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DE69330811T2 - Lösung von Konflikten zwischen Kommunikationssystemen - Google Patents

Lösung von Konflikten zwischen Kommunikationssystemen

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DE69330811T2
DE69330811T2 DE69330811T DE69330811T DE69330811T2 DE 69330811 T2 DE69330811 T2 DE 69330811T2 DE 69330811 T DE69330811 T DE 69330811T DE 69330811 T DE69330811 T DE 69330811T DE 69330811 T2 DE69330811 T2 DE 69330811T2
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
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    • H04W84/04Large scale networks; Deep hierarchical networks
    • H04W84/08Trunked mobile radio systems

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  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)
  • Small-Scale Networks (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf das Lösen von Konflikten beim Aufbauen von Punkt zu Mehrpunktanrufen, wobei ein erstes und ein zweites Kommunikationssystem mit einem gleichen Status betroffen ist, wobei diese beiden Systeme mittels einer virtuellen Schaltung miteinander verbunden sind.
  • Die vorliegende Erfindung wird insbesondere, aber nicht ausschließlich angewandt zum Lösen von Konflikten bei digitalen privaten mobilen Fern-Funksystemen. Insofern es sich um das Vermeiden von Konflikten in Bezug auf den Zugriff auf analoge sowie digitale private mobile Fern-Funksysteme handelt, ist eine durchaus bekannte Technik "dynamic framelength slotted Aloha", beschrieben und beansprucht in beispielsweise der Britischen Patentschrift 2 069 799B. Eine andere Quelle von Konflikten, die nicht durch ein derartiges Zugriffsprotokoll gelöst werden können, ist wenn zwei digitale private mobile Fern-Funksysteme miteinander kommunizieren müssen mit Hilfe eines virtuellen Schaltung über eine Zwischensystem-Schnittstelle und jedes System wünscht, die virtuelle Schaltung gleichzeitig zu verwenden. Ein Beispiel einer derartigen Schaltungsanordnung ist zwei regionale Polizeikräfte A und B, die je eine zentrale Kommunikationsstelle mit einem Systemregler und mit Basisstelle- Sender-Empfängern haben, und eine Anzahl sekundärer Stellen haben (mobile und tragbare Funkeinheiten), die mit der zentralen Stelle kommunizieren, wobei die betreffenden zentralen Stellen durch eine virtuelle Schaltung miteinander verbunden sind, die durch eine Bodenleitung gebildet ist, welche die Zwischensystem-Schnittstelle bildet. Ein derartiger Konflikt kann in einer Fahrzeugfolgesituation auftreten, wobei ein Fahrzeug der Polizei A die regionale Schnittstelle in dem Gebiet der Polizei B kreuzt. Während die Verfolgung sich innerhalb des Gebietes A abspielte, wird die Kommunikation zwischen dem Verfolgungsfahrzeug, der zentralen Stelle und anderen sekundären Stellen durch den Systemregler in der zentralen Stelle gesteuert. Auf diese Weise vermeidet der Systemregler Konflikte dadurch, dass physikalische Kanäle entsprechend vorbestimmten Prozeduren zugeordnet werden. Für den Fall aber, dass ein Fahrzeug der Polizei A in das Funkgebiet der Polizei B eintritt, soll die zentrale Stelle der Polizei B einen Kanal zur Kommunikation zwischen der sekundären Stelle der Polizei A und der zentralen Stelle der Polizei B verfügbar stellen, und zwar mit Hilfe eines Funkkanals von der sekundären Stelle der Polizei A und der sekundären Stelle der Polizei B sowie eine Verbindung zwischen den beiden zentralen Stellen. Zusätzliche Mittel können ebenfalls vorgesehen werden um eine Kommunikation zwischen den beiden zentralen Stellen sowie mit der sekundären Stelle der Polizei B zu ermöglichen. Es kann passieren, dass innerhalb der Betriebsparametern jedes Systems nahezu zusammenfallende Übertragungen versucht werden, und zwar über jede zentrale Stelle zu der anderen zentralen Stelle. Wenn die betreffenden Übertragungen die gleiche Priorität haben, tritt eine Konfliktsituation auf und da es keinen zentralen Schiedsrichter gibt, ist ein Verfahren zum Lösen dieses Konfliktes erwünscht, und zwar als Alternative dazu, dass jede zentrale Stelle ihre sekundäre Stelle instruiert, es nachher zu einem beliebigen Intervall abermals zu versuchen, was nicht sehr effizient ist.
  • In der Patentschrift WO 91/05429 wird ein großflächiges Fernfunksystem beschrieben, das aus einer Anzahl kleineren Fernfunksystemen aufgebaut ist, die je einen zentralen Controller haben, der mit einem örtlichen Computer gekoppelt ist, der über ein Datennetzwerk mit örtlichen Computern der anderen Fernfunksystemen verbunden ist. Wenn eine umherfahrende Funkeinheit sich in dem Dienstbereich eines Systems, anders als das eigene Basissystem, und wenn diese Einheit einen Anruf machen möchte, kommuniziert der örtliche Computer des neuen Systems über das Datennetzwerk mit dem örtlichen Computer des Basissystems. Der zentrale Computer des Basisnetzwerkes prüft die Gültigkeit der umherfahrenden Einheit und die Verifikation wird dem zentralen Controller des neuen Systems zugeführt, der der umherfahrenden Einheit die gleichen Privilegen erteilt wie dem Basissystem. Das genannte System bereitet keine Probleme in Bezug auf Wettbewerb zwischen zwei normalerweise unabhängigen mobilen Funksystemen, die mit Hilfe einer virtuellen Schaltungsanordnung betriebsmäßig miteinander verbunden sind.
  • Nach einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren geschaffen zum Lösen von Konflikten zwischen einem ersten und einem zweiten Kommunikationssystem von gleichem Status mit Hilfe einer virtuellen Schaltungsanordnung, wobei dasjenige System des ersten und zweiten Kommunikationssystems, das mit Hilfe der virtuellen Schaltungsanordnung einen Anruf machen möchte, einen symbolischen Antrag an das andere System des ersten und zweiten Systems stellt, wobei das genannte andere System des genannten ersten und zweiten Systems eine Prüfung durchführt um zu sehen, ob es einen Antrag gestellt hat, der örtlich erzeugt worden ist, um die virtuelle Schaltungsanordnung zu benutzen, und wenn nicht, den symbolischen Antrag gewährt.
  • Nach einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein System geschaffen, das ein erstes und ein zweites Kommunikationssystem aufweist, wobei jedes System des ersten und des zweiten Kommunikationssystems eine zentrale Stelle hat, die über Funk mit zweiten Stellen kommuniziert, die mit der zentralen Stelle in Verbindung stehen, und das Mittel aufweist zum Verbinden der zentralen Stellen miteinander, mit dem Kennzeichen, dass die zentralen Stellen des ersten und des zweiten Systems durch eine virtuelle Schaltungsanordnung miteinander verbunden sind, dass jede zentrale Stelle Mittel aufweist zum Kommunizieren mit dem anderen System, und zwar mittels der virtuellen Schaltungsanordnung, und Mittel um auf einen Antrag von der anderen zentralen Stelle zu reagieren zum Gewähren einer symbolischen Erlaubnis für die andere zentrale Stelle, die virtuelle Schaltungsanordnung zu benutzen.
  • Durch Anwendung eines Verfahrens, wobei eine empfangende zentrale Stelle ein Zeichen gewährt, wobei eine sendende zentrale Stelle die virtuelle Schaltungsanordnung benutzen möchte, kann ein etwaiger Konflikt auf effektive Art und Weise gelöst werden, ohne die Notwendigkeit einer zentralen Entscheidungsstelle.
  • Im Falle eines Konfliktes, der auftritt, wenn die beiden zentralen Stellen die virtuelle Verbindung beide gleichzeitig benutzen möchten, kann dieser gelöst werden durch das System, das zuletzt das virtuelle System benutzte, wobei dem anderen System eine Sendeberechtigung gewährt wird. Auf diese Art und Weise wird ein Konflikt auf eine einfache und sogar bequeme Art und Weise gelöst.
  • Ein derartiges Verfahren berücksichtigt aber nicht die betreffende Größe jedes Systems, wie durch die Anzahl sekundärer Stellen bestimmt, die zur Zeit mit einer zentralen Stelle verbunden sind. Wenn es zwischen den Größen des ersten und des zweiten Systems eine große Differenz gibt, kann dies berücksichtigt werden, wenn jede zentrale Stelle entscheidet, ob sie einen Antrag von der anderen zentralen Stelle gewähren soll oder nicht, wenn eine Konfliktsituation auftritt.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
  • Fig. 1 ein Blockschaltbild zweier digitaler Fern-Mobilfunksysteme, wobei deren zentralen Stellen durch eine virtuelle Schaltungsanordnung miteinander verbunden sind,
  • Fig. 2 ein Flussdiagramm einer ersten zentralen Stelle, wobei einer zweiten zentralen Stelle ein Antrag zugeführt wird, ohne dass es eine bestimmte Rivalität für die virtuelle Schaltungsanordnung gibt,
  • Fig. 3 ein Flussdiagramm in Bezug auf die Rückkehr eines Antrags am Ende eines Anrufs,
  • Fig. 4 ein Flussdiagramm eines ersten Verfahrens zum Lösen einer Rivalität in Bezug auf den Zugriff auf die virtuelle Schaltungsanordnung, und
  • Fig. 5 ein Flussdiagramm eines zweiten Verfahrens zum Lösen einer Rivalität in Bezug auf den Zugriff auf die virtuelle Schaltungsanordnung.
  • In Fig. 1 arbeiten zwei digitale private mobile Fernfunksysteme A und B in ihrem eigenen Funkdeckungsbereich, wobei die Grenze zwischen diesen Deckungsbereichen als die Zwischensystem-Schnittstelle (Intersystem Interface) ISI bezeichnet wird. Jedes System A, B umfasst eine zentrale Stelle CSA, CSB mit einem System-Controller SC und Basisstations-Sender-Empfänger BS1A, BS2A und BS1B, BS2B, einen Verteiler DA, DB, der mit der betreffenden zentralen Stelle CSA, CSB verbunden ist, und eine Anzahl sekundärer Stellen A1 bis A6 und B1, B2 mit mobilen Funkeinheiten, wobei wenigstens einige von ihnen imstande sind, gegenüber den betreffenden zentralen Stellen CSA, CSB in deren Funkdeckungsbereiche hinein und aus denselben heraus zu fahren. Eine landgebundene Leitung oder eine virtuelle Schaltungsanordnung VC verbindet die zentralen Stellen CSA, CSB miteinander.
  • Kommunikation zwischen jeder zentralen Stelle und den sekundären Stellen kann durch TDMA oder FDMA erfolgen. Es kann jedes beliebige geeignete Zugriffsprotokoll angewandt werden, durch das die sekundären Einheiten Zugriff auf das System erhalten können, beispielsweise "dynamic framelength slotted Aloha".
  • In einer Gruppen-Anrufsituation möchte, sagen wir, die sekundäre Stelle A1, gleichzeitig mit Mitgliedern einer Gruppe kommunizieren, die, sagen wir, die zentrale Stelle CSA und die sekundären Stellen A2 und A5 enthält. Dies wird bezeichnet als ein "Punkt-zu-mehreren-Pukten"-Anruf.
  • Private mobile Fern-Funksysteme sind meistens semi-duplex, weil, obschon sie verschiedene Frequenzen zum Senden und Empfangen benutzen, die eigentliche Sprechkommunikation zu einer bestimmten Zeit nur in einer Richtung erfolgen kann. Wenn zwei Funkbenutzer, sagen wir, zwei mobile sekundäre Stellen versuchen, gleichzeitig über denselben Funkkanal zu senden, gibt einen Konflikt (der ebenfalls als Wettbewerb bekannt ist). Mit einem privaten mobilen Fern-Funksystem, bei dem eine zentrale Stelle benutzt wird, kann die eigentliche Übertragung der sekundären Stelle durch Anspornung eines Signalisierungssystems gesteuert werden, wobei es erforderlich ist, dass die sekundäre Stelle um Erlaubnis bittet, dem Systemcontroller in der zentralen Stelle ein Signal zuzuführen. Die Lösung des Konfliktes simultaner Anträge zum Senden, erfolgt beispielsweise mit Hilfe von "dynamic framelength slotted Aloha"-Techniken.
  • Wenn in analogen privaten mobilen Fern-Funksystemen mehr als nur ein Funkkanal verfügbar ist, können die empfangenen Signale in den verschiedenen Kanälen empfangen und vermischt werden zum Bilden eines zusammengesetzten Audio-Signals. Dieser Fall gilt ebenfalls dort, wo die empfangenen Signale räumlich getrennt sind, so dass sie einander nicht stören und würden in diesem Fall durch verschiedene Basisstellen empfangen werden. Die räumliche Trennung kann über mehr als nur ein Fern-Funksystem ausgebreitet werden, wobei die zentralen Stellen derselben normalerweise mittels einer landgebundenen Leitung miteinander verbunden sind.
  • Solange die Verbindung eine Duplex-Verbindung ist und solange eine Mischtechnik angewandt wird, gibt es keinen Konflikt für die Mittel über die Intersystem-Schnittstelle. Eine derartige Technik schafft einen Anruf von Mehrfachpunkt zu Mehrfachpunkt.
  • Bei einem digitalen privaten mobilen Fern-Funksystem, wobei Sprachcodierer mit einer niedrigen Bitrate benutzt werden, bedeutet die Art der Sprach- Codec, der die den menschlichen Wortschatz synthetisiert, dass dieses System nicht befriedigend mehrere Stimmen gleichzeitig verarbeiten kann. Das Konzept des Gruppenanrufs soll auf Punkt-zu-Mehrfachpunkt-Anrufe beschränkt werden. Obschon die Lösung der Konfliktsituation für Hilfsmittel in einem System durch die oben beschriebene Technik des gesendeten Antrags ziemlich gut bewältigt wird, tritt das Problem auf, wenn ein Gruppenanruf über zwei Systeme A, B verteilt wird, je mit einer eigenen zentralen Stelle CSA, CSB mit gleichem Status, da keine der zentralen Stellen ein automatisches Recht hat, die Sende-Erlaubnis oder sonstiges dem Nachbarsystem zuzuordnen. Da der Gruppen-Anruf nur durch den Sprach-Codec auf Punkt-zu-Mehrfachpunkt beschränkt ist, kann über die Intersystem-Schnittstelle (ISI) nur ein Anruf akzeptiert werden. Es ist folglich nicht relevant, ob die ISI physikalisch eine Duplex- Verbindung, eine Semi-Duplex-Verbindung oder eine Simplex-Verbindung ist, sie soll ganz einfach als Simplex-Verbindung betrachtet werden. Auf entsprechende Art und Weise tritt eine Konfliktsituation oder Wettbewerbssituation auf, wenn die beiden zentralen Stellen CSA, CSB gleichzeitig Anrufe haben, wobei die Verwendung der virtuellen Schaltungsanordnung VC erforderlich ist.
  • Nach der vorliegenden Erfindung wird dieser Konflikt durch eine zentrale Stelle gelöst, sagen wir CSB, die auf Antrag der anderen Stelle, sagen wir CSA, ein Zeichen gibt, das dieser zentralen Stelle (CSA) das Recht erteilt, die virtuelle Schaltungsanordnung zu benutzen. Insbesondere wenn die sekundäre Stelle A5 mittels der virtuellen Schaltungsanordnung VC einen Anruf von dem System A zu dem System B aufzubauen wünscht. Zunächst gewährt die sekundäre Stelle A5 Zugriff auf die zentrale Stelle CSA, die an sich wieder mit Hilfe der virtuellen Schaltungsanordnung VC mit der zentralen Stelle CSB in Kontakt tritt, und ein Zeichen zum Benutzen des Verkehrskanals der virtuellen Schaltungsanordnung VC beantragt. Unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Hilfsmittel verfügbar sind, gewährt die zentrale Stelle CSB das Zeichen der zentralen Stelle CSA und der Anruf von der sekundären Stelle A5 findet statt. Wenn die Übertragung von dieser sekundären Stelle aufhört, tritt die zentrale Stelle CSA mit der zentralen Stelle CSB in Kontakt und liefert das Zeichen zurück.
  • Das Ausgeben und Zurückführen von Zeichen in Fällen, wo kein Wettbewerb auftritt, ist durch das Flussdiagramm nach den Fig. 2 und 3 dargestellt. In Fig. 2 bezeichnen die Blöcke 10, 12 den Start der Systeme A und B.
  • Der Block 14 bezeichnet das Empfangen eines Sendeantrags durch die zentrale Stelle CSA einer der sekundären Stellen. Der Block 16 bezeichnet die Frage: "Gibt es ein Zeichen?" Wenn es keins gibt (N), lehnt die zentrale Stelle CSA den Sendeantrag ab, Block 18, und der Prozess wird beendet, Block 20.
  • Wenn die Antwort auf die Frage in Block 16 "Ja" (Y) ist, sendet die zentrale Stelle CSA einen Symbolischen Antrag, Block 22, der von der zentralen Stelle CBS empfangen wird, Block 24. Die zentrale Stelle CBS überprüft die Sache um zu sehen, ob es Anträge zum Senden von den damit gleichlaufenden sekundären Stellen gibt, Block 26. Wenn es keine (N) gibt, überprüft die zentrale Stelle CBS die Sache um zu sehen, ob das Symbol gibt, Block 28. Wenn nicht (N), wird der symbolische Antrag abgelehnt, Block 30, wonach der Prozess bei System B beendet wird, Block 32. Block 34 bezeichnet den Empfang der Ablehnung des symbolischen Antrags durch die zentrale Stelle CSA. Diese Ablehnung wird durch die zentrale Stelle CSA zu deren sekundären Stelle übertragen, Block 36, und danach wird der Prozess beendet, Block 38.
  • Wenn die Antwort auf die Frage in Block 28 "Ja" ist (Y), gewährt die zentrale Stelle CBS den Antrag, Block 40, der von der zentralen Stelle CSA empfangen wird, Block 42. Die beiden zentralen Stellen speichern eine Anzeige, dass der Antrag gewährt worden ist, Blöcke 44, 46, und die zentrale Stelle CSA überträgt die Gewährung des beantragten Sendens zu deren sekundären Stelle, Block 48.
  • Fig. 3 bezieht sich auf das Zurückkehren des Antrags durch die zentrale Stelle CSA. Der Block 50 bezeichnet die Frage: "Ist die Übertragung beendet?" Wenn die Übertragung noch läuft (N), wird die Frage danach wiederholt. Wenn die Übertragung beendet ist (Y), schickt die zentrale Stelle CSA den Antrag zu der zentralen Stelle CSB zurück, Block S2, dem dann von dem System B empfangen wird, Block 54. Die zentrale Stelle CSB überträgt eine Bestätigung des Empfangs des Antrags, Block 56, der von der zentralen Stelle CSA empfangen wird, Block 58. Die beiden zentralen Stellen bemerken, dass der Antrag zurückgekehrt ist, Blöcke 60, 62.
  • Wenn nun, sagen wir die sekundären Stellen A2 und B1 nahezu gleichzeitig Anträge zu deren betreffenden zentralen Stelle CSA bzw. CSB schicken, wobei diese Anträge beide die Verwendung der virtuellen Schaltungsanordnung VC erfordern, dann tritt, wenn die beiden zentralen Stellen nahezu gleichzeitig die andere bitten den Antrag entsprechend der in Fig. 2 dargestellten Prozedur zu gewähren, ein Konflikt auf, der gelöst zu werden, eine Anforderung ist.
  • Ein Verfahren zur Lösung des Konfliktes ist, den Antrag an dasjenige System zu stellen, das ihn nicht zuletzt hatte. Dieses Verfahren ist in dem in Fig. 4 dargestellten Flussdiagramm dargestellt.
  • Die Blöcke 10, 12 bezeichnen den Start des Systems A, B. Die Blöcke 64, 65 bezeichnen, dass die betreffende zentralen Stellen CSA, CSB einen Antrag zum Senden von einer der in dem betreffenden System verzeichneten sekundären Stellen. Jede zentrale Stelle prüft um zu sehen, ob der Antrag eingetroffen ist, Blöcke 66, 67. Wenn nicht (N), so wird der Sendeantrag abgelehnt, Blöcke 68, 69, und die Transaktion wird beendet, Blöcke 70, 71.
  • Wenn jede zentrale Stelle einen Antrag empfangen hat (Y) sendet sie einen symbolischen Antrag zu der anderen zentralen Stelle, Blöcke 72, 73, wobei dieser Antrag empfangen wird, Blöcke 74, 75. Es wird eine Überprüfung angestellt um zu sehen, ob die betreffende zentrale Stelle irgendeinen örtlichen Antrag empfangen hat, Blöcke 76, 77 (die den Blöcken 26 in Fig. 2 entsprechen). Wenn die Antwort Nein ist (N), dann geht es weiter gemäß dem Flussdiagramm in Fig. 2. Wenn aber die Antwort Ja ist (Y), dann wird eine Überprüfung angestellt über die Frage, welcher zentralen Stelle der letzte Antrag gewährt worden ist, Blöcke 78, 79. In diesem Beispiel wird vorausgesetzt, dass das System A die jüngste Gewährung empfangen hat. Die Antwort auf Block 78 ist Ja (Y) und auf Block 79 ist Nein (N).
  • Auf entsprechende Art und Weise gewährt die zentrale Stelle CSA dem System B den Antrag, Block 80, während die zentrale Stelle CSB den symbolischen Antrag des Systems A zurückweist, Block 81. Der Empfang der Zurückweisung und die Gewährung wird von jedem System empfangen, Blöcke 82, 83.
  • Das Flussdiagramm nach Fig. 4 setzt eine im Wesentlich gleichmäßig ausgewuchtete Gewährung durch jede Stelle voraus. Diese gleichmäßige Annäherung kann unehrlich sein, wenn das eine System eine wesentlich größere Anzahl sekundärer Stellen hat als das andere System, beispielsweise in dem Verhältnis 2 : 1 oder 3 : 1.
  • Auf entsprechende Art und Weise benutzt ein zweites Verfahren zum Lösen von Konflikten, wobei diese Ungleichheit in der Anzahl sekundärer Stellen berücksichtigt wird, einen Algorithmus, der auf die Anzahl sekundärer Stellen reagiert, einschließlich das Besuchen von Stellen, die aktuell in jedem System registriert sind. Fig. 5 ist ein Flussdiagramm des Algorithmus, aber bevor darauf verwiesen wird, wird etwas Hintergrundinformation gegeben.
  • Es wird nun vorausgesetzt, dass die Anzahl sekundärer Stellen, die zu dem betreffenden Zeitpunkt bei den Systemen A und B registriert sind, X bzw. Y betragen, wobei die gesamte registrierte Anzahl Z(= X + Y) beträgt.
  • Während der normalen Übertragungen hat das System A den Antrag P Male gewährt und das System B hat den Antrag Q Male gewährt. In Fig. 5 beginnt der Algorithmus bei Block 84 durch Berechnung von P' und Q', wobei P' = P - X ist und Q' = Q - Y ist, Block 84. In dem Block 86 wird die Frage gestellt "Ist Q' < 0 und P' &ge; 0 ?" Wenn die Antwort Ja (Y) ist, gewährt das System A dem System B den Antrag, Block 88. Wenn aber die Antwort Nein (N) ist, wird in dem Block 90 die Frage gestellt: "ist P' < 0 und Q' &ge; 0 ?" Wenn die Antwort Ja (Y) ist, gewährt das System dem System A den Antrag, Block 92. Wenn die Antwort Nein (N) ist, wird in dem Block 94 die Frage gestellt: "Ist P' &le; und Q' &le; 0 ?" Wenn die Antwort Nein (N) ist geht das Flussdiagramm weiter zu dem Block 118, wobei P gleich P' gemacht wird und Q gleich Q' gemacht wird, wonach der Algorithmus bei Block 84 neu gestartet wird. Wenn die Antwort zu dem Block 94 Ja (Y) ist, wird eine Prüfung durchgeführt um zu sehen, ob P' < Q' ist, Block 96. Wenn die Antwort Ja (Y) ist, dann gewährt das System B dem System A den Antrag, Block 98. Wenn es Nein (N) ist, dann wird eine Prüfung durchgeführt, ob P' > Q' ist, Block 100. Wenn dies Ja (Y) ist, dann gewährt das System A dem System B den Antrag, Block 102. Wenn es Nein (N) ist, dann wird die Anzahl sekundärer Stellen, die in jedem System registriert sind, in einer ersten Überprüfung geprüft, um zu sehen, ob X > Y ist, Block 104, wenn die Antwort Ja (Y) ist, dann gewährt das System B dem System A den Antrag, Block 106. Wenn die Antwort Nein (N) ist, dann wird geprüft, um zu sehen, ob X < Y ist, Block 108. Wenn die Antwort Ja (Y) ist, dann gewährt das System A dem System B den Antrag, Block 110, aber wenn die Antwort Nein (N) ist, dann wird eine Prüfung durchgeführt um zu sehen, ob X = Y ist, Block 112. Wenn Ja (Y), dann wird die zuletzt gewährte Prozedur (Blöcke 78 bis 83 in Fig. 4) durchgeführt, Block 114. Der Block 116 bezeichnet die Beendigung des Algorithmus.

Claims (8)

1. Verfahren zum Lösen von Konflikten zwischen einem ersten und einem zweiten Kommunikationssystem (A, B) von gleichem Status, verbunden mittels einer virtuellen Schaltungsanordnung (VC), wobei dasjenige System des ersten und zweiten Kommunikationssystems, das mit Hilfe der virtuellen Schaltungsanordnung einen Anruf machen möchte, einen symbolischen Antrag an das andere System des ersten und zweiten Systems stellt, wobei das genannte andere System des genannten ersten und zweiten Systems eine Prüfung durchführt um zu sehen, ob es einen Antrag gestellt hat, der örtlich erzeugt worden ist, um die virtuelle Schaltungsanordnung zu benutzen, und wenn nicht, den symbolischen Antrag gewährt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenn das erste sowie das zweite System mittels der virtuellen Schaltungsanordnung je im Wesentlichen gleichzeitig einen symbolischen Antrag stellen, dass ein System des ersten und des zweiten Systems, das als letzte die virtuelle Schaltungsanordnung benutzte, dem anderen System des ersten und zweiten Systems den symbolischen Antrag gewährt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenn die beiden Systeme des ersten und zweiten Systems (A, B) je mittels der virtuellen Schaltungsanordnung im Wesentlichen gleichzeitig einen symbolischen Antrag stellen, die Entscheidung zum Gewähren des symbolischen Antrags durch das eine System an das andere System getroffen wird, wobei die relativen Größen (X, Y) jedes des ersten und des zweiten Systems berücksichtigt werden und wobei die Frage berücksichtigt wird, welchem System des ersten und des zweiten Systems zuletzt der symbolische Antrag gewährt worden ist.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die relative Größe jedes Systems anhand der Anzahl Benutzer und der Anzahl besuchender Benutzer, registriert mit diesem System, bestimmt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass jedes System des ersten und zweiten Systems eine Liste eigener Benutzer und besuchender Benutzer, registriert mit diesem System, führt.
6. System mit einem ersten und einem zweiten Kommunikationssystem (A, B), wobei jedes System des ersten und zweiten Kommunikationssystems eine zentrale Stelle (CSA, CSB) umfasst, die über Funk mit sekundären Stellen (A1 bis A6 und B 1 bis B6), registriert mit der zentralen Stelle kommuniziert, und Mittel zum miteinander Verbinden der zentralen Stellen aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die zentralen Stellen (CSA, CSB) des ersten und des zweiten Systems durch eine virtuelle Schaltungsanordnung (VC) miteinander verbunden sind, dass jede zentrale Stelle Mittel aufweist zum Kommunizieren mit der anderen Stelle, und zwar mit Hilfe der virtuellen Schaltungsanordnung, und Mittel zum Beantworten eines Antrags von der anderen zentralen Stelle zum Gewähren eines symbolischen Antrags, durch den die andere zentrale Stelle erlaubt wird, die virtuelle Schaltungsanordnung zu benutzen.
7. System nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass jede zentrale Stelle (CSA, CSB) Mittel aufweist um aufzuzeichnen, ob sie zuletzt einen symbolischen Antrag gewährt hat und Mittel, die im Wesentlichen gleichzeitig in Antwort auf den Empfang eines Antrags zum Gewähren eines symbolischen Antrags einen Antrag gesendet haben zum Gewähren eines Antrags um zu prüfen, ob sie zuletzt einen Antrag gewährt hat, und wenn nicht, den Antrag zu gewähren, aber wenn ja, den Antrag zurückzuweisen.
8. System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass jede zentrale Stelle (CSA, CSB) weiterhin Mittel aufweist zum Berücksichtigen der relativen Größe jedes Systems beim Entscheiden, ob ein Antrag gewährt wird oder nicht.
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