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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Säurekomponente-Entfernungsmittel
für ein
Gas, ein Verfahren zu dessen Herstellung und ein Verfahren zum Entfernen
von Säurekomponenten
aus einem Gas.
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Es
ist bekannt, gelöschten
Kalk als ein Säurekomponente-Entfernungsmittel
zu verwenden, um Chlorwasserstoff oder ein Schwefeloxid in einem
Abgas zu absorbieren und zu entfernen, das z.B. von einer Abfallverbrennungsanlage
ausgetragen wird. In einem solchen Fall wird gelöschter Kalk in einem Abgasaustragweg von
der Verbrennungsanlage in einem Bereich mit Temperaturen von 150
bis 300°C
verteilt, worauf ein Sammeln mit einem Beutelfilter oder einer elektrischen
Staubsammeleinrichtung durchgeführt
wird, wodurch Säurekomponenten
entfernt werden.
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Es
ist jedoch erforderlich, gelöschten
Kalk in einer überschüssigen Menge
der 3- bis 4-fachen Äquivalentmenge
bezogen auf das Reaktionsäquivalent
zu verwenden, wodurch die Menge des Staubabfalls zunehmen wird.
Ferner wird der Staub mittels Beton verfestigt und der verfestigte
Staub benötigt
Deponieraum für die
Endentsorgung. Das Produkt der Umsetzung von Chlorwasserstoff und
gelöschtem
Kalk ist ein Calciumchlorid, das wasserlöslich ist, wodurch das Reaktionsprodukt
durch Lösen
in Wasser entfernt werden kann. Ein Teil des im Überschuss zugesetzten gelöschten Kalks
wird jedoch Ätzkalk
bilden, der wasserunlöslich
ist, und demgemäß wird nur
ein kleiner Teil der Effekte der Staubverminderung durch Wasser
erhältlich
sein. Ferner werden sich während
der Behandlung einer wässrigen
Calciumchloridlösung
an der Endentsorgungsstelle Calciumabscheidungen bilden, was Schwierigkeiten
verursacht.
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Ferner
ist bekannt, Natriumhydrogencarbonat als das Säurekomponente-Entfernungsmittel
anstelle von gelöschtem
Kalk zu verwenden. In einem solchen Fall wird nicht umgesetztes
Natriumhydrogencarbonat Natriumcarbonat bilden, das wasserlöslich ist,
und demgemäß ist es
zur Verminderung des Staubs effektiv. Beispielsweise beschreibt
EP 0 740 577 ein Säurekomponente-Entfernungsmittel,
das eine Zusammensetzung umfasst, die Natriumhydrogencarbonat in
einer Menge von mehr als 98 Gew.-% und Natriumcarbonat in einer
Menge von weniger als 2 Gew.-% enthält. Es ist beschrieben, dass
der mittlere Teilchendurchmesser der Zusammensetzung höchstens
50 μm, vorzugsweise
10 bis 30 μm
beträgt.
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Natriumhydrogencarbonat
ist jedoch im Vergleich zu gelöschtem
Kalk teuer und es war daher erwünscht,
Natriumhydrogencarbonat, das eine hohe Reaktivität aufweist und Effekte mit
einer geringen Menge bereitstellt, in einem industriellen Maßstab bei
geringen Kosten bereitzustellen. Ferner ist es erwünscht, dass das
Säurekomponente-Entfernungsmittel
ohne die Installation eines Entstaubers verwendet werden kann, dass
es einfach und stabil in ein zu behandelndes Gas injiziert werden
kann, dass es gut in dem Gas verteilt werden kann, dass die Reaktionsgeschwindigkeit
hoch ist und dass eine Langzeitlagerung in einem Lagertank oder
einem Lagerraum an der Betriebsstelle möglich ist.
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Ferner
wird Schwefeltrioxid, das in einem Abgas enthalten ist, das z.B.
während
des Betriebs eines Kessels mit einem Brennstoff, der einen Schwefelgehalt
aufweist, erzeugt wird, mit Wasserdampf reagieren, der in dem Abgas
enthalten ist, so dass ein Schwefelsäurenebel gebildet wird, der
weißen
Rauch, violetten Rauch oder weiße
Dämpfe
erzeugt, wenn er in die Luft ausgetragen wird, und eine Luftverschmutzung
verursacht. Um die Schwefeltrioxidkomponente zu entfernen, wurde
dem Brennstoff im Vorhinein eine Aufschlämmung, bei der z.B. ein Oxid
oder Hydroxid von Calcium oder Magnesium in einem organischen Lösungsmittel verteilt
war, zugesetzt, um eine Schwefeltrioxidbildung zu verhindern, oder
um Schwefeltrioxid nach der Verbrennung zu neutralisieren. Bei solchen
Verfahren ist es jedoch wahrscheinlich, dass sich die Zusätze auf
einem Wärmetauscher
in dem Kessel abscheiden, und wenn eine große Menge der Abscheidung der
Zusätze darauf
vorliegt, wird der Betrieb des Kessels behindert, und demgemäß kann kaum
eine große
Menge der Zusätze
verwendet werden.
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Um
ferner Schwefeltrioxid in einem Abgas aktiv zu entfernen, wurde
ein Pulver des vorstehend genannten Oxids oder Hydroxids oder eine
Aufschlämmung
in das Abgas bzw. einen Rauchabzugskanal injiziert, nachdem das
Abgas durch eine Luftvorheizeinrichtung hindurch getreten ist. In
dem Fall, bei dem das Pulver selbst durch dieses Verfahren injiziert
wird, wird die Quantität
schlecht sein und es ist wahrscheinlich, dass kein stabiler Effekt
erhältlich
ist, da ein feines Pulver mit einer schlechten Fluidität von dem
Lagertank ausgetragen wird und das Pulver z.B. mittels einer Schneckeneinspeisungsvorrichtung
als Verdrängungspulvertransportvorrichtung
injiziert wird. Ferner ist es in dem Fall des Injizierens der Aufschlämmung wahrscheinlich,
dass sich das Pulver, das in der Aufschlämmung enthalten ist, auf der
Transportleitung zum Injizieren der Aufschlämmung abscheidet und diese
verstopft, wodurch das Verfahren kaum stabil durchgeführt werden
kann.
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Als
das Säurekomponente-Entfernungsmittel
z.B. für
eine Abfallverbrennungsanlage wurde herkömmlich gelöschter Kalk verwendet. Obwohl
gelöschter
Kalk kostengünstig
erhältlich sein
kann, gibt es Probleme bezüglich
der Abfallentsorgung, wie z.B. eine Zunahme von wasserunlöslichem
Staub als Abfall oder die Erzeugung von Calciumabscheidungen in
dem Sickerwasser an der Endentsorgungsstelle. Ferner ist es in dem Fall
der Verwendung von Natriumhydrogencarbonat, da es teuer ist, erforderlich,
die Reaktionseffizienz zu erhöhen
und die zu verwendende Menge zu vermindern. Ferner kann dann, wenn
die zu verwendende Menge vermindert werden kann, die eingesetzte
Vorrichtung verkleinert werden und der zu behandelnde Staub kann vermindert
werden.
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Andererseits
ist es in dem Fall der Verwendung z.B. von Magnesiumoxid zur Entfernung
von Säurekomponenten
in einem Kesselabgas, wie z.B. Schwefeltrioxid oder Schwefelsäurenebel
auf der Basis von Schwefeltrioxid (diese werden nachstehend generisch
als SO3-Komponente
bezeichnet), erforderlich, eine überschüssige Menge
an Magnesiumoxid zuzusetzen, da Magnesiumoxid auch eine niedrige
Reaktionseffizienz aufweist. In einem solchen Fall wird nicht umgesetztes
Magnesiumoxid im Abgas verbleiben und kann Probleme bei der Nachbehandlung
verursachen, da Magnesiumoxid eine geringe Löslichkeit in Wasser aufweist. Ferner
ist es schwierig, die Injektionsmenge des Pulvers zu quantifizieren
und demgemäß war es
erwünscht, ein
Säurekomponente-Entfernungsmittel
zu entwickeln, das stabil und quantitativ auf das Abgas bzw. in
den Rauchabzugskanal gesprüht
werden kann.
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US-A-5,424,077 beschreibt
eine comikronisierte Hydrogencarbonatsalzzusammensetzung, bei der
es sich um ein Gemisch von Bestandteilen mit einer Teilchengröße zwischen
etwa 0,01 bis 1,0 μm
handelt.
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DE 196 21 492 A1 beschreibt
ein Verfahren zum Vermindern des Gehalts an Dioxin und Furan in
Abgas und die Verwendung des zurückbleibenden
Filterstaubs.
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WO 95/19835 beschreibt eine
feste, pulverförmige
reaktive Zusammensetzung zum Reinigen eines Chlorwasserstoff-enthaltenden
Gases, die 98 Gew.-% Natriumhydrogencarbonat und weniger als 2 Gew.-% Natriummonocarbonat
umfasst und eine Teilchengrößenverteilung
aufweist, die durch einen mittleren Teilchendurchmesser von weniger
als 0,050 mm und eine Teilchengrößensteigung
von weniger als 5 definiert ist.
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Unter
diesen Umständen
ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Säurekomponente-Entfernungsmittel
industriell bereitzustellen, das Säurekomponenten, wie z.B. Chlorwasserstoff,
Schwefeloxid, wie z.B. SO3, Stickstoffoxid
oder Fluorwasserstoff, aus einem Abgas effektiv entfernen kann,
mit dem eine Abfallentsorgung einfach durchgeführt werden kann und das die
Abfallmenge vermindern kann.
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Die
Lösung
des vorstehend genannten technischen Problems wird durch Bereitstellen
des in den Ansprüchen
charakterisierten Gegenstands erreicht.
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Insbesondere
stellt die vorliegende Erfindung ein Säurekomponente-Entfernungsmittel
bereit, umfassend Natriumhydrogencarbonat mit einem Volumen-basierten
mittleren Teilchendurchmesser von 1 bis 9 μm, wie durch eine Laser-Diffraktions-
und Streumethode gemessen, wobei das Natriumhydrogencarbonat eine Porenverteilung
in dessen Pulverbett, wie durch eine Quecksilberpenetrationsmethode
gemessen, aufweist, wobei das Volumen von Poren mit Porendurchmessern
in einem Bereich von 1 bis 10 μm
mindestens 0,4 cm3/g beträgt.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Säurekomponente-Entfernungsmittel
wird der mittlere Teilchendurchmesser des Natriumhydrogencarbonats
durch den Wert des Volumen-basierten mittleren Teilchendurchmessers,
der unter Verwendung eines Laser-Diffraktions- und Streu-Teilchengrößenanalysegeräts gemessen
wird, dargestellt. Nachstehend wird der mittlere Teilchendurchmesser
durch den Wert dargestellt, der mit diesem Verfahren gemessen worden
ist, falls nichts anderes angegeben ist. In der vorliegenden Beschreibung
wird der mittlere Teilchendurchmesser unter Verwendung eines Microtrack
FRA9220 gemessen, das von NIKKISO CO., LTD. hergestellt wird. Für eine ergänzende Untersuchung
bedeutet der Volumen-basierte mittlere Teilchendurchmesser das gleiche
wie ein Masse-basierter mittlerer Teilchendurchmesser, da Natriumhydrogencarbonat
eine homogene Dichte aufweist.
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Das
erfindungsgemäße Säurekomponente-Entfernungsmittel
reagiert mit Säurekomponenten,
die in einem Gas vorliegen, und entfernt die Säurekomponenten aus dem Gas.
Die zu entfernenden Säurekomponenten
sind nicht speziell beschränkt
und das erfindungsgemäße Säurekomponente-Entfernungsmittel
kann auf verschiedene Säurekomponenten
angewandt werden, wie z.B. Chlorwasserstoff, Schwefeldioxid, Schwefeltrioxid,
Fluorwasserstoff und Stickstoffoxide. Insbesondere wenn das erfindungsgemäße Säurekomponente-Entfernungsmittel
auf eine Chlor-enthaltende Verbindung, wie z.B. Chlorwasserstoff,
oder eine SO3-Komponente angewandt wird,
ist die Reaktionseffizienz hoch und es kann verglichen mit einem
herkömmlichen
Säurekomponente-Entfernungsmittel
einfach gehandhabt werden. Nachstehend wird die vorliegende Erfindung bezüglich Chlorwasserstoff
erläutert.
Das Gleiche gilt jedoch für
die anderen Säurekomponenten.
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Durch
die Verwendung von Natriumhydrogencarbonat werden dann, wenn Natriumhydrogencarbonatteilchen
durch Kalzinieren in Natriumcarbonat umgewandelt werden, die Teil chen
porös und
reagieren effektiv mit Chlorwasserstoff, wodurch Chlorwasserstoff
effektiv entfernt werden kann. Die vorliegenden Erfinder haben die
Teilchengrößen, die
Porenverteilungen und die Formen von Natriumhydrogencarbonat und
Natriumcarbonat vor und nach der Kalzinierung detailliert gemessen
und untersucht und gefunden, dass die Reaktionseigenschaften der
porösen
Struktur, die erhalten wird, wenn die Teilchen porös werden,
mit Chlorwasserstoff durch die mittlere Teilchengröße des Natriumhydrogencarbonats
empfindlich beeinflusst werden, und die vorliegende Erfindung wurde
gemacht.
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In
dem erfindungsgemäßen Säurekomponente-Entfernungsmittel
liegt der mittlere Teilchendurchmesser des Natriumhydrogencarbonats
innerhalb eines Bereichs von 1 bis 9 μm. Wenn der mittlere Teilchendurchmesser
des Natriumhydrogencarbonats 9 μm übersteigt,
werden dann, wenn das Natriumhydrogencarbonat zur Bildung von Natriumcarbonat
kalziniert wird, schwammartige Natriumcarbonatteilchen mit feinen
Poren mit Durchmessern von höchstens
mehreren 10 nm erhalten, während
das Profil der Außenoberfläche des
Natriumhydrogencarbonats aufrechterhalten wird. Andererseits werden
dann, wenn der mittlere Teilchendurchmesser des Natriumhydrogencarbonats
höchstens
9 μm beträgt, Poren
mit relativ großen
Durchmessern bezogen auf die Teilchengrößen gebildet, und demgemäß werden
die Oberflächen
der Teilchen signifikant aufgeraut und unregelmäßige Profile werden erhalten.
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Das
Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass dann, wenn
Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von höchstens
9 μm zur
Erzeugung von Natriumcarbonat kalziniert wird, die vorstehend genannte
spezielle Porenstruktur erhalten werden kann, und dass die Porenstruktur
zur Absorption eines Säuregases
extrem effektiv ist. Obwohl im Stand der Technik ein Beispiel zur
Absorption eines Säuregases
durch Natriumhydrogencarbonat, das eine große Teilchengröße aufweist,
beschrieben worden ist, wurde Natriumhydrogencarbonat mit einem
mittleren Teilchendurchmesser von höchstens 9 μm nicht verwendet, und es war
nicht bekannt, dass sich die Porenstruktur und die Teilchenform
des Natriumcarbonats nach der Kalzinierung ändern, wenn die Teilchengröße des Natriumhydrogencarbonats
klein gemacht wird.
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Die
vorliegenden Erfinder gehen davon aus, dass es dann, wenn die Teilchen
in dem Luftstrom verstreut werden oder wenn die Teilchen durch einen
Beutelfilter eingefangen werden, so dass ein Teilchenabscheidungsbett
gebildet wird, und Gase der Säurekomponenten,
wie z.B. Chlorwasserstoff, durch die Teilchen hindurch treten, wahrscheinlich
ist, dass aufgrund der vorstehend beschriebenen Form eine Diffusion
der Säurekomponenten
in die Oberflächen
von Teilchen und die Reaktion zwischen den Säurekomponenten und den Teilchen
stattfinden, wodurch eine gute Reaktion mit den Säurekomponenten
beschleunigt werden kann. Der mittlere Teilchendurchmesser des Natriumhydrogencarbonats
beträgt
mehr bevorzugt höchstens
8 μm.
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Die
Untergrenze des mittleren Teilchendurchmessers des Natriumhydrogencarbonats
ist im Hinblick auf die Reaktivität mit den Säurekomponenten nicht speziell
beschränkt.
Wenn der mittlere Teilchendurchmesser jedoch kleiner als 1 μm ist, neigen
die Teilchen dazu, aneinander anzuhaften, und keine angemessene
Fluidität
kann aufrechterhalten werden, und zwar selbst dann nicht, wenn ein
Anti-Zusammenbackmittel, wie es nachstehend beschrieben wird, damit
verwendet wird, oder es kann erforderlich sein, eine große Menge
des Anti-Zusammenbackmittels
zuzusetzen. Ferner können
für eine
industrielle Herstellung die Betriebskosten und die Anlagenkosten,
die für
ein Mahlen erforderlich sind, übermäßig sein.
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Das
Natriumhydrogencarbonat in dem erfindungsgemäßen Säurekomponente-Entfernungsmittel weist
eine Porenverteilung, die mittels einer Quecksilberpenetrationsmethode
gemessen wird, in dessen Pulverbett auf, wobei das Volumen der Poren
mit Porendurchmessern in einem Bereich von 1 bis 10 μm mindestens
0,4 cm3/g beträgt. In der vorliegenden Beschreibung
wird die Porenverteilung im Pulverbett, die mittels einer Quecksilberpenetrationsmethode
gemessen wird, durch den Wert dargestellt, der mit einer Quecksilberpenetrationsmethode
bezüglich
des Pulverbetts des Natriumhydrogencarbonats gemessen wird. Insbesondere
wird die Messung bezüglich
eines Pulverbetts durchgeführt,
das durch geringfügiges
Abschütteln
von 0,25 g des Pulvers von einem Spatel in eine zylindrische Zelle
mit einem Durchmesser von 15 mm und einer Höhe von 30 mm gefüllt wird.
Nachstehend wird das Volumen von Poren durch den Wert dargestellt,
der durch dieses Verfahren gemessen wird, falls nichts anderes angegeben
ist.
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Ferner
ist das Natriumhydrogencarbonat in dem erfindungsgemäßen Säurekomponente-Entfernungsmittel
vorzugsweise derart, dass dann, wenn es bei 200°C für 1 Stunde kalziniert wird,
das resultierende Natriumcarbonat die gleichen Pulvereigenschaften
wie das Natriumhydrogencarbonat aufweist. Insbesondere weist das
erhaltene Natriumcarbonat eine Porenverteilung, die mittels einer
Quecksilberpenetrationsmethode gemessen wird, in dessen Pulverbett
auf, wobei das Volumen der Poren mit Porendurchmessern in einem
Bereich von 1 bis 10 μm
mindestens 0,4 cm3/g beträgt.
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Der
Kalzinierungsvorgang zur Umwandlung des Natriumhydrogencarbonats
in Natriumcarbonat wird derart durchgeführt, dass 5 g des Natriumhydrogencarbonats
dünn auf
einer Laborschale mit einem Durchmesser von 60 mm verstreut werden,
auf etwa 200°C
vorgewärmt werden
und dann in einem Heißluftumwälztrockner,
der bei 200°C
gehalten wird, belassen werden, wobei die Laborschale nach 1 Stunde
entnommen wurde.
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Wenn
das Volumen der Poren des Natriumhydrogencarbonats und des Natriumcarbonats
mit Porendurchmessern innerhalb eines Bereichs von 1 bis 10 μm innerhalb
des vorstehend genannten Bereichs liegt, kann ein starker Effekt
zur Entfernung der Säurekomponenten
erhalten werden. Obwohl der Mechanismus des Auftretens des Effekts
nicht klar verstanden worden ist, wird davon ausgegangen, dass die
Einfachheit der Diffusion der Säurekomponenten
in dem Säurekomponente-Entfernungsmittel
mit dem Volumen von Poren mit Porendurchmessern innerhalb eines
Bereichs von 1 bis 10 μm
zusammenhängt.
Insbesondere wird davon ausgegangen, dass es bei dem erfindungsgemäßen Säurekomponente-Entfernungsmittel,
da der mittlere Teilchendurchmesser des Natriumhydrogencarbonats
höchstens
9 μm beträgt, dann,
wenn das Natriumhydrogencarbonat in Natriumcarbonat umgewandelt
wird, wahrscheinlich ist, dass Poren mit großen Durchmessern von mindestens
1 μm gebildet
werden, wodurch die Teilchen signifikant aufgeraut werden und unregelmäßige Profile
aufweisen, und demgemäß eine Diffusion
des Gases leicht stattfinden wird.
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Wenn
der mittlere Teilchendurchmesser des Natriumhydrogencarbonats 9 μm übersteigt,
werden sich in dem resultierenden Natriumcarbonat Poren mit Durchmessern
von mindestens 1 μm
nicht oder nur in einem kleinen Anteil bilden. Wenn beispielsweise
Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von 83 μm
1 Stunde bei 200°C
kalziniert wird, weist das resultierende Natriumcarbonat ein Volumen
von Poren mit Porendurchmessern von 0,1 bis 1,0 μm von 0,30 cm3/g
und ein Volumen von Poren mit Porendurchmessern von 1,0 bis 10 μm von 0,04
cm3/g auf. Ferner weist dann, wenn Natriumhydrogencarbonat
mit einem mittleren Teilchendurchmesser von 21 μm 1 Stunde bei 200°C kalziniert
wird, das resultierende Natriumcarbonat ein Volumen von Poren mit
Porendurchmessern von 0,1 bis 1,0 μm von 0,28 cm3/g
und ein Volumen von Poren mit Porendurchmessern von 1,0 bis 10 μm von 0,24
cm3/g auf.
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Insbesondere
weisen die meisten Poren Porendurchmesser von 0,1 bis 1,0 μm auf und
die Form ist derart, dass die Teilchen relativ feine Poren aufweisen.
Demgemäß müssen die
Säurekomponenten
in einen feinen und langen Weg diffundieren, wodurch die Diffusion
der Säurekomponenten
lange dauern wird, was für die
Reaktion nachteilig ist. Andererseits beträgt das Volumen von Poren mit
Porendurchmessern von 1,0 bis 10 μm,
bei denen davon ausgegangen wird, dass sie zur Entfernung der Säurekomponenten
in einem kurzen Zeit raum effektiv sind, weniger als 0,4 cm3/g, und demgemäß besteht eine Tendenz dahingehend,
dass die Leistungen zur Absorption der Säurekomponenten schlecht sind.
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Wenn
Natriumhydrogencarbonat bei einer Temperatur von mindestens 100°C kalziniert
wird, wird es in Natriumcarbonat umgewandelt. Beispielsweise wird
bezüglich
Natriumhydrogencarbonat und des resultierenden Natriumcarbonats,
das durch Kalzinieren des Natriumhydrogencarbonats bei 200°C für 1 Stunde
erhalten wird, keine signifikante Änderung der mittleren Teilchengröße vor und
nach der Kalzinierung festgestellt. Insbesondere bezüglich des
Natriumhydrogencarbonats mit einem mittleren Teilchendurchmesser
in einem Bereich von 0,7 bis 50 μm
wurde gemäß den Untersuchungen
der vorliegenden Erfinder festgestellt, dass sich die mittlere Teilchengröße vor und
nach der Kalzinierung nicht signifikant ändert.
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Die
Differenz des tatsächlichen
Volumens zwischen Natriumhydrogencarbonat (Molekulargewicht: 84,01,
Dichte: 2,19 g/cm3) und Natriumcarbonat
(Molekulargewicht: 105,99, Dichte: 2,53 g/cm3),
das aus dem Natriumhydrogencarbonat erhältlich ist, beträgt 0,33
cm3/g, bezogen auf das Gewicht des Natriumcarbonats. Insbesondere
wenn das Natriumhydrogencarbonat in Natriumcarbonat umgewandelt
wird, während
die äußere Form
beibehalten wird, beträgt
das Volumen der Poren des Natriumcarbonats 0,33 cm3/g.
Wenn das Natriumcarbonat mit Chlor-wasserstoff unter Bildung von
Natriumchlorid (Molekulargewicht: 58,44, Dichte: 2,161 g/cm3) reagiert, wird das tatsächliche
Volumen geringfügig
zunehmen, wodurch das Volumen der Poren abnehmen wird. Gemäß einer
Berechnung verbleibt jedoch immer noch ein Volumen der Poren von
0,19 cm3/g. Dies ist ein Grund dafür, warum
Natriumhydrogencarbonat verglichen mit einem Säurekomponente-Entfernungsmittel
des Calciumtyps, wie z.B. gelöschter
Kalk, eine hohe Reaktivität
aufweist und im Wesentlichen vorteilhaft ist.
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Bezüglich eines
herkömmlichen
Säurekomponente-Entfernungsmittels
des Calciumtyps wird das während
des Verfahrens zum Behandeln der Säurekomponenten im Überschuss
verwendete Säurekomponente-Entfernungsmittel
zusätzlich
zu Calciumchlorid wasserunlösliche
Calciumsalze erzeugen, die einen festen Abfall erzeugen. Andererseits
ist bezüglich
des erfindungsgemäßen Säurekomponente-Entfernungsmittels das
Produkt in dem Verfahren zum Behandeln der Säurekomponenten z.B. im Fall
von Chlorwasserstoff vorwiegend Natriumchlorid und Natriumcarbonat.
Demgemäß können sie,
wenn sie von Asche von z.B. anderen Schwermetallen abgetrennt worden
sind, in Wasser gelöst
und behandelt werden, wodurch die Menge an festen Abfällen vermindert
werden kann. Obwohl diesbezüglich
ein Säurekomponente-Entfernungsmittel
des Kaliumtyps ebenfalls vorteilhaft ist, weist das Säurekomponente-Entfernungsmittel
des Kaliumtyps eine starke Feuchtigkeitsabsorption auf. Ferner ist
es auch im Hinblick auf den Kaufpreis vorteilhafter, Natriumhydrogencarbonat
zu verwenden.
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In
der beigefügten
Zeichnung ist die 1 ein Flussdiagramm, das ein
herkömmliches
Verfahren zum Behandeln eines Abgases veranschaulicht, das durch
Verbrennen in einem Kessel erhalten worden ist.
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Nachstehend
wird die vorliegende Erfindung detailliert unter Bezugnahme auf
die bevorzugten Ausführungsformen
beschrieben.
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Das
erfindungsgemäße Säurekomponente-Entfernungsmittel
kann z.B. durch Mahlen von Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren
Teilchendurchmesser von mindestens 50 μm, so dass es einen mittleren Teilchendurchmesser
von höchstens
9 μm aufweist,
hergestellt werden. Das Mahlverfahren kann entweder ein Trockenmahlen
oder ein Nassmahlen sein.
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In
dem Fall des Trockenmahlens ist es bevorzugt, z.B. eine Mahlvorrichtung
des Aufpralltyps (eine Mahlvorrichtung, bei der sich z.B. ein Flügel mit
einer hohen Geschwindigkeit dreht), eine Strahlmühle (eine Mahlvorrichtung,
bei der ein aufprallender Luftstrom verwendet wird) oder eine Kugelmühle zu verwenden.
Es ist mehr bevorzugt, das Natriumhydrogencarbonat mittels einer
Mahlvorrichtung des Aufpralltyps, die mit einem Luftklassierer ausgestattet
ist, zu mahlen, um Teilchen zu klassieren, die aus der Mahlvorrichtung
ausgetragen werden, und große
Teilchen zu der Mahlvorrichtung zurückzuführen, da das Natriumhydrogencarbonat mit
einer gewünschten
Teilchengröße mit einer
hohen Ausbeute erhalten werden kann. Ferner ist es auch bevorzugt,
eine Strahlmühle
zu verwenden, da diese zum Mahlen zum Erhalten feiner Teilchen geeignet
ist und das Natriumhydrogencarbonat mit einer gewünschten
Teilchengröße mit einer
hohen Ausbeute erhalten werden kann, ohne große Teilchen durch Sieben zu
entfernen.
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In
dem Fall des Nassmahlens ist es bevorzugt, z.B. eine Rührerkugelmühle oder
eine Kugelmühle
zu verwenden. Es ist besonders bevorzugt, Natriumhydrogencarbonat
in einer Flüssigkeit
zu verteilen, die im Wesentlichen kein Natriumhydrogencarbonat auflöst und die
nicht denaturiert wird, um eine Aufschlämmung zu erhalten, die Aufschlämmung einem
Nassmahlen durch eine Rührerkugelmühle oder
eine Kugelmühle
zu unterziehen und das resultierende Natriumhydrogencarbonat zu
trennen, gefolgt von einem Trocknen, da ein Natriumhydrogencarbonat
mit einer geringen mittleren Teilchengröße erhalten werden kann. Als
Flüssigkeit,
die im Wesentlichen kein Natriumhydrogencarbonat auflöst, ist
eine Flüssigkeit
bevorzugt, die durch die Alkalinität des Natriumhydrogencarbonats
nicht denaturiert wird und die eine niedrige Viskosität aufweist.
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Eine
solche Flüssigkeit
kann z.B. Methanol, Ethanol, Aceton oder C4F9OCH3 sein. Die Flüssigkeit,
die im Wesentlichen kein Natriumhydrogencarbonat auflöst, ist
vorzugsweise eine Flüssigkeit
mit einer Löslichkeit des
Natriumhydrogencarbonats von höchstens
3 Masse-%, mehr bevorzugt eine Flüssigkeit mit einer Löslichkeit
von höchstens
1 Masse-%.
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Das
erfindungsgemäße Säurekomponente-Entfernungsmittel
kann zusätzlich
zu dem Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von 1 bis 9 μm
eine andere Säurekomponente-Entfernungskomponente
enthalten, wie z.B. Kaliumhydrogencarbonat, gelöschten Kalk, Calciumcarbonat
oder Zeolith, ein Adsorptionsmittel, wie z.B. Aktivkohle, oder ein
Anti-Zusammenbackmittel, wie z.B. Siliziumdioxid oder Diatomeenerde.
Das Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von 1 bis 9 μm
ist in einer Menge von vorzugsweise mindestens 70 Masse-% in dem
Säurekomponente-Entfernungsmittel
enthalten.
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Das
erfindungsgemäße Säurekomponente-Entfernungsmittel
wird koagulieren, wenn es für
einen langen Zeitraum gelagert wird, da verglichen mit einem herkömmlichen
Säurekomponente-Entfernungsmittel
Natriumhydrogencarbonat mit einer geringen Teilchengröße dafür verwendet
wird. Obwohl das erfindungsgemäße Säurekomponente-Entfernungsmittel
direkt von einem Lagertank einem zu behandelnden Gas zugeführt werden
kann, bestehen Befürchtungen
dahingehend, dass dann, wenn das Natriumhydrogencarbonat koaguliert,
eine Tendenz dahingehend besteht, dass die Fluidität als Pulver
abnimmt und dass sich der Austrag aus dem Lagertank verschlechtert,
oder dass die Verteilung in einem Abgas bzw. einem Rauchabzugskanal schlechter
wird, wodurch die Reaktivität
mit den Säurekomponenten
abnehmen wird. Demgemäß ist es
bevorzugt, dem Säurekomponente-Entfernungsmittel
ein Anti-Zusammenbackmittel zuzusetzen. Durch den Zusatz des Anti-Zusammenbackmittels
wird die Fluidität
aufrechterhalten und die Lagerung des Säurekomponente-Entfernungsmittels
in dem Lagertank wird ermöglicht.
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Als
das Anti-Zusammenbackmittel ist ein Siliziumdioxidpulver, wie z.B.
hochdisperses Siliziumdioxid bzw. Kieselpuder oder Weißruß, ein basisches
Magnesiumcarbonat, Calciumcarbonat oder Diatomeenerde bevorzugt.
Besonders bevorzugt ist ein feines Siliziumdioxid, das als hochdisperses
Siliziumdioxid bezeichnet wird, da Effekte mit einer geringen Menge
erhalten werden können.
Der Gehalt des Anti-Zusammenbackmittels beträgt vorzugsweise 0,1 bis 5 Masse-%,
besonders bevorzugt 0,3 bis 2 Masse-%, bezogen auf die Gesamtmenge
des Säurekomponente-Entfernungsmittels,
einschließlich
des Anti-Zusammenbackmittels, obwohl die optimale Menge von dem
Grad des Mahlens oder den Lagerbedingungen des Natriumhydrogencarbonats
abhängt.
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Als
hochdisperses Siliziumdioxid stehen eines, auf das eine Hydrophobiebehandlung
angewandt worden ist, und ein hydrophiles hochdisperses Siliziumdioxid,
auf das eine Hydrophiliebehandlung angewandt worden ist, zur Verfügung. Wenn
ein hydrophobes Siliziumdioxid, auf das eine Hydrophobiebehandlung
angewandt worden ist, verwendet wird, wird ein kleiner Teil des
Säurekomponente-Entfernungsmittels
auf Wasser schwimmen, wenn es nach der Behandlung der Säurekomponenten
in Wasser gelöst
wird, obwohl sich die Fluidität
des Säurekomponente-Entfernungsmittels
in dem Gas verbessern wird. Demgemäß ist es bevorzugt, ein hydrophiles,
hochdisperses Siliziumdioxid z.B. für die Behandlung eines Abgases
in einem Kessel zu verwenden, der mit einer Nassabgasbehandlungsvorrichtung
ausgestattet ist.
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Um
ferner eine Koagulation des erfindungsgemäßen Säurekomponente-Entfernungsmittels
zu verhindern, kann zusätzlich
zu den vorstehend genannten Verfahren ein Verfahren genannt werden,
bei dem 10 bis 30 Masse-% Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren
Teilchendurchmesser von mindestens 50 μm zugesetzt werden. Das durch
dieses Verfahren erhältliche
Säurekomponente-Entfernungsmittel
enthält
vorzugsweise Natriumhydrogencarbonat mit zwei Peaks in Bereichen
von 1 bis 9 μm
und von 50 bis 200 μm
in einer Volumenbasierten mittleren Teilchendurchmesserverteilung,
die unter Verwendung eines Laser-Diffraktions- und
Streu-Teilchengrößenanalysegeräts gemessen
wird, und Natriumhydrogencarbonat mit Teilchengrößen von mehr als 44 μm in einer
Menge von 10 bis 30 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmenge. Anstelle
des Messens der Menge, die 44 μm übersteigt,
mit einem Laser-Diffraktions- und Streu-Teilchengrößenanalysegerät, kann
die Menge von großen
Teilchen als Masseprozentsatz auf der Basis einer Siebmethode gemessen
werden. Da der Kristall von Natriumhydrogencarbonat nicht porös oder hohl
ist, kann der Masseprozentsatz den gleichen Wert wie der Volumenprozentsatz
aufweisen. Konkret wird eine Menge, die 45 μm übersteigt, mit einer Siebmethode
gemessen, bei der ein Sieb mit einer Maschengröße von 45 μm eingesetzt wird. Wenn diese Siebmethode
eingesetzt wird, beträgt
der Gehalt des erfindungsgemäßen Säurekomponente-Entfernungsmittels
an Natriumhydrogencarbonat, dessen Teilchengröße 45 μm übersteigt, vorzugsweise 10
bis 30 Masse-%, bezogen auf das Säurekomponente-Entfernungsmittel,
und es ist bevorzugt, dass die Größenverteilungshäufigkeitskurve
dieses Säurekomponente-Entfernungsmittels,
die mit einem Laser-Diffraktions-
und Streu-Teilchengrößenanalysegerät gemessen
wird, zwei Peaks aufweist, wobei der eine Peak im Bereich von 1
bis 9 μm liegt
und der andere Peak im Bereich von 50 bis 200 μm liegt.
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Der
Gehalt des Natriumhydrogencarbonats mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von 50 bis 200 μm
beträgt
vorzugsweise 10 bis 30 Masse-%, bezogen auf das Säurekomponente- Entfernungsmittel.
Wenn der Gehalt des Natriumhydrogencarbonats mit einem mittleren
Teilchendurchmesser von 50 bis 200 μm weniger als 10 Masse-% beträgt, ist
kein wesentlicher Effekt zur Verbesserung der Fluidität erhältlich.
Wenn der Gehalt des Natriumhydrogencarbonats mit einem mittleren
Teilchendurchmesser von 50 bis 200 μm 30 Masse-% übersteigt,
kann sich die Effizienz zur Entfernung der Säurekomponenten verschlechtern.
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In
dem Fall, bei dem Natriumhydrogencarbonat mit einem so großen mittleren
Teilchendurchmesser zugesetzt wird, wird sich das Säurekomponente-Entfernungsmittel
selbst (das Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von 1 bis 9 μm
und das Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von 50 bis 200 μm)
oder ein Reaktionsprodukt davon mit Säuregasen in Wasser lösen. Demgemäß kann der
Gehalt an wasserunlöslichen
Stoffen nach der Behandlung der Säurekomponenten vermindert werden
und die Erzeugung von Staub aufgrund des Anti-Zusammenbackmittels
in der Form feiner Pulver kann verglichen mit einem Fall unterdrückt werden,
bei dem ein Anti-Zusammenbackmittel
mit einer niedrigen Löslichkeit
in Wasser, wie z.B. ein Siliziumdioxidpulver, ein basisches Magnesiumcarbonat,
Calciumcarbonat oder Diatomeenerde, verwendet wird. Ferner kann
das Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von mindestens 50 μm
zusammen mit dem Anti-Zusammenbackmittel, wie z.B. hochdispersem
Siliziumdioxid, verwendet werden. In einem solchen Fall beträgt der Gehalt
des Anti-Zusammenbackmittels vorzugsweise 0,1 bis 5 Masse-%, bezogen
auf die Gesamtmenge des Säurekomponente-Entfernungsmittels,
einschließlich
des Anti-Zusammenbackmittels und des Natriumhydrogencarbonats mit
einem mittleren Teilchendurchmesser von 50 bis 200 μm. In einem
solchen Fall kann die Zugabemenge des Anti-Zusammenbackmittels verglichen
mit einem Fall, bei dem kein Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren
Teilchendurchmesser von 50 bis 200 μm zugesetzt wird, vermindert
werden.
-
Das
Gas, das die Säurekomponenten
enthält,
die mit dem erfindungsgemäßen Säurekomponente-Entfernungsmittel
behandelt werden können,
kann z.B. ein Abgas, das Chlorwasserstoff oder Fluorwasserstoff
z.B. von einer Verbrennungsanlage für Industrieabfall, Hausmüll oder
medizinischem Abfall, wie z.B. Polyvinylchlorid, enthält, ein
Abgas, das Schwefeloxide, insbesondere Schwefeltrioxid enthält, z.B.
von einem Kessel in einem Kraftwerk, das einen Brennstoff nutzt,
der einen Schwefelgehalt aufweist, wie z.B. einen fossilen Brennstoff,
ein Verbrennungsgas, das Stickstoffoxide enthält, oder ein Gas sein, das
Säurekomponenten aufweist,
die damit als Verunreinigungen in dem Herstellungsverfahren für ein Produkt
gemischt sind.
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Als
Verfahren zum Entfernen der Säurekomponenten
in dem Gas unter Verwendung des erfindungsgemäßen Säurekomponente-Entfernungsmittels
ist ein Verfahren bevorzugt, bei dem das erfindungsgemäße Säurekomponente-Entfernungsmittel
in dem Gas, das die Säurekomponenten
enthält,
verteilt wird, worauf durch einen Beutelfilter gesammelt wird. In
diesem Verfahren wird eine Filterschicht aus dem Säurekomponente-Entfernungsmittel
auf der Oberfläche
des Beutelfilters gebildet, wodurch die Säurekomponenten effektiv entfernt
werden können.
Obwohl die Temperatur des Gases, das die Säurekomponenten enthält, vorzugsweise
höher ist
als der Säure-Taupunkt,
ist die Temperatur im Hinblick auf die Unterdrückung der Dioxinbildung vorzugsweise
niedrig. Insbesondere beträgt
sie bevorzugt 100 bis 200°C.
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Nachstehend
wird ein weiteres spezifisches Verfahren zur Entfernung der Säurekomponenten
in einem Gas unter Verwendung des erfindungsgemäßen Säurekomponente-Entfernungsmittels
bezüglich
eines Verfahrens zum Behandeln von Schwefeloxiden, insbesondere
der SO3-Komponente, in einem Abgas, das durch
die Verbrennung eines Brennstoffs, der einen Schwefelgehalt aufweist,
in einem Kessel erzeugt wird, unter Bezugnahme auf die 1 erläutert. Die 1 ist
ein Flussdiagramm, das ein herkömmliches
Verfahren zum Behandeln eines Abgases, das durch die Verbrennung
in einem Kessel erhalten worden ist, veranschaulicht.
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Ein
Abgas mit hoher Temperatur, das durch Verbrennen in einem Kessel 1 erzeugt
worden ist, wird durch einen ersten Rauchabzugskanal 6 zu
einer Luftvorheizeinrichtung 2 transportiert und einem
Wärmetausch
mit Luft zur Verbrennung, die zu dem Kessel 1 transportiert
wird, unterzogen. Dann wird das Abgas durch einen zweiten Rauchabzugskanal 7 zu
einer elektrischen Staubsammeleinrichtung 3 transportiert
und Staub, der in dem Abgas enthalten ist, wird durch statische
Elektrizität
entfernt. Die elektrische Staubsammeleinrichtung 3 wird
abhängig
von den in dem Abgas enthaltenen Komponenten gegebenenfalls nicht
verwendet. Das Abgas, das durch die elektrische Staubsammeleinrichtung
geleitet worden ist, wird durch einen dritten Rauchabzugskanal 8 zu
einer Entschwefelungseinrichtung 4 geleitet und z.B. SO2 wird z.B. durch eine Magnesiumhydroxidaufschlämmung entfernt.
Dann wird das Abgas durch einen vierten Rauchabzugskanal 9 zu einem
Schornstein 5 transportiert und aus dem Schornstein 5 ausgetragen.
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Wenn
das Abgas in der vorstehend beschriebenen Weise ausgetragen wird,
kann das Phänomen
auftreten, dass eine lange Wolke von weißem Rauch oder violettem Rauch
von dem Schornstein 5 aufsteigt. Es wird davon ausgegangen,
dass dies vorwiegend durch einen Schwefelsäurenebel verursacht wird, der
durch die Reaktion von SO3, das in dem Abgas enthalten
ist, mit Wasserdampf, der in der Luft oder dem Abgas in den Rauchabzugskanälen oder
der Entschwefelungseinrichtung 4 enthalten ist, gebildet
wird. Demgemäß kann die
Erzeugung von weißem
Rauch oder violettem Rauch durch Zugeben des erfindungsgemäßen Säurekomponente-Entfernungsmittels
zu dem Abgas zum Entfernen von SO3 und des
Schwefelsäurenebels
verhindert werden.
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In
dem vorstehend genannten Verfahren wird das Natriumhydrogencarbonatpulver
mindestens einem der vier Rauchabzugskanäle zugesetzt und der Rauchabzugskanal,
dem das Pulver zugesetzt wird, wird abhängig vom Zweck optional ausgewählt. Zur
Entfernung der SO3-Komponente ist es bevorzugt,
das Säurekomponente-Entfernungsmittel
einem Rauchabzugskanal vor der Entschwefelungseinrichtung zuzusetzen,
und es ist besonders bevorzugt, das Mittel dem dritten Rauchabzugskanal 8 zuzusetzen.
Das Gas in dem Rauchabzugskanal wird vorzugsweise bei mindestens
60°C gehalten.
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Ferner
kann durch Zusetzen des Säurekomponente-Entfernungsmittels
zu dem zweiten Rauchabzugskanal 7 zwischen der Luftvorheizeinrichtung 2 und
der elektrischen Staubsammeleinrichtung 3 das Ausfallen
eines Säurestaubs
unterdrückt
werden, ein Aufladungsversagen der elektrischen Staubsammeleinrichtung 3 kann
unterdrückt
werden und Ammoniak kann vermindert werden. In dem Fall der Unterdrückung des Ausfallens
eines Säurestaubs
ist es bevorzugt, das Säurekomponente-Entfernungsmittel
in einer Menge von 1 bis 10 Masse-%, bezogen auf die Staubmenge,
zuzusetzen.
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In
dem Fall der Entfernung der SO3-Komponente
aus dem vorstehend genannten Abgas wird das Natriumhydrogencarbonatpulver
in einer Menge von vorzugsweise 0,5 bis 5 Äquivalenten, vorzugsweise in
einer Menge von 2 bis 4 Äquivalenten
bezogen auf die SO3-Komponente, die in dem Gas enthalten
ist, zugesetzt. Wenn die Menge weniger als 0,5 Äquivalente beträgt, kann
die SO3-Komponente nicht angemessen entfernt werden.
Das Natriumhydrogencarbonat in der vorliegenden Erfindung weist
verglichen z.B. mit Magnesiumhydroxid eine hohe Reaktionseffizienz
auf und demgemäß kann eine
Menge des Natriumhydrogencarbonats von etwa 5 Äquivalenten die SO3-Komponente
nahezu vollständig
entfernen.
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Ferner
ist es für
ein solches Verfahren effektiv, das Anti-Zusammenbackmittel zuzusetzen,
um das Austragen des Natriumhydrogencarbonats aus dem Lagertank
glatt durchzuführen,
das Säurekomponente-Entfernungsmittel
dem Rauchabzugskanal quantitativ zuzuführen und das Natriumhydrogencarbonat
in dem Rauchabzugskanal glatt zu verteilen. Insbesondere kann die
Gegenwart des Anti-Zusammenbackmittels die Koagulation des Natriumhydrogen carbonats
unterdrücken,
wodurch das Natriumhydrogencarbonat gut in dem Gas verteilt werden
kann. Als Ergebnis kann eine hohe Reaktionseffizienz aufrechterhalten
werden.
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In
einem solchen Fall besteht das Anti-Zusammenbackmittel vorzugsweise
aus feinen Teilchen mit einem mittleren Teilchendurchmesser von
0,005 bis 0,1 μm.
Wenn die feinen Teilchen, die einen solchen durchschnittlichen Teilchengrößenbereich
aufweisen, als das Anti-Zusammenbackmittel
zugesetzt werden, haften die feinen Teilchen an der Oberfläche der
Natriumhydrogencarbonatteilchen, wodurch eine Koagulation der Natriumhydrogencarbonatteilchen
mit anderen Teilchen verhindert werden kann.
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Ferner
ist, wie es vorstehend erwähnt
worden ist, Siliziumdioxid als Anti-Zusammenbackmittel, das in dem Säurekomponente-Entfernungsmittel
enthalten ist, bevorzugt, und in manchen Fällen ist hydrophiles Siliziumdioxid
mit einer guten Verteilbarkeit in Wasser besonders bevorzugt. Obwohl
hydrophobes Siliziumdioxid stärkere
Effekte bezüglich
der Verbesserung der Fluidität
des Natriumhydrogencarbonats aufweist als hydrophiles Siliziumdioxid,
kann in einem Absorptionsturm einer Schornstein-Gasentschwefelungseinrichtung
in einem Kessel z.B. hydrophobes Siliziumdioxid auf der Oberfläche des
vorliegenden Wassers koagulieren, so dass eine Schicht darauf gebildet
wird, und die Schicht kann ein Schäumen verursachen. Da Siliziumdioxid hydrophil
ist, wenn keine Hydrophobiebehandlung darauf angewandt worden ist,
kann in diesem Fall insbesondere hochdisperses Siliziumdioxid, auf
das keine Hydrophobiebehandlung angewandt worden ist, zweckmäßig als
Anti-Zusammenbackmittel verwendet werden.
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Andererseits
wird in dem Fall des trockenen Behandelns des Gases das vorstehend
genannte Problem selbst dann nicht vorliegen, wenn hydrophobes Siliziumdioxid
als Anti-Zusammenbackmittel
enthalten ist. Da ferner der Gehalt an hydrophobem Siliziumdioxid,
das nach der Abgasbehandlung auf Wasser schwimmt, gering ist, wenn
das Säurekomponente-Entfernungsmittel,
das hydrophobes Siliziumdioxid enthält, z.B. für die Abgasbehandlung in einer
Abfallverbrennungsanlage verwendet wird, kann der resultierende
Staub durch Lösen
in Wasser behandelt werden. In einem solchen Fall können die
schwimmenden Komponenten z.B. mittels Filtration entfernt werden.
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Nachstehend
wird die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf Beispiele detaillierter
beschrieben. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die vorliegende
Erfindung keinesfalls auf solche spezifischen Beispiele beschränkt ist.
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Beispiel 1
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Natriumhydrogencarbonat
mit einem mittleren Teilchendurchmesser von 92 μm (von Asahi Glass Company,
Ltd. hergestellt, das Gleiche gilt nachstehend) wurde mittels einer
Aufprall-Mahlvorrichtung,
die mit einem Luftklassierer ausgestattet war (ACM Pulverisiervorrichtung,
Modell ACM10A, von HOSOKAWA MICRON CORP. hergestellt), gemahlen,
während
das aus der Mahlvorrichtung ausgetragene Natriumhydrogencarbonat
klassiert wurde und große
Teilchen wieder zu der Mahlvorrichtung zurückgeführt wurden, um Natriumhydrogencarbonat
mit einem mittleren Teilchendurchmesser von 9 μm zu erhalten. Durch diese Mahlvorrichtung
wurden in einer Stunde 150 kg des Natriumhydrogencarbonats so gemahlen,
dass es die vorstehend genannte mittlere Teilchendurchmessergröße aufwies
und es wurden keine großen
Teilchen durch Sieben entfernt.
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Beispiel 2 (Vergleichsbeispiel)
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500
kg Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von 92 μm
wurden 1 Stunde einem Feinmahlen mit einer Hochgeschwindigkeits-Rotationsstiftmühle (Jiyu-Mühle, Modell M-5, von Nara Machinery
Co., Ltd. hergestellt) zum Mahlen durch Stoß und Rückstoß zwischen einem Stift, der
an einer Scheibe befestigt war, die sich mit hoher Drehzahl drehte,
und einem Stift, der an einer feststehenden Scheibe befestigt war,
unterzogen, und große
Teilchen wurden durch ein Sieb mit einer Sieböffnung von 180 μm entfernt,
um Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von 38 μm
zu erhalten. Die Ausbeute betrug 83 %. Obwohl die großen Teilchen
der Mahlvorrichtung wieder zugeführt
werden können,
um das Mahlen erneut durchzuführen,
wird das Verfahren verglichen mit der Mahlvorrichtung im Beispiel
1 kompliziert sein. Ferner beträgt
die Untergrenze der Teilchengröße für ein industrielles
Klassieren einer großen
Menge der Teilchen unter Verwendung eines Siebs im Wesentlichen
etwa 45 μm,
und Natriumhydrogencarbonat mit einer Teilchengröße von höchstens 9 μm ist kaum erhältlich.
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Beispiel 3 (Vergleichsbeispiel)
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1000
kg Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von 92 μm
wurden 1 Stunde einem Feinmahlen mit einer Hochgeschwindigkeits-Rotationshammermühle (Zerkleinerer
Modell C-20, von Fuji Paudal Co., Ltd. hergestellt) zum Mahlen durch
einen Hammer, der mit hoher Drehzahl rotierte, unterzogen, und große Teilchen
wurden durch ein Sieb mit einer Sieböffnung von 100 μm entfernt,
um Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von 28 μm
zu erhalten. Die Ausbeute betrug 8 %.
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Beispiel 4
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6
kg Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von 92 μm
wurden 1 Stunde einem Feinmahlen mit einer Strahlmühle (Einzelbahn-Strahlmühle, Modell
STJ-200, von Seishin
Kogyo hergestellt) unterzogen, um Natriumhydrogencarbonat mit einem
mittleren Teilchendurchmesser von 4 μm zu erhalten. Es war keine
Entfernung großer
Teilchen durch Sieben erforderlich und nahezu die gesamte Menge
konnte als Produkt erhalten werden.
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Beispiel 5
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Natriumhydrogencarbonat
mit einem mittleren Teilchendurchmesser von 92 μm wurde unter Verwendung einer
Aluminiumoxid-Kugelmühle
einem Nassmahlen unterzogen. Die Kugelmühle war eine Laborkugelmühle mit
einem Innenvolumen von 866 cm3 und 430 cm3 oder eine Masse von 782 g Aluminiumoxidkugeln mit
Durchmessern von 10 bis 15 mm wurde(n) darin eingebracht. 60 g des
vorstehend genannten Natriumhydrogencarbonats und 200 g Ethanol
wurden darin eingebracht und das Mahlen wurde 24 Stunden bei 100 U/min
durchgeführt,
um eine Aufschlämmung
eines feinen Pulvers von Natriumhydrogencarbonat zu erhalten. Die
erhaltene Aufschlämmung
von Natriumhydrogencarbonat wurde dünn in eine Wanne aus rostfreiem
Stahl eingebracht, worauf mit einem explosionsgeschützten Trockner
5 Stunden bei 40°C
ein Belüftungstrocknen durchgeführt wurde,
um Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von 8 μm
zu erhalten.
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Beispiel 6
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180
g Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren Durchmesser von 92 μm wurden
in 600 g C4F9OCH3 verteilt bzw. dispergiert, worauf ein Nassmahlen
unter Verwendung einer Rührerkugelmühle durchgeführt wurde,
um eine Aufschlämmung
eines feinen Pulvers von Natriumhydrogencarbonat zu erhalten. Die Rührerkugelmühle wies
ein Innenvolumen von 1400 cm3 auf, war aus
Zirkoniumoxid hergestellt und wies ein scheinbares Volumen von Zirkoniumoxidkugeln
mit einem mittleren Durchmesser von 0,65 mm von 1120 cm3 auf,
die darin eingebracht waren. Die Pulverisierung wurde 20 min bei
2500 U/min durchgeführt.
Die Aufschlämmung
von Natriumhydrogencarbonat wurde dünn in eine Wanne aus rostfreiem
Stahl eingebracht, worauf mit einem explosionsgeschützten Trockner
5 Stunden bei 40°C
ein Be lüftungstrocknen
durchgeführt
wurde, um Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von 1,5 μm
zu erhalten.
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Beispiel 7 (Vergleichsbeispiel)
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Eine
Aufschlämmung
von Natriumhydrogencarbonat wurde in der gleichen Weise wie im Beispiel
6 erhalten, jedoch wurden Zirkoniumoxidkugeln mit einem mittleren
Durchmesser von 0,3 mm verwendet und das Mahlen wurde 30 min durchgeführt. Das
Trocknen wurde in der gleichen Weise wie im Beispiel 6 durchgeführt, um
Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von 0,5 μm
zu erhalten.
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Messung der Porengrößenverteilung
-
Die
Porenverteilung in dem Pulverbett des Natriumhydrogencarbonats mit
einem mittleren Teilchendurchmesser von 9 μm, das im Beispiel 1 erhalten
worden ist, wurde unter Verwendung einer Porengrößenmessvorrichtung des Quecksilberpenetrationstyps
(Micromeritic Poresizer 9310, von Shimadzu Corp. hergestellt) gemessen.
Die Ergebnisse sind in der Tabelle 1 gezeigt und als Volumen von
Poren mit Porendurchmessern von weniger als 0,01 μm, von 0,01
bis 0,1 μm,
von 0,1 bis 1 μm,
von 1 bis 10 μm
und über
10 μm dargestellt.
Ferner wurde bezüglich
dieses Natriumhydrogencarbonats die Porengrößenverteilung auch mit einem Stickstoffadsorptionsverfahren
gemessen. Die Messung mit dem Stickstoffadsorptionsverfahren wurde
unter Verwendung einer Porengrößenverteilungsmessvorrichtung
des Stickstoffgasadsorptionsmengenmesstyps (Bellsoap 28, von Nippon
Bell hergestellt) gemessen. Die Ergebnisse sind in der gleichen
Weise in der Tabelle 1 gezeigt.
-
In
der Tabelle 1 ist das Volumen von Poren gemäß der Quecksilbermethode ein
Volumen von Poren, das mit der Quecksilberpenetrationsmethode gemessen
worden ist, und das Volumen von Poren gemäß der Stickstoffmethode ist
ein Volumen von Poren, das mit der Stickstoffadsorptionsmethode
gemessen worden ist. Bezüglich
des Volumens von Poren gemäß der Stickstoffmethode
können
Abschnitte mit Porendurchmessern von mindestens 1 μm nicht gemessen
werden und werden in der Tabelle 1 als „–" angegeben. Das Gleiche gilt für die folgende
Tabelle 2. Tabelle 1
Porendurchmesser
(μm) | Volumen
von Poren gemäß Quecksilbermethode
(cm3/g) | Volumen
von Poren gemäß Stickstoffmethode
(cm3/g) |
weniger
als 0,01 | 0,014 | 0,004 |
0,01
bis 0,1 | 0,010 | 0,007 |
0,1
bis 1 | 0,007 | 0 |
1
bis 10 | 0,712 | – |
über 10 | 0,044 | – |
-
Aus
der Tabelle 1 ist ersichtlich, dass der größte Teil der Poren in diesem
Natriumhydrogencarbonat Porendurchmesser, die mit der Quecksilberpenetrationsmethode
gemessen worden sind, von 1 bis 10 μm aufwies.
-
Sowohl
aufgrund des Volumens von Poren gemäß der Quecksilbermethode als
auch aufgrund des Volumens von Poren gemäß der Stickstoffmethode wurde
bestätigt,
dass im Wesentlichen keine Pore mit einem Porendurchmesser von weniger
als 0,1 μm
vorlag.
-
Dieses
Natriumhydrogencarbonat wurde zum Kalzinieren 1 Stunde bei 200°C in einem
Trockner mit konstanter Temperatur belassen, worauf Natriumcarbonat
mit einem mittleren Teilchendurchmesser von 9 μm erhalten wurde. Bezüglich des
Natriumcarbonats wurde die Porengrößenverteilung in der gleichen
Weise wie für
das vorstehend genannte Natriumhydrogencarbonat gemessen und die
Ergebnisse sind in der Tabelle 2 gezeigt. Tabelle 2
Porendurchmesser
(μm) | Volumen
von Poren gemäß Quecksilbermethode
(cm3/g) | Volumen
von Poren gemäß Stickstoffmethode
(cm3/g) |
weniger
als 0,01 | 0,016 | 0,006 |
0,01
bis 0,1 | 0,014 | 0,026 |
0,1
bis 1 | 0,069 | 0,003 |
1
bis 10 | 0,789 | – |
über 10 | 0,002 | – |
-
Aus
der Tabelle 2 ist ersichtlich, dass der größte Teil der Poren in dem Natriumcarbonat
ebenfalls Porendurchmesser von 1 bis 10 μm aufwies. Es wurde bestätigt, dass,
obwohl eine geringe Menge an Poren mit Porendurchmessern von 0,1
bis 1 μm
in dem Natriumcarbonat vorlag, sowohl aufgrund des Volumens von
Poren gemäß der Quecksilbermethode
als auch aufgrund des Volumens von Poren gemäß der Stickstoffmethode im
Wesentlichen keine Pore mit einem Porendurchmesser von weniger als
0,1 μm vorlag.
-
Ferner
wurden bezüglich
des Natriumhydrogencarbonats und des Natriumcarbonats die Teilchenformen
mit einem Elektronenmikroskop untersucht, wobei gefunden wurde,
dass die Oberfläche
der Teilchen des Natriumhydrogencarbonats glatt war und die Oberfläche der Teilchen
des Natriumcarbonats konkave Abschnitte mit Innendurchmessern auf
einem Niveau von 1 μm
bis mehrere μm
aufwies.
-
Dann
wurde bezüglich
jedes der Natriumhydrogencarbonate, die in den Beispielen 2 bis
7 erhalten worden sind, die Porengrößenverteilung in der gleichen
Weise wie im Beispiel 1 gemessen. Das Volumen von Poren mit Porendurchmessern
von 0,1 bis 1 μm,
das mit der Quecksilberpenetrationsmethode gemessen worden ist,
und das Volumen von Poren mit Porendurchmessern von 1 bis 10 μm, das mit
der Quecksilberpenetrationsmethode gemessen worden ist, sind als
Porenvolumen A bzw. Porenvolumen B dargestellt und das Porenvolumen
A und das Porenvolumen B allein sind in der Tabelle 3 gezeigt. In
der Tabelle 3 sind Beispiele, einschließlich des Beispiels 1, in der
Reihenfolge des mittleren Teilchendurchmessers des Natriumhydrogencarbonats
so angeordnet, dass der kleinste zuerst angegeben ist. Sowohl aufgrund
des Volumens von Poren gemäß der Quecksilbermethode
als auch aufgrund des Volumens von Poren gemäß der Stickstoffmethode wurde
bestätigt,
dass in den Natriumhydrogencarbonaten, die in den Beispielen 2 bis
7 erhalten worden sind, im Wesentlichen keine Pore mit einem Porendurchmesser
von weniger als 0,1 μm
vorlag. Tabelle 3
Beispiele | Mittlerer
Teilchendurchmesser (μm) | Porenvolumen
A (cm3/g) | Porenvolumen
B (cm3/g) |
7 | 0,5 | 0,365 | 0,123 |
6 | 1,5 | 0,296 | 1,625 |
4 | 4 | 0,011 | 1,216 |
5 | 8 | 0,007 | 0,801 |
1 | 9 | 0,007 | 0,712 |
3 | 28 | 0,002 | 0,094 |
2 | 38 | 0,006 | 0,024 |
-
Dann
wurde jedes der Natriumhydrogencarbonate, die in den Beispielen
2 bis 7 erhalten worden sind, in der gleichen Weise wie im Beispiel
1 bei 200°C
in einem Trockner bei konstanter Temperatur belassen und bezüglich des
erhaltenen Natriumcarbonats wurde die Porenverteilung in der gleichen
Weise wie im Beispiel 1 gemessen. Von den erhaltenen Ergebnissen
sind das Porenvolumen A und das Porenvolumen B allein in der Tabelle
4 gezeigt. In der Tabelle 4 sind Beispiele, einschließlich des
Beispiels 1, in der Reihenfolge des mittleren Teilchendurchmessers
des Natriumcarbonats, das aus dem Natriumhydrogencarbonat erhalten
worden ist, so angeordnet, dass der kleinste zuerst angegeben ist.
Sowohl aufgrund des Volumens von Poren gemäß der Quecksilbermethode als
auch aufgrund des Volumens von Poren gemäß der Stickstoffmethode wurde bestätigt, dass
in den Natriumcarbonaten im Wesentlichen keine Pore mit einem Porendurchmesser
von weniger als 0,1 μm
vorlag. Tabelle 4
Beispiele | Mittlerer
Teilchendurchmesser (μm) | Porenvolumen
A (cm3/g) | Porenvolumen
B (cm3/g) |
7 | 0,6 | 0,604 | 0,196 |
6 | 1,3 | 0,402 | 1,807 |
4 | 5 | 0,105 | 1,516 |
5 | 8 | 0,116 | 0,986 |
1 | 9 | 0,069 | 0,789 |
3 | 26 | 0,262 | 0,237 |
2 | 35 | 0,204 | 0,147 |
-
Test bezüglich der Entfernung von Säurekomponenten
-
Bezüglich jedes
der Natriumhydrogencarbonate nach dem Mahlen, die in den Beispielen
1 bis 7 erhalten worden sind, wurden die Leistungen bezüglich der
Absorption von Säurekomponenten
wie folgt bewertet. 30 g des Natriumhydrogencarbonats wurden in
ein Fluorharzrohr (Innendurchmesser: 50 mm, Länge: 100 mm) eingebracht, das
in der Längsrichtung
gehalten wurde, und beide Enden wurde mit einem Glasfasergewebe verschlossen.
Auf 200°C
erhitzte Luft wurde durch das Rohr von dem unteren Abschnitt in
die Richtung des oberen Abschnitts und durch das Glasfasergewebe
geleitet und bevor die Luft durch das Glasfasergewebe hindurchtrat,
wurde gasförmiger
Chlorwasserstoff so in die Luft injiziert, dass er eine Konzentration
von 600 ppm, bezogen auf das Volumen, aufwies.
-
Die
Gesamtmenge des injizierten Chlorwasserstoffs war zweimal so groß wie das
theoretisch reagierende Gewicht des Chlorwasserstoffs mit dem Natriumcarbonat,
wenn das gesamte Natriumhydrogencarbonat als Probe in das Natriumcarbonat
umgewandelt wurde. Die Strömungsgeschwindigkeit
der Luft zu dem Abschnitt des eingebrachten Natriumhydrogencarbonatbetts
betrug 1 m/s. Das Natriumcarbonat wurde aus dem Rohr entnommen und
die Menge an nicht umgesetztem Natriumcarbonat wurde durch eine
Neutralisationstitration mit 1N Chlorwasserstoffsäure erhalten,
um die Absorptionsgeschwindigkeit von Chlorwasserstoff zu erhalten.
Die Ergebnisse sind in der Tabelle 5 gezeigt. In der Tabelle 5 sind
Beispiele in der Reihenfolge des mittleren Teilchendurchmessers
des Natriumhydrogencarbonats so angeordnet, dass der kleinste zuerst
angegeben ist. Tabelle 5
Beispiele | Mittlerer
Teilchendurchmesser (μm) | Reaktionsgeschwindigkeit
(%) |
7 | 0,6 | 83 |
6 | 1,3 | 96 |
4 | 5 | 95 |
5 | 8 | 92 |
1 | 9 | 91 |
3 | 26 | 65 |
2 | 35 | 53 |
-
Eine
hohe Entfernungsgeschwindigkeit von 91 % wurde mit dem Säurekomponente-Entfernungsmittel im
Beispiel 1 erreicht, wohingegen die Entfernungsgeschwindigkeit in
den Beispielen 2 und 3 niedrig war. Es wird davon ausgegangen, dass
in den Beispielen 2 und 3 verglichen mit dem Beispiel 1 Poren mit
Porendurchmessern von 0,1 bis 1,0 μm verblieben sind und sich Poren
mit Porendurchmessern von 1 bis 10 μm nicht angemessen entwickelt
haben, wodurch eine Diffusion des Chlorwasserstoffgases der geschwindigkeitsbestimmende
Schritt war und die Absorptionsgeschwindigkeit des Chlorwasserstoffgases
niedrig war. In der Praxis wurde bestätigt, dass Teilchen in den
Beispielen 2 und 3 Löcher
von 0,1 bis 1,0 μm
auf den Oberflächen
in einer schwammartigen Form aufwiesen, wie es mit einem Rasterelektronenmikroskop
festgestellt wurde. Ferner wird davon ausgegangen, dass die niedrige
Entfernungsgeschwindigkeit des Chlorwasserstoffgases im Beispiel
7 auf die Tatsache zurückzuführen ist,
dass das Säurekomponente-Entfernungsmittel
in der Form feiner Teilchen vorlag, bei denen es wahrscheinlich
ist, dass sie miteinander koagulieren, wodurch eine Uneinheitlichkeit
in der eingebrachten Struktur, die beim Befüllen des Rohrs gebildet wurde,
erhalten wurde, und demgemäß das Chlorwasserstoffgas
in dem eingebrachten Natriumhydrogencarbonatbett den kürzeren Weg nahm.
-
Beispiel 8
-
Dem
Natriumhydrogencarbonat, das im Beispiel 1 einem Feinmahlen unterzogen
worden ist, wurde hydrophobes hochdisperses Siliziumdioxid mit einem
mittleren Teilchendurchmesser von 0,01 μm (Leoroseal MT-10, von Tokuyama
Corp. hergestellt) als Anti-Zusammenbackmittel
in einer Menge von 1,0 Masse-%, bezogen auf die Gesamtmenge des
Gemischs, zugesetzt, worauf gemischt wurde. Eine Bewertung wurde
mit einer Pulverbett-Kohäsionsmessvorrichtung
des Hängetyps
(Cohetester, von HOSOKAWA MICRON CORP. hergestellt) unter Verwendung
einer zweiteiligen Zelle durchgeführt.
-
Insbesondere
wurde die Probe in eine zweiteilige Zelle eingebracht, die zwei
Zylinder (Innendurchmesser: 50 mm, Höhe: 20 mm) umfasste, die an
den Unterteilen miteinander verbunden waren, und darauf wurde ein
Druck mit einer Vorverdichtungsbelastung von 8,8 × 103 Pa ausgeübt, um die Pulverbette zu pressen.
Ein Zylinder der Zelle wurde in einer Richtung senkrecht zu den
Achsen des Zylinders bei einer Geschwindigkeit von 2 mm/min gestreckt,
eine Scherbelastung wurde auf das Pulverbett am Unterteil ausgeübt und die Zugfestigkeit
beim Reißen
des Pulverbetts wurde gemessen. Das Natriumhydrogencarbonat, dem
das Anti-Zusammenbackmittel zugesetzt worden ist, wies eine Zugfestigkeit
von 0,9 × 102 Pa auf, wohingegen das Natriumhydrogencarbonat,
dem kein Anti-Zusammenbackmittel zugesetzt worden ist, eine Zugfestigkeit
von 4,3 × 102 Pa aufwies. Die Zugfestigkeiten beim Reißen, die
in der gleichen Weise bei verschiedenen Zugabemengen des Anti-Zusammenbackmittels
gemessen worden sind, sind in der Tabelle 6 in der Einheit Pa gezeigt.
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Als
Anti-Zusammenbackmittel wurden Weißruß mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von 11,8 μm (Tokusil
GU-N, von Tokuyama Corp. hergestellt) und ein basisches Magnesiumcarbonat
mit einem mittleren Teilchendurchmesser von 9,6 μm (von Asahi Glass Co., Ltd.
hergestellt) verwendet und die Zugfestigkeiten beim Reißen des
Pulverbetts wurden in der gleichen Weise gemessen und die Ergebnisse
sind in der Tabelle 6 gezeigt. Es ist ersichtlich, dass die Zugabe
des hochdispersen Siliziumdioxids am effektivsten war. Tabelle 6
Anti-Zusammenbackmittel | Zugabemenge
(Masse-%) |
0,5 | 1,0 | 2,0 |
Hochdisperses
Siliziumdioxid | 2,5 × 102 | 0,9 × 102 | 0,7 × 102 |
Weißruß | 3,9 × 102 | 3,4 × 102 | 2,4 × 102 |
basisches
Magnesiumcarbonat | 3,7 × 102 | 2,8 × 102 | 2,3 × 102 |
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Ferner
wurden 500 kg von jedem der Natriumhydrogencarbonate in einen flexiblen
Behälter
eingebracht und die Zustände
nach 60 Tagen wurden festgestellt, wobei bezüglich der Natriumhydrogencarbonate, denen
1 Masse-% hochdisperses Siliziumdioxid zugesetzt worden war, keine
Koagulation festgestellt wurde. Andererseits wurden bezüglich der
Natriumhydrogencarbonate, denen kein hochdisperses Siliziumdioxid
zugesetzt worden war, faustgroße
koagulierte Abschnitte festgestellt.
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Beispiel 9
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Das
Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von 8 μm
und das Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von 92 μm
von Beispiel 5 wurden in dem in der Tabelle 7 gezeigten Verhältnis gemischt
und die Zugfestigkeit beim Reißen
des Pulverbetts wurde in der gleichen Weise wie im Beispiel 8 gemessen.
Die Ergebnisse sind in der Tabelle 7 gezeigt. Durch eine Messung mit
einem Laser-Diffraktions- und
Streu-Teilchengrößenanalysegerät wurde
erhalten, dass beide Gemische zwei Peaks aufweisen, wobei der eine
Peak im Bereich von 1 bis 9 μm
liegt und der andere Peak im Bereich von 50 bis 200 μm liegt.
Die Bestimmung einer Menge, die durch ein Sieb mit einer Maschengröße von 45 μm hindurch
tritt, wird in der nachstehend beschriebenen Weise durchgeführt.
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Unter
Verwendung eines Ro-Tap-Schüttlers
und von fünf
Sieben mit Innendurchmessern von 200 mm und einer jeweiligen Maschengröße von 250 μm, 150 μm, 105 μm, 75 μm und 45 μm, wobei
diese Siebe in der Reihenfolge der Maschengröße so übereinander gelegt wurden,
dass sich die größte Maschengröße oben
befindet, werden 100 g Natriumhydrogencarbonat auf das oberste Sieb
mit der Maschengröße 250 μm aufgebracht
und dann 15 min geschüttelt.
Damit wird die Teilchengrößenverteilung
auf Massebasis gemessen. Durch diese Teilchengrößenverteilung wird die Menge
berechnet, die durch ein Sieb mit der Maschengröße 45 μm hindurch tritt. Tabelle 7
Gehalt (Massalte-%) | Menge, die durch ein Sieb mit einer Maschengröße von 45
um hindurchtritt | Zugfestigkeit (Pa) |
8 μm | 92 μm |
85 | 15 | 17 | 1,1 × 102 |
75 | 25 | 24 | 0,9 × 102 |
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Beispiel 10
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Zur
Bestätigung
von Effekten bezüglich
der Entfernung einer SO3-Komponente in einem
Gas durch Zugeben des Natriumhydrogencarbonats wurde ein Test unter
Verwendung eines Abgases durchgeführt, das durch die Verbrennung
eines Brennstoffs in einem Kessel gebildet worden ist. Insbesondere
wurde ein Abgas in dem folgenden Verfahren behandelt und einem Rauchabzugskanal
zwischen einer Luftvorheizeinrichtung und einer Entschwefelungseinrichtung
wurde ein Gemisch, welches das Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren
Teilchendurchmesser von 9 μm,
das im Beispiel 1 erhalten worden ist, in einer Menge gemäß der Tabelle
8, und hydrophiles hochdisperses Siliziumdioxid mit einem mittleren
Teilchendurchmesser von 0,01 μm (Leoroseal
QS-102, von Tokuyama Corp. hergestellt) in einer Menge von 1,0 Masse-%,
bezogen auf das Natriumhydrogencarbonat, umfasst, unter Rühren durch
die Luft zugesetzt. Dann wurde eine Wolke von weißem Rauch
(einschließlich
violettem Rauch) aufgrund eines Schwefelsäurenebels, der aus einem Schornstein
ausgetragen wurde, visuell festgestellt und eine Bewertung wurde
durchgeführt.
In der Tabelle 8 ist ein Vergleichsbeispiel gezeigt, bei dem kein
Natriumhydrogencarbonatpulver zugesetzt worden ist.
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In
der Tabelle 8 ist die Zugabemenge des Natriumhydrogencarbonats durch
das Äquivalentverhältnis zu
SO3, das in dem Abgas enthalten ist, bevor
es zu der Entschwefelungseinrichtung transportiert wird (bevor es
mit Wasserdampf in Kontakt gebracht wird, so dass der Schwefelsäurenebel
erzeugt wird), dargestellt. Die Temperatur des Gases in dem Rauchab zugskanal
zwischen der Luftvorheizeinrichtung und der Entschwefelungseinrichtung
betrug 158°C.
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Verfahren:
Ein Abgas mit einer hohen Temperatur, das durch die Verbrennung
in dem Kessel erhalten worden ist, wurde durch den Rauchabzugskanal
zu der Luftvorheizeinrichtung transportiert, um einen Wärmetausch
mit der Verbrennungsluft durchzuführen, und das Abgas wurde durch
den nächsten
Rauchabzugskanal zu der Entschwefelungseinrichtung transportiert,
um z.B. SO2 mittels einer Magnesiumhydroxidaufschlämmung zu
entfernen, und das Abgas wurde durch den nächsten Rauchabzugskanal zum
Schornstein transportiert und aus dem Schornstein ausgetragen.
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Der
eingesetzte Kessel und die Zusammensetzung des Abgases waren wie
folgt.
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Kessel
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- Modell: Benson-Kessel mit Zwangsrücklauf, Verdampfungsmenge:
83 t/Stunde, Dampftemperatur: 520°C, Dampfdruck:
13,7 MPa.
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Zusammensetzung des Abgases (Volumenverhältnis)
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- O2: 4,5 %, SO2:
1400 ppm, SO3: 20 ppm.
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Tabelle 8
Menge
an Natriumhydrogencarbonat | Zustände von
weißem
Rauch mittels visueller Beobachtung |
Nicht
zugesetzt | Wolke
von etwa 300 m |
Menge
von 1 Äquivalent | Wolke
von weißem
Rauch von etwa 150 m mit der halben Konzentration oder weniger bezogen
auf den Fall, bei dem kein Natriumhydrogencarbonat zugesetzt worden
ist. |
Menge
von 2 Äquivalenten | Wolke
von etwa 10 m, die durch sorgfältige
Beobachtung festgestellt wurde |
Menge
von 4 Äquivalenten | Keine
Wolke |
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Beispiel 11 (Vergleichsbeispiel)
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Der
Test wurde in der gleichen Weise wie im Beispiel 10 durchgeführt, jedoch
wurde anstelle des Natriumhydrogencarbonats mit einem mittleren
Teilchendurchmesser von 9 μm
Natriumhydrogencarbonat mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von 26 μm
verwendet. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 9 gezeigt. Tabelle 9
Menge
an Natriumhydrogencarbonat | Zustände von
weißem
Rauch mittels visueller Beobachtung |
Nicht
zugesetzt | Wolke
von etwa 300 m |
Menge
von 1 Äquivalent | Wolke
von weißem
Rauch von etwa 300 m mit einer Konzentration von 60 bis 70 % bezogen
auf den Fall, bei dem kein Natriumhydrogencarbonat zugesetzt worden
ist. |
Menge
von 4 Äquivalenten | Wolke
von weißem
Rauch von etwa 200 m mit der halben Konzentration oder weniger bezogen
auf den Fall, bei dem kein Natriumhydrogencarbonat zugesetzt worden
ist. |
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Das
erfindungsgemäße Säurekomponente-Entfernungsmittel
kann zum Entfernen von Säurekomponenten,
insbesondere einer Chlorwasserstoffkomponente und einer SO3-Komponente,
in einem Abgas industriell effektiv verwendet werden. In der vorliegenden
Erfindung ist die Reaktivität
des Säurekomponente-Entfernungsmittels
mit Chlorwasserstoffgas oder der SO3-Komponente
hervorragend und demgemäß kann das Chlorwasserstoffgas
oder die SO3-Komponente durch eine Adsorption
mit einer geringen Menge des Säurekomponente-Entfernungsmittels
angemessen entfernt werden. Ferner ist Natriumchlorid als ein Reaktionsprodukt
oder nicht umgesetztes Natriumcarbonat in Wasser löslich, wodurch
der Staub nach der Entfernung der Säurekomponenten in dem Abgas
von Natriumchlorid abgetrennt und entfernt werden kann, und zwar
dadurch, dass der Staub in Wasser gelöst wird, so dass Schwermetalle
selektiv als Hydroxide, Sulfide oder Carbonate abgeschieden werden,
oder durch einen Ionenaustausch. Demgemäß kann die Abfallmenge signifikant vermindert
werden.
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Insbesondere
kann das erfindungsgemäße Säurekomponente-Entfernungsmittel
Säurekomponenten in
einem Abgas, das z.B. aus einer Abfallverbrennungsanlage ausgetragen
wird, insbesondere Chlorwasserstoff oder eine SO3-Komponente,
der bzw. die in einem Verbrennungsabgas von z.B. einem Kessel enthalten ist,
effektiv entfernen, und einen verbrannten Rückstand oder violettes Rauchgas,
der bzw. das erzeugt wird, vermindern, und es kann die Umweltbelastung
signifikant vermindern.