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Kartei Gegenstand der Erfindung ist eine Kartei, die gekennzeichnet
ist durch die Verwendung von Karten, deren oberer Randteil mit einem durchsichtigen
Doppelfenster für die Aufnahme von Sichtstreifen, Merkblättchen u. dgl. versehen
ist. Das Doppelfenster wird vorteilhaft durch eine aus durchsichtigem Werkstoff,
z. B. dünnem, biegsamem Kunstglas bestehende, am Oberteil der eigentlichen Karte
vorgesehene Doppelschiene gebildet, zwischen deren Schenkel der obere Randteil der
Karte derart eingefügt ist, daß die Schenkel der Schiene auf der Vorderseite und
Rückseite der Karte glatt aufliegen. Die Doppelschiene ist vorteilhaft derart ausgebildet,
daß sie sich beiderseits über die Seitenränder der Karte erstreckt und die vorstehenden
Teile, z. B. durch Verklebung oder Einfügen von Ösen oder Klammern, miteinander
verbunden sind. Die unteren Kanten der vorspringenden Teile (Nasen) der Schiene
können z. B. durch Umbördelung miteinander verbunden werden, zweckmäßig derart,
daß ein Teil etwas eingeschlagen wird und dadurch als Abstandsglied wirkt.
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Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist der Oberteil der eigentlichen
Karte mit einer Aussparung, vorzugsweise in Form eines langgestreckten Rechtecks
versehen, die beiderseits durch auf der Vorderseite und Rückseite der Karte aufliegende
Scheiben aus durchsichtigem, biegsamem Werkstoff unter Bildung eines oben geschlossenen
Doppelfensters abgedeckt ist. Solche Karten können in einfachster Weise so hergestellt
werden, daß der mit der rechteckigen Aussparung versehene Oberteil der eigentlichen
Karte derart in eine durch Falzung gebildete durchsichtige Doppelschiene eingefügt
ist, daß die lappenförmigen Schenkel die Aussparung von vorn und hinten abdecken
und unterhalb und seitlich der Aussparung auf der Kartenfläche aufliegen, während
der
das Doppelfenster oben abschließende Falz auf den Oberkanten
der nicht ausgesparten seitlichen Kartenteile ruht. Derartige Karten können nach
einer Ausführungsform der Erfindung auch so hergestellt werden, daß bei Aussparung
der eigentlichen Karte Sichtstreifen, Merkblättchen o. dgl. darstellende, sich nach
oben in den Fensterraum erstreckende Kartenteile stehengelassen werden, zweckmäßig
derart, daß bei hintereinanderliegenden Karten die Merkzeichen derart seitlich versetzt
sind, daß keine Überdeckungen stattfinden und die ganze Reihe im Blickfeld des Beschauers
liegt.
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Fig. i veranschaulicht beispielsweise die vorstehend erläuterte Ausführungsform
der Erfindung.
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Fig. 2 zeigt einen Schnitt nach I-1, Fig. 3 einen Schnitt nach 111-III
der Fig. i.
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Der Oberteil der Karteikarte a ist mit einer rechteckigen Aussparung
versehen, die durch die Kanten b der Karte begrenzt ist. c stellt einen beim Ausstanzen
der Karte stehengelassenen Merkstreifen dar. Die Karte a ist derart zwischen die
lappenförmigen Schenkel der durchsichtigen Doppelschiene d eingefügt, daß der Falz
der Doppelschiene d auf den Oberkanten der nicht ausgesparten seitlichen Kartenteile
e ruht, wodurch das Doppelfenster f gebildet ist. Die Nasen g der Schiene
d dienen zum Einhängen der Karten in die Geräte.
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Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist der Oberteil
der eigentlichen in diesem Falle nicht ausgesparten Karte nur so weit zwischen die
Schenkel der Schiene eingefügt, daß oberhalb des oberen Kartenrandes ein durch die
beiden Schenkel der Doppelschiene gebildetes durchsichtiges Doppelfenster frei bleibt.
Bei dieser Ausführungsform ist dafür Sorge zu tragen, daß ein zu weites Einschieben
der Karte zwischen die Schenkel der Schiene vermieden wird und die Karte ohne Anwendung
besonderer Maßnahmen in die richtige Lage gelangt. Zu diesem Zweck sind die Enden
der Schenkel der Doppelschiene seitlich und oberhalb der Kanten der einzuführenden
Karte derart miteinander verbunden, daß die Seitenkanten der Karten beim Einschieben
Führung haben und die beiden Enden der Oberkanten bei Erreichung der Endstellung
Anschlag erhalten, um ein zu weitgehendes Einschieben der Karte zu verhindern.
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Die Fig.4 und 6 veranschaulichen eine derartige Ausführungsform der
Erfindung beispielsweise. Hier sind die Schienenenden durch Ösen h miteinander verbunden,
die zugleich auch die richtige Einfügung der Karte a in die Doppelschiene
d gewährleisten.
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Die Verbindung der Schiene d mit der Karte a ist zweckmäßig
lösbar; sie kann z. B. derart erfolgen, daß der auf der Rückseite der Karte aufliegende
Schenkel durch Stanzung mit einer Zunge oder mehreren Zungen versehen ist, die in
einen entsprechenden Schlitz oder entsprechende Schlitze der Karte eingreifen. In
Fig. i und ¢ sind derartige Verbindungen bei i veranschaulicht. Noch einfacher kann
die lösbare Verbindung mit Hilfe von Klebestreifen, Kleberingen, Klebemarken o.
dgl. erfolgen. Man verfährt z. B. derart, daß die Rückwand der Doppelschiene zweckmäßig
unweit der unteren Kante eine oder mehrere Aussparungen aufweist und die Klebemarke
so aufgebracht wird, daß ihr oberer in die Aussparung passender Teil sich in diese
hineinlegt, die Klebemarke den darunter befindlichen Rand der Schiene übergreift
und ihr Unterteil auf der Rückwand der Karte haftet. Derartige Verklebungen stellen
zuverlässige, leicht lösbare, das glatte Aneinandervorbeigleiten der Karten nicht
behindernde Verbindungen dar.
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Die Einführung der Sichtstreifen, Merkblättchen u. dgl. in das Sichtfenster
kann durch Aufsetzen von Sattelreitern auf die den Unterteil des Doppelfensters
begrenzende Kartenkante oder durch Einschieben der Sichtstreifen, Merkblättchen
o. dgl. unter den auf der Vorderseite der Karte glatt aufliegenden, aber nicht fest
mit der Karte verbundenen vorderen Schenkel der Doppelschiene erfolgen. Die Länge
der in das Doppelfenster einzuführenden Oberteile der Reiter, Sichtstreifen, Merkblättchen
u. dgl. ist zweckmäßig so bemessen, daß sie im Falz der Doppelschiene Führung haben.
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Mit Vorteil werden Sattelreiter der in Fig. 5 veranschaulichten Art
verwendet. Derartige Reiter können in einfachster Weise so hergestellt werden, daß
in einen zusammengefalzten Streifen u aus Papier o. dgl. ein der Dicke der Karteikarte
a entsprechendes Abstandsglied v, das z. B. aus Karton bestehen kann, eingelegt
und z. B. durch Verklebung mit dein Papierstreifen u verbunden ist, so daß die Unterkante
des Abstandsglieds v und die beiden freien Schenkel des Papierstreifens u den Sattel
bilden.
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Weiterhin haben sich Sattelreiter bewährt, die aus einem Stück Karton
o. dgl. bestehen, das an seiner Unterseite so ausgestanzt ist, daß drei oder mehr
entstehen, so daß beim Aufsetzen z. B. der mittlere Schenkel auf die eine Seite,
vorzugsweise die Vo:-derseite, und die beiden anderen Schenkel auf die andere Seite
der Karteikarten a zu liegen kommt. Hierbei kann die Innenfläche eines Schenkels
oder auch mehrerer Schenkel mit Gummierung versehen sein, durch welche ein unverrückbares
Festhalten des Reiters an einer bestimmten Stelle möglich ist. Im allgemeinen ist
aber ein derartiges Festhalten nicht erforderlich, da der Reiter durch die Schiene
zuverlässig gegen Herunterfallen und unerwünschte Verschiebungen geschützt ist.
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In Fig. 6 ist ein Sattelreiter k der vorstehend beschriebenen Art
mit drei Schenkeln beispielsweise veranschaulicht. Bei dieser Ausführungsform ist
der* mittlere, auf der Vorderseite der Karte a befindliche Schenkel so ausgebildet,
daß er sich mit seinem unteren Ende l etwas über die untere Kante der Doppelschiene
d erstreckt. Dies bietet den Vorteil, daß der Sattelreiter an seinem freien Ende
L erfaßt und durch Hand seitlich verschoben werden kann, ohne daß eine Lösung der
Doppelschiene von der Karte a erforderlich ist. Der Unterteil L des
Mittelschenkels kann aber auch mit einer Gummierung versehen sein, wodurch ein Festhalten
durch Ankleben an gewünschter Stelle ohne Lösung der Schiene möglich ist.
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In Fig. 4 der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht,
die eine geregelte Seitenverschiebung von Sattelreitern o ohne Abnehmen
der
Doppelschiene gestattet. Hierbei ist der Unterteil des Reiters o, zweckmäßig dicht
oberhalb seines Sitzes mit einer Anzahl z. B. sechs oder mehr nebeneinanderliegenden
in gleichen Abständen voneinander befindlichen Löchern p versehen, während die Doppelschiene
d mit in gleicher Höhenlage befindlichen Schlitzen q versehen ist. Durch Einführung
eines z. B. nadelförmigen Organs durch Loch und Schlitz kann man eine Seitenverschiebung
des Reiters o bis zum Anschlag der Nadel an das Schlitzende vornehmen. Hierauf kann
man durch Einführen der Nadel in ein in den nächstfolgenden Schlitz der Doppelschiene
mündendes Loch eine weitere Verschiebung wieder bis zum Anschlag an das Schlitzende
vornehmen usw. Hierdurch ist man in einfachster Weise in der Lage, den Reiter in
geregelten Abständen seitlich zu verschieben. Diese Ausführungsform der Erfindung
bietet noch den besonderen Vorteil, daß mehrere Reiter, z. B. fünf oder sechs Reiter
hintereinander im Gerät liegender bzw. hängender Karten gleichzeitig um das gleiche
Maß seitlich nach rechts oder links verschoben werden können. Hierdurch kann man
beim Einsetzen einer neuen Karte in einfachster Weise Raum für den im Fenster dieser
Karte befindlichen Reiter schaffen, indem man eine Verschiebung der Reiter der benachbarten
Karten in dem Sinne vornimmt, daß der Sichtstreifen des Reiters der neu eingesetzten
Karte in der durch die Seitenverschiebung gebildeten Lücke erscheint.
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Die ohne Abnehmen der Schiene einschiebbaren Steckzeichen, Merkblättchen
u. dgl. sind vorteilhaft so ausgebildet, daß ihr in das Fenster gelangender Oberteil
etwa der Höhe der Fensteröffnung entspricht und mit einer Verstärkung versehen ist,
durch welche die Steckzeichen u. dgl. gegen unerwünschte Verschiebung und insbesondere
gegen ein Herausgleiten nach unten gesichert sind. Derartige Steckzeichen, Merkstreifen
u. dgl. können in einfachster Weise aus Papierstreifen. hergestellt werden, die
ein- oder mehrfach gefalzt und derart zusammengelegt sind, daß der in das Fenster
gelangende Oberteil aus einer zweifachen oder mehrfachen, vorzugsweise dreifachen
Papierlage besteht, während der Unterteil, dessen freies Ende nach Einschiebung
in das Fenster zweckmäßig noch um ein geringes aus der Schiene herausragt, nur aus
einer Papierlage besteht.
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Derartige Steckreiter sind in den Fig. 6 und 7 veranschaulicht. Bei
diesen Steckreitern ist der im Doppelfenster befindliche Oberteil m durch einmaliges
bzw. zweimaliges Zusammenlegen verdickt und der Unterteil n ragt über die
untere Kante der Schiene d
hinaus. Auch hierbei kann der freie Unterteil n
zu Seitenverschiebungen des Reiters oder auch zum Festhalten durch Ankleben des
gummierten Unterteils benutzt werden. Derart hergestellte Streifen bieten u. a.
auch den Vorteil, daß man die Beschriftung des zur Ablesung bestimmten Mittelteils
des Streifens mit der Schreibmaschine vor der Zerlegung des zur Herstellung des
Streifens dienenden Papierblatts in die Streifen vornehmen kann.
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Besonders vorteilhaft ist es, die Sichtstreifen u. dgl. im Schrägschnitt
herzustellen. Hierdurch besteht die Möglichkeit, eine besonders große Zahl von Inschriften
derartiger Streifen gleichzeitig nebeneinander und g9» lesbar sichtbar zu machen.
Die Reiter sind dabei zweckmäßig so ausgebildet, daß sie einen auf der Kartenkante
aufsitzenden, gegebenenfalls Lochungen für die Seitenverschiebungen aufweisenden
Unterteil r und einen schräg nach oben verlaufenden streifenförmigen Oberteil s
besitzen. Derartige Reiter sind in Fig. 4 und 8 veranschaulicht. Fig. 8 läßt erkennen,
daß die versetzt nebeneinanderliegenden Reiter hintereinanderliegender Karten a
die Anbringung einer Vielzahl von nebeneinanderliegenden, gut lesbaren Inschriften
gestatten.
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Die in den durchsichtigen Doppelfenstern gemäß Erfindung vorgesehenen
Sichtstreifen u. dgl. sind zweckmäßig so angebracht, daß z. B. der Streifen der
vordersten Karte sich ganz links befindet, der Streifen der nächstfolgenden Karte
sich rechts von dem der ersten befindet usw. Nachdem eine ganze Reihe des Sichtfelds
mit derartigen Streifen bedeckt ist, beginnt die Anordnung mit der nächstfolgenden
Karte wieder von links in gleicher Weise. Fig. 9 veranschaulicht eine Reihe von
hintereinander angeordneten Karten, deren Sichtstreifen von links nach rechts mit
Zahlen (I, 2, 3, 4, 5, 8) versehen sind. Das Fehlen der Karten 6 und 7 macht sich
dem Auge sofort bemerkbar.
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Die Karten gemäß der Erfindung können als Stehkarten und als Hängekarten
Verwendung finden. Die seitlichen Vorsprünge der Schienen gestatten in einfachster
Weise ein senkrechtes Aufhängen der Karten im Einsatzkasten bzw. auf im Auswahlgerät
vorgesehenen Tragleisten. Infolge der klar durchsichtigen Fenster können die Inschriften
aller in den Fenstern befindlichen seitlich gegeneinander angeordneten Sichtstreifen,
Merkblätter u. dgl. im Gerät abgelesen werden. Zur Erleichterung der Ablesung kann
man z. B. durch leichten Druck mit der Hand eine mäßige Abwinkelung des die Fenster
aufweisenden Oberteils der Karten bewirken.
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Nach einer-Ausführungsform der Erfindung ist der das Fenster aufweisende
Oberteil der Karten leicht abgewinkelt. Dies kann in einfachster Weise durch eine
entsprechende Falzung der Schiene geschehen. Der Falz befindet sich zweckmäßig etwa
am unteren Rand des Doppelfensters. Er kann aber auch etwas tiefer, gegebenenfalls
auch unterhalb der Schiene liegen. Fig. io veranschaulicht eine Ausführungsform
einer derartigen Karte. Hierbei ist der Fensterteil f der Doppelschiene
d am oberen Rand der Karte a
leicht nach hinten abgebogen. Bei dieser
Ausführungsform der Erfindung kann die Ablesung der in den Fenstern befindlichen
Inschriften u. dgl. ohne irgendwelche Sondermaßnahmen erfolgen. Fig. ii zeigt eine
Ausführungsform, bei der der Oberteil der Karte zunächst eine leichte Abbiegung
nach vorn erfahren hat, während das Fenster fauch hier nach hinten abgewinkelt ist.