DE69005575T2 - Befestigung eines Werkzeugs zum Ausstossen oder Abtrennen von Teilen oder eines ähnlichen Werkzeugs. - Google Patents
Befestigung eines Werkzeugs zum Ausstossen oder Abtrennen von Teilen oder eines ähnlichen Werkzeugs.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befestigen eines Ausbrech-, Nutzentrenn- oder ähnlichen Werkzeugs an einstellbaren Querträgern einer Abfall ausbrech- oder Nutzentrennstation in einer bogenverarbeitenden Maschine.
- Die Befestigungsvorrichtung der in der Einleitung des Patentanspruchs 1 definierten Art ist zum Beispiel aus Patent DE-C-2815797 bekannt.
- In einer Abfallausbrechstation einer bogenverarbeitenden Maschine, zum Beispiel einer Presse zum Stanzen von für Verpackungen vorgesehenen Kartonbogen, wird der gestanzte Bogen bekannterweise auf eine durchbrochene Platte, deren Öffnungen genau unter den im Bogen hergestellten Nutzen angeordnet sind, gelegt. Diese Nutzen sind vom Bogen zu trennen, da sie das Enderzeugnis darstellen. Zu diesem Zweck werden die Nutzen mit den Auswerfern in Berührung gebracht, deren Aufgabe es ist, so auf den Nutzen einzuwirken, dass er vollständig aus dem Bogen ausgebrochen wird, und denselben durch die entsprechende Öffnung in der durchbrochenen Platte herauszustossen oder auszubrechen.
- Bisher sind verschiedene Lösungen vorgeschlagen worden, um die einzelnen Auswerfer auf den entsprechenden Nutzen auszurichten. So zum Beispiel werden die Auswerfer gemäss Patent DE-C-2158907 in der Abfallausbrechstation der Stanzpresse verschiebbar auf Querträger montiert, die ihrerseits auf zwei Rahmen über und unter dem ausgebrochenen Tisch, auf welchen der gestanzte Bogen zu liegen kommt, verschiebbar sind, damit sie auf die Lage der auszubrechenden Nutzen ausgerichtet werden können.
- Hervorzuheben ist, dass die Bogen im allgemeinen eine grosse Anzahl auszubrechender Abfälle aufweisen und die Rahmen oben und unten demzufolge mit einer entsprechenden Anzahl Ausbrechwerkzeuge, mitunter hundert oder noch mehr, ausgerüstet werden.
- Gemäss Patent DE-C-2815797 bestehen zwei Möglichkeiten zum entsprechenden Verschieben einerseits des Ausbrecherhalters in bezug auf die beiden Führungen in Form von Klemmstücken und andererseits der Führungen (bzw. Klemmstücke) in bezug auf den Querträger, die es gestatten, den Ausbrechstift genau auf den Nutzen auszurichten. Zu bemerken ist, dass diese Befestigungsart, die den Vorzug aufweist, dass mit einer einzigen Einwirkung auf den Schraubenkopf gleichzeitig zwei entsprechende Verschiebungen bewirkt werden können, bereits die Ausrichtung der erwähnten Auswerfer vereinfacht hat. Infolge der sehr hohen Anzahl Auswerfer pro Ausbrechstation erweist sich das Ausrichten der Auswerfer allerdings als umständlich, da der Maschinenführer gezwungen ist, jede Schraube mit Hilfe eines Schlüssels mehr oder weniger zu drehen, je nachdem ob ein Ein- bzw. Ausbau-, ein Verschiebungs- oder ein Verriegelungsvorgang vorzunehmen ist. Wie stark die Schraube jeweils für den einen oder anderen der drei vorerwähnten Vorgänge gedreht werden muss, ist offensichtlich nicht leicht zu bestimmen und erfordert bei etwa hundert Auswerfern einen hohen Zeitaufwand. Dazu kommen noch weitere Unzulänglichkeiten. So zum Beispiel handelt es sich bei der Befestigungsvorrichtung um eine nicht leicht auf die Querträger zu montierende Einheit, so dass durch die Notwendigkeit, dass die Klemmstücke auf der Zugstange unabhängig voneinander drehen müssen und demzufolge ihre Auflagefläche nicht parallel zur Führungsfläche des Querträgers liegen soll, ein schwieriger Vorgang zu bewältigen ist. Beim Verriegeln kann die als Zugstange wirkende Schraube ungenügend verschraubt werden. Falls die Schraube durch Unachtsamkeit beim Verschieben zu weit herausgeschraubt wird, laufen die klemmstücke Gefahr, aus dem Querträger herauszufallen. Desweiteren ist der Ein- bzw. Ausbau gezwungenermassen mit beiden Händen vorzunehmen.
- Es kann vorkommen, dass die Befestigungsvorrichtung nach der Verriegelung auf dem Querträger in bezug auf die Längsrichtung des Querträgers schräg liegt. Bei Maschinenlauf haben die Vibrationen die Tendenz, die Vorrichtung geradezustellen. Diese Geradstellung zieht jedoch eine Verminderung der Befestigungsvorspannung und mithin das Abfallen der Vorrichtung nach sich, wodurch in der Einrichtung schwere Schäden verursacht werden können.
- Vorkommen kann auch, dass bei eiliger Verriegelung einer grossen Anzahl Auswerfer, besonders bei einer Hochleistungsmaschine, an der Spannschraube der Befestigungsvorrichtung zuviel Kraft aufgewendet und dadurch der Bruch gewisser Bestandteile verursacht wird. Zur Vermeidung dieser Gefahr ist somit eine Einhaltung der Spannkraft erforderlich.
- Lösen lassen sich diese Probleme mit Hilfe der in Patentanspruch 1 definierten Befestigungsvorrichtung.
- Die vorgeschlagene Lösung hat den Vorzug, dass jede Befestigungsvorrichtung je nach einem der drei vorerwähnten Vorgänge leicht in den erforderlichen Zustand gebracht, bzw. in demselben festgehalten werden kann. Desweiteren hat es sich als vorteilhaft erwiesen, sämtliche Vorrichtungen gleichzeitig im gleichen Vorgangszustand zu halten. Dies lässt sich leicht bewerkstelligen, indem für die Spannmittel sämtlicher Befestigungsvorrichtungen die gleiche Stellung gewählt wird. Grundsätzlich lassen sich all diese Vorgänge mit einer Hand sehr rasch und ohne besondere Sorgfalt und ohne spezifische Ausbildung oder Fachkenntnis im Vergleich zum früheren Stand der Technik mit gleicher, wenn nicht höherer, Betriebssicherheit durchführen.
- Unter Bezugnahme auf die beigelegte Zeichnung erfolgt nachstehend als Beispiel die Beschreibung des bevorzugten Verfahrens zur Realisierung der Erfindung, in welcher :
- - Fig. 1 einen schematischen Längsschnitt durch die mit dem verschiebbaren Querträger im Eingriff befindliche Befestigungsvorrichtung einer Ausbrechstation, und
- - Fig. 2 eine Profilansicht gemäss Fig. 1 darstellt.
- Die Befestigungsvorrichtung umfasst eine Zugstange 6, die am ersten Ende mit einem Kopfstück 13 versehen ist. Auf der Zugstange 6 werden nacheinander ein Halter 4 der Ausbrechvorrichtung 5, 26, welcher am Kopfstück 13 ansteht, eine erste Führung in der Form eines Klemmstücks 1, das mit dem Halter 4 in Druckkontakt steht, eine zweite Führung oder ein klemmstück in der Form eines Klemmbackens 2, ein elastisches Stück in der Form einer elastischen Buchse 8 und eine metallische Unterlagsscheibe 9 freigleitend angeordnet sind. Entsprechende Mittel 10 zum Spannen der Zugstange 6 am zweiten Ende des letzeren dienen dazu, sämtliche gleitend auf die Zugstange 6 montierten Bestandteile mit entsprechender Kraft gegen das Kopfstück 13 zu drücken. Das Kopfstück 13 der Zugstange 6 findet seinen Sitz in einer T-förmigen Kehlung 16 des Halters 4, was ein längs- und drehartiges Verschieben des Halters 4 in bezug auf das Klemmstück 1 ermöglicht. Das Klemmstück 1 und der Klemmbacken 2 sind mit je einer ersten Auflagefläche 1a, 2a versehen, mit welchen die beiden Längsführungen der auf einem der beiden beweglichen Rahmen (nicht dargestellt) der Ausbrechstation verschiebbaren Ouerträger 3 in Berührung kommen. Das Profil der Auflagefläche des Klemmstücks 1 ist V-förmig. Das Auswerfwerkzeug besteht aus einem Hohlzylinderkörper 5, in welchem der hintere Teil eines Auswerfstifts 26 freigleitend gehalten wird. Das Klemmstück 1 umfasst eine in der Richtung-der Klemmbacke 2 ausgerichtete Verlängerung 1d. Die Verlängerung 1d besitzt eine Öffnung 1f, die das freie Durchgleiten der Zugstange 6 ermöglicht, sowie eine zweite Auflagefläche 1e, die mit einer zweiten Auflagefläche 2e der Klemmbacke 2 in Berührung kommt. Die Klemmbacke 2 ist mit einem Führungsnocken 12 versehen, der durch eine in der Verlängerung 1d des Klemmstücks 1 bestehende Kehlung 14 gehalten wird, um das Klemmstück 1 und die Klemmbacke 2 daran zu hindern, auf der Zugstange 6 unabhängig voneinander zu drehen. Das Klemmstück 1 besitzt auf seiner Verlängerung 1d eine dritte grösstenteils parallel zur Achse der Zugstange 6 liegende Auflagefläche 1g, die mit der Längsführungsfläche des Querträgers 3 in Berührung kommt.
- Die Spannmittel 10 der Zugstange 6 bestehen aus einem Hebel in der Form eines Drehnockens 10, dessen Drehachse 11 auf das zweite Ende der Zugstange 6 sowie rechtwinklig zur Achse derselben fest montiert ist. Der Nocken 10 besteht aus zwei gleichen Teilen, die parallel und symmetrisch zur Achse der Zugstange 6 angeordnet sind. Die Arbeitsfläche der einzelnen Teile des Nockens 10 steht in Berührung mit der Unterlagsscheibe 9 und umfasst drei geradlinige aufeinanderfolgende Abschnitte A, B, C, die untereinander durch abgerundete Abschnitte verbunden sind und von der Drehachse 11 um eine unterschiedliche Länge L&sub1;, L&sub2;, L&sub3;, das heisst L&sub1; < L&sub2; < L&sub3;, abstehen. Der Nocken 10 kann mit Hilfe eines versenkbaren oder nichtversenkbaren Schlüssels 26 gedreht werden, der mit einer Kehlung 15 im Nocken 10 im Eingriff steht. Der Nocken 10 hat zum Zweck, den Berührungsdruck einerseits zwischen den verschiedenen gleitend auf der Zugstange 6 angeordneten Bestandteilen und andererseits zwischen den Auflageflächen 1a, 2a, 1g des Klemmstücks 1 und der Klemmbacke 2 sowie den Führungsflächen des Querträgers 3 zu variieren, um es der Befestigunsvorrichtung zu ermöglichen, einen der drei erwähnten Vorgänge, das heisst den Ein- bzw. Ausbau, die Verschiebung oder die Verriegelung, durchzuführen. Aus der Fig. 1 lässt sich die Funktion des Nockens 10 leicht ersehen. Wenn die Fläche B die Unterlagsscheibe 9 berührt, stehen die erwähnten Bestandteile unter gegenseitigem Druck, so dass eine verhältnismässige Bewegung zwischen ihnen erfolgt. Die Fläche B entspricht somit dem Verschiebevorgang. Wenn der Nocken 10 im Uhrzeigersinn gedreht wird, kommt die Fläche C mit der Unterlagsscheibe 9 in Berührung. Da L3 > L2 wird die Unterlagsscheibe gegen die erwähnten gleitenden Bestandteile geschoben, so dass, da der Berührungsdruck zwischen den Bestandteilen stark erhöht ist, jede Verschiebung derselben untereinander verunmöglicht wird. Die Fläche C entspricht somit dem Verriegelungsvorgang. Und wenn die Fläche A durch Drehen des Nockens 10 im Gegenuhrzeigersinn mit der Unterlagsscheibe 9 in Berührung gebracht wird, da L1 < L2 < L3, verschiebt sich die Unterlagsscheibe 9 in gegen Richtung zu den gleitenden Bestandteilen, so dass der Berührungsdruck unter ihnen sozusagen aufgehoben ist. In dieser Stellung lassen sich die Bestandteile in einem entsprechenden Verhältnis zueinander ein- bzw. ausbauen. Die Fläche A entspricht somit dem Ein- bzw. Ausbauvorgang.
- Die Aufgabe der elastischen Buchse 8, zum Beispiel aus Elastomer 95º Shore, besteht darin, die durch den Nocken 10 auf die Vorrichtung ausgeübte Kraft einzuhalten, indem die Länge der Buchse 8 im Verhältnis zu den zur Einwirkung gelangenden Druckkräfte variieren kann. Ausserdem erleichtert die elastische Buchse 8 den Übergang des Nockens 10 von einer Stellung in die andere und vollzieht den jeweiligen Spielaufheben. Die elastische Buchse 8 kann durch ähnliche Bauteile, zum Beispiel Federringe, ersetzt werden. Zwischen der Verlängerung 1d des Klemmstücks 1 und der klemmbacke 2 ist eine Druckfeder 17 auf der Zugstange 6 angeordnet, welche das Klemmstück 1 und die Klemmbacke 2 auseinanderhält.
- Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Klemmbacke 2 aus Aluminium und das Klemmstück 1 sowie den Werkzeughal ter 4 aus Kunststoff herzustellen, um das Gewicht der Befestigungsvorrichtung möglichst zu verringern.
- Selbstverständlich können der Art der Herstellung der vorerwähnten Befestigungsvorrichtung zahlreiche Verbesserungen hinzugefügt werden, ohne dass der Rahmen der vorliegenden Erfindung überschritten wird. So zum Beispiel kann das Kopfstück 13 der Zugstange 6 aus einer mit dem Gewinde der Zugstange 6 im Eingriff stehenden Mutter oder aus irgend einem anderen, festmontierten, versenkbaren oder nichtversenkbaren Bestandteil am ersten Ende der Zugstange 6 bestehen. Der als Hebel dienende Nocken 10 kann eine rechtwinklig zur Achse der Zugstange 6 stehende Drehachse 11 umfassen. In Betracht fällt auch ein Spannhebel anderer Art als der Nockenhebel.
- Für den Fachmann ist es ebenfalls offensichtlich, dass die im Zusammenhang mit dem Ausbrechwerkzeug beschriebene Befestigungsvorrichtung je nach Fall auch zur Befestigung eines Druck-, Führungs-, Nutzentrenn- oder ähnlichen Werkzeugs in einer Abfal lausbrech- oder Nutzentrennstation verwendet werden.
- Die oben beschriebene Befestigungsvorrichtung beseitigt durch den elastischen Bestandteil 8, der die Geradstellung der Vorrichtung bei gleichzeitigem Beibehalten der Vorspannung auf ihrem ursprünglichen Wert ermöglicht, die Gefahr einer Verminderung der Befestigungsvorspannung der Klemmstücke auf dem Querträger der betreffenden Station infolge schrägen Einbaus der Vorrichtung am Querträger. Ausserdem besteht keine Überspannungsgefahr mehr, da die Spannung durch den elastischen Bestandteil 8 von selbst begrenzt wird. Hieraus folgt, dass sich auch leichtere Materialien mit geringerer Widerstandskraft verwenden lassen.
Claims (9)
1. Vorrichtung zum Befestigen eines Ausbrech-,
Nutzentrenn- oder ähnlichen Werkzeugs an einstellbaren
Querträgern einer Abfall ausbrech- oder
Nutzentrennstation in einer bogenverarbeitenden
Maschine, wozu diese Vorrichtung eine am ersten Ende
mit einem Kopfstück (13) versehene Zugstange (6)
umfasst, auf welche nacheinander ein frei am Kopfstück
(13) der Zugstange (6) anstehender Halter (4) des
Werkzeugs (5, 26), eine erste und zweite Führung (1,
bzw. 2) mit je wenigstens einer Auflagefläche (1a,
2a), die in bezug auf die Achse der Zugstange (6)
geneigt und zum Zusammenwirken mit zwei entsprechenden
Führungsflächen eines Querträgers (3) der Station
bestimmt sind, Spannmittel (10) am zweiten Ende der
Zugstange (6) zum Drücken der Gleitstücke gegen das
Kopfstück (13) der Zugstange (6) zur Variierung des
Berührungsdrucks im Hinblick auf die mögliche
Durchführung einer der drei folgenden Vorgänge, das
heisst, den Ein- bzw. Ausbau, die Verschiebung oder
die Verriegelung, der verschiedenen Bestandteile im
Verhältnis zueinander und zum Querträger (3)
angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass
- die zweite Führung (2) die Form eines
Klemmbackens aufweist und mit einer zweiten, geneigten
Auflagefläche (2e) versehen ist, die der ersten
Auflagefläche (2a) in bezug auf die Achse der
Zugstange (6) gegenüber liegt und mit einer zweiten,
geneigten Auflagefläche (1e) der ersten Führung (1)
in Berührung kommt, damit beim Spannen eine dritte
Auflagefläche (1g) der ersten Führung (1) gegen eine
Führungsfläche des Querträgers (3) richtungsmässig
grösstenteils rechtwinklig zur Achse der Zugstange (6)
gedrückt wird,
- die beiden Führungen (1, 2) mit Mitteln (12,
14) zur Verhinderung der Drehung derselben zueinander
auf der Zugstange (6) versehen sind,
- die Spannmittel (10) drei Stellungen (A, B,
C) umfassen, die jeweils im Verhältnis zu einem der
drei erwähnten Vorgänge definiert sind,
- ein elastischer Bestandteil (8) zwischen dem
Einsatzpunkt der Spannmittel (10) und der zweiten
Führung (2), zum Aufheben des Spiels und zur
Einhaltung der Spannkraft angeordnet ist.
2. Vorrichtung gemäss Patentanspruch 1, daduch
gekennzeichnet, dass die Spannmittel (10) einen Hebel
in der Form eines Drehnockens (10) umfasst, dessen
Drehachse (11) rechtwinklig zur Achse der Zugstange
(6) fest auf die Zugstange (6) montiert ist, dessen
Einsatzfläche drei geradlinige Abschnitte (A, B, C),
die untereinander durch abgerundete Abschnitte
verbunden sind, besitzt, wobei die geradlinigen
Abschnitte (A, B, C) um eine unterschiedliche Länge
L&sub1;, L&sub2;, L&sub3;, das heisst L&sub1; < L&sub2; < L&sub3;,
rechtwinklig zur Drehachse (11) abstehen, wobei L&sub1;
dem Ein- bzw. Ausbau, L&sub2; der Verschiebung und L&sub3;
der Verriegelung entspricht und die Spannmittel (10)
so gestaltet sind, dass der elastische Bestandteil (8)
bei Hinüberwechseln des Nockens (10) durch
Drehbewegung von einer Stellung zur anderen einer
Verlängerung oder Verkürzung unterworfen ist, die sich
zur Differenz zwischen je zwei der Abstände L&sub1;, L&sub2;
oder L&sub3; vor oder nach der Drehbewegung des Nockens
(10) proportional verhält, eine Variierung des
Berührungsdrucks zwischen den verschiedenen
Bestandteilen proportional zur eben derselben
Differenz herbeigeführt wird.
3. Vorrichtung gemäss einem der
Patentansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass
der Hebel aus zwei gleichen Nocken (10) besteht, die
in bezug auf die Achse der Zugstange (6) symmetrisch
angeordnet sind.
4. Vorrichtung gemäss einem der
Patentansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass
die dritte Auflagefläche (1g) der ersten Führung (1)
grösstenteils parallel zur Achse der Zugstange (6)
steht.
5. Vorrichtung gemäss einem der
Patentansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
eine metallische Unterlagsscheibe (9) zwischen dem
Einsatzpunkt des Nockens (10) und dem elastischen
Bestandteil in Form einer Elastomerbuchse (8) auf der
Zugstange eingelegt ist.
6. Vorrichtung gemäss einem der vorerwähnten
Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das
Profil der Auflagefläche (1a) der ersten Führung (1)
V-förmig gestaltet ist.
7. Vorrichtung gemäss einem der vorerwähnten
Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine
Druckfeder (17) zwischen den beiden Führungen (1, 2)
dieselben in der Richtung der Achse der Zugstange (6)
auseinanderdrückt.
8. Vorrichtung gemäss einem der vorerwähnten
Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das
Kopfstück (13) der Zugstange (6) mit einer T-förmigen
Kehlung (16) des Werkzeughalters (4) so im Eingriff
steht, dass eine Dreh- und Längsbewegung des Halters
(4) in bezug auf die erste Führung (1) ermöglicht
wird.
9. Vorrichtung gemäss einem der vorerwähnten
Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das
Kopfstück (13) der Zugstange (6) versenkbar oder
nichtversenkbar auf der Zugstange (6) angeordnet ist.
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