DE69024444T2 - Handhabung von Luntenspulen bzw. Lunten an einer Spinnmaschine - Google Patents
Handhabung von Luntenspulen bzw. Lunten an einer SpinnmaschineInfo
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Description
- Die Erfindung beflieht sich auf eine Einrichtung und ein Verfahren zur Manipulierung von Speisewickeln oder Laserbündel auf einer Spinnmaschine, sowie auf eine Spinnmaschine mit einer derartigen Einrichtung.
- Die Erfindung soll insbesondere in Verbindung mit der Einrichtung unserer europäischen Patentanseldung Nr.90106217.4 vom 31. März 1990 ("Transport von Wickelkörpern spinnbarer Faserbündel in und zu dem Aufsteckgatter einer Textilmaschine") und der entsprechenden PCT-Anseldung Nr. PCT/EP90/00517 eingesetzt werden, obgleich sie auch mit anderen Einrichtungen eingesetzt werden kann.
- Die Automatisierung der Ringspinnmaschine ist in den letzten Jahren ernsthaft vorangetrieben worden. In technischen Kreisen wird schon seit Jahren über Massnahmen zum Andrehen eines gebrochenen Garns diskutiert, wie z.B. in dem Artikel "Fortschreitende Automatisierung des Ringspinnverfahrens" auf Seiten 13 und 14 der im Dezember 1954 erschienenen Veröffentlichung "Textilbetrieb". zu diesen Ideen gesellen sich jetzt Vorstellungen über den Austausch leerer und voller Speisewickel im Aufsteckgatter (z.B. entsprechend DOS 35 36 702 oder DOS 35 37 727, oder entsprechend EP 259 267 oder EP 258 188). Bei anderen Vorschlägen soll ein Speisefaserbündel in einem in Betrieb bleibenden Streckwerk eingefädelt werden (z.B. entsprechend DOS 36 26 268, EP 310 906 oder EP 213 962).
- Diese verschiedenen Funktionen sollen alle durch Automaten der einen oder anderen Art ausgeführt werden. Dann stellt sich aber die Frage - wie können diese Automaten alle in dem beschränkten Raum angeordnet werden, der auf einer einzigen Maschine zur Verfügung steht.
- Diese Erfindung beruht auf der Anerkennung zweier Fakten:
- 1. keine Manipuliervorrichtung - ob für Wickelkörper (Z.B. ein Automat entsprechend DOS 35 36 702) oder Faserbündel (z.B. ein Automat entsprechend DOS 36 26 268) - wird während ihres Betriebs auf einer einzigen Maschine zu 100 % durch die Wickelkörper- oder Faserbündelmanipulierung ausgelastet;
- 2. das Aufsteckgatter einer Spinnmaschine kann ohne Schwierigkeiten durch einen Automat betreut werden, der inner-oder oberhalb des Gatters selbst angeordnet ist (wie z.B. bereits in US PS 4,473,997 nachgewiesen wurde), wodurch an den Seiten der Maschine Platz zur Betreuung der Spinnpositionen bleibt (z.B. durch einen Andrehautomat).
- Die Erfindung sieht also eine Läufervorrichtung vor, um Faserwickelkörper oder Faserbündel auf einer Spinnmaschine zu manipulieren (weiterzuleiten). Hierbei kann es sich um eine Ringspinnmaschine oder eine andere Art Spinnmaschine mit einer durch Faserwickelkörper gespeisten Spinnposition handeln.
- Die erfindungsgemässe Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie sowohl mit Mitteln zur Einführung eines neuen Faserwickelkörpers in das Aufsteckgatter, als auch mit Mitteln versehen ist, die das Fadenende für die Einführung in eine Spinnposition zurichten.
- Die Spinnposition kann ein Streckwerk aufweisen, so dass der Faden erst in das Streckwerk eingefädelt werden muss, ehe er zur Spinnposition eingeführt werden kann. Die Vorrichtung kann vorzugsweise auf mindestens einer Schiene im Aufsteckgatter oder überhalb des Aufsteckgatters laufen, damit sich die Zurichtmittel des Fadenendes während Ausübung ihrer Funktion von der Vorrichtung entweder nach unten oder seitlich in das Aufsteckgatter erstrecken. Die Vorrichtung wird vorzugsweise mit zwei verschiedenen Mitteln versehen, wobei eines der besagten Mittel dem Zweck angepasst wird, einen Wickelkörper in das Aufsteckgatter einzuführen, und das andere Mittel dem Zweck angepasst wird, ein Fadenende zuzurichten. Man könnte jedoch auch ein einziges (kompliziertes) Mittel konstruieren, das geeignet ist, beide Funktionen auszuüben. Das Zurichtmittel für ein Fadenende kann für die Einführung des Fadens in eine Knüpfvorrichtung so angeordnet werden, um diese Vorrichtung an einem geeigneten Zeitpunkt zu veranlassen, das neue Faserbündel mit einem bereits zur Spinnposition laufenden faserbündel zu verbinden, wie z.B. entsprechend unserer europäischen Patentannedung Nr.296 546. Dieses Mittel könnte aber auch so konstruiert werden, um das Faserbündel in einem kontinuierlich laufenden Streckwerk zu verknüpfen (z.B. in Abereinstimmung mit DOS 36 26 268 oder EP 310 906). Andererseits kann dieses Mittel mit einer Faserandrehvorrichtung versehen werden (z.B. entsprechend EP 213 962 oder DOS 38 02 414), so dass die Verbindung zwischen dem neuen Faserbündel und dem bereits zur Spin nposition laufenden Faserbündel von der Vorrichtung auf geeignete Weise selbst hergestellt wird.
- Im letzteren Fall wird die Maschine vorzugsweise mit einem Sensorsystem, um den zweckdienlichen Verbindungszeitpunkt zu bestimmen, sowie mit einem Anzeigemittel ausgestattet, das das Erreichen dieses Zeitpunkts anzeigt. Das Sensorsystem kann entsprechend unserer deutschen Patentanneldung Nr.39 00 507 oder entsprechend der DDR-PS 252592 ausgebildet werden.
- Die Läufervorrichtung kann mit ihren eigenen Sensormitteln ausgestattet werden, um die Anzeige der Maschine wahrzunehmen. Es können aber auch Kommunikationsmittel vorgesehen werden, um der Läufervorrichtung ein Signal geben zu können, dass an einer identifizierbaren Spinnposition ein Faden verbunden werden muss.
- Wenn ein Faserbündel nach dem Bruch eines Fadens in der Spinnposition verknüpft wird, kann das Faserbündel in Vorbereitung der durch einen anderen Automat vorgenommenen Garnandrehung zuerst in eine Streckeinheit der Spinnposition eingefädelt werden
- Im folgenden sollen erfindungsgemässe Ausführungsbeispiele in Detail erläutert werden worauf auffolgende Zeichnungen Bezug genommen wird:
- Abbildung 1 ist eine Draufsicht einer Ringspinnmaschine mit einer Läufervorrichtung und einem Transportwagen entsprechend unserer europäischen Patentanseldung Nr.90106217, wobei diese Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung anzupassen sind,
- Abbildung 2 ist eine Draufsicht (mit grösserem Massstab) der Läufervorrichtung und des Wagens von Abbildung 1, die einem ersten Ausführungsbeispiel von Anmeldung Nr.90106217 entspricht, Abbildung 3 stellt einen Schnitt auf Linie 1-1 von Abbildung 2 dar,
- Abbildung 4 stellt einen Schnitt auf Linien II-II von Abbildung 2 dar,
- Abbildung 5 ist eine im grösseren Massstab angeordnete Draufsicht der Läuferbetreuungsvorrichtung und des Wagens von Abbildung 1, die aber einem zweiten Ausführungsbeispiel von Anmeldung Nr. 90106217 entspricht,
- Abbildung 6 ist eine Draufsicht auf Wickelkörper, die an den Aufsteckgatterabläufen im Aufsteckgatter einer Ringspinnmaschine mit Sensormitteln angeordnet sind, um den jeweiligen Zustand der Wickelkörper bestimmen zu können,
- Abbildung 7 ist die Seitenansicht eines Teils der Läufervorrichtung mit Sensoren zur Bestimmung des jeweiligen Wickelkörperzustands,
- Abbildung 8 zeigt einen Schnitt auf Linien III-III von Abbildung 5,
- Abbildung 9 zeigt einen senkrechten Schnitt eines Teils einer Ringspinnmaschine mit einer Läuferbetreuungsvorrichtung und einem Wagen entsprechend einem dritten Ausführungsbeispiel von Anmeldung Nr. 90106217,
- Abbildung 10 zeigt eine Hälfte der in Abbildung 9 dargestellten Wickelkörper- Tragschiene in Perspektive,
- Abbildung 11 ist eine Kopie von Abbildung 8 unserer europäischen Patentanseldung Nr. 89123852 vom 22. Dezember 1989 (Titel: "Manipuliervorrichtung zum Garnandrehen"), wobei diese Anmeldung Nr. 89123852 entsprechende Vorrichtung im Rahmen dieser Erfindung zur Anpassung der Anmeldung Nr. 90106217 entsprechenden Einrichtung verwendet wird,
- Abbildung 12 ist eine Kopie von Abbildung 9 unserer europäischen Patentanneldung Nr. 89123852 (die mit der PCT-Patentanmeldung Nr. PCT/EP89/0160 übereinstimmt),
- Abbildung 13 ist eine Kopie von Abbildung 10 unserer europäischen Patentanseldung Nr. 89123852,
- Abbildung 14 stellt eine Modifikation des in Abbildung 8 gezeigten Saugsystems dar,
- Abbildung 15 ist ein schematischer Querschnitt einer Ringspinnmaschine und eines Aufsteckgatters, um einige bereits in unserer europäischen Patentanneldung Nr. 90106217 dargestellte Merkmale, sowie zusätzliche Aspekte zu illustrieren, die für diese Entwicklung relevant sind,
- Abbildung 16 ist ein schematischer Schnitt durch eine Seite des Aufsteckgatters einer Ringspinnmaschine, die sich erfindungsgemäss durch einen Automat für den kombinierten Wickelkörpertransfer und Faserbündeltransport auszeichnet, und
- Abbildung 17 ist eine modifizierte Ausführung von Abbildung 1 des US-Patents Nr. 4,922,704.
- Abbildung 15 ist ein Längsaufriss von Ringspinnmaschine 220 , die mit Füssen 222 auf Boden 224 der Spinnerei steht. Der Rahmen der Maschine besteht aus Querstützen ("Sampsons") 226 mit Längselementen, die sich über die gesamte Länge der Maschine erstrecken. Die Maschine ist mit Bezug auf mittlere Längsebene CP seitengleich, d.h. "doppelseitig", indem sie zwei Reihen von Spinnpositionen aufweist, die von dieser Mittelebene in entgegengesetzte Richtung nach aussen weisen. Jede Spinnposition umfasst eine Streckzone 228 und eine Spindeleinheit 230, wobei Fadenführungselemente 232 zwischen der Streckzone und der Spindeleinheit angeordnet sind. Da die Spinnposition jeweils von generell herkömmlicher Bauart sein kann, erscheint sie in Abbildung 15 nur als genereller Umriss ohne weitere Details.
- Sowohl Streckzone 228 als auch Spindeleinheit 230 werden mit geeigneten Antriebsanordnungen versehen. Die Maschine umfasst weiterhin ein pneumatisches System mit einem sich in ihrer Längsrichtung erstreckenden Saugkanal 234, der (nicht abgebildete) Rohrabzweigungen zu den jeweiligen Spinnpositionen aufweist, um dort den Abfall zu sammeln. Die Maschine hat an jedem Ende einen zweckdienlichen Endkopf, in dem die gemeinsamen Betriebselemente aller Spinnpositionen der Maschine (wie z.B. Zentralantrieb, Regel- und Pneumatiksysteme) untergebracht sind. Der Umriss eines derartigen End kopfes wird in Abbildung 15 bei 235 angedeutet.
- Eine moderne Maschine wird normalerweise mit einem automatischen Abnehmer ausgerüstet, der fertige Gamwickel von Spindeleinheiten 230 abnimmt und durch neue Hülsen zum Aufwickeln neuer Gamwickel ersetzt. Ein derartiger Abzugnechanismus wird bei 237 in einem "weggepackten" Zustand angedeutet. Während des normalen Spinnbetriebs verbleibt der Abzugnechanismus in diesem Zustand, dann für einen Abzugvorgang nach aussen bzw. hochgestellt zu werden. Da der letztere von dieser Erfindung nicht berührt wird, wird der Abnehmer nicht im ausgefahrenen Zustand abgebildet.
- Eine moderne Ringspinnmaschine hat eine grosse Anzahl von Spinnposition, z.B. von 1000 bis 1200, die gleichmassig über die beiden Reihen an den gegenüberliegenden Seiten von Ebene CP verteilt sind. Das Bedienungspersonal oder ein Maschinenwärter kann auf Boden 224 stehen (gestellt werden) und sich an der Maschine entlang frei bewegen, um auf die einzelnen Spinnpositionen unbehindert zugreifen zu können. Der generelle Umriss eines Maschinenwärters für die Betreuung der Spinnpositionen ist bei 239 einskizziert worden. Einzelheiten solcher Wärter können der europäischen Patentanseldung Nr. 90106217 entnommen werden, wobei diese Erfindung jedoch nicht nur mit Maschinenwärtern dieser Art eingesetzt werden kann.
- Das in der Spinnposition zu spinnende Material wird von einem sogenannten Aufsteckgatter 236 zugeführt, das auf am Maschinenrahmen befestigte Vertikalständern 238 montiert ist. Aufsteckgatter 236 besteht aus Querträgern 248, wobei für je zwei nebeneinander liegender Spinnpositionen ein Träger 240 vorgesehen ist. Träger 240 erstrecken sich in Gestalt von freitragenden Trägern von den zentralen Ständern 238 nach aussen, so dass jeder Träger 240 ein freies Aussenende aufweist. Bei einer herkömmlichen Ringspinnmaschine befinden sich auf jedem Träger 240 normalerweise zwei Hängevorrichtungen 242, an denen die Vorgarnspulen 244 jeweils frei aufgehängt werden. Spule 244 trägt, wenn sie zum erstenmal in Aufsteckgatter 236 gefügt wird, einen Vorgarnkörper 246, der in der dem jeweiligen Querträger 240 zugeordneten Spinnpositionen gesponnen werden soll. Das diesem Körper abgezogene Vorgarn wird über zweckdienliche Führungen geleitet, wie z.B. über längs verlaufende Leitstangen 248, die auf Tragständern 238 montiert sind, um so von den jeweiligen Wickelkörpern über die dazugehörigen Führungen in die einzelnen Streckzonen 228 zu laufen. In Abbildung 15 ist die Vorgarnbahn zur Klarheit der gesamten Abbildung ausgelassen worden, weil diese Anordnung dem Spinnerei-Fachmann ohnehin bekannt ist.
- Diese Beschreibung bezieht sich auf "Vorgarnkörper", d.h. Wickelkörper aus leicht gedrehtem, auf einer Vorgarnspinnmaschine vorbereiteten Lunte. Offensichtlich ist die Erfindung jedoch nicht auf Maschinen beschränkt, die von der Vorgarnzuführung abhängig sind, denn auch Ringzwirnmaschinen können von Gamwickeln gespeist werden.
- Um den Bedienungsraum unsittelbar an den Spinnpositionen freizuhalten, wird das Aufsteckgatter normalerweise so angeordnet, damit die Wickelkörper über den Köpfen des Bedienungspersonals oder über jeglichem Bereich hängen, der von einem Maschinenwärter durchquert werden muss.
- Entsprechend den in den europäischen Patentanmeldungen Nr. 88116282 und 89101255 im grossen und ganzen offenbarten Grundsätzen können die herkömmlichen Träger 240 in transversage Bahnen gewandelt werden, um die Vorgamwickel bzw. Spulenhülsen entlang diesen Bahnen zu und von einem Zuführsystem zu bewegen, mit welchem die Wickel bzw. Hülsen der Ringspinnmaschine zugeführt bzw. von dieser abtransportiert werden. In Abbildung 15 wird dies diagrammatisch durch gestrichelte Linien dargestellt die Modifikationen der herkömmlichen Anordnung entsprechen. Zu diesen Modifikationen gehört eine zentrale Förderzone unsittelbar neben Fläche CP. In dieser zentralen Förderzone 250 können leere Hülsen (oder zumindest fast ganz abgewickelte Wickelkörper 252) in Längsrichtung der Maschine befördert werden. Die der Maschine neu zugeführten Wickel 254 können auf einer äussersten Förderbahn 256 um die Maschine herum oder zumindest entlang jeder Längsfläche der Maschine bewegt werden.
- Jede Querbahn 240 kann verlängert werden, wie es bei 258 durch gestrichelte Linien angedeutet wird, um Platz für eine Reserveposition zu bilden, und zwar derart, dass ein neu zugeführtet, voller Wickelkörper 254 von der äussersten Förderbahn 256 in eine Reserveposition auf einer einzelnen Querbahn versetzt werden kann, während die Arbeitspositionen (in Vollstrich gezeichnet) noch von zumindest teilweise gewickelten Wickelkörpern belegt werden, die die jeweiligen Spinnpositionen mit Spinnfaden beliefern. Die Ausführungsanordnungen für die verschiedenen, unmittelbar vorstehend beschriebenen Querbeweg ungen sind Gegenstand der europäischen Patentanseldung Nr. 90106217. In dieser Offenbarung werden diese Anordnungen vollständigkeitshalber noch im Umriss unter Bezugnahme auf Abbildungen 1 bis 9 der Zeichnungen beschrieben, wie folgt.
- Hochbahn 5 in Abbildung 1 führt von Vorgarnspinnmaschine 6 über Weichensystem 7 zu einer jeweiligen Hochbahn 11, die Ringspinnmaschine 10 einkreist. Hochbahn 11 erstreckt sich an beiden Längsseiten von Maschine 10. Die Maschine hat einen Antriebskopf 13 und ein zweites Endgehäuse 12 mit Spinnpositionen (nicht eingezeichnet in Abbildung 1), die an den jeweiligen Längsseiten von Maschine 10 in zwei Reihen angeordnet sind. Weiterhin weist die Maschine über den Spinnpositionen ein Aufsteckgatter mit Aufsteckgatterabläufen 16 in Gestalt von Schienen auf, die (in Draufsicht) rechtwinklig zur mittleren Längsfläche 17 der Maschine angeordnet sind. Schienen 17 sind vorzugsweise horizontal angeordnet, können aber auch in einem kleinen Winkel zur Horizontalen der Vertikalebene stehen.
- Jede Schiene führt durch die Betriebs- oder Arbeitspositionen der Wickelkörper mit Hinsicht auf die einschlägigen Spinnpositionen. Es gibt zwei Positionen dieser Art, nämlich die erste Betriebsposition 18 und die zweite Betriebsposition 19. Weiterhin führt jede Schiene auch durch eine Reserveposition 20. Man könnte natürlich eine Weichenvorrichtung für jede Maschinenseite anordnen. In diesem Fall könnten für die jeweiligen Längsseiten der Ringspinnmaschine 10 zwei verschiedene Oberkopfbahnen anordnet werden.
- Ein Trägerzug oder Transportwagen 23 (aus Einheiten, die durch geeignete Kupplungen verbunden sind) befördert die vollen Wickelkörper 24 von dem Hochbahnsystem 5 zu der mit der Maschine verbundenen Hochbahn 11. Der Trägerzug oder Transportwagen 23 kann auf System 5 bzw. Bahn 11 durch einen Antriebsmotor, durch einen Reibscheiben- oder Kettenantrieb (z.B. entsprechend DOS 37 28 843) betrieben werden. Ein jeder Wickelkörper 24 hat sein eigenes Trägerelement 25 und steht mit diesem während der gesamten Operation, die in dieser Beschreibung erläutert wird, in ständiger Verbindung Jeder Träger 25 weist ein Gliederpaar 85 mit je einem freien Ende auf (Abbildung 3), in deren Offnung Schiene 16 aufgenommen wird. Die freien Enden der Glieder 85 bilden zusammen eine freigabefähige Verbindung mit einem umgestalpten, U-förmigen Zwischenteil 26, das an Wagen 23 unbeweglich befestigt ist.
- Die Verbindung der Aufsteckgatterschienen 16 mit Kreisbahn 11 anhand stationärer Weichenvorrichtungen ist nicht kontinuierlich, sondern wird durch eine fahrbare Transportvorrichtung 29 hergestellt, die sich dazu eignet, sowohl Wickelkörper entlang Gatterschiene 16 zu bewegen, als auch einen neuen vollen Wickel 24 "gleichzeitig" (im Rahmen des gleichen Transportvorgangs) auf die gleiche Gatterschiene zu bringen. Transportvorrichtung 29 läuft auf Rollen 31 in ihren eigenen Führungsschienen 30 in dem oberhalb der Gatterschienen 16 befindlichen Bereich. Transportvorrichtung 29 kann zum Selbstfahren ausgelegt werden oder nicht, muss aber zumindest eine Vorrichtung für die Ausübung einer Transportfunktion aufweisen, um Wickelkörper in und durch das Gatter in Richtung der zentralen Längsebene 17 versetzen zu können.
- Im Bereich der letzteren Ebene 17 befindet sich eine Aufnahmebahn oder Zwischenspeicherband 32 mit Tragstiften 33. Eine zweckdienliche Bandanordnung wird an anderer Stelle in unseren PCT-Patentanneldungen PCT/EP89/01098 und PCT/EP89/1097 beschrieben, jeweils auf Basis der Schweizer Patentanseldung Nr. 3547/88.
- Sobald ein an Position 18 befindlicher Wickelkörper durch Ablauf seines Spinnfadens an die dazugehörige Spinnposition leer wird, versetzt die Transportvorrichtung nicht nur einen neuen vollen Wickelkörper 24 von Wagen 23 auf die dazugehörige Schiene 16, sondern fast gleichzeitig auch die auf jener Schiene bereits an Positionen 20, 19, 18 vorhandenen Wickelkörper in Richtung von Ebene 17. Dieser Transportvorgang wird so bewerkstelligt, dass der leere Wickelkörper an Position 18 von Schiene 16 auf einen der Tragstifte 33 des stationären Zwischenspeicherbands 32 versetzt wird. Die Bewegungsrichtung der Wickelkörper auf Schiene 16 wird in Abbildung 1 anhand von Pfeilen angegeben. Für die Rückkehr der leeren Wickelkörper von Speicherband 32 zum Transportwagen 23 wird mindestens eine Gatterbahn oder Schiene 36 benötigt, die parallel zu Schienen 16 des Aufsteckgatters verläuft. Aus diesem Grund weist der die Bewegungsrichtung auf dieser Schiene 37 andeutende Pfeil also in die entgegengesetzte Richtung zu den Pfeilen, die die Bewegungen auf den Gatterschienen 16 andeuten. Selbstverständlich können alle Bewegungsrichtungen umgekehrt werden, wie es in unserer gleichzeitig anhängigen europäischen Patentanseldung Nr. 90106900 vom 10 April 1990 mit der Überschrift "Wickelkörperbeförderungssystem" (entsprechend PCT- Patentanseldung Nr. PCT/EP90/00558) beschrieben wird.
- Jetzt soll die Operationsweise unter Bezugnahme auf Abbildungen 2, 3 und 4 beschrieben werden:
- Die Transportvorrichtung 29 wird von Wagen 23 anhand von Schlepphebel 38 gezogen der in das Zwischenteil 26 eingreift. Wagen 23 und Transportvorrichtung 29 werden in Richtung von Pfeil A bewegt. Eine Initiatorvorrichtung 39 in Gestalt eines drehbaren Hebels bewegt sich mit äusserst geringem Spielraum an den Aussenenden von Schiene 16 entlang. Sobald ein Wickelkörper-Wechselvorgang bevorsteht, hat der Maschinenbediener die Aufgabe, den Reservewickel an Position 20 geringfügig zu schwenken, um einen Stab oder Stange 40 zu veranlassen, aus dem Schienenende herauszuspringen. Die Initiatorvorrichtung 39 wird durch diesen Stab bzw. diese Stange ausgelöst.
- Durch das Ansprechen von Initiator 39 wird Motor 43 in Gang gesetzt, der seinerseits Hubscheibe 44 in Drehung und Kurbelstange 45 in Bewegung versetzt. Schiebeführung 46 veranlasst Kurbelstange 45, Körper 49 um Gewindespindel 50 zu drehen. Körper 49 setzt seine Drehbewegung bis zum Eingriff mit Flansch 51 und möglicherweise mit Runge 52 von Schiene 16 fort. Die Drehgeschwindigkeit des Antriebs von Wagen 23 wird am besten variabel gehalten, damit er in Schleichgang geschaltet werden kann, sobald der Antrieb durch Initiator 39 ausgelöst worden ist. Hierdurch wird ein störendes Schwingen der Wickelkörper auf Wagen 23 reduziert oder verhindert.
- Nach dem Eingriff zwischen Körper 49 und Schiene 16 wird Transfermotor 55 aktiviert, um Gewindespindel 50 anhand von Kette 56 zu und rehen. Hierdurch wird Körper 49 in Richtung der mittleren Längsebene 17 der Maschine bewegt. Körper 49 weist eine Stossstange 57 auf, die in dem abgebildeten Fall mit drei Greifern 58 versehen ist. Diese Greifer kommen in Eingriff mit Trägern 25, um die Wickel auf ihrer Schiene so entlang zu bewegen. Der vorher an Position 18 befindliche Wickelkörper gelangt während dieser Fortbewegung von Schiene 16 zu Tragstift 33 auf dem mittleren Band, woraufhin Reserveposition 20 leer wird. Der vorher an Arbeitsposition 19 befindliche Wickelkörper wird nach innen zu Arbeitsposition 18 geführt, und der vorher an Reserveposition 20 befindliche Wickelkörper wird an die Arbeitsposition 19 versetzt.
- Trägerwagen 23 steht (über Zwischenteil 26) immer noch in Eingriff mit dem unter Federspannung stehenden Schlepphebel 38 und zwingt den letzteren in die gestrichelt dargestellte Position. Auf dem Wagen wird der Frontträger 25 durch die Bewegung des Schlepphebels 38 in die gestrichelte Position an einem Übergabekopf 61 auf einem bogigen Hebel 62 vorbei genommen, der drehbar auf Transportvorrichtung 29 montiert ist. Um diese Bewegung zu ermöglichen, wird Obergabekopf 61 selbst durch Federspannung (nicht abgebildet) an Hebel 62 zurückgehalten. Sobald Schlepphebel 38 die gestrichelte Position einnimmt, wird Frontträger 25 von einem gekrümmten Zwischenschienenprofil 63 aufgenommen, das an der Transportvorrichtung 29 unbeweglich befestigt und an diesem Zeitpunkt mit der relevanten Schiene 16 ausgerichtet ist.
- Sobald dieses Stadium erreicht worden ist, wird ein weiterer, drehbar montierter Transfermotor 64 in Gang gesetzt, um den bogigen Hebel 62 anhand einer Gewindespindel 65 zu schwenken. Durch die Schwenkung von Hebel 62 wird Frontträger 25 zusammen mit einem Wickelkörper 24 entlang Zwischenschienenprofil 63 auf die mit dem letzteren ausgerichtete Schiene 16 bewegt. Träger 25 bleibt in Bewegung, bis er die Reserveposition 20 einnimmt. Körper 49 bleibt immer noch in Eingriff mit Schiene 16. Nachdem alle vorher an Positionen 18,19, 20 befindlichen Wickelkörper durch Stossstange 57 auf Gatterschiene 16 um einen Schritt weiterbewegt worden sind, wird Körper 49 etwas nach oben geschwenkt und von der mittleren Längsebene 17 der Maschine abbewegt. Diese geringfügige, nach oben weisende Schwenkung ermöglicht die Rückstellung der Greifer 58. Körper 14 verbleibt während dieser Rückstellung in Eingriff mit Flansch 51 von Schiene 16. Diese Möglichkeit besteht, da Flansch 51 und das Eingriffsteil von Körper 49 den gleichen Radius 68 aufweisen. Stossstange 57 könnte auch mit einer unter Federspannung Teleskopstruktur versehen werden, falls Greifer 58 in einer vorausbestimmten Arbeitsfolge betrieben werden sollen.
- Schlepphebel 38, der mit einer auf Bogenführung 70 mit Endkurve laufenden Rolle 69 versehen ist, wird von Wagen 23 durch Federspannung immer noch in Richtung von Pfeil A gedrückt. Sobald sich Rolle 69 auf den Bogenabschnitt von Führung 70 bewegt, schwenkt sich der Schlepphebel in Richtung der mittleren Längsebene 17 (von Wagen 23 ab), damit sich Zwischenteil 26 (d.h. Transportwagen 23) weiter bewegen kann. Schlepphebel 38 wird durch die Federspannung dann wieder in die in Vollstrich gezeigte Stellung versetzt, und das folgende Zwischenteil 26 mit einem vollen Wickelkörper 24 greift wegen der Bewegung von Transportwagen 23 in Schlepphebel 38 ein. Die Transportvorrichtung 29 wird auf diese Weise auf Träger- oder Transportwagen 23 im Verhältnis zu dem Wagen 23 um einen Stelle zurückgeschoben. Die Transportvorrichtung bleibt nach Obergabe des letzten Wickelkörpers 24 auf Schiene 16 im Verhältnis zur Ringspinnmaschine dann stehen. Die Übergabeweise eines leeren Wickelkörpers 18 vom Zwischenspeicherband 32 zurück zu Wagen 23 wird ebenfalls in unserer europäischen Patentanneldung Nr. 90106900 beschrieben.
- Glied 71 von Schlepphebel 38, der in Zwischenteil 26 des Wagens eingreift, ist in der Länge so bemessen, damit Wagen 23 sowie die daran angekoppelte Transportvorrichtung 29 die Kurven 72 von Schiene 11, die die Maschine unikreist, leicht und ohne umzukippen nehmen können.
- Alle Bewegungsfolgen des Transfervorgangs, d.h. die Versetzung von Wickelkörper 24 über das gekrümmte Zwischenschienenprofil 63, die Absenkung und nach oben gerichtete Folgeschwenkung von Körper 49, die Versetzung der Wickelkörper auf Schiene 16 und die Rückstellung von Greifern 58, werden durch elektrische Mittel geregelt und durch elektromechanische Vorrichtungen bewirkt und sind daher von der Bewegung des Transportwagens 23 unabhängig. Transportwagen 23 kann während des Austauschs von Wickelkörpern also stationär gehalten werden. Die verschiedenen Bewegungsfolgen werden durch Mikroprozessor 75 koordiniert. Transportvorrichtung 29 wird durch Gleitkontakt 77 mit Anschluss an eine oder mehrere Verteilerschienen 76 unter Strom gesetzt.
- Abbildung 5 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel von Transportvorrichtung 29, die in diesem Fall als Lokomotive des Wagens ausgebildet ist. Hierbei handelt es sich infolge des mit mindestens einer Rolle 31 gekoppelten Motors 81 um eine selbstfahrende Vorrichtung. Die Stromzufuhr zu allen auf Lokomotive 29 angeordneten Motoren erfolgt durch Akkumulator 82, der an Ladestation 83 an einer der Endkurven 72 der Umkreisbahn 11 periodisch wieder aufgeladen werden kann.
- Weiterhin wird das gekrümmte Zwischenschienenprofil 63 von Abbildung 2 bei diesem Ausführungsbeispiel durch ein gerades Zwischenschienenprofil 84 ersetzt. Dieses gerade Zwischenschienenprofil 84 kann entfallen, insofern entweder Gatterschiene 16 verlängert oder Umkreisbahn 11 für Transportwagen 23 ganz nahe an den Enden von Gatterschienen 16 angeordnet werden können. Gatterschienen 16 erstrecken sich in beiden Fällen bis in die unsittelbare Nähe von Transportwagen 23. Träger 25 sind in ihrer Lage (was den durch Glieder 85 beanspruchten Teil betrifft) im Verhältnis zum ersten Ausführungsbeispiel um 90 Grad gedreht worden (vergleiche Abbildung 3 und Abbildung 8). Bei einem Abbildung 2 entsprechenden Ausführungsbeispiel ändert sich die Richtung der Längsachse von Träger 25 während einer Übergangsbewegung des Transportwagens 23 auf Schiene 16. Diese Richtungsänderung von Träger 25 ist im Falle eines Abbildung 5 entsprechenden Ausführungsbeispiels nicht erforderlich und vereinfacht die Rückgabe der leeren Wickelkörper von Aufnahmebahn 32 über Schiene 37 auf Transportwagen 33. Stossstange 57 weist jetzt vier Greifer 58 auf, und der Bewegungsablauf ist einfacher. Die Wickelkörper auf Schiene 16 werden während einer Linearbewegung in Richtung der mittleren Längsebene 17 der Maschine versetzt, und der mit dieser besonderen Schiene 16 ausgerichtete Wickelkörper 24 wird ebenfalls von Transportwagen 23 auf Schiene 16 versetzt. Der anfänglich an Position 18 befindliche innere Wickelkörper läuft von Schiene 16 auf Tragstift 33 der mittleren Aufnahmebahn. Für die Rückkehr leerer Wickelkörper wird diese Folge umgedreht. Im letzteren Fall tritt von Tragstift 33 in der mittleren Aufnahmebahn über Schiene 37 eine Linearbewegung zum Transportwagen 23 ein Demzufolge kann die Lokomotive 1 Transportvorrichtung 29 auch für die Rückkehr von Wickelkörpern zum Transportwagen 23 eingesetzt werden, so dass für diesen Zweck keine zusätzliche Rückkehrvorrichtung für Wickelkörper vorgesehen werden muss. Die Initiatorvorrichtung 95 (Abbildung 6) hat in diesem Fall die Gestalt eines Sensors, dessen Abfühlbereich der Länge einer Wickelkörper-Traghülse entspricht. Dieser Sensor spricht an, sobald er in diesem Abfühlbereich die Gegenwart von Garn 99 feststellt. Es ist andererseits auch möglich, die Gegenwart von Garn 96 durch Sensor 100 festzustellen. Eine andere Initiatorversion mit Abfühlbasis weist die Sensoren 101 (Abbildung 7) auf, und zwar vorzugsweise als ein Paar, um die Abnessungen des auf dem innersten Wickel (an Position 18) verbleibenden Garnkörpers festzustellen.
- Eine effektive Verfahrensweise läuft wie folgt ab. Eine auf ihren Führungsschienen allein (ohne Transportwagen 23) laufende Lokomotive 29 stellt durch Sensoren 95,100 oder 101 fest, auf welchen Gatterschienen 16 Wickelkörper gewechselt werden müssen. Die durch diesen Abfühlvorgang gesammelten Daten werden von Mikroprozessor 75 gespeichert und einer Kontrollzentrale (nicht abgebildet) zugeführt. Die Kontrollzentrale kann Transportwagen 23 daraufhin veranlassen, von Vorgarnspinnmaschine 6 über Transportschiene 5 zur dazugehörigen Schiene 11 zu fahren, die die relevante Ringspinnmaschine einkreist. Dieses Verfahren kann u.U. noch ein weiteres Stadium aufweisen, indem die Lokomotive oder die Transportvorrichtung 29 (aus Sicht von der Weichenvorrichtung 7) an das vordere Ende von Transportwagen 23 gekoppelt wird, und zwar an der ersten Gatterschiene 16, wo ein Wechsel von Wickelkörpern erforderlich ist Die Kopplung kann anhand eines nicht abgebildeten Fanghebels oder durch Zahnrad 98 erfolgen. Die auf Transportwagen 23 befindlichen Wickelkörper 24 können dann nacheinander auf jene Gatterschienen 16 übertragen werden, die entsprechend der in Mikroprozessor 75 gespeicherten Daten bereits identifiziert worden waren, einen Wickelkörperwechsel zu benötigen.
- Die Transportvorrichtung kann der Kontrollzentrale bereits an dem Obergabezeitpunkt des letzten Wickelkörpers 24 auf Transportwagen 23 signalisieren, dass auf Transportwagen 23 keine vollen Wickelkörper 24 mehr vorhanden sind. Dann kann die Rückgabe von Wickelkörpern an den Wagen eingeleitet werden, und zwar Wiedermals durch die Kontrollzentrale. Die Lokomotive 1 Transportvorrichtung 29 wird für diesen Zweck zur Rückkehrgatterschiene 37 geschickt, woraufhin Zwischenspeicherband 32 in Bewegung gesetzt wird.
- Es kann auch ein Alternativverfahren eingeschlagen werden, damit Transportwagen 23 nicht jedesmal, wenn ein Wickelkörperwechsel erforderlich ist, in Gang gesetzt werden Kuss, was immer eine Ausrichtung mit der für diesen Zweck benutzten Gatterschiene 16 voraussetzt. Bei diesem Verfahren kann Transportwagen 23 mit z.B. ungefähr sechzig Wickelkörpern 24 über Weichenvorrichtung 7 zur Kreisschiene 11 geschickt und mit den ersten sechzig Gatterschienen 16 (aus Sicht der Weichenvorrichtung 7) ausgerichtet werden. Transportvorrichtung 29 kann jetzt mit den über Gatterschienen 16 gespeicherten Daten, an denen nun ein Wickelkörperwechsel vorgenommen werden soll, von Transportwagen 23 jene Wickelkörper 24 entfernen, die gegenüber Schienen 16 liegen wo ein Wickelkörperwechsel vorgenommen werden Kuss. Sobald dieser Abschnitt von sechzig Gatterschienen 16 abgefertigt worden ist, kann der Transportwagen von der wie eine Lokomotive wirkende Transportvorrichtung 29 an der Maschine entlang bis zum nächsten Abschnitt von sechzig Gatterschienen geführt werden.
- Offensichtlich trägt Transportwagen 23 jetzt nicht mehr eine kontinuierliche Reihe von Wickelkörpern 24. Das wird sich jedoch kaum als wesentlicher Nachteil herausstellen, da Sensor 91 der Lokomotive 29 die Wickelkörper 24 auf Transportwagen 23 beim Vorbeifahren automatisch feststellen kann. Innerhalb dieses zweiten Abschnitts werden von Lokomotive 29 also alle jene Schienen 16 betreut, die jeweils mit einem vollen Wickelkörper 24 auf Wagen 23 ausgerichtet sind. Falls eine Schiene 16 zufällig mit einer leeren Stelle auf Transportwagen 23 ausgerichtet sein sollte, kann Wagen 23 durch Lokomotive 29 anhand von Zahnrad 89 versetzt werden, bis der relevanten Schiene 16 ein voller Wickelkörper 24 gegenaüberliegt.
- Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Transportvorrichtung wird in Abbildung 9 gezeigt. Hier dienen zylindrische Elemente 25.1 als Wickelkörperhalter. Gatterschienen 16.1 bestehen jeweils aus einem Jochpaar 105, das einen kleinen Zwischenraum hat, damit Welle 106 von Trägern 25.1 zwischen einem Jochpaar 105 entlang bewegt werden kann. Jedes Joch weist die Aussparungen 107 auf, wobei die Aussparungen eines Jochpaars 105 zusammen dem Profil der zylindrischen Träger 25.1 entsprechen. Weiterhin weiser die Halter von Wickelkörper 24 auf Transportwagen 23, sowie die Halter von Wickelkörper 24 auf Aufnahmeband 32.1 auch eine zweckdienlich gabelförmige Form auf.
- Beide Bahnen von Aufnahmeband 32.1 sind auf einer Seite der mittleren Längsfläche 17 der Maschine angeordnet, um eine beispielartige Wickelkörperwechselanordnung zu bilden, die an einer Längsseite von Ringspinnmaschine 10 vorzufinden ist. Die Lokomotive 1 Transportvorrichtung hat ein Joch 110, an dem Greifer 58.1 in Gestalt von Casablanca-Stiften befestigt sind. Es gibt auch andere Möglichkeiten, wie z.B. mit Magneten. Bei der geeignetesten Anordnung werden Träger 25.1 in der Mitte durch Joch 110 und Greifer 58.1 ergriffen. Sobald Wickelkörper 24 den Gatterschienen 16.1 zugeführt werden, werden die auf dieser Schiene bereits an Positionen 20,19,18 befindlichen Wickelkörper gleichzeitig ergriffen und durch pneumatische, hydraulische oder (vorzugsweise) elektromechanische Hub- und Senkvorrichtung 111 hochgehoben.
- Die Hub- und Senkvorrichtung 111 ist in Schubkörper 49.1 angeordnet. Die Wickelkörper werden durch die Umdrehung von Gewindespindel 50 um einen Schritt in Richtung der mittleren Längsebene 17 der Maschine (Position B) verschoben und abgesenkt (Position C). Greifer 58.1 werden durch die Absenkung veranlasst, die Wickelkörper freizugeben. Die Wickelkörper werden also "sprungweise" an den Gatterschienen 16.1 entlang versetzt. Auch in diesem Fall kann die Lokomotive 1 Transportvorrichtung für die Rückkehr der leeren Wickelkörper sorgen.
- Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, sowohl Transportvorrichtung 99 als auch Transportwagen 23 anzutreiben. Jedenfalls können die Bewegungsbefehle für den Wagenantrieb über Transportvorrichtung 29 geleitet werden, die einen Netzanschluss hat. Die Anordnungen entsprechend der europäischen Patentanneldung Nr. 90106217 sind anhand der vorstehend zusammengefassten Beschreibung unserer Ansicht nach hinlänglich erklärt worden. Weitere Einzelheiten können der entsprechenden europäischen Anmeldung direkt entnommen werden. Jetzt soll ein Fadenmanipulierautomat im Umriss unter Bezugnahme auf Abbildungen 11 bis 13 offenbart werden, der der europäischen Patentanseldung Nr.89123852 entspricht. Gammanipulierautomat entsprechend der europäischen Patentanneldung Nr.89123852.
- Die folgenden Abschnitte dieser Beschreibung beziehen sich auf ausgewählte Elemente einer Manipuliere oder Transportvorrichtung entsprechend unserer europäischen Patentanneldung Nr.89123852, wobei auf Abbildungen 11,12 und 13 Bezug genommen wird. Die fraglichen Elemente spielen eine wichtige Rolle für die Abänderung eines Wickelkörpertransportautomaten im Sinne der vorstehenden Abbildungen in einen Automat im Sinne dieser Erfindung. Zu diesen Elementen gehören ein Schwenk- und ein Saugsystem. Nach der Beschreibung von Abbildungen 11 bis 13 werden die Abänderungen beschrieben, durch welche der Manipuliere oder Transportautomat in einen der europäischen Patentanneldung Nr.90106217 entsprechenden Transferautomat umgewandelt werden kann.
- Das Saugsystem umfasst eine Niederdruckquelle (hier nicht abgebildet), die in einem der europäischen Patentanneldung Nr.89123852 entsprechenden System auf dem Chassis eines Andrehautomats montiert ist. Bei der Abänderung einer Transportvorrichtung im Sinne der europäischen Patentanneldung Nr.90106217 wird die Niederdruckquelle auf dem Chassis der dem letzteren Zweck entsprechenden Transportvorrichtung montiert. Das Saugsystem umfasst weiterhin eine an die Niederdruckquelle angeschlossene Speicherröhre 134 (Abbildung 11) mit Mündung 136. Mündung 136 des Saugsystem wird vorzugsweise aus einem steifen Element gebildet, wie z.B. Metallröhre 166. Dieser steife Teil 166 kann in einen Halter 168 eingesetzt werden, damit die Bewegungen der Mündung 170 genau durch die entsprechenden Bewegungen des Halters 168 bestimmt werden. Speicherröhre 134 sollte andererseits als biegsame Röhre ausgebildet werden, wie z.B. aus einem biegsamen Kunststoffmaterial. Speicherröhre 134 kann daher sowohl an die Niederdruckquelle als auch an das bewegliche Teil 166 angeschlossen werden und sich den Bewegungen des letzteren Teils anpassen, ohne die Regelgenauigkeit dieser Bewegungen durch das Steuerprogramm zu beeinträchtigen.
- Die durch die Niederdruckquelle in Speicherröhre 134 ausgeübte Saugwirkung sollte in der Lage sein, ein Faserbündel von vorbestimmter Länge ohne Verschlingungen innerhalb des Saugrohrs zu halten. Andererseits muss das Bündel trotz der Saugwirkung während eines Andreh- oder eines Bündelmanipuliervorgangs immer noch aus dem Saugrohr gezogen werden können, wie im folgenden beschrieben wird.
- Das Schwenksystem besteht vorzugsweise aus steifen, durch Schwenkachsen verbundene Elementen. Halter 168 sitzt auf einem ersten Arm 172, der über Drehachse 174 mit einem zweiten Arm 176 verbunden ist. Drehachse 174 wird vorzugsweise horizontal angeordnet, was besonders durch die Draufsicht in Abbildung 10 und die Seitenansicht in Abbildung 12 verdeutlicht wird. Schwenkarm 172 kann durch einen Motor (nicht abgebildet) um Achse 174 gedreht werden, wobei der Motor auf dem zweiten Arm 176 sitzt. Dieser Motor kann durch das Kontrollprogramm zur Bewegung von Mündung 136 (Abbildung 11, nicht in Abbildungen 12 und 13 dargestellt) veranlasst werden. Halter 168 muss also fähig sein, sich um eine vertikale Achse zu drehen. Diese vertikale Achse (Abbildung 12) liegt zwischen dem zweiten Arm 176 und zwei Auflagerplatten, nämlich einer oberen Platte 180 und einer unteren Platte 182 (Abbildung 12). Diese beiden Auflagerplatten bilden in Verbindung mit einer weiteren Platte 184 einen hub- und absenkfähigen Wagen 186.
- Eine weitere horizontale Schwenkachse 188 befindet sich zwischen dem zweiten Arm 176 und der vertikalen Schwenkachse 178. Schwenkachse 188 sitzt auf Gehäuseteil 190 (Abbildung 11), ein einteiliger Guss mit Stutzen 192 (Abbildung 12), der Schwenkachse 178 umgibt. Ein Motor (nicht abgebildet) veranlasst Arm 176, sich entsprechend einem gespeicherten Kontrollprogramm um Schwenkachse 188 zu drehen. Ein weiterer (ebenfalls nicht abgebildeter) Motor bewegt das Gehäuseteil 190 (mit Achse 188) um Achse 178, ebenfalls entsprechend einem Kontrollprogramm.
- Laut der europäischen Patentanneldung Nr.89123852 können Arm 172 mit Halter 158 von dem Automat in eine zu betreuende Spinnposition ausgestreckt oder in den Wanderautomat eingezogen werden. Das wird durch entsprechende Drehbewegungen des Arms 176 um Achse 188 ermöglicht.
- Die (horizontalen) Versetzungen in einer vorbestimmten Bewegungsfolge werden durch die geregelten Bewegungen des Hebelsystems (172,176) ermöglicht. Die vertikalen Komponenten werden durch die Schwenkung der Arme 172,176 um die horizontale Achse 174,188 erzeugt. Die Einschaltung der beiden horizontalen Schwenkachsen bedeutet, dass das freie Ende (des Garnführungselements) an jede gewünschte Position in einem dreidimensionalen Raum geführt werden kann. Dahingegen könnte das freie Ende mit einem einfachen Hebel (ohne Zwischenachse) nur an Punkte auf der Grenzfläche dieses dreidimensionalen Raums geführt werden.
- Der oben erwähnte Raum wird natürlich durch die Länge der Arme 172,176 eingegrenzt. Die erforderlichen Gambewegungen könnten grundsätzlich alle durch eine zweckdienliche Regelung der Arme 172, 176 vollzogen werden, wofür Arme 172, 176 aber ziemlich lang sein müssten (was nicht wünschenswert ist).
- Entsprechend der europäischen Patentanneldung Nr.89123852 sitzt das Schwenksystem also auf einen linear beweglichen Wagen, um gewisse Funktionen ausüben zu können. Die linearen Bewegungen von Wagen 186 werden durch die Umdrehung der auf einem Chassis (nicht abgebildet) montierten Gewindespindel 196 (Abbildung 11) veranlasst. Die Bewegungen von Wagen 196 werden durch vertikale Führungsstange 198 (Abbildung 11) geleitet.
- Die Bewegungen der Arme 172, 176 werden von einem programmierbaren Kontrollsystem wie folgt gesteuert:
- - Die Bewegungen der Arme 172, 176 werden getrennt von den Bewegungen des Wagens 186 programmiert. Das Steuerprogramm der Arme kann also, sobald eine "Bewegungsphase" der Arme 172, 176 beginnt, eine vorausbestimmte Position ("Betriebshöhe") von Wagen 186 annehmen.
- - Die Programmierung der Bewegungen durch Arme 172, 176 kann auf diese Weise in eine Folge vorausbestimmter (oben erwähnter) "Bewegungsphasen" unterteilt werden. Zwei aufeinanderfolgende Phasen können durch die Rückstellung der Betriebshöhe (Bewegung von Wagen 186) voneinander getrennt werden.
- - Der mit Hinsicht auf Wagen 186 durch Achsen 178, 188, 174 gewährte Freiheitsgrad bildet zusammen mit der jeweiligen Länge der Arme 172,176 einen vorausbestimmten Raum, der entsprechend jedem gewünschten Koordinatensystem beschrieben (bestimmt) werden kann.
- - Die Einstellung der Position von Gehäuse 190 und der Arme 172, 176 wird jeweils einzig durch einen Lageregelkreis-Servomotor vorgenommen. Der Motor verfügt also über eine Vorrichtung (einen Codierer), der die augenblickliche Position der Motorwelle im Verhältnis zu einem willkürlichen Bezugspunkt darstellt und ein entsprechendes Signal an einen Vergleicher leitet, um die augenblickliche Position mit einer eingestellten zu vergleichen. So können etwaige Abweichungen der augenblicklichen von der eingestellten Position berichtigt werden (Achsen 178, 188 174 können also jeweils als eine "Servoachse" bezeichnet werden).
- - Da jede Servoachse 174, 178, 188 "intelligent" ist, kann sie einen "Fahrbefehl n ausführen. Die Servoachse kann sich demzufolge in Übereinstimmung mit einem vorbestimmten "Bewegungsprogramm" (Geschwindigkeit bzw. Beschleunigung an jeder dazwischen liegenden Position) von einem willkürlichen Startpunkt (einer willkürliche Winkellage auf der Motorwelle) zu einem anderen willkürlichen Endpunkt bewegen. In unserer europäischen Patentanneldung Nr. 89106261 (entsprechend unserer US-Patentanseldung Nr. 336160 vom 11. April 1989) und in unserer Schweizer Patentanneldung Nr. 3598/89 (vom 3. Oktober 1989) wurde eine Bewegungsvorrichtung dieser Art bereits beschrieben.
- - Es ist durch sachdienliche Koordinierung der Bewegungsprogramme aller drei Servoachsen möglich, die Gamleitmündung von Teil 136 auf jede gewünschte Position innerhalb des oben erwähnten Raums zu verstellen.
- - Die gesamte Vorrichtung wird also durch eine Reihe von "Fahrbefehlen" an einzelne von einer Kontrollzentrale bestimmte Servoachsen wie "ein System" gesteuert. Die Fahrbefehle sind im Verhältnis zueinander so abgestimmt, dass Mündung M ihre Bewegung in dem Raum entsprechend einem Betriebsprogramm vornimmt.
- - Jede Servoachse meldet der Kontrollzone, dass ein erteilter Fahrbefehl vollständig ausgeführt worden ist, und empfängt daraufhin einen neuen Befehl, d.h. entweder einen weiteren Fahrbefehl oder aber einen Wartebefehl.
- Die Kontrollzentrale ist daher als Ablaufsteuerungssystem konzipiert, das einem System mit dezentraler Intelligenz Weisungen und Aufträge ("Befehle") erteilt, nachdem die Kontrollzentrale selbst unterrichtet worden ist, dass vorher erteilte Befehle ausgeführt worden sind (das heisst, dass in dem System ein vorbestimmter Zustand erzielt worden ist).
- Bei dieser Erfindung wird Wagen 186 nun auf dem Chassis einer Fahrvorrichtung im Sinne der europäischen Patentanneldung Nr.90106217 (anstatt des Chassis des Andrehautomats der europäischen Patentanneldung Nr.89123852) montiert. Er kann dabei so montiert werden, dass Gewindespindel 196 (Abbildung 11) und Führungsstange 198 horizontal (und nicht vertikal, wie bei der europäischen Patentanseldung Nr. 89123852) angeordnet sind. In diesem Falle dienen die Bewegungen von Wagen 186 nicht dem Zweck, die "Arbeitshöhe" des Schwenksystems zu bestimmen, sondern sollen eine Betriebsposition in Längsrichtung von Schienen 16 (Abbildung 1) des Aufsteckgatters bestimmen.
- Die modifizierte Einrichtung könnte während eines Garnmanipulierverfahrens wie folgt betrieben werden:
- 1. Transportvorrichtung 29 muss an einer der Gatterschienen 16 positioniert sein,
- 2. das Fadenende eines Wickelkörpers an der Reserveposition muss gefunden und von einem "Greifer" des Schwenksystems ergriffen werden,
- 3. dieser Faden muss dann mit Fadenführungsmitteln durch geregelte Bewegungen des Schwenksystems eingefädelt werden. Die Fadenführungsmittel können z.B. aus Führung 98 in Abbil dung 6 oder aus einer Führung entsprechend unserer deutschen Patentanseldung Nr.3926347.9 vom 9. August 1989 mit dem Titel "Spinnmaschine" oder aus einer Führung entsprechend unserem US-Patent Nr.4,408,731 bestehen,
- 4. der Automat kann mit dem Faden dann entsprechend folgenden Alternativen hantieren:
- A. das Fadenende wird in einem geeigneten Halter (nicht abgebildet) für die Handbetreuung der Spinnposition zugerichtet (diese Lösung, obgleich möglich, wird normalerweise nicht akzeptabel sein),
- B. das Fadenende wird (z.B. entsprechend unserer europäischen Patentanneldung Nr. 296546) in eine der Spinnposition entsprechenden Andrehvorrichtung eingefädelt. Wenn also Faden 96 (Abbildung 6) z. B. abgewickelt ist, wird der neue Faden (99, Abbildung 6) automatisch mit dem vor Abwicklung stehenden alten Faden verbunden,
- C. das neue Fadenende wird durch den Automat selbst mit dem vor Abwicklung stehenden Faden verbunden,
- D. das neue Fadenende wird von dem Automat in das Streckwerk der Spinnposition eingefädelt, z.B. entsprechend einem Verfahren, das in DOS 36 26 268 oder EP 310 906 oder in der in Japan geprüften Patentanseldung Nr.56-43130 beschrieben wird. Die Einzelheiten der vorstehenden Möglichkeiten 4.A., 4.B. und 4.D. sollen hier nicht weiter beschrieben werden, da sie keine besonderen Schwierigkeiten veranlassen. Die erforderlichen Bewegungen des Schwenksystems können entsprechend der vorerwähnten Programmierung des Steuersystems ausgeführt werden. Alternative 4.C. ist jedoch mit zusätzlichen Problemen verbunden. Deshalb wurde sie gewählt, um im folgenden die Gesamtoperation noch genauer zu erläutern.
- Das Zeitregelungsproblem soll zuerst behandelt werden. Bei den Alternativen 4.A. und 4.B. kann der Spinnfaden sofort nach der Obergabe des neuen Wickelkörpers von dem Wagen zur Reserveposition manipuliert werden. Dadurch werden die mit der zweckdienlichen Positionierung der Manipuliervorrichtung verbundenen Probleme beseitigt, denn der übergabevorgang setzt ohnehin eine zweckdienliche Positionierung der kombinierten Übergabevorrichtung und Fadenmanipuliereinrichtung voraus. Alternative 4.D. kann jederzeit nach dem Abwickeln eines Wickelkörpers durchgeführt werden. Voraussetzung sind ein Fadenbruch an der dazugehörigen Spinnposition und möglicherweise eine entsprechende Produktionseinbusse an besagter Spinnposition. Alternative 4.C. kann nur unter zwei Voraussetzungen durchgeführt werden; entweder
- - (a) befindet sich der Automat genau an der richtigen Position, sobald der alte Faden abläuft, oder
- - (b) der Automat befindet sich an der richtigen Position, ehe der alte Faden abläuft, und nimmt das Anlegen vor, ohne auf den Ablauf des alten Wickelkörpers zu warten. In diesem Fall werden auf der Hülse, die zum mittleren Speicherband weitergegeben werden muss, Fadenreste hinterbleiben.
- Es ist in den Fällen 4.D., 4.C. (a) und 4.C. (b) realistisch ohnehin nicht möglich, die Fadenmanipulierung sofort nach Übergabe des Wickelkörpers in das Aufsteckgatter abzuschliessen, sofern ein frischer Wickelkörper auf Reserveposition 20 gesetzt worden ist. Der Automat muss später zu der gleichen Position zurückkehren und den Vorgang vervollständigen. Dies ist praktisch durchführbar, da der Automat mit der Obergabe von Wickelkörpern in das Aufsteckgatter nicht zu 100 % seiner Zeit völlig ausgelastet ist und in den Zwischenphasen (zwischen den Wickelkörper-Übergabeoperationen) Fäden manipulieren kann.
- Im Falle von Verfahren 4.C. (a) Kuss sich der Automat zur richtigen Zeit am richtigen Platz befinden. Das ist nur möglich, wenn der bevorstehende Ablauf eines Wickelkörpers durch ein Abtastsystem festgestellt werden kann, damit dem Automat dementsprechend signalisiert wird. Ein geeignetes Abtastsystem wird (z.B.) in unserer deutschen Patentanseldung Nr. 39 00 507 oder in dem DDR-Patent Nr.252592 beschrieben. Kommunikationssysteme für die Übermittlung von Signalen von der Maschine an eine Fahrvorrichtung werden z.B. in unserer europäischen Patentanseldung Nr.295 406 beschrieben. Die Kontrollzentrale der Maschine muss entweder zur Optimierung von (prioritätsbestimmenden) Routinen fähig sein, um den Automat durch Signale am richtigen Zeitpunkt zu der zweckdienlichen Spinnposition zu leiten, oder das System Kuss auf Alternative 4.C. (b) zurückgreifen.
- Für die Obergabe eines Wickelkörpers in das Aufsteckgatter und für die Fadenmanipulierung kann das gleiche Positionierungsverfahren herangezogen werden (1. Schritt des Gesamtverfahrens). Das wirkt sich jedoch auf die Positionierungsmöglichkeiten des Schwenksystems im Verhältnis zum Chassis aus (Abbildungen 11 bis 13).
- Mündung 166 (Abbildung 11) Kuss mit einem zweckdienlich Endteil versehen werden, wie z.B. entsprechend Abbildung 14, um ein Fadenende auffinden zu können. Das adaptierte Endteil 166A weist an seinem freien Ende eine Aufweitung 167 auf, um ein auf der Oberfläche des Wickelkörpers liegendes Fadenende besser ansaugen zu können. Die Form dieses Endteils kann der Krümmung der Wickelkörperoberfläche angepasst werden (wie es gestrichelt in Abbildung 14 dargestellt wird).
- Das Fadenende könnte auch von einem mechanischen Greifer ergriffen werden. Der Vorteil des Saugsystems ist aber, dass es mit einem Sensor ausgestattet werden kann, um die Gegenwart des Fadenendes in Röhre 134 festzustellen, so dass der Automat dann "Weiss", dass er einen Faden ergriffen hat, um die Manipulierung vorzunehmen Das Fadenende sollte an der Oberfläche des Wickelkörpers wenn möglich in einer vorbestimmten Position positioniert sein oder gehalten werden, um sein Auffinden zu erleichtern. Der Wickelkörper muss während einer Manipulierung u.U. gedreht werden, um das Risiko zu reduzieren, dass das Fadenende während der Manipulierung "verloren geht". Der Automat kann dafür mit einer ausfahrbaren Vorrichtung versehen werden, um den neuen Wickelkörper zu drehen. Eine derartige Vorrichtung wird in Abbildungen 11 bis 13 jedoch nicht dargestellt.
- Nach Ergreifen des Fadens kann er entsprechend vorstehenden Angaben durch das Schwenksystem manipuliert werden. Während dieser Manipuerung kann das neue Fadenende in die Nähe das ablaufenden Fadens gebracht werden (z.B. Faden 96, Abbildung 6), woraufhin eine Verspleissung, wie z.B. entsprechend DOS 38 02 414 oder EP 213 962, vorgenommen werden kann. Das Schwenksystem könnte zu diesem Zweck mit einer Trennvorrichtung zur Teilung des ablaufenden Fadens, sowie z.B. mit einer Düse versehen werden, ähnlich der in DOS 38 02 414 mit Kennziffer 17 bezeichneten Düse. Es wäre aber ebenfalls möglich, das Schwenksystem mit einer Abbildungen 14 bis 18 von EP 213 962 entsprechenden Vorrichtung auszurüsten.
- Die Erfindung beschränkt sich nicht auf den Einsatz einer der europäischen Patentanneldung Nr. 90106217 entsprechenden Vorrichtung. Das beschriebene Schwenksystem oder ein ähnliches, zweites Schwenksystem könnten auch für die Obergabe der Wickelkörper von dem Wagen in das Steckgitter eingesetzt werden.
- Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemessen kombinierten Wickelkörperübergabe- und Fadenmanipulierautomats wird als schematischer Schnitt in Abbildung 16 dargestellt. In dieser Abbildung wird nur eine Seite des Aufsteckgatters einer Abbildung 15 entsprechenden Maschine gezeigt (die Wickelkörper im Aufsteckgatter wurden ausgelassen, um für die wichtigen Elemente der Erfindung mehr Platz zu schaffen). Eine Gatterschiene wird wie in Abbildung 15 durch Ziffer 240 gekennzeichnet.
- Die in Abbildung 15 schematisch dargestellte und mit 256 gekennzeichnete Förderbahn wird in Abbildung 16 mit mehr Detail wiedergegeben. Diese Bahn umfasst Profllträger 300, d.h. eine Schiene für die Laufräder 302 des Wagens von Transportzug 304 (ähnlich Transportwagen 23 von Abbildungen 1 bis 9). Träger 300 ist auf nicht abgebildeten Mitteln horizontal so angeordnet, um parallel zur mittleren Ebene CP (Abbildung 15) der Maschine zu verlaufen.
- Der Zug besteht aus einem von Rädem 302 hängenden Längsprofilträger 306. Auf dem Längsträger sitzt Wickelkörper-Trägerg lied 308, auf dem die einzelnen Wickelkörperhalter 325 ähnlich den Trägern 25 von Abbildung 8 sitzen. Jeder Träger 325 kann für die Bewegung in das Aufsteckgatter von Träger 308 freigegeben werden.
- Der Wickelkörperübergabeautomat wird generell bei 310 angedeutet und nimmt einen Abschnitt von Schiene 312 auf, um die Lücke zwischen Trägerglied 308 und einer Gatterschiene 240 zu überbrücken, damit ein Wickekörperhalter 325 von dem Träger auf die gewählte Gatterschiene bewegt werden kann. In diesem Fall hat Automat 310 einen Hohlkörper 314 von generell umgekehrter U-förmiger Gestalt mit einem längeren Innenglied (näher der Bezugnahme auf Abbildungen 11 bis 13 beschriebenen in der Hinsicht, dass er von Automat 310 herabhängt, um neben dem Gatter zu liegen (anstatt oberhalb des Gatters angeordnet zu sein). Bei der Anordnung in Abbildung 16 ist es nicht nur einfacher, eine gegenseitige Störung zwischen Schieberstruktur und den Fadenmanipulierelementen zu vermeiden, sondern sie bietet noch Vorteil, dass die Fadenmanipuerelemente der auf dem Gatter laufenden Einheit 340 und der an den Spinnpositionen laufenden Einheit 239 (Abbildung 15) zumindest sehr ähnlich (wenn nicht praktisch identisch) sind.
- Diese Fadenmanipulierelemente umfassen die durch "Servoachse" verbundenen ersten und zweiten Manipulatorarme 343, 344, d.h., eine Drehachse mit dazugehörigem Servomotor (nicht spezifisch eingetragen), der den einen Arm (344) im Verhältnis zum anderen (342) regelbar bewegt. Die Manipulatorstruktur ist mit einer weiteren Servoachse 348 auf Körper 35 von Automat 340 montiert. Arm 344 trägt an seinem freien Ende Saugkopf 345, mit dem entsprechend der vorstehenden Beschreibung unter Bezugnahme auf Abbildungen 11 bis 14 der zu manipulierende Faden ergriffen wird.
- Abbildung 16 kann entnommen werden, dass sich die Manipulatorstruktur mit einem auf einem damit ausgerichteten Wagen beförderten Wickelkörper 352 unsittelbar befassen kann. Insbesondere kann der Manipulator das Fadenende ausfindig machen und ergreifen, während sich Wickelkörper 352 noch in seiner unsittelbaren Nähe befindet (ehe der Wickelkörper in das Gatter geschoben wird). Automat 340 kann, um das Ausfindigmachen des Faden zu erleichtern, (z.B. an seinem unteren Ende entsprechend der schematischen Darstellung in Abbildung 16) mit einem Wickelkörper-Sicherungsund/oder -Drehglied 354 versehen werden. Dieses Glied kann (wie abgebildet) in eine Betriebsstellung ausgefahren werden, um das untere Ende von Wickelkörperhülse 353 zu erfassen und die Hülse erforderlichenfalls zu drehen, damit Saugkopf 345 das lose Fadenende im Wickelkörper auffinden kann.
- Die Manipulatorstruktur muss, so wie Wickelkörper 352 in das Gatter bewegt wird (nach Einfahren von Glied 354), sich dieser Bewegung anpassen, um ihr zu folgen und um insbesondere den Faden im Verhältnis zum Wickelkörper zu manipulieren, damit wenigstens die vorstehend in Abschnitten 1 bis 4.D. beschriebenen Mindestvorbereitungen getroffen werden können. Diese Vorbereitungsmassnahmen haben zumindest den Zweck, den Faden mit einer zweckdienlichen Führung im Gatter zu erfassen, wie z.B. an Position 248 in Abbildung 15. Damit der Manipulator eine Führung in Nähe der Mittelebene CP der Maschine erreichen kann, müsste die gesamte Manipulatorstruktur u.U. am besten auf einen Wagen montiert werden, der auf Körper 350 zur Ebene CP hin- und von ihr weggeschoben werden kann. Diese Anordnung wird schematisch in gestrichelten Linien bei 356 wiedergegeben, während die in Vollinien dargestellte Anordnung eine feststehende Aufbaubasis für den Manipulator hat und daher die Arme 342, 344 von ausreichender Länge voraussetzt, damit der Manipulator die relevanten Teile in dem Gatter erreichen kann.
- Im Falle des bevorzugten Ausführungsbeispiels, bei dem der Fadenmanipulator zum Einfädeln des Fadens in das Streckwerk (228, Abbildung 15) verwendet wird, muss der Manipulator ebenfalls fähig sein, von Automat 340 aus nach unten so weit auszufahren, um den Maschine) und einem kürzeren Aussenglied. Schienenprofil 312 sitzt auf dem unteren Ende des längeren Glieds. Der gesamte Automat 310 läuft auf Rädem 316, die in dem zwischen den Gliedern von Körper 314 befindlichen Raum vorgesehen sind und oben auf Profuträger 300 sitzen.
- Das längere Glied von Körper 314 ist weiterhin mit einer aus- und einfahrbaren Fangnase 318 versehen. Nase 318 kann, wenn sie (von der Maschine) ausgefahren ist, in eine Aufnahmeöffnung von Trägerteil 308 des Wagens oder Zugs (wie angedeutet) eingreifen. Der letztere wird dann an den Wickelkörper-Transportautomat gekoppelt, um zusammen mit diesem auf der durch Träger 300 gebildeten Schiene zu fahren. Automat 310 selbst kann durch einen an Räder 316 gekoppelten Motor 320 angetrieben werden. Der Zug oder Wagen wird nach Rückzug der Nase 318 von Automat 310 freigegeben.
- Auf dem Oberteil von Automat 310 befinden sich Führungen 322 für Wickelkörperschieber 324, der im Verhältnis zu Mittelebene CP der Maschine linear hin- und herbewegt werden kann und weiterhin schwenkbar um Längsachse LA von Stange 326 montiert ist, die zu dem Schieber gehört. Der Schieber weist weiterhin ein Wickelkörpertrag- und Eingriffsglied 328 auf, das an dem nach unten weisenden Element 330 von der gelenkten Stange 325 herabhängt. Glied 328 weist Vorsprünge 332 auf, die "hinter" Wickelkörperhaltern 325 (d.h. an der von der Maschine nach aussen weisenden Seite) in Eingriff genommen werden können, um auf Schienenprofil 312 und Gatterschiene 240 entlang geschoben zu werden.
- Für den Schieberbetrieb sind ein erster Motor 334 zur linearen Hin- und Herbewegung zu und von der mittleren Ebene CP der Maschine, sowie ein zweiter Motor 336 vorgesehen, um die Schieberstruktur um Achse LA zu drehen. Vorsprünge 332 können infolge dieser letzteren Bewegung beim Rücklauf des Schieber (weg von der Mittelfläche CP) an den neu positionierten Wickelkörperhaltern 325 vorbeilaufen.
- Die Bewegungen der Wickelkörper in und durch das Aufsteckgatter sollen hier nicht detailliert beschrieben werden, da sie im wesentlichen jenen Bewegungen gleichen, die bereits in Bezug auf Abbildungen 1 bis 9 erläutert wurden. Die in Abbildung 16 gezeigte Schieberstruktur ist so konzipiert, dass alle erforderlichen Wickelkörperbewegungen (in dem und durch das Aufsteckgatter) durch die an der Schieberstruktur befestigten Vorsprünge 332 zur Mitnahme der Wickelkörperhalter in einem einzigen Gang bewältigt werden können. Hierfür müssen die Wickelkörperpositionen, für die es verschiedene Möglichkeiten gibt, in einheitlichen Abständen angeordnet werden. Diese Anordnung wird nur beispielsweise abgebildet und ist nicht unerlässlich. Andere Anordnungen wurden in der europäischen Patentanneldung Nr.90106217 dargestellt.
- Der in Abbildung 16 dargestellte Wickelkörper-Transportautomat 310 ist eine Funktionseinheit, die ohne den im folgenden beschriebenen Fadenmanipulierautomat betrieben werden kann. Der Wickelkörper-Transportautomat 310 wird im Sinne dieser Erfindung jedoch durch den Fadenmanipulierautomat 340 ergänzt, der spezifisch für den Einsatz mit Automat 310 entworfen worden ist. Fadenmanipulierautomat 340 unterscheidet sich von dem unter relevanten Teil des Streckwerks erreichen zu können. Hier wäre es ebenfalls möglich, den Manipulator auf einen Schubwagen zu montieren (wie jener, der in EP 8912385.2.. für Automat 239, Abbildung 15, vorgesehen wird), was aber vermieden werden kann, wenn Arme 342, 344 lang genug sind. Jedenfalls sollte der Aufbau zwischen der Manipulatorstruktur und Körper 350 des Autorats es vorzugsweise ermöglichen, dass sich der Manipulator nicht nur um eine horizontale Schwenkachse, sondern ebenfalls um eine vertikale Schwenkachse schwingen kann, d.h. ähnlich dem Aufbau, der in Abbildung 13 bei 178,188 dargestellt wird.
- Obgleich vorstehend verschiedene Möglichkeiten beschrieben wurden (die alle in den Umfang der Erfindung fallen), wird das System bevorzugt, bei dem der Fadenmanipulierautomat den neuen Faden tatsächlich in ein Streckwerk der relevanten Spinnposition einfädelt. Der Faden wird dann von dem Streckwerk erfasst und so den anderen Elementen der Spinnposition zugeführt. Da dies das bevorzugte System ist, soll zur Vollständigkeit der vorliegenden Offenbarung kurz ein Ausführungsbeispiel (aufgrund unseres vor kurzem erteilten US-Patents Nr.4,922,704) beschrieben werden.
- Abbildung 17 ist eine modifizierte Version der in Abbildung 1 des US-Patents Nr. 4,922,704 dargestellten Anordnung. Diese Abbildung zeigt eine Spinnposition (oder Spinnstation) einer Ringspinnmaschine mit beispielsweise 1000 Positionen dieser Art, die in zwei Reihen an gegenüberliegenden Seiten der Mittelebene der Maschine angeordnet sind. Der Spinnposition wird das Vorgarn 402 von Wickelkörper 401 in einem Aufsteckgatter entsprechend Abbildung 15 zugeführt. Das Vorgarn wird in Streckwerk 403 gestreckt, ehe es beim Ablauf von den Abzugwalzen des Streckwerks 403 in Garn 404 gesponnen wird. Das Fasergarn wird durch Läufer 405 an einem Ring, der auf einer nur teilweise illustrierten Ringschiene 406 sitzt, zu einem Wickelkörper in Form von Kop 407 auf einer nicht abgebildeten Spindel geleitet. Läufer und Ring sind nur teilweise abgebildet und haben keine spezifischen Kennziffern.
- Spinnpositionen-Maschinenwärter 412 kann auf Schienen parallel zu der Längsrichtung der Maschine bewegt werden und übt die Servicevorgänge an den illustrierten Elementen der Spinnposition aus, und zwar insbesondere an der Kopspuleinheit (zusammengesetzt aus Schiene 406, Ring, Läufer 405 und Spindel) und dem Abzugsbereich des Streckwerks.
- Streckwerk 403 umfasst eine Bruchstreckzone 415 und eine Hauptstreckzone 416. Bruchstreckzone 415 wird durch ein Speisewarzenpaar aus einer oberen Speisewalze 417 und einem unteren Zylinder 418, sowie durch ein mittleres Wanzenpaar 421 komplett mit Streckriemchen 422 gebildet. Die Hauptstreckzone erstreckt sich von dem mittleren Paar der Walzen 421 bis zu einem Paar Abzugswalzen 423. Die oberen Walzen eines jeden Paars nebeneinander liegender Spinnstationen haben wie üblich einen gemeinsamen Aufbau (nicht abgebildet), der durch eine gemeinsame Welle an die benachbarten Spinnstationen angeschlossen und mit diesen verbunden ist, um für die benachbarten Spinnpositionen obere Zwillingswalzen zu bilden. Jede einzelne obere Walze hat ihre eigene zweckdienliche Station. Die unteren Walzen erstrecken sich über die gesamte Länge der Maschine und werden in einem Endkopf der Maschine angetrieben.
- In Abwesenheit von Garn 404 schickt Sensor 409, der an geeigneter Stelle zwischen dem Paar Abzugswalzen 423 und der Ringschiene 406 angeordnet ist, dem Automat 412 ein Signal über den Bruch des von Streckwerk 403 gelieferten Garns. Andererseits kann Automat 412 selbst mit einem Garnbruchsensor ausgerüstet werden. Wagen 412 begibt sich daraufhin an eine Stelle vor der betroffenen Spinnstation. Wenn der Garnbruch aber auf den Ablauf der Faserzufuhr von einem Speisewickel zurückzuführen ist, kann das Problem nicht durch den Service-(Garnandreh-)Automat 412 allein beseitigt werden. Dafür sollte ein Reservewickekörper 411 ins Spiel gebracht werden. Dieser Wickelkörper war durch Automat 410 erfindungsgemäss bereits vorher in das Gatter (Abbildung 15) eingeführt worden, und das Fadenende wurde an jenem Zeitpunkt durch eine Fadenmanipuliereinheit 440 bereits an vorbestimmter Stelle 433 zugerichtet, wie es z.B unter Bezugnahme auf Abbildung 16 beschrieben wurde.
- Diese Stelle ist der Bezugs- oder Aufnahmepunkt 433. Der Automatenwagen 440 verfügt über die beweglichen Arme 436, 438, die ihrerseits einen Greifer 464 aufweisen, um das Vorgarnende an Bezugspunkt 433 aufzunehmen. Die Arme haben den Zweck, Greifer 464 zwischen Bezugspunkt 433 und einem Freigabepunkt 490 unnittelbar oberhalb der Hauptstreckzone 416 zu bewegen. Nach dem Ergreifen von Garnende 437 an Bezugspunkt 433 übt Greifer 464 eine vorprogrammierte dreidimensionale Bewegung aus, wodurch Garnende 437 zu Punkt 490 genommen wird, um dort in den Spalt des mittleren Walzenpaars 421 zu gelangen und so gehalten zu werden Greifer 464 läuft während seiner Bewegung an Vorstreckzone 415 effektiv vorbei, d.h. die vor dem mittleren Paar von Walzen 421 liegende Vorgamlänge wird nicht gestreckt.
- Greifer 464 läuft lateral an der oberen Speisewalze 417, d.h. an ihrem freien Stirnende vorbei. Durch diese Bewegung von Greifer 464 wird der manipulierte Faden in Eingriff mit einem Abstandsstück 419 gebracht (in Abbildung 19 nicht deutlich dargestellt, siehe US- Patent 4,922,704), welches das Vorgarn von der freien Stimseite der Speisewalze fernhält, bis es von dem mittleren Walzenpaar 421 mitgenommen wird.
- Abstandsstück 419 (je eines für jede obere Zwillingswalze) ist auf der oberen Hälfte eines Lagergehäuses der unteren Speisewalze zwischen zwei nebeneinander liegenden Paaren von Oberwalzen 417 montiert. Ein senkrechtes Halteglied des Abstandsstücks ist drehbar um zwischen einer Blockierposition zum Anhalten des Vorgarns im Abstand von Speisewalzen 417, 418 und einer Freigabeposition wechseln zu können, in der das Vorgarn lateral zur Stimseite der oberen Speisewalze 417 laufen kann. Dieses Glied ist so ausgeführt, damit es durch einen elektrischen oder pneumatischen Impuls einer Emissionsquelle 442 auf Wagen 440 gekippt werden kann, wobei der Impuls von Empfänger 446 über Leitung 447 zugeführt wird. Der Triggerimpuls wird dem Abstandsstück zugeleitet, sobald Garnende 437 in die Hauptstreckzone 416 eingeführt, d.h. von dem mittleren Walzenpaar 421 ergriffen worden ist. Das Vorgarn rutscht dann entweder aus seiner lateral versetzten Stellung oder wird aus dieser Stellung herausgezogen, und es läuft ohne irgendeine weitere Steuerung infolge der Anspannung, die durch die von der Hauptstreckzone 416 aufgebrachten Zugkraft oder Spannung veranlasst wird, allmählich zwischen die obere Speisewalze 417 und die untere Speisewalze 418.
- Bezugspunkt 433 kann mit solchen Führungsmitteln wie Führung 98 in Abbildung 6 versehen werden. Ähnliche Führungen werden in der EP-Patentschrift Nr.329 965 (US SN 308,405) und ebenfalls in den Anmeldungen abgebildet, die mit der Schweizer Patentanseldung Nr. 4185/89 vom 20. November 1989 übereinstimmen. Es ist in Abbildung 6 ersichtlich, dass an Positionen 18,19, 20 im Aufsteckgatter nebeneinander liegende Wickelkörperreihen eine "Gasse" freilassen, die als Betriebsraum für die Wickelkörper- und Fadenmanipulierelemente dient. Die Führung des Fadens wird vorzugsweise am inneren Ende dieser Gasse angeordnet, um insbesondere den Betriebsraum der Fadenmanipuliereinheit nicht zu behindern.
- Der von dem Streckwerk neu eingezogene Faden wird zuerst von einem (nicht abgebildeten) Saugentfernungssystem an den Abzugswalzen aufgenommen. An diesem Zeitpunkt ist der Faden jedoch vollständig der Spinnposition zugeführt worden, und er kann von dem Andrehautomat 312 ohne weiteres zum Anstückeln erreicht werden, wie es z.B. in der europäischen Patentanseldung Nr.90105020 (entsprechend US- Patentanneldung mit der Seriennr. 07/497,330 und der japanischen Patentanneldung Nr. 2-68566) beschrieben wird.
- Es kann Abbildung 17 deutlich entnommen werden, dass Andrehautomat 312 für Wartungszwecke vor der Spinnposition angeordnet werden kann, während der Wickelkörper- und Fadenmanipulierautomat unzittelbar darüber steht. Beide können durch ein geeignetes Regelsystem in Kommunikation mit beiden Automaten gleichzeitig zur relevanten Spin nposition gebracht werden, damit der Andrehautomat das Spinnen wieder starten kann, sobald der neue Faden in das Streckwerk eingefädelt worden ist. Andererseits kann der Andrehautomat kurz nach Abschluss eines Fadeneinfädelvorgangs zu der relevanten Spinnposition geschickt werden.
- Der Faden- und Wickelkörpermanipulierautomat könnte ein Signal abgeben um mitzuteilen, dass sich die Spinnposition Wiedermals in einem Zustand befindet, in dem sie durch den Andrehautomat 312 betreut werden kann. Der letztere Automat kann die Spinnpositionen überwachen und mit einem Sensor ausgerüstet werden, um das von dem Wickelkörper- und Fadenmanipulierautomat (an der Spinnposition) gesetzte Signal festzustellen, woraufhin der Andrehautomat seine Betreuungsaufgabe ausüben könnte. Der Andrehautomat sollte allerwenigstens mit Mitteln versehen werden um festzustellen, ob sich die von ihm zu betreuende Spinnposition in einem betriebsfähigen Zustand befindet, indem z.B. ein Faserdurchlauf von dem Streckwerk festgestellt wird.
Claims (9)
1.Ein Spinnmaschine mit einer Mehrzahl von Spinnpositionen (228, 230, 232; 403,
406), einem Aufsteckgatter (16; 236) zur Aufnahme einer entsprechenden Mehrzahl
von Spinnfadenwickelkörpern (18, 19; 244, 246; 401) als Ausgangsmaterial für die
Spinnpositionen, sowie mit einer Transportvorrichtung (29; 340; 440) mit Mitteln
(134, 168, 172, 176, 186; 345, 342, 344, 348, 356; 436, 438, 464) zur Manipulierung
eines Fadens (99; 437) zwecks Einführung in eine Spinnposition, dadurch
gekennzeichnet, dass in oder über dem Aufsteckgatter mindestens eine
Führungsschiene (30; 300) gegeben ist, dass die Transportvorrichtung (29; 340;
440) auf besagter Führungsschiene (30; 300) läuft und dass sich die besagten Mittel
(134, 168, 172, 176, 186; 345, 342, 344, 348, 356; 436, 438, 464) zur Manipulierung
eines Fadenendes von der Vorrichtung (29; 340; 440) nach unten oder seitlich in das
Aufsteckgatter erstrecken.
2. Eine Maschine entsprechend Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das
Aufsteckgatter (16; 236) Wickelkörperträgerelemente (16; 16.1; 240) aufweist, die
sich rechtwinklig zur Länge der Maschine erstrecken und jeweils eine Mehrzahl von
Arbeitspositionen für Gamwickelkörper bieten (18,19; 244, 246; 401), und zwar
derart, dass in Gebrauch für die Mittel (134, 168, 172, 176, 186; 345, 342, 344, 348,
356; 436, 438, 464) Arbeitsraum zur Manipulierung eines Fadenendes zwischen
Reihen von Gamwickelkörpern oder nebeneinander liegenden Trägerelementen (16;
16.1; 240) verbleibt.
3. Eine Maschine entsprechend Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass längs der
Maschine Fördermittel (32; 32.1; 250) angeordnet sind, die sich in einem neben der
zentralen Längsebene (17) der Maschine befindlichen Bereich befinden.
4. Eine Maschine entsprechend Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur
Manipulierung eines Fadenendes am Ende jeder Reihe ein Führungsmittel (98) für
Fäden (96, 97, 99; 248) mit Abstand von den Mitteln (134, 168, 172, 176, 186, 345,
342, 344, 348, 356; 436, 438, 464) vorgesehen ist.
5. Eine Maschine entsprechend Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zu
jeder Spinnposition (228, 230, 232; 403, 406) der Maschine eine
Fadenverbindungsvorrichtung gehört, die selektiv in Betrieb gesetzt werden kann,
um einen Faden (96) eines ablaufenden Wickelkörpers (18) mit einem Faden (99)
eines neuen Wickelkörpers (20) zu verbinden, wobei die besagten Mittel (134, 168,
172, 176, 186; 345, 342, 344, 348, 356; 436, 438, 464) zur Manipulierung eines
Fadenendes dazu geeignet sind, den Faden des neu eingeführten Wickelkörpers an
einer Stelle ausfindig zu machen, um diesen durch besagte
Fadenverbindungsvorrichtung mit einem bereits laufenden Faden verbinden zu
lassen.
6. Eine Maschine entsprechend Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die
Mittel (134, 168, 172, 176, 186; 345, 342, 344, 348, 356; 436, 438, 464) zur
Manipulierung eines Fadenendes (437) geeignet sind, den besagten Faden in eine
Position zu bringen, in welcher er in ein Streckwerk (403) eingefädelt werden kann
das Teil einer von dem neu eingeführten Wickelkörper (411) zu speisenden
Spinnposition bildet.
7. Eine Maschine entsprechend Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass im
Aufsteckgatterbereich (16, 236) ein Wickelkörper-Transportautomat (29; 310; 410)
vorgesehen ist.
8. Eine Maschine entsprechend Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der
Wickelkörper-Transportautomat (29; 310; 410) sowohl mit Mitteln (49, 57, 58; 110,
111, 58.1; 324, 328) zur Einführung eines neuen Fadenwickelkörpers in das
Aufsteckgatter, als auch mit Mitteln (134, 168, 172, 176, 186; 345, 342, 344, 348,
356; 436, 438, 464) zur Manipulierung eines Fadenendes zwecks Einführung in eine
Spinnposition versehen ist.
9. Eine Maschine entsprechend Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der
Automat (29; 310; 410) zwei getrennte Mittel aufweist, und zwar ein Mittel (49, 57,
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