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Die Erfindung bezieht sich auf einen Satz von Kernen, von
denen jeder einen Kopf hat, dem eine Zahnprothese zuzuordnen
ist, und einen Schaft aufweist, der zum Einsetzen in eine in
einem Implantat ausgebildete Standardfassung bestimmt ist. Ein
Satz von Kernen gemäß dem Eingangsteil des Anspruchs 1 ist in
WO-A-88/3007 erläutert.
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Die zahntechnische Gestaltung kann ein Zahnabdruck oder eine
Prothese sein, wie eine gegossene künstliche Zahnkrone oder
eine Brücke, die fest entweder einem im Kieferknochen eines
Patienten eingebetteten Implantat oder einer in einem Kern
ausgebildeten Fassung zuzuordnen ist, die in einem solchen
Implantat fest angeordnet ist.
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Nach einer Zeitspanne von ahnnahmegemäß etwa drei Monaten, in
der es einem Implantat möglich gewesen sein sollte, sich in
der Umgebung einzugewöhnen, ist es üblich, aus Plastikmaterial
einen Abdruck von der Oberfläche von zumindest einem Teil des
Gaumens und den Zähnen zu machen, die dem späteren Implantat
benachbart sind. Ein Zahntechniker verwendet dann diesen
Abdruck für die Anfertigung einer Zahnprothese, die ein
künstlicher Zahn sein kann, der in eine Fassung in dem Implantat
einzusetzen ist.
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Eine integrierte Implantatprothese muß sehr genau ausgebildet
und paßgenau eingebaut sein, um eine optimale Druckverteilung
im Kieferknochen gewährleisten zu können. Demzufolge ist es
für die Prothesenwiederherstellung eines Implantats wichtig,
dass die Position jedes Implantats im Kieferknochen genau
ermittelt und auf das Modell übertragen wird. Dies ist
insbesondere bei eingeschraubten Prothesen wichtig. Außerdem lernten
wir aus einem Beitrag "Prosthodontic Procedures" von
George A. Zarb und Tomas Jansson in "Tissue-Integrated
Prostheses-Osseointegration in Clinical Dentistry", veröffentlicht
1985 durch Quintessence Publishing Co. Inc., dass
nichtparallele, keilförmige Anordnung von Implantatbefestigungen nicht
zu optimaler Druckverteilung führt und dass klinische
Erfahrung die Notwendigkeit paralleler aufgerichteter
Implantatfestlegung zeigt, weil sonst ein Ausbau oder Nichtgebrauch die
Folge ist.
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In der Praxis ist die tatsächliche Ausrichtung des Implantats
relativ zur gewünschten Ausrichtung der Zahnprothese aus zwei
Gründen nicht vorauszusagen, zum einen, weil die aktuelle
Lokalisierung des eingebauten Implantats schwierig voraussagbar
ist, und zum anderen, weil bei der zahnärztlichen Behandlung
möglicherweise eines oder mehrere zahlreiche Probleme zu
überwinden ist bzw. sind, wenn ein Implantat eingebaut werden
soll, was dazu führen kann, dass die Ausrichtung des
Implantats nicht optimal ist. Demzufolge ist eine gute Ausrichtung
eines Implantats wünschenswert, jedoch nur schwer erreichbar.
Letztlich ist es nicht erreichbar. In WO88/03007 wird das
diskutiert.
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US-A-4708654 erläutert die Art der Herstellung eines Modells
zum Gebrauch durch einen Zahntechniker gemäß obiger
Erläuterung, wobei jedem Implantat ein spezifisches Führungselement
derart zugeordnet ist, dass ein vorspringender Teil des
Führungselements mit einer zugehörigen Fassung im Implantat
zusammenwirkt und hierzu vorspringender Teil und zugehörige
Fassung im Zusammenwirken Drehbewegungen des einen Teils relativ
zum anderen verhindert; dabei ist jedes Führungselement dem
jeweiligen Implantat mittels eines Führungszapfens
zugeordnet, der in ein durch das Führungselement gehendes Loch eingesetzt
ist und in das Implantat eingeschraubt ist. Dabei wird
in einer Zahnabdruckschale mit einem Fenster oder einer
Öffnung in ihrem Boden ein Abdruck hergestellt; durch das Fenster
bzw. die Öffnung ragen die Führungszapfen. Nach dem Festwerden
des Abdruckmaterials werden die Führungszapfen aus ihren
jeweiligen Implantaten herausgeschraubt, während die
Führungselemente in dem festgewordenen Abdruckmaterial bleiben.
Daraufhin wird die Abdruckschale aus dem Mund des Patienten
herausgenommen. In die Führungselemente im Abdruck werden
Attrappen der Implantate, denen die Führungselemente während der
Herstellung des Abdruckes zugeordnet waren, eingesetzt und
mittels Führungszapfen ähnlich zugeordnet, worauf um die
Attrappen herum das Modell durch Gießen ausgebildet wird, sodass
die Attrappen vom Modell umschlossen sind. Daraufhin werden
die Führungszapfen ausgebaut, um das Modell vom Abdruck
trennen zu können.
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Das erläuterte Verfahren hat den Nachteil, dass es unmöglich
sein könnte, einen genauen Abdruck zu erhalten, falls die
Implantate nicht parallel sind. Jegliche nicht parallele
Bewegung von Teilen des fest gewordnen Abdruckes versetzt das
Abdruckmaterial unter große Beanspruchungen. Weniger als ideale
elastische Zurückgewinnung aus aus solchen Beanspruchungen
resultierenden Deformationen hat eine Deformation des
Abdruckmaterials zur Folge und resultiert in ungenauem Transfer der
Position und Orientierung der Implantate vom Kieferknochen auf
das Modell und führt demzufolge zu Ungenauigkeiten in
letzterem. Auch wird es schwierig sein, die Abdruckschale vom Gaumen
zu entfernen, falls der Winkel eines Implantats relativ zum
Kieferknochen, in den es eingesetzt ist, sehr verschieden von
dem Winkel zwischen den natürlichen Zähnen und dem
Kieferknochen des Patienten ist. Dies ist damit zu erklären, dass der
Pfad, der zum Ausbau der Schale benötigt wird, um das
Führungselement vom Implantat zu trennen, in Konflikt gerät mit
dem Pfad, auf dem die Schale notwendigerweise bewegt werden
muß, um sie von den natürlichen Zähnen des Patienten zu
entfernen.
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Um diese Probleme zu vermeiden, schlägt WO88/3007 die
Verwendung eines Kerns oder transmucosalen Distanzgliedes vor
zusammen mit einer nach seiner Installation auf ihm montierten
Stange, die der Aufnahme einer Kunstzahnkrone oder einer
anderen Zahnprothese dient, wobei der Kern bzw. das Distanzglied
dem Einsetzen in eine Standardfassung eines Zahnimplantates
dient. Die vorgeschlagene Anordnung ist derart, dass nach dem
Einbau der Kern bzw. das Abstandsglied und die auf ihm
montierte Stange im Ergebnis eine darüber hinausreichende axial
versetzte Verlängerung des Zahnimplantates bilden, wobei der
Winkel des Versatzes der Stangenachse variabel ist und frei
bestimmt werden kann und die Versatzverlängerung bezüglich
ihrer azimuthalen Ausrichtung gegenüber dem Zahnimplantat
einstellbar ist, beispielsweise durch Drehung von Teilen relativ
zueinander, ehe die ständige oder zeitweise Fixierung erfolgt,
beispielsweise durch Kleben oder vorzugsweise durch eine Nut-
und Keil Verbindung zwischen Kern bzw. Abstandsglied und
Zahnimplantat.
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Am Anfang kann ein vom Zahntechniker mit Hilfe des Modells
gefertigter Kunstzahn oder eine solche andere Zahnprothese
ungenau sein und muß nach dem vergeblichen Versuch des Zahnarztes,
Zahn bzw. Prothese einzubauen, zum Zahntechniker
zurückgebracht werden, um korrigiert und anschließend ordnungsgemäß
eingebaut zu werden. Dies kann sogar wiederholt geschehen bzw.
notwendig sein. Hierbei kann dann Zahnerstz mit Kunstzahn oder
Prothese ein teueres Unternehmen werden, insbesondere wenn
Edelmetalle Verwendung finden.
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Der Zahntechniker bildet einen Kunstzahn oder eine andere Form
einer Zahnprothese dadurch, dass der Prothesenkörper um einen
vorgefertigten Kern herum im Gießverfahren gebildet wird,
wobei der Kern mit einem Schaft versehen ist, der zum Einsetzen
in eine Standardfassung bestimmt ist, die im Implantat
ausgebildet ist. DE-A-31 10 694 beschreibt einen solchen Kern, der
symmetrisch ausgebildet ist und einen Kopf aufweist, der eine
Aufnahmeöffnung an dem dem Zapfen gegenüberliegenden Ende
umschließt. Die Außenfläche des Kopfes umschließt symmetrisch
die Aufnahmeöffnung in deren offenem Bereich und verjüngt sich
zur Aufnahmeöffnung hin, um eine kegelstumpfförmige
Lagerungsfläche für die Zahnprothese zu bilden. Die Ausrichtung des
Kerns ist abhängig von der Ausrichtung des Implantats, weil
diese die Ausrichtung des Kerns bestimmt und die Ausrichtung
des Kerns ist verantwortlich dafür, dass eine gewünschte
Ausrichtung des Kunstzahnes bzw. einer Zahnprothese anderer Form,
dessen bzw. deren Ausbildung auf dem Kern erfolgen soll,
unzulänglich ist.
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Unter nochmaliger Berücksichtigung von WO88/03007 weist der
erläuterte Kunstzahnkern oder das transmucosales Abstandsglied
einen Kopf auf, der halbkugelförmig gewölbt ist, wobei von
dieser Wölbung lediglich der nach außen offene Bereich der
Aufnahmeöffnung ausgenommen ist, in die der Zapfen des Schafts
eingeschraubt ist, wobei die Längsachse der Aufnahmeöffnung
unter einem bestimmten Winkel gegenüber der Zapfenachse geneigt
ist. Diese vorgeschlagene Anordnung hat den Nachteil, dass die
Berührungsfläche zwischen der durch Gießen auf dem
halbkugelförmigen um die Aufnahmeöffnung herum ausgebildeten
Zahnprothese und dem Kopf bezüglich der eingeschraubten Stange nicht
symmetrisch ist, sodass die resultierende Belastung des
Kunstzahnkernes bzw. transmucosalen Abstandsgliedes nicht
gleichmässig in die Oberfläche des Kopfes eingeleitet wird. Deswegen
besteht die Gefahr, dass sich die Stange mit der Zahnprothese
während des Gebrauchs lockert.
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Ein anderer Faktor bei der in WO88/03007 vorgeschlagenen
Vorrichtung, der zum Lockerwerden der Zahnprothese während des
Einsatzes beiträgt, ist die Tatsache, dass die sie tragende
Stange in die Öffnung im transmucosalen Abstandsglied
eingeschraubt ist.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Satz aus Kernen
gemäß Anspruch 1 vorgeschlagen.
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Vorzugsweise Merkmale des Satzes aus Kernen gemäß Anspruch 1
sind mit den Ansprüchen 2 bis 4 beansprucht.
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Die vorliegende Erfindung kann verwendet werden, wenn ein
einzelnes Implantat in den Kieferknochen eines Patienten
eingesetzt worden ist, oder wenn es sich um mehr als ein einziges
solches Implantat handelt. Im letzten Fall können sich die
Implantate in Bereichen zwischen benachbarten Zähnen befinden
oder sie können sich in voneinander beabstandeten Bereichen
zwischen anderen Zähnen befinden.
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Ein Verfahren der Herstellung eines Modells eines
Patientengaumens und Zähnen mit einem in den Kieferknochen eingesetzten
Implantat oder mehreren solcher Implantate und ein Verfahren
zur Verwendung dieses Modells zur Bildung und zum Einsetzen
eines Kunstzahnes zu dem oder zu jedem Implantat in diesem
Kieferknochen und eines Satzes aus Kernen wird nunmehr
beispielhaft beschrieben, wobei auf die zugehörigen Zeichnungen
Bezug genommen wird in denen sind:
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Fig. 1 eine Seitenansicht einer geriffelten Hülse einer
Transfervorrichtung;
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Fig. 2 eine Endansicht der in Fig. 1 dargestellten Hülse;
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Fig. 3 eine Seitenansicht einer Lokalisierungshülse als
Komponente der Transfervorrichtung;
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Fig. 4 eine Endansicht der in Fig. 3 dargestellten Hülse;
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Fig. 5 eine Ansicht einer Schraube als Komponente der
Transfervorrichtung;
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Fig. 6 eine perspektivische Wiedergabe der
Transfervorrichtung in der Zuordnung zu einem Implantat im oberen
Kieferknochen eines Patienten;
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Fig. 7 Querschnitt der Transfervorrichtung mit den in Figen.
1 bis 5 dargestellten Komponenten und einem Teil des
oberen Kieferbogens eines Patienten unter Einschluß
eines Implantates, dem die Transfervorrichtung zugeordnet
ist, um die herum eine Eindruckschale angeordnet ist,
wobei die Schnittebene eine Ebene ist, in der die Achsen
des Implantats und der Transfervorrichtung liegen;
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Fig. 8 eine Fig. 7 ähnliche Darstellung, wobei
Transfervorrichtung und die Eindruckschale voneinander getrennt
sind;
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Fig. 9 eine Ansicht eines künstlichen Zahnkernes mit schräg
verlaufendem Schaft, ähnliche künstliche Zahnkerne mit
schrägen Schäften unterschiedlicher Schrägwinkel,
wobei Strich-Punkt-Linien Verwendung finden;
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Fig. 10 eine Abwandlung der in Fig. 9 dargestellten
Ausführungsform in der Ansicht gemäß Pfeil A in Fig. 9;
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Fig. 11 eine andere Abwandlung der in Fig. 9 dargestellten
Ausführungsform in der Ansicht gemäß Pfeil A in Fig. 9;
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Fig. 12
ein Querschnitt des künstlichen Zahnkernes, der in
Fig. 9 in ausgezogenen Linien dargestellt ist, der
jedoch in eine andere Transfervorrichtung eingesetzt
ist;
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Fig. 13 eine Ansicht eines Verriegelungsrings der in Fig. 12
dargestellten Transfervorrichtung;
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Fig. 14 eine Endansicht der Fig. 13;
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Fig. 15 eine Ansicht einer Verriegelungsmutter der in Fig. 12
dargestellten Transfervorrichtung;
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Fig. 16 eine Endansicht der Fig. 15;
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Fig. 17 eine Ansicht einer Verriegelungsschraube der in Fig.
12 dargestellten Transfervorrichtung;
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Fig. 18 in einer Fig. 7 ähnlichen Darstellung eine erläuternde
Ausbildung eines Eindrucks eines künstlichen
Zahnkernes mit einem achsgleichen Schaft, der in ein in den
Kieferknochen eines Patienten eingesetzten Implantats
eingesetzt ist und in den eine in Figen. 12 bbis 17
dargestellte Transfervorrichtung eingesetzt ist;
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Fig. 19 eine Ansicht einer Ausführung für die Verwendung zur
Auswahl eines künstlichen Zahnkernes, der in ein
Implantat einzusetzen ist;
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Fig. 20 eine Ansicht einer kegelstumpfförmigen Abdeckung zum
Zuordnen auf einem künstlichen Zahnkern, wie er in
Fig. 9 dargestellt ist;
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Fig. 21 eine Endansicht von Fig. 20.
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Vor der Anwendung der Erfindung wird üblicherweise eine
Zeitspanne von etwa drei Monaten zu verstreichen haben, nachdem
ein Implantat eingesetzt worden ist, um dieses im Knochen sich
einpassen zu lassen. Vor der Herstellung eines Abdruckes des
Gaumens, in den ein Implantat oder mehrere Implantate
eingesetzt worden ist bzw. sind, wird ein Zahnchirurg eine
Transfervorrichtung in die Standardfassung des oder jedes
Implantats einsetzen, nachdem das oder jedes Implantat von der
weichen Gaumenmasse befreit worden ist, die über das Implantat
seit dem Implantieren gewachsen ist.
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Figen. 1 bis 5 zeigen die Elemente einer solchen
Transfervorrichtung. Sie umfassen eine äußerlich geriffelte Außenhülse 10
(Figen. 1 und 2), eine innere Lokalisierungshülse 11 (Figen. 3
und 4) und einen Bolzen 12 (Fig. 5). Der Bolzen 12 weist einen
Kopf 13 auf, dessen Durchmesser größer ist als der des
Außenumfangs der Innenhülse 11 und kleiner ist als der der
Außenhülse 10, sowie einen Schaft, dessen größerer Teil 15 sich an
den Kopf 13 anschließt und zum Einsetzen in eine Bohrung der
Innenhülse 11 im Gleitsitz bestimmt ist und der einen
Gewindeendabschnitt 17 aufweist. Die Lokalisierungshülse 11 sitzt im
Gleitsitz in der Außenhülse 10. Gegen relative
Winkelbewegungen sind sie durch ebene Berührungsflächen 18 und 19
gesichert. Ein Abschnitt 21 der Bohrung der Innenhülse 11 ist mit
einem Gewinde ausgebildet und zur Aufnahme des
Gewindeendabschnittes 17 des Bolzens 12 bestimmt. Der mit einem
Gewindebohrungsabschnitt 21 ist dem einen Ende der Innenhülse 11
näher als dem anderen. Der nähere Endabschnitt der Innenhülse 11
weist einen Sechskantendabschnitt 22 auf. Eine der Flächen des
Sechskantendabschnitts 22 liegt parallel zur ebenen
Außenfläche 18 der Innenhülse 11. Die Außenhülse 10 ist am einen
Ende mit einer Fase versehen.
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Unter Bezugnahme auf Figen. 6 und 7 ordnet der Zahnchirurg den
Sechskantendabschnitt 22 der Innenhülse 11 in dem
Sechskantabschnitt 23 der Standardfassung des jeweiligen Implantats 24 so
an, dass die Innenhülse 11 gegen relative Winkelbewegungen
gegenüber dem Implantat 24 gesichert ist. Die Außenhülse 10 wird
spielarm auf die Innenhülse 11 geschoben, wobei das angefaste
Ende auf dem Implantat 24 aufsteht. Der Bolzen 12 wird dann in
die Bohrung der Innenhülse 11 eingeführt und der mit Gewinde
versehene Endabschnitt 17 wird in den Gewindeabbschnitt 21
eingeschraubt, ebenso wie in den Gewindeabschnitt 23A der
Standardfassung des Implantats 24, um die Transfervorrichtung
gegenüber dem Implantat 24 zu lokalisieren und spielfrei
ausbaubar festzulegen.
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Daraufhin schiebt der Zahnchirurg die mit Plastikmaterial 26
gefüllte Druckschale 25 auf die oder jede Transfervorrichtung
auf, um derart einen Druck aufzubringen, dass ein Teil der
geriffelten Außenhülse 10 der oder jeder Transfervorrichtung
einen Eindruck in das Plastikmaterial 26 bewirkt und dieses sie
eng umschließt. Ein Teil der oder jeder Transfervorrichtung
unter Einschluß eines Teiles der jeweiligen Außenhülse 10 ragt
durch eine Öffnung in der Druckschale 25 hindurch, mit der
mittels eines schnell abbindenden Harzklebemittels 25A eine
Verbindung erfolgt, sodass der oder jeder Bolzenkopf 13 nach
außen vorspringend bleibt.
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Wenn das Plastikmaterial 26 um die oder jede geriffelte
Außenhülse 10 und den Patientengaumen 27 herum abgebunden hat, um
den Abdruck auszubilden, so schraubt der Zahnchirurg den oder
jeden Bolzen 12 aus dem jeweiligen Implantat 24 heraus und
schraubt seinen Gewindeendabschnitt 17 in den
Gewindebohrungsteil 21 der jeweiligen Innenhülse 11 hinein. Zumindest, wenn
mehr als ein Implantat 24 vorhanden ist oder wenn ein einziges
Implantat eine Winkelstellung hat, die wesentlich von der
Winkelstellung des natürlichen Zahnes des Patienten abweicht,
entfernt der Zahnchirurg jeden Bolzen 12 und die jeweilige
Innenhülse 11, um den secheckigen Kopfabschnitt 22 der oder
jeder Innenhülse 11 aus dem jeweiligen Implantat 24
herauszubringen und dabei die Transfervorrichtung oder -vorrichtungen
von jedem Implantat 24 zu trennen. Daraufhin nimmt der
Zahnchirurg den Plastikabdruck aus dem Mund des Patienten heraus,
wobei der Abdruck 26 in der Druckschale 25 bleibt (vergl. Fig.
8) und die oder jede geriffelte Außenhülse 10 als Einsatz im
Plastikmaterial 26 bleibt und auch die jeweilige Innenhülse 11
und der mit ihr zusammenwirkende Bolzen 12 in der Außenhülse
10 verbleiben, wenn sie noch nicht ausgebaut worden sind,
wobei darauf zu achten ist, dass der Abdruck nicht beschädigt
wird, wenn der Ausbau erfolgt, sodass der Abdruck an einen
Zahntechniker überstellt werden kann.
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Wurden Innenhülse 11 und Bolzen 12 ausgebaut, so werden sie
beim Zahntechniker wieder in die Bohrung der oder jeder
Außenhülse 10 eingesetzt. Der Techniker schraubt den oder jeden mit
Gewinde versehenen Endabschnitt 17 aus dem jeweiligen
Gewindebohrungsabschnitt 21 heraus, läßt den oder jeden Bolzenkopf 13
an der jeweiligen Innenhülse 11 anstoßen und stößt die oder
jede Innenhülse 11 in die jeweilige Außenhülse 10 hinein, um
sicherzustellen, dass der jeweilige Sechskantkopfabschnitt 22
über das vom jeweiligen Bolzenkopf 13 entfernte Ende der
jeweiligen Außenhülse 10 hinaus vorsteht. Der Techniker schraubt
dann den oder jeden mit Gewinde versehenen Bolzenendabschnitt
17 in den Gewindeabschnitt der Standardfassung eines
jeweiligen Ersatzimplantates ein, wobei zum Lokalisieren des oder
jedes Ersatzimplantates relativ zur jeweiligen Innenhülse 11 und
demzufolge relativ zum Abdruck in der selben Position relativ
dazu eingehalten wird, wie sie vom jeweiligen Implantat 24 bei
der Ausbildung des Abdruckes im Kieferknochen des Patienten
eingenommen worden war. Das Zusammenwirken der ebenen Flächen
18 und 19 von jeder der miteinander zusammenwirkenden
Außenhülse 10 und Innenhülse 11 gewährleistet, dass sich die
Flächen des sechsflächigen Kopfabschnittes 22 in der selben
Position relativ zum Plastikabdruck befinden, als sie es waren,
als dieser Plastikabdruck im Mund des Patienten gebildet
worden war. Demzufolge haben die ebenen Flächen der
sechsflächigen Hülse des oder jedes Ersatzimplantats, das den
Sechskantkopfabbschnitt 22 aufnimmt, die gleiche örtliche Zuordnung
relativ zur Außenhülse 10 und dem Plastikabdruck wie es dies die
ebenen Flächen des sechsflächigen Hülsenabschnitts 23 des
jeweiligen Implantats 24 bei Bildung des Plastikabdruckes im
Patientenmund hatten. Die Tatsache, dass die ebene Außenfläche
18 jeder Innenhülse 11 parallel zu einer der ebenen Flächen
des sechsflächigen Kopfabschnitts 22 der Innenhülse 11 liegt,
führt dazu, dass die Innenhülse 11 austauschbar ist.
Demzufolge ist es nicht unbedingt notwendig, sicherzustellen, dass
jede Innenhülse 11 in die selbe Außenhülse 10 wieder eingesetzt
wird, aus der sie ausgebaut wurde, als der Abdruck aus dem
Mund des Patienten herausgenommen wurde.
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Der aus dem Plastikmaterial 26 ausgebildete Abdruck mit dem
Ersatzimplantat bzw. den Ersatzimplantaten in dem Abdruck wird
sodann als Form für die Herstellung des Musters des oberen
Kieferknochens des Patienten verwendet, in dem das oder jedes
Ersatzimplantat sehr genau so positioniert ist, wie das
jeweilige Originalimplantat 24 im Kieferknochen des Patienten
selbst positioniert ist. Der oder jeder Bolzen 12 wird aus dem
jeweiligen Ersatzimplantat herausgeschraubt, wenn das Muster
einmal gebildet worden ist, worauf das Plastikmaterial 26, die
Druckschale 25 und die Komponenten 10 bis 12 aus der oder
jeder Transfervorrichtung zu entfernen sind.
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Der Zahntechniker wählt dann für das oder jedes
Ersatzimplantat einen geeigneten Kern aus, dem eine hergestellte
Kunstzahnkrone oder eine andere Zahnprothese zugeordnet werden
wird. Jeder Kern weist einen Kopf und einstückig mit ihm einen
Schaft auf, der so ausgebildet worden ist, dass er in eine
Standardfassung eines Implantats eingesetzt werden kann. Die
Auswahl erfolgt aus einem von einer Mehrzahl solcher Kerne
gebildeten Satz. Der Satz wird von einer Reihe von solchen
Kernen gebildet, die einstückig angeformte Schäfte aufweisen. Der
Winkel, den der Kopf jedes Kernes des Kernsatzes mit seinem
ihm einstückig zugeordneten Schaft bildet, ist von dem
entsprechenden Winkel jedes anderen Kernes des Satzes
verschieden, wobei Schaft- und Kopflängsachse in derselben oder
verschiedenen Ebenen liegen können, und zwar von Kern zu Kern oder
auch bei jedem Kern in sich.
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Fig. 9 zeigt in ausgezogenen Linien einen Kern 28, dessen Kopf
28A schräg gegenüber seinem Standardschaft 29 verläuft, wobei
der Winkel zwischen beiden Längsachsen 45º beträgt. Es
versteht sich, dass alle anderen Kerne des Satzes so ausgebildet
sind, dass die Längsachse ihres Kopfes einen Winkel mit der
Längsachse ihres Schaftes einschließt, wie es in Fig. 9 durch
unterbrochene Linien dargestellt ist, oder es verlaufen beide
Längsachsen koaxial zueinander, die Winkel zwischen den
Längsachsen können im Bereich zwischen 0 und 45º verschieden sein.
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Auch kann für jeden vorgegebenen zwischen Kopf- und
Schaftlängsachse eingeschlossenen Winkel zwischen 0 und 45º eine
Untergruppe gebildet sein, bei der die Ausrichtung der Köpfe
gegenüber den Schäften vom einen gegenüber den anderen
winkelmässig differiert, wobei die Unterschiede im Bereich zwischen
0 und 30º liegen, wie es unten unter Bezugnahme auf Figen. 10
und 11 näher erläutert wird.
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Fig. 12 zeigt, dass jeder Kern 28 einen Kopfabschnitt 28A mit
einer Fassung 30 aufweist, wobei die Fassung 30 sich zu ihrem
einen Ende hin, der Schaft 29 sich zum anderen Ende hin
öffnet. Der Schaft 29 weist an dem dem Kopfabschnitt 28A
zugekehrten Ende einen Sechskantabschnitt 32 auf, während sein
Rest glatt zylindrisch mit Unterbrechung durch zwei
voneinander beabstandeten Umfangsnuten 33 ist. Die Verbindung zwischen
Schaft 29 und Kopfabschnitt 28A erfolgt im Endbereich des
kegelstumpfförmigen Teiles 34 des Kopfabschnitts 28A mit
kleinerem Durchmesser. Der kegelstumpfförmige Teil 34 ist zum
Einsetzen in einen vertieften, mundartig offenen Teil einer
Standardfassung eines Implantats 24 bestimmt.
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Das Ende des kegelstumpfförmigen Teils 34 mit größerem
Durchmesser ist normal zu der Längsachse des Kopfes gerichtet, wenn
Schaft und Fassung gleichachsig sind, während für alle anderen
Kerne eines Kernsatzes mit schräg verlaufendem Schaft 29 das
Ende des kegelstumpfförmigen Teils 34 mit größerem Durchmesser
sowohl gegenüber der Längsachse des Schaftes 29 ebenso wie zur
Längsachse der Fassung 30 schräg verläuft. Der Kopfabschnitt
28A läuft auch zum Öffnungsende der Fassung 30
kegelstumpfförmig, und zwar mit einer Verjüngung vom Ende des Teils 34 mit
größerem Durchmesser aus zum offenen Ende der Fassung 30 hin,
um eine kegelstumpfförmige Außenfläche zu bilden, die
symmetrisch die Fassung 30 umschließt.
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Der sechsflächige Schaftabschnitt 32 ist als Mittel
vorgesehen, um eine Winkelbewegung des Kerns 28 gegenüber einem
Implantat 24 hemmen zu können, wenn der Kern 28 in das Implantat
24 eingesetzt ist, wobei der sechseckige Schaftn 32 so
bemessen ist, dass er in den sechsflächigen Fassungsabschnitt 23
einer Standardfassung eines Implantats eingesetzt werden kann.
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Am einen Ende des Unterabschnitts des Kernsatzes, bei dessen
Kernen die Winkelausrichtung des Kopfabschnitts 28A des Kerns
28 gegenüber der Achse des Kerns 28 schräg verläuft, und zwar
bei jedem Kern anders als bei den anderen Kernen, verläuft die
Achse des Kopfabschnitts 28A normal zur einen der ebenen
Flächen des sechsflächigen Schaftabschnittes 32, wie es in Fig.
10 dargestellt ist. Am anderen Ende des Unterabschnitts
verläuft die Achse des Kopfabschnittes 28A unter einem Winkel von
30º gegenüber der Richtung normal zu dieser ebenen Fläche des
sechsflächigen Schaftabschnitts 32, sodass sie genau die
Schnittlinie zwischen dieser und einer der beiden
darauffolgenden ebenen Flächen schneidet und der sechsflächige
Schaftabschnitt 32 die in Fig. 11 dargestellte Ausbildung hat.
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Die Fassung 30 weist einen geraden zylindrischen Teil 30A an
ihrem inneren Ende auf, das sich über mehr als die Hälfte
ihrer Tiefe erstreckt, es ist eine Gegenvertiefung und ein
kleinerer Teil zur Bildung eines sechsflächigen Abschnittes 30B
zwischen dem offenen Ende 30C und dem inneren
geradzylindrischen Teil 30A vorgesehen, wobei dieser ein Gewinde aufweist.
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Fig. 12 zeigt eine alternative Form einer Transfervorrichtung
in der Zuordnung zum Kern 28. Sie ist kürzer als die unter
Bezugnahme auf Figen. 1 bis 8 oben beschriebene
Transfervorrichtung.
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Figen. 13 und 14 zeigen einen Verriegelungsring 35 mit einer
geriffelten zylindrischen Außenfläche, der am einen Ende
angefast ist. Seine Innenfläche ist sechsflächig. Der
Verriegelungsring 35 ist dazu bestimmt, mit seinem angefasten Ende in
den gegeneingesenkten Mundabschnitt der Fassung 30 eingesetzt
zu werden. Figen. 15 und 16 zeigen eine Verriegelungsmutter
36, die dazu bestimmt ist, in das sechsflächige Innere des
Verriegelungsringes 35 eingesetzt zu werden und gleichzeitig
in den sechsflächigen Fassungsabschnitt 30B der Fassung 30,
wenn sich der Verriegelungsring 35 im gegeneingesenkten
Mundabschnitt 30C der Fassung 30 befindet. Die Bohrung der
Verriegelungsmutter 36 ist über einen größeren Teil ihrer Länge vom
einen Ende aus querschnittverringert. Fig. 17 zeigt eine
Stange 37 mit einem Abschnitt mit größerem Durchmesser und einem
solchen mit geringerem Durchmesser und einem
kegelstumpfförmigen Übergangsabschnitt 38 zwischen den beiden Abschnitten
unterschiedlicher Durchmesser. Mittels eines
Gewindeendabschnitts 39 ist die Stange 37 entweder in die Mutter 36 oder
in den Gewindeabschnitt 30A der Fassung 30 einschraubbar. Die
Länge der Stange ist so bemessen, dass sie mit dem
kegelstumpf förmigen Übergangsabschnitt 38 auf der Mutter 36
aufliegt, wenn die Mutter 36 in den Verriegelungsring 35 und den
Abschnitt 30B der Fassung 30 mit den sechs ebenen Flächen
eingelegt ist und wenn der Gewindeendabschnitt 39 in den
Gewindeabschnitt 30A der Fassung 30 eingeschraubt ist. Die aneinander
anschließenden Sechskantflächen der Mutter 36, der
Fassungsabschnitt 30B und der Ring 35 sichern die Transfervorrichtung
gegen Winkelbewegungen gegenüber dem Kernkörperteil 28.
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Fig. 18 zeigt eine Transfervorrichtung, wie sie oben unter
Bezugnahme auf Figen. 12 bis 17 beschrieben ist in der
Verwendung zur Bildung eines Abdruckes dann, wenn ein Kern 28, der
vorher in einem Implantat 24 fixiert worden ist und als Grundlage
für eine Zahnprothese, wie einen künstlichen Zahn, dient,
durch einen anderen Kern oder andere Zahnbefestigungsmittel in
der Hülse 30 ersetzt werden soll. Einzelheiten der Bildung des
Abdruckes, seiner Verwendung bei der Bildung eines Modells und
der Verwendung des Modells ergeben sich für den Fachmann aus
dem oben unter Bezugnahme auf Figen. 1 bis 11 beschriebenen.
Demzufolge muß das alles hier nicht noch einmal beschrieben
werden, ausgenommen, dass gesagt werden soll, dass das Modell
auf einem Ersatzkern 28 eher als auf einem Ersatzinnenplantat
gebildet werden soll und dass die Stange 37 in den
Gewindeabschnitt der Fassung 30 eingeschraubt worden ist, um den
Ersatzkern 28 gegenüber dem Abdruck zu positionieren, während
das Modell um ihn herum geformt worden ist. Es wird
ausreichend sein, darauf hinzuweisen, dass die Funktion des
Verriegelungsringes 35 äquivalent ist der der lokalisierenden
Außenhülse 10, sodass der Verriegelungsring 35 ein Einsatz im sich
ergebenden Abdruck sein wird, dass die Funktion der
Verriegelungsmutter 36 äquivalent ist der der lokalisierenden
Innenhülse 11 und dass die Funktion der Stange 37 äquivalent ist
der des Bolzens 12. Natürlich kann die Transfervorrichtung,
wie sie oben unter Bezugnahme auf die Figen. 12 bis 17
beschrieben wurde, auch verwendet werden, um ein solches Modell
zu bilden, in dem ein Ersatzkern eingeschlossen ist.
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Wurde aus einem vorrätig gehaltenen Satz Kernen ein Kern 28
ausgewählt, um einen Kern 28 zu haben, bei dem die Achse der
Fassung 30 aufrecht weist, wenn der Schaft 29 in die
Standardfassung des Implantats 24 eingesetzt ist, so wurde diese
Auswahl aufgrund von Fehlern und Fehlerkorrektur getroffen und
dabei Kerne versuchsweise in die Fassung des Ersatzimplantats
eingesetzt, das den Einsatz im Modell des Patientengaumens
aufweist, wobei der Zahntechniker dann den Kunstzahn oder die
andere Zahnprothese dem ausgewählten Kern 28 zuordnet. Der
Kunstzahn oder dergl., der dem Kern zugeordnet wird, wurde vom
Zahntechniker unter Berücksichtigung der umgebenden Zähne und
des umgebenden Gaumenbereiches anhand des Modells angefertigt.
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Beim Zuordnen des Kunstzahnes zum ausgewählten Kern 28 kann
der Zahntechniker eine Stange in die Fassung 30 des Zahnkernes
28 für den Kunstzahn einsetzen, wobei die Stange einen
sechsflächigen Zapfenteil hat, der in den sechsflächigen Abschnitt
30B der Fassung 30 eingesetzt wird und der Kunstzahn um die
Stange und den Kunstzahnkern herum ausgebildet wird.
Abweichend hiervon können die Komponenten der Transfervorrichtung,
die den Verriegelungsring 35, die Verriegelungsmutter 36 und
die Stange 37 einschließt, in ihrer Zuordnungsposition
innerhalb der Fassung 30 des Kunstzahnkerns 28 belassen bleiben und
die Zuordnung des Kunstzahns kann um sie herum erfolgen, wie
es die unterbrochenen Linien in Fig. 12 zeigen. Jedoch würde
die Stange 37, die für diesen Fall gewählt wird, kürzer sein
als die in Figen. 17 bis 18 gezeigte. Sie könnte um soviel
kürzer sein, dass sie nicht über das äußere Ende des
Verriegelungsringes 35 hinausragt. Bei einer weiteren anderen
Abwandlung kann die dann aus Titan bestehende Verriegelungsmutter in
dem Sechskantfassungsteil 30B des Schaftes 30 verbleiben,
während der Verriegelungsring 35 durch eine ähnliche, aus Gold
oder ähnlichem geeigneten Edelmetall oder Keramik bestehende
Hülse ersetzt werden kann, die ihrerseits durch eine Stange 37
und den um sie herum durch Gießen gebildeten Kunstzahn an Ort
und Stelle gehalten wird. Bei einer nochmals anderen
Alternative kann die Verriegelungsmutter in ihrer Position eingesetzt
in den Sechskantfassungsteil 30B des Kerns 28 eingesetzt
bleiben und der Verriegelungsring 35 durch eine kegelstumpfförmige
Abdeckung 41 ersetzt werden, wie es in Figen. 20 und 21
gezeigt ist. Die Abdeckung 41 ist im wesentlichen rohrförmig und
hat einen Sechskantmittelabschnitt 42 im Innendurchgang, der
einen geraden Zylinderabschnitt 43 des Innendurchgangs und
dessen kegelstumpfförmigen Abschnitt 44 voneinander trennt.
Der gerade Zylinderabschnitt 43 erstreckt sich vom
Mittelabschnitt 42 aus zu dem Ende der Abdeckung 41 mit kleinerem
Durchmesser, während sich der kegelstumpfförmige
Durchgangsabschnitt 44 mit seinem Ende mit größerem Durchmesser zum Ende
der Abdeckung 41 mit größerem Durchmesser hin erstreckt. Die
Abdeckung 41 würde auf den kegelstumpfförmigen Teil der
Außenfläche des Kopfes 28A des Kerns 28 aufgesteckt, der sich zum
Mundstück der Fassung 30 hin verjüngt, wobei die
Verriegelungsmutter 36 in dem Sechskantteil 42 des Durchganges zu
liegen käme, um gegen Verdrehung zu sichern. Der Kunstzahn oder
eine andere Zahnprothese würde dann im Gießverfahren um die
Abdeckung 41 herum gebildet.
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Im Fall, dass mehrere Kunstzähne herzustellen sind, könnten
die Verriegelungsringe 35 miteinander verbunden werden, um
eine Struktur zu bilden, die als Subrahmen für eine Brücke
dienen könnte. Ein solcher Subrahmen kann in seiner Gesamtheit
aus dem Modell des Kieferknochens ausgebaut werden, auf dem er
aufgebaut worden war, wenn zunächst die Stangen 37 und die
Sperrmuttern 36 entfernt worden sind, wie oben für den Ausbau
der Zahnabdrücke anhand der Figen 7, 8 und 18 beschrieben
wurde.
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Die symmetrische Anordnung des Kopfes 28A um die Achse der
Fassung 30 und insbesondere der kegelstumpfförmige
Außenflächenabschnitt, der sich zum Mund der Fassung 30 hin verjüngt,
machen es möglich, dass die Kegelstumpffläche als
symmetrischer Sitz für eine künstliche Zahnkrone oder eine andere ihr
zuzuordnende Zahnprothese dient. Dank dieser Lösung werden auf
den künstlichen Zahn oder andere Zahnprothesen einwirkende,
beim Gebrauch auftretende Belastungen gleichmäßig über die
gesamte
Außenfläche des Kopfabschnitts 28A verteilt werden, auf
der Zahn oder Zahnprothese angeordnet sind. Auch ermöglicht
die symmetrische Anordnung des Kopfabschnitts 28A einen
Sechskantabschnitt der Fassung 30 mit für große Beanspruchungen
ausreichendem Material.
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Die oben unter Bezugnahme auf Figen. 12 bis 17 beschriebene
kürzere Transfervorrichtung ist nicht nur für den Gebrauch
zusammen mit einem in Figen. 12 und 18 gezeigten Kern geeignet.
Sie kann in grundsätzlich gleicher Weise, wie sie oben unter
Bezugnahme auf Figen. 1 bis 8 für größere
Transfervorrichtungen beschrieben wurde, direkt einem Implantat 24 zugeordnet
werden. Dies ist insbesondere dann passend, wenn
Transfervorrichtungen zu einem jeden von zwei Implantaten 24 zuzuordnen
sind, die konvergente Achsen haben und so nahe beeinander
angeordnet sind, dass eine gegenseitige Behinderung bei
ausschließlich verwendeten größeren Transfervorrichtungen wie sie
in Figen. 1 bis 8 gezeigt sind, zu befürchten wäre. In einem
solchen Fall könnten eine kürzere Transfervorrichtung, wie sie
in Fig. 12 gezeigt ist, und eine längere Transfervorrichtung,
wie sie in Figen. 1 bis 8 gezeigt ist, gemeinsam angewendet
werden.
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Fig. 19 zeigt eine Form eines Führungszapfens 45. Ein Teil der
Struktur des Führungszapfens 45 ist ähnlich den
korrespondierenden Teilen der Struktur eines Kerns 28, wie er unter
Bezugnahme auf Fig. 9 beschrieben wurde. Solche ähnliche Teile,
wie sie durch die gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet sind,
schließen ein den kegelstumpfförmigen Abschnitt 34, den
Sechskantabschnitt 32 und den Schaft 29. Der Rest der Struktur mit
dem Sechskantführungszapfen 45 ist generell schräg zur Achse
des Schaftes 29 gerichtet. Es wird eine Anzahl als Satz
solcher Führungszapfen 45 vorrätig gehalten mit verschiedenen
Winkeln zwischen der Achse des Schaftes 29 und der des Zapfenrestes
im Bereich von 0 bis 45º. Der Zapfenrest umfaßt den
kegelstumpfförmigen Zapfenabschnitt 46, der sich zu dem freien,
einem Zwischenstück 47 abgekehrten Ende hin verjüngt; das
Zwischenstück 47 verbindet das innere Ende des Zapfenabschnitts
46 mit größerem Durchmesser mit dem kegelstumpfförmigen
Abschnitt 34 an dessen Ende mit größerem Durchmesser. Der
Durchmesser am Ende des Zapfenabschnitts 46 mit größerem
Durchmesser ist kleiner als der Durchmesser des Zwischenstückes 47,
sodass letzteres eine Ringschulter um das Ende des
Zapfenabschnittes 46 mit größerem Durchmesser bildet. Der sechskantige
Führungszapfen 45 wird als Mittel zur Bestimmung von
Winkelkorrekturen verwendet, wenn ein Implantat nach dem Abheilen
während einiger Monate nach dem ersten Einsetzen freigelegt
worden ist. Er ist auch dazu geeignet, als Lehre beim
Auswählen von Kernen 28 aus dem von den mehreren Kernen gebildeten
Satz zu dienen. Er kann schließlich auch für die
Feinbestimmung des Winkels dienen, wenn das Implantat 24 unter einem
Winkel in den Kieferknochen eingesetzt worden ist, der etwas
vom Sollwert abweicht. Die Ringschulter am Ende des
Zwischenstückes 47 mit dem größeren Durchmesser und gegenüber dem
Zapfenabschnitt 46 an dessen Ende mit größerem Durchmesser dient
der Unterscheidung von sterilen Prothesekomponenten. Sie kann
jedoch auch benutzt werden als Aufnahmefläche für einen
Kunstzahn oder eine andere Zahnprothese nach dessen bzw. deren
Ausbildung um den kegelstumpfförmigen Zapfenabschnitt.
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Der Führungszapfen 45, der einen geraden, ihm einstückig
zugehörigen Schaft 29 aufweist, ist so ausgelegt, dass er in der
einzunehmenden Position in der Fassung eines Implantats
einzementiert werden kann, wenn er als Aufnahme für eine
Zahnprothese dienen soll. Eine wiederverwendbare Version eines
solchen Zapfens würde keinen einstückig angeformten Schaft 29
aufweisen und würde mit einer gestuften Durchgangsbohrung in
koaxialer Anordnung zu dem sechsflächigen Teil 32 versehen
sein. Sie würde in einem Implantat mittels einer
Verriegelungsschraube lösbar befestigt sein, die in die
Durchgangsbohrung so eingesetzt wäre, dass sie mit ihrem Kopf sich auf der
Stufe abstützt und ihr Gewindeteil einem Gewindeteil der
Fassung im Implantat zugeordnet ist.
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Die Erfindung ermöglicht es, Probleme, die auftreten, wenn
zwei oder mehr Implantate vorhanden sind, die aus einem oder
einem anderen Grund nicht parallel zueinander sind, zu
vermeiden.