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DE10062378A1 - System zum Überwachen des Verlusts eines Mobilteils - Google Patents

System zum Überwachen des Verlusts eines Mobilteils

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DE10062378A1
DE10062378A1 DE2000162378 DE10062378A DE10062378A1 DE 10062378 A1 DE10062378 A1 DE 10062378A1 DE 2000162378 DE2000162378 DE 2000162378 DE 10062378 A DE10062378 A DE 10062378A DE 10062378 A1 DE10062378 A1 DE 10062378A1
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handset
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Siemens AG
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Abstract

Um einem Besitzer eines Mobilteils (3), wie beispielsweise eines Mobiltelefons, rechtzeitig den Verlust des Mobilteils mitzuteilen, wird von dem Mobilteil (3) ein spezielles Signal gesendet, wobei für den Empfang und die Auswertung dieses speziellen Signals ein tragbarer Empfänger (2) vorgesehen ist, welcher von dem Benutzer des Mobilteils (3) bei sich getragen wird. Sobald der Empfänger (2) das von dem Mobilteil (3) gesendete Signal nicht mit einem vorgegebenen Mindestsignalpegel empfangen kann, wird ein Alarm ausgelöst.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein System zum Überwachen des Verlusts eines Mobilteils, wie beispielsweise eines Mo­ biltelefons.
Mit fortschreitender Entwicklung der Technik werden Mobilte­ lefone immer leichter, kleiner und handlicher. Dies hat je­ doch auch zur Folge, dass ein Mobiltelefon leicht liegen­ gelassen oder gestohlen werden kann, wobei der Benutzer bzw. Besitzer des Mobiltelefons den Verlust unter Umständen erst zu spät bemerkt.
Dieses Problem ist nicht nur auf Mobiltelefone beschränkt, sondern kann allgemein bei jeder beliebigen Art von Mobilteil auftreten, wie beispielsweise auch bei einem sogenannten PDA- Organizer, einem tragbaren CD-Player, einem tragbaren Kasset­ tenabspielgerät ("Walkman"), einem Pager, einer Fernbedienung usw. Allen diesen tragbaren Geräten ist gemeinsam, dass sie von dem Besitzer bzw. Benutzer leicht liegengelassen oder so­ gar gestohlen werden können, wobei der Benutzer den Verlust unter Umständen erst spät bemerkt und dann ein Wiederauffin­ den des entsprechenden Geräts kaum oder gar nicht möglich ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit vorzuschlagen, um den Verlust eines derarti­ gen Mobilgeräts bzw. Mobilteils rechtzeitig festzustellen und dem jeweiligen Benutzer mitteilen zu können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein System zum Über­ wachen des Verlusts eines Mobilteils mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche definieren jeweils bevorzugte und vorteilhafte Ausführungsformen der vorliegen­ den Erfindung.
Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dem zu überwachenden Mo­ bilteil einen von dem Benutzer des Mobilteils zu tragenden tragbaren Empfänger zuzuordnen, welcher mit dem Mobilteil ei­ ne Sende-/Empfangskombination bildet. Dabei wird von dem zu überwachenden Mobilteil ein kabellos gesendetes Signal, bei­ spielsweise ein Funksignal, erzeugt, welches von dem Empfän­ ger auszuwerten ist. Kann der Empfänger das von dem Mobilteil gesendete Signal nicht oder nicht mehr ordnungsgemäß empfan­ gen, wird von dem Empfänger ein Alarm erzeugt, wobei es sich hierbei beispielsweise um einen akustischen Alarmton, eine optische Signalisierung oder einen Vibrationsalarm handeln kann. Der mit dem Mobilteil zusammenwirkende Empfänger ist von dem jeweiligen Benutzer zu tragen, so dass von dem Emp­ fänger der Alarm in der Regel dann ausgelöst wird, wenn die Entfernung zwischen dem Empfänger und dem jeweiligen Mobil­ teil zu groß wird, was beispielsweise dann der Fall ist, wenn das Mobilteil von dem jeweiligen Benutzer unbeabsichtigt an einem bestimmten Ort liegengelassen oder sogar gestohlen wor­ den ist.
Der Empfänger kann hierzu insbesondere in Form einer an dem jeweiligen Benutzer anzubringenden Einheit, beispielsweise in Form eines Gürtelclips, eines sogenannten Headsets oder der­ gleichen, ausgebildet sein.
Das Mobilteil kann das von dem Empfänger zu empfangende und auszuwertende Signal regelmäßig erzeugen. Solange der Empfän­ ger die von dem Mobilteil erzeugten Signale empfängt, erfolgt keine Reaktion. Wird jedoch eine vorgegebene Entfernung zwi­ schen dem Empfänger und dem Mobilteil überschritten, hat dies zur Folge, dass der Empfänger kein Signal mehr von dem Mobil­ teil empfangen kann, so dass der zuvor beschriebene Alarm ausgelöst wird. Der Benutzer hat dann die Möglichkeit, wieder in eine festgelegte Reichweite zu gelangen, in welcher das von dem Mobilteil gesendete Signal von dem von dem Benutzer bei sich getragenen Empfänger empfangen werden kann, was zur Folge hat, dass der Alarm von dem Empfänger wieder deakti­ viert wird. Mit dem vorgeschlagenen System ist somit auch ei­ ne einfache Ortungsmöglichkeit des Mobilteils gegeben, da in diesem Fall der Alarm von dem Empfänger vorzugsweise solange aktiviert wird, bis die Entfernung zwischen dem Empfänger und dem Mobilteil einen bestimmten tolerierbaren Grenzwert unter­ schritten hat.
Die vorliegende Erfindung eignet sich insbesondere zur Über­ wachung des Verlusts von Mobiltelefonen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein. Vielmehr ist die vorliegende Erfindung - wie bereits zuvor angedeutet worden ist - allgemein zur Über­ wachung von relativ kleinen und handlichen Mobilgeräten an­ wendbar, welche demzufolge von dem entsprechenden Besitzer oder Benutzer leicht liegengelassen oder sogar gestohlen wer­ den können.
Bei Anwendung der vorliegenden Erfindung auf Mobiltelefonen ist es besonders vorteilhaft, wenn auch von dem Empfänger, welcher das von dem Mobiltelefon gesendete Signal empfängt und auswertet, ein von dem Mobiltelefon zu empfangendes und auszuwertendes Signal erzeugt wird, so dass das Mobiltelefon beispielsweise durch Verriegelung der Tastatur sich selbst deaktivieren kann, falls bei Überschreiten der vorgegebenen Entfernung zwischen dem Empfänger und dem Mobiltelefon das von dem Empfänger gesendete Signal nicht mehr empfangen wer­ den kann. Die Verriegelung der Tastatur des Mobiltelefons wird dabei vorzugsweise solange aufrecht erhalten wie der vorgegebene Abstand zwischen dem Empfänger und dem Mobiltele­ fon überschritten wird, d. h. bis das Mobiltelefon wieder das von dem Empfänger gesendete Signal mit einem vorgegebenen Mindestsignalpegel empfangen kann.
Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung näher anhand bevorzugter Ausfüh­ rungsbeispiele erläutert.
Fig. 1 zeigt schematisch ein System zum Überwachen des Ver­ lusts eines in Form eines Mobiltelefons ausgestalteten Mobil­ teils gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, und
Fig. 2 zeigt den Aufbau eines in Fig. 1 dargestellten und mit dem Mobiltelefon zusammenwirkenden Empfängers sowie des Mobiltelefons gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
In Fig. 1 ist ein Mobiltelefon 3 dargestellt, welches über eine ohnehin in dem Mobiltelefon 3 zum Senden bzw. Empfangen von Mobilfunksignalen ausgebildete Luftschnittstelle ein spe­ zielles Funksignal erzeugt. Für den Empfang dieses speziellen Funksignals ist ein Empfänger 2 vorgesehen, welcher bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel in Form eines an einem Gür­ tel 1 des Benutzers des Mobiltelefons 3 anzubringenden Gür­ telclips ausgestaltet ist.
Der Empfänger 2 wertet das von dem Mobiltelefon 3 kontinuier­ lich oder wiederholt erzeugte Funksignal aus und erzeugt ei­ nen Alarm, falls das Funksignal des Mobiltelefons 3 überhaupt nicht oder nicht mit einem vorgegebenen Signalpegel empfangen werden kann. Bei dem von dem Empfänger 2 erzeugten Alarm kann es sich beispielsweise um einen akustischen Alarmton, eine optische Signalisierung und/oder einen Vibrationsalarm han­ deln. Dabei wird der Empfänger 2 das von dem Mobiltelefon 3 gesendete Funksignal insbesondere dann nicht mehr empfangen können, wenn die Entfernung zwischen dem Mobiltelefon 3 und dem Empfänger 2 einen bestimmten tolerierbaren Grenzwert ü­ berschreitet, welcher von dem Sendeleistungspegel des von dem Mobiltelefon 3 erzeugten Funksignals abhängig ist. Auf diese Weise kann durch den Empfänger 2 zuverlässig festgestellt werden, wenn das Mobiltelefon 3 von dem Benutzer, welcher den Empfänger 2 bei sich trägt, unbeabsichtigt liegengelassen o­ der das Mobiltelefon 3 sogar gestohlen worden ist.
In Fig. 2 ist der Aufbau des in Fig. 1 dargestellten Emp­ fängers 2 sowie des Mobiltelefons 3 in Form eines vereinfach­ ten Blockschaltbilds näher dargestellt, wobei als Ergänzung zu dem in Fig. 1 dargestellten und zuvor erläuterten Ausfüh­ rungsbeispiel zudem eine Signalübertragung von dem Empfänger 2 zu dem Mobiltelefon 3 vorgesehen ist.
Das Mobiltelefon 3 weist zum Senden bzw. Empfangen von Mobil­ funksignalen üblicherweise eine mit einer Luftschnittstelle 10 in Verbindung stehende Antenne 18 auf. Mit der Luft­ schnittstelle 10 ist eine Sende-/Empfangseinheit 12 gekop­ pelt, welche wiederum von einem Mikrophon 13 aufgenommene Sprachsignale in entsprechende über die Luftschnittstelle 10 bzw. die Antenne 18 zu übertragende Sendesignale umsetzt und über die Antenne 18 sowie die Luftschnittstelle 10 empfangene Mobilfunksignale in Form akustischer Informationen über einen Lautsprecher 14 und/oder in Form visueller Informationen über eine Anzeigeneinheit 20 ausgibt. Des Weiteren ist zur Bedie­ nung des Mobiltelefons 3 eine Tastatur 19 vorgesehen. Die zu­ vor beschriebenen Komponenten des Mobiltelefons 3 sind dem Fachmann bekannt, so dass an dieser Stelle nicht näher daraus eingegangen werden muss.
Das Mobiltelefon 3 weist auch eine Sendeeinheit 11 auf, wel­ che ein spezielles Funksignal der bereits anhand Fig. 1 er­ läuterten Art erzeugt und über die Luftschnittstelle 10 sowie die Antenne 18 an den Empfänger 2 überträgt.
Der Empfänger 2 weist entsprechend eine Antenne 9 und eine Luftschnittstelle 4 sowie eine Empfangseinheit 5 zum Empfan­ gen, Demodulieren und Dekodieren dieses speziellen Funksig­ nals auf, wobei das empfangene Funksignal einer Auswertungs­ einheit 6 zugeführt wird, welche den Signalpegel des empfan­ genen Funksignals auswertet und davon abhängig einen Alarm 7, beispielsweise einen akustischen Alarm oder einen Vibrations­ alarm, aktiviert, falls der Signalpegel des empfangenen Funk­ signals nicht einem vorgegebenen Mindestsignalpegel entspricht. Dabei wird der Alarm von der Auswertungseinheit 6 solange aktiviert, bis der Signalpegel des empfangenen Funk­ signals wieder dem vorgegebenen Mindestsignalpegel ent­ spricht, was beispielsweise dann der Fall ist, wenn die Ent­ fernung zwischen dem Empfänger 2 und dem Mobiltelefon 3 wie­ der auf einen bestimmten tolerierbaren Grenzwert reduziert wird.
Der Empfänger 2 weist darüber hinaus ebenfalls eine Sendeein­ heit 8 zur Erzeugung eines speziellen Funksignals auf, wel­ ches über die Luftschnittstelle 4 und die Antenne 9 an das Mobiltelefon 3 übertragen und von diesem über die Antenne 18 und die Luftschnittstelle 10 sowie von einer entsprechend ausgestalteten Empfangseinheit 15 empfangen wird. Das von dem Empfänger 2 empfangene Funksignal wird analog zu der zuvor beschriebenen Vorgehensweise einer Auswertungseinheit 16 zu­ geführt, welche den Signalpegel des von dem Empfänger 2 emp­ fangenen Funksignals auswertet und für den Fall, dass das Funksignal überhaupt nicht oder nicht mit einem vorgegebenen Mindestsignalpegel empfangen werden konnte, eine Steuerein­ heit 17 aktiviert, welche zur Deaktivierung des Mobiltelefons 3 die bereits zuvor erwähnte Tastatur 19 sperrt bzw. verrie­ gelt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass das Mobiltele­ fon 3, falls es liegengelassen oder gestohlen worden ist, nicht von einer unbefugten Person benutzt werden kann, d. h. es sind keine Eingaben mehr möglich. Dabei wird die Deakti­ vierung des Mobiltelefons 3 solange aufrechterhalten wie die Auswertungseinheit 16 einen zu geringen Signalpegel des von dem Empfänger 2 empfangenen Funksignals feststellt. Befindet sich das Mobiltelefon 3 wieder in einer tolerierbaren Reich­ weite bezüglich des Empfängers 2, hat dies einen Anstieg des Signalpegels des von dem Empfänger 2 empfangenden Funksignals über den vorgegebenen Mindestsignalpegel zur Folge, was von der Auswertungseinheit 16 entsprechend festgestellt und an die Steuereinheit 17 weitergeleitet wird, welche daraufhin die Tastatur 19 wieder entriegelt und somit das Mobiltelefon 3 reaktiviert.
Selbstverständlich müssen die zuvor erwähnten tolerierbaren Reichweiten, bei welchen von dem Empfänger 2 der Alarm 7 ge­ rade noch nicht aktiviert bzw. von dem Mobiltelefon 3 die Tastatur 19 gerade noch nicht verriegelt wird, nicht überein­ stimmen, sondern können unterschiedliche Abmessungen aufwei­ sen.
Das zuvor beschriebene System kann dadurch ergänzt werden, dass vor der Auslösung des Alarms 7 als "Vorstufe" eine Ab­ standswarnung vorgesehen ist, welche beispielsweise in Form einer akustischen oder optischen Meldung erfolgen kann. Dabei wird von der Auswertungseinheit 6 diese Meldung bei Über­ schreiten eines ersten Abstands d1 zwischen dem Mobiltelefon 3 und dem Empfänger 2 erzeugt, was sich technisch mit Hilfe einer Laufzeitmessung bei vorausgesetzt gutem Signalpegel des empfangenen Funksignals realisieren lässt. D. h. wird von der Auswertungseinheit 6 eine einen bestimmten Grenzwert über­ schreitende Signallaufzeit des empfangenen Funksignals fest­ gestellt, wird die Meldung erzeugt. Bei Überschreiten eines zweiten Abstands d2 < d1 wird schließlich der Alarm 7 ausge­ löst, wobei dies wie beschrieben durch Überwachen des Signal­ pegels des empfangenen Funksignals bezüglich des vorgegebenen Mindestsignalpegels bzw. bei Feststellen einer Unterbrechung der Funkverbindung erkannt werden kann.

Claims (11)

1. System zum Überwachen des Verlusts eines Mobilteils, wobei das Mobilteil (3) Sendemittel (11) zum kabellosen Sen­ den eines Signals aufweist, dadurch gekennzeichnet,
dass dem Mobilteil (3) ein tragbarer Empfänger (2) zugeordnet ist, welcher separat von dem Mobilteil (3) vorgesehen und von einem Benutzer des Mobilteils (3) tragbar ist,
wobei der Empfänger (2) Empfangsmittel (5, 6) zum Empfangen und Auswerten des von dem Mobilteil (3) gesendeten Signals aufweist, wobei die Empfangsmittel (5, 6) derart ausgestaltet sind, dass sie einen Alarm (7) auslösen, falls das von dem Mobilteil (3) gesendete Signal nicht mit einem vorgegebenen Mindestsignalpegel empfangen wird.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Empfänger (2) in Form einer an den Benutzer anbring­ baren Einheit ausgestaltet ist.
3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sendemittel (11) des Mobilteils (3) das Signal mit einer derartigen Sendeleistung erzeugen, dass es von dem Emp­ fänger (2) noch bis zu einer vorgegebenen tolerierbaren Ent­ fernung zwischen dem Mobilteil (3) und dem Empfänger (2) emp­ fangen werden kann.
4. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sendemittel (11) des Mobilteils (3) das Signal re­ gelmäßig erzeugen.
5. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangsmittel (5, 6) des Empfängers (2) den Alarm (7) solange auslösen, bis das von den Sendemitteln (11) des Mobilteils (3) gesendete Signal wieder mit dem vorgegebenen Mindestsignalpegel empfangen werden kann.
6. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobilteil (3) ein Mobiltelefon ist.
7. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Empfänger (2) Sendemittel (8) zum kabellosen Senden eines Signals aufweist, und
dass das Mobilteil (3) Empfangsmittel (15, 16) zum Empfangen und Auswerten des von dem Empfänger (2) gesendeten Signals aufweist, wobei die Empfangsmittel (15, 16) des Mobilteils (3) derart ausgestaltet sind, dass sie das Mobilteil (3) ge­ gen eine Benutzung sperren, falls das von den Sendemitteln (8) des Empfängers (2) gesendete Signal von den Empfangsmit­ teln (15, 16) des Mobilteils (3) nicht mit einem vorgegebenen Mindestsignalpegel empfangen werden kann.
8. System nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangsmittel (15, 16) des als Mobiltelefon ausges­ talteten Mobilteils (3) eine Tastatur (19) des Mobiltelefons sperren, falls das von den Sendemitteln (8) des Empfängers (2) erzeugte Signal nicht mit dem vorgegebenen Mindestsignal­ pegel empfangen werden kann.
9. System nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangsmittel (15, 16) des Mobilteils (3) das Mo­ bilteil (3) gegen eine Benutzung sperren, bis das von den Sendemitteln (8) des Empfängers (2) erzeugte Signal wieder mit dem vorgegebenen Mindestsignalpegel empfangen werden kann.
10. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangsmittel (5, 6) des Empfängers (2) derart aus­ gestaltet sind, dass sie eine Warnmeldung ausgeben, falls das von dem Mobilteil (3) gesendete Signal mit einer einen vorge­ gebenen Grenzwert übersteigenden Signallaufzeit empfangen wird.
11. System nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der von den Empfangsmitteln (5, 6) des Empfängers (2) überwachte Mindestsignalpegel und Grenzwert der Signallauf­ zeit des von dem Mobilteil (3) gesendeten Signals derart de­ finiert sind, dass von den Empfangsmitteln (5, 6) des Empfän­ gers (2) bei Überschreiten einer ersten Entfernung zwischen dem Mobilteil (3) und dem Empfänger (2) die Warnmeldung aus­ gegeben und bei Überschreiten einer zweiten Entfernung zwi­ schen dem Mobilteil (3) und dem Empfänger (2) der Alarm (7) ausgelöst wird, wobei die erste Entfernung kleiner als die zweite Entfernung ist.
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