DE7519514U - Platte als Mosaikverkleidung für Gebäude-Sichtflächen - Google Patents
Platte als Mosaikverkleidung für Gebäude-SichtflächenInfo
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Description
Aktenzeichen Neuanitie ldung
datum 16. Juni 1975
Borgmann Kunststoffe GmbH & Co KG, 28 Bremen, Bahnhofstr. 6
Platte als Mosaikverkleidung für Gebäude- Sichtflächen
Die Erfindung betrifft eine Platte als Mosaikverkleidung für Gebäude-Sichtflächen. Diese Platten bestehen gewöhnlich
aus einer relativ großen Zahl kleiner Mosaiksteine aus Keramik, die im Fugenabstand mit der Sichtfläche
auf einen festen Papierbogen aufgeklebt sind. Beim Verlegen wird die Platte mit den Keramiksteinen nach unten
in die Fugen-Füllmasse oder die verankernde Zementmischung eingedrückt und nach dem Erhärten der Mischung
das Papier entfernt. Das auf diese Weise durchgeführte Verlegen größerer Boden- oder Wandflächen mit
einer Mosaikverkleidung ist recht mühevoll und erfordert besondere Sorgfalt in der Einhaltung eines gleichbleibenden
Fugenabstandes an den Nahtstellen der Platten. Außerdem reißt der die einzelnen Mosaiksteine vor dem Verlegen in ihrer gegenseitigen Lage zueinander haltende
Papierbogen häufig ein, so daß solche Platten entweder
HZ/gs
D 2800 BREMEN 1 TELEGRAMME FEBROPAT TELEX
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ANK 100 9072 POSTSCHECK HAMBURG 25 57 67
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unbrauchbar werden oder zusätzliche Sorgfalt beim Verlegen erforderlich ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Platte
als Mosaikverkleidung für Gebäude-Innenflachen zu schaffen»
die die Verlegearbeit erleichtert und verkürzt.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt nach der Erfindung dadurch,
daß an wenigstens einer Seitenkante der aus Kunststoff bestehenden Platte wenigstens ein Steg vorsteht,
dessen Länge im wesentlichen gleich der Fujenbreite des
Mosaiks ist. Beim Verlegen werden die Platten einzeln lediglich an die freien Enden der Stege der bereits verlegten
Platten angelegt, wodurch sich automatisch eine gleichbleibende Fugenbreite ergibt. Es wird also nicht
nur das Verlegen wesentlich vereinfacht und beschleunigt, sondern es kann auch das Aufkleben der einzelnen Platten
auf einen Träger aus Papier vor dem Verlegen entfallen.
Die Erfindung gestattet mehrere zweckmäßige Weiterbildungen.
So empfiehlt es sich, die Stärke des Steges kleiner als die Plattenstärke zu machen, wobei dann der
Steg gegebenenfalls bündig mit der Unterfläche der Platte abschließen kann. Dadurch verschwinden die Stege beim
Ausfüllen der Mosaikfugen in der Füllmasse. Ferner wird das Anlegen einer Platte beim Verlegen an eine bereits
verlegte Platte erleichtert, wenn an einer Seitenkante der Platte mehrere Stege, vorzugsweise zwei oder drei
Stege vorgesehen sind.
Die Verlegearbeit kann weiter dadurch abgekürzt werden, daß jede Platte aus mehreren plattenförmigen Einzelelementen
besteht, die durch einzelne VerbindungsStege
miteinander verb unden sind, wobei die Länge jedes Verbindungssteges im wesentlichen gleich der Fugenbreite
-les Mosaiks ist. Auch bei dieser Ausführungsform der
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Erfindung empfiehlt es sich, die Stärke der Verbindungsstege schwächer zu halten als die Stärke der Platte,
so daß die VerL~ndungsstege bei der Verfugung von der
Fugmasse überdeckt werden können.
Als Kunststoffe für die erfindungsgemäße Platte kommen vorzugsweise thermoplastische Kunststoffe in Betracht,
wie etwa Polyvinylchlorid oder Polystyrol.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der beigefügten Zeichnungen im einzelnen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht und Seitenansicht einer Platte, die direkt als Mosaikelement
verlegt werden kann;
Fig. 2 eine Draufsicht und Seitenansicht einer anderen Plattenform, die sich besonders
zum Einsetzen in andere Plattenformen eignet;
Fig. 3 eine Draufsicht und Seitenansicht einer
mehrere Mosaikelemente enthaltendan Platte von im wesentlichen quadratischer Form;und
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine andere Plattenform, die etwa in der Höhe IV-IV aus Fig.2
geschnitten ist und in der Mitte Platz zum Einsetzen einer Platte gemäß Fig. 2 frei
läßt.
Die quadratische und im wesentlichen aus Polyvinylchlorid bestehende Platte 1 besitzt aus zwei benachbarten Seitenkanten 20 und 21 seitlich vorstehende Stege 10...13, von
denen beispielsweise die Stege 10 und 11 von der Seitenkante
20 und die Stege 12 und 13 von der angrenzenden Seitenkante 21 vorstehen können. Die Stege 10... 13 und
die Platte 1 bilden ein einteiliges Werkstück. Die Querschnittsform und die äußere Gestalt der Stege kann entweder
dem Verwendungszweck angepaßt werden oder von der Herstellung her bestimmt sein. So sind in der Draufsicht
im oberen Teil der Fig. 1 die Stege 10 und 11 rechtwinklig
ausgebildet, während die an der Seitenkante 21 ausgebildeten
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Stege 12 und 13 eine dem Halbkreis angenäherte Form haben.
Wesentlich ist jedoch, daß die Länge der Stege, quer zu der zugehörigen Seitenkante genommen, im wesentlichen gleich
der Fugenbreite des fertigen Mosaiks ist. Damit «i.rd erreicht, daß beim Anlegen einer zweiten Platte etwa an die
Stege 10 und 11 der Platte gemäß Fig. 1 automatisch die
gewünscht?» Fugenbreite eingehalten wird.
Die Zahl der aus einer Seitenkante der Platte 1 vorstehenden Stege unterliegt keinen Begrenzungen; sie sollte jedoch nicht
zu groß gewählt werden, damit zwischen den Stegen hinreichend viel Raum für den Mörtel oder Zement verbleibt, mit dem die
Platte 1 auf dem Untergrund verankert wird.
Wenn die Platte 1 auf den Untergrund jedoch aufgeklebt werden
soll, kann es sich als zweckmäßig erweisen, statt einzelner Stege 10...13 an den Seitenkanten 20,21 eine
zur jeweiligen Kante parallele, durchgehende Leiste von Fugenbreite vorzusehen. Die Stärke dieser Leiste muß
dann, geringer sein als die der Platte und es muß sicher
j gestellt sein, daß das Fugmaterial auf der Leiste bleibenden
Halt bekommt.
j Auch bei den einzelnen Stegen 10...13 ist deren Stärke,
wie die Seitenansicht in der unteren Hälfte der Fig. 1 erkennen läßt, kleiner, vorzugsweise die Hälfte der
Stärke der Platte 1. Dadurch wird es möglich, daß die Stege beim Ausfugen überfugt werden können, und an der
fertig verlegten Fläche nicht mehr sichtbar sind.
Fig. 2 zeigt eine andere Ausführungsform der Erfindung,
bei der die Platte im wesentlichen eine Kreisscheibe ist, die an einem kleineren Umfangsbereich mit Stegen 25,26
versehen ist. Im übrigen sind die Stege 25,26, was ihre Form und Stärke betrifft, in gleicher Weise ausgeführt
wie die oben beschriebenen Stege 10...13. Die Platte 2
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kann entweder nach Art einer einzelnen Kunststoffliese
verlegt werden, oder kann, was sich im Rahmen der Erfindung besonders empfiehlt, in eine größere Platte eingesetzt
werden, die etwa gemäß Fig. 4 eine der Größe der Platte 2 entsprechende Aussparung freigelassen hat.
Die Platte gemäß Fig. 3 ist in einzelne plattenförmige Einzelelemente 31...39 unterteilt, die untereinander über
Verbindungsstege 50 verbunden sind. Die insgesamt mit 3 bezeichnete Platte weist an zwei benachbarten Seitenkanten
Stege 40 auf, die nach Form und Größe den Stegen 10...13 ähnlich sind. Die Verbindungsstege 50 zwischen
je zwei benachbarten Einzelelementen 31,32,33,34,35,36,
37,38 und 39 haben gleiche Länge und zweckmäßig gleiche Stärke wie die Stege 40, die von der Platte 3 nach außen
abstehen. Damit wird beim Verlegen ein einheitliches Fugenbild einfach dadurch erzeugt, daß weitere Platten 3 mit
ihren stegfreien Seiten gegen die mit den Stegen 40 versehenen Seitenkanten der in Fig. 3 dargestellten Platte
angelegt werden. Nach dem Aushärten der Verankerung, also beispielsweise der Zementmischung, und dem nachträglichen
Verfugen ist dann nicht mehr zu erkennen, welche Einzelelemente ursprünglich zu einer Platte über die Verbindungsstege 50 zusammengefügt waren. Die in Fig. 3 unten dargestellte
Seitenansicht der Platte 3 erläutert die Stärke der Stege 40 und der Verbindungsstege 50.
Die Platte 4 ist in Fig. 4 so dargestellt, daß die Verbindung der Stege 41 mit der Platte 4 einerseits und die Verbindung
der Stege 25,26 mit Platte 2 andererseits erkennbar ist. Die Ansicht entspricht etwa einer Draufsicht auf
eine Schnittfigur, die, wie im unteren Teil der Fig. 2 angedeutet, durch einen Querschnitt in der Höhe IV-IV
erhalten werden kann. Die Platte 4 ist an zwei benachbarten Seitenkanten ebenso wie die Platten 1 und 3 mit vorsprin
genden Stegen 41 versehen, die den Stegen 40 und 10...13
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der Platten 1 und 3 entsprechen. Ferner sind die einzelnen Abschnitte 42,43,44,45 der Platte 4 durch Verbindungsstege 51 untereinander verbunden, deren Länge ebenfalls
gleich der Fugenbreite ist.
Die erfindungsgemäße Platte kann mit üblichen, beispielsweise
von der Firma Demag, Duisburg, gelieferten Kunststoff-Spritzmaschinen
hergestellt werden. Der als Pulver, Agglomerat oder Granulat aufgegebene Polyvinyl- oder Polystyrol-Rohstoff
wird in der Maschine kontinuierlich gefördert, verdichtet, entlüftet und entgast,und entweder
durch eine äußere Heizquelle oder aufc^rund innerer Reibung aufgeschmolzen, gemischt und schließlich in eine
Form gedrückt, aus welcher nach dem Erkalten der Masse die erfindungsgemäße Platte entnommen werden kann. Danach
wird die Platte entgratet und es kann sich dann empfehlen, die Oberfläche der Stege aufzurauhen, um eine bessere
Haftung des Fugenmaterials an den Stegen zu erreichen.
Die erfindungsgem äßen Platten können durch Zugabe von Farbstoffen zu dexn Rohstoff geschmackvoll gefärbt oder
marmoriert werden.
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Claims (10)
1. Platte als Mosaikverkleidung für Gebäude-Sichtflächen,
dadurch gekennzeichnet, daß an wenigstens einer Seitenkante (20,21) der aus Kunststoff bestehenden
Platte (1) wenigstens ein Steg (10...13) vorsteht,dessen
Länge im wesentlichen gleich der Fugenbreite des Mosaiks
2. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stärke des Stegs (10...13) kleiner als die Plattenstärke
ist./
3. Platte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Steg (10...13) an die Unterfläche der Platte glatt
anschließt./
4. Platte nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Steg halb so stark wie die Plattenstärke ist/.
5. Platte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Steges aufgeraute
6. Platte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Seitenkante mehrere, vorzugsweise
zwei oder drei, Stege (10,11;12,13) vorgesehen sind.
7. Platte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß an einer weiteren Seitenkante (21) der Platte weitere
Stege (12,13) vorgesehen sindy
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8. Platte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß sie aus mehreren plattenförmigen Einzelelementen (31... 39) besteht, die durch
einzelne Verbindungsstege (50) miteinander verbunden sind, wobei die Länge : jedes Verbindungssteges im
wesentlichen gleich der Fugenl reite des Mosaiks ist.
9. Platte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Stärke der Verbindungsstege kleiner als die Plattenstärke
ist./
10. Platte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoff thermoplastisch
ist und vorzugsweise im wesentlichen aus Polyvinylchlorid oder Polystyrol bestehty
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