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Hintergrund der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft die Reduzierung von Signalisierungslast, wenn
eine Mehrmodus (zum Beispiel GSM/GPRS)-Mobilstation sich in einem
Paketfunknetz, wie beispielsweise GPRS registriert. Die Erfindung
wird im Zusammenhang mit einem Dualmodustelekommunikationssystem
beschrieben, welches zwei verschiedene Netze unterstützt. Um
die Beschreibung zu verdeutlichen, wird angenommen, dass das erste
Netz ein leitungsvermitteltes Netz ist (wie beispielsweise GSM)
und das zweite Netz ein paketvermitteltes Netz ist (wie beispielsweise GPRS).
Anstelle des GSM-Netzes, oder zusätzlich zu diesem, können auch
Derivate von GSM, wie beispielsweise DCS verwendet werden.
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Ein
allgemeiner Paketfunkdienst (GPRS, engl.: General Packet Radio Service)
ist ein neuer Dienst in dem GSM. Er ist einer der Elemente, der
in der GSM-Phase 2+ in dem ETSI (Europäisches Telekommunikationsstandardinstitut,
engl.: European Telecommunication Standard Institut) standardisiert
ist. Die GPRS-Betriebsumgebung umfasst einen oder mehrere Subnetzdienstbereiche,
die unter Verwendung eines GPRS Basisnetzes (engl.: Backbone Network)
untereinander verbunden sind. Ein Subnetz umfasst eine Anzahl von
Paketdatendienstknoten, welche hierin als GPRS-Unterstützungsknoten
(oder Agenten) bezeichnet werden und von denen jeder mit dem GSM-Mobilnetz so verbunden
ist, dass er Paketdatendienste für
Mobildatenstationen über
verschiedene Basisstationen, d. h. Zellen, bereitstellen kann. Ein
Zwischenmobilnetz stellt leitungsvermittelte oder paketvermittelte
Datenübertragung
zwischen einem Unterstützungsknoten
und den Mobildatenstationen bereit. Unterschiedliche Subnetze wiederum
sind mit einem externen Datennetz, zum Beispiel mit einem öffentlichen
Paketdatennetz PSPDN verbunden. Der GPRS-Dienst kann für eine effektive
Paketdatenübertragung
zwischen Mobildatenstationen und externen Datennetzen verwendet
werden, wenn das GSM-Netz als ein Zugangsnetz funktioniert. Ein Merkmal
des GPRS-Dienstnetzes
ist, dass es nahezu unabhängig
von dem GSM-Netz betrieben wird. Eine der Anforderungen, die an
den GPRS-Dienst gestellt
wird, ist die, dass er zusammen mit unterschiedlichen Typen von
externen PSPDN-Netzen, wie beispielsweise das Internet und X.25-Netzen
zusammenarbeiten muss. Mit anderen Worten sollte der GPRS-Dienst
und das GSM-Netz in der Lage sein, alle Benutzer zu bedienen, unabhängig davon, mit
welchem Typ von Datennetzen diese über das GSM-Netz verbunden
werden möchten.
Dies bedeutet, dass das GSM-Netz und der GPRS-Dienst verschiedene
Netzadressierungsverfahren und Datenpaketformate unterstützen und
verarbeiten müssen. Die
Datenpaketverarbeitung umfasst auch das Routen der Pakete in einem
Paketfunknetz. Zusätzlich sollten
die Benutzer in der Lage sein, von ihrem Heimat-GPRS-Netz zu einem
besuchten GPRS-Netz zu roamen.
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1 veranschaulicht
eine typische Anordnung in einem GPRS-Netz. Es versteht sich, dass die Architektur
der GPRS-Netze nicht so alt ist, wie die der GSM-Netze. Alle GPRS-Ausdrücke sollten
daher als beschreibende Ausdrücke
und nicht als begrenzende verstanden werden. Eine typische Mobilstation, die
eine mobile Datenstation bildet, umfasst eine Mobilstation MS eines
Mobilnetzes und einen tragbaren Computer PC, der mit der Datenschnittstelle
der MS verbunden ist. Die Mobilstation kann zum Beispiel ein Nokia
2110 sein, das von Nokia Mobile Phones Limited, Finnland, hergestellt
wurde. Durch eine PCMCIA Typ Nokia Zellulare Datenkarte (engl.:
Nokia Cellular Datacard), die von der Nokia Mobile Phones Ltd. hergestellt
wurde, kann die Mobilstation mit jedem portablen Personalcomputer
PC verbunden werden, vorausgesetzt, dass dieser einen PCMCIA-Karteneinschub
aufweist. Die PCMCIA-Karte stellt folglich dem PC einen Zugangspunkt
bereit, der das Protokoll der Telekommunikationsanwendung unterstützt, die
in dem PC ver wendet wird, wie beispielsweise CCITT X.25 oder Internetprotokoll
IP. Alternativ kann die Mobilstation direkt einen Zugangspunkt bereitstellen,
der das von der PC-Anwendung verwendete Protokoll bereitstellt.
Ferner kann eine Mobilstation 3 und ein PC 4 in
einer einzelnen Einheit integriert sein, innerhalb welcher die Anwendung
mit einem Zugangspunkt bereitgestellt wird, die das Protokoll unterstützt, das
von ihr verwendet wird. Ein Beispiel für eine derartige Mobilstation
mit einem integrierten Computer ist ein Nokia Communicator 9000,
hergestellt von der Nokia Mobile Phones Ltd., Finnland.
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Netzelemente
BSC und MSC sind von einem typischen GSM-Netz vorbekannt. Die Anordnung
von 1 umfasst einen einzelnen bedienenden GPRS-Unterstützungsknoten
SGSN (engl.: Serving GPRS Support Node). Der Unterstützungsknoten steuert
bestimmte Operationen des Paketfunkdienstes auf der Netzseite. Die
Operationen schließen
das Anmelden und Abmelden des Systems durch die Mobilstationen MS,
das Aktualisieren der Routingbereiche der Mobilstationen MS und
das Routing der Datenpakete, um Ziele zu korrigieren, mit ein. In
der vorliegenden Anmeldung soll der Ausdruck "Daten" in einem breiten Sinne so verstanden
werden, dass jede Information, die irgendwie in einem digitalen
Telekommunikationssystem übertragen
wird, darunter verstanden wird. Die Information kann Sprache umfassen,
die in digitaler Form kodiert ist, Datenkommunikation zwischen Computern,
Telefaxdaten, kurze Teile von Programmkode usw. Der SGSN-Knoten kann
an der Basisstation BTS, an einer Basisstationssteuerung BSC oder
an einer Mobilvermittlungsstelle MSC angeordnet sein oder kann gesondert
von all diesen Elementen sein. Die Schnittstelle zwischen dem SGSN-Knoten und der Basisstationssteuerung BSC
wird als eine GB-Schnittstelle
bezeichnet. Ein Bereich, der von einer Basisstationssteuerung BSC verwaltet
wird, wird als ein Basisstationsubsystem BSS (engl.: Base Station
Subsystem) bezeichnet.
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Das
Zwischenmobilnetz stellt paketvermittelte Datenübertragung zwischen einem Unterstützungsknoten
und einer Mobildatenstationausrüstung bereit.
Unterschiedliche Subnetzwerke sind wiederum mit einem externen Datennetz,
zum Beispiel mit einem PSPDN, über
einen spezifischen Gateway GPRS Unterstützungsknoten GGSN verbunden.
Die Paketdatenübertragung
zwischen Mobildatenstationen und externen Datennetzen wird daher
durch den GPRS-Dienst bewirkt, während
das GSM-Netz als ein Zugangsnetz fungiert. Alternativ kann der Gatewayknoten
GGSN durch einen Router ersetzt werden. Im Folgenden soll daher
der Ausdruck "Gatewayknoten
GGSN" so verstanden
werden, dass er sich auf eine Struktur bezieht, in welcher das Gateway
durch einen Router ersetzt wurde.
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In 1 umfasst
das GPRS-Netz, das mit dem GSM-Netz verbunden ist, eine Anzahl von
bedienenden GPRS-Unterstützungsknoten
und einen Gateway-GPRS-Unterstützungsknoten
GGSN. Die unterschiedlichen Unterstützungsknoten SGSN und GGSN
sind über
ein Intra-Betreiber-Basisnetz
untereinander verbunden. Es sollte verstanden werden, dass ein GPRS-Netz
jede beliebige Anzahl von Unterstützungsknoten SGSN und Gatewayknoten GGSN
umfassen kann.
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Jeder
Unterstützungsknoten
SGSN verwaltet einen Paketdatendienst in dem Bereich eines oder mehrerer
Knoten in einem zellularen Paketfunknetz. Um dies zu erreichen,
ist jeder Unterstützungsknoten SGSN
mit einem bestimmten lokalen Teil des GSM-Systems verbunden, typischerweise
mit einer Mobilvermittlungsstelle, aber in manchen Situationen kann
es bevorzugt sein, ihm direkt mit einem Basisstationsubsystem BSS
zu verbinden, d. h. mit einer Basisstationssteuerung BSC oder einer
Basisstation BTS. Eine Mobilstation MS in einer Zelle kommuniziert
mit einer Basisstation BTS über
eine Funkschnittstelle und weiter durch ein Mobilnetz mit dem Unterstützungs knoten
SGSN mit dem Dienstbereich, zu dem die Zelle gehört. Im Prinzip überträgt das Mobilnetz
zwischen dem Unterstützungsknoten
SGSN und der Mobilstation MS nur Pakete zwischen diesen zweien.
Für diesen
Zweck kann das Mobilnetz entweder eine leitungsvermittelte Verbindung
oder eine paketvermittelte Datenpaketübertragung zwischen einer Mobilstation
MS und einem bedienenden Unterstützungsknoten
SGSN bereitstellen. Ein Beispiel für eine leitungsvermittelte
Verbindung zwischen einer Mobilstation MS und einem Agenten ist
in
WO 95/08900 dargestellt.
Ein Beispiel für
eine paketvermittelte Datenübertragung
zwischen einer Mobilstation MS und einem Agenten ist in
WO 95/20283 dargestellt.
Ein Beispiel für
die Steuerung des Zugangs einer Mehrmodusmobilstation mit einem
DECT und einem GSM-Netz eines Telekommunikationssystems ist in
WO 97/40638 dargestellt.
Es sollte allerdings beachtet werden, dass ein Mobilnetz nur eine
physikalische Verbindung zwischen einer Mobilstation MS und einem
Unterstützungsknoten
SGSN bereitstellt und dass sein exakter Betrieb und Struktur für die vorliegende
Erfindung nicht relevant sind.
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Ein
Intra-Betreiber-Basisnetz 11, welches die SGSN und GGSN
des Betreibers miteinander verbindet, kann zum Beispiel unter Verwendung
eines lokalen Netzwerkes implementiert werden. Es sollte beachtet
werden, dass es auch möglich
ist, das GPRS-Netz
des Betreibers ohne ein Intra-Betreiber-Basisnetz zu implementieren,
zum Beispiel indem alle Merkmale in einem einzelnen Computer implementiert
sind; allerdings hat dies keinen Einfluss auf die Rufaufbauprinzipien
gemäß der vorliegenden Erfindung.
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Ein
Gateway GPRS-Knoten GGSN verbindet das GPRS-Netz des Betreibers
mit GPRS-Netzen anderer Betreiber und mit Datennetzen, wie beispielsweise
einem Inter-Betreiber-Basisnetz 12 oder einem IP-Netz.
Eine Interworking-Funktion IWF kann zwischen dem Gatewayknoten GGSN
und den anderen Netzen angeordnet sein, aber gewöhnlicherweise ist der GGSN
gleichzeitig die IWF. Das Inter-Betreiber-Basisnetz 12 ist
eines, durch welches die Gatewayknoten GGSN von unterschiedlichen
Betreibern miteinander kommunizieren können. Die Kommunikation wird
für die
Unterstützung
des GPRS-Roamings zwischen den unterschiedlichen GPRS-Netzen benötigt.
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Der
Gatewayknoten GGSN wird auch für
das Speichern der Aufenthaltsinformation der GPRS-Mobilstationen
verwendet. Der GGSN routet auch bei einer Mobilstation ankommende
(MT, engl.: Mobile Terminated) Datenpakete. Der GGSN enthält auch
eine Datenbank, die die Netzadresse der Mobilstation, zum Beispiel
in einem IP-Netz oder einem X.25-Netz (oder gleichzeitig in mehr
als einem Netzwerk) und die Mobilstationkennung in einem GPRS-Netz
miteinander verknüpft.
Wenn die Mobilstation von einer Zelle zu einer anderen Zelle innerhalb
des Bereiches eines Unterstützungsknotens
SGSN wandert (engl.: roams), wird eine Aufenthaltsaktualisierung
nur in dem Unterstützungsknoten
SGSN benötigt
und der Gatewayknoten GGSN muss nicht über die Aufenthaltsänderung
informiert werden. Wenn die Mobilstation von einer Zelle eines Unterstützungsknotens SGSN
zu einer Zelle eines anderen SGSN innerhalb des Bereiches desselben
oder eines anderen Betreibers wandert, wird eine Aufenthaltsaktualisierung auch
in dem (Heimat-)Gatewayknoten GGSN ausgeführt, um die Kennung des neuen,
besuchten Unterstützungsknoten
und die Kennung der Mobilstation zu speichern.
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Ein
Heimatregister HLR (engl.: Home Location Register) wird auch zur
Authentifizierung von Teilnehmern an dem Anfang einer GPRS-Sitzung
verwendet. Es enthält
eine Definition zwischen einer PDP (Paketdatenprotokoll) Adresse
(Adressen) eines Teilnehmers und die IMSI (Internationale Mobilteilnehmeridentität, engl.:
International Mobile Subscriber Identity) des Teilnehmers. In einem GSM-Netz
wird ein Teilnehmer auf Grundlage der IMSI identifiziert. In 1 ist
das HLR durch ein SS7 (Signalisierungssystem 7) verbunden,
zum Beispiel mit einer Mobilvermittlungsstelle MSC und einem Intra-Betreiber-Basisnetz. Zwischen
dem SS7-Signalisierungssystem und dem Intra-Betreiber-Basisnetz kann
es eine direkte Verbindung oder ein SS7-Gateway geben. Im Prinzip
kann das HLR paketvermittelte Nachrichten mit irgendeinem GPRS-Knoten
austauschen. Das Kommunikationsverfahren des HLR und seine Verbindung
mit dem GPRS-Netz sind allerdings für die Erfindung nicht wesentlich.
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In
der obigen Anordnung können
paketvermittelte Daten (kurz: Paketdaten) zu einer Mobilstation über eine
Luftschnittstelle übertragen
werden, wenn die Mobilstation, die durch das Netz gesteuert wird,
zuerst an eine richtige Art von Kanal gerichtet wurde, d. h. zu
einem Paketdatenübertragungskanal. Eine
Mobilstation, die die Paketdatenübertragung
unterstützt,
kann entweder nur für
die Übertragung
und den Empfang von Paketdaten ("GPRS
only") oder auch
für die Übertragung
herkömmlicher
leitungsvermittelter Sprache und anderen Diensten ("Multifunktionsstation", engl.: "Multi-function Terminal") geeignet sein.
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Eine "GPRS only" Mobilstation kann
in einer von drei unterschiedlichen Moden im Sinne der vorliegenden
Anwendung sein: einem BETRIEBSBEREIT (engl.: READY), einem WARTE-
(engl.: STANDBY) oder einem RUHE- (engl.: IDLE) Modus. Eine Mobilstation
in dem Betriebsbereitmodus ist mit einem Datenübertragungskanal verbunden
und bereit, Datenpakete zu übertragen
und/oder zu empfangen. Eine Mobilstation in dem Wartemodus lauscht auf
einem Paketdatenfunkrufkanal (engl.: Packet Data Paging Channel)
und nachdem sie ihre Pagingkennung empfangen hat, schaltet die Mobilstation
in den Betriebsbereitmodus. Eine Mobilstation in dem Ruhemodus unterstützt weder
die Übertragung
noch den Empfang von Paketdaten.
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Eine
Multifunktionsstation wird in dem Betriebsbereit- und dem Wartemodus
auf dieselbe Art und Weise wie die "GPRS only" Station betrieben, aber in dem Ruhemodus
unterstützt
sie herkömmliche
leitungsvermittelte Dienste.
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Wenn
Paketdaten zu einer Mobilstation gesendet werden, werden die Daten
zu dem richtigen GSM-Netz geroutet, indem sie über den Gatewayknoten GGSN
zu dem Unterstützungsknoten
SGSN geroutet werden, in welchem der Aufenthalt der Mobilstation
bekannt ist. Wenn die Mobilstation in dem Ruhemodus ist, ist ihr
Aufenthalt mit der Genauigkeit eines Routingbereiches RA bekannt.
Dementsprechend ist ihr Aufenthalt mit der Genauigkeit einer Zelle
bekannt, wenn die Mobilstation in dem Betriebsbereitmodus ist.
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Die 2 veranschaulicht
die Registrierung einer Mobilstation in dem System. 2 ist
aus der ETSI-Spezifikation GSM 03.60 (Version 5.2.0) genommen. Der
vorherige Unterstützungsknoten SGSN
und die Stelle MSC/VLR der Mobilstation werden "die alten" (engl.: "the old ones") genannt und deren aktuelle Entsprechung
werden "die neuen" (engl.: "the new ones") genannt. Bei Schritt 2-1 sendet
die Mobilstation eine ATTACH REQUEST ("Anschluss-Anforderungs-" bzw. Zuteilungsanfrage-)Nachricht.
Die Schritte 2-2 bis 2-5 sind weder notwendig
noch wesentlich für
die Erfindung und werden folglich hierin nicht beschrieben. In Schritt 2-6a sendet
der neue SGSN eine UPDATE LOCATION ("AKTUALISIERE AUFENTHALT") Nachricht an das Heimatregister
HLR, welches in Schritt 2-6b den Aufenthalt ("CANCEL LOCATION", "LÖSCHE AUFENTHALT") aus dem alten SGSN
löscht.
In Schritt 2-6c bestätigt
der alte "SGSN" (= ACK). In Schritt 2-6d empfängt der
neue SGSN Teilnehmerdaten von dem Heimatregister in einer Nachricht "INSERT SUBSCRIBER
DATA" ("FÜGE TEILNEHMERDATEN EIN") und sendet eine
Bestätigung
in Schritt 2-6e. In Schritt 2-6f empfängt der
neue SGSN eine Bestätigung
auf die Aufenthaltsaktualisierungsnachricht, welche in Schritt 2-6a gesendet
wurde.
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In
Schritt 2-7a sendet der neue SGSN eine LOCATION UPDATING
REQUEST ("AUFENTHALTSAKTUALISIERUNGSANFORDERUNG") an die neue Stelle
MSC/VLR. Die Schritte 2-7b bis 2-7g entsprechen
den Schritten 2-6a bis 2-6f. In Schritt 2-7h empfängt der
neue SGSN eine Bestätigung
auf die Aufenthaltungsaktualisierungsanforderung, die in Schritt 2-7a von
der neuen Stelle gesendet wurde. In Schritt 2-8 informiert
der neue SGSN die Mobilstation über
die Tatsache, dass die Anschlussanforderung (bzw. Zuteilungsanfrage),
die in Schritt 2-1 gesendet wurde, angenommen wurde. Die
folgenden Schritte 2-9 und 2-10 sind nicht wesentlich
für die
Erfindung und werden folglich nicht näher erklärt.
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Ein
Problem, das die oben beschriebene Anordnung betrifft, ist, dass
die GPRS-Seite des Systems keine teilnehmerspezifische Information
darüber
hat, ob ein bestimmter Teilnehmer Zugriff auf den Dienst auf der
GSM-Seite (MSC/VLR) hat. Wenn sich eine Mobilstation PC/MS in dem
System registriert, werden eine kombinierte GPRS/Nicht-GPRS IMSI Anschlussoperation
und möglicherweise
eine Aufenthaltsbereich-/Routingbereich (LA/RA)-Aktualisierung bei
dem Besucherregister MSC/VLR (engl.: Visitor Location Register)
ausgeführt.
Dies verursacht eine unnötige
Signalisierung zu dem MSC/VLR über die
Gs-Schnittstelle und ferner bei dem Heimatregister HLR über die
MAP-D-Schnittstelle, wenn der Teilnehmer nur ein GPRS-Teilnehmer ist.
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Ein
paralleles Problem taucht auf, wenn die GSM-Seite des Systems keine
teilnehmerspezifische Information darüber hat, ob ein bestimmter
Teilnehmer Zugang zu dem Dienst auf der GPRS-Seite (SGSN) hat. Dies verursacht unnötige Signalisierung,
wenn das VLR die Teilnehmerdaten verloren hat. Im Falle eines Rufes
zu einer Mobilstation (engl.: Mobile-Terminating Call) muss immer
eine Page an jeden SGSN-Knoten gesendet werden, da das MSC/VLR nicht
weiß,
ob der Teilnehmer einen GPRS-Dienst hat oder nicht.
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Kurzbeschreibung der Erfindung
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Ausführen
des Verfahrens bereitzustellen, das die oben erwähnten Probleme bezüglich des
unnötigen
Signalisierens beseitigt. Die Aufgaben der Erfindung werden durch
ein Verfahren und eine Vorrichtung erreicht, die durch das gekennzeichnet
sind, was in den unabhängigen Ansprüchen offenbart
ist. Bevorzugte Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen
offenbart.
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Zuallererst
basiert die Erfindung darauf, das Problem zu finden. Da das exzessive
Signalisieren, das durch herkömmliche
Lösungen
hervorgerufen wird, nicht notwendigerweise tatsächliche Fehlersituationen hervorruft
und GSM-/GPRS-Netze momentan nicht verwendet werden, ist es nicht
sonderlich einfach, das Problem zu erkennen. Zusätzlich dazu, das Problem zu
finden, basiert die Erfindung darauf, eine Lösung zu finden, welche weniger
Kompatibilitätsprobleme
und Veränderungen
an der Funktion anderer Netzelemente soweit wie möglich verursacht.
Es ist nicht wünschenswert,
große Änderungen
an den Definitionen der Netzelemente wegen eines relativ kleinen
Problems vorzunehmen.
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Die
Erfindung umfasst das Führen
eines teilnehmerspezifischen Zugangsparameters, der angibt, welche
Rechte der betreffende Teilnehmer in beiden Netzen hat. Der Zugangsparameter
wird an ein relevantes Netzelement bei der Registrierung in dem System übertragen.
Die Vorteile der Erfindung, wie beispielsweise die Verringerung
der Signalisierungslast, sind am größten, wenn das erste Netz und
das zweite Netz deutlich unterschiedliche Architekturen aufweisen.
Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das erste Netz ein leitungsvermitteltes
Netz (wie beispielsweise GSM, DSC usw.) ist und das zweite Netz ein
paketvermitteltes Netz (wie beispielsweise GPRS) ist.
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Ein
Vorteil des Verfahrens und der Anordnung der Erfindung ist, dass
sie ein nicht-naheliegendes Problem auf einfache Art und Weise löst. Mit
anderen Worten, beseitigt die Erfindung unnötige Signalisierungslast, wenn
eine Mobilstation sich in dem System registriert. Die Erfindung
stellt überraschenderweise
auch eine Lösung
für verschiedene
andere separate Probleme bereit, wie weiter unten beschrieben werden
wird.
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In Übereinstimmung
mit einem ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird der teilnehmerspezifische Zugangsparameter in
dem Heimatregister geführt.
Ein Vorteil dieses Ausführungsbeispieles ist,
dass keine Änderungen
in den Mobilstationen und ihren SIM-Karten benötigt werden.
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In Übereinstimmung
mit einem zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird der teilnehmerspezifische Zugangsparameter in
der Mobilstation geführt,
insbesondere in ihrer SIM-Karte (Teilnehmerkennungskarte, engl.:
Subscriber Identity Module). Ein Vorteil dieses Ausführungsbeispieles
ist, dass die Signalisierungslast beträchtlich verringert wird. Auf
der anderen Seite müssen Änderungen
an den Mobilstationen, zumindest an ihren SIM-Karten vorgenommen
werden.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Die
Erfindung wird detaillierter durch bevorzugte Ausführungsbeispiele
und unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben,
in welchen
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1 eine
Architektur eines GSM-/GPRS-Systems veranschaulicht;
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2 die
Registrierung einer Mobilstation in dem System gemäß dem Stand
der Technik veranschaulicht;
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3 die
Registrierung einer Mobilstation in dem System in Übereinstimmung
mit einem ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung veranschaulicht;
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4 veranschaulicht,
wie die Erfindung ein separates Problem löst, welches auftaucht, wenn
die Daten des Besucherregisters verschwinden.
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Detaillierte Beschreibung
bevorzugter Ausführungsbeispiele
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Die 3 veranschaulicht
die Registrierung einer Mobilstation in dem System gemäß der Lösung der
Erfindung. In 3 haben dieselben Zahlen dieselbe
Bedeutung, wie in 2, ausgenommen, wenn es Änderungen
in den Nachrichten gibt, wobei in diesem Fall die erste Zahl einer
Nachricht 3 ist. Ein Zugangsparameter PARAM der Erfindung
gibt an, ob der Teilnehmer Zugang zu dem GSM-Netz, dem GPRS-Netz
oder beiden Netzen hat. In Übereinstimmung
mit einem ersten Ausführungsbeispiel
wird der Zugangsparameter in den Teilnehmerdaten des Heimatregisters
HLR geführt.
In der Figur entspricht die Nachricht 3-6d der Nachricht 2-6d,
die im Zusammenhang mit 2 beschrieben wurde, ausgenommen,
dass ein Zugangsparameter PARAM in Übereinstimmung mit der Erfindung
zu der Nachricht 3-6d gehört. In diesem Fall wird angenommen,
dass der Teil nehmer nur Zugang zu dem GPRS-Netz hat. Da der neue
SGSN weiß,
dass der Teilnehmer keinen Zugang zu dem GSM-Netz hat, werden die
Schritte 2-7a bis 2-7h nicht benötigt, wenn
die Lösung
der Erfindung verwendet wird. Statt der Nachricht 2-8,
wird die Nachricht 3-8 ATTACH RESPONSE verwendet, welche
Information an die Mobilteilnehmer unter Berücksichtigung der Tatsache weiterleitet,
dass dieser nur GPRS-Rechte besitzt. Die Nachricht 2-10 wird nicht
benötigt.
Es ist nicht notwendig, Daten an einen Teilnehmer zu übertragen,
der keine GSM-Rechte bei
dem Besucherregister der neuen Stelle besitzt.
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In Übereinstimmung
mit einem zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird der spezifische Zugangsparameter in der Mobilstation
geführt,
insbesondere in ihrer SIM-Karte. In dem Fall entscheidet eine Mobilstation,
deren SIM-Karte Information nur über
die GPRS-Rechte besitzt, unabhängig,
nicht einmal den Versuch zu unternehmen, sich in dem GSM-Netz zu
registrieren. Die Verringerung der Signalisierungslast ist vollständig, da
es keine Signale in einem Signalisierungsdiagramm entsprechend der 3 geben
würde.
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4 veranschaulicht
wie die Erfindung ein weiteres separates Problem löst. Die 4 veranschaulicht
den Aufbau eines Rufes an eine Mobilstation (engl.: Mobile Terminating
Call), wenn die Daten des Besucherregisters VLR verschwunden sind,
zum Beispiel während
der Ausstattungswartung oder Programmaktualisierung. In Schritt 4-1 fragt
das HLR eine Aufenthaltsnummer (engl.: roaming number) von dem VLR
an. In Schritt 4-2 fragt das VLR Authentifizierungsdaten
von dem HLR an. In Schritt 4-3 fragt das VLR das HLR an,
die verlorenen Daten zurückzusenden.
In dem optionalen Schritt 4-4 wird der Teilnehmer unter
Ablaufverfolgung gesetzt (engl.: "Set Under Trace"). In Schritt 4-5 sendet das
HLR die Teilnehmerdaten an das VLR in der Nachricht INSERT SUBSCRIBER
DATA ("FÜGE TEILNEHMERDATEN EIN"). (Der Zugangsparameter
PARAM, der in Schritt 4-5 veranschaulicht ist, existiert
nicht in der Funktionalität
gemäß dem Stand
der Technik.) In Schritt 4.7 empfängt die Mobilstation MS einen
Ruf an die Mobilstation oder eine Kurznachricht über die Stelle MSC. Allerdings
hat das Besucherregister nicht die Teilnehmeraufenthaltsdaten und
folglich fragt es in Schritt 4-8 die Zentrale an, nach
der Mobilstation zu suchen (SEARCH FOR MS, "Suche nach MS"). In Übereinstimmung mit dem Stand
der Technik muss eine Page an die Mobilstation in Schritt 4-9 über jedes
der Basisstationsysteme BSS1 bis BSSn unter der Stelle MSC gesendet werden und
auch über
jeden der Unterstützungsknoten
SGSN1 bis SGSNn.
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In Übereinstimmung
mit der Erfindung ist der oben beschriebene teilnehmerspezifische
Zugangsparameter PARAM, welcher angibt, ob der Teilnehmer Zugang
zu dem GSM-Netz, dem GPRS-Netz oder beiden Netzen hat, mit der Nachricht 4-5 verknüpft. In
Schritt 4-9 kann das Paging einer Mobilstation wesentlich
verringert werden, wenn das Paging auf das Netz (GSM und/oder GPRS)
begrenzt ist, zu welchem der betreffende Teilnehmer Zugang hat. Wenn
der Teilnehmer keinen Zugang zu dem GPRS-Netz hat, ist das Paging über die
SGSN-Knoten unnötig.
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Die
Erfindung löst
auch andere Probleme. In Übereinstimmung
mit dem Stand der Technik kann ein Betreiber den Zugang eines Teilnehmers
nicht explizit auf nur ein Netz beschränken, wenn der Teilnehmer einen
Kurznachrichtendienst SMS verwendet, da dieselben Teilnehmerdaten
sowohl an der GSM- als auch an der GPRS-Seite des Netzes gültig sind. Da
der Teilnehmer sich sowohl in dem GSM- als auch dem GPRS-Netz registrieren
kann, kann er Ressourcen von beiden Netzen (zum Beispiel von temporären Registern)
reservieren, obwohl die Dienste nur eines Netzes für den Teilnehmer
zusätzlich
zu dem Kurznachrichtendienst verfügbar sind (zum Beispiel nur
GSM + SMS oder GPRS + SMS).
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Da
gemäß der Erfindung
der Parameter, der angibt, zu welchem Netz der Teilnehmer Zugang
hat (GSM, GPRS oder beide) explizit für den Teilnehmer gesetzt werden
kann, kann der Betreiber die Verwendung des Systems optimieren.
Dies betrifft insbesondere Teilnehmer des Kurznachrichtendienstes.
In Übereinstimmung
mit dem Stand der Technik ermöglicht
die SMS-Einschreibung
in dem Heimatregister sowohl Zugang zu dem GSM- als auch dem GPRS-Netz. In Übereinstimmung
mit der Erfindung kann der Betreiber die Verwendung des Systems
optimieren, indem er die Teilnehmer, die nur Zugang zu dem GPRS-Netz
und Kurznachrichtendienst haben, auf den Status "nur GPRS-Netz erlaubt" setzt.
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Die
Erfindung verringert auch die Verwendung der Netzressourcen, indem
sie einen Teilnehmer davon abhält,
sich in einem falschen Netz zu registrieren (GSM oder GPRS). Wenn
der Teilnehmer zum Beispiel ein GPRS-Teilnehmer ohne den Kurznachrichtendienst
ist, versucht er vielleicht, sich in dem GSM-Netz zu registrieren, welches das Netz
unnötig
belastet.
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Für den Fachmann
ist es offensichtlich, dass sich mit fortschreitender Technologie
das erfinderische Konzept auf verschiedene Arten und Weisen ausführen lässt. Folglich
sind die Erfindung und ihre Ausführungsbeispiele
nicht auf die oben beschriebenen Beispiele beschränkt, sondern
sie können
innerhalb des Schutzbereiches der Ansprüche variieren.