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DE69329584T2 - Satz von Tragkernen für Zahnprothesen - Google Patents

Satz von Tragkernen für Zahnprothesen

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Publication number
DE69329584T2
DE69329584T2 DE69329584T DE69329584T DE69329584T2 DE 69329584 T2 DE69329584 T2 DE 69329584T2 DE 69329584 T DE69329584 T DE 69329584T DE 69329584 T DE69329584 T DE 69329584T DE 69329584 T2 DE69329584 T2 DE 69329584T2
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DE
Germany
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core
implant
head
axis
shaft
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DE69329584T
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DE69329584D1 (de
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George Brain Asher
Stewart Peter Harding
Ashok Sethi
Peter Socher
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Osteo Ti Ltd
Original Assignee
Osteo Ti Ltd
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Publication of DE69329584T2 publication Critical patent/DE69329584T2/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C8/00Means to be fixed to the jaw-bone for consolidating natural teeth or for fixing dental prostheses thereon; Dental implants; Implanting tools
    • A61C8/0048Connecting the upper structure to the implant, e.g. bridging bars
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C13/00Dental prostheses; Making same
    • A61C13/0003Making bridge-work, inlays, implants or the like
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61C8/00Means to be fixed to the jaw-bone for consolidating natural teeth or for fixing dental prostheses thereon; Dental implants; Implanting tools
    • A61C8/0001Impression means for implants, e.g. impression coping

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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Satz von Kernen, von denen jeder einen Kopf hat, dem eine Zahnprothese zuzuordnen ist, und einen Schaft aufweist, der zum Einsetzen in eine in einem Implantat ausgebildete Standardfassung bestimmt ist. Ein Satz von Kernen gemäß dem Eingangsteil des Anspruchs 1 ist in WO-A-88/3007 erläutert.
  • Die zahntechnische Gestaltung kann ein Zahnabdruck oder eine Prothese sein, wie eine gegossene künstliche Zahnkrone oder eine Brücke, die fest entweder einem im Kieferknochen eines Patienten eingebetteten Implantat oder einer in einem Kern ausgebildeten Fassung zuzuordnen ist, die in einem solchen Implantat fest angeordnet ist.
  • Nach einer Zeitspanne von ahnnahmegemäß etwa drei Monaten, in der es einem Implantat möglich gewesen sein sollte, sich in der Umgebung einzugewöhnen, ist es üblich, aus Plastikmaterial einen Abdruck von der Oberfläche von zumindest einem Teil des Gaumens und den Zähnen zu machen, die dem späteren Implantat benachbart sind. Ein Zahntechniker verwendet dann diesen Abdruck für die Anfertigung einer Zahnprothese, die ein künstlicher Zahn sein kann, der in eine Fassung in dem Implantat einzusetzen ist.
  • Eine integrierte Implantatprothese muß sehr genau ausgebildet und paßgenau eingebaut sein, um eine optimale Druckverteilung im Kieferknochen gewährleisten zu können. Demzufolge ist es für die Prothesenwiederherstellung eines Implantats wichtig, dass die Position jedes Implantats im Kieferknochen genau ermittelt und auf das Modell übertragen wird. Dies ist insbesondere bei eingeschraubten Prothesen wichtig. Außerdem lernten wir aus einem Beitrag "Prosthodontic Procedures" von George A. Zarb und Tomas Jansson in "Tissue-Integrated Prostheses-Osseointegration in Clinical Dentistry", veröffentlicht 1985 durch Quintessence Publishing Co. Inc., dass nichtparallele, keilförmige Anordnung von Implantatbefestigungen nicht zu optimaler Druckverteilung führt und dass klinische Erfahrung die Notwendigkeit paralleler aufgerichteter Implantatfestlegung zeigt, weil sonst ein Ausbau oder Nichtgebrauch die Folge ist.
  • In der Praxis ist die tatsächliche Ausrichtung des Implantats relativ zur gewünschten Ausrichtung der Zahnprothese aus zwei Gründen nicht vorauszusagen, zum einen, weil die aktuelle Lokalisierung des eingebauten Implantats schwierig voraussagbar ist, und zum anderen, weil bei der zahnärztlichen Behandlung möglicherweise eines oder mehrere zahlreiche Probleme zu überwinden ist bzw. sind, wenn ein Implantat eingebaut werden soll, was dazu führen kann, dass die Ausrichtung des Implantats nicht optimal ist. Demzufolge ist eine gute Ausrichtung eines Implantats wünschenswert, jedoch nur schwer erreichbar. Letztlich ist es nicht erreichbar. In WO88/03007 wird das diskutiert.
  • US-A-4708654 erläutert die Art der Herstellung eines Modells zum Gebrauch durch einen Zahntechniker gemäß obiger Erläuterung, wobei jedem Implantat ein spezifisches Führungselement derart zugeordnet ist, dass ein vorspringender Teil des Führungselements mit einer zugehörigen Fassung im Implantat zusammenwirkt und hierzu vorspringender Teil und zugehörige Fassung im Zusammenwirken Drehbewegungen des einen Teils relativ zum anderen verhindert; dabei ist jedes Führungselement dem jeweiligen Implantat mittels eines Führungszapfens zugeordnet, der in ein durch das Führungselement gehendes Loch eingesetzt ist und in das Implantat eingeschraubt ist. Dabei wird in einer Zahnabdruckschale mit einem Fenster oder einer Öffnung in ihrem Boden ein Abdruck hergestellt; durch das Fenster bzw. die Öffnung ragen die Führungszapfen. Nach dem Festwerden des Abdruckmaterials werden die Führungszapfen aus ihren jeweiligen Implantaten herausgeschraubt, während die Führungselemente in dem festgewordenen Abdruckmaterial bleiben. Daraufhin wird die Abdruckschale aus dem Mund des Patienten herausgenommen. In die Führungselemente im Abdruck werden Attrappen der Implantate, denen die Führungselemente während der Herstellung des Abdruckes zugeordnet waren, eingesetzt und mittels Führungszapfen ähnlich zugeordnet, worauf um die Attrappen herum das Modell durch Gießen ausgebildet wird, sodass die Attrappen vom Modell umschlossen sind. Daraufhin werden die Führungszapfen ausgebaut, um das Modell vom Abdruck trennen zu können.
  • Das erläuterte Verfahren hat den Nachteil, dass es unmöglich sein könnte, einen genauen Abdruck zu erhalten, falls die Implantate nicht parallel sind. Jegliche nicht parallele Bewegung von Teilen des fest gewordnen Abdruckes versetzt das Abdruckmaterial unter große Beanspruchungen. Weniger als ideale elastische Zurückgewinnung aus aus solchen Beanspruchungen resultierenden Deformationen hat eine Deformation des Abdruckmaterials zur Folge und resultiert in ungenauem Transfer der Position und Orientierung der Implantate vom Kieferknochen auf das Modell und führt demzufolge zu Ungenauigkeiten in letzterem. Auch wird es schwierig sein, die Abdruckschale vom Gaumen zu entfernen, falls der Winkel eines Implantats relativ zum Kieferknochen, in den es eingesetzt ist, sehr verschieden von dem Winkel zwischen den natürlichen Zähnen und dem Kieferknochen des Patienten ist. Dies ist damit zu erklären, dass der Pfad, der zum Ausbau der Schale benötigt wird, um das Führungselement vom Implantat zu trennen, in Konflikt gerät mit dem Pfad, auf dem die Schale notwendigerweise bewegt werden muß, um sie von den natürlichen Zähnen des Patienten zu entfernen.
  • Um diese Probleme zu vermeiden, schlägt WO88/3007 die Verwendung eines Kerns oder transmucosalen Distanzgliedes vor zusammen mit einer nach seiner Installation auf ihm montierten Stange, die der Aufnahme einer Kunstzahnkrone oder einer anderen Zahnprothese dient, wobei der Kern bzw. das Distanzglied dem Einsetzen in eine Standardfassung eines Zahnimplantates dient. Die vorgeschlagene Anordnung ist derart, dass nach dem Einbau der Kern bzw. das Abstandsglied und die auf ihm montierte Stange im Ergebnis eine darüber hinausreichende axial versetzte Verlängerung des Zahnimplantates bilden, wobei der Winkel des Versatzes der Stangenachse variabel ist und frei bestimmt werden kann und die Versatzverlängerung bezüglich ihrer azimuthalen Ausrichtung gegenüber dem Zahnimplantat einstellbar ist, beispielsweise durch Drehung von Teilen relativ zueinander, ehe die ständige oder zeitweise Fixierung erfolgt, beispielsweise durch Kleben oder vorzugsweise durch eine Nut- und Keil Verbindung zwischen Kern bzw. Abstandsglied und Zahnimplantat.
  • Am Anfang kann ein vom Zahntechniker mit Hilfe des Modells gefertigter Kunstzahn oder eine solche andere Zahnprothese ungenau sein und muß nach dem vergeblichen Versuch des Zahnarztes, Zahn bzw. Prothese einzubauen, zum Zahntechniker zurückgebracht werden, um korrigiert und anschließend ordnungsgemäß eingebaut zu werden. Dies kann sogar wiederholt geschehen bzw. notwendig sein. Hierbei kann dann Zahnerstz mit Kunstzahn oder Prothese ein teueres Unternehmen werden, insbesondere wenn Edelmetalle Verwendung finden.
  • Der Zahntechniker bildet einen Kunstzahn oder eine andere Form einer Zahnprothese dadurch, dass der Prothesenkörper um einen vorgefertigten Kern herum im Gießverfahren gebildet wird, wobei der Kern mit einem Schaft versehen ist, der zum Einsetzen in eine Standardfassung bestimmt ist, die im Implantat ausgebildet ist. DE-A-31 10 694 beschreibt einen solchen Kern, der symmetrisch ausgebildet ist und einen Kopf aufweist, der eine Aufnahmeöffnung an dem dem Zapfen gegenüberliegenden Ende umschließt. Die Außenfläche des Kopfes umschließt symmetrisch die Aufnahmeöffnung in deren offenem Bereich und verjüngt sich zur Aufnahmeöffnung hin, um eine kegelstumpfförmige Lagerungsfläche für die Zahnprothese zu bilden. Die Ausrichtung des Kerns ist abhängig von der Ausrichtung des Implantats, weil diese die Ausrichtung des Kerns bestimmt und die Ausrichtung des Kerns ist verantwortlich dafür, dass eine gewünschte Ausrichtung des Kunstzahnes bzw. einer Zahnprothese anderer Form, dessen bzw. deren Ausbildung auf dem Kern erfolgen soll, unzulänglich ist.
  • Unter nochmaliger Berücksichtigung von WO88/03007 weist der erläuterte Kunstzahnkern oder das transmucosales Abstandsglied einen Kopf auf, der halbkugelförmig gewölbt ist, wobei von dieser Wölbung lediglich der nach außen offene Bereich der Aufnahmeöffnung ausgenommen ist, in die der Zapfen des Schafts eingeschraubt ist, wobei die Längsachse der Aufnahmeöffnung unter einem bestimmten Winkel gegenüber der Zapfenachse geneigt ist. Diese vorgeschlagene Anordnung hat den Nachteil, dass die Berührungsfläche zwischen der durch Gießen auf dem halbkugelförmigen um die Aufnahmeöffnung herum ausgebildeten Zahnprothese und dem Kopf bezüglich der eingeschraubten Stange nicht symmetrisch ist, sodass die resultierende Belastung des Kunstzahnkernes bzw. transmucosalen Abstandsgliedes nicht gleichmässig in die Oberfläche des Kopfes eingeleitet wird. Deswegen besteht die Gefahr, dass sich die Stange mit der Zahnprothese während des Gebrauchs lockert.
  • Ein anderer Faktor bei der in WO88/03007 vorgeschlagenen Vorrichtung, der zum Lockerwerden der Zahnprothese während des Einsatzes beiträgt, ist die Tatsache, dass die sie tragende Stange in die Öffnung im transmucosalen Abstandsglied eingeschraubt ist.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Satz aus Kernen gemäß Anspruch 1 vorgeschlagen.
  • Vorzugsweise Merkmale des Satzes aus Kernen gemäß Anspruch 1 sind mit den Ansprüchen 2 bis 4 beansprucht.
  • Die vorliegende Erfindung kann verwendet werden, wenn ein einzelnes Implantat in den Kieferknochen eines Patienten eingesetzt worden ist, oder wenn es sich um mehr als ein einziges solches Implantat handelt. Im letzten Fall können sich die Implantate in Bereichen zwischen benachbarten Zähnen befinden oder sie können sich in voneinander beabstandeten Bereichen zwischen anderen Zähnen befinden.
  • Ein Verfahren der Herstellung eines Modells eines Patientengaumens und Zähnen mit einem in den Kieferknochen eingesetzten Implantat oder mehreren solcher Implantate und ein Verfahren zur Verwendung dieses Modells zur Bildung und zum Einsetzen eines Kunstzahnes zu dem oder zu jedem Implantat in diesem Kieferknochen und eines Satzes aus Kernen wird nunmehr beispielhaft beschrieben, wobei auf die zugehörigen Zeichnungen Bezug genommen wird in denen sind:
  • Fig. 1 eine Seitenansicht einer geriffelten Hülse einer Transfervorrichtung;
  • Fig. 2 eine Endansicht der in Fig. 1 dargestellten Hülse;
  • Fig. 3 eine Seitenansicht einer Lokalisierungshülse als Komponente der Transfervorrichtung;
  • Fig. 4 eine Endansicht der in Fig. 3 dargestellten Hülse;
  • Fig. 5 eine Ansicht einer Schraube als Komponente der Transfervorrichtung;
  • Fig. 6 eine perspektivische Wiedergabe der Transfervorrichtung in der Zuordnung zu einem Implantat im oberen Kieferknochen eines Patienten;
  • Fig. 7 Querschnitt der Transfervorrichtung mit den in Figen. 1 bis 5 dargestellten Komponenten und einem Teil des oberen Kieferbogens eines Patienten unter Einschluß eines Implantates, dem die Transfervorrichtung zugeordnet ist, um die herum eine Eindruckschale angeordnet ist, wobei die Schnittebene eine Ebene ist, in der die Achsen des Implantats und der Transfervorrichtung liegen;
  • Fig. 8 eine Fig. 7 ähnliche Darstellung, wobei Transfervorrichtung und die Eindruckschale voneinander getrennt sind;
  • Fig. 9 eine Ansicht eines künstlichen Zahnkernes mit schräg verlaufendem Schaft, ähnliche künstliche Zahnkerne mit schrägen Schäften unterschiedlicher Schrägwinkel, wobei Strich-Punkt-Linien Verwendung finden;
  • Fig. 10 eine Abwandlung der in Fig. 9 dargestellten Ausführungsform in der Ansicht gemäß Pfeil A in Fig. 9;
  • Fig. 11 eine andere Abwandlung der in Fig. 9 dargestellten Ausführungsform in der Ansicht gemäß Pfeil A in Fig. 9;
  • Fig. 12 ein Querschnitt des künstlichen Zahnkernes, der in Fig. 9 in ausgezogenen Linien dargestellt ist, der jedoch in eine andere Transfervorrichtung eingesetzt ist;
  • Fig. 13 eine Ansicht eines Verriegelungsrings der in Fig. 12 dargestellten Transfervorrichtung;
  • Fig. 14 eine Endansicht der Fig. 13;
  • Fig. 15 eine Ansicht einer Verriegelungsmutter der in Fig. 12 dargestellten Transfervorrichtung;
  • Fig. 16 eine Endansicht der Fig. 15;
  • Fig. 17 eine Ansicht einer Verriegelungsschraube der in Fig. 12 dargestellten Transfervorrichtung;
  • Fig. 18 in einer Fig. 7 ähnlichen Darstellung eine erläuternde Ausbildung eines Eindrucks eines künstlichen Zahnkernes mit einem achsgleichen Schaft, der in ein in den Kieferknochen eines Patienten eingesetzten Implantats eingesetzt ist und in den eine in Figen. 12 bbis 17 dargestellte Transfervorrichtung eingesetzt ist;
  • Fig. 19 eine Ansicht einer Ausführung für die Verwendung zur Auswahl eines künstlichen Zahnkernes, der in ein Implantat einzusetzen ist;
  • Fig. 20 eine Ansicht einer kegelstumpfförmigen Abdeckung zum Zuordnen auf einem künstlichen Zahnkern, wie er in Fig. 9 dargestellt ist;
  • Fig. 21 eine Endansicht von Fig. 20.
  • Vor der Anwendung der Erfindung wird üblicherweise eine Zeitspanne von etwa drei Monaten zu verstreichen haben, nachdem ein Implantat eingesetzt worden ist, um dieses im Knochen sich einpassen zu lassen. Vor der Herstellung eines Abdruckes des Gaumens, in den ein Implantat oder mehrere Implantate eingesetzt worden ist bzw. sind, wird ein Zahnchirurg eine Transfervorrichtung in die Standardfassung des oder jedes Implantats einsetzen, nachdem das oder jedes Implantat von der weichen Gaumenmasse befreit worden ist, die über das Implantat seit dem Implantieren gewachsen ist.
  • Figen. 1 bis 5 zeigen die Elemente einer solchen Transfervorrichtung. Sie umfassen eine äußerlich geriffelte Außenhülse 10 (Figen. 1 und 2), eine innere Lokalisierungshülse 11 (Figen. 3 und 4) und einen Bolzen 12 (Fig. 5). Der Bolzen 12 weist einen Kopf 13 auf, dessen Durchmesser größer ist als der des Außenumfangs der Innenhülse 11 und kleiner ist als der der Außenhülse 10, sowie einen Schaft, dessen größerer Teil 15 sich an den Kopf 13 anschließt und zum Einsetzen in eine Bohrung der Innenhülse 11 im Gleitsitz bestimmt ist und der einen Gewindeendabschnitt 17 aufweist. Die Lokalisierungshülse 11 sitzt im Gleitsitz in der Außenhülse 10. Gegen relative Winkelbewegungen sind sie durch ebene Berührungsflächen 18 und 19 gesichert. Ein Abschnitt 21 der Bohrung der Innenhülse 11 ist mit einem Gewinde ausgebildet und zur Aufnahme des Gewindeendabschnittes 17 des Bolzens 12 bestimmt. Der mit einem Gewindebohrungsabschnitt 21 ist dem einen Ende der Innenhülse 11 näher als dem anderen. Der nähere Endabschnitt der Innenhülse 11 weist einen Sechskantendabschnitt 22 auf. Eine der Flächen des Sechskantendabschnitts 22 liegt parallel zur ebenen Außenfläche 18 der Innenhülse 11. Die Außenhülse 10 ist am einen Ende mit einer Fase versehen.
  • Unter Bezugnahme auf Figen. 6 und 7 ordnet der Zahnchirurg den Sechskantendabschnitt 22 der Innenhülse 11 in dem Sechskantabschnitt 23 der Standardfassung des jeweiligen Implantats 24 so an, dass die Innenhülse 11 gegen relative Winkelbewegungen gegenüber dem Implantat 24 gesichert ist. Die Außenhülse 10 wird spielarm auf die Innenhülse 11 geschoben, wobei das angefaste Ende auf dem Implantat 24 aufsteht. Der Bolzen 12 wird dann in die Bohrung der Innenhülse 11 eingeführt und der mit Gewinde versehene Endabschnitt 17 wird in den Gewindeabbschnitt 21 eingeschraubt, ebenso wie in den Gewindeabschnitt 23A der Standardfassung des Implantats 24, um die Transfervorrichtung gegenüber dem Implantat 24 zu lokalisieren und spielfrei ausbaubar festzulegen.
  • Daraufhin schiebt der Zahnchirurg die mit Plastikmaterial 26 gefüllte Druckschale 25 auf die oder jede Transfervorrichtung auf, um derart einen Druck aufzubringen, dass ein Teil der geriffelten Außenhülse 10 der oder jeder Transfervorrichtung einen Eindruck in das Plastikmaterial 26 bewirkt und dieses sie eng umschließt. Ein Teil der oder jeder Transfervorrichtung unter Einschluß eines Teiles der jeweiligen Außenhülse 10 ragt durch eine Öffnung in der Druckschale 25 hindurch, mit der mittels eines schnell abbindenden Harzklebemittels 25A eine Verbindung erfolgt, sodass der oder jeder Bolzenkopf 13 nach außen vorspringend bleibt.
  • Wenn das Plastikmaterial 26 um die oder jede geriffelte Außenhülse 10 und den Patientengaumen 27 herum abgebunden hat, um den Abdruck auszubilden, so schraubt der Zahnchirurg den oder jeden Bolzen 12 aus dem jeweiligen Implantat 24 heraus und schraubt seinen Gewindeendabschnitt 17 in den Gewindebohrungsteil 21 der jeweiligen Innenhülse 11 hinein. Zumindest, wenn mehr als ein Implantat 24 vorhanden ist oder wenn ein einziges Implantat eine Winkelstellung hat, die wesentlich von der Winkelstellung des natürlichen Zahnes des Patienten abweicht, entfernt der Zahnchirurg jeden Bolzen 12 und die jeweilige Innenhülse 11, um den secheckigen Kopfabschnitt 22 der oder jeder Innenhülse 11 aus dem jeweiligen Implantat 24 herauszubringen und dabei die Transfervorrichtung oder -vorrichtungen von jedem Implantat 24 zu trennen. Daraufhin nimmt der Zahnchirurg den Plastikabdruck aus dem Mund des Patienten heraus, wobei der Abdruck 26 in der Druckschale 25 bleibt (vergl. Fig. 8) und die oder jede geriffelte Außenhülse 10 als Einsatz im Plastikmaterial 26 bleibt und auch die jeweilige Innenhülse 11 und der mit ihr zusammenwirkende Bolzen 12 in der Außenhülse 10 verbleiben, wenn sie noch nicht ausgebaut worden sind, wobei darauf zu achten ist, dass der Abdruck nicht beschädigt wird, wenn der Ausbau erfolgt, sodass der Abdruck an einen Zahntechniker überstellt werden kann.
  • Wurden Innenhülse 11 und Bolzen 12 ausgebaut, so werden sie beim Zahntechniker wieder in die Bohrung der oder jeder Außenhülse 10 eingesetzt. Der Techniker schraubt den oder jeden mit Gewinde versehenen Endabschnitt 17 aus dem jeweiligen Gewindebohrungsabschnitt 21 heraus, läßt den oder jeden Bolzenkopf 13 an der jeweiligen Innenhülse 11 anstoßen und stößt die oder jede Innenhülse 11 in die jeweilige Außenhülse 10 hinein, um sicherzustellen, dass der jeweilige Sechskantkopfabschnitt 22 über das vom jeweiligen Bolzenkopf 13 entfernte Ende der jeweiligen Außenhülse 10 hinaus vorsteht. Der Techniker schraubt dann den oder jeden mit Gewinde versehenen Bolzenendabschnitt 17 in den Gewindeabschnitt der Standardfassung eines jeweiligen Ersatzimplantates ein, wobei zum Lokalisieren des oder jedes Ersatzimplantates relativ zur jeweiligen Innenhülse 11 und demzufolge relativ zum Abdruck in der selben Position relativ dazu eingehalten wird, wie sie vom jeweiligen Implantat 24 bei der Ausbildung des Abdruckes im Kieferknochen des Patienten eingenommen worden war. Das Zusammenwirken der ebenen Flächen 18 und 19 von jeder der miteinander zusammenwirkenden Außenhülse 10 und Innenhülse 11 gewährleistet, dass sich die Flächen des sechsflächigen Kopfabschnittes 22 in der selben Position relativ zum Plastikabdruck befinden, als sie es waren, als dieser Plastikabdruck im Mund des Patienten gebildet worden war. Demzufolge haben die ebenen Flächen der sechsflächigen Hülse des oder jedes Ersatzimplantats, das den Sechskantkopfabbschnitt 22 aufnimmt, die gleiche örtliche Zuordnung relativ zur Außenhülse 10 und dem Plastikabdruck wie es dies die ebenen Flächen des sechsflächigen Hülsenabschnitts 23 des jeweiligen Implantats 24 bei Bildung des Plastikabdruckes im Patientenmund hatten. Die Tatsache, dass die ebene Außenfläche 18 jeder Innenhülse 11 parallel zu einer der ebenen Flächen des sechsflächigen Kopfabschnitts 22 der Innenhülse 11 liegt, führt dazu, dass die Innenhülse 11 austauschbar ist. Demzufolge ist es nicht unbedingt notwendig, sicherzustellen, dass jede Innenhülse 11 in die selbe Außenhülse 10 wieder eingesetzt wird, aus der sie ausgebaut wurde, als der Abdruck aus dem Mund des Patienten herausgenommen wurde.
  • Der aus dem Plastikmaterial 26 ausgebildete Abdruck mit dem Ersatzimplantat bzw. den Ersatzimplantaten in dem Abdruck wird sodann als Form für die Herstellung des Musters des oberen Kieferknochens des Patienten verwendet, in dem das oder jedes Ersatzimplantat sehr genau so positioniert ist, wie das jeweilige Originalimplantat 24 im Kieferknochen des Patienten selbst positioniert ist. Der oder jeder Bolzen 12 wird aus dem jeweiligen Ersatzimplantat herausgeschraubt, wenn das Muster einmal gebildet worden ist, worauf das Plastikmaterial 26, die Druckschale 25 und die Komponenten 10 bis 12 aus der oder jeder Transfervorrichtung zu entfernen sind.
  • Der Zahntechniker wählt dann für das oder jedes Ersatzimplantat einen geeigneten Kern aus, dem eine hergestellte Kunstzahnkrone oder eine andere Zahnprothese zugeordnet werden wird. Jeder Kern weist einen Kopf und einstückig mit ihm einen Schaft auf, der so ausgebildet worden ist, dass er in eine Standardfassung eines Implantats eingesetzt werden kann. Die Auswahl erfolgt aus einem von einer Mehrzahl solcher Kerne gebildeten Satz. Der Satz wird von einer Reihe von solchen Kernen gebildet, die einstückig angeformte Schäfte aufweisen. Der Winkel, den der Kopf jedes Kernes des Kernsatzes mit seinem ihm einstückig zugeordneten Schaft bildet, ist von dem entsprechenden Winkel jedes anderen Kernes des Satzes verschieden, wobei Schaft- und Kopflängsachse in derselben oder verschiedenen Ebenen liegen können, und zwar von Kern zu Kern oder auch bei jedem Kern in sich.
  • Fig. 9 zeigt in ausgezogenen Linien einen Kern 28, dessen Kopf 28A schräg gegenüber seinem Standardschaft 29 verläuft, wobei der Winkel zwischen beiden Längsachsen 45º beträgt. Es versteht sich, dass alle anderen Kerne des Satzes so ausgebildet sind, dass die Längsachse ihres Kopfes einen Winkel mit der Längsachse ihres Schaftes einschließt, wie es in Fig. 9 durch unterbrochene Linien dargestellt ist, oder es verlaufen beide Längsachsen koaxial zueinander, die Winkel zwischen den Längsachsen können im Bereich zwischen 0 und 45º verschieden sein.
  • Auch kann für jeden vorgegebenen zwischen Kopf- und Schaftlängsachse eingeschlossenen Winkel zwischen 0 und 45º eine Untergruppe gebildet sein, bei der die Ausrichtung der Köpfe gegenüber den Schäften vom einen gegenüber den anderen winkelmässig differiert, wobei die Unterschiede im Bereich zwischen 0 und 30º liegen, wie es unten unter Bezugnahme auf Figen. 10 und 11 näher erläutert wird.
  • Fig. 12 zeigt, dass jeder Kern 28 einen Kopfabschnitt 28A mit einer Fassung 30 aufweist, wobei die Fassung 30 sich zu ihrem einen Ende hin, der Schaft 29 sich zum anderen Ende hin öffnet. Der Schaft 29 weist an dem dem Kopfabschnitt 28A zugekehrten Ende einen Sechskantabschnitt 32 auf, während sein Rest glatt zylindrisch mit Unterbrechung durch zwei voneinander beabstandeten Umfangsnuten 33 ist. Die Verbindung zwischen Schaft 29 und Kopfabschnitt 28A erfolgt im Endbereich des kegelstumpfförmigen Teiles 34 des Kopfabschnitts 28A mit kleinerem Durchmesser. Der kegelstumpfförmige Teil 34 ist zum Einsetzen in einen vertieften, mundartig offenen Teil einer Standardfassung eines Implantats 24 bestimmt.
  • Das Ende des kegelstumpfförmigen Teils 34 mit größerem Durchmesser ist normal zu der Längsachse des Kopfes gerichtet, wenn Schaft und Fassung gleichachsig sind, während für alle anderen Kerne eines Kernsatzes mit schräg verlaufendem Schaft 29 das Ende des kegelstumpfförmigen Teils 34 mit größerem Durchmesser sowohl gegenüber der Längsachse des Schaftes 29 ebenso wie zur Längsachse der Fassung 30 schräg verläuft. Der Kopfabschnitt 28A läuft auch zum Öffnungsende der Fassung 30 kegelstumpfförmig, und zwar mit einer Verjüngung vom Ende des Teils 34 mit größerem Durchmesser aus zum offenen Ende der Fassung 30 hin, um eine kegelstumpfförmige Außenfläche zu bilden, die symmetrisch die Fassung 30 umschließt.
  • Der sechsflächige Schaftabschnitt 32 ist als Mittel vorgesehen, um eine Winkelbewegung des Kerns 28 gegenüber einem Implantat 24 hemmen zu können, wenn der Kern 28 in das Implantat 24 eingesetzt ist, wobei der sechseckige Schaftn 32 so bemessen ist, dass er in den sechsflächigen Fassungsabschnitt 23 einer Standardfassung eines Implantats eingesetzt werden kann.
  • Am einen Ende des Unterabschnitts des Kernsatzes, bei dessen Kernen die Winkelausrichtung des Kopfabschnitts 28A des Kerns 28 gegenüber der Achse des Kerns 28 schräg verläuft, und zwar bei jedem Kern anders als bei den anderen Kernen, verläuft die Achse des Kopfabschnitts 28A normal zur einen der ebenen Flächen des sechsflächigen Schaftabschnittes 32, wie es in Fig. 10 dargestellt ist. Am anderen Ende des Unterabschnitts verläuft die Achse des Kopfabschnittes 28A unter einem Winkel von 30º gegenüber der Richtung normal zu dieser ebenen Fläche des sechsflächigen Schaftabschnitts 32, sodass sie genau die Schnittlinie zwischen dieser und einer der beiden darauffolgenden ebenen Flächen schneidet und der sechsflächige Schaftabschnitt 32 die in Fig. 11 dargestellte Ausbildung hat.
  • Die Fassung 30 weist einen geraden zylindrischen Teil 30A an ihrem inneren Ende auf, das sich über mehr als die Hälfte ihrer Tiefe erstreckt, es ist eine Gegenvertiefung und ein kleinerer Teil zur Bildung eines sechsflächigen Abschnittes 30B zwischen dem offenen Ende 30C und dem inneren geradzylindrischen Teil 30A vorgesehen, wobei dieser ein Gewinde aufweist.
  • Fig. 12 zeigt eine alternative Form einer Transfervorrichtung in der Zuordnung zum Kern 28. Sie ist kürzer als die unter Bezugnahme auf Figen. 1 bis 8 oben beschriebene Transfervorrichtung.
  • Figen. 13 und 14 zeigen einen Verriegelungsring 35 mit einer geriffelten zylindrischen Außenfläche, der am einen Ende angefast ist. Seine Innenfläche ist sechsflächig. Der Verriegelungsring 35 ist dazu bestimmt, mit seinem angefasten Ende in den gegeneingesenkten Mundabschnitt der Fassung 30 eingesetzt zu werden. Figen. 15 und 16 zeigen eine Verriegelungsmutter 36, die dazu bestimmt ist, in das sechsflächige Innere des Verriegelungsringes 35 eingesetzt zu werden und gleichzeitig in den sechsflächigen Fassungsabschnitt 30B der Fassung 30, wenn sich der Verriegelungsring 35 im gegeneingesenkten Mundabschnitt 30C der Fassung 30 befindet. Die Bohrung der Verriegelungsmutter 36 ist über einen größeren Teil ihrer Länge vom einen Ende aus querschnittverringert. Fig. 17 zeigt eine Stange 37 mit einem Abschnitt mit größerem Durchmesser und einem solchen mit geringerem Durchmesser und einem kegelstumpfförmigen Übergangsabschnitt 38 zwischen den beiden Abschnitten unterschiedlicher Durchmesser. Mittels eines Gewindeendabschnitts 39 ist die Stange 37 entweder in die Mutter 36 oder in den Gewindeabschnitt 30A der Fassung 30 einschraubbar. Die Länge der Stange ist so bemessen, dass sie mit dem kegelstumpf förmigen Übergangsabschnitt 38 auf der Mutter 36 aufliegt, wenn die Mutter 36 in den Verriegelungsring 35 und den Abschnitt 30B der Fassung 30 mit den sechs ebenen Flächen eingelegt ist und wenn der Gewindeendabschnitt 39 in den Gewindeabschnitt 30A der Fassung 30 eingeschraubt ist. Die aneinander anschließenden Sechskantflächen der Mutter 36, der Fassungsabschnitt 30B und der Ring 35 sichern die Transfervorrichtung gegen Winkelbewegungen gegenüber dem Kernkörperteil 28.
  • Fig. 18 zeigt eine Transfervorrichtung, wie sie oben unter Bezugnahme auf Figen. 12 bis 17 beschrieben ist in der Verwendung zur Bildung eines Abdruckes dann, wenn ein Kern 28, der vorher in einem Implantat 24 fixiert worden ist und als Grundlage für eine Zahnprothese, wie einen künstlichen Zahn, dient, durch einen anderen Kern oder andere Zahnbefestigungsmittel in der Hülse 30 ersetzt werden soll. Einzelheiten der Bildung des Abdruckes, seiner Verwendung bei der Bildung eines Modells und der Verwendung des Modells ergeben sich für den Fachmann aus dem oben unter Bezugnahme auf Figen. 1 bis 11 beschriebenen. Demzufolge muß das alles hier nicht noch einmal beschrieben werden, ausgenommen, dass gesagt werden soll, dass das Modell auf einem Ersatzkern 28 eher als auf einem Ersatzinnenplantat gebildet werden soll und dass die Stange 37 in den Gewindeabschnitt der Fassung 30 eingeschraubt worden ist, um den Ersatzkern 28 gegenüber dem Abdruck zu positionieren, während das Modell um ihn herum geformt worden ist. Es wird ausreichend sein, darauf hinzuweisen, dass die Funktion des Verriegelungsringes 35 äquivalent ist der der lokalisierenden Außenhülse 10, sodass der Verriegelungsring 35 ein Einsatz im sich ergebenden Abdruck sein wird, dass die Funktion der Verriegelungsmutter 36 äquivalent ist der der lokalisierenden Innenhülse 11 und dass die Funktion der Stange 37 äquivalent ist der des Bolzens 12. Natürlich kann die Transfervorrichtung, wie sie oben unter Bezugnahme auf die Figen. 12 bis 17 beschrieben wurde, auch verwendet werden, um ein solches Modell zu bilden, in dem ein Ersatzkern eingeschlossen ist.
  • Wurde aus einem vorrätig gehaltenen Satz Kernen ein Kern 28 ausgewählt, um einen Kern 28 zu haben, bei dem die Achse der Fassung 30 aufrecht weist, wenn der Schaft 29 in die Standardfassung des Implantats 24 eingesetzt ist, so wurde diese Auswahl aufgrund von Fehlern und Fehlerkorrektur getroffen und dabei Kerne versuchsweise in die Fassung des Ersatzimplantats eingesetzt, das den Einsatz im Modell des Patientengaumens aufweist, wobei der Zahntechniker dann den Kunstzahn oder die andere Zahnprothese dem ausgewählten Kern 28 zuordnet. Der Kunstzahn oder dergl., der dem Kern zugeordnet wird, wurde vom Zahntechniker unter Berücksichtigung der umgebenden Zähne und des umgebenden Gaumenbereiches anhand des Modells angefertigt.
  • Beim Zuordnen des Kunstzahnes zum ausgewählten Kern 28 kann der Zahntechniker eine Stange in die Fassung 30 des Zahnkernes 28 für den Kunstzahn einsetzen, wobei die Stange einen sechsflächigen Zapfenteil hat, der in den sechsflächigen Abschnitt 30B der Fassung 30 eingesetzt wird und der Kunstzahn um die Stange und den Kunstzahnkern herum ausgebildet wird. Abweichend hiervon können die Komponenten der Transfervorrichtung, die den Verriegelungsring 35, die Verriegelungsmutter 36 und die Stange 37 einschließt, in ihrer Zuordnungsposition innerhalb der Fassung 30 des Kunstzahnkerns 28 belassen bleiben und die Zuordnung des Kunstzahns kann um sie herum erfolgen, wie es die unterbrochenen Linien in Fig. 12 zeigen. Jedoch würde die Stange 37, die für diesen Fall gewählt wird, kürzer sein als die in Figen. 17 bis 18 gezeigte. Sie könnte um soviel kürzer sein, dass sie nicht über das äußere Ende des Verriegelungsringes 35 hinausragt. Bei einer weiteren anderen Abwandlung kann die dann aus Titan bestehende Verriegelungsmutter in dem Sechskantfassungsteil 30B des Schaftes 30 verbleiben, während der Verriegelungsring 35 durch eine ähnliche, aus Gold oder ähnlichem geeigneten Edelmetall oder Keramik bestehende Hülse ersetzt werden kann, die ihrerseits durch eine Stange 37 und den um sie herum durch Gießen gebildeten Kunstzahn an Ort und Stelle gehalten wird. Bei einer nochmals anderen Alternative kann die Verriegelungsmutter in ihrer Position eingesetzt in den Sechskantfassungsteil 30B des Kerns 28 eingesetzt bleiben und der Verriegelungsring 35 durch eine kegelstumpfförmige Abdeckung 41 ersetzt werden, wie es in Figen. 20 und 21 gezeigt ist. Die Abdeckung 41 ist im wesentlichen rohrförmig und hat einen Sechskantmittelabschnitt 42 im Innendurchgang, der einen geraden Zylinderabschnitt 43 des Innendurchgangs und dessen kegelstumpfförmigen Abschnitt 44 voneinander trennt. Der gerade Zylinderabschnitt 43 erstreckt sich vom Mittelabschnitt 42 aus zu dem Ende der Abdeckung 41 mit kleinerem Durchmesser, während sich der kegelstumpfförmige Durchgangsabschnitt 44 mit seinem Ende mit größerem Durchmesser zum Ende der Abdeckung 41 mit größerem Durchmesser hin erstreckt. Die Abdeckung 41 würde auf den kegelstumpfförmigen Teil der Außenfläche des Kopfes 28A des Kerns 28 aufgesteckt, der sich zum Mundstück der Fassung 30 hin verjüngt, wobei die Verriegelungsmutter 36 in dem Sechskantteil 42 des Durchganges zu liegen käme, um gegen Verdrehung zu sichern. Der Kunstzahn oder eine andere Zahnprothese würde dann im Gießverfahren um die Abdeckung 41 herum gebildet.
  • Im Fall, dass mehrere Kunstzähne herzustellen sind, könnten die Verriegelungsringe 35 miteinander verbunden werden, um eine Struktur zu bilden, die als Subrahmen für eine Brücke dienen könnte. Ein solcher Subrahmen kann in seiner Gesamtheit aus dem Modell des Kieferknochens ausgebaut werden, auf dem er aufgebaut worden war, wenn zunächst die Stangen 37 und die Sperrmuttern 36 entfernt worden sind, wie oben für den Ausbau der Zahnabdrücke anhand der Figen 7, 8 und 18 beschrieben wurde.
  • Die symmetrische Anordnung des Kopfes 28A um die Achse der Fassung 30 und insbesondere der kegelstumpfförmige Außenflächenabschnitt, der sich zum Mund der Fassung 30 hin verjüngt, machen es möglich, dass die Kegelstumpffläche als symmetrischer Sitz für eine künstliche Zahnkrone oder eine andere ihr zuzuordnende Zahnprothese dient. Dank dieser Lösung werden auf den künstlichen Zahn oder andere Zahnprothesen einwirkende, beim Gebrauch auftretende Belastungen gleichmäßig über die gesamte Außenfläche des Kopfabschnitts 28A verteilt werden, auf der Zahn oder Zahnprothese angeordnet sind. Auch ermöglicht die symmetrische Anordnung des Kopfabschnitts 28A einen Sechskantabschnitt der Fassung 30 mit für große Beanspruchungen ausreichendem Material.
  • Die oben unter Bezugnahme auf Figen. 12 bis 17 beschriebene kürzere Transfervorrichtung ist nicht nur für den Gebrauch zusammen mit einem in Figen. 12 und 18 gezeigten Kern geeignet. Sie kann in grundsätzlich gleicher Weise, wie sie oben unter Bezugnahme auf Figen. 1 bis 8 für größere Transfervorrichtungen beschrieben wurde, direkt einem Implantat 24 zugeordnet werden. Dies ist insbesondere dann passend, wenn Transfervorrichtungen zu einem jeden von zwei Implantaten 24 zuzuordnen sind, die konvergente Achsen haben und so nahe beeinander angeordnet sind, dass eine gegenseitige Behinderung bei ausschließlich verwendeten größeren Transfervorrichtungen wie sie in Figen. 1 bis 8 gezeigt sind, zu befürchten wäre. In einem solchen Fall könnten eine kürzere Transfervorrichtung, wie sie in Fig. 12 gezeigt ist, und eine längere Transfervorrichtung, wie sie in Figen. 1 bis 8 gezeigt ist, gemeinsam angewendet werden.
  • Fig. 19 zeigt eine Form eines Führungszapfens 45. Ein Teil der Struktur des Führungszapfens 45 ist ähnlich den korrespondierenden Teilen der Struktur eines Kerns 28, wie er unter Bezugnahme auf Fig. 9 beschrieben wurde. Solche ähnliche Teile, wie sie durch die gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet sind, schließen ein den kegelstumpfförmigen Abschnitt 34, den Sechskantabschnitt 32 und den Schaft 29. Der Rest der Struktur mit dem Sechskantführungszapfen 45 ist generell schräg zur Achse des Schaftes 29 gerichtet. Es wird eine Anzahl als Satz solcher Führungszapfen 45 vorrätig gehalten mit verschiedenen Winkeln zwischen der Achse des Schaftes 29 und der des Zapfenrestes im Bereich von 0 bis 45º. Der Zapfenrest umfaßt den kegelstumpfförmigen Zapfenabschnitt 46, der sich zu dem freien, einem Zwischenstück 47 abgekehrten Ende hin verjüngt; das Zwischenstück 47 verbindet das innere Ende des Zapfenabschnitts 46 mit größerem Durchmesser mit dem kegelstumpfförmigen Abschnitt 34 an dessen Ende mit größerem Durchmesser. Der Durchmesser am Ende des Zapfenabschnitts 46 mit größerem Durchmesser ist kleiner als der Durchmesser des Zwischenstückes 47, sodass letzteres eine Ringschulter um das Ende des Zapfenabschnittes 46 mit größerem Durchmesser bildet. Der sechskantige Führungszapfen 45 wird als Mittel zur Bestimmung von Winkelkorrekturen verwendet, wenn ein Implantat nach dem Abheilen während einiger Monate nach dem ersten Einsetzen freigelegt worden ist. Er ist auch dazu geeignet, als Lehre beim Auswählen von Kernen 28 aus dem von den mehreren Kernen gebildeten Satz zu dienen. Er kann schließlich auch für die Feinbestimmung des Winkels dienen, wenn das Implantat 24 unter einem Winkel in den Kieferknochen eingesetzt worden ist, der etwas vom Sollwert abweicht. Die Ringschulter am Ende des Zwischenstückes 47 mit dem größeren Durchmesser und gegenüber dem Zapfenabschnitt 46 an dessen Ende mit größerem Durchmesser dient der Unterscheidung von sterilen Prothesekomponenten. Sie kann jedoch auch benutzt werden als Aufnahmefläche für einen Kunstzahn oder eine andere Zahnprothese nach dessen bzw. deren Ausbildung um den kegelstumpfförmigen Zapfenabschnitt.
  • Der Führungszapfen 45, der einen geraden, ihm einstückig zugehörigen Schaft 29 aufweist, ist so ausgelegt, dass er in der einzunehmenden Position in der Fassung eines Implantats einzementiert werden kann, wenn er als Aufnahme für eine Zahnprothese dienen soll. Eine wiederverwendbare Version eines solchen Zapfens würde keinen einstückig angeformten Schaft 29 aufweisen und würde mit einer gestuften Durchgangsbohrung in koaxialer Anordnung zu dem sechsflächigen Teil 32 versehen sein. Sie würde in einem Implantat mittels einer Verriegelungsschraube lösbar befestigt sein, die in die Durchgangsbohrung so eingesetzt wäre, dass sie mit ihrem Kopf sich auf der Stufe abstützt und ihr Gewindeteil einem Gewindeteil der Fassung im Implantat zugeordnet ist.
  • Die Erfindung ermöglicht es, Probleme, die auftreten, wenn zwei oder mehr Implantate vorhanden sind, die aus einem oder einem anderen Grund nicht parallel zueinander sind, zu vermeiden.

Claims (4)

1. Ein Satz aus Kernen (28, 45), von denen jeder einen Kopf (28A, 46 und 47), dem eine Zahnprothese zuzuordnen ist, und einen Schaft (29) aufweist, der zum Einsetzen in eine in einem Implantat (24) angeordnete Standardfassung bestimmt ist, wobei der Kopf (28A, 46 und 47) ein Zahnprothesehaltemittel (30, 46) mit einer Achse bildet, die mit der Achse des Schaftes (29) einen Winkel einschließt, der von dem Winkel zwischen der Achse des Zahnprothesehaltemittels (30, 46) und der Achse des Schaftes (29) jedes anderen Kerns des Kernsatzes verschieden ist, und wobei jeder Kern (28, 45) mit einer lokalisierenden Referenzfläche versehen ist, um den Kern (28, 45) relativ zu einem Zahnimplantat (24) winkelmäßig zu lokalisieren, dem der Kern zuzuordnen ist, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zu einem bestimmten Kern des Kernsatzes mit einem bestimmten Winkel zwischen der Achse des Zahnprothesehaltemittels (30, 46) und der Achse des Schaftes (29) dieses Kerns in einer Ebene, die mit der lokalisierenden Referenzebene einen bestimmten Winkel einschließt, zumindest ein weiterer Kern (28, 45) vorgesehen ist, bei dem die beiden genannten Achsen auch den bestimmten Winkel einschließen, aber in einer Ebene liegen, die mit der lokalisierenden Referenzebene einen Winkel einschließt, der von diesem Winkel jedes anderen Kerns des Kernsatzes verschieden ist.
2, Ein Satz aus Kernen (28, 45) gemäß Anspruch 1, wobei das Zahnprothesehaltemittel jedes Kopfes (28A, 46, und 47) einen externen Flächenabschnitt des Kopfes (28A, 46 und 47) aufweist, der symmetrisch um die Achse des Zahnprothesehaltemittels (30, 46) herum ausgebildet ist und auf dem die Zahnprothese so anzuordnen ist, dass auf sie einwirkende Belastungen, die im Einsatz der Zahnprothese von dieser ausgehen, gleichmäßig verteilt wirken.
3. Ein Satz aus Kernen (28, 45) gemäß Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei das Zahnprothesehaltemittel eine Öffnung (30) aufweist, die im Kopf (28A, 46 und 47) an dessen äußerem Ende symmetrisch zu dem externen Flächenabschnitt und von diesem umgeben angeordnet und dazu bestimmt ist, einen Zapfen aufzunehmen, auf dem eine Zahnprothese anzuordnen ist.
4. Ein Satz Kerne (28, 45) gemäß Anspruch 2 oder Anspruch 3, bei dem der externe Flächenabschnitt des Kopfes sich von der Schaftachse weg nach außen kegelförmig erweitert.
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