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DE8620788U1 - Seifen-Spender - Google Patents

Seifen-Spender

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Publication number
DE8620788U1
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DE
Germany
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front cover
soap dispenser
dispenser according
pump
approximately
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DE19868620788
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Erich Schumm 7157 Murrhardt De GmbH
Original Assignee
Erich Schumm 7157 Murrhardt De GmbH
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K5/00Holders or dispensers for soap, toothpaste, or the like
    • A47K5/06Dispensers for soap
    • A47K5/12Dispensers for soap for liquid or pasty soap
    • A47K5/1202Dispensers for soap for liquid or pasty soap dispensing dosed volume
    • A47K5/1204Dispensers for soap for liquid or pasty soap dispensing dosed volume by means of a rigid dispensing chamber and pistons

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Seifen-Spender mit einer handbetä'gigbären Spender-Pumpe und mit einer Pumpenvorkammer für die Seife, an deren Oberseite eine Speicherflasche anschließbar ist.
Bei bekannten Seifen-Spendern dieser Art dient die Pumpenvorkammer im wesentlichen nur als Ansaugkammer für die Pumpe, wobei die Pumpenvorkammer im Verhältnis zum Flascheninhalt der Speicherflasche nur ein äußerst geringes Nutzvolumen hat, da davon ausgegangen wird, daß aus der druckdicht angeschlossenen Speicher flasche stets Flüssigseife nachfließt. Es hat sich jedoch gezeigt, daß eine überwachung des Füllzustandes des Seifen-Spenders und die rechtzeitige Feststellung der Entleerung der Speicherflasche in diesem Fall nur durch äußerst häufige Kontrollen wirksam zu erreichen ist, was einen recht hohen Arbeitsaufwand mit sich bringt.
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Es ist auch bekannt, an der Pumpenvorkammer zwei benachbart zueinander und in der Höhe geringfügig gegeneinander versetzte Speicherflaschen anzubringen; jedoch hat sich gezeigt, daß die tiefer liegende Speicherflasche meist nicht entleert wird, so daß nach entsprechend langer Verweilzeit dieser Speicherflasche im Seifen-Spender die Flüssigseife altert, verklebt und die Spender-Pumpe so verstopfen kann, daß ein weiterer Betrieb nicht mehr möglich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Seifen-Spender der genannten Art zu schaffen, bei welchem auch dann, wenn nur eine einzige Speicherflasche anschließbar ist, nach der Entleerung dieser Speicherflasche noch ein so großes Reservevolumen an Flüssigseife zur Verfügung steht, daß diese auch nach einem verhältnismäßig langen Zwischenintervall bis zur nächsten Füllstandskontrolle unter normalen Betriebsbedingungen nicht verbraucht ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Seifen-Spender der eingangs beschriebenen Art gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Pumpenvorkammer als Reservespeicher mit einem vorteilhaft mehr als ein Fünftel des Flascheninhaltes der Speicherflasche betragenden Nutzvolumen ausgebildet ist und daß eine Füllstandssichtanzeige wenigstens im unteren Bereich der angeschlossenen Speicherflasche vorgesehen ist. Durch die erfingungsgemäße Ausbildung läßt sich der Füllzustand des Seifenspenders sehr leicht aus größerer Entfernung kontrollieren und die Gefahr, daß der Spender nach vollständiger Entleerung jar Speicherflasche leer läuft, ist über einen verhältnismäßig großen Zeitraum
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sehr gering, da der Reservespeicher so bemessen ist, daß er unter normalen Betriebsbedingungen für mindestens einen, insbesondere zwei oder mehr Tage reicht. Zur Bildung des Reservespeichers bedarf es keines gesonderten Behältnisses, wie beispielsweise einer weiteren Speicherflasche, sondern der Reservespeicher wird beim Erfindungsgegenstand bei jeder Entnahme von Flüssigseife aus der Speicherflasche nachgefüllt, also von frischer Flüssigseife durchströmt. Der Reservespeicher ist hinsichtlich seiner ,Durchströmung in Reihe mit der Speicherflasche geschaltet, so daß unter normalen Betriebsbedingungen ein Altern der Flüssigseife im Reservespeicher ausgeschlossen ist.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Nutzhöhe der Pumpenvorkammer mindestens etwa in der Größenordnung ihrer lichten Weite liegt, wobei die Nutzhöhe gleich dem Innendurchmesser der Pumpenvorkammer oder demgegenüber geringfügig kleiner sein kann. Es ist besonders zweckmäßig» wenn das Nutzvolumen der Pumpenvorkammer etwa zwischen einem Viertel und der Hälfte des Flascheninhaltes der Speicherflasche von beispielsweise 500 ml liegt, wobei hinsichtlich der Kompaktheit des Seifen-Spenders zu bevorzugen ist, wenn das Nutzvolumen so groß ist, daß der Flascheninhalt lediglich etwa 2 1/2-fach größer ist. Die Speicherflasche ist zweckmäßig, beispielsweise mit ihrem Hals in tin Innengewinde der Pumpenvorkammer, auswechselbar und so in die Pumpenvorkammer eingesetzt, daß sie mit dieser einen druckdicht nach außen abgedichteten Gesamtraum bildet. Vorteilhaft liegt dabei die im wesentlichen achssymmetrische bzw. zylindrische Speicherflasche etwa in der Mittelachse der ebenfalls achssymmetrischen, insbesondere zylindrischen Pumpenvorkammer, wobei letztere sowie die Speicherflasche aneinander angepaßte
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bzw. gleiche Querschnitte aufweisen können, so daß sie im Grundriß annähernd deckungsgleich liegen.
Die Pumpenvorkammer, die Speicherflasche oder beide gemeinsam sind in weiterer Ausgestaltung der Erfindung hinter einer gehäuseartigen Abdeckung angeordnet, wobei die Sichtanzeige so vorgesehen ist, daß eine Füllstandskontrolle ohne Abnehmen der Abdeckung durch diese hindurch möglich ist. Dies kann in einfacher Weise dadurch ereicht werden, daß die Sichtanzeige durch ein relativ großflächiges Sichtfenster, insbesondere einen Fensterdurchbruch gebildet ist, der bevorzugt in der Vorderseite der Abdeckung, also an der Vorderseite der Abdeckung des Seifen-Spenders liegt.
Die erfindungsgemäße Ausbildung erlaubt es ohne Beeinträchtigung der genannten Vorteile auch, daß die Sichtanzeige nur über eine verhältnismäßig geringe Höhe reicht, also beispielsweise durch einen in Höhenrichtung verhältnismäßig klein bemessenen Durchbruch gebildet ist. Bei einer vorteilhaften Ausführungsform reicht die Sichtanzeige nach unten nur etwa bis zur Oberseite der Speicherflasche. Statt dessen bzw. zusätzlich hierzu reicht die Sichtanzeige nach oben zweckmäßig nur über einen Bruchteil der Höhe der Speicherflasche.
Obwohl wenigstens die Pumpenvorkammer oder die Speicherflasche frei liegend angeordnet sein können, ergibt sich doch eine vor allem hinsichtlich der Sauberhaltung sehr vorteilhafte Ausgestaltung, wenn wenigstens die Pumpvorkammer oder wenigstens die Speicherflasche in einem Gehäuse angeordnet ist, das ium öffnen
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einen insbesondere die Abdeckung bildenden Frontdeckel aufweist, der an einem Gehäuse-Grundkörper mit einer Verriegelung gehaltert ist und daher in eine üffnungsstellüng überführt werden kann. Hinsichtlich eines solchen Seifenspenders, insbesondere der eingangs beschriebenen Art, der auch ohne den genannten Reservespeicher ausgebildet sein kann, liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, den Frontdeckel so auszugestalten, daß er bequem sehr weit geöffnet werden kann, so daß die von ihm abgedeckten Teile des Seifen-Spenders, insbesondere die Speicherflasche, sehr leicht zugänglich sind. Dies wird gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß der Frontdeckel klappbar an dem Grundkörper gelagert ist und daß der Frontdeckel bei gelöster Verriegelung quer zur Klappachse gegenüber dem Grundkörper verschiebbar angeordnet ist. Dadurch eignet sich der Seifen-Spender insbesondere zur Wandbefestigung, wobei dann die Rückseite des Gehausegrundkörpers an der Wand anliegt. Dadurch, ;da;ß der Frontdeckel nicht nur um eine gegenüber dem Grundkörper feststehende horizontale Querachse schwenkbar ist, sondern im Bereich seiner Schwenklagerung auch nach vorne, also von der Wand weg, lageverä'ndert werden kann, ergibt sich ein besonders großer Schwenkwinkel des Frontdeckels, bis dieser an der Wand anstößt, also die Ebene der Rückseite des Gehausegrundkörpers erreicht hat.
Eine besonders einfache Handhabung des Frontdeckels, insbesondere beim Schließen v;ird erreicht, wenn der Frontdeckel nicht rechtwinklig oder parallel zur Rückseite des Grundkörpers, sondern schräg hierzu verfahrbar ist, wobei der Frontdeckel zweckmäßig aus der
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Schließstellung gegenüber del* Rückseite des Grundkörpers schräg nach oben Verschiebbar gelagert ist*
Gemäß der Erfindung ist-des weiteren vorgesehen" j daß die Klapplagerung des Frontdeckels durch in Langlöcher eingreifende Lagerzapfen gebildet ist, die Vorzugsweise an dem Frontdeckel vorgesehen sind und außer schwenkbar auch quer verschiebbar in Lager-Öffnungen eingreifen, so daß für die verschiebbare Halterung des Frontdeckels keine gesonderte Lagerung benötigt wird.
Weisen die Lagerzapfen an ihren feien Enden längliche Köpfe auf, deren Breite etwa der Breite des zugehörigen Langloches entsprich! und deren Länge kleiner als die Länge des Langloches ist, so ergibt sich eine einfache Steckmontage für die Lagerzapfen und trotzdem eine ausreichend sichere Axiälsicherung auch bei verhältnismäßig elastischem Gehäuse. Die Köpfe können so angeordnet sein, daß ihre Längsrichtung bei einer Montage-Schwenkstellung des Frontdeckels mit der Längsrichtung des jeweils zugehörigen Langloches zusammenfällt, wobei diese Montage-Schwenkstellung zweckmäßig außerhalb des dem Offnen und Schließen des Frontdeckels zugehörigen Schwenkweges liegt, so daß beispielsweise bei Wandbefestigung des Seifen-Spenders der Frontdeckel nicht in die Montage-Schwenkstellung überführt werden kann. Die Montage- Schwenkstellung ist eine in Öffnungsrichtung auf die Gebrauchs^Öffensteliung folgende Stellung, die der Frontdeckel bei an einer Wand montiertem Seifen-Spender wegen seines Anschlages an der Wand nicht erreichen kann.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist die Klappachse an der Unterseite des GehäUseSj insbesondere unterhalb einer horizontalen, zur Vorderseite des Spenders rechtwinkligen Kolbenachse der Pumpe bzw. unterhalb der Unterseite des Frontdeckels vorgesehen. Die beiden Lagerzapfen können insbesondere in diesem Fall beiderseits im Bereich der Seitenbegrenzungen eines Durchbruches in der unteren Wandung des haubenförmigen Frontdeckels 1 legen; In dessen Bereich eine Ausläßöffnung der Spender-Pumpe zugänglich 1st, wobei die untere Wandung mit geringem Abstand unterhalb der Unterseite eines die Auslaßöffnung tragenden Pumpenzylinders vorgesehen sein kann.
Zur Erzielung einer kompakten Bauweise sind die Langlöcher in dünnen Stegplatten vorgesehen, die vorzugsweise nach unten und über die Vorderseite des platten- bzw« fiachschaienförmigen Grundkörpers vorstehen und an ihren voneinander abgekehrten Außenseiten von Ansätzen übergriffen werden, welche die Lagerzapfen tragen.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes besteht darin, daß für den Durchtritt eines Betätigungsknopfes der Pumpe in der Vorderwand des Frontdeckels eine vorzugsweise bis zu dessen Unterseite, insbesondere bis in deren Durch bruch reichende Durchtrittsöffnung vorgesehen ist, welche durch die beschriebene Lagerung des Frontdeckels in dessen Gebrauchsstellung den Betätigungsknopf sehr eng umgeben kann, ohne daß die Öffnungsbewegung des Frontdeckels behindert wird, da dieser gegenüber dem Betätigungsknopf nach oben verschoben
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werden kann* Bei einer bevorzugten Aüsführungsform reicht der Betätigüngsknopf bis an die obere Begsenzujig der Durchtrittsöffnung, an welcher er bei geschlossenem Frontdeckel sogar anliegen und dadurch zusätzlich geführt sein kann.
Um trotz der relativ freien Beweglichkeit des Frontdeckels gegenüber dem Gehäuse-Grundkörper in verriegeltem Zustand des Frontdeckels eine recht starre verbindung mit dem Grundkörper zu gewährleisten, weist die Verriegelung zweckmäßig Riegelglieder auf, die sowohl quer zur Rückseite des Spenders als auch in dessen Höhenrichtung sperrend ineinandergreifen. Dies kann in einfacher Weise zum Beispiel dadurch erreicht werden, daß das an dem Grundkörper vorgesehene Riegelglied als federndes Hakenglied mit zur Rückseite des Gehäuses offener Hakenöffnung ausgebildet ist, in welche ein entsprechendes, beispielsweise stegförmiges Gegenglied des Frontdeckels eingreift. Damit das Gehäuse nicht unbefugt geöffnet werden kann, liegen die am Gehäuse-Grundkörper und/oder die am Frontdeckel vorgesehenen Riegelglieder zugänglich im Bereich mindestens einer Fensteröffnung in der zugehörigen Wandung des Frontdeckels derart, daß sie im wesentlichen nur mit einem entsprechend angepaßten Entriegelungsschlüssel zugänglich sind.
Diese und weitere Merkmale von bevorzugten Weiterbildungen der Erfindung gehen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein öder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein können.--Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher erläutert.
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&iacgr;&eegr; den Zeichnungen Zeigen
Pig. 1 einen erfindüngsgemaßen Seifen-Spender im Vertikalschriitt,
Fig* 2 den Seifen-Spender gemäß Fig. 1 in Ansicht auf die Rüchseite.
Der in den Fig. 1 und 2 dargestellte Seifen-Spender 1 Weist im untersten Bereich eines in Vorderansicht etwa länglich rechteckigen und sich in Höhenrichtung erstreckenden Gehäuses 3 eine Spender-Pumpe in Form einer durch Fingerdruck betätigbaren Kolbenpumpe auf, deren Kolbenachse rechtwinklig zur Rückseite des Spenders 1 und in der Mitte zwischen den beiden Seitenwandur.yen des Gehäuses 3 liegt.
Das Gehäuse 3 ist im wesentlichen durch einen nach Art einer Anschraubplatte gestalteten Gehäuse-Grundkörper 4 und einen haubenförmigen, zum Grundkörper 4 seine Haubenöffnung aufweisenden Frontdeckel 5 gebildet, in dessen Randbereich flachschalenförmig ein Randsteg zum Frontdeckel 5 vorsteht. Die Vorderwand 6 des Front deckels 5 steht in Schließlage gemäß Fig. 1 parallel zum Grundkörper 4. In der unteren, zum Grundkörper 4 annähernd rechtwinkligen Wand 7 des Frontdeckels 5 ist ein annähernd über deren ganze Breite und Tiefe reichender Durchbruch 8 vorgesehen, durch welchen ein am Zylindergehäuse der Pumpe 7 angeformter, nach unten und schräg nach vorne gerichteter nippeiförmiger Ansatz ragt bzw. zugänglich ist, der an seiner geneigten Stirnseite eine Auslaßöffnung 9 der Pumpe 2 aufweist.
Baulich vereint mit dem Zylindergehäuse der Pumpe 2 und an deren Oberseite einteilig angesetzt ist ein
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zylindrischer Reservespeicher 10 vorgesehen, dessen Außendurchmesser annähernd so groß wie die lichte Weite des nahezu quadratischen Innenquerschnittes des Gehäuses 2 ist. Der Reservespeicher 10 bildet eine mit ihrer Auslaßöffnung unmittelbar an die Ansaug-Zylinderkammer der Pumpe 2 angeschlossene Pumpenvorkammer 11, wobei die Auslaßöffnung im Boden dieser Pumpenvorkammer 11 an deren tiefsten Stelle vorgesehen und praktisch lediglich durch eine trichterartig nach oben erweiterte Senkbohrung in der die Zylinderbohrung der Pumpe 2 aufweisenden Bodenwand des Reservespeichers 10 gebildet ist. Der Reservespeicher 10 dient zum Anschluß einer in seine Oberseite auswechselbar einsetzbaren Speicherflasche 12 gleichen Durchmessers, jedoch etwa doppelt so großer Höhe des Flaschengrundkörpers, über welchen ein Flaschenhals 15 mit einem Außengewinde vorsteht, auf welchen üblicherweise zum Verschluß eine Schraubkappe aufgesetzt ist. Nach Abnahme der Schraubkappe und Oberführen der Speicherflasche 12 in Kopflage kann der Flaschenhals 15 in eine Anschlußmuffe 13 an der Oberseite des Reservespeichers 10 abgedichtet eingeschraubt werden. Die Anschlußmuffe 13 ist an einem das obere Ende des Reseverspeichers 10 verschließenden Ringdeckel vorgesehen und steht nur über dessen untere bzw. innere Stirnfläche in die Pumpenvorkammer 11 vor, wobei sie eine gegenüber der lichten Weite der Pumpenvorkammer 11 kleinere Außenweite aufweist. Durch die untere Stirnseite 14 der Anschlußmuffe 13, in welcher eine Obertrittsöffnung für die Flüssigseife vorgesehen ist, ist der maximale Flüssigkeitsspiegel im Reser vespeicher 10 bestimmt, der s^u unterhalb des oberen Endes des Reservespeichers 1Ö bzw. unterhalb der
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unteren Stirnfläche des Ringdeckels liegt. Durch den maximalen Flüssigkeitsspiegel ist auch die Nutzhöhe bzw. das Nutzvolumen des Reservespeichers 10 bestimmt, wobei die Nutzhöhe etwa dreifach so groß wie die Höhe der Anschlußmuffe 13 ist.
Durch Nachfließen aus der Speicherflasche 12 wird, solange diese noch nicht entleert ist, der Flüssigkeitsspiegel der Flüssigseife ständig auf dem genannten maximalen Niveau gehalten, d. h., die Nachfüllung der Pumpenvorkammer 11 in dem Maß ergänzt, in welchem mit der Pumpe 2 aus der Auslaßöffnung 9 Flüssigseife abgegeben wird. Die Bodenfläche 16 der Pumpenvorkammer 11 ist zur Auslaßöffnung derart schräg geneigt, daß der Reservespeicher 10 über die Pumpe 2 vollständig entleert werden kann. Die Speicherflasche 12 reicht nahezu bis zur Oberseite des Gehäuses 3.
Die Pumpe 2 weist am vorderen Ende ihrer Kolbenstange einen achsgleich zu dieser liegenden, jedoch im Durchmesser erweiterten, zylindrischen Betätigungsknopf 17 auf, wobei die Kolbenstangen eine Durchtrittsöffnung 18 in einem unteren, unter wenigen Winkelgraden nach vorne geneigten Endabschnitt der Vorderwand 6 durchsetzt. Die Begrenzung der Durchtrittsöffnung 18 ist etwa U-förmig mit nach unten gerichteten Schenkeln und geht auf voller, gegenüber dem Durchmesser des Betätigungsknopfes 17 nur geringfügig größerer Breite unmittelbar in den gegenüber ihr breiteren Durchbruch 8 über, der seitlich bis an untere, viertelkreisförmig abgerundete Eckbereiche 19 des Frontdeckels 5 reicht. Der Betätigungsknopf 17 greift in Ausgangslage mit seinem hinteren Ende nahezu in die Durch trittsöffnung 18 ein, derart, daß er die obere Begrenzung 20 der Durchtrittsöffnung 18 nahezu über
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seinen gesamten Hubweg wenigstens annähernd berührt. Durch Druck auf die äußere Stirnfläche des Betätigungsknopfes 17 führt der unmittelbar mit ihm verbundene Pumpkolben gegen die Kraft einer Rückstellfeder seinen Pumphub aus, wobei der Betätigungsknopf 17 nahezu vollständig hinter die Vorderseite der Vorderwand 6 gedrückt werden kann.
Die aus Reservespeicher1 10 und Pumpe 2 bestehende Baueinheit ist durch eine Steckverbindung mit vertikaler Steckrichtung mit dem Gehäuse-Grundkörper 4 leicht auswechselbar verbunden, wobei an der Rückseite des Reservespeichers 10 eine beiderseits seitlich stegförmig vorstehende Steckplatte 20 vorgesehen ist, deren stegförmige Vorsprünge von oben in im Querschnitt hakenförmig gegeneinander gerichtete Steck führungen 21 an der Innenseite des Grundkörpers 4 eingesetzt und in der unteren Endlage durch Anschlag festgelegt sind.
In der Vorderwand 6 der Frontdeckels 5 ist eine fiillstands-Sichtanzeige 22 vorgesehen, die im wesentlichen durch ein nach Art eines Fensterdurchbruches ausgebildetes Sichtfenster 23 gebildet ist, das in der Mitte der Breite des Gehäuses 3 liegt. Das Sichtfenster 23 reicht nach unten etwa bis zur Höhe der Oberseite des Reservespeichers 10 und nach oben nur über einen Bruchteil der Höhe der Speicherflasche 12, so daß etwa ein unteres Sechstel bis ein unteres Fünftel der Höhe von dessen Flaschengrundkörper sichtbar ist.
Der Frontdeckel 5 ist gegenüber dem Gehäuse-Grundkör per 4 mit seinem oberen Ende nach vorne in eine Offniingsstellüng klappbar j wobei in Fig. 1 striöh-punktiert eine Zwisdhenstel lung zwischen der Schließstellung
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und der öffnungsstellung strich-punktiert angedeutet ist. Der Grundkörper 4 weist zwei über seine Unterseite vorstehende, im Abstand voneinander liegende, etwa gleiche Stegplatten 24 auf, die in Seitenansicht gemäß Fig. 1 nahezu gleichschenklig rechtwinklig dreieckförmig derart sind, daß die abgerundete Dreieckspitze nach vorne vorsteht und die Dreieckbasis parallel zum Grundkörper 4 steht. Die beiden Stegplatten 24 liegen annähernd an den Seitenbegrenzungen des Durchbruches 8 gleitbar geführt und dadurch abgestützt an ur! reichen an der Innenseite des Grundkörpers 4 bis zur jeweils zugehörigen Steckfüfrrung 21, in weiche sie übergehen, so daß eine gegenseitige Versteifung der jeweiligen Steckführung 21 mit der zugehörigen Stegplatte 24 gegeben ist. Unmittelbar benachbart und parallel zum unteren, nach vorne geneigten Dreiecksschenkel ist in jeder Stegplatte 24 eine Lager öffnung in Form eines Langloches 25 vorgesehen, das etwa unter 45° zur Vertikalen geneigt ist und gegenüber seiner Breite etwa 4-fach größere wirksame Länge hat. Im Anschluß an die Seitenbegrenzungen des Durchbruches 8 steht über die Unterseite des Frontdeckels 5 jeweils ein laschenförmiger, zu den Stegplatten 24 paralleler Ansatz 26 vor, wobei die Ansätze 26 an den voneinander abgekehrten Außenseiten der Stegplatten 4 liegen. Jeder Ansatz 26 trägt an seiner Innenseite einen zylindrischen Lagerzapfen 27, dessen Durchmesser etwa gleich groß wie die Breite des Langloches 25 ist und der das.zugehörüge Langloch 25 durchsetzt. An den über die einander zugekehrten Innenseiten der Stegplatten 24 vorstehenden Enden tragen die Lagerzapfen 27 jeweils einen rechtwinklig zu ihrer Mittelachse länglichen Kopf 28, dessen zueinander parallele Längsflächen in Tangentialebenen des zugehörigen Lagerzapfens 27 liegen, wobei jeweils zwei Längsflächen beider Kopfe 28
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in einer gemeinsamen Ebenö vorgesehen sind* Die um die Mittelachsen der Lagerzapfen 27 abgerundeten Endflächen der Köpfe 28 haben jeweils einen Abstand Voneinander, der etwa der Hälfte der wirksamen Länge der Langlöcher 25 entspricht. Der Abstand zwischen jedem Kopf 28 und dem zugehörigen Ansatz 26 ist nur geringfügig größer als die Dicke der zugehörigen Stegplatte 24, Wobei die Ansätze 26 infolge der inneren federnden Flexibilität des Frontdeckels 5 soweit auseinandergedrückt werden können, daß die einander zugekehrten Stirnseiten der Kopfe 28 einen Abstand voneinander haben, der größer als der äußere Abstand zwischen den Stegplatten 24 ist. In der Schließstellung des Frontdeckels 5 gemäß Fig* 1 liegen die Lagerzapfen 27 in den unteren bzw. hinteren Enden der Langlöcher 25 und unmittelbar vor der Ebene der Plattenvorderseite des Grundkörpers Die Köpfe 28 liegen hierbei hinsichtlich ihrer Längserstreckung nahezu horizontals Die Lagerzapfen 27 bestimmen eine gegenüber dem Gehäusegrundkörper 4 in ,Längsrichtung der Langlöcher 25 lageveränderbare Klappachse 29, welche in der unteren Endstellung unterhalb der Unterseite des Gehäuses 3 und in der oberen Stellung geringfügig darüber bzw. etwa in der Ebene der Unterseite der Pumpe 2 liegt. Nach dem Schwenken des Frontdeckels 5 aus seiner Verschlußlage um einen kleinen Winkel in Richtung zur Öffnungsstellung kann der Frontdeckel 5 entlang der Langlöcher 25 gegenüber dem Grundkörper 4 und damit gegenüber Pumpe 2 so weit angehoben werden, daß die obere Begrenzung 20 der Durchtrittsöffnung 18 auch bei nicht betätigtem Betätigungsknopf 17 über diesen hinwegfahren kann. Bei dieser Öffnungsbewegung stützt
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sich dabei die obere Begrenzung 2Ö von selbst auf der Oberseite des BetätigUngsknopfes 17 gleitend ab, wodurch zwangsläufig die genannte Hubbewegung der Läger^ zapfen 27 erfolgt* bis die oberö Begrenzung 20 übet* den Betätigungsk/iopf 17 hinweggefahren., ist und den Frontdeckel 5 wieder so freigibt,» daß die Lagerzapfen
27 in die unteren Enden der Länglöcher 25 zurücksinken. Wird der Frontdeckel 5 weiter in Öffnungsstellung geschwenkt, so schlägt er mit seiner unteren Vorderen Kante beiderseits der Durchtrittsöffnung 18 an der Wand an, an welcher der Gehäuse-Grundkörper 4 befestigt ist. Hierbei kann der Frontdeckel 5 beispielsweise eine horizontal von dieser Wand abstehende Lage einnehmen. Durch Anheben des Frontdeckels 5 in dieser Lage so, daß die Lagerzapfen 27 in den Langlöchern 25 nach oben wandern, kann der Frontdeckel 5 dann noch über die zuletzt genannte Offenstellung hinaus weiter nach unten geschwenkt werden, wobei er sich in dieser maximalen Offnungsstellung dann durch sein Gewicht selbst sichert. In dieser Stellung haben die Köpfe
28 noch nicht eine zu den Langlöchern 25 parallele Ausrichtung erreicht. Erst nach Abnahme des Grundkörpers 4 von der Wand kann der Frontdeckel 5 so weit nach unten geklappt werden, daß eine solche parallele Ausrichtung gegeben ist, in welcher dann durch federndes Auseinanderdrücken der Ansätze 26 die Köpfe 28 durch die Langlöcher 25 nach außen gezogen werden können, so daß der Frontdeckel 5 vollständig vom Grundkörper 4 abgenommen werden kann.
Zur sicheren Arretierung des Frontdeckels 5 in der Schließlage ist eine Verriegelung 30 vorgesehen, die hakenförmige Riegelglieder 31 am Gehäuse-Grundkörper 4 und stegförmige Riegel glieder 32 an der Innenseite der oberen Wandung des Frontdeckels 5 in dessen rückseitigen
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Bereich aufweist* Die Hakenöffnungen 33 der beiden mit geringem Abstand nebeneinander liegenden j gleichen Riegelglieder 31 sind nütförmig zur Rückseite des Grundkörpers 4 offen, wobei die Riegelglieder 31 an winkelförmig nach vorne von Federzungen 34 abstehenden Schenkeln vorgesehen und die ebenso wie die Riegelglieder 31 einteilig mit dem Grundkörper 4 ausgebildeten Federzungen 34 in der Ebene der Rückwand des Grundkörpers 4 vorgesehen sind und in diese mit ihren unteren Enden übergehen. Die beiden Riegelglieder 31 greifen über die zugehörigen Winkelschenkel nach oben abstehend von unten in zwei nebeneinander liegende Fenster-Öffnungen 35 in der oberen Wandung des Frontdeckels 5 ein, ohne über diese nach oben vorzustehen, wobei die Fensteröffnungen 35 durch einen Zwischensteg voneinander getrennt sind. Zur Entriegelung des Frontdeckels 5 müssen beide Riegelglieder 31 gleichzeitig betätigt werden, was ohne einen nicht näher dargestellten, zwei den Zwischensteg umgreifende und in die Fensteröffnung 35 passende Schlüsselansätze aufweisenden Entriegelungsschlüsse! kaum möglich ist. Durch Niederdrücken der Riegelglieder 31 mit dem Entriegelungsschlüssel von oben ist jedoch die Verriegelung 30 leicht zu lösen, so daß dann der Frontdeckel 5 in der beschriebenen Weise in seine öffnungsstellung überführt werden kann. In der Schließstellung greifen die Randstege des Grundkörpers 4 mit nur geringem seitlichen Bewegungsspiel in die Innenseiten des Frontdeckels 5 ein.

Claims (1)

  1. Ansprüche
    Seifen-Spender (1) mit einer handbetätigbaren Spender-Pumpe (2) und mit einer Pumpenvorkammer (11) für tie Seife, an deren Oberseite eine Speicherflasche (12) anschließbar ist,"dadurch gekennzeichnet, daß ale Pumpenvorkammer (11) als Reservespeicher (10) mit einem vorteilhaft mehr als ein Fünftel des Flascheninhaltes der Speicherflasche (12) betragenden Nutzvolumen ausgebildet ist und daß eine Füllstands-Sichtanzeige (22) wenigstens im unteren Bereich der angeschlossenen Speicherflasche (12) vorgesehen ist.
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    2. Seifen-Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nutzhöhe der Pumpenvorkammer (11) mindestens etwa in der Größenordnung ihrer lichten Weite liegt.
    3. Seifen-Spender nach Anspruch t oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Nutzvolumen der Pumpenvorkammer (11) etwa zwischen einem Viertel und der Hälfte, insbesondere etwa zwei Fünftel des Flascheninhaltes der Speicherflasche (12) entspricht.
    4. Seifen-Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Reservespeicher (10) und/oder die auswechselbar und abgedichtet an diese anschließbare Speicherflasche (12) hinter einer gehäuseartigen Abdeckung angeordnet ist und daß vorzugsweise die Sichtanzeige (22) durch ein Sichtfenster (23), insbesondere einen Fensterdurchbruch beispielsweise in der Vorderseite der Abdeckung gebildet ist.
    5. Seifen-Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, daß die Sichtanzeige (22) nach unten etwa bis zur Oberseite des insbesondere etwa gleiche Querschnittsweite wie die Speicherflasche (12) aufweisenden und etwa achsgleich zu dieser liegenden, mit der Pumpe baulich vereinten Reservespeichers (10) und/oder nach oben nur über einen Bruchteil der Höhe der Speicherflasche (12) reicht.
    6. Seifen-Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche*dadurch gekennzeichnet, daß der Reservespeicher (10) und/oder die Speicherflasche (12)
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    in einem Gehäuse (3) angeordnet sind, das zum Öffnen einen inslbesondere die Abdeckung bildenden Frontdedkel (5) aufweist, der an einem Gehäuse^ Grundkörper (4) mit einer Verriegelung (30) gehaltert ist, daß der Frontdeckel (5) klappbar an dem Grundkörper (4) gelagert ist und daß der Frontdeckel (5) bei gelöster Verriegelung (30) quer zur Klappachse (29) gegenüber dem Grund-RHrper (4) verschiebbar angeordnet ist.
    7. Seifen-Spender nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Frontdeckel (5) aus der Schließstellung gegenüber der Rückseite des Grund-Körpefs (4) wenigstens im Bereich der Klapplagerung nach vorne, insbesondere schräg nach oben* verschieb-^ bar gelagert ist.
    8. Seifenspender nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Klapplagerung des Frontdeckels (5) durch in Langlöcher (25) eingreifende Lagerzapfen (27) gebildet ist, die vorzugsweise an dem Frontdeckel (5) vorgesehen sind.
    9. Seifen-Spender nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Lagerzapfen (27) der Klapplagerung an seinem freien Ende einen länglichen Kopf (28) aufweist, dessen breite etwa der Breite des zugehörigen Langloches (25) entspricht und der vorzugsweise bei über die Gebräuchs-Offenstellüng hinaus ganz aufgeklapptem Frontdeckel (5) parallel zum zugehörigen Langloch (25) liegt.
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    10* Seifen-Spender nadh einem der Ansprüche 6 bis 9&ldquor;dadurch gekennzeichnet, daß die Klaßpachse (29) ah der Unterseite des Gehäuses (3), insbesondere Unterhalb einer Kolbenachse der Pumpe (2) bzw. der Unterseite des Frontdeckels (5) vorgesehen ist, wobei vorzugsweise die beiden Lägerzapfen (27) beiderseits im Bereich der Seitenbegrenzungen eines Durchbruches (8) in der unteren Wandung (7) des hatibenforifiigen Frontdeckels (3) liegen,
    11. Seifen-Spender nach einem der Ansprüche 8 bis 10,dadurch gekennzeichnet, daß die Langlöcher (25) in dünnen Stegplatten (24) vorgesehen sind, die vorzugsweise nach unten und über die Vorderseite des platten- bzw. flachschalenförmigen Grundkörpers (4) vorstehen.
    12. Seifen-Spender nach einem der Ansprüche 6 bis 11,dadurch gekennzeichnet, daß für den Durchtritt eines Betätigungsknopfes (17) der Pumpe (2) in der Vorderwand (6) des Frontdeckels (3) eine bis zu dessen Unterseite, insbesondere bis in deren Durchbruch (8) reichende Durchtrittsöffnung (18) vorgesehen ist, an deren oberer Begrenzung (20) der Betätigungsknopf (17) bei verriegeltem Frontdeckel (5) vorzugsweise wenigstens annähernd anliegt.
    13. Seifen-Spender nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelung (30) Riegelglieder (31), (32) aufweist, die sowohl quer zur Rückseite als auch in Höhenrichtung sperrend ineinandergreifen, wobei das jeweilige,
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    an dem GFUfidkoirpef (4) vorgesehene Riegelglied (31) Vorzugsweise als federndes Häkenglied mit zur Rückseite des Gehäuses (3) offener Haken-Öffnung (33) ausgebildet ist und in Riegelstellung mit einem Entriegelungsschiüssel zugänglich im Bereich einer zugehörigen Fensteröffnung (35) in der oberen Wandung des Frontdekkeis (5) liegt.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP0572535A4 (en) * 1991-02-11 1995-11-08 Better Living Products Inc Liquid dispenser for vertical wall mounting
DE4107992B4 (de) * 1991-03-13 2004-01-15 Erich Schumm Kg Seifenspender

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