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Die vorliegende Erfindung betrifft
das Gebiet der Gebäudeeinrichtung,
insbesondere der Raumeinrichtung, vor allem im tertiären Bereich,
und ihre Aufgabe ist eine feuerbeständige Trennwand mit verglasten
Elementen.
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Derzeit wird die Einrichtung tertiärer Räume oftmals
mit Hilfe von modularen Schiebewänden
realisiert, die je nach Bedarf leicht verschoben werden können.
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In dem Fall, in dem es erforderlich
ist, dass derartige Trennwände
für eine
bestimmte Dauer Feuerbeständigkeitseigenschaften
aufweisen, ist bekannt, sie hinter ihrem Blechmantel über eine
Dicke von 75 mm bis 200 mm mit Komplexen auf der Basis von Platten
aus Gips und thermischem Isolierstoff, wie zum Beispiel Gesteinsfaser
oder Glaswolle, zu versehen. Diese Platten werden im Allgemeinen
in Deckleisten angebracht, die an der Decke und am Boden befestigt
sind.
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Des Weiteren werden die Zwischenpfosten in
diesem Fall aus im Handel erhältlichen
Standardprofilen gebildet oder hergestellt und unter Einfügen einer
oder mehrerer Isolierschichten auf der Baustelle montiert.
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Die Ausstattung derartiger Trennwände mit verglasten Öffnungen
bereitet ein zusätzliches
Problem, sowohl was die Flammschutzqualität als auch was die Feuerhemmqualität anbelangt.
Die Flammschutzqualität
entspricht der Klassifikation „E" laut dem europäischen Normenentwurf
N° pr-EN
1363-1 und impliziert für
die Trennwand die Gewährleistung der
Dichtigkeit gegenüber
Heißgasen.
Die Feuerhemmqualität
entspricht der Klassifikation „I" laut dem europäischen Normenentwurf
N° pr-EN
1363-1 und setzt für
die Trennwand, zusätzlich
zu der obigen Klassifikation „E", die Gewährleistung
der Wärmeisolierung
voraus, was eine Begrenzung der Erhöhung der auf der nicht exponierten
Fläche
zugelassenen Temperaturen erfordert.
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Zu diesem Zweck ist vorgeschlagen
worden, ein transparentes, monolithisches Glaselement in zentrierter
Lage zwischen einspringenden Randleisten der Verkleidungsbleche
der die Wand bildenden Platten anzubringen, wobei dessen Ränder zwischen diesen
genannten Randleisten eingeklemmt werden, wobei eine feuerbeständige Dichtung
zwischen den genannten Randleisten und den entsprechenden Randflächen des
Glaselementes eingefügt
wird. Die verwendeten Glaselemente sind im Allgemeinen in Form einer
Aufschichtung von Glasfolien ausgebildet, wobei zwischen den genannten
Folien ein anschwellendes Gel eingefügt ist, wie zum Beispiel ein Gel
aus hydratisierten Soda-Silikaten, das licht- und energiedurchlässig bleibt.
Ein Gel dieses Typs ermöglicht
zunächst
eine vollständige
Absorption der Wärmestrahlung
und anschließend,
nach Zerstörung der
in Kontakt mit dem Feuer befindlichen Scheibe, die Bildung eines
Schutzschaumkomplexes.
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Die bekannten Ausführungen
von verglasten Öffnungen
mit Feuerhemmfähigkeit
ermöglichen
im Allgemeinen, den vorschriftsmäßigen Anforderungen gerecht
zu werden, sie weisen jedoch den Nachteil auf, dass sie nur eine
geringe Schalldämmung
bieten, und zwar nahe der geforderten unteren Grenze. Dies ist im
Wesentlichen auf die monolithische Gestaltung des Glaselementes
zurückzuführen, das eine
homogene Wand bildet. Die homogene Wand weist eine Schallschwächung (R)
auf, die geringer ist als die einer Doppelwand mit gleicher flächenbezogener
Masse.
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Außerdem ermöglicht die monolithische Ausbildung
der verglasten Öffnung
nicht das Anbringen von Vorhängen
vor diesen Öffnungen,
wodurch keinerlei Schutz dieser gegen Staub möglich ist. Schließlich ist
das zentrierte Anbringen des verglasten Elementes zwischen den Randleisten
nicht besonders schön
und verwandelt letztere in Aufnahmeflächen für Staub oder andere Verschmutzungen, was
für die
Hygiene der so ausgestatteten Räume, und
zwar im Allgemeinen der Reinräume,
schädlich ist.
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Ziel der vorliegenden Erfindung ist
es, diese Nachteile zu beheben, indem sie eine feuerbeständige Trennwand
mit verglasten Elementen vorschlägt, die – bei wenigstens
gleicher Feuerbeständigkeitsqualität – den Erhalt
einer verbesserten Schalldämmung
sowie ein Anbringen von Abdeckvorhängen ermöglichen.
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Diese feuerbeständige Trennwand ist durch Patentanspruch
1 definiert.
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Besser verständlich wird die Erfindung anhand
der folgenden Beschreibung, die sich auf eine als nicht einschränkendes
Beispiel gegebene, bevorzugte Ausführungsform bezieht, welche
unter Bezugnahme auf die beliegenden schematischen Zeichnungen erläutert wird,
hierin zeigen:
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1 eine
vertikale Schnittansicht einer erfindungsgemäßen feuerbeständigen Trennwand;
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2 eine
perspektivische Ansicht in größerem Maßstab einer
verglasten, lösbaren
Platte;
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3 eine
Teilansicht im Horizontalschnitt in größerem Maßstab, welche die Montage der
Glaselemente darstellt, und
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4 eine
vergrößerte Ansicht
des Details A der 3.
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1 der
beiliegenden Zeichnungen zeigt eine feuerbeständige Trennwand, die im Wesentlichen
aus verglasten Trennwandplatten 3 gebildet ist, die im
Wesentlichen mittels einer oberen Abschlussleiste 1 und
einer Teleskopplinthe 9 mit dem Rohbau fest verbunden sind,
wobei jede verglaste Trennwandplatte 3 ein oder mehrere
Glaselemente sowie Pfosten und Traversen 2 in Form von
Stahlprofilen enthält,
die mechanisch verbunden sind und in ihren Hohlteilen mit Isoliermaterialien,
wie beispielsweise Gesteinsfaser und/oder Gipsstreifen 1,
versehen sein können.
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Erfindungsgemäß und wie insbesondere beispielhaft
die 1 bis 3 der beiliegenden Zeichnungen
zeigen, liegen die Glaselemente der Platten 3 jeweils in
Form einer Doppelverglasung aus komplexen Glaselementen 4 vor,
die im Abstand voneinander unter Einfügen einer Luftschicht angeordnet
sind. Ein jedes der Glaselemente 4 weist lediglich Flammschutzeigenschaften „E" entsprechend dem
europäischen
Normenentwurf N° pr-EN
1363-1 auf, während ihr
erfindungsgemäßes Zusammenfügen mit
Abstand den Erhalt einer Feuerbeständigkeitsleistung „I" entsprechend diesem
europäischen
Normenentwurf ermöglicht.
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Die komplexen Glaselemente 4 sind
vorteilhafterweise jeweils in einem Falz der Platte 3 angeordnet
(2) und werden in diesem
gehalten, einerseits mit Hilfe von Klammern 5, die zwischen
einem Sperrprofil 6 und Gegenwinkeln 6' der Pfosten
und der Traversen 2 eingespannt sind, und andererseits mittels
einer Deckleiste 7, die auf elastische Weise mit dem entsprechenden
Sperrprofil 6 der Pfosten und der Traversen 2 in
Verbindung ist, wobei eine Dichtung aus feuerfestem Material 8 zwischen
dem komplexen Glaselement 4 und den genannten Klammern 5 und
der genannten Deckleiste 7 sowie zwischen dem genannten
komplexen Glaselement 4 und dem entsprechenden Rand des
Falzes eingefügt ist
(3 und 4).
Die Klammern 5 liegen vorzugsweise in Form von Stahlwinkeln
mit Federelastizität
von sehr geringer Dicke vor. Diese Winkel werden mit Kraft zwischen
dem Sperrprofil 6 und dem entsprechenden Gegenwinkel 6' eingeführt, bis
sie fest an der Dichtung 8 anliegen, wodurch das gesamte
Glaselement 4 in dem Falz gehalten wird. Die Deckleiste 7 soll
lediglich gewährleisten,
dass das Glaselement 4, die Winkel 5 und die Dichtung
aus feuerfestem Material 8 über die gesamte Höhe des Falzes ästhetisch kontinuierlich
abgedeckt sind.
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Die komplexen Glaselemente 4 sind
vorzugsweise durch ein Aufschichten von Glasfolien gebildet, zwischen
denen wenigstens eine Schicht aus anschwellendem Gel angeordnet
ist. Ein jedes dieser Glaselemente weist jeweils eine Feuerbeständigkeitsleistung
auf, welche auf die Flammschutzfähigkeit „E" entsprechend dem
europäischen
Normenentwurf N° pr-EN
1363-1 begrenzt ist. Beispielsweise kann ein solches Glaselement
von der Art sein, welche unter der Handelsbezeichnung Pyrodur G30/20 der
Gesellschaft Flachglas AG bekannt ist.
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Eine solche Montage der komplexen
Glaselemente 4 in ausgleichenden Falzen der Platten 3 ermöglicht einerseits,
wie 2 der beiliegenden Zeichnungen zeigt,
eine bessere Ästhetik
aufgrund der Tatsache, dass die Oberflächenkontinuität mit den
Rändern
der genannten Platten sichergestellt ist, und andererseits das Vermeiden
jedweder Ablagerung von Staub und anderer Verschmutzungen im Bereich
der verglasten Teile der Platte 3. Die Deckleisten 7,
die vertikal und quer um jedes Glaselement 4 angeordnet
sind, ermöglichen
nämlich,
einerseits eine Oberflächenkontinuität mit den
benachbarten Platten und andererseits einen sehr geringen Versatz zwischen
den Deckleisten 7 selbst und der Oberfläche der Glaselemente 4 sicherzustellen.
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Jede(r) Pfosten oder Traverse ist
in bekannter Weise durch eine Verbindung profilierter Elemente gebildet,
die an den den Außenwänden der
Platten entsprechenden Seiten Sperrprofile 6 in Form von gebogenen
Blechrandleisten aufweisen, welche eine gewisse Elastizität haben
und untereinander zusammenwirken, um das Festklemmen der Deckleisten 7, sowie
eventueller weiterer Vorrichtungen wie zum Beispiel Deckstreifen,
Mittel zum Verbinden der die Pfosten und Traversen 2 bildenden
Elemente, Falze bildende Aufnahme-Gegenwinkel 6' (1, 3 und 4) etc.,
zu bewerkstelligen. Ein solcher Pfosten- und Traversenaufbau ist in der Bautechnik
von beweglichen leichten Trennwänden
bekannt und bedarf keiner eingehenderen Beschreibung. 3 der beiliegenden Zeichnungen
zeigt zu diesem Zweck eine Technik zum Zusammenfügen derartiger Pfosten oder
Traversen und hebt insbesondere das Zusammenwirken eines Sperrprofils 6 mit
einem einen Falz bildenden Gegenwinkel 6', um den entsprechenden Flügel einer
Klammer 5 festzuklemmen, hervor.
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Nach einem weiteren Merkmal der Endung, welcher
in den beiliegenden Zeichnungen nicht dargestellt ist, können die
Glaselementplatten 3 im Bereich einer jeden verglasten Öffnung mit
Vorhängen versehen
sein, die sich zwischen den komplexen Glaselementen 4 erstrecken.
Ein solches Anbringen von Vorhängen
ermöglicht,
die so ausgestatteten Räume
zu verdecken, und dies sowohl gegenüber einem eventuellen Eindringen
oder Austreten von Licht, als auch gegenüber indiskreten Bücken.
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Die Dichtung 8 ist vorteilhafterweise
in Form eines Streifens aus feuerfesten Fasern ausgebildet, wie
er beispielsweise von der Gesellschaft KERLANE in den Handel gebracht
wird.
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Das Anbringen als Doppelverglasung
der komplexen Glaselemente 4 unter Bildung einer relativ
wichtigen Luftschicht zwischen den genannten Glaselementen ermöglicht neben
dem Anbringen von Vorhängen,
das bisher mit den bestehenden feuerhemmenden Verglasungen unmöglich war,
eine Verbesserung der Akustik der verglasten Platten. Denn diese
so erhaltene Luftschicht spielt eine Rolle zur Dämpfung der akustischen Wellen
und erhöht deshalb
die Isolierung im Bereich der verglasten Öffnungen, so dass diese höheren Leistungen
gerecht werden können.
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Durch die Ausbildung der verglasten
Platten gemäß der Erfindung,
ist es möglich
eine Feuerbeständigkeitsfähigkeit
vollkommen sicherzustellen, und dies mit Hilfe von Glaselementen 4,
die lediglich eine Flammenschutzfähigkeit besitzen. Denn gerade aufgrund
der Tatsache, dass die Glaselemente 4 unter Einfügen einer
Luftschicht in Falzen angebracht sind, ist es möglich, eine Feuerbeständigkeitsfähigkeit
des Ganzen zu erhalten. Ein jedes der Glaselemente 4 wird
an der entsprechenden Fläche
der Platte durch die Stahlklammern 5 gehalten, wobei die Deckleisten 7,
deren wesentliche Aufgabe lediglich ästhetischer Natur ist, sich
ohne die Gefahr des Abreißens
der genannten Glaselemente verformen können, die bei einem Brand weiterhin
durch die Klammern gehalten werden. Andererseits gewährleisten die
Dichtungen aus feuerfestem Material 8 eine durchgehende
Abdichtung der Luftschicht zwischen den Glaselementen 4,
so dass ein Durchgang von Heißgasen
durch die Öffnung
somit vermieden wird.
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Nach einer in den beiliegenden Zeichnungen nicht
dargestellten Ausführungsvariante
der Erfindung, ist es möglich,
eine vorgegebene Feuerbeständigkeitsleistung
von verglasten Platten durch Einfügen wenigstens eines zusätzlichen
Glaselementes zwischen den beiden Glaselementen 4, eventuell
unter Bildung von Luftschichten zwischen den genannten Glaselementen,
zu erhalten. So kann jedes Glaselement jeweils nur eine Feuerbeständigkeitsleistung erfüllen, die
geringer ist als die der verglasten Platte in ihrer Gesamtheit,
nämlich
eine Feuerhemmleistung von geringerer Dauer oder einfach eine Flammschutzleistung,
ohne genauere Angabe der Dauer. Eine solche Ausführungsform kann insbesondere
für den
Erhalt von Trennwänden
mit Langzeitfeuerhemmfähigkeit
in Betracht gezogen werden, deren volle Trennwandplatten eine große Dicke
aufweisen, so dass die Glaselementplatten entsprechende Dicken aufweisen
können.
in einem solchen Fall würde die
Montage der unterschiedlichen Zwischenglaselemente unter Verwendung
von Haltetraversen erfolgen, die gleichzeitig Luftschichten begrenzende
Abstandshalter bilden können,
wobei die mit den äußeren Glaselementen
in Kontakt stehenden Traversen nun die Innenränder der Falze zur Aufnahme
dieser Glaselemente bilden.
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Dank der Erfindung ist es möglich, eine
feuerbeständige
Trennwand mit verglasten Elementen auszubilden, deren Ästhetik
dadurch sichergestellt ist, dass eine Ausgleichung der die genannten
verglasten Elemente bildenden Glaselemente 4 vorgesehen
ist, und die das Anbringen von Mitteln – vom Typ Vorhang – zum Abdecken
der genannten verglasten Elemente ermöglichen. Außerdem ermöglicht die erfindungsgemäße Ausführungsform,
jegliche Ablagerung von Verschmutzungen um oder auf den Mitteln
zum Halten der Glaselemente zu vermeiden, was im Falle der Anwendung
auf Räume,
wie zum Beispiel Reinräume,
von besonderer Bedeutung ist.
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Selbstverständlich ist die Erfindung nicht
auf die beschriebene und in den beiliegenden Zeichnungen dargestellte
Ausführungsform
begrenzt. Änderungen
bleiben möglich,
insbesondere hinsichtlich des Aufbaus der unterschiedlichen Elemente,
ohne deswegen den Schutzbereich der Erfindung, wie sie in den beiliegenden
Patentansprüchen
definiert ist, zu verlassen.