DE10033966C1 - Gefäss für metallurgische Zwecke - Google Patents
Gefäss für metallurgische ZweckeInfo
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- B22—CASTING; POWDER METALLURGY
- B22D—CASTING OF METALS; CASTING OF OTHER SUBSTANCES BY THE SAME PROCESSES OR DEVICES
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Gefäß für metallurgische Zwecke zum Transport von schmelzflüssigen Metallen mit einem eine hitzebeständige Auskleidung aufnehmenden, aus einzelnen rohrförmigen Schüssen zusammengesetzten Metallmantel, der zwei in Umfangsrichtung verlaufende, im axialen Abstand zueinander im Metallmantel befestigte Versteifungsringe aufweist und an den zwei Tragzapfen an der Außenseite einander gegenüberliegend angeordnet und mittels je eines mit den Versteifungsringen verbundenen Zapfenschildes abgestützt sind, wobei die hitzebeständige Auskleidung aus einer ersten an der Innenseite des Metallmantes anliegenden Lage (Dauerfutter) und einer zweiten daran anschließenden Lage (Verschleißfutter) besteht. Dabei ist im Bereich des Zapfenschildes (9, 26) zwischen Dauerfutter (23) und Innenseite des Zapfenschildes (9, 26) eine isolierende Lage (22) angeordnet, deren Wärmeleitfähigkeit geringer ist als die des Zapfenschildes (9, 26) bzw. des Tragzapfens (16, 29).
Description
Die Erfindung betrifft ein Gefäß für metallurgische Zwecke zum Transport von
schmelzflüssigen Metallen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Gefäße für metallurgische Zwecke sind seit langem bekannt (DE-AS 11 66 980, DE-PS 11 72 404,
DE-AS 15 83 308, DE-AS 29 01 011). Allen Konstruktionen ist gemeinsam,
dass das Gefäß einen die hitzebeständige Auskleidung aufnehmenden Metallmantel
aufweist. Am Metallmantel sind außenseitig zwei einander gegenüberliegende
Lagerzapfen angeordnet, die sich auf einer Versteifungsbandage, einem Lagerschild
oder einer Kastenkonstruktion abstützen, die wiederum fest mit dem Metallmantel
verbunden sind. Überwiegend wird der Metallmantel mit zwei im axialen Abstand
voneinander angeordneten umlaufenden Versteifungsringen verstärkt, zwischen denen
das Lagerschild befestigt wird. Spannungstechnisch sind alle bekannten
Konstruktionen nicht optimal ausgelegt, so dass das Verhältnis von Eigengewicht zu
Füllgewicht besonders ungünstig ist.
Ein weiter entwickeltes Gefäß für metallurgische Zwecke ist aus der DE 197 06 056 C1
bekannt. Es besteht aus einem eine hitzebeständige Auskleidung aufnehmenden, aus
einzelnen rohrförmigen Schüssen zusammengesetzten Metallmantel, der zwei in
Umfangsrichtung verlaufende und im axialen Abstand voneinander im Metallmantel
befestigte Versteifungsringe aufweist. An der Außenseite des Metallmantels sind zwei
Tragzapfen einander gegenüberliegend angeordnet und mittels je eines mit den
Versteifungsringen mittels einer Schweißnaht verbundenen Zapfenschildes abgestützt.
Das Zapfenschild ist so zwischen den beiden Versteifungsringen angeordnet, dass es
einen geringen radialen Abstand zum Metallmantel aufweist. In bekannter Weise
besteht die hitzebeständige Auskleidung aus einer ersten an der Innenseite des
Metallmantels anliegenden Lage (Dauerfutter) und einer zweiten daran anschließenden
Lage (Verschleißfutter), wobei das Material des Dauerfutters eine geringere
Wärmeleitfähigkeit aufweist als das Material des Verschleißfutters.
Problematisch bei dieser Konstruktion ist, dass das Zapfenschild die ungehinderte
Wärmeabstrahlung des in der Projektion des Zapfenschildes liegenden Metallmantel
behindert und deshalb im ungünstigsten Fall Temperaturspitzen und
Spannungsspitzen auftreten können, so dass die Gefahr eines plastischen Fließens
besteht.
Mit ständig steigender Menge an vakuumbehandelten Stählen steigt die Belastung der
Pfannen an, da die Abkühlung der Schmelze während der Vakuumbehandlung durch
eine entsprechend höher gesetzte Einsatztemperatur ausgeglichen werden muss.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Gefäß für metallurgische Zwecke anzugeben, dessen
thermische und spannungstechnische Belastung im Bereich des Zapfenschildes
geringer und soweit als möglich in einem bestimmten Grad anpassbar ist.
Diese Aufgabe wird ausgehend vom Oberbegriff in Verbindung mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
sind jeweils Gegenstand von Unteransprüchen.
Nach der Lehre der Erfindung ist im Bereich des Zapfenschildes zwischen Dauerfutter
und Innenseite Zapfenschild eine isolierende Lage angeordnet, deren
Wärmeleitfähigkeit geringer ist als die des Zapfenschildes bzw. des Tragzapfens. Die
Querschnittsfläche der isolierenden Lage ist wenigstens so groß wie die Stirnfläche der
Innenseite des Tragzapfens und vorzugsweise nur etwas geringer als die Innenfläche
des Zapfenschildes. Um den gewünschten Effekt zu erreichen, sollte die radiale Dicke
der isolierenden Lage mindestens 20 mm, vorzugsweise 35 mm, betragen. Der Vorteil
dieser Anordnung ist darin zu sehen, dass der Tragzapfen auf eine niedrigere
Temperatur gehalten werden kann ebenso die Verbindungsschweißnähte zwischen
Tragzapfen und Zapfenschild ohne den Wärmeabfluss über das Zapfenschild und die
Versteifungsringe zu behindern. Dadurch wird erreicht, dass der Tragzapfen nicht
weich und damit krumm wird und die Tragschlaufen nahezu parallel stehen. Außerdem
wird die Warmrissgefahr in den Verbindungsschweißnähten verringert. Die Anordnung
der isolierenden Lage wird zum einen in der Weise realisiert, dass man in den im
Bereich des Zapfenschildes liegenden Metallmantel eine Öffnung vorsieht, deren
Querschnittsfläche wenigstens so groß ist wie die innenseitige Stirnfläche des
Tragzapfens. Vorzugsweise ist die Querschnittsfläche der Öffnung nur etwas geringer
als die Innenfläche des Zapfenschildes. Ordnet man am Öffnungsrand einen Ring an
und verbindet diesen mit dem Zapfenschild, so erhält man eine Mulde in die das
Material der isolierenden Lage einfüllbar ist.
Bei einer anderen Ausführungsform ist das Zapfenschild Bestandteil des
Metallmantels. In diesem Fall wird auf der Innenseite des Zapfenschildes eine
Ausnehmung angebracht, deren Querschnittsfläche wenigstens so groß ist wie die
Stirnfläche der Innenseite des Tragzapfens. Vorzugsweise ist die Querschnittsfläche
der Ausnehmung nur etwas geringer als die Innenfläche des Zapfenschildes. Die radiale
Tiefe der Ausnehmung sollte wenigstens 20 mm betragen. In eine solche Ausnehmung
kann ohne Schwierigkeiten das Material der isolierenden Lage eingebracht werden.
Je nach Wahl des Materials der isolierenden Lage bis hin zur Feuerfestmasse kann
gezielt eine bestimmte Temperatur im Bereich des Zapfenschildes eingestellt und
damit die Belastung beherrschbar gemacht werden. Weitere Einflussgrößen sind die
gewählte Größe der Querschnittsfläche sowie die radiale Dicke der isolierenden Lage.
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung von in einer Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Teilansicht eines erfindungsgemäß ausgebildeten metallurgischen
Gefäßes
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie A-A in Fig. 1
Fig. 3 wie Fig. 1, aber eine andere Ausführungsform
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie A-A in Fig. 3
Fig. 1 zeigt in einer Teilansicht ein erfindungsgemäß konstruiertes metallurgisches
Gefäß, das hier beispielsweise als Stahlgießpfanne 1 ausgebildet ist. Die
Stahlgießpfanne 1 besteht aus einem Metallmantel und einem hier nicht dargestellten
Pfannenboden. Der Metallmantel ist in diesem Ausführungsbeispiel in drei
unterschiedlich breite Rohrschüsse 2-4 aufgeteilt. Je nach Pfannenhöhe und
Ausgestaltung kann die Anzahl der Rohrschüsse geringer oder größer sein. Zwischen
den Rohrschüssen 2-4 sind im Metallmantel zwei Versteifungsringe 5, 6 angeordnet.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der oberste Gefäßrand 7 mit einem als Ringdeckel
8 ausgebildeten Deckelaufsatz versehen (Fig. 2). Vorzugsweise weist dieser
Ringdeckel 8 eine kegelstumpfartigen Querschnitt auf.
In Fig. 2 ist in einem Schnitt A-A in Fig. 1 eine Seite der Stahlgießpfanne 1 gemäß
Fig. 1 dargestellt. Zu erkennen ist in diesem Schnitt die besondere Form der
Versteifungsringe 5, 6, sowie die Art der Befestigung des Zapfenschildes 9. Ein
Charakteristikum der Versteifungsringe 5, 6 ist die nasenförmige Fortsetzung 10, 11, die
sich für den dem Pfannenboden näherliegenden Versteifungsring 5 nach oben und für
den weiter vom Pfannenboden entfernt liegenden Versteifungsring 6 nach unten
erstreckt. Der im Schnitt zu erkennende Übergang von der jeweiligen Fortsetzung
10, 11 in den eigentlichen Versteifungsring 5, 6 ist mit einem Radius 12, 13 versehen.
Durch diese Art der Ausbildung der Versteifungsringe 5, 6 im Bereich des jeweiligen
Zapfenschildes 9 konnten die Verbindungsschweißnähte 14, 15 in eine Zone mit
niedriger Belastung gelegt werden.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Einschweißung des jeweiligen Tragzapfens 16 in eine
Bohrung 17 des jeweiligen Zapfenschildes 9. Vorteilhaft ist dazu der der
Stahlgießpfanne 1 zugewandte Endbereich des Tragzapfens 16 als ein einen größeren
Durchmesser aufweisender Flansch 18 ausgebildet. Um eine hohe Schweißnahtgüte
zu erreichen, weist der Mantel 19 des Flansches 18 eine dachartige Kontur auf.
Dadurch ist es möglich, zuerst eine Seite mit einer Schweißnaht zu versehen, danach
die Wurzel dieser erstgelegten Schweißnaht auszudrehen und dann von der Seite her
die Gegenlage zu schweißen.
Erfindungsgemäß weist der im Bereich des Zapfenschildes 9 liegende Rohrschuss 3
des Metallmantels eine Öffnung 20 auf (Fig. 1). Die Öffnung 20 ist in diesem
Ausführungsbeispiel in Anpassung an die Form des Zapfenschildes 9 nahezu
rechteckig und flächenmäßig kleiner als die Innenfläche des Zapfenschildes 9.
Vorzugsweise ist die Öffnung 20 mit einem umlaufenden Ring 21 versehen, der mit der
Innenfläche des Zapfenschildes 9 verbunden ist. Durch diesen Ring 21, das
Zapfenschild 9 und den Flansch 18 des Tragzapfens 16 wird eine Mulde gebildet, die
mit einem Material einer isolierenden Lage 22 auffüllbar ist, dessen Wärmeleitfähigkeit
geringer ist, als die der umgebenden Metallteile. Vorzugsweise ist das Material eine
Feuerfestmasse, deren Wärmeleitfähigkeit größer ist als die des Dauerfutters 23 der
hitzebeständigen Auskleidung.
In den Fig. 3, 4 ist ein zweites Ausführungsbeispiel dargestellt, wobei für gleiche
Teile gleiche Bezugszeichen verwendet worden sind. Auch in diesem
Ausführungsbeispiel weist der Metallmantel der Stahlgießpfanne 24 drei
unterschiedlich breite Rohrschüsse 2-4 auf. Zwischen den Rohrschüssen 2-4 sind
im Metallmantel zwei Versteifungsringe 5, 6 angeordnet. Im Unterschied zur
Ausführungsform gemäß Fig. 1, 2 ist das Zapfenschild 26 Bestandteil des
Metallmantels. Wie in Fig. 3 zu erkennen ist, ist das hier aus einem Stück gefertigte
Zapfenschild 26 mittels Schweißquernähten 27, 27', 28, 28' zwischen den
Versteifungsringen 5, 6 befestigt. Zur erfindungsgemäßen Anordnung des isolierenden
Lage 22 weist das Zapfenschild 26 auf der Innenseite eine muldenförmige
Ausnehmung 25 auf. Die Querschnittsfläche ist in etwa rechteckig und größer als die
Stirnfläche des Tragzapfens 29 aber kleiner als die Innenfläche des Zapfenschildes 26.
1
Stahlgießpfanne
2-4
Rohrschuss
5
,
6
Versteifungsring
7
Gefäßrand
8
Deckelaufsatz
9
Zapfenschild
10
,
11
Nasenförmige Fortsetzung
12
,
13
Radius
14
,
15
Verbindungsschweißnaht
16
Tragzapfen
17
Bohrung
18
Flansch
19
Mantel des Flansches
20
Öffnung
21
Ring
22
Isolierende Lage
23
Dauerfutter
24
Stahlgießpfanne
25
Muldenartige Ausnehmung
26
Zapfenschild
27
,
27
' Schweißquernaht
28
,
28
' Schweißquernaht
29
Tragzapfen
Claims (13)
1. Gefäß für metallurgische Zwecke zum Transport von schmelzflüssigen Metallen
mit einem eine hitzebeständige Auskleidung aufnehmenden, aus einzelnen
rohrförmigen Schüssen zusammengesetzten Metallmantel, der zwei in
Umfangsrichtung verlaufende, im axialen Abstand zueinander im Metallmantel
befestigte Versteifungsringe aufweist und an den zwei Tragzapfen an der
Außenseite einander gegenüberliegend angeordnet und mittels je eines mit den
Versteifungsringen verbundenen Zapfenschildes abgestützt sind, wobei die
hitzebeständige Auskleidung aus einer ersten an der Innenseite des
Metallmantels anliegenden Lage (Dauerfutter) und einer zweiten daran
anschließenden Lage (Verschleißfutter) besteht,
dadurch gekennzeichnet,
dass im Bereich des Zapfenschildes (9, 26) zwischen Dauerfutter (23) und
Innenseite des Zapfenschildes (9, 26) eine isolierende Lage (22) angeordnet ist,
deren Wärmeleitfähigkeit geringer ist als die des Zapfenschildes (9, 26) bzw.
des Tragzapfens (16, 29).
2. Gefäß nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Querschnittsfläche der isolierenden Lage (22) wenigstens so groß ist
wie die Stirnfläche der Innenseite des Tragzapfens (9, 26).
3. Gefäß nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Querschnittsfläche der isolierenden Lage (22) nur etwas geringer ist
als die Innenfläche des Zapfenschildes (9, 26).
4. Gefäß nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die radiale Dicke der isolierenden Lage (22) mindestens 20 mm beträgt.
5. Gefäß nach einem der Ansprüche 1-4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die isolierende Lage (22) aus einer Feuerfestmasse besteht, deren
Wärmleitfähigkeit höher ist als die des Dauerfutters (23).
6. Gefäß nach einem der Ansprüche 1-5,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Zapfenschild (9) einen geringen radialen Abstand zum Metallmantel
aufweist und der im Bereich des Zapfenschildes (9) liegende Metallmantel des
Gefäßes mit einer Öffnung (20) versehen ist, deren Querschnittsfläche
wenigstens so groß ist wie die Stirnfläche der Innenseite des Tragzapfens (16).
7. Gefäß nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Querschnittsfläche der Öffnung (20) etwas geringer ist als die
Innenfläche des Zapfenschildes (9).
8. Gefäß nach Anspruch 6 und 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass am Öffnungsrand innenseitig ein Ring (21) angeordnet ist.
9. Gefäß nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Ring (21) mit der Innenseite des Zapfenschildes (9) verbunden ist.
10. Gefäß nach einem der Ansprüche 6-9,
dadurch gekennzeichnet,
dass die durch den Ring (21), die Innenseite des Zapfenschildes (9) und des
Tragzapfens (16) gebildete Mulde mit dem Material der isolierenden Lage (22)
auffüllbar ist.
11. Gefäß nach einem der Ansprüche 1-5,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Zapfenschild (26) Bestandteil des Metallmantels ist und auf der
Innenseite eine Ausnehmung (25) aufweist, deren Querschnittsfläche
wenigstens so groß ist wie die Stirnfläche der Innenseite des Tragzapfens (29).
12. Gefäß nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Querschnittsfläche der Ausnehmung (25) etwas geringer ist als die
Innenfläche des Zapfenschildes (26).
13. Gefäß nach Anspruch 11 und 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass die radiale Tiefe der Ausnehmung (25) mindestens 20 mm beträgt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE2000133966 DE10033966C1 (de) | 2000-07-06 | 2000-07-06 | Gefäss für metallurgische Zwecke |
Applications Claiming Priority (1)
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DE2000133966 DE10033966C1 (de) | 2000-07-06 | 2000-07-06 | Gefäss für metallurgische Zwecke |
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Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE (1) | DE10033966C1 (de) |
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- 2000-07-06 DE DE2000133966 patent/DE10033966C1/de not_active Expired - Fee Related
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D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
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