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DE102007027807A1 - Brandschutztrennwandsystem - Google Patents

Brandschutztrennwandsystem Download PDF

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DE102007027807A1
DE102007027807A1 DE200710027807 DE102007027807A DE102007027807A1 DE 102007027807 A1 DE102007027807 A1 DE 102007027807A1 DE 200710027807 DE200710027807 DE 200710027807 DE 102007027807 A DE102007027807 A DE 102007027807A DE 102007027807 A1 DE102007027807 A1 DE 102007027807A1
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DE200710027807
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Thomas Roehse
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Roehse-Holding-Gmbh De
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    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
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    • E04B2/74Removable non-load-bearing partitions; Partitions with a free upper edge
    • E04B2/7407Removable non-load-bearing partitions; Partitions with a free upper edge assembled using frames with infill panels or coverings only; made-up of panels and a support structure incorporating posts
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Brandschutztrennwandsystem mit an Profilen in einem Abstand voneinander befestigten Gipswerkstoffplattenpaaren aus zumindest zwei Gipswerkstoffplatten mit einer äußeren und einer inneren Gipswerkstoffplatte und Brandschutzglasscheiben, die in dem Trennwandsystem in einem Rahmen in den Gipswerkstoffplatten gehalten sind, wobei zumindest zwei Brandschutzglasscheiben (10) unter Ausbildung eines Fensters einander korrespondierend gegenüberliegen in Ausschnitten (23, 24) in den Gipswerkstoffplatten (3) angeordnet sind, wobei die inneren Gipswerkstoffplatten (4) einen kleineren Ausschnitt (24) als die äußere Gipswerkstoffplatte (3) aufweist und die Brandschutzglasscheibe (20) sich gegen die innere Gipswerkstoffplatte (4) abstützt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Brandschutztrennwandsystem mit an Profilen in einem Abstand voneinander befestigten Gipswerkstoffplatten und Brandschutzglasscheiben, die in dem Trennwandsystem an den Profilen gehalten sind. Ein solches Brandschutztrennwandsystem ist insbesondere zur Ausbildung von Fluchtwegwänden geeignet, so dass es möglich ist, transparente Fluchtwege und transparente Innenräume über das Trennwandsystem bereitzustellen.
  • Beim Innenausbau von Gebäuden sind vielfältige Vorschriften zu beachten, insbesondere auch brandschutztechnische Vorschriften, die erfüllt werden müssen. Besondere Räumlichkeiten, beispielsweise Überwachungskabinen in der Fertigung oder auch Fluchtwege müssen besonderen Anforderungen genügen und eine Mindeststandzeit gegen eine definierte Beflammung gewährleisten, um den in den Räumlichkeiten befindlichen Personen genügend Zeit zu geben, das Gebäude zu verlassen oder um Rettungskräften einen weniger gefahrvollen Zutritt zu ermöglichen.
  • Gipswerkstoffplatten haben sich dabei als grundsätzlich geeignete Bauelemente bewährt. Im Rahmen eines üblichen Innenausbaus werden an Profile, üblicherweise Aluminium oder Stahlprofile, Gipskartonplatten angeschraubt und in einem Abstand zueinander gehalten. Innerhalb des Zwischenraumes zwischen den Gipswerkstoffplatten können Isoliermaterialien oder elektrische Leitungen angeordnet sein. Auch andere Anschlusseinrichtungen sind vorgesehen. Die durch solche Wandkonstruktionen ausgebildeten Räume sollten auch zugänglich und einsehbar sein, so dass Fensteröffnungen und Türen einzubauen sind. Insbesondere Fluchtwege benötigen ein gewisses Maß an Fensterflächen, um eine Transparenz bereitzustellen. Diese Transparenz vermittelt den Flüchtenden eine verbesserte Orientierung und kann den Einsatzkräften helfen, Personen zu retten oder Brandherde schnell zu erkennen.
  • Insbesondere Fenster oder transparente Türen stellen aus brandschutztechnischer Sicht eine Schwachstelle dar, da die Verglasung bei hoher thermischer Belastung durch die auftretenden Spannungen und die gegebenenfalls vorhandenen Drücke versagt. Aus diesem Grunde sind Spezialverglasungen entwickelt worden, sogenannte Brandschutz- oder Feuerschutzverglasungen. Die Brandschutzglasscheiben sind in verschiedene Brandschutzklassen eingeteilt, die darüber Auskunft geben, wie lange unter definierten Bedingungen die Scheibe als solche nicht versagt bzw. eine ausreichende Isolierung darstellt, so dass ein vorbestimmter Temperaturanstieg nicht überschritten wird.
  • Um jedoch eine gesamte Brandschutztrennwand bereitzustellen, die den jeweiligen Anforderungen genügt, müssen sämtliche Komponenten eines Trennwandsystems über den vorbestimmten Zeitraum den Belastungen standhalten. Dazu werden aufwendige Fensterkonstruktionen genutzt, die komplett vormontiert sind und in Ausschnitte der Innenausbauwand eingesetzt werden. Ein solcher Aufbau ist hinsichtlich der Innenraumgestaltung nachteilig, da nur eine geringe Variabilität bereitgestellt wird. Darüber hinaus sind solche vorgefertigten Fensterkonstruktionen nur aufwendig demontierbar und zudem außerordentlich schwer. Ebenfalls müssen stets Rahmenkonstruktionen ausgebildet werden, um die Fenster- oder Türrahmen einhängen zu können, was Einschränkungen hinsichtlich der Fenstergröße und der Innenraumgestaltung nach sich zieht.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Brandschutztrennwandsystem bereitzustellen, das einfach aufgebaut ist, demontiert und wiederverwendet werden kann und darüber hinaus bei einem geringeren Gewicht ein erhöhtes Brandschutzpotential bereitstellt.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Brandschutztrennwandsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
  • Das erfindungsgemäße Brandschutztrennwandsystem mit an Profilen in einem Abstand voneinander befestigten Gipswerkstoffplatten und Brandschutzglasscheiben, die in dem Trennwandsystem an den Profilen gehalten sind, sieht vor, dass zumindest zwei Brandschutzglasscheiben unter Ausbildung eines Zwischenraumes einander korrespondierend gegenüberliegend über ein Rahmenprofil an dem Profil befestigt sind, wobei zwischen den Profilen und den Brandschutzglasscheiben zumindest eine Gipswerkstoffplatte als Beplankung der Profile angeordnet ist. Durch eine solche Anordnung ist es möglich, eine im Wesentlichen glatte Fensterfront aufzubauen, die ohne vorgefertigte Fensterrahmen auskommt und bei der durch die Beplankung der tragenden Profile mit isolierenden Gipswerkstoffplatten die strukturelle Integrität und die Brandschutzsicherheit erhalten bleibt. Es können mit einem solchen System sichtoffene Trennwände bereitgestellt werden, die nur von den tragenden Profilen unterbrochen sind, ohne dass die Brandschutzsicherheit verringert wird.
  • Eine Weiterbildung des Brandschutztrennwandsystem sieht vor, dass an den Profilen in einem Abstand voneinander befestigten Gipswerkstoffplattenpaaren aus zumindest zwei Gipswerkstoffplatten mit einer äußeren und einer inneren Gipswerkstoffplatte befestigt sind und die Brandschutzglasscheiben in den Gipswerkstoffplattenpaaren gehalten sind. Die Brandschutzglasscheiben sind gleichsam in die Gipswerkstoffplattenpaare eingebettet, wodurch sie einerseits gegen ein Verrutschen gesichert und anderseits durch die umgebenden oder angrenzenden Gipswerkstoffplatten thermisch isoliert werden.
  • Ebenfalls kann vorgesehen sein, dass in dem Trennwandsystem zumindest zwei Brandschutzglasscheiben unter Ausbildung eines Fensters einander korrespondierend gegenüberliegend in Ausschnitten in den Gipswerkstoffplatten angeordnet sind, wobei die inneren Gipswerkstoffplatten einen kleineren Ausschnitt als die äußeren Gipswerkstoffplatten aufweisen und sich die Brandschutzglasscheiben gegen die innere Gipswerkstoffplatte abstützt.
  • Statt eines vorgefertigten Rahmens, der angeliefert und in eine Laibung des Wandaufbaus eingesetzt wird, wird erfindungsgemäß eine Brandschutzglasscheibe über ein Rahmenprofil gegen eine innere Gipswerkstoffplatte gedrückt und darüber an dem Tragprofil oder in dem Ausschnitt gehalten. Der Ausschnitt bildet einen Absatz aus, über den sich die Brandschutzglasscheibe an der inneren Gipswerkstoffplatte abstützt. Es ist somit möglich, ein Brandschutztrennwandsystem bereitzustellen, das sowohl eine doppelte Brandschutzverglasung als auch eine doppelte Bekleidung mit Gipswerkstoffplatten vorsieht, so dass eine Montage der Brandschutztrennwand mit entsprechenden Fenstern auf einfache Art und Weise möglich ist. Der gesamte Aufbau wird aufgrund der variablen Gestaltbarkeit der Ausschnitte der inneren und äußeren Gipswerkstoffplatten leichter und variabler. Die unterschiedlich großen Ausschnitte können auch durch eine versetzte Montage der inneren und äußeren Gipswerkstoffplatten zueinander realisiert werden, so dass auch großflächige Verglasungen, die über die Dimensionierung der Gipswerkstoffplatten hinausgehen, vorgenommen werden können. Bei einer durchgängigen Verglasung sind die Brandschutzglasscheiben nur durch die Rahmenprofile voneinander getrennt und werden an den Tragprofilen, die mit zumindest einer Gipswerkstoffplatte verkleidet sind, gehalten.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Ausschnitt in der inneren Gipswerkstoffplatte umlaufend kleiner als die abgestützte Brandschutzglasscheibe ist, so dass eine umlaufende Abstützung der Brandschutzglasscheibe erfolgt. Dies hat eine erhöhte Brandschutzsicherheit zur Folge, da bei einer einseitigen Beflammung die zunächst der thermischen Quelle abgewandte Brandschutzglasscheibe an dem kompletten Umfang durch die innere Gipswerkstoffplatte bzw. die inneren Gipswerkstoffplatten isoliert wird.
  • Der Rahmen bzw. die Rahmenprofile sind allseitig um die Brandschutzglasscheibe angeordnet, bevorzugt umlaufend um die Brandschutzglasscheibe, um eine gleich mäßige Abstützung und sichere Festlegung der Brandschutzglasscheiben innerhalb des Trennwandsystems zu ermöglichen.
  • Um eine erhöhte Gasdichtigkeit und eine verbesserte thermische Isolierung bereitzustellen, ist zwischen der Brandschutzglasscheibe und der zur Abstützung vorgesehenen Gipswerkstoffplatte eine thermisch beständige Dichtung, insbesondere eine keramische Dichtung, beispielsweise ein keramisches Dichtband angeordnet. Eine solche thermisch beständige Dichtung kann auch zwischen dem Rahmen oder dem Rahmenprofil und der Brandschutzglasscheibe angeordnet sein, wodurch neben einer verbesserten thermischen Isolierung und einer erhöhten Gasdichtigkeit auch eine gewisse Elastizität bereitgestellt wird, so dass mechanische Belastungen, die aufgrund der ungleichmäßigen thermischen Belastung und der entsprechend in dem Trennwandsystem auftretenden Spannungen nicht unmittelbar auf die Brandschutzglasscheiben übertragen werden. Die Dichtung ermöglicht auch die Bereitstellung des notwendigen Anpressdruckes und des thermischen Abschlusses und eine dicht schließende Konstruktion.
  • Das Rahmenprofil ist in einer bevorzugten Ausführungsform als ein sogenanntes Hutprofil ausgebildet, das die äußere Gipswerkstoffplatte und die Brandschutzglasscheibe bereichsweise überdeckt. Zwei im Wesentlichen parallel zu der Brandschutzglasscheibe und der Gipswerkstoffplatte verlaufende Profilabschnitte sind über im Wesentlichen senkrecht in Richtung auf die innere Gipswerkstoffplatte orientierte Abschnitte, die zueinander beabstandet und über einen Steg miteinander verbunden sind, verbunden. Ein solches Hutprofil ist leicht zu montieren, leicht zuzuschneiden und weist eine gewisse mechanische Elastizität auf, so dass Spannungen aufgenommen und nicht unmittelbar an die Brandschutzglasscheibe weitergegeben werden. Dies trägt zu einer erhöhten mechanischen Stabilität des Trennwandsystems bei.
  • Zwischen der Brandschutzglasscheibe und dem Rahmenprofil bzw. dem Hutprofil kann ein Distanzhalter angeordnet sein, beispielsweise ein Tragklotz aus Hartholz oder einem thermisch widerstandsfähigem Material, um Einbautoleranzen auszuglei chen und einen unmittelbaren Kontakt zwischen Scheibe und Gipswerkstoffplatte oder dem Fußboden zu vermeiden.
  • Die inneren Gipswerkstoffplatten oder Beplankungen können über zumindest ein U-Profil voneinander beabstandet gehalten werden, wobei der Rahmen oder das Hutprofil an dem U-Profil befestigt, insbesondere angeschraubt ist. Eine erhöhte Brandsicherheit ist gegeben, wenn der Rahmen oder das Hutprofil an dem U-Profil über die innere Gipswerkstoffplatte befestigt ist, so dass die innere Gipswerkstoffplatte eine zusätzliche Isolierung bereitstellt.
  • Bevorzugt ist die Brandschutzglasscheibe bündig abschließend mit der Außenseite einer angrenzenden Brandschutzglasscheibe oder einer äußeren Gipswerkstoffplatte der äußeren Gipswerkstoffplatte angeordnet, um möglichst wenig Angriffsfläche für die Flammen zu bieten. Darüber hinaus kann so ein schlanker Aufbau ohne vorstehende Komponenten realisiert werden.
  • Um eine optisch ansprechende Anmutung bereitstellen zu können, ist der Ausschnitt der inneren Gipswerkstoffplatten und der Zwischenraum über ein Abdeckprofil, insbesondere ein gelochtes Profil abgedeckt, das zusätzliche mechanische Stabilität und thermische Isolierung bereitstellt.
  • Als Brandschutzglasscheibe wird bevorzugt eine G-30-Verglasung eingesetzt, mit der überraschend bei dem erfindungsgemäßen Aufbau ein Trennwandsystem erreicht werden kann, das einer F-30-Belastung standhält.
  • Zur verbesserten optischen Anmutung ist das Rahmenprofil bzw. das Hutprofil über eine Abdeckung geschützt, die darüber hinaus eine Isolierfunktion bereitstellt, so dass die thermische Energie nicht unmittelbar auf das Rahmenprofil bzw. die Befestigungsmittel zur Befestigung des Rahmenprofils an den Profilen und den Gipswerkstoffplatten vordrängen.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der beigefügten Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 – einen beispielhaften Aufbau einer Brandschutztrennwand;
  • 2 – eine Schnittdarstellung gemäß A-A in 1;
  • 3 – eine Schnittdarstellung gemäß B-B gemäß 1;
  • 4 – eine Schnittdarstellung gemäß C-C in 1;
  • 5 – eine Schnittdarstellung gemäß D-D in 1;
  • 6 – ein Vertikalschnitt durch eine vollverglaste Wand; sowie
  • 7 – eine Variante der 6.
  • In der 1 ist eine Seitenansicht eines Brandschutztrennwandsystems 1 gezeigt, bei dem an Profilen 7 Gipswerkstoffplatten 3, 4 befestigt sind. Die Profile 7 erstreckten sich sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Orientierung und sind bevorzugt als U-Profile in Stahlausführung ausgebildet. Die boden- und deckenseitigen Anschlussprofile können auf herkömmliche Art und Weise an dem Boden bzw. an der Decke befestigt sein. Die Profile 7 können miteinander verbunden sein. Die Profile 7 sind beidseitig mit den Gipswerkstoffplatten 3, 4 bekleidet, so dass sich eine beidseitige, doppelte Bekleidung mit zwei Gipswerkstoffplatten 3, 4 ergibt. Die doppelte Bekleidung mit den Gipswerkstoffplatten 3, 4 bildet somit ein Brandschutztrennwandsystem aus, bei dem Gipswerkstoffplattenpaare voneinander beabstandet an Profilen 7 befestigt sind. Der Freiraum zwischen den Gipswerkstoffplattenpaaren kann mit einer Isolierung ausgestattet sein, alternativ kann dieser auch freigelassen und hohl ausgebildet sein. Das dargestellte Brandschutztrennwandsystem 1 kann in jede Richtung beliebig erweitert werden, insbesondere in horizontaler Erstreckung können beliebig lange Brandschutztrennwände errichtet werden.
  • Innerhalb der Brandschutztrennwand sind Ausschnitte 23, 24 ausgebildet, die entweder in den Gipswerkstoffplatten 3, 4 selbst ausgebildet sind oder durch eine entsprechende Montage der Gipswerkstoffplatten 3, 4 entstehen. Die Ausschnitte 23, 24 sind fluchtend zueinander auf beiden Seiten der Profile 7 ausgebildet, so dass die Ausschnitte 23, 24 eine Fenster- oder Türöffnung ausbilden. Die Dimensionen der Ausschnitte 23, 24 sind nahezu beliebig und nur von der Größe der einzubauenden Verglasungen abhängig.
  • In dem Ausschnitt 23 der äußeren Gipswerkstoffplatte 3 ist eine Brandschutzglasscheibe 20 eingesetzt. Der Ausschnitt 23 der äußeren Gipswerkstoffplatte 3 ist größer als der Ausschnitt 24 der inneren Gipswerkstoffplatte 4. Dadurch ist es möglich, dass die Brandschutzglasscheibe 20 gegen die innere Gipswerkstoffplatte 4 abgestützt werden kann.
  • Die Brandschutzglasscheibe 20 wird über ein Hutprofil, das später erläutert wird, an Ort und Stelle gehalten. Das Hutprofil kann über eine Abdeckung verkleidet sein, um eine ansprechende Gestaltung der Sichtseite zu bewirken.
  • In der 2 zeigt ein Vertikalschnitt gemäß Linie A-A der 1, mit zwei Gipswerkstoffplattenpaaren, 3, 4, die beidseitig an U-Profilen 7, 7' angeordnet sind. Der Deckenanschluss wird über ein sogenanntes UW-Profil 7' realisiert, während ein Abschluss in Richtung auf eine Brandschutzglasscheibe 20 auf ein sogenanntes UA-Profil 7 mit einer größeren Materialstärke erfolgt. Die beiden Gipswerkstoffplatten 3, 4 sind übereinander gelegt und bilden ein Gipswerkstoffplattenpaar aus. Zwei Gipswerkstoffplattenpaare sind beidseitig unter Ausbildung eines Freiraumes zwischen einander an den Profilen 7, 7' angeordnet. An der Unterseite der Brandschutztrennwand erfolgt ein zum deckenseiten Anschluss analoger Anschluss an den Boden über entsprechende Profile 7, 7'.
  • Die innere Gipswerkstoffplatte 4 weist einen Ausschnitt 24 auf, der im vorliegenden Fall rechteckig ausgebildet ist. Der Ausschnitt 24 ist kleiner als die jeweils von außen aufgelegte Brandschutzglasscheibe 20. Die äußere Gipswerkstoffplatte 3 weist ebenfalls einen Ausschnitt 23 auf, der eine Kontur aufweist, die der Kontur der Brandschutzglasscheibe 20 ausgebildet ist. Der Ausschnitt 23 ist so bemessen, dass die Brandschutzglasscheibe 20 eingesetzt werden kann und darüber hinaus allseitig Spiel aufweist, so dass ein Rahmen 5 in Gestalt eines Hutprofils zwischen den Aus schnitt 23 der Gipswerkstoffplatte 3 und der Brandschutzglasscheibe 20 eingesetzt werden kann.
  • An der Unterseite der Brandschutzglasscheibe 20 ist ein Distanzelement 12 in Gestalt eines Tragklotzes angeordnet, über den sich die Brandschutzglasscheibe 20 gegenüber dem Hutprofil 5 abstützt. Das Hutprofil 5 kann umlaufend angeordnet sein, bevorzugt ist es allseitig angeordnet und besteht aus vorliegend geraden Profilabschnitten, die an der Oberseite und Unterseite sowie an den beiden Seitenkanten der Brandschutzglasscheibe 20 angeordnet sind. Die Form des Hutprofiles 5 folgt der Kontur der Brandschutzglasscheibe 20. Die Ausschnitte 23, 24 der Gipswerkstoffplatten 3, 4 sind so angeordnet, dass ein Absatz entsteht, so dass die Brandschutzglasscheibe 20 senkrecht zu der Scheibenfläche gegenüber der inneren Gipswerkstoffplatte 4 abgestützt werden kann. Zwischen der inneren Gipswerkstoffplatte 4, die einen umlaufenden Rahmen mit bevorzugt gleichmäßiger Höhe bzw. Breite ausbildet, ist ein keramisches Dichtband 6 angeordnet, wobei ein keramische Dichtband 6 sowohl an dem äußeren Rand der Brandschutzglasscheibe 20 als auch an dem Rand des Ausschnittes 24 angeordnet ist und einen glatten Abschluss zur Ausbildung eines beidseitig brandschutzverglasten Fensters einer Brandschutztrennwand ausbildet.
  • Die Brandschutzglasscheibe 20 wird über die Hutprofile 5, die rahmenartig um die Brandschutzglasscheibe 20 angeordnet sind, an den UA-Profilen 7 über Schrauben 13 festgelegt, so dass die Brandschutzglasscheiben 20 nicht nach außen weggedrückt werden können. Gleichzeitig erfolgt eine Fixierung in Stirnseitenrichtung, wobei zwischen dem oberen Hutprofil 5 und der Brandschutzglasscheibe 20 ein Freiraum ausgebildet sein kann, um mechanische Bewegungen und Spannungen ausgleichen zu können.
  • Das Hutprofil 5 überdeckt rahmenartig sowohl die Brandschutzglasscheibe 20 als auch die äußere Gipswerkstoffplatte 3, wobei zwischen dem glasseitigen Schenkel des Hutprofils 5 und der Brandschutzglasscheibe 20 ebenfalls ein Keramikdichtband 6 bzw. mehrere Keramikdichtbänder 6 oder andere thermisch beständige Dichtungselemente 6 angeordnet sind. In Richtung auf den äußeren Rand des Ausschnittes 23 erfolgt ebenfalls eine Überdeckung der Gipswerkstoffplatte 3. Zwischen dem äußeren Schenkel des Hutprofils 5 und der äußeren Gipswerkstoffplatte 3 ist eine Versiegelung 11 angeordnet.
  • Das Hutprofil 5 weist einen viermal rechtwinklig abknickenden Verlauf auf, mit zwei im Wesentlichen parallel zu der äußeren Gipswerkstoffplatte 3 und der Brandschutzglasscheibe 20 verlaufenden Schenkeln und in Richtung auf die innere Gipswerkstoffplatte 4 verlaufenden rechteckig verlaufende Sicke mit einem Steg, durch den hindurch eine Verschraubung durch die Schrauben 13 erfolgt. Somit ist über die in Richtung auf die innenseitige Gipswerkstoffplatte 4 orientierten Schenkel eine Abstützung gegenüber der äußeren Gipswerkstoffplatte 3 und der Brandschutzglasscheibe 20 bzw. einem Distanzelement 12 möglich. Innerhalb der sickenartigen Vertiefung des Hutprofils 5 kann eine Abdeckung 10 eingeklemmt oder eingerastet werden. Die Klemm- oder Rastelemente stabilisieren das Hutprofil 5 gegen eine Druckbelastung in der Glasscheibenebene.
  • Durch die Verschraubung durch die innere Gipswerkstoffplatte 4 hindurch wird das Profil 7 wirksam gegen eine thermische Belastung geschützt, so dass die mechanische Stabilität des Hutprofils 7 über einen vergleichsweise langen Zeitraum aufrecht erhalten bleiben kann. Ebenfalls dient die Abdeckung 10 zu einer zusätzlichen thermischen Isolierung. Die beiden Brandschutzglasscheiben 20 sind dünner als die äußere Gipswerkstoffplatte 3 ausgeführt, so dass im Zusammenspiel mit den thermisch beständigen Dichtungselementen 6 ein außenseitig flächenbündiger Abschluss der Brandschutzglasscheibe 20 mit der äußeren Gipswerkstoffplatte 3 erreicht werden kann. Lediglich der geringe Vorsprung durch die Abdeckung 10 steht über die Gipswerkstoffplatte 3 vor, so dass ein ebenes Erscheinungsbild mit geringen Kantenflächen bereitgestellt wird, wodurch sich eine erhöhte thermische Stabilität einstellt.
  • In der 3 ist ein Horizontalschnitt gemäß B-B gemäß der 1 dargestellt. Der lange Fensterausschnitt mit dem quer verlaufenden Oberlicht schließt sich unmittelbar an ein im Wesentlichen vertikal orientiertes Fensterelement an. Der 3 ist zu entnehmen, dass der linksseitige Wandanschluss, vorliegend unten dargestellt, ebenfalls über ein U-Profil 7' erfolgt, das U-Profil 7' ist als UW-Profil ausgeführt. Die Befestigung des Hutprofils 5 erfolgt an einem UA-Profil 7 über Schrauben 13. Zwischen den beiden Brandschutzglasscheiben 20 ist eine doppelte Profilanordnung mit einem UA-Profil 7 und einem UW-Profil 7' dargestellt. Über die dargestellte Befestigungsart mittels eines Hutprofils 5 kann eine nahezu ununterbrochene Fensterfront realisiert werden, unterbrochen nur durch die Profile 7, 7', eine innenseitige Gipswerkstoffplatte 4, die die Profile 7, 7' abdeckt, thermisch isoliert und im wesentlichen den Abmessungen der Profile 7, 7' entspricht, und das Hutprofil 5, das über eine Abdeckung 10, beispielsweise eine Aluminium-Abdeckung, zusätzlich geschützt ist.
  • Die Laibung des inneren Ausschnittes 24 wird bevorzugt über eine Lochabdeckung 8 oder ein anderes Profil abgedeckt, um neben einer zusätzlichen Stabilisierung eine Vergleichmäßigung des Temperaturverlaufes bereitstellen zu können. Die Brandschutzglasscheiben 20 sind bevorzugt als G-30-Glas hergestellt, wobei mit der dargestellten Ausführungsform eine F-30-Prüfung des gesamten Brandschutztrennwandsystems bestanden werden kann. Aufgrund der nicht vorhandenen Notwendigkeit einer Abstützung einer Gewichtskraft sind keine Distanzelemente 12 zwischen den Hutprofilen 5 und der Brandschutzglasscheibe 20 angeordnet, vielmehr ist ein Freiraum ausgebildet, um eine Beweglichkeit in horizontaler Richtung zu ermöglichen. Der übrige Aufbau der Befestigung entspricht dem, der in der 2 erläutert wurde.
  • 4 zeigt eine Horizontalschnittdarstellung C-C gemäß 1 durch eine Brandschutztrennwand, bei der der wandseitige Anschluss am unteren Ende der Figur gezeigt ist. Hier ist zu erkennen, dass der Aufbau sowohl der Profile 7, 7' als auch der Gipswerkstoffplattenpaare entsprechend der der 3 ausgebildet ist. Allerdings ist noch kein wandseitiger Abschluss über ein entsprechendes U-Profil dargestellt. Prinzipiell kann sich die Wand noch weiter in Horizontalrichtung erstrecken. Ebenfalls ist es möglich, dass statt einer Weiterführung der doppelten Gipswerkstoffwandung nur eine beidseitig einfach bekleidete Wand bereitgestellt wird, die dann in Horizontalrichtung fortgeführt wird. Eine beidseitig einfach bekleidete Gipswerkstoffwandung ist in der Regel ausreichend, um die Anforderungen einer F30-Brandschutzprüfung zu erfüllen, so dass dann die zweite, innere Gipswerkstoffplatte 4 weggelassen werden kann.
  • In der 5 ist der Vertikalschnitt D-D gemäß 1 dargestellt. Hier ist zu erkennen, dass der vertikale Anschluss zweier Fenster analog zu der vertikalen Anbindung gemäß 3 erfolgt. Statt eines vertikal verlaufenden Pfostens ist eine horizontal verlaufende Traverse aus einem UA-Profil 7 und einem UW-Profil 7' mit einer entsprechenden Verkleidung durch eine Gipswerkstoffplatte 4 vorgesehen. An der Unterseite der oberen Brandschutzglasscheibe 20 ist jeweils ein Distanzelement 12 angeordnet, um eine unmittelbare Kopplung der Brandschutzglasscheibe 20 mit dem sich horizontal erstreckenden Teil des Hutprofils 5 zu vermeiden. Ansonsten entspricht das Befestigungssystem dem vorgeschriebenen Befestigungssystem.
  • Grundsätzlich können auch mehr als zwei Gipswerkstoffplatten hintereinander angeordnet werden. Als innere Gipswerkstoffplatte sollen auch diejenigen Platten angesehen werden, die nicht an den Innenraum zwischen den Platten angrenzen, als bei drei Gipswerkstoffplatten auch die mittlere Gipswerkstoffplatte. Ebenfalls ist es möglich, Brandschutzglasscheiben 20 anderer Klassifikation einzusetzen, sofern dies notwendig ist. Der Vorteil der doppelten Anordnung von Brandschutzglasscheiben 20 in einem Brandschutztrennwandsystem 1 liegt unter anderem darin, dass die einzelnen Glasscheiben leichter sind, wodurch sie leichter zu handhaben sind. Darüber hinaus kann durch die vor Ort-Montage innerhalb des durch die Ausschnitte 23, 24 selbst gebildeten, stufenartigen Laibung, eine individuelle Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten ebenso wie an die vorhandenen Glasscheibenformate erfolgen. Statt einer aufwändigen Anpassung der Rahmenkonstruktion und der Gipswerkstoffplatten an vorgefertigte, in einem massiven Rahmen angelieferte Brandschutzglaskomponenten, erfolgt eine schnelle und individuelle Anpassung an Ort und Stelle bei der Montage. Eine erhöhte Demontagefähigkeit und -eignung ist ebenfalls gegeben, da nach Entfernen der Abdeckung 10 und Lösen der Schrauben 13 die Brandschutzglasscheiben 20 leicht entnommen und weiterverwendet werden können. Darüber hinaus kann durch die besondere Gestaltung und des Aufliegens der Brandschutzglasscheibe 20 auf der inneren Gipswerkstoffplatte 4 eine zusätzliche Isolierung und dadurch eine erhöhte Feuerschutzbeständigkeit realisiert werden.
  • In der 6 ist ein Vertikalschnitt durch eine Systemtrennwand 1 gezeigt, bei der die Brandschutzglasscheiben 20 durchgängig von dem Boden bis zur Decke verlaufen. An jeder Anschlussstelle sind zwei Gipswerkstoffplatten 4 außerhalb von Profilwinkeln 7, 7' angeordnet und schützen die Profilwinkel 7, 7', die an der Decke und dem Fußboden befestigt sind. Vorliegend ist ein UW-Profil 7' sowohl bodenseitig als auch deckenseitig innenliegend angeordnet, wobei die beiden offenen Schenkel des UW-Profils 7' von einem UA-Profil 7 außerhalb und oberhalb überdeckt werden. Auf diese Art und Weise wird ein im Wesentlichen geschlossenes Kastenprofil ausgebildet. Außerhalb dieses Kastenprofils sind die beiden Gipswerkstoffplattenstreifen 4 angeordnet, die an dem UA-Profil 7 befestigt sein können. Alternativ werden diese Streifen Gipswerkstoffplatten 4 über zwei außen liegende U-Profile 14 mit ungleichen Schenkellängen gehalten. Die größere Schenkellänge liegt dabei innen in Richtung auf die Gipswerkstoffplatten 4, während die äußere Schenkellänge geringer ist. Innerhalb der außen liegenden U-Profile 14 sind bodenseitig Tragklötze 12 angeordnet, auf denen die Brandschutzglasscheiben 20 gelagert sind. Dichtprofile 6 sind zwischen dem U-Profil 14 und der Brandschutzglasscheibe 20 angeordnet, jeweils an den Enden der Schenkel sowie an dem Ende der Brandschutzglasscheibe 20 im Bereich der Tragklötze 12. Bodenseitig kann unterhalb der Gipswerkstoffplatten 4 und des UW-Profils 7' noch eine Steinwolllage 15 angeordnet sein, um eine zusätzliche Abdichtung und einen Bodenausgleich zu ermöglichen.
  • Der deckenseitige Anschluss erfolgt entsprechend dem bodenseitigen Anschluss, allerdings ohne Tragklötze 12, hier ist ein Freiraum ausgebildet.
  • Durch diese Art und Weise der Anordnung und Befestigung der Gipswerkstoffplatten 4 außerhalb der den Zwischenraum zwischen den Brandschutzglasscheiben 20 bildenden Profile 7, 7' ist es möglich, nahezu wandhohe Brandschutzwände aufzubauen, ohne eine aufwendige Leibung vorzusehen. Somit können durchlaufende Glaswände bzw. -gänge einer F30-Brandschutzklasse durch die Anordnung zweier G30-Brandschutzglasscheiben 20 realisiert werden. Die Brandschutzglasscheiben 20 können eingeschoben oder eingehoben werden, indem zunächst in den oberen Winkel 14 die Scheibe eingeschoben und dann eingewinkelt und abgesenkt wird. Die Tragklötze 12 verhindern einen unmittelbaren Kontakt zwischen der Brandschutz glasscheibe 20 und dem Haltewinkel 14, ebenso wie die Dichtungen 6, bevorzugt keramische Dichtbänder, um auch mechanische Spannungen von der Brandschutzglasscheibe 20 abzuhalten.
  • Mit dieser Art und Weise des Trennwandaufbaus können beliebig lange Wände hergestellt werden, die vertikal verlaufenden Zwischenräume zwischen den einzelnen Brandschutzglasscheiben werden über die Rahmenprofile 5, wie sie in den vorherigen Figuren dargestellt sind, geschlossen oder die Scheiben 20 werden auf andere Art und Weise miteinander verbunden.
  • In der 7 ist ein Vertikalschnitt gezeigt, bei dem linksseitig eine Befestigung und Aufnahme der Brandschutzglasscheiben 20 gemäß der 6 vorgesehen ist. Gleiche Bezugszeichen bezeichnen gleiche Bauteile, so dass hierfür auf die Beschreibung zu der 6 verwiesen wird. An der rechten Seite ist ein Anschluss über L-Profile 16 realisiert. Statt eines Hineinhebens, Abwinkelns und Absenkens oder Einschiebens der Brandschutzglasscheibe 20 kann ein entsprechend verkleidetes Modul aus U-Profilen 7, 7', Gipskartonplatten 4 sowie Abdeckprofilen 8, gegebenenfalls unterlegt mit einer Steinwolleunterlage 15, an dem Boden und der Decke montiert werden. Die Brandschutzglasscheibe 20 wird dann verklotzt, indem Tragklötze 12 in der Oberkante und Unterkante der Brandschutzglasscheibe 20 positioniert werden. Abschließend wird das L-Profil 16 am Boden und der Decke befestigt, wobei die Schenkellänge des glasseitigen Schenkels im Wesentlichen frei gewählt werden kann. Es ist auch vorgesehen, dass die Befestigung beidseitig über die L-Profile 16 erfolgt, so dass beidseitig mit dem gleichen Profiltyp gearbeitet wird.

Claims (17)

  1. Brandschutztrennwandsystem mit an Profilen in einem Abstand voneinander befestigten Gipswerkstoffplatten und Brandschutzglasscheiben, die in dem Trennwandsystem an den Profilen gehalten sind, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Brandschutzglasscheiben (10) unter Ausbildung eines Zwischenraumes einander korrespondierend gegenüberliegend über ein Rahmenprofil (5) an dem Profil (7, 7') befestigt sind, wobei zwischen den Profilen (7, 7') und den Brandschutzglasscheiben (20) zumindest eine Gipswerkstoffplatte (4) als Beplankung der Profile (7, 7') angeordnet ist.
  2. Brandschutztrennwandsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an den Profilen in einem Abstand voneinander Gipswerkstoffplattenpaare (3, 4) aus zumindest zwei Gipswerkstoffplatten mit je einer äußeren und einer inneren Gipswerkstoffplatte befestigt sind und die Brandschutzglasscheiben (20) in den Gipswerkstoffplattenpaaren (3, 4) gehalten sind.
  3. Brandschutztrennwandsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Brandschutzglasscheiben (10) unter Ausbildung eines Fensters einander korrespondierend gegenüberliegend in Ausschnitten (23, 24) in den Gipswerkstoffplattenpaaren (3, 4) angeordnet sind, wobei die inneren Gipswerkstoffplatten (4) einen kleineren Ausschnitt (24) als die äußere Gipswerkstoffplatte (3) aufweist und die Brandschutzglasscheibe (20) sich gegen die innere Gipswerkstoffplatte (4) abstützt.
  4. Brandschutztrennwandsystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausschnitt (24) in der inneren Gipswerkstoffplatte (4) umlaufend kleiner als die abgestützte Brandschutzglasscheibe (20) ist.
  5. Brandschutztrennwandsystem nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausschnitt (24) über ein Abdeckprofil (8), insbesondere über ein gelochtes Aluminium- oder Stahlprofil, abgedeckt ist.
  6. Brandschutztrennwandsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenprofil (5) allseitig um die Brandschutzglasscheibe (20) angeordnet ist.
  7. Brandschutztrennwandsystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenprofil (5) umlaufend um die Brandschutzglasscheibe (20) angeordnet ist.
  8. Brandschutztrennwandsystem nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Rahmenprofil (5) und der Brandschutzglasscheibe (20) eine thermisch beständige Dichtung (6), insbesondere eine keramische Dichtung, angeordnet ist.
  9. Brandschutztrennwandsystem nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenprofil (5) als Hutprofil ausgebildet ist, das die Brandschutzglasscheibe (20) außen und stirnseitig überdeckt.
  10. Brandschutztrennwandsystem nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Brandschutzglasscheibe (20) und dem Rahmenprofil (5) ein Distanzhalter (12) angeordnet ist.
  11. Brandschutztrennwandsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Brandschutzglasscheibe (20) und der inneren Gipswerkstoffplatte (4) eine thermisch beständige Dichtung (6), insbesondere eine keramische Dichtung, angeordnet ist.
  12. Brandschutztrennwandsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die inneren Gipswerkstoffplatten (4) über zumindest ein U-Profil (7, 7') voneinander beabstandet gehalten sind.
  13. Brandschutztrennwandsystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenprofil (5) an dem U-Profil (7, 7') befestigt, insbesondere angeschraubt ist.
  14. Brandschutztrennwandsystem nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenprofil (5) an dem U-Profil (7, 7') über die innere Gipswerkstoffplatte (4) befestigt ist.
  15. Brandschutztrennwandsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Brandschutzglasscheibe (20) bündig abschließend mit der Außenseite einer angrenzenden Brandschutzglasscheibe (20) oder einer äußeren Gipswerkstoffplatte (3) angeordnet ist.
  16. Brandschutztrennwandsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Brandschutzglasscheibe als G-30-Verglasung ausgeführt ist.
  17. Brandschutztrennwandsystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenprofil (5) mit einem Abdeckprofil (10) abgedeckt ist.
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