Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Anbindung
eines hohlzylindrischen λ-Sondenhalters an ein Abgasrohr
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 und eine Vorrichtung
zu der Durchführung des Verfahrens gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruches 9.
λ-Sondenhalter sind in vielfältiger Art wie beispielsweise aus
der DE 34 09 045 C1 bekannt. Bei all diesen Bauarten wird der
Halter in seiner Form in ganz spezieller Weise an die gekrümmte
Form des Abgasrohres angepaßt, um eine maßhaltige Anbindung des
Halters an das Abgasrohr zu erhalten, die gewährleistet, daß
durch einen sich anschließenden Schweißvorgang des Halters an
das Abgasrohr eine mechanisch und thermisch belastbare Verbindung
zwischen den Verbindungspartnern entsteht. Die spezielle
Anpassung ist jedoch fertigungstechnisch aufwendig und daher
kostenintensiv. Insbesondere bei knappen Bauraumverhältnissen,
bei denen der hohlzylindrische Halter zwangsweise mit seiner
Mantelfläche am Abgasrohr angebracht werden muß, kann dies bislang
nahezu maßgerecht nur zum einen durch hochkompliziertes
Konturenfräsen der Mantelfläche des Halters oder durch Ausbildung
des Halters als Feingußteil, an dem die Anlagekontur beim
Gießvorgang ausgestaltet wird. Beide Verfahren erfordern teuere
Werkzeuge und lange Prozeßzeiten, die ebenfalls für gesteigerte
Kosten beim Ausbilden einer geeigneten Anbindung des Halters am
Abgasrohr sorgen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren bzw.
eine Vorrichtung zu entwickeln, mit dem in einfacher Weise und
bauraumsparend eine maßhaltige Anbindung eines λ-Sondenhalters
an ein Abgasrohr erzielbar ist.
Die Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruches
1 hinsichtlich des Verfahrens und durch die Merkmale
des Patentanspruches 9 hinsichtlich der Vorrichtung gelöst.
Die Erfindung basiert auf dem Gedanken, zur Ausbildung der Anbindung
die Innenhochdrucktechnik auszunützen, mittels der aufgrund
der daraus erwachsenen Möglichkeit, Abgasrohre mit kompliziert
verlaufenden Krümmungen quasi fertigungstoleranzfrei
auszubilden, Abgasstränge oder Teile davon in letzter Zeit vermehrt
hergestellt werden. Dabei wird in einfacher Weise das Abgasrohr
mittels Innenhochdruck an der Stelle, an der die künftige
Anlageflache des Halters vorgesehen ist, bezüglich der Anlagekontur
der Mantelfläche des Halters konturgetreu, also
formnegativ an diese angepaßt. Die Anbindung des Halters mit
seiner Mantelfläche an das Abgasrohr erspart Bauraum, wobei der
Halter an dieser Stelle in gewissem Umfang quasi in das Abgasrohr
zumindest jedoch in die Rohrwandung versenkt gelegen ist.
Dies geschieht verfahrensökonomisch gemeinsam mit der Umformung
des Rohrrohlinges zur gewünschten Fertigform des Abgasrohres in
nur einem Arbeitsgang. Günstig ist darüber hinaus, daß die Ausbildung
dieser Anbindung über vielzählige Umformabläufe hinweg
exakt reproduzierbar ist. Des weiteren entfällt die Ausbildung
von teueren Spezialteilen, wie das anfangs erwähnte Feingußteil,
sowie aufwendige gesonderte Fertigungsverfahren, die geeignet
sind, um den Halter dem Abgasrohr in der Anlagekontur
anzupassen. Nunmehr ist es lediglich ein einfaches und damit
kostengünstiges Drehteil als Halter erforderlich, das außer dem
Innengewinde für die Schraubaufnahme der λ-Sonde allein eine
Querbohrung aufweisen muß, die mit der Öffnung im Abgasrohr zur
Erreichung eines Zugangs des Abgasstromes zur λ-Sonde korrespondiert.
Weiterhin erscheint die gemeinsame Benutzung ein und
desselben Werkzeuges in Richtung der Kostenersparnis und des
Platzaufwandes vorteilhaft. Dabei kann das Formgebungsmittel
entweder fest in einer Matrize des Umformwerkzeuges installiert
oder in einer Austauschmatrize aufgenommen sein, die bedarfsweise
in den Grundkörper des Umformwerkzeuges eingesetzt werden
kann.
Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung können den Unteransprüchen
entnommen werden; im übrigen ist die Erfindung anhand
eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles
nachfolgend näher erläutert; dabei zeigt:
Fig. 1 in einer perspektivischen Darstellung einen Abgasstrang
mit einem λ-Sondenhalter in erfindungsgemäßer Anbindung an zwei
Abgasrohre des Stranges, Fig. 2 in einer perspektivischen Darstellung ein Abgasrohr des
Stranges aus Fig. 1 mit der erfindungsgemäß ausgebildeten Anlagefläche
für einen λ-Sondenhalter, Fig. 3 in einem seitlichen Längsschnitt den λ-Sondenhalter aus
Fig. 1, Fig. 4 in einem Querschnitt ein Rohrrohling in einem Innenhochdruck-Umformwerkzeug
mit integriertem Prägestempel, Fig. 5 in einem Querschnitt den Rohrrohling aus Fig. 4 unter
Beaufschlagung des Prägestempels in drucklosem Zustand des Innennochdruck-Umformwerkzeuges, Fig. 6 in einem Querschnitt den Rohrrohling aus Fig. 4 unter
Beaufschlagung des Prägestempels mit im Innenhochdruck-Umformwerkzeug
herrschendem Innenhochdruck, Fig. 7 in einem Querschnitt den Rohrrohling aus Fig. 4 unter
Beaufschlagung des Prägestempels und eines Stanzstempels mit im
Innenhochdruck-Umformwerkzeug herrschendem Innenhochdruck, Fig. 8 in einem Querschnitt den Rohrrohling aus Fig. 4 im Niederdruckzustand
des Innenhochdruck-Umformwerkzeuges mit rückversetztem
Präge- und Stanzstempel beim Verklemmen des Lochbutzens
in der Lochung mittels eines Stößels.
In Fig. 1 ist ein Abgasstrang 1 dargestellt, der einerseits an
einem Eingangsflansch 2, mittels dessen der Strang 1 an einem
Zylinderkopf einer Brennkraftmaschine befestigt ist, und andererseits
an einem Ausgangsflansch 3 angebracht ist, an den sich
zum Auspuff hin die weitere Abgasleitung, bspw. unmittelbar ein
Katalysator, anschließt. Der Abgasstrang 1 ist im wesentlichen
aus zwei separat verlaufenden Abgasrohre 4,5 gebildet, die im
Bereich des Ausgangsflansches 3 ineinander münden. Stromauf
dieser Einmündung ist zwischen den Rohren 4,5 ein hohlzylindrischer
hülsenförmiger λ-Sondenhalter 6 angeordnet, der an beiden
Rohren 4,5 mit Bereichen seiner Mantelfläche 7 flächig angeschweißt
ist.
Der Sondenhalter 6 ist als Drehteil ausgebildet (Fig. 3) und
weist eine zentrische Bohrung 8 mit einem Innengewinde 9 auf,
in die die λ-Sonde 10 eingeschraubt ist. Der Sondenhalter 6 besitzt
weiterhin zwei Querbohrungen 11,12, die die zentrische
Bohrung 8 zumindest anschneiden und auch - je nach Lage der
Rohre 4,5 und des Sondenhalters 6 zueinander - als eine einzige
Durchgangsbohrung ausgebildet sein können. Die Querbohrungen
11,12 bzw. die Durchgangsbohrung dienen zur Verbindung des Meßfühlers
der λ-Sonde 10 mit einem in den Rohren 4,5 geführten
Abgasstrom.
Die Rohre 4,5 sind maßhaltig innenhochdruckumgeformt und kalibriert.
Stellvertretend für beide Rohre 4,5 weist an der Stelle
der Anlage des Sondenhalters 6 das Abgasrohr 4 eine Einwölbung
13 auf, die formnegativ zur Anlagekontur der Mantelfläche 7 des
Sondenhalters 6 mittels Innenhochdruckumformen ausgebildet ist.
In der Einwölbung 13 besitzt das Abgasrohr 4 eine Öffnung 14,
an die sich die Querbohrung 11 anschließt und über die die Sonde
10 mit Abgas aus dem Abgasrohr 4 beaufschlagbar ist.
Im folgenden ist im Zusammenspiel mit dem dazu verwandten Werkzeug
der Herstellungsprozeß der die Einwölbung 13 und die Öffnung
14 beinhaltenden Anbindung anhand der Fig. 4-8 beschrieben.
Ein Rohrrohling 15 wird in ein Innenhochdruck-Umformwerkzeug 16
eingelegt, das in ein Oberwerkzeug 17 und ein Unterwerkzeug 18
geteilt ist. Dabei wird vom Oberwerkzeug 17 und Unterwerkzeug
18 durch Vorsehen entsprechender Aussparungen in deren einander
zugewandten Stirnflächen 19,20 eine Gravur 21 gebildet, in die
der Rohling 15 mit Spiel liegt. In der Trennebene 22 der beiden
Werkzeughälften 17,18 liegt eine Führungsbohrung 23, die in die
Gravur 21 ausmündet und in der ein Prägestempel 24 verschiebbar
geführt ist.
Die zum Rohling 15 weisende in die Gravur 21 eintauchbare
Stirnseite 25 des Prägestempels 24 ist in ihrer Konturierung -
zumindest dort, wo später sich die Anlagefläche der Einwölbung
13 für den Sondenhalter 6 befindet - entsprechend der Anlagekontur
der Mantelfläche 7 des Sondenhalters 6 ausgebildet. In
Fig. 4 befindet sich der Prägestempel 24 noch in einer von der
Gravur 21 zurückgezogenen Position, wobei das Umformwerkzeug 16
und der Rohling 15 in bezüglich eines Fluiddruckes drucklosem
Zustand sind.
Der Prägestempel 24 wird nun gemäß Fig. 5 in die Gravur 21,
vorzugsweise hydraulisch, hineingeschoben, wobei er den Rohling
15 an der Beaufschlagungsfläche einbeult. Dies kann sowohl ohne
vorherige Befüllung des Rohlings 15 mit einem Druckfluid erfolgen
als auch mit Befüllung ggf. unter Erzeugung eines gemäßigten
unterhalb eines Umformdruckes angesiedelten Innenhochdruckes.
Mit Befüllung wird die Knickgefahr des Rohlings 15 bei
der Einbeulung zwar vermieden, jedoch sind zur einbeulenden Beaufschlagung
hohe Eindrückkräfte erforderlich. Ohne Befüllung
besteht die Gefahr des Knickens, jedoch kann dies durch geeignete
Auslegung des Stempeldurchmessers und der Rohrwandstärke
ebenfalls vermieden werden. Auf alle Fälle kann die Einbeulung
in einfacher Weise erfolgen. In dieser Einbeulstellung verbleibt
vorerst der Prägestempel 24. Wenn nicht schon vorher
ausgeführt, wird nun der eingebeulte Rohling 15 mit einem
Druckfluid befüllt.
Danach wird ein Innenhochdruck aufgebaut, der den Rohling 15
aufweitet und an die Konturierung des Prägestempels 24 preßt
(Fig. 6). Nach weitgehender Anlage der Rohlingswandung an die
Gravur 21 des Umformwerkzeuges 16 wird ein den bisherigen Aufweitdruck
übersteigender Kalibrierdruck erzeugt, mittels dessen
das nunmehr in seiner Fertigform maßhaltig vorliegende Abgasrohr
4,5 in einem Preßsitz an der Gravur 21 allseitig anliegt
und die aus der Einbeulung resultierende Einwölbung 13 fertig
ausgebildet wird Aufgrund der Kalibrierdruckes werden auch die
hinsichtlich der Einbeulung nebenliegenden, bei dem Einbeulvorgang
unerwünscht miteingezogenen Bereiche der Rohlingswand ausgebeult
und entsprechend der Anlage an der Gravur 21 eingeebnet.
Denkbar ist, das Ausbilden der Einwölbung 13 samt Einbeulen
während des Aufweitens des Rohrrohlinges 15 erfolgen zu
lassen, wodurch Prozeßzeit eingespart wird. Dies erfordert jedoch
das Aufbringen hoher hydraulischer Kräfte für den Prägestempel
24 sowohl beim Einbeulen als auch beim Formgeben der
Einwölbung 13. Des weiteren ist ebenfalls denkbar, zuerst den
Rohrrohling 15 in die Fertigform des Abgasrohres 4,5 umzuformen
und dann in einer anschließenden Umformstufe die Ausbildung der
Einwölbung 13 vorzunehmen. Dies bringt zwar den Nachteil verlängerter
Prozeßzeit, erniedrigt jedoch den Kraftaufwand für
den Prägestempel 24, da die Druckverhältnisse innerhalb des
fertiggeformten Abgasrohres 4,5 gezielt auf die Ausbildung der
Einwölbung 13 anpaßbar sind.
Alternativ zu dem Prägestempel 24 ist es denkbar, daß das Abgasrohr
4,5 oder der Rohrrohling 15 mittels Innenhochdruck an
eine Gravur 21 eines Innenhochdruck-Umformwerkzeuges 16 angepreßt
wird, die an der Stelle der zu erzeugenden Einwölbung 13
entsprechend der Konturierung des Sondenhalters 6 ausgebildet
ist. Hierbei wird zwar durch den Wegfall des Prägestempels 24
die Teilezahl für den Herstellungsprozeß reduziert und die
Steuerung für diesen insgesamt vereinfacht, jedoch können nur
Rohrrohlinge 15 bzw. Abgasrohre 4,5 in die Gravur 21 eingebracht
werden, deren Durchmesser kleiner ist als der Durchmesser
der Gravur 21 an der Stelle ihres nach innen stehenden Konturwulstes.
Einerseits schließt dies eine Einbringung eines
fertigumgeformten Abgasrohres 4,5 zur Ausbildung einer Einwölbung
13 aus, da dazu auch gleichzeitig eine Aufweitung des Abgasrohres
4,5 einhergeht, die die Fertigform unerwünscht verändert.
Andererseits werden nach Einbringen eines Rohrrohlinges
15 beim Aufweiten bis zur Anlage an der Gravur 21 relativ hohe
Umformgrade erforderlich, die gegebenenfalls zum Versagen des
Rohlingsmaterials und damit zu einer erhöhten Ausschußrate des
gefertigten Abgasrohres 4,5 führen.
Wie aus Fig. 7 zu entnehmen ist, verweilt der Prägestempel 24
weiterhin in seiner Einbeulstellung. Der Prägestempel ist hohlgebohrt
und nimmt in seiner Bohrung 26 einen dort verschiebbar
geführten Stanzstempel 27 auf. Der Stanzstempel 27 weist eine
stirnseitige Ringzacke 28 auf, mit der er bei Beaufschlagung
des Abgasrohres 4,5 in dessen Wandungsmaterial eindringt, wobei
die Eindringtiefe derart bemessen ist, daß nur noch eine schmale
umlaufende Dünnstelle 29 in der Rohrwandung verbleibt. Danach
wird der Stanzstempel 27 zurückgezogen, wonach unter Innenhochdruck
die Rohrwandung entlang der Dünnstelle 29 sauber
reißt, wodurch die Öffnung 14 im Abgasrohr 4,5 und ein Lochbutzen
30 aus Wandungsmaterial entsteht. Der Stanzstempel 27 wird
nur soweit zurückgezogen, daß der Lochbutzen 30 die Öffnung 14
nicht verläßt. Durch den Riß entsteht im umgeformten Abgasrohr
4,5 ein Druckabfall. Aufgrund der Integrierung des Stanzstempels
27 in den Prägestempel 24 wird zum einen Bauraum im Umformwerkzeug
16 gespart und zum anderen eine in der Lage innerhalb
der Einwölbung 13 jederzeit und ohne Aufwand exakt reproduzierbare
Öffnung 14 erzeugt. In der oben erwähnten auf einer
speziellen Ausbildung der Gravur 21 basierenden Alternative
kann ebenfalls eine Durchführung angeordnet sein, in der ein
einen Stanzstempel aufnehmender Prägestempel geführt ist.
Nach Fig. 8 weist der Stanzstempel 27 mittig eine Führungsbohrung
31 auf, in der ein Stößel 32 verschiebbar geführt ist. Der
Stößel 32 ist federbelastet und beim Stanzen gegen das Abgasrohr
4,5 vorgespannt. Nach dem Druckabfall herrscht im Abgasrohr
4,5 nur noch ein einen Umformdruck untersteigender Fluidinnendruck,
wobei auch eine völlige Druckentspannung vorgesehen
sein kann. Weiterhin ist es denkbar, das Fluid aus dem Abgasrohr
4,5 herauszuleiten. In allen erwähnten Fällen wird federbelastet
mit dem Stößel 32 der Lochbutzen 30 beaufschlagt und
in die Öffnung 14 überstandsfrei in verklemmender Weise hineingeschoben.
Der Prägestempel 24 wird gemeinsam mit dem Stanzstempel
27 zurückgezogen, wodurch sich beide vom Abgasrohr 4,5
lösen. Nach Öffnen des Umformwerkzeuges 16 wird das umgeformte
und gelochte Abgasrohr 4,5 entnommen, wonach der Lochbutzen 30
durch einen Stift herausgedrückt wird, so daß die Öffnung 14 im
Abgasrohr 4,5 freigegeben wird. In einem abschließenden Vorgang
wird letztlich der Halter 6 konturgerecht in die Einwölbung 13
an dem Abgasrohr 4,5 eingesetzt und mit diesem verschweißt.
Im übrigen sei noch angemerkt, daß die Anlagefläche auch an
Hohlprofilen jedwelcher Art ausgebildet werden kann, wie beispielsweise
im Ansaugtrakt einer Brennkraftmaschine oder an
hohlen Rahmenteilen von Karosserien oder Achsträgern bzw. -lenkern.