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Zinkenfräsapparat Die Erfindung betrifft einen Zinkenfräsapparat mit
an den Zähnen einer Schablone von Hand entlang führbarem motorisch angetriebenem
Fräser und zwei getrennten, um 9o° versetzten Vorrichtungen zum Festspannen von
Holzstücken.
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Bisher waren die Vorrichtungen zum Fräsen der Zinken als stationäre,
mit ihrem Gestell auf dem Boden stehende Maschinen -ausgebildet und ihre den Fräser
antreibenden Motoren waren mit der Maschine in irgendeiner Weise dauernd so verbunden,
daß sie an den Zähnen der Schablone von Hand entlang geführt werden konnten.
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Diese Bauart der Zinkenfräsmaschinen war umständlich, und die Maschinen
waren dadurch teuer, so daß sie von kleineren Betrieben nicht beschafft werden konnten.
Außerdem hatten sie den Nachteil, daß lange Holzstücke, an die die Zapfen anzufräsen
sind und senkrecht eingespannt werden, ihrer Länge wegen nach unten einen großen
Raum beanspruchen, der in der Regel nicht zur Verfügung steht, oder mußten die Holzstücke
über der Maschine nach oben stehend gefräst werden, was unzweckmäßig war, u. a.
weil mit dem Motor unterhalb der Schablone gearbeitet werden mußte.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Zinkenfräsvorrichtung
so auszubilden, daß sie auch von kleineren Betrieben beschafft werden kann.
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Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Vorrichtung
als transportabler Apparat ausgebildet ist, der eine auf einen Werktisch od. dgl.
auflegbare Grundplatte aufweist, und daß der Motor des Fräsers ohne Verbindung mit
dein-Apparat
ist. Seine Unterfläche und die obere Fläche der Schablone sind eben, so daß der
Motor auf der Schablone so verschoben werden .kann, wie notwendig ist, um seinen.
Fräse .. an den Zähnen der Schablone entlang führen zu können.
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.Die Grundplatte des Zinkenfräsapparats ist gemäß der Erfindung als
rechtwinkliges Winkelstück ausgebildet, auf dessen Schenkeln die Festspannvorrichtungen
für die Holzstücke befestigt sind, wobei die Schablone auf dem einen Schenkel vor-
und zurückverstellbar sowie auswechselbar angeordnet ist.
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Diese Bauart des Zinkenfräsapparats hat den Vorteil, daß er auf jedem
Werktisch aufgelegt werden kann, beispielsweise auf eine- Hobelbank, auf der er
mittels der Bankhalten befestigt wird.
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Weiter hat diese Bauart -den .Vorteil, daß .der Zinkenfräsapparat
zum Fräsen langer Holzstücke mit seiner Grundplatte so auf den Werktisch aufgelegt
werden kann, daß er mit seinem sonst nach unten gerichteten Schenkel aufliegt. Die
-langen Holzstücke liegen dann waagerecht, und stehen hinten aus dem Zinkenfräsapparat
heraus.
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Die Festspannvorrichtungen für die Werkstückebestehen aus einer über
die ganze Breite der Spannfläche weglaufenden Brücke, die gegen diese mit parallel
bleibender Druckfläche bewegbar und mittels Exzentern gegen das Holzstück spannbar
ist, die an den Enden einer über die Brücke weglaufenden drehbaren Griffstange angeordnet
sind.
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Bisher wurden die Werkstücke mittels eines auf sie unmittelbar einwirkenden
Exzenters festgespannt, was den Nachteil hatte, daß das Werkstück beim letzten Anziehen
vielfach in der Längsrichtung etwas verschoben wurde. Dieser Nachteil tritt bei
der Festspannvorrichtung gemäß der Erfindung insofern nicht auf, als die Brücke,
in einer zur Oberfläche des Werkstücks senkrechten Bewegung auf dieses aufgesetzt
wird.
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Die Griffstange ist in von Hand dreh- und feststellbaren Scheiben
exzentrisch und drehbar .gelagert. Durch Drehen der Scheiben können die Spannexzenter
auf die Stärke des jeweils zu fräsenden Holzstückes eingestellt werden.
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Die Festspannbrücke, die auf dem die Schablone tragenden Schenkel
der Grundplatte angeordnet ist, trägt mittels Säulen od. dgl. hinten eine zweite
Brücke und-vörn: eine dxitte Brücke, die ihrerseits wieder die Schablone trägt,
deren vordere Kante den Tiefenanschlag beim Fräsen der Lücken bildet.
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Inder Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung beispielsweise dargestellt.
Es zeigen Fig. 1, 2 und 3 Vorderansicht, Draufsicht und Seitenansicht des Zinkenfräsapparats,
Fig.4 einen vergrößerten Achsenschnitt durch das eine. -Ende einer der Festspannvorrichtungen
und Fig. 5 eine -schaubildliche Ansicht zweier gefräster Holzstücke mit Seitenanschlägen.
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Die Grundplatte i des Zinkenfräsapparats besteht aus einem Winkelstück
(Fig.-3), auf dessen Schenkeln die Vorrichtungen zum Festspannen der Holzstücke
2, 3 angeordnet sind; mittels welcher sie auf den Schenkeln so festgespannt werden,
daß das Holzstück 2, in das die Lücken 4 eingefräst werden sollen, waagerecht und
das Holzstück 3, in das die Zähne 5 eingefräst werden sollen, senkrecht festgespannt
ist (Fig.5), dessen Stirnfläche mit der oberen Fläche des Holzstückes 2 bündig abschneidet.
- @ Auf dem Schenkel der Grundplatte i, auf dem das Holzstück :2 festgespannt wird,
ist auch die Schablone 6 befestigt, die der jeweiligen Stärke des Holzstückes 3
entsprechend vor und zurück verstellt werden kann und auswechselbar ist.
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.Gewöhnlich wird die Zapfenfräsmaschine mit dem einen Schenkel so
auf einen Werktisch 7, beispielsweise eine Hobelbank, aufgelegt, daß der ändere-
Schenkel nach unten steht (Fig.3). Wird mit dem Zinkenfräsapparat auf einer Hobelbank
als . Werktisch 7 gearbeitet, so kann er mittels der Bankhaken festgespannt werden,
die an den Flanken der Grundplatte i angreifen.
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Die Schablone 6 kann. auch so angeordnet sein, daß sie mit ihren Zähnen
nach hinten steht.
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Der Elektromotor 8, mit dem der Zirikenfräser 9 angetrieben wird,
ist ohne Verbindung mit dem Zinkenfräsapparat. Er ist mit einer auf der Unterfläche
ebenen Grundplatte io versehen, mittels welcher er auf der auf der oberen Fläche
gleichfalls ebenen Schablone 6 verschoben werden kann. Mit Hilfe zweier Handgriffe
i i wird der Elektromotor 8 mittels seiner Grundplatte io auf der Schablone 6 so
geführt, daß eine Führungsrolle 31 des Fräsers 9 an den Zähnen der Schablone 6 entlang
gleitet, wodurch die Lücken 4 des Holzstückes 2 in Übereinstimmung mit den Zähnen
5 des Holzstückes 3 gefräst werden.
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Bei langen Holzstücken 3 wird der Zinkenfräsapparat so auf den Werktisch
7 aufgelegt, daß der bisher nach unten gerichtete Schenkel der Grundplatte i auf
demselben aufliegt und der andere Schenkel nach oben steht. Das lange Holzstück
3 liegt dann waagerecht und steht hinten aus dem Zapfenfräsapparat heraus.
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Das Festspannen der Holzstücke 2 und 3 auf den Schenkeln der Grundplatte
i geschieht mittels je einer Brücke i2 und 13, die über die ganze Breite der Spannfläche
laufen. Sie sind an beiden Enden zwischen Führungen 14 so geführt, daß sie auf das
festzuspannende Holzstück 2 bzw. 3 gesenkt werden können. Die Andrückfläche, d.
h. die Unterseite der Brücken 12, 13, bleibt hierbei parallel mit sich.
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Das Senken der Brücken 12, 13 und damit das Festspannen der Holzstücke
2, 3 wird mittels einer mit Griff i5 versehenen Querstange 16 vorgenommen, die exzentrisch
in Scheiben 17 drehbar gelagert ist, die ihrerseits in einem Ring 18 der Führungen
14 drehbar gelagert sind (Fig. 4). Auf der Griffstange 16 sind nahe bei ihren Enden
Exzenter ig angeordnet, die in einem. an den Brücken 12 und 13 befestigten Bügel
2o drehbar gelagert sind und sich gegen dessen oberen Quersteg legen. Durch Schwenken
der Griffstange 16 mittels ihres Griffes 15 drücken die Exzenter ig die Brücken
12, 13 auf die Holzstücke 2, 3, ohne sie in der Längsrichtung zu verschieben.
Da
der Hub der Exzenter ig sich nach der Stärke der Holzstücke 2, 3 richtet, ist die
Griffstange 16 mit ihren Exzentern ig gegen sie verstellbar angeordnet. Dies geschieht
durch Drehen der Scheiben 17 in eine andere Drehstellung, wodurch die Griffstange
16 mit ihren. Exzentern ig den Holzstücken 2, 3 mehr oder weniger genähert wird.
In der jeweiligen Drehstellung sind die Scheiben 17 feststellbar. Zu diesem Zweck
sind sie axial verschiebbar, und an der Außenfläche des Ringes 18 ist ein axial
stehender Zapfen 2i angeordnet. Ferner sind an der Innenfläche der Scheiben 17 auf
einer Kreislinie axiale Bohrungen vorgesehen, in die der Zapfen 2i einzutreten bestimmt
ist. Um die Scheiben 17 drehen zu können und den Zapfen 21 aus der der jeweiligen
Drehstellung der Scheiben 17 entsprechenden Bohrung 22 auszuziehen, werden die Scheiben
17 zurückgezogen, bis ihr Zapfen 21 frei ist. Wenn sie in die jeweils erforderliche
Drehstellung gedreht sind, werden sie nach ihrer Freigabe durch eine Feder 23 wieder
nach innen gedrückt, wodurch der Zapfen 21 in die ihm gegenüberstehende Bohrung
22 eintritt. Die Federn 23 halten ihre Scheiben 17 dann in der eingestellten Lage.
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Zum Festdrücken des Holzstückes 2, in das die Lücken q. eingefräst
werden sollen, ist hinter der Brücke 12 eine zweite Brücke 24 angeordnet, die durch
Säulen 25 od. dgl. mit der Brücke 12 in Verbindung steht. Die Säulen 25 laufen durch
die Brücke 12 hindurch, so daß die Brücke 2.4 die Bewegun.gen der Brücke 12 mitmachen
muß. Die Säulen 25 tragen ferner vorn eine weitere Brücke 26, die ihrerseits
die Schablone 6 trägt, deren Vorderkante 27 die Bewegung des Fräsers g beim Fräsen
der Tiefe der Lücken q. begrenzt.
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Die Säulen 25 sind in der Brücke 12 verschiebbar, um die Schablone
6 vor und zurück der Stärke des Holzstückes 3 entsprechend einstellen zu können.
In der jeweiligen Lage werden die Säulen 25 und mit ihnen die Schablone 6 mittels
Griffschrauben 28 festgestellt, die in der Brücke 12 verschraubbar sind.
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Um den Lücken q. und Zähnen 5 an den Holzteilen 2, 3 die richtige
Lage zu geben, sind zu bei-