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DE69221734T3 - Feuerlöschsystem - Google Patents

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DE69221734T3
DE69221734T3 DE69221734T DE69221734T DE69221734T3 DE 69221734 T3 DE69221734 T3 DE 69221734T3 DE 69221734 T DE69221734 T DE 69221734T DE 69221734 T DE69221734 T DE 69221734T DE 69221734 T3 DE69221734 T3 DE 69221734T3
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DE
Germany
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spray
cabin
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room
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DE69221734T
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DE69221734T2 (de
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Göran Sundholm
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Marioff Corp Oy
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Marioff Corp Oy
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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Brandbekämpfungseinrichtung, insbesondere für einen vergleichsweise kleinen Raum, beispielsweise eine Schiffskabine oder ein Hotelzimmer, wobei die Einrichtung wenigstens einen Sprühkopf und Auslösemittel zum Aktivieren des wenigstens einen Sprühkopfs aufweist.
  • Die US-A-3 990 518 offenbart eine automatische Brandalarm- und Löscheinrichtung in Form einer Brandschutzeinheit. Die Brandschutzeinheit enthält einen Rauchalarm und einen Wärme-/Flammenalarm, ein Ventil zum Steuern eines Löschfluids, Mittel zum Steuern des Ventils in Abhängigkeit von der Aktivierung der jeweiligen Alarme sowie wenigstens einen Auslasskopf für das Löschfluid.
  • In der GB-A-1 474 680 ist eine Brandbekämpfungseinrichtung beschieben, zu der mehrere in einem Raum verteilte Branddetektoren und Verteilerköpfe für ein Löschmittel gehören, die mit den Sensoren räumlich koordiniert und dazu eingerichtet sind, um über ein Rohrleitungssystem mit einem Löschmittel gespeist zu werden.
  • In der DE-A-3 440 901 ist eine Vorrichtung geoffenbart, die mehrere Sprühköpfe zum Erzeugen eines nebelartigen Sprühstrahls für das Unterdrücken eines Brandes aufweist.
  • Insbesondere bei Bränden auf Passagierschiffen und in Hotelgebäuden stellen die Rauchgase eine ernste Gefahr dar; die Mehrzahl der Opfer stirbt in der Regel an Rauchgasver giftung. Wenn das Feuer entfacht ist, lassen Brandstifter häufig die Kabinentür oder die Tür des Hotelzimmers offen, mit dem gewünschten Ergebnis, dass sich sowohl das Feuer als auch insbesondere der Rauch sehr rasch mit einer verheerenden Wirkung auszubreiten.
  • Eine Aufgabe der Erfindung ist es, eine neue Einrichtung zur Brandbekämpfung zu schaffen, die auch in schwierigen Situationen, wie den soeben erwähnten, wirksam ist.
  • Gemäß der Erfindung ist eine Brandbekämpfungseinrichtung nach dem Anspruch 1 geschaffen.
  • In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das Auslösemittel in den Sprühkopf integriert, der innerhalb des Raums oder der Kabine oberhalb der Tür an der Wand angebracht und dazu eingerichtet ist, um in der Kabine oder dem Raum vor der Tür eine Barriere aus einem nebelähnlichen Sprühstrahl zu erzeugen. Diese Ausführungsform kommt grundsätzlich ohne einen zusammenwirkenden Sprühkopf in dem Flur aus und lässt sich einfach installieren, was insbesondere dann von Bedeutung ist, wenn eine Brandbekämpfungseinrichtung in einem bereits fertig gebauten Schiff nachzurüsten ist.
  • Eine Barriere oder ein Vorhang aus einem nebelartigen Sprühstrahl in der Nähe der Tür eines Zimmers oder einer Kabine hindert einen Brand und den dadurch erzeugten Rauch wirksam daran, sich auszubreiten, und da der Brand entlang dem Boden Luft ansaugt, führt diese Luft den Wassernebel mit sich in den Brandherd.
  • Die Sprühköpfe, deren einzelne Düsen und die Anordnung der Düsen in Bezug aufeinander sind jeweils vorzugsweise so gestaltet, wie dies in den internationalen Patentanmeldungen PCT/FI92/00060, PCT/FI92/00155 und PCT/FI92/00156 (mit den Veröffentlichungsnummern WO92/15370, WO92/20453 und W092/20454) erläutert ist, um einen nebelähnlichen Sprühstrahl mit einem hohen Betriebsdruck und einem guten Durchdringungsvermögen zu erzeugen.
  • Unter einem nebelartigen oder nebelähnlichen Sprühstrahl ist ein Sprühstrahl aus kleinen Tröpfchen zu verstehen, die einen Durchmesser von gewöhnlich 30 bis 100 μm aufweisen und vorzugsweise in eine starke Wirbelbewegung versetzt sind. Unter einem hohen Betriebsdruck wird hier im Allgemeinen ein Druck von etwa 50 Bar bis etwa 300 Bar verstanden, verglichen mit einem Betriebsdruck von im Wesentlichen 2 bis 10 Bar, wie er gewöhnlich in herkömmlichen Sprinkleranlagen verwendet wird, die einen regenartigen Sprühstrahl hervorbringen. Zu beachten ist jedoch, dass die oben angegebenen Werte keine Absolutwerte sind; definierte Grenzwerte lassen sich nur schwer angeben.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nun lediglich exemplarisch anhand der begleitenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • 1 zeigt in Verbindung mit einem Längsschnitt durch eine Schiffskabine und einem benachbarten Flur ein erste nicht erfindungsgemäße Anordnung.
  • 2 zeigt die gleiche Kabine in einer Draufsicht von oben.
  • 3 zeigt einen bevorzugten Auslösesprühkopf, der sich für den Einsatz in dem Ausführungsbeispiel nach 1 und 2 eignet, im Längsschnitt.
  • 4 zeigt eine zweite nicht erfindungsgemäße Anordnung in Verbindung mit einem Block von acht Kabinen, in einer Draufsicht.
  • 5 und 6 zeigen ein Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung, und zwar in einem aktivierten Zustand, in Verbindung mit einem Längsschnitt durch eine Schiffskabine bzw. einer Draufsicht auf die Schiffskabine.
  • 7 zeigt eine Stirnansicht eines bevorzugten Sprühkopfs, der für den Einsatz in dem Ausführungsbeispiel nach 5 und 6 geeignet ist.
  • 8 und 9 zeigen den Sprühkopf nach 7 in dem nicht aktivierten bzw. aktivierten Zustand, im Längsschnitt.
  • In den 1 und 2 bezeichnet das Bezugszeichen 1 eine Schiffskabine, während ein benachbarter Flur mit dem Bezugszeichen 2 bezeichnet ist. Ein in der Decke der Kabine 1 vorhandener Sprühkopf ist mit dem Bezugszeichen 3 versehen und ein Sprühkopf, der in der Decke des Flurs 2 angeordnet ist, ist mit dem Bezugszeichen 4 bezeichnet.
  • Der Sprühkopf 3 der Kabine kann in der Nähe des Endes der Kabine positioniert werden, das sich der Kabinentür gegenüber befindet, während der Sprühkopf 4 des Flurs vorzugsweise in der Mitte des Flurs angeordnet ist, um zwei oder gegebenenfalls vier Kabinen zu dienen. Eine entlang dem Flur 2 verlaufende Hauptspeiseleitung für Löschflüssig- keit ist mit dem Bezugszeichen 5 bezeichnet, eine Abzweigspeiseleitung zu dem Kabinensprühkopf 3 ist mit dem Bezugszeichen 6 versehen, und eine Verbindungsleitung zwischen dem Kabinensprühkopf 3 und dem Flursprühkopf 4 ist mit dem Bezugszeichen 7 bezeichnet. Die Kabinenbetten sind mit dem Bezugszeichen 8 bezeichnet, das Badezimmer der Kabine ist mit dem Bezugszeichen 9 und die Kabinentür mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet. Eine Kabine auf der gegenüberliegenden Seite des Flurs 2 ist mit dem Bezugszeichen 11 versehen.
  • Ein bevorzugter Kabinensprühkopf 3 oder Flursprühkopf 4 ist in der 3 veranschaulicht. Das Bezugszeichen 16 bezeichnet einen Flüssigkeitseinlass, und ein Auslass zu der Verbindungsleitung 7, die zu dem Flursprühkopf 4 führt, ist mit dem Bezugszeichen 17 bezeichnet. Eine Auslöseampulle ist mit dem Bezugszeichen 20 bezeichnet.
  • Die Sprühköpfe 3 und 4 sind vorzugsweise nach der in der internationalen Patentanmeldung PCT/FI92/00060 (mit der Veröffentlichungsnummer WO92/15370) beschriebenen Konstruktion aufgebaut, die eine axial bewegliche Spindel 21 aufweist, die durch eine Feder 22 vorgespannt und mit einem axialen Kanal 23 ausgebildet ist, der in strömungsmäßiger Verbindung mit einem Ringraum 24 steht, der mit einer Druck kompensierenden axialen Stirnfläche 25 versehen ist, die es ermöglicht, in der Installation einen Antriebsdruck mit einer außergewöhnlichen Höhe, von sogar bis zu etwa 300 Bar, zu verwenden.
  • 3 zeigt den Sprühkopf in einem nicht aktivierten Ruhezustand. Wenn die Ampulle 20 ausgelöst ist, beispielsweise durch Schmelzen oder Bersten, drückt die Feder 22 die Spindel 21 bezogen auf die Figur nach unten, wodurch eine strömungsmäßige Verbindung von dem Einlass 16 zu dem Abzweigungsauslass 17 und zu den schräg nach unten gerichteten Düsen 26 des Sprühkopfs freigegeben wird. Die Düsen 26 weisen vorzugsweise eine Konstruktion und eine relative Anordnung zueinander auf, wie sie in den internationalen Patentanmeldungen PCT/FI92/00155 und PCT/FI92/00156 (mit den Veröffentlichungsnummern WO92/20453 und WO92/20454) beschrieben sind.
  • Wenn in der Kabine 1 ein Brand ausgebrochen ist, wird der Sprühkopf 3 ausgelöst. Aufgrund der Abzweigungsverbindungsleitung 17-7 wird der Flursprühkopf 4 ebenfalls aktiviert. Wie aus 3 ersichtlich, ist der Durchgang von der Verbindungsleitung 17 (Bezugszeichen 7 in den 1 und 2) in der den Pfeilen entgegengesetzten Richtung hin zu den schräg nach unten gerichteten Düsen 26 des Sprühkopfs geöffnet, obwohl die Ampulle 20 intakt und die strömungsmäßige Verbindung zu dem Einlass 16 geschlossen ist.
  • Der Brand in der Kabine 1 wird hauptsächlich durch den Kabinensprühkopf 3 gelöscht. Der Flursprühkopf 4 trägt zum Löschen des Brandes bei und, was noch wichtiger ist, bildet einen Barrierenvorhang in der Türöffnung. Dieser Vorhang hindert in entscheidendem Maße sowohl die Rauchgase als auch den Brand daran, in den Flur 2 vorzudringen. Da der Brand entlang dem Boden Luft in die Kabine ansaugt, bringt diese Luft zusätzlich Wassernebel von dem "Vorhang" in die Kabine und in den Brand.
  • In dem Ausführungsbeispiel nach 1 und 2 ist der Flursprühkopf 4 auch für die gegenüberliegende Kabine 11 wirksam. Vorzugsweise wird eine gruppenweise Aktivierung entsprechend jener verwendet, wie sie in der internationalen Patentanmeldung PCT/FI92/00316 (mit der Veröffentlichungsnummer WO93/10860) beschrieben ist, und zwar beispielsweise in der Weise, dass zum Zwecke der Kühlung ebenfalls in den Nachbarkabinen und -durchgängen des Flurs das Löschen wenigstens in einem geringeren Maße in Gang gesetzt wird. Falls der Flur 2 relativ breit ist, wie beispielsweise in Hotelgebäuden, wird empfohlen, unmittelbar vor jeder Türe 10 einen Sprühkopf 4 anzuordnen.
  • 4 zeigt einen Block aus acht Kabinen, wobei vier zu jeder Seite eines Flurs angeordnet sind. Zwei Kabinen auf der linken Seite des Flurs sind mit dem Bezugszeichen 31 und die spiegelbildlichen Nachbarkabinen mit dem Bezugszeichen 31a bezeichnet. Die Kabinen auf der rechten Seite des Flurs sind in entsprechender Weise mit den Bezugszeichen 41 und 41a bezeichnet. Der Flur ist mit dem Bezugszeichen 32 versehen. Kabinensprühköpfe sind mit den Bezugszeichen 33, 33a bzw. 43, 43a bezeichnet, und Flursprühköpfe sind mit dem Bezugszeichen 34 bezeichnet. Die Kabinensprühköpfe und die Flursprühköpfe sind vorzugsweise von derselben Art, wie sie in den 1, 2 und 3 gezeigt ist, und weisen Verbindungsleitungen 37, 37a, 47, 47a bzw. 57 auf.
  • Eine längs des Flurs 32 verlaufende Hauptspeiseleitung für Löschflüssigkeit ist mit dem Bezugszeichen 35 bezeichnet, während Abzweigspeiseleitungen zu den Kabinensprühköpfen mit den Bezugszeichen 36, 36a bzw. 46, 46a bezeichnet sind und Abzweigspeiseleitungen zu den Flursprühköpfen die Bezugszeichen 56 tragen. Rückschlagschaltventile in den Verbindungsleitungen von den Kabinensprühköpfen zu den Flursprühköpfen sind mit den Bezugszeichen 51 und 52, 52a bezeichnet und sind beispielsweise von der Bauart als so genannte Kugelventile (53, 54) ausgeführt. In 4 ist das Ventil 52 für die beiden Kabinensprühköpfe 33 und 43 auf gegenüberliegenden Seiten des Flurs 32 zuständig und ist zwar über eine Leitung 55 mit dem Ventil 51 strömungsmäßig verbunden, jedoch nicht an das benachbarte Ventil 52a angeschlossen, das für die Kabinensprühköpfe 33a und 43a der Nachbarkabinen 31a und 41a vorgesehen ist.
  • Falls ein Brand in der oberen linken Kabine 31 ausbricht, wird der Sprühkopf 33 aktiviert und leitet unter Druck stehende Flüssigkeit über die Leitung 37 zu dem Ventil 52, dessen Kugel 54 aus der in 4 gezeigten Stellung heraus nach rechts gedrückt wird, wodurch die strömungsmäßige Verbindung zu der zu dem Kabinensprühkopf 43 in der Kabine 41 führenden Leitung 47 geschlossen wird, und weiter über die Leitung 55 an das Ventil 51, dessen Kugel 53 aus der in 4 gezeigten Stellung nach oben gedrückt wird, um die strömungsmäßige Verbindung über die Leitung 57 zu dem Flursprühkopf 34 freizugeben. Der Flursprühkopf 34 wird dementsprechend durch den Kabinensprühkopf 33 aktiviert und erzeugt eine Vorhangbarriere aus einem nebelartigen Sprühstrahl außerhalb der Tür 40 der Kabine 33 und außerhalb der Tür 50 der gegenüberliegenden Kabine 41 ebenso wie quer über den Flur 32 und außerhalb der Türen 40a und 50a von (nicht gezeigten) benachbarten Kabinen, die sich in 4 oben anschließen würden. Anstelle der Kugelventile 51, 52 können gewöhnliche Rückschlagventile verwendet werden. Die Flursprühköpfe 34 sind in 4 zwar auf der rechten Seite eingezeichnet, sie sind jedoch vorzugsweise in der Mitte des Flurs 32 angeordnet.
  • 5 und 6 zeigen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung. Eine Kabine ist mit dem Bezugszeichen 61 bezeichnet, ein Flur ist mit dem Bezugszeichen 62 bezeichnet, ein Kabinensprühkopf ist mit dem Bezugszeichen 63 bezeichnet und ein Sprühkopf in dem Flur ist mit dem Bezugszeichen 64 bezeichnet. Eine Hauptspeiseleitung für Löschflüssigkeit ist mit dem Bezugszeichen 65 bezeichnet, und eine von dieser aus zu dem Kabinensprühkopf 63 verlaufende Abzweigspeiseleitung ist mit dem Bezugszeichen 66 bezeichnet. Ein unteres Bett in der Kabine 61 ist mit dem Bezugszeichen 68 und die Kabinentür mit dem Bezugszeichen 70 bezeichnet.
  • Ein Brand 72 ist in dem Bett 68 ausgebrochen, und der Kabinensprühkopf 63 wurde aktiviert und erzeugt einen durch graue Farbe 73 angedeuteten nebelähnlichen Sprühstrahl. Der Kabinensprühkopf 63 ist oberhalb der Tür 70 an der Kabinenwand positioniert und kann eine schräg nach unten weisende Hauptsprührichtung aufweisen, wie in 5 veranschaulicht. Eine vorhangartige Barriere an der Türöffnung ist durch gestrichelte Linien in einem dunkleren Grau veranschaulicht und mit dem Bezugszeichen 74 bezeichnet.
  • Dank seiner Lage oberhalb der Tür 70 ist der einzige Sprühkopf 63 in der Lage, sowohl einen Brand in einem unteren Bett an dem entgegengesetzten Ende der Kabine wirkungsvoll zu erreichen, das als der ungünstigste Ort für einen Brandausbruch angesehen werden kann, als auch eine Barriere an der Tür zu erzeugen. Außerdem lässt sich die Ausführungsform nach 5 und 6 einfach installieren, was insbesondere dann von Bedeutung ist, wenn eine Brandbekämpfungseinrichtung in ein fertig gebautes Schiff oder Hotel nachträglich einzubauen ist.
  • Ein bevorzugter Kabinensprühkopf 63 ist in den 7 bis 9 detaillierter dargestellt. Zu dem Sprühkopf gehören eine Auslöseampulle oder ein Auslösekolben 81, eine schräg nach unten gerichtete Düse 82, zwei in Bezug auf die Wand, an der der Sprühkopf befestigt ist, schräg zu den Seiten gerichtete Düsen 83 und 84 und eine zentrale Düse 85, die in Bezug auf die Wand von dieser senkrecht weg ausgerichtet ist. Ein Flüssigkeitseinlass ist mit dem Bezugszeichen 86 bezeichnet und eine vierte Düse, die schräg nach oben gerichtet ist, ist durch einen Propfen 87 verschlossen. Durch eine Düsenanordnung, wie sie in den internationalen Patentanmeldungen PCT/FI92/00155 und PCT/FI92/00156 (mit den Veröffentlichungsnummern WO92/20453 und WO92/20454) dargestellt ist, und unter Verwendung eines hohen Flüssigkeitsbetriebsdrucks wird ein konzentrierter nebelartiger Sprühstrahl erzielt; der unter dem Einfluss der Düse 82 eine schräg nach unten gerichtete Hauptstrahlrichtung aufweist und in der Lage ist, einen Brandherd auch in einer entfernt liegenden Ecke einer Schiffskabine oder eines Hotelzimmers zu erreichen, d. h. die aufsteigende heiße Luft und den Rauch zu durchdringen. Es ist natürlich auch möglich, den Sprühkopf an einer Wand auch in der Weise zu befestigen, dass die zentrale Düse 85 und dementsprechend die Seitendüsen 83 und 84 bis zu einem gewissen Grad nach unten gerichtet sind.
  • Der Sprühkopf 63 ist so angeordnet, dass seine Hauptsprührichtung um ein gewisses Maß nach unten geneigt ist. Es ist ferner möglich, einen Sprühkopf ohne eine zentrale Düse einzusetzen.
  • Wie aus 8 und 9 ersichtlich, weist der Sprühkopf 63 vorzugsweise eine Spindelkonstruktion auf, die jener des in 3 gezeigten Sprühkopfs ähnelt, mit einer axial beweglichen Spindel 88, die durch eine Feder 89 gegen die Auslöseampulle 81 vorgespannt und mit einem axialen Kanal 90 versehen ist, der zu einer Ringkammer 91 mit einer Stirnfläche 92 führt, die die Kraft des Flüssigkeitsdrucks ausbalanciert, die über den Einlass 86 auf das Ende der Spindel wirkt; die Stirnfläche 92 hat eine Fläche, die gleich der Fläche der Spindelstirnfläche an dem Einlass 86 ist.
  • In 8 ist der Sprühkopf inaktiv, d. h. die Ampulle 81 ist intakt und es besteht keine strömungsmäßige Verbindung von dem Einlass 86 zu den Düsen 82-85. In 9 ist die Ampulle 81 gebrochen, die Feder 89 hat die Spindel 88 nach unten gedrückt, um eine freie strömungsmäßige Verbindung von dem Einlass 86 zu einem Seitenkanal herzustellen, der zu einer Verteilerkammer 93 und von dort aus zu den Düsen 82-85 führt. Ein großer Anteil der Flüssigkeit strömt zu dem Seitenkanal längs eines schraubenförmigen Pfades 94 zwischen den Windungen der Feder 89.
  • Eine Platte zur Befestigung des Sprühkopfs an der Wand ist mit dem Bezugszeichen 95 bezeichnet. Der Sprühkopf kann bezüglich der Wand in einer schrägen Stellung montiert sein; beispielsweise falls die Platte 95 einen dickeren oberen Abschnitt hat, anstatt, wie in den 8 und 9 dargestellt, eine im Wesentlichen gleichmäßige Dicke aufzuwei- sen.
  • Ein wesentliches Merkmal der Erfindung bildet die sogenannte Barriere- oder Vorhangwirkung an der Tür einer Schiffskabine, eines Hotelzimmers oder eines sonstigen Raumes. Solche Barrieren lassen sich auf vielfältige Weisen erzeugen.
  • In 1 und 2 beispielsweise kann der einzelne Flursprühkopf 4 durch zwei Sprühköpfe ersetzt werden, und zwar in Längsrichtung des Flurs einer an jeder Seite der einander gegenüberliegenden Türen. Ein derartiger Sprühkopf könnte etwa an der Stelle positioniert sein, wo in der Zeichnung die Abzweigspeiseleitung 6 an der Hauptzufuhrleitung 5 beginnt, und der andere könnte ungefähr auf der Höhe des Bezugszeichens 2 angeordnet sein. Wenn der Flur 2 breit ist, kann für jede der einander gegenüberliegenden Kabinenoder Zimmertüren ein eigener Sprühkopf 4 vorgesehen sein. Diese Anordnung entspricht nicht der vorliegenden Erfindung.
  • Eine ähnliche Abwandlung könnte in dem Ausführungsbeispiel nach 4 vorgenommen werden, bei der jeder Flursprühkopf 34 alleine für eine Gruppe von vier Kabinentüren dient. Statt dessen könnten die Kabinensprühköpfe ungefähr in der Nähe des Paares aus Rückschlagschaltventilen 52, 52a positioniert sein, um paarweise aktiviert zu werden, um in dem Flur zu beiden Seiten der Tür der Kabine, in der ein Brand ausgebrochen ist, Barrierevorhänge zu erzeugen. Diese Anordnung ist nicht erfindungsgemäß. Ferner kann, wie in der internationalen Patentanmeldung PCT/FI92/00316 (mit der Veröffentlichungsnummer WO93/10860) vorgeschlagen, eine Gruppenaktivierung einiger Kabinen- und Flursprühköpfe in Erwägung gezogen werden, um eine vorbeugende Kühlung in der Umgebung eines Brandes vorzusehen.
  • In dem in den 5 und 6 gezeigten Ausführungsbeispiel, könnte der Kabinensprühkopf 63 an einen oder mehrere Flursprühköpfe 64 in derselben Weise angeschlossen sein, wie in den 1 und 2 gezeigt. Als eine Möglichkeit hierfür würde sich anbieten, die in den 7-9 gezeigte, mit tels des Pfropfens 87 versperrte "überschüssige" Düse für eine derartige strömungsmäßige Verbindung zu verwenden, oder einen Wandsprühkopf mit einem vorbereiteten Abzweiganschluss gemäß den 1-3 einzusetzen.

Claims (8)

  1. Einrichtung zur Brandbekämpfung, insbesondere für einen vergleichsweise kleinen Raum (1; 31, 31a,41, 41a; 61), beispielsweise eine Schiffskabine oder ein Hotelzimmer, mit wenigstens einem Sprühkopf (3, 4; 33, 33a, 34 ,43, 43a; 63) und mit Auslösemitteln zum Aktivieren des wenigstens einen Sprühkopfs (3, 4; 33, 33a, 34, 43, 43a; 63), dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Sprühkopf (4; 34; 63), der derart angeordnet ist, dass seine Hauptsprührichtung wenigstens bis zu einem gewissen Grad nach unten geneigt ist, und der dazu ausgelegt ist, um auf seine Aktivierung hin eine Barriere aus einem nebelartigen Sprühstrahl (73, 74) zu erzeugen, in der Nähe einer Tür (10; 40, 40a, 50, 50a; 70) des Raumes (1; 31, 31a, 41, 41a; 61) in diesem Raum (61) angeordnet ist, an einer Wand oberhalb der Tür (70) befestigt ist und das genannte Auslösemittel enthält, und dass das Auslösemittel dazu eingerichtet ist, den wenigstens einen Sprühkopf (4; 34; 63) in der Nähe der Tür (10; 40, 40a, 50, 50a; 70) zu aktivieren, um innerhalb des Raumes, gegenüber der Tür die Barriere aus einem nebelartigen Sprühstrahl zu erzeugen.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, wobei der an der Wand befestigte Sprühkopf (63) zwei Düsen (83, 84), die schräg zu den Seiten gerichtet sind, eine Düse (82), die schräg nach unten gerichtet ist, und zentrale Düse (85) aufweist, die von der Wand im Wesentlichen gerade weg gerichtet ist, wobei eine Düse vorgesehen ist, die schräg nach oben gerichtet und durch einen Stöpsel (87) verschlossen ist.
  3. Einrichtung nach Anspruch 1, die einen ersten (3; 33, 33a, 43, 43a) und einen zweiten (4; 34) Sprühkopf auf weist, wobei der zweite Sprühkopf (4; 34) durch das Auslösemittel aktiviert wird.
  4. Einrichtung nach Anspruch 3, bei der der erste und der zweite Sprühkopf (3, 4) von einer Auslösebauart sind und ein jeder Auslösemittel aufweist und wobei das Auslösen eines beliebigen der Sprühköpfe (3, 4) dazu dient, auch den anderen Sprühkopf (4, 3) zu aktivieren.
  5. Einrichtung nach Anspruch 3, wobei der zweite Sprühkopf (4; 34) in einem Bereich (2; 32) außerhalb des Raums (1; 31, 31a, 41, 41a) angeordnet ist.
  6. Einrichtung nach Anspruch 4, wobei der erste Sprühkopf (3) und der zweite Sprühkopf (4), der in der Nähe der Tür (10) angeordnet ist, dazu eingerichtet sind, beim Auslösen eines von ihnen Löschflüssigkeit zu dem anderen als dem aktievierten Sprühkopf (4 ,3) über eine verbindende Zweigleitung (7) zuzuführen.
  7. Einrichtung nach Anspruch 5, insbesondere für Schiffskabinen, wobei der erste Sprühkopf (3; 33, 33a, 43, 43a) in einer Schiffskabine positioniert ist und der zweite Sprühkopf (4; 34) in der Mitte eines Kabinen-Korridors (2; 32) angeordnet ist.
  8. Einrichtung nach Anspruch 1, bei der das Auslösemittel von einem Rauchdetektor gebildet ist, der dazu dient, ein Signal zum Aktivieren wenigstens eines der Sprühköpfe (4; 34; 63), der in der Nähe der Tür (10; 40, 40a, 50, 50a; 70) des Raums (1; 31, 31a, 41, 41a; 61) angeordnet ist, zu erzeugen.
DE69221734T 1991-12-04 1992-12-03 Feuerlöschsystem Expired - Lifetime DE69221734T3 (de)

Applications Claiming Priority (3)

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FI915730 1991-12-04
FI915730A FI915730A0 (fi) 1991-12-04 1991-12-04 Eldslaeckningsanordning.
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Publications (3)

Publication Number Publication Date
DE69221734D1 DE69221734D1 (de) 1997-09-25
DE69221734T2 DE69221734T2 (de) 1998-03-26
DE69221734T3 true DE69221734T3 (de) 2004-02-05

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EP (1) EP0615463B2 (de)
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