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DE29619448U1 - Ein- oder mehrflügelige Brandschutztür - Google Patents

Ein- oder mehrflügelige Brandschutztür

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DE29619448U1
DE29619448U1 DE29619448U DE29619448U DE29619448U1 DE 29619448 U1 DE29619448 U1 DE 29619448U1 DE 29619448 U DE29619448 U DE 29619448U DE 29619448 U DE29619448 U DE 29619448U DE 29619448 U1 DE29619448 U1 DE 29619448U1
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DE
Germany
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fire
fire protection
door leaf
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door according
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Schoerghuber Spezialtueren KG
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    • E06B3/822Flush doors, i.e. with completely flat surface with an internal foursided frame
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    • E06B3/70Door leaves
    • E06B2003/7059Specific frame characteristics

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Special Wing (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine ein- oder mehrflügelige Brandschutztür und insbesondere eine fur den Brandschutzbereich T90 bestimmte ein- oder mehrflügelige Brandschutztür, die nach entsprechender DIN-Bestimmung einer Brandbeaufschlagung von einer Seite entsprechend Stand hält.
Bei bisher bekannten Brandschutztüren ist es, um die für den Brandschutz erforderliche Standfestigkeit zu erzielen, stets notwendig, relativ hohe Türdicken oder aber sehr aufwendige innere Verstärkungen, zum Beispiel aus Drahtgeflechten oder anderen teuren und aufwendig zu bearbeitbaren Materialien vorzusehen. Dies fuhrt dazu, daß die bisher bekannten Brandschutztüren mit guter Standfestigkeit entweder ein hohes Gewicht aufweisen oder sehr teuer in der Herstellung sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine kostengünstig herstellbare, geringgewichtige Brandschutztür mit hoher Standfestigkeit zu schaffen.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine einen Großteil der Türflügelabmessung in Breitseiten- und Dickenrichtung einnehmende, nicht brennbare Kernplatte aus zellstofrver-
stärktem Kalziumsilikat niedriger Dichte, durch zwischen den vertikalen Stirnseiten des Türflügels und der Kernplatte angeordnete, ein- oder mehrschichtige zellstoSverstärkte Kalziumsilikatlagen hoher Dichte, durch im Stirnseitenbereich des Türflügels umlaufend angeordnete Streifen aus unter Wärmeeinwirkung im Brandfall aufschäumenden Material, durch zwischen den Stirnseiten und den Streifen aus im Brandfall aufschäumenden Material angeordnete Einleimer und durch breitflächige Abdeckungen des Türflügels aus Holzwerkstoff.
Die brandhemmende aus leichtgewichtigem und kostengünstigem Material hergestellte Kernplatte, die den Großteil des Türflügels ausmacht, wird so an ihren Längskanten durch ebenfalls brandhemmende Lagen aus dem gleichen Material aber mit höherer Dichte verstärkt. Im Brandfall schäumt der umlaufende Streifen am gesamten Stirnseitenbereich der Brandschutztür auf, drängt den Emleimer gegen die Zarge oder einen weiteren Türflügel und dichtet so Fugen ab, so daß weder Rauch noch Feuer hindurchdringen kann. Durch die Abdeckungen aus besonders kostengünstig herstellbarem Holzwerkstoff hat dabei die erfindungsgemäße Brandschutztür das gleiche optische Erscheinungsbild wie bekannte, auf der Basis von Holzwerkstoffen hergestellte Brandschutztüren. Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen läßt sich somit eine Brandschutztür verwirklichen, die bei kostengünstiger und leichtgewichtiger Ausführung die Klassifikation T90 erfüllt und zudem noch Beiträge zum Rauchschutz, zur Wärmedämmung, zur Einbruchshemmung und zur Klimastabilität liefert. Die erfindungsgemäße Brandschutztür ist gegenüber Klimaunterschieden und -Schwankungen sehr unempfindlich. Dabei ist es möglich, sämtliche äußeren Flächen aus Holzwerkstoffen herzustellen, so daß der Endruck einer Massivholztür erweckt wird, die von vielen gegenüber Türen aus anderen Materialien bevorzugt wird.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
In bevorzugter Ausführung schließen sich die zwischen den vertikalen Stirnseiten des Türflügels und der Kernplatte angeordneten Kalziumsiükatlagen hoher Dichte an die Kernplatte aus Kalziumsilikat niedriger Dichte an, so daß im Kern des Türflügels ein durchgehender Bereich aus nicht brennbarem Kalziumsilikat existiert. Dies ist auch herstelllungstechnisch von Vorteil, da die Kaliumsilikatlagen untereinander sehr gut miteinander verbindbar sind. Ebenfalls wegen der guten verklebungstechnischen Eigenschaften schließen sich bevorzugt die zwischen den Stirnseiten und den Streifen aus im Brandfall aufschäumenden Material angeordneten Einleimer an die Streifen an, um so einen aus Streifen und Einleimer bestehenden Brandschutzeinleimer zu bilden, der als Einheit gut herstellbar und verwendbar ist.
In weiter bevorzugter Ausfuhrungsform weist die erfindungsgemäße Brandschutztür einen bodenseitigen Einleimer aus einem ein- oder mehrschichtigem unbrennbaren Material, insbesondere zellstoffVerstärktem Kalziumsilikat und mehr insbesondere solchem hoher Dichte auf, der an dem bodenseitigen Stirnkantenbereich für eine Verstärkung des Türflügels sorgt und somit die Steifigkeit und damit die Standfestigkeit der Brandschutztür ohne Verwendung von teuerem oder brennbarem Material erhöht. In weiter bevorzugter Ausfuhrungsform sind seitlich vertikal und/oder oben horizontal angeordnete Einleimer aus Verbundwerkstoff, insbesondere unter Verwendung von Faserzementplatten zur Verstärkung vorgesehen, an denen sich die Brandschutztür bei Aufschäumen der Streifen aus im Brandfall aufschäumbaren Material abstützen kann. Die Verwendung von Faserzementplatten ist in verklebungstechnischer Hinsicht vorteilhaft, da sich dieses Material gut mit Palusol, das bevorzugt als im Brandfall aufschäumendes Material verwendet wird, als auch mit Holzwerkstoffen verkleben läßt. Dabei können die seitlich vertikal und/oder oben horizontal angeordneten Einleimer aus Verbundwerkstoff mit einer der Zarge oder einem weiteren Türflügel zugewandten Falzabstufung versehen sein. Anschließend an die Einleimer kann in weiter bevorzugter Ausfuhrungsform einer oder mehrere Anleimer aus Massivholz vorgesehen
sein, welche eine oder beide seitlichen vertikalen Stirnseiten und/oder die obere horizontale Stirnseite des Türflügels abschließen. So sind auch die Stirnseiten optisch ansprechend in Holzdesign ausbildbar. Außerdem ist das Massivholz gut mit dem bevorzugt verwendeten Faserzement der Einleimer verklebbar. Auch in dem Anleimer aus Massivholz kann eine Falzabstufung vorgesehen sein, die beim Schließen mit der Zarge oder einem weiteren Türflügel zusammenwirkt. In weiter bevorzugter Ausführung der Erfindung ist vorgesehen, daß zwischen der Kernplatte und der Abdeckung zur weiteren kostengünstigen Verstärkung ohne Verminderung des Brandschutzes jeweils eine Holzspanplatte mit erhöhtem Feuerwiderstand angeordnet ist, an der die Abdekkung befestigbar ist.
Werden die Abdeckungen, wie in weiter bevorzugter Ausfuhrung der Erfindung vorgesehen, mit einer veredelten Oberfläche versehen, so ist die Brandschutztür mit verschiedenen Optiken versehbar. Insbesondere kann die Oberfläche auch mit Kunststoff veredelt werden, was die Brandschutztür unempfindlicher gegen Feuchtigkeit macht und die Unempfindlichkeit der Brandschutztür gegenüber Klimaschschwankungen oder -unterschieden erhöht. In noch weiter bevorzugter Ausfuhrung ist zu dem oben horizontal verlaufenden Streifen aus im Brandfall aufschäumenden Material ein parallel verlaufender, weiterer solcher Streifen angeordnet, so daß auch eine größere horizontale Fuge im Brandfall wirksam abgedichtet werden kann. Dabei ist der weitere Streifen bevorzugt zwischen zwei Schichten des oben horizontal angeordneten bevorzugt aus Verbundstoffen bestehenden Einleimers angeordnet. Eine solche Anordnung ist z.B. durch doppeltes Anleimen des oben näher erläuterten Brandschutzeinleimers einfach herstellbar.
Besteht die Brandschutztür aus mehreren Türflügeln, so ist es gemäß weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorteilhaft, wenn wenigstens einer der Türflügel an einer dem anderen Türflügel zugewandten Längskante mit einer unsichtbar befestigten
Schlagleiste aus Kunstharz-Preßholz versehen ist. Damit läßt sich die Fuge gegen Klimaunterschiede und Rauch wirksam abschließen, wobei das verwendete Material aufgrund seines Feuerwiderstandes Beiträge zum Brandschutz und die unsichtbare Befestigung Beiträge zur Einbruchshemmung liefert. In weiter bevorzugter Ausfuhrung ist einer der Türflügel in seinem dem anderen Türflügel zugewandten Stirnkantenbereich zusätzlich zu dem umlaufenden Streifen aus im Brandfall aufschäumenden Material noch mit einem schmalen Längsstreifen aus im Brandfall aufschäumenden Material versehen, wodurch die Fuge auch im Brandfall wirksam abdichtbar ist.
Ein Beispiel wird anhand der beiliegenden Zeichnung mit Figuren 1 bis 4 nachstehend näher erläutert. Es zeigen
Figur 1 einen Horizontalschnitt durch eine zweiflügelige Brandschutztür mit
gefalzt ausgebildeten Türblättern;
Figur 2 einen Vertikalschnitt durch ein gefalzt ausgebildetes Türblatt;
Figur 3 einen Horizontalschnitt durch eine zweiflügelige Brandschutztür mit
stumpf ausgebildeten Türblättern; und
Figur 4 einen Vertikalschnitt durch ein stumpf ausgebildetes Türblatt.
Im Rahmen der gezeichneten Ausführungen ist mit 5 ein Kern bestehend aus einer Platte aus zellstofrVerstärktem Kalziumsilikat geringer Dichte bezeichnet. Die Kernplatte 5 ist an beiden Breitseiten mit je einer Holzspanplatte 6 mit erhöhtem Feuerwiderstand beschichtet. In den vertikalen Stirnseitenbereichen ist an die aus Kernplatte 5 und Holzspanplatten 6 bestehende Kernkonstruktion in der gesamten Dicke anschließend zellstoffverstärkte Kalziumsilikatlagen 4 hoher Dichte als rahmenartiges Kon-
struktionselement angeklebt. Um für einen besseren Halt fur im Stirnkantenbereich einzubringende Befestigungsmittel zu sorgen, werden zwei Schichten der Kalziumsilikatlagen 4 angeklebt, da diese nur in begrenzter Dicke kostengünstig herstellbar sind, die für einen festen Halt zu gering wäre. In allen vier Stirnseiten sind aus Verbundwerkstoff bestehende Brandschutzeinleimer angeordnet. An den vertikalen Stirnseiten und an der oberen horizontalen Stirnseite weisen die Brandschutzeinleimer einen Streifen 3 aus im Brandfall unter Wärmeeinwirkung aufschäumendem Werkstoff wie z.B. Palusol und einen Einleimer aus Faserzementplatten 2 auf. In den gezeigten Ausführungen ist der so aufgebaute Brandschutzeinleimer 2, 3 an den vertikalen Stirnseiten einlagig an die vertikalen Kalziumsilikatlagen angeklebt. An der oberen vertikalen Stirnseite ist der Brandschutzeiiüeimer 2, 3 zweilagig an die aus der Kernplatte 5 und den Holzspanplatten 6 bestehende Kemkonstruktion über deren gesamten Dicke angeklebt. Der bodenseitige Brandschutzeinleimer weist ebenfalls den Streifen 3 aus im Brandfall aufschäumenden Material (z.B. Palusol) auf, so daß der Streifen 3 am gesamten Umfang der Brandschutztür vorhanden ist, wobei der Streifen 3 an den vertikalen Stirnseitenbereichen an das aus Kalziumsilikatlagen 4 bestehende rahmenartige Konstruktionselement und in den horizontalen Stirnseitenbereichen direkt an die Kemkonstruktion anschließend angeklebt ist. Der bodenseitige Brandschutzeinleimer weist weiter einen Einleimer mit zwei Schichten der Kalziurnsilikatlagen 4 hoher Dichte auf, die den Abschluß der bodenseitigen Stirnfläche bilden. Die äußerste Schicht der vertikalen und der oberen horizontalen Stirnseitenbereiche wird durch einen dünnen äußeren Anleimer I aus Massivholz gebildet.
Der gesamte aus Kernkonstruktion, rahmenartigen Konstruktionselement und Brandschutzeinleimern sowie Anleimern gebildete Türblattaufbau ist an den Breitseiten vollständig mit einer Absperrung 7 aus hochdichter Faserplatte aus Holzwerkstoff überdeckt, die wiederum an der Außenfläche mit einer Oberflächenbeschichtung 8 aus Kunststoff, Holzwerkstoffen od.dgl überzogen ist. Bei der Herstellung wird das Tür-
blatt vor dem Anbringen der Absperrung 7 einem sogenannten Kalibrierdurchgang unterzogen, bei dem alle Unebenheiten bis zu einer genau definierten Dicke abgeschliffen werden, und anschließend wird die Absperrung 7 an die Breitseiten geklebt.
Bei den in den Figuren 1 und 3 gezeigten zweiflügeligen Ausführungen weist ein erster Türflügel zum Schutz und Abschluß einer zwischen den Türflügeln gebildeten Mittelfüge eine Schlagleiste 9 aus Kunstharz-Preßholz auf. Die Schlagleiste 9 ist an dem dem zweiten Türflügel zugewandten Seitenbereich an einer der Breitseiten unsichtbar befestigt, um einen Anschlag für den zweiten Türflügel zu bilden. Zum Dämpfen des Anschlages des zweiten Türflügels und zum Abdichten ist die Schlagleiste 9 an der Anschlagfläche mit einem Dämpfungsprofil 10 aus elastischem Material versehen. Weiter weist der erste Türflügel in seinem dem zweiten Türflügel zugewandten vertikalen Stirnseitenbereich zusätzlich zu dem Streifen 3 noch einen schmalen Längsstreifen 11 aus im Brandfall unter Wärmeeinwirkung aufschäumenden Material (z.B. Palusol) auf. Der Längsstreifen 11 ist in den dargestellten Ausführungsformen in einer Nut in der Faserzementplatte 2 des Einleimers und unter dem dünnen Massivholzanleimer 1 angeordnet.
In den gezeigten Ausführungsformen ist der Massivholzanleimer 1 mit einer der Zarge oder dem anderen Türflügel zugewandten Falzabstufüng versehen, die gemäß den Ausfuhrungsformen nach den Figuren 1 und 2 nur in dem Massivholzanleimer 1 ausgebildet ist, wobei die darunterliegende Faserzementplatte 2 eben ist, oder die, wie in den Figuren 3 und 4 und in dem ersten Türflügel nach Figur 1 dargestellt, in der Faserzementplatte 2 ausgebildet ist, die von dem dünnen, den Konturen der Faserzementplatte 2 folgenden Massivholzanleimer 1 überdeckt ist.
Das Türblatt kann für einflügelige und zweiflügelige oder auch mehrflügelige Türen in der Kantengeometrie gefalzt, stumpf und/oder stumpf mit Leibungsfalz, wahlweise
auch mit Oberblende gefertigt werden. Das Türblatt kann bei Bedarf auch mit einem Lichtausschnitt versehen werden, der durch ein eingesetztes Brandschutzglas wieder verschlossen wird.
Äußerer Massivholzeinleimer Faserzementplatten >m Brandfall aufschäumender Baustoff zellstoffverstärktes Kalziumsilikat hoher Dichte 5} zellstoffverstärktes Kalziumsilikat geringer Dichte
Holzspanplatte mit erhöhtem Feuerwiderstand Absperrung aus hochdichter Faserplatte Oberflächenbeschichtung aus Holz oder Kunststoff bis zur Dicke 1,3 mm
Schlagleiste aus Kunstharz- Preflholz unsichtbar befestigt Schlagleisten - Anschlagdämpfungsprofil (11) im Brandfall aufschäumender Baustoff
OMatle in
Bei lage 1 zum Gebrauchsmusterantrag I
T 90 Türblattaufbau
Türblatt - HörizontalschniH
gefalzt
M) Äußerer Massivholzeinleimer
Faserzementplatten 3) im Brandfall aufschäumender Baustoff
zellstoffverstärktes Kalziumsilikat hoher Oichte &thgr;) zellstoffverstärktes Kalziumsilikat geringer Oichte
Holzspanplatte mit erhöhtem Feuerwiderstand Absperrung aus hochdichter Faserplatte
Oberflächenbeschichtung aus Holz oder Kunststoff bis zur Dicke 1,3 mm Schlagleistö aus Kunstharz-Preflholz unsichtbar befestigt Schlagleisten - Anschlagdämpfungsprofil
im Brandfall aufschäumender Baustoff
OMaIIe i
Bei lage 2 !um Gebrauchsmusteranf rag ■■
Türblal· tauf bau
- Hörizontalschni\\
mi r Leibungsfalz
T 90
Türblatt
s t ump f

Claims (13)

  1. Ansprüche
    eine einen Großteil der Türflügelabmessung in Breitseiten- und Dickenrichtung einnehmende, nicht brennbare Kernplatte (5) aus zellstoffverstärktem Kalziumsilikat niedriger Dichte,
    durch zwischen den vertikalen Stirnseiten des Türflügels und der Kernplatte (5) angeordnete, ein- oder mehrschichtige zellstoffverstärkte Kalziumsilikatlagen (4) hoher Dichte,
    durch im Stirnseitenbereich des Türflügels umlaufend angeordnete Streifen (3) aus unter Wärmeeinwirkung im Brandfall aufschäumenden Material,
    durch zwischen den Stirnseiten und den Streifen (3) aus im Brandfall aufschäumenden Material angeordnete Einleimer (2, 4) und
    durch breitflächige Abdeckungen (7) des Türflügels aus Holzwerkstoff,
  2. 2. Brandschutztür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
    10
    daß die zwischen den vertikalen Stirnseiten des Türflügels und der Kernplatte (5) angeordneten Kalziumsilikatlagen (4) sich an die Kemplatte (5) anschließen und daß die zwischen den Stirnseiten und den Streifen (3) aus im Brandfall aufschäumenden Material angeordneten Einieimer (2,4) sich an die Streifen (3) anschließen.
  3. 3. Brandschutztür nach einem der Ansprüche 1 oder 2, gekennzeichnet durch
    einen bodenseitigen Einleimer aus einem ein,- oder mehrschichtigem unbrennbaren Material, insbesondere zellstofltverstärktem Kalziumsilikat (4) und mehr insbesondere solchem hoher Dichte.
  4. 4. Brandschutztür nach einem der Ansprüche 1 bis 3. gekennzeichnet durch
    seitlich vertikal und/oder oben horizontal angeordnete Einieimer (2) aus Verbundwerkstoff insbesondere unter Verwendung von Faserzementplatte^
  5. 5. Brandschutztür nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
    daß die seitlich vertikal und/oder oben horizontal angeordneten Einleimer mit einer der Zarge oder einem weiteren Türflügel zugewandten Falzabstufüng versehen sind.
  6. 6. Brandschutztür nach einem dec Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch
    Anleimer (I) aus Massivholz, welche eine oder beide seitlichen vertikalen Stirnseiten und/oder die ober horizontale Stirnseite des Türflügels abschließen.
  7. 7. Brandschutztür nach Anspruch 6» dadurch gekennzeichnet,
    daß wenigstens einer der Anleimer (1) mit einer der Zarge oder einem weiteren Türflügel zugewandten Falzabstufung versehen ist.
  8. 8. Brandschutztür nach einem der Ansprüche 1 bis dadurch gekennzeichnet,
    daß zwischen der Kernplatte J[5) und der Abdeckung (7) jeweils eine Holzspanplatte (6) mit erhöhtem Feuerwiderstand angeordnet ist.
  9. 9. Brandschutztür nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckungen (7) mit .einer veredelten Oberfläche (8) .versehen sind.
  10. 10. Brandschutztür nach einem der Ansprüche 1 bis dadurch gekennzeichnet,
    daß zu dem oben horizontal .verlaufenden Streifen (3) aus im Brandfall aufschäumenden Material ein parallel verlaufender, weiterer solcher Streifen (3) angeordnet ist.
  11. 11. Brandschutztür nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
    daß der weitere Streifen (3) zwischen, zwei Schichten des oben horizontal angeordneten Einleimers (2) aus Faserzement angeordnet ist.
  12. 12. Brandschutztür nach einem der Ansprüche 1 bis dadurch gekennzeichnet,
    daß zum Schutz und Abschluß einer zwischen zwei Türflügeln gebildeten Fuge wenigstens einer der Türflügel an dem dem anderen Türflügel zugewandten Stirnseitenbereich mit einer unsichtbar befestigten Schlagleiste (9) aus Kunstharz-Preßholz versehen ist.
    12
  13. 13. Brandschutztür nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
    daß zum Schutz und Abschluß einer zwischen zwei Türflügeln gebildeten Fuge im Brandfall wenigstens einer der Türflügel in seinem dem anderen Türflügel zugewandten Stimseitenbereich zusätzlich zu dem umlaufenden Streifen <3) aus im Brandfall aufschäumenden Material noch mit einem schmalen Längsstreifen (11) aus im Biandfali aufschäumenden Material versehen ist.
DE29619448U 1996-02-14 1996-11-08 Ein- oder mehrflügelige Brandschutztür Expired - Lifetime DE29619448U1 (de)

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