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Die
Erfindung betrifft ein Brandschutztrennwandsystem mit an Profilen
in einem Abstand voneinander befestigten Gipswerkstoffplatten und Brandschutzglasscheiben,
die in dem Trennwandsystem an den Profilen gehalten sind. Ein solches Brandschutztrennwandsystem
ist insbesondere zur Ausbildung von Fluchtwegwänden geeignet, so dass es möglich ist,
transparente Fluchtwege und transparente Innenräume über das Trennwandsystem bereitzustellen.
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Beim
Innenausbau von Gebäuden
sind vielfältige
Vorschriften zu beachten, insbesondere auch brandschutztechnische
Vorschriften, die erfüllt
werden müssen.
Besondere Räumlichkeiten,
beispielsweise Überwachungskabinen
in der Fertigung oder auch Fluchtwege müssen besonderen Anforderungen
genügen
und eine Mindeststandzeit gegen eine definierte Beflammung gewährleisten,
um den in den Räumlichkeiten
befindlichen Personen genügend Zeit
zu geben, das Gebäude
zu verlassen oder um Rettungskräften
einen weniger gefahrvollen Zutritt zu ermöglichen.
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Gipswerkstoffplatten
haben sich dabei als grundsätzlich
geeignete Bauelemente bewährt.
Im Rahmen eines üblichen
Innenausbaus werden an Profile, üblicherweise
Aluminium oder Stahlprofile, Gipskartonplatten angeschraubt und
in einem Abstand zueinander gehalten. Innerhalb des Zwischenraumes
zwischen den Gipswerkstoffplatten können Isoliermaterialien oder
elektrische Leitungen angeordnet sein. Auch andere Anschlusseinrichtungen sind
vorgesehen. Die durch solche Wandkonstruktionen ausgebildeten Räume sollten
auch zugänglich und
einsehbar sein, so dass Fensteröffnungen
und Türen
einzubauen sind. Insbesondere Fluchtwege benötigen ein gewisses Maß an Fensterflächen, um eine
Transparenz bereitzustellen. Diese Transparenz vermittelt den Flüchtenden
eine verbesserte Orientierung und kann den Einsatzkräften helfen,
Personen zu retten oder Brandherde schnell zu erkennen.
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Insbesondere
Fenster oder transparente Türen
stellen aus brandschutztechnischer Sicht eine Schwachstelle dar,
da die Verglasung bei hoher thermischer Belastung durch die auftretenden
Spannungen und die gegebenenfalls vorhandenen Drücke versagt. Aus diesem Grunde
sind Spezialverglasungen entwickelt worden, sogenannte Brandschutz- oder
Feuerschutzverglasungen. Die Brandschutzglasscheiben sind in verschiedene
Brandschutzklassen eingeteilt, die darüber Auskunft geben, wie lange unter
definierten Bedingungen die Scheibe als solche nicht versagt bzw.
eine ausreichende Isolierung darstellt, so dass ein vorbestimmter
Temperaturanstieg nicht überschritten
wird.
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Um
jedoch eine gesamte Brandschutztrennwand bereitzustellen, die den
jeweiligen Anforderungen genügt,
müssen
sämtliche
Komponenten eines Trennwandsystems über den vorbestimmten Zeitraum
den Belastungen standhalten. Dazu werden aufwendige Fensterkonstruktionen
genutzt, die komplett vormontiert sind und in Ausschnitte der Innenausbauwand
eingesetzt werden. Ein solcher Aufbau ist hinsichtlich der Innenraumgestaltung
nachteilig, da nur eine geringe Variabilität bereitgestellt wird. Darüber hinaus
sind solche vorgefertigten Fensterkonstruktionen nur aufwendig demontierbar
und zudem außerordentlich
schwer. Ebenfalls müssen
stets Rahmenkonstruktionen ausgebildet werden, um die Fenster- oder
Türrahmen
einhängen
zu können,
was Einschränkungen
hinsichtlich der Fenstergröße und der
Innenraumgestaltung nach sich zieht.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Brandschutztrennwandsystem
bereitzustellen, das einfach aufgebaut ist, demontiert und wiederverwendet
werden kann und darüber
hinaus bei einem geringeren Gewicht ein erhöhtes Brandschutzpotential bereitstellt.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch ein Brandschutztrennwandsystem mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind
in den Unteransprüchen
aufgeführt.
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Das
erfindungsgemäße Brandschutztrennwandsystem
mit an Profilen in einem Abstand voneinander befestigten Gipswerkstoffplatten
und Brandschutzglasscheiben, die in dem Trennwandsystem an den Profilen
gehalten sind, sieht vor, dass zumindest zwei Brandschutzglasscheiben
unter Ausbildung eines Zwischenraumes einander korrespondierend
gegenüberliegend über ein
Rahmenprofil an dem Profil befestigt sind, wobei zwischen den Profilen
und den Brandschutzglasscheiben zumindest eine Gipswerkstoffplatte
als Beplankung der Profile angeordnet ist. Durch eine solche Anordnung
ist es möglich,
eine im Wesentlichen glatte Fensterfront aufzubauen, die ohne vorgefertigte
Fensterrahmen auskommt und bei der durch die Beplankung der tragenden
Profile mit isolierenden Gipswerkstoffplatten die strukturelle Integrität und die
Brandschutzsicherheit erhalten bleibt. Es können mit einem solchen System
sichtoffene Trennwände
bereitgestellt werden, die nur von den tragenden Profilen unterbrochen sind,
ohne dass die Brandschutzsicherheit verringert wird.
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Eine
Weiterbildung des Brandschutztrennwandsystem sieht vor, dass an
den Profilen in einem Abstand voneinander befestigten Gipswerkstoffplattenpaaren
aus zumindest zwei Gipswerkstoffplatten mit einer äußeren und
einer inneren Gipswerkstoffplatte befestigt sind und die Brandschutzglasscheiben
in den Gipswerkstoffplattenpaaren gehalten sind. Die Brandschutzglasscheiben
sind gleichsam in die Gipswerkstoffplattenpaare eingebettet, wodurch sie
einerseits gegen ein Verrutschen gesichert und anderseits durch
die umgebenden oder angrenzenden Gipswerkstoffplatten thermisch
isoliert werden.
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Ebenfalls
kann vorgesehen sein, dass in dem Trennwandsystem zumindest zwei
Brandschutzglasscheiben unter Ausbildung eines Fensters einander
korrespondierend gegenüberliegend
in Ausschnitten in den Gipswerkstoffplatten angeordnet sind, wobei
die inneren Gipswerkstoffplatten einen kleineren Ausschnitt als
die äußeren Gipswerkstoffplatten
aufweisen und sich die Brandschutzglasscheiben gegen die innere
Gipswerkstoffplatte abstützt.
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Statt
eines vorgefertigten Rahmens, der angeliefert und in eine Laibung
des Wandaufbaus eingesetzt wird, wird erfindungsgemäß eine Brandschutzglasscheibe über ein
Rahmenprofil gegen eine innere Gipswerkstoffplatte gedrückt und
darüber
an dem Tragprofil oder in dem Ausschnitt gehalten. Der Ausschnitt
bildet einen Absatz aus, über
den sich die Brandschutzglasscheibe an der inneren Gipswerkstoffplatte
abstützt.
Es ist somit möglich,
ein Brandschutztrennwandsystem bereitzustellen, das sowohl eine
doppelte Brandschutzverglasung als auch eine doppelte Bekleidung
mit Gipswerkstoffplatten vorsieht, so dass eine Montage der Brandschutztrennwand
mit entsprechenden Fenstern auf einfache Art und Weise möglich ist.
Der gesamte Aufbau wird aufgrund der variablen Gestaltbarkeit der
Ausschnitte der inneren und äußeren Gipswerkstoffplatten
leichter und variabler. Die unterschiedlich großen Ausschnitte können auch
durch eine versetzte Montage der inneren und äußeren Gipswerkstoffplatten
zueinander realisiert werden, so dass auch großflächige Verglasungen, die über die
Dimensionierung der Gipswerkstoffplatten hinausgehen, vorgenommen werden
können.
Bei einer durchgängigen
Verglasung sind die Brandschutzglasscheiben nur durch die Rahmenprofile
voneinander getrennt und werden an den Tragprofilen, die mit zumindest
einer Gipswerkstoffplatte verkleidet sind, gehalten.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Ausschnitt in der
inneren Gipswerkstoffplatte umlaufend kleiner als die abgestützte Brandschutzglasscheibe
ist, so dass eine umlaufende Abstützung der Brandschutzglasscheibe
erfolgt. Dies hat eine erhöhte
Brandschutzsicherheit zur Folge, da bei einer einseitigen Beflammung
die zunächst
der thermischen Quelle abgewandte Brandschutzglasscheibe an dem
kompletten Umfang durch die innere Gipswerkstoffplatte bzw. die
inneren Gipswerkstoffplatten isoliert wird.
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Der
Rahmen bzw. die Rahmenprofile sind allseitig um die Brandschutzglasscheibe
angeordnet, bevorzugt umlaufend um die Brandschutzglasscheibe, um
eine gleich mäßige Abstützung und
sichere Festlegung der Brandschutzglasscheiben innerhalb des Trennwandsystems
zu ermöglichen.
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Um
eine erhöhte
Gasdichtigkeit und eine verbesserte thermische Isolierung bereitzustellen,
ist zwischen der Brandschutzglasscheibe und der zur Abstützung vorgesehenen
Gipswerkstoffplatte eine thermisch beständige Dichtung, insbesondere
eine keramische Dichtung, beispielsweise ein keramisches Dichtband
angeordnet. Eine solche thermisch beständige Dichtung kann auch zwischen
dem Rahmen oder dem Rahmenprofil und der Brandschutzglasscheibe
angeordnet sein, wodurch neben einer verbesserten thermischen Isolierung
und einer erhöhten
Gasdichtigkeit auch eine gewisse Elastizität bereitgestellt wird, so dass
mechanische Belastungen, die aufgrund der ungleichmäßigen thermischen Belastung
und der entsprechend in dem Trennwandsystem auftretenden Spannungen
nicht unmittelbar auf die Brandschutzglasscheiben übertragen
werden. Die Dichtung ermöglicht
auch die Bereitstellung des notwendigen Anpressdruckes und des thermischen
Abschlusses und eine dicht schließende Konstruktion.
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Das
Rahmenprofil ist in einer bevorzugten Ausführungsform als ein sogenanntes
Hutprofil ausgebildet, das die äußere Gipswerkstoffplatte
und die Brandschutzglasscheibe bereichsweise überdeckt. Zwei im Wesentlichen
parallel zu der Brandschutzglasscheibe und der Gipswerkstoffplatte
verlaufende Profilabschnitte sind über im Wesentlichen senkrecht in
Richtung auf die innere Gipswerkstoffplatte orientierte Abschnitte,
die zueinander beabstandet und über
einen Steg miteinander verbunden sind, verbunden. Ein solches Hutprofil
ist leicht zu montieren, leicht zuzuschneiden und weist eine gewisse
mechanische Elastizität
auf, so dass Spannungen aufgenommen und nicht unmittelbar an die
Brandschutzglasscheibe weitergegeben werden. Dies trägt zu einer
erhöhten
mechanischen Stabilität
des Trennwandsystems bei.
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Zwischen
der Brandschutzglasscheibe und dem Rahmenprofil bzw. dem Hutprofil
kann ein Distanzhalter angeordnet sein, beispielsweise ein Tragklotz
aus Hartholz oder einem thermisch widerstandsfähigem Material, um Einbautoleranzen
auszuglei chen und einen unmittelbaren Kontakt zwischen Scheibe und
Gipswerkstoffplatte oder dem Fußboden
zu vermeiden.
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Die
inneren Gipswerkstoffplatten oder Beplankungen können über zumindest ein U-Profil voneinander
beabstandet gehalten werden, wobei der Rahmen oder das Hutprofil
an dem U-Profil befestigt, insbesondere angeschraubt ist. Eine erhöhte Brandsicherheit
ist gegeben, wenn der Rahmen oder das Hutprofil an dem U-Profil über die
innere Gipswerkstoffplatte befestigt ist, so dass die innere Gipswerkstoffplatte
eine zusätzliche
Isolierung bereitstellt.
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Bevorzugt
ist die Brandschutzglasscheibe bündig
abschließend
mit der Außenseite
einer angrenzenden Brandschutzglasscheibe oder einer äußeren Gipswerkstoffplatte
der äußeren Gipswerkstoffplatte
angeordnet, um möglichst
wenig Angriffsfläche
für die
Flammen zu bieten. Darüber
hinaus kann so ein schlanker Aufbau ohne vorstehende Komponenten
realisiert werden.
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Um
eine optisch ansprechende Anmutung bereitstellen zu können, ist
der Ausschnitt der inneren Gipswerkstoffplatten und der Zwischenraum über ein
Abdeckprofil, insbesondere ein gelochtes Profil abgedeckt, das zusätzliche
mechanische Stabilität und
thermische Isolierung bereitstellt.
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Als
Brandschutzglasscheibe wird bevorzugt eine G-30-Verglasung eingesetzt,
mit der überraschend
bei dem erfindungsgemäßen Aufbau
ein Trennwandsystem erreicht werden kann, das einer F-30-Belastung
standhält.
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Zur
verbesserten optischen Anmutung ist das Rahmenprofil bzw. das Hutprofil über eine
Abdeckung geschützt,
die darüber
hinaus eine Isolierfunktion bereitstellt, so dass die thermische
Energie nicht unmittelbar auf das Rahmenprofil bzw. die Befestigungsmittel
zur Befestigung des Rahmenprofils an den Profilen und den Gipswerkstoffplatten
vordrängen.
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand der beigefügten
Figuren näher erläutert. Es
zeigen:
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1 – einen
beispielhaften Aufbau einer Brandschutztrennwand;
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2 – eine Schnittdarstellung
gemäß A-A in 1;
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3 – eine Schnittdarstellung
gemäß B-B gemäß 1;
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4 – eine Schnittdarstellung
gemäß C-C in 1;
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5 – eine Schnittdarstellung
gemäß D-D in 1;
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6 – ein Vertikalschnitt
durch eine vollverglaste Wand; sowie
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7 – eine Variante
der 6.
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In
der 1 ist eine Seitenansicht eines Brandschutztrennwandsystems 1 gezeigt,
bei dem an Profilen 7 Gipswerkstoffplatten 3, 4 befestigt
sind. Die Profile 7 erstreckten sich sowohl in horizontaler als
auch in vertikaler Orientierung und sind bevorzugt als U-Profile
in Stahlausführung
ausgebildet. Die boden- und deckenseitigen Anschlussprofile können auf
herkömmliche
Art und Weise an dem Boden bzw. an der Decke befestigt sein. Die
Profile 7 können
miteinander verbunden sein. Die Profile 7 sind beidseitig mit
den Gipswerkstoffplatten 3, 4 bekleidet, so dass sich
eine beidseitige, doppelte Bekleidung mit zwei Gipswerkstoffplatten 3, 4 ergibt.
Die doppelte Bekleidung mit den Gipswerkstoffplatten 3, 4 bildet
somit ein Brandschutztrennwandsystem aus, bei dem Gipswerkstoffplattenpaare
voneinander beabstandet an Profilen 7 befestigt sind. Der
Freiraum zwischen den Gipswerkstoffplattenpaaren kann mit einer
Isolierung ausgestattet sein, alternativ kann dieser auch freigelassen
und hohl ausgebildet sein. Das dargestellte Brandschutztrennwandsystem 1 kann
in jede Richtung beliebig erweitert werden, insbesondere in horizontaler
Erstreckung können
beliebig lange Brandschutztrennwände
errichtet werden.
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Innerhalb
der Brandschutztrennwand sind Ausschnitte 23, 24 ausgebildet,
die entweder in den Gipswerkstoffplatten 3, 4 selbst
ausgebildet sind oder durch eine entsprechende Montage der Gipswerkstoffplatten 3, 4 entstehen.
Die Ausschnitte 23, 24 sind fluchtend zueinander
auf beiden Seiten der Profile 7 ausgebildet, so dass die
Ausschnitte 23, 24 eine Fenster- oder Türöffnung ausbilden.
Die Dimensionen der Ausschnitte 23, 24 sind nahezu
beliebig und nur von der Größe der einzubauenden
Verglasungen abhängig.
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In
dem Ausschnitt 23 der äußeren Gipswerkstoffplatte 3 ist
eine Brandschutzglasscheibe 20 eingesetzt. Der Ausschnitt 23 der äußeren Gipswerkstoffplatte 3 ist
größer als
der Ausschnitt 24 der inneren Gipswerkstoffplatte 4.
Dadurch ist es möglich, dass
die Brandschutzglasscheibe 20 gegen die innere Gipswerkstoffplatte 4 abgestützt werden
kann.
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Die
Brandschutzglasscheibe 20 wird über ein Hutprofil, das später erläutert wird,
an Ort und Stelle gehalten. Das Hutprofil kann über eine Abdeckung verkleidet
sein, um eine ansprechende Gestaltung der Sichtseite zu bewirken.
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In
der 2 zeigt ein Vertikalschnitt gemäß Linie
A-A der 1, mit zwei Gipswerkstoffplattenpaaren, 3, 4,
die beidseitig an U-Profilen 7, 7' angeordnet sind. Der Deckenanschluss
wird über
ein sogenanntes UW-Profil 7' realisiert,
während
ein Abschluss in Richtung auf eine Brandschutzglasscheibe 20 auf
ein sogenanntes UA-Profil 7 mit
einer größeren Materialstärke erfolgt.
Die beiden Gipswerkstoffplatten 3, 4 sind übereinander
gelegt und bilden ein Gipswerkstoffplattenpaar aus. Zwei Gipswerkstoffplattenpaare
sind beidseitig unter Ausbildung eines Freiraumes zwischen einander
an den Profilen 7, 7' angeordnet. An der Unterseite
der Brandschutztrennwand erfolgt ein zum deckenseiten Anschluss
analoger Anschluss an den Boden über
entsprechende Profile 7, 7'.
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Die
innere Gipswerkstoffplatte 4 weist einen Ausschnitt 24 auf,
der im vorliegenden Fall rechteckig ausgebildet ist. Der Ausschnitt 24 ist
kleiner als die jeweils von außen
aufgelegte Brandschutzglasscheibe 20. Die äußere Gipswerkstoffplatte 3 weist
ebenfalls einen Ausschnitt 23 auf, der eine Kontur aufweist,
die der Kontur der Brandschutzglasscheibe 20 ausgebildet
ist. Der Ausschnitt 23 ist so bemessen, dass die Brandschutzglasscheibe 20 eingesetzt
werden kann und darüber
hinaus allseitig Spiel aufweist, so dass ein Rahmen 5 in
Gestalt eines Hutprofils zwischen den Aus schnitt 23 der
Gipswerkstoffplatte 3 und der Brandschutzglasscheibe 20 eingesetzt
werden kann.
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An
der Unterseite der Brandschutzglasscheibe 20 ist ein Distanzelement 12 in
Gestalt eines Tragklotzes angeordnet, über den sich die Brandschutzglasscheibe 20 gegenüber dem
Hutprofil 5 abstützt. Das
Hutprofil 5 kann umlaufend angeordnet sein, bevorzugt ist
es allseitig angeordnet und besteht aus vorliegend geraden Profilabschnitten,
die an der Oberseite und Unterseite sowie an den beiden Seitenkanten
der Brandschutzglasscheibe 20 angeordnet sind. Die Form
des Hutprofiles 5 folgt der Kontur der Brandschutzglasscheibe 20.
Die Ausschnitte 23, 24 der Gipswerkstoffplatten 3, 4 sind
so angeordnet, dass ein Absatz entsteht, so dass die Brandschutzglasscheibe 20 senkrecht
zu der Scheibenfläche
gegenüber
der inneren Gipswerkstoffplatte 4 abgestützt werden
kann. Zwischen der inneren Gipswerkstoffplatte 4, die einen
umlaufenden Rahmen mit bevorzugt gleichmäßiger Höhe bzw. Breite ausbildet, ist
ein keramisches Dichtband 6 angeordnet, wobei ein keramische
Dichtband 6 sowohl an dem äußeren Rand der Brandschutzglasscheibe 20 als
auch an dem Rand des Ausschnittes 24 angeordnet ist und
einen glatten Abschluss zur Ausbildung eines beidseitig brandschutzverglasten
Fensters einer Brandschutztrennwand ausbildet.
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Die
Brandschutzglasscheibe 20 wird über die Hutprofile 5,
die rahmenartig um die Brandschutzglasscheibe 20 angeordnet
sind, an den UA-Profilen 7 über Schrauben 13 festgelegt,
so dass die Brandschutzglasscheiben 20 nicht nach außen weggedrückt werden
können.
Gleichzeitig erfolgt eine Fixierung in Stirnseitenrichtung, wobei
zwischen dem oberen Hutprofil 5 und der Brandschutzglasscheibe 20 ein
Freiraum ausgebildet sein kann, um mechanische Bewegungen und Spannungen
ausgleichen zu können.
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Das
Hutprofil 5 überdeckt
rahmenartig sowohl die Brandschutzglasscheibe 20 als auch
die äußere Gipswerkstoffplatte 3,
wobei zwischen dem glasseitigen Schenkel des Hutprofils 5 und
der Brandschutzglasscheibe 20 ebenfalls ein Keramikdichtband 6 bzw.
mehrere Keramikdichtbänder 6 oder
andere thermisch beständige
Dichtungselemente 6 angeordnet sind. In Richtung auf den äußeren Rand
des Ausschnittes 23 erfolgt ebenfalls eine Überdeckung
der Gipswerkstoffplatte 3. Zwischen dem äußeren Schenkel
des Hutprofils 5 und der äußeren Gipswerkstoffplatte 3 ist
eine Versiegelung 11 angeordnet.
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Das
Hutprofil 5 weist einen viermal rechtwinklig abknickenden
Verlauf auf, mit zwei im Wesentlichen parallel zu der äußeren Gipswerkstoffplatte 3 und
der Brandschutzglasscheibe 20 verlaufenden Schenkeln und
in Richtung auf die innere Gipswerkstoffplatte 4 verlaufenden
rechteckig verlaufende Sicke mit einem Steg, durch den hindurch
eine Verschraubung durch die Schrauben 13 erfolgt. Somit
ist über
die in Richtung auf die innenseitige Gipswerkstoffplatte 4 orientierten
Schenkel eine Abstützung
gegenüber
der äußeren Gipswerkstoffplatte 3 und
der Brandschutzglasscheibe 20 bzw. einem Distanzelement 12 möglich. Innerhalb
der sickenartigen Vertiefung des Hutprofils 5 kann eine
Abdeckung 10 eingeklemmt oder eingerastet werden. Die Klemm- oder
Rastelemente stabilisieren das Hutprofil 5 gegen eine Druckbelastung
in der Glasscheibenebene.
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Durch
die Verschraubung durch die innere Gipswerkstoffplatte 4 hindurch
wird das Profil 7 wirksam gegen eine thermische Belastung
geschützt,
so dass die mechanische Stabilität
des Hutprofils 7 über einen
vergleichsweise langen Zeitraum aufrecht erhalten bleiben kann.
Ebenfalls dient die Abdeckung 10 zu einer zusätzlichen
thermischen Isolierung. Die beiden Brandschutzglasscheiben 20 sind
dünner
als die äußere Gipswerkstoffplatte 3 ausgeführt, so
dass im Zusammenspiel mit den thermisch beständigen Dichtungselementen 6 ein
außenseitig
flächenbündiger Abschluss
der Brandschutzglasscheibe 20 mit der äußeren Gipswerkstoffplatte 3 erreicht
werden kann. Lediglich der geringe Vorsprung durch die Abdeckung 10 steht über die
Gipswerkstoffplatte 3 vor, so dass ein ebenes Erscheinungsbild
mit geringen Kantenflächen
bereitgestellt wird, wodurch sich eine erhöhte thermische Stabilität einstellt.
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In
der 3 ist ein Horizontalschnitt gemäß B-B gemäß der 1 dargestellt.
Der lange Fensterausschnitt mit dem quer verlaufenden Oberlicht schließt sich
unmittelbar an ein im Wesentlichen vertikal orientiertes Fensterelement
an. Der 3 ist zu entnehmen, dass der
linksseitige Wandanschluss, vorliegend unten dargestellt, ebenfalls über ein U-Profil 7' erfolgt, das
U-Profil 7' ist
als UW-Profil ausgeführt.
Die Befestigung des Hutprofils 5 erfolgt an einem UA-Profil 7 über Schrauben 13.
Zwischen den beiden Brandschutzglasscheiben 20 ist eine doppelte
Profilanordnung mit einem UA-Profil 7 und einem UW-Profil 7' dargestellt. Über die
dargestellte Befestigungsart mittels eines Hutprofils 5 kann
eine nahezu ununterbrochene Fensterfront realisiert werden, unterbrochen
nur durch die Profile 7, 7', eine innenseitige Gipswerkstoffplatte 4,
die die Profile 7, 7' abdeckt, thermisch isoliert und
im wesentlichen den Abmessungen der Profile 7, 7' entspricht,
und das Hutprofil 5, das über eine Abdeckung 10,
beispielsweise eine Aluminium-Abdeckung, zusätzlich geschützt ist.
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Die
Laibung des inneren Ausschnittes 24 wird bevorzugt über eine
Lochabdeckung 8 oder ein anderes Profil abgedeckt, um neben
einer zusätzlichen
Stabilisierung eine Vergleichmäßigung des Temperaturverlaufes
bereitstellen zu können.
Die Brandschutzglasscheiben 20 sind bevorzugt als G-30-Glas
hergestellt, wobei mit der dargestellten Ausführungsform eine F-30-Prüfung des
gesamten Brandschutztrennwandsystems bestanden werden kann. Aufgrund
der nicht vorhandenen Notwendigkeit einer Abstützung einer Gewichtskraft sind
keine Distanzelemente 12 zwischen den Hutprofilen 5 und
der Brandschutzglasscheibe 20 angeordnet, vielmehr ist ein
Freiraum ausgebildet, um eine Beweglichkeit in horizontaler Richtung
zu ermöglichen.
Der übrige Aufbau
der Befestigung entspricht dem, der in der 2 erläutert wurde.
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4 zeigt
eine Horizontalschnittdarstellung C-C gemäß 1 durch
eine Brandschutztrennwand, bei der der wandseitige Anschluss am
unteren Ende der Figur gezeigt ist. Hier ist zu erkennen, dass der
Aufbau sowohl der Profile 7, 7' als auch der Gipswerkstoffplattenpaare
entsprechend der der 3 ausgebildet ist. Allerdings
ist noch kein wandseitiger Abschluss über ein entsprechendes U-Profil
dargestellt. Prinzipiell kann sich die Wand noch weiter in Horizontalrichtung
erstrecken. Ebenfalls ist es möglich,
dass statt einer Weiterführung
der doppelten Gipswerkstoffwandung nur eine beidseitig einfach bekleidete
Wand bereitgestellt wird, die dann in Horizontalrichtung fortgeführt wird.
Eine beidseitig einfach bekleidete Gipswerkstoffwandung ist in der
Regel ausreichend, um die Anforderungen einer F30-Brandschutzprüfung zu
erfüllen,
so dass dann die zweite, innere Gipswerkstoffplatte 4 weggelassen werden
kann.
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In
der 5 ist der Vertikalschnitt D-D gemäß 1 dargestellt.
Hier ist zu erkennen, dass der vertikale Anschluss zweier Fenster
analog zu der vertikalen Anbindung gemäß 3 erfolgt.
Statt eines vertikal verlaufenden Pfostens ist eine horizontal verlaufende
Traverse aus einem UA-Profil 7 und einem UW-Profil 7' mit einer entsprechenden
Verkleidung durch eine Gipswerkstoffplatte 4 vorgesehen.
An der Unterseite der oberen Brandschutzglasscheibe 20 ist jeweils
ein Distanzelement 12 angeordnet, um eine unmittelbare
Kopplung der Brandschutzglasscheibe 20 mit dem sich horizontal
erstreckenden Teil des Hutprofils 5 zu vermeiden. Ansonsten
entspricht das Befestigungssystem dem vorgeschriebenen Befestigungssystem.
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Grundsätzlich können auch
mehr als zwei Gipswerkstoffplatten hintereinander angeordnet werden.
Als innere Gipswerkstoffplatte sollen auch diejenigen Platten angesehen
werden, die nicht an den Innenraum zwischen den Platten angrenzen,
als bei drei Gipswerkstoffplatten auch die mittlere Gipswerkstoffplatte.
Ebenfalls ist es möglich,
Brandschutzglasscheiben 20 anderer Klassifikation einzusetzen,
sofern dies notwendig ist. Der Vorteil der doppelten Anordnung von
Brandschutzglasscheiben 20 in einem Brandschutztrennwandsystem 1 liegt
unter anderem darin, dass die einzelnen Glasscheiben leichter sind, wodurch
sie leichter zu handhaben sind. Darüber hinaus kann durch die vor
Ort-Montage innerhalb des durch die Ausschnitte 23, 24 selbst
gebildeten, stufenartigen Laibung, eine individuelle Anpassung an die örtlichen
Gegebenheiten ebenso wie an die vorhandenen Glasscheibenformate
erfolgen. Statt einer aufwändigen
Anpassung der Rahmenkonstruktion und der Gipswerkstoffplatten an
vorgefertigte, in einem massiven Rahmen angelieferte Brandschutzglaskomponenten,
erfolgt eine schnelle und individuelle Anpassung an Ort und Stelle
bei der Montage. Eine erhöhte
Demontagefähigkeit
und -eignung ist ebenfalls gegeben, da nach Entfernen der Abdeckung 10 und
Lösen der
Schrauben 13 die Brandschutzglasscheiben 20 leicht
entnommen und weiterverwendet werden können. Darüber hinaus kann durch die besondere
Gestaltung und des Aufliegens der Brandschutzglasscheibe 20 auf
der inneren Gipswerkstoffplatte 4 eine zusätzliche
Isolierung und dadurch eine erhöhte
Feuerschutzbeständigkeit
realisiert werden.
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In
der 6 ist ein Vertikalschnitt durch eine Systemtrennwand 1 gezeigt,
bei der die Brandschutzglasscheiben 20 durchgängig von
dem Boden bis zur Decke verlaufen. An jeder Anschlussstelle sind
zwei Gipswerkstoffplatten 4 außerhalb von Profilwinkeln 7, 7' angeordnet
und schützen
die Profilwinkel 7, 7', die an der Decke und dem Fußboden befestigt
sind. Vorliegend ist ein UW-Profil 7' sowohl bodenseitig als auch deckenseitig
innenliegend angeordnet, wobei die beiden offenen Schenkel des UW-Profils 7' von einem UA-Profil 7 außerhalb
und oberhalb überdeckt
werden. Auf diese Art und Weise wird ein im Wesentlichen geschlossenes
Kastenprofil ausgebildet. Außerhalb
dieses Kastenprofils sind die beiden Gipswerkstoffplattenstreifen 4 angeordnet, die
an dem UA-Profil 7 befestigt sein können. Alternativ werden diese
Streifen Gipswerkstoffplatten 4 über zwei außen liegende U-Profile 14 mit
ungleichen Schenkellängen
gehalten. Die größere Schenkellänge liegt
dabei innen in Richtung auf die Gipswerkstoffplatten 4,
während
die äußere Schenkellänge geringer
ist. Innerhalb der außen
liegenden U-Profile 14 sind bodenseitig Tragklötze 12 angeordnet,
auf denen die Brandschutzglasscheiben 20 gelagert sind.
Dichtprofile 6 sind zwischen dem U-Profil 14 und
der Brandschutzglasscheibe 20 angeordnet, jeweils an den
Enden der Schenkel sowie an dem Ende der Brandschutzglasscheibe 20 im
Bereich der Tragklötze 12.
Bodenseitig kann unterhalb der Gipswerkstoffplatten 4 und
des UW-Profils 7' noch
eine Steinwolllage 15 angeordnet sein, um eine zusätzliche
Abdichtung und einen Bodenausgleich zu ermöglichen.
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Der
deckenseitige Anschluss erfolgt entsprechend dem bodenseitigen Anschluss,
allerdings ohne Tragklötze 12,
hier ist ein Freiraum ausgebildet.
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Durch
diese Art und Weise der Anordnung und Befestigung der Gipswerkstoffplatten 4 außerhalb
der den Zwischenraum zwischen den Brandschutzglasscheiben 20 bildenden
Profile 7, 7' ist
es möglich,
nahezu wandhohe Brandschutzwände
aufzubauen, ohne eine aufwendige Leibung vorzusehen. Somit können durchlaufende
Glaswände
bzw. -gänge
einer F30-Brandschutzklasse durch die Anordnung zweier G30-Brandschutzglasscheiben 20 realisiert
werden. Die Brandschutzglasscheiben 20 können eingeschoben
oder eingehoben werden, indem zunächst in den oberen Winkel 14 die
Scheibe eingeschoben und dann eingewinkelt und abgesenkt wird. Die
Tragklötze 12 verhindern
einen unmittelbaren Kontakt zwischen der Brandschutz glasscheibe 20 und
dem Haltewinkel 14, ebenso wie die Dichtungen 6,
bevorzugt keramische Dichtbänder,
um auch mechanische Spannungen von der Brandschutzglasscheibe 20 abzuhalten.
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Mit
dieser Art und Weise des Trennwandaufbaus können beliebig lange Wände hergestellt
werden, die vertikal verlaufenden Zwischenräume zwischen den einzelnen
Brandschutzglasscheiben werden über
die Rahmenprofile 5, wie sie in den vorherigen Figuren
dargestellt sind, geschlossen oder die Scheiben 20 werden
auf andere Art und Weise miteinander verbunden.
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In
der 7 ist ein Vertikalschnitt gezeigt, bei dem linksseitig
eine Befestigung und Aufnahme der Brandschutzglasscheiben 20 gemäß der 6 vorgesehen
ist. Gleiche Bezugszeichen bezeichnen gleiche Bauteile, so dass
hierfür
auf die Beschreibung zu der 6 verwiesen
wird. An der rechten Seite ist ein Anschluss über L-Profile 16 realisiert. Statt
eines Hineinhebens, Abwinkelns und Absenkens oder Einschiebens der
Brandschutzglasscheibe 20 kann ein entsprechend verkleidetes
Modul aus U-Profilen 7, 7', Gipskartonplatten 4 sowie
Abdeckprofilen 8, gegebenenfalls unterlegt mit einer Steinwolleunterlage 15,
an dem Boden und der Decke montiert werden. Die Brandschutzglasscheibe 20 wird
dann verklotzt, indem Tragklötze 12 in
der Oberkante und Unterkante der Brandschutzglasscheibe 20 positioniert
werden. Abschließend
wird das L-Profil 16 am Boden und der Decke befestigt,
wobei die Schenkellänge
des glasseitigen Schenkels im Wesentlichen frei gewählt werden
kann. Es ist auch vorgesehen, dass die Befestigung beidseitig über die L-Profile 16 erfolgt,
so dass beidseitig mit dem gleichen Profiltyp gearbeitet wird.