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DE2122108B2 - Vorrichtung zum Abtrennen eines staubfreien Raumes von einem Raum - Google Patents

Vorrichtung zum Abtrennen eines staubfreien Raumes von einem Raum

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DE2122108B2
DE2122108B2 DE2122108A DE2122108A DE2122108B2 DE 2122108 B2 DE2122108 B2 DE 2122108B2 DE 2122108 A DE2122108 A DE 2122108A DE 2122108 A DE2122108 A DE 2122108A DE 2122108 B2 DE2122108 B2 DE 2122108B2
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Germany
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dust
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DE2122108A
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DE2122108C3 (de
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Piet Van Galen
Johannes G. Th. Van Heerhugowaard Nes
Jacob Pielkenrood
Original Assignee
Pielkenrood-Vinitex B.V., Assendelft (Niederlande)
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    • A61G13/00Operating tables; Auxiliary appliances therefor
    • A61G13/10Parts, details or accessories
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abtrennen eines staubfreien Raumes von einem Raum mit einer Vorrichtung zum Ansaugen von Luft und zum Führen dieser Luft zu Staubfiltern hin, um staubfreie Luft in den abgetrennten Raum einzubringen; welche Vorrichtung einen Rahmen umfaßt, der diese Vorrichtung zusammenhält und zugleich mit dem Fußboden dieses Raumes den abgeschlossenen Raum abgrenzt: welcher außerdem von einer von diesem Rahmen getragenen oberen Wand und Seitenwänden begrenzt wird, wobei mindestens eine dieser Seitenwände aus einer durchsichtigen Kunststoffolie besteht und die obere Wand des abgetrennten Raumes von der durchlöcherten Ausgangswand der Staubfilter oder einer Luftzuführkammer gebildet ist, und die am Rahmen aufgehängten Seitenwände sich an die Staubfilter oder an die Luftzuführkammer und die aufrechten Säulen des Rahmens im wesentlichen staubdicht anschließen und auf dem ganzen Umfang in einem geringen Abstand vom Fußboden enden, und zwar so, daß der im wesentlichen vertikale Luftstrom in dem abgetrennten Raum am Boden entlang entweicht und einen Staub abhaltenden Strom bildet
Derartige Vorrichtungen sind durch die Lkeraturstel-Ie Heating, Piping & Air Conditioning, August 1968, is Seite 61 bis 65,bekanntgeworden.
Diese bekannte Vorrichtung ist mit einem Mangel behaftet. Bei Benutzung als staubfreier Pflegeraum nämlich, welcher nicht von Ärzten und/oder Pflegepersonal betreten wird, bei dem folglich alle Tätigkeiten dieser Personen von außen her ausgeübt werden müssen, werden diese und gegebenenfalls auch Besucher, sehr nahe an die Wände herantreten müssen, so daß deren Schuhspitzen unterhalb der Vorhänge in den staubfreien Raum hineingesteckt werden und/oder diese Vorhänge unten weggeschoben werden.
Dies führt aber zu Luftverwirbelungen und in Folge zum Eindringen von Staub in die Kammer.
Von diesem Problem ausgehend liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung eingangs bezeichneter Art zu schaffen, bei der das Eindringen von
Staub durch unter die Seitenwände geschobene Füße
von Personal verhindert wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe kennzeichnet sich die Erfindung durch mit Handschuhen oder Beuteln
verschlossene Arbeitsöffnungen in den Seitenwänden und einen angehobenen Boden, der bis in die Nähe der
Seitenwände reicht.
Dabei ist die Anordnung von rrit Handschuhen oder Beuteln verschlossenen öffnungen in den Seitenwänden von reinen Räumen an sich au? der US-PS 31 05 335 bekannt.
Werden bei dieser Ausbildung die Schuhspitzen von Pflegepersonen oder dergleichen unter die Seitenwände
geschoben, so bewirkt die zwischen Bodenkante und
Seitenwand durch den verbleibenden Spalt austretende,
beschleunigte Luft, daß der Staub und dergleichen von den Schuhspitzen nach außen fort geblasen wird.
Darüber hinaus verhindert der Boden, daß die Schuhe
weit in den Innenraum geschoben werden.
Die Ausbildung gemäß den Untcransprüchen sind
vorteilhafte Weiterbildungen.
Die Erfindung wird an einem Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert.
Fig. 1 zeigt einen Querschnitt von zwei Vorrichtungen und einem die Vorrichtungen verbindenden Schiebekasten, entsprechend der Linie l-l der Fig. 3 gesehen,
Fig. 2 einen Querschnitt entsprechend der Linie M-Il von F i g. 3,
Fig.3 einen Querschnitt entsprechend der Linie IU-III in Fig. I1
Fig.4 einen schematischen Querschnitt in größerem Maßstab des oberen Endes einer faltbaren Seitenwand einer solchen Vorrichtung,
F i g. 5 und 6 sind ein schematischer Querschnitt bzw. die Aufsicht einer besonderen Verkörperung eines angehobenen Fußbodens einer solchen Vorrichtung.
Die in Fig. I bis 3 gezeigte Doppelkonstruktion
umfaßt vier Einheiten 1, die untereinander gleich sind. Jede Einheit umfaßt einen Rahmen mit vier Säulen 2, die oben einen Filterkasten 3 tragen, mit dem eine Gebläsekammer 4 verbunden ist Dieser Filterkasten enthält eine Reihe von Staubfiltern, mit deren Hilfe die durchgeblasene Luft wirksam von schädlichem Staub befreit werden kann.
In der Gtbläsekammer 4 sind mehrere elektrische Gebläse untergebracht, die aus der Raumluft Luft ansaugen und sie durch die Filter blasen, und zwar wird die Luft senkrecht nach unten in die betreffende Einheit 1 hineingeblasen.
Die verschiedenen Gebläse sind an verschiedene Leitungen des Stromnetzes und eventuell an ein Notstromaggregat angeschlossen, um bei einem Stromausfall die Luftzufuhr sicherzustellen. Außerdem sind die Filter mit entsprechenden Steuerorganen ausgerüstet, damit trotz der zunehmenden Verschmutzung der Filter ein konstanter Luftstrom aufrechterhalten werden kann und bei Erreichen eines kritischen Versehmut- 2ö zungsgrades ein Alarm ausgelöst wird.
Zwischen den Säulen 2 sind Seitenwände 5 angebracht, die aus einer faltbaren, durchsichtigen plastikfolie bestehen. Diese Seitenwände 5 reichen nicht bis zum Fußboden, so daß zwischen der Unterkante einer solchen Seitenwand 5 und dem Fußboden ein Luftspalt 6 frei bleibt, durch den die von den Gebläsen in die Kammer zwischen den Seitenwänden 5 geblasene Luft nach außen entweichen kann. Der Luftstrom in diesen Spalten 6 ist so schnell, daß er das Eindringen von Staub verhindert
Die Seitenwände 5 sind mit öffnungen 7 versehen, die mit Handschuhen verschlossen sind, so daß man einen Patienten von außen bedienen kann oder daß andere Handhabungen von außen her vorgenommen werden können. Da dabei die Schuhspitzen des Pflegepersonals unter die Seitenwand 5 reichen können, womit in den abgegrenzten Raum Staub eingebracht werden könnte, ist in jede· Einheit ein erhöhter Boden 8 angeordnet, der senkrechte Seitenwände 9 aufweist, so daß man einen kleinen Spalt erhält, in dem die nach außen strömende Luft eine höhere Geschwindigkeit erhält, so daß eventuell eingebrachter Staub wieder nach außen weggeblasen wird. Es kann außerdem vorteilhaft sein, diesen erhöhten Boden rund um seine Unterseite mit einer Aussparung 10 zu versehen, in die die Schuhspitzen hineinragen können, so daß das Pflegepersonal näher an die Wand herantreten kann.
Soweit die Seitenwände aus faltbarem Material bestehen, ist es am besten, sie als Faltgleitvorhänge zu konstruieren, die im wesentlichen staubfrei an den angrenzenden Säulen 2, zum Beispiel mit Druckknöpfen oder auch mit einer Klemmkante oder dergleichen befestigt werden, so daß die Öffnungen mit den Handschuhen noch seitlich verschiebbar sind, wenn die Seitenwand 5 in der geschlossenen Stellung ist, so daß der zugängliche Raum größer und Handreichungen leichter werden. Um ein Ausbeulen dieser Seitenwände 5 durch den Luftstrom zu verhindern, insbesondere in der Nähe der Luftspalten 6, können an den Außenseiten Stangen angebracht werden, die die Bewegung nach außen verhindern.
Fig.4 zeigt, wie eine solche Wand aufgehängt werden kann. In einem Kanal 11 ander Unterseite eines Filterkastens 3 ist eine hohle Führung 12 vorgesehen, in der sich Laufräder 13 .,«wegen können; an welchen die faltbare Seitenwand 5 mit den Falten 5' aufgehängt ist. Um ein /.u starkes Entweichen von Luft zu verhindern.
wird am Kanal 11 und/oder Führung 13 mindestens an der Innenseite eine federnde Leiste 14 befestigt, die sich infolge des Innendrucks glatt gegen die Seitenwand 5 andrückt Ein gewisser Luftaustritt ist aber nicht schädlich, da der Innendruck größer als der atmosphärische Luftdruck ist und dadurch ein Einströmen von Luft in den abgetrennten Raum sicher verhindert wird.
Wenn, wie in der F i g. 2 gezeigt, zwei Einheiten 1 zu einem einzigen Raum kombiniert werden, ist es ratsam, zwischen den beiden Einheiten eine von außen verschließbare faltbare Seitenwand 5 zu belassen, um die beiden Einheiten 1 für die Desinfektion trennen zu können. Natürlich können auch Wände vorgesehen werden, die sich aufrollen lassen.
Zum Einbringen von Essen, Pflegegeräten und dergleichen können Luftschleusen in den Wänden vorgesehen werden. Vorzuziehen ist jedoch ein staubfreier Arbeitschuh mit einem horizontalen Lüftstrom.
t_in SOiCiiCr ArucitStiSCh
iSi ijir uci Ziffer l5
bezeichnet. Dieser Tisch umfaßt einen getrennten Arbeitsplatz 16, der von vorn zugänglich ist. An der Hinterseite ist ein Gebläse-Filter-Aggregat 1/ eingebaut das, wie gezeigt, am Arbeitsplatz einen zur vorderen öffnung hin verlaufenden, horizontalen staubfreien Luftstrom aufrechterhält Alles, was in den geschlossenen Raum dieses Arbeitstisches eingeführt wird, muß gegen diesen Luftstrom bewegt werden. In den Seitenwänden dieses Arbeitsplatzes sind öffnungen vorgesehen, die mittels eines Rohres 19 durch die anschließende Seitenwand einer Einheit 1 geführt werden. Die öffnung wird am besten mit einer selbsttätig schließenden Verschlußvorrichtung, zum Beispiel einer auf der Innenseite der Einheit 1 angebrachten Verschlußklappe oder dergleichen, versehen. Ist der Druck in der Einheit 1 höher als der Druck im Arbeitsraum, wird diese Klappe genügend \ erschlossen gehalten. Am Arbeitsplatz 16 dieses Arbeitstisches 15 wird ein in die Vorrichtung einzubringender Cegenstand von seinem Staubschutzumschlag befreit und dann weitergereicht. Es ist auch möglich, auf einem solchen Arbeitstisch 15 staubfreie Schranke für gewisse Pflegeartikel aufzustellen. Wie gezeigt, ist es möglich, zwei identische Trenneinheiten mit einem einzigen Arbeitstisch 15 auszurüsten.
Ein solcher abgeschlossener Raum kann aus einer beliebigen Anzahl von Einheiten 1 zusammengestellt werden, und die Säulen 2 können mit schnell anbringbaren und abnehmbaren Verbindungen versehen werden, mit denen auch ein Arbeitstisch 15 an einer Säule befestigt werden kann, zum Beispiel mit Gev/indestiften, die in Löcher einer anderen Säule eingeschoben werden. Eine dieser Einheiten 1 kann zum Beispiel mit einern Bett 20 ausgerüstet werden, während eine andere als Tagesraum dienen und mit sanitären Anlagen versehen werden kann. Diese abgetrennten Räume können auch mit Schalen für die Aufnahme von Abfall verseher: werden. Diese Schalen können steril von außen herausgenommen werden. Da man von getrennten Einheiten 1 ausgeht, kann die Größe des abgeschlossenen Raumes den besteher den Verhältnissen angepaßt werden. Für einen bettlägerigen Patienten sind zwei Einheiten 1 ausreichend. Für nichtbettlägerige Patienten und insbesondere für Kinder kann eventuell ein größerer oder ein Spielraum vorgesehen werden.
Es ist auch möglich, eine solche Einheit 1 fahrbar zu gestalten, so daß man sie an irgendeiner Inliebigen Stelle aufstellen kann oder sie auch zum staubfreien
Transport von Patienten benutzen kann. Solch eine Einheit 1 auf Rädern kann dann mit einer festen Einheit I verbunden werden, worauf die angrenzenden Wände geöffnet und der Patient in die feststehende Einheit 1 verlegt werden kann. Da der Luftstrom sich in allen Einheiten 1 in derselben Richtung bewegt, stört dieses Ankuppeln einer zusätzlichen Einheit I den Luftstrom in keiner Weise.
Es kann manchmal notwendig werden, einen solchen abgeschlossenen Raum zu desinfizieren, während sich der Patient noch darin befindet. In diesem Fall wird der Patient zu einer der Einheiten ( transponiert und die Zwischenwand zu der zu desinfizierenden, danebenliegenden Einheit 1 geschlossen. Dann wird ein gas- oder dampfförmiges Desinfektionsmittel (zum Beispiel Perchloressigsäure) in die Gebläsekammer 4 eingeführt, so daß es in die betreffende Einheit geblasen wird.
Γ)ίρ«ρς Dp«;infrlclir>n<;mitlpl wirrl rlann wipHpr in Hin
Raumluft geblasen und könnte von den Gebläsen 4 der benachbarten Einheit 1 angesaugt werden. Um dies zu verhindern, sind Kohlenstoffilter vor den Gebläsen installiert. Nach der Desinfektion kann der Patient wieder in die desinfizierte Einheit 1 gebracht und die andere Einheit 1 auf ähnliche Weise desinfiziert werden. Bei einer solchen Desinfektionsmethode dringt das Desinfektionsmittel in den benachbarten Raum, was für das sich dort aufhaltende Personal unangenehm sein kann. Man führt daher die Desinfektion lieber auf eine andere Art und Weise aus. Dazu werden in der Nähe der Filterkästen 3 Sprühleitungen 21 angebracht (Fig. 1) und der angehobene Boden 8 ist, wie F i g. 5 zeigt, hohl.
Der Hohlraum 22 des Bodens 8 wird dann an ein Abluftgebläse (nicht gezeigt) angeschlossen, das mit der Atmosphäre in Verbindung steht. Zur Desinfektion wird dieses Gebläse eingeschaltet und das Desinfektionsmit-
s tel durch die Leitungen 21 in die betreffende Einheit I gesprüht, so daß es am Boden 8 abgesaugt werden kann. Um zu verhindern, daß infolge der Saugkraft dieses Gebläse die Seitenwand 5 abdichtend gegen den erhöhten Boden 8 gesaugt wird, ist dieser an den Kanten
in mit entsprechend der Fältelung der Wand gebildeten Haltebändern 23 versehen, wie in F- i g. 6 gezeigt. So bleibt für das Ansaugen von Luft ein genügender Durchlaß 24 frei. Kann das Sauggebläse nicht mit der Außenluft verbunden werden, können zusätzliche \ liter
π 25 (F i g. 5) vorgesehen werden. Alle Seitenwände 5 sind gleich ausgebildet. Derartige Einheiten 1 sind außerdem in solchen Größen hergestellt, daß sie im Notfall sofort an iprlpr hpliphiopn 1StPlIp 7iim HpUnipl um pin RpIl
herum, aufgestellt werden können. So ist es zum Beispiel auch möglich, zwei Einheiten 1 mit je einem Bett mittels einer Zwischeneinheit zu kuppeln, so daß diese letztere als Auswechseleinheit für beide Patienten dienen kann.
Ks ist ferner vorgesehen, zur Begrenzung der Durchbiegung nach außen an der Außenseite der Seitenwände 5 Stangen so hoch anzubringen, daß Perlenen, die ihre Arme in die Handschuhe gesteckt haben, sich gegen diese Stangen lehnen können. Außerdem verhindern diese Stangen, daß fallende Gegenstände oder dergleichen die Wände stark von
jn außen nach innen drücken.
Hierzu 2 Blatt Zeichnuneen

Claims (6)

Patentansprüche:
1. Vorrichtung zum Abtrennen eines staubfreien Raumes von einem Raum mit einer Vorrichtung zum Ansaugen von Luft und zum Führen dieser Luft zu Staubfiltern hin, um staubfreie Luft in den abgetrennten Raum einzubringen; welche Vorrichtung einen Rahmen umfaßt, der diese Vorrichtung zusammenhält und zugleich mit dem Fußboden dieses Raumes den abgeschlossenen Raum abgrenzt; welcher außerdem von einer von diesem Rahmen getragenen oberen Wand und Seitenwänden begrenzt wird, wobei mindestens eine dieser Seitenwände aus einer durchsichtigen Kunststoffolie besteht und die obere Wand des abgetrennten Raumes von der durchlöcherten Ausgangswand der Staubfilter oder einer Luftzuführkammer gebildet ist, und die am Rahmen aufgehängten Seiten wände sich an dkl Staubfilter oder an die Luftzuführkammer und die aufrechten Säulen des Rahmens im wesentlichen staubdicht anschließen und auf dem ganzen Umfang in einem geringen Abstand vom Fußboden enden, und zwar so, daß der im wesentlichen vertikale Luftstrom in dem abgetrennten Raum am Boden entlang entweicht und einen Staub abhaltenden Strom birdet, gekennzeichnet durch mit Handschuhen oder Beuteln verschlossene Arbeitsöffnungen (7) in den Seitenwänden (5) und einen angehobenen Boden (8), der bis in die N?he der Seitenwände (5) reicht.
2. Vorrichtung nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß der t,ngehob<;ne Boden (8) an der unteren Seite mit vin^r ringsherum laufenden Aussparung (10) versehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die faltbaren Seitenwände (5, 5') als Gleitvorhänge ausgebildet sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch an dem angehobenen Boden (8) befestigte Bänder (23) zum Anhalten der faltbaren Seitenwände (S, S'), wobei die Bänder (23) der Form der Falten der Vorhänge angepaßt sind.
5. Vorrichtung nach einem der Anspräche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der angehobene Boden (8) hohl ist und seine Aushöhlung mit einem Abluftgebläse verbunden ist, das mit einem Filter ausrüstbar ist, wobei der Umfang dieses Bodens (8) mit Einlaßöffnungen versehen ist.
6. Vorrichtung nach den einem der Ansprüche I bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß außerhalb der faltbaren Seilenwände (5) gestellfeste Stangen in entsprechender Höhe als Stützstangen für die Bedienungspersonen angeordnet sind.
DE2122108A 1970-05-06 1971-05-05 Vorrichtung zum Abtrennen eines staubfreien Raumes von einem Raum Expired DE2122108C3 (de)

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CA (1) CA934211A (de)
DE (1) DE2122108C3 (de)
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