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Ein erster Gegenstand der Erfindung ist eine Betonierungs-Deckenschalung, welche die Bestandteile Stützen mit Stützenköpfen, von Stützenköpfen direkt oder indirekt getragene Träger, und Schaltafeln, die unter Beteiligung dieser Träger getragen sind, enthält, wobei
- (A) Stützen vorhanden sind, die jeweils einen Stützenkkopf mit mindestens vier, über den Stützenkopf-Umfang winkelmäßig verteilten Anschlussbereichen aufweist, die jeweils für bidirektional formschlüssigen Eingriff mit wahlweise einem Hakenelement an einem ersten Endbereich eines Trägers oder einem zwischen einer Ausladestellung und einer Rückzugsstellung bewegbaren Sperrelement an einem zweiten Endbereich eines Trägers ausgebildet sind, wobei der Eingriff in Träger-Längsrichtung bidirektional formschlüssig ist.
- (B) Träger vorhanden sind, die jeweils von genannten Stützenköpfen oder von Trägern, die ihrerseits von genannten Stützenköpfen getragen sind, oder sowohl einem genannten Stützenkopf als auch einem genannten Träger getragen sind, und die jeweils folgende Merkmale aufweisen:
- (a) der Träger weist einen ersten Endbereich, einen entgegengesetzten zweiten Endbereich, und einen Hauptbereich dazwischen auf;
- (b) der erste Endbereich des Trägers und der zweite Endbereich des Trägers sind für formschlüssigen Eingriff, im Funktionszustand des Trägers, mit einem Anschlussbereich einer ersten Stütze bzw. einem Anschlussbereich einer zweiten Stütze ausgebildet, derart dass dieser Eingriff bidirektional formschlüssig in einer in Träger-Längsrichtung verlaufenden Ausrichtung ist;
- (c) der Träger besitzt an dem ersten Endbereich ein Hakenelement, mit dem er an dem Anschlussbereich einer Stütze eingehängt werden kann, derart dass der Träger aus einer Senkposition, in der sich der zweite Endbereich des Trägers auf niedrigerem Niveau als im Funktionszustand befindet, aufwärts in den Funktionszustand und umgekehrt geschwenkt werden kann;
- (d) der Träger besitzt an dem zweiten Endbereich ein Sperrelement, das zwischen einer Ausladestellung und einer Rückzugsstellung bewegbar ist;
- (e) und der Träger hat, gemessen von Ende des Hakenelements zu Ende des Sperrelements in der Ausladestellung, eine erste Abmessung, und das eine Sperrelement ist mit seiner Dimensionierung und seiner Bewegbarkeit derart ausgebildet, dass sich in der Rückzugsstellung des Sperrelements eine gegenüber der ersten Abmessung so stark verkürzte, zweite Abmessung des Trägers ergibt, dass der Träger bei eingehängtem ersten Endbereich in den bzw. aus dem Abstandsraum zwischen dem Stützenkopf der ersten Stütze und dem Stützenkopf der zweiten Stütze, welche Stützenköpfe sich in einem gegenseitigen Abstand entsprechend dem Funktionszustand der Betonierungs-Deckenschalung befinden, nach oben in die Position gemäß Funktionszustand hineingeschwenkt und nach unten aus der Position gemäß Funktionszustand herausgeschwenkt werden kann;
- (C) und Schaltafeln vorhanden sind, die unter Beteiligung von genannten Trägern getragen sind, und die jeweils folgende Merkmale aufweisen:
- (a) die Schaltafel hat ein im Wesentlichen rechteckiges Format mit einem ersten Endbereich, einem entgegengesetzten zweiten Endbereich, und einem Hauptbereich dazwischen;
- (b) der erste Endbereich der Schaltafel und der zweite Endbereich der Schaltafel sind für formschlüssigen Eingriff, im Funktionszustand der Schaltafel, mit einem Anschlussbereich eines ersten Trägers bzw. einem Anschlussbereich eines zweiten Trägers ausgebildet, derart dass dieser Eingriff bidirektional formschlüssig in einer quer zur Träger-Längsrichtung verlaufenden Ausrichtung ist;
- (c) die Schaltafel besitzt an dem ersten Endbereich mindestens ein Hakenelement, mit dem sie an dem Anschlussbereich eines Trägers eingehängt werden kann, derart dass die Schaltafel aus einer Senkposition, in der sich der zweite Endbereich der Schaltafel auf niedrigerem Niveau als im Funktionszustand befindet, aufwärts in den Funktionszustand und umgekehrt geschwenkt werden kann;
- (d) die Schaltafel besitzt an dem zweiten Endbereich mindestens ein Sperrelement, das zwischen einer Ausladestellung und einer Rückzugsstellung bewegbar ist;
- (e) und die Schaltafel hat, gemessen (jeweils) in einer Messebene von Ende des mindestens einen Hakenelements zu Ende des mindestens einen Sperrelements in der Ausladestellung, eine erste Abmessung, und das mindestens eine Sperrelement ist mit seiner Dimensionierung und seiner Bewegbarkeit derart ausgebildet, dass sich in der Rückzugsstellung des Sperrelements eine gegenüber der ersten Abmessung so stark verkürzte, zweite Abmessung der Schaltafel ergibt, dass die Schaltafel bei eingehängtem ersten Endbereich in den bzw. aus dem Abstandsraum zwischen dem ersten Träger und dem zweiten Träger, die sich in einem gegenseitigen Abstand entsprechend dem Funktionszustand der Betonierungs-Deckenschalung befinden, nach oben in die Position gemäß Funktionszustand hineingeschwenkt und nach unten aus der Position gemäß Funktionszustand herausgeschwenkt werden kann.
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Ein zweiter Gegenstand der Erfindung ist eine Betonierungs-Deckenschalung, welche die Bestandteile Stützen mit Stützenköpfen und mehrere Schaltafeln, die von diesen Stützenköpfen getragen sind, enthält, wobei
- (A) Stützen vorhanden sind, die jeweils einen Stützenkopf mit mindestens vier, über den Stützenkopf-Umfang winkelmäßig verteilten Anschlussbereichen aufweist, die jeweils für bidirektional formschlüssigen Eingriff mit wahlweise einem Hakenelement an einem ersten Endbereich einer Schaltafel oder einem zwischen einer Ausladestellung und einer Rückzugsstellung bewegbaren Sperrelement an einem zweiten Endbereich einer Schaltafel ausgebildet sind, wobei der Eingriff in einer Ausrichtung bidirektional formschlüssig ist, die auf kurzem Weg von dem ersten Endbereich zu dem zweiten Endbereich der Schaltafel führt.
- (B) und Schaltafeln vorhanden sind, die von genannten Stützenköpfen getragen sind, und die jeweils folgende Merkmale aufweisen:
- (a) die Schaltafel hat ein im Wesentlichen rechteckiges Format mit einem ersten Endbereich, einem entgegengesetzten zweiten Endbereich, und einem Hauptbereich dazwischen;
- (b) der erste Endbereich der Schaltafel ist für formschlüssigen Eingriff, im Funktionszustand der Schaltafel, mit einem Anschlussbereich einer ersten Stütze und mit einem Anschlussbereich einer zweiten Stütze ausgebildet, derart dass dieser Eingriff bidirektional formschlüssig in einer Ausrichtung ist, die auf kurzem Weg von dem ersten Endbereich zu dem zweiten Endbereich der Schaltafel führt;
- (c) der zweite Endbereich der Schaltafel ist für formschlüssigen Eingriff, im Funktionszustand der Schaltafel, mit einem Anschlussbereich einer dritten Stütze und mit einem Anschlussbereich einer vierten Stütze ausgebildet, derart dass dieser Eingriff bidirektional formschlüssig in einer Ausrichtung ist, die auf kurzem Weg von dem ersten Endbereich zu dem zweiten Endbereich der Schaltafel führt;
- (d) die Schaltafel besitzt an dem ersten Endbereich zwei Hakenelemente, mit denen sie an dem Anschlussbereich der ersten Stütze bzw. dem Anschlussbereich der zweiten Stütze eingehängt werden kann, derart dass die Schaltafel aus einer Senkposition, in der sich der zweite Endbereich der Schaltafel auf niedrigerem Niveau als im Funktionszustand befindet, aufwärts in den Funktionszustand und umgekehrt geschwenkt werden kann;
- (e) die Schaltafel besitzt an dem zweiten Endbereich zwei Sperrelemente, die zwischen einer Ausladestellung und einer Rückzugsstellung bewegbar sind;
- (f) und die Schaltafel hat, gemessen jeweils in einer Messebene von Ende des Hakenelements zu Ende des korrespondierenden Sperrelements in der Ausladestellung, eine erste Abmessung, und die zwei Sperrelemente sind mit ihrer Dimensionierung und ihrer Bewegbarkeit derart ausgebildet, dass sich in der Rückzugsstellung der zwei Sperrelemente eine gegenüber der ersten Abmessung so stark verkürzte, zweite Abmessung der Schaltafel ergibt, dass die Schaltafel bei eingehängten zwei Hakenelementen in den bzw. aus dem Abstandsraum zwischen einerseits den Stützenköpfen des Paars aus erster und zweiter Stütze und andererseits den Stützenköpfen des Paars aus dritter und vierter Stütze, welche vier Stützenköpfe sich in gegenseitigen Abständen entsprechend dem Funktionszustand der Betonierungs-Deckenschalung befinden, nach oben in die Position gemäß Funktionszustand hineingeschwenkt und nach unten aus der Position gemäß Funktionszustand herausgeschwenkt werden kann.
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Vorstehend ist zwischen einem ersten Gegenstand der Erfindung, d. h. Betonierungs-Deckenschalung mit Stützen, Trägern und Schaltafeln, und einem zweiten Gegenstand der Erfindung, d. h. Betonierungs-Deckenschalung mit Stützen und Schaltafeln (ohne funktionserforderliche Träger), unterschieden worden. Beide Deckenschalungsarten verwirklichen das gleiche Auslegungsprinzip, wie weiter unten noch deutlicher werden wird. Ein Abhandeln der beiden Deckenschalungsarten in einem gemeinsamen Absatz hätte die Offenbarung der zwei Deckenschalungsarten unübersichtlicher gemacht.
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Die erfindungsgemäße Betonierungs-Deckenschalung, und zwar jede der zwei Deckenschalungsarten, bringt ein sehr gewichtiges Vorteilspaket mit sich:
- Beim Errichten der Deckenschalung können die Träger (sofern vorhanden) und die Schaltafeln komplett "von unten her" eingebaut werden, ohne dass ein Hilfsgerüst erforderlich wäre; die unfallträchtige Situation, dass Werker oben auf bereits eingebauten Schaltafeln stehend anschließende Schaltafeln einbauen müssen, ist vermieden;
- auch das Abbauen der Schaltafeln und der Träger (sofern vorhanden) erfolgt komplett "von unten her", und zwar ohne dass ein Hilfsgerüst erforderlich wäre oder dass die Schaltafeln aus einem Freiraum begrenzter Höhe herausgefädelt werden müssten; Überkopfarbeit gibt es nur in sehr geringem Umfang und ist mit wenig körperlicher Beanspruchung verbunden;
- sobald der Beton der neu gegossenen Decke im erforderlichen Ausmaß abgebunden hat, können die Schaltafeln von unten her bequem ausgebaut werden. Die Stützenköpfe können am oberen Ende so ausgebildet sein, dass sie eine obere Abstützungsfläche hinreichender Größe für die neu gegossene Decke bieten, bis der Beton vollständig abgebunden hat. Im Fall der Deckenschaltung mit Trägern können die Träger im Wesentlichen zeitgleich mit den Schaltafeln ausgebaut werden. Man kann aber auch die Träger noch länger eingebaut lassen, damit sie länger eine Abstützung für die neu gegossene Decke bieten. Frühzeitig ausgebaute Schaltafeln, ggf. auch frühzeitig oder halbfrühzeitig ausgebaute Träger, können zur Errichtung einer Deckenschalung an anderer Stelle des gleichen Bauwerks oder bei einem anderen Bauwerk benutzt werden, auch schon in der Zeit, solange die Stützen der Deckenschalung noch die neu gegossene Decke abstützend stehen;
- die Schaltafeln und die Träger (sofern vorhanden) lassen sich - bei mit bekannten Deckenschalungen vergleichbarer Fläche, die von vier im Rechteck angeordneten Stützen umgrenzt ist - in derartigen Dimensionen ausbilden, dass sie von den Werkern bequem getragen und eingebaut und ausgebaut werden können.
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Es ist keine Betonierungs-Deckenschalung bekannt, die dieses Paket von Vorteilen bieten könnte. Ein Hilfsgerüst ist nicht erforderlich. Alle Arbeiten können bequem "von unten her" (das heißt in den meisten Fällen: auf der Oberseite der zuletzt gegossenen Geschossdecke stehend) ausgeführt werden. Nur geringfügige Überkopfarbeit ist erforderlich. Alle Arbeiten sind mit vergleichsweise geringer, körperlicher Anstrengung ausführbar.
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Weiterer Gegenstand der Erfindung ist eine Schaltafel für eine Betonierungs-Deckenschalung, welche im Funktionszustand die Bestandteile Stützen mit Stützenköpfen, von Stützenköpfen direkt oder indirekt getragene Träger, und Schaltafeln, die unter Beteiligung dieser Träger getragen sind, enthält, wobei die Schaltafel folgende Merkmale aufweist:
- (a) die Schaltafel hat ein im Wesentlichen rechteckiges Format mit einem ersten Endbereich, einem entgegengesetzten zweiten Endbereich, und einem Hauptbereich dazwischen;
- (b) der erste Endbereich der Schaltafel und der zweite Endbereich der Schaltafel sind für formschlüssigen Eingriff, im Funktionszustand der Schaltafel, mit einem Anschlussbereich eines ersten Trägers bzw. einem Anschlussbereich eines zweiten Trägers ausgebildet, derart dass dieser Eingriff bidirektional formschlüssig in einer quer zur Träger-Längsrichtung verlaufenden Ausrichtung ist;
- (c) die Schaltafel besitzt an dem ersten Endbereich mindestens ein Hakenelement, mit dem sie an dem Anschlussbereich eines Trägers eingehängt werden kann, derart dass die Schaltafel aus einer Senkposition, in der sich der zweite Endbereich der Schaltafel auf niedrigerem Niveau als im Funktionszustand befindet, aufwärts in den Funktionszustand und umgekehrt geschwenkt werden kann;
- (d) die Schaltafel besitzt an dem zweiten Endbereich mindestens ein Sperrelement, das zwischen einer Ausladestellung und einer Rückzugsstellung bewegbar ist;
- (e) und die Schaltafel hat, gemessen (jeweils) in einer Messebene von Ende des mindestens einen Hakenelements zu Ende des mindestens einen Sperrelements in der Ausladestellung, eine erste Abmessung, und das mindestens eine Sperrelement ist mit seiner Dimensionierung und seiner Bewegbarkeit derart ausgebildet, dass sich in der Rückzugsstellung des Sperrelements eine gegenüber der ersten Abmessung so stark verkürzte, zweite Abmessung der Schaltafel ergibt, dass die Schaltafel bei eingehängtem ersten Endbereich in den bzw. aus dem Abstandsraum zwischen dem ersten Träger und dem zweiten Träger, die sich in einem gegenseitigen Abstand entsprechend dem Funktionszustand der Betonierungs-Deckenschalung befinden, nach oben in die Position gemäß Funktionszustand hineingeschwenkt und nach unten aus der Position gemäß Funktionszustand herausgeschwenkt werden kann.
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Der Begriff "Funktionszustand" (der Stützen, der Träger, der Schaltafeln, der Betonierungs-Deckenschalung insgesamt) bedeutet in dieser Patentanmeldung eine derartige Positionierung, dass, normalerweise nach Auflegen von Stahlarmierung und/oder nach Durchführung ergänzender Arbeiten, breiiger Beton auf die Deckenschalung gegossen werden kann; in den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine vertikale Positionierung der Stützen und eine horizontale Positionierung der Träger und der Schaltafeln.
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Die Ausbildung des mindestens einen Hakenelements gemäß den Merkmalen (c) und (e) führt dazu, dass die Schaltafel in einer Schrägpositionierung, bei der sich das mindestens eine Hakenelement weiter oben befindet, oder - bei dafür geeigneter Gestaltung des Hakenelements - in im Wesentlichen vertikaler Positionierung, mit dem mindestens einen Hakenelement (a) in einen Träger oder (b) in zwei miteinander fluchtende Träger oder (c) zwei Stützenköpfe oder (d) in einen Stützenkopf und einen Träger oder (e) einen ersten Träger, einen Stützenkopf und einen mit dem ersten Träger fluchtenden zweiten Träger eingehängt werden kann. Dies ist eine vergleichsweise wenig anstrengende Arbeit, weil nur der erste Endbereich der Schaltafel weit angehoben werden muss und die Schaltafel insgesamt in der Regel (abhängig von der Schaltafellänge und der Schaltafellänge im Verhältnis zur Stützenlänge) nur um eine relativ kleine Hebehöhe angehoben werden muss. Das geschilderte, bequeme Arbeiten hat man - in umgekehrter Abfolge - auch beim Aushängen der Schaltafel als letztem Schritt des Ausbauens der Schaltafel.
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Die Ausbildung des mindestens einen Sperrelements gemäß den Merkmalen (d) und (e) führt dazu, dass die mit dem mindestens einen Hakenelement einendig eingehängte Schaltafel durch Schwenken des zweiten Endbereichs nach oben in den Funktionszustand und durch Bewegen des Sperrelements in die Ausladestellung eingebaut werden kann. In aller Regel wird man zumindest gegen Ende des nach-oben-Schwenkens der Schaltafel einen Stab zu Hilfe nehmen, da sich im Funktionszustand der Schaltafel deren zweiter Endbereich häufig weiter oben befindet, als ein Werker mit nach oben ausgestreckter Hand reichen kann.
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Das gleiche bequeme Arbeiten hat man, wenn mit dem Ausbauen einer Schaltafel durch Bewegen des mindestens einen Sperrelements in die Rückzugsstellung (wobei z. B. ein Stab zum Erreichen der Höhe des Sperrelements zu Hilfe genommen werden kann) begonnen wird und dann die Schaltafel schwenkend abgesenkt wird.
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Weiterer Gegenstand der Erfindung ist eine Schaltafel für eine Betonierungs-Deckenschalung, welche im Funktionszustand die Bestandteile Stützen mit Stützenköpfen und Schaltafeln, die unter Beteiligung dieser Stützen getragen sind, enthält, wobei die Schaltafel folgende Merkmale aufweist:
- (a) die Schaltafel hat ein im Wesentlichen rechteckiges Format mit einem ersten Endbereich, einem entgegengesetzten zweiten Endbereich, und einem Hauptbereich dazwischen;
- (b) der erste Endbereich der Schaltafel ist für formschlüssigen Eingriff, im Funktionszustand der Schaltafel, mit einem Anschlussbereich einer ersten Stütze und mit einem Anschlussbereich einer zweiten Stütze ausgebildet, derart dass dieser Eingriff bidirektional formschlüssig in einer Ausrichtung ist, die auf kurzem Weg von dem ersten Endbereich zu dem zweiten Endbereich der Schaltafel führt;
- (c) der zweite Endbereich der Schaltafel ist für formschlüssigen Eingriff, im Funktionszustand der Schaltafel, mit einem Anschlussbereich einer dritten Stütze und mit einem Anschlussbereich einer vierten Stütze ausgebildet, derart dass dieser Eingriff bidirektional formschlüssig in einer Ausrichtung ist, die auf kurzem Weg von dem ersten Endbereich zu dem zweiten Endbereich der Schaltafel führt;
- (d) die Schaltafel besitzt an dem ersten Endbereich zwei Hakenelemente, mit denen sie an dem Anschlussbereich der ersten Stütze bzw. dem Anschlussbereich der zweiten Stütze eingehängt werden kann, derart dass die Schaltafel aus einer Senkposition, in der sich der zweite Endbereich der Schaltafel auf niedrigerem Niveau als im Funktionszustand befindet, aufwärts in den Funktionszustand und umgekehrt geschwenkt werden kann;
- (e) die Schaltafel besitzt an dem zweiten Endbereich zwei Sperrelemente, die zwischen einer Ausladestellung und einer Rückzugsstellung bewegbar sind;
- (f) und die Schaltafel hat, gemessen jeweils in einer Messebene von Ende des Hakenelements zu Ende des korrespondierenden Sperrelements in der Ausladestellung, eine erste Abmessung, und die zwei Sperrelemente sind mit ihrer Dimensionierung und ihrer Bewegbarkeit derart ausgebildet, dass sich in der Rückzugsstellung der zwei Sperrelemente eine gegenüber der ersten Abmessung so stark verkürzte, zweite Abmessung der Schaltafel ergibt, dass die Schaltafel bei eingehängten zwei Hakenelementen in den bzw. aus dem Abstandsraum zwischen einerseits den Stützenköpfen des Paars aus erster und zweiter Stütze und andererseits den Stützenköpfen des Paars aus dritter und vierter Stütze, welche vier Stützenköpfe sich in gegenseitigen Abständen entsprechend dem Funktionszustand der Betonierungs-Deckenschalung befinden, nach oben in die Position gemäß Funktionszustand hineingeschwenkt und nach unten aus der Position gemäß Funktionszustand herausgeschwenkt werden kann.
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Diese Schalfel unterscheidet sich von der weiter oben angesprochenen Schaltafel dadurch, dass sie für den Einbau in eine Deckenschalung ausgebildet ist, bei der Träger nicht funktionserforderlich sind. Die Schaltafel wird ohne Zwischenschaltung von Trägern durch Stützen getragen. Die zwei Hakenelemente und die zwei Sperrelemente werden in Eingriff mit vier Stützenköpfen gebracht. Was weiter oben über das Einhängen, Nach-oben-Schwenken, Bringen des Sperrelements in die Ausladestellung, Ausbauen der Schaltafel durch Bewegen des mindestens einen Sperrelements in die Rückzugsstellung und schwenkendes Absenken der Schaltafel beschrieben worden ist, lässt sich mit der jetzt beschriebenen Schaltafel des zweiten Schaltafeltyps analog durchführen. Bei der Schaltafel des zweiten Typs werden die Hakenelemente und die Sperrelemente mit Anschlussbereichen von Stützenköpfen (statt Anschlussbereichen von Trägern) in Eingriff gebracht.
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Die nachfolgenden, spezielleren Merkmale der Schaltafel können sowohl bei dem ersten Schaltafeltyp als auch bei dem zweiten Schaltafeltyp verwirklicht werden.
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Es ist günstig, an dem ersten Endbereich der Schaltafel zwei Hakenelemente vorzusehen und an dem zweiten Endbereich der Schaltafel zwei Sperrelemente vorzusehen. Abhängig von der Breite der Schaltafel kann es auch günstig sein, mehr als zwei Hakenelemente bzw. Sperrelemente vorzusehen.
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Das Hakenelement bzw. die Hakenelemente und/oder das Sperrelement bzw. die Sperrelemente können (jeweils) einen - bei Betrachtung der Schaltafel in einer Position gemäß Funktionszustand - an der Unterseite befindlichen Einhängbereich besitzen, der für bidirektional formschlüssigen Eingriff, im Funktionszustand der Schaltafel, mit einem nach oben offenen Aufnahmebereich des betreffenden Trägers bzw. der betreffenden Stütze ausgebildet ist, wobei der Aufnahmebereich im die Richtung des bidirektional formschlüssigen Eingriffs enthaltenden Vertikalschnitt U-förmig ist.
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Der Einhängbereich des betreffenden Hakenelements und/oder der Einhängbereich des betreffenden, in der Ausladestellung befindlichen Sperrelements kann eine Einbuchtung besitzen, die in einer Richtung weggerichtet von demjenigen Schaltafelende, dem das Hakenelement zugeordnet ist, offen ist, wobei die Einbuchtung für formschlüssigen Eingriff, in der genannten Senkposition der Schaltafel, mit dem äußeren Schenkel des U-förmigen Querschnitts des betreffenden Aufnahmebereichs des betreffenden Trägers bzw. der betreffenden Stütze ausgebildet ist.
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Wenn sowohl das Hakenelement bzw. die Hakenelemente als auch das Sperrelement bzw. die Sperrelemente mit dieser Einbuchtung ausgestattet sind, kann man die Schaltafel wahlweise auch mit dem mindestens einen Sperrelement (statt mit dem mindestens einen Hakenelement) in Schrägpositionierung oder in Vertikalpositionierung einhängen, wie weiter oben für das Einhängen mit Hilfe des mindestens einen Hakenelements beschrieben.
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Man kann die Schaltafel so ausbilden, dass die in Merkmal (e) bzw. (f) angesprochene "erste Abmessung" in Richtung der längeren Abmessung der Schaltafel liegt, wohingegen die rechtwinklig hierzu gemessene Abmessung in Richtung der kürzeren Abmessung der Schaltafel liegt.
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Bei der Schaltafel kann ein zwischen einer Aktivstellung und einer Passivstellung bewegbares Stopelement vorhanden sein, das in der Aktivstellung eine Bewegungsmöglichkeit des Sperrelements von der Ausladestellung zu der Rückzugsstellung blockiert. Die Ausbildung kann so sein, dass in der Aktivstellung des Stopelements jegliche Bewegung des Sperrelements blockiert ist, kann aber auch so sein, dass zwar die Bewegung des Sperrelements von der Ausladestellung zu der Rückzugsstellung blockiert ist, aber andere Bewegung(en) möglich bleiben. Beim Lesen der Ausführungsbeispiele wird noch deutlicher werden, dass es Ausbildungen gibt, bei denen das Sperrelement, insbesondere ein rotatorisch bewegbares Sperrelement, auf zwei Wegen von der Ausladestellung zu der Rückzugsstellung gelangen kann. In diesem Fall kann man vorsehen, dass das in der Aktivstellung befindliche Stopelement nur einen der zwei Wege/Bewegungsmöglichkeiten des Sperrelements blockiert, und zwar diejenige Bewegungsmöglichkeit, die mit einem nach-oben-Schwenken des im Funktionszustand ausladenden Teils des Sperrelements relativ zu dem Hauptbereich der Schaltafel einhergeht.
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Das Stopelement kann durch Federkraft in Richtung Aktivstellung vorgespannt sein. Um das Stopelement von der Aktivstellung in die Passivstellung zu bewegen, muss die Federkraft überwunden werden. Dies steigert die Sicherheit gegen unbeabsichtigtes Bewegen des Stopelements von der Aktivstellung in die Passivstellung.
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Das Sperrelement kann ein rotatorisch bewegbares Element sein, was zu einer konstruktiv unkomplizierten Lösung mit einfach auszuführender Lagerung/Verbindung mit der restlichen Schaltafel führt. Es ist aber auch möglich, das Sperrelement als linear bewegbares Element auszuführen.
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Bei der Schaltafel kann das Sperrelement durch Federkraft in Richtung Ausladestellung vorgespannt sein und/oder derart ausgebildet sein, dass - bei Betrachtung der Schaltafel in einer Position gemäß Funktionszustand - die Schwerkraft eine Kraftwirkung in Richtung Ausladestellung ausübt. Auf beide Weisen gelangt das Sperrelement selbsttätig von der Rückzugsstellung in die Ausladestellung, sobald der Einhängbereich Freiraum für diese Bewegung vorfindet.
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Die Schaltafel kann mit einem Kunststoff-Hauptkörper aufgebaut sein, im besonders herstellungsgünstigen Fall im Wesentlichen nur aus dem Kunststoff-Hauptkörper und den daran angebrachten Hakenelementen und Sperrelement(en) bestehen. Die Schaltafel kann aber auch einen Kunststoff-Hauptkörper und mindestens zwei mit dem Kunststoff-Hauptkörper verbundene Versteifungsträger aufweisen, wobei die Hakenelemente und die Sperrelemente jeweils an einem Versteifungsträgerende angebracht sind.
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Das mindestens eine Hakenelement, das als Metall-Hakenelement oder als Kunststoff-Hakenelement ausgebildet ist, kann für sich oder als Bestandteil eines mehrere Hakenelemente beinhaltenden Bauteils, sowie das mindestens eine Sperrelement, das als Metall-Sperrelement oder als Kunststoff-Sperrelement ausgebildet ist, kann für sich oder als Bestandteil eines mehrere Sperrelemente beinhaltenden Bauteils, an dem Kunststoff-Hauptkörper oder dem betreffenden Versteifungsträger bzw. den Versteifungsträgern befestigt sein. Der Kunststoff-Hauptkörper lässt sich rationell herstellen und lässt sich so ausbilden, dass er pro Quadratmeter Schalungsfläche leichter ist als die bisher üblichen Schaltafeln, die Mehrschicht-Holzplatten beinhalten. Der Kunststoff-Hauptkörper kann selbsttragend ausgeführt sein, kann aber auch versteifende Längsträger und/oder Querträger z. B. aus Metall und z. B. an den Rändern besitzen. Es sind attraktive Optionen, den Kunststoff-Hauptkörper als Extrusionsteil oder als Spritzgussteil zu verwirklichen. Der Kunststoff-Hauptkörper kann aus einem einzigen Teil bestehen oder aus mehreren Teilen aufgebaut sein.
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Die im vorhergehenden Absatz angesprochene Bauweise der Schaltafel führt dazu, dass man den Kunststoff-Hauptkörper (der seinerseits auch aus mehreren Teilen bestehen kann) sowie das Hakenelement bzw. die Hakenelemente sowie das Sperrelement bzw. die Sperrelemente separat fertigt und dann die Schaltafel aus Bestandteilen zusammenbaut. Hierfür sind mechanische Verbindungsmittel gut geeignet, insbesondere Schrauben oder Nieten.
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Der Kunststoff-Hauptkörper kann in doppelwandiger Konstruktion mit - bei Betrachtung der Schaltafel in einer Position gemäß Funktionszustand - einer oberen und einer unteren Wand, wobei Verbindungswände zwischen der oberen und der unteren Wand im Zwischenbereich vorhanden sind, ausgebildet sein.
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Die Schaltafel kann einen Hauptkörper aus verstärktem Kunststoff aufweisen. Die Verstärkung kann insbesondere durch Fasern, wie Glasfasern, Carbonfasern, Polyamidfasern, oder durch Holzmehl verwirklicht werden. Die Fasern können kurz sein, insbesondere unter 1 mm lang sein, wodurch sie sich gut in den Herstellungsprozess des Kunststoff-Hauptkörpers integrieren lassen; dies gilt ganz besonders, wenn der Kunststoff-Hauptkörper ein Extrusionsteil ist.
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Bei der Schaltafel kann das mindestens eine Hakenelement oder der erste Endbereich der Schaltafel mitsamt dem mindestens einen Hakenelement - bei Betrachtung der Schaltafel in einer Position gemäß Funktionszustand - eine derartige Dicke haben, dass zur Erreichung des formschlüssigen Eingriffs des Hakenelements mit dem Anschlussbereich des ersten bzw. zweiten Stützenkopfs oder dem Anschlussbereich des ersten Trägers eine aufwärts schwenkende Bewegung des zweiten Endbereichs der Schaltafel erforderlich ist. Somit kann der formschlüssige Eingriff des Hakenelements mit dem Anschlussbereich des betreffenden Stützenkopfs oder dem Anschlussbereich des betreffenden Trägers nur durch eine aufwärts schwenkende Bewegung des zweiten Endbereichs der Schaltafel erfolgen. Eine Aufhebung des formschlüssigen Eingriffs insbesondere durch Horizontalbewegung der Schaltafel oder durch Vertikalbewegung nach oben der Schaltafel relativ zu dem betreffenden Stützenkopf oder zu dem betreffenden Träger ist nicht möglich. Dies ist ein wesentliches Sicherheitsmerkmal.
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Bei der Schaltafel kann auch das mindestens eine Hakenelement zwischen einer Ausladestellung und einer Rückzugsstellung bewegbar sein. Dabei kann das mindestens eine Hakenelement weitere Merkmale in Übereinstimmung mit dem mindestens einen Sperrelement haben; dies gilt ganz besonders für das weiter oben angesprochene Merkmal "Einbuchtung ...". Das mindestens eine Hakenelement kann sogar insgesamt im Wesentlichen gleich dem mindestens einen Sperrelement ausgebildet sein. Die in diesem Absatz angesprochenen Ausbildungsmöglichkeiten führen dazu, dass man beim Einhängen der Schaltafel nicht mehr aufpassen muss, ob man mit einem ersten Endbereich (mit mindestens einem Hakenelement) oder mit einem zweiten Endbereich (mit mindestens einem Sperrelement) beginnt. Gleiches gilt für das Ausbauen der Schaltafel aus der Betonierungs-Deckenschalung; man kann an jedem der zwei Endbereiche mit dem Ausbauen beginnen.
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Im Vorstehenden ist eine ganze Anzahl von Möglichkeiten offenbart worden, wie man die erfindungsgemäßen Schaltafeln im Rahmen der umfassenden Offenbarung der Ansprüche 1 und 2 vorteilhaft mit konkreteren Merkmalen/Ausbildungen gestalten kann. Die vorstehend angeführten, optionalen Merkmale/Gestaltungen können, wie es auch die Ansprüche 4 bis 11 durch ihre Rückbeziehungen zum Ausdruck bringen, zu mehreren miteinander kombiniert sein.
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Weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Träger für eine Betonierungs-Deckenschalung, welche im Funktionszustand die Bestandteile Stützen mit Stützenköpfen, von Stützenköpfen direkt oder indirekt getragene Träger, und Schaltafeln, die unter Beteiligung dieser Träger getragen sind, enthält, wobei der Träger folgende Merkmale aufweist:
- (a) der Träger weist einen ersten Endbereich, einen entgegengesetzten zweiten Endbereich, und einen Hauptbereich dazwischen auf;
- (b) der erste Endbereich des Trägers und der zweite Endbereich des Trägers sind für formschlüssigen Eingriff, im Funktionszustand des Trägers, mit einem Anschlussbereich einer ersten Stütze bzw. einem Anschlussbereich einer zweiten Stütze ausgebildet, derart dass dieser Eingriff bidirektional formschlüssig in einer in Träger-Längsrichtung verlaufenden Ausrichtung ist;
- (c) der Träger besitzt an dem ersten Endbereich ein Hakenelement, mit dem er an dem Anschlussbereich einer Stütze eingehängt werden kann, derart dass der Träger aus einer Senkposition, in der sich der zweite Endbereich des Trägers auf niedrigerem Niveau als im Funktionszustand befindet, aufwärts in den Funktionszustand und umgekehrt geschwenkt werden kann;
- (d) der Träger besitzt an dem zweiten Endbereich ein Sperrelement, das zwischen einer Ausladestellung und einer Rückzugsstellung bewegbar ist;
- (e) und der Träger hat, gemessen von Ende des Hakenelements zu Ende des Sperrelements in der Ausladestellung, eine erste Abmessung, und das eine Sperrelement ist mit seiner Dimensionierung und seiner Bewegbarkeit derart ausgebildet, dass sich in der Rückzugsstellung des Sperrelements eine gegenüber der ersten Abmessung so stark verkürzte, zweite Abmessung des Trägers ergibt, dass der Träger bei eingehängtem ersten Endbereich in den bzw. aus dem Abstandsraum zwischen dem Stützenkopf der ersten Stütze und dem Stützenkopf der zweiten Stütze, welche Stützenköpfe sich in einem gegenseitigen Abstand entsprechend dem Funktionszustand der Betonierungs-Deckenschalung befinden, nach oben in die Position gemäß Funktionszustand hineingeschwenkt und nach unten aus der Position gemäß Funktionszustand herausgeschwenkt werden kann.
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Weiter oben sind hinsichtlich Hakenelement, Sperrelement und Stopelement der Schaltafel speziellere Ausführungen beschrieben worden. Diese spezielleren Ausführungen können einzeln oder zu mehreren auch bei dem erfindungsgemäßen Träger verwirklicht sein.
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Weiterer Gegenstand der Erfindung ist eine Stütze, insbesondere längenverstellbare Stütze, für eine Betonierungs-Deckenschalung, die im Funktionszustand die Bestandteile Stützen mit Stützenköpfen, von Stützenköpfen direkt oder indirekt getragene Träger, und Schaltafeln, die unter Beteiligung dieser Träger getragen sind, enthält, wobei die Stütze einen Stützenkopf mit mindestens vier, über den Stützenkopf-Umfang winkelmäßig verteilten, Anschlussbereichen aufweist, die jeweils für bidirektional formschlüssigen Eingriff mit wahlweise einem Hakenelement an einem ersten Endbereich eines Trägers oder einem zwischen einer Ausladestellung und einer Rückzugsstellung bewegbaren Sperrelement an einem zweiten Endbereich eines Trägers ausgebildet ist, wobei der Eingriff in Träger-Längsrichtung bidirektional formschlüssig ist.
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Weiterer Gegenstand der Erfindung ist eine Stütze , insbesondere längenverstellbare Stütze, für eine Betonierungs-Deckenschalung, die im Funktionszustand die Bestandteile Stützen mit Stützenköpfen und Schaltafeln, die unter Beteiligung dieser Stützen getragen sind, enthält, wobei die Stütze einen Stützenkopf mit mindestens vier, über den Stützenkopf-Umfang winkelmäßig verteilten Anschlussbereichen aufweist, die jeweils für bidirektional formschlüssigen Eingriff mit wahlweise einem Hakenelement an einem ersten Endbereich einer Schaltafel oder einem zwischen einer Ausladestellung und einer Rückzugsstellung bewegbaren Sperrelement an einem zweiten Endbereich einer Schaltafel ausgebildet sind, wobei der Eingriff in einer Ausrichtung bidirektional formschlüssig ist, die auf kurzem Weg von dem ersten Endbereich zu dem zweiten Endbereich der Schaltafel führt.
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Die im unmittelbar vorhergehenden Absatz offenbarte Stütze des zweiten Stützentyps unterscheidet sich von dem ersten Stützentyp, der nochmals einen Absatz weiter oben offenbart worden ist, dadurch, dass der Stützenkopf für den Anschluss von insgesamt vier Schaltafel-Hakenelementen und/oder Schaltafel-Sperrelementen ausgebildet ist, wohingegen beim ersten Stützentyp die genannten Anschlussbereiche jeweils für ein Träger-Hakenelement oder ein Träger-Sperrelementausgebildet waren.
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Die erfindungsgemäßen Stützen können über den Stützenkopf-Umfang winkelmäßig verteilt acht Anschlussbereiche aufweisen, von denen vier zur Nutzung durch Träger-Hakenelemente oder Träger-Sperrelemente positioniert sind und die anderen vier zur Nutzung durch Schaltafel-Hakenelemente oder Schaltafel-Sperrelemente positioniert sind. Eine derart ausgebildete Stütze kann also wahlweise bei einer Deckenschalung des ersten Typs (mit Trägern) oder einer Deckenschalung des zweiten Typs (Träger nicht funktionserforderlich) eingesetzt werden. Man kann z. B. die acht Anschlussbereiche auf den Außenlinien eines gedachten Rechtecks, insbesondere Quadrats, anordnen, wobei vier Anschlussbereiche an den Quadratecken sitzen und die vier restlichen Anschlussbereiche jeweils mittig auf einer Quadratseite sitzen.
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Bei den erfindungsgemäßen Stützen kann der jeweilige Anschlussbereich einen nach oben offenen Aufnahmebereich aufweisen, der im die Richtung des bidirektional formschlüssigen Eingriffs enthaltenden Vertikalschnitt U-förmig ist. Auf diese Weise wird der formschlüssige Eingriff mit einer besonders einfachen, technischen Ausbildung erreicht.
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Man kann dem betreffenden, nach oben offenen Aufnahmebereich mit U-förmigem Vertikalschnitt so ausbilden, dass die U-Form in zwei Vertikalschnitten, deren Schnittrichtungen rechtwinklig zueinander sind, gegeben ist. Dann hat man volle Freiheit, ob man Träger, aber ganz besonders Schaltafeln, in einer ersten Richtung an ein Paar aus erster Stütze und zweiter Stütze anschließt oder in einer rechtwinklig dazu verlaufenden Richtung an ein Paar von zwei Stützen anschließt. Man kann den betreffenden Aufnahmebereich "napfartig" ausbilden. Besonders günstig ist ein napfartiger Aufnahmebereich, der nach Art eines Pyramidenstumpfes einer vierseitigen Pyramide, sich von oben nach unten verjüngend, ausgebildet ist.
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Die Stütze kann eine Metall-Stütze sein.
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Weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Bausatz für eine Betonierungs-Deckenschalung,
dadurch gekennzeichnet, dass er mehrere Stützen mit Stützenköpfen gemäß vorstehender Offenbarung, mehrere Träger gemäß vorstehender Offenbarung, und mehrere Schaltafeln gemäß vorstehender Offenbarung aufweist. Dies ist ein Bausatz für eine Deckenschalung des ersten Typs (mit Trägern).
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Weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Bausatz für eine Betonierungs-Deckenschalung,
dadurch gekennzeichnet, dass er mehrere Stützen mit Stützenköpfen gemäß vorstehender Offenbarung und mehrere Schaltafeln gemäß vorstehender Offenbarung aufweist. Dies ist ein Bausatz für eine Deckenschalung des zweiten Typs (ohne funktionserforderliche Träger).
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Weiterer Gegenstand der Erfindung ist eine Betonierung-Deckenschalung,
dadurch gekennzeichnet, dass sie im Funktionszustand mehrere Stützen mit Stützenköpfen gemäß vorstehender Offenbarung, mehrere von diesen Stützenköpfen direkt oder indirekt getragene Träger gemäß vorstehender Offenbarung, und mehrere Schaltafeln gemäß vorstehender Offenbarung, die unter Beteiligung dieser Träger getragen sind, aufweist. Dies ist eine Deckenschalung des ersten Typs (mit Trägern).
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Weiterer Gegenstand der Erfindung ist eine Betonierungs-Deckenschalung,
dadurch gekennzeichnet, dass sie im Funktionszustand mehrere Stützen mit Stützenköpfen gemäß vorstehender Offenbarung und mehrere Schaltafeln gemäß vorstehender Offenbarung, die von diesen Stützenköpfen getragen sind, aufweist. Dies ist eine Deckenschalung des zweiten Typs (ohne funktionserforderliche Träger).
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Weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zum Errichten einer Betonierungs-Deckenschalung unter Verwendung eines Träger enthaltenden Bausatzes gemäß vorstehender Offenbarung, dadurch gekennzeichnet,
- (a) dass eine Stütze mit Stützenkopf auf einer Basisfläche aufgestellt wird;
- (b) dass ein Träger mit seinem mindestens einen Hakenelement an einem Anschlussbereich des Stützenkopfs eingehängt wird, und zwar in einem schwenkmäßigen Senkzustand, bei dem sich der mit dem Stützenkopf in Eingriff kommende, erste Trägerendbereich auf höherem Niveau als der andere, zweite Trägerendbereich befindet;
- (c) dass der Träger mit seinem zweiten Trägerendbereich nach oben geschwenkt wird, wobei entweder vor Beginn der Schwenkbewegung oder an einer späteren Stelle der Schwenkbewegung eine weitere Stütze mit Stützenkopf mittels eines Anschlussbereichs des Stützenkopfes in Eingriff mit dem zweiten Trägerendbereich gebracht wird;
- (d) dass der Träger mit Hilfe der weiteren Stütze in seine Position gemäß Funktionszustand geschwenkt wird, und dass die weitere Stütze auf der Basisfläche aufgestellt wird;
- (e) dass die Schritte (b), (c), (d) mindestens ein weiteres Mal mit einem weiteren Träger und wieder einer weiteren Stütze wiederholt werden, so dass eine lineare Stützen/Träger-Reihe, jeweils mit einem Träger zwischen zwei benachbarten Stützen, gebildet wird;
- (f) dass eine Stütze mit Stützenkopf für eine weitere lineare Stützen/Träger-Reihe auf der Basisfläche aufgestellt wird, und zwar in einem seitlichen Abstand von der zuerst angesprochenen Stützen/Träger-Reihe, der auf die erste Abmessung der später einzubauenden Schaltafeln abgestimmt ist;
- (g) dass zur Bildung der weiteren Stützen/Träger-Reihe Schritte ausgeführt werden, die den Schritten (b), (c), (d), (e) bei der Bildung der zuerst angesprochenen Stützen/Träger-Reihe entsprechen;
- (h) dass eine Schaltafel mit ihrem mindestens einen Hakenelement an einem Anschlussbereich mindestens eines Trägers einer der zwei Stützen/Träger-Reihen eingehängt wird, und zwar in einem schwenkmäßigen Senkzustand, bei dem sich der mit dem Träger in Eingriff kommende, erste Schaltafelendbereich auf höherem Niveau als der andere, zweite Schaltafelendbereich befindet;
- (i) dass die Schaltafel mit ihrem zweiten Schaltafelendbereich in ihre Position gemäß Funktionszustand geschwenkt wird, wobei sich das dem zweiten Schaltafelendbereich zugeordnete, mindestens eine Sperrelement mindestens während eines Teils der Phase der Entlangbewegung an dem Anschlussbereich des mindestens eines Trägers der anderen Stützen/Träger-Reihe in seiner Rückzugsstellung befindet;
- (k) dass das mindestens eine Sperrelement in seine Ausladestellung bewegt wird und der formschlüssige Aufnahmebereich/Einhängbereich-Eingriff hergestellt wird;
- (l) und dass die Schritte (h) bis (k) weitere Male mit weiteren Schaltafeln wiederholt werden.
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Das vorstehende Verfahren ist ein Verfahren zum Errichten einer Deckenschalung des ersten Typs (mit Trägern). Es wird betont, dass man die Verfahrensschritte (c) und (d) dadurch ersetzen kann, dass man zunächst eine weitere Stütze in passendem Abstand zu der ersten Stütze aufstellt, dann den Träger mit seinem zweiten Trägerendbereich nach oben schwenkt, wobei sich das dem zweiten Trägerendbereich zugeordnete Sperrelement mindestens während eines Teils der Phase der Entlangbewegung an dem Anschlussbereich der weiteren Stütze in seiner Rückzugsstellung befindet, und man schließlich das mindestens eine Sperrelement in seine Ausladestellung bringt, so dass der Träger von den zwei Stützen getragen ist und in Trägerlängsrichtung jeweils bidirektional in formschlüssigem Eingriff mit dem betreffenden Stützenkopf ist.
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Es wird betont, dass normalerweise wiederum weitere Stützen/Träger-Reihen parallel zu den beschriebenen zwei Stützen/Träger-Reihen gebildet werden, um eine Betonierungs-Deckenschalung gewünschter Schalungsgröße zu errichten.
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Es wird ferner betont, dass man auch zwischen der beschriebenen ersten Stützen/Träger-Reihe und der beschriebenen zweiten Stützen/Träger-Reihe weitere Träger positionieren kann, die sich rechtwinklig zu den Trägern der beiden genannten Reihen erstrecken. Diese "Querträger" sind an ihren Endbereichen von den Trägern und/oder den Stützen der zwei genannten "Längsreihen" getragen, so dass die "Querträger" mindestens zum Teil indirekt von Stützenköpfen getragen sind, weil sie von "Längsträgern" getragen sind, die ihrerseits von Stützenköpfen getragen sind. Das vorstehend hinsichtlich "Querträgern" Beschriebene gilt auch für die weiteren "Längsreihen", die man in der Regel parallel zu den zwei genauer beschriebenen "Längsreihen" errichtet.
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Schließlich wird betont, dass man innerhalb einer für eine bestimmte Schalungsfläche zu erstellenden Betonierungs-Deckenschalung in der Ausrichtung der Stützen/Träger-Reihen wechseln kann. Somit kann ein Teil der "Längsreihen" in einer ersten Richtung verlaufen und ein zweiter Teil der "Längsreihen" in einer zweiten Richtung, die rechtwinklig zu der ersten Richtung ist, verlaufen.
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Außer der geschilderten Errichtung erfindungsgemäßer Stützen, erfindungsgemäßer Träger und erfindungsgemäßer Schaltafeln werden in der Regel kleinere, ergänzende Schalungserrichtungsarbeiten durchgeführt, z. B. Einbringen von speziell zugeschnittenen Schaltafelelementen an den Rändern der Schalungsfläche und an Stellen, wo die zu gießende Decke Öffnungen hat, sowie Anbringung von Formgebungselementen auf der Deckenschalung dort, wo die zu gießende Decke an der Unterseite Einbuchtungen, Ausnehmungen oder auch durch die Deckendicke durchgehende Öffnungen aufweisen soll.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zum Abbauen einer Betonierungsschalung, die gemäß vorstehender Offenbarung aufgebaut ist, dadurch gekennzeichnet
- (a) dass bei den Schaltafeln jeweils das mindestens eine Sperrelement in seine Rückzugsstellung bewegt wird und die Schaltafeln jeweils mit ihrem Sperrelement-Endbereich nach unten geschwenkt werden;
- (b) dass die Schaltafeln jeweils an ihrem Hakenelement-Endbereich ausgehängt werden;
- (c) dass, entweder in zeitlichem Zusammenhang mit dem Abbau der Schaltafeln, oder in zeitlichem Abstand zu dem Abbau der Schaltafeln, bei Trägern, mit denen keine Schaltafeln mehr in Eingriff sind, jeweils das mindestens eine Sperrelement in seine Rückzugsstellung bewegt wird und die Träger jeweils mit ihrem Sperrelement-Endbereich abwärts geschwenkt werden;
- (d) dass diese Träger jeweils an ihrem Hakenelement-Endbereich ausgehängt werden;
- (e) und dass, entweder in zeitlichem Zusammenhang mit dem Abbau der Träger, oder in zeitlichem Abstand zu dem Abbau der Träger, die Stützen abgebaut werden.
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Man kann, in einer ersten Abbauphase, zunächst nur die Schaltafeln abbauen und somit die Stützen und die Träger stehen lassen. Dies kann man tun, bevor der gegossene Beton seine Endfestigkeit erreicht hat. Die oberen Abschlussflächen der Stützen und die Oberseiten der Träger ergeben ein Abstützen des relativ frischen Betons, das insgesamt noch vergleichsweise großflächig ist. Besonders empfehlenswert ist dieses Vorgehen bei hinsichtlich "Durchstanzens" der oberen Stützenabschlüsse durch den Beton von hierfür anfälligen Decken, insbesondere Hohldecken.
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Man kann alternativ - in einer ersten Abbauphase - sowohl die erfindungsgemäßen Schaltafeln als auch die erfindungsgemäßen Träger abbauen. Dieses Vorgehen ist besonders günstig, wenn die gegossene Decke wenig anfällig für das beschriebene "Durchstanzen" ist oder das Ausbauen nach Erreichen einer größeren Festigkeit des Betons durchgeführt wird.
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Schließlich kann man alternativ sowohl die erfindungsgemäßen Schaltafeln als auch die erfindungsgemäßen Träger als auch die erfindungsgemäßen Stützen in einer gemeinsamen Phase ausbauen. Dies ist besonders dann günstig, wenn man aus irgendwelchen Gründen mit dem Ausbauen gewartet hat, bis der Beton praktisch seine Endfestigkeit erreicht hat.
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"Frühes" Abbauen, ehe der Beton seine Endfestigkeit erreicht hat, bringt den Vorteil mit sich, dass man die abgebauten Schalungsbestandteile insbesondere zum Errichten einer anderen Betonierungs-Deckenschalung an anderer Stelle der gleichen Baustelle oder auch an einer anderen Baustelle hernehmen kann. Die Deckenschalungs-Bestandteile sind pro zu gießende Decke weniger lang gebunden. Insgesamt müssen weniger Deckenschalungs-Bestandteile zu einer Baustelle gebracht und ganz am Ende wieder von der Baustelle weggebracht werden.
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Weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zum Errichten einer Betonierungs-Deckenschalung des zweiten Typs (ohne funktionserforderliche Träger) unter Verwendung eines Bausatzes gemäß vorstehender Offenbarung, dadurch gekennzeichnet,
- (a) dass ein Paar von erster und zweiter Stütze mit Stützenköpfen in einem gegenseitigen Abstand, der für zwei Hakenelemente einer Schaltafel passend ist, auf einer Basisfläche aufgestellt wird;
- (b) dass ein weiteres Paar von dritter und vierter Stütze mit Stützenkopf in einem gegenseitigen Abstand, der für zwei Sperrelemente einer Schaltafel passend ist, auf der Basisfläche aufgestellt wird, wobei der Abstand zwischen der ersten und dritten Stütze sowie der Abstand zwischen der zweiten und vierten Stütze für den Hakenelement-Sperrelement-Abstand der Schaltafel passend sind;
- (c) dass eine Schaltafel mit ihren zwei Hakenelementen an den an einem Anschlussbereich des ersten Stützenkopfs und an einem Anschlussbereich des zweiten Stützenkopfs eingehängt wird, und zwar in einem schwenkmäßigen Senkzustand, bei dem sich der mit diesen zwei Stützenköpfen in Eingriff kommende, erste Schaltafelendbereich auf höherem Niveau als der andere, zweite Schaltafelendbereich befindet;
- (d) dass die Schaltafel mit ihrem zweiten Schaltafelendbereich nach oben geschwenkt wird, wobei sich die dem zweiten Schaltafelendbereich zugeordneten Sperrelemente mindestens während eines Teils der Phase der Entlangbewegung an einem Anschlussbereich der dritten Stütze bzw. einem Anschlussbereich der vierten Stütze in ihrer Rückzugstellung befinden;
- (e) dass die zwei Sperrelemente der Schaltafel in ihre Ausladestellung gebracht werden, so dass die Schaltafel von den vier Stützen getragen ist;
- (f) dass die Schritte (b), (c), (d) mit weiteren Paaren von Stützen und weiteren Schaltafeln wiederholt werden, so dass einer Reihe von eingebauten Schaltafeln gebildet wird;
- (g) und dass die Schritte (a) bis (f) mit weiteren Stützen und Schaltafeln zur Bildung einer Nachbarreihe von eingebauten Schaltafeln wiederholt werden, wobei pro Schaltafel zwei bereits aufgestellte Stützen der ersten Schaltafelreihe benutzt werden und pro Schaltafel nur zwei weitere Stützen mit Stützenkopf in seitlichem Abstand von der ersten Schaltafelreihe aufgestellt werden.
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Weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zum Abbauen einer Betonierungsschalung des zweiten Typs (ohne funktionserforderliche Träger), die gemäß vorstehender Offenbarung aufgebaut ist, dadurch gekennzeichnet, dass in umgekehrter Reihenfolge und mit Abwärtsschwenken jeweils des zweiten Schaltafelendbereichs gearbeitet wird, verglichen mit dem im vorangehenden Absatz beschriebenen Errichtungverfahren.
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An dieser Stelle wird betont, dass die erfindungsgemäße Stütze wahlweise ohne Fallkopf (wie bei den zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispielen) oder mit Fallkopf ausgeführt werden kann.
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Vorstehend ist an mehreren Stellen davon gesprochen worden, dass man eine Stange zu Hilfe nehmen kann, wenn man einen Träger oder eine Schaltafel nach oben schwenkt. Das gleiche gilt, wenn man einen Träger oder eine Schaltafel nach unten schwenkt. Man kann die Stange an ihrem Ende so ausbilden, dass man mit ihr das Stopelement und das Sperrelement betätigen kann. Für Schaltafeln kann man im oberen Endbereich der Stange eine Quertraverse vorsehen, so dass die Enden der Quertraverse an den Positionen der zwei Hakenelemente bzw. der zwei Sperrelemente angesetzt werden können. Auch hier kann man die Ausbildung so vornehmen, dass man mit den Enden der Quertraverse die Stopelemente und die Sperrelemente betätigen kann. In allen Fällen kann man statt einer Stange einer Montagegabel verwenden, die eine breitere Aufstandsbasis hat.
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Die Erfindung und speziellere Ausbildungen der Erfindung werden nachfolgend anhand von zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispielen noch näher erläutert, wobei der Kürze wegen von "Deckenschalung" anstelle von "Betonierungs-Deckenschalung" gesprochen wird. Es zeigt:
- Fig. 1 einen Ausschnitt einer Deckenschalung in perspektivischer Darstellung;
- Fig. 2 einen Ausschnitt einer Deckenschalung gemäß Fig. 1, während des Einbaus eines Trägers und einer Stütze, in perspektivischer Darstellung;
- Fig. 3 einen Ausschnitt einer Deckenschalung gemäß Fig. 1, während des Einbaus einer Schaltafel, in perspektivischer Darstellung;
- Fig. 4(a) einen Stützenkopf in größerem Maßstab und in perspektivischer Darstellung;
- Fig. 4(b) den Stützenkopf von Fig. 4(a), aber nach Wegschneiden eines oberen Teils des Stützenkopfes und mit angeschlossenem Träger und angeschlossenen Schaltafeln, ebenfalls in größerem Maßstab und in perspektivischer Darstellung;
- Fig. 5 einen Träger der Deckenschalung von Fig. 1, in größerem Maßstab, und zwar
- (a) in perspektivischer Darstellung von schräg unten;
- (b) in perspektivischer Darstellung von schräg oben;
- (c) in Seitenansicht;
- (d) in Draufsicht; und
- (e) im Querschnitt;
- Fig. 6 eine Schaltafel der Deckenschalung von Fig. 1, in größerem Maßstab, und zwar
- (a) in perspektivischer Darstellung von schräg unten;
- (b) in perspektivischer Darstellung von schräg oben;
- (c) in Seitenansicht;
- (d) in Draufsicht; und
- (e) in Stirnansicht auf die Querseite;
- Fig. 7 aufeinanderfolgende Phasen beim Einbauen eines Trägers der Deckenschalung von Fig. 1 zwischen zwei Stützen der Deckenschalung von Fig. 1, wobei die Zeichnungen (a), (b), (c), (d) vier Zeitpunkte im Verlauf des Einbauens zeigen;
- Fig. 8 das Ausbauen eines Trägers der Deckenschalung von Fig. 1, wobei die Teilzeichnungen (a), (b), (c), (d) vier Zeitpunkte des Ausbauvorgangs zeigen;
- Fig. 9 einen Ausschnitt einer Deckenschalung anderer Ausführungsform, in perspektivischer Darstellung;
- Fig. 10 einen Ausschnitt der Deckenschalung von Fig. 9, während des Einbaus einer Schaltafel, in perspektivischer Darstellung;
- Fig. 11 eine Schaltafel der Deckenschalung von Fig. 9, in größerem Maßstab, und zwar
- (a) in perspektivischer Darstellung von schräg unten;
- (b) in perspektivischer Darstellung von schräg oben;
- (c) in Seitenansicht;
- (d) in Draufsicht; und
- (e) in Stirnansicht auf die Querseite;
- Fig. 12 einen Ausschnitt einer weiteren Deckenschalung, in perspektivischer Darstellung, wobei
- die Unterfiguren (a), (b), (c), (d), (e), (f) vergrößerte perspektivische Darstellungen von Stützenköpfen, teilweise nach Wegschneiden eines oberen Teils, sind,
- und wobei Teilfigur (g) einen Stützenkopf in Standardausführung, in perspektivischer Darstellung zeigt,
- und wobei die Teilfigur (h) einen Stützenkopf spezieller Ausführung, in perspektivischer Darstellung, zeigt;
- Fig. 13 den Einbau einer Schaltafel in anderer Ausführungsform zwischen zwei Trägern einer Deckenschalung, wobei die Teilfiguren (a), (b), (c) drei Zeitpunkte des Einbauvorgangs zeigen;
- Fig. 14 den Ausbau der Schaltafel von Fig. 13, wobei die Teilfiguren (a), (b), (c) drei Zeitpunkte des Ausbauvorgangs zeigen.
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Nachfolgend wird der Kürze halber von "Schalung" statt von "Deckenschalung" bzw. "Betonierungs-Deckenschalung" gesprochen.
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Fig. 1 zeigt einen Ausschnitt einer Schalung 2, die an einer Gebäudeecke auf der Bodenfläche 4 eines Geschosses des Gebäudes errichtet worden ist. Die Bodenfläche 4 stellt zugleich die Oberseite der Decke 6 des darunter befindlichen Geschosses dar.
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Die Hauptbestandteile der Schalung 2 sind vertikal positionierte Stützen 10, horizontale Träger 20, die jeweils den Abstand zwischen zwei benachbarten Stützen 10 überbrücken, und horizontale Schaltafeln 30, die jeweils den Abstand zwischen zwei Trägern 20 überbrücken. An der Oberseite der Schalung 2 liegen die Oberseiten der Stützen 10, die Oberseiten der Träger 20 und die Oberseiten der Schaltafeln 30 flächig im wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene. Diese Ebene bildet die Betonierungsfläche 8, auf welche beim Betonieren der breiige Beton aufgegossen wird, der Schalung 2.
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Die Stützen 10 sind in den Fig. 1, 2, 3 schematisiert als kreisrunde Säulen mit vergrößertem Stützenfuß 12 und noch genauer zu beschreibendem Stützenkopf 14 gezeichnet.
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Zunächst wird der in Fig. 4(a) dargestellte Stützenkopf 14 genauer beschrieben. Der Stützenkopf 14 weist eine quadratische, horizonal ausgerichtete, untere Tragplatte 16, eine quadratische, horizontal ausgerichtete, obere Tragplatte 18, und insgesamt vier, sich kreuzende, vertikal ausgerichtete Verbindungswände 22 zwischen der Tragplatte 16 und der Abschlussplatte 18 auf. Die Abschlussplatte 18 ist etwas größer als die Tragplatte 16 und hat beim gezeichneten Ausführungsbeispiel eine Größe von 15 x 15 cm. Die Verbindungswände 22 unterteilen die Oberseite der Tragplatte 16 in neun gleich große Quadrate.
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In Fig. 4(b) ist dargestellt, wie die Oberseite der Tragplatte 16 aussieht, wenn man die Verbindungswände 22 auf Höhe der Oberseite der Tragplatte 16 wegschneidet. Mit dem Bezugszeichen 22a sind diejenigen Stellen bezeichnet, an denen die Verbindungswände 22 weggeschnitten worden sind.
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An der Oberseite der Tragplatte 16 befinden sich insgesamt acht napfartige Aufnahmebereiche 24, die jeweils die Form eines vierseitigen, sich nach unten verjüngenden Pyramidenstumpfes haben. Jeweils drei Aufnahmebereiche 24 sind entlang jeder Quadratseite der Tragplatte 16 aufgereiht, wobei die an der Quadratecke befindlichen Aufnahmebereiche 24 jeweils zwei Quadratseiten zuzurechnen sind. Die Tragplatte 16 mit ihren Aufnahmebereichen 24, die Verbindungswände 22 und die Abschlussplatte 18 bilden insgesamt acht Anschlussbereiche 26 für Träger 20 (siehe Fig. 5) und Schaltafeln 30 (siehe Fig. 6). Die acht Anschlussbereiche 26 sind - in Draufsicht auf den Stützenkopf 14 betrachtet - winkelmäßig über den Umfang des Stützenkopfes 14 verteilt.
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Die in Fig. 4(b) eingezeichneten Elemente, die in Eingriff mit drei der acht Aufnahmebereiche 24 gezeichnet sind, werden weiter unten genauer beschrieben.
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Anhand von Fig. 5 wird nun ein Träger 20 genauer beschrieben. Der Träger 20 hat einen Querschnitt nach Art eines Doppel-T-Trägers, wobei der zentrale Steg 28 des Trägers 20 als Doppelwand aus zwei beabstandeten Wänden gebildet ist, für Alles siehe Fig. 5(e). Der obere Flansch 32 des Trägerquerschnitts ist etwas breiter (bei dem gezeichneten Ausführungsbeispiel 15 cm breit) als der untere Flansch 34 des Trägers 20. Auf jeder Seite des zentralen Stegs 28 ist der untere Flansch 34 als nach oben offene, sich längs des Trägers 20 erstreckende Rinne 36 ausgebildet, wobei die seitlichen Rinnenbegrenzungen leicht schräg verlaufen, so dass die Rinne 36 am Grund weniger breit als an der Rinnenoberseite ist.
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Wie man besonders deutlich in Fig. 5(c) sieht, besitzt der Träger 20 am dort rechten Endbereich ein Hakenelement 40 und am dort linken Endbereich ein Sperrelement 50. Das Hakenelement 40 und das Sperrelement 50 haben eine derartige Dicke d, dass sie mit einem Teil ihrer - in Längsrichtung des Trägers 20 gemessenen - Länge gerade in den Abstandsraum zwischen den zwei Wänden des Stegs 28 passen. Das Hakenelement ist mit zwei Schrauben oder Nieten 42, die durch Löcher in den Wänden des Stegs 28 gehen, an dem Träger 20 starr befestigt. Das Sperrelement 50 ist mittels eines Bolzens/einer Schraube/eines Niets 52, der durch Löcher in den Wänden des Stegs 28 geht, schwenkbar an dem Träger 20 gelagert und dadurch mit dem Träger 20 verbunden.
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In Fig. 7 sieht man deutlicher die Schwenkbarkeit des Sperrelements 50. Das Sperrelement 50 besitzt eine Nase 54, die sich - bei Betrachtung des Trägers 20 im Funktionszustand, wie er in Fig. 7(d) links gezeichnet ist - am zur Mitte der Trägerlänge weisenden Ende des Sperrelements 50 befindet. Ferner sieht man in Fig. 7 ein Stopelement 60, welches zwischen einer in Fig. 7 linken Aktivstellung (gezeigt in Fig. 7(d) links) und einer in Fig. 7 rechten Passivstellung (gezeigt in Fig. 7(b) und (c) links) bewegbar ist. Wenn sich das Stopelement 60 in seiner Aktivstellung befindet, kann sich die Nase 54 im Uhrzeigersinn maximal so weit drehen, bis sie mit ihrer Unterseite auf dem Stopelement 60 aufliegt, siehe Fig. 7(d) links. Bei dem gezeichneten Ausführungsbeispiel hat das Stopelement 60 die Form eines Bolzens mit zwei vergrößerten Köpfen, der durch jeweils ein Langloch 56 in den zwei Wänden des Trägerstegs 28 gesteckt ist. Der Bolzen 60 kann durch eine nicht gezeichnete Feder in Richtung auf seine Aktivstellung vorgespannt sein. Stattdessen oder zusätzlich kann man, wie gezeichnet, die Langlöcher 56 schräg nach links unten in Fig. 7(d), links, verlaufen lassen, so dass der Bolzen 60 unter der Wirkung der Schwerkraft die Tendenz hat, in seine Aktivstellung zu gelangen. Ein weiterer Bolzen 58, der ebenfalls quer durch den Steg 28 führt, kann so positioniert sein, dass er die Schwenkbewegung des Sperrelements 50 begrenzt.
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Das Hakenelement 40 besitzt einen Einhängbereich 62, und das Sperrelement 50 besitzt einen Einhängbereich 64. Die Einhängbereiche 62 und 64 sind spiegelbildlich gleich ausgebildet. Wenn man den in Fig. 7(d) und 8(a) gezeichneten Funktionszustand des Trägers betrachtet, in welchem Funktionszustand der Träger 20 zwischen zwei Stützenköpfen 14 positioniert und jeweils dem betreffenden Stützenkopf 14 formschlüssig festgelegt ist, befindet sich der Einhängbereich 62 bzw. 64 an der Unterseite des Hakenelements 40 bzw. des Sperrelements 50. Der Einhängbereich 62 und der Einhängbereich 64 besitzen jeweils eine Einbuchtung 66, die in einer Richtung weggerichtet von demjenigen Trägerendbereich, dem das Hakenelement 40 bzw. Stopelement 50 zugeordnet ist, offen ist. Mit anderen Worten, die Einbuchtung 66 ist jeweils im wesentlichen zur Mitte der Trägerlänge gerichtet offen.
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Der Einhängbereich 62 und der Einhängbereich 64 sind an ihrer Unterseite derart geformt, dass sie in komplementärer Weise jeweils in einen Aufnahmebereich 24 eines Stüzenkopfes 14 passen. Diese Situation sieht man besonders deutlich in Fig. 4(b) rechts, wo ein Sperrelement 50 eines Trägers 20 mit seinem Einhängbereich 64 in einem Aufnahmebereich 24 an der Mitte einer Quadratseite der Tragplatte 16 aufgenommen ist. Auch in Fig. 7 und 8 sieht man dies deutlich, und zwar sowohl für den Einhängbereich 62 des Hakenelements 40 als auch für den Einhängbereich 64 des Sperrelements 50. In Fig. 7 und 8 sieht man ferner deutlich, dass die Einhängbereiche 62 und 64 in Form und Größe so ausgebildet sind, dass ein formschlüssiger Eingriff zwischen Hakenelement 40 und Stützenkopf 14 sowie zwischen Sperrelement 50 und Stützenkopf 14 besteht. Dieser Eingriff ist bidirektional formschlüssig in Längsrichtung des Trägers 20. Mit anderen Worten, die zwei Träger 20, die man in Fig. 7 und 8, jeweils rechts, in Eingriff mit einem gemeinsam benutzten Stützenkopf 14 sieht, können sich weder nach links noch nach rechts in Fig. 7 und 8 relativ zu der betreffenden Stütze 10 mit ihrem Stützenkopf 14 bewegen.
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Nun wird das Einbauen eines Trägers 20 in den Abstandsraum zwischen zwei Stützen 10 mit ihren Stützenköpfen 14 anhand der Fig. 7 beschrieben. Der Träger 20, dessen Einbau hier beschrieben wird, befindet sich - hinsichtlich linkem Seitenrand und rechtem Seitenrand - im mittleren Bereich der Teilfiguren (a) bis (d), wobei ein mittlerer, großer Teil der Länge des Trägers 20 herausgeschnitten ist.
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Für die weitere Beschreibung des Einbaus des Trägers 20 muss man sich vor Augen halten, dass das Sperrelement 50 durch eine nicht eingezeichnete Feder für Schwenkbewegung im Uhrzeigersinn vorgespannt ist. Statt der Feder oder zusätzlich zu der Feder kann das Sperrelement 50 so ausgebildet sein, dass es in Fig. 7 und 8 rechts von der Schwenkachse 68 schwerer ist, so dass das Sperrelement 50 unter der Wirkung der Schwerkraft die Tendenz hat, sich im Uhrzeigersinn zu drehen. Der weiter oben beschriebene Bolzen 58 bildet einen Anschlag für die Oberseite der Nase 54, so dass sich das Sperrelement 50 gegen den Uhrzeigersinn maximal bis in etwa vertikale Position, mit der Nase 54 oben, bewegen kann. Wenn das Stopelement 60 in seiner Aktivstellung ist, begrenzt es die Schwenkbewegung des Sperrelements 50 im Uhrzeigersinn, sobald das Stopelement 50 seine im wesentlichen horizontale Ausrichtung, entsprechend dem Funktionszustand, erreicht hat, siehe Fig. 7(d) links. Wenn das Stopelement 60 in seiner Passivstellung ist, kann das Stopelement 50 demgegenüber weiter im Uhrzeigersinn geschwenkt werden, maximal bis zum Anschlagen des der Nase 54 entgegengesetzten Endes 72 des Stopelements 50 an dem Bolzen 58, siehe Fig. 8(c) links.
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Beim Einbau des Trägers 20 wird zunächst dessen in Fig. 7(b), (c), (d) rechts befindlicher, erster Endbereich, an welchem das Hakenelement 40 befestigt ist, auf Höhe des Stützenkopfes 14 der in Fig. 7 jeweils rechten Stütze 10 angehoben, siehe Fig. 7(a). Dann wird der Einhängbereich 62 des Hakenelements 40 mit seiner Einbuchtung 66 an demjenigen Aufnahmebereich 24 der Tragplatte 16 des Stützenkopfes 14 eingehängt, welcher Aufnahmebereich 24 sich in der Mitte der quer zur Trägerlängsrichtung laufenden Quadratseite befindet. Konkret wird die Einbuchtung 66 über diejenige Wand 74 des betreffenden Aufnahmebereichs 24 gehängt, welche dem Träger am nächsten ist. Dann wird der Träger 20 mit seinem zweiten Endbereich, an dem das Sperrelement 50 angebracht ist, insgesamt um etwa 90° im Uhrzeigersinn nach oben geschwenkt. Dabei kommt der Einhängbereich 62 des Hakenelements 40 in seine Eingriffsposition für formschlüssigen Eingriff mit dem Aufnahmebereich 24, siehe Fig. 7(b), (c), (d).
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Ein Stück bevor der Träger 20 bei dieser Schwenkbewegung eine horizontale Position erreicht hat, kommt das Sperrelement 50 an seiner der Nase 54 entgegengesetzten Seite in Kontakt mit dem unteren Rand der Tragplatte 16 des Stützenkopfes 14 (siehe Fig. 7(b) links), wodurch das Sperrelement 50 gegen den Uhrzeigersinn verschwenkt wird. Sobald das Sperrelement 50 mit seinem Einhängbereich 64 den oberen Rand der Wand 74 des Aufnahmebereichs 24 passiert hat, schwenkt das Sperrelement 50 z. B. unter der Wirkung der oben angesprochenen Vorspannfeder im Uhrzeigersinn, siehe Fig. 7(c) links. Spätestens jetzt muss der Werker, der den Träger 20 einbaut, dafür sorgen, dass sich das Stopelement 60 in seiner Aktivstellung befindet bzw. dorthin bewegt wird. Nun wird der zweite Endbereich des Trägers 20, an dem das Sperrelement 50 angebracht ist, welcher Endbereich zu dem in Fig. 7(c) gezeichneten Zeitpunkt in einem Teil ein wenig oberhalb der Oberseite der Abschlussplatte 18 war, so weit abgesenkt, dass der Träger 20 seinen horizontalen Funktionszustand erreicht. In diesem Zustand ist der Einhängbereich 64 in bidirektional formschlüssigem Eingriff mit einem Aufnahmebereich 24 der in Fig. 7 linken, zweiten Stütze 10; die Unterseite der Nase 54 liegt auf der Oberseite des Stopelements 60 auf, so dass der zweite Endbereich des Trägers 20 sich nicht weiter nach unten bewegen kann. Der Funktionszustand des Trägers 20 ist in Fig. 7(d) gezeichnet.
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Anhand von Fig. 8 wird nun das Ausbauen des Trägers 20 nach dem Betonieren (gegossene Betondecke 70), sobald der Beton mindestens so weit abgebunden hat, dass die Träger 20 ausgebaut werden können, beschrieben. Der Funktionszustand des Trägers 20 ist in Fig. 8(a) gezeichnet. Das Stopelement 60 wird in seine Passivstellung gebracht, das Sperrelement 50 schwenkt unter der Wirkung der oben angesprochenen Vorspannfeder etwa 90° im Uhrzeigersinn, siehe Fig. 8(b). Noch ist die Einbuchtung 66 des Einhängbereichs 64 über der dortigen Wand 74 des Aufnahmebereichs 24 des Stützenkopfes 14 eingehängt. Durch leichtes Anheben des zweiten Endbereichs des Trägers 20 und kleines Weiterschwenken des Sperrelements 50 im Uhrzeigersinn kann man die effektive Länge des Trägers 20, gemessen vom äußeren Ende des Hakenelements 40 zum äußeren Ende des Sperrelements 50 in diesem Schwenkzustand des Sperrelements 50 so weit verkleinern, dass der zweite Endbereich des Trägers 20 nach unten an der Tragplatte 16 des Stützenkopfes 14 vorbei geschwenkt werden kann, siehe Fig. 8(c). Danach wird das Hakenelement 40 von der in Fig. 8 rechten Stütze 10 ausgehängt, siehe Fig. 8(d). Sodann kann der Träger 2 ganz weggenommen werden.
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Aus der vorhergehenden Beschreibung ist deutlich geworden, dass der Träger 20 im Funktionszustand, d. h. eingebaut zwischen zwei Stützen 10, eine erste Längenabmessung I, gemessen von Ende des Hakenelements 40 zu Ende des Sperrelements 50, hat und dass sich diese Längenabmessung I durch Schwenken des Sperrelements 50 in bzw. aus der Ausladestellung (siehe Fig. 5(c), Fig. 7(d), Fig. 8(a); entsprechend dem Funktionszustand) in die bzw. aus der Rückzugsstellung (siehe Fig. 7 zwischen (b) und (c), Fig. 8(c)) so weit verkürzen lässt, dass der Träger 20 mit seinem zweiten Endbereich in die Position gemäß Funktionszustand hineingeschwenkt bzw. aus der Postion gemäß Funktionszustand herausgeschwenkt werden kann.
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Bei der vorhergehenden Beschreibung ist davon ausgegangen worden, dass die zwei beteiligten Stützen 10 zuerst in einem gegenseitigen Abstand gemäß Funktionszustand der Schalung 2 aufgestellt werden und dann der Träger 20 zwischen den beiden Stützenköpfen 14 eingebaut wird. Alternativ kann man zuerst den Träger 20 mit seinem Hakenelement 40 an einer Stütze 10 einhängen, dann in Horizontalposition oben schwenken, und dann - bei in der Rückzugsstellung befindlichem Sperrelement 50 - eine zweite Stütze so weit heranrücken, dass das Sperrelement 50 in seine Ausladestellung mit Eingriff seines Einhängbereichs 64 in den betreffenden Aufnahmebereich 24 des Stützenkopfes 14 gebracht werden kann.
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In Fig. 2 ist eine weitere Alternative dargestellt. Dort hat man den vorne rechts befindlichen Träger 20 entweder mit seinem Hakenelement 40 oder mit seinem in der Ausladestellung befindlichen Sperrelement 50 bei einer bereits aufgestellten Stütze 10b eingehängt. Am anderen Endbereich des Trägers 20 hat man zu irgendeinem praktischen, geeigneten Zeitpunkt des Aufwärts-Schwenkens des Trägers 20 eine weitere Stütze 10a am dortigen, in Ausladestellung befindlichen Sperrelement 50 bzw. dem dortigen Hakenelement 40 eingehängt und kann nun das tiefere, in Fig. 2 rechte Ende des Trägers 20 mittels der weiteren Stütze 10a, die man in die Hände nimmt, nach oben schwenken, bis die weitere Stütze 10a vertikal ist und auf die Bodenfläche 4 aufgestellt wird.
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Es wird an dieser Stelle betont, dass die Stützen 10, außer hinsichtlich der Stützenköpfe, schematisiert gezeichnet sind. Es ist günstig, mit längenverstellbaren Stützen 10 zu arbeiten. Längenverstellbare Stützen sind in einer ganzen Reihe von Ausbildungen bekannt und am Markt erhältlich. Längenverstellbare Stützen kann man für Schalungen für unterschiedliche Deckenhöhen verwenden. Außerdem ist eine genaue Einstellung der Stützenlängen derart, dass die Betonierungsfläche horizontal ist, möglich.
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Die Stütze 10 besteht bei diesem Ausführungsbeispiel aus Metall, ebenso das Hakenelement 40 und das Sperrelement 50. Das Hakenelement 40 und das Sperrelement 50 können jedoch auch aus entsprechend stabilem Kunststoff gefertigt werden.
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Die in Fig. 6 gezeichnete Schaltafel ist rechteckig und hat bei diesem Ausführungsbeispiel eine - ohne die Hakenelemente 40 und ohne die Sperrelemente 50 gemessene - Länge von 165 cm und eine Breite von 90 cm. Die Schaltafel 30 ist mit zwei Längs-Versteifungsträgern 80, die bei diesem Ausführungsbeispiel aus Metall bestehen, und einem Hauptkörper, der bei diesem Ausführungsbeispiel ein Kunststoff-Spritzgussteil ist, aufgebaut. Der Hauptkörper kann auch in mehreren Teilen gefertigt werden. Der Hauptkörper 82 weist auf seiner - im Funktionszustand - Oberseite eine durchgehende Wand auf. An seiner Unterseite sind Querrippen 84 angeformt. An den zwei Längsseiten des Hauptkörpers 82 ist jeweils eine Längswand 86 mit Grifföffnungen 88 angeformt. Die Querrippen 84 sind dort unterbrochen, wo die Versteifungsträger 80 positioniert sind.
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Die Versteifungsträger 80 sind als Hohlprofile mit im wesentlichen hochkant-rechteckigem Querschnitt ausgebildet. Bei jedem Versteifungsträger 80 ist an einem ersten Endbereich ein Hakenelement 40 und an dem zweiten Endbereich ein Sperrelement 50 angebracht. Das jeweilige Hakenelement 40 und das jeweilige Sperrelement 50 besitzt einen Einhängbereich 62 bzw. 64 mit einer Einbuchtung 66. Befestigung am Versteifungsträger 80, Dimensionierung und Schwenkbarkeit der zwei Sperrelemente 50 sind analog der beschriebenen Situation beim Träger 20. Die zwei Hakenelemente 40 und die zwei Sperrelemente 50 sind für bidirektional formschlüssigen Eingriff, jeweils in eine Rinne 36 eines Trägers 20, ausgebildet, wobei die bidirektionale Formschlüssigkeit in Ausrichtung gemessen von Hakenende zu auf kürzestem Weg entgegengesetztem Sperrelement-Ende in dessen Funktionszustand geht. Fig. 1 und 2 zeigen, dass die Schaltafeln 30 jeweils mit ihrem ersten Quer-Endbereich formschlüssig an einen ersten Träger 20 angeschlossen sind und mit ihrem zweiten Quer-Endbereich formschlüssig an einen zweiten Träger 20 angeschlossen sind.
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Der Einbau und Ausbau der Schaltafel 30 erfolgt analog dem, was vorhergehend für den Träger 20 beschrieben worden ist. Die Schaltafel 30 wird mit ihren zwei Hakenelementen 40 bei dem ersten Träger 20 eingehängt, dann mit ihrem zweiten Endbereich nach oben geschwenkt, und schließlich mit ihren zwei Sperrelementen 50 - unter zwischenzeitlichem Bringen der Sperrelemente 50 in ihre Rückzugsstellung - mit einer Rinne 36 des zweiten Trägers 20 in Eingriff gebracht. Beim Ausbauen wird umgekehrt vorgegangen, wie vorhergehend mit dem Träger 20 beschrieben.
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Da die Hakenelemente 40 und die Sperrelemente 50 für Eingriff in Rinnen 36 von Trägern 20 bestimmt sind, könnte man sie breiter ausführen als das Hakenelement 40 und das Sperrelement 50 des Trägers 20. Andererseits ist eine Ausführung in gleicher Breite wie bei dem Träger 20 praktisch, weil auf diese Weise ein Hakenelement 40 oder ein Sperrelement 50 bedarfsweise auch einmal mit einem Aufnahmebereich 24 eines Stützenkopfes 14 in Eingriff gebracht werden kann. Die Hakenelemente 40 und die Sperrelemente 50 können, wie beim Träger 20 aus Metall bestehen oder auch aus stabilem Kunststoff gefertigt werden.
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Es wird betont, dass die in Fig. 6 gezeichnete und vorstehend beschriebene Bauweise der Schaltafel 30 nur eine von mehreren Möglichen ist. Man kann alternativ eine Schaltafel 30 ohne die Versteifungsträger 80 auslegen. Man kann alternativ andere Werkstoffe für den Hauptkörper 82 nehmen. Der Hauptkörper 82 kann alternativ ein Extrusionsteil aus Kunststoff sein, wobei die Extrusionsrichtung mit der Erstreckungsrichtung von Versteifungsrippen, sofern vorhanden, übereinstimmt. Ferner ist es möglich, die Schaltafel mit zwei Rand-Versteifungsträgern, insbesondere Längsrand-Versteifungsträgern, und einer Reihe nebeneinander positionierter, mit den Versteifungsträgern verbundener Schalhautelemente auszuführen.
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Anhand der Fig. 9 bis 11 wird nun eine Deckenschalung eines zweiten Typs, d. h. ohne funktionserforderliche Träger 20, beschrieben. Die Standard-Stützen 10 mit ihren Stützenköpfen 14 entsprechen denjenigen, die bei der vorhergehenden Schalung des ersten Typs beschrieben worden sind. Die Träger 20 sind nicht funktionserforderlich. Die Schaltafeln 30 werden unmittelbar mit Stützenköpfen 14 in Eingriff gebracht.
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Anhand von Fig. 11 wird nun der Aufbau der jeweiligen Schaltafel 30 beschrieben. Die gezeichnete Schaltafel 30 ist mit zwei Versteifungsträgern 80 und einem damit verbundenen Hauptkörper 82 aufgebaut. Die Versteifungsträger 80 sind bei dieser Schaltafel 30 an den Längsrändern positioniert. Die Schaltafel 30 hat, bei diesem Ausführungsbeispiel, in Draufsicht ein Format von 240 x 120 cm; größere und kleinere Formate sind möglich.
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Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Hauptkörper wiederum ein Kunststoff-Spritzgießteil, das auch in Teilen gefertigt werden kann. Was weiter oben im Zusammenhang mit der Schaltafel 30 der Schalung des ersten Typs hinsichtlich Materialien und Konstruktionsweise der Schaltafel 30 gesagt worden ist, gilt analog auch hier bei der Schaltafel 30 der Schalung des zweiten Typs.
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Auch die zwei Hakenelemente 40 und die zwei Sperrelemente 50 sind bei dieser Schaltafel 30 analog ausgebildet, befestigt, schwenkbar gelagert, wie bei der Schaltafel 30 der Schalung des ersten Typs. Die weiter oben beschriebenen, alternativen Ausführungsmöglichkeiten gelten auch hier.
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Bei der Schaltafel von Fig. 11 enden jedoch die Versteifungsträger 80 jeweils an ihren beiden Enden ein Stück vor dem betreffenden Querende der Schaltafel 30. Im Funktionszustand der Schaltafel 30, d. h. Sperrelement im Ausladezustand, ist die Länge der Schaltafel 30 - gemessen in einem zentralen Bereich, wo sich kein Hakenelement 40 und kein Sperrelement 50 befindet - etwas größer als die erste Längenabmessung I, die man im Funktionszustand der Schaltafel 30 von Ende eines Hakenelements 40 zu Ende eines auf kürzestem Wege gegenüberliegenden Sperrelements 50 misst. Die Schaltafel 30 kommt also im eingebauten Zustand (Fig. 9, 10) Querseite gegen Querseite und Längsseite gegen Längsseite mit anschließenden Schaltafeln 30 in Kontakt. Lediglich an den vier Ecken der Schaltafel 30 sind in deren Oberseite Eckausnehmungen 90 vorhanden, die jeweils die Größe eines Viertels der Abschlussplatte 18 eines Stützenkopfes 14 haben. In die betreffende Eckausnehmung 90 ragt ein Stück weiter unten ein Teil des dortigen Hakenelements 40 bzw. des dortigen Sperrelements 50.
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Die Schaltafel 30 gemäß Fig. 11 wird eingebaut und ausgebaut analog wie vorhergehend im Zusammenhang mit dem Träger 20 bzw. der Schaltafel 30 von Fig. 6 beschrieben, wobei jetzt allerdings das Einhängen und das In-Eingriff-Bringen mit Aufnahmebereichen 24 auf der Tragplatte 16 des Stützenkopfes 14 stattfindet, welche Aufnahmebereiche 24 sich an den Quadratecken des betreffenden Stützenkopfes 14 befinden, siehe Fig. 12 (a), links, und (c).
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Es wird betont, dass man einzelne oder alle der beschriebenen Hakenelemente 40 alternativ auch schwenkbar zwischen einer Ausladestellung und einer Rückzugsstellung ausführen kann, ja sogar identisch-spiegelbildlich zu den beschriebenen Sperrelementen 50 ausbilden kann. Diese Ausführungsvariante hat den Vorteil, dass man beim Einbauen und beim Ausbauen nicht Acht geben muss, dass man den "richtigen" Endbereich des Trägers 20 bzw. der Schaltafel 30 einhängt oder sich zum Ausbau-Verkürzen des Trägers 20 bzw. der Schaltafel 30 zuerst zum "richtigen" Endbereich geht.
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Anhand von Fig. 12, und unter Rückgriff auf Fig. 1, werden nunmehr Schalungen mit wechselnder Trägerausrichtung und/oder Schaltafelausrichtung beschrieben. In Fig. 1 sieht man, dass man ohne Weiteres eine Schalung so aufbauen kann, dass bei einem Teil der Schalung die Träger 20 in einer ersten Richtung verlaufen und dass in einem zweiten Teil der Schalung die Träger 20 in einer zweiten Richtung rechtwinklig zur ersten Richtung verlaufen. Bei dieser Gelegenheit wird auch die nicht zeichnerisch dargestellte Möglichkeit erwähnt, dass man in die in Parallelreihen verlaufenden Träger 20 nicht unmittelbar Schaltafeln 30 einhängt, sondern statt der Schaltafeln 30 andere Träger 20, die sich jeweils zwischen zwei erstgenannten Trägern 20 erstrecken. Zwischen Paare der anderen Träger 20 können dann Schaltafeln 30 in Eingriff gebracht werden.
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In Fig. 12, Zentrum, sieht man, dass man auch bei der Schalung des zweiten Typs in der Ausrichtung der Schaltafeln 30 wechseln kann. Ferner ist es möglich, innerhalb einer Gesamt-Schalungsfläche von einer Schalung des ersten Typs auf eine Schalung des zweiten Typs überzugehen und umgekehrt.
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Die Fig. 12 (a) und (g) sind als vergrößerte Fig. 4 (a) und (b) bekannt und dort besprochen worden.
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Die Teilfiguren 12 (b), (d), (e), (f), (h) sind dazu da, um vor Augen zu führen, dass man die Stützen 10 auch mit Sonder-Stützenkopf 14a ausführen kann. Bei dem Sonder-Stützenkopf 14a gibt es keine Abschlussplatte 18 und keine Verbindungswände 22. Der Sonder-Stützenkopf 14a endet unmittelbar oberhalb der Aufnahmebereiche 24. Es gibt nur sechs Aufnahmebereich in zwei voneinander beabstandeten Reihen. Jetzt kann man mit einem Hakenelement 40 oder einem Sperrelement 50 nicht nur mit einem direkt benachbarten Aufnahmebereich 24 in Eingriff gehen, sondern auch mit einem Aufnahmebereich 24, der nicht unmittelbar an dem betreffenden Träger 20 oder die betreffende Schaltafel 30 angrenzt, siehe Fig. 12 (e) und (f). Infolgedessen kann man mit Schaltafeln bis unmittelbar an eine Gebäudewand kommen, obwohl die betreffende Stütze 10 naturgemäß etwas neben der betreffenden Wand 92 steht.
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Die Fig. 12 (b) und (d) veranschaulichen, dass man mit einer unten offenen Rinne 94 eines Versteifungsträgers 80 über eine 3-er Reihe von Aufnahmebereichen 24 greifen kann und so einen formschlüssigen Eingriff dazwischen herstellen kann.
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Anhand der Fig. 13 und 14 werden eine Alternativausführung für ein Hakenelement 40 und eine Alternativausführung für ein Sperrelement 50 beschrieben. Das Sperrelement 50 ist linear zwischen einer Ausladestellung (siehe Fig. 13(c) links und Fig. 14(a) links) und einer Rückzugsstellung (siehe Fig. 14(b) links) bewegbar. Ein zwischen einer Aktivstellung und einer Passivstellung bewegbares Stopelement ist vorhanden, aber nicht eingezeichnet. Das Sperrelement 50 ist durch eine nicht eingezeichnete Feder in Richtung auf ihre Ausladestellung vorgespannt.
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Das Hakenelement 40 von Fig. 13 und 14 ist vom Einhängbereich 62 und Einbuchtung 66 her ganz ähnlich aufgebaut wie bei den bisherigen Ausführungsformen. Der Restteil des Hakenelements 40 hat jedoch eine etwas andere Form und ist mittels anders liegender Schrauben an der betreffenden Schaltafel 30 befestigt.
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Der zweite Endbereich der Schaltafel 30, an welchem Endbereich das Sperrelement 50 angebracht ist, weist im Unterschied zu den vorstehenden Ausführungsformen einen nach oben ragenden Haken 96 an seinem - im Funktionszustand betrachtet - unteren Querrand auf. Wenn die Schaltafel 30 mit dem zweiten Endbereich nach oben in den Funktionszustand geschwenkt wird, kommt der Haken 96 von unten her hinter einen nach unten ragenden Vorsprung 90 am äußeren Ende des betreffenden Flansches 34 des Trägers 20 in Eingriff. In dem so weit angehobenen Zustand der Schaltafel 30 kann das Sperrelement 50 in seine Ausladestellung rutschen oder geschoben werden, siehe Fig. 13(c). In diesem Zustand besteht bidirektional formschlüssiger Eingriff, sowohl von links nach rechts in Fig. 13(c) als auch von rechts nach links in Fig. 13(c), zwischen der Schaltafel 30 und dem betreffenden Träger 20.
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Der Einbau der Schaltafel 30 zwischen zwei Trägern 20 und der Ausbau der Schaltafel 30 erfolgen in entsprechender Weise, wie weiter oben im Zusammenhang mit anderen Ausführungsformen beschrieben, jetzt allerdings mit linearer Verschiebebewegung des Sperrelements 50 zwischen der Ausladestellung und der Rückzugsstellung statt durch Schwenkbewegung.
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Es wird betont, dass ein Sperrelement mit linearer Bewegbarkeit und der beschriebene formschlüssige Eingriff von unten her auch bei dem Eingriff zwischen Träger 20 und Stützenkopf 14 und bei dem Eingriff zwischen Schaltafel 30 und Stützenkopf 14 verwirklichbar ist. In diesem Fall muss der Stützenkopf 14 mit seinen Aufnahmebereichen 24 in der Art umgestaltet werden, wie es die Fig. 13 und 14 für die Unterseite des Trägers 20 zeigen.