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DE2621966A1 - Kartondeckel - Google Patents

Kartondeckel

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Publication number
DE2621966A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cardboard
flap
lid
torn
strip
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19762621966
Other languages
English (en)
Inventor
William Edward Querner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Procter and Gamble Co
Original Assignee
Procter and Gamble Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Procter and Gamble Co filed Critical Procter and Gamble Co
Publication of DE2621966A1 publication Critical patent/DE2621966A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/64Lids
    • B65D5/68Telescope flanged lids

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

rvn .mo nits! rUEM WAITPD RBIl ^V^IJUU ' ·■ 1^8' W^?
DR. JU", DK-5L-CHpM-WALTER BEIi
DR. !'·/. ■ ..-■..,. .'.. IUJ. WOLFP
DK. JbK. f-,.\.-.'J CriiC DÜliL
FRAH Si F !J 8T AM MAiN-HOCHSf
Unsere Nr. 20 488 Lu/La
The Procter & Gamble Company Cincinnati, Ohio, V.St.A.
Kartondeckel
Die Erfindung betrifft einen Kartondeckel mit leicht zu öffnender und nicht wiederverschließbarer Lasche.
Bekanntlich sind rohe oder freigelegte Kanten von Karton und ähnlichen Materialien oft scharf und können Verletzungen verursachen, wenn man nicht äußerste Vorsicht beim Umgang mit den freigelegten Kanten walten läßt. Der am meisten übliche Weg, den Verbraucher gegen Verletzungen an den freigelegten Kannten dieser Kartondeckel zu schützen, stellt ein Kartondeckel mit einem umgeschlagenen Rand entlang der Teile seines Ümfangs dar, mit denser Verbraucher in Kontakt kommen kann. Bekanntlich verwenden Schuhschachteln eine derartige Konstruktion.'
Eine bei den bekannten Kartons auftretende übliche Schwierigkeit ist jedoch, daß die Deckel nicht fest am Kartonkörper
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befestigt sind. Deshalb können die Kartons leicht geöffnet und ihre Inhalte ohne sichtbare Erkennung gestohlen werden. Bei zweiteiligen Kartons können die Kartondeckel sogar getrennt werden und vom Kartonkörper verloren gehen. Zur Überwindung dieser Schwierigkeiten wurden umhüllende Materialien aus Kunststoff, Bändern oder Schnüren typischerweise verwendet. Derartige Materialien sind nicht nur teuer, sondern müssen zusätzlich nach öffnung des Kartons durch den Verbraucher weggeworfen werden.
Weitere bekannte Techniken, die zur Vermeidung der vorstehenden Schwierigkeiten verwendet wurden, betreffen die Verwendung von entfernbaren Reißverschlüssen und Ausreißstücken im Kartondeckel. Derartige Techniken haben sich jedoch nicht als völlig zufriedenstellend herausgestellt, da ihre Funktionsweise normalerweise von kleineren Kartonschäden entgegengesetzt beeinflußt wird, die zum öffnen des Kartons nötige Kraft normalerweise ziemlich hoch und oft hoch ungleichmäßig ist und der Ausreiß- oder Reißverschlußteil weggeworfen werden muß, wenn der Karton einmal geöffnet wurde. Zusätzlich zerstört die Entfernung des Ausreiß- oder Reißverschlußtexls an einem Karton, der nach dem öffnen zur Schau gestellt oder wiederverwendet werden soll, in typischerVfeise die Zeichnungen oder Dekorationen, die dem Karton im Bereich des Reißverschlußes oder Ausreißstücks aufgebracht wurden. Letztlich benötigen derartige bekannte Techniken typischerweise zur Bereitstellung eines Verschlußmerkmals die Verwendung von zusätzlichem Karton oder eines ähnlichen Materials neben dem, was normalerweise zur Bildung des Kartondeckels benötigt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kartondeckel mit einem umgeschlagenen Rand entlang der Teile seines Um-
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fangs zu schaffen, denen der Verbraucher letztlich beim Öffnen des Kartons ausgesetzt ist, wobei der Kartondeckel am Kartonkörper mit einer leicht zu öffnenden und nicht wxederverschließbaren Lasche befestigt ist, die mindestens teilweise aus dem umgeschlagenen Randteil gebildet wird.
Der Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zugrunde, einen Kartondeckel zu schaffen, der entweder klappbar oder völlig entfernbar sein kann, je nach dem, ob eine oder zwei derartige Laschen geöffnet werden.
Es ist weiterhin Aufgabe der Erfindung, einen Kartondeckel mit einem irreversiblen Öffnungsmerkmal zu schaffen, der visuell dem Verbraucher versichert, daß der Karton nicht bestohlen wurde, und die Kosten, die Belästigung und die Wegwerfproblerne eliminiert, die mit den umhüllenden Materialien entfernbaren Reißverschlüssen und Ausreißstücken verbunden sind.
Der Erfindung liegt noch die Aufgabe zugrunde, einen Kartondeckel mit einem Verschlußmerkmal zu schaffen, das eine gleichmäßig geringe Öffnungskraft aufweist, wobei das Merkmal in einer besonders bevorzugten Ausführungsform ohne die Verwendung irgendeines zusätzlichen Kartons oder eines ähnlichen Materials neben dem, was normalerweise zur Bildung des Kartondeckels benötigt wird, versehen werden und auf einer Standardverpackungsvorrichtung hergestellt werden kann.
Diese Aufgaben werden durch die Erfindung gelöst.
Gegenstand der Erfindung ist somit ein Kartondeckel mit einem umgeschlagenen Rand entlang mindestens eines Teils seines Umfangs, der durch eine leicht zu öffnende und nicht
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wiederverschließbare Lasche zur Befestigung des Kartondeckels am Körper eines Kartons gekennzeichnet ist, wobei die Lasche mindestens teilweise aus dem umgeschlagenen Teil des Randes geformt ist und ein mittleres auszureißendes Streifenteil umfaßt, das durch ein Paar von aufzureißenden, sich über die gesamte Tiefe der Lasche erstreckenden Linien begrenzt wird, das anhaftende Ende des auszureißenden mittleren Streifenteils eine Breite besitzt, die im wesentliehen der Länge der Linie der Verbindung/ zwischen der Lasche und dem Kartondeckel, gemessen an dem anhaftenden Ende der Lasche, entspricht und der auszureißende Streifenteil eine geringe Breite als die Lasche entlang mindestens eines Teils seiner Länge besitzt, was einen Verschluß der Lasche mit dem Kartonkörper entlang der außerhalb des mittleren, ausreißbaren Streifenteils liegenden Teile der Lasche ermöglicht.
Die Zeichnung erläutert die Erfindung:
Figur 1 ist eine Draufsicht eines Kartonzuschnitts, aus dem der Kartondeckel der Erfindung geformt wird.
Figur 2 ist eine perspektivische Ansicht, die den Kartondeckel gemäß Figur 1 in seinem gefalteten Endzustand nach Befestigung des Deckels am Körper eines Kartons zeigt.
Figur 3 ist eine perspektivische Ansicht des Kartons und des Deckels gemäß Figur 2, die die Verwendung des mittleren auszureißenden Streifenteils der Lasche zur öffnung eines Kartonendes erläutert.
Figur 4 ist eine perspektivische Ansicht des Kartons und des Deckels gemäß Figur 2 und 3 nach der öffnung eines Kartonendes.
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Figur 5 ist eine perspektivische Ansicht der Rückseite des Kartons gemäß Figur 4, die die Weise zeigt, in der die ungeöffnete Lasche als Gelenk für den Kartondeckel dient.
Figur 6 ist eine Teildraufsicht eines Kartondeckelzuschnitts vom Typ gemäß Figur 1, die eine Alternativlaschenkonfiguration offenbart.
Figur 7 ist eine perspektivische Teilansicht des Kartondeckels gemäß Figur 6 in seinem gefalteten Endzustand nach Befestigung des Deckels am Körper eines Kartons.
Obwohl die Beschreibung und die Erläuterungen spezifisch auf Strukturen gerichtet sind, in denen der Deckel vom Kartonkörper getrennt ist, ist zu bemerken, daß die Erfindung mit gleichem Erfolg auf Strukturen angewandt werden kann, in denen der Deckel als integraler Bestandteil des Kartons ausgebildet ist.
Der Kartondeckelzuschnitt 1 gemäß Figur 1 besteht aus einem oben befindlichen Stück 2 mit Endstücken 3 und Seitenstücken 4, die integral entlang der eingeschnittenen Linien 17 bzw. 18 mit dem Stück 2 verbunden sind. Um den Verbraucher gegen Verletzungen, die auf die Anwesenheit scharfer Kanten zurückzuführen sind, zu schützen, werden die Endstücke 7, die mit den Endstücken 3 entlang der eingeschnittenen Linien 15 verbunden sind, und die Seitenstücke 5, die mit den Seitenstücken. 4 entlang der eingeschnittenen Linien 16 verbunden sind, umgeschlagen und gemäß Figur 2 befestigt. Die Ansätze 6, die integral an den Seitenstücken 4 befestigt sind, werden entlang der eingeschnittenen Linie 17 gefaltet, zwischen die Endstücke 3 und 7 eingesetzt und
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mit Hilfe eines geeigneten Klebemittels, wie in Figur 2 gezeigt j dort befestigt.
Wie in Figur 1 erläutert, wird eine Lasche 8 in jedem Endstück 7 gebildet. Die Lasche wird vorzugsweise mit Hilfe eines Paars von geschnittenen Linien 19 begrenzt, die die eingeschnittenen Linien 15 mit den außen befindlichen Teilen der Endstücke 7 verbinden. Ein Paar aufzureißender Linien 11, die vorzugsweise aus Perforationen bestehen, schneiden die geschnittenen Linien 19 entlang der Verbindungslinie zwischen der Lasche 8 und dem restlichen Kartondeckel, d.h. entlang der eingeschnittenen Linie 15. Wie vom Fachmann einzusehen ist, können,obwohl Perforationen in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung verwendet werden, weitere bekannte Hilfsmittel zur Schaffung nachgebender Stellen entlang der aufzureißenden Linien 11 mit gleichem Erfolg, d.h. das Wegschneiden eines Teils von der Stärke des Kartons entlang der aufzureißenden Linien, verwendet werden.
Die aufzureißenden Linien 11, die sich über die ganze Tiefe der Lasche 8 erstrecken, dienen zur Abgrenzung eines mittleren auszureißenden Streifenteils 9 der Lasche. Der mittlere auszureißende Streifenteil 9 ist entlang seiner Seitenkanten mit einem Paar verschließender Flächen 10 verbunden.
Der Kartondeckelzuschnitt 1 gemäß Figur 1 ist in seinem zusammengesetzten Endzustand in Figur 2 gezeigt. Die außerhalb der Laschen 8 liegenden Teile der Endstücke 7 sind zusammen mit den Seitenstücken 5 zur Schaffung eines Randes umgeschlagen, der eine geschützte Kante um den Umfang des Kartondeckels besitzt. Die Laschen 8 sind jedoch nicht umgeschlagen, sondern dürfen entlang der Endflächen des Karton-
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körpers 20 vorstehen . Der Kartondeckel 1 wird am Kartonkörper 20 mit einem geeigneten Klebemittel 14 befestigt, das auf die Teile der Laschen 8 aufgebracht wird, die außerhalb der mittleren auszureißenden Streifenteile 9 sind. Deshalb dienen die verschließenden Flächen 10 der Laschen zur Befestigung des Kartondeckels 1 in richtiger Lage auf dem Kartonkörper 20, wobei die mittleren auszureißenden Streifenteile 9 auf dem Kartonkörper unbefestigt bleiben.
Gegebenenfalls können Kerben 12 am freien Ende der Laschen angebracht werden, wo die aufzureißenden Linien 11 das freie Ende der Laschen schneiden, um die Erkennung der auszureißenden Streifenteile 9 vom Rest der Laschen 8 zu erleichtern und um die Leichtigkeit zu verbessern, mit der die auszureißenden Streifenteile gefaßt werden können. Gegebenenfalls können die Kerben 13 auch dort angebracht werden, wo die geschnittenen Linien 19 die außen liegenden Teile der Enstücke 7 schneiden.
Figur 3 erläutert die Art, in der der auszureißende Streifen
9 zur Erleichterung der Kartonöffnung verwendet wird.
Wie in Figur H gezeigt, bleibt der mittlere auszureißende Streifenteil 9 nach dem öffnen der Lasche am Kartondeckel haften, während die außen liegenden verschließenden Teile
10 der Lasche an den Außenwänden des Kartonkörpers 20 haften bleiben. Der mittlere auszureißende Streifenteil 9 kann in dem Zustand gemäß Figur 4 bleiben, kann entlang der eingeschnittenen Linie 15 untergefaltet oder vollständig vom geöffneten Karton entfernt werden. Im letzteren Fall wird der mittlere auszureißende Streifenteil 9 vorzugsweise an dem Kartondeckel entlang einer perforierten Verbindungslinie befestigt, um seine leichte Entfernung zu fördern.
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Figur 5 zeigt die Rückseite des Kartons und des Deckels gemäß Figur 2-4. Wie schon offensichtlich,wird die Lasche 8 so als Gelenk verwendet, daß der Deckel 1 und der Kartonkörper 20 aneinander gebunden bleiben. Die drehbar lagernde Wirkung entsteht entlang der eingeschnittenen Linie 15» die mit der Verbindungslinie zwischen der Lasche 8 und dem restlichen Kartondeckel übereinstimmt. Falls der Kartondeckel 1 vom Kartonkörper 20 vollständig entfernt werden soll, muß nur die zweite Lasche, wie in Figur 3 erläutert, geöffnet werden.
In Figur 6 ist eine weitere Ausfuhrungsform eines Kartondeckels der Erfindung erläutert» Der Kartondeckelzuschnitt 1 gleicht grundsätzlich dem gemäß Figur I3 jedoch ist die Lasche 30 mit einem Paar von geschnittenen Linien 36 begrenzt, die im Endstück 3 entspringen und im außen liegenden Teil des Endstücks 7 enden. Die Verbindungslinie 37 > die die innen liegenden Endpunkte der geschnittenen Linien 36 verbindet, dient zur Befestigung der Lasche 30 am restlichen Kartondeckel. Die Verbindungslinie 37 ist vorzugsweise eingeschnitten, um ein nachteiliges Einreißen des Kartondeckels bei Gebrauch zu verhindern. Der mittlere ausreißbare Streifenteil 31 wird mit einem Paar von aufzureißenden Linien 34 begrenzt, die vorzugsweise am Schnittpunkt zwischen den geschnittenen Linien 36 und der Verbindungslinie 37 zwischen der Lasche 30 und dem restlichen Kartondeckel entspringen. Die aufzureißenden Linien 34, die vorzugsweise aus Perforationen bestehen, erstrecken sich über die volle Tiefe der Lasche 30 und enden in den Kerben 35 am freien Ende der Lasche. Gegebenenfalls können die Kerben 39 auch am Schnittpunkt zwischen den geschnittenen Linien 36 und dem außen liegenden Teil des Endstücks 7 angebracht werden.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die eingeschnittene Linie 1IO, die die innen liegenden Teile der Kerben 35 verbindet, quer über dem mittleren auszureißenden Streifenteil 31 der Lasche 30 angebracht, um das Fassen des freien Endes des mittleren auszureißenden Streifenteils der Lasche zu erleichtern.
Der Kartondeckel ist, wie in Figur 6 erläutert, grundsätzlich in der gleichen Art wie der Kartondeckel gemäß Figur 1 zusammengesetzt. Der Deckel ist in zusammengesetztem Zustand am Kartonkörper 20 in Figur 7 gezeigt. Der Deckel ist in der richtigen Lage am Kartonkörper 20 mit einem geeigneten Klebemittel 32 befestigt, das auf die verschließenden Teile 33 aufgebracht wird, die außerhalb des mittleren auszureißenden Streifenteils 31 der Lasche liegen.
Bei Gebrauch wird der Kartondeckel gemäß Figur 7 geöffnet und wirkt in der gleichen Weise wie der Kartondeckel gemäß Figur 1 bis 5. Es soll jedoch festgestellt werden, daß hinsichtlich des Umstandes, daß ein Teil der Lasche 30 aus dem Endstück 3 geformt ist, weniger Material beim Formen des umgeschlagenen Randteils des Deckels gegebenenfalls verwerdet werden kann. Dies bietet einen möglichen ästhetischen Vorteil, insbesondere für dekorierte Kartons, die wiederverwendet oder aufgestellt werden sollen, da der Teil der Lasche, der unterhalb des Kartonrandes' hervorragt, ohne gegensätzliche Beeinflussung der Wirkungsweise der Lasche verkürzt werden kann.
Ein signifikanter Vorteil eines Kartondeckels der Erfindung ist im Vergleich zu bekannten Kartondeckeln die Schaffung eines Öffnungsmerkmals, das eine gleichmäßig niedrige Öffnungskraft benötigt. Dies ist darauf zurückzuführen, daß
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es kein Klebemittel gibt, das den mittleren auszureißenden Streifenteil der Lasche an den Kartonkörper befestigt, und nach dem Aufreißen der aufzureißenden Linien, die den mittleren auszureißenden Streifenteil der Lasche begrenzen, keine Befestigung des Kartondeckels am Kartonkörper mehr zurückbleibt. Ein weiterer,hoch signifikanter Vorteil einer besonders bevorzugten Ausfuhrungsform der Erfindung ist es, daß der Kartondeckel auf einer üblichen Verpackungsvorrichtung ohne Verwendung von irgendwelchem zusätzlichen Karton oder eines ähnlichen Materials neben dem geformt wird, was normalerweise zur Bildung eines üblichen Kartondeckels benötigt wird, der einen umgeschlagenen Rand um seinen Umfang besitzt.
Zusätzlich liefert ein Kartondeckel der Erfindung ein diebstahlsicheres, vorher fehlendes Merkmal, insbesondere bei zweiteiligen Kartonstrukturen, ohne die Verwendung eines dritten Teils, d.h. von KunststoffUmhüllungen, Schnüren, Bändern, usw. Da der mittlere auszureißende Streifenteil der Lasche vorzugsweise ein integraler Bestandteil des Kartondeckels nach dem öffnen bleibt, eliminiert die Erfindung Wegwerfprobleme, die bekannten Systemen üblich sind.
Für Kartons, die ausführlichen Gebrauch von Dekorationen, V/erbung oder anderen Zeichnungen machen, schafft die Erfindung verbesserte ästhetische Eigenschaften, die nicht nur auf die relativ kleine Größe, die die Lasche benötigt, sondern auch auf den Umstand zurückzuführen sind, daß die in den Kartondeckeln der Erfindung verwendeten Laschen vorzugsweise, anders als die bekannten Reißverschlüsse und Ausrexßöffnungen, ein integraler Bestandteil des Deckels nach dem öffnen bleiben.
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Deshalb ist es offensichtlich, daß erfindungsgemäß ein verbesserter Kartondeckel mit einem umgeschlagenen Rand entlang der Teile seines Umfangs geschaffen wurde, denen ein Verbraucher letztlich ausgesetzt sein kann, wobei der verbesserte Kartondeckel eine leicht zu öffnende, nicht wiederverschließbare Lasche umfaßt, die mindestens teilweise aus dem umgeschlagenen Teil des Randes gebildet wird,
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Claims (1)

  1. Patentansprüche:
    1.' Kartondeckel mit einem umgeschlagenen Rand entlang mindestens eines Teils seines Umfangs, gekennzeichnet durch eine leicht zu öffnende, nicht wiederverschließbare Lasche zur Befestigung des Kartondeckels am Körper eines Kartons, wobei die Lasche mindestens teilweise aus dem umgeschlagenen Teil des Randes geformt ist und ein mittleres auszureißendes Streifenteil umfaßt, das durch ein Paar von aufzureißenden, sich über die gesamte Tiefe der Lasche erstreckende Linien begrenzt wird, das anhaftende Ende des mittleren auszureißenden Streifenteils eine Breite besitzt, die im wesentlichen der Länge der Verbindungslinie zwischen der Lasche und dem Kartondeckel, gemessen an dem anhaftenden Ende der Lasche, entspricht und der auszureißende Streifenteil eine geringere Breite als die Lasche entlang mindestens eines Teils seiner Länge besitzt, was einen Verschluß der Lasche mit dem Kartonkörper entlang der außerhalb des mittleren ausreißbaren Streifenteils liegenden Teile der Lasche ermöglicht .
    2. Kartondeckel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere auszureißende Streifenteil, gemessen am anhaftenden Ende der Lasche, eine Breite besitzt, die im wesentlichen der Länge der Verbindungslinie zwischen der Lasche und dem Kartondeckel gleicht, und, gemessen am freien Ende des mittleren auszureißenden Streifenteils, eine geringere Breite als die Lasche besitzt.
    3. Kartondeckel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die auszureißenden Linien Perforationen enthalten.
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    4. Kartondeckel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kerbe am Schnittpunkt jeder aufzureißenden Linie mit dem freien Ende der Lasche angebracht ist, wobei die Erkennung des mittleren auszureißenden Streifenteils der Lasche erleichtert wird.
    5. Kartondeckel nach Anspruch H, dadurch gekennzeichnet, daß eine eingeschnittene Linie, die die innen liegenden Enden der Kerben miteinander verbindet, quer über den mittleren aufzureißenden Streifenteil der Lasche angebracht ist, wobei das Passen der freiliegenden Kante des mittleren auszureißenden Streifenteils erleichtert wird.
    6. Kartondeckel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine eingeschnittene Linie entlang der Verbindungslinie zwischen der Lasche und dem Kartondeckel angebracht ist, wobei die Verwendung der Verbindungslinie als Gelenk zwischen dem Kartondeckel und dem Kartonkörper zugelassen wird.
    7. Kartondeckel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Perforationen entlang der Verbindungslinie zwischen der Lasche und dem Kartondeckel angebracht sind, wobei die Entfernung der Lasche vom Kartondeckel nach seinem öffnen entlang der aufzureißenden Linien gestattet wird.
    8. Kartondeckel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche ausschließlich aus dem umgeschlagenen Teil des Randes des Kartondeckels geformt ist und die Verbindungslinie zwischen der Lasche und dem Kartondeckel mit der freistehenden Kante des Randes übereinstimmt.
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    jeweils 9. Kartondeckel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß/ eine Lasche an den entgegengesetzten Enden zur Befestigung beider Enden des Kartondeckels an einem Kartonkörper angeordnet ist.
    10. Kartondeckel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Ende des Kartondeckels integral am Kartonkörper haftet.
    Pur: The Procter & Gamble Company Cincinnati, Ofciio, V.St.A.
    Dr.H.J.Wolff Rechtsanwalt
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DE19762621966 1975-05-23 1976-05-18 Kartondeckel Withdrawn DE2621966A1 (de)

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