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DE69422156T2 - Eine ein informationsspeichermedium verwendende elektronische vorrichtung - Google Patents

Eine ein informationsspeichermedium verwendende elektronische vorrichtung

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DE69422156T2
DE69422156T2 DE69422156T DE69422156T DE69422156T2 DE 69422156 T2 DE69422156 T2 DE 69422156T2 DE 69422156 T DE69422156 T DE 69422156T DE 69422156 T DE69422156 T DE 69422156T DE 69422156 T2 DE69422156 T2 DE 69422156T2
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Germany
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electronic device
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display
information storage
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Hidetaka Owaki
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Sega Enterprises Ltd
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Description

    TECHNISCHES GEBIET
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine elektronische Vorrichtung zum Lesen einer in einem Informationsspeichermedium gespeicherten Information, insbesondere eine Informationsverarbeitungsvorrichtung zum optischen Lesen einer in einer CD-ROM gespeicherten Programminformation, um ein Spiel zu spielen.
  • STAND DER TECHNIK
  • Informationen von Musik-CDs und Daten-CD-ROMs können von CD-Spielern gelesen werden, insoweit diese den Standards genügen, auch für den Fall, daß die CDs Fälschungen sind. Dies schreckt Hersteller von Fälschungen nicht ab. Als eine Gegenmaßnahme hierzu wurden verschiedene Sicherheitssysteme zum Verhindern unauthorisierten Kopierens von Spiele-Software vorgeschlagen, die entwickelt worden sind, als Ergebnis eines umfangreichen Einsatzes von Manpower und Zeit.
  • Ein derartiges Sicherheitssystem ist in der EP-A-0 545 472 offenbart, das insbesondere darauf abzielt, das unauthorisierte Kopieren eines Aufnahmeträgers, wie beispielsweise einer CD, zu verhindern. Eine Information wird auf dem Träger in Form von Variationen in einem ersten physikalischen Parameter wie z. B. Längen von Vertiefungen entlang der Spur der CD gespeichert. Ein Sicherheitssignal wird in Form von Veränderungen in einem zweiten physikalischen Parameter gespeichert, der durch denselben Detektor feststellbar ist, wie der erste physikalische Parameter. Beispielsweise kann der zweite Parameter die seitliche Verschiebung der CD-Spur, die Breite der Vertiefungen oder die Höhe der Scheibenoberfläche sein. Kopiersysteme nehmen im allgemeinen nur die Variationen in dem ersten Parameter auf, die die Information speichern, so daß unauthorisierte Kopien ohne Variationen im zweiten Parameter zurückgewiesen werden können.
  • Ein neues Sicherheitssystem für CD-ROMs wird in der japanischen Patentanmeldung Nr. Hei OS-185740/1993 und in der europäischen Patentanmeldung EP-A-0 671 730 vorgeschlagen, die die Priorität der japanischen Anmeldung beansprucht. Diese Anmeldungen wurden vom vorliegenden Anmelder vor dem Anmeldetag der vorliegenden Anmeldung eingereicht, wurden jedoch erst nach diesem Datum veröffentlicht. Das offenbarte Sicherheitssystem stellt fest, ob oder ob nicht spezifische Angaben, wie z. B. Marken oder andere Zeichen in vorbestimmten Bereichen von CD-ROM-Scheiben angegeben werden, wodurch die Scheiben als Originalprodukte oder Fälschungen beurteilt werden.
  • Bei dem in den zuvor beschriebenen Anmeldungen vorgeschlagenen Sicherheitssystem wird, wenn eine spezifische Angabe gelesen wird, die gesamte spezifische Angabe gelesen, was unvermeidbar eine gewisse Lesezeit erfordert. Speziell in einem Fall, in dem eine spezifische Angabe auf einer Informationsspeicher-Oberfläche unter Verwendung einer Gruppe von Vertiefungen über eine Vielzahl von Spuren sichtbar angegeben ist, müssen alle diese Spuren gelesen werden, was viel Lesezeit in Anspruch nimmt.
  • Die Patentanmeldung GB-A-2 250 626 offenbart verschiedene Wege, um eine sichtbare Angabe auf der Oberfläche einer CD über eine Vielzahl von Spuren zu bilden. Die sichtbare Angabe kann aus Gebieten hervorgehen, in denen die Spuren verbreitert oder verengt, seitlich verschoben oder in einzelne Vertiefungen aufgeteilt sind. Man kann sich nicht vorstellen, daß dieses System bei einem Sicherheitscheck der Scheibe verwendet werden könnte.
  • Es ist ein Gegenstand der vorliegenden Erfindung, eine elektronische Vorrichtung mit einem eingebauten neuen Sicherheitssystem vorzuschlagen, das Fälschungsprodukte wirkungsvoll zurückweist oder ausschließt.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine elektronische Vorrichtung und ein Informations-Verarbeitungsverfahren vorzuschlagen, das die Lesezeit einer spezifischen Sicherheitsangabe reduzieren kann.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine elektronische Vorrichtung und ein Informations-Verarbeitungsverfahren vorzuschlagen, die es für Fälscher schwieriger macht, Sicherheitssysteme zu durchbrechen.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine elektronische Vorrichtung und ein Informations-Verarbeitungsverfahren vorzuschlagen, die im Handel befindliche gefälschte Informationsspeichermedien ausschließen, auch wenn die Sicherheitssysteme durchbrochen worden sind.
  • Noch ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Informations- Verarbeitungsverfahren vorzuschlagen, das die Verwendung von gefälschten Informationsspeichermedien zurückweist oder ausschließt.
  • OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
  • Die elektronische Vorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung weist eine Mediumträgereinheit auf, in der ein Informationsspeichermedium entfernbar einzusetzen ist, und eine Authentizitäts-Prüfeinrichtung zum Prüfen der Authentizität des Informationsspeichermediums, dadurch gekennzeichnet, daß das Informationsspeichermedium einen Informationsbereich aufweist, und einen Anzeigebereich, auf dem eine visuelle Anzeige gebildet wird, so daß die visuelle Anzeige eine Eigenschaft hat, daß sie von dem bloßen menschlichen Auge erfaßt werden kann, sowie eine Eigenschaft aufweist, die es ermöglicht, daß die elektronische Vorrichtung Daten liest, die für die Authentizitätsprüfung erforderlich sind, wenn die elektronische Vorrichtung einen ausgewählten Teilbereich des Anzeigebereichs feststellt, und daß die Authentizitäts-Prüfeinrichtung der elektronischen Vorrichtung eine Speichereinrichtung aufweist, die Referenzdaten speichert, die bezeichnend sind für die visuelle Anzeige, eine Selektionseinrichtung zum Auswählen eines Teilbereichs des Anzeigebereichs, wobei der ausgewählte Teilbereich kleiner ist als die Gesamtfläche des Anzeigebereichs, eine Erkennungseinrichtung zum Erkennen des ausgewählten Teilbereichs, um Daten herauszugeben, die bezeichnend für einen Teil der visuellen Anzeige sind, und eine Vergleichseinrichtung zum Vergleichen der festgestellten Daten mit den Referenzdaten.
  • Nach diesem Ausführungsbeispiel muß nicht die gesamte Information einer Anzeige für die Sicherheitsprüfung erkannt werden. Stattdessen wird Information von einem ausgewählten Teil der Anzeige erkannt, wodurch eine Lesezeit der Anzeigeinformation kurz sein.
  • Die elektronische Vorrichtung nach einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Selektionseinrichtung den ausgewählten Teilbereich der ausgewählten Spur oder Spuren willkürlich auswählt.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel wird der spezifische, von der Informationseinheit auszuwählende Teil, der die Informationsanzeige dargestellt, willkürlich bei jedem Herauslesen gewechselt, so daß, wenn ein Fälscher ein Informationsspeichermedium mit der elektronischen Vorrichtung der vorliegenden Erfindung kompatibel herstellt, er dieselbe Indikationsinformation illegal verwenden muß wie die, die von einem authentischen Informationsspeichermedium getragen wird. Fälschungen können auf diese Weise wirkungsvoller ausgeschlossen werden.
  • Die elektronische Vorrichtung nach einem alternativen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung weist eine Einrichtung auf, in der eine Informationsspeicherscheibe einzusetzen ist, und eine Authentizitäts-Prüfeinrichtung zum Prüfen der Authentizität der Scheibe, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe eine Informationsspeicherzone mit mittels Vertiefungen aufgenommener Information aufweist, und eine Kennzeichen-Bildungszone aufweist, die in einem von der Informationsspeicherzone verschiedenen Bereich definiert ist, wobei die Kennzeichen-Bildungszone eine Vielzahl von Anzeigebereichen enthält, die in der Kennzeichen-Bildungszone definiert sind, wobei jeder aus der Vielzahl der Anzeigebereiche mit einer visuellen Anzeige geformt ist, so daß die visuelle Anzeige die Eigenschaft hat, visuell vom bloßen Auge erkennbar zu sein, sowie eine Eigenschaft hat, die es der elektronischen Vorrichtung ermöglicht, Daten zu lesen, die für die Authentizitätsprüfung erforderlich sind, und daß die Authentizitäts-Prüfeinrichtung der elektronischen Vorrichtung eine Speichereinheit aufweist, die Referenzdaten speichert, die bezeichnend für die visuelle Anzeige sind, eine Selektionseinrichtung zum willkürlichen Auswählen eines Bereichs aus der Vielzahl der Anzeigebereiche, eine Erkennungseinrichtung zum Erkennen des ausgewählten Bereichs, um Daten abzugeben, die bezeichnend sind für die visuelle Anzeige, und eine Vergleichseinrichtung zum Vergleichen der festgestellten Daten mit den Referenzdaten, um die Authentizität der Scheibe zu prüfen.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel wird eine Vielzahl von Anzeigebereichen einer Scheibe für die Sicherheitsprüfung erkannt, so daß die Sicherheit weiterhin garantiert ist. Zusätzlich wird eine erforderliche Erkennungszeit verkürzt, da es nicht notwendig ist, alle der vielen Anzeigebereiche, sondern nur einen willkürlich ausgewählten spezifischen Anzeigebereich zu erkennen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Spielgerätes, das ein Sicherheitsüberprüfungssystem gemäß der vorliegenden Erfindung enthält.
  • Fig. 2 zeigt ein Blockdiagramm des Spielgeräts, das das Sicherheitsüberprüfungssystem gemäß der vorliegenden Erfindung enthält.
  • Fig. 3 zeigt eine Grundrißansicht einer CD-ROM, auf die das Sicherheitsüberprüfungssystem gemäß der vorliegenden Erfindung angewendet wird.
  • Fig. 4 zeigt eine Ansicht eines Beispiels von Anzeigen auf der CD-ROM, die einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden sollen.
  • Fig. 5 zeigt eine Teilschnittansicht der CD-ROM, auf der die Sicherheitsüberprüfung gemäß der vorliegenden Erfindung angewendet werden soll.
  • Fig. 6A bis 6C zeigen Ansichten, die die Formation einer Anzeige im Detail zeigen, auf die die Sicherheitsüberprüfung gemäß der vorliegenden Erfindung angewendet wird.
  • Fig. 7 zeigt ein Blockdiagramm einer Leseeinheit zum Ausführen der Sicherheitsüberprüfung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • Fig. 8 zeigt eine Ansicht, die Originaldaten zum Überprüfen als eine Referenz zum Vergleich darstellt.
  • Fig. 9 zeigt ein Fließschema des Betriebs der Leseeinheit für die Sicherheitsüberprüfung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • Fig. 10A bis 10D sind Grundrißansichten weiterer Beispiele von CD-ROMs, auf die die Sicherheitsüberprüfung gemäß der vorliegenden Erfindung angewendet werden kann.
  • BESTE MÖGLICHKEIT ZUR DURCHFÜHRUNG DER ERFINDUNG
  • Ein Spielgerät mit der elektronischen Vorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert.
  • Wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt ist, weist ein Spielgerät 10 eine Steuereinheit 10a und eine CD-ROM-Steuereinheit 10b auf. Die Steuereinheit 10a enthält eine Spielregeleinheit 21 zum Regeln eines Spiels, eine Ausgangsschnittstelle 22 zur Abgabe von Audiosignalen und Videosignalen, Eingangsschnittstellen 23a, 23b zum Empfangen von Betriebssignalen, und Eingangs-/Ausgangsschnittstellen 24a, 24b zum Empfangen/Abgeben eines Spielprogramms und von Daten.
  • Die Ausgangsschnittstelle 22, die Eingangsschnittstellen 23a, 23b und die Eingangs-/Ausgangsschnittstellen 24a, 24b sind mit der Spielregeleinheit 21 verbunden.
  • Wie in Fig. 2 gezeigt ist, ist die Regeleinheit 10a mit einer TV-Einheit 25 als einer Displayeinheit zum Anzeigen eines Spiels und mit verschiedenen Reglern, z. B. Joy-Pads 26a, 26b, zur Manipulation des Betriebs des Spiels über die Eingangsschnittstellen 23a, 23b verbunden.
  • Das Spielgerät enthält somit den Körper 10 des Spielgeräts, die TV-Einheit 25, die Joy-Pads 25 etc. Das Bezugszeichen 10 bezieht sich hierbei auf den Hauptkörper des Spielgeräts. Das Bezugszeichen 10 kann sich manchmal ganz allgemein auf ein Spielgerät beziehen, mit dem Peripheriegeräte, wie beispielsweise ein Joy-Stick, verbunden sind.
  • Das Spielgerät 10 nimmt eine Spielkassette 28 in einer Kassettenaufnahme 29 der Regeleinheit 10a auf und kann gemäß einem in einem Halbleiter-ROM oder -RAM der Spielkassette 28 gepeicherten Spielprogramm ein Spiel durchführen. Das in dem Halbleiter-ROM oder -RAM gespeicherte Spielprogramm wird an die Spielregeleinheit 21 über die Eingangs- /Ausgangs-Schnittstelle 24a übertragen.
  • Die CD-ROM-Regeleinheit 10b weist einen CD-ROM-Träger oder eine CD-ROM-Antriebseinheit 11 und einen optischen Fühler 16 auf. Eine CD-ROM 12 ist auf dem CD-ROM-Träger 11 eingesetzt, so daß in der CD-ROM 12 gespeicherte Programminformation von dem optischen Fühler 16 erkannt wird.
  • Wenn die in der CD-ROM 12 aufgenommene Programminformation ein Spielprogramm ist, wird die gelesene Spielprogramminformation zur Spielregeleinheit 21 über die Input-/Output- Schnittstelle 24b geliefert und das Spiel ist bereit für den Betrieb.
  • Die Spielkassette 28 und die CD-ROM 12 funktionieren als Informationsspeichermedien, und der Kassettenport oder -aufnehmer 29 und die CD-ROM-Trageeinheit 11 funktionieren als Medienports.
  • Die CD-ROM 12 ist als eine Scheibe aus dünnem transparentem Kunststoff, wie in Fig. 3 gezeigt, ausgebildet und hat ein Zentralloch 12a, das in der Mitte der Scheibe eingeformt ist.
  • Das Kunststoffsubstrat 13 der CD-ROM 12 hat einen Programmbereich 14, wobei eine Spielprogramminformation mittels Vertiefungen zwischen einem Einlesebereich 14a und einem Auslesebereich 14b aufgenommen ist. Der Programmbereich 14, der ein Informationsaufnahmebereich ist, hat einen Markenanzeigebereich 15, der in einem rechtwinkligen Gebiet über 100 bis 200 Spuren neben dem Einlesebereich 14a ohne aufgenommene Spielprogramminformation definiert ist. In dieser Beschreibung kann der Bereich 15 bezeichnet werden als "Markenangabebereich", "Angabebereich" oder "vorbestimmter Bereich/Teil".
  • In dem Markenangabebereich 15 wird eine Datenangabe A, die eine spezifische zu vergleichende Angabe darstellt (siehe Fig. 4), geliefert. Die zu vergleichende Datenangabe A wird aus einem Satz von Vertiefungen gebildet und wird als Information einer Gruppe von Vertiefungen erkannt, wenn sie von dem optischen Fühler 16, der in der CD-ROM-Regeleinheit 10b vorgesehen ist, gelesen wird.
  • Die zu vergleichende Datenangabe A ist eine Anzeigeinformation, die in dem Markenangabebereich 15 gespeichert ist, die visuell erkennbar ist, und kann zusätzlich zu einer Marke ein Warenzeichen, ein Logo, ein Muster, ein Zeichen oder etwas anderes sein.
  • Wie in Fig. 5 gezeigt ist, speichert die CD-ROM 12 eine Bildinformation in Form eines Satzes von Vertiefungen zusammen mit einer Spielprogramminformation in Form einer Gruppe von Vertiefungen 35 auf der oberen Seite des Scheibensubstrats 31 aus durchsichtigtem Kunststoff, wie z. B. Polykarbonat, Acryl, Vinyl, Polychlorid oder andere.
  • Die obere Seite 33, in der die Vertiefungen 35 gebildet sind, ist mit einer reflektierenden Schicht 36 bedeckt, die eine Metallschicht aus z. B. Aluminium ist, und ist außerdem mit einer Schutzschicht 37 bedeckt, wodurch eine äußere Oberfläche 38 gebildet ist. Die Schutzschicht 37 wird gewöhnlich aus einem opaque-farbenen Material hergestellt, und ein Titel, ein Design, ein Autor der Spielsoftware und eine Marke etc., designed von einem Lizenzgeber, wenn die Produktion der Spielsoftware von einer dritten Partei lizensiert wird, kann auf der anderen Oberfläche 38 angezeigt werden.
  • Die in der CD-ROM 12 gespeicherte Information wird gelesen, indem ein Laserstrahl veranlaßt wird, in das Substrat 31 der Scheibe von der Oberfläche 34 der Unterseite derselben einzudringen und an der Reflexionsschicht 36 reflektiert zu werden, um von dem optischen Fühler 16, der so angeordnet ist, daß er zur Oberfläche 34 der Unterseite zeigt, festgestellt wird. Ein Satz von Vertiefungen in dem Markenangabebereich 15 wird in erkennbarer Art und Weise gebildet, als eine erforderliche Figur, erkennbar von der Oberfläche 34 der Unterseite, die eine optische Abtastoberfläche ist.
  • Ein Verfahren zum Bilden einer zu vergleichenden Datenangabe A unter Verwendung von Vertiefungen wird unter Bezugnahme auf die Fig. 6A bis 6C erklärt.
  • Eine zu vergleichende Datenangabe A, z. B. "SEGA", wird in Form eines Satzes von Vertiefungen gebildet, wie in Fig. 6A gezeigt ist. Die zu vergleichende Datenangabe A ist sichtbar (visuell erkennbar als eine Marke "SEGA") von der Oberfläche 34 der Unterseite, der optischen Abtastoberfläche des Substrats 31 der Scheibe, wie in Fig. 5 gezeigt ist.
  • Jeder der Punkte, die die Buchstaben "SEGA" ergeben, weist einen Satz von Vertiefungsgruppen auf, die von der gestrichelten Linie A in Fig. 6B umschlossen werden, und der Teil, der keine Buchstaben enthält, weist einen Satz von Vertiefungsgruppen C in Fig. 6B auf. Beispielsweise wird ein von der gestrichelten Linie A umschlossener Bereich in einem sichtbaren Punkt durch längliche Spuren 70 und querlaufende Vertiefungsgruppen 12 gebildet. Beispielsweise bilden die Vertiefungsgruppen B eine Einheit, in der der Bereich, der mit Vertiefungen bedeckt ist, zu einem Maximum gemacht wird, wie in Fig. 6C (A) gezeigt ist, und die Vertiefungsgruppen C bilden eine Einheit, in der der mit Vertiefungen bedeckte Bereich zu einem Minimum gemacht wird, wie in Fig. 6C (B) gezeigt ist.
  • Solche Punkte werden in erforderlichen Positionen arrangiert, um Buchstaben zu bilden. Die Buchstaben, z. B. "SEGA", in Fig. 6A sind in dem Markenangabebereich 15 gebildet, der über im wesentlichen 1.000 Spuren definiert ist.
  • In den Fig. 6A bis 6C wird in dem vorbestimmten Bereich 15 des Substrats 31 der Scheibe eine Anzeige als Buchstaben, die von der Oberfläche 34 der Unterseite sichtbar (lesbar oder erkennbar) sind, geformt, die die optische Abtastoberfläche (siehe Fig. 5) ist, kann jedoch so ausgebildet sein, daß sie von der oberen Oberfläche 38 gegenüber der optischen Abtastoberfläche (siehe Fig. 5) sichtbar ist. Gemäß Fig. 5 ist es möglich, daß die Schutzschicht 37 aus einem transparenten Material gebildet ist, so daß eine spezifische Anzeige von der äußeren Oberfläche 38 sichtbar sein kann.
  • Wie in Fig. 2 gezeigt ist, enthält das Spielgerät 10 eine Leseeinheit 17. Die Einheit 17 ist mit dem optischen Fühler 16 über die Input-/Output-Schnittstelle 24b verbunden. Wie in Fig. 7 gezeigt ist, enthält die Einheit 17 eine Informationsabtasteinheit 18 und eine Vergleichereinheit 19. Die Informationsabtasteinheit 18 enthält eine Schaltung 20 zum Generieren einer Zufallszahl, die als eine Auswahleinheit arbeitet.
  • Die Informationsabtasteinheit 18 regelt Lesepositionen des optischen Fühlers 16 in Bezug auf die CD-ROM 12 und erzeugt Ausgangssignale der Abtastsignale (a), die den optischen Fühler führen, um spezielle Spuren zu lesen, die in dem Markenanzeigebereich 15 angeordnet sind und verglichen werden sollen. Die speziellen Spuren werden zufällig aus einer Vielzahl von Spuren ausgewählt, die zusammengesetzt sind aus Vertiefungsgruppen, die Vergleichsdaten A bilden. Die Auswahl wird von einer Zufallszahl bestimmt, die von der Schaltung 20 zum Generieren der Zufallszahl generiert wird.
  • Das heißt, der optische Fühler wählt aus und liest eine Information von spezifischen Vertiefungsgruppen, die aus Vertiefungsgruppen ausgewählt sind, die eine Vielzahl von Informationen der Einheit anzeigen.
  • Die Information (b) der Vertiefungsgruppe, die aus den spezifischen Spuren gelesen wurde, wird an die Vergleichereinheit 19 geliefert.
  • Spezifische Spuren, die von dem optischen Fühler 16 gelesen werden sollen, können durch Auswahl verschiedener Einheiten erhalten werden, wobei eine Spur definiert wird als eine Einheit, oder wobei eine Vielzahl von Spuren als eine Einheit definiert werden.
  • Die Vergleichereinheit 19 speichert Basisdaten D (siehe Fig. 8) als digitale Signale in einem Halbleiter-ROM. Die Basisdatenangabe D ist eine Referenzinformation oder eine Standardinformation zur Beurteilung einer Übereinstimmung einer Datenangabe A hiermit. Die Basisdatenangabe D korrespondiert mit einer Referenzangabe, wie z. B. mit der spezifischen Angabe "SEGA", wie sie in Fig. 8 gezeigt ist. Die digitale Referenzdatenangabe, die mit der spezifischen Anzeige "SEGA" korrespondiert, wird in einer Halbleiter-ROM gespeichert, in der eine Referenzeinheit ein Satz von Daten vorliegt, die mit jeder Spur korrespondieren, die aus einem Satz von Vertiefungen besteht. Die spezifische Angabe A wird auf der CD-ROM- Scheibe gebildet wie die gleiche Gruppe von Vertiefungen der Referenzanzeige D. Die zu vergleichende spezifische Angabe A wird an den ausgewählten Spuren ertastet, wobei eine Vergleichereinheit eine entsprechende Spur ist, die aus einem Satz von Vertiefungen besteht.
  • Wenn der Vergleich ergab, daß die zu vergleichende Datenangabe A und die Referenzdatenangabe D miteinander übereinstimmen, wird festgestellt, daß die spezifische Anzeige in dem Bereich dargestellt wird; und wenn der Vergleich ergab, daß die zu vergleichende Datenangabe A und die Referenzdatenangabe D nicht miteinander übereinstimmen, wird festgestellt, daß die spezifische Angabe nicht in dem vorbestimmten Bereich abgebildet wird.
  • Die Vergleichereinheit 19 erzeugt eine Vergleicher-Ergebnisinformation (c) als eine Ausgangsgröße.
  • Das heißt, die Vergleichereinheit 19 arbeitet als Speicher zum Speichern von Basis- oder Referenzdaten, die mit der spezifischen Anzeige D korrespondieren; als eine Ausgangsgrößeneinheit zum Vergleichen von zu vergleichenden Daten, die eine Anzeige einer Vertiefungsgruppen-Information einer spezifischen Anzeige A mit den Referenzdaten darstellen und zum Generieren einer Ausgangsgröße, die auf dem Vergleichsergebnis basiert; und als eine Beurteilungseinheit zum Beurteilen, ob oder nicht die spezifische Anzeige dargestellt wird.
  • Der Betrieb der Leseeinheit 17 wird unter Bezugnahme auf das Fließschema von Fig. 9 erklärt.
  • Das Spielgerät 10 wird mit Energie beaufschlagt, um den Prüfvorgang zu starten.
  • Zuerst bestimmt die Informationsabtasteinheit 18 spezifische zu vergleichende Spuren (Schritt S1). Die spezifischen zu vergleichenden Spuren für die Datenangabe A werden bestimmt, beispielsweise als Spur 1, Spur 2 etc. entsprechend den Zufallszahlen, die von der Schaltung 20 zum Generieren der Zufallszahl generiert wurden. Die Nummern der Spuren, korrespondierend zu einer vorbestimmten Nummer von Spuren, werden zufällig ausgewählt.
  • Als nächster Schritt wird ein Teil der zu vergleichenden Daten von dem optischen Fühler 16 von der CD-ROM 12 gelesen, die ein zu prüfendes Medium ist (Schritt 2). Der optische Fühler 16 wird in eine Stellung korrespondierend zu den spezifischen Spuren bewegt, um eine Information von den Vertiefungsgruppen der spezifischen Spuren zu lesen.
  • Danach werden die gelesenen Daten und die Referenzdaten miteinander verglichen (Schritt S3). Die von den Vertiefungsgruppen gelesene Information und die Referenzdaten D werden durch die Vergleichereinheit 19 verglichen.
  • Danach stellt die Vergleichereinheit 19 fest, ob die Daten miteinander übereinstimmen oder nicht (Sehritt S4). Wenn die Vergleichereinheit 19 ein Nichtübereinstimmen der ausgelesenen Information und der Referenzinformation herausgefunden hat, urteilt die Einheit mit "NEIN" und führt eine Fehlerverarbeitung (Schritt S5) durch, und der Prüfvorgang ist zu Ende.
  • Andererseits, wenn die gelesene Information und die Referenzinformation miteinander übereinstimmen, stellt die Einheit 19 fest "JA" und beurteilt, ob alle in Schritt S1 bestimmten Daten verglichen worden sind (Schritt S6) oder nicht.
  • Nachdem alle zu vergleichenden Daten verglichen worden sind, ist die Entscheidung "JA", und dann ist der Vergleichsvorgang zu Ende. Wenn die Entscheidung "NEIN" ist, d. h. es wurden nicht alle Vergleichsschritte beendet, dann geht das Programm zurück zu Schritt S2, um die zu vergleichenden Daten zu lesen. Dieser Vorgang wird wiederholt, bis die gesamte zu prüfende Information verglichen und beurteilt wurde.
  • Wenn die Daten miteinander übereinstimmen, liest die Informationsabtasteinheit 18 die Programminformation in dem Programmbereich 14. Wenn die Daten nicht miteinander übereinstimmen, liest die Informationsabtasteinheit 18 die Programminformation in dem Programmbereich 14 nicht oder beendet das Spiel.
  • Bei dem zuvor beschriebenen Prüfvorgang werden die zu prüfenden Spurnummern für jeden Prüfvorgang ausgewählt und gleichzeitig mit der Auswahl der Spurnummern können die Zahl der zu prüfenden Spuren oder die Menge der zu prüfenden Daten für jeden Prüfvorgang variiert werden.
  • Auf diese Weise wählt die Leseeinheit 17 zufällig zu vergleichende spezifische Spuren aus, ohne alle Spuren zu prüfen, wodurch das Prüfen in einer kurzen Zeit durchgeführt werden kann. Außerdem erlaubt die auf diese Weise verkürzte Prüfzeit größere Datenangaben größerer Anzahlen von Spuren oder größere Bilder als Datenangabe A einzusetzen, was die Sicherheit erhöht.
  • Da die zu prüfenden Spuren zu Beginn jedes Prüfvorgangs gewechselt werden, muß die zu vergleichende Datenangabe A, die in der CD-ROM 12 als einem zu prüfenden Medium gespeichert sind, eine vollständige Datenangabe, d. h. ein komplettes Bild, sein. Außerdem wird eine genauere Prüfung ermöglicht durch ein Verändern der Zahl der spezifischen Spuren für jeden Prüfvorgang.
  • Ein Fälscher, der eine CD-ROM herstellen möchte, die in einem elektronischen Gerät oder in einer Informationsverarbeitungsvorrichtung eines authentischen Spielgerätes oder dgl. angenommen werden soll, muß an der vorbestimmten Stelle der CD-ROM eine bestimmte spezifische Angabe als eine zu vergleichende Datengröße A angeben, die mit einer Basisdatengröße D als Referenzinformation in der authentischen elektronischen Vorrichtung oder Informationsverarbeitungsvorrichtung gespeichert ist, korrespondiert. Wenn er das tut, wird er verklagt werden als illegaler Verletzer eines Eigentumsrechts.
  • Die beschriebene spezifische Angabe wird als Beispiel eine Marke, ein Logo oder ein Markenname sein, der durch ein Markengesetz oder ein Geschmacksmuster, eine Marke, ein Bild etc. geschützt durch das Mustergesetz, sein. Designs, Marken, Bilder etc. werden in manchen Staaten durch Design- und Patentrecht, Copyright-Recht etc. geschützt.
  • Die Referenzdatenangabe D wird einer Informationskompressionsverarbeitung unterworfen, um die Datenmenge zu reduzieren, wodurch die Leseeinheit 17 einen kleineren Bereich belegt und Kosten reduziert.
  • Bei dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel ist der Bereich für eine spezifische Angabe auf einer CD-ROM für eine Sicherheitsüberprüfung nicht auf die in Fig. 3 gezeigte Position beschränkt und kann variiert werden.
  • Wie beispielhaft in Fig. 10A ausgeführt ist, ist eine Zone 15a, in der keine Spielprogramminformation geschrieben ist, innerhalb des Programmbereichs 14 oder einer Informationsaufnahmezone entlang eines inneren Umfangs der Scheibe definiert, und der Bereich 15 zur Angabe einer spezifischen Anzeige mit einem Satz von Vertiefungen kann in der Zone 15a gebildet werden.
  • Wie in Fig. 10B beispielhaft ausgeführt ist, ist eine Zone 15b, in der keine Spielprogramminformation geschrieben ist, außerhalb des Programmbereichs 14 oder einer Informationsaufnahmezone entlang eines äußeren Umfangs der Scheibe definiert, und der Bereich 15 zur Angabe einer spezifischen Anzeige mit einem Satz von Vertiefungen kann in der Zone 15b gebildet werden.
  • Das heißt, diese Zonen 15a und 15b sind als anzeigebildende Zonen in anderen Teilen als der Informationsaufnahmezone definiert, und der Bereich 15 ist als ein Anzeigebereich in der Zone 15a oder 15b definiert.
  • In der Variation nach Fig. 10C kann eine Mehrzahl von Bereichen 15 kontinuierlich oder in einem bestimmten Intervall in der Zone 15b gebildet werden. Die gleiche spezifische Anzeige kann in den entsprechenden Bereichen 15 angegeben werden oder zwei unterschiedliche Anzeigen können alternativ in den entsprechenden Bereichen 15 angezeigt werden.
  • Bei dieser Variation können bestimmte der Bereiche 15 als zu vergleichende Daten A aus der Vielzahl der Bereiche 15 zufällig ausgewählt werden, basierend auf Zufallszahlen, die von der Schaltung 20 zum Generieren von Zufallszahlen generiert wurden. Eine Kombination der Bereiche 15 in per Zufall ausgewählten Positionen und der Spuren in den ausgewählten Bereichen, ausgewählt per Zufall, kann die Sicherheit erhöhen.
  • Wie in Fig. 10D beispielhaft ausgeführt ist, kann die Zone 15b außerhalb des Auslesebereichs 14b der CD-ROM 12 vorgesehen sein, so daß die Zone 15b klar getrennt sein kann von dem Programmbereich 14, der Informationen speichert, wodurch Steueranweisungen zum Lesen der Information und zum Abtasten der spezifischen Anzeige erleichtert werden können.
  • In der Zone 15b, wie beispielhaft in Fig. 10D gezeigt ist, sind die Bilder TRADE MARK "SEGA" und PRODUCED BY OR UNDER LICENSE FROM SEGA ENTERPRISES, LTD. mit einem Satz von Vertiefungen gebildet.
  • Als spezifische Angabe für die oben beschriebene Sicherheitsprüfung können zusätzlich zu verschiedenen Buchstaben, Mustern etc. registrierte Marken, registrierte Muster, Muster wie z. B. Buchstaben etc., die durch Copyrights, Markennamen, Anzeigemarken, die von Industriegruppen verwendet werden etc. geschützt sind, verwendet werden, solange sie identifizierbar und tatsächlich exklusiv sind. Das heißt, es wird bevorzugt, daß eine Referenzanzeige geeignet ist, eine nicht authorisierte Person daran zu hindern, dieselbe anzuzeigen. Die Refe renzanzeige kann Eigentum sein oder ihre Verwendung kann durch einen Lizenzvertrag genehmigt sein. Eine Vielzahl der gleichen Anzeigen kann verwendet werden oder eine Kombination einer Vielzahl unterschiedlicher Angaben kann verwendet werden.
  • Außerdem ist eine in dem Bereich 15 der CD-ROM 12 gebildete Anzeige in einer sichtbaren Größe und Gestalt gebildet und kann in einem Sektor entlang eines Umfangsrandes der CD- ROM 12 geformt werden.
  • Die vorliegende Erfindung ist anwendbar auf Sicherheitssysteme für elektronische Vorrichtungen zum Lesen von Informationen zur Verwendung von Informationsspeichermedien, die Spielprogramme speichern, von Musik-Software, Wörterbüchern, Computerprogrammen etc. Sie ist insbesondere anwendbar auf Sicherheitssysteme für Informationsbearbeitungsvorrichtungen für ein optisches Lesen von Programminformation, die in CD-ROMs gespeichert ist, um Spiele zu spielen.

Claims (14)

1. Elektronische Vorrichtung (10) mit einer Mediumträgereinheit (11), in der ein Informationsspeichermedium (12) entfernbar einzusetzen ist und mit einer Authentizitätsprüfeinrichtung zum Prüfen der Authentizität des Informationsspeichermediums (12), dadurch gekennzeichnet,
daß das Informationsspeichermedium (12) einen Informationsbereich (14) und einen Anzeigebereich (15), auf dem eine visuelle Anzeige (A) gebildet ist, so daß die visuelle Anzeige eine Eigenschaft hat, daß sie von dem bloßen menschlichen Auge erfaßt werden kann, aufweist, sowie eine Eigenschaft aufweist, die es ermöglicht, daß die elektronische Vorrichtung (10) Daten liest, die für die Authentizitätsprüfung erforderlich sind, wenn die elektronische Vorrichtung (10) einen ausgewählten Teilbereich des Anzeigebereichs (15) feststellt, und
daß die Authentizitätsprüfeinrichtung der elektronischen Vorrichtung eine Speichereinrichtung aufweist, die Referenzdaten (D) speichert, die bezeichnend für die visuelle Anzeige (A) sind, eine Selektionseinrichtung (20) zum Auswählen eines Teilbereichs des Anzeigebereichs (15), wobei der ausgewählte Teilbereich kleiner ist als die Gesamtfläche des Anzeigebereichs (15), eine Erkennungseinrichtung (18) zum Erkennen des ausgewählten Teilbereichs, um Daten herauszugeben, die bezeichnend für einen Teil der visuellen Anzeige (A) sind und eine Vergleichseinrichtung (19) zum Vergleichen der festgestellten Daten mit den Referenzdaten (D), um die Authentizität des Speichermediums (12) zu prüfen.
2. Elektronische Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, bei der das Informationsspeichermedium eine Informationsspeicherscheibe (12) ist, in der der Anzeigebereich (15) über eine Vielzahl von Spuren der Informationsspeicherscheibe (12) definiert ist und bei der der Teilbereich des Anzeigebereichs (15), der von der Selektionseinrichtung (20) ausgewählt wurde, wenigstens eine Spur ist, die aus der Vielzahl von Spuren ausgewählt wurde.
3. Elektronische Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsbereich (14) Information mit optisch feststellbaren Vertiefungen speichert und die visuelle Anzeige (A) des Anzeigebereichs (15) aus einer Ansammlung optisch feststellbarer Vertiefungen geformt ist, und daß die Erkennungseinrichtung der elektronischen Vorrichtung (10) sowohl die Information in dem Informationsbereich (14) als auch die visuelle Anzeige (A) im Anzeigebereich (15) optisch liest.
4. Elektronische Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Selektionseinrichtung (20) den ausgewählten Teilbereich des Anzeigebereichs (15) willkürlich auswählt.
5. Elektronische Vorrichtung (10) mit einer Scheibenaufnahmeeinrichtung (11), in der eine Informationsspeicherscheibe (12) eingesetzt wird, und mit einer Authentizitätsprüfeinrichtung zum Prüfen der Authentizität der Scheibe (12), dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (12) eine Informationsspeicherzone (14) mit mittels Vertiefungen aufgenommene Information aufweist, und eine Kennzeichenbildungszone (15) aufweist, die in einem von der Informationsspeicherzone (14) verschiedenen Bereich definiert ist, wobei die Kennzeichenbildungszone (15) eine Vielzahl von Anzeigebereichen enthält, die in der Kennzeichenbildungszone (15) definiert sind, wobei jede der Vielzahl der Anzeigebereiche mit einer visuellen Anzeige (A) geformt sind, so daß die visuelle Anzeige (A) die Eigenschaft hat, visuell vom bloßen menschlichen Auge erkennbar zu sein, sowie eine Eigenschaft hat, um der elektronischen Vorrichtung zu ermöglichen, die Daten zu lesen, die für die Authentizitätsprüfung erforderlich sind, und
daß die Authentizitätsprüfeinrichtung der elektronischen Vorrichtung eine Speichereinheit aufweist, die Referenzdaten (D) speichert, die bezeichnend für die visuelle Anzeige (A) sind, eine Selektionseinrichtung (20) zum willkürlichen Auswählen eines Bereichs aus der Vielzahl der Anzeigebereiche, eine Erkennungseinrichtung (18) zum Feststellen des ausgewählten Bereiches, um Daten abzugeben, die bezeichnend sind für die visuelle Anzeige (A) und eine Vergleichseinrichtung (19) zum Vergleichen der festgestellten Daten mit den Referenzdaten (D), um die Authentizität der Scheibe (12) zu prüfen.
6. Elektronische Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennzeichenbildungszone (15) über eine Vielzahl von Spuren definiert ist, daß die Selektionseinrichtung (20) eine Einrichtung zum willkürlichen Auswählen wenigstens einer aus der Vielzahl von Spuren aufweist, und daß die Erkennungseinrichtung (18) den ausgewählten Bereich auf der ausgewählten Spur feststellt, um Daten abzugeben, die bezeichnend sind für einen Teil der visuellen Anzeige (A), die mit der ausgewählten Spur korrespondiert.
7. Elektronische Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Informationsspeichermedium oder die Informationsspeicherscheibe (12) eine CD-ROM ist, und daß die Erkennungseinrichtung den Anzeigebereich (A) optisch erkennt.
8. Elektronische Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine weitere Leseeinrichtung (18) zum Lesen der Information im Informationsbereich oder in der Informationsspeicherzone (14) in Reaktion auf einen Output der Vergleichseinrichtung (19), wenn die festgestellten Daten mit den Referenzdaten (D) übereinstimmen.
9. Elektronische Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Steuereinrichtung, die in Reaktion auf einen Output der Vergleichseinrichtung (19) betreibbar ist.
10. Elektronische Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die in dem Informationsbereich oder der Informationsspeicherzone (14) gespeicherte Information ein Spielprogramm und Daten sind.
11. Elektronische Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verwendung der visuellen Anzeige außer den autorisierten Personen jeder Person gesetzlich verboten ist.
12. Elektronische Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die visuelle Anzeige (A) eine Handelsmarke, ein Handelsname, ein Logo, eine Marke, ein Muster, ein Buchstabe, ein Zeichen oder eine Nachricht ist.
13. Elektronische Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die visuelle Anzeige (A) eine Handelsmarke "SEGA" ist.
14. Elektronische Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die visuelle Anzeige (A) eine Handelsmarke "SEGA" ist, im wesentlichen wie sie in den Fig. 4 und 6A dargestellt ist.
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