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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen
von Zigarettenpackungen (s. zum Beispiel GB-A-2 157 260).
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Insbesondere
bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Verfahren, durch
welches versiegelte Zigarettenpackungen hergestellt werden.
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Eine
typische Zigarettenpackung besteht aus einer geordneten Gruppe von
Zigaretten, einem ersten Bogen aus weichem und generell mit Metallfolie
beschichtetem Einwickelmaterial, welches die Zigaretten umhüllt, und
einem zweiten Bogen aus weichem Einwickelmaterial, welcher den ersten
Bogen umhüllt;
in diesem Falle ist die hergestellte Packung von einem weichen oder
zerknitterndem Typ. Alternativ kann der zweite Bogen Einwickelmaterial
aus einem steifen Material bestehen, so wie Karton, geliefert in
Form eines Zuschnittes, welcher um die erste Umhüllung gefaltet wird, um eine
Packung vom steifen Typ herzustellen, die einen angelenkten Deckel
hat. Die einzelne Zigarettenpackung, ob von einem weichen oder einem
steifen Typ, ist in einen entsprechenden Bogen aus transparentem
Material gewickelt, normalerweise Cellophan® oder
Polypropylen, dessen Falten versiegelt wer den, um ein im wesentlichen
luftdichtes Verschliessen zu erhalten.
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Zigarettenpackungen
werden hergestellt unter Verwendung einer Anlage, die Verpackungsmaschinen
enthält,
und zwar mit Stationen, durch welche die oben erwähnten Einwickelmaterialien
angebracht und um die entsprechende Gruppe von Zigaretten gefaltet
werden, sowie Zellophaniermaschinen, enthaltend eine Zuführstation
zum Zuführen
der einzelnen Zellophanbögen,
Faltstationen, an welchen die Bögen
um die Packungen gewickelt werden, und Siegelstationen, durch welche
die umgefalteten Zellophanbögen
versiegelt werden.
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Zusätzlich zu
diesen Arbeitsgängen
ist es in bestimmten Ländern üblich, eine
Banderole an jeder einzelnen Zigarettenpackung anzubringen, bevor das
Umwickeln mit Zellophan erfolgt. Die Banderole zeigt an, dass die
Packung in dem Verkaufsland einer staatlichen Steuer unterliegt
und bleibt sichtbar durch die transparente Umhüllung.
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Ebenfalls
ist es in bestimmten Ländern üblich, einen
bedruckten Kupon in jede Packung einzulegen. Der Kupon ist ein einzelnes
Blatt oder ein fächerförmig gefalteter
Beilagezettel, welcher eine hinweisende Mitteilung oder ein Sammelbildchen
enthalten kann, und ist normalerweise zwischen dem ersten Bogen
aus Einwickelmaterial und dem zweiten Bogen oder dem Kartonzuschnitt
eingelegt, abhängig
vom Typ der Packung. Man hat herausgefunden, dass das Produkt Schaden
erleidet, wenn der Kupon in direktem Kontakt mit dem ersten Bogen
aus Einwickelmaterial angeordnet wird, da die Farben der bedruckten
Fläche
des Kupons Dämpfe
freisetzen, die das Aroma des Tabaks angreifen.
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Ausserdem
sind die typischerweise benutzten Anlagen zum Herstellen von Packungen
mit Banderole und Kupon ziemlich umfangreich, da eine Abgabestation
für die
Kupons zwischen den Faltstationen, durch welche die Bögen aus
Einwickelmaterial gefaltet und versiegelt werden, vorgesehen werden muss.
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Die
herkömmlichen
Verpackungsanlagen sind kompliziert durch das Vorsehen von Vorrichtungen,
die dazu dienen, den Kupon abzugeben und einzulegen, mit dem Ergebnis,
dass die einzelnen Phasen des Einwickelverfahrens verlangsamt werden und
die Produktivität
des Systems insgesamt reduziert wird.
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Zweck
der vorliegenden Erfindung ist, ein solches Verfahren zum Herstellen
von Zigarettenpackungen mit jeweiligen Banderolen und Kupons und einer
versiegelten Umhüllung
vorzusehen, das frei von den Nachteilen ist, die dem Stand der Technik zugeschrieben
sind.
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Insbesondere
ist Zweck der vorliegenden Erfindung, ein solches Verfahren zum
Herstellen von versiegelten Zigarettenpackungen mit entsprechenden
Banderolen und Kupons vorzusehen, das durchgeführt werden kann unter Verwendung
von besonders einfachen Anlagen, die eine hohe Produktivität haben.
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Der
gewünschte
Zweck ist erreicht durch ein Verfahren nach Anspruch 1.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich ebenfalls auf eine Anlage zum
Herstellen von versiegelten Zigarettenpackungen nach Anspruch 7.
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Die
Erfindung wird nun im Detail durch ein Beispiel beschrieben, sowie
mit Hilfe der beiliegenden Zeichnungen, in welchen:
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1 eine
Anlage zur Durchführung
des Verfahrens nach der vorliegenden Erfindung in einer ersten Lösung zeigt,
gesehen in einer seitlichen Erhebung und mit einigen Teilen der
Klarheit wegen entfernt;
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2 zeigt
eine Zigarettenpackung, hergestellt unter Verwendung der Anlage
aus 1 und gesehen in der Perspektive;
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3 zeigt
eine Anlage zur Durchführung eines
Verfahrens, welches nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist, gesehen
in der Perspektive und mit einigen Teilen der Klarheit wegen entfernt;
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4 zeigt
eine Zigarettenpackung, hergestellt unter Verwendung der Anlage
aus 1 und gesehen in der Perspektive.
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In 1 der
obigen Zeichnungen ist mit 1 eine Anlage bezeichnet, mit
Hilfe welcher versiegelte Zigarettenpackungen 2 hergestellt
werden, jede mit einer entsprechenden Banderole 3 und einem
entsprechenden Kupon 4 oder Beilagezettel. Die Anlage 1 enthält eine
Verpackungsmaschine 5, eine Zellophaniermaschine 6,
die mit der Verpackungsmaschine 5 über eine Transfervorrichtung 7 verbunden
ist, und angeordnet entlang der Transfervorrichtung 7 eine
Vorrichtung 8 zur Abgabe und zum Anbringen der Banderolen 3,
sowie eine Vorrichtung 9 zur Abgabe und zum Anbringen der
Kupons 4.
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Wie
vorteilhafterweise in 2 sichtbar ist, enthält die versiegelte
Zigarettenpackung 2 eine Packung 2a, deren äussere Oberfläche 10 in
dem unversiegelten Zustand aus einem matten Einwickelmaterial besteht;
die Packung ist parallelflach in der Form und weist zwei grössere Flächen 11,
zwei Seitenflächen 12,
zwei Endflächen 13 und
zwölf Kanten 14 auf,
entlang welchen die aneinandergrenzenden Flächen 11, 12 und 13 miteinander
verbunden sind. Die Packung 2 trägt eine Banderole 3,
rechteckig in der Form, von welcher ein Abschnitt an einer grösseren Fläche 11 und
der verbleibende Abschnitt an einer angrenzenden Seitenfläche 12 angebracht
ist; tatsächlich
ist die Banderole 3 im rechten Winkel gebogen und überspannt
die Kante 14, durch welche die beiden Flächen 11 und 12 miteinander
verbunden sind. Der Kupon 4 ist im wesentlichen rechteckig,
von kleineren Abmessungen als die der grösseren Fläche 11 und angebracht
auf derselben Fläche
wie die durch die Banderole 3 belegte auf solche Weise, dass
die Banderole 3 teilweise verdeckt wird. Schliesslich enthält die Zigarettenpackung 2 einen Bogen 15 aus
transparentem Zellophan, welcher die Packung 2a umhüllt und
an der äusseren
Oberfläche 10,
an der Banderole 3 und an dem Kupon 4 anhaftet.
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Die
Verpackungsmaschine 5 enthält eine Austrittsvorrichtung 16,
durch welche die Packungen 2a von dieser selben Maschine 5 an
die Transfervorrichtung 7 geleitet werden.
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Die
Transfervorrichtung 7 enthält einen Bandförderer 17,
der sich von der Verpackungsmaschine 5 bis zu der Zellophaniermaschine 6 erstreckt und
aus einem Band 18 besteht, gewunden um Riemenscheiben 19, 20 und 21,
die um jeweilige, normal zu der Sichtebene der 1 angeordnete
Achsen 22, 23 und 24 drehbar sind. Das
Band 18 weist eine Folge von Taschen 25 auf, die
mit einem bestimmten Abstand Pa voneinander entlang seiner abwickelbaren
Länge verteilt
sind, abgegrenzt durch Trennleisten 26, die quer zu der
Längsachse
der abwickelbaren Fläche
angeordnet sind. Das gewundene Band 18 enthält einen
aktiven Trum 27, der sich entlang einer im wesentlichen
horizontalen Zuführrichtung
D erstreckt, und welcher aus einem Abschnitt 27a besteht,
der dichter an der Verpackungsmaschine 5 liegt, und aus
einem Abschnitt 27b dichter an der Zellophaniermaschine 6.
Die Transfervorrichtung 7 enthält ebenfalls einen Bandförderer 28,
angeordnet über
dem mit 17 bezeichneten Förderer und bestehend aus einem
Band 29, das um zwei Riemenscheiben 30 und 31 gewunden
ist und einen aktiven Trum 32 aufweist, parallel zu dem
vorgenannten, mit 27b bezeichneten Abschnitt und diesem
zugewandt. Dieses Band 29 weist ebenfalls eine Folge von
Taschen 33 auf, gleichmässig
verteilt entlang seiner abwickelbaren Länge und mit dem gleichen Abstand
Pa voneinander wie die mit 25 bezeichneten Taschen, sowie abgegrenzt
durch Trennleisten 34, die quer zu der Längsachse
der abwickelbaren Fläche
angeordnet sind.
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Die
Zellophaniermaschine 6 enthält ein Einwickelrad 35,
drehbar um eine Achse parallel zu den Achsen 22, 23 und 24 der
Riemenscheiben, welches eine Anzahl von Taschen 37 aufweist,
jede versehen mit zwei sich gegenüberliegenden Seitenwänden 38 und
einer hinteren Wand 39 und ausgelegt, um eine einzelne
Zigarettenpackung 2a aufzunehmen. Zusätzlich enthält die Zellophaniermaschine 6 eine
Halterung 40, die eine Rolle 41 eines Zellophanstreifens 42 trägt, sowie
eine Vorrichtung 43, durch welche der Streifen 42 abgewickelt
und zu einzelnen Bögen 15 getrennt
wird, und ebenfalls eine Vorrichtung 44, durch welche die
geschnittenen Bögen 15 aus
Zellophan zu einer Faltstation 45 geleitet werden, an geordnet
zwischen dem Bandförderer 17 und
dem Einwickelrad 35, und durch welche die Packungen 2a auf
solche Weise von der Transfervorrichtung 7 in die Taschen 37 des
Rades geschoben werden, dass jede einen entsprechenden Bogen 15 abfängt, bevor
sie in die jeweilige Tasche 37 eintritt.
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Die
Vorrichtungen 8 und 9 zur Abgabe und zum Anbringen
der Banderolen 3 und der Kupons 4 sind im Verhältnis zu
der Zuführrichtung
D aufeinanderfolgend angeordnet, und zwar entlang und über dem
anfänglichen
Abschnitt 27a des aktiven Trums 27. Die erste
Vorrichtung 8 enthält
einen Rahmen 46, der eine Anbringungstrommel 47 trägt, drehbar
um eine Achse 48 lotrecht zu der Sichtebene der 1 und über dem
anfänglichen
Abschnitt 27a des aktiven Trums 27 liegend, sowie
eine Aufnahmetrommel 49, drehbar im wesentlichen tangential
zu der Anbringungstrommel 47 um eine mit 50 bezeichnete
Achse und angeordnet angrenzend an eine Vorrichtung 51, durch
welche die Banderolen 3 aus einem Magazin 52 entnommen
werden. Genauer gesagt weisen die Trommeln 47 und 49 jeweilige
zylindrische Oberflächen 53 und 54 auf,
versehen mit jeweiligen, gleichmässig
verteilten Saugbohrungen 55 und 56, durch welche
die Banderolen 3 während
ihres Transfers von dem Magazin 52 an die Packung gehalten
werden. Der Rahmen 46 trägt ebenfalls eine Gummiervorrichtung 57,
angeordnet an einem Punkt längsseits
der zylindrischen Oberfläche 53 der
Anbringungstrom mel 47, durch welche eine Klebesubstanz auf
jede aufeinanderfolgende Banderole 3 aufgetragen wird.
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In
gleicher Weise werden die Kupons 4 abgegeben und angebracht
durch eine Vorrichtung 9, die einen Rahmen 58 enthält, welcher
eine Anbringungstrommel 59 trägt, drehbar um eine Achse 60 lotrecht
zu der Sichtebene der 1 und über dem anfänglichen Abschnitt 27a des
aktiven Trums 27 positioniert, sowie eine Aufnahmetrommel 61,
drehbar im wesentlichen tangential zu der Anbringungstrommel 59 um
eine mit 62 bezeichnete Achse und angeordnet angrenzend
an eine Vorrichtung 63, durch welche die Kupons 4 aus
einem Magazin 64 entnommen werden. Diese Trommeln 59 und 61 weisen ebenfalls
jeweilige zylindrische Oberflächen 65 und 66 auf,
versehen mit jeweiligen, gleichmässig
verteilten Saugbohrungen 67 und 68, durch welche
die Kupons 4 während
ihres Transfers von dem Magazin an die Packung gehalten werden.
Der Rahmen 58 trägt ebenfalls
eine Gummiervorrichtung 69, angeordnet an einem bestimmten
Punkt längsseits
der zylindrischen Oberfläche 65 der
Anbringungstrommel 59, durch welche eine Klebesubstanz
auf jeden aufeinanderfolgenden Kupon 4 aufgetragen wird.
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Im
Betrieb werden die unversiegelten Packungen 2a aufeinanderfolgend
von der Austrittsvorrichtung 16 der Verpackungsmaschine 5 auf
den aktiven Trum 27 des Bandförderers 17 gegeben
und von den jeweiligen Taschen 25 aufge nommen, angeordnet
mit einer Fläche 11 flach
an der Oberfläche des
Bandes 18 anliegend und den beiden Endflächen 13 parallel
zu der Zuführrichtung
D. Jede einzelne Packung 2a belegt eine entsprechende Tasche 25 und
läuft kontinuierlich
in der Zuführrichtung
D entlang einer vorgegebenen Bahn P zu der Zellophaniermaschine 6 vor,
getragen von dem Band 18 und von einer entsprechenden Trennleiste 26.
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Während die
Packungen 2a vorlaufen, führt die erste Abgabe- und Anbringungsvorrichtung 8 die Banderolen 3 in
geordneter Folge zu den Packungen 2a, die den entsprechenden
Abschnitt 27a des aktiven Trums 27 belegen. Die
Entnahmevorrichtung 51 entnimmt die Banderolen 3 einzeln
von einem Stapel, der in dem Magazin 52 geladen ist, und
hält sie
zu der zylindrischen Oberfläche 54 der
Aufnahmetrommel 49 hin, an welcher sie wiederum einzeln
durch eine entsprechende Saugbohrung 56 gehalten werden. Somit
werden die Banderolen 3 in geordneter Folge von dem Magazin 52 an
die Saugbohrungen 56 der Aufnahmetrommel 49 und
dann an die Saugbohrungen 55 der Anbringungstrommel 47 geleitet.
Die Banderolen 3 werden durch dieselbe Trommel 47 in
Gegenuhrzeigerrichtung gedreht, wie in 1 sichtbar ist,
und schliesslich den jeweiligen Zigarettenpackungen 2a zugeführt. Während des
Transfers werden die Banderolen 3 an der Gummiervorrichtung 57 entlang geführt, welche
auf jede eine Klebesubstanz aufträgt.
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Die
Saugbohrungen 55 der Anbringungstrommel 47 sind
mit demselben Abstand Pa voneinander angeordnet wie die Taschen 25 des
Förderers 17 und
auch mit den Taschen auf solche Weise getaktet, dass ein Abschnitt
der Banderole 3 an der nach oben gerichteten grösseren Fläche 11 einer
jeden Packung 2a befestigt wird. Sobald die Banderole 3 angebracht
ist, läuft
die entsprechende Packung 2a weiter in Richtung der Abgabevorrichtung
der Kupons 4, und zwar mit dem noch nicht befestigten Abschnitt
der Banderole 3 frei hervorstehend.
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In
gleicher Weise leitet die Abgabe- und Anbringungsvorrichtung 9 die
Kupons 4 in einer geordneten Folge zu den Packungen 2a,
die auf dem anfänglichen
Abschnitt 27a des aktiven Trums 27 liegen. Die
Entnahmevorrichtung 63 entnimmt die Kupons 4 einzeln
von einem Stapel, der in dem Magazin 64 geladen ist, und
hält sie
zu der zylindrischen Oberfläche 66 der
Aufnahmetrommel 61 hin, an welcher sie dann wiederum einzeln
durch eine entsprechende Saugbohrung 68 gehalten werden.
Somit werden die Kupons 4 in geordneter Folge von dem Magazin 64 an
die Saugbohrungen 68 der Aufnahmetrommel 61 und
dann an die Saugbohrungen 67 der Anbringungstrommel 59 geleitet.
Die Kupons 4 werden durch die Trommel 59 in Gegenuhrzeigerrichtung
gedreht, wie in 1 sichtbar ist, und schliesslich
den jeweiligen Zigarettenpackungen 2a zugeführt. Während des Transfers
werden die Kupons 4 an der Gummiervorrichtung 69 entlang
geführt,
welche auf jeden eine Klebesubstanz aufträgt.
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Die
Saugbohrungen 67 der Anbringungstrommel 59 sind
mit demselben Abstand Pa voneinander angeordnet wie die Taschen 25 des
Förderers 17 und
mit den Taschen auf solche Weise getaktet, dass der Kupon 4 an
der nach oben gerichteten grösseren Fläche 11 einer
jeden Packung 2a befestigt wird, wobei er teilweise die
Banderole 3 abdeckt. Nachdem ein jeder Kupon 4 angebracht
ist, läuft
die entsprechende Packung 2a weiter in Richtung der Zellophaniermaschine 6,
und zwar zusammen mit dem Kupon 4 und der teilweise befestigten
Banderole 3.
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Die
Packungen 2a werden nun entlang dem mit 27b bezeichneten
Abschnitt des aktiven Trums 27 vorgeschoben, mit der nach
unten gerichteten grösseren
Fläche 11 im
Kontakt mit dem einen Band 18 und der nach oben gerichteten
grösseren
Fläche 11 im
Kontakt mit dem darüber
liegenden Band 29. Mit anderen Worten belegt eine entlang
diesem selben Abschnitt 27b des aktiven Trums 27 vorlaufende Packung 2a die
Tasche 25 des unteren Förderers 17 und
die Tasche 33 des oberen Förderers 28 und wird in
der Zuführrichtung
D durch die Trennleisten 26 und 34 beider Bänder geschoben.
Die Trennleisten 34 des oberen Bandes sind in dem gleichen
Abstand Pa angeordnet wie die Trennleisten 26 des unteren
Bandes, und deren Bewegung ist mit jener der unteren Trennleisten
auf solche Weise getaktet, dass jede obere Trennleiste 34 vertikal
zu einer unteren Trennleiste 26 ausgerichtet und der hervorstehende
Abschnitt der Banderole 3 gegen die Seitenfläche 12 der
Packung 2a gefaltet wird, wobei er in dieser Position gehalten
wird, während
die Packung 2a zu der Zellophaniermaschine 6 vorläuft. Ein
Bogen 15 von Umhüllungsmaterial
wird durch die Zellophaniermaschine 6 der Faltstation 45 zugeführt, das
heisst zwischen dem Auslaufende des aktiven Trums 27 und dem
Einwickelrad 35, und dort in einer Position quer zu der
Zuführrichtung
D gehalten. Das Einwickelrad 35 bleibt schrittweise stehen
und ordnet jeweils eine Tasche 37 wiederum an der Station 45 an,
mit den beiden Seitenwänden 38 jeweils
zu dem aktiven Trum 27 des unteren Bandes 18 und
zu dem aktiven Trum 32 des oberen Bandes 29 ausgerichtet.
Während
des Stillstandes wird eine nun mit der Banderole 3 und
dem Kupon 4 vervollständigte
Packung 2a in die Tasche 37 gerichtet, die an
der Faltstation 45 wartet. Sobald die Packung 2a von
der Transfervorrichtung an die Zellophaniermaschine übergeht,
wird der Bogen 15 abgefangen und anfangs forciert, sich
um die Packung 2a zu legen, wobei er ein „U"-förmiges Profil
annimmt. Das Rad 35 dreht sich dann und trägt die Packung 2a zusammen
mit der Banderole 3, dem Kupon 4 und nun auch
dem Umhüllungsbogen 15, welcher
durch die Zellophaniermaschine 6 in herkömmlicher
Weise (nicht gezeigt) gefaltet und versiegelt wird, um eine versiegelte
Zigarettenpackung 2 wie in 2 herzustellen.
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Die
Anlage 70 in dem Beispiel der 3 enthält eine
Verpackungsmaschine 5 und eine Zellophaniermaschine 6,
angeordnet in rechten Winkeln zueinander, eine Abgabe- und Anbringungsvorrichtung 8 für die Banderolen 3 und
eine Abgabe- und Anbringungsvorrichtung 9 für die Kupons 4,
ebenfalls in rechten Winkeln zueinander angeordnet, sowie eine Transfervorrichtung 71,
durch welche die unversiegelten Packungen 2a von der Verpackungsmaschine 5 entlang
einer mit P1 bezeichneten Bahn an die Zellophaniermaschine 6 geleitet
werden.
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Diese
Vorrichtung 71 wird benutzt zum Herstellen einer versiegelten
Zigarettenpackung 72, welche, wie vorteilhafterweise in 4 gezeigt
ist, eine Packung 2a mit einer Banderole 3 enthält, angebracht
entlang einer Seitenfläche 12,
und mit einem Kupon 4, gebracht an einer grösseren Fläche 11,
und welche mit einem Bogen 15 aus Zellophan umhüllt wird.
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Die
Transfervorrichtung 71 enthält einen ersten Bandförderer 73,
positioniert nach der Verpackungsmaschine 5, einen zweiten
Förderer 74,
positioniert nach dem ersten und in Längsrichtung zu diesem ausgerichtet,
einen weiteren Förderer 75,
positioniert direkt vor der Zellophaniermaschine 6 und
quer zu der zweiten Förderer 74,
und ein Umdrehrad 76, das zwischen den letzten beiden Förderern 74 und 75 angeordnet
ist.
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Der
erste Förderer 73 enthält ein Band 77, gewunden
um zwei Riemenscheiben 78, die um jeweilige, im wesentlichen
horizontale Achsen 79 drehbar sind, das einen aktiven Trum 80 aufweist,
entlang welchem die Zigarettenpackungen 2a in einer vorgegebenen
Zuführrichtung
D1 vorlaufen.
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Der
zweite Förderer 74,
welcher sich in dieser selben Zuführrichtung D1 erstreckt, enthält eine Plattform 81 und,
sich entlang einem Abschnitt der Plattform erstreckend, ein Paar
von Bandförderern 82a und 82b,
die einander zugewandt und parallel zueinander angeordnet sind.
Jeder solcher Förderer 82a und 82b enthält ein jeweiliges
Band 83a und 83b, gewunden um ein Paar von Riemenscheiben 84a und 84b,
die jeweils um entsprechende, im wesentlichen vertikale Achsen 85a und 85b rechtwinklig zu
den Achsen 79 der oben erwähnten Riemenscheiben 78 drehbar
sind. Die Förderer 82a und 82b enthalten
ausserdem jeweilige aktive Trums 86a und 86b,
parallel zueinander und sich einander gegenüberliegend angeordnet, zwischen
welchen die einzelne Packung 2a an ihren beiden entgegengesetzten grösseren Flächen 11 gegriffen
wird. Ebenfalls Teil des Förderers 74 bilden
zwei Rollen 87a und 87b, die einen Teil der Plattform 81 im
Anschluss an die beiden Bandförderer 82a und 82b belegen,
angeordnet einander zugewandt und parallel zueinander und drehbar
um je weilige vertikale Achsen 88a und 88b. Die
Plattform 81 weist eine Oberfläche 89 auf, entlang
welcher die Packungen 2a durch die Bandförderer 82a und 82b und
die Rollen 87a und 87b zu einer mit 90 bezeichneten
Konsole vorlaufen. Die Konsole 90 ist zu der Plattform 81 ausgerichtet
und angrenzend an das Umdrehrad 76 angeordnet, welches
die Form einer Trommel 91 hat, die mit gleichmässig um die
zylindrische Oberfläche
verteilten Paaren von Armen 92 ausgestattet und drehbar
ist um eine mit 93 bezeichnete horizontale Achse. Die beiden
Arme 92 eines jeden Paares sind in einem bestimmten Abstand
voneinander angeordnet, wobei die Breite der Konsole 90 frei
zwischen den Armen 92 eines jeden Paares enthalten ist.
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Der
mit 75 bezeichnete Förderer
erstreckt sich zwischen dem Umdrehrad 76 und der Zellophaniermaschine 6 und
besteht aus einem Band 94, gewunden um zwei Riemenscheiben 95,
die um im wesentlichen horizontale Achsen 96 drehbar sind.
Das Band 94 ist mit einer Folge von Taschen 97 versehen, gleichmässig verteilt
entlang seiner abwickelbaren Oberfläche und abgegrenzt durch jeweilige
Trennleisten 98, und es weist einen im wesentlichen horizontalen
aktiven Trum 99 auf.
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Mit 100 ist
die Austrittsvorrichtung der Verpackungsmaschine 5 bezeichnet,
von welcher aus die Packungen 2a an den ersten Förderer 73 geleitet werden,
und zwar mit einer Sei tenfläche 12 an
dem aktiven Trum 80 liegend.
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Die
Banderolen 3 werden durch eine entsprechende Vorrichtung 8 abgegeben,
welche über dem
zweiten Förderer 74 und
direkt über
den Bandförderern 82a und 8b positioniert
ist, und zwar auf solche Weise, dass eine Banderole 3 an
einer zwischen den Bändern 83a und 83b vorlaufenden
Packung 2a angebracht wird, während die Kupons 4 durch
eine Vorrichtung 9 abgegeben werden, angeordnet über dem
querverlaufenden Förderer 75 auf solche
Weise, dass ein Kupon 4 an jeder entlang dem aktiven Trum 97 vorlaufenden
Packung 2a angebracht wird.
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Im
Betrieb werden die unversiegelten Packungen 2a durch die
Austrittsvorrichtung 100 der Verpackungsmaschine 5 auf
den aktiven Trum 80 des ersten Förderers 73 gegeben
und entlang der Zuführrichtung
D1 zu dem zweiten Förderer 74 geleitet,
wobei sie mit einer vorgegebenen ersten Geschwindigkeit V1 vorlaufen.
Die Packungen 2a werden aufeinanderfolgend zwischen den
sich gegenüberliegenden
vertikalen Förderern 82a und 82b aufgenommen,
mit ihren grösseren
Flächen 11 im
Kontakt mit den aktiven Trums 86a und 86b der
beiden Bänder,
und entlang der Plattform 81 mit einer Geschwindigkeit
V2 vorgeschoben, die geringer ist als die erste Geschwindigkeit
V1. Auf diese Weise werden die Packungen 2a verlangsamt
und entlang den Förderern 82a und 82b mit
ihren entsprechenden Endflächen 13 im
Kontakt mit einander angeordnet.
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Genauer
gesagt laufen die Packungen 2a zwischen den beiden sich
gegenüberliegenden
Förderern 82a und 82b vor,
angeordnet mit einer Seitenfläche 12 der
Oberfläche 89 zugewandt,
mit den grösseren
Flächen 11 den
Bändern 83a und 83b zugewandt
und mit der verbleibenden Seitenfläche 12 nach oben gerichtet
und bereit, eine Banderole 3 aufzunehmen. Die Banderole 3 wird
in derselben Weise abgegeben und angebracht, wie bereits für die Ausführung aus 1 beschrieben
wurde.
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Sobald
die Banderolen 3 angebracht sind, werden die Packungen 2a durch
die Rollen 87a und 87b beschleunigt, dadurch auf
einen Abstand voneinander gebracht und einzeln und aufeinanderfolgend
bis auf die Konsole 90 vorgeschoben, wo jede wiederum anhält. Die
Umdrehung des Rades 76 bringt jedes Paar von Armen 92 in
Kontakt mit einer Packung 2a, welche die Konsole 90 belegt,
woraufhin die Packung 2a aufgenommen und an eine Tasche 97 des
nächsten
Förderers 75 transferiert
wird, und zwar durch die Wirkung der Arme 92, welche auf
jeder Seite des entsprechenden Bandes 94 angeordnet sind,
um den Kontakt zwischen dem Rad 76 und dem Förderer 75 zu
vermeiden. Die Packungen 2a werden während der Transferbewegung
auf solche Weise umgedreht, dass jede in eine Tasche 97 der Förderers 75 abgelegt
wird, und zwar mit einer grösseren
Fläche 11 der
O berfläche
des Bandes 94 zugewandt. Während die Packungen 2a entlang
dem Förderer 75 vorlaufen,
wird bei jeder ein Kupon 4 an der nach oben gerichteten
Fläche 11 auf
die bereits für die
Ausführung
wie in 1 beschriebene Weise angebracht.