DE69622037T2 - Vorrichtung zum schutz gegen kontamination - Google Patents
Vorrichtung zum schutz gegen kontaminationInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein den Nahschutz eines in einer kontaminierten Atmosphäre gelegenen Arbeitsplatzes, und insbesondere ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Nahschutz von Produkten, die auf die Kontamination durch von der Umgebung mitgeführte kontaminierende Substanzen empfindlich sind, wobei die Produkte auf einer Arbeitsfläche angeordnet sind.
- Das Problem des Schutzes von Arbeitsplätzen gegen die Luftkontamination stellt sich insbesondere in der Futtermittelindustrie, der pharmazeutischen Industrie oder auch in einer Krankenhausumgebung.
- Im allgemeinen befinden sich die Arbeitsplätze, um dieser Art von Problemen zu begegnen, in sog. "Reinräumen", in denen die Luft derart gefiltert und behandelt wird, daß die Höhe der Verstaubung sich unterhalb einer kontrollierten und einer strengen Reglementierung unterworfenen Schwelle befindet.
- Außerdem wird die Luft, die in diesen Reinräumen zirkuliert, häufig auf eine niedrige Temperatur reguliert.
- Das an derartigen Arbeitsplätzen arbeitende Personal muß eine Spezialkleidung tragen, die mühsam anzuziehen und zu tragen ist.
- Der Nahschutz von jedem einzelnen Arbeitsplatz ist eine Lösung zu den vorgenannten Nachteilen.
- Das Dokument FR-A-2 485 700 lehrt ein Verfahren (und eine entsprechende Vorrichtung) zum Nahschutz eines Arbeitsplatzes gegenüber der durch die Umgebung mitgeführten Kontamination, bei der man einen einzigen vertikalen in Richtung der Produkte absteigenden Strom erzeugt, der einerseits gleiche oder größere Abmessungen aufweist als der zu schützende Arbeitsplatz, so daß er diesen vollkommen mit steriler Luft bedeckt, und der andererseits von der Arbeitsfläche an einer einzigen Seite hinter derselben abzieht.
- Dieser Nahschutz muß jedoch der Tatsache Rechnung tragen, daß das an diesen Arbeitsplätzen arbeitende Personal manuell auf die gegen die Luftkontamination empfindlichen Produkte einwirken muß. Dies verbietet bei einem derartigen Nahschutz die Verwendung von jeglichem vertikalen Strom aus steriler Luft, dessen Abmessungen gleich oder größer als die des zu schützenden Platzes sind, so daß er diesen Platz vollkommen mit steriler Luft bedeckt, da ein derartiger Strom die von den Händen und Unterarmen des Bedienpersonals ausgehende Kontamination gegen die Produkte drücken würde.
- Schließlich ist aus dem Dokument US-A 4 872 400 eine Vorrichtung zum Schützen der äußeren Umgebung vor schädlicher Rauchentwicklung aus an einem Arbeitsplatz durchgeführten chemischen Reaktionen bekannt. Nach der Lehre dieses Dokuments ist ein auf einem Labortisch befestigter Schutzabzug vorgesehen, wobei dieser Schutzabzug dazu ausgelegt ist, über dem Arbeitsplatz einen Frischluftstrom zu erzeugen, der zunächst einen geneigten Weg beschreibt, der sich vom Arbeitsplatz entfernt, und dann einen horizontalen im wesentlichen zum Arbeitsplatz parallelen Weg zu einem Abluftkanal, der sich in einem unteren Teil befindet.
- Dennoch kann eine derartige Vorrichtung nicht dazu geeignet sein, Produkte gegenüber einer äußeren Kontamination zu schützen, die auf kontaminierende Substanzen empfindlich sind und auf einer horizontalen Fläche angeordnet sind, auf der eine manuelle Einwirkung vorgesehen ist, denn mit einem derartigen Weg des Luftstroms würden alle kontaminierenden Substanzen automatisch auf die fraglichen Produkte gedrückt.
- In diesem Kontext schlägt die Erfindung ein neues Nahschutzverfahren von Produkten gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 vor, die auf eine Luftkontamination durch von der Umgebung mitgeführten kontaminierenden Substanzen empfindlich sind.
- Die Erfindung schlägt außerdem ein Verfahren gemäß Anspruch 2 vor.
- Demnach sind die auf der Arbeitsfläche angeordneten Produkte von der kontaminierten Umgebung durch einen Strom aus dekontaminiertem Gas geschützt, der diese bedeckt und entweder vertikal nach unten in Richtung der Arbeitsfläche und dann quer auf die Ränder der Fläche zufließt, oder ausgehend von den Rändern der Arbeitsfläche quer auf die Produkte zu und dann ausgehend von der Arbeitsfläche vertikal nach oben fließt.
- Die von dem Personal, das auf die auf der Arbeitsfläche angeordneten empfindlichen Produkte einwirkt, mitgebrachte Kontamination wird also automatisch durch den Strom aus dekontaminiertem Gas, der dem einen oder dem anderen Weg folgt, von der Arbeitsfläche nach außen mitgenommen, ohne daß diese Kontamination die Produkte erreicht.
- Außerdem ist zu präzisieren, daß die Abmessungen jedes Stroms optimiert sind.
- Eine Ausführungsform des Verfahrens entspricht den Merkmalen des Anspruchs 3.
- Gemäß eines besonders vorteilhaften Merkmals des erfindungsgemäßen Verfahrens wird jeder Gasstrom oberhalb der Produkte oder umgekehrt beiderseits der Produkte abgesaugt.
- Indem man die sterilen Gasströme, die die kontaminierten Teilchen transportieren, absaugt, verhindert man, falls dies notwendig ist, daß schwerere kontaminierte Teilchen auf die Produkte zurückfallen.
- Gemäß eines vorteilhaften Merkmals dieser Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei der die Produkte auf einem Förderband, das sich in X-Richtung bewegt, aufgereiht sind, lenkt man ausgehend von den Längsrändern des Bands zwei Ströme aus dekontaminiertem Gas zur Mitte des Förderbands und saugt die Gasströme in der Symmetrieebene des Bands ab, oder umgekehrt lenkt man einen Strom aus dekontaminierter Luft in der Symmetrieebene des Förderbands auf das Band zu und saugt an den Längsrändern des Förderbands die Ströme dekontaminierten Gases ab.
- Das erfindungsgemäße Verfahren kann verbessert werden, um es an Arbeitsflächen oder Förderbänder anzupassen, die nicht gegen ihr Gestell abgedichtet sind. Bei dieser Variante lenkt man einen Strom aus dekontaminiertem Gas auf die Seiten und unter die Arbeitsfläche oder das Förderband, so daß die Arbeitsfläche oder das Förderband von den Schutzströmen umhüllt ist.
- In dem Fall eines Förderbandes, bei dem nur die Zugkette des Bandes einen Dichtigkeitsmangel erzeugt, der die Induktion von kontaminierter Luft erlaubt, besteht das erfindungsgemäße Verfahren darin, die Induktion dadurch zu blockieren, daß man einen Teil von jedem Strom aus dekontaminiertem Gas im wesentlichen parallel zur Arbeitsfläche wie oben beschrieben zu den Rändern des Bandes leitet.
- Die Erfindung schlägt ebenfalls eine Nahschutzvorrichtung nach Anspruch 8 und eine Vorrichtung nach Anspruch 9 vor.
- Gemäß einem Merkmal der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann man Mittel zum Ansaugen des eingeblasenen dekontaminierten Gases vorsehen.
- Gemäß einer ersten Ausführungsform der Schutzvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung umfassen die Einblasmittel wenigstens einen Gaseinlaß und wenigstens zwei einander gegenüberliegende Auslässe für dekontaminiertes Gas, wobei jeder Gasauslaß die Form eines auf einer Seite der Arbeitsfläche angeordneten Schützes aufweist und sich längs der Richtung X der Produktpositionierung erstreckt.
- Entsprechend einem vorteilhaften Merkmal dieser ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung umfassen die Absaugmittel eine über der Arbeitsfläche gegenüber den Produkten angeordnete Absaugöffnung in einer mittleren Region, die sich zwischen den beiden Auslässen für dekontaminiertes Gas der Einblasapparatur befindet.
- Gemäß einer zweiten Ausführungsform der Schutzvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung umfassen die Einblasmittel einen Gaseinlaß und einen gegenüber den Produkten oberhalb der Arbeitsfläche in einer mittleren Region der Arbeitsfläche angeordneten Auslaß für dekontaminiertes Gas.
- Gemäß dieser Ausführungsform umfassen die Absaugmittel zwei einander gegenüberliegende Absaugöffnungen, wobei jede Absaugöffnung die Form eines an einer Seite der Arbeitsfläche angeordneten Schlitzes aufweist und sich längs der Richtung X erstreckt.
- Die Schutzvorrichtung kann so verbessert werden, daß sie auch für nicht-dichte Arbeitsflächen geeignet ist.
- Gemäß einer ersten Variante umfaßt die Vorrichtung zusätzliche Einblasmittel, die wenigstens einen Gaseinlaß umfassen, der auch derjenige der Haupteinblasmittel sein kann, und wenigstens zwei einander gegenüberliegende Auslässe für dekontaminiertes Gas, wobei jeder Gasauslaß die Form eines am Rand und unter der Arbeitsfläche angeordneten Schlitz aufweist und sich längs der Richtung X der Produktpositionierung erstreckt. Die Gasströme ziehen entlang der Symmetrieebene senkrecht zur Arbeitsfläche ab.
- Gemäß einer zweiten Variante umfaßt die Vorrichtung eine untere Leitung, die es ermöglicht, einen Gasstrom entlang der Unterseite sowie entlang den Seiten der Arbeitsfläche oder des Förderbandes zirkulieren zu lassen.
- Gemäß einer anderen für ein Förderband geeignete Variante, wo nur die Zugkette des Bandes einen Dichtigkeitsmangel erzeugt, der die Induktion von kontaminierter Luft zuläßt, umfassen die Einblasmittel wenigstens einen Gaseinlaß und wenigstens zwei einander gegenüberliegende Auslässe für dekontaminiertes Gas, wobei jeder Gasauslaß die Form eines Schlitzes aufweist, der an einer Seite der Arbeitsfläche angeordnet ist und sich längs der Richtung X der Produktpositionierung erstreckt, und sind mit einem aerodynamischen Mittel ausgestattet, welches die Ablenkung eines Teils des dekontaminierten Gasstroms entlang der Ränder des Förderbandes in einer Richtung senkrecht zu dessen Fläche sicherstellt.
- Die folgende Beschreibung in Zusammenschau mit den beiliegenden Zeichnungen, die als Beispiel gegeben und nicht einschränkend sind, wird verständlich machen, worin die Erfindung besteht und wie sie ausgeführt werden kann.
- In den beiliegenden Zeichnungen zeigen:
- Fig. 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer Nahschutzvorrichtung gemäß der Erfindung, die auf einen Arbeitsplatz aufgesetzt ist,
- Fig. 2 einen schematischen Aufriß eines Teils einer Einblasapparatur, die einen Teil der Nahschutzvorrichtung gemäß der Erfindung bildet,
- Fig. 3 eine schematische Ansicht einer Ausführungsvariante der Nahschutzvorrichtung der Fig. 1.
- Fig. 4 einen schematischen Aufriß einer Ausführungsvariante der Schutzvorrichtung, die mit zusätzlichen Einblasmitteln ausgestattet ist.
- Fig. 5 einen schematischen Querschnitt einer anderen Ausführungsvariante der Schutzvorrichtung, die mit zusätzlichen Einblasmitteln ausgerüstet ist.
- Fig. 6 einen schematischen Querschnitt einer anderen Ausführungsvariante der Schutzvorrichtung, die mit einem aerodynamischen Mittel zur Ablenkung des horizontalen Gasstroms ausgerüstet ist.
- In Fig. 1 ist ein Arbeitsplatz mit einem Gestell 30 dargestellt, welches eine Arbeitsfläche P trägt, auf der gegen Luftkontamination empfindliche Produkte 10, z. B. Lebensmittelprodukte, in einer Reihe in einer horizontalen Richtung X angeordnet sind. Man kann vorsehen, daß die Arbeitsfläche P durch ein Förderband gebildet wird, welches dazu geeignet ist, die Produkte 10 in der Richtung X zu bewegen.
- Das Personal, welches auf diese empfindlichen Produkte 10 einwirken soll, positionieren sich auf beiden Seiten des Gestells 30 und wirken auf die Produkte 10 von oben ein.
- Auf dem Förderband 30 ist eine Vorrichtung zum Nahschutz der Produkte 10 angebracht.
- Diese Vorrichtung umfaßt eine Einblasapparatur 200 für ein dekontaminiertes Gas, welches auf jeder Längsseite (von der nur eine hier sichtbar ist) der Arbeitsfläche P hier zwei Einlässe 201 eines dekontaminierten Gases, z. B. steriler Luft, umfaßt. Wohl verstanden können gemäß nicht dargestellten Varianten auch eine größere Anzahl von Einlässen dekontaminierten Gases vorgesehen sein. Diese Einlässe 201 sind voneinander beabstandet auf jeder Längsseite der Arbeitsfläche P angeordnet und münden in einen Behälter, der mit einem Auslaß steriler Luft 202 ausgestattet ist, der die Form eines Schlitzes aufweist, der sich längs der Richtung X über die gesamte Länge der Seite der Arbeitsfläche P erstreckt. Die beiden Auslaßschlitze 202 der Einblasvorrichtung sind auf der Höhe der Arbeitsfläche P angeordnet, auf der die Produkte 10 angeordnet sind und liegen einander gegenüber.
- Außerdem umfaßt die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung eine Absaugapparatur 100 für das eingeblasene dekontaminierte Gas, welches eine Absaugöffnung 101 umfaßt, welche die Form eines Schlitzes aufweist, der sich längs der Richtung X der Produktpositionierung 10 erstreckt und über der Arbeitsfläche P gegenüber den Produkten in einer mittleren zwischen den beiden Auslaßschlitzen 202 der Einblasapparatur 200 gelegenen Region angeordnet ist.
- Die Einblasapparatur 100 umfaßt hier zwei Luftauslässe 102, die über der Absaugöffnung 101 derart angeordnet sind, daß sie erlauben, den abgesaugten Gasfluß 102 nach oben abziehen zu lassen. Die beiden Gasauslässe 102 sind voneinander beabstandet in der Nähe der äußeren Ränder der Absaugöffnung 101 angeordnet. Wohl verstanden kann man gemäß einer nicht dargestellten Variante auch eine größere Anzahl von Gasauslässen vorsehen.
- Die Absaugapparatur 100 ist mit Hilfe von Stützarmen 110 mit der Einblasapparatur 200 derart fest verbunden bzw. einstückig, daß sie oberhalb der Arbeitsfläche P aufgehängt ist. Hier sind vier in Paaren angeordnete Stützarme 110 vorgesehen, wobei jedes Paar Stützarme 110 beiderseits der Absaugöffnung 101 angeordnet ist und einerseits an der Absaugapparatur 100 und andererseits an einem Behälter der Einblasvorrichtung 200 befestigt ist.
- Eine derartige Vorrichtung funktioniert auf die folgende Weise:
- Ein Fluß steriler Luft tritt in die Einblasapparatur 200 durch die Einlässe 201 ein und wird auf die Produkte durch die Auslaßschlitze 202 der Einblasapparatur derart verteilt, daß die aus den Schlitzen 202 austretende sterile Luft einen Weg A folgt, der im wesentlichen parallel zur Fläche P und quer zur Richtung X verläuft. Die von den Schlitzen 202 abgegebene sterile Luft umstreicht die auf der Arbeitsfläche P gelegenen Produkte. Gleichzeitig saugt die Absaugapparatur 100 durch ihre Absaugöffnung 101 die von den Auslaßschlitzen 202 der Einblasapparatur abgegebene sterile Luft ab. Die von den Auslaßschlitzen 202 der Absaugapparatur abgegebene Luft wird also in einer mittleren Region der Arbeitsfläche P derart abgesaugt, daß der Weg A des Flusses aus steriler Luft nach oben senkrecht zur Arbeitsfläche, auf der die Produkte 10 angeordnet sind, abgelenkt wird. Zwei Hauptströme aus steriler Luft 1, 2 werden von den Auslaßschlitzen 202 abgegeben. Diese zwei Ströme 1, 2 fließen aufeinander zu und vereinigen sich in einer mittleren Region der Arbeitsfläche, um einen nach oben senkrecht zur Arbeitsfläche P in Richtung der Absaugöffnung 101 gerichteten Abzugstrom zu bilden.
- Wohl verstanden kann man sich gemäß einer nicht dargestellten Variante der Vorrichtung der Fig. 1 auch vorstellen, die Absaugapparatur wegzulassen. In diesem Fall treffen sich die von den Auslaßschlitzen abgegebenen Strahlen aus steriler Luft in der mittleren Region der Arbeitsfläche frontal, was zur Folge hat, daß sich von alleine ein zentraler Strom bildet, der in eine vertikale Richtung senkrecht zur X-Richtung von der Fläche nach oben abzieht und dabei kontaminierte Teilchen mitnimmt.
- Auf der Fig. 3 ist eine andere Ausführungsform der Vorrichtung der Fig. 1 dargestellt.
- Bei dieser Variante ist die Einblasvorrichtung 200 für dekontaminiertes Gas über der Arbeitsfläche P befestigt, und die Absaugvorrichtung ist auf dem Gestell 30 entlang der Längsseiten der Arbeitsfläche P längs der Richtung X der Produktpositionierung 10 angeordnet.
- Die Einblasvorrichtung 200 ist mit der Absaugvorrichtung 100 fest über das gleiche Stützarmsystem 110 wie oben beschrieben verbunden.
- Die Einblasvorrichtung 200 umfaßt einen Gaseinlaß 201 und einen Auslaß für dekontaminiertes Gas 202. Dieser Auslaß für steriles Gas 202 weist die Form eines Schlitzes auf, der sich längs der Richtung X oberhalb der Fläche P gegenüber den Produkten 10 erstreckt. Die Absaugvorrichtung 100 umfaßt zwei Absaugöffnungen 101 in der Form von zwei Schlitzen 101, die sich auf den Längsseiten der Arbeitsfläche P erstrecken. Diese Absaugöffnungen 101 sind an Luftauslässe 102 angeschlossen.
- Eine derartige Variante funktioniert auf die folgende Weise:
- Die Einblasvorrichtung 200 erzeugt durch ihren Auslaß 202 einen Strom aus dekontaminiertem Gas 3 in Richtung der auf der Fläche P gelegenen Produkte 10. Dieser Strom aus dekontaminiertem Gas 3 folgt einem senkrecht zur Fläche P gerichteten Weg A. Wenn dieser Strom aus dekontaminiertem Gas 3 bei der Fläche P ankommt, teilt er sich in zwei Abzugströme 1, 2, die im wesentlichen parallel zur Fläche P und quer zur Richtung X der Produktpositionierung 10 gerichteten Wegen A in entgegengesetzte Richtungen folgen, so daß die Abzugströme aus steriler Luft die auf der Fläche P angeordneten Produkte umstreichen. Diese Abzugströme aus dekontaminiertem Gas 1, 2 werden durch die Absaugöffnungen 101 der Absaugapparatur 100 derart abgesaugt, daß das Gas auf den Seiten der Arbeitsfläche P abzieht.
- Auch hier kann wohlgemerkt eine nicht-dargestellte Variante der Vorrichtung der Fig. 3 vorgesehen werden, die keine Absaugapparatur umfaßt. In diesem Fall ziehen die beiden zur Arbeitsfläche parallelen Abzugströme von alleine an den Seiten der Fläche P ab.
- In Fig. 2 ist eine detailliertere Ansicht des Inneren einer Ausführungsform eines Teils einer Einblasapparatur als Aufriß dargestellt, die Teil einer anti-mikrobiellen Schutzvorrichtung gemäß der Erfindung ist. Diese Ausführungsform der Einblasapparatur ist eine Variante der in der Fig. 1 dargestellten.
- Mit Bezug auf Fig. 2 umfaßt die Einblasapparatur auf jeder Seite der Arbeitsfläche P einen Gaseinlaß 201, der derart auf den Seiten und unter der Fläche P angeordnet ist, daß das in die Apparatur eintretende Gas entlang einem vertikalen Weg nach oben in Richtung eines Auslasses in der Form eines Schlitzes 202 transportiert wird, der auf der Höhe der Fläche P gelegen ist. Diese Einblasapparatur 200 umfaßt in einem Gehäuse, welches sich vertikal auf der Seite des Gestells 30 erstreckt, zwischen dem Einlaß 201 und dem Auslaß 202 einen Fettfilter 211, der sich bezüglich der vertikalen Richtung F des Gaseintritts in die Einblasvorrichtung horizontal über die gesamte Breite des Gehäuses erstreckt, und darauffolgend einen Vorfilter 212, der sich ebenfalls über die gesamte Breite des Gehäuses erstreckt, und einen Ventilator 213, der es erlaubt, das gefilterte Gas zum oberen Teil der Einblasvorrichtung 200 zu transportieren. Dieser Ventilator 213 ist in einem Umlenkweg 214 angeordnet, der durch Ablenkmittel 214a zum Ablenken des Gasflusses derart gebildet wird, daß am Ausgang dieses Umlenkwegs der Fluß aus filtriertem Gas in der vertikalen Richtung F zum oberen Teil der Einblasvorrichtung 200 abfließt. Oberhalb des Umlenkwegs 214 ist parallel ein Paar absoluter Filter 215 angeordnet, deren Wirksamkeit vorteilhaft gleich groß oder größer als die eines hochwirksamen Filters (normierter Filter) ist. Diese Filter 215 erstrecken sich in der Vertikalrichtung F. Oberhalb der absoluten Filtern 215 ist in einer horizontalen Richtung ein Antiturbulenzgitter angeordnet, um den Betrag der Turbulenzen der sterilen Abzugsluft zu verringern, die in einen Behälter 217 mündet, der einen gekrümmten Weg aufweist und zusammenläuft, um den Betrag von Turbulenzen noch weiter zu reduzieren, und den Fluß aus dekontaminiertem Gas bis zum Auslaß in Form eines Schlitzes 202 in einer Richtung im wesentlichen quer zur Richtung X leitet.
- Es ist nämlich vorteilhaft, die Geschwindigkeit von turbulenter Diffusion (die senkrecht zur Abzugsrichtung ausgerichtet ist) von durch den Gasfluß mitgenommenen kontaminierten Teilchen zu verringern, um zu verhindern, daß sie die Produkte erreichen.
- Da diese Geschwindigkeit der turbulenten Diffusion streng an den Betrag der Turbulenz und an die Größe der im Fluß vorhandenen Wirbel geknüpft ist, erfolgt die Reduktion der Geschwindigkeit der Diffusion durch die Reduktion des Betrags von Turbulenz.
- In Fig. 4 ist schematisch ein Arbeitsplatz P dargestellt, auf dem in einer Reihe in der horizontalen Richtung X Produkte 10 angeordnet sind, die empfindlich auf Luftkontamination sind. Die Arbeitsfläche ist nicht auf dichte Weise mit dem Rest des Gestells 30 verbunden. Aus diesem Grund kann eine Induktion von kontaminierter Luft durch den freigelassenen Raum zwischen der Arbeitsfläche und dem Gestell entstehen.
- Zwei zusätzliche Auslässe für sterile Luft 203 sind vorgesehen, die die Form eines Schlitzes aufweisen, der sich längs der Richtung X über die gesamte Länge auf der Höhe der Ränder und unter der Arbeitsfläche P erstrecken. Ein Luftauslaß 302, der identisch zu den in Fig. 1 und 2 beschriebenen ist, ist ebenfalls vorgesehen.
- Der Gasstrom 204 verteilt sich beiderseits der Arbeitsfläche auf einem Weg, der um die Ränder der Fläche herumführt und daraufhin die Unterseite der Fläche bis zur Mittellängslinie der Fläche abstreicht, wo die Gasströme sich treffen und in eine Richtung senkrecht zur Fläche gelenkt werden.
- Auf der Fig. 5, die den gleichen nicht mit dem Gestell 30 verbundenen Arbeitsplatz P wie in Fig. 4 beinhaltet, bildet ein unter dem Gestell angebrachtes U-Profil 205 eine Leitung, die unter den Arbeitsplatz P einen Strom aus steriler Luft bei leichtem Überdruck führt, der jegliche Induktion von kontaminierter Luft durch die infolge der fehlenden Dichtheit zwischen dem Gestell und der Arbeitsfläche freigelassenen Zwischenräume verhindert.
- Auf der Fig. 6 umfaßt die Vorrichtung ein Förderband P, dessen Zugkette (nicht dargestellt) einen Mangel an Dichtheit zum Gestell 30 verursacht. Die Auslässe 202 sind in der Zone unterhalb einer Biegung 206 vorgesehen, die eine Leitung 207 bildet, die einen Teil des Flusses aus steriler Luft zu den Rändern des Förderbandes ablenkt und dadurch jegliche Induktion von kontaminierter Luft verhindert.
Claims (26)
1. Verfahren zum Nahschutz von Produkten (10), die empfindlich auf die
Kontamination durch von der Umgebung mitgeführte kontaminierende Substanzen sind, bei dem
diese Produkte (10) auf einer Arbeitsfläche (P) angeordnet sind und man beiderseits der Produkte
(10) wenigstens zwei Ströme aus dekontaminiertem Gas (1, 2) auf die Produkte (10) lenkt, dadurch
gekennzeichnet, daß man die Ströme ausgehend von zwei einander gegenüberliegenden Rändern
der Arbeitsfläche im wesentlichen parallel zur Arbeitsfläche (P) führt, und daß jeder Gasstrom (3)
ausgehend von einer zwischen den Rändern der Arbeitsfläche (P) liegenden mittleren Region in
eine Richtung im wesentlichen senkrecht zur Arbeitsfläche (P) nach oben abzieht.
2. Verfahren zum Nahschutz von Produkten (10), die empfindlich auf die
Kontamination durch von der Umgebung mitgeführte kontaminierende Substanzen sind, bei dem
diese Produkte (10) auf einer Arbeitsfläche (P) angeordnet sind und man wenigstens einen
Gasstrom (3) oberhalb der Arbeitsfläche (P) in einer zwischen den Rändern der Arbeitsfläche (P)
gelegenen mittleren Region derselben in eine Richtung im wesentlichen senkrecht zur Arbeitsfläche
(P) auf die Produkte (10) lenkt, wobei der oder jeder Gasstrom (1, 2) von der Arbeitsfläche (P) in
eine Richtung im wesentlichen parallel zur Arbeitsfläche (P) abzieht, dadurch gekennzeichnet, daß
man den oder jeden Strom so lenkt, daß er beiderseits der Produkte (10) in Richtung der Ränder der
Arbeitsfläche abzieht.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Produkte
entlang einer horizontalen Richtung X angeordnet sind, wobei man beiderseits der Richtung X in
eine im wesentlichen quer zur Richtung X verlaufende Richtung Y zwei Ströme aus
dekontaminiertem Gas (1, 2) auf die Produkte (10) lenkt und diese Gasströme (3) nach oben in eine
vertikale Richtung Z im wesentlichen senkrecht zur Richtung X abziehen, oder man umgekehrt
oberhalb der Arbeitsfläche (P) einen Strom aus dekontaminiertem Gas (3) in Richtung der Produkte
(10) entlang der vertikalen im wesentlichen senkrecht zur Richtung X verlaufenden Richtung Z lenkt,
wobei der Gasstrom (1, 2) in der im wesentlichen quer zur Richtung X verlaufenden Richtung Y
beiderseits der Richtung X in Richtung der Ränder der Arbeitsfläche abzieht.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß man
jeden Gasstrom (3) oberhalb der Produkte (10) absaugt, oder umgekehrt jeden Gasstrom (1, 2)
beiderseits der Produkte (10) absaugt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Produkte (10) auf einem Förderband (P) aufgereiht sind, das sich in der Richtung X bewegt, und daß
man ausgehend von den Längsrändern des Bandes zwei Ströme aus dekontaminiertem Gas (1, 2)
zur Mitte des Förderbandes (P) lenkt und einen Gasstrom (3) in der Symmetrieebene des Bandes
(P) absaugt, oder daß man umgekehrt in der Symmetrieebene des Förderbandes (P) einen Strom
aus dekontaminiertem Gas (3) auf das Förderband (P) lenkt und man an den Längsrändern des
Förderbandes (P) die Gasströme (1, 2) absaugt.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß wenn die Arbeitsfläche
(P) oder das Förderband nicht auf dichte Weise mit einem Gestell (30) der Arbeitsfläche verbunden
ist, ein zusätzlicher Strom aus dekontaminiertem Gas (204) auf die Seiten und unter die
Arbeitsfläche gelenkt wird, so daß die Arbeitsfläche durch die über der Arbeitsfläche liegenden
Gasströme (1, 2) und den zusätzlichen Gasstrom (204) umhüllt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß, wenn zwischen dem
Gestell und dem Förderband durch die Zugkette des Bandes ein Dichtigkeitsmangel erzeugt wird,
die Induktion von kontaminierter Luft dadurch blockiert wird, daß ein Teil jedes Stroms aus
dekontaminiertem Gas (1, 2) zu den Rändern des Bandes abgelenkt wird.
8. Vorrichtung zum Nahschutz von Produkten (10), die empfindlich auf die
Kontamination durch von der Umgebung mitgeführte kontaminierende Substanzen sind, wobei die
Produkte (10) auf einer Arbeitsfläche (P) angeordnet sind und die Vorrichtung Einblasmittel (200)
umfaßt, die dazu ausgelegt sind, beiderseits der Produkte (10) wenigstens zwei Ströme aus
dekontaminiertem Gas (1, 2) in Richtung der Produkte (10) zu erzeugen, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Strom aus dekontaminiertem Gas (1, 2) einem Weg folgt, der zunächst im wesentlichen
parallel zur Arbeitsfläche (P) ausgerichtet ist, so daß jeder Gasstrom (1, 2) die Produkte (10)
umstreicht, und daraufhin ausgehend von einer zwischen den Rändern der Arbeitsfläche (P)
gelegenen mittleren Region derselben im wesentlichen senkrecht zur Arbeitsfläche (P) nach oben
gerichtet ist.
9. Vorrichtung zum Nahschutz von Produkten (10), die empfindlich auf die
Kontamination durch von der Umgebung mitgeführte kontaminierende Substanzen sind, wobei die
Produkte (10) auf einer Arbeitsfläche (P) angeordnet sind, wobei die Vorrichtung Einblasmittel (200)
umfaßt, die dazu ausgelegt sind, beiderseits der Produkte (10) wenigstens einen Strom aus
dekontaminiertem Gas (1, 2) in Richtung der Produkte (10) zu erzeugen, wobei jeder Strom aus
dekontaminiertem Gas (1, 2) einem Weg folgt, der zunächst oberhalb der Arbeitsfläche im
wesentlichen senkrecht zur Arbeitsfläche (P) in eine zwischen den Rändern derselben gelegene
mittlere Region der Arbeitsfläche (P) auf die Produkte (10) gerichtet ist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Weg daraufhin im wesentlichen parallel zur Arbeitsfläche (P) und beiderseits der Produkte
(10) in Richtung der Ränder derselben gerichtet ist.
10. Schutzvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß sie
Absaugmittel (100) umfaßt.
11. Schutzvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einblasmittel (200) bzw. die Absaugmittel (100) mit den Luftabsaugmitteln (100) bzw. den
Einblasmitteln (200) fest verbunden bzw. einstückig sind.
12. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Produkte (10) entlang einer Richtung X angeordnet sind und die Einblasmittel (200) dazu
ausgelegt sind, beiderseits der Produktpositionierungsrichtung X zwei Ströme aus dekontaminiertem
Gas (1, 2) einzublasen, die entlang einer Richtung Y quer zur Richtung X aufeinander zu gerichtet
sind.
13. Schutzvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einblasmittel (200) wenigstens einen Gaseinlaß (201) und wenigstens zwei einander gegenüber
liegende Auslässe für dekontaminiertes Gas (202) umfassen, wobei jeder Gasauslaß (202) die Form
eines Schlitzes aufweist, der auf einer Seite der Arbeitsfläche (P) angeordnet ist und sich längs der
Produktpositionierungsrichtung X erstreckt.
14. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß sie Absaugmittel (100) umfaßt, die dazu ausgelegt sind, oberhalb der Arbeitsfläche (P) der
Produktpositionierung (10) die beiden Gasströme (1, 2) die sich zu einem in eine Richtung Z
senkrecht zur Fläche (P) gerichteten gemeinsamen Strom (3) vereinigt haben, abzusaugen.
15. Schutzvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Absaugmittel (100) eine Absaugöffnung (201) umfassen, die oberhalb der Fläche (P) gegenüber der
Produkte (10) in einer mittleren Region zwischen den beiden Auslässen für dekontaminiertes Gas
(202) der Einblasmittel (200) angeordnet ist.
16. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Produkte (10) in einer Richtung X angeordnet sind und die Einblasmittel (200) dazu
ausgelegt sind, oberhalb der Arbeitsfläche (P) der Produktpositionierung einen Strom aus
dekontaminiertem Gas (3) in Richtung der Produkte (10) einzublasen.
17. Schutzvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einblasmittel (200) einen Einlaß (201) und einen Auslaß (202) für dekontaminiertes Gas umfassen,
der gegenüber der Produkte (10) oberhalb der Arbeitsfläche (P) in einer mittleren Region der
Arbeitsfläche (P) angeordnet ist.
18. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet,
daß sie Absaugmittel (100) umfaßt, die dazu ausgelegt sind, beiderseits der
Produktpositionierungsrichtung X den Gasstrom (3) abzusaugen, der sich in zwei quer zur Richtung
X in entgegengesetzte Richtungen gerichtete Gasströme (1, 2) aufgeteilt hat.
19. Schutzvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die
Absaugmittel (100) zwei Absaugöffnungen (101) umfassen, die einander gegenüber liegen, wobei
jede Absaugöffnung (101) die Form eines Schlitzes aufweist, der an einer Seite der Arbeitsfläche (P)
angeordnet ist und sich längs in der Richtung X erstreckt.
20. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 oder 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einblasmittel (200) nacheinander zwischen jedem Einlaß (201) und jedem Auslaß (202) für
dekontaminiertes Gas wenigstens Mittel zum Filtern von Gas (211, 212, 215) und Mittel zum
Transport (213) von Gas vom Einlaß (201) zum Auslaß (202) umfassen.
21. Schutzvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einblasmittel (200) außerdem Antiturbulenzmittel (216) umfassen, die in der Nähe des Auslasses für
dekontaminiertes Gas (202) angeordnet sind.
22. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel zum Filtern von Luft wenigstens einen Filter (215) umfassen, dessen Wirksamkeit
gleich oder höher als diejenige eines hochwirksamen Filters ist, und daß die Mittel zum Transport
einen Ventilator (213) umfassen.
23. Schutzvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorrichtung zusätzliche Einblasmittel umfaßt, die wenigstens einen Gaseinlaß umfassen, der
derjenige der Haupteinblasmittel sein kann, und wenigstens zwei einander gegenüberliegende
Auslässe für dekontaminiertes Gas (203), wobei jeder Gasauslaß die Form eines Schützes aufweist,
der am Rand und unter der Arbeitsfläche angeordnet ist und sich längs in der Richtung X der
Produktpositionierung erstreckt, wobei die Gasströme entlang der Symmetrieebene quer zur
Arbeitsfläche abziehen.
24. Schutzvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorrichtung eine untere Leitung (205) umfaßt, die es erlaubt, einen Gasstrom entlang der Unterseite
und entlang der Ränder der Arbeitsfläche zirkulieren zu lassen.
25. Schutzvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß, wenn die
Kette des Förderbandes einen Dichtigkeitsmangel erzeugt, der die Induktion kontaminierter Luft
erlaubt, die Einblasmittel wenigstens einen Gaseinlaß (201) und wenigstens zwei einander
gegenüberliegende Auslässe für dekontaminiertes Gas (202) umfassen, wobei jeder Gasauslaß
(202) die Form eines Schlitzes aufweist, der auf einer Seite der Arbeitsfläche angeordnet ist und
sich längs in der Richtung X der Produktpositionierung erstreckt, und mit einem aerodynamischen
Mittel (206) ausgestattet sind, welches die Ablenkung eines Teils des Stroms aus dekontaminiertem
Gas entlang der Ränder des Förderbandes in eine Richtung senkrecht zur Fläche desselben erlaubt.
26. Schutzvorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß das
aerodynamische Mittel ein Krümmer (206) ist, der in der Zone unter den Gasauslässen (202)
angeordnet ist und einen Teil des Flusses aus steriler Luft zu den Rändern des Förderbandes lenkt.
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