DE69009639T2 - Einfache Kamera zum Gebrauch einer einen Filmbelichtungszustandsanzeiger aufweisenden Filmkassette. - Google Patents
Einfache Kamera zum Gebrauch einer einen Filmbelichtungszustandsanzeiger aufweisenden Filmkassette.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft allgemein das Gebiet der Fotografie und insbesondere eine Kamera, speziell auf eine einfache, preisgünstige Kamera zum Gebrauch mit einer einen Filmbelichtungszustandsanzeiger aufweisenden Filmkassette.
- Bei herkömmlichen Filmpatronen für Kleinbildfilm, wie sie beispielsweise von der Eastman Kodak Co. und Fuji Photo Film Co. Ltd. hergestellt werden, ist der Filmstreifen auf eine Spule gewickelt, die drehbar innerhalb eines zylindrischen Gehäuses gelagert ist. Ein erster oder vorderster Teil des Filmstreifens von ca. 6 cm Länge, der üblicherweise als "Filmvorspann" bezeichnet wird, ragt normalerweise aus einem lichtdichten Schlitz des Kassettengehäuses hervor. Ein Ende der Spule ist mit einer kurzen axialen Verlängerung versehen, die aus dem Gehäuse vorsteht, so daß die Spule per Hand gedreht werden kann. Wenn die Spule manuell in Abspulrichtung gedreht wird, dehnt sich die Filmrolle innerhalb des Gehäuses radial aus, da das innere Ende des Filmstreifens an der Spule befestigt ist, wobei der dem Licht ausgesetzte, aus dem Schlitz vorstehende Vorspann in seiner Stellung verbleibt. Die Filmrolle kann radial bis zu einem starren Kontakt ihres Außenumfangs mit der Innenwandung des Gehäuses ausgedehnt werden. Sobald dieser starre Kontakt hergestellt ist, kommt es zu einer Blockierwirkung zwischen Filmrolle und Gehäuse, wodurch eine weitere Drehung der Spule in Abspulrichtung verhindert wird. Die Drehung der Spule in Abspulrichtung kann daher nicht dazu dienen, den Filmstreifen aus dem Gehäuse herauszutransportieren, und es ist bei der herkömmlichen Kleinbildkamera erforderlich, den Filmstreifen am vorstehenden Vorspann aus dem Gehäuse herauszuziehen.
- Aufgabe der Erfindung ist eine Kleinbildfilmkassette, bei der im Unterschied zu herkömmlichen Filmkassetten der Filmstreifen automatisch aus dem Kassettengehäuse vorgeschoben wird, indem man die Filmspule in die Abspulrichtung dreht. Darüber hinaus ragt der Filmvorspann nicht aus dem Gehäuse vor, d.h. er befindet sich vollständig innerhalb des Kassettengehäuses. Insbesondere in US-A-4,423,943 wird eine Filmkassette beschrieben, in der der äußere Umfang der auf der Filmspule aufgewickelten Filmrolle radial durch entsprechende Umfangslippen von zwei axial im Abstand zueinander angeordneten Flanschen der Spule geführt wird, um zu verhindern, daß der äußere Umfang die Innenwand des Kassettengehäuses berührt. Das hintere Ende des Filmstreifens ist an der Filmspule befestigt, und der Vorspann des Filmstreifens verjüngt sich leicht, damit er ungehindert zwischen den Umfangslippen heraustreten kann und gegen die Gehäusewand anliegt. Während der Abspuldrehung der Filmspule wird der Vorspann des Filmstreifens bis zu einer Filmführungsöffnung und durch diese aus dem Kassettengehäuse heraustransportiert. Demzufolge muß die Filmspule nur in Abspulrichtung gedreht werden, damit der Filmstreifen aus dem Kassettengehäuse heraustritt. Nach US-A-4,423,943 wird die Filmkassette aber nur dann in eine Kamera eingelegt, nachdem der nicht heraustretende Vorspann zur Außenseite des Kassettengehäuses vorgeschoben wurde. In dem Patent wird vorgeschlagen, die Filmspule manuell so zum Kassettengehäuse zu drehen, bis der Filmvorspann von Hand erfaßt und in der Filmtransporteinrichtung in die Kamera eingelegt werden kann. Somit wird die Kamera nicht zur Drehung der Filmspule benutzt, um den Filmstreifen aus dem Kassettengehäuse vorzuschieben.
- Bei den herkömmlichen Kleinbildkassetten wird die Filmspule nach vollständiger Belichtung des Filmstreifens in Aufspulrichtung gedreht, um den Filmvorspann in das Kassettengehäuse zurückzuspulen. Da der Filmvorspann anschließend nicht mehr aus dem Kassettengehäuse hervorgeschoben werden kann (wegen des blockierenden Kontaktes zwischen der Filmrolle und dem Gehäuse), dient dies normalerweise als Hinweis darauf, daß der Filmstreifen vollständig belichtet ist. Im Gegensatz dazu kann bei der in US-A-4,423,943 beschriebenen Filmkassette der Filmvorspann automatisch aus dem Kassettengehäuse vorgeschoben werden, indem die Filmspule in Abwickelrichtung gedreht wird. Dies kann unabhängig davon erfolgen, ob der Filmstreifen unbelichtet, vollständig belichtet oder teilweise belichtet ist. Die Filmkassette gibt also keinen Hinweis auf den Belichtungszustand des Filmstreifens. Bei einer bekannten Fllmkassette zur Verwendung in einer fotografischen Kamera (EP-A-0 039 492) ist ein Filmbelichtungszustandsanzeiger mit einem Aufzeichnungsmedium zur Speicherung von filmspezifischen Daten vorgesehen. Die gespeicherten Informationen werden auf einer Anzeigevorrichtung der Kamera angezeigt.
- Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Kamera zu schaffen, die im Vergleich zu der Kamera, auf die per Querverweis Bezug genommmen wird, einfach und preisgünstig ist und dennoch mit einer Filmkassette mit einem Filmbelichtungszustandsanzeiger benutzt werden kann, wobei der Filmbelichtungszustandsanzeiger von einer ersten Stellung, in der sichtbar angezeigt ist, daß ein Filmstreifen in der Filmkassette im wesentlichen unbelichtet ist, in eine zweite Stellung, in der sichtbar angezeigt ist, daß der Filmstreifen nur teilweise belichtet ist, und in eine dritte Stellung bewegbar ist, in der sichtbar angezeigt ist, daß die Belichtung des Filmstreifens im wesentlichen abgeschlossen ist. Eine Kamera mit dieser Aufgabe wird in Anspruch 1 definiert. Da die Kamera so betrieben werden kann, daß der Filmstreifen vollständig in die Kassette zurückgespult wird, wenn der Filmstreifen nur teilweise belichtet ist, aber keine Mittel vorgesehen sind zum Aufbringen oder zum Lesen einer Codierung für eine Doppelbelichtungssperre neben jedem belichteten Bildfeld, ist sie so ausgelegt, daß der Filmbelichtungszustandsanzeiger von der Stellung "Film unbelichtet" zur Stellung "Film belichtet" bewegbar ist, ohne an der Stellung "Film teilweise belichtet" anzuhalten, und zwar im wesentlichen, wenn sich der Zustand des Filmstreifens in bezug zur Kassette ändert, d.h. durch Weitertransportieren des Filmstreifens aus der Kassette, um den Filmstreifen zu belichten, oder durch Zurückspulen des Filmstreifens in die Kassette, um den Filmstreifen aufzubewahren. Dies erfolgt, um den Benutzer darauf hinzuweisen, eine Kassette mit einem nicht codierten Filmstreifen, der nur teilweise belichtet ist, nicht noch einmal in die Kamera oder in die in der Anwendung beschriebenen Kamera einzulegen, auf die per Querverweis Bezug genommen wird.
- Die Erfindung wird im folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
- Fig. 1 eine auseinandergezogene perspektivische Darstellung einer Filmkassette mit einem Filmbelichtungszustandsanzeiger;
- Fig. 2 einen Aufriß der Filmkassette mit offenem Kassettengehäuse, in dem eine Filmrolle um eine Filmspule gewickelt ist;
- Fig. 3 und 4 Stirnansichten des Kassettengehäuses, der Filmrolle und der Filmspule im Schnitt;
- Fig. 5 und 6 Aufrisse der Filmrolle und der Filmspule, wobei die Filmrolle auf der Filmspule liegt;
- Fig. 7 und 8 Aufrisse ähnlich denen gemäß Fig. 5 und 6, wobei die Filmrolle von der Filmspule abgespult ist;
- Fig. 9 und 10 auseinandergezogene, perspektivische Ansichten des Kassettengehäuses und des Filmbelichtungszustandsanzeigers;
- Fig. 11A und 11B schematische Ansichten, die den Filmbelichtungszustandsanzeiger in einer ersten oder unbelichteten Stellung darstellen, um annuzeigen, daß die Filmrolle im allgemeinen völlig unbelichtet ist;
- Fig. 12A und 12B schematische Ansichten, die den Filmbelichtungszustandsanzeiger in einer zweiten oder teilweise belichteten Stellung darstellen, um anzuzeigen, daß die Filmrolle nur teilweise belichtet ist;
- Fig. 13A und 13B schematische Ansichten, die den Filmbelichtungszustandsanzeiger in einer dritten oder belichteten Stellung zeigen, um anzuzeigen, daß die Filmrolle im wesentlichen belichtet ist;
- Fig. 14 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht der Kamera einschließlich Antriebsmittel zur direkten Bewegung des Filmbelichtungszustandsanzeigers der Filmkassette von seiner unbelichteten Stellung in seine belichtete Stellung in Abhängigkeit von einer Veränderung des Zustands des Filmstreifens bezüglich der Kassette, gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
- Fig. 15A, 15B und 15C eine schematische Ansicht, die die Ausrichtung der Antriebsmittel zeigen, wenn der Zustandsanzeiger sich in seiner jeweiligen Stellung befindet;
- Fig. 16A eine schematische Ansicht, die die Ausrichtung der Antriebsmittel gemäß Fig. 15 zeigt, jedoch mit einer neuen Kassette gemäß Fig. 15A;
- Fig. 16B eine schematische Ansicht in Fortsetzung der Fig. 16A, um zu zeigen, wie die Antriebsmittel in ihre Lage gemäß Fig. 15A zurückgelangen;
- Fig. 17 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht, ähnlich der von Fig. 14, jedoch anhand einer alternativen Ausführungsform der Erfindung;
- Fig. 18A, 18B und 18C schematische Ansichten der Antriebsmittel in der alternativen Ausführungsform gemäß Fig. 15A, 15B und 15C, um den Zustandsanzeiger der Filmkassette zu bewegen; und
- Fig. 18D eine schematische Ansicht in Fortsetzung von Fig. 18C, um die Bewegung des Antriebsmittels zu zeigen, wenn sich der Zustandsanzeiger in seiner belichteten Stellung befindet.
- Die Erfindung wird vorzugsweise anhand einer Kleinbildkamera beschrieben. Da die Merkmale einer solchen Kamera allgemein bekannt sind, richtet sich die folgende Beschreibung insbesondere auf Elemente, die einen Teil der beschriebenen Ausführungsform bilden oder direkt damit zusammenarbeiten. Selbstverständlich können nicht explizit gezeigte oder beschriebene Elemente verschiedene Formen annehmen, die einem Fachmann bekannt sind.
- Bezugnehmend auf die Zeichnung zeigen Fig. 1 und 2 eine Kleinbildkassette 1, die ein lichtdichtes Kassettengehäuse 3 und eine Filmspule 5 umfaßt, die drehbar um eine Achse X in Filmabspul- und Filmaufspulrichtungen U und W innerhalb des Kassettengehäuses gelagert ist. Das Kassettengehäuse 3 besteht aus zwei Gehäusehälften 7 und 9, die an entsprechend genuteten und abgestuften Abschnitten 11 bzw. 13 zusammengefügt sind. Die passenden Hälften 7 und 9 bilden obere und untere miteinander ausgerichtete kreisförmige Öffnungen 15 und 17 für relativ kürzere und längere einander gegenüberliegende Verlängerungen 19 und 21 eines Spulenkerns oder einer Nabe 23, und sie bilden zudem einen Filmkanal 25 zum Außenteil des Kassettengehäuses 3. Die längeren und kürzeren Verlängerungen 19 und 21 des Spulenkerns 23 umfassen jeweils eine ringförmige Nut 27, die in einen entsprechenden Rand 29 der jeweiligen Öffnungen 15 und 17 paßt, um die Filmspule 5 zur Drehung um die Achse X in der Filmabspul- und Filmaufspulrichtung U und W drehbar zu lagern. Ein bekanntes schwarzes Samt- oder Plüschmaterial 31 kleidet die Innenseiten des Filmkanals 25 aus, um zu verhindern, daß Umgebungslicht in den Kanal gelangt.
- Eine Rolle 33 des Kleinbildfilmstreifens F ist um den Spulenkern 23 gewikkelt und bildet aufeinanderfolgende Filmwicklungen. Wie in Fig. 3 gezeigt, umfaßt die Filmrolle 33 eine äußerste Windung 35, bei der es sich um einen Filmvorspann handelt, der einen Anfang 37 aufweist, sowie eine weitere innere Windung 39 im Anschluß an die äußerste Windung. Das innere Ende oder der Nachspann einer innersten, nicht gezeigten Windung der Filmrolle 33 ist am Spulenkern 23 befestigt.
- Zwei obere und untere, sehr dünne, flexible und gleich ausgebildete Filmführungsflansche 41 und 43 liegen koaxial entlang des Spulenkerns 23 im Abstand voneinander, wie in Fig. 1, 2 und 5 gezeigt. Die beiden Flansche 41 und 43 umfassen jeweils einstückig ausgebildete Scheiben 45 und 47 sowie jeweils einstückig ausgebildete ringförmige Lippen 49 und 51, die sich von den Scheiben aus um den Umfang erstrecken. Die beiden Scheiben 45 und 47 decken einander gegenüberliegende, nicht gezeigte flache Seiten der Filmrolle 33 ab, die durch entsprechende einander gegenüberliegende Längskanten 53 und 55 jeder folgenden Windung der Filmrolle definiert sind, und weisen jeweils nicht gezeigte Mittellöcher auf, durch die der Spulenkern 23 sich axial erstreckt, um eine Drehung des Spulenkerns in bezug zu den Flanschen 41 und 43 zu ermöglichen, siehe Fig. 5. Die ringförmigen Lippen 49 und 51 greifen von außen um die äußerste Windung (Filmvorspann) 35 der Filmrolle 33, und zwar radial um die entsprechenden Längskanten 53 und 55 dieser Windung herum, um radial die Windung zu begrenzen und um somit ein radiales Ausdehnen oder ein Aufspringen gegen die gekrümmte Innenwand 57 des Kassettengehäuses 3 zu verhindern. Eine für die Lippe vorgesehene Nut 59 ist in die äußerste Windung (Filmvorspann) 35 entlang ihrer Längskante 55 eingebracht, und zwar relativ nahe an ihrem vorderen Ende 37, um einen Umfangsabschnitt 51' der ringförmigen Lippe 51 aufzunehmen. Hierdurch ist ein relativ kurzer Kantenbereich 61 der äußersten Windung (Filmvorspann) 35 möglich, der das vordere Ende 37 und die Nut 59 verbindet und die ringförmige Lippe 51 radial nach außen überlagert, um 50 das vordere Ende in einem radialen Abstand D zur nächsten innenliegenden Windung 39 der Filmrolle 33 zu halten, siehe Fig. 3 und 6. Der Vorspann 37 weist eine vordere Kante 63 auf, die von der Längskante 53 der äußersten Windung 35 zur anderen Längskante 55 dieser Windung geneigt ist, um so eine vordere Spitze 65 der Windung zu bilden, die, wie der Kantenbereich 61, die ringförmige Lippe 51 radial nach außen überlagert, siehe Fig. 5.
- Ein mit der Kassettenhälfte 7 gebildetes Filmleitelement 67 liegt unmittelbar an der Innenseite des Inneneintritts zum Filmkanal 25 für den Transport zwischen dem Vorspann 37 und der äußersten Windung (Filmvorspann) 35 der nächsten inneren Windung 39, um den Vorspann abzuheben und ihn bei Drehung der Filmspule 5 in Abspulrichtung U in den Filmkanal zu führen. Der Vorspann 37 wird über das Filmleitelement 67 und in den Filmkanal 25 weitertransportiert, und nicht zwischen Leitelement und der nächsten innen liegenden Windung 39, da er radial im Abstand D zur letztgenannten Windung liegt. Somit wird, wie in Fig. 3 gezeigt, der Vorspann 37 aufgrund des Abstands zur nächsten innen gelegenen Windung 39, innerhalb des Bereichs des Filmleitelements 67 angeordnet.
- Wenn der Vorspann 37 der äußersten Windung (Filmvorspann) 35 über das Filmleitelement 67 aufgrund der Drehung der Filmspule 5 in Abspulrichtung U transportiert wird, beginnen die Längskanten 53 und 55 dieser Windung, die entsprechenden gekrümmten Abschnitte der beiden Flansche 41 und 43 axial leicht auseinanderzubiegen, wie in Fig. 8 gezeigt, damit die Nut 59 sich vom Lippenbereich 51' trennt und aufeinanderfolgende Längsbereiche der Filmrolle 33 (beginnend mit dem Vorspann), zwischen den Flanschen zur Außenseite des Kassettengehäuses 3 austreten. Die lokale Biegung der Flasche 41 und 43 tritt auf, weil die Fiimbreite WF zwischen den Längskanten 53 und 55 etwas größer ist als der axiale Abstand AS zwischen den ringförmigen Lippen 49 und 51. Darüber hinaus weisen die aufeinanderfolgenden Windungen der Filmrolle 33 einen Widerstand gegen Querbiegung auf, der größer als der Widerstand der Flansche 41 und 43 gegen eine lokale Verbiegung ist. Zwei flach gekrümmte Lagerelemente 69 erstrecken sich von der Innenwand 57 des Kassettengehäuses 3 und liegen plan gegen aufeinanderfolgende gekrümmte Teile der beiden Scheiben 45 und 47, während die Flansche 41 und 43 lokal axial voneinander weggebogen werden, um somit die gebogenen Teile der Flansche in ihren ursprünglichen, nicht gebogenen Zustand zurückzuführen.
- Ein Langloch 71 ist in die äußerste Windung (Filmvorspann) 35 im wesentlichen in Nähe dessen vorderen Endes 37 geschnitten. Ein an der Innenwand 57 des Kassettengehäuses 3 befestigter Zahn 73 weist eine gekrümmte Spitze 75 auf, die so angeordnet ist, daß sie in das Langloch 71 ragt, um so in die äußerste Windung (Filmvorspann) 35 einzugreifen, wenn die Filmspule 5 in Aufspulrichtung U gedreht wird, wie in Fig. 4 gezeigt, und die aus dem Langloch austritt und somit die Windung freigibt, wenn die Filmspule in die Abspulrichtung U gedreht wird, wie in Fig. 3 gezeigt. Das Eingreifen des Zahns 73 in die äußerste Windung 35 aufgrund der Drehung der Filmspule in die Aufspulrichtung W verhindert, daß der Vorspann 37 dieser Windung zwischen dem Filmleitelement 67 und der nächsten inneren Windung 39 zu liegen kommt.
- Wenn der Spulenkern 23 zunächst in Abspulrichtung U gedreht wird, bleiben die beiden Flansche 41 und 43 momentan ortsfest und da das innere Ende der Filmrolle 33 am Spulenkern befestigt ist, dehnt sich die Filmrolle radial aus oder springt auf, um einen festen, rutschfesten Kontakt zwischen der äußersten Wirkung (Filmvorspann) 35 der Filmrolle und den ringförmigen Lippen 49 und 51 der Flansche zu gewährleisten. Anschließend bewirkt eine weitere Drehung des Spulenkerns 23 gleichzeitig eine Drehung der Flansche 41 und 43. Folglich wird das vordere Ende 37 der äußeren Windung (Filmvorspann) 35 über die Filmleitelement 67 weitertransportiert und bewirkt, daß aufeinanderfolgende, gekrümmte Teile der Flansche 41 und 43 axial voneinander weg gebogen werden, wie in Fig. 8 gezeigt. Dies ermöglicht es zunächst der Nut 59, sich vom Lippenteil 51' zu trennen, worauf aufeinanderfolgende Längsteile der Filmrolle 33 (beginnend mit Vorspann 37) zwischen den Flanschen zur Außenseite des Kassettengehäuses 3 austreten können.
- Wenn die Filmspule 5 in der Aufspulrichtung W gedreht wird, bevor die gesamte Länge des Filmstreifens F beispielsweise in einer fotografischen Kamera belichtet worden ist, und wenn der verbleibende verfügbare Teil des Filmstreifens zu einem späteren Zeitpunkt erst benutzt werden soll, wird die Filmspule im wesentlichen gedreht, bis die freie Spitze 75 des Zahns 73 in das Langloch 71 eingreift, um somit in die äußerste Windung 35 (den Filmvorspann) einzugreifen. Um anschließend den verbleibenden, verfügbaren Teil des Filmstreifens F zu nutzen, beispielsweise in einer fotografischen Kamera, wird die Filmspule 5 in Abspulrichtung U gedreht, damit die äußerste Windung (der Filmvorspann) 35 vom Zahn 73 freikommt, und um den Filmstreifen bis zur Außenseite des Kassettengehäuses 3 wieder vorzutransportieren.
- Fig. 9 und 10 zeigen einen ringförmigen Filmbelichtungszustandsanzeiger 77 mit einer Mittelöffnung 79, in die eine kragenartige Verlängerung 81 von einer der beiden einander gegenüberliegenden Außenenden 83 und 85 des Kassettengehäuses 3 hineinragt. Der Filmbelichtungszustandsanzeiger 77 hat drei im gleichmäßigen Abstand voneinander angeordnete, radial nach innen liegende Laschen 87, 89 und 91, die in eine periphere, ringförmige Nut 93 der kragenförmigen Verlängerung 81 passen, um den Anzeiger relativ zum Kassettengehäuse 3 und zur Filmspule 5 um die Achse X drehbar zu lagern.
- Der Filmbelichtungszustandsanzeiger 77 wird beispielsweise in Aufspulrichtung W gedreht, und zwar von einer ersten Ausgangsstellung wie in Fig. 11A und 15 gezeigt, in aufeinanderfolgende zweite und dritte Stellungen, wie in Fig. 12A und 13A gezeigt, um somit entsprechende sichtbare Anzeigen zu vermitteln, daß der Filmstreifen F im Kassettengehäuse 3 im allgemeinen unbelichtet ist, daß der Filmstreifen zurückgespult wurde, bevor alle Bildfelder belichtet wurden, und daß der Filmstreifen im wesentlichen unbelichtet ist. Um diese sichtbaren Anzeigen zu schaffen, wird ein Zeiger 94 auf dem Filmbelichtungszustandsanzeiger 77 jeweils einzeln mit den drei folgenden Aufdrucken "UNBELICHTET"; "TEILWEISE BELICHTET" und "BELICHTET" ausgerichtet, die auf die Außenseite des Kassettengehäuses 3 aufgedruckt sind, siehe Fig. 9. Wenn sich der Filmbelichtungszustandsanzeiger 77 in seiner ersten Stellung gemäß Fig. 11A und 15 befindet, zeigt der Zeiger 94 auf den Aufdruck "UNBELICHTET". Wenn sich der Filmbelichtungszustandsanzeiger 77 in seiner zweiten in Fig. 12A gezeigten Stellung befindet, zeigt der Zeiger 94 auf den Aufdruck "TEILWEISE BELICHTET". Wenn sich der Filmbelichtungszustandsanzeiger 77 in seiner dritten, in Fig. 13A gezeigten Stellung befindet, zeigt der Zeiger 94 auf den Aufdruck "BELICHTET".
- Miteinander zusammenwirkende Eingriffsmittel sind auf der äußeren Seite 83 des Kassettengehäuses 3 und der Unterseite des Filmbelichtungszustandsanzeigers 77 ausgebildet, um die Drehung des Anzeigers nur in Aufspulrichtung W von seiner ersten oder unbelichteten Stellung in seine zweite oder teilweise belichtete Stellung und von der zweiten Stellung in seine dritte oder belichtete Stellung zu begrenzen und um eine Drehung des Anzeigers aus der dritten Stellung zu verhindern. Insbesondere umfassen die auf dem äußeren Ende 83 des Kassettengehäuses 3 gebildeten Eingriffsmittel zwei gleiche Rampen 95 und 99, von denen jede eine geneigte Fläche 101 und eine Steilfläche 103 aufweist, und die radial mit der Achse X fluchten und gleichmäßige Abstände zur Achse X aufweisen, siehe Fig. 9, 11A und 11B. Die auf der Unterseite des Anzeigers 77 gebildeten Eingriffsmittel umfassen vier gleiche Rampen 105, 107, 109 und 111, von denen jede eine geneigte Fläche 113 und eine Steilfläche 115 aufweist, und die im gleichen Abstand zur Achse X angeordnet sind. Hinzu kommt eine einzelne Ebene 117 mit zwei gleichen Steilflächen 119 und 121 im gleichen Abstand zur Achse X, siehe Fig. 10, 11A und 11B. Wenn sich der Anzeiger in seiner ersten oder unbelichteten Stellung befindet, wie in Fig. 11A und 11B dargestellt, befindet sich die Steilfläche 103 der Rampe 95 neben der Steilfläche 119 der Ebene 117, um eine Drehung des Anzeigers in die Abspulrichtung U zu verhindern, und die Steilfläche 103 der Rampe 99 befindet sich gegenüber der geneigten Fläche 113 der Rampe 109, um einen leichten Widerstand gegen die Drehung des Anzeigers in die Aufspulrichtung W aufzubauen. Somit wird der Anzeiger 77 in der ersten oder unbelichteten Stellung arretiert, kann aber in die zweite oder teilweise belichtete Stellung gedreht werden. Wenn der Anzeiger 77 dann in die Aufspulrichtung W gedreht wird, bewegt sich die geneigte Fläche 113 der Rampe 109 über die Steilfläche 103 der Rampe 99. Wenn der Anzeiger 77 sich in seiner zweiten oder teilweise belichteten Stellung befindet, wie in Fig. 12A und 12B dargestellt, befindet sich die Steilfläche 103 der Rampe 95 neben der Steilfläche 115 der Rampe 105, um eine Drehung des Anzeigers in Abspulrichtung U zu verhindern, und die Steilfläche 103 der Rampe 99 befindet sich gegenüber der geneigten Fläche 113 der Rampe 111, um einen leichten Widerstand gegen die Drehung des Anzeigers in die Aufspulrichtung W aufzubauen. Somit wird der Anzeiger 77 in der zweiten oder teilweise belichteten Stellung arretiert, kann aber in die dritte oder belichtete Stellung gedreht werden. Wenn der Anzeiger 77 dann in die Aufspulrichtung W gedreht wird, bewegt sich die geneigte Fläche 113 der Rampe 111 über die Steilfläche 103 der Rampe 99. Wenn sich der Anzeiger 77 in seiner dritten oder belichteten Stellung gemäß Fig. 13A und 13B befindet, befindet sich die Steilfläche 103 der Rampe 95 neben der Steilfläche 115 der Rampe 107, um zu verhindern, daß der Anzeiger in die Abspulrichtung U gedreht wird, und die Steilfläche 103 der Rampe 99 befindet sich neben der Steilfläche 121 der Ebene 177, um zu verhindern, daß der Anzeiger in die Aufspulrichtung gedreht wird. Somit kann der Anzeiger 77 nicht aus der dritten oder belichteten Stellung bewegt werden.
- Fig. 14 zeigt eine Kamera 201 zur Verwendung mit der Filmkassette 1 mit Filmbelichtungszustandsanzeiger 77. Dabei handelt es sich um eine einfache, preiswerte Kamera, d.h. sie kann aufeinanderfolgende Codierungen zur Vermeidung von Doppelbelichtung auf Filmstreifen F nicht magnetisch aufbringen, um anzuzeigen, daß entsprechende Bildfelder bereits belichtet wurden. Zudem kann sie die letzte Doppelbelichtungssperre-Codierung nicht lesen, die auf den Filmstreifen aufgebracht wurde, um eine erneute Belichtung der bereits belichteten Bildfelder zu verhindern, wenn eine teilweise belichtete Filmrolle in die einfache, preiswerte Kamera eingelegt wird. Die Kamera 201 ist so ausgelegt, daß der Filmbelichtungszustandsanzeiger 77 von seiner ersten (unbelichteten) Stellung in seine dritte (belichtete) Stellung gebracht wird, ohne an seiner zweiten (teilweise belichteten) Stellung zu halten. Hierdurch soll der Benutzer davor gewarnt werden, eine Kassette mit einem nicht codierten, teilweise belichteten Filmstreifen erneut in die einfache, preiswerte Kamera einzulegen.
- Wie in Fig. 14 gezeigt, besitzt die Kamera 201 ein Kameragehäuse 203 mit einer Ladekammer 205 zur seitlichen oder axialen (endeseitig) Aufnahme der Filmkassette 1. Ein konventionell angetriebenes Filmtransportmittel umfaßt einen umkehrbaren Antriebsmotor 207, der mit einem Ritzel 209 verbunden ist. Das Ritzel 209 ist in ständigem Eingriff mit einem Umlenkritzel 211, das mit einer koaxialen Nabe 213 verbunden ist, um in den Spulenkern 23 der Filmkassette 1 einzugreifen und den Spulenkern in Abspulrichtung U oder in Aufspulrichtung W gemäß der Drehrichtung des umkehrbaren Antriebsmotors 207 zu drehen. Obwohl hier nicht gezeigt, ist der Motor 207 über entsprechende Antriebsritzel mit einer anderen Nabe verbunden, die in eine Filmaufspultrommel eingreift, die drehbar innerhalb einer Aufspulkammer im Kameragehäuse 203 gelagert ist, um die Aufspultrommel, je nach Gegebenheit, in Aufspulrichtung W oder in Abspulrichtung U zu drehen.
- Wenn ein neuer, noch unbelichteter Film in die Kamera 201 eingelegt wird, wird das Filmtransportmittel einschließlich Motor 207 zunächst in einem Vorspulmodus betrieben, um den Spulenkern 23 der Filmkassette 1 in Abspulrichtung U zu drehen und den nicht hervorstehenden Vorspann 37 des Filmstreifens F aus dem Kassettengehäuse 3 zu transportieren, und zwar über eine Rückwandöffnung, die in der Schärfenebene eines (nicht gezeigten) Aufnahmeobjektivs gelegen ist, und weiter auf die Aufspultrommel. Gleichzeitig wird die Trommel in derselben Richtung U gedreht, um einem an ihrer Peripherie gelegenen Zahn zu ermöglichen, in das in den Filmstreifen F in Nähe des Vorspanns 37 geschnittene Langloch 71 einzugreifen, so daß die Trommel den Filmstreifen aufspulen kann. Anschließend wird im wesentlichen der gesamte verbleibende Teil des Filmstreifens F ohne Unterbrechung aus dem Kassettengehäuse 3 über die Rückwandöffnung und auf die Trommel gespult. Die Filmbewegung erfolgt ohne Belichtung des Filmstreifens F. Da das nicht gezeigte Ende des Filmstreifens F am Spulenkern 23 befestigt ist, wird ein Filmendezustand erreicht, der einen Stillstand des Motors 207 verursacht, worauf die nicht gezeigte bidirektionale Schaltung auf übliche Weise den Motor umschaltet, um das Filmtransportmittel in Gegenrichtung zum Vorspulmodus in einem Rückspulmodus zu betreiben. Während des Rückspulmodus wird der Spulenkern 23 in Aufspulrichtung W gedreht, und die Trommel wird gleichermaßen gedreht. Allerdings wird das Filmtransportmittel einschließlich des Motors 207 deaktiviert, sobald ein erstes verfügbares Bildfeld in eine Belichtungsstellung an der Rückwandöffnung bewegt wird. Nachdem das erste Bild aufgenommen ist, wird das Filmtransportmittel im Rückspulmodus betrieben, um das erste belichtete Bildfeld auf dem Spulenkern 23 aufzuspulen und um das nächste verfügbare unbelichtete Bildfeld in die Belichtungsstellung zu bewegen. Dieser Prozeß wird nach jeder Filmbelichtung wiederholt, und der Filmstreifen F wird damit jeweils um ein belichtetes Bildfeld in das Kassettengehäuse 3 zurückgespult. Somit werden die belichteten Bildfelder innerhalb des Kassettengehäuses 3 geschützt, wenn beispielsweise eine nicht gezeigte Rückwandtür, die die Ladekammer 205 abdeckt, versehentlich geöffnet wird, bevor der Filmstreifen F vollständig in die Filmkassette 1 zurückgespult wurde.
- Weitere Elemente der Kamera 201 werden in Fig. 14 gezeigt und dienen dazu, den Filmbelichtungszustandsanzeiger 77 der Filmkassette 1 von seiner normalen ersten (unbelichteten) Stellung in seine dritte (belichtete) Stellung zu bringen, ohne an seiner zweiten (teilweise belichteten) Stellung anzuhalten. Zu diesen Elementen gehören ein Antriebsring 215 mit zwei integrierten Federfingern 217 und 219, die aus der Unterseite des Antriebsrings ausgestanzt sind und in die entsprechenden Vorrichtungen 221 und 223 des Filmbelichtungszustandsanzeigers 77 eingreifen und den Anzeiger aus seiner ersten (unbelichteten) Stellung sofort in seine dritte (belichtete) Stellung in Aufspulrichtung W zu drehen. Der Antriebsring ist mit einer Mittelöffnung 224 versehen, durch die sich die Nabe 213 in koaxialer Reibschluß/Schlupf-Beziehung zum Ring erstreckt, zudem umfaßt er einen Teilzahnkranz mit zwei nachgiebigen (federnden) peripheren äußeren Zähnen 225 und 225' und drei starren peripheren, benachbarten Zähnen 227 für den aufeinanderfolgenden Eingriff in das Ritzel 209. Der Antriebsring 215 kann somit per Reibschluß durch die Nabe 213 gedreht werden, um den Teilzahnkranz in Eingriff mit dem Ritzel 209 zu bringen, damit das Ritzel den Ring unter starrem Kraftschluß (anstelle des Reibschlusses) dreht.
- Wenn sich der Filmbelichtungszustandsanzeiger 77 in seiner ersten (unbelichteten) Stellung befindet, wie in Fig. 14 und 15A gezeigt, liegt der Antriebsring 215 mit seinen jeweiligen Fingern 217 und 219 mit etwas Abstand von den beiden Vorrichtungen 221 und 223 des Anzeigers und mit seinem integrierten starren Finger 229 stumpf gegen eine Anschlagwand 231 einer Aussparung 233 in der Ladekammer 205 an. Das Anliegen des starren Fingers 229 an der Anschlagwand 231 verhindert die Drehung des Antriebsrings 215 in Abspulrichtung U. Wenn die Nabe 213 zunächst in Aufspulrichtung W gedreht wird (während des Abspulmodus des Filmtransportmittels, um das erste verfügbare Bildfeld zur Belichtungsstellung zu transportieren), wird der Ring aufgrund der zwischen der Nabe und dem Antriebsring 215 bestehenden Reibschlußbeziehung in dieselbe Richtung gedreht, bis sein nachgiebiger äußerer Zahn 225 in Eingriff mit dem Ritzel 209 gebracht wird. Das Ritzel 209 dreht dann den Antriebsring 215 unter starrem Kraftschluß in die Aufspulrichtung W, um dessen entsprechende Federfinger 217 und 219 gegen die beiden Vorrichtungen 221 und 223 zu bewegen, um seinerseits den Filmbelichtungszustandsanzeiger 77 von seiner normalen ersten (unbelichteten) Stellung sofort in seine dritte (belichtete) Stellung zu bringen, siehe Fig. 15B und 15C. Sobald der Filmbelichtungszustandsanzeiger 77 seine dritte (belichtete) Stellung erreicht, wird der äußere nachgiebige Zahn 225' des Antriebsrings 215 von dem Ritzel 209 per Reibschußdrehung des Rings in der Nabe 213 wegbewegt. Da der Filmbelichtungszustandsanzeiger 77 allerdings nicht in die Aufspulrichtung W über seine dritte (belichtete) Stellung hinaus bewegt werden kann, führt eine kontinuierliche Drehung der Nabe 213 in Aufspulrichtung nicht gleichzeitig zur Drehung des Antriebsrings 215, d.h. es kommt zu einem Schlupf zwischen den beiden. Wie in Fig. 15C gezeigt, wird der Antriebsring 215 so gestellt, daß sein starrer Finger 229 sich in geringem Abstand von einer Anschlagswand 235 der Aussparung 233 in der Ladekammer 205 befindet. Das stumpfe Anschlagen des starren Fingers 229 gegen die Anschlagswand 235, das die Drehung des Antriebsrings 215 in Aufspulrichtung W verhindern soll, tritt nur auf, wenn die Kamera 201 betrieben wird, ohne daß sich die Filmkassette 1 in der Ladekammer 205 befindet.
- Fig. 16A zeigt den Antriebsring 215 in derselben Lage wie in Fig. 15C, allerdings befindet sich eine neue Filmkassette 1 in der Ladekammer 205. In diesem Fall befindet sich der Filmbelichtungszustandsanzeiger 77 der Kassette in seiner normalen ersten (unbelichteten) Stellung. Wenn die Nabe 213 zunächst in der Abspulrichtung U gedreht wird (während des Vorspulmodus des Filmtransportmittels, um den Filmstreifen F aus dem Kassettengehäuse 3 auf die Aufspultrommel zu transportieren), bewirkt die zwischen der Nabe und dem Antriebsring 215 bestehende Reibschlußbeziehung eine Drehung des Rings in dieselbe Richtung, um den nachgiebigen Außenzahn 225' in Eingriff mit dem Ritzel 209 zu bringen. Wie in Fig. 16B gezeigt, dreht das Ritzel 209 den Antriebsring 215 unter starrem Kraftschluß in die Abspulrichtung U, so daß die entsprechenden Federfinger 217 und 219 des Rings über die entsprechenden Vorrichtungen 221 und 223 des Filmbelichtungszustandsanzeigers 77 bewegt werden. Das Ritzel 209 dreht den Antriebsring 215 unter starrem Kraftschluß in die Abspulrichtung U, bis dessen nachgiebiger Außenzahn 225 vom Ritzel über Reibschluß des Rings durch Nabe 213 freikommt. Anschließend dreht die Nabe 213 den Antriebsring 215 per Reibschluß in die Abspulrichtung U, um dessen starren Finger 229 gegen die Anschlagswand 231 der Aussparung 233 zu bewegen, siehe Fig. 15A.
- Bezugnehmend auf Fig. 17 wird eine andere Vorrichtung 301 zur Verwendung mit der Filmkassette 1 gezeigt, um den Filmbelichtungszustandsanzeiger 77 der Kassette aus seiner normalen ersten (unbelichteten) Stellung in seine dritte (belichtete) Stellung zu bringen, ohne an seiner zweiten (teilweise belichteten) Stellung anzuhalten. Die Vorrichtung 301 umfaßt ein Kameragehäuse 303 mit einer Ladekammer 305 zur seitlichen oder axialen (endweisen) Aufnahme der Filmkassette 1. Ein konventionell angetriebenes Filmtransportmittel umfaßt einen umkehrbaren Antriebsmotor 307, der mit einem koaxialen Antriebsritzel 309 verbunden ist. Das Antriebsritzel 309 ist in ständigem Eingriff mit einem Umlenkritzel 311, das mit einer koaxialen Nabe 313 verbunden ist, um in den Spulenkern 23 der Filmkassette 1 einzugreifen, und um den Spulenkern in Abspulrichtung U oder in Aufspulrichtung W gemäß der Drehrichtung des umkehrbaren Antriebsmotors 307 zu drehen. Obwohl hier nicht gezeigt, ist der Motor 307 über entsprechende Antriebsritzel mit einer anderen Nabe verbunden, die in eine Filmaufspultrommel eingreift, die drehbar innerhalb einer Aufspulkammer im Kameragehäuse 303 gelagert ist, um die Aufspultrommel, je nach Gegebenheit, in Aufspulrichtung W oder in Abspulrichtung U zu drehen.
- Wenn ein neuer, noch unbelichteter Film in die Kamera 301 eingelegt wird, wird das Filmtransportmittel einschließlich Motor 307 zunächst in einem Vorspulmodus betrieben, um den Spulenkern 23 der Filmkassette 1 in Abspulrichtung U zu drehen und den nicht bervorstehenden Vorspann 37 des Filmstreifens F aus dem Kassettengehäuse 3 zu transportieren, und zwar über eine Rückwandöffnung, die auf der Schärfenebene eines (nicht gezeigten) Aufnahmeobjektivs gelegen ist, und weiter auf die Aufspultrommel. Gleichzeitig wird die Trommel in derselben Richtung U gedreht, um einen an ihrer Peripherie gelegenen Zahn zu ermöglichen, in das in den Filmstreifen F in Nähe des Vorspanns 37 geschnittene Langloch 71 einzugreifen, so daß die Trommel den Filmstreifen aufspulen kann. Anschließend wird das Filmtransportmittel einschließlich des Motors 307 deaktiviert, sobald ein erstes verfügbares Bildfeld auf eine Belichtungsstellung an der Rückwandöffnung gebracht worden ist. Nachdem das erste Bild aufgenommen ist, wird das Filmtransportmittel einschließlich des Motors 307 im Rückspulmodus betrieben, um das erste belichtete Bildfeld auf die Trommel aufzuspulen und um das nächste verfügbare unbelichtete Bildfeld in die Belichtungsstellung zu bewegen. Dieser Prozeß wird nach jeder Filmbelichtung wiederholt, und der Filmstreifen F wird damit jeweils um ein belichtetes Bildfeld auf die Trommel zurückgespult. Wenn die Belichtung des Filmstreifens F abgeschlossen ist, wird das Filmtransportmittel F einschließlich des Motors 307 in einem Rückspulmodus betrieben, um den Spulenkern 23 der Filmkassette 1 und die Aufspultrommel in Aufspulrichtung W zu drehen, um den Filmstreifen in die Kassette 1 zurückzutransportieren.
- Weitere Elemente der Kamera 301, die den Filmbelichtungszustandsanzeiger 77 der Filmkassette 1 von seiner normalen ersten (unbelichteten) Stellung in seine dritte (belichtete) Stellung bringen, ohne an seiner zweiten (teilweise belichteten) Stellung anzuhalten, werden in Fig. 17 gezeigt. Zu diesen Elementen gehören ein Antriebsring 315 mit entsprechenden integrierten Federfingern 317 und 319, die aus der Unterseite des Antriebsrings ausgestanzt sind, um in die entsprechenden Vorrichtungen 221 und 223 des Filmbelichtungszustandsanzeigers 77 einzugreifen und den Anzeiger aus seiner ersten (unbelichteten) Stellung sofort in seine dritte (belichtete) Stellung in Aufspulrichtung W zu drehen. Der Antriebsring 315 ist mit einer Mittelöffnung 321 versehen, durch die sich die Nabe 313 in koaxialer Schlupf-Beziehung zum Ring erstreckt, zudem beinhaltet er einen radialen Arm 323 mit einem radialen Langloch 325, in das ein Antriebsstift 327 eingreift, der an der Unterseite von Ritzel 309 befestigt ist.
- Wenn sich der Filmbelichtungszustandsanzeiger 77 in seiner ersten (unbelichteten) Stellung befindet, wie in Fig. 17 und 18A gezeigt, befindet sich der Antriebsring 315 mit seinen jeweiligen Federfingern 317 und 319 in geringem Abstand zu den beiden Vorrichtungen 221 und 223 des Anzeigers. Wenn das Filmtransportmittel in dem Initialisierungsmodus betrieben wird, wie in Fig. 18B und 18C dargestellt, wird die Nabe 313 in Abspulrichtung U gedreht, der Antriebsring 315 wird allerdings in Aufspulrichtung W gedreht. Somit werden die entsprechenden Federfinger 317 und 319 des Antriebsrings 315 gegen die beiden Vorrichtungen 221 und 223 bewegt, um den Filmbelichtungszustandsanzeiger 77 aus seiner normalen ersten (unbelichteten) Stellung sofort in seine dritte (belichtete) Stellung in die Aufspulrichtung W zu drehen.
- Ein kontinuierlicher Betrieb des Filmtransportmittels zur Bewegung aufeinanderfolgender unbelichteter Bildfelder des Filmstreifens F in die Belichtungsstellung und zur Bewegung belichteter Bildfelder auf die Aufspultrommel dreht die Nabe 313 in Abspulrichtung U und schwingt den Antriebsring 315 zwischen dieser Richtung und in der Aufspulrichtung W, wobei die entsprechenden Federfinger 317 und 319 von den beiden Vorrichtungen 221 und 223 des Filmbelichtungszustandsanzeigers 77 wegbewegt und hinbewegt werden. Der Filmbelichtungszustandsanzeiger 77 bleibt in seiner dritten (belichteten) Stellung, siehe Fig. 18D.
- Die Erfindung wurde mit Bezug auf bevorzugte und alternative Ausführungsformen beschrieben. Selbstverständlich sind Variationen und Modifikationen mit üblichen Techniken möglich, ohne vom Umfang der Erfindung, wie in den Ansprüchen definiert, abzuweichen. Beispielsweise könnte der Anzeiger in Reaktion auf verschiedene andere, bekannte Zustandsänderungen des Filmstreifens in Beziehung zur Kassette von seiner ersten Stellung in seine dritte Stellung bewegt werden, anstatt den Filmbelichtungszustandsanzeiger 77 der Filmkassette 1 aus seiner normalen ersten (unbelichteten) Stellung in seine dritte (belichtete) Stellung zu drehen, wenn entweder der Filmstreifen F aus der Kassette vortransportiert wird, um das erste verfügbare, unbelichtete Bildfeld des Filmstreifens in die Belichtungsstellung zu bewegen, oder wenn der Filmstreifen teilweise in die Kassette zurücktransportiert wird, um das erste verfügbare, unbelichtete Bildfeld in die Belichtungsstellung zu bewegen.
- a belichtet
- b teilweise belichtet
- c unbelichtet
Claims (8)
1. Fotografische Kamera (201) zum Gebrauch einer einen
Filmbelichtungszustandsanzeiger (77) aufweisenden Filmkassette (1), wobei der
Filmbelichtungszustandsanzeiger von einer ersten Stellung, in der
sichtbar angezeigt ist, daß ein Filmstreifen (F) in der Filmkassette
unbelichtet ist, in eine zweite Stellung, in der sichtbar angezeigt ist,
daß der Filmstreifen nur teilweise belichtet ist, und in eine dritte
Stellung bewegbar ist, in der sichtbar angezeigt ist, daß die
Belichtung des Filmstreifens abgeschlossen ist, wobei die Kamera (201)
eine Filmtransportvorrichtung (207) aufweist, die den Filmstreifen (F)
relativ zur Kassette (1) bewegt, und
eine mit der Filmtransportvorrichtung (207) in Wirkverbindung
stehende Zustandsanzeiger-Bewegungsvorrichtung (215) umfaßt, die den
Filmbelichtungszustandsanzeiger (77), ohne ihn in seiner zweiten
Stellung anzuhalten, mechanisch von seiner ersten in seine dritte
Stellung bewegt, wenn die Filmtransportvorrichtung den Filmstreifen (F)
relativ zur Kassette (1) bewegt.
2. Fotografische Kamera (201) nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Filmtransportvorrichtung (207) mit einem Antriebselement
(213) zusammenwirkt, das den Filmstreifen (F) relativ zur Kassette
(1) bewegt, indem es ihn zur Belichtung aus der Kassette
heraustransportiert, und daß die Zustandsanzeiger-Bewegungsvorrichtung
(215) mit einem Zustandsanzeiger-Bewegungselement (217, 219)
zusammenwirkt, das den Filmbelichtungszustandsanzeiger (77) von
seiner ersten Stellung sofort in seine dritte Stellung bewegt, wenn
das Filmtransportelement den Filmstreifen (F) aus der Kassette (1)
heraustransportiert.
3. Fotografische Kamera (201) nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Antriebselement (213) innerhalb der Kassette (1) mit
einer Filmspule (5) in Verbindung bringbar ist und die Filmspule in
eine Abspulrichtung (U) dreht, um den Filmstreifen (F) aus der
Kassette (1) herauszutransportieren, und daß das Zustandsanzeiger-
Bewegungselement (217, 219) den Filmbelichtungszustandsanzeiger
(77) gleichzeitig in eine entgegengesetzte Richtung und dabei von
seiner ersten in seine dritte Stellung bewegt.
4. Fotografische Kamera (201) nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Filmtransportvorrichtung (207) mit einem Antriebselement
(213) zusammenwirkt, das den Filmstreifen (F) relativ zur Kassette
(1) bewegt, indem es ihn zu seinem Schutz in die Kassette
zurücktransportiert, und daß die Zustandsanzeiger-Bewegungsvorrichtung
(215) mit einem Zustandsanzeiger-Bewegungselement (217, 219)
zusammenwirkt, das den Filmbelichtungszustandsanzeiger (77) von
seiner ersten Stellung sofort in seine dritte Stellung bewegt, nachdem
das Antriebselement (213) den Filmstreifen (F) in die Kassette (1)
zurücktransportiert hat.
5. Fotografische Kamera (201) nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Antriebselement (213) mit einer Filmspule (5) in der
Kassette (1) in Verbindung bringbar ist und die Filmspule (5) in eine
Filmaufspulrichtung (W) dreht, um den Filmstreifen (F) in die
Kassette (1) zurückzutransportieren, und daß das Zustandsanzeiger-
Bewegungselement (217, 219) den Filmbelichtungszustandsanzeiger
(77) gleichzeitig in dieselbe Richtung und dabei von seiner ersten in
seine dritte Stellung bewegt.
6. Fotografische Kamera (201) nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zustandsanzeiger-Bewegungsvorrichtung (215) ein
Zustandsanzeiger-Bewegungselement (217, 219) aufweist, das so
gelagert ist, daß es zuerst in Eingriff mit dem
Filmbelichtungszustandsanzeiger (77) in dessen erster Stellung gelangt und dann den
Filmbelichtungszustandsanzeiger von seiner ersten in seine dritte Stellung
bewegt, und daß die Filmtransportvorrichtung (207) und das
Zustandsanzeiger-Bewegungselement (217, 219) entsprechende Mittel
(209, 225, 227) aufweisen, die so zusammenwirken, daß sie das
Zustandsanzeiger-Bewegungselement mit dem
Filmbelichtungszustandsanzeiger (77) in Eingriff bringen und ihn sofort in seine dritte
Stelllung bewegen, nachdem sich der Filmstreifen (F) relativ zur Kassette
(1) bewegt hat.
7. Fotografische Kamera (201) nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel (209, 225, 227) der Filmtransportvorrichtung
(207) und des Zustandsanzeiger-Bewegungselements (217, 219) so
bewegbar sind, daß sie das Zustandsanzeiger-Bewegungselement
außer Eingriff mit dem Filmbelichtungszustandsanzeiger (77) bringen,
wenn die Filmtransportvorrichtung betätigt ist, während sich der
Filmbelichtungszustandsanzeiger in seiner dritten Stellung befindet.
8. Fotografische Kamera (201) nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel (209, 225, 227) der Filmtransportvorrichtung
(207) und des Zustandsanzeiger-Bewegungselements (217, 219)
verhindern, daß sich das Zustandsanzeiger-Bewegungselement bewegt,
wenn die Filmtransportvorrichtung betätigt ist, während sich das
Zustandsanzeiger-Bewegungselement mit dem
Filmbelichtungszustandsanzeiger (77) in Eingriff und der Filmbelichtungszustandsanzeiger
sich in seiner dritten Stellung befindet.
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