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Diese
Anmeldung beansprucht die Priorität der US-Provisional Application
SN 60/103 717 (Anmeldetag 9. Oktober 1998).
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Die
Erfindung betrifft chemische Produkte, die über eine selektive Oxidation
hergestellt werden. Insbesondere betrifft die Erfindung die selektive
Oxidation in Gegenwart eines Katalysators, der von einer netzähnlichen
Struktur getragen wird.
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In
der petrochemischen Industrie werden Produkte über eine selektive Oxidation
erzeugt. Unter "selektiver
Oxidation" ist zu
verstehen, dass die Einsatzkomponente mit molekularem Sauerstoff
oder Strömen,
die molekularen Sauerstoff enthalten, wie Luft, umgesetzt wird,
wobei die Reaktion gestoppt wird, bevor eine vollständige Oxidation
zu Kohlendioxid und Wasser abläuft.
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Beispielsweise
wird Phthalsäureanhydrid durch
ein selektives Oxidationsverfahren hergestellt. Die meisten Anlagen
zur Herstellung von Phthalsäureanhydrid
bedienen sich eines Mehrrohrreaktors, der mit inerten (Raschig)-Ringen
oder Kügelchen,
die mit einem aktiven Katalysator beschichtet sind, gefüllt ist.
Die Umsetzung ist hochgradig exotherm und häufig kommt es zu einer übermäßigen Oxidation
des Produkts, d. h. Phthalsäureanhydrid,
aufgrund einer schlechten Temperaturkontrolle oder Wärmeabführung. Die
Umwandlung von o-xylol erfolgt praktisch vollständig, jedoch liegt die Selektivität in Bezug
auf Phthalsäureanhydrid
deutlich unter 100 %. Die besten gewerblichen Verfahren weisen bekanntlich
eine Ausbeute von etwa 80 % auf.
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Ethylenoxid
wird gewerblich durch ein selektives Oxidationsverfahren hergestellt,
das die Epoxidation von Ethylen über
einem Katalysator, der die Erzeugung von Ethylenoxid katalysiert,
umfasst. Im allgemeinen handelt es sich beim Katalysator, der für eine derartige
Herstellung verwendet wird, um einen silberhaltigen Katalysator,
der von einem geeigneten Träger
getragen wird.
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Die
Herstellung von Ethylenoxid stellt eine exotherme Reaktion dar und
im allgemeinen wird Ethylenoxid zur Entfernung der Reaktionswärme in einem
Röhrenreaktor
hergestellt, in dem gasförmiges Ethylen
und ein Sauerstoff enthaltendes Gas in der Gasphase über einem
Bett eines Trägerkatalysators in
einer Mehrzahl von Rohren umgesetzt werden, wobei die exotherme
Reaktionswärme
unter Verwendung eines im Kreislauf geführten Kühlmittels, das die Rohre umgibt,
entfernt wird.
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Die
Ausbeute an Ethylenoxid hängt
sowohl von der Geschwindigkeit der Umwandlung von Ethylen zu Ethylenoxid
als auch von der Selektivität
einer derartigen Umwandlung ab. Im allgemeinen führen höhere Temperaturen zu einer
erhöhten
Umwandlung und einer verringerten Selektivität, wobei zur Erzielung einer
angemessenen Ausbeute ein Gleichgewicht zwischen Umwandlung und
Selektivität
eingehalten wird. Allgemein gab es Versuche zur Verbesserung der
Ausbeute an Ethylenoxid durch Verwendung einer Vielzahl von Promotoren
in Kombination mit dem silberhaltigen Katalysator, der gewerblich
für eine
derartige Erzeugung von Ethylenoxid verwendet wird.
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Die
Ausbeute an Acrylsäure
hängt von
der Umwandlung und der Selektivität bei der Oxidation von Propylen
oder Propan zu Acrolein und der weiteren Oxidation von Acrolein
zu Acrylsäure
ab. Im allgemeinen führen
höhere
Temperaturen zu einer erhöhten
Umwandlung und zu einer verringerten Selektivität, wobei zur Erzielung einer
angemessenen Ausbeute ein Gleichgewicht zwischen Umwandlung und
Selektivität
eingehalten wird. Es wurden Versuche unternommen, die Selektivität durch
Modifikationen am normalerweise verwendeten Mischoxid-Katalysator
zu erhöhen.
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Infolgedessen
besteht ein Bedürfnis
nach Verbesserungen bei Verfahren zur selektiven Oxidation von organischen
Verbindungen unter Verwendung von molekularem Sauerstoff.
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EP-0
423 692-A1 beschreibt einen monolithisch strukturierten Katalysator
zur Verwendung bei der Herstellung von Aldehyden.
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JP-A-58
153 538 beschreibt einen Katalysator für die nicht-selektive Oxidation
von Kohlenwasserstoffen zu Kohlendioxid.
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EP-0
218 124-A1 beschreibt einen Trägerkatalysator,
wobei das Katalysatormaterial direkt auf ein netzähnliches
oder folienähnliches
Material aufgebracht ist.
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EP-0
061 304-A1 beschreibt einen Trägerkatalysator,
der direkt auf die Oberfläche
eines Drahts aufgebracht ist.
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Gemäß der Lehre
von US-3 713 281 wird ein Katalysator direkt an einen Metallrahmen
gebunden.
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DE-32
13 413-A1 beschreibt einen monolithischen Träger für einen Katalysator für selektive
Oxidationsreaktionen.
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WO-99/07467
beschreibt einen katalytischen Reaktor mit einem Festbett-Katalysator,
wobei die Katalysatorteilchen und/oder katalytischen Fasern in den
Zwischenräumen
eines Netzes gehalten werden.
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Die
erfindungsgemäße Aufgabe
wird durch ein Verfahren zum selektiven Oxidieren eines organischen
Moleküls
gemäß Anspruch
1 sowie durch eine Zusammensetzung gemäß Anspruch 14 gelöst.
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Gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein selektives Oxidationsverfahren
bereitgestellt, bei dem eine organische Verbindung mit molekularem
Sauerstoff in Gegenwart eines geeigneten Oxidationskatalysators
umgesetzt wird, wobei der Katalysator von einem partikulären Träger getragen
wird, wobei ein derartiger getragener Katalysator von einer nicht-partikulären Katalysator-Trägerstruktur,
bei der es sich um ein netzähnliches
Material handelt, getragen wird. Der Ausdruck "von Netz getragen" umfasst einen schichtförmigen Auftrag
des getragenen Katalysators auf dem Netz sowie das Einschließen des
getragenen Katalysators in den Zwischenräumen des Netzes.
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Der
vom Netz getragene Trägerkatalysator wird
als Festbett verwendet. Die Umsetzung erfolgt vorzugsweise in der
Gasphase. Insbesondere besteht das netzähnliche Material aus Fasern
oder Drähten,
wie ein Draht- oder Fasernetz, ein Filz oder Gaze aus Metall, ein
Metallfaserfilter oder dergl. Die netzähnliche Struktur umfasst mehr
als eine Schicht von Drähten
(z. B. eine gewirkte Drahtstruktur oder eine gewobene Drahtstruktur)
und besteht aus einer Mehrzahl von Schichten von Drähten oder
Fasern unter Bildung eines dreidimensionalen Netzwerks von Materialien.
Die Trägerstruktur
besteht aus einer Mehrzahl von Schichten von Fasern, die zufällig in den
Schichten orientiert sind. Ein oder mehr Metalle können zur
Herstellung eines Metallnetzes verwendet werden.
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Alternativ
können
die Netzfasern aus Materialien gebildet werden oder diese enthalten,
bei denen es sich nicht um Metalle handelt, und zwar allein oder in
Kombination mit Metallen, wie Kohlenstoff, Metallcarbide, Metalloxide
oder keramische Materialien.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform,
bei der die netzähnliche
Struktur aus einer Vielzahl von Schichten von Fasern unter Bildung
des dreidimensionalen Netzwerks von Materialien besteht, beträgt die Dicke
eines derartigen Trägers
mindestens 5 µm und übersteigt
im allgemeinen 10 mm nicht. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
beträgt
die Dicke des Netzwerks mindestens 50 µm und insbesondere mindestens
100 µm
und übersteigt
im allgemeinen 2 mm nicht.
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Die
Dicke oder der Durchmesser der Fasern, die die Vielzahl von Schichten
von Fasern bilden, beträgt
weniger als 150 µm
und insbesondere weniger als 30 µm. In einer bevorzugten Ausführungsform
beträgt
die Dicke oder der Durchmesser der Fasern etwa 8 bis etwa 25 µm.
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Die
dreidimensionale netzähnliche
Struktur kann gemäß den US-Patenten 5 304 330,
5 080 962, 5 102 745 oder 5 096 663 hergestellt werden. Es ist jedoch
ersichtlich, dass die netzähnliche
Struktur durch Verfahren, die von den in den vorerwähnten Patenten
beschriebenen Verfahren abweichen, gebildet werden können.
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Die
netzähnliche
Struktur, die erfindungsgemäß verwendet
wird (ohne getragenen Katalysator auf dem Netz) weist ein Porenvolumen
von mindestens 85 % auf (z. B. mindestens 90 %). Im allgemeinen übersteigt
das Porenvolumen einen Wert von etwa 98 % nicht. Der hier verwendete
Ausdruck "Porenvolumen" wird bestimmt, indem
man das Volumen der Struktur, die offen ist, durch das Gesamtvolumen der
Struktur (Öffnungen
und Netzmaterial) dividiert und den Wert mit 100 multipliziert.
Im allgemeinen betragen die durchschnittlichen Porenöffnungen
mindestens 10 µm
und vorzugsweise mindestens 20 µm.
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Beim
Katalysatorträger,
von dem der Katalysator getragen wird (wobei ein derartiger getragener Katalysator
sodann von einer netzähnlichen
Struktur getragen wird), handelt es sich um einen Träger, der in
partikulärer
Form vorliegt. Der hier verwendete Ausdruck "partikulär" umfasst kugelförmige Partikel, längliche
Partikel, Fasern und dergl. Die durchschnittliche Teilchengröße der Partikel,
auf die der selektive Oxidationskatalysator aufgebracht ist, übersteigt
50 µm
nicht, wobei die durchschnittliche Teilchengröße in der Mehrzahl der Fälle einen
Wert von 20 µm
nicht übersteigt.
Im allgemeinen beträgt
die durchschnittliche Teilchengröße derartiger
Partikel mindestens 0,002 µm
und im allgemeinen mindestens 0,5 µm. Wenn der vom partikulären Träger getragene
Katalysator schichtförmig
auf das Netz aufgebracht ist, beträgt die durchschnittliche Teilchengröße des Katalysatorträgers im
allgemeinen nicht mehr als 10 µm
und, wenn er im Netz eingeschlossen wird, im allgemeinen nicht mehr
als 150 µm.
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Gemäß einem
bevorzugten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird die selektive
Oxidation in einem Festbett durchgeführt und der partikuläre Träger weist
eine durchschnittliche Teilchengröße gemäß den vorstehenden Angaben
auf, wobei die Größe erheblich
kleiner als bei herkömmlichen
Festbettverfahren ist.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung liegt die netzähnliche
Struktur, die als Träger
für den
auf einem partikulären
Träger
getragenen Oxidationskatalysator dient, in Form einer geformten,
strukturierten Packung vor. Diese Packung kann so konfiguriert sein,
dass sie für
eine Turbulenz der über
den Katalysator im selektiven Oxidationsreaktor strömenden Gasphase
sorgt. Die netzähnliche
Katalysatorträgerstruktur
kann mit geeigneten Wellungen (Riffelungen) versehen sein, um für eine erhöhte Turbulenz
zu sorgen. Alternativ kann die netzähnliche Struktur Streifen oder
Wirbelerzeuger zur Bereitstellung von Turbulenz umfassen. Das Vorliegen
von turbulenzerzeugenden Elementen ermöglicht ein Mischen in radialer (und
longitudinaler) Richtung und ermöglicht
im Vergleich zu herkömmlichen
Verfahren eine verbesserte Wärmeübertragung
an der Wand. Dies kann erreicht werden, indem man die Struktur,
die mit der Wand in Kontakt steht, mit turbulenzerzeugenden Elementen versetzt.
Die verbesserten Wärmeübertragungseigenschaften
an der Wand führen
zu einer insgesamt niedrigeren Temperatur und infolgedessen zu einer höheren Selektivität. Die strukturelle
Packung kann auch in Form eines Moduls, z. B. einer Rolle aus einer
oder mehreren Lagen, vorliegen, das so in den Rohren eines Reaktors
platziert wird, dass die Kanäle
im Modul der Längsrichtung
des Rohrs folgen. Die Rolle kann Lagen umfassen, die eine flache,
gerippte und/oder gewellte Beschaffenheit aufweisen, und die Lagen
können
zur Förderung
des Mischvorgangs Seitenflossen oder Löcher enthalten. Die Lagen können auch
zu gewellten Streifen, die voneinander durch eine flache Lage getrennt
sind, geformt sein, wobei die Streifen genau an die Größe des Rohrs
angepasst sind und durch Verschweißungen, Drähte, eine zylindrische flache
Lage oder Kombinationen davon zusammengehalten werden.
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Es
ist darauf hinzuweisen, dass der netzähnliche Träger, der den getragenen Katalysator
trägt,
in einer Form, die von einer strukturierten Lage abweicht, verwendet
werden kann. Beispielsweise kann der netzähnliche Träger in Form von Ringen, Partikeln
Bändern
und dergl. ausgebildet sein und im Reaktor als gepacktes Bett eingesetzt
werden. In einer Ausführungsform
sind die Teilchenabmessungen kleiner als die gepackten Bettpartikel,
die aus dem Stand der Technik bekannt sind.
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Der
getragene selektive Oxidationskatalysator, der von der netzähnlichen
Struktur getragen wird, kann auf dem netzähnlichen Träger als Beschichtung auf den
Drähten
oder Fasern, die die netzähnliche Struktur
bilden, vorliegen und/oder er kann in den Zwischenräumen der
netzähnlichen
Struktur vorliegen und darin festgehalten werden.
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In
einer Ausführungsform,
bei welcher der von einem partikulären Träger getragene Katalysator als
Beschichtung auf der netzähnlichen
Katalysatorstruktur vorliegt, kann die netzähnliche Katalysatorstruktur
zunächst
mit dem partikulären
Träger
beschichtet werden, wonach sich die Zugabe des selektiven Oxidationskatalysators
zum partikulären
Träger, der
als Beschichtung auf der netzähnlichen
Struktur vorliegt, anschließt.
Alternativ kann der von einem teilchenförmigen Träger getragene Katalysator schichtförmig auf
das Netz aufgetragen sein. Der partikuläre Träger mit oder ohne Katalysator
kann nach verschiedenen Techniken, z. B. durch Tauchen oder Sprühen, schichtförmig auf
die netzähnliche
Struktur aufgebracht werden.
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Die
getragenen Katalysatorteilchen können auf
die netzähnliche
Struktur aufgebracht werden, indem man die netzähnliche Struktur mit einer
flüssigen
Beschichtungszusammensetzung (vorzugsweise in Form eines Beschichtungsbads),
das die Teilchen in dispergierter Form in einer Flüssigkeit
fasst, unter solchen Bedingungen in Kontakt bringt, dass die Beschichtungszusammensetzung
in die netzähnliche
Struktur eintritt oder von dieser aufgesaugt wird und eine poröse Beschichtung
sowohl in den inneren als auch äußeren Bereichen
der netzähnlichen
Struktur bildet.
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Alternativ
wird die netzähnliche
Struktur mit einem partikulären
Träger,
der aktiven Katalysator enthält,
beschichtet oder die netzähnliche
Struktur kann mit Teilchen eines Katalysatorvorläufers beschichtet werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist die flüssige
Beschichtungszusammensetzung eine kinematische Viskosität von nicht
mehr als 175 Centistoke und eine Oberflächenspannung von nicht mehr
als 300 dyn/cm auf.
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In
einer Ausführungsform
wird der getragene Katalysator oder Katalysatorträger durch
Tauchbeschichtung schichtförmig
auf das Netz aufgebracht. In einer bevorzugten Ausführungsform
wird das dreidimensionale netzähnliche
Material vor der Beschichtung oxidiert; z. B. durch Erwärmen in
Luft auf eine Temperatur von 300 °C
bis zu 700 °C.
In einigen Fällen
wird dann, wenn das netzähnliche
Material mit organischem Material verunreinigt ist, das netzähnliche
Material vor der Oxidation gereinigt; z. B. durch Waschen mit einem
organischen Lösungsmittel,
wie Aceton.
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Beim
Beschichtungsbad handelt es sich vorzugsweise um ein gemischtes
Lösungsmittelsystem aus
organischen Lösungsmitteln
und Wasser, in dem die Teilchen dispergiert sind. Die Polarität des Lösungsmittelsystems
liegt vorzugsweise unter der von Wasser, um eine hohe Löslichkeit
des Katalysators zu verhindern und um eine hochwertige Aufschlämmung für die Beschichtung
zu erhalten. Beim Lösungsmittelsystem
kann es sich um ein Gemisch von Wasser, Amiden, Estern und Alkoholen
handeln. Die kinematische Viskosität des Beschichtungsbads beträgt vorzugsweise
weniger als 175 Centistoke und ihre Oberflächenspannung beträgt vorzugsweise
weniger als 300 dyn/cm.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung umfasst die netzähnliche
Struktur, die beschichtet wird, Metalldrähte oder -fasern und die Metalldrähte oder
-fasern, die beschichtet werden, sind so ausgewählt oder so behandelt, dass
ihre Oberflächenspannung
mehr als 50 dyn/cm beträgt,
bestimmt gemäß dem in "Advances in Chemistry,
43, Contact Angle, Wettability and Adhesion, American Chemical Society,
1964", beschriebenen
Verfahren, beträgt.
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Bei
der Beschichtung einer netzähnlichen Struktur,
die Metallfasern umfasst, weist die flüssige Beschichtungszusammensetzung
vorzugsweise eine Oberflächenspannung
von etwa 50 bis 300 dyn/cm und insbesondere von etwa 50 bis 150 dyn/cm
auf, gemessen nach dem Kapillarrohrverfahren von T. C. Patton, "Paint Flow and Pigment
Dispersion", 2.
Auflg., Wiley-Interscience
(1979), S. 223. Gleichzeitig weist die flüssige Beschichtungszusammensetzung
eine kinematische Viskosität
von nicht mehr als 175 Centistoke auf, gemessen mit einem Kapillarviskosimeter
gemäß P. C.
Hiemenz, "Principles
of Colloid and Surface Chemistry",
2. Auflg. Marcel Dekker Inc., 1986, S. 182.
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Bei
einer derartigen Ausführungsform
ist die Oberflächenspannung
des Metalls bei der Beschichtung mit der Viskosität und der
Oberflächenspannung der
flüssigen
Beschichtungszusammensetzung so koordiniert, dass die flüssige Beschichtungszusammensetzung
in das Innere der Struktur gezogen wird, so dass ein partikulärer Überzug auf
der netzähnlichen
Struktur entsteht. Das zu beschichtende Metall weist vorzugsweise
eine Oberflächenspannung
von mehr als 50 dyn/cm auf. Vorzugsweise liegt die Oberflächenspannung über der
Oberflächenspannung
der flüssigen
Beschichtungszusammensetzung, so dass sich eine spontane Benetzung
und ein Eindringen der Flüssigkeit
in das Innere des Netzes ergeben.
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Sofern
das Metall der Struktur, die zu beschichten ist, nicht die erwünschte Oberflächenspannung
aufweist, kann die Struktur einer Wärmebehandlung unterzogen werden,
um die angestrebte Oberflächenspannung
zu erzielen.
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Die
flüssige
Beschichtungszusammensetzung lässt
sich ohne jegliche Bindemittel oder Klebstoffe herstellen, um eine
Haftung der partikulären Beschichtung
an der Struktur hervorzurufen.
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Die
Oberfläche
der zu beschichtenden Struktur kann auch chemisch oder physikalisch
modifiziert werden, um die Anziehung zwischen der Oberfläche und
den Teilchen, die die Beschichtung bilden, zu erhöhen; z.
B. durch eine Wärmebehandlung
oder chemische Modifikation der Oberfläche.
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Der
Feststoffgehalt des Beschichtungsbads beträgt im allgemeinen etwa 2 bis
etwa 50 % und vorzugsweise etwa 5 bis etwa 30 %.
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Das
Bad kann auch Additive, wie oberflächenaktive Mittel, Dispergiermittel
und dergl., enthalten. Im allgemeinen beträgt das Gewichtsverhältnis von
Additiven zu Teilchen im Beschichtungsbad 0,0001 bis 0,4 und insbesondere
0,001 bis 0,1.
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Das
netzähnliche
Material wird vorzugsweise beschichtet, indem man das netzähnliche
Material einmal oder mehrmals in ein Beschichtungsbad taucht, wobei
man zwischen den Tauchvorgängen
einen Trocknungs- oder Calciniervorgang vornimmt. Die Temperatur
des Bads liegt vorzugsweise bei Raumtemperatur, sie muss aber ausreichend
unter dem Siedepunkt der Flüssigkeit
im Bad liegen.
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Nach
der Beschichtung wird das netzähnliche
Material, das eine poröse
Beschichtung, die aus einer Mehrzahl von Teilchen besteht, umfasst,
getrocknet, wobei sich vorzugsweise das Material in einer vertikalen
Position befindet. Die Trocknung wird vorzugsweise durch Kontakt
mit einem strömenden Gas
(z. B. Luft) mit einer Temperatur von 20 °C bis 150 °C und vorzugsweise von 100 °C bis 150 °C erreicht.
Nach dem Trocknen wird das beschichtete netzähnliche Material vorzugsweise
calciniert, beispielsweise bei einer Temperatur von 250 °C bis 800 °C, vorzugsweise
von 300 °C
bis 500 °C
und insbesondere bei etwa 400 °C.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
werden die Temperatur und der Luftstrom koordiniert, um eine Trocknungsgeschwindigkeit
hervorzurufen, die nicht in nachteiliger Weise die Katalysatorbeschichtung
beeinflusst, z. B. durch Rissbildung, Blockierung von Poren und
dergl. In zahlreichen Fällen
wird eine langsamere Trocknungsgeschwindigkeit bevorzugt.
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Die
Dicke der gebildeten Beschichtung kann variieren. Im allgemeinen
beträgt
die Dicke mindestens 1 µm
und sie liegt im allgemeinen nicht über 100 µm. Typischerweise übersteigt
die Beschichtungsdicke den Wert von 50 µm nicht und insbesondere übersteigt
sie einen Wert von 30 µm
nicht. Der innere Bereich des netzähnlichen Materials, das beschichtet wird,
weist eine ausreichende Porosität
auf, um den Teilchen, die die Beschichtung bilden, ein Eindringen oder
eine Wanderung in das dreidimensionale Netzwerk zu ermöglichen.
Somit legen die Porengröße des dreidimensionalen
Materials und die Teilchengröße der Teilchen,
die die Beschichtung bilden, im Effekt die Menge und die Gleichmäßigkeit
der Beschichtung, die im Innern des Netzwerks des Materials abgeschieden
werden kann und/oder die Beschichtungsdicke im Netzwerk fest. Je
höher die
Porengröße ist,
desto größer ist
die Dicke der Beschichtung, die erfindungsgemäß gleichmäßig aufgebracht werden kann.
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Sofern
die Teilchen in Form eines Katalysatorvorläufers vorliegen, wird das Produkt
nach der Abscheidung der Teilchen behandelt, um den Katalysatorvorläufer in
einen aktiven Katalysator umzuwandeln. Sofern es sich bei den Teilchen,
die im dreidimensionalen Netzwerk des Materials abgeschieden werden,
um einen Katalysatorträger
handelt, kann anschließend
der aktive Katalysator oder Katalysatorvorläufer auf einen derartigen Träger aufgebracht werden,
z. B. durch Sprühen,
Tauchen oder Imprägnieren.
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Bei
Verwendung eines Beschichtungsbads kann dieses in zahlreichen Fällen Additive
enthalten. Diese Additive verändern
die physikalischen Eigenschaften des Beschichtungsbads, insbesondere
die Viskosität
und Oberflächenspannung,
so dass während
des Tauchvorgangs ein Eindringen in das Netz stattfindet und eine
Beschichtung mit einer homogenen Verteilung im Inneren und Äußeren des
Netzes erzielt werden kann. Sole verändern nicht nur die physikalischen
Eigenschaften des Beschichtungsbads, sondern wirken auch als Bindemittel.
Nach der Abscheidung wird der Gegenstand getrocknet und calciniert.
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Die
folgenden repräsentativen
Stabilisierungsmittel lassen sich erwähnen: ein Polymeres, wie Polyacrylsäure, Acrylamine,
organische quaternäre
Ammoniumverbindungen oder andere spezielle Gemische, die auf der
Grundlage der Teilchen gewählt
werden. Alternativ kann ein organisches Lösungsmittel für den gleichen
Zweck verwendet werden. Zu Beispielen für derartige Lösungsmittel
gehören
Alkohole oder flüssige
Paraffine. Die Kontrolle des pH-Werts der Aufschlämmung, z.
B. durch Zugabe von HNO3, stellt ein weiteres
Verfahren zur Veränderung
der Viskosität
und der Oberflächenspannung der
Beschichtungsaufschlämmung
dar. Der partikuläre
Träger
mit oder ohne Katalysator kann durch ein elektrophoretisches Beschichtungsverfahren,
wie es in der US-Patentanmeldung
SN 09/156,023 (Anmeldetag 17. September 1998) beschrieben ist, schichtförmig auf
den netzähnlichen
Katalysatorträger
aufgebracht werden. Bei einem derartigen Verfahren wird eine drahtnetzartige
Struktur als eine der Elektroden verwendet und der partikuläre Träger mit
der erforderlichen Teilchengröße (mit
oder ohne Katalysator (der vorzugsweise auch den Träger in Form
eines Sols enthält,
um die Haftung von größeren Teilchen
am Drahtnetz zu fördern))
wird in einem Beschichtungsbad suspendiert. Ein Potenzial wird an die
Elektroden angelegt, von denen eine die netzartige Struktur, die
aus einer Vielzahl von Lagen von Fasern gebildet ist, darstellt,
und die netzartige Struktur wird elektrophoretisch mit dem Träger mit
oder ohne Katalysator beschichtet. Wenn der Träger keinen Katalysator enthält, wird
anschließend
Phthalsäureanhydrid-Katalysator
zu der Katalysatorstruktur gegeben, indem man die Struktur (die
den Träger
als eine Beschichtung enthält)
in eine geeignete Lösung taucht,
die den Katalysator und vorzugsweise einen oder mehrere Promotoren
enthält.
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Wie
vorstehend angegeben, kann der getragene selektive Oxidationskatalysator
vom Netzmaterial getragen werden, indem der partikuläre Träger in den
Zwischenräumen
des Netzes eingefangen oder darin festgehalten wird. Beispielsweise
kann bei der Herstellung einer netzähnlichen Struktur, die aus
einer Vielzahl von Schichten von zufällig orientierten Fasern besteht,
der partikuläre
Träger
im Gemisch, das zur Herstellung der netzähnlichen Struktur verwendet
wird, enthalten sein, wodurch die netzähnliche Struktur erzeugt wird,
bei der der partikuläre
Träger
in den Zwischenräumen
des Netzes festgehalten wird.
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Beispielsweise
lässt sich
eine derartige netzähnliche
Struktur gemäß den Angaben
in den vorerwähnten
Patenten herstellen, wobei ein entsprechender partikulärer Träger zu dem
Netz, das die Fasern und ein Bindemittel, wie Cellulose, enthält, gegeben wird.
Die hergestellte Netzstruktur umfasst die Trägerteilchen, die in der Netzstruktur
festgehalten werden. Der in der Netzstruktur festgehaltene partikuläre Träger wird
sodann nach aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren mit einem
selektiven Oxidationskatalysator imprägniert.
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Diese
und weitere Ausführungsformen
ergeben sich für
den Fachmann aufgrund der hier enthaltenen Lehre.
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Obgleich
bei einer bevorzugten Ausführungsform
im wesentlichen die gesamte Dicke des Materials mit dem Katalysator
beschichtet ist, fällt
es unter den Geist und den Umfang der Erfindung, weniger als die
gesamte Dicke mit derartigen Teilchen zu beschichten. Ferner ist
es im Rahmen des Geistes und des Umfangs der vorliegenden Erfindung
möglich,
dass innerhalb der dreidimensionalen Struktur verschiedene Beschichtungsdicken
vorliegen.
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Die
erfindungsgemäße Katalysatorstruktur kann
in einem selektiven Oxidationsverfahren unter Anwendung von allgemein
aus dem Stand der Technik bekannten Oxidationsverfahren eingesetzt
werden, wobei sich jedoch eine verbesserte Ausbeute ergibt. Die
verbesserte Ausbeute lässt
sich durch Erhöhen
der Umwandlungsgeschwindigkeiten bei erhöhter Selektivität und/oder
aufgrund der erhöhten Selektivität bei früher verwendeten
Umwandlungsgeschwindigkeiten erzielen.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird der Oxidationskatalysator (von
einem partikulären
Träger
getragener Katalysator) von der netzähnlichen Struktur in einer
Menge von mindestens 5 % und vorzugsweise von mindestens 10 % getragen,
wobei die Menge des getragenen Katalysators im allgemeinen 80 %
und insbesondere 50 %, jeweils bezogen auf das Gewicht aus Netz
und getragenem Katalysator, nicht übersteigt. Bei einer Ausführungsform,
bei der das Porenvolumen der netzähnlichen Struktur vor der Zugabe
des getragenen Katalysators etwa 90 % ausmacht, beträgt der gewichtsprozentuale
Anteil des getragenen Katalysators etwa 5 % bis etwa 40 % und bei
einem Porenvolumen von etwa 95 % beträgt der gewichtsprozentuale
Anteil des getragenen Katalysators etwa 5 % bis etwa 80 %. In einer
bevorzugten Ausführungsform
wird die netzähnliche
Struktur, die den getragenen Katalysator umfasst, in einer solchen
Menge verwendet, dass sich ein Porenvolumen in der Reaktionszone
von mindestens 60 % und vorzugsweise von mindestens 70 % ergibt.
Im allgemeinen übersteigt
bei einer derartigen bevorzugten Ausführungsform das Porenvolumen
einen Wert von etwa 95 % nicht.
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In
einer erfindungsgemäßen Ausführungsform
wird die selektive Oxidation in einem Röhrenreaktor durchgeführt, wobei
die Katalysatorstruktur in die Röhren,
in der die organische Verbindung und Sauerstoff umgesetzt werden,
eingeführt
wird. Bei einer derartigen erfindungsgemäßen Ausführungsform ist die netzähnliche
Struktur, die als Träger
für den Katalysator
dient, so geformt, dass sie für
eine Turbulenz der über
den Katalysator strömenden
Gasphase und zu einem Aufbrechen der laminaren Schicht an der Wand
des Reaktorrohrs führt.
Die netzähnliche Katalysatorträgerstruktur
kann mit geeigneten Wellen (Riffelungen) versehen sein, um für eine Turbulenz
im Rohr und für
eine erhöhte
Anzahl von Kontaktpunkten an der Reaktorwand, verglichen mit herkömmlichen
gepackten Betten, zu sorgen.
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Die
vorliegende Erfindung ist auf eine Vielzahl von Verfahren zur katalytischen
selektiven Oxidation einer organischen Verbindung unter Verwendung
von molekularem Sauerstoff anwendbar. In den meisten Fällen handelt
es sich bei der organischen Verbindung um einen Kohlenwasserstoff;
beispielsweise um einen aromatischen Kohlenwasserstoff oder um einen
gesättigten
oder ungesättigten
aliphatischen Kohlenwasserstoff. Als repräsentative Beispiele lassen
sich Verfahren zur selektiven Oxidation von Naphthalin und/oder
o-Xylol zu Phthalsäureanhydrid;
von Benzol, Butan und/oder Buten zu Maleinsäureanhydrid; von einem aliphatischen
Kohlenwasserstoff zur entsprechenden Epoxyverbindung, z. B. von
einem Alken zu einem Alkylenoxid; von einem primären Alkohol zu einem Aldehyd
(z. B. die Oxidation von Methylalkohol unter Bildung von Formaldehyd);
von einem Alken oder Alkan zu einem Aldehyd (z. B. von Propen und/oder
Propan zu Acrolein); von einem Aldehyd zu einer Carbonsäure (z.
B. von Acrolein zu Acrylsäure)
und dergl. erwähnen.
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Zum
Beispiel wird die partielle Oxidation von Propylen normalerweise
in einem zweistufigen System durchgeführt. Das Reaktionseinsatzgas,
ein Gemisch aus Propylen, Dampf und Luft, das in einem Wärmetauscher
vorerwärmt
worden ist, wird dem ersten Reaktor zugeführt, in dem die Oxidation von Propylen
zu Acrolein (CH2=CH-CHO) in Gegenwart eines
Katalysators, der aus Oxiden mehrwertiger Metalle besteht (mit Molybdän als Hauptkomponente), bei
350-400 °C
stattfindet (EP-0 911 311-A1).
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Das
umgesetzte Gas wird sodann direkt einem zweiten Reaktor zugeführt, in
dem die Hauptreaktion, d. h. die Oxidation von Acrolein zu Acrylsäure, (bei
250-300 °C)
stattfindet. Der Reaktionsdruck für beide Reaktoren liegt etwa
bei atmosphärischem Druck
bei einer Kontaktzeit von einigen Sekunden (vergl. beispielsweise
die US-Patente 4 111 983, 4 333 858, 4 410 858 und 4 415 752). Die
Reaktionswärme
wird typischerweise durch Kreislaufführung eines Wärmeübertragungsmediums
durch den Mantel der Reaktoren abgeführt, z. B. mit Wasser, das dann
als Dampf gewonnen wird. Erfindungsgemäß wird ein derartiges Verfahren
mit dem selektiven Oxidationskatalysator, der von einem Netz des
vorerwähnten
Typs getragen wird, durchgeführt.
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Als
weiteres repräsentatives
Beispiel eines selektiven Oxidationsverfahrens wird o-Xylol vorerwärmt und
in einem Luftstrom verdampft. Die Luft enthält etwa 60 bis etwa 100 g o-Xylol
pro Kubikmeter. Diese Konzentration an o-Xylol liegt außerhalb der
Explosionsgrenze. Das Luft/o-Xylol-Gemisch wird sodann durch einen
Mehrrohrreaktor geleitet, der mit einem strukturierten Katalysator
des vorstehend beschriebenen Typs gepackt ist. Der Betriebsdruck
liegt etwa bei atmosphärischem
Druck. Eine typische Anlage mit 50 000 metrischen Tonnen weist etwa
17 000 Rohre auf, die mit dem erfindungsgemäßen Katalysator gefüllt werden.
Der Reaktor besteht aus zwei benachbarten inline-Reaktionszonen.
Jede Zone wird mit einem getrennten Salzbad gekühlt, wobei eine erfindungsgemäße Katalysatorstruktur
in jeder Zone vorgesehen ist, wobei jedoch der darauf aufgebrachte
Katalysator in jeder Zone unterschiedlich sein kann. Ein eutektisches
Gemisch aus Kaliumnitrat und Natriumnitrit wird für die Kühlung verwendet.
Die Salztemperatur in der ersten Zone kann etwa 10 °C über der
Temperatur in der zweiten Zone liegen. Vanadium- und Titanoxide
stellen die Hauptkomponenten des Katalysators dar. Eine geringe Menge
an Cäsium-
(oder Rubidium-)-oxid wird der Hauptkomponente des Katalysators
in der ersten Zone zugesetzt, um die Aktivität des Katalysators zu verringern.
Gleichermaßen
wird eine geringe Menge an Phosphoroxid der Hauptkomponente des
Katalysators in der zweiten Zone zugesetzt, um die Aktivität zu erhöhen. Gas
verlässt
den Reaktor mit einer Temperatur von etwa 350 bis 360 °C. Die Umwandlung von
o-Xylol verläuft
praktisch vollständig,
wobei es sich bei den Hauptnebenprodukten um Kohlendioxid und Wasser
handelt. Es können
auch Maleinsäureanhydrid,
Phthalid und Spuren anderer Substanzen entstehen.
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Das
aus den Reaktoren austretende Gasgemisch wird vorgekühlt und
sodann einem Schalt-Kühlersystem
zugeführt,
wo Phthalsäureanhydrid
an den mit Seitenflossen versehenen Rohren als Feststoff kondensiert.
Die Switch-Kühler
werden sodann durch Wärmeübertragungsöl in einem
automatischen Schaltzyklus erwärmt.
Während
der Erwärmung
wird das abgeschiedene Phthalsäureanhydrid
geschmolzen und in einem Lagerbehälter gesammelt. Schließlich wird
das rohe Produkt in zwei Destillationskolonnen gereinigt.
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Die
Abführung
der Wärme
und die genaue Temperatursteuerung sind für dieses Verfahren von entscheidender
Bedeutung. Diese Faktoren sind nicht nur wichtig, um übermäßig hohe
Temperaturen zu vermeiden, sondern auch um eine bessere Ausbeute
zu erzielen. Bei Verwendung von herkömmlichen Katalysatorstrukturen
ergeben sich häufig
große
Temperaturgradienten in radialer Richtung, selbst wenn der Rohrdurchmesser
nur 1 Zoll beträgt.
Dies ist die Folge der großen
Reaktionswärme
in Verbindung mit der geringen Wärmeabführkapazität aus dem
Katalysatorbett. Die Katalysatortemperatur soll etwa 340 bis 350 °C betragen,
wobei aber aufgrund von Wärmeübertragungsbeschränkungen
und Temperaturgradienten Temperaturen bis zu 440 °C an bestimmten
heißen
Stellen nicht ungewöhnlich
sind. Bei diesen höheren
Temperaturen ist die Selektivität
in Bezug auf Phthalsäureanhydrid
nahezu Null, da Phthalsäureanhydrid
zu Kohlendioxid oxidiert wird. Bei Verwendung der erfindungsgemäßen Katalysatorstruktur
ergibt sich eine verbesserte Selektivität (verbesserte Ausbeute). Nachstehend
sind repräsentative
Beispiele für
Phthalsäureanhydrid-Katalysatoren
aufgeführt.
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Sphärische inerte
Träger,
die mit einer dünnen
(0,02 bis 2,0 mm dicken) Schicht aus einem katalytisch aktiven Material
mit einem Gehalt an Vanadiumpentoxid und Titandioxid beschichtet
sind (vergl. DE-A-14
42 590). Es wurden auch Trägerkatalysatoren
verwendet, bei denen das katalytisch aktive Material mit Phosphor
(US-3 684 741) oder mit Rubidium und/oder Cäsium (US-4 007 136, US-4 096
094, US-5 910 608) dotiert ist.
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Erfindungsgemäß wird eine
derartige selektive Oxidation mit dem getragenen Katalysator, der von
einem Netz getragen wird, wie hier vorstehend beschrieben wurde,
erreicht.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform handelt
es sich bei der selektiven Oxidation um ein Verfahren zum selektiven
Epoxidieren eines Alkens unter Bildung eines Alkylenoxids. Ein Beispiel
für diese
Umsetzung ist die Epoxidation von Ethylen in der Gasphase unter
Bildung von Ethylenoxid. Die Ausbeute an Ethylenoxid hängt von
der Umwandlungsgeschwindigkeit von Ethylen zu Ethylenoxid und von der
Selektivität
einer derartigen Umwandlung ab. Im allgemeinen erhöhen höhere Temperaturen
die Umwandlung und verringern die Selektivität, wobei ein Gleichgewicht
zwischen Umwandlung und Selektivität eingestellt wird, um eine
optimale Ausbeute zu erzielen. Bei dieser Ausführungsform wird Ethylen selektiv
in Gegenwart eines selektiven Oxidationskatalysators, der von einem
partikulären
Träger
getragen ist, oxidiert. Der getragene Katalysator wird von einer netzähnlichen
Struktur getragen.
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Bei
einer Ausführungsform
weist der partikuläre
Träger,
der zum Tragen des Katalysators für die Umwandlung eines Alkens
zu einem Alkylenoxid verwendet wird, eine Oberfläche von 0,1 bis 5 m2/g auf. Bei einer weiteren Ausführungsform
ist die Oberfläche
größer als
die Oberfläche
der herkömmlicherweise
verwendeten katalytischen Träger.
Wie es aus dem Stand der Technik bekannt ist, weisen derartige herkömmliche
Träger
vorzugsweise eine Oberfläche von
0,1 bis 5 m2/g auf. Derartige herkömmliche
Träger
werden vorzugsweise aus α-Aluminiumoxid
gebildet. Bei dieser Ausführungsform
handelt es sich beim partikulären
Katalysatorträger
um einen porösen
Träger
mit einer Oberfläche
von mehr als 5 m2/g und vorzugsweise mit
einer Oberfläche
von mehr als 25 m2/g. In den meisten Fällen übersteigt
die Oberfläche
einen Wert von 300 m2/g nicht. Die Oberfläche wird
gemäß dem Verfahren
von Brunauer, Emmett und Teller (BET) gemessen. Beim Träger handelt
es sich um einen porösen
Träger,
der wärmebeständig ist.
Als repräsentative
Beispiele für
derartige Träger lassen
sich Aluminiumoxid, Siliciumcarbid, Siliciumdioxid, Zirkoniumoxid,
Titanoxid oder ein Siliciumdioxid/Aluminiumoxid-Träger erwähnen. Beim
bevorzugten Träger
handelt es sich um alpha-Aluminiumoxid oder ein Übergangsaluminiumoxid, wie
gamma-, delta- oder theta-Aluminiumoxid.
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Als
ein repräsentatives
Beispiel werden Alken und Sauerstoff in der Gasphase in Gegenwart
eines getragenen Alkylenoxid-Katalysators, der von einer netzähnlichen
Trägerstruktur
getragen wird, in einem Festbettreaktor, bei dem es sich vorzugsweise um
einen Röhrenreaktor
handelt, umgesetzt.
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Die
Alken-Partialdrücke
können
bei den erfindungsgemäßen Verfahren
im Bereich von 0,1-30 und vorzugsweise von 1 bis 30 bar liegen.
Das Molverhältnis
von Sauerstoff zu Alken kann im Bereich von 0,05 bis 100 liegen.
Der Sauerstoff-Partialdruck kann im Bereich von 0,01 und vorzugsweise
von 0,1 bis 20 bar und insbesondere von 1-10 bar liegen. Der Sauerstoff
kann beispielsweise in Form von Luft oder vorzugsweise als handelsüblicher
Sauerstoff zugeführt
werden. Ein Verdünnungsmittel,
wie Helium, Stickstoff, Argon, Kohlendioxid und/oder Methan, kann
in Anteilen von 10-80 und vorzugsweise von 40-70 Vol.-% insgesamt
vorliegen. Geeigneterweise umfasst das Verdünnungsmittel Methan, wie vorstehend
erwähnt,
zusammen mit beispielsweise 100 bis 20 000 ppm (bezogen auf das Volumen)
an Ethan und vorzugsweise zusammen mit geringen Mengen, z. B. 10
bis 10 000 ppm (bezogen auf das Volumen) an C3-
bis C6-Alkanen. Es ist erforderlich, Gaszusammensetzungen,
die außerhalb
der Explosionsgrenzen liegen, zu verwenden.
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Die
Temperatur liegt geeigneterweise im Bereich von 180 bis 320 °C, vorzugsweise
von 200 bis 300 °C
und insbesondere von 220 bis 290 °C.
Die Kontaktzeiten sollen ausreichend sein, um 0,5-70 %, beispielsweise
2 bis 20 % und insbesondere 5-20 % des Ethylens umzuwandeln. Nicht-umgewandeltes Ethylen
kann nach Abtrennung des Produkts geeigneterweise zurückgeführt werden,
gegebenenfalls in Gegenwart von nicht-umgewandeltem Sauerstoff, sofern
dies zweckmäßig ist,
und geeigneterweise nach partieller Entfernung von CO2.
Geeigneterweise werden 15 bis 50 % und vorzugsweise 25 bis 40 % des
zugeführten
Sauerstoffs verbraucht. Vorzugsweise soll der CO2-Gehalt
im Bereich von 1-10 % und insbesondere von 1,5 bis 8 % (bezogen
auf das Volumen) liegen.
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Die
Umsetzung wird im allgemeinen in einem Röhrenreaktor durchgeführt, der
aus einer Vielzahl von parallelen, länglichen Röhren in einem geeigneten Mantel
besteht, wobei der Mantel mit einem geeigneten Kühlmittel versehen ist, um die
exotherme Reaktionswärme
abzuführen.
Die Rohre weisen im allgemeinen einen Innendurchmesser von 0,5 bis
2,5 Zoll auf, wobei die Rohrlängen
in der Größenordnung von
15-30 ft liegen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
wird das Alkylenoxid in einer Mehrzahl von Rohren gebildet, die
den getragenen Katalysator, der von einer netzähnlichen Struktur getragen
wird, enthalten, wobei der Druckabfall in den Rohren weniger als
2 bar und vorzugsweise weniger als 1,75 bar beträgt.
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Nachstehend
wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die folgenden Beispiele
beschrieben. Der Schutzumfang der Erfindung soll hierdurch jedoch
nicht beschränkt
werden.
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Beispiel
1 Ein gemischtes Lösungsmittel wurde
durch Vermischen von 279,0 g destilliertem Wasser und 46,5 g Formamid
hergestellt. Ein Gemisch aus 144,5 g Anatas, 26,5 g Vanadyloxalat,
3,9 g Antimontrioxid und 0,19 g Rubidiumcarbonat wurde mit dem Lösungsmittel
unter Bildung einer vorläufigen
Aufschlämmungslösung vermischt.
Diese Aufschlämmung
wurde in einer Eiger-Kugelmühle
auf eine Teilchengröße von etwa
0,8 µm
gemahlen. Der Feststoffgehalt in der endgültigen gemahlenen Aufschlämmung wurde
zu 29,1 Gew.-% bestimmt. Durch schichtförmiges Auftragen dieser Aufschlämmung auf
ein flaches Blech aus rostfreiem 316-Stahl mit einer Dicke von 0,8
mm (vorher mit Aceton gewaschen und bei 300 °C einer Wärmebehandlung unterzogen) ergab
sich eine Katalysatorbeladung von 26,9 Gew.-%. Diese Beladung wurde
nach Behandlung mit einer Luftpistole zur Entfernung von überschüssiger Aufschlämmung und
anschließender
Trocknung bei Raumtemperatur in Kombination mit einer Ofentrocknung
bei 120 °C
bestimmt. Die endgültige
Beladung nach Calcinieren unter Stickstoffatmosphäre bei 450 °C wurde zu
25,3 Gew.-% bestimmt.
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Beispiel
2 Es wurde eine Beschichtung von 10 gewellten Blechen, die vorher
mit Aceton gewaschen und bei 300 °C
behandelt worden waren, mit der in Beispiel 1 verwendeten Aufschlämmung unter Anwendung
folgender Verfahren durchgeführt: Tauchbeschichtung,
anschließend
Blasbehandlung mit einem Luftmesser (bei 5 bar), Trocknung bei Raumtemperatur
und Ofentrocknung bei 120 °C.
Das erhaltene Produkt zeigte eine durchschnittliche Katalysatorbeladung
von 25,1 Gew.-%.
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Beispiel
3 Eine Beschichtung einer Packung von wellenartiger Struktur mit
15 mm Durchmesser und einer Höhe
von 254 mm, die mit Aceton gewaschen und bei 300 °C (1 Stunde)
einer Wärmebehandlung
unterzogen worden war, wurde unter Verwendung der in Beispiel 1
beschriebenen Aufschlämmung
durchgeführt.
Gemäß dem Verfahren
von Beispiel 2 wurde eine Katalysatorbeladung von 23,3 Gew.-% erzielt.
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Beispiel
4 Ein gemischtes Lösungsmittel wurde
durch Vermischen von 271 g destilliertem Wasser und 54 g Formamid
hergestellt. Ein Gemisch aus 147,8 g Anatas, 27,0 g Vanadyloxalat
und 0,20 g Ammoniumphosphat wurde mit dem Lösungsmittel unter Bildung einer
vorläufigen
Aufschlämmungslösung vermischt.
Diese Aufschlämmung
wurde sodann in einer Eiger-Kugelmühle zu einer durchschnittlichen
Teilchengröße von 0,58 µm gemahlen. Der
Feststoffgehalt in dieser Aufschlämmung wurde zu 29,0 Gew.-%
bestimmt. Durch Beschichtung einer Mikrofaser-Netzstruktur aus rostfreiem
316-Stahl mit einer Dicke von 0,8 mm, die vorher mit Aceton gewaschen
und 1 Stunde bei 300 °C
einer Behandlung in Luft unterzogen worden war, in diesem Aufschlämmungsgemisch
ergab sich nach Trocknung gemäß Beispiel
1 eine Feststoffbeladung von 23,4 Gew.-%. Eine Luftmesserbehandlung
wurde in diesem Fall zur Entfernung von überschüssiger Aufschlämmung vom Träger herangezogen.
Die Teilchenverteilung auf dem flachen Blech erschien als sehr gleichmäßig bei hervorragender
Haftung, und zwar nach Trocknung bei 120 °C oder nach Erwärmen in
Luft oder Stickstoff auf 450 °C.
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Beispiel
5 Durch Beschichtung von zwei gemäß Beispiel 1 vorbehandelten
Monolithen von 15 mm Durchmesser und 25,4 mm Höhe in der Aufschlämmung und
nach Trocknung gemäß dem in Beispiel
1 beschriebenen Verfahren ergab sich eine Katalysatorbeladung von
19,1 bzw. 19,2 Gew.-%. Weitere 30 Monolithen der gleichen Größe wurden anschließend nach
dem gleichen Verfahren hergestellt, wobei praktisch identische Ergebnisse
erzielt wurden.
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Die
Beispiele 1 bis 5 beschreiben die Herstellung einer katalytischen
Struktur zur Verwendung bei der selektiven Oxidation von o-Xylol zu Phthalsäureanhydrid.
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Beispiel
6 Beim Träger
der Abmessungen 5 × 5
cm handelt es sich um ein Metallnetz mit einer Dicke von 0,8 mm
aus rostfreien Stahlfasern von 12 µm Durchmesser. Das Porenvolumen
beträgt
90 %. Das Netz wird in eine wässrige
Lösung,
die 10 Gew.-% NyacolR-Aluminiumoxidsol enthält, getaucht.
Das Metallnetz ist aus einer Mehrzahl von Schichten von Metallfasern
zusammengesetzt. Das Netz wird mit dem negativen Pol einer Stromzufuhr
verbunden und parallel zwischen zwei vertikalen Metallelektroden angeordnet,
die mit dem positiven Pol einer Stromzufuhr verbunden sind. Ein
Potenzial von 5 V wird 60 Sekunden angelegt, wobei während dieser
Zeit das Sol schichtförmig
auf das Netz aufgetragen wird. Das beschichtete Produkt wird 20
Minuten bei 150 °C
getrocknet und anschließend
1 Stunde bei 500 °C
calciniert, wobei bei dieser Temperatur das Aluminiumoxidsol in
gamma-Aluminiumoxid umgewandelt wird. Die Menge des abgeschiedenen
Aluminiumoxids beträgt
21 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmenge aus Aluminiumoxid und dem
Netz. Das beschichtete Drahtnetz wird bei Raumtemperatur mit 1,10
g einer 3 Gew.-% Ag enthaltenden wässrigen Lösung, in der Silberoxalat mit
Ethylendiamin komplexiert ist und die mit Cäsiumhydroxid versetzt ist,
imprägniert.
Die imprägnierte
Probe wird 20 Minuten in Luft auf 280 °C erwärmt. Das Aluminiumoxid auf
dem Träger
enthält etwa
10 Gew.-% Ag und etwa 150 ppm Cäsium.
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Beispiel
7 Das Drahtnetz weist die gleichen Drahtabmessungen und die gleiche
Zusammensetzung wie im vorstehenden Beispiel auf. Das Netz wird
an die Stromzufuhr angeschlossen und in einem Bad mit einer 10 gew.-%igen
Aufschlämmung
von gemahlenem handelsüblichem
Aluminiumoxid-Katalysatorträger mit
einer Oberfläche
von 7,8 m2/g in Wasser zusammen mit 0,18
Gew.-% Aluminiumoxidsol und 0,06 Gew.-% eines handelsüblichen
quaternären
Ammoniumchlorids gebracht. Ein Potenzial von 10 V wird 2 Minuten
angelegt. Sodann wird die Probe 60 Minuten in Luft bei 500 °C calciniert.
Die Menge des Katalysatorträgers,
die auf dem Netz abgeschieden ist, beträgt 24,4 Gew.-%, bezogen auf
die Gesamtmenge aus Netzträger
und Katalysator. Das beschichtete Drahtnetz wird bei Raumtemperatur
mit 1,0 g einer 7 Gew.-% Ag enthaltenden wässrigen Lösung, in der Silberoxalat mit
Ethylendiamin komplexiert worden ist und die mit Cäsiumhydroxid
versetzt worden ist, imprägniert.
Die imprägnierte
Probe wird 20 Minuten in Luft auf 280 °C erwärmt. Das Aluminiumoxid auf
dem Träger
enthält
etwa 20 Gew.-% Ag und etwa 150 ppm Cäsium.
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Die
Beispiele 6-7 beschreiben die Herstellung einer katalytischen Struktur
zur Verwendung bei der selektiven Oxidation von Ethylen zu Ethylenoxid.
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Es
ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Schutzumfang der vorliegenden
Erfindung nicht auf die vorstehend beschriebenen speziellen Ausführungsformen
beschränkt
ist. Die Erfindung kann auch abweichend von den vorstehend beschriebenen
Ausführungsformen
im Rahmen der beigefügten
Ansprüche
ausgeübt
werden.