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DE19704544C2 - Tragbarer Signalgeber - Google Patents

Tragbarer Signalgeber

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DE19704544C2
DE19704544C2 DE1997104544 DE19704544A DE19704544C2 DE 19704544 C2 DE19704544 C2 DE 19704544C2 DE 1997104544 DE1997104544 DE 1997104544 DE 19704544 A DE19704544 A DE 19704544A DE 19704544 C2 DE19704544 C2 DE 19704544C2
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DE
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signal
signal generator
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emergency
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Thomas Herz
Daniel Hoffman
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    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B25/00Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems
    • G08B25/01Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems characterised by the transmission medium
    • G08B25/016Personal emergency signalling and security systems
    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B21/00Alarms responsive to a single specified undesired or abnormal condition and not otherwise provided for
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    • G08B21/04Alarms for ensuring the safety of persons responsive to non-activity, e.g. of elderly persons
    • G08B21/0407Alarms for ensuring the safety of persons responsive to non-activity, e.g. of elderly persons based on behaviour analysis
    • G08B21/043Alarms for ensuring the safety of persons responsive to non-activity, e.g. of elderly persons based on behaviour analysis detecting an emergency event, e.g. a fall

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Description

Die Erfindung betrifft einen tragbaren Signalgeber zur Übertra­ gung von Informationssignalen und zur Meldung eines Notfalles bei Handlungsunfähigkeit der tragenden Person.
Auf zahlreichen Gebieten ist die Kommunikation zwischen mobilen Einsatzgruppe bzw. mobilen im Einsatz befindlichen Personen von herausragender Bedeutung. Beispiele hierfür befinden sich im Bereich des Katastrophenschutzes, der Staatssicherheit, der Polizei, beim technischen Hilfswerk, den verschiedenen Rettungsdiensten sowie im Bereich der Feuerwehr. Einige dieser Einsatzgebiete zeichnen sich dadurch aus, daß der Einsatz für die teilnehmenden Personen unter extremen Bedingungen zum Teil unter Lebensgefahr erfolgt. Dabei ist die Verbindung zwischen dem Einsatzleiter und den verschiedenen Einsatzgruppen zur Ko­ ordination des Einsatzes sowie zur Überwachung der eingesetzten Einsatzgruppen unerläßlich. Bestehende Kommunikationsmittel wie Signalpfeifen und Handsprechfunkgeräte sind bei Einsatz unter Extrembedingungen oft nicht geeignet. Beispielsweise ist es im Bereich der Feuerbekämpfung oft notwendig in stark verqualmte Gebäude einzudringen. Die Feuerwehrleute sind daher gezwungen Atemschutzgeräte zu tragen. Das Tragen der Atemschutzgeräte macht den Einsatz von Handsprechfunkgeräten und Signalpfeifen unmöglich. Atemschutzgeräte, bei denen ein Funkgerät in die Atemschutzmaske integriert ist, haben hohe Anschaffungs- und Instandhaltungskosten und sind für die tragenden Personen schwer bedienbar.
Der Einsatz unter Extrembedingungen führt oft dazu, daß die Einsatzgruppen unter Lebensgefahr arbeiten müssen. Daher ist eine ständige Überwachung wichtig, ob die Person, welche sich im Einsatz befindet, noch handlungsfähig ist oder möglicherwei­ se selbst Hilfe benötigt. Einer Person, die lediglich mit einem gewöhnlichen Funkgerät bzw. mit einem in einer Atemschutzmaske integrierten Funkgerät mit der Einsatzleitung kommuniziert, ist es oft nicht mehr möglich, sich in Notfallsituationen selbst zu melden, wenn die eigene Handlungsunfähigkeit schnell eintritt.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 92 11 662 U1 ist eine Selbstschutzeinrichtung zur Abwehr von Angreifern bekannt, die als tragbarer Signalgeber mit einer Sendeeinrichtung zur Ab­ gabe eines Notfallsignals und verschiedener Informations-Si­ gnale fungiert. Dabei kann durch zwei Eingabeeinrichtungen, nämlich einer Sprechtaste und einer Notruftaste, der Signalge­ ber in zwei Betriebsarten betrieben werden, nämlich normales Sprechen und Auslösen eines Notrufs. Für die Meldung eines Notfalls bei Handlungsunfähigkeit der tragenden Person ist diese vorbekannte Selbstschutzeinrichtung jedoch nicht vorge­ sehen.
Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, ein tragbares Gerät zur Übertragung von Informationen zu schaffen, welches kostengün­ stig und einfach bedienbar ist und bei Handlungsunfähigkeit der tragenden Person diese Notfallsituation meldet.
Diese Aufgabe wird durch einen tragbaren Signalgeber mit den im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Un­ teransprüchen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispie­ les unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher er­ läutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild des tragbaren Signalträgers gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine bevorzugte Ausführungsform des tragbaren Signal­ gebers gemäß der Erfindung;
Fig. 3 eine Vorderansicht des in Fig. 2 gezeigten erfin­ dungsgemäßen Signalgebers;
Fig. 4 eine Seitenansicht des in Fig. 2 gezeigten erfin­ dungsgemäßen Signalgebers;
Fig. 1 zeigt ein Blockschaltbild eines erfindungsgemäßen trag­ baren Signalgebers 1. Der tragbare Signalgeber 1 weist minde­ stens eine Eingabeeinrichtung 2, eine der Eingabeeinrichtung nachgeschaltete Steuerelektronik 3 sowie mindestens eine Sende­ einrichtung 4 auf. Die Eingabeeinrichtung 2 und die Steuerelek­ tronik 3 sowie die Sendeeinrichtung 4 werden über Stromversor­ gungsleitungen 5, 6, 7 von einer Stromversorgungseinrichtung 8 versorgt. An die Stromversorgungseinrichtung 8 ist eine Strom­ versorgungsüberwachungseinrichtung 9 zur Überwachung einer aus­ reichenden Stromversorgung angeschlossen. Die Stromversorgungs­ einrichtung 8 ist mit der Stromversorgungsüberwachungsschaltung 9 über eine Leitung 10 verbunden. Die Stromversorgungsüberwa­ chungseinrichtung 9 ist über eine Steuerleitung 11 an die Sen­ deeinrichtung 4 angeschlossen. Die Steuerelektronik 3 ist je­ weils über Steuerleitungen 12, 13 mit der Eingabeeinrichtung 2 bzw. die Sendeeinrichtung 4 verbunden. Der tragbare Signalgeber 1 weist ein Gehäuse 14 auf, an welches eine schematisch darge­ stellte Befestigungseinrichtung 15 angebracht ist. Durch die Befestigungseinrichtung 15, beispielsweise in Form eines Gür­ telklips, ist der tragbare Signalgeber an die Kleidung einer Person anbringbar.
Im folgenden wird die Funktionsweise des erfindungsgemäßen tragbaren Signalgebers beschrieben.
Der Signalgeber kann in zwei Betriebsarten betrieben werden. Über die Eingabeeinrichtung 2 kann die den Signalgeber tragende Person zwischen den beiden Betriebsarten umschalten. In der ersten Betriebsart funktioniert der Signalgeber als sogenannte "Totmann-Schaltung", d. h. befindet sich die den Signalgeber tragende Person in einer Notfallsituation und ist handlungsun­ fähig wird dies der Einsatzleitung über ein Notfallsignal ge­ meldet. Die Steuerelektronik 3 weist hierzu intern einen Zeit­ geber auf und gibt im vorbestimmten Zeitabständen ein erstes Steuersignal über die Steuerleitung 13 an die Sendeeinrichtung 4 ab. Die Sendeeinrichtung 4 gibt entsprechend dem empfangenen Steuersignal ein optisches oder akustisches Reiz-Erinnerungs­ signal ab, welches die tragende Person dazu auffordert, die Eingabeeinrichtung 2 zu betätigen. Die Sendeeinrichtung 4 weist dazu einen Lautsprecher oder eine optische Anzeige auf, welche in regelmäßigen Zeitabständen ein optisches oder akustisches Erinnerungssignal an die tragende Person abgibt.
Alternativ kann die Sendeeinrichtung 4 auch nur ein Funksignal oder eine Kombination aus Funksignal, optischem Signal und/oder akustischem Signal abgeben.
Die Steuerelektronik 3 überprüft ob die Eingabe über die Ein­ gabeeinrichtung 2 innerhalb einer vorbestimmten und einstell­ baren Bestätigungszeit erfolgt. Erkennt die Steuerelektronik 3, daß die Eingabe nicht innerhalb der Bestätigungszeit durchge­ führt wurde, gibt sie ein zweites Steuersignal über die Steuer­ leitung 13 an die Sendeeinrichtung 4 ab, welche ein Notfallsi­ gnal an einer nicht dargestellten Empfangseinrichtung absendet, das sich beispielsweise bei der Einsatzleitung befindet.
Das Notfallsignal ist vorzugsweise ein akustisches Signal. Bei weiteren Ausführungsformen kann das Notfallsignal auch ein Funksignal oder ein optisches Signal oder eine Kombination aus Funksignal, optischem Signal und/oder akustischem Signal sein.
Durch das Notfallsignal wird die Einsatzleitung darüber infor­ miert, daß die den Signalgeber tragende Person nicht mehr zur Betätigung der Eingabeeinrichtung 2 fähig ist und daher vermut­ lich handlungsunfähig ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform kodiert eine nicht darge­ stellte Kodiereinrichtung zusätzlich eine Indentifikationsin­ formation in das Notfallsignal ein. Die in das Notfallsignal einkodierte Identifikationsinformation wird innerhalb des nicht dargestellten Empfängers dekodiert und ermöglicht dadurch der Einsatzleitung den tragbaren Signalgeber zu identifizieren, welcher das Notfallsignal abgegeben hat. Dadurch ist es mög­ lich, sofort zu erkennen, welcher Träger sich in einer Notfall­ situation befindet.
In der zweiten Betriebsart, die durch Umschalten mittels der Eingabeeinrichtung 2 einstellbar ist, dient der tragbare Si­ gnalgeber als Gerät zur Übertragung von Informationen an die Einsatzleitung. Durch Betätigen der Eingabeeinrichtung 2 kann der Träger in der zweiten Betriebsart verschiedene Informa­ tionssignale an die Einsatzleitung absenden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind verschiedene verein­ barte Informationssignale in der Sendeeinrichtung 4 abgespei­ chert. Durch mehrfaches Betätigen der Eingabeeinrichtung 2 wählt die Steuerelektronik über die Steuerleitung 13 ein vor­ abgespeichertes Informationssignal aus und veranlaßt die Sende­ einrichtung 4 dieses ausgewählte Informationssignal an die Emp­ fangseinrichtung abzusenden.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Eingabe­ einrichtung 2 eine einfache Taste, die manuell durch die Be­ dienperson betätigbar ist. Durch einfachen Druck auf die Taste, wird von der ersten Betriebsart, d. h. der "Totmann-Schaltung", auf die zweite Betriebsart zur Informationsübermittlung umge­ schaltet. Danach kann beispielsweise durch n-faches Betätigen der Taste innerhalb eines bestimmten Zeitintervalles die Über­ tragung eines ersten Informationssignales veranlaßt werden und durch m-faches Betätigen der Taste innerhalb eines bestimmten Zeitintervalles die Übertragung eines anderen Informationssi­ gnales veranlaßt werden, wobei n und m positive ganze Zahlen darstellen. Beispielsweise kann es sich bei dem ersten Informa­ tionssignal um einen Dauerton über einen bestimmten Zeitraum handeln, welcher anzeigt, daß der Träger sich in Not befindet, und das zweite Informationssignal ein einmal unterbrochener Dauerton über einen vorbestimmten Zeitraum sein, welcher an­ zeigt, daß der Träger Verstärkung braucht.
Eine beliebige Anzahl von verschiedenen Informationssignalen ist möglich. Die Informationssignale werden vorzugsweise aku­ stisch übertragen. Bei weiteren Ausführungsformen ist auch eine optische oder Funkübertragung der Informationssignale möglich. Bei einer optischen Übertragung der Informationssignale erfolgt die Übertragung vorzugsweise im Infrarot-Bereich. Die Informa­ tiossignale können auch durch eine Kombination von optischen, akustischen oder Funksignalen übertragen werden. Bei einer be­ vorzugten Ausführungsform wird über eine nicht dargestellte Kodiereinrichtung in die Informationssignale zusätzlich eine Information darüber einkodiert, welcher Signalgeber das Infor­ mationssignal abgibt.
Die Stromversorgungseinrichtung 8 versorgt die Eingabeeinrich­ tung 2, die Steuerelektronik 3 sowie die Sendeeinrichtung 4 mit der entsprechenden Versorgungsspannung. Die Stromversorgungs­ einrichtung 8 ist über eine Schaltleitung an eine manuell betä­ tigbare Ein/Ausschaltrichtung 16 angeschlossen. Beim Ausschal­ ten der Ausschalteinrichtung 16 wird die Stromversorgung für die Eingabeeinrichtung, die Steuerelektronik sowie die Sende­ einrichtung unterbrochen. Bei der Stromversorgungseinrichtung 8 kann es sich um ein Netzteil, Batterien oder Solarzellen han­ deln. Auch eine Kombination eines Netzteils mit Batterien oder Solarzellen ist möglich.
An die Stromversorgungseinrichtung 8 ist über eine Über­ wachungsleitung 10 eine Stromüberwachungsschaltung 9 ange­ schlossen. Bei Absinken der Versorgungsspannung unterhalb eines einstellbaren Schwellenwertes gibt die Stromüberwachungsschal­ tung 9 ein internes Stromversorgungswarnsteuersignal über die Steuerleitung 11 an die Sendeeinrichtung 4 ab. Die Sendeein­ richtung 4 gibt beim Empfang des Stromversorgungswarnsteuersi­ gnales ein entsprechendes Stromversorgungswarnsignal ab.
Die Übertragung des Stromversorgungswarnsignales erfolgt entwe­ der optisch über eine nicht dargestellte Anzeige oder akustisch über einen Lautsprecher. Das Stromversorgungswarnsignal zeigt dem Träger an, daß die Stromversorgung des tragbaren Signalge­ bers gefährdet ist und fordert ihn beispielsweise auf die Bat­ terien zu wechseln. Zusätzlich kann bei einer bevorzugten Aus­ führungsform ein zweites Stromversorgungswarnsignal optisch oder als Funksignal an die Empfangseinrichtung der Einsatzlei­ tung abgegeben werden. Dadurch wird auch die Einsatzleitung darüber informiert, daß die Stromversorgung bei einem bestimm­ ten tragbaren Signalgeber nicht länger gewährleistet ist und mit einem Abbruch der Kommunikation zu rechnen ist.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der trag­ bare Signalgeber gemäß der Erfindung eine Reichweitenüberwa­ chung auf. Dabei gibt die Sendeeinrichtung 4 neben dem Erinne­ rungssignal, welches sich an den Träger wendet, zeitzyklisch ein zweites Signal ab, welches als Reichweitenüberwachungssi­ gnal dient. Das Reichweitenüberwachungssignal wird beispiels­ weise als Funksignal zu dem bei der Einsatzleitung befindlichen Empfänger gesendet. Solange der Empfänger das Reichweitenüber­ wachungssignal zeitzyklisch empfängt, befindet sich der trag­ bare Signalgeber innerhalb des Empfangsbereichs des Empfängers.
Die Reichweite sollte dabei so eingestellt sein, daß sie mit dem Notfallsignal und dem Informationssignal korrespondiert, d. h. wenn der Träger sich außerhalb des Empfangsbereichs des Notfall- oder Informationssignales befindet, sollte die Reich­ weite des Reichweitenüberwachungssignales ebenfalls überschrit­ ten sein. Wird beispielsweise das Notfallsignal über einen Lautsprecher als ein sehr lautes akustisches Dauersignal über­ mittelt, wird spätestens bei Überschreiten eines Bereichs, bei welchem mit einer akustischen Wahrnehmung durch die Einsatzlei­ tung nicht mehr zu rechnen ist, eine Reichweitenüberschreitung angezeigt. Dies wird dadurch erreicht, daß das Reichweitenüber­ wachungssignal entsprechend schwach eingestellt ist. Beträgt die akustische Reichweite beispielsweise 500 m kann der Empfän­ ger das Reichweitenüberwachungssignal bei Überschreiten eines Funkempfangsbereiches von 500 m nicht mehr erfassen. Wird das zeitzyklisch gesendete Überwachungssignal durch den Empfänger von der Einsatzleitung nicht mehr erfaßt, wird diese darüber informiert, daß der Empfang des Notfall oder Informationssigna­ les möglicherweise unterbunden ist.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform funktioniert die Reichweitenüberwachung bidirektional, so daß auch der Träger des Signalgebers über die Reichweitenüberschreitung informiert wird. Dazu wird ein zweites Reichweitenüberwachungssignal von der Einsatzleitung hin zu einem in dem tragbaren Signalgeber integrierten Empfänger gesendet. Bei Ausbleiben des zweiten Reichweitenüberwachungssignales erkennt der Träger des Signal­ gebers, daß er sich außerhalb der Reichweite der Einsatzleitung befindet.
Fig. 2 zeigt eine räumliche Darstellung des tragbaren Signalge­ bers gemäß der Erfindung. Der tragbare Signalgeber weist an seiner Vorderseite einen Lautsprecher als Sendeeinrichtung 4 sowie eine Taste als Eingabeeinrichtung 2 auf. An der Seite ist eine Ein- und Ausschalteinrichtung 16 vorgesehen.
Fig. 3 stellt den in Fig. 2 dargestellten Signalgeber von vorn dar.
Fig. 4 zeigt den in Fig. 2 dargestellten Signalgeber von der Seite, wobei ein Gürtelklip als Befestigungseinrichtung 15 an dem Gehäuse 14 angebracht ist. Jede beliebigen andere Befesti­ gungsart ist denkbar, beispielsweise Gürtelschnallen, Klettver­ schlüsse oder ähnliches.
Die Ein- und Ausschalteinrichtung 16 dient zum Ein- und Aus­ schalten des tragbaren Signalgebers. Durch die Taste 2 wird das Umschalten zwischen den Betriebsarten sowie die Auswahl der zu sendenden Informationssignale gesteuert. Zusätzlich kann an dem Gehäuse eine Einstelleinrichtung zum Einstellen der Bestäti­ gungszeit vorgesehen werden. Dadurch ist es dem Träger möglich, die Bestätigungszeit einzustellen, die ihm nach Aufforderung durch das Erinnerungssignal zum Betätigen der Eingabeeinrich­ tung 2 verbleibt.
Ferner kann eine zweite Einstelleinrichtung vorgesehen werden, durch die der Zeitabstand zwischen der Abgabe und der Erinne­ rungssignale einstellbar ist. Dadurch kann in jeder Gefahrensi­ tuation die Zeitperiode mit welcher das Erinnerungssignal zeit­ zyklisch abgegeben wird, individuell eingestellt werden. Bei­ spielsweise kann der Träger in einer extremen Gefahrensituation bei der er jederzeit mit seiner eigenen Handlungsunfähigkeit rechnen muß, die Zeitperiode zwischen den verschiedenen Erinne­ rungssignalen sehr gering einstellen, beispielsweise im Sekun­ denbereich, während bei einer relativ ungefährlichen Situation das Erinnerungssignal nur in relativ großen Abständen abgegeben wird. Dadurch muß der Träger in relativ ungefährlichen Situa­ tionen und nur relativ selten die Eingabeeinrichtung 2 betäti­ gen.

Claims (16)

1. Tragbarer Signalgeber mit
mindestens einer Sendeeeinrichtung (4) zur Abgabe eines Erinnerungssignales in vorbestimmten Zeitabständen sowie eines Notfallsignales und verschiedener Informationssigna­ le und mit
einer Eingabeeinrichtung (2) zum Umschalten zwischen zwei Betriebsarten und zur Bestätigung des Erinnerungssignales, wobei in der ersten Betriebsart das Notfallsignal durch die Sendeeinrichtung (4) dann abgegeben wird, wenn die Eingabeeinrichtung (2) nach Abgabe des Erinnerungssignales nicht innerhalb einer bestimmten Bestätigungszeit betätigt wird, und
wobei in der zweiten Betriebsart verschiedene, durch die Eingabeeinrichtung (2) auswählbare Informationssignale über die Sendeeinrichtung (4) abgebbar sind.
2. Signalgeber nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Erinnerungssignal und das Notfallsignal ein akusti­ sches Signal ist.
3. Signalgeber nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die Informationssignale akustische oder optische Signale sind.
4. Signalgeber nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Informationssignale im Infrarotbereich oder durch elektromagnetische Wellen übertragbar sind.
5. Signalgeber nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Eingabeeinrichtung (2) eine Taste ist.
6. Signalgeber nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die verschiedenen Informations­ signale durch mehrfaches Drücken der Taste auswählbar sind.
7. Signalgeber nach einem der vorangehenden Ansprüche gekenn­ zeichnet durch eine Befestigungseinrichtung (15) zum An­ bringen des Signalgebers an die Kleidung.
8. Signalgeber nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung (15) ein Gürtelclip ist.
9. Signalgeber nach einem der vorangehenden Ansprüche gekenn­ zeichnet durch eine Steuerelektronik (3) mit einem Zeitge­ ber, der in vorbestimmten Zeitabständen ein erstes Steuer­ signal abgibt, welches die Sendeeinrichtung (4) zur Abgabe des Erinnerungssignales veranlaßt.
10. Signalgeber nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Steuerelektronik (3) eine Entscheidungseinrichtung aufweist zur Erfassung ob die Eingabeeinrichtung (2) innerhalb der Bestätigungszeit be­ tätigt wird und zur Abgabe eines zweiten Steuersignales an die Sendeeinrichtung, falls die Eingabeeinrichtung (2) nicht innerhalb der Bestätigungszeit betätigt wird, wobei dieses zweite Steuersignal die Sendeeinrichtung (4) zur Abgabe des Notfallsignales veranlaßt.
11. Signalgeber nach einem der vorangehenden Ansprüchen, da­ durch gekennzeichnet, daß die Bestätigungszeit nach durch eine Einstelleinrichtung einstellbar ist.
12. Signalgeber nach einem der vorangehenden Ansprüchen, da­ durch gekennzeichnet, daß eine Stromversorgungsüberwa­ chungseinrichtung vorgesehen ist, die bei Absinken der Versorgungsspannung unterhalb eines einstellbaren Schwel­ lenwertes die Sendeeinrichtung (4) zur Abgabe eines Stromversorgungswarnsignales veranlaßt.
13. Signalgeber nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß eine Ein/Ausschalteinrichtung (16) zum Ein- und Ausschalten des Signalgebers vorgesehen ist.
14. Signalgeber nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Sendeeinrichtung (4) ein Lautsprecher ist.
15. Signalgeber nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß eine Einstelleinrichtung zur Einstellung der Lautstärke der Lautsprecher vorgesehen ist.
16. Signalgeber nach einem der vorangehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Sendeeinrichtung (4) ein Reichweitenüberwachungssignal sendet.
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