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Führung für streifenförmige Merkzeichen von Staffelkarteien hie Erfindung
betrifft eine Führung für streifenförmige Merkzeichen von Staffelkarteien mit am
Kartenrand angebrachten durchsichtigen Schutzstreifen und in den Schutzstreifen
eingelegten sich nur über einen Teil der Kartenbreite erstreckenden Abdeckstreifen.
Es ist bekannt, bei derartigen Staffelkarteien die Merkzeichen durch an ihnen angeordnete
Vorsprünge an einer Randbördelung des Schutzstreifens zu führen.
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Die Erfindung hat zur Aufgabe, den streifenförmigen Merkzeichen auch
eine Führung in dem abgedeckten Bereich zu geben. Zu diesem Zweck ist erfindungsgemäß
der Abdeckstreifen durch Falzung an beiden Längsrändern zu einer Führungstasche
ausgestaltet.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist der Abdeckstreifen
als selbständiger Falzstreifen mit dem auswechselbaren Beschriftungsblatt in den
Falz des Schutzstreifens eingelegt. 'Dadurch läßt sich die erfindungsgemäße Führung
auch bei schon vorhandenen Staffelkarteien verwirklichen, ohne daß es eines Ersatzes
der gegebenenfalls schon beschrifteten Karteiblätter bedarf. Dabei kann der Abdeckstreifen
auch für eine zusätzliche Markierung verwendet werden, wenn gemäß einem anderen
Merkmal der Erfindung der Abdeckstreifen eine seitliche, für Markierungen bestimmte
Verlängerung besitzt, die durch einen Einschnitt gegenüber dem die Führungstasche
bildenden Teil getrennt ist.
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Die Führung nach der Erfindung läßt sich auch für streifenförmige
Merkzeichen bei den gebräuchlichen Staffelkarteien mit Beschriftungsblättern, die
einen durch Faltung gebildeten Randstreifen besitzen, anwenden. Zu diesem Zweck
besitzt erfindungsgemäß das Beschriftungsblatt einen mittleren Einschnitt, und ist
mindestens der eine Teil des Randstreifens zu einer Führungstasche mit Falz an beiden
Längsrändern ausgebildet.
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In der Zeichnung ist die Erfindung beispielsweise veranschaulicht,
und zwar zeigt
Fig. i bis 3 die Ecken von Staffelkarten nach der
Erfindung in verschiedenen Ausführungsformen und in schaubildlicher Darstellung,
Fig. 4 ein Merkzeichen besonderer Form. Staffelkarteien bestehen bekanntlich aus
gestaffelt und gelenkig angebrachten Karten, die am freien Längsrand mit einem Schutzstreifen
aus durchsichtigem ,Stoff versehen sind. Die Schutzstreifen können durch Eingreifen
der Ecken in Schlitze der Karten, durch Heftung oder auf andere Weise mit den Karten
verbunden sein. Die Befestigungsart ist in der Zeichnung nicht dargestellt, weil
sie keinen Teil der Erfindung bildet. Die Karten der Staffelkarteien werden mit
Beschriftungsblättern versehen, deren einer Längsrand in den Schutzstreifen eingreift.
Es können auch zusätzlich Grundblätter eingefügt sein, die sich gegebenenfalls auch
zum Beschreiben eignen.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. i besitzt die Staffelkarte i einen
Schutzstreifen 2, in den ein Grundblatt 3 eingelegt ist, das einen sich über einen
Teil der Kartenbreite erstreckenden Streifen 4 aufweist, der durch doppeltes Umlegen
zu einer Tasche geformt ist, die die Führung für ein Schiebesignal 5 bekannter Gestalt
bildet.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 2 ist in den Schutzstreifen 5, dessen
vorderer Schenkel der besseren Wiedergabe wegen vorgebogen dargestellt ist, ein
schmaler Streifen 6 eingelegt, der dem unteren Abschnitt des bei Fig. i beschriebenen
Grundblatts 3 entspricht und der mit seinem zweifach gebogenen Verlängerungsstreifen
7 die Führungstasche für das nicht dargestellte Merkzeichen bildet. In diesen Streifen
6 ist ein vorgedrucktes Beschriftungsblatt 8 eingelegt. Diese Ausführungsform eignet
sich zum nachträglichen Anbringen der erfindungsgemäßen Führung bei schon in Benutzung
befindlichen Staffelkarteien, ohne daß es einer Änderung der Beschriftungsblätter
8 bedarf. Der Streifen 6 kann sich auch über die ganze. Breite der Karteikarte erstrecken,
wobei der vordere Streifenschenkel unterteilt ist, wodurch der erwähnte Führungsstreifen
7 und noch ein weiterer Beschriftungsstreifen 9 gebildet werden kann, auf welchem
Markierungen eingetragen sein können. Dieser Beschriftungsstreifen 9 liegt dann
über dem Beschriftungsblatt 8, aber unterhalb des Merkzeichens.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 ist die Führungstasche unmittelbar
durch den durch Falz gebildeten, bekannten, nach hinten umgebogenen Randstreifen
io eines Beschriftungsblatts ii gebildet. Das Beschriftungsblatt ist quer zur Randkante
mit einem Einschnitt 12 versehen, um den abzudeckenden Teil des Merkzeichens 13
durch den Schlitz 12 hindurch hinter das Beschriftungsblatt treten zu lassen. Der
eine Teil des Randstreifens io, und zwar der für die Führung des Merkzeichens 13
bestimmte, ist am Rand zum zweiten Mal gefalzt, um die erfindungsgemäße Führungstasche
zu bilden. Der andere Teil 14 kann unbenutzt nach hinten umgebogen oder auch abgetrennt
sein. Auch bei dieser Ausführungsform ist ein Schutzstreifen 15 vorgesehen.
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Zur besseren Veranschaulichung des Ineinandergreifens von Karten und
Schutzstreifen sind diese Teile in der Zeichnung verzerrt dargestellt. In Wirklichkeit
sind diese Teile so dünn, daß sie nur wenig auftragen. Der vordere Schenkelrand
des Schutzstreifens ist meistens mit einer Umbördelung 16 versehen, die im sichtbaren
Teil des Merkzeichens eine Führung für einen gegebenenfalls leistenförmigen Vorsprung
am Merkzeichen bilden kann.
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Das in Fig.4 veranschaulichte -Merkzeichen 17 besitzt auf jeder Seite
eine Längsrippe 18 bzw. i9. Beide Längsrippen haben von der unteren Kante einen
verschieden großen Abstand, der dem Abstand der Umbördelung 16 bzw. einer in der
Zeichnung nicht dargestellten Umbördelung des Randes des hinteren und für gewöhnlich
längeren Schenkels des Schutzstreifens 2 von seinem Falz entspricht. Dadurch kann
das Merkzeichen 17 sowohl auf der Taschenvorderseite als auch auf der Taschenrückseite
verwendet werden.