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ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
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1. Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft brachytherapeutische Vorrichtungen
und insbesondere Anordnungen zur Aufnahme der Radioisotope oder
anderer radioaktiver Materialien, die in brachytherapeutischen Vorrichtungen
verwendet werden.
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2. Erörterung des Standes der Technik
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Die
perkutane transluminale Koronarangioplastie (PTCA) ist ein medizinisches
Behandlungsverfahren zur Steigerung des Blutstroms durch eine Arterie
und ist die vorherrschende Behandlung bei Stenosen der Herzkranzgefäße. Die
zunehmende Beliebtheit des PTCA-Verfahrens ist seiner verhältnismäßig hohen
Erfolgsrate zuzuschreiben und der Tatsache, dass es im Vergleich
zur koronaren Bypasschirurgie minimalinvasiv ist. Bei Patienten,
die unter Verwendung der PTCA behandelt wurden, können jedoch
Restenosen auftreten. Restenose bezeichnet die erneute Verengung
einer Arterie nach einem erfolgreichen angioplastischen Eingriff.
Restenosen treten gewöhnlich
innerhalb der ersten sechs Monate nach einer Angioplastie auf. Versuche
zur Verminderung der Auswirkungen der Restenose umfaßten zu Beginn
erneute PTCA- oder bypasschirurgische Eingriffe, mit den damit verbundenen
hohen Kosten und zusätzlichen
Gefahren für
den Patienten.
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Neuere
Versuche zur Verhinderung von Restenosen unter Verwendung von Arzneimitteln, mechanischen
Vorrichtungen und anderen experimentellen Verfahren weisen einen
begrenzten Langzeiterfolg auf. Stents beispielsweise verringern
durch Vergrößerung des
maximalen Lumendurchmessers akute erneute Verschlüsse deutlich
und verlangsamen die Auswirkungen der Proliferation glatter Muskelzellen,
tragen jedoch andererseits nicht maßgeblich dazu bei, die Proliferation
als Reaktion auf die durch die Angioplastie bewirkte Verletzung
zu verlangsamen.
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Es
wird nun vermutet, daß Restenosen
zumindest teilweise aufgrund von Verletzungen der Arterienwand während des
angioplastischen Eingriffs auftreten, bei dem das Lumen geöffnet wird.
Bei einigen Patienten wird durch die Verletzung eine Reparaturreaktion
ausgelöst,
die durch hyperplastisches Wachstum der glatten Muskelzellen der
Gefäße in dem
Bereich gekennzeichnet ist, der durch die Angioplastie geschädigt wurde.
Durch Intimahyperplasie oder die Proliferation glatter Muskelzellen
verengt sich das Lumen, das bei der Angioplastie geöffnet wurde,
unabhängig
von dem Vorhandensein eines Stents, wodurch zur Verminderung der
Restenose eine erneute PTCA oder die Anwendung anderer Verfahren
erforderlich wird.
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Neuere
Untersuchungen zeigen, daß die
intravaskuläre
Radiotherapie (IRT) vielversprechend bei der Vermeidung oder Langzeitkontrolle
von Restenosen nach angioplastischen Eingriffen ist. Die intravaskuläre Radiotherapie
kann auch zur Verhinderung oder Verzögerung von Stenosen nach dem Einsetzen
von kardiovaskulären
Transplantaten oder bei anderen Beschädigungen der Gefäßwand eingesetzt
werden. Es scheint jedoch wichtig zu sein, die Strahlendosis richtig
zu kontrollieren, um die Hyperplasie ohne Verursachung einer übermäßigen Beschädigung von
gesundem Gewebe zu hemmen oder maßgeblich aufzuhalten. Eine
zu niedrige Dosierung führt
zu einer unangemessenen Hemmung der Hyperplasie glatter Muskelzellen
oder möglicherweise
sogar zur Verschlimmerung der Hyperplasie und der daraus entstehenden
Restenose.
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Die
Radiotherapie kann auch zur Behandlung anderer Erkrankungen wie
von Krebstumoren oder nicht krebsartigen Tumoren oder anderer normaler
proliferativer Gewebestörungen
eingesetzt werden. Bei dieser Art von Behandlung ist das oberste
Ziel die Zerstörung
von bösartigem
Gewebe ohne übermäßige Strahlenschäden am gesunden
und möglicherweise
vitalen Gewebe in dessen Nähe. Aufgrund
der Nähe
von bösartigem
Gewebe zu gesundem Gewebe ist die Umsetzung schwierig.
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Die
Brachytherapie ist eine Form der Strahlenbehandlung, bei der eine
Strahlenquelle ionisierender Strahlung, beispielsweise eine streifenförmige Quelle
zur intravaskulären
Radiotherapie, in einem Tumor oder einer Stenose oder in dessen
bzw. deren Nähe
angeordnet wird. Obwohl bei der Brachytherapie jede beliebige radioaktive
Substanz und/oder radioaktive Quelle verwendet werden kann, ist
derzeit Iod-125 ein gutes in Frage kommendes Isotop für die vaskuläre Brachytherapie.
Iod-125 wurde bereits als Flüssigkeit
oder immobilisiert auf verschiedenen Oberflächen für diagnostische und therapeutische Zwecke
verwendet. Es wurde bereits in verschiedene Formen gebracht und
klinisch zur Krebsbehandlung verwendet, wie zuvor kurz beschrieben
wurde. Ein gängiges
Verfahren zur Immobilisierung von Iod-125 auf einer Festkörperoberfläche ist
das Galvanisieren. Derzeit wird Iod-125 auf der Oberfläche von
Volldrähten
aus Silber immobilisiert, um eine sehr feste Verbindung zu erzielen.
Silber wird insbesondere verwendet, weil es mit Iod-125 eine äußerst feste
Bindung eingeht; jedoch können
Verunreinigungen und Ähnliches
dazu führen,
daß sich
das Iod-125 ungeachtet der Festigkeit der Verbindung vom Silber „löst", und möglicherweise
zu einem Kontaminationsproblem führen.
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KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Die
Anordnungen der vorliegenden Erfindung zur Aufnahme radioaktiver
Materialien schaffen ein Mittel zum Überwinden der Schwierigkeiten,
die mit den derzeit verwendeten Vorrichtungen in Zusammenhang stehen,
wie zuvor kurz beschrieben wurde.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine streifenförmige Quellenanordnung zur
intravaskulären Radiotherapie.
Die Anordnung umfaßt
eine abgedichtete, längliche
flexible Röhre,
welche einen Innenraum einer Kavität definiert, einen Kern einer
radioaktiven Quelle (Radioakive-Quelle-Kern, „radiocative source core"), der in dem Innenraum
der Kavität angeordnet
ist, und einen Absorber radioaktiver Substanzen, der nahe des Quelle-Kerns
angeordnet ist, um radioaktive Streumaterie zu absorbieren. Eine derartige
Anordnung ist aus der
US-Patentschrift 5,857,956 bekannt.
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Gemäß einem
Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung umfaßt der Absorber radioaktiver
Substanzen Kohlenstoffpulver, welches in einer Wand der abgedichteten
länglichen
flexiblen Röhre
suspendiert ist.
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Kohlenstoff
kann in einer Reihe von Formen und in einer beliebigen Anzahl von
Konfigurationen als Mittel zum Absorbieren freien radioaktiven Materials
verwendet werden. Eine übliche
streifenförmige Quelle
zur intravaskulären
Radiotherapie umfaßt
einen Quellen-Kern, der sich in einem strahlendurchlässigen,
versiegelten Behälter
befindet. Die radioaktive Substanz, die den Kern ausmacht, kann
sich in Form von Teilchen oder Salzen oder im gasförmigen Zustand
vom Kern lösen
und durch die äußeren Bestandteile
des Streifens wandern. Der Einbau von Karbonfasern oder Ähnlichem
in die Wand des Behälters
oder als Schicht benachbart zur Quelle würde als Absorber radioaktiver
Substanzen dienen und das Polymer versteifen. Durchdringt die Verunreinigung
durch das radioaktive Material die Anordnung, würde der Kohlenstoff als Absorptionspunkt
dienen und dafür
sorgen, dass die Verunreinigungen langsamer zur Oberfläche gelangen,
indem sie durch Absorption an den Kohlenstoff gebunden werden. Da die
radioaktive Substanz verlangsamt wird, bevor sie die Oberfläche erreicht,
verringert sich die Wahr scheinlichkeit der Ausbreitung der Verunreinigungen beträchtlich.
Neuer Kohlenstoff in der Form eines in einer Wand suspendierten
Pulvers fällt
in dem Rahmen der vorliegenden Erfindung. Dieses Verfahren könnte als
Vorgehensweise mit „doppelter
Absicherung" zur
Verbesserung der Strahlensicherheit jeder beliebigen Radiotherapievorrichtung
betrachtet werden, die mit radioaktiven Flüssigkeiten oder Gasen arbeitet.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die
vorstehenden und weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden
aus der folgenden, genaueren Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
der Erfindung ersichtlich, wie sie in den zugehörigen Zeichnungen dargestellt
sind.
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1 ist
eine Querschnittdarstellung einer ersten beispielhaften Ausführungsform
einer streifenförmigen
Quellenanordnung zur intravaskulären
Radiotherapie gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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2 ist
eine Querschnittdarstellung einer zweiten beispielhaften Ausführungsform
einer streifenförmigen
Quellenanordnung zur intravaskulären Radiotherapie
gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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3 ist
eine Querschnittdarstellung einer dritten beispielhaften Ausführungsform
einer streifenförmigen
Quellenanordnung zur intravaskulären
Radiotherapie gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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4 ist
eine Querschnittdarstellung einer vierten beispielhaften Ausführungsform
einer streifenförmigen
Quellenanordnung zur intravaskulären Radiotherapiegmeäß der vorliegenden
Erfindung.
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5 ist
eine Querschnittdarstellung einer fünften beispielhaften Ausführungsform
einer dritten streifenförmigen
Quellenanordnung zur intravaskulären
Radiotherapie gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Die
Anordnungen der vorliegenden Erfindung zur Aufnahme von Radioisotopen
umfassen die Verwendung von Kohlenstoff als sekundärem oder unterstützendem
Mittel zum Einschluß der
Strahlenquelle. Bei den Beispielen, die ausführlich im Folgenden beschrieben
sind, ist Kohlenstoff oder sind Karbonfasern in eine streifenförmige Quellenanordnung zur
intravaskulären
Radiotherapie integriert, um den Einschluß aller radioaktiven Materialien,
die sich vom Kern trennen, und für
den unwahrscheinlichen Fall zu gewährleisten, daß im Behälter der
Anordnung ein Riß entsteht.
Kohlenstoff kann, wie nachfolgend ausführlich dargelegt ist, in verschiedenen
Formen, beispielsweise als Pulver, Kügelchen oder als Faser, und
in verschiedenen Anordnungen verwendet werden, damit er nicht nur
als Einschlußmittel
dient, sondern für
die Anordnung gegebenenfalls auch eine zusätzliche Verstärkung darstellt.
Nur Kohlenstoff in Form von Pulver, welches in einer Wand suspendiert ist,
liegt jedoch im Rahmen der Erfindung.
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Eine übliche streifenförmige Quellenanordnung
zur intravaskulären
Radiotherapie umfaßt
eine radioaktive Quelle, die in einer Kavität eines im wesentlichen röhrenförmigen Behälters angeordnet
ist. Die radioaktive Quelle kann eine therapeutische Menge eines
radioaktiven Materials umfassen, die entsprechend auf einem Trägerkörper oder
Kern verteilt ist. Der Behälter
ist an seinen Enden versiegelt und dient der Abtrennung der radioaktiven
Substanz gegenüber
dem wechselseitigen physikalischen oder chemischen Austausch zwischen
Körperflüssigkeiten und
dem Inneren des Behälters,
während
die Strahlung gleichzeitig mit minimaler Abschwächung durch die Wände des
Behälters
gelangt. Der Behälter,
der aus jedem geeigneten Material einschließlich Nylon® hergestellt
werden kann, kann mit jeder im Fachgebiet bekannten geeigneten Einbringungsvorrichtung, z.B.
einem Katheter, zum Ort der Stenose oder der bösartigen Zellen gebracht werden.
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Der
Trägerkörper oder
Kern kann aus jedem geeigneten Material hergestellt wurden, das
mit Röntgenstrahlen
nachgewiesen werden kann, damit er richtig im Körper angeordnet wird, und an
das die erförderliche
therapeutische Menge eines radioaktiven Materials befestigt werden
kann. Bei den im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen umfaßt der Trägerkörper oder
Kern mindestens einen Abschnitt oder ein Stück eines Silbervolldrahts oder eines
versilberten Drahts und umfaßt
das radioaktive Material Radioisotope wie Iod-125 und Iod-131. Es
ist wichtig festzuhalten, daß auch
andere radioaktive Substanzen verwendet werden können. Aufgrund seiner hochenergetischen
Photonenemission und seiner Fähigkeit
zum Eingehen einer festen Bindung mit Silber wird, wie zuvor festgehalten,
Iod-125 bevorzugt.
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Silber
ist für
einen Trägerkörper oder
den Kern das Material der Wahl, da es unter Röntgenbestrahlung gut sichtbar
ist, was wichtig bei der richtigen Anordnung des Keims während der
Behandlung ist und weil radioaktives Iod durch chemische oder Galvanisierverfahren
ohne weiteres an dessen Oberfläche
befestigt werden kann. Es ist offensichtlich, daß andere röntgenstrahlenundurchlässige Materialien
wie Gold, Kupfer und Eisen versilbert werden können, damit für die Zwecke
der vorliegenden Erfindung ein Trägerkörper entsteht, der einem Vollstab aus
Silber entspricht. Ebenso kann Silbermetall chemisch oder unter
Verwendung von Sputter- und
Ionenplattierverfahren auf ein Trägermaterial aufgebracht werden,
das kein Metall ist, beispielsweise auf Polymere wie einer Polypropylenfaser,
vorausgesetzt, daß die
Stärke
der Silberbeschichtung auf dem Trägermaterial stärker als
etwa 0,050 mm ist, damit sie unter Röntgenbestrahlung ausreichend
sichtbar ist.
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Radioaktives
Iod kann mit verschiedenen geeigneten Mitteln an einem Trägermaterial
aus Silber befestigt werden, beispielsweise indem das Silber zuerst
in ein Chlorid oder Bromid umgewandelt wird, damit eine Schicht
aus unlöslichem
Silberchlorid oder Silberbromid entsteht, und anschließend die Chlorid-
oder Bromidionen durch einfachen Ionenaustausch durch radioaktive
Iodionen ersetzt werden. Dieses Verfahren sowie andere Verfahren
sind im entsprechenden Fachgebiet bekannt.
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Obwohl
radioaktives Iod eine sehr starke Bindung mit Silber eingeht, ist
es eventuell möglich, daß sich das
radioaktive Iod durch verschiedene Vorgänge wie Sublimation vom Silber
löst. Beispielsweise
kann, wenn während
des zuvor beschriebenen Bindungsvorgangs Verunreinigungen eingeschlossen
werden, die Iod-Silber-Bindung nicht so fest sein, als wenn keine
Verunreinigungen vorhanden waren. Folglich besteht bei einer streifenförmigen Quelle
zur intravaskulären
Radiotherapie, die radioaktives Iod umfaßt, die Möglichkeit, daß sich das
radioaktive Iod in Form von Teilchen oder Salzen oder im gasförmigen Zustand
vom Kern löst
und durch den Behälter wandert.
Obwohl der Behälter
wie zuvor beschrieben versiegelt ist, wird durch die vorliegende
Erfindung ein zweites Einschlußmittel
für den
unwahrscheinlichen Fall eines Risses im Behälter geschaffen. Das zweite
Einschlußmittel
umfaßt
die Verwendung von Kohlenstoff zur Absorption von radioaktivem Material,
das sich vom Kern löst.
Kohlenstoff wird deshalb verwendet, weil er insoweit besonders strahlungsbeständig ist,
so daß es
bei einem gleichmäßigen Beschuß durch
radioaktive Emissionen nicht zerfällt, verhältnismäßig lange beständig ist
und das freie radioaktive Iod leicht absorbiert und bindet. Außerdem absorbiert
Kohlenstoff nur eine sehr geringe Menge ausgesendeter Photonen, üblicherweise
viel weniger als der Silberkern, wodurch er nur sehr geringfügig zum
Abschwächungsfaktor
des Kerns beiträgt.
Es können
andere Materialien als Iodabsorber verwendet werden; aus den zuvor
erörterten
Gründen
wird jedoch Kohlenstoff bevorzugt.
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Im
wesentlichen würde
der Einbau von Kohlenstoff in die Wände des Behälters oder als Schicht benachbart
zum Quellkern als Absorber des radioaktiven Iods dienen. Durchdringt
die Iodverunreinigung die Vorrichtung, würde der Kohlenstoff als Absorptionspunkt
dienen und dafür
sorgen, dass die Iodverunreinigungen langsamer zur Oberfläche gelangen, indem
sie an einer Schicht unter der Außenfläche der Anordnung an die Karbonfaser
gebunden werden. Da das radioaktive Iod verlangsamt wird, bevor
es die Oberfläche
des Behälters
erreicht, verringert sich die Wahrscheinlichkeit der Ausbreitung
der Verunreinigung beträchtlich.
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Mit
Bezug auf 1 ist ein ersten Beispiel einer
streifenförmigen
Quellenanordnung zur intravaskulären
Radiotherapie 100 dargestellt, die ein Einschlußmittel
aus Kohlenstoff umfaßt
und die nicht in den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung liegt. Die
streifenförmige
Quellenanordnung zur intravaskulären
Radiotherapie 100 umfaßt
einen im wesentlichen röhrenförmigen Behälter 102,
einen Kern einer radioaktiven Quelle 104, der in der Kavität angeordnet
ist, die vom Behälter 102 definiert
wird, und eine Schicht aus Karbonfasern 106, die den Kern
einer radioaktiven Quelle 104 im wesentlichen umgibt. Der Behälter 102 ist
sowohl an seinem proximalen als auch an seinem distalen Ende versiegelt,
um den Kern einer radioaktiven Quelle 104 einzukapseln, und
kann aus jedem geeigneten biokompatiblen Material gebildet sein,
das für
radioaktive Emissionen durchlässig
ist. Außerdem
ist der Behälter 102 vorzugsweise
flexibel genug, daß er
durch enge und/oder gewundene Kanäle geführt werden kann, und steif
genug, daß er
durch dieselben engen und/oder gewundenen Kanäle gelangt. Bei einem bevorzugten
Beispiel kann der Behälter 102 aus
Nylon® gebildet
sein. Der Kern einer radioaktiven Quelle 104 umfaßt wie zuvor
beschrieben einen oder mehrere Abschnitte oder Stücke eines
Silberdrahts oder eines metallischen oder nichtmetallischen Trägermaterials, das
mit Silber beschichtet ist, und eine radioaktive Substanz, die auf
dem einen oder den mehreren Abschnitten oder Stücken des Silberdrahts verteilt
ist. Der Querschnitt des Silberdrahts kann zur Vergrößerung der
verfügbaren
Oberfläche,
auf der die radioaktive Substanz angeordnet werden soll, verändert werden.
Obwohl jedes beliebige radioaktive Material verwendet werden kann,
das eine ionisierende Strahlung erzeugt, wird bei der bevorzugten
Ausführungsform
aufgrund seiner hochenergetischen Photonenemission und seiner Fähigkeit
zum Eingehen einer festen Bindung mit Silber Iod-125 bevorzugt.
Die Schicht aus Karbonfasern 106, die den Kern einer radioaktiven
Quelle 104 umgibt, kann mehrere Anordnungen aufweisen.
In den Beispielen von 1 weist die Schicht aus Karbonfasern 106 Strange
aus Karbonfasern auf, die als Hülle
miteinander verwoben sind, in der der Kern einer radioaktiven Quelle 104 angeordnet
werden kann. Es kann jedes geeignete maschenartige Muster eingesetzt
werden. Die maschenartige Ausgestaltung der Schicht aus Karbonfasern 106 stellt
den erforderlichen Bereich für
die Absorption radioaktiver Streukomponenten dar, während gleichzeitig
ihre Emission minimal abgeschwächt
wird. Wie zuvor festgehalten wurde, ist die Fähigkeit zur Absorption radioaktiver
Streukomponenten wichtig für
die Senkung der Menge freier radioaktiver Verunreinigungen in der
Kavität
des Behälters 102 der
streifenförmigen
Quellenanordnung zur intravaskulären
Radiotherapie 100, die mit radioaktivem Iod arbeitet. Bei
diesem Beispiel ist die Schicht aus Karbonfasern 106 ist
im wesentlichen ein Einzelbauteil der Anordnung 100, jedoch
sind, wie unten beschrieben, auch andere Konfigurationen möglich.
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Bei
einem alternativen Beispiel, das nicht im Rahmen der Erfindung liegt
kann die Schicht aus Karbonfasern in die Wand des Behälters integriert oder
daran angebracht sein. Wie in 2 dargestellt ist,
umfaßt
die streifenförmige
Quellenanordnung zur intravaskulären
Radiotherapie 200 beispielsweise einen im wesentlichen
röhrenförmigen Behälter 202, einen
Kern einer radioaktiven Quelle 204, der in der Kavität angeordnet
ist, die vom Behälter 202 definiert wird,
und eine Schicht aus Karbonfasern 206, die in die Wand 208 des
Behälters 202 integriert
ist. Die Schicht aus Karbonfasern 206 kann auf mehrere
Arten in die Wand 208 integriert sein, einschließlich einfach
zwischen zwei Schichten aus dem Material eingeschlossen sein, welches
den Behälter 202 bildet. Wahlweise
kann die Schicht aus Karbonfasern 206 in die Wand 208 des
Behälters 202 integriert
sein, indem sie an der Innenfläche
der Wand 208 angebracht wird. Die Schicht aus Karbonfasern 206 kann mit
jedem geeigneten Mittel an der Wand 208 angebracht werden,
einschließlich
einer chemischen und mechanischen Bindung. Bei jeder dieser Anordnungen
stellt die Schicht aus Karbonfasern 206 nicht nur ein Mittel
zum Einschluß radioaktiver
Streumaterialien dar, sondern dient zusätzlich auch zur Unterstützung. Die
Schicht aus Karbonfasern 206 trägt in hohem Maße zur Festigkeit
des Behälters 202 bei.
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Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung ist, kann statt miteinander verwobener Karbonfasern Kohlenstoff
als Pulver verwendet werden. In 3 ist eine
streifenförmige
Quellenanordnung zur intravaskulären
Radiotherapie 300 dargestellt, die pulverförmige Teilchen 306 aus
Kohlenstoff umfaßt,
die in der Wand 308 des Behälters 302 suspendiert
sind. Beispielsweise kann die Wand 308 mit den pulverförmigen Teilchen 306 aus
Kohlenstoff imprägniert
werden. Die pulverförmigen
Teilchen 306 aus Kohlenstoff würden entsprechend den zuvor
erörterten
Schichten aus Karbonfasern radioaktive Streumaterialien absorbieren,
die sich vom Kern einer radioaktiven Quelle 304 lösen.
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Bei
einer üblichen
streifenförmigen
Quellenanordnung zur intravaskulären
Radiotherapie kann der Kern einer radioaktiven Quelle mehrere Abschnitte
von Drähten
umfassen, die von einem radioaktiven Material umhüllt sind.
Diese einzelnen Abschnitte werden üblicherweise als Keime bezeichnet.
Die Keime können
im Behälter
nebeneinander liegen oder durch geeignete Mittel einen Abstand zueinander aufweisen.
Folglich können
bei einer Ausführungsform,
die nicht im Rahmen der Erfindung liegt, die Schichten aus Karbonfasern,
die zuvor unter Bezug auf 1 und 2 erörtert wurde,
die gesamte Länge
des Quellkerns bedecken oder nur die „heißen" Abschnitte des Kerns bedecken. Ebenso
können
die pulverförmigen
Teilchen aus Kohlenstoff gleichmäßig entlang
der Länge
des Quellkerns verteilt sein oder sich über den „heißen" Abschnitten konzentrieren.
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Wie
zuvor beschrieben wurde, können
die Keime, aus denen der Quellkern gebildet ist, nebeneinander angeordnet
sein oder durch geeignete Mittel einen Abstand zueinander aufweisen.
Die Abstandshalter erfüllen
zwei Hauptaufgaben. Die erste Aufgabe ist die Schaffung eines ausreichenden
Abstands zwischen den „heißen" Keimen, um das Dosisleistungsprofil
zu kontrollieren und die Gesamtradioaktivität des Quellkerns zu senken.
Die zweite Aufgabe ist die Erhöhung
der Beweglichkeit der streifenförmigen
Quellenanordnung. Folglich kann der Kohlenstoff bei einer weiteren
Anordnung, die nicht Bestandteil der Erfindung ist, als Kügelchen
oder Ähnliches
ausgebildet sein und als Abstandshalter zwischen „heißen" Keimen verwendet
werden. Bei Verwendung einer Kugelform oder Kugellagerform kann
die Beweglichkeit der streifenförmigen
Quellenanordnung erhöht
werden. In 4 ist eine streifenförmige Quellenanordnung
zur intravaskulären
Radiotherapie 400 dargestellt, die die Kohlenstoffkügelchen 406 umfaßt, die
zwischen den radioaktiven Keimen 410 angeordnet sind, die
den Kern einer radioaktiven Quelle 404 bilden. Die Kohlenstoffkügelchen 406 können zwischen
jedem Keim 410 oder nur zwischen bestimmten Keimen 410 angeordnet
werden, damit wie zuvor beschrieben das bestmögliche Profil erreicht wird.
Die Kohlenstoffkügelchen 406 absorbieren
radioaktive Streumaterialien vorzugsweise entsprechend der zuvor
beschriebenen Ausführungsbeispiele.
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Bei
einer weiteren beispielhaften Anordnung, die nicht Bestandteil der
Erfindung ist, können
die Keime durchgehende Löcher
aufweisen und auf einem Faden oder anderen länglichen Element aus Kohlenstoff
aufgereiht sein. Mit Bezug auf 5 ist eine
streifenförmige
Quellenanordnung zur intravaskulären
Radiotherapie 500 dargestellt, die eine Vielzahl der radioaktiven
Keime 510 aufweist, durch die ein Kohlenstoffaden 506 verläuft. Wie
dargestellt ist, dient der Faden 506 als Kern, auf dem
das Quellmaterial angeordnet werden kann, damit die Anordnung 500 ähnlich einer „Perlenschnur" entsteht, wobei
die „Schnur" dem Ziel der Streuquellenabsorption
dienen würde.
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Obwohl
dargestellt und beschrieben ist, was als die praktischsten und am
meisten bevorzugten Ausführungsformen
erachtet werden, ist offensichtlich, daß sich dem Fachmann Abweichungen
von bestimmten beschriebenen und dargestellten Ausgestaltungen und
Verfahren eröffnen
werden und diese verwendet werden können, ohne daß vom Schutzumfang
der Erfindung abgewichen wird, wie er in den zugehörigen Ansprüchen definiert
ist. Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die konkrete beschriebene und
dargestellte Gestaltung beschränkt,
sondern sollte so gestaltet sein, daß sie mit allen Abänderungen übereinstimmt,
die in den Schutzumfang der beigefügten Ansprüche fallen können.