallen hierunter auch Balkonelemente, Lärmschutzwände, Sichtschutzkörper oder ähnliches.
[0009] Wie später noch erläutert kann der Folienkörper eine einteilige oder eine mehrteilige Ausbildung aufweisen. So ist neben einem einteiligen Folienkörper auch eine Aufteilung auf mehrere, voneinander beabstandete Teilkörper denkbar, welche distanziert voneinander beispielsweise auf einem Fassadengrundkörper angeordnet sind.
[0010] Der erfindungsgemäße Kerngedanke beruht nun darauf, dass Vögel im UV-A Bereich eine Wahrnehmungsfähigkeit besitzen, welche der Mensch nicht hat, sich also in einem für das menschliche Auge unsichtbaren Wellenlängenbereich befindet. Dies erlaubt es, den Primärabschnitt und den Sekundärabschnitt mit der Primärfunktion und der Sekundärfunktion als optischer Wirkung im UV-A Bereich auszustatten, sodass die Primärabschnitte und die Sekundärabschnitte von Vögeln wahrgenommen werden können und für Menschen nicht sichtbar sind. Das Folienprodukt wirkt also für einen Menschen durchsichtig, während ein Vogel den Primärabschnitt und den Sekundärabschnitt wahrnimmt.
[0011] Der erfindungsgemäße Kerngedanke ist dahingehend weitergebildet, dass sich Primärabschnitt und Sekundärabschnitt hinsichtlich ihrer optischen Wirkung zwar beide im UV-A Bereich befinden, diese optische Wirkung sich aber voneinander unterscheidet. Diese unterschiedliche optische Wirkung im UV-A Bereich führt zu einer kontrastierenden Wirkung zwischen Primärabschnitt und Sekundärabschnitt, welche ebenfalls vorzugsweise ausschließlich im UV-A Bereich liegt. Mit anderen Worten wird es nun möglich, eine Kontrastabbildung zu schaffen, welche ausschließlich von Vögeln und nicht von Menschen wahrnehmbar ist. Das bedeutet, dass nicht mehr ein einzelnes sichtbares Muster vom Vogel neben einem transparenten oder spiegelnden und damit von ihm nicht wahrnehmbaren Hintergrund zur Verfügung gestellt wird, sondern vielmehr eine Kontrastabbildung zwischen zwei unterschiedlichen vom Vogel erkennbaren Abschnitten, nämlich dem Primärabschnitt und dem Sekundärabschnitt. Es ist bereits hier ersichtlich, dass selbstverständlich auch weitere zusätzliche Abschnitte, also zum Beispiel ein Tertiärabschnitt 0der ein Quartärabschnitt mit entsprechenden Tertiärfunktionen und Quartärfunktionen einsetzbar sind. Auch ist noch darauf hinzuweisen, dass die optische Wirkung im UV-A Bereich zum Erzielen eines Kontrastes auch auf ein Minimum reduziert werden kann. So kann beispielsweise der Primärabschnitt eine reflektierende Primärfunktion aufweisen, während der Sekundärabschnitt für den UV-A Bereich transparent oder im Wesentlichen transparent ausgebildet ist.
[0012] Ein wesentlicher Vorteil der vorliegenden Erfindung ist es, dass nun die unterschiedlichen Abschnitte in Form von Primärabschnitt und Sekundärabschnitt eine unterschiedliche optische Wirkung im UV-A Bereich aufweisen. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei unterschiedlichen Wellenlängen im UV-A Bereich eine unterschiedliche Absorption und/oder eine unterschiedliche Reflexion stattfindet, insbesondere im Vergleich zum Material des Teilabschnitts der Gebäudehülle, also zum Beispiel einem Glas oder einem Plexiglas. Dies hat zum Ziel eine Kontrastsituation für die Wahrnehmung bei Vögeln zu schaffen. Insbesondere dann, wenn unterschiedliche Vogelarten einen unterschiedlichen Wahrnehmungsbereich aufweisen, können diese Kontraste eine verbesserte Wahrnehmbarkeit bei unterschiedlichen Vogelarten mit sich bringen. Wird in einem Extremfall eine Vogelart einen der beiden Abschnitte, beispielsweise den Primärabschnitt, überhaupt nicht wahrnehmen, sondern nur den Sekundärabschnitt, so wirkt in diesem Fall das Folienprodukt durch die Wahrnehmung des Sekundärabschnitts immer noch zumindest teilweise gegen Vogelschlag. Ist eine andere Vogelart nicht in der Lage, den Sekundärabschnitt wahrzunehmen, so ist im gleichen Maße auch für diese Vogelart eine Schutzwirkung durch die Erkennbarkeit des Primärabschnitts gegeben. In den meisten Fällen werden jedoch die Vogelarten mit unterschiedlicher Qualität beide Abschnitte erkennen können und durch die kontrastierende Wirkung diese auch als Hindernis wahrnehmen.
[0013] Neben der breiten Wirksamkeit für unterschiedliche Vogelarten wird durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung auch die Wirksamkeit für unterschiedliche Lichtsituationen verbreitert. So besteht die Schutzfunktion eines erfindungsgemäßen Folienprodukts auch für unterschiedliche Einfallwinkel von Sonnlicht zu unterschiedlichen Jahreszeiten und/oder zu unterschiedlichen Ta-
geszeiten.
[0014] Neben der Verbreiterung der Wirksamkeit, auch für unterschiedliche Wahrnehmungssituationen bei unterschiedlichen Vogelarten, führt die erfindungsgemäße Ausgestaltung zusätzlich dazu, dass im Grundsatz die Ausbildung des Musters für den Primärabschnitt und den Sekundärabschnitt unerheblich ist. Selbstverständlich kann durch eine definierte Auswahl von Streifen, Punkten oder Rasterelementen eine verstärkte Schutzwirkung erzielt werden. Jedoch kann durch die kontrastierende Wirkung zwischen Primärabschnitt und Sekundärabschnitt im UV-A Bereich bereits unabhängig von der tatsächlichen Mustersituation eine Schutzwirkung gegen Vogelschlag erzielt werden.
[0015] Auf Basis der voranstehenden Erläuterung wird nun ersichtlich, dass der Schutz gegen Vogelschlag durch ein erfindungsgemäßes Folienprodukt deutlich verstärkt werden kann. Das bedeutet, dass ein Teilabschnitt der Gebäudehülle, welcher mit einem Folienprodukt versehen wird, mit deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit von Vögeln als Flugmöglichkeit wahrgenommen, sondern vielmehr als Barriere empfunden wird, sodass der jeweilige Vogel seine Flugbahn an diesem Folienprodukt vorbeiführen wird. Ein erfindungsgemäßes Folienprodukt schützt also mit höherer und mit breiterer Wirksamkeit für unterschiedlich große Vögel und auch für unterschiedliche Wahrnehmungssituationen bei unterschiedlichen Vogelarten. Die geometrische Erstreckung des wenigstens einen Primärabschnitts und des wenigstens einen Sekundärabschnitts können hier an unterschiedliche Vogelarten, insbesondere unterschiedliche große Vogelarten, angepasst sein.
[0016] Es kann vorteilhaft sein, wenn bei einem erfindungsgemäßen Folienprodukt die optische Wirkung der optischen Primärfunktion und der optischen Sekundärfunktion ausgewählt ist aus den folgenden optischen Wirkungsweisen:
- UV-A Absorption, - UV-A Reflexion.
[0017] Bei der voranstehenden Aufzählung handelt es sich um eine nicht abschließende Liste. Selbstverständlich können die optischen Wirkungsweisen auch miteinander korrelieren, also eine erhöhte UV-A Absorption entsprechend zu einer reduzierten UV-A Reflexion führen. Es ist möglich, dass unterschiedliche optische Wirkungsweisen zwischen Primärfunktion und Sekundärfunktion miteinander kombiniert werden. Jedoch ist es auch möglich, dass zwei oder insbesondere alle Abschnitte, die identische oder im Wesentlichen identische optische Wirkungsweise aufweisen. Unter einer UV-A Absorption als optische Wirkungsweise ist zu verstehen, dass eingestrahltes Sonnenlicht zu einem gewissen Grad absorbiert wird. Dies führt dazu, dass in diesem vom Vogel wahrnehmbaren UV-A Bereich dieser mit höherer UV-A Absorption und/oder reduzierter UV-A Reflexion ausgestattete Abschnitt dunkler erscheint. In ähnlicher Weise kann eine UV-A Reflexion dazu führen, dass beim eingestrahlten Sonnenlicht im UV-A Bereich eine verstärkte Reflexion stattfindet. Für einen solchen Abschnitt mit verstärkter UV-A Reflexion nimmt der Vogel diesen also als erhöhte Helligkeit wahr. Hier wird gut ersichtlich, wie durch ein Verstärken oder ein Reduzieren der Helligkeit der einzelnen Abschnitte auf dem Folienprodukt dieses Folienprodukt für den Vogel als Barriere durch die kontrastierende Wirkung zwischen den unterschiedlichen Abschnitten erkennbar werden kann. Hier ist ebenfalls gut zu erkennen, dass eine normale Fensterscheibe, welche das Sonnenlicht auch im UV-A Bereich vollständig oder im Wesentlichen vollständig hindurchlässt, für den Vogel nicht als Barriere erkennbar ist, und daher das bereits eingangs erläuterte Risiko des Vogelschlags besteht.
[0018] Vorteile bringt es weiter mit sich, wenn bei einem erfindungsgemäßen Folienprodukt die optische Primärfunktion und die optische Sekundärfunktion die gleiche optische Wirkungsweise aufweisen mit unterschiedlicher quantitativer Auswirkung. Beispielsweise können alle Funktionen eines Folienproduktes eine UV-A Absorption oder eine UV-A Reflexion aufweisen. So ist es möglich, dass ein unterschiedlicher quantitativer Absorptionsgrad besteht. Dies führt gemäß dem voranstehenden Absatz zu unterschiedlich dunklen Flächenabschnitten zwischen Primärabschnitt und Sekundärabschnitt in der Wahrnehmung des Vogels. Ist ein unterschiedlicher Reflexionsgrad
gegeben, so führt dies zu unterschiedlich starker Reflexion und damit zu unterschiedlich hellen Flächen zwischen Primärabschnitt und Sekundärabschnitt in der Wahrnehmung des Vogels. Hier wird einmal mehr erkennbar, wie einfach die schützende Wirkungsweise erzielbar ist, mit trotzdem sehr hoher Wirksamkeit in der Wahrnehmung der Vögel.
[0019] Es kann Vorteile mit sich bringen, wenn sich bei einem Folienprodukt gemäß dem voranstehenden Absatz die optische Primärfunktion von der optischen Sekundärfunktion hinsichtlich wenigstens einem der folgenden optischen Funktionsparameter unterscheidet:
- optischer Funktionsverlauf in Abhängigkeit der Wellenlänge, insbesondere Absorptionsverlauf oder Reflexionsverlauf,
- quantitative Funktionswirkung, insbesondere Absorptionsgrad oder Reflexionsgrad.
[0020] Auch bei der voranstehenden Aufzählung handelt es sich um eine nicht abschließende Liste. Unter einer quantitativen Unterscheidung ist auch ein kompletter Vergleich des Funktionsverlaufs, beispielsweise eines Knicks oder einer Verschiebung eines Funktionsverlaufs bei unterschiedlichen Wellenlängen zu verstehen. Zusätzlich oder alternativ können unterschiedlich starke Absorptionsgrade die gewünschte Unterscheidung erlauben. Auch eine Kombination ist selbstverständlich möglich. Bevorzugt ist es, wenn die quantitative Unterscheidung mindestens 2%, insbesondere 5% oder mehr, bezogen auf eine maximale Absorption und/oder Reflexion ausbildet, um einen ausreichend starken Kontrast zu erzielen.
[0021] Von Vorteil ist es weiter, wenn bei einem erfindungsgemäßen Folienprodukt der Primärabschnitt eine andere Materialzusammensetzung aufweist als der Sekundärabschnitt. Darunter kann verstanden werden, dass Primärabschnitt und Sekundärabschnitt vollständig unterschiedliche Materialien aufweisen. Jedoch sind auch gleiche oder ähnliche Materialien, jedoch in unterschiedlichen Teilkonzentrationen, möglich. Beispielsweise sind auch identische Materialien, jedoch mit unterschiedlichen Dicken, denkbar. Auch identische Materialien mit unterschiedlichen Materialzusätzen sind möglich, um die Unterscheidung in der optischen Wirkung zu schaffen.
[0022] Von Vorteil ist es darüber hinaus, wenn bei einem erfindungsgemäßen Folienprodukt der Folienkörper wenigstens einen Transparenzabschnitt aufweist. Ein solcher Transparenzabschnitt kann beispielsweise benachbart an den Primärabschnitt und/oder den Sekundärabschnitt angrenzen und damit in vorzugsweise in ein später noch erläutertes Muster des Folienproduktes integriert sein. Der Transparenzabschnitt ist vorzugsweise hinsichtlich der geometrischen Erstreckung groß genug, um die kontrastierende Wirkung der vorliegenden Erfindung zu ergänzen und gleichzeitig klein genug, um nicht als Durchflugschneise von Vögeln wahrgenommen wird. Der Transparenzabschnitt erlaubt es darüber hinaus, einen zusätzlichen Kontrast zu den benachbarten Primärabschnitten und Sekundärabschnitten zur Verfügung zu stellen. Auch ist noch darauf hinzuweisen, dass der Transparenzabschnitt im einfachsten Fall durch fehlendes Material zwischen dem Primärabschnitt und dem Sekundärabschnitt ausgebildet ist, so dass ausschließlich die darunter liegende Glasscheibe oder Plexiglasplatte das auftreffende Sonnenlicht beeinflusst. Jedoch ist auch ein transparentes Füllmaterial für einen solchen Transparenzabschnitt denkbar. Selbstverständlich sind als Trägermaterial neben Glas und Plexiglas auch andere Materialen im Sinne der vorliegenden Erfindung denkbar.
[0023] Von Vorteil ist es ebenfalls, wenn bei einem erfindungsgemäßen Folienprodukt der Primärabschnitt und der Sekundärabschnitt einen Transmissionsgrad von mehr als circa 80% für sichtbares Licht aufweisen. Unter sichtbarem Licht ist hier der Wellenlängenbereich zu verstehen, welcher mit dem menschlichen Auge erkannte werden kann. Mit anderen Worten sind der Primärabschnitt und der Sekundärabschnitt im für das menschliche Auge sichtbaren Bereich inaktiv oder im Wesentlichen inaktiv. Einen Transmissionsgrad unabhängig vom UV-A Bereich führt dazu, dass für den Menschen innerhalb des Gebäudes ein hoher Transmissionsgrad zu einer hohen Helligkeit innerhalb des Raumes führt. Insbesondere ist dies mit einem regelmäßigen Verlauf ausgestattet, sodass der Benutzer keine Schattierung oder keinen Verlauf innerhalb des Folienprodukts wahrnimmt. Bevorzugt ist es vor allem, wenn Primärabschnitt und Sekundärabschnitt für sichtbares Licht einen ähnlichen, vorzugsweise einen identischen oder im Wesentlichen iden-
tischen, Transmissionsgrad aufweisen, sodass auch keine Musterbildung oder Streifenbildung durch unterschiedliche Transmission vom Menschen innerhalb des Gebäudes am Folienprodukt beim Durchstrahlen mit Licht sichtbar werden.
[0024] Vorteile bringt es ebenfalls mit sich, wenn bei einem erfindungsgemäßen Folienprodukt der Primärabschnitt und der Sekundärabschnitt wenigstens teilweise direkt aneinander angrenzen. Während bei der Verwendung der voranstehend erläuterten Transparenzabschnitte auch eine beabstandete Anordnung von Primärabschnitt und Sekundärabschnitt möglich sind, ist für eine ideale Kontrastwirkung ein, vorzugsweise zumindest teilweise direkt aneinander angrenzendes, Anordnen von Primärabschnitt und Sekundärabschnitt vorteilhaft. Primärabschnitt und Sekundärabschnitt können dabei in regelmäßiger Weise im Folienprodukt zueinander angeordnet sein und beispielsweise eine Rapportanordnung beziehungsweise ein Rapportmuster ausbilden.
[0025] Vorteilhaft ist es darüber hinaus, wenn bei einem erfindungsgemäßen Folienprodukt die Flächengrößen des Primärabschnitts und des Sekundärabschnitts von der Stärke der kontrastierenden Wirkung abhängen. Die kontrastierende Wirkung hängt wiederum von dem Unterschied in der optischen Wirkung ab. Insbesondere bei einer quantitativen Unterscheidung, beispielsweise mit unterschiedlich hohen Reflexionsraten, wird ein erhöhter Kontrast dadurch erzielt, dass sich die Reflexionsraten stark voneinander unterscheiden. Je stärker also die Unterscheidungsmöglichkeit zwischen Primärabschnitt und Sekundärabschnitt gegeben ist, umso stärker fällt auch die kontrastierende Wirkung in der Wahrnehmung des Vogels aus. Je stärker die kontrastierende Wirkung zur Verfügung gestellt ist, desto größer können auch die einzelnen Flächen zueinander ausgebildet sein, da sie vom Vogel als Hindernis wahrgenommen werden können. Bei sehr starker Reflexion ist es jedoch insbesondere zu vermeiden, sehr kleine Flächen zur Verfügung zu stellen, da sonst das Risiko eines seitlichen Uberstrahlens in der Wahrnehmung des Vogels steigen würde, der Vogel also die kontrastierenden kleineren Flächen neben der stark reflektierenden Fläche nicht mehr wahrnimmt und die erfindungsgemäße Wirkung damit geschwächt wird.
[0026] Ebenfalls vorteilhaft ist es, wenn bei einem erfindungsgemäßen Folienprodukt der Folienkörper den wenigstens einen Primärabschnitt und den wenigstens einen Sekundärabschnitt in einem Muster aufweist. Dabei kann es sich um ein regelmäßiges, ein teilweise regelmäßiges und/oder um ein unregelmäßiges Muster handeln. Insbesondere handelt es sich hier um ein Rapportmuster. Es sind beispielsweise Punktmuster, Linienmuster, Gittermuster oder Ahnliches im Rahmen der vorliegenden Erfindung denkbar.
[0027] Weiter von Vorteil kann es sein, wenn bei einem erfindungsgemäßen Folienprodukt der Foliengrundkörper eine Basisschicht aufweist, auf welcher der Primärabschnitt und/oder der Sekundärabschnitt als Funktionsschicht aufgebracht ist. Dies kann, wie später noch mit Bezug auf das Herstellungsverfahren erläutert, durch Koextrusion, durch Verkleben oder durch Bedrucken oder Lackieren zur Verfügung gestellt werden. Ein schichtweiser Aufbau des Foliengrundkörpers mit Basisschicht und Funktionsschicht erlaubt eine besonders einfache und kostengünstige Herstellung und darüber hinaus eine besonders einfache und kostengünstige Applikation am entsprechenden Fassadenelement. Insbesondere kann die Basisschicht auch eine entsprechende Klebstoffschicht für das Anbringen und Befestigen am Fassadenelement aufweisen. Neben der beschriebenen mehrschichtigen Ausbildung ist auch eine einschichtige Ausbildung, also ausschließlich mit Funktionsschicht ohne Basisschicht denkbar. Eine solche Variante kann beispielsweise in einem Extrusionsverfahren hergestellt werden.
[0028] Ebenfalls Vorteile bringt es mit sich, wenn bei einem erfindungsgemäßen Folienprodukt zwischen Primärabschnitt und Sekundärabschnitt auf der Basisschicht eine Füllschicht angeordnet ist. Diese Füllschicht bildet also insbesondere im Bereich des Transparenzabschnitts eine zusätzliche Auffüllung aus, sodass Dickenunterschiede zwischen Bereichen ohne Funktionsschicht und Bereichen mit Funktionsschicht ausgeglichen werden können. Neben dem verbesserten Herstellen führt dies dazu, dass bei unterschiedlichen Ansichtswinkeln durch ansonsten vorhandene Dickenunterschiede vorhandene optische Linienbildungen vermieden werden können.
[0029] Ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Fassadenelement für einen Teil-
abschnitt einer Gebäudehülle, insbesondere in Form eines Fensters oder eines Glaselements. Ein solches Fassadenelement weist einen Fassadengrundkörper mit einem Folienprodukt gemäß der vorliegenden Erfindung auf. Damit bringt ein solches Fassadenelement die gleichen Vorteile mit sich, wie sie ausführlich mit Bezug auf ein erfindungsgemäßes Folienprodukt erläutert worden sind. Das Folienprodukt kann auf der Außenseite und/oder Innenseite eines solchen Fassadenelements, beispielsweise eines Fensters, angebracht sein. Es kann jedoch auch zwischen einem mehrlagig ausgebildeten Fenster zwischen die einzelnen Lagen der Glasscheiben eingebettet sein. Auch ist ein Beschichten mit der fertigen Folie nachträglich möglich. Nicht zuletzt kann auch ein Beschichten durch direktes Ausbilden des Folienproduktes in Form von Lackieren oder andere Beschichtungsverfahren am fertigen Fenster und/oder während des Produktionsverfahrens des Fassadengrundkörpers an demselben durchgeführt werden.
[0030] Ein Folienprodukt im Sinne der vorliegenden Erfindung kann in unterschiedlichster weise ausgebildet sein. So ist darunter zum Beispiel eine Folie zu verstehen, welche in Rollenform für die Anbringung an einem Fassadenelement aufgerollt sein kann. Auch eine Ausbildung des Folienprodukts in Form einer Beschichtung des Fassadenelements durch Beschichtungsverfahren, Druckverfahren, Lackierverfahren oder ähnliches ist denkbar, so dass das Folienprodukt als Vogelschlag-Schutzschicht auf und/oder innerhalb des Fassadenelements ausgebildet sein kann. Auch ist noch darauf hinzuweisen, dass das Folienprodukt eine flächige und einstückige Ausbildung aufweisen kann. Insbesondere bei den erwähnten Beschichtungsverfahren ist jedoch auch eine mehrteilige Ausbildung möglich, so dass beispielsweise der wenigstens eine Primärabschnitt distanziert von dem wenigstens einen Sekundärabschnitt und separat von diesem auf dem Fassadenelement angeordnet sein kann. Der Folienkörper weist bei einer solchen Ausbildungsform als mehrere Teilkörper auf, welche insbesondere nicht miteinander verbunden sein müssen.
[0031] Die Anbringung auf, an oder zwischen einzelnen Schichten in dem Fassadenelement kann bei der Herstellung des Fassadegrundkörpers, also beispielsweise bei der Herstellung einer Glasscheibe oder einer Plexiglasplatte, erfolgen. Zusätzlich oder alternativ ist auch eine nachträgliche Anbringung, sozusagen als Veredelung der Glasscheibe und/oder der Plexiglasplatte, denkbar. Dabei ist insbesondere für die Ausbildung bei einer Plexiglasplatte auch eine Extrusionserzeugung des Folienprodukts, insbesondere zusammen mit der Plexiglasplatte, im Rahmen der vorliegenden Erfindung möglich.
[0032] Als Materialien für das Folienprodukt können beispielsweise organische, anorganische oder Mischung aus organischen und anorganischen Materialien zum Einsatz kommen. Auch kann der Folienkörper aus einer einzelnen Schicht, insbesondere ausschließlich aus einer Funktionsschicht, bestehen oder mehrschichtig, zum Beispiel mit einer Basisschicht ausgebildet sein.
[0033] Darüber hinaus ist Gegenstand der vorliegenden Erfindung ein Herstellverfahren zum Herstellen eines Folienproduktes gemäß der vorliegenden Erfindung, aufweisend die folgenden Schritte:
- Ausbilden eines Folienkörpers mit wenigstens einer Funktionsschicht, aufweisend den wenigstens einen Primärabschnitt und den wenigstens einen Sekundärabschnitt.
[0034] Damit bringt ein erfindungsgemäßes Herstellverfahren die gleichen Vorteile mit sich, wie sie ausführlich mit Bezug auf ein erfindungsgemäßes Folienprodukt erläutert worden sind. Die Ausbildung der Schichten kann durch Extrusionsverfahren, Klebeverfahren, Beschichtungsverfahren, Lackierverfahren, , Druckverfahren, Sol-Gel-Verfahren oder Ähnliches zur Verfügung gestellt werden.
[0035] Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen Ausführungsbeispiele der Erfindung im Einzelnen beschrieben sind. Es zeigen schematisch:
[0036] Fig. 1 eine Ausführungsform einer Gebäudehülle mit erfindungsgemäßen Fassadenelementen,
[0037] Fig. 2 ein erfindungsgemäßes Fassadenelement in Detaildarstellung,
[0038] Fig. 3 ein schematischer Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Folienprodukt, [0039] Fig. 4 eine Möglichkeit unterschiedlicher optischer Wirkungen,
[0040] Fig. 5 eine weitere Möglichkeit unterschiedlicher optischer Wirkungen,
[0041] Fig. 6 eine weitere Ausführungsform eines Folienproduktes,
[0042] Fig. 7 eine weitere Möglichkeit unterschiedlicher optischer Wirkungen,
[0043] Fig. 8 eine weitere Möglichkeit unterschiedlicher optischer Wirkungen,
[0044] Fig. 9 ein schematischer Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Folienprodukt.
[0045] In Figur 1 ist schematisch ein Haus als Gebäudehülle G dargestellt, mit einer Vielzahl von Fenstern als Fassadenelemente 100. Diese sollen nun gegen Vogelschlag geschützt werden und werden daher insbesondere in einer Weise ausgebildet, wie dies die Figur 2 zeigt.
[0046] In der Figur 2 ist eine Draufsicht auf ein Fenster als Fassadenelement 100 dargestellt. Dieses Fenster weist einen Fassadengrundkörper 110 in Form einer Fensterscheibe oder Glasscheibe auf. Die Figur 2 zeigt eine Situation aus der Sichtweise des Vogels, also eine Wahrnehmungsmöglichkeit im UV-A Bereich. Dadurch, dass die Figur 2 eine Darstellung im UV-A Bereich zeigt, sind auch die unterschiedlichen kontrastierenden Wirkungen zwischen den Primärabschnitten 30 und den Sekundärabschnitten 40 zu erkennen. Dies ist hier durch unterschiedliche Schraffuren näher dargestellt. Bei dieser Ausführungsform sind eine Vielzahl von Primärabschnitten 30 und Sekundärabschnitten 40 in einem streifenförmigen Muster M zueinander als Rapport aufgenommen. Es bildet sich also ein linienförmiges Muster aus, welches jedoch ausschließlich in kontrastierender Wirkung im UV-A Bereich von Vögeln und daher nicht von Menschen wahrgenommen werden kann. Für den Vogel bildet also das Folienprodukt 10 eine Barriere aus durch eine Wahrnehmung, wie sie beispielsweise in der Figur 2 mit unterschiedlichen Helligkeiten und/oder unterschiedlichen dunklen Flächen ausgestaltet ist.
[0047] Die Figur 3 zeigt einen Querschnitt durch ein mögliches solches Folienprodukt 10. Auf einem der Folienkörper 20 ist hier zweilagig aufgebaut. Die Basisschicht 22 ist als Trägerschicht ausgebildet, während darüber die Funktionsschicht 24 die einzelnen Primärabschnitte 30 und Sekundärabschnitte 40 aufweist. Auch diese sind wieder streifenförmig ausgebildet. Schematisch ist hier die Primärfunktion PF und die Sekundärfunktion SF den einzelnen Abschnitten 30 und 40 zugeordnet. Anhand der unterschiedlichen Dicke der reflektierenden Pfeile für den Lichtpfad L ist zu erkennen, dass der Primärabschnitt 30 eine optische Primärfunktion PF mit geringer Reflexion und der Sekundärabschnitt 40 eine optische Wirkung als Sekundärwirkung SF mit unterschiedlicher, beispielweise stärkerer Reflexion aufweist. Dies führt zu unterschiedlich hellen Streifen, welche vom Vogel wahrgenommen werden. Die Figur 9 zeigt eine ähnliche Ausführungsform wie die Figur 3, wobei jedoch keine Basisschicht vorgesehen ist. Bei dieser Variante wird der Foliengrundkörper 20 ausschließlich durch die Funktionsschicht 24 ausgebildet. Die Herstellung einer solchen Variante kann beispielsweise durch Extrusion erfolgen.
[0048] Die Figur 4 und 5 zeigen unterschiedliche Wirkungsmöglichkeiten für die Unterscheidung zwischen Primärfunktion und Sekundärfunktion. In der Figur 4 ist ein unterschiedlicher Funktionsverlauf dargestellt, hinsichtlich der Reflexion. Die Primärfunktion PF steigert oder senkt die Reflexion bereits bei einer geringen Wellenlänge als dies für die Sekundärfunktion SF der Fall ist. Dies führt zu der beschriebenen kontrastierenden Wirkung der Wahrnehmung im Vogel. Alternativ oder zusätzlich ist auch eine Amplitudenunterscheidung zwischen Primärfunktion PF und Sekundärfunktion SF gemäß der Figur 5 möglich, also mit unterschiedlichen Kurvenverläufen. Selbstverständlich können diese beiden Variationen auch gemäß Figur 4 und 5 miteinander kombiniert werden, um einen noch stärkeren Kontrast in der Wirkungsweise für den Vogel zu erzielen. Auch die Figuren 7 und 8 zeigen weitere mögliche Kurvenverläufe, welche zu unterschiedlichen optischen Wirkungen führen. Dabei ist in der Figur 8 zeigt, dass die Primärfunktion reflektierend oder absorbierend sein kann, im Vergleich zur Basisschicht zB. aus Glas.
[0049] Die Figur 6 zeigt eine Weiterbildung der Figur 3. Hier ist zwischen dem Primärabschnitt 30 und dem Sekundärabschnitt 40 noch ein Transparenzabschnitt 50 integriert, welcher hier
durch eine Füllschicht 26 ausgebildet worden ist. Damit wird es möglich, eine Kontrastwirkung mit Transparenzabschnitten 50 zu kombinieren, sodass der Transparenzabschnitt 50 sozusagen zur kontrastierenden Wirkung beiträgt.
[0050] Die voranstehende Erläuterung beschreibt die vorliegende Erfindung ausschließlich im Rahmen von Beispielen.
BEZUGSZEICHENLISTE
10 Folienprodukt
20 Folienkörper
22 Basisschicht
24 Funktionsschicht 26 Füllschicht
30 Primärabschnitt 40 Sekundärabschnitt
50 Transparenzabschnitt
100 Fassadenelement
110 Fassadengrundkörper
G Gebäudehülle
M Muster
PF Primärfunktion SF Sekundärfunktion L Licht
Claims (13)
1. Folienprodukt (10) zur Anbringung an einer Gebäudehülle (G), insbesondere einem transparenten Teilabschnitt der Gebäudehülle (G), zum Schutz gegen Vogelschlag, aufweisend einen Folienkörper (20) mit einer flächigen Erstreckung, wobei der Folienkörper (20) wenigstens einen flächigen Primärabschnitt (30) mit einer optischen Primärfunktion (PF) und wenigstens einen flächigen Sekundärabschnitt (40) mit einer optischen Sekundärfunktion (SF) aufweist, wobei weiter die optische Primärfunktion (PF) und die optische Sekundärfunktion (SF) beide eine optische Wirkung im UV-A Bereich aufweisen und sich voneinander unterscheiden für eine kontrastierende Wirkung im UV-A Bereich, dadurch gekennzeichnet, dass die optische Primärfunktion (PF) und die optische Sekundärfunktion (SF) die gleiche optische Wirkungsweise aufweisen mit unterschiedlicher quantitativer Ausprägung.
2. Folienprodukt (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die optische Wirkung der optischen Primärfunktion (PF) und der optischen Sekundärfunktion (SF) ausgewählt ist aus den folgenden optischen Wirkungsweisen:
- UV-A Absorption - UV-A Reflexion
3. Folienprodukt (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die optische Primärfunktion (PF) von der optischen Sekundärfunktion (SF) hinsichtlich wenigstens einem der folgenden optischen Funktionsparameter unterscheidet:
- Optischer Funktionsverlauf in Abhängigkeit der Wellenlänge, insbesondere Absorptionsverlauf oder Reflexionsverlauf
- Quantitative Funktionswirkung, insbesondere Absorptionsgrad oder Reflexionsgrad
4. Folienprodukt (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Primärabschnitt (30) eine andere Materialzusammensetzung als der Sekundärabschnitt (40) aufweist.
5. Folienprodukt (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Folienkörper (20) wenigstens einen Transparenzabschnitt (50) aufweist.
6. Folienprodukt (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Primärabschnitt (30) und der Sekundärabschnitt (40) einen Transmissionsgrad von mehr als 80% für sichtbares Licht aufweisen.
7. Folienprodukt (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Primärabschnitt (30) und der Sekundärabschnitt (40) wenigstens teilweise direkt aneinander angrenzen.
8. Folienprodukt (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächengrößen des Primärabschnitts (30) und des Sekundärabschnitts (40) von der Stärke der kontrastierenden Wirkung abhängen.
9. Folienprodukt (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Folienkörper (20) den wenigstens einen Primärabschnitt (30) und den wenigstens einen Sekundärabschnitt (40) in einem Muster (M) aufweist.
10. Folienprodukt (10) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Folienkörper (20) eine Basisschicht (22) aufweist, auf welcher der Primärabschnitt (30) und/oder der Sekundärabschnitt (40) als Funktionsschicht (24) aufgebracht ist.
11. Folienprodukt (10) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Primärabschnitt (30) und Sekundarabschnitt (40) auf der Basisschicht (22) eine Füllschicht (26) angeordnet ist.
12. Fassadenelement (100) für einen Teilabschnitt einer Gebäudehülle (G), insbesondere in Form eines Fensters oder eines Glaselements, aufweisend einen Fassadengrundkörper
(110), welcher ein Folienprodukt (10) mit den Merkmalen eines der Ansprüche 1 bis 11 aufweist.
13. Herstellverfahren zum Herstellen eines Folienprodukts (10) mit den Merkmalen eines der Ansprüche 1 bis 11, aufweisend die folgenden Schritte:
- Ausbilden eines Folienkörpers (20) mit wenigstens einer Funktionsschicht (24) aufweisend den wenigstens einen Primärabschnitt (30) und den wenigstens einen Sekundärabschnitt (40)
Hierzu 9 Blatt Zeichnungen
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