DE69602559T2 - Briefumschlag - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Umschlag, d. h. einen klassischen Papierbehälter, der verwendet wird, um jede beliebige Art Brief oder Dokument zu verschicken, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
- Es ist bekannt, daß Umschläge als eine Art rechteckiger Behälter geformt sind, der an einer seiner Seiten offen ist, wobei eine Verschlußklappe vorhanden ist, die einen Klebestreifen aufweist, der mitunter befeuchtet werden kann und mitunter auch Kontakt herstellt, und zwar so, daß, wenn der Umschlag entsprechend verschlossen worden ist, das Öffnen desselben durch den Empfänger sich als ein wenig schwierig erweist, wenn der Umschlag geöffnet werden muß, ohne seinen Inhalt zu beschädigen. Die herkömmliche Lösung für diesen Zweck besteht im Einsatz des klassischen Brieföffners, bei dem das Fehlen des vollständigen des vollständigen Verschlusses insbesondere an den Scheitelpunkten des Umschlags genutzt wird, wobei er in einen derselben eingeführt wird und einen der Ränder desselben aufreißt. Diese Lösung führt zwar zu optimalen Ergebnissen, ist jedoch insofern problematisch, als in vielen Fällen kein Brieföffner zur Hand ist und man auf andere Gegenstände zurückgreifen muß, die normalerweise für diesen Zweck nicht eingesetzt werden und deren Einsatz bei weitem nicht die optimale Lösung darstellt.
- Eine bessere Lösung besteht darin, daß, nachdem entschieden wurde, welches die Kante zum Öffnen des Umschlags ist, ein Faden an dieser angebracht wird, der an einem der Enden leicht heraussteht, und zwar so, daß der Empfänger des Umschlags nur am freien Ende des Faden ziehen muß, um selbigen schnell zu öffnen. Diese Lösung ist zwar zweifellos wirkungsvoll, jedoch besteht das grundlegende Problem darin, daß der Umschlag teuerer wird, wenn diese zusätzliche Einrichtung zum Öffnen integriert wird.
- Darüber hinaus kann es dazu kommen, daß bei vorsichtigem Ziehen an der Verschlußklappe diese sich von der Rückseite lösen kann und damit die Dokumente im Inneren Unbefugten zugänglich werden. Das heißt, in vielen Fällen können Umschläge unbefugt geöffnet und anschließend wieder verschlossen werden, ohne daß der Empfänger dies bemerkt. US-A-1,336,646 offenbart einen Umschlag gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 dieses Patentes.
- Der von der Erfindung vorgeschlagene Umschlag ist so ausgeführt und aufgebaut, daß das obengenannte Problem vollständig gelöst wird, und zwar so, daß ohne nachteilige Auswirkungen auf die Herstellungskosten desselben der Umschlag eine Einrichtung zum außerordentlich schnellen, einfachen und wirkungsvollen Öffnen aufweist, anhand derer der Empfänger feststellen kann, ob selbiger unbefugt geöffnet worden ist.
- Das heißt, zu diesem Zweck enthält die Erfindung ausgehend von der Grundform, die mit der jedes herkömmlichen Umschlags übereinstimmt, im Körper des Umschlags, d. h. unter der Verschlußklappe desselben, eine Vielzahl von Einschnitten, die unabhängig voneinander sind und sich über den gesamten gummierten Bereich erstrecken und kleine Verbindungen zwischen ihnen aufweisen, die leicht zu trennen sind, und zwar so, daß je nach der Art des Umschlags beim Ziehen an einem der Enden der Verschlußklappe oder an der Mitte derselben diese durch Aufreißen geöffnet wird.
- Um dies zu erreichen, müssen die erwähnten Einschnitte direkt neben dem freien Rand der Verschlußklappe so angeordnet sein, daß beim Vorgang des Öffnens der gummierte Bereich des Körpers des Umschlags im wesentlichen an der Klappe befestigt bleibt, wodurch der Aufreißvorgang erleichtert wird.
- Gemäß einem weiteren der Merkmale der Erfindung ist dafür gesorgt worden, daß die Einschnitte relativ schräg zu dem freien Rand der Verschlußklappe angeordnet sind, so daß auf der Rückseite des Umschlags eine leicht unterbrochene Aufreißlinie ausgebildet wird, die das Aufreißen erleichtert. Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß einer der Einschnitte, d. h. der, der am Anfang des Öffnungsvorgangs liegt, sich von den anderen unterscheidet, d. h. größer ist, wobei dieser Anfangseinschnitt an einem der Enden der Verschlußklappe ausgebildet ist, wenn diese geradlinig ist, oder in der Mitte derselben, wenn die Verschlußklappe einen freien winkligen Rand aufweist, wobei es sich dabei um die zwei häufigsten herkömmlichen Typen von Umschlägen handelt.
- In jedem Fall reicht es aus, die Klappe an dem Aufreißlösepunkt zu ergreifen, der vorhanden ist und der praktischerweise auf dem Umschlag angezeigt ist, so daß es beim leichten Ziehen zum Aufreißen entlang der Anordnung von Einschnitten kommt und sich der Umschlag sich damit vollständig öffnet. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, den Umschlag mit Einrichtungen zu versehen, anhand derer der Empfänger feststellen kann, ob dieser unbefugt geöffnet worden ist, wobei zu diesem Zweck neben dem Aufreißauslöseeinschnitt der oben erwähnt wurde und der größer ist als die anderen Einschnitte, die die Anordnung auf der Rückseite des Umschlags bilden, ein weiterer größerer Einschnitt an dem gegenüberliegenden Ende vorhanden ist, und zwar so, daß, wenn versucht wird, die Klappe von diesem zweiten Ende her zu lösen, indem leicht daran gezogen wird, es zum unkontrollierten Aufreißen des entsprechenden Bereiches des Umschlages kommt, und so das unbefugte Öffnen des Umschlags sichtbar wird. Das heißt, damit wird der Umschlag vollkommen sicher.
- Bei Umschlägen mit einer dreieckigen Klappe sind neben dem mittleren Einschnitt, an dem das Einreißen beginnt, darüber hinaus zwei weitere größere Einschnitte vorhanden, die den äußeren Enden der Bereiche entsprechen, an denen die kleineren Anordnungen von Einschnitten auf jeder Seite des genannten mittleren Einschnitts zum Beginn es Einreißens vorhanden sind.
- Zur Vervollständigung der folgenden Beschreibung, und um ein besseres Verständnis der Merkmale der Erfindung zu ermöglichen, gehört zu der vorliegenden Beschreibung ein Satz Zeichnungen, in denen als integraler Bestandteil derselben folgendes auf veranschaulichende und nichteinschränkende Weise dargestellt ist:
- Fig. 1 ist eine Hinteransicht eines Umschlags mit einer geraden bzw. trapezförmigen Klappe gemäß den Verbesserungen, die Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind, wobei dieser offen ist und mit einer unterbrochenen Linie die geschlossene Position der Klappe dargestellt ist.
- Fig. 2 ist eine Ansicht des Umschlags der obenstehenden Figur, wobei er jedoch verschlossen ist.
- Fig. 3 zeigt erneut den Umschlag aus Fig. 2 in dem anfänglichen Öffnungszustand.
- Fig. 4 zeigt wiederum den Umschlag aus der vorangehenden Figur nach dem Öffnen durch Aufreißen der Klappe.
- Fig. 5 zeigt eine ähnliche Ansicht wie Fig. 1, jedoch von einem Umschlag mit einer dreieckigen Klappe, der ebenfalls dem Gegenstand der vorliegenden Erfindung entspricht.
- Fig. 6 bis 8 zeigen die gleichen Details wie in Fig. 2 bis 4, jedoch für einen Umschlag mit der dreieckigen Klappe aus Fig. 5.
- Fig. 9 zeigt eine Hinteransicht des in Fig. 1 dargestellten Umschlags, der jedoch in diesem Fall mit dem zweiten, größeren Einschnitt versehen ist, durch den der Umschlag unverletzlich wird, da der Versuch, die Verschlußklappe von dem Ende aus zu lösen, an dem der Einschnitt ausgebildet ist, zum Aufreißen des Umschlags auf einem unregelmäßigen Weg, der jedoch in der Praxis quer verläuft, führen würde.
- Fig. 10 zeigt den Umschlag aus der vorangehenden Figur, jedoch in verschlossenem Zustand.
- Fig. 11 zeigt den gleichen Umschlag wie in Fig. 9 und 10 in dem anfänglichen Öffnungszustand an beiden Enden, wobei der Fall dargestellt ist, daß mit der Anordnung von Einschnitten aufgerissen wird, und darüber hinaus der Fall, daß der Umschlag quer aufgerissen wird.
- Fig. 12 zeigt eine Hinteransicht eines Umschlags mit einer dreieckigen Klappe, der dem in Fig. 5 ähnelt, mit den zwei größeren Einschnitte der Enden, die den Bereichen bzw. Rändern entsprechen, an denen die Anordnungen paralleler Einschnitte hergestellt sind.
- Fig. 13 zeigt den Umschlag der vorangehenden Figur in verschlossenem Zustand, wobei drei Pfeile vorhanden sind, die die Punkte bzw. Enden anzeigen, von denen man an der Verschlußklappe ziehen kann, um den Umschlag an der Ausrichtung von Einschnitten aufzureißen, oder durch die beim Versuch des unbefugten Öffnens Aufreißen bewirkt wird.
- Aus diesen Figuren ist zu sehen, daß der vorgeschlagene Umschlag die Form jedes beliebigen herkömmlichen Umschlags hat, d. h. aus einem Körper 1 besteht, der mit einer Verschlußklappe 2 mit gerader oder trapezartiger Form versehen ist, an der ein breiter geradliniger Rand 3 ausgebildet ist, wie dies in Fig. 1 dargestellt ist, oder ansonsten aus einem Körper 1' besteht, der eine dreieckige Klappe 2" aufweist, die einen winkligen freien Rand 3''' aufweist, wie dies in Fig. 5 zu sehen ist. Er kann in jeder beliebigen anderen Grundform ausgeführt werden, ohne daß dies das Prinzip der Erfindung beeinflußt, wobei in jedem Fall nahe an dem freien Rand 3-3' der Klappe 2-2' desselben ein Klebesteifen 4 vorhanden ist, der wie in dem Beispiel in Fig. 1 durchgehend sein kann oder wie bei dem Beispiel in Fig. 5 aus zwei symmetrischen Abschnitten 4' bestehen kann, die entweder zu befeuchten sind oder durch Kontakt kleben, wobei in letzterem Fall ein Schutzstreifen aus Parafinbeschichtung, Silikonbeschichtung oder dergleichen vorhanden ist, und diese in jedem Fall die Einrichtung zum Verschließen der Klappe 2-2' an dem Umschlag 1-1' bildet, um diesen zu verschließen, nachdem der Inhalt in selbigen eingeführt worden ist.
- Ausgehend von diesem grundlegenden und herkömmlichen Aufbau enthält die Erfindung auf der Rückseite des Umschlags, die dem Bezugszeichen 1 entspricht, eine Vielzahl von Einschnitten 5-5', die nicht sehr groß sind und eine parallele Anordnung in der Nähe der imaginären Linie 6 des genannten Körpers 1 bilden, die den freien Rand 3-3' der Klappe 2-2' aufnimmt, nachdem selbiger verschlossen wurde. Diese Einschnitte 5-5' weisen vorzugsweise in schräger Position leicht trennbare Verbindungen 7 auf, durch die diese Anordnung von Einschnitten 5-5' zu einer Linie wird, entlang derer durch Aufreißen geöffnet wird, wenn man an der Klappe 2-2' zieht, die beim vorangehenden Vorgang des Verschließens des Umschlags an dem Körper 1 desselben befestigt wurde.
- Um den Vorgang des Aufreißens zu erleichtern und insbesondere bei einem Umschlag 1 mit einer geraden oder trapezförmigen Klappe, wie er in Fig. 1 bis 4 dargestellt ist, ist ein Auslöseeinschnitt 8 vorhanden. Er befindet sich an einem der Enden der Klappe und erstreckt sich quer über den gesamten gummierten Bereich 9, mit dem die Klappe 2 an dem Körper 1 mittels eines Klebestreifens 4 befestigt wird, und zwar so, daß, wenn man an diesem Scheitelpunkt der Klappe zieht, der praktischerweise mit dem Pfeil 10 gekennzeichnet ist, der in Fig. 2 zu sehen ist, und zwar insbesondere in der schrägen Richtung des genannten Pfeils, die Verbindungen 7 durch die Einschnitte 5 allmählich aufgerissen werden, wie dies in Fig. 3 dargestellt ist, bis der Umschlag vollständig geöffnet ist, wie dies in Fig. 4 dargestellt ist.
- Andererseits und in dem speziellen Fall des Umschlags 1', der mit einer dreieckigen Klappe 2' versehen ist, wie dies in Fig. 5 bis 8 dargestellt ist, ist in diesem Fall der Auslöseeinschnitt 11 mit einer Bogenform versehen und befindet sich gegenüber dem freien Rand 3 der Klappe, d. h. zwischen den beiden seitlichen Anordnungen von Einschnitten 5', und zwar so, daß, wenn man am mittleren Scheitelpunkt der Klappe zieht, d. h. entsprechend dem in Fig. 6 mit 12 gekennzeichneten Pfeil, der Körper 1 des Umschlags auf ähnliche Weise wie in dem vorangegangenen Fall aufgerissen wird, in diesem Fall auf die beiden Seiten zu und symmetrisch, wie dies in Fig. 7 dargestellt ist, bis der Umschlag vollständig geöffnet ist, wie dies in Fig. 8 zu sehen ist.
- Es reicht damit also wie oben beschrieben aus, an dem gekennzeichneten Bereich 10-12 des Umschlags zu ziehen, um das Aufreißen und das anschließende Öffnen desselben an der Linie, die für diesen Zweck vorhanden ist, auszuführen, wodurch völliger Zugang zum Inneren hergestellt wird und keinerlei Gefahr besteht, den Inhalt desselben zu beschädigen.
- In Fig. 9, 10 und 11 ist der Umschlag 1 aus Fig. 1 bis 4 zu sehen, wobei er jedoch mit einer Einrichtung versehen ist, die anzeigt, ob der Umschlag unbefugt geöffnet wurde. Die Bezugszeichen der Elemente und Teile, die beide Umschläge gemeinsam haben (der in Fig. 9, 10 und 11 dargestellte und der in Fig. 1 bis 4 dargestellte) sind in beiden Fällen die gleichen.
- In Fig. 9, 10 und 11 weist der betreffende Umschlag 1 neben den für den Umschlag in Fig. 1 bis 4 beschriebenen Merkmalen die Besonderheit auf, daß in dem Teil des gummierten Bereiches 9 gegenüber dem Einschnitt 8 zum Auslösen des Aufreißens ein zweiter Einschnitt 8a vorhanden ist, durch den der Umschlag unverletzlich wird, da, wenn man mit dem Scheitelpunkt, der mit dem Pfeil 10a gekennzeichnet ist, vorsichtig an der Klappe 2 zieht, um unbefugtes Öffnung auszuführen, der Umschlag aufreißt, wie dies in Fig. 11 dargestellt ist.
- Andererseits und bei einem Umschlag mit einer dreieckigen Klappe, wie er in Fig. 12 und 13 dargestellt ist, wobei dieser Umschlag dem in Fig. 5 bis 8 dargestellten entspricht, kann dieser ebenfalls mit der Einrichtung versehen sein, die unbefugtes Öffnen sichtbar macht.
- In diesem Fall hat der Umschlag 1' neben dem Einschnitt zum Auslösen des Aufreißens 11 ein Paar Einschnitte 11' an den aneinander gegenüberliegenden Enden der gummierten Bereiche 9', und zwar so, daß, wenn man an dem mittleren Bereich bzw. Scheitelpunkt zieht, wie es der Pfeil 12 in Fig. 3 zeigt, dieser sich auf die gleiche Weise wie der Umschlag 1' in der Fig. 5 bis 8 öffnet. Wenn man an den Enden der Klappe 2' zieht, wie dies mit den Pfeilen 12' angedeutet ist, kommt es ebenso wie bei dem Umschlag 1 in Fig. 9, 10 und 11 zum Aufreißen, wie wenn dort an dem Ende gezogen wurde, das der Pfeilmarkierung 10a entspricht, wodurch der Versuch unbefugten Öffnens sichtbar gemacht wird. Die Einschnitte 8a und 11' bei der Ausführung der Umschläge entsprechend den Fig. 9 bis 11 bzw. 12 und 13 sind mit dem Endeinschnitt 5 und 5' der Anordnungen von schrägen Einschnitten verbunden, die in den entsprechenden gummierten Bereichen der Umschläge vorhanden sind.
Claims (14)
1. Briefumschlag, der einen Körper (1-1') mit einem im allgemeinen rechteckigen
Umriß umfaßt, der mit einer Öffnung versehen ist, die mit einem seiner Ränder
zusammenfällt und mit einer faltbaren Verschlußklappe (2-2) verschlossen werden
kann, die an dem Körper (1-1') mittels eines Klebanbringungsstreifens (9-9')
angebracht werden kann, wobei der Umschlag an der Rück- bzw. Hinterseite seines
Körpers (1-1') eine Vielzahl von Einschnitten (5-5') enthält, die parallel und an den
freien Rand (3-3') der Verschlußklappe (2-2) angrenzend angeordnet sind, wenn
sich die Verschlußklappe in ihrer gefalteten bzw. verschlossenen Position befindet,
wobei die Einschnitte in der gefalteten bzw. verschlossenen Position unter der
Verschlußklappe verborgen bleiben und die Einschnitte (5-5') im wesentlichen
aneinander grenzen und zusammen kleine Verbindungen (7) bilden, die durch
Reißen leicht aufgetrennt werden können, wenn entsprechend an der
Verschlußklappe (2-2') gezogen wird, wenn diese den Umschlag verschließt, wobei zu diesem
Zweck die Ausrichtung der Einschnitte (5-5') den gesamten Anbringungsstreifen
(9-9') betrifft, und der Umschlag einen speziellen Auslöseeinschnitt (8-11) enthält,
der größer ist als die Einschnitte (5-5') der Vielzahl von Einschnitten (5-5'),
dadurch gekennzeichnet, daß:
der spezielle Auslöseeinschnitt (8-11) so angeordnet ist, daß er in der gefalteten
bzw. verschlossenen Position der Verschlußklappe (2-2') unter dieser verborgen
bleibt, und dadurch, daß die Verschlußklappe (2-2') einen nichtverschlossenen
Randabschnitt in der Nähe des speziellen Auslöseeinschnitts (8-11) aufweist, so
daß ein Benutzer den Abschnitt ergreifen und den Reißvorgang auslösen kann.
2. Briefumschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschnitte
(5, 5') eine leicht schräge Anordnung in bezug auf die Ausrichtung selbst
einnehmen, d. h., in bezug auf den freien Rand (3-3') der Verschlußklappe (2-2'), wenn sie
geschlossen ist.
3. Briefumschlag nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verschlußklappe (2) eine trapezförmige Verschlußklappe (2) ist und der
spezielle Auslöseeinschnitt (8) an einem der Enden der Verschlußklappe (2)
angeordnet ist.
4. Briefumschlag nach dem vorangehenden Anspruch, wobei der spezielle
Auslöseeinschnitt (8) quer und integral den Klebebereich betrifft.
5. Briefumschlag nach einem der Ansprüche 3 und 4, dadurch gekennzeichnet,
daß er zusätzlich zu dem speziellen Auslöseeinschnitt (18) am
gegenüberliegenden Ende des Anbringungsstreifens (9) einen zweiten speziellen Einschnitt (8a)
aufweist, der dazu dient, einen unbefugten Versuch des Öffnens des Umschlags
beim Ziehen am entsprechenden Ende der Verschlußklappe (2) anzuzeigen.
6. Briefumschlag nach dem vorangehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem gegenüberliegenden Ende ein graphisches Element (10a) hergestellt
worden ist, das dem Zugpunkt entspricht.
7. Briefumschlag nach einem der Ansprüche 5 und 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der zweite spezielle Einschnitt (8a) des Briefumschlags eine zu dem
speziellen Auslöseeinschnitt (8) entgegengesetzte Richtung hat.
8. Briefumschlag nach einem der Ansprüche 5-7, dadurch gekennzeichnet, daß
beim Ziehen an dem Ende, das dem zweiten speziellen Einschnitt (8a) entspricht,
die Rückseite des Umschlags zwischen der entsprechenden Ausrichtung der
Einschnitte (5) und dem freien Rand, der der Öffnung der Rückseite des Umschlags
entspricht, unregelmäßig und annähernd quer aufgerissen wird.
9. Briefumschlag nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verschlußklappe (2') eine dreieckige Verschlußklappe (2') ist, wobei der
spezielle Auslöseeinschnitt (11) an dem freien mittleren Scheitelpunkt der
Verschlußklappe (2') angeordnet ist, so daß zwei symmetrische seitliche
Aufreißbe
reiche entstehen.
10. Briefumschlag nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß er neben dem
speziellen Auslöseeinschnitt (11) an den gegenüberliegenden Enden der zwei
symmetrischen Seitenbereiche des Klebeanbringungsstreifens (9') zwei zweite
spezielle Einschnitte (11') aufweist, die dazu dienen, unbefugtes Öffnen des
Umschlags beim Ziehen am entsprechenden Ende der Verschlußklappe (2')
anzuzeigen.
11. Briefumschlag nach dem vorangehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
daß an den gegenüberliegenden Enden graphische Elemente (12') hergestellt
worden sind, die den Zugpunkten entsprechen.
12. Briefumschlag nach einem der Ansprüche 10 und 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die zweiten speziellen Einschnitte (11), die an den Enden der symmetrischen
Seitenbereiche des Anbringungsstreifens (9') vorhanden sind, einander
entgegengesetzte Richtungen haben.
13. Briefumschlag nach einem der Ansprüche 10-12, dadurch gekennzeichnet, daß
beim Ziehen an den Enden, die den zweiten speziellen Schnitten (11)
entsprechen, der hintere Abschnitt des Umschlags zwischen der entsprechenden
Ausrichtung der Einschnitte (5') und dem freien Rand, der der Öffnung der Rückseite des
Umschlags entspricht, unregelmäßig und annähernd quer aufgerissen wird.
14. Briefumschlag nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet, daß
er an der Außenseite seiner Verschlußklappe (2-2') ein graphisches Element
(10-12) enthält, das dem Zugpunkt entspricht, der für das Öffnen des Umschlags
vorgesehen ist.
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