AT509130B1 - Schuh, insbesondere alpinskischuh - Google Patents
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Abstract
Schuh (1), insbesondere Alpinskischuh, mit einer sich von einer Befestigung (6) an einem Schaft (1) bis in einen Wadenbereich eines Benutzers erstreckenden im Wesentlichen formstabilen Manschette (4), wobei ein sich von seinem unteren, zur Anordnung in der Manschette (4) vorgesehenen Ende zu seinem oberen Ende hin zumindest abschnittsweise keilförmig erweiternder Einsatzteil (2) vorgesehen ist, der zur Aufnahme in einem Wadenabschnitt (4') der Manschette (4) vorgesehen ist, und die Manschette (4) in dem zur Aufnahme des Einsatzteils (2) vorgesehenen Wadenabschnitt (4') eine Materialaussparung (7) aufweist, in welcher der keilförmige Einsatzteil (2) in einer unteren Stellung zumindest teilweise aufgenommen ist, wobei in einer oberen Stellung der Einsatzteil (2) derart angeordnet ist, dass die Materialaussparung (7) unter Ausbildung eines Hohlraums vom Einsatzteil (2) überbrückt wird.
Description
österreichisches Patentamt AT 509 130 B1 2011-08-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft einen Schuh, insbesondere Alpinskischuh, mit einer sich von einer Befestigung an einem Schaft bis in einen Wadenbereich eines Benutzers erstreckenden, im Wesentlichen formstabilen Manschette, wobei ein sich von seinem unteren, zur Anordnung in der Manschette vorgesehen Ende zu seinem oberen Ende hin zumindest abschnittsweise keilförmig erweiternder Einsatzteil vorgesehen ist, der zur Aufnahme in einem Wadenabschnitt der Manschette vorgesehen ist. Weiters betrifft die Erfindung einen Einsatzteil für den erfindungsgemäßen Schuh.
[0002] Aus dem Stand der Technik sind verschiedenste Einsatzteile bekannt, welche insbesondere bei Alpinskischuhen im wadenseitigen oberen Endbereich der Manschette eingesetzt werden. In Fachkreisen werden diese Einsatzteile „Wadenspoiler" genannt. Derartige Einsatzteile haben insbesondere zwei Funktionen. Einerseits sind die Einsatzteile zur Anpassung der Schuhe an die Körpergröße des Benutzers des Schuhs vorgesehen; größer gewachsene Personen können den Einsatzteil in einer höheren, d.h. aus der Manschette zu einem größeren Anteil herausstehenden Position fixieren, sodass bezogen auf die Unterschenkel-Länge eine bessere Abstützung nach hinten erfolgt. Andererseits dienen diese Einsatzteile auch dazu, den Vorlagewinkel des Unterschenkels gegenüber einer Vertikalebene zu erhöhen, welches insbesondere bei Personen mit relativ schlanken Waden vorteilhaft ist.
[0003] Ein derartig bekannter Einsatzteil ist in den Fig. 1a und 1b schematisch dargestellt, woraus ersichtlich ist, dass in einer unteren Position mit derartigen keilförmigen Einsatzteilen ein größerer Vorlagewinkel des Unterschenkels bewirkt wird, da der Abstand x zwischen der Auflagefläche für die Wade des Einsatzteils und dem diametral gegenüberliegenden Abschnitt der Manschette geringer ist als in der in Fig. 1b gezeigten ausgefahrenen bzw. oberen Stellung. In der in Fig. 1b gezeigten oberen Stellung erhält der Benutzer zwar eine bezogen auf die Unterschenkel-Länge bessere Abstützung, zugleich ist jedoch der Vorlagewinkel gegenüber einer Vertikalebene geringer und der Abstand x' gegenüber der in Fig. 1a gezeigten Stellung größer, sodass einem Benutzer nachteiligerweise eine geringere Vorlage gegeben wird, wodurch die Schwungeinleitung beim alpinen Skilauf erschwert wird.
[0004] Aus dem Stand der Technik sind weiters zahlreiche relativ aufwendig gestaltete Mechanismen zur Einstellung unterschiedlicher Vorlagewinkel beispielsweise aus der FR 2 910 245 A, der EP 724 850 A und der EP 467 142 A1 bekannt.
[0005] Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, einen Schuh gemäß der eingangs angeführten Art zu schaffen, bei welchem der Benutzer nicht zwischen einer verbesserten Abstützung nach hinten und einer gewünschten Vorlage wählen muss, sondern mit welchem, insbesondere auch groß gewachsenen Personen, eine sichere Abstützung nach hinten und zugleich der gewünschte Vorlagewinkel geboten wird.
[0006] Erfindungsgemäß wird dies dadurch erzielt, dass die Manschette in dem zur Aufnahme des Einsatzteils vorgesehenen Wadenabschnitt eine Materialaussparung aufweist, in welcher der keilförmige Einsatzteil in einer unteren Stellung zumindest teilweise aufgenommen ist, wobei in einer oberen Stellung der Einsatzteil derart angeordnet ist, dass die Materialaussparung unter Ausbildung eines Hohlraums vom Einsatzteil überbrückt wird.
[0007] Durch die Aufnahme des keilförmigen Einsatzteils in einer Materialaussparung der Manschette in einer unteren Stellung und die Überbrückung dieser Aussparung in der oberen Stellung wird der bei bekannten Einsatzteilen auftretende nachteilige Effekt, dass durch das Erhöhen des Einsatzteils automatisch der Vorlagewinkel verringert wird, vermieden. Je nach Art bzw. Tiefe der Materialaussparung, des Öffnungswinkels des keilförmigen Einsatzteils sowie der Dicke der Manschette im oberen Endbereich ist es somit möglich, dass in einer oberen Stellung des Einsatzteils dem Benutzer sogar ein größerer Vorlagewinkel geboten wird als in einer unteren Stellung.
[0008] Insbesondere ist es somit vorteilhaft, wenn der Vorlagewinkel zwischen einer durch ein 1 /9 österreichisches Patentamt AT 509 130 B1 2011-08-15 hinteres Schuhende verlaufenden Vertikalebene und einer ins Innere der Manschette gerichteten Anlagefläche des Einsatzteils in der oberen Stellung zumindest so groß, insbesondere gleich groß, wie in der unteren Stellung ist. Somit kann mit Hilfe des Einsatzteils der für den Benutzer gewünschte Vorlagewinkel eingestellt werden, und durch das Versetzen des Einsatzteils von einer unteren Position in eine obere Position kann die Abstützung nach hinten verbessert werden, ohne jedoch den gewünschten Vorlagewinkel des Benutzers wesentlich zu verändern.
[0009] Um dem Benutzer auf einfache Weise zu signalisieren, dass der Einsatzteil in der gewünschten unteren bzw. oberen Stellung angeordnet ist, ist es vorteilhaft, wenn der Einsatzteil zumindest ein im in der Manschette eingesetzten Zustand auf einer der Manschette zugewandten Seite vorspringendes Positionierelement aufweist. Selbstverständlich können auch mehrere untere bzw. obere Stellungen bzw. beliebige Zwischenpositionen vorgesehen sein. Sofern kein derartiges Positionierelement vorgesehen ist und der Einsatzteil auf andere Art und Weise an der Manschette gehalten wird, kann insbesondere eine stufenlose Positionierung in verschiedensten Stellungen zwischen der unteren und der oberen Stellung erfolgen.
[0010] Wenn die Manschette eine Öffnung, insbesondere Durchgangsöffnung, zur Aufnahme des Positionierelements in der unteren Stellung des Einsatzteils aufweist, kann durch Einführen des Positionierelements in die Öffnung auf einfache Weise die Position des Einsatzteils in der unteren Stellung festgelegt werden; zugleich wird der Einsatzteil durch die formschlüssige Verbindung zwischen dem Positionierelement und der Öffnung gehalten. Um auf einfache Weise die obere Stellung festzulegen, ist es von Vorteil, wenn das Positionierelement in der oberen Stellung am oberen Rand der Manschette aufliegt.
[0011] Um einen sicheren Halt des Einsatzteils zu gewährleisten und insbesondere um ein ungewolltes Verdrehen des Einsatzteils zu vermeiden, ist es von Vorteil, wenn zwei voneinander beabstandet angeordnete Positionierelemente vorgesehen sind.
[0012] Hinsichtlich einer Material-sparenden Ausgestaltung ist es günstig, wenn der Einsatzteil auf der der Manschette zugewandten Seite zumindest einen sich keilförmig erweiternden Steg aufweist. Für den bzw. die sich keilförmig erweiternden Stege ist somit der gewünschte Vorlagewinkel sichergestellt, ohne dass eine volle Anlagefläche zwischen der Manschette und dem übrigen Einsatzteil erforderlich ist.
[0013] Da oberhalb der Positionierelemente der Einsatzteil ohnedies nicht zur Festlegung des Vorlagewinkels vorgesehen ist, ist es ausreichend, wenn zwei sich zu den Positionierelementen hin erweiternde keilförmige Stege vorgesehen sind, wobei die Positionierelemente jeweils das Ende des zugeordneten Stegs überragen.
[0014] Hinsichtlich einer zweckmäßigen formschlüssigen Aufnahme des Einsatzteils in der unteren Stellung ist es von Vorteil, wenn die Materialaussparung(en) zur Aufnahme des Stegs bzw. der Stege entsprechend ausgebildet ist bzw. sind.
[0015] Test haben gezeigt, dass es zur Erzielung eines für den Benutzer zweckmäßigen Vorlagewinkels günstig ist, wenn der keilförmige Einsatzteil, inbesondere im Bereich der Stege, einen Öffnungswinkel zwischen 10° und 20°, insbesondere von im Wesentlichen 15°, aufweist.
[0016] Um eine ausreichende Formstabilität der Manschette zu gewährleisten, ist es vorteilhaft, wenn das die Manschette bildende Material aus thermoplastischem Kunststoff, insbesondere thermoplastischem Polyurethan mit Härtegraden von vorzugsweise 50 bis 70 Shore D, bzw. Polyamid-Elastomer mit Härtegraden von vorzugsweise 50 bis 70 Shore D, oder Glasfaseroder Carbonfaser-verstärktem Kunststoff besteht.
[0017] Wenn der Einsatzteil aus thermoplastischem Kunststoff oder Glasfaser- bzw. Carbonfaser-verstärktem Kunststoff hergestellt ist, wobei für diesen Teil keine grundsätzliche Einschränkung auf ein bestimmtes Material vorgesehen ist, ist eine kostengünstige einfache Herstellung sowie eine hinreichende Stabilität des Einsatzteils gewährleistet.
[0018] Die Erfindung wird nachstehend anhand von einem in den Zeichnungen dargestellten 2/9 österreichisches Patentamt AT 509 130 B1 2011-08-15 bevorzugten Ausführungsbeispiel, auf das sie jedoch nicht beschränkt sein soll, noch näher erläutert. Im Einzelnen zeigen in den Zeichnungen: [0019] Fig. 1a eine Schnittansicht eines Schuhs mit einem Einsatzteil gemäß Stand der Tech nik in einer unteren Stellung; [0020] Fig. 1b eine Schnittansicht des Schuhs mit dem Einsatzteil gemäß Stand der Technik in einer oberen Stellung; [0021] Fig. 2 eine Ansicht eines Alpinskischuhs mit einem in der unteren Stellung angeordne ten erfindungsgemäßen Einsatzteil; [0022] Fig. 3 eine Ansicht von hinten auf den Schuh gemäß Fig. 2; [0023] Fig. 4 eine aus dem Stand der Technik grundsätzlich bekannte Befestigungsvorrich tung für den Einsatzteil, wie diese auch bei dem erfindungsgemäßen Einsatzteil vorgesehen sein kann; [0024] Fig. 5 eine Schnittansicht des oberen Endes der Manschette im Wadenbereich mit dem Einsatzteil in einer unteren Stellung; [0025] Fig. 6 eine Schnittansicht entsprechend Fig. 5, jedoch mit dem Einsatzteil in einer oberen Stellung; [0026] Fig. 7 eine Ansicht auf die der Manschette zugewandte Rückseite des Einsatzteils; und [0027] Fig. 8 eine Schnittansicht gemäß der Linie Vlll-Vlll in Fig. 7.
[0028] Wie eingangs bereits erwähnt, ist in den Fig. 1a und 1b eine Manschette eines Schuhs mit einem bekannten Einsatzteil gezeigt, wobei die grundsätzliche Funktionsweise derartiger Einsatzteile bereits eingangs beschrieben wurde.
[0029] In Fig. 2 ist eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Schuhs 1 mit einem Einsatzteil 2 gezeigt, über welchen ein Vorlagewinkel α zwischen einer durch einen Fersenabsatz 3 verlaufenden Vertikalebene 3' und einer vorderen Anlagefläche 2' des Einsatzteils 2 ersichtlich ist. Dieser Vorlagewinkel α ist nicht nur in der in Fig. 2 gezeigten unteren Stellung gegeben, sondern wird auch bei Versetzen des Einsatzteils 2 in eine obere Stellung (vgl. Fig. 6) im Wesentlichen beibehalten.
[0030] Wie in den Fig. 2 und 3 ersichtlich, ist der Einsatzteil 2 in seiner Funktionsstellung in einem hinteren Wadenbereich 4' einer mit einem Schaft T des Schuhs 1 verbundenen Manschette 4 vorgesehen. Bei dem in Fig. 2 und 3 gezeigten Alpinskischuh sind ein im Wesentlichen steifer Schaft T und die formstabile Manschette 4 über eine Drehgelenksverbindung 6 miteinander verbunden. Der Einsatzteil 2 wird hierbei zwischen der formstabilen Manschette 4, die vorzugsweise aus thermoplastischem Kunststoff oder Glasfaser- oder Carbonfaser-ver-stärktem Kunststoff besteht, und einem (nicht gezeigten) gepolsterten Innenschuh angeordnet.
[0031] In Fig. 5 ist im Detail die Verbindung zwischen der Manschette 4 und dem Einsatzteil 2 in einer unteren Stellung ersichtlich. Hierbei weist die Manschette 4 zumindest eine Materialaussparung 7 auf, in welcher ein Abschnitt des keilförmigen Einsatzteils 2 in der unteren Stellung zumindest teilweise aufgenommen ist. Zwecks einer einfachen zweckmäßigen Positionierung weist der Einsatzteil 2 zwei im Wesentlichen vertikal von seiner Rückseite abstehende Positionierelemente 8 auf, die in der unteren Stellung in einer Durchgangsöffnung 9 (vgl. Fig. 3) in der Manschette 4 aufgenommen sind. Zusätzlich (oder alternativ) zu den Positionierelementen 8 kann auch eine Befestigungsschraube 10 vorgesehen sein, die in einem Langloch 11 des Einsatzteils 2 aufgenommen ist; im gelösten Zustand der Schraube 10 kann der Einsatzteil 2 somit in Längsrichtung des Langlochs 11 gegenüber der Manschette 4 verschoben werden. Bei Festziehen der Schraube 10 ist die Position des Einsatzteils 2 gegenüber der Manschette 5 zuverlässig gesichert.
[0032] Wie ein Vergleich der Fig. 5 und 6 zwischen der unteren und der oberen Stellung zeigt, wird - da in der unteren Stellung der Einsatzteil 2 zumindest teilweise in der Materialaussparung 3/9
Claims (15)
- österreichisches Patentamt AT 509 130 B1 2011-08-15 7 aufgenommen ist und in der oberen Stellung hingegegen die Materialaussparung 7 unter der Ausbildung eines Hohlraums überbrückt - der in Fig. 1 gezeigte Vorlagewinkel α zwischen einer Vertikalebene 3' und der Anlagefläche 2' des Einsatzteils 2 im Wesentlichen beibehalten. Obgleich somit ein Abschnitt des keilförmigen Einsatzteils 2 in der oberen Stellung - gegenüber der unteren Stellung - geringerer Wandstärke auf gleicher Höhe angeordnet ist, bleibt somit der im Zusammenhang mit dem Stand der Technik beschriebene Abstand x im Wesentlichen konstant. Sofern demzufolge eine groß gewachsene Person eine Erhöhung der Stabilität nach hinten wünscht, wird der Vorlagewinkel α im Wesentlichen beibehalten und somit das Vermögen zur Schwungeinleitung nicht vermindert. Je nach Ausbildung des Öffnungswinkels ß des keilförmigen Einsatzteils 2, der Materialaussparung 7 und insbesondere des oberen Endabschnitts der Manschette 4 im Anlagebereich des Einsatzteils 2 in der oberen Stellung kann auch ein größerer Vorlagewinkel α in der oberen Stellung erzielt werden. [0033] Wie insbesondere in den Fig. 7 und 8 ersichtlich, kann der Einsatzteil 2 vorspringende Stege 12 aufweisen, sodass die der Manschette 4 zugewandte Seite des Einsatzteils 2 nicht vollflächig an dieser anliegt, sondern lediglich im Bereich der Stege 12; dementsprechend können auch die Materialaussparungen 7 der Manschette 4 lediglich im Bereich der Stege 12 vorgesehen sein. Erfindungswesentlich ist lediglich, dass mit Hilfe der erfindungsgemäßen Ausgestaltung eine Erhöhung der Stabilität nach hinten durch den nach oben versetzenden Einsatzteil 2 nicht zwingend mit einer Verringerung des Vorlagewinkels α aufgrund der sich nach unten verjüngenden Keilform des Einsatzteils 2 einhergeht. Vielmehr kann abhängig von den Dimensionierungen des keilförmigen Einsatzteils 2, der Vertiefung bzw. Materialaussparung der Manschette 4 und des oberhalb an die Vertiefung anschließenden Endabschnitts der Manschette 4 der Vorlagewinkel α auch in einer oberen Position des Einsatzteils 2 beibehalten oder gegebenenfalls vergrößert werden. Patentansprüche 1. Schuh (1), insbesondere Alpinskischuh, mit einer sich von einer Befestigung (6) an einem Schaft (1) bis in einen Wadenbereich eines Benutzers erstreckenden im Wesentlichen formstabilen Manschette (4), wobei ein sich von seinem unteren, zur Anordnung in der Manschette (4) vorgesehenen Ende zu seinem oberen Ende hin zumindest abschnittsweise keilförmig erweiternder Einsatzteil (2) vorgesehen ist, der zur Aufnahme in einem Wadenabschnitt (4') der Manschette (4) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette (4) in dem zur Aufnahme des Einsatzteils (2) vorgesehenen Wadenabschnitt (4') eine Materialaussparung (7) aufweist, in welcher der keilförmige Einsatzteil (2) in einer unteren Stellung zumindest teilweise aufgenommen ist, wobei in einer oberen Stellung der Einsatzteil (2) derart angeordnet ist, dass die Materialaussparung (7) unter Ausbildung eines Hohlraums vom Einsatzteil (2) überbrückt wird.
- 2. Schuh (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Vorlagewinkel (α) zwischen einer durch ein hinteres Schuhende (3) verlaufenden Vertikalebene (3') und einer ins Innere der Manschette (4) gerichteten Anlagefläche (2') des Einsatzteils (2) in der oberen Stellung zumindest so groß, insbesondere gleich groß, wie in der unteren Stellung ist.
- 3. Schuh (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatzteil (2) zumindest ein im in der Manschette (4) eingesetzten Zustand auf einer der Manschette (4) zugewandten Seite vorspringendes Positionierelement (8) aufweist.
- 4. Schuh (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette (4) eine Öffnung (9), insbesondere Durchgangsöffnung, zur Aufnahme des Positionierelements (8) in der unteren Stellung des Einsatzteils (2) aufweist.
- 5. Schuh (1) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Positionierelement (8) in der oberen Stellung am oberen Rand der Manschette (4) aufliegt.
- 6. Schuh (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwei voneinander beabstandet angeordnete Positionierelemente (8) vorgesehen sind. 4/9 österreichisches Patentamt AT 509 130 B1 2011-08-15
- 7. Schuh (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatzteil (2) auf der der Manschette (4) zugewandten Seite zumindest einen sich keilförmig erweiternden Steg (12) aufweist.
- 8. Schuh (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwei sich zu den Positionierelementen (8) hin erweiternde keilförmige Stege (12) vorgesehen sind, wobei die Positionierelemente (8) jeweils das Ende des zugeordneten Stegs (12) überragen.
- 9. Schuh (1) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialausspa-rung(en) (7) zur Aufnahme des Stegs bzw. der Stege (12) entsprechend ausgebildet ist bzw. sind.
- 10. Schuh (1) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der keilförmige Einsatzteil (2), insbesondere im Bereich der Stege (12), einen Öffnungswinkel (ß) zwischen 10° und 20°, insbesondere von im Wesentlichen 15°, aufweist.
- 11. Schuh (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette (4) aus thermoplastischem Kunststoff, insbesondere thermoplastischem Polyurethan mit Härtegraden von vorzugsweise 50 bis 70 Shore D, bzw. Polyamid-Elastomer mit Härtegraden von vorzugsweise 50 bis 70 Shore D, besteht.
- 12. Schuh (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette (4) aus Glasfaser- oder Carbonfaser-verstärktem Kunststoff besteht.
- 13. Schuh (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatzteil (2) aus thermoplastischem Kunststoff im Spritzverfahren hergestellt ist.
- 14. Schuh (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatzteil (2) aus Glasfaser- oder Carbonfaser-verstärktem Kunststoff besteht.
- 15. Einsatzteil (2) für einen Schuh (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14. Hierzu 4 Blatt Zeichnungen 5/9
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