Die Erfindung betrifft eine Rundstrickmaschine der im Oberbegriff des Anspruchs 1
angegebenen Gattung.
Bei einer bekannten Rundstrickmaschine dieser Art (DE 19 44 454 A1) sind die Zylinderund
Rippschlösser bzw. die sie bildenden Segmente relativ zueinander drehbar um eine
Drehachse herum angeordnet. Dies dient dem Zweck, das Rippschloß wahlweise auf
Gleichzug oder Nachzug einzustellen, um dadurch die Rippnadeln gleichzeitig mit den
Zylindernadeln oder - in Umfangsrichtung des Nadelzylinders betrachtet - etwas später als
diese in ihre voll zurückgezogene Stellung (Kulierstellung) abzuziehen. Außerdem ist die
gesamte Rippscheibenanordnung parallel zur Drehachse verschiebbar gelagert, damit die
Höhe der Rippscheibenanordnung oberhalb des Nadelzylinders verändert und dadurch die
Maschenlänge des auf der Rundstrickmaschine herzustellenden Gestricks eingestellt
werden kann.
Ein bisher nicht befriedigend gelöstes Problem bei derartigen Rundstrickmaschinen besteht
in der Montage ihrer Fadenführerelemente, die zur Zufuhrung von Fäden zu den einzelnen
Strickstellen bzw. Systemen dienen. Findet eine Höhenverstellung der Rippscheibenanordnung
statt, dann sollte die Höhenlage der Fadenführerelemente bzw. der gesamten
Fadenführer entsprechend geändert werden, damit die an ihnen befindlichen Ösen od. dgl.
ihre relative Lage gegenüber den Rippnadeln im wesentlichen beibehalten. Wird dagegen
das Rippschloß relativ zum Nadelzylinderschloß gedreht, um z. B. von Gleichzug auf
Nächzug überzugehen, dann sollten die Fadenführer nicht ebenfalls gedreht werden,
sondern ihre relative Lage gegenüber dem Zylinderschloß im wesentlichen beibehalten.
Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Rundstrickmaschinen mit drehbaren Nadelzylindem
und Rippscheiben und stationären Zylinder- und Rippschlössern oder um Rundstrickmaschinen
mit stationären Nadelzylindern und Rippscheiben und drehbaren Zylinderund
Rippschlössern handelt.
Bei der bekannten Rundstrickmaschine der eingangs bezeichneten Gattung sind zu diesem
Zweck die Fadenführer und alle ihre Teile an einem gemeinsamen Haltering befestigt, der
mit Hilfe von parallel zur Drehachse angeordneten Tragstangen an einem oberhalb der
Rippscheibenanordnung angeordneten Träger befestigt ist. Dieser Träger kann zusammen
mit der Rippscheibenanordnung auf- und abbewegt werden, behält aber bei Drehbewegungen
des Rippschlosses relativ zum Zylinderschloß seine Lage relativ zu den Zylinderschloßsegmenten
bei. Dadurch werden automatisch die gewünschten Stellungen der
Fadenführer sichergestellt. Nachteilig ist jedoch, daß ein das Rippschloß umgebender
Fadenführerring benötigt wird, die zu dessen Aufhängung benötigten Tragstangen die
Anordnung weiterer Baugruppen wie z. B. von Ringelapparaten weitgehend unmöglich
machen und sowohl der Fadenführerring als auch die Tragstangen den freien Zugang zum
Rippschloß behindern. Diese Nachteile müssen bisher in Kauf genommen werden, da
andere bekannte Befestigungsarten für die Fadenführer (z. B. DE 29 34 694 A1,
DE 39 20 408 A1) bei Rundstrickmaschinen der eingangs bezeichneten Gattung entweder
unbrauchbar sind oder andere schwerwiegende Nachteile zur Folge haben. Diese bestehen
insbesondere darin, daß die Fadenführer nach einer Höhenverstellung der Rippscheibenanordnung
und/oder einer relativen Drehung des Rippschlosses gegenüber dem Zylinderschloß
einzeln und manuell neu eingestellt werden müssen, was umständlich und zeitraubend
ist. Außerdem können mit derartigen Befestigungsarten für die Fadenführer keine
automatischen Verstellungen des Rippschlosses und/oder der ganzen Rippscheibenanordnung
mit Hilfe von Stellmotoren od. dgl. durchgeführt und daher keine komplexen
Rundstrickmaschinen realisiert werden, bei denen sich diese Verstellungen während des
laufenden Strickbetriebs durchführen lassen.
Demgegenüber liegt der Erfindung das technische Problem zugrunde, die Rundstrickmaschine
der eingangs bezeichneten Gattung so auszubilden, daß sie trotz der beschriebenen
Verstellmöglichkeiten einen freien Zugang zu den Schlössern, insbesondere zum Rippschloß
ermöglicht, Platz für zusätzliche Baugruppen wie Ringelapparate od. dgl. vorhanden
ist und kein zusätzlicher Tragring für die Fadenführer benötigt wird.
Zur Lösung dieses Problems dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Dadurch, daß die Fadenführerelememte beweglich an ihnen zugeordneten Zylinderschloßsegmenten
montiert sind, kann der Raum oberhalb des Rippschlosses weitgehend
frei gehalten werden. Werden die Fadenführerelemente dabei derart schwenkbar an den
Zylinderschloßsegmenten angebracht, daß sie radial nach außen in eine Außerbetriebsstellung
schwenkbar sind, wird die Zugänglichkeit zur Maschine bei Reparatur- und
Wartungsarbeiten noch weiter verbessert.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an
einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 schematisch einen vertikalen Radialschnitt durch eine erfmdungsgemäße Rundstrickmaschine; Fig. 2 und 3 je einen vergrößerten Ausschnitt der Fig. 1 mit zwei unterschiedlichen
Höhen-Einstellungen einer Rippscheibenanordnung und eines Fadenführers; Fig. 4 einen den Fig. 2 und 3 entsprechenden, jedoch nicht ganz so stark vergrößerten
Ausschnitt, wobei der Fadenführer in eine Außerarbeitsstellung verschwenkt ist; Fig. 5 eine teilweise geschnittene Vorderansicht eines Halters und eines schwenkbar an
diesem gelagerten Hebelmechanismus für ein Fadenführerelement nach einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der Erfindung; Fig. 6 bis 8 Schnitte längs der Linien VI - VI bis VIII - VIII der Fig. 5; Fig. 9 und 10 je eine schematische und teilweise geschnittene Vorderansicht auf die
Rundstrickmaschine in einem etwa den Fig. 2 und 3 entsprechenden Maßstab und in zwei
unterschiedlichen relativen Drehstellungen eines Rippschlosses und eines Zylinderschlosses;
und Fig. 11 eine schematische Draufsicht auf ein an einem Rippschloßsegment gemäß Fig. 9
und 10 ausgebildetes Führungsteil.
Nach Fig. 1 enthält eine Rundstrickmaschine einen vorzugsweise drehbar gelagerten
Nadelzylinder 1, der auf einem Tragring 2 mit einer Außenverzahnung 3 montiert ist. Die
Außenverzahnung 3 steht in bekannter Weise mit einem Antriebszahnrad im Eingriff, das
über nicht dargestellte Getriebeteile mit einem ebenfalls nicht dargestellten Antriebsmotor
angetrieben werden kann. Der Tragring 2 ist in einer stationären, ringförmigen Grundplatte
4 drehbar gelagert, die einen ebenfalls stationären Tragring 5 trägt, auf dem ein
Zylinderschloß befestigt ist, das aus einer Mehrzahl von Zylinderschloßsegmenten 6
zusammengesetzt ist, die in Umfangsrichtung des Nadelzylinders 1 und um eine zu diesem
koaxiale Drehachse 7 herum verteilt angeordnet sind. Pro Stricksystem der Rundstrickmaschine
ist z. B. je ein derartiges Segment 6 vorhanden.
Oberhalb des Nadelzylinders 1 ist eine Rippscheibenanordnung 9 vorgesehen, die eine
Rippscheibe 10 und ein Rippschloß enthält, das analog zum Zylinderschloß aus mehreren
Rippschloßsegmenten 11 zusammengesetzt ist, die in Umfangsrichtung des Nadelzylinders
1 verteilt angeordnet sind. Die Rippscheibe 10 ist auf einem Rippscheibenträger 12
montiert, der in einem nicht näher dargestellten Maschinengestell drehbar gelagert ist,
wohingegen die Rippschloßsegmente 11 stationär an einem fest mit dem Maschinengestell
verbundenen Rippschloßträger 14 befestigt sind. Dabei ist klar, daß am Umfang der
Rundstrickmaschine wenigstens je ein Zylinder- und Rippschloßsegment 6 bzw. 11,
vorzugsweise jedoch eine Vielzahl von Zylinder- und Rippschloßsegmenten 6 bzw. 11
angeordnet sein kann.
Der Nadelzylinder 1 ist in bekannter Weise mit Zylindernadeln 15 und zugehörigen
Steuerelementen 16 besetzt, wobei eine mustergemäße Auswahl der Zylindernadeln 15 mit
Hilfe von Auswähleinrichtungen 17 wie z. B. Elektromagneten möglich ist. Entsprechend
ist die Rippscheibe 10 mit Rippnadeln 18 besetzt, die vorzugsweise mit nicht dargestellten
Mitteln ebenfalls mustergemäß ausgewählt werden können. Im übrigen sind die Zylinderund
Rippnadeln 15, 18 in bekannter Weise mit Füßen versehen, die von Schloßteilen, die
an den Segmenten 6, 11 befestigt sind, auf vorgewählten Bahnen geführt werden.
Weiterhin ist die Rundstrickmaschine mit nicht dargestellten ersten Mitteln versehen,
mittels derer die Lage der gesamten Rippscheibenanordnung 9 parallel zur Drehachse 7
relativ zum Nadelzylinder 1 eingestellt werden kann, um den axialen Abstand der Zylinderund
Rippnadeln 15, 18 und damit die Größe der Maschen des herzustellenden Gestricks
zu verändern. Außerdem sind nicht dargestellte zweite Mittel vorhanden, mittels derer das
Rippschloßsegment 11 (bzw. alle vorhandenen Rippschloßsegmente 11 gleichzeitig) und
das Zylinderschloßsegment 6 relativ zueinander um die Drehachse 7 gedreht werden
können, um das Rippschloß in Abhängigkeit von der gewünschten Strickart auf Gleichoder
Nachzug einzustellen.
Weiterhin weist die Rundstrickmaschine an jedem Stricksystem wenigstens einen zugeordneten
Fadenführer 19 auf, mittels dessen den Zylinder- und Rippnadeln 15, 18 jeweils
wenigstens ein von einer Vorratsspule kommender Faden 20 zugeführt wird.
Schließlich kann die Rundstrickmaschine zusätzlich mit Einstellorganen 21 (z. B. Fig. 4)
und 22 (z. B. Fig. 1 und 4) versehen sein, die eine individuelle Einstellung der Abzugstiefe
der Zylinder- bzw. Rippnadeln 15, 18 an jedem Stricksystem ermöglichen.
Rundstrickmaschinen der beschriebenen Art sind allgemein bekannt und brauchen dem
Fachmann daher nicht näher erläutert werden. Beispielhaft wird in diesem Zusammenhang
auf die Druckschriften DE 19 44 454 A1 und DE 197 43 814 A1 verwiesen, die zur
Vereinfachung der Darstellung hiermit durch Referenz auf sie zum Gegenstand-der
vorliegenden Offenbarung gemacht werden.
Erfindungsgemäß sind die Fadenführer 19 beweglich, d. h. zum Beispiel verschwenkbar
oder verschiebbar an ihnen zugeordneten Zylinderschloßsegmenten 6 gelagert, wie
nachfolgend anhand der Fig. 2 bis 4 in Verbindung mit einem der Zylinderschloßsegmente
6 näher erläutert ist. Die anderem vorhandenen Fadenführer 19 sind zweckmäßig
entsprechend ausgebildet und gelagert.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 bis 4 ist der Fadenführer 19 mit Hilfe eines Halters
23 schwenkbar am Zylinderschloßsegment 6 gelagert. Der Fadenführer 19 enthält einen
Hebelmechanismus 24 und ein Fadenführerelement 25. Der Halter 23 ist fest an einem
oberen Ende und an einer radial außen liegenden Seite des Zylinderschloßsegments 6
befestigt. In einem mittleren Teil weist der Halter 23 eine durchgehende Öffnung 26 (Fig.
4, 5 und 7) auf, durch die hindurch das Einstellorgan 21 zugänglich ist. Wie insbesondere
Fig. 5 bis 8 zeigen, ist der Halter 23 in einem die Öffnung 26 umgebenden Randabschnitt
mit Bohrungen 27 für Befestigungsschrauben 28 versehen, mittels derer am zugehörigen
Segment 6 befestigt werden kann. In einem oberen Teil ist der Halter 23 gabelförmig
ausgebildet und mit zwei parallelen Gabelarmen 29 versehen, die eine U-förmige Aufnahme
für einen scheibenförmigen Endabschnitt 30a eines ersten Hebels 30 des Hebelmechanismus
24 bilden. Ein Schwenkzapfen 31, der koaxiale Bohrungen im Endabschnitt 30a
und in den beiden Gabelarmen 29 durchragt, dient zur schwenkbaren Lagerung des Hebels
30 im Halter 23. Eine gedachte Längsachse des Halters 23 steht dabei im wesentlichen
senkrecht zu einer gedachten Längsachse des ersten Hebels 30, während eine Schwenkachse
32 (Fig. 5) des Schwenkzapfens 31 im wesentlichen senkrecht zu diesen beiden
Achsen steht. Im montierten Zustand des Fadenführers 19 steht daher die Schwenkachse
32 des Schwenkzapfens 31, wie z. B. aus Fig. 1 und 9 hervorgeht, einerseits senkrecht
zur Drehachse 7, andererseits im wesentlichen senkrecht zu einem gedachten, von der
Drehachse 7 ausgehenden und durch den Mittelpunkt des Schwenkzapfens 31 verlängerten
Radius des Nadelzylinders 1 bzw. der Rippscheibe 10.
Gemäß Fig. 7 und 8 ist der Hebelarm 30 an einem vom Endabschnitt 30a entfernten
Endabschnitt gabelförmig ausgebildet und mit zwei parallen Gabelarmen 30b versehen, die
eine U-förmige Aufnahme für den einen Endabschnitt 33a eines zweiten Hebels 33 des
Hebelmechanismus 24 bilden. Ein Schwenkzapfen 34, der koaxiale Bohrungen in diesem
Endabschnitt 33a sowie in den Gabelarmen 30b durchragt, dient zur schwenkbaren
Verbindung der beiden Hebel 30 und 33, wobei eine Schwenkachse 35 des Schwenkzapfens
34 parallel zur Schwenkachse 32 des Schwenkzapfens 31 angeordnet ist. Die
durch den Schwenkzapfen 31 bewirkte gelenkige Verbindung des Hebels 30 mit dem
Halter 23 dient im übrigen zur verschwenkbaren Lagerung des gesamten Hebelmechanismus
24 am Halter 23, wobei im montierten Zustand und bei in Betriebsstellung befindlichem
Fadenführer 19 eine gedachte Längsachse des zweiten Hebels 33 im wesentlichen
senkrecht zur Längsachse des ersten Hebels 30 und parallel zur Längsachse des Halters 23
angeordnet ist. Außerdem erstreckt sich der zweite Hebel 33 entsprechend Fig. 7 vorzugsweise
oberhalb sowohl des ersten Hebels 30 als auch des Halters 23.
Wie z. B. Fig. 1, 7 und 9 zeigen, ist im montierten Zustand des Fadenführers 19 der erste
Hebel 30 im wesentlichen radial nach innen erstreckt und der zweite Hebel 33 im
wesentlichen parallel zur Drehachse 7 der Rundstrickmaschine angeordnet. Daher könnte
der Hebel 30 auch als Radiallenker bezeichnet werden, bei dem der Schwenkzapfen 31
radial außen und der Schwenkzapfen 34 radial innen angeordnet ist. Dagegen kann der
Hebel 33 auch als Vertikallenker bezeichnet werden, bei dem der Endabschnitt 33a mit
dem Schwenkzapfen 34 axial unten und ein weiterer Endabschnitt 33b axial oben angeordnet
ist.
Wie Fig. 5 bis 8 weiter zeigen, ist am Endabschnitt 33b des Hebels 33 eine Nut 37
vorgesehen, in der ein Ende eines Schiebers bzw. Tangentialhalters 38 verschiebbar
gelagert ist, und zwar im wesentlichen in einer Richtung parallel zu den Schwenkachsen
32 und 35. Außerdem weist der Endabschnitt 33b ein Langloch 39 (Fig. 5) auf, dessen
lange Seite parallel zum Schwenkzapfen 31 angeordnet ist, während das in der Nut 37
befindliche Ende des Schiebers 38 mit einer Gewindebohrung versehen ist, in die eine
auch das Langloch 39 durchragende Befestigungsschraube 40 eingedreht ist. Dadurch kann
der Schieber 38 in den durch die Ränder des Langlochs 39 vorgegebenen Grenzen hinund
herbewegt und in einer vorgewählten Lage mittels der Befestigungsschraube 40
festgelegt werden.
Am anderen Ende des Schiebers 38 ist ein oberes Ende des Fadenführerelements 25
befestigt. Zu diesem Zweck weist der Schieber 38 dort eine Nut 41 (Fig. 5) und in deren
Boden eine Gewindebohrung auf, die auf ein Langloch 42 (Fig. 6) im oberen Ende des
Fadenführerelements 25 ausgerichtet ist und eine dieses Langloch 42 durchragende
Befestigungsschraube 43 aufnimmt. Gedachte Längsachsen der Nut 41 und des Langlochs
42 sind im wesentlichen parallel zu den gedachten Längsachsen des zweiten Hebels 33 und
des Halters 23 sowie derart erstreckt, daß das Fadenführerelement 25 entsprechend Fig. 5
seitlich neben dem zweiten Hebel 33 angeordnet ist. Mit Hilfe der Befestigungsschraube
43 kann das Fadenführerelement 25 in den durch das Langloch 42 vorgegebenen Grenzen
parallel zu seiner gedachten Längsachse auf- und abbewegt und in einer vorgewählten
Lage festgelegt werden.
Das Fadenführerelement 25 kann an sich beliebig ausgebildet sein. Mit besonderem
Vorteil ist es jedoch an seinem unteren Ende (Fig. 5, 6 und 9) längs eines schmalen
Verbindungsstegs um ca. 90° abgewinkelt und dadurch mit einem im wesentlichen parallel
zur Schwenkachse 32 angeordneten Steg 44 versehen, der mit dem senkrecht dazu angeordneten
Hauptteil des Fadenführerelements 25 einen schmalen Führungsschlitz 45 bildet,
in den der Faden 20 eingelegt wird, um ihn den Stricknadeln 15, 18 anzubieten.
Der Steg 44 ist bei Anwendung von Stricknadeln 15 in Form von Zungennadeln zweckmäßig
als Zungenöffner bzw. Offenhalter für die Zungen der Nadeln 15 ausgebildet,
damit sichergestellt wird, daß die Zungen der in Richtung eines Pfeils v (Fig. 9) angenäherten
Stricknadeln 15 vor dem Erreichen des Fadenführers 19 geöffnet sind bzw. offen
gehalten werden. Eine derartige Ausbildung des Fadenführerelements 25 ist vor allem
dann zweckmäßig, wenn die Rundstrickmaschine, an der er montiert wird, mit automatischen
Fadenwechselvorrichtungen ausgestattet ist (vgl. z. B. DE 195 11 949 A1).
Wie z. B. Fig. 2 und 7 zeigen, ist jedem Fadenführer 19 ein am Rippschloß angebrachtes
Führungsteil 46 zugeordnet, das vorzugsweise am zugehörigen Rippschloßsegment 11
befestigt wird und radial von diesem nach außen ragt. Das Führungsteil 46 ist mit einer in
Fig. 2 und 3 gestrichelt, in Fig. 4 dagegen durchgezogen dargestellten Führungsnut 47
versehen, die hier als nach oben offene V-Nut ausgebildet ist. Das Führungsteil 46 dient
zur Auflage und Abstützung eines Stützteils 48, das an einem radial nach innen ragenden
und den Schieber 38 überragenden Teil des oberen Endabschnitts 33b des zweiten Hebels
33 ausgebildet ist. Das Stützteil 48 enthält vorzugsweise ein vorstehendes, in die Führungsnut
47 einlegbares Gleitelement 49, das z. B. aus einem nach unten konisch verjüngten
Ende eines Bolzens besteht, der in eine Bohrung des Endabschnitts 33 oder
Stützteils 48 eingeklebt oder eingepreßt ist und von diesem parallel zum Hebel 33 nach
unten, d. h. in Richtung des anderen Endabschnitts 33a ragt. Die Führungsnut 47 erstreckt
sich, wie z. B. aus Fig. 9 und 10 ersichtlich ist, im wesentlichen senkrecht zur Drehachse
7 und senkrecht zur radialen Richtung, d. h. im wesentlichen parallel zu einer
Tangente an den Nadelkreis des Nadelzylinders 1. Mit besonderm Vorzug ist die Führungsnut
47 dabei längs eines zur Drehachse 7 koaxialen Kreisbahnabschnitts erstreckt
(Fig. 11), dessen Radius dem Abstand der Führungsnut 47 von der Drehachse 7 (Fig. 1)
entspricht. In Fig. 11 ist die Krümmung der Führungsnut 47 übertrieben groß dargestellt.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel, das z. B. aus Fig. 2, 3 und 5 ersichtlich
ist, weist der Halter 23 in seinem oberen Bereich ein zu seiner Längsachse paralleles
Sacklock 50 auf, das in die von den Gabelarmen 29 gebildete Aufnahme für den Endabschnitt
30a des Hebels 30 mündet. Am Boden des Sacklochs 50 ist eine hier als
Schraubenfeder ausgebildete Feder 51 abgestützt, die eine auf ihrem freien Ende aufliegende
Rastkugel 52 trägt und diese in die Aufnahme für den Endabschnitt 30a zu drücken
sucht. Der Endabschnitt 30a ist hier als flache Scheibe ausgebildet, die auf dem größten
Teil ihres Umfangs zylindrisch ausgebildet und mit wenigstens zwei Rastkerben bzw.
Ausnehmungen 53 versehen ist, in die die Rastkugel 52 bei entsprechender Drehstellung
des Endabschnitts 30a eintreten kann. Dabei sind die Ausnehmungen 53 vorzugsweise von
derart ausgebildeten, z. B. V-förmig angeordneten Führungsflächen 53a (Fig. 3) begrenzt,
daß die Feder 51 nach dem Einrasten der Rastkugel 52 in eine der Ausnehmungen 53
versucht, eine bevorzugte Drehstellung des Endabschnitts 30a, in welcher die Rastkugel
52 eine zentrierte Lage in der betreffenden Ausnehmung 53 einnimmt, beizubehalten bzw.
nach einer Auslenkung wieder herzustellen.
Die Funktionsweise des beschriebenen Fadenführers 19 ist im wesentlichen wie folgt:
Nach der Montage des Fadenführers 19 am Zylinderschloßsegment 6 in der beschriebenen
und aus den Zeichnungen ersichtlichen Weise ist der zweite Hebel 33 im wesentlichen
parallel zur Drehachse 7 angeordnet. Es kann jetzt zunächst das Fadenführerelement 25 so
eingestellt werden, daß das den Faden 20 führende Ende des Führungsschlitzes 45 eine für
das Einlegen des Fadens 20 optimale Lage relativ zu den Stricknadeln 15, 18 einnimmt.
Dabei kann z. B. von der in Fig. 2 dargestellten Anordnung ausgegangen werden, bei
welcher der axiale Abstand der Rippscheibenanordnung 9 vom oberen Ende des Nadelzylinders
1 am kleinsten ist. Das Stützteil 48 befindet sich dabei in einer auf dem
Führungsteil 46 abgestützten Lage, in der das Gleitelement 49 in der Führungsnut 47
einliegt. Die Einstellung des Führungsschlitzes 45 relativ zu den Stricknadeln 15, 18 kann
dadurch erfolgen, daß die Befestigungsschrauben 40, 43 gelöst, der Schieber 38 tangential
zum Nadelkreis wnd/oder das Fadenführerelement 25 im wesentlichen parallel zur
Drehachse 7 verschoben und die Befestigungsschrauben 40, 43 nach Herstellung einer
vorgewählten Lage wieder festgezogen werden. Zusätzlich könnte auch die radiale Lage
des Fadenführerelements 25 zur Drehachse 7 einstellbar sein, indem eine weitere Verstellmöglichkeit
vorgesehen wird oder entsprechende Unterlegscheiben zwischen den Schieber
38 und das Fadenführerelement 25 gelegt werden. Die Rundstrickmaschine ist nunmehr
betriebsbereit.
Soll die Höhe der Rippscheibenanordnung 9 über dem Nadelzylinder 1 geändert werden,
braucht hierzu nur der übliche Verstellmechanismus betätigt werden (z. B. DE 19 44 454
A1). Das Fadenführerelement 25 und der Führungsschlitz 45 machen diese in Richtung
eines Pfeils w (Fig. 2) erfolgende Bewegung automatisch mit, weil der Fadenführer 19
wegen des das Stützelement 48 untergreifenden Führungsteils 46 bei nach oben gerichteten
axialen Bewegungen der Rippscheibenanordnung 9 formschlüssig mit dieser gekoppelt ist.
Durch diese axiale Bewegung wird der Hebelmechanismus 24 z. B. aus der Lage nach
Fig. 2 in die Lage nach Fig. 3 geschwenkt. Durch geeignete Wahl der Längen der Hebel
30 und 33, der Anordnung des Fadenführerelements 25 am Fadenführer 19 und der Lage
des Schwenkzapfens 31 kann erreicht werden, daß der zweite Hebel 33 dabei nur sehr
wenig in radialer Richtung geschwenkt wird und daher der Führungsschlitz 45 seine
radiale Lage zu den Zylindernadeln 15 im wesentlichen beibehält (vgl. 2 und 3). Dadurch
wird sichergestellt, daß der Faden 20 beim Abzug der Zylindernadeln 15 sicher in deren
Haken eingelegt wird. Außerdem nimmt der Führungsschlitz 45 nach einer axialen
Verschiebung der Rippscheibenanordnung 9 (Fig. 3) praktisch dieselbe Axiallage zu den
Rippnadeln 18 wie in Fig. 2 ein, so daß der Faden 20 auch den Rippnadeln 18 einwandfrei
zugeführt wird.
Wird die Rippscheibenanordnung 9 später zwecks Verkleinerung ihres Abstandes vom
Nadelzylinder 1 wieder gesenkt, macht der Fadenführer 19 auch diese, entgegengesetzt
zum Pfeil w in Fig. 2 erfolgende Bewegung mit. Das ist zum einen eine Folge der
Schwerkraft und wird zum anderen durch die Feder 51 bewirkt. Da der Endabschnitt 30a
des Hebels 30 bei einer Bewegung der Rippscheibenanordnung 9 in Richtung des Pfeils w
im Uhrzeigersinn um den Schwenkzapfen 31 gedreht wird, läuft die Rastkugel 52 dabei
gemäß Fig. 3 auf eine der Führungsflächen 53a der zugehörigen Ausnehmung 53 auf mit
der Folge, daß die Feder 51 stärker gespannt wird. Beim Absenken der Rippscheibenanordnung
9 drückt die Feder 51 dann gegen die Führungsfläche 53a und übt dadurch ein
Drehmoment im Gegenuhrzeigersinn auf den Endabschnitt 30a aus, so daß der Fadenführer
19 bei dieser Bewegung durch Kraftschluß mit dem Führungsteil 46 gekoppelt ist
und mit diesem mitbewegt wird. Natürlich sind auch andere Kopplungsarten möglich.
Für die Funktion des Stegs 44 bzw. des an diesem ausgebildeten Zungenöffners ist die
Bewegung der Rippscheibenanordnung 9 parallel zum Pfeil w unkritisch. Es ist lediglich
erforderlich, die zum Öffnen bzw. Offenhalten der Nadelzungen bestimmten Teile so hoch
auszubilden, daß sie in jeder vorgesehenen axialen Lage der Rippscheibenanordnung 9
wirksam sind.
Ein wesentlicher Vorteil des beschriebenen und zur Zeit für am besten gehaltenen
Ausführungsbeispiels besteht darin, daß der Fadenführer 19 aus den Betriebsstellungen
nach Fig. 2 und 3 radial nach außen in eine Außerbetriebsstellung nach Fig. 4 geschwenkt
werden-kann. Hierzu ist es lediglich erforderlich, den Fadenführer 19 mit der Hand in
Richtung des Pfeils w (Fig. 2) etwas anzuheben, bis das Gleitelement 49 aus der Führungsnut
47 herausgetreten ist, und dann als Ganzes im Uhrzeigersinn um den Schwenkzapfen
31 zu verschwenken. In einer gewünschten Außerbetriebsstellung kann die
Rastkugel 52 dann in eine weitere am Umfang des Endabschnitts 30a ausgebildete
Ausnehmungj 53 einrasten (Fig. 4). Diese Möglichkeit des Hin- und Herschwenkens des
Fadenführers 19 ist unabhängig davon, in welcher Höhenlage sich die Rippscheibenanordnung
9 befindet oder welche relative Drehstellung das Rippschloßsegment 11 relativ zum
Zylinderschloßsegment 6 einnimmt.
Weiter es ist möglich, wie insbesondere Fig. 9 und 10 zeigen, das Rippschloßsegment 11
um die Drehachse 7 in Umfangsrichtung relativ zum Zylinderschloßsegment 6 zu drehen.
Hierzu können wiederum an sich bekannte Mittel (z. B. DE 19 44 454 A1) angewendet
werden. Fig. 9 zeigt beispielsweise eine Stellung, in der der Nadelzylinder 1 und die
Rippscheibe 10 mit Gleichzug arbeiten, d. h. in der die tiefsten Punkte der Nadelbahnen
beider Schloßsegmente 6, 11 vertikal übereinander liegen. Dagegen zeigt Fig. 10 eine
Einstellung auf Nachzug, in der das Rippschloßsegment 11 gegenüber der Stellung nach
Fig. 9 um einige Nadelteilungen in Richtung des Pfeils v verschoben ist. Der Fadenführer
19 bleibt dabei jedoch unverändert in der Stellung nach Fig. 9, weil beim Drehen des
Rippschloßsegments 11 das an diesem befestigte Führungsteil 46 ebenfalls in Richtung des
Pfeils v verschoben wird und dabei am Stützteil 48 (Fig. 7) bzw. am Gleitelement 49 des
in dieser Richtung v unverschiebbaren Fadenführers 19 entlang gleiten kann, wie in
Fig. 10 durch eine gestrichelte Linie 47a angedeutet ist.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, das auf
vielfache Weise abgewandelt werden kann. Dies gilt beispielsweise für den Hebelmechanismus
24, bei dem die beiden Hebel 30 und 33 auch zu einem einstückigen Teil fest
miteinander verbunden sein können. Für diesen Fall könnte durch geeignete Wahl der
Längen der Hebel 30, 33 und der Lage des Schwenkzapfens 31 wiederum sichergestellt
werden, daß die Lage des Führungsschlitzes 45 (oder irgendeiner Fadenführeröse od. dgl.)
beim Verstellen der Rippscheibenanordnung 9 über den gesamten dafür vorgesehenen
Verstellbereich in Richtung des Pfeils w nur vergleichsweise geringfügig geändert wird
und daher nicht korrigiert werden muß. Weiter kann der Fadenführer 19 durch andere
Mittel in Richtung des Pfeils w (bzw. entgegengesetzt dazu) mit dem Rippschloßsegment
11 gekoppelt werden. Denkbar wäre sogar eine Umkehrung der Bewegungen insoweit, als
das Zylinderschloßsegment 6 relativ zum Rippschloßsegment 11 gedreht bzw. der
Nadelzylinder 1 zusammen mit dem Zylinderschloßsegment 6 axial relativ zur Rippscheibenanordnung
9 bewegt wird. Abgesehen davon könnte das Fadenführerelement 25 axial
verschiebbar anstatt radial verschwenkbar am Zylinderschloßsegment 6 geführt sein, in
welchem Fall der Schwenkmechanismus 24 entfallen und z. B. durch eine Gleitführung
ersetzt würde. Auch bei dieser Variante könnte die axiale Kopplung mittels der Teile 46
bis 49 und gegebenenfalls mittels zusätzlicher Federn od. dgl. erfolgen. Außerdem
könnten bei beiden Varianten anstelle der Rastmittel 52, 53 auch andere, einfach zu
bedienende Arretiermittel vorgegeben sein, um die Fadenführer 19 zumindest in den
Betriebsstellungen festzulegen. Insoweit sind die Begriffe "schwenkbar", "verschiebbar"
bzw. allgemein "beweglich" so zu verstehen, daß die gewünschten und beschriebenen
Einstellungen ohne umständliche Manipulationen möglich sind und zumindest nach einer
Entarretierung eine Einstellung, vorzugsweise auch eine zentrale Verstellung des Abstandes
bzw. der Drehwinkelstellung zwischen dem Nadelzylinder 1 und der Rippscheibenanordnung
9 vorgenommen werden kann. Weiter können in vorteilhafter Weise
Hubbegrenzungsmittel vorgesehen werden, die ein unbeabsichtigtes Verschwenken des
Fadenführers 19 radial nach innen oder außen verhindern. Hierzu dienen z. B. zwei am
Hebel 30 angebrachte Endanschläge 54 (Fig. 2 bis 4), zwischen denen ein arn Hebel 33
angebrachter Ansatz 55 angeordnet ist. Dadurch legen die beiden Endanschläge 54 den
maximalen Verschwenkbereich des Hebels 33 bei in Raststellung befindlichem Endabschnitt
30a des ersten Hebels 30 fest, was auch bei Herstellung der Außerbetriebsstellung
nach Fig. 4 zweckmäßig ist. Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen
Merkmale auch in den anderen als den dargestellten und beschriebenen Kombinationen
angewendet werden können.