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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine neue Formulierung insbesondere,
jedoch nicht ausschließlich, zur
Verwendung bei der Immunisierung.
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Hintergrund
der Erfindung
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Das
Immunsystem hat sich spezifisch entwickelt, um fremdes oder neues
Material zu detektieren und aus einem Wirt zu eliminieren. Dieses
Material kann viralen, bakteriellen oder parasitischen Ursprungs
sein und kann entweder außerhalb
oder innerhalb der Zellen des Wirts liegen, oder es kann neoplastischen
Ursprungs sein.
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Die
Immunantwort auf ein Antigen erfolgt im allgemeinen entweder zellvermittelt
(durch T-Zellen vermittelte Abtötung)
oder humoral (Produktion von Antikörpern über die Erkennung eines ganzen
Antigens). Das Muster der Zytokinproduktion durch TH-Zellen, die
an einer Immunantwort beteiligt sind, kann einen Einfluß darauf
haben, welche dieser Antwortarten vorherrscht: zellvermittelte Immunität (TH1)
ist gekennzeichnet durch eine starke Produktion von IL-2 und IFNy,
jedoch eine geringe Produktion von IL-4, wohingegen sich bei der
humoralen Immunität
(TH2) das Muster aus einer geringen Produktion von IL-2 und IFNy,
jedoch einer starken Produktion von IL-4, IL-5 und IL-10 zusammensetzt.
Da das Sekretionsmuster auf der Ebene des sekundären lymphoiden Organs oder
der Zellen moduliert wird, kann die pharmakologische Manipulation
des spezifischen TH-Zytokinmusters
die Art und das Ausmaß der
erzeugten Immunantwort beeinflussen.
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Das
TH1-TH2-Gleichgewicht bezieht sich auf die gegenseitige Umwandlung
der beiden verschiedenen Formen von Helfer-T-Zellen. Die beiden
Formen haben umfangreiche und gegensätzliche Auswirkungen auf das
Immunsystem. Wenn eine Immunantwort TH1-Zellen begünstigt,
steuern diese Zellen eine zelluläre Antwort,
wohingegen TH2-Zellen eine von Antikörpern dominierte Antwort steuern.
Der Antikörpertyp,
der für einige
allergische Reaktionen verantwortlich ist, wird durch TH2-Zellen induziert.
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Impfungen
stellen die am besten bekannte und erfolgreichste Anwendungsform
immunologischer Grundsätze
auf die menschliche Gesundheit dar. Damit ein Impfstoff eingebracht
und angenommen werden kann, muß er
natürlich
wirksam sein, und die Wirksamkeit aller Impfstoffe wird von Zeit
zu Zeit überprüft. Sie wird
von vielen Faktoren beeinflußt.
Ein wirksamer Impfstoff muß die
richtige Art der Immunität
induzieren, er muß bei
Lagerung stabil sein und er muß eine
ausreichende Immunogenität
aufweisen. Insbesondere bei nicht-lebenden Impfstoffen ist es oft
notwendig, ihre Immuno genität
mit Hilfe eines Adjuvans zu steigern. Dies kann auch auf einige
lebende, z.B. abgeschwächte,
Impfstoffe zutreffen. Ein Adjuvans ist eine Substanz, die die Immunantwort
auf ein Antigen verstärkt.
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Während in
den 20er Jahren durchgeführter
Arbeiten zur Produktion tierischer Antiseren für die Humantherapie wurde herausgefunden,
daß bestimmte
Substanzen, besonders Aluminiumsalze, wenn sie zu einem Antigen
zugegeben oder mit einem Antigen emulgiert werden, die Produktion
von Antikörpern
in hohem Maße
steigern, d.h. sie wirken als Adjuvanzien. Aluminiumhydroxid wird
beispielsweise mit Diphtherie- und Tetanustoxoiden noch immer weit
verbreitet verwendet.
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Die
GB-A-1 377 074 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung von Copräzipitaten
von Tyrosin mit einem darin dispergierten Allergen.
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Die
GB-A-1 492 973 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung von Copräzipitaten
von Tyrosin mit einem darin dispergierten modifizierten Allergen.
Das Allergen wurde durch Behandlung mit einem Mittel, wie Glutaraldehyd,
welches die Bildung intramolekularer Verbindungen bewirkt und die
Allergenität
des Produkts im Vergleich zu dem unmodifizierten Allergen reduziert,
modifiziert.
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3-Des-O-acyliertes
Monophosphoryllipid A ist aus der GB-A-2220211 (Ribi) bekannt. Chemisch
betrachtet ist es ein Gemisch aus 3-des-O-acyliertem Monophosphoryllipid
A mit 4, 5 oder 6 acylierten Ketten und wird von Ribi Immonochen
Montana hergestellt. Eine bevorzugte Form von 3-des-O-acyliertem Monophosphoryllipid
A ist in der internationalen Patentanmeldung Nr. 92/16556 offenbart.
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Die
internationale Patentveröffentlichung
Nr. WO 98/44947 beschreibt eine Formulierung zur Verwendung in der
Desensibilisierungstherapie von Allergiepatienten, welche ein optional
modifiziertes Allergen, Tyrosin und 3-des-O-acyliertes Monophosphoryllipid
A umfaßt.
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Es
wurden beträchtliche
Anstrengungen unternommen, um bessere Adjuvanzien insbesondere für T-Zell-vermittelte
Antworten herzustellen, es soll jedoch betont werden, daß bislang
nur wenige der in jüngerer Zeit
entwickelten Adjuvanzien für
den routinemäßigen Gebrauch
am Menschen zugelassen wurden.
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Es
scheint, daß die
Wirkung von Adjuvanzien hauptsächlich
auf zwei Aktivitäten
zurückzuführen ist: die
Konzentration von Antigen an einer Stelle, an der ihm Lymphozyten
ausgesetzt sind (die "Depot"-Wirkung), und die
Induktion von Zytokinen, die die Lymphozytenfunktion regulieren.
Neuere Mittel, wie Liposome und immunstimulierende Komplexe (ISCOMS)
erzielen den gleichen Zweck, indem sichergestellt wird, daß darin
eingefangene Antigene an Antigen präsentierende Zellen ausgeliefert
werden. Es wird davon ausgegangen, daß bakterielle Produkte, wie
die Zellwände
von Mycobakterien, Endotoxin usw., wirken, indem sie die Bildung
von Zytokinen stimulieren. Die Induktion von Zytokinen kann bei
Patienten mit geschwächter
Immunreaktion, die auf normale Impfstoffe oft nicht reagieren, von
besonderem Nutzen sein. Man hofft, daß eine solche Induktion von
Zytokinen auch beim Steuern der Immunantwort in der gewünschten
Richtung, z.B. bei Erkrankungen, bei denen nur eine Reaktion von
TH1- oder TH2-Zellen gewünscht
wird, von Nutzen ist (Roitt et al., "Immunology", 4. Aufl.).
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Wir
liefern nun eine neue Antigenformulierung, die das TH1-TH2-Gleichgewicht
zugunsten einer TH1-Antwort kippen kann. Die Formulierung ist in
der Immuntherapie, insbesondere auf dem Gebiet der Impfstoffe, von
Nutzen. Sie ist auch bei der Untersuchung von Immunantworten und
bei der Produktion von Antikörpern
von Nutzen.
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Erklärungen der
Erfindung
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Gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Zusammensetzung bereitgestellt,
welche folgendes umfaßt:
- (A) ein Antigen,
- (B) ein TH1 induzierendes Adjuvans und
- (C) eine schwer lösliche
Aminosäure
oder ein Derivat davon.
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Vorzugsweise
ist das Antigen von einem Bakterium oder einem Virus oder einem
anderen pathogenen Organismus oder von einem Neoplasma oder aus
dem Wissen über
ihre antigenen Strukturen abgeleitet.
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Vorzugsweise
ist das TH1 induzierende Adjuvans MPL, 3-DMPL oder ein Derivat oder
Salz davon.
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Vorzugsweise
ist die schwer lösliche
Aminosäure
Tyrosin, Tryptophan oder ein Derivat davon.
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Die
vorliegende Erfindung liefert auch eine Zusammensetzung zur Verwendung
in der Medizin.
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Vorzugsweise
liegt die Zusammensetzung in Form eines Impfstoffs vor.
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Die
vorliegende Erfindung liefert auch die Verwendung der vorgenannten
Zusammensetzung bei der Herstellung eines Medikaments zur Behandlung
oder Prävention
einer bakteriellen oder viralen Infektion oder einer anderen Erkrankung,
wie Krebs.
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Die
vorliegende Erfindung liefert weiterhin ein Verfahren zur Herstellung
eines Immunglobulins, welches das Immunisieren eines Tieres mit
einer Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung umfaßt.
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Die
vorliegende Erfindung liefert auch ein Verfahren zur Herstellung
einer Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung, welches das Mischen
einer Lösung
eines Antigens und des TH1 induzierenden Adjuvans mit einer Lösung der
schwer löslichen
Aminosäure
oder des Derivats davon in einer starken wäßrigen Säure bei gleichzeitigem Neutralisieren
des Lösungsgemischs
umfaßt,
wodurch die schwer lösliche
Aminosäure,
das Antigen und das Adjuvans copräzipitiert werden. Dieses Verfahren
kann weiterhin die Zugabe eines pharmazeutisch verträglichen
Trägers,
Verdünnungsmittels
oder Hilfsstoffs umfassen.
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Ausführliche Beschreibung
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Verschiedene
weitere bevorzugte Merkmale und Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung werden nun anhand nicht beschränkender Beispiele beschrieben.
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(A) Antigen
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Ursprünglich wurde
der Begriff "Antigen" für jedes
Molekül
verwendet, welches B-Zellen dazu brachte, einen spezifischen Antikörper zu
produzieren. Nun kann der Begriff jedoch auch verwendet werden,
um jedes Molekül
zu bezeichnen, welches mittels der adaptiven Elemente der Immunantwort,
d.h. durch B-Zellen oder T-Zellen oder beide, spezifisch erkannt
werden kann. Somit ist ein Antigen ein Molekül, welches mit einem zuvor
gebildeten Antikörper
oder mit bestimmten Rezeptoren auf T- und B-Zellen reagiert. Wir schließen jedoch die
traditionell als "Allergene" bekannten Stoffe,
d.h. Mittel, wie Pollen oder Staub, die eine IgE-vermittelte Überempfindlichkeit
hervorrufen, aus.
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Eine
Allergie ist eine Reaktion auf ein Umweltantigen (Allergen), die
darauf zurückzuführen ist,
daß ein bereits
existierender IgE-Antikörper
an Mastzellen angehängt
ist. Durch Mastzellprodukte (Histamin usw.) wird eine unmittelbare Überempfindlichkeitsreaktion
ausgelöst,
die Asthma, Heuschnupfen, Serumkrankheit, systemische Anaphylaxie
oder Kontaktdermatitis verursacht. Es gibt vier Typen von Überempfindlichkeitsreaktionen
(Typen I, II, III und IV). Die ersten drei werden durch Antikörper vermittelt,
die vierte wird hauptsächlich durch
T-Zellen und Makrophagen vermittelt. Somit betrifft die vorliegende
Erfindung nicht die Verwendung eines solchen "Umweltantigens".
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Somit
umfaßt
das in der vorliegenden Erfindung verwendete "Antigen" kein "Allergen", das von irgendeiner Allergien auslösenden Substanz,
wie Pollen (z.B. Pollen von Ambrosia oder Birke), Nahrungsmitteln,
Insektengift, Schimmel, Tierhaaren oder Hausstaubmilben (D. farinae
oder D. pteronyssinus), abgeleitet ist.
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Die
vorliegende Erfindung kann daher so betrachtet werden, daß sie Antigene
betrifft, die oft mit einer zellulären, durch IgG2a oder IgG2b
vermittelten Antwort anstelle einer durch IgE oder IgG1 vermittelten
Antwort einhergehen.
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Das
in der vorliegenden Erfindung verwendete Antigen ist vorzugsweise
ein Immunogen, d.h. ein Antigen, welches Immunzellen so aktiviert,
daß sie
eine Immunantwort gegen es selbst erzeugen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
betrifft die vorliegende Erfindung eine Formulierung zur Verwendung
als ein Impfstoff, und das Antigen ist ein Antigen, welches in einem
solchen Impfstoff von Nutzen ist.
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Das
in der vorliegenden Erfindung verwendete Antigen kann jedes geeignete
Antigen sein, das verfügbar
ist oder wird.
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Die
Art des in einem Impfstoff verwendeten Antigens ist von vielen Faktoren
abhängig.
Im allgemeinen ist es umso besser, je mehr Antigene des Mikroorganismus
in dem Impfstoff enthalten sind, und lebende Organismen sind tendenziell
wirkungsvoller als abgetötete
Organismen. Ausnahmen zu dieser Regel bilden Erkrankungen, bei denen
ein Toxin für
irgendeine pathogene Wirkung verantwortlich ist. In diesem Fall
kann der Impfstoff auf dem Toxin oder Toxoid alleine basieren.
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Das
in der vorliegenden Erfindung verwendete Antigen kann von jedem
lebenden Organismus, intakten oder nicht-lebenden Organismen, subzellulären Fragmenten,
Toxoiden, Antigenen auf Basis rekombinanter DNA oder Anti-Idiotypen
oder synthetischen Antigenen abgeleitet sein. Das Antigen kann von
unbeeinflußten
oder abgeschwächten
Organismen abgeleitet sein, und diese können virale oder bakterielle
Organismen sein. Die Art des Antigens kann ein Kapselpolysaccharid,
ein Oberflächenantigen
oder ein internes Antigen sein. Wenn das Antigen auf rekombinanter
DNA basiert, kann es aus einem klonierten und exprimierten Gen oder
nackter DNA erhalten werden.
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Das
Antigen kann durch Umsetzung beispielsweise mit einem Vernetzungsmittel,
wie Dialdehyd, spezieller Glutaraldehyd, modifiziert werden.
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Mikroorganismen,
gegen die Impfstoffe erhältlich
sind oder für
die nach Impfstoffen gesucht wird, umfassen beispielsweise Salmonella,
Shigella, Klebsiella, Enterobacter, Serratia, Proteus, Yersinia,
Vibrio, Aeromonas, Pasteurella, Pseudomonas, Acinetobacter, Moraxella,
Flavobacterium, Bordetella, Actinobacillus, Neisseria, Brucella,
Haemophilus und Escherichia coli.
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Bevorzugte
Impfstoffe umfassen Vakzinia (gegen Pocken), Wühlmaus-Bazillus (gegen TB),
Polio, Masern, Mumps, Röteln,
Gelbfieber, Varicella-Zoster, BCG, Tollwut, Grippe, Hepatitis A,
Fleckfieber, Keuchhusten, Typhus, Cholera, Pest, Pneumokokken, Meningokokken,
Haemophilus influenzae, Hepatitis B, Hepatitis C, Tetanus und Diphtherie.
Impfstoffe auf Toxinbasis umfassen Clostridium tetani, Corynebacterium
diphtheriae, Vibrio cholerae und Clostridium perfringens.
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Weitere
wichtige Erkrankungen, gegen die Impfstoffe von Nutzen sein können, umfassen:
HIV, Herpes, Viren, Adenoviren, Rhinoviren, Staphylokokken, Streptokokken
der Gruppe A, Mycobacterium leprae, Treponema pallidum, Chlamydia,
Candida, Pneumocystis, Malaria, Trypanosomiase, Chagas'sche Krankheit, Schistosomiasis
und Onchocerciasis.
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Das
Vorhandensein von Tumorantigenen wurde ebenfalls gezeigt, und als
Ergebnis ist das Konzept der Impfung gegen Krebs entstanden. Grundsätzlich können auch
Befruchtung und Implantation gestört werden, indem Immunität gegen
eine breite Vielfalt von Schwangerschafts- und anderen Fortpflanzungshormonen induziert
wird.
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(B) TH1 induzierendes
Adjuvans
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Mit "TH1 induzierendes
Adjuvans" meinen
wir ein Adjuvans, welches die TH1-Antwort auf ein Antigen verstärkt.
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Die
Wirksamkeit eines Adjuvans als ein TH1 induzierendes Adjuvans kann
bestimmt werden, indem man das Profil der Antikörper bestimmt, die gegen ein
Antigen gerichtet sind, welches aus der Verabreichung dieses Antigens
in Impfstoffen, die außerdem
die verschiedenen Adjuvanzien umfassen, resultiert.
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Vorzugsweise
ist das Adjuvans ein modifiziertes Lipopolysaccharid. Wie es in
dem US-Patent Nr. 4,912,094 beschrieben ist, stellen enterobakterielle
Lipopolysaccharide (LPS) ein starkes immunstimulierendes Mittel
dar. Sie können
jedoch auch schädliche
und manchmal tödliche
Antworten auslösen.
Es ist nun bekannt, daß die
mit LPS assoziierten endotoxischen Aktivitäten auf seine Lipid A-Komponente zurückzuführen sind.
Dementsprechend verwendet die vorliegende Erfindung bevorzugter
ein entgiftetes Derivat von Lipid A. Ribi ImmunoChem hat ein Derivat
von Lipid A hergestellt, welches ursprünglich als verbessertes entgiftetes Endotoxin
(RDE) bekannt war, welches nun jedoch als Monophosphoryllipid A
(MPL) bekannt geworden ist. Wie es in dem US-Patent Nr. 4,912,094
beschrieben ist, wird MPL hergestellt, indem LPS oder Lipid A, erhalten aus
heptosefreien Mutanten von Gram-negativen Bakterien (z.B. Salmonella
sp.), in Mineralsäurelösungen mäßiger Stärke (z.B.
0,1 N HCl) für
einen Zeitraum von ungefähr
30 Minuten rückflußgekocht
wird. Diese Behandlung führt
zu einem Verlust des Phosphatrests an Position 1 des Glucosamins
am reduzierenden Ende. Zusätzlich
wird während
dieser Behandlung der Kohlenhydratkern von der 6'-Position des nicht-reduzierenden Glucosamins
entfernt.
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Vorzugsweise
wird jedoch ein modifiziertes LPS oder Lipid A verwendet, wobei
das entgiftete Lipid A den Kernrest an die 6'-Position des nicht-reduzierenden Glucosamins
angehängt
behält.
Solche Derivate von LPS und Lipid A sind auch in dem US-Patent Nr.
4,912,094 beschrieben. Genauer gesagt offenbart das US-Patent Nr.
4,912,094 ein modifiziertes Lipopolysaccharid, welches durch das
Verfahren des selektiven Entfernens lediglich des (3-Hydroxymyristinsäureacylrests
von Lipopolysaccharid, welches mit dem Glucosamin am reduzierenden
Ende an Position 3' des
Lipopolysaccharids esterverknüpft
ist, erhalten wird, welches umfaßt, daß das Lipopolysaccharid einer
alkalischen Hydrolyse unterzogen wird. Ein solches des-O-acyliertes
Monophosphoryllipid A (MPL), Diphosphoryllipid A (DPL) und LPS können in
der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Somit verwendet die
vorliegende Erfindung in einer bevorzugten Ausführungsform MPL, DPL oder LPS, bei
denen die 3'-Position
des Glucosamins am reduzierenden Ende des-O-acyliert ist. Diese
Verbindungen sind als 3-DMPL, 3-DDPL bzw. 3-DLPS bekannt.
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In
dem US-Patent Nr. 4,987,237 werden Derivate von MPL mit der folgenden
Formel
beschrieben,
wobei R
1 und R
2 H
sind, R
3 gerade- oder verzweigtkettiger
Kohlenwasserstoff, bestehend aus C, H und optional O, N und S, ist,
die, falls mehr als ein Atom vorhanden ist, gleich oder verschieden
sein können, wobei
die Gesamtzahl an C-Atomen 60 nicht überschreitet und der Kreis
einen MPL-Kem darstellt.
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Alternativ
hat das MPL-Derivat die Formel
wobei
das durch
repräsentierte Segment des Derivats
2–60 C-Atome
enthält,
und wobei R
3 gerade- oder verzweigtkettiger
Kohlenwasserstoff, bestehend aus C, H und optional O, N und S, ist,
die, falls mehr als ein Atom vorhanden ist, gleich oder verschieden
sein können,
und x mindestens 1 ist und jede ganze Zahl sein kann, so daß die Gesamtzahl
an C-Atomen in allen x Segmenten 60 nicht überschreitet, und wobei die
chemische Struktur jedes R
3 in jedem solchen
Segment gleich oder verschieden sein kann und wobei der Kreis einen
MPL-Kem darstellt.
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Alle
solche Derivate oder Salze von LPS oder Lipid A, die verfügbar sind
oder werden, können
in der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Vorzugsweise sind
die Derivate und Salze pharmazeutisch verträgliche Derivate und Salze.
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Das
TH1 induzierende Adjuvans kann vor der Verabreichung mit den anderen
Komponenten der Zusammensetzung gemischt werden. Alternativ kann
es während
der Herstellung des Produkts zusammen mit den anderen Komponenten
formuliert werden. Alternativ kann es an einer anderen Stelle oder
zu einem anderen Zeitpunkt als die anderen Komponenten verabreicht
werden. Die Verabreichung kann auf einer Reihe von Verabreichungswegen
erfolgen.
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(C) Schwer lösliche Aminosäure
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Die
Aminosäure
muß in
wäßriger Lösung schwer
löslich
sein, so daß das
Adjuvans und das Antigen eine Immunantwort erzeugen können.
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Die
meisten Aminosäuren
sind in Wasser nur schwer löslich,
was auf die im Kristallgitter wirkenden starken intermolekularen
Kräfte
zurückzuführen ist.
Ausnahmen bilden Glycin, Prolin, Lysin, Threonin, Cystein und Arginin,
die alle in Wasser relativ löslich
sind und nicht Teil der Erfindung sind. Die Wasserlöslichkeit
von Aminosäuren
ist in der nachstehenden Tabelle angegeben:
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Vorzugsweise
beträgt
die Wasserlöslichkeit
der in der Erfindung verwendeten Aminosäure etwa 1,1 oder weniger g/100
ml H2O bei 25°C. Besonders bevorzugt sind
Tyrosin oder Tryptophan; das unlöslichere
Tyrosin wird bevorzugt. Derivate dieser Aminosäuren liegen ebenfalls innerhalb
des Schutzumfangs dieser Erfindung, wie beispielsweise Benzyl-O-octadecanoyl-L-tyrosin.
Vorzugsweise ist das Derivat ein pharmazeutisch verträgliches
Derivat.
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Typischerweise
ist das Antigen in der Aminosäure
dispergiert und/oder an sie adsorbiert, z.B. mittels Copräzipitation
bzw. Mischen.
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Herstellung
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Die
Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung kann durch Mischen einer
wäßrigen Lösung des Antigens
mit einer Lösung
der Aminosäure
in einer starken wäßrigen Säure, Neutralisieren
des Lösungsgemischs,
dadurch Copräzipitieren
der Aminosäure
und des Antigens, Mischen des Produkts mit dem TH1 induzierenden
Adjuvans und optional Zugeben eines physiologisch verträglichen
Verdünnungsmittels,
Hilfsstoffs oder Trägers
vor oder nach dem zuvor genannten Mischen hergestellt werden. Alternativ
kann das TH1 induzierende Adjuvans mit dem Antigen copräzipitiert
werden. Genauso wie das TH1 induzierende Adjuvans vor der Verabreichung
mit den anderen Komponenten der Zusammensetzung gemischt oder copräzipitiert
werden kann, so kann es auch an einer anderen Stelle und/oder zu
einem anderen Zeitpunkt verabreicht werden als die anderen Komponenten.
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Typischerweise
wird eine wäßrige Lösung des
Antigens, die vorzugsweise einen pH-Wert von 7 ± 1 hat und aus der Solvatisierung
eines Feststoffs erhalten werden kann, mit einer Lösung der
Aminosäure
in einer starken wäßrigen Säure gemischt.
Die starke Säure
ist für
gewöhnlich
eine anorganische Säure,
vorzugsweise Salzsäure.
Die in dieser Stufe verwendete Antigenlösung enthält typischerweise zwischen
0,1 μg/ml
und 1000μg/ml
Antigenprotein, beispielsweise etwa 400 μg/ml. Das Verhältnis von
Antigen:Aminosäure
in dem Gemisch liegt typischerweise im Bereich von 1:4 × 105 bis 1:1 × 102 m/m.
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Das
resultierende Lösungsgemisch
aus Antigen und Aminosäure
wird neutralisiert. Neutralisation bedeutet eine Einstellung des
pH-Werts auf einen Wert im Bereich von 4,0 bis 7,5. In wünschenswerter
Weise steigt der pH-Wert der Lösung
während
der Neutralisation zu keinem Zeitpunkt oder zumindest nicht für einen längeren Zeitraum
auf einen Wert deutlich über
7,5 an. Diese Bedingung kann dadurch erfüllt werden, daß die Lösung kräftig gerührt wird
und nur die erforderliche Menge an Base verwendet wird, falls dies
gewünscht
ist. In geeigneter Weise können
verschiedene Puffermittel zu den Antigenlösungen zugegeben werden, um
die Kontrolle des pH-Werts während
der Stufen des Mischens und des Neutralisierens zu unterstützen.
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Ein
besonders geeignetes Verfahren zur Durchführung der Neutralisation besteht
darin, daß man
separate Ströme
der Lösung
von Aminosäure
und neutralisierender Base in die Antigenlösung einfließen läßt. Die
Fließgeschwindigkeiten
der zugegebenen Lösungen
werden über
den pH-Status gesteuert, d.h. mit einer Ausrüstung, die den Fluß einer
der oder beider Lösungen
so reguliert, daß der
pH-Wert des Reaktionsgemischs auf einem vorbestimmten Niveau im
wesentlichen konstant bleibt. Wir haben herausgefunden, daß optimale
Ergebnisse für
gewöhnlich
durch eine pH-Wert-Kontrolle
im Bereich von 6,5 bis 7,5 erzielt werden, wenngleich der präzise pH-Wert
der Beschaffenheit des Antigens entsprechend variieren kann.
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Das
Ergebnis der Neutralisation ist die unmittelbare Präzipitation
der Aminosäure,
in der und/oder auf der die Antigenlösung eingeschlossen und/oder
adsorbiert wird. Nach der Präzipitation
wird das Gemisch entweder unmittelbar gewaschen oder vor dem Waschen
für einen
Zeitraum von einigen Stunden bis zu einem Tag oder zwei Tagen stehen
gelassen.
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Das
resultierende Präzipitat
kann mittels Zentrifugation oder Filtration aus der Lösung entfernt
und beispielsweise mit Phenol-Salzlösung gewaschen werden, ehe
es, falls erforderlich, in einem physiologisch verträglichen
Träger,
Hilfsstoff oder Verdünnungsmittel
resuspendiert wird.
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MPL
(oder ein anderes TH1 induzierendes Adjuvans), welches unter Verwendung
des in Zubereitung 3 unten beschriebenen Verfahrens oder durch Bestrahlung
mit Ultraschall gelöst
wurde, kann vor seiner Zugabe zu Aminosäureadsorbaten von Antigenen
auf verschiedene Weisen verdünnt
werden. Die Herstellung von MPL erfolgt anfänglich bei einer Konzentration
von typischerweise zwi schen 0,5 mg pro ml und 4 mg pro ml, beispielsweise
1 mg pro ml. Es kann dann auf eine Konzentration zwischen 500 μg/ml und
20 μg/ml,
vorzugsweise 100 μg/ml,
verdünnt
werden. Diese Verdünnung
kann in reinem Wasser oder in einer wäßrigen Glycerollösung, die
zwischen 1 % und 4%, vorzugsweise 2% Glycerol enthält, durchgeführt werden.
Solche Verdünnungen
können
dann zu einer Suspension des Aminosäureadsorbats, die wie oben
beschrieben hergestellt wurde, zugegeben werden. Der Einfachheit
halber kann die Konzentration der MPL-Lösung bzw. der Suspension des
Aminosäureadsorbats
so gewählt
werden, daß von
jeder ungefähr
gleiche Volumina gemischt werden, um das Endprodukt für die Injektion
zu erhalten. Ein typisches Endprodukt enthält etwa 100 μg/ml Antigen und
etwa 250 μg/ml
MPL.
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Obwohl
die Formulierung der Erfindung direkt verabreicht werden kann, wird
die Formulierung somit vorzugsweise mit einem pharmazeutisch verträglichen
Träger,
Hilfsstoff oder Verdünnungsmittel
kombiniert, um eine pharmazeutische Zusammensetzung zu erzeugen,
die für
den Gebrauch in der Human- oder Veterinärmedizin vorgesehen sein kann.
Geeignete physiologisch verträgliche
Träger
und Verdünnungsmittel
umfassen isotonische Salzlösungen,
beispielsweise phosphatgepufferte Salzlösung, Phenol-Salzlösung und
steriles Wasser. Die Zusammensetzungen können für die parenterale, intramuskuläre, intravenöse, subkutane,
intraokulare oder transdermale Verabreichung formuliert werden.
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Die
hier beschriebenen Verabreichungswege und Dosierungen sind nur als
Anleitung vorgesehen, da ein erfahrener Arzt leicht den optimalen
Verabreichungsweg und die optimale Dosierung für einen bestimmten Patienten
und einen bestimmten Zustand bestimmen kann.
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Herstellung
von Impfstoffen
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Aus
der Formulierung der vorliegenden Erfindung können Impfstoffe hergestellt
werden. Die Herstellung von Impfstoffen, die ein Antigen als aktiven
Inhaltsstoff enthalten, ist Fachleuten auf dem Gebiet bekannt. Typischerweise
werden solche Impfstoffe als Injektionen, entweder als flüssige Lösungen oder
als Suspensionen, hergestellt, es können aber auch feste Formen
hergestellt werden, die zum Lösen
oder Suspendieren in Flüssigkeit
vor der Injektion geeignet sind. Die Zubereitung kann auch emulgiert
werden, oder die Formulierung kann in Liposomen eingekapselt werden.
Wie es oben erwähnt
wurde, kann die Formulierung mit Trägern, Verdünnungsmitteln und Hilfsstoffen
gemischt werden, die pharmazeutisch verträglich und mit der Formulierung
kompatibel sind. Solche Hilfsstoffe sind beispielsweise Wasser,
Salzlösung,
Dextrose, Glycerol, Ethanol oder dergleichen und Kombinationen davon.
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Zusätzlich kann
der Impfstoff, falls dies gewünscht
ist, geringe Mengen an Hilfssubstanzen, wie Benetzungs- oder Emulgiermittel,
pH-Puffermittel und/oder weitere Adjuvanzien, die die Wirksamkeit
des Impfstoffs verstärken,
enthalten.
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Das
Verhältnis
von Antigen und Adjuvans kann über
einen breiten Bereich variiert werden, solange beide in wirksamen
Mengen vorhanden sind. In geeigneter Weise werden die Impfstoffe
so formuliert, daß sie eine
Endkonzentration an Antigen im Bereich von 0,2 μg/ml bis 200 μg/ml, vorzugsweise
5 μg/ml
bis 50 μg/ml, am
meisten bevorzugt etwa 15 μg/ml,
enthalten.
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Nach
der Formulierung kann der Impfstoff in einen sterilen Behälter gegeben
werden, der dann dicht verschlossen und bei niedrigen Temperaturen,
beispielsweise 40°C,
gelagert wird, oder er kann gefriergetrocknet werden. Die Lyophilisierung
erlaubt eine Langzeitlagerung in stabilisierter Form.
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Die
Impfstoffe werden herkömmlicherweise
parenteral mittels Injektion, beispielsweise entweder subkutan oder
intramuskulär,
verabreicht. Zusätzliche
Formulierungen, die für
andere Verabreichungsmodi geeignet sind, umfassen Suppositorien
und in einigen Fällen
orale Formulierungen. Für
Suppositorien können
traditionelle Bindemittel und Träger
beispielsweise Polyalkylenglycole oder Triglyceride umfassen; solche
Suppositorien können
aus Gemischen, die den aktiven Inhaltsstoff in einer Menge im Bereich
von 0,5% bis 10%, vorzugsweise von 1 % bis 2% enthalten, gebildet
werden. Orale Formulierungen umfassen normalerweise verwendete Hilfsstoffe,
wie beispielsweise Mannitol, Lactose, Stärke, Magnesiumstearat, Natriumsaccharin,
Zellulose, Magnesiumcarbonat und dergleichen in pharmazeutischer
Güte. Diese
Zusammensetzungen haben die Form von Lösungen, Suspensionen, Tabletten,
Pillen, Kapseln, Formulierungen mit langsamer Freisetzung oder Pulvern
und enthalten 10% bis 95%, vorzugsweise 25% bis 70% an aktivem Inhaltsstoff.
Wenn die Impfstoffzusammensetzung lyophilisiert wird, kann das lyophilisierte
Material vor der Verabreichung rekonstituiert werden, z.B. als eine
Suspension. Die Rekonstitution findet vorzugsweise in Puffer statt.
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Kapseln,
Tabletten und Pillen für
die orale Verabreichung an einen Patienten können mit einer magensaftresistenten
Beschichtung versehen werden, die beispielsweise Eudragit "S", Eudragit "L",
Zelluloseacetat, Zelluloseacetatphthalat oder Hydroxypropylmethylzellulose
umfaßt.
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Die
in der Erfindung verwendeten Antigene können in neutraler Form oder
in Form von Salzen in den Impfstoff formuliert werden. Pharmazeutisch
verträgliche
Salze umfassen die Säureadditionssalze
(gebildet mit freien Aminogruppen des Peptids), die mit anorganischen
Säuren,
wie beispielsweise Salz- oder Phosphorsäuren, oder organischen Säuren, wie
Essigsäure,
Oxalsäure,
Weinsäure
und Maleinsäure,
gebildet werden. Mit den freien Carboxylgruppen gebildete Salze
können
auch von anorganischen Basen, wie beispielsweise Natrium, Kalium,
Ammonium, Calcium oder Eisenhydroxiden, und organischen Basen, wie
Isopropylamin, Trimethylamin, 2-Ethylaminoethanol, Histidin und
Procain, abgeleitet sein.
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Dosierung
und Verabreichung von Impfstoffen
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Die
Impfstoffe werden in einer Weise, die mit der Dosierungsformulierung
kompatibel ist, und in einer prophylaktisch und/oder therapeutisch
wirksamen Menge verabreicht. Die zu verabreichende Menge, die im allgemeinen
im Bereich von 5 μg
bis 250 μg
Antigen pro Dosis liegt, ist abhängig
von dem zu behandelnden Subjekt, von der Fähigkeit des Immunsystems des
Subjekts zur Synthese von Antikörpern
und von dem gewünschten
Grad der Schutzwirkung. Ein bevorzugter Bereich beträgt etwa
20 μg bis
etwa 40 μg
pro Dosis.
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Eine
geeignete Dosisgröße ist etwa
0,5 ml. Dementsprechend umfaßt
eine Dosis für
die intramuskuläre
Injektion beispielsweise 0,5 ml, enthaltend 20 μg Immunogen im Gemisch mit 0,5%
Adjuvans.
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Die
genauen Mengen an aktivem Inhaltsstoff, die für die Verabreichung erforderlich
sind, können
von der Beurteilung durch den Arzt abhängen und sind für jedes
Subjekt besonders.
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Der
Impfstoff kann in einem Einzeldosisregime oder bevorzugt in einem
Mehrfachdosisregime verabreicht werden. Ein Mehrfachdosisregime
ist ein Regime, bei dem ein erster Impfdurchgang mit 1–10 separaten Dosen
durchgeführt
werden kann, gefolgt von weiteren Dosen, die in anschließenden Zeitintervallen
verabreicht werden, wie es erforderlich ist, um die Immunantwort
aufrechtzuerhalten und zu verstärken,
beispielsweise in Zeitintervallen von 1 bis 4 Monaten für eine zweite
Dosis und notwendigenfalls einer weiteren Dosis bzw. weiteren Dosen
nach mehreren Monaten. Das Dosisregime bestimmt sich zumindest teilweise
auch aus den Bedürfnissen
des Individuums und ist abhängig
von der Beurteilung durch den Arzt.
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Zusätzlich kann
der das Antigen (die Antigene) enthaltende Impfstoff zusammen mit
anderen immunregulatorischen Mitteln, wie beispielsweise Immunglobulinen,
verabreicht werden.
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Herstellung
von Antikörpern
unter Verwendung der Formulierung der Erfindung
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Die
Zusammensetzungen gemäß der Erfindung
können
ohne die Verwendung weiterer Adjuvanzien direkt als Immunogene verwendet
werden, um Antiseren und monoklonale Antikörper zu erzeugen. Die Erfindung
liefert somit ein Verfahren zum Induzieren einer antigenspezifischen
Produktion von Immunglobulin, welches die folgenden Stufen umfaßt:
- a) Immunisieren eines Tieres mit einer Zusammensetzung
gemäß der vorliegenden
Erfindung und
- b) Gewinnen von Immunglobulin, welches für eine Region des Antigens
aus der Zusammensetzung spezifisch ist, aus dem Serum des Tieres.
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Die
für die
Antikörperproduktion
verwendeten Tiere können
alle Tiere sein, die normalerweise zu diesem Zweck eingesetzt werden,
insbesondere Säuger.
Besonders angezeigt sind Mäuse,
Ratten, Meerschweinchen und Kaninchen.
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Die
Immunisierung wird gemäß etablierter
Techniken durchgeführt
(siehe "Antibodies,
A Laboratory Manual",
von E. Harlow und D. Lane (1988) Cold Spring Harbor, USA). Die gereinigte
Zusammensetzung (etwa 1 mg) wurde einem Kaninchen injiziert. Eine
Injektion von 0,5 mg der Zusammensetzung zur Auffrischung wurde
4 Wochen nach der ersten Injektion vorgenommen. Antikörper werden
aus dem Kaninchenserum isoliert und auf ihre Reaktivität getestet.
Durch dieses Verfahren werden Antikörper gewonnen, die selektiv
an das gewählte
Antigen binden können.
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Spezieller
kann die das Antigen umfassende Formulierung der vorliegenden Erfindung
verwendet werden, um sowohl polyklonale als auch monoklonale Antikörper herzustellen.
Wenn polyklonale Antikörper
gewünscht
sind, wird ein ausgewählter
Säuger
(z.B. Maus, Kaninchen, Ziege, Pferd usw.) immunisiert. Serum aus
dem immunisierten Tier wird gesammelt und gemäß bekannter Verfahren behandelt.
Wenn das Serum polyklonale Antikörper
gegen andere Antigene enthält,
können
die polyklonalen Antikörper
mittels Immunaffinitätschromatographie
gereinigt werden. Techniken zur Herstellung und Verarbeitung polyklonaler
Antiseren sind auf dem Gebiet bekannt.
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Monoklonale
Antikörper,
die gegen die in der Erfindung verwendeten Antigene gerichtet sind,
können von
Fachleuten auf dem Gebiet ebenfalls leicht hergestellt werden. Das
allgemeine Verfahren zur Herstellung monoklonaler Antikörper unter
Verwendung von Hybridomen ist gut bekannt. Unsterbliche Antikörper produzierende
Zellinien können
mittels Zellfusion sowie auch durch andere Techniken, wie die direkte
Transformation von B-Lymphozyten mit onkogener DNA oder Transfektion
mit Epstein-Barr-Virus, erzeugt werden. Auswahlen von monoklonalen
Antikörpern,
die gegen Antigene erzeugt wurden, können hinsichtlich verschiedener Eigenschaften,
beispielsweise hinsichtlich Isotyp- und Epitopaffinität, gescreent
werden.
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Eine
alternative Technik umfaßt
das Screenen von Phagen-Display-Bibliotheken, wobei beispielsweise
die Phagen scFv-Fragmente auf der Oberfläche ihrer Hülle mit einer großen Vielzahl
von komplementaritätsbestimmenden
Regionen (CDRs) exprimieren. Diese Technik ist auf dem Gebiet gut
bekannt.
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Sowohl
monoklonale als auch polyklonale Antikörper, die gegen Antigene gerichtet
sind, sind bei der Diagnose von besonderem Nutzen, und diejenigen
mit neutralisierender Wirkung sind bei der passiven Immuntherapie
von Nutzen. Insbesondere monoklonale Antikörper können verwendet werden, um anti-idiotypische Antikörper zu
züchten.
Anti-idiotypische Antikörper
sind Immunglobuline, die ein "inneres
Bild" des Antigens des
infektiösen
Mittels, gegen das eine Schutzwirkung gewünscht ist, enthalten.
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Techniken
zum Züchten
anti-idiotypischer Antikörper
sind auf dem Gebiet bekannt. Diese anti-idiotypischen Antikörper können auch zur Behandlung sowie
zur Erforschung der immunogenen Regionen von Antigenen geeignet
sein.
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Für Zwecke
dieser Erfindung umfaßt
der Begriff "Antikörper", wenn es nicht anders
angegeben ist, Fragmente von ganzen Antikörpern, die ihre Bindungsaktivität für ein Zielantigen
beibehalten. Solche Fragmente umfassen Fv-, F(ab')- und F(ab')2-Fragmente sowie Einzelketten-Antikörper (scFv).
Weiterhin können die
Antikörper
und Fragmente davon humanisierte Antikörper sein, wie sie beispielsweise
in der EP-A-239400 beschrieben sind.
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Die
Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die nachfolgenden Beispiele
beschrieben, die lediglich beispielhaft und nicht beschränkend sein
sollen.
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Vergleichsbeispiel 1
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Zubereitung 1
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Acht
mg Ovalbumin (XOA) als Modellallergen wurden durch Mischen in 20
ml EVANS-Lösung
gelöst. Als
nächstes
wurden 6,9 ml Phosphatpuffer unter Mischen zugegeben. Die Lösung wurde
in ein 100 ml-Becherglas gegeben, welches eine Magnetrührstange
enthielt. Während
des Mischens unter Verwendung eines Magnetrührers wurden 6,9 ml 3,2 N NaOH
und 6,9 ml 3,8 N HCl, enthaltend 24% m/V Tyrosin, gleichzeitig über einen
Zeitraum von 5 Minuten tropfenweise zugegeben, um ein Präzipitat
zu bilden. Das Gemisch wurde für weitere
5 Minuten gerührt
und dann in ein 50 ml-Zentrifugenröhrchen überführt und
für 10
Minuten bei 2500 U.p.M. zentrifugiert. Nach der Zentrifugation wurde
der Überstand
dekantiert, und das pelletierte Präzipitat wurde in 40 ml Phosphatpuffer
resuspendiert. Das Gemisch wurde für 5 Minuten bei 2500 U.p.M.
zentrifugiert. Nach der Zentrifugation wurde der Überstand
zentrifugiert, und das Präzipitat
wurde in 40 ml Phosphatpuffer resuspendiert. Das Gemisch wurde für 5 Minuten
bei 2500 U.p.M. zentrifugiert. Nach der Zentrifugation wurde der Überstand
dekantiert, und das pelletierte Präzipitat wurde in 40 ml phosphatgepufferter
Salzlösung,
pH 7,2, enthaltend 0,4% V/V Glycerol und 0,01 % m/V Thimerosal als
Konservierungsmittel, resuspendiert. Das Endprodukt enthielt ungefähr 40 mg/ml
Tyrosinadsorbat. Unter der Annahme einer 100%-igen Bindung von XOA an
das Tyrosinadsorbat lag das XOA in einer Menge von 200 μg/ml in dem
Endprodukt vor. Das XOA-Tyrosin-Adsorbat wurde bei 4°C bis zum
Gebrauch gelagert.
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Zubereitung 2
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Eine
4 mg/ml-Lösung
von 1,2-Dipalmitoyl-SN-glycero-3-phosphocholin (DPPC) in absolutem
Ethanol wurde hergestellt. Für
jedes 1,0 mg an zu lösendem
MPL®-TEA-(Triethylamin)
Salz wurden 27 μl
DPPC zugegeben, um das MPL® zu lösen. MPL kann wie oben beschrieben
hergestellt werden. Der Ethanol wurde durch sanftes Einblasen eines
N2-Stroms in das Glasfläschchen entfernt. Als nächstes wurde
1,0 ml pyrogenfreies Wasser für
die Injektion für
jedes mg MPL® in
dem trockenen MPL®/DPPC-Gemisch zugegeben.
Die Lösung wurde
in einem Ultraschallbad bei 60–70°C mit Ultraschall
bestrahlt, bis sie klar war. Die MPL®/DPPC-Lösung wurde
dann mittels Filtration durch einen SFCA 290-4520 Nalgene 0,2 μm-Filter
sterilfiltriert. Die MPL®/DPPC-Lösung wurde
in einer Menge von 1,0 mg/ml in entpyrogenisierte Glasfläschchen,
die mit MPL®-AF
(MPL, gelöst
in dem oberflächenaktiven
Stoff DPPC) beschriftet waren, steril abgezogen und bei 4°C gelagert.
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Biologische
Aktivität
-
Die
TH1 induzierende Aktivität
in Mäusen
kann mit der Produktion von IgG2a- und IgG2b-Antikörpern gleichgesetzt werden,
und die TH2 induzierende Aktivität
kann mit der Produktion von IgG1-Antikörpern und IgE-Antikörpern gleichgesetzt
werden.
-
Daher
wurde beispielsweise ein Experiment in Mäusen durchgeführt, um
die Profile der allergenspezifischen Antikörper gegen ein beispielhaftes
Ovalbumin (XOA), welches ein gut bekanntes, von Hühnereiern abgeleitetes
Allergen ist, zu zeigen. Es wurde bestätigt, daß eine aus MPL + XOA + Tyrosin
bestehende Formulierung ein vorteilhafteres Antikörperprofil
stimulierte als MPL + XOA, XOA + Tyrosin oder XOA alleine.
-
Gruppen
von 8 weiblichen BALB/c-Mäusen
im Alter von 6–8
Wochen wurden in der Leistengegend subkutan 0,2 ml eines der nachfolgenden
Impfstoffe injiziert.
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XOA + Tyrosin
-
Das
in Zubereitung 1 oben hergestellte XOA-Tyrosin-Adsorbat wurde innerhalb
von 30 Minuten vor der Injektion mit einem gleichen Volumen phosphatgepufferter
Salzlösung
verdünnt.
-
XOA + Tyrosin + MPL
-
Das
in Zubereitung 1 oben hergestellte XOA-Tyrosin-Adsorbat wurde innerhalb
von 30 Minuten vor der Injektion mit einem gleichen Volumen MPL®-AF
in einer Menge von 500 μg/ml
in phosphatgepufferter Salzlösung
verdünnt.
-
XOA + MPL
-
XOA
wurde innerhalb von 30 Minuten vor der Injektion in einer Menge
von 200 μg/ml
in phosphatgepufferter Salzlösung
gelöst
und mit einem gleichen Volumen MPL®-AF
in einer Menge von 500 μg/ml
in phosphatgepufferter Salzlösung
verdünnt.
-
XOA
alleine XOA wurde in einer Menge von 200 μg/ml in phosphatgepufferter
Salzlösung
gelöst
und mit einem gleichen Volumen phosphatgepufferter Salzlösung verdünnt.
-
Einundzwanzig
Tage später
erhielten die vier Gruppen von Mäusen
eine Auffrischimpfung mit 0,2 ml frisch hergestellten Impfstoffen.
Vierzehn Tage nach der Auffrischimpfung wurde den Mäusen Blut
abgenommen, und die Seren wurden abgetrennt und bis zum Testen bei –70°C gelagert.
-
Die
Seren wurden mittels konventioneller ELISA-Technik unter Verwendung
von mit Meerrettichperoxidase konjugierten Ziege-Anti-Maus-IgG1-, -IgG2a- und IgG2b-Antikörpern,
gekauft von Southern Biotechnology Inc. (Birmingham, AL, USA) und
verwendet gemäß der Anleitung
des Herstellers, getestet. Die IgG1-, IgG2a- und IgG2b-Titer repräsentieren
die reziproke Serumverdünnung,
die einen Auslesewert von > 0,1 OD-Einheiten
bei A490 liefert.
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Die
Mengen von Serum-IgE wurden unter Verwendung eines Anti-IgE-Einfang-ELISA,
gefolgt von der Verwendung einer biotinylierten Ovalbuminsonde,
gemessen. Die Bindung wurde nach der Zugabe einer mit Meerrettichperoxidase
konjugierten Streptavidinzubereitung gemessen. Die Ergebnisse sind
als OD-Einheiten bei A490 angegeben.
-
Von
besonderer Bedeutung ist die Tatsache, daß die Kombination von Allergen
+ Tyrosin + MPL weniger antigenspezifische IgE-Antikörper induziert
als die anderen Kombinationen. Weiterhin ist das Verhältnis von
IgG2a- oder IgG2b-Antikörpern
zu IgG1-Antikörpern
konsistent mit den größten Mengen
der beiden vorherigen Antikörperisotypen,
die in dem Experiment in den Mäusen,
die Antigen + Tyrosin + MPL erhielten, zu beobachten waren, und
größer als
in irgendeiner anderen Gruppe von Mäusen. Dies ist ein Hinweis
auf ein besseres Verhältnis
der TH1-Zell-Induktion gegenüber
der TH2-Zell-Induktion in dieser Gruppe im Vergleich zu demjenigen,
die in den anderen Gruppen von Mäusen
induziert wurde.
-
Beispiele
gemäß der vorliegenden
Erfindung
-
Zubereitung
A
-
Zu
einer neutralen Lösung
von gereinigtem Polypeptid, welches eine Hepatitis B-Virus-Antigenität zeigt
(Einzelheiten darüber,
wie ein solches Polypeptid herzustellen ist, sind in der EP-A-0
182 442 und in der WO 98/44947 zu finden), wird Phosphatpufferlösung mit
einem pH-Wert von 7 ± 1
zugegeben. Die Antigenlösung
wird durch die gleichzeitige Zugabe eines Volumens 1-Tyrosin in
HCl (hergestellt durch Lösen
von 24 g L-Tyrosin auf 100 ml mit 3,8 M HCl) und eines Volumens
3,2 M NaOH zu vier Volumen Antigenlösung unter kräftigem Schütteln mit
Tyrosin copräzipitiert.
Die so gebildete Suspension wurde zentrifugiert und wiederholt mit
gepufferter Salzlösung
bei einem pH-Wert
von 6 ± 1
gewaschen.
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Zubereitung
B
-
Wie
Zubereitung 1 des Vergleichsbeispiels, mit der Ausnahme, daß XOA durch
ein Polypeptid ersetzt wird, welches Hepatitisvirus-(HBV-)Antigenität zeigt.
-
Zubereitung
C
-
Siehe
Zubereitung 2 des Vergleichsbeispiels.
-
Biologische
Aktivität
-
Die
TH1 induzierende Aktivität
in Mäusen
kann mit der Produktion von IgG2a- und IgG2b-Antikörpern gleichgesetzt werden,
und die TH2 induzierende Aktivität
kann mit der Produktion von IgG1-Antikörpern und IgE-Antikörpern gleichgesetzt
werden.
-
Daher
wird beispielsweise ein Experiment in Mäusen durchgeführt, um
die Profile der antigenspezifischen Antikörper gegen ein beispielhaftes
Antigen (HBV), welches ein gut bekanntes Antigen ist, zu zeigen. Es
wird bestätigt,
daß eine
aus MPL + HBV + Tyrosin bestehende Formulierung ein vorteilhafteres
Antikörperprofil
stimulierte als MPL + HBV, HBV + Tyrosin oder HBV alleine.
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Gruppen
von 8 weiblichen BALB/c-Mäusen
im Alter von 6–8
Wochen wurden in der Leistengegend subkutan 0,2 ml eines der folgenden
Impfstoffe injiziert.
-
HBV + Tyrosin
-
Das
in Zubereitung A oben hergestellte HBV-Tyrosin-Adsorbat wurde innerhalb
von 30 Minuten vor der Injektion mit einem gleichen Volumen phosphatgepufferter
Salzlösung
verdünnt.
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HBV + Tyrosin + MPL
-
Das
in Zubereitung A oben hergestellte HBV-Tyrosin-Adsorbat wurde innerhalb
von 30 Minuten vor der Injektion mit einem gleichen Volumen MPL®-AF
in einer Menge von 500 μg/ml
in phosphatgepufferter Salzlösung
verdünnt.
-
HBV + MPL
-
HBV
wurde innerhalb von 30 Minuten vor der Injektion in einer Menge
von 200 μg/ml
in phosphatgepufferter Salzlösung
gelöst
und mit einem gleichen Volumen von MPL®-AF
in einer Menge von 500 μg/ml
in phosphatgepufferter Salzlösung
verdünnt.
-
HBV alleine
-
HBV
wurde in einer Menge von 200 μg/ml
in phosphatgepufferter Salzlösung
gelöst
und mit einem gleichen Volumen phosphatgepufferter Salzlösung verdünnt.
-
Einundzwanzig
Tage später
erhalten die vier Gruppen von Mäusen
eine Auffrischimpfung mit 0,2 ml frisch hergestellten Impfstoffen.
Vierzehn Tage nach der Auffrischimpfung wird den Mäusen Blut
abgenommen, und die Seren werden abgetrennt und bis zum Testen bei –70°C gelagert.
Die Seren werden mittels herkömmlicher
ELISA-Technik unter Verwendung von mit Meerrettichperoxidase konjugierten
Ziege-Anti-Maus-IgG1-, -IgG2a-,
und -IgG2b-Antikörpern, gekauft von Southern
Biotechnology Inc. (Birmingham, AL, USA) und verwendet gemäß der Anleitung
des Herstellers, getestet. Die IgG1-, IgG2a und IgG2b-Titer
repräsentieren
die reziproke Serumverdünnung,
die einen Auslesewert von > 0,1
OD-Einheiten bei A490 liefert. Die Mengen
an Serum-IgE werden unter Verwendung eines Anti-IgE-Einfang-ELISA,
gefolgt von der Verwendung einer biotinylierten Ovalbuminsonde,
gemessen. Die Bindung wird nach der Zugabe einer mit Meerrettichperoxidase
konjugierten Streptavidinzubereitung gemessen. Von besonderer Bedeutung
ist die Tatsache, daß die
Kombination von Antigen + Tyrosin + MPL möglicherweise weniger antigenspezifische
IgE-Antikörper
induziert als die anderen Kombinationen. Weiterhin ist möglicherweise
das Verhältnis
der IgG2a- oder IgG2b-Antikörper zu
den IgG1-Antikörpern
konsistent mit den größten Mengen
der beiden erstgenannten Antikörperisotypen,
die in dem Experiment in den Mäusen,
die Antigen + Tyrosin + MPL erhalten, zu beobachten sind, und größer als
in irgendeiner anderen Gruppe von Mäusen. Dies ist ein Hinweis
auf ein besseres Verhältnis
der TH1-Zell-Induktion gegenüber
der TH2-Zell-Induktion in dieser Gruppe im Vergleich zu derjenigen,
die in den anderen Gruppen von Mäusen
induziert wird.