DE69618621T2 - Decklage aus vliesstoff und perforierter folie - Google Patents
Decklage aus vliesstoff und perforierter folieInfo
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Description
- Diese Erfindung betrifft Deckblätter für absorbierende Artikel, wie Windeln, Inkontinenzartikel, Hygienevorlagen und dergleichen. Insbesondere betrifft diese Erfindung ein Deckblatt für absorbierende Artikel, welches ein Faservlies und eine mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie umfaßt. Diese Erfindung betrifft weiters Verfahren zum Laminieren mehrerer Schichten, wobei mindestens eine der Schichten thermoplastische Folie oder Bahn oder Faservlies oder dergleichen ist.
- Jegliche Art und Vielfalt absorbierender Artikel, welche zur Absorption von Körperfluiden konfiguriert sind, sind allgemein bekannt. Gegenwärtige Arten von absorbierenden Artikeln inkludieren Windeln, Inkontinenzartikel und Hygienevorlagen.
- Ein Hauptproblem bei der Verwendung, welches bei bekannten absorbierenden Artikeln angetroffen wird, ist das Auslaufen von Ausscheidungsprodukten, was Kleidungsgegenstände, welche den absorbierenden Artikel berühren, wie zum Beispiel Hosen, Hemden und Bettzeug, verunreinigt. Das Ausmaß an Auslaufen, welches von dem Träger erfahren wird, kann durch Verbessern der Geschwindigkeit, mit welcher die Flüssigkeit in den absorbierenden Kern eintritt, reduziert werden. Demnach wird ein absorbierender Artikel, bei welchem die Flüssigkeit rasch das Deckblatt penetriert und im absorbierenden Kern gehalten wird, weniger Auslaufen durchmachen als ein absorbierender Artikel, bei welchem Flüssigkeit imstande ist, über das Deckblatt abzulaufen, bevor sie in den absorbierenden Kern penetriert. Ein Reduzieren des Ablaufens reduziert daher die Menge an Auslaufen, welche bei dem absorbierenden Artikel durchgemacht wird.
- Ein weiteres In-Gebrauch-Problem, welches mit absorbierenden Artikeln verbunden ist, ist die Trockenheit der hautberührenden Oberfläche. Allgemein ist der absorbierende Artikel umso angenehmer, je trockener die hautberührende Oberfläche ist. Es hat verschiedene Patente gegeben, welche auf das Reduzieren der Oberflächenfeuchtigkeit in wegwerfbaren Windelstrukturen gerichtet waren. Das US-Patent 3.945,386, ausgegeben an Anczurowski am 23. März 1976, und die US- Patente 3,965.906 und 3,994.299, ausgegeben an Karami am 29. Juni 1976 bzw. 30. November 1976, lehren Windelstrukturen, welche eine perforierte thermoplastische Folie aufweisen, welche zwischen das Deckblatt und den absorbierenden Kern dazwischengelegt ist. Das an Aziz am 13. April 1982 ausgegebene US-Patent 4,324.247 beschreibt einen Versuch, welcher sowohl auf das Reduzieren von Ablaufen als auch Reduzieren der Oberflächennässe von absorbierenden Artikeln gerichtet ist. Die WO 93/09741, veröffentlicht am 27. Mai 1993, beschreibt ein laminiertes Deckblatt, welches ein Faservlies und eine mit Öffnungen versehene Folie umfaßt, welches mit einem Oberflächenveredelungsmittel behandelt worden ist, um die Gesamtdurchlässigkeit des Deckblatts zu erhöhen.
- Das US-Patent 3,530.023, ausgegeben an Schutte et al. am 22. September 1970, beschreibt "Laminiertes Blattmaterial und Verfahren zum Herstellen derartigen Materials". Wie geoffenbart umfaßt derartiges Material mindestens zwei aneinanderliegende Schichten von Blattmaterial aus Fasern auf Zellulosebasis und einer Schichte aus thermoplastischem Material, welche Schichten an einer Vielzahl von Bindungszonen durch Hitze und Druck ohne die Beigabe von irgendeinem klebenden Material aneinander fixiert sind. Dieses Patent stellt fest, daß derartiges Binden durch Vorwärtsbewegen der Schichten durch einen Walzenspalt zwischen zwei Walzen erzielt werden kann, welche Walzen angeordnet sind, um eine feststehende spezielle Beziehung in Bezug aufeinander aufrechtzuerhalten. Wie weiters geoffenbart ist, kann eine der Walzen mit einer glatten Oberfläche versehen sein, wobei die andere voneinander beabstandete Vorsprünge aufweist, welche sich von deren zylindrischer Oberfläche nach außen erstrecken, oder beide Walzen können derartige Vorsprünge aufweisen.
- Das US-Patent 4,035.219, ausgegeben an Cumbers am 12. Juli 1977, beschreibt eine Faservliesstruktur, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Erzeugen von Faservlies. In dieser Vorrichtung, wie sie geoffenbart ist, wird ein thermoplastisches Faservlies durch Extrudieren des Thermoplasts von einer Spinndüse; und darauffolgendes Durchführen der Filamentmasse durch Bindungsvorrichtungen gebildet. In der Bindungsvorrichtung ist ein Bindungsbauteil, wie zum Beispiel eine Walze, beigestellt, welcher Vorkragungen an ihm aufweist; der Bindungsbauteil wird auf eine Temperatur unterhalb des Erweichungspunktes des zu bindenden Thermoplasts erhitzt und der Bindungsbauteil wird Druck-vorbelastet gegen einen Stützbauteil, wie zum Beispiel eine Walze; und das zu bindende Material wird dazwischen durchgeführt. Beispielsweise durch den Walzenspalt zwischen einem Paar von Druckvorbelasteten Quetschwalzen: einer erhitzten Musterwalze mit Vorsprüngen; und einer Stützwalze. Vom Binden wird gesagt, daß es zufolge der Arbeit bewirkt wird, welche durch die druckbeaufschlagten erhitzten Vorkragungen erzeugt wird, um das Material zu komprimieren.
- Das US-Patent 4,8.984, ausgegeben an Ball et al. am 8. August 1989, und das US-Patent 4,919.738, ausgegeben an Ball et al. am 24. April 1990, beschreiben "Dynamisch mechanische Bindungsverfahren und Vorrichtung". Das geoffenbarte Verfahren und die geoffenbarte Vorrichtung zum dynamischen mechanischen Aneinanderbinden einer Mehrzahl von dünnen Schichten, wobei mindestens eine davon thermoplastisches Material, zum Beispiel Polyethylen, umfaßt. In einem Aspekt der Erfindung, welcher besonders nützlich ist bei mittleren und höheren Liniengeschwindigkeiten - vorzugsweise für Liniengeschwindigkeiten von etwa 300 Fuß oder mehr pro Minute und bevorzugter für Liniengeschwindigkeiten von etwa 450 Fuß oder mehr pro Minute - können die Walzenspalt-definierenden Bauteile mit gleichen Oberflächengeschwindigkeiten betrieben werden. Die Bauteile können gegeneinander druckbeaufschlagt werden, um eine vorher festgelegte Musterelement-psi-Belastung beizustellen.
- Die EP-A-596.532 offenbart ein folienlaminiertes Material und ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Herstellen desselben. Das Laminat. umfaßt eine Folie und ein Faservliesmaterial, wobei beide Polypropylen umfassen. Jedoch umfaßt die bevorzugte Folie 62 Prozent Polypropylen ungeachtet der Nachteile, welche mit derartig hohem Polypropylengehalt, wie nachstehend erläutert ist, verbunden sind.
- Während laminierte Blätter nach dem Stand der Technik, laminierende Vorrichtungen und Verfahren zum Aneinanderlaminieren von Blättern nach dem Stand der Technik einige der Probleme des Erzielens derartiger Lamination angesprochen haben, haben sie nicht die Probleme in dem Ausmaß oder in der Weise der vorliegenden Erfindung angesprochen.
- Diese Erfindung betrifft Deckblätter für absorbierende Artikel wie Windeln, Inkontinenzartikel, Hygienevorlagen und dergleichen. Insbesondere betrifft diese Erfindung ein Deckblatt für absorbierende Artikel, welches ein Faservlies und eine mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie umfaßt. Diese Erfindung betrifft weiters Verfahren zum Laminieren mehrerer Schichten, wobei mindestens eine davon eine thermoplastische Folie oder Bahn oder Faservlies oder dergleichen ist.
- Ein Deckblatt für einen absorbierenden Artikel ist geoffenbart. Das Deckblatt umfaßt mindestens ein Faservlies und eine mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie mit Fläche-an-Fläche-Beziehung, welche durch zumindest Aufbringen von Druck verbunden sind. Das Faservlies umfaßt mindestens Polypropylen. Die mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie umfaßt von mehr als 0% bis weniger als etwa 30% Polypropylen und von mehr als etwa 70% bis weniger als 100% Polyethylen.
- Ein Verfahren zum Aneinanderbinden mehrerer Schichten mit Fläche-an- Fläche-Beziehung ist geoffenbart. Das Verfahren umfaßt: Vorwärtsbewegen von Schichten, welche ein Faservlies und eine mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie umfassen, wobei das Faservlies mindestens Polypropylen umfaßt und die mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie von mehr als 0% bis weniger als etwa 30% Polypropylen und von mehr als etwa 70% bis weniger als 100% Polyethylen aufweist, bei einer vorher festgelegten Geschwindigkeit durch einen druckbeaufschlagten Walzenspalt zwischen einem gemusterten Walzenspalt-definierenden Bauteil mit Musterelement-Segmenten und einem Walzenspalt-definierenden Amboßbauteil; Beaufschlagen der genannten Walzenspalt-definierenden Bauteile gegeneinander mit einer vorher festgelegten Last.
- Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht eines absorbierenden Artikels, welcher ein Deckblatt der vorliegenden Erfindung verwendet.
- Fig. 2 ist eine Querschnittsansicht, vorgenommen entlang der Linie II-II von Fig. 1.
- Fig. 3 ist eine Randansicht einer mit Öffnungen versehenen thermoplastischen Folie, welche einen Teil eines Deckblatts der vorliegenden Erfindung umfaßt.
- Fig. 4 ist eine Randansicht eines Ausführungsbeispiels eines komplett zusammengesetzten Deckblatts.
- Fig. 5 ist eine einigermaßen schematische fragmentarische Seitenaufrißansicht eines Vorrichtungsausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
- Fig. 6 ist eine perspektivische Ansicht eines gemusterten Zylinders einer in Fig. 5 gezeigten Bindevorrichtung.
- Fig. 7 ist eine fragmentarische Ansicht in vergrößertem Maßstab, mit dem Blick einwärts gegen ein Musterelement, welches an einer zylindrischen Oberfläche eines in Fig. 6 gezeigten gemustertem Zylinders angeordnet ist.
- Fig. 8 ist eine fragmentarische Querschnittsansicht, vorgenommen entlang der Linie VIII-VIII von Fig. 7.
- Fig. 9 ist eine fragmentarische Draufsicht, in einem vergrößerten Maßstab, auf zwei Schichten, welche durch die Verwendung der vorliegenden Erfindung aneinandergebunden sind.
- Diese Erfindung betrifft Deckblätter für absorbierende Artikel wie Windeln, Inkontinenzartikel, Hygienevorlagen und dergleichen. Insbesondere betrifft diese Erfindung ein Deckblatt für absorbierende Artikel, welches ein Faservließ und eine mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie umfaßt. Diese Erfindung betrifft weiters Verfahren zum Laminieren mehrerer Schichten, wobei mindestens eine davon eine thermoplastische Folie oder Bahn oder ein Faservlies oder dergleichen ist.
- Der Ausdruck "absorbierender Artikel", wenn er hierin verwendet wird, bezieht sich auf Artikel, welche Körperexsudate absorbieren und enthalten. Insbesondere bezieht sich der Ausdruck auf Artikel, welche gegen oder in Nachbarschaft des Körpers des Trägers angeordnet sind, um die verschiedenen vom Körper ausgeschiedenen Exsudate zu absorbieren und zu halten. Der Ausdruck "absorbierender Artikel" ist gedacht, um Windeln, Inkontinenzartikel, Hygienevorlagen, Slipeinlagen und andere Artikel, welche zur Absorption von Körperexsudaten verwendet werden, zu inkludieren. Der Ausdruck "wegwerfbar" bezieht sich auf Artikel, welche gedacht sind, um nach einem einzigen Gebrauch entsorgt und um vorzugsweise rezykliert, kompostiert oder sonstigen Art in einer vorzugsweise rezyklierten, kompostierten oder sonst umweltverträglichen Art entsorgt zu werden. (Das heißt, sie sind nicht gedacht, um gewaschen zu werden oder sonst wiederhergestellt oder als ein absorbierender Artikel wiederverwendet zu werden.)
- Der Ausdruck "Windel" bezieht sich auf ein Kleidungsstück, welches allgemein von Säuglingen und inkontinenten Personen getragen wird, welches zwischen den Beinen hochgezogen und um die Taille des Trägers fixiert wird. Geeignete Windeln, welche mit dem hierin beschriebenen Deckblatt versehen werden können, sind im US-Patent Re. 26.152, ausgegeben an Duncan et al. am 31. Jänner 1967; im US-Patent 3,860.003, ausgegeben an Buell am 14. Jänner 1965; im US-Patent 4,610.678, ausgegeben an Weisman et al. am 9. September 1986; im US-Patent 4,673.402, ausgegeben an Weisman et al. am 16. Juni 1987; im US-Patent 4.695.278, ausgegeben an Lawson am 22. September 1987; im US- Patent 4,704.115, ausgegeben an Buell am 3. November 1987; im US-Patent 4,834.735, ausgegeben an Alemany et al. am 30. Mai 1989; im US-Patent 4,888.231, ausgegeben an Angstadt am 19. Dezember 1989; und im US-Patent 4,909.803, ausgegeben an Aziz et al. im März 1990, geoffenbart.
- Der Ausdruck "Inkontinenzartikel" bezieht sich auf Kissen, Unterwäsche (Kissen, welche an der richtigen Stelle durch ein Suspensionssystem von der gleichen Art wie ein Gürtel oder dergleichen gehalten sind), Einsätze für absorbierende Artikel, Kapazitätsvergrößerer für absorbierende Artikel, Einlagen, Bettkissen und dergleichen, ungeachtet dessen, ob sie von Erwachsenen oder anderen inkontinenten Personen getragen werden. Geeignete Inkontinenzartikel, welche mit dem hierin beschriebenen Deckblatt versehen werden können, sind im US-Patent 4,253.461, ausgegeben an Strickland et al. am 3. März 1981; in den US- Patenten 4,597.760 und 4,597.761, ausgegeben an Buell; im zuvor erwähnten US- Patent 4,704.115; im US-Patent 4,909.802, ausgegeben an Ahr et al.; im US-Patent 4,964.860, ausgegeben an Gipson et al. am 23. Oktober 1990; und in den US- Patentanmeldungen Serien-Nr. 07/637.090 und 07/637.571, welche von Noel et al. bzw. Feist et al. am 3. Jänner 1991 angemeldet wurden, geoffenbart.
- Der Ausdruck "Hygienevorlage" bezieht sich auf einen Artikel, welcher von Frauen anliegend an den Schambereich getragen wird, welcher gedacht - ist, die verschiedenen Exsudate, welche vom Körper ausgeschieden worden sind (z. B. Blut, Menses und Urin), zu absorbieren und zu halten. Geeignete Hygienevorlagen, welche mit dem hierin beschriebenen Deckblatt versehen werden können, sind im US-Patent 4,285.343, ausgegeben am 25. August 1981 an McNair; in den US- Patenten 4,589.876 und 4,687.478, ausgegeben am 20. Mai 1986 bzw. 18. August 1987 an Van Tilburg; in den US-Patenten 4,917.697 und 5,007.906, ausgegeben an Osborn et al. am 17. April 1990 bzw. 16. April 1991; und in den US-Patenten 4,950.264 und 5,009.653, ausgegeben am 21. August 1990 bzw. 23. April 1991 an Osborn; und in der US-Patentanmeldung Serien-Nr. 07/605.583, angemeldet am 29. Oktober 1990 namens von Visscher et al., geoffenbart.
- Der Ausdruck "Slipeinlage" bezieht sich auf absorbierende Artikel, welche weniger massig sind als Hygienevorlagen, welche allgemein von Frauen zwischen ihren Menstruationsperioden getragen werden. Geeignete Slipeinlagen, welche mit dem hierin beschriebenen Deckblatt versehen werden können, sind im US-Patent 4,738.676 mit dem Titel "Slipeinlage", ausgegeben an Osborn am 19. April 1988, geoffenbart.
- Fig. 1 zeigt einen vereinfachten absorbierenden Artikel 10, welcher eine Windel darstellen könnte, bevor sie an einem Träger angelegt wird. Es sollte jedoch verstanden werden, daß die vorliegende Erfindung nicht auf die bestimmte Art oder Konfiguration des in den Zeichnungen gezeigten absorbierenden Artikels beschränkt ist. Wie in Fig. 2 gezeigt, umfaßt ein derartiger absorbierender Artikel 10 grundsätzlich ein Deckblatt 12, ein Rückenblatt 14 und einen absorbierenden Kern 16. Der absorbierende Artikel umfaßt weiters Befestigungsmittel 11 zum Fixieren der Rückseite und der Vorderseite des absorbierenden Artikels 10. Sperrbeinbündchen 13 sind am Deckblatt 12 vorgesehen, um Körperexsudate am Auslaufen zu hindern. Mittel 15, damit die Sperrbeinbündchen 13 aufstehen, wie zum Beispiel Gummi, können am Rand der Bündchen 13 beigestellt sein. Das Deckblatt 12 umfaßt zwei Schichten, welche ein Faservlies 24 und eine dreidimensionale mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie 26 sind. In Fig. 1 ist ein Teil des Deckblatts 24 entfernt, um die drei-dimensionale mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie 26 und den absorbierenden Kern 16 zu zeigen.
- Der absorbierende Artikel 10 weist zwei Oberflächen; eine dem Körper zugewandte Oberfläche (oder "Körper-Oberfläche") 10a und eine der Kleidung zugewandte Oberfläche (oder "Kleidungsstück-Oberfläche") 10b auf. Die Körper- Oberfläche 10a ist gedacht, um anliegend an den Körper des Trägers getragen zu werden. Die Kleidungsstück-Oberfläche 10b des absorbierenden Artikels 10 (in Fig. 2 gezeigt) befindet sich an der gegenüberliegenden Seite und ist gedacht, um anliegend an die Unterwäsche des Trägers oder Kleidung plaziert zu werden, wenn der absorbierende Artikel 10 getragen wird.
- Der absorbierende Artikel 10 weist zwei Mittellinien, eine Längsmittellinie L und eine Quermittellinie T, auf. Die Ausdrücke "längs" und "quer" oder "seitlich" (die zwei letztgenannten sind austauschbar) sind im US-Patent 5,007.906, ausgegeben an Osborn III et al., definiert und sind auf den hierin beschriebenen absorbierenden Artikel 10 anwendbar. Fig. 1 zeigt den hierin beschriebenen absorbierenden Artikel. Fig. 1 zeigt, daß der absorbierende Artikel 10 zwei voneinander beabstandete Längsränder 18 und zwei voneinander beabstandete Quer- oder Stirnränder (oder "Enden") 20 aufweist, welche zusammen die Peripherie 22 des absorbierenden Artikels 10 bilden. Die einzelnen Bestandteile des absorbierenden Artikels 10 werden nun detaillierter betrachtet werden.
- Das Deckblatt 12 ist biegsam, weich im Anfühlen und für die Haut des Trägers nicht reizend. Weiters ist das Deckblatt 12 flüssigkeitsdurchlässig, wobei es Flüssigkeiten erlaubt, rasch durch seine Dicke zu penetrieren. Das Deckblatt 12 weist eine dem Körper zugewandte Seite oder Fläche 12a und eine der Kleidung zugewandte Seite oder Fläche 12b auf. (Ein ähnliches Nummerierungssystem wird für die anderen Bestandteile der Windel 10 verwendet werden. Das heißt, die Seite des Bestandteils, welche dem Körper des Trägers zugewandt ist, wird durch die Ziffer des Bestandteils und einen Referenzbuchstaben "a" bzw. die Seite, welche der Unterwäsche des Trägers zugewandt ist, durch die Ziffer des Bestandteils und den Buchstaben "b" bezeichnet werden.)
- Das Deckblatt 12 umfaßt zwei Bestandteile, ein Faservliesmaterial, vorzugsweise in der Form von Textilmaterial 24, und die drei-dimensionale mit Öffnungen versehene thermoplatische Folie 26. Das Faservlies 24 hat die gleiche Gestalt wie das Rückenblatt 14. Die mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie 26 ist viereckig und relativ kleiner als das Faservlies 24. Die mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie 26 hat ihre Lage an der Mitte von sowohl der Längsrichtung als auch der Querrichtung. Mit anderen Worten bedeckt die mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie 26 allgemein den Bereich, wo die Körperexsudate kommen. Die mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie 26 kann sich zwischen den beiden Stirnrändern 18 erstrecken oder kann jede Größe aufweisen. Das Faservlies 24 und die mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie 26 sind an vielen diskreten Punkten 21 durch Aufbringen von Druck und/oder Hitze miteinander verbunden. Im in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Faservlies 24 positioniert, um einem Körper des Trägers gegenüberzuliegen, und die mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie 26 ist positioniert, um dem absorbierenden Kern 16 gegenüberzuliegen. Die Bestandteile des Deckblatts 12 werden nachstehend detaillierter überprüft.
- Die Faservlies 24 kann jedes Faservliestextilmaterial sein, welches für Flüssigkeiten durchlässig ist. Ein geeignetes Faservlies 24 kann aus einem breiten Bereich von Materialien hergestellt sein. Das Faservlies 24 umfaßt vorzugsweise mindestens Polypropylen. Das Faservlies 24 kann aus einer Mischung von Polypropylen und Fasern aus einer Gruppe bestehend aus Polypropylen, Polyester, Polyethylen, Polyvinylalkohol, Stärke-basierenden Harzen, Polyurethanen, Zellulose und Zelluloseestern hergestellt sein. Vorzugsweise ist das Faservlies 24 aus einer Mischung von mehr als etwa 25% bis weniger als oder gleich 100% Polypropylen und von mehr oder gleich 0% bis weniger als etwa 75% Polyethylen hergestellt. Bevorzugter ist das Faservlies 24 aus einer Mischung von mehr als etwa 50% bis weniger als oder gleich 100% Polypropylen und von mehr als oder gleich 0% bis weniger als etwa 50% Polyethylen hergestellt.
- Selbstverständlich gibt es eine Anzahl von Herstellungstechniken, welche genutzt werden können, um das Faservlies 24 zu erzeugen. Beispielsweise kann das Faservlies 24 harzgebunden, vernadelt, Spinnvlies, gekrempelt sein, wobei das letztere thermisch gebundene, Durchluft-gebundene und Spinnspitzen- Textilmaterialien inkludiert. Ein bevorzugtes Faservlies 24 ist ein thermisch gebundenes Textilmaterial.
- Das Faservlies 24 sollte leicht an Gewicht sein mit einem Gewicht von etwa 1 bis etwa 40 g/m², vorzugsweise von etwa 1 bis etwa 23 g/m². Für ein Ausführungsbeispiel weist das Faservlies 24 ein Flächengewicht im Bereich von etwa 15 bis etwa 22 Gramm pro Quadratyard (etwa 18 bis etwa 26 g/m²) und eine Abgreifhöhe C, wie in Fig. 4 gezeigt ist, von etwa 5 bis etwa 15 mil (etwa 0,13 bis etwa 0,38 mm) auf, wenn es unter einer Last von etwa 200 Pascal gemessen wird. Ein derartiges Faservlies 24 ist weiters gekennzeichnet durch eine Mindestnaß- oder -trockenreißfestigkeit von mindestens etwa 400 Gramm pro Zentimeter in der Längs- oder Maschinenrichtung und mindestens etwa 55 Gramm pro Zentimeter in der Richtung quer zur Maschine.
- Die dreidimensionale mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie 26 ist vorzugsweise zwischen dem Faservlies 24 und dem absorbierenden Kern 16 angeordnet. Wie in Fig. 3 gezeigt ist die mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie 26 vorzugsweise eine dreidimensionale Struktur, welche zum vorübergehenden Halten von Körperexsudaten, wie zum Beispiel Körperflüssigkeiten, imstande ist, bevor Körperflüssigkeiten vom absorbierenden Kern 16 absorbiert werden. Die mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie 26 weist eine Mehrzahl von spitz zulaufenden Kapillaren 40 auf, wobei jede davon eine Basisöffnung 38 und eine Scheitelöffnung 42 aufweist. Die Scheitelöffnungen 42 sind vorzugsweise in innigem Kontakt mit dem absorbierenden Kern 16.
- Die dreidimensionale mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie 26 ist aus einem flüssigkeitsundurchlässigen vorzugsweise thermoplastischen Material hergestellt. Ein geeignetes Material umfaßt eine Polyethylenfolie mit geringer Dichte mit einer Dicke von 0,001 bis 0,002 Inch (0,0020 bis 0,0051 cm). Das thermoplastische Material zur Verwendung bei der Herstellung der mit Öffnungen versehenen thermoplastischen Folie 26 umfaßt vorzugsweise von mehr als 0% bis weniger als etwa 30% Polypropylen und von mehr als etwa 70% bis weniger als 100% Polyethylen. Bevorzugter umfaßt die mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie 26 von mehr als 0% bis weniger als etwa 20% Polypropylen und von mehr als etwa 80% bis weniger als 100% Polyethylen. Das thermoplastische Material, welches in der vorliegenden Erfindung verwendet wird, weist vorzugsweise eine Dichte im Bereich von etwa 0,90 g/cm³ bis etwa 1,20 g/cm³ auf, wobei der bevorzugtere Bereich von Dichten von etwa 0,91 g/cm³ bis etwa 0,99 g/cm³ ist. Der allgemeine Bereich für die Schmelzindizes für derartiges Material ist vorzugsweise von etwa 2 bis etwa 100, wobei der bevorzugte Bereich von etwa 4 bis etwa 25 ist.
- Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das dreidimensionale thermoplastische Material mit einer Mehrzahl von spitz zulaufenden Kapillaren in einer Weise, Größe, Konfiguration und Ausrichtung versehen, wie es im US-Patent 3,939.135, ausgegeben am 30. Dezember 1975 an Thompson, erläutert ist. Andere geeignete mit Öffnungen versehene plastische Folien sind im US-Patent 4,324.426, ausgegeben am 13. April 1982 an Mullane et al., im US-Patent 4,342.314, ausgegeben am 3. August 1982 an Radel et al., und im US-Patent 4,463.045, ausgegeben am 31. Juli 1984 an Ahr et al., geoffenbart.
- Das Faservlies 24 und die mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie 26 können zu einer Fläche-an-Fläche-Beziehung angeordnet werden. Die zwei Bestandteile können fixiert werden. Die zwei Bestandteile können durch viele verschiedene Methoden (oder Fixierungsmittel) oder Kombinationen von Methoden aneinander fixiert werden. Geeignete Methoden zum Fixieren der zwei Bestandteile inkludieren, sind aber nicht darauf beschränkt, Klebstoffe, Verschmelzen einschließlich Hitzebindung und/oder Druckbindung, Ultraschall- und dynamisch mechanische Bindung. Ein bevorzugtes Verfahren ist hierin nachstehend beschrieben.
- Der absorbierende Kern 16 ist zwischen dem Deckblatt 12 und dem Rückenblatt 14 positioniert. Der absorbierende Kern 16 stellt das Mittel zum Absorbieren von Körperexsudaten zur Verfügung. Der absorbierende Kern 16 muß nicht eine Absorptionskapazität viel größer als die Gesamtmenge der Exsudate, welche absorbiert werden sollen, aufweisen. Der absorbierende Kern 16 ist allgemein komprimierbar, verformbar und für die Haut des Trägers nicht reizend. Er kann jedes Material umfassen, welches in der Fachwelt für einen derartigen Zweck verwendet wird. Beispiele inkludieren zerfaserten Zellstoff, welcher allgemein als Luftfilz bezeichnet ist, gekreppte Zellulosewattierung, vernetzte Zellulosefasern, absorbierende Schaumstoffe, absorbierende Schwämme, synthetische Stapelfasern, polymere Fasern, hydrogelbildende gelierende Polymer- Mittel, Torfmoos, Kombinationen der vorhergehenden und jedes äquivalente Material oder Kombinationen von Materialien.
- Geeignete vernetzte Zellulosefasern sind im US-Patent 4,888.093, ausgegeben am 13. Dezember 1989 an Cook et al.; im US-Patent 4,822.543, ausgegeben am 18. April 1989 an Dean et al.; im US-Patent 4,889.595, ausgegeben am 26. Dezember 1989 an Schoggen et al.; im US-Patent 4,889.596, ausgegeben am 26. Dezember 1989 an Schoggen et al.; im US-Patent 4,898.642, ausgegeben am 6. Februar 1990 an Moore et al.; und im US-Patent 4,935.022, ausgegeben am 19. Juni 1990 an Lash et al., beschrieben.
- Die Charakteristika des absorbierenden Kerns 16 für bestimmte Arten von absorbierenden Artikeln sind detaillierter in den Patenten und Dokumenten, welche durch Referenz hierin aufgenommen sind, und in den Patenten und anderen Dokumenten, welche durch Referenz in jenen Dokumenten aufgenommen sind, beschrieben; die Offenbarungen davon werden alle durch Bezugnahme hierin aufgenommen. Andere geeignete Anordnungen von absorbierendem Kern sind in den US-Patenten 4,988.344 und 4,988.345 und in der Europäischen Patentanmeldung, Publikationsnummer 0 198 683, veröffentlicht am 22. Oktober 1986 namens von Duenk et al., beschrieben, welche ebenso durch Referenz hierin aufgenommen sind. Der absorbierende Artikel 10 könnte ebenso beliebige zusätzliche Schichten oder andere Bestandteile, wie sie in den hierin durch Bezugnahme aufgenommenen Patenten beschrieben sind, inkludieren. Beispielsweise kann der absorbierende Artikel 10 eine Erfassungsschichte oder einen Flecken aus vernetzten Zellulosefasern, welcher zwischen dem Deckblatt 12 und dem absorbierenden Ken 16 positioniert ist, umfassen.
- Das Rückenblatt 14 ist für Flüssigkeiten undurchlässig und ist vorzugsweise aus einer dünnen Kunststofffolie hergestellt, obwohl andere flexible flüssigkeitsundurchlässige Materialien ebenso verwendet werden können. Das Rückenblatt 14 hindert Flüssigkeit, welche im absorbierenden Kern 16 enthalten ist, am Benetzen von Gegenständen, welche den absorbierenden Artikel 10 berühren. Polyethylenfolien mit einer Dicke von etwa 0,001 bis etwa 0,002 Inch (0,0025 bis 0,0051 cm) sind mit zufriedenstellenden Resultaten für das Rückenblatt 14 verwendet worden. Wenn hierin verwendet bezieht sich der Ausdruck "flexibel" auf Materialien, welche biegsam sind und welche sich leicht an die allgemeine Gestalt und Konturen des menschlichen Körpers anpassen werden.
- Das Rückenblatt 14 ist auf der der Kleidung zugewandten Seite 16b des absorbierenden Kerns 16 aufgelegt und erstreckt sich vorzugsweise über die Ränder desselben hinaus. Das Deckblatt 12 ist über die dem Körper zugewandte Seite 16a des absorbierenden Kerns 16 aufgelegt und kann sich ebenso über die Ränder des Kerns 16 hinaus erstrecken. Der absorbierende Kern 16 ist daher zwischen dem Deckblatt 12 und dem Rückenblatt 14 positioniert. Das Deckblatt 12 und das Rückenblatt 14 sind so rund um ihre Peripherien miteinander verbunden. Das Deckblatt 12 und das Rückenblatt 14 können auf jede geeignete Weise, wie zum Beispiel durch die Verwendung von Klebstoffen, Kräuselung, Hitzesiegelung oder Ultraschallbindung, verbunden sein. Eine detailliertere Beschreibung, wie das Deckblatt 12, das Rückenblatt 14 und der absorbierende Kern 16 für bestimmte Arten von absorbierenden Artikeln zusammengefügt sein können, ist in den hierin durch Bezugnahme aufgenommenen Dokumenten beigestellt.
- Ein geeignetes Verfahren zum Herstellen des Deckblatts 12 ist in Fig. 5 gezeigt. In Fig. 5 ist eine einigermaßen schematische fragmentarische Seitenaufrißansicht einer dynamisch-mechanischen Bindungsvorrichtung 100, welche ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist, gezeigt. Die Vorrichtung 100 umfaßt einen gemusterten Zylinder 122, einen Amboßzylinder 124, einen Klingenzylinder 123, Mittel 126 zum einstellbaren Beaufschlagen der Zylinder 122 und 124 gegeneinander mit einem vorherbestimmten Druck innerhalb eines festgelegten Bereichs von Drücken, Mittel 128 zum Rotieren der Zylinder 122 und 124 bei kontrollierter Geschwindigkeit, um eine festgelegte Oberflächengeschwindigkeit beizustellen, Temperaturkontrollmittel 130a und 130b zum Erhitzen der Zylinder 122 und 124, um daran eine vorher festgelegte Oberflächentemperatur beizustellen, und Walzen 131 bis 137. Eine Faservliesbahn 141, eine mit Öffnungen versehene thermoplastische Folienbahn 142 und ein Laminat 145, welches aus den verbundenen beiden Bahnen 141 und 142 besteht, sind ebenso in Fig. 5 gezeigt.
- Wegen der Klarheit der vorliegenden Erfindung sind weder die stromaufwärtigen Enden oder Quellen der Faservliesbahn 141 und der mit Öffnungen versehenen thermoplastischen Folienbahn 142 noch die stromabwärtige Destination oder Verwendung der dünnen Schichten 145 gezeigt. Beispielsweise jedoch ist es allgemein bekannt, eine Bahn aus thermoplastischen Folien und Papier oder eine andere Bahn in Rollenform beizustellen; und stromaufwärtige Abroll- und Spleißmittel vorzusehen, um ein Vorwärtsbewegen kontinuierlicher Längen einer derartigen Bahn durch Laminierungsmittel und/oder Konverter zu ermöglichen, um Produkte, welche laminierte und/oder andere Bahnelemente umfassen, bei kontrollierten Geschwindigkeiten und unter einer kontrollierten Zugspannung herzustellen.
- In Parenthese ist zur Einfachheit und Klarheit der Erfindung die Vorrichtung 100 hierin beschrieben, wie sie die Zylinder 122 und 124 umfaßt. Jedoch sind die Zylinder nur exemplarische Walzenspalt-definierende Bauteile, wie hierin zuvor festgestellt worden ist. Dementsprechend ist es nicht gedacht, um dadurch die Erfindung auf Vorrichtungen, welche Zylinder per se umfassen, zu beschränken. In der gleichen Absicht ist die Verwendung des Ausdrucks Musterelement nicht gedacht, um die Erfindung auf Bindungsmuster, welche aus lediglich diskreten beabstandeten Musterelementen bestehen, zum Ausschluß von anderen Mustern: z. B. vernetzten Mustern oder Mustern, welche kontinuierliche oder längliche Bindungslinien umfassen, zu beschränken.
- Kurz gesagt ermöglicht die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die Vorrichtung 100 in Fig. 5 ein Aneinander-Thermolaminieren bestimmter dünner Schichten, vorausgesetzt, die Faservliesbahn umfaßt mindestens Polyproyplen, welches ausreichend thermoplastisches Material aufweist, welches geeignet ist, um an die mit Öffnungen versehene thermoplastische Bahn, welche von mehr als 0% bis weniger als 30% Polypropylen und von mehr als etwa 70% bis weniger als 100% Polyethylen umfaßt, thermogebunden zu werden, indem die Bahnen miteinander durch einen Druckvorbelasteten Walzenspalt zwischen einem gemusterten Zylinder und einem Amboßzylinder vorwärtsbewegt werden, welche Zylinder eine festgelegte Oberflächengeschwindigkeit aufweisen. Ein derartiges Laminieren kann bei wesentlich geringerem Walzenspalt-beaufschlagenden Druck (d. h., wesentlich geringere Pfund-Quadratinch-Belastungen an den Musterelementen des gemusterten Zylinders) bewirkt werden, mit hoher Bindungsfestigkeit zwischen beiden Bahnen, weil beide Bahnen die gleiche chemische Komponente Polypropylen umfassen. Gerichteterweise, je größer das Verhältnis von Polypropylen in der mit Öffnungen versehenen thermoplastischen Bahn ist, umso geringer ist der erforderliche Walzenspalt-vorbelastende Druck und umso höher ist die Bindungsfestigkeit zwischen beiden Bahnen, Jedoch kann ein zu großes Verhältnis von Polypropylen in der mit Öffnungen versehenen thermoplastischen Bahn dazu führen, daß das Herstellungsverfahren für die mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie schwierig gemacht wird, beispielsweise im Verfahren unter Verwendung von Hitze und Vakuum, wie beispielsweise im US-Patent 4,601.868, ausgegeben am 22. Juli 1896 an Radel et al., festgestellt worden ist. Der Erweichungspunkt, welcher das Material weich macht und geringer ist als der Schmelzpunkt von Polyethylen, ist geringer als jener von Polypropylen und Polyethylen ist weicher als Polypropylen. Daher gestattet das höhere Polyethylenverhältnis in der mit Öffnungen versehenen thermoplastischen Folie, eine geringe Temperatur und geringes Vakuum im Verfahren unter Verwendung von Hitze und Vakuum zu verwenden. Daher ist ein Verhältnis von mehr als 0% bis weniger als etwa 30% Polypropylen in der mit Öffnungen versehenen thermoplastischen Folie bevorzugt, um genug Bindungsfestigkeit und einfaches Herstellungsverfahren der mit Öffnungen versehenen thermoplastischen Folie zu erzielen. Es gestattet ebenso, Herstellungsverfahren-Arbeitsgänge bei reduziertem Druck. Dies reduziert Staub, welcher üblicherweise als ein Nebenprodukt des Bindungsverfahrens, welches hohen Druck verwendet, gebildet wird. Daher kann das Staubansammeln an den Zylindern 122 und 124 reduziert werden. Als ein Ergebnis gestattet dies dem Verfahren, ohne irgendwelche Verfahrenshilfen, wie zum Beispiel Wachs, zu arbeiten, um ein Staubansammeln zu verhindern. Zusätzlich gestattet derartiger reduzierter Druck ein langes Leben des Musters des gemusterten Zylinders. Weiters kann derartiges Laminieren mit sogar geringerem Walzenspalt-vorbelastenden Druck bewirkt werden, wenn einer oder beide der Zylinder erhitzt werden: vorzugsweise auf Temperaturen, welche ausreichend geringer sind als die Schmelzpunkte der dünnen Schichten, sodaß die dünnen Schichten nicht schmelzen werden oder an den laminierenden Zylindern bei dem Ereignis zum Beispiel, daß die Vorrichtung vorübergehend angehalten wird, kleben werden.
- Unter nunmehriger Bezugnahme auf Fig. 5 ist der gemusterte Zylinder 122 konfiguriert, um eine kreisförmige zylindrische Oberfläche 152 und eine Mehrzahl von Protuberanzen oder Musterelementen 151 aufzuweisen, welche sich von der Oberfläche 152 auswärts erstrecken. Die Protuberanzen 151 sind in einem festgelegten Muster angeordnet: jedes Musterelement ist konfiguriert und angeordnet, um eine Bindungsstelle im Laminat, welches erzeugt wird, herbeizuführen, um ein festgelegtes Muster von Bindungsstellen in dem Laminat zu bewirken. Wie in Fig. 6 gezeigt ist, weist der Zylinder 122 ein Muster von diskret gepunkteter Gestalt von Protuberanzen 151 auf, welche sich am Umfang herum an einem Teil des Zylinders 122 erstreckt.
- Der Amboßzylinder 124, Fig. 5, ist vorzugsweise ein mit glatter Oberfläche versehener geradewegs kreisförmiger Zylinder aus Stahl. In einem exemplarischen Ausführungsbeispiel der Erfindung weist der Amboßzylinder 124 einen Durchmesser von 4, 5 Zoll (etwa 11,4 cm) auf. Der Amboßzylinder 124 weist einen oberflächenrotierenden Bauteil 125 auf, welcher unabhängig von der inneren Struktur des Amboßzylinders 124 rotiert. Der oberflächenrotierende Bauteil 125 ist strukturiert, um zusammen mit dem gemusterten Zylinder 124 durch hierin nachstehend beschriebene Antriebsmittel miteinander zu rotieren. Der Amboßzylinder 124 ist im Inneren des Bereichs, welcher durch Schraffur in Fig. 5 gezeigt ist, mit einem Vakuummittel 127 versehen. Das Vakuummittel 127 hält eine geschnittene Bahn 129 an dem oberflächenrotierenden Mittel 125.
- Ein Klingenzylinder 123, Fig. 5, weist eine Klinge 121 an der Oberfläche auf. Die Klinge 121 weist entlang der lotrechten Richtung zu der Richtung, wo die Bahn 142 befördert wird, ausreichende Länge auf, um die Bahn 142 zu jeder geschnittenen Bahn 129 zu schneiden. Der Klingenzylinder 123 rotiert mit synchronisiertem Amboßzylinder 124 und schneidet die Bahn 142 in Zusammenwirken mit dem Amboß (nicht gezeigt), welcher an der Oberfläche des Amboßzylinders 124 beigestellt ist.
- Ein Mittel 126, Fig. 5, zum Vorbelasten des gemusterten Zylinders 122 gegen den Amboßzylinder 124 umfaßt druckregulierende Mittel 155 und pneumatische Aktuatormittel 156. Das druckregulierende Mittel 155 ist adaptiert, um seinen Einlaß mit einer Zuführungsquelle P von unter Druck gehaltener Luft verbunden zu haben und um seinen Auslaß mit einem pneumatischen Aktuatormittel 156 verbunden zu haben, um die Belastung durch das pneumatische Aktuatormittel der Zylinder 122 und 124 gegeneinander einzustellen und zu steuern. Während lediglich ein pneumatischer Aktuator oder Mittel 156 in Fig. 5 sichtbar ist, sind tatsächlich identische Aktuatoren mit jedem Endlager des Zylinders verbunden und selbstverständlich ist jedes Endlager durch Rahmenbauteile und Hilfshardware getragen (nicht gezeigt), um vertikal bewegbar zu sein, sodaß in der Tat das Druck-vorbelastende Mittel wirksam sein kann.
- Ein Antriebsmittel 128, in Fig. 5, ist beigestellt, um die Zylinder 122, 124 und 123 anzutreiben. Demnach bildet es ein Mittel zum Rotieren der Zylinder mit Energie, sodaß es eine festgelegte Beziehung zwischen ihren Oberflächengeschwindigkeiten gibt. Bei einem exemplarischen Ausführungsbeispiel, welches in einen Wegwerfwindel-Konverter integriert ist, werden die Zylinder 122, 124 und 123 durch einen Gleichstrommotor angetrieben. Alternativ können sie durch einen Konverterlinienantrieb über einen Getriebezug angetrieben werden, sodaß die Oberflächengeschwindigkeiten im wesentlichen der Liniengeschwindigkeit des Konverters angepaßt sind. Jeder Zylinder 122 und 124 kann verschiedene Mittel zum Rotieren der jeweiligen Zylinder mit Energie aufweisen, sodaß jeder Zylinder unabhängig gesteuert werden kann, um ein festgelegtes Oberflächengeschwindigkeitsdifferential aufzuweisen, wobei jeder Zylinder schneller als der andere angetrieben wird. Dies ermöglicht ein Einstellen der Oberflächengeschwindigkeit des Amboßzylinders, um gleich oder geringer als oder größer als die Oberflächengeschwindigkeit des gemusterten Zylinders zu sein, durch festgelegte Mengen oder Prozentanteile.
- Temperatursteuermittel 130a und 130b, Fig. 5, können beigestellt werden, um die Oberflächentemperaturen der Zylinder 122 bzw. 124 einstellbar zu kontrollieren. Alternativ kann eines der Temperaturkontrollmittel 130a und 130b weggelassen sein. Die Vorrichtung 100 kann lediglich die Temperaturkontrollmittel 130a zum Erhitzen des gemusterten Zylinders 122 aufweisen. Wie zuvor festgestellt, ermöglichen diese Mittel ein unabhängiges Erwärmen eines jeden der Zylinder 122 und 124, um Oberflächentemperaturen daran zu etablieren, welche festgelegte Grade unterhalb der Schmelztemperatur der thermoplastischen Bahn sind, welche am nächsten zueinander angeordnet sind. Derartige Erwärmung ermöglicht ein Bewirken von Thermobinden der dünnen Schichten bei geringerem Walzenspalt-beaufschlagenden Druck, welcher ansonsten für jede gegebene Liniengeschwindigkeit und Oberflächengeschwindigkeitsdifferential zwischen den Zylindern 122 und 124 erforderlich wäre; und verhindert, daß die dünnen Schichten schmelzen und an den Zylindern kleben, während beispielsweise der Konverter und/oder der Laminator anhält.
- Walzen 133 bis 137 sind zum Führen und Vorwärtsbewegen der Bahnen 141 und 142 und der dünnen Schichten 145 durch den Walzenspalt 143 beigestellt. Vorzugsweise werden diese Walzen bei Oberflächengeschwindigkeiten angetrieben, welche vorher festgelegte Pegel an Zugspannung oder Stretch beibehalten, sodaß weder Durchhang-Bahnbedingungen noch übermäßig unter Zugspannung stehende/gestreckte Bahnen und/oder Laminat sich in unerwünschten nachteiligen Konsenquenzen niederschlagen. Beispielsweise werden bei einem exemplarischen Wegwerfwindel-Konverter, welcher die vorliegende Erfindung umfaßt, die Walzen 131 und 132 und die Zylinder 122, 123 und 124 bei der gleichen Geschwindigkeit angetrieben. Die Walzen 133 bis 137 werden langsamer angetrieben als die Walzen 131 und 132 und die Zylinder 122, 123 und 124. Daher wird die Bahn 142 bei einer langsameren Geschwindigkeit als die Geschwindigkeit, bei welcher das oberflächenrotierende Mittel 125 rotiert; zur Oberfläche des Amboßzylinders 124 vorwärtsbewegt. Während die geschnittene Bahn 129 bei der Geschwindigkeit des oberflächenrotierenden Mittels 125, welche schneller ist als die Geschwindigkeit der Bahn 142, vorwärtsbewegt wird, wird die Bahn 142, welche noch nicht geschnitten ist, bei der Geschwindigkeit, welche durch die Walzen 133 bis 137 gesteuert ist, befördert. Dadurch werden geschnittene Bahnen 129 mit einem bestimmten Abstand beigestellt. Geschnittene Bahnen 129 werden mit der kontinuierlichen Bahn 141 intermittierend verbunden.
- Indem man sich nun Fig. 7 zuwendet, ist ein fragmentarischer Abschnitt eines Zylinders 122 gezeigt, welcher ein Musterelement 151, welches an der zylindrischen Oberfläche 152 angeordnet ist, umfaßt. Fig. 8, eine fragmentarische Schnittansicht, vorgenommen entlang der Schnittlinie 8-8 von Fig. 7, zeigt, daß das Musterelement 151 ein integraler Abschnitt des Zylinders 122 ist, im wesentlichen vertikale Seitenoberflächen aufweist und in einer Distanz H radial auswärts vorkragt; d. h., die radiale Höhe des Musterelements. Während eine solche integrale Beziehung bevorzugt ist, ist nicht gedacht, dadurch die vorliegende Erfindung auf derartige integrale Konstruktionen zu beschränken. Bei einer exemplarischen Vorrichtung 100 weist das Musterelement 151 eine ovale Planform auf mit einer Breite von etwa 0,059 Inch (etwa 1,5 mm), einer Länge von etwa 0,079 Inch (etwa 2 mm), Endradien von etwa 0,030 Inch (etwa 0,75 mm) und sie sind an der Oberfläche des Zylinders 122 mit ihren Längsdimensionen so ausgerichtet, daß sie sich mit 45º zur Umfangsrichtung erstrecken. Ausgehend von einem geradezu kreisförmigen Zylinder wurden Musterelemente 151 durch Entfernen des umgebenden Metalles durch Spanabheben mit elektrischer Entladung auf eine Tiefe von etwa 0,015 bis etwa 0,020 Inch (etwa 0,4 mm bis etwa 0,5 mm) erzeugt. Weiters waren sie - Mitte bis Mitte - etwa 0,138 Inch (etwa 3,5 mm) am Umfang herum (d. h. in der Maschinenrichtung) und etwa 0,276 (etwa 7 mm) Inch seitlich (d. h. quer zur Maschinenrichtung) beabstandet.
- Fig. 9 ist eine Draufsicht auf einen fragmentarischen Abschnitt des Laminats 145 von Fig. 5, welches Bahnen 41 und 42 umfaßt, welche mit einem Muster von Musterelementen, welches sich am Umfang über einen Teil des Zylinders 122 erstreckt, aneinander thermogebunden worden waren.
- Fig. 4 ist eine einigermaßen schematische fragmentarische Schnittansicht, vorgenommen entlang der Schnittlinie 4-4 von Fig. 9, welche eine Bindungsstelle 51b illustrativ zeigt, welche die Bahnen 141 (Faservlies 24) und 142 (mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie 26) aneinander thermobindet, um das Laminat 145 zu bilden. Die Bindungsstelle 51b, welche in Fig. 4 gezeigt ist, wird gebildet indem mindestens Druck zwischen einer der Protuberanzen 151 und dem oberflächenrotierenden Bauteil 125 aufgebracht wird. Wie in Fig. 4 gezeigt ist, werden eine Seitenwandung 41c rechts von der spitz zulaufenden Kapillare 40a und eine Seitenwandung 41d links von der spitz zulaufenden Kapillare 40b durch Aufbringen von Druck verformt. Das Faservlies 24 wird ebenso durch Druck verformt.
- Die mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie 26, welche von mehr als 0% bis weniger als etwa 30% Polypropylen und von mehr als etwa 70% bis weniger als 100% Polyethylen umfaßt, und das Faservlies 24, welches mindestens Polypropylen umfaßt, welche mindestens durch Aufbringen von Druck miteinander verbunden werden, weisen viele Vorteile auf. Die Fixierung unter Verwendung von Druck der mit Öffnungen versehenen thermoplastischen Folie 26 mit mehr als 0% Polypropylen und des Faservlieses 24, welches mindestens Polypropylen umfaßt, zeigt eine erhöhte Bindungsfestigkeit, während die mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie 26, welche weniger als 30% Polyproyplen umfaßt, ein leichtes Herstellungsverfahren zum Herstellen der mit Öffnungen versehenen thermoplastischen Folie 26 gestattet (d. h. unter Verwendung einer relativ geringen Temperatur und eines relativ geringen Vakuums). Eine derartig erhöhte Bindungsfestigkeit gestattet, beim Herstellen eines Deckblatts, welches zwei Schichten umfaßt, welche mindestens durch Aufbringen von Druck miteinander verbunden wurden, relativ geringen Druck und relativ hohe Verfahrensgeschwindkeit zu verwenden, verglichen mit dem Druck und der Geschwindigkeit, welche konventionell verwendet werden. Druck kann von mehr als etwa 60.000 psi bis weniger als etwa 100.000 psi sein. Vorzugsweise kann er von mehr als etwa 60.000 psi bis weniger als etwa 75.000 psi sein. Druck von mehr als etwa 60.000 psi gewährleistet genug Bindungsfestigkeit. Druck von weniger als etwa 75.000 psi gewährleistet reduzierten Staub, welcher ein Nebenprodukt des Verfahrens ist. Geschwindigkeit kann mehr als etwa 250 Fuß pro Minute, vorzugsweise mehr als etwa 450 Fuß pro Minute sein. Bevorzugter kann sie von mehr als etwa 550 bis weniger als etwa 700 Fuß pro Minute sein. Die mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie, welche von mehr als 0% bis weniger als 30% Polypropylen umfaßt, trägt ebenso dazu bei, daß das Herstellungsverfahren mit einer Flecken-Design-Folie auskommt, welche an dem Faservlies intermittierend fixiert wird. Beim Herstellungsverfahren, welches mit einer Flecken-Design-Folie auskommt, welche in einem bestimmten Intervall befördert wird, gegeben, nachdem die Folie geschnitten worden ist, wie in Fig. 5 beschrieben ist, reduziert die mit Öffnungen versehene thermoplastische Flecken- Design-Folie 29 ein Zurückschnellen, wenn die Folie geschnitten wird, weil Polypropylen, welches steifer als Polyethylen ist, enthalten ist.
- Die Daten der Bindungsfestigkeit wurden bei 600 Fuß pro Minute Zylinder- Oberflächengeschwindigkeit, Raumtemperatur (d. h. Zylinderoberfläche wurde erhitzt) und einem Bindungsdruck von 60.000 bis 63.000 psi, gemessen. Die Bindungsfestigkeitsdaten für das Deckblatt aus einem Faservlies, umfassend 100% Polypropylen, und einer mit Öffnungen versehenen thermoplastischen Folie, welche 15% Polypropylen und 85% Polyethylen umfaßt, waren etwa doppelt so fest wie die Bindungsfestigkeitsdaten für das Deckblatt aus einem Faservlies, welches 100% Polypropylen aufweist, und einer mit Öffnungen versehenen thermoplastischen Folie, welche 100% Polyethylen aufweist. Ebenso war das Nebenprodukt Staub im Bindungsverfahren signifikant reduziert.
- Es wird für einen Fachmann auf dem Gebiet verständlich sein, daß die Erfindung unter Bezugnahme auf ein exemplarisches bevorzugtes Ausführungsbeispiel beschrieben worden ist und daß Variationen und Modifikationen im beschriebenen Ausführungsbeispiel ausgeführt werden können, ohne vom Rahmen und Geist der Erfindung abzuweichen.
Claims (10)
1. Ein Deckblatt (12) für einen absorbierenden Artikel (10), wobei das
Deckblatt (12) ein Faservlies (24) und eine mit Öffnungen versehene thermoplastische
Folie (26) mit Fläche-an-Fläche-Beziehung umfaßt, wobei das Faservlies (24) und
die mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie (26) mindestens durch
Aufbringen von Druck verbunden sind,
wobei das Faservlies (24) mindestens Polypropylen umfaßt und das genannte
Deckblatt dadurch gekennzeichnet ist, daß die genannte mit Öffnungen versehene
thermoplastische Folie (26) von mehr als 0% bis weniger als etwa 30%
Polypropylen und von mehr als etwa 70% bis weniger als etwa 100% Polyethylen umfaßt.
2. Das Deckblatt (12) nach Anspruch 1, bei welchem die mit Öffnungen
versehene thermoplastische Folie (26) von mehr als 0% bis weniger als etwa 20%
Polypropylen und von mehr als etwa 80% bis weniger als 100% Polyethylen umfaßt,
3. Das Deckblatt (12) nach Anspruch 1, bei welchem das Faservlies (24) von
mehr als etwa 25% bis weniger als oder gleich 100% Polypropylen und von mehr
als oder gleich 0% bis weniger als etwa 75% Polyethylen umfaßt.
4. Das Deckblatt (12) nach Anspruch 2, wobei der absorbierende Artikel (10)
einen absorbierenden Kern (16) umfaßt, wobei das Faservlies (24) positioniert ist,
um einem Körper eines Trägers zugewandt zu sein, und die mit Öffnungen
versehene thermoplastische Folie (26) positioniert ist, um anliegend an den
absorbierenden Kern (16) zu sein.
5. Das Deckblatt (12) nach Anspruch 4, bei welchem das Faservlies (24) und
die mit Öffnungen versehene thermoplastische Folie (26) an vielen diskreten
Punkten durch Aufbringen von Druck verbunden sind.
6. Das Deckblatt (12) nach Anspruch 1, bei welchem die mit Öffnungen
versehene thermoplastische Folie (26) in der Maschinenrichtung kürzer ist als der
absorbierende Artikel (10).
7. Das Deckblatt (12) nach Anspruch 6, bei welchem die mit Öffnungen
versehene thermoplastische Folie (26) in der Maschinenrichtung kürzer ist als das
Faservlies (24).
8. Ein Verfahren zum Aneinanderbinden von mehreren Schichten mit Fläche-
an-Fläche-Beziehung, wobei das Verfahren umfaßt:
Weiterleiten von Schichten, welche ein Faservlies (24) und eine mit Öffnungen
versehene thermoplastische Folie (26) umfassen, wobei das Faservlies (24)
mindestens Polypropylen umfaßt und die mit Öffnungen versehene thermoplastische
Folie (26) von mehr als 0% bis weniger als etwa 30% Polypropylen und von mehr als
etwa 70% bis weniger als 100% Polyethylen umfaßt, bei einer festgelegten
Geschwindigkeit durch einen mit Druck beaufschlagten Walzenspalt (143) zwischen
einem gemusterten Walzenspalt-definierenden Bauteil (122) mit Musterelement-
Segmenten (151) und einem Walzenspalt-definierenden Amboßbauteil (124),
Beaufschlagen der genannten Walzenspalt-definierenden Bauteile (122, 124)
gegeneinander mit einer festgelegten Last.
9. Das Verfahren nach Anspruch 8, bei welchem die Schritte weiters das
Beaufschlagen der genannten Walzenspalt-definierenden Bauteile (122, 124)
gegeneinander mit einer festgelegten Last von mehr als etwa 60,000 psi bis weniger als
etwa 75000 psi umfaßt.
10. Das Verfahren nach Anspruch 8, bei welchem die Schritte weiters
umfassen:
Schneiden der mit Öffnungen versehenen thermoplastischen Folie in der
Maschinenrichtung; Verleihen von Abständen zwischen geschnittenen Folien; und
Beigeben der geschnittenen Folien dem Faservlies in Abständen, bevor die
Schichten zum mit Druck beaufschlagten Walzenspalt [143] weitergeleitet werden.
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