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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein integriertes Schaltungssystem
mit Latentwärmespeichermodul,
das thermisch mit einem Kühlkörper verbunden
ist, um die von der integrierten Schaltung erzeugte Wärme zeitweilig
zu speichern und sie zum Kühlkörper zu
transportieren.
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Integrierte
Schaltungssysteme werden oftmals über eine kurze Zeit oder diskontinuierlich
mit einer sehr hohen Leistung betrieben. Das trifft besonders bei
Leistungsbauelementen für
Anwendungen zu, wie beispielsweise Servoantriebe, Sanftanlaufvorrichtungen,
Krane und Hebe- oder Schweißgeräte. Ein
Kühlkörper wird
verwendet, um die durch den Hochleistungsbetrieb erzeugte Wärme aus
dem integrierten Schaltungssystem herauszuleiten. Der bei Hochleistungsbetriebsbedingungen
eingesetzte Kühlkörper ist
typischerweise in einer derartigen Weise bemessen, dass die Halbleiter
im integrierten Schaltungssystem nicht überhitzt werden, selbst in Spitzenbelastungszeiten.
Außerdem
müssen
die Kühlkörper nicht
nur eine ausreichende Wärmeübertragung
bewirken, um das Überschreiten
der maximalen Dipolschichttemperatur zu verhindern, sondern die
Kühlkörper müssen sichern,
dass die Temperatur nicht auf eine Temperatur ansteigt, die die Betriebslebensdauer
der integrierten Schaltung nachteilig beeinflussen würde. Dementsprechend muss
der Kühlkörper, um
eine verkürzte
Betriebslebensdauer zu verhindern, sogar größer bemessen werden, als es
erforderlich wäre,
um die Wärme
während
des Spitzenbetriebes zu übertragen,
um ein Überschreiten
der maximalen Dipolschichttemperatur zu verhindern. Bei vielen Anwendungen
führen große Kühlkörper jedoch
zu Problemen, wie beispielsweise das Gewicht, die Strukturgröße und die Materialverwendung.
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Aus
diesem Grund wird die kurzzeitige maximale abgeleitete Energie nicht
konventionell direkt durch einen Kühlkörper nach außen geführt, sondern sie
wird zeitweilig in einem Wärmespeicher
gespeichert. Eine Metallgrundplatte mit einer ausreichenden Dicke
wird typischerweise als ein Wärmespeicher
im Fall der sogenannten Leistungsmodule verwendet. Das hat jedoch
zwei Nachteile. Erstens ist die Grundplatte sehr schwer und kostspielig.
Zweitens hängt
die Wärmekapazität dieser
Art von Wärmespeicher
vom Temperaturanstieg ab.
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Es
wurde jedoch darauf hingewiesen, dass ein Latentwärmespeicher,
wie im
US 4057101 gezeigt
wird, die gleiche Wärmekapazität wie ein Grundplattenwärmespeicher
mit einem bedeutend geringeren Gewicht bereitstellen kann. Der vorgeschlagene
Latentwärmespeicher
basiert auf der Verwendung eines schmelzbaren Materials als Latentwärmespeichermedium.
Wenn ein schmelzbares Material dieser Art seinen Aggregatzustand
von fest nach flüssig
verändert,
absorbiert dieses Material eine Wärmemenge, auf die man sich
als Schmelzwärme
bezieht. Diese Schmelzwärme
wird freigesetzt, wenn sich das Latentwärmespeichermedium wieder verfestigt.
Daher kann ein Material mit einer hohen Schmelzwärme als ein Wärmespeicher
verwendet werden. Wenn Temperaturen auftreten, die höher sind
als die Übergangstemperatur
des schmelzbaren Materials, wird der Wärmespeicher die Übergangstemperatur
bis zu einem derartigen Zeitpunkt beibehalten, zu dem das gesamte
Latentwärmespeichermaterial
geschmolzen ist. Auf diese Weise kann ein Wärmespeicher dieser Art einen
Schutz gegen eine zeitweilige Überhitzung
infolge der Tatsache bewirken, dass überschüssige Wärme zeitweilig bis zu einem
derartigen Zeitpunkt gespeichert wird, zu dem sie weggeführt werden
kann. Mögliche
Materialien, die als Latentwärmespeichermedien
verwendet werden können,
werden beispielsweise im
EP 0402304
A1 und im
EP
1087003 A2 gezeigt.
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Eine
weitere Anordnung, bei der ein Latentwärmespeichermedium für das Abkühlen der
Leistungshalbleiterbauelemente verwendet wird, wird im
US 5455458 gezeigt.
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Das
U.S. Patent 5455458 offenbart eine integrierte Schaltungsanordnung,
bei der ein elektronischer Stapel mit elektronischen Halbleiterbauelementen
auf einem Trägermaterial
montiert wird, wie beispielsweise Berylliumoxid, Aluminiumnitrid
oder dergleichen, das auf einer Wärmeentzugsbasis montiert ist.
Ein Gehäuse
umfasst eine Halbleiterscheibe und ein Trägermaterial und ist mit einem
Phasenumwandlungsmaterial für
das Absorbieren von Wärme bei
einer Übergangstemperatur
unterhalb der kritischen Temperatur der Halbleiterbauelemente gefüllt.
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Aus
dem U.S.Patent 6269866 B1 ist eine Kühlvorrichtung mit einem Wärmerohr
bekannt, das auf einer Seite mit einem Halbleiterbauelement in Kontakt
gebracht wird und auf der anderen Seite mit einem Wärmeableiter.
Das Wärmerohr
entsprechend diesem Dokument ist mit einem Arbeitsfluid gefüllt, das
Wasser, organische Lösungsmittel
und Alkohol einschließt.
Daher wird ein Teil des Arbeitsfluids in die Dampfphase infolge
der Wärme übertragen,
die von der integrierten Schaltung abgegeben wird. Das Wärmerohr,
das dieses Latentwärmespeichermedium
enthält,
ist direkt auf der integrierten Schaltung befestigt.
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Aus „LIQUID
PISTON WITH PHASE CHANGE TO ABSORB THERMAL TRANSIENTS" IBM TECHNICAL DISCLOSURE
BULLETIN, IBM CORP., NEW YORK, USA, Band 38, Nr. 10, 1. Oktober
1995, Seiten 69–70
ist eine Wärmeableiteranordnung
bekannt, bei der zwischen abzukühlenden CMOS-Chips
und einem Wärmeableiter
ein Metallgehäuse
angeordnet ist, das ein Phasenumwandlunssmaterial enthält.
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Die
US Patentanmeldung 2002/033247 A1 offenbart einen Wärmeableiter
für das
Abkühlen
elektrischer oder elektronischer Bauelemente, worin eine Kammer,
die ein Phasenumwandlungsmaterial enthält, mit einem konventionellen
Wärmeableiter
integriert ist und in direkten Kontakt mit dem elektrischen oder
elektronischen Bauelement gebracht wird.
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Das
Deutsche Gebrauchsmuster
DE 9313483
U offenbar ein Trägermaterial
für das
Montieren von elektronischen Bauelementen, worin eine Kupferschicht
auf einem keramischen Träger
angeordnet ist, und worin die elektronischen Bauelemente mit der
Kupferschicht mittels Lötsegmenten
verbunden sind. Dieses Verfahren ist einem Fachmann als Direktkupferbondingverfahren
bekannt.
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Eine
weitere Anordnung von Leistungshalbleitermodulen mittels des Direktkupferbondingverfahrens
wird in Bayerer, R. und Mitarbeiter: „LEISTUNGSHALBLEITERMODULE
IN DIREKT-BONDING-TECHNIK",
TECHNISCHE RUNDSCHAU, HALLWAG VERLAG, BERN, SCHWEIZ, Band 80, Nr.
32, 5. August 1988, Seiten 38–41,
43, 45, gezeigt.
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Die
vorangehend beschriebenen integrierten Schaltungssysteme mit Latentwärmespeicherung
leiden jedoch an bestimmten Problemen. Die integrierten Schaltungssysteme
mit Latentwärmespeicherung,
wie sie vorangehend beschrieben werden, können nicht wirtschaftlich hergestellt
werden. Ebenfalls ist das Problem des optimalen Wärmeüberganges zwischen
dem Halbleiterbauelement, das die Wärme erzeugt, und dem tatsächlichen
Latentwärmespeichermedium
nicht zufriedenstellend gelöst.
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Daher
soll der Gegenstand der vorliegenden Erfindung ein integriertes
Schaltungssystem und ein Latentwärmespeichermodul
bei Anwendung des gleichen zeigen, worin der Wärmekontakt der integrierten Schaltung
mit dem Latentwärmespeichermedium verbessert
und gleichzeitig eine wirksame und wirtschaftliche Herstellbarkeit
gesichert wird.
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Die
vorangehenden Probleme werden durch die vorliegende Erfindung nach
Patentanspruch 1 überwunden.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
stellt die vorliegende Erfindung ein integriertes Schaltungssystem
mit einem Latentwärmespeichermodul
bereit, worin der Wärmekontakt
der integrierten Schaltung mit dem Latentwärmespeichermedium verbessert und
gleichzeitig eine wirksame und wirtschaftliche Herstellbarkeit gesichert
wird. Die Erfindung basiert auf dem grundlegenden Prinzip des direkten
thermischen Koppelns eines Trägermaterials,
auf dem ein Halbleiterbauelement montiert ist, mit einem Latentwärmespeichermodul.
Die zuverlässige
zeitweilige Speicherung der maximalen abgeleiteten Energie, die
auf diese Weise zustande gebracht wird, sichert, dass das Halbleiterbauelement
immer in einem optimalen Temperaturbereich betrieben wird. Außerdem weist
das Latentwärmespeicherprinzip
einen positiven Einfluss auf die Lebensdauer des Halbleiterbauelementes
auf, da im Gegensatz zu einem konventionellen Wärmespeicher die Wärmespeicherung
nur durch eine Veränderung
des Aggregatzustandes ohne einen Temperaturanstieg durchgeführt wird.
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Die
Direktwärmekopplung
des Trägermaterials
mit dem Latentwärmespeichermodul
verringert den Wärmewiderstand
zwischen dem Halbleiterbauelement und dem Latentwärmespeichermedium
und verringert daher die Gefahr eines übermäßig hohen Temperaturanstieges.
Wenn das für
die Latentwärmespeicherung
verwendete Material so ausgewählt wird,
dass es für
die Anwendung geeignet ist, kann eine Wärmespeicherung fast ohne Temperaturanstieg
erfolgen, was zu einer bedeutend verbesserten Lebensdauer des Moduls
führt.
Außerdem
kann die gesamte Anordnung in starkem Maß miniaturisiert werden.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung kann das Trägermaterial
mittels eines DCB(Direktkupferbonding)-Trägermaterials gebildet werden. Unter
einem DCB-Trägermaterial
dieser Art sollte ein Keramikträgermaterial
verstanden werden, das auf zwei Seiten mit Kupfer beschichtet und
direkt auf den Halbleiterbauelementen montiert ist. Die Vorteile
von DCB-Trägermaterialien
umfassen: eine gute mechanische Stabilität; eine Konosionsbeständigkeit;
und eine ausgezeichnete elektrische Isolierung kombiniert mit einer
sehr guten Wärmeleitfähigkeit. DCB-Trägermaterialien
zeigen eine gute Stabilität betreffs
Wärmewechselzyklen
und weisen außerdem einen
Wärmeausdehnungskoeffizienten
auf, der sich dem von Silikon nähert,
so dass keine Zwischenschichten zum Halbleiterbauelement erforderlich sind,
um Unterschiede bei der Wärmedehnung
auszugleichen. Schließlich
sind die Strukturierung und Verarbeitung sehr einfach.
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Eine
besonders einfache Möglichkeit
des Koppelns des Trägermaterials
mit dem Latentwärmespeichermodul
ist das mechanische Befestigen durch Verwendung von Schrauben. Andere
mechanische Montageverfahren können
jedoch ebenfalls zur Anwendung gebracht werden, wie beispielsweise das
Nieten, Festklemmen oder Sichern durch Verwendung von Federklemmen.
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Alternativ
weisen Fügeverfahren,
wie beispielsweise Schweißen,
Löten und
Kleben, den Vorteil eines noch niedrigeren Wärmewiderstandes auf.
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Entsprechend
einem Ausführungsbeispiel der
Erfindung weist das Latentwärmespeichermodul ein
Latentwärmespeichergehäuse auf,
das einen Hohlkörper
bildet, der mit dem Latentwärmespeichermedium gefüllt ist.
Diese Konstruktion zeigt den Vorteil, dass das Latentwärmespeichermodul
wirtschaftlich für
bereits verfügbare
Standardstrukturen eingesetzt werden kann, wie sie von verschiedenen
Herstellern geliefert werden.
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Entsprechend
der Erfindung wird eine Wand des Latentwärmespeichergehäuses zumindestens teilweise
durch das Trägermaterial
gebildet, das mit der integrierten Schaltung in Wärmekontakt
ist. Im Ergebnis dieser Maßnahme
ist eine Trennwand nicht erforderlich, die den Wärmeübergang zwischen dem Halbleiterbauelement
und dem Latentwärmespeichermedium
behindert. Hierbei ist das Trägermaterial in
direktem Kontakt mit dem Latentwärmespeichermedium
und kann die vom Halbleiterbauelement erzeugte Wärme direkt zum Latentwärmespeichermedium
transportieren.
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Eine
Trägermaterialstruktur
kann bereitgestellt werden, bei der das Halbleiterbauelement auf einem
Wärmekopplungselement
montiert wird, das in einem elektrisch isolierenden Rahmen eingebettet ist.
Diese Lösung
hat den Vorteil, dass die bessere Wärmeleitfähigkeit eines elektrischen
Leiters für
die direkte Wärmeableitung
vom Halbleiterbauelement in das Latentwärmespeichermedium genutzt werden kann.
Im Vergleich zu einem Trägermaterial,
das als ein Stück
aus einem elektrisch leitenden Material hergestellt wird, weist
diese Lösung
den Vorteil einer elektrisch isolierten Konstruktion der Halbleiterbauelemente
in jedem Fall bei einer Struktur mit einer Vielzahl von Halbleiterbauelementen
ebenso wie Gewichtseinsparungen auf. Wärmekopplungselemente dieser
Art können
beispielsweise aus Kupfer durch Stanzen und Biegen hergestellt werden,
aber andere Strukturen und andere Herstellungsverfahren können ebenfalls
zur Anwendung gebracht werden. Im Fall der Montage einer Vielzahl
von Halbleiterbauelementen kann daher die elektrische Isolierung
der Halbleiterbauelemente voneinander und mit Bezugnahme zum Kühlkörper mit
einem gleichzeitigen Erreichen einer hohen Wärmekapazität und Wärmeleitung zustande gebracht
werden.
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Ein
Beispiel für
ein Wärmekopplungselement dieser
Art kann einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt aufweisen,
wobei das Halbleiterbauelement auf der Basis montiert wird und die
zwei Schenkel durch das Latentwärmespeichermedium
umgeben werden. „Kühlinseln", die auf diese Weise
konstruiert werden, zeigen den Vorteil einer optimalen Wärmeverbindung
mit dem Latentwärmespeichermedium
und gestatten gleichzeitig eine einfache Montage des Halbleiterbauelementes.
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Entsprechend
einer vorteilhaften Ausführung kann
das Wärmekopplungselement
gleichzeitig die elektrische Bulkkontaktierung des Halbleiterbauelementes
bilden (d.h., die elektrische Kontaktierung des Halbleiterträgermaterials).
Die Verwendung eines Wärmekopplungselementes,
das im Trägermaterial
eingebettet ist, für
sowohl die Wärmekopplung des
Halbleiterbauelementes mit dem Latentwärmespeichermodul als auch für die elektrische
Bulkkontaktierung des Halbleiterbauelementes vereinfacht die Montage
und sichert eine sichere elektrische Kontaktierung. In diesem Fall
können
verschiedene Wärmekopplungselemente,
die elektrisch voneinander isoliert sind, in jedem Fall für Halbleiterbauelemente
mit einem unterschiedlichen Volumenpotential bereitgestellt werden.
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Entsprechend
einer weiteren vorteilhaften Ausführung wird eine Wand des Latentwärmespeichergehäuses, das
mit dem Kühlkörper in
Wärmekontakt
ist, zumindestens teilweise durch den Kühlkörper selbst gebildet. Auf diese
Weise ist das Latentwärmespeichermedium
in direktem Wärmekontakt
mit dem Kühlkörper, und
die im Latentwärmespeichermodul
gespeicherte Wärme
kann noch einfacher in die Umgebung wegtransportiert werden. Bei der
alternativen modularen Struktur wird der Kühlkörper am Latentwärmespeichermodul
durch Löten,
Kleben, Schweißen
oder mittels anderer mechanischer Verbindungen befestigt.
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Um
eine besonders schnelle und wirksame Verteilung der im Volumen des
Latentwärmespeichermediums
gespeicherten Wärme
zu sichern, kann zumindestens eine wärmeleitende Rippe in das innere
Volumen des Hohlkörpers
des Latentwärmespeichermoduls
hinein vorstehen und thermisch mit dem Latentwärmespeichergehäuse verbunden
werden. Eine Rippe dieser Art kann in einer besonders einfachen
Weise durch eine Platte gebildet werden, die am Latentwärmespeichergehäuse in entsprechenden
Nuten gehalten wird.
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Alternativ
kann das Latentwärmespeichergehäuse durch
verstärkte
periphere Bereiche einer Vielzahl von wärmeleitenden Rippen gebildet
werden, die im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet und miteinander
verbunden sind. Rippen dieser Art können in einer sehr einfachen
Weise beispielsweise durch Strangpressen hergestellt werden. Durch
Stapeln einer veränderlichen
Anzahl von Rippen mit dem gleichen Profil kann eine hohe Flexibilität mit Bezugnahme
auf die erforderliche Größe des Latentwärmespeichermoduls
erreicht werden. Wenn Nuten und Federn an den Rippen bereitgestellt
werden, können die
einzelnen Rippen miteinander in einer besonders wirtschaftlichen
Weise verbunden werden. Alternativ können jedoch weitere verriegelnde,
kraftschlüssige oder
Materialbond-Fügeverfahren
ebenfalls zur Anwendung gebracht werden.
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Eine
besonders gute wärmeleitende
und temperaturbeständige
Art der Verbindung wird für eine
Verbindung zwischen dem Halbleiterbauelement und dem Trägermaterial
gefordert. Diese kann entweder eine Lötverbindung oder eine Klebeverbindung
oder ansonsten eine Presspassungsverbindung sein.
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Verschiedene
Materialien, deren Übergangstemperatur
in dem Temperaturbereich liegt, der während des Betriebes des Halbleiterbauelementes
nicht überschritten
werden sollte, sind als Latentwärmespeichermedien
geeignet. Ein mögliches
wirtschaftliches und leicht zu handhabendes Material ist in diesem
Fall Paraffin.
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Die
elektrischen Verbindungen, die auf der Oberseite des Halbleiterbauelementes
erforderlich sind, können
in Abhängigkeit
von der Art des Halbleiterbauelementes mittels konventioneller Drahtbondverbindungen
hergestellt werden, aber ebenfalls mittels Fügeverbindungen und Presspassungsverbindungen.
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Für einen
verbesserten Wärmetransport
in die Umgebung kann der Kühlkörper zumindestens eine
Kühlrippe
für die
Ableitung der Wärme
aufweisen. Um die Abmessungen des Kühlkörpers so klein wie möglich zu
halten, kann der Kühlkörper in
einer derartigen Weise konstruiert sein, dass er mit einem Kühlkreislauf
verbunden werden kann. Ein Kühlkreislauf
dieser Art kann durch einen Ventilator oder ansonsten durch einen
Flüssigkeitskühlkreislauf
realisiert werden. Auf diese Weise kann die Arbeitstemperatur sogar
während
sehr langer unterbrochener Perioden konstant gehalten werden.
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Die
Erfindung wird hierin nachfolgend detaillierter mit Bezugnahme auf
die in den beigefügten Zeichnungen
gezeigten Ausführungen
beschrieben. Gleiche oder entsprechende Details sind mit den gleichen
Bezugszahlen in den Fig. versehen, die zeigen:
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1 eine
auseinandergezogene Schnittdarstellung eines integrierten Schaltungssystems entsprechend
einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
Schnittdarstellung eines integrierten Schaltungssystems entsprechend
einem alternativen Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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3 eine
Schnittdarstellung eines integrierten Schaltungssystems entsprechend
einem weiteren alternativen Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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4 eine
auseinandergezogene perspektivische Darstellung eines teilweise
montierten Latentwärmespeichermoduls
entsprechend einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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5 eine
Draufsicht des Latentwärmespeichermoduls
aus 4, wobei die Deckenplatte und/oder das Trägermaterial
entfernt wurden;
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6 einen
Profilabschnitt eines Latentwärmespeichermoduls
entsprechend einem weiteren Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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7 eine
perspektivische Darstellung eines Beispiels für ein Latentwärmespeichermodul, das
durch Profilabschnitte gebildet wird, wie sie in 6 gezeigt
werden;
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8 eine
perspektivische Darstellung von Profilabschnitten entsprechend einem
weiteren Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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9 eine
perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführung eines Latentwärmespeichermoduls
mit einem integrierten Kühlkörper;
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10 eine
perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführung eines Latentwärmespeichermoduls
mit einem integrierten Kühlkörper;
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11 eine
perspektivische Darstellung des Latentwärmespeichermoduls aus 10 mit
einem angeschlossenen Ventilator;
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12 einen
Schnitt durch einen Profilabschnitt eines Latentwärmespeichermoduls
entsprechend einer weiteren Ausführung
der vorliegenden Erfindung;
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13 eine
perspektivische Darstellung des Profilabschnittes aus 12;
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14 eine
perspektivische Darstellung eines Profilabschnittes eines Latentwärmespeichermoduls
entsprechend einem weiteren Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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15 eine
perspektivische Darstellung eines Profilabschnittes eines Latentwärmespeichermoduls
entsprechend einem weiteren Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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16 eine
perspektivische Darstellung eines Profilabschnittes eines Latentwärmespeichermoduls
entsprechend einem weiteren Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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17 eine
perspektivische Darstellung eines montierten Latentwärmespeichermoduls
entsprechend einer weiteren Ausführung
der vorliegenden Erfindung;
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18 eine
Schnittdarstellung durch ein Latentwärmespeichermodul entsprechend
einem weiteren Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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19 eine
Schnittdarstellung des Latentwärmespeichermoduls
aus 18 im montierten Zustand;
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20 eine
perspektivische Darstellung des Profilabschnittes aus 18;
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21 eine
weitere Schnittdarstellung durch das Latentwärmespeichermodul aus 18;
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22 eine
perspektivische Darstellung eines Latentwärmespeichermoduls entsprechend
einer weiteren Ausführung
der vorliegenden Erfindung;
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23 eine
perspektivische Darstellung eines Latentwärmespeichermoduls mit einem
integrierten Kühlkörper entsprechend
einer weiteren Ausführung
der vorliegenden Erfindung;
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24 eine
Schnittdarstellung durch eine Rippenstruktur eines Latentwärmespeichermoduls entsprechend
einer weiteren Ausführung
der vorliegenden Erfindung;
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25 eine
auseinandergezogene perspektivische Darstellung eines Latentwärmespeichermoduls
entsprechend einer weiteren Ausführung
der vorliegenden Erfindung;
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26 eine
Schnittdarstellung eines Latentwärmespeichermoduls
entsprechend einer weiteren Ausführung
der vorliegenden Erfindung;
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27 eine
Schnittdarstellung eines Latentwärmespeichermoduls
entsprechend einer weiteren Ausführung
der vorliegenden Erfindung;
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28 eine
Schnittdarstellung längs
der Schnittlinie I-I aus 29 durch
das in 29 gezeigte integrierte Schaltungssystem;
und
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29 eine
perspektivische Darstellung eines integrierten Schaltungssystems
entsprechend einer weiteren Ausführung
der vorliegenden Erfindung.
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1 zeigt
eine auseinandergezogene Schnittdarstellung eines integrierten Schaltungssystems 100 entsprechend
einem Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung. Die hierin gezeigte modulare Struktur weist
eine integrierte Schaltung 102, das Latentwärmespeichermodul 104 und
einen Kühlkörper 106 auf.
Hierbei weist die integrierte Schaltung 102 eine Vielzahl
von Halbleiterbauelementen 108 auf, die auf einem Trägermaterial 110 montiert werden.
Im vorliegenden Fall wird das Trägermaterial 110 durch
ein sogenanntes DCB-Trägermaterial
(Direktkupferbonding) gebildet, wobei Kupferschichten 114, 116 auf
beide Seiten einer Keramikschicht 112 aufgebracht werden.
Eine Kunststoffgehäusehülle 118 bedeckt
schützend
die Halbleiterbauelemente 108 und gestattet die Montage
der integrierten Schaltung 102 auf dem Latentwärmespeichermodul 104 mittels
der Schrauben 120. Das Latentwärmespeichermodul 104 wird
mittels eines Latentwärmespeichergehäuses 122 gebildet,
das das tatsächliche
Latentwärmespeichermedium 124 enthält.
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Dieses
Latentwärmespeichermedium 124 kann
beispielsweise Paraffin sein. Andere Medien, beispielsweise Salze,
die in Flüssigkeit
aufgelöst sind,
oder Metalllegierungen mit einem niedrigen Schmelzpunkt, sind jedoch
ebenfalls möglich.
Im Latentwärmespeichermodul
wird die für
das Verändern des
Aggregatzustandes des Latentwärmespeichermediums
erforderliche Energie für
die Energiespeicherung verwendet. Weil die Energie, die für die Veränderung
des Aggregatzustandes erforderlich ist, einem Temperaturanstieg
von etwa 50 °K
bis etwa 100 °K
bei voller Ausnutzung der Wärmekapazität eines typischen
Kühlkörpermaterials
in Abhängigkeit
vom Material entspricht, kann eine im Wesentlichen höhere Menge
an Energie zeitweilig im Ergebnis des Latentwärmespeicherprinzips gespeichert
werden als bei der Ausnutzung der Wärmekapazität eines Kühlkörpermaterials, beispielsweise
einer Kupferplatte. Damit die zeitweilig zu speichernde Wärme zum
Latentwärmespeichermedium 124 mit
einem so niedrigen Wärmewiderstand
wie möglich
transportiert werden kann, ist das Trägermaterial 110 der
integrierten Schaltung 102 in direktem Wärmekontakt
mit dem Latentwärmespeichermodul 104.
Wärmeleitende Metallrippen 126 bringen
eine verbesserte Wärmeverteilung
zum Latentwärmespeichermedium.
Der Transport der zeitweilig gespeicherten Wärme in die Umwelt wird bei
der gezeigten Ausführung
mittels eines Kühlkörpers 106 vorgenommen.
Der Kühlkörper 106 entspricht
den konventionellen Metallkühlkörpern und
weist die Kühlrippen 128 auf,
die für
einen optimalen Wärmetransport
erforderlich sind. In der gezeigten Ausführung kann der Kühlkörper 106 in
einer derartigen Weise ausgebildet werden, dass sein Wärmetransport
durch einen Ventilator oder einen anderen Kühlkreislauf geführt wird.
Daher kann die Arbeitstemperatur selbst während sehr langer diskontinuierlicher
Perioden konstant gehalten werden.
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Der
Kühlkörper 106 kann
so konstruiert werden, dass ohne Ventilatorbetrieb eine sehr geringe Wärmeabstrahlung
auftritt und das Gebläse
den Wärmetransport
vom Kühlkörper 106 nur
während des
Betriebes des integrierten Schaltungssystems 100 sichert.
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Obgleich
die in 1 veranschaulichte Ausführung die integrierte Schaltung 102 verbunden
mit dem Latentwärmespeichermodul 104 mittels
Schrauben 120 zeigt, können
ebenfalls andere Befestigungsmittel verwendet werden. Beispielsweise
können
ebenfalls Federklemmen, Niete, Sperrklinken und andere Montageverfahren
für das
Verbinden der integrierten Schaltung mit dem Latentwärmespeichermodul
zur Anwendung gebracht werden.
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Um
die Wärmeübergangswiderstände so niedrig
wie möglich
zu halten, kann zusätzlich
zu der in 1 gezeigten modularen Lösung ebenfalls
eine vollständigere
Integration der Bauelemente vorgesehen werden. Beispielsweise zeigt 2 eine
Ausführung,
bei der das Trägermaterial 110 mit
dem Latentwärmespeichermodul 104 mittels
einer Lötverbindung
oder einer Klebeverbindung 130 verbunden ist. Dementsprechend
kann ebenfalls eine Schweiß- oder
Bondverbindung vorgesehen werden. In diesem Fall kann der Kühlkörper 106 ebenfalls
am Latentwärmespeichermodul 104 durch
Löten,
Kleben oder Schweißen
befestigt werden. Ein weiter verbesserter Transport der zeitweilig
gespeicherten Wärme
zum Kühlkörper kann
durch die Tatsache bewirkt werden, dass der Kühlkörper eine Wand des Latentwärmespeichergehäuses 122 bildet.
Dementsprechend können
das Latentwärmespeichermodul 104 und
der Kühlkörper 106 daher
als ein integriertes Bauelement hergestellt werden.
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Wie
aus der Ausführung
in 3 gesehen werden kann, kann ein weiterer verringerter
Wärmeübergangswiderstand
zwischen dem wärmeerzeugenden
Halbleiterbauelement 108 und dem Latentwärmespeichermedium 124 dadurch
bewirkt werden, dass die Unterseite des Trägermaterials im Fall eines DCB-Trägermaterials,
die untere Kupferschicht 116, direkt eine der Wände des
Latentwärmespeichergehäuses 122 bildet.
Diese Ausführung,
bei der die untere Kupferschicht 116 des DCB-Trägermaterials eine
Einheit mit dem Latentwärmespeichergehäuse 122 bildet,
ist eine sehr gute Lösung
für upstream-integrierte
Schaltungen, da die für
diese Anwendungen erforderlichen Belastungszykluswerte infolge der
Eigenschaften der DCB-Trägermaterialien
erreicht werden können.
Eine Vielzahl von Halbleiterbauelementen 108 kann auf einem
Trägermaterial 110 isoliert voneinander
montiert werden. Die obere Kupferschicht 114 des Trägermaterials 110 kann
im Fall einer Leiterplatte für
die elektrische Verbindung der Halbleiterbauelemente 108 struktuiert
werden, und im Ergebnis der dicken Kupferschicht kann eine hohe Strombelastbarkeit
der einzelnen Bandleiter erreicht werden.
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4 bis 26 zeigen
verschiedene Möglichkeiten
für das
Realisieren des Latentwärmespeichermoduls 104,
das schematisch in 1 bis 3 gezeigt
wird. 4 zeigt eine Ausführung des Latentwärmespeichermoduls 104,
bei dem das Latentwärmespeichergehäuse 122 durch
verschiedene Metallplatten gebildet wird. Die ersten Metallplatten 132 weisen
Nuten auf, in die die zweiten Metallplatten 134 eingesetzt
werden können,
die sowohl als weitere Gehäusewände als
auch ebenfalls als wärmeleitende
Rippen 126 dienen. Dieser Körper kann durch Decken- und
Bodenplatten 136, 138 oder ansonsten direkt durch
das Trägermaterial 110 und
den Kühlkörper 106 geschlossen
werden. Leitende Platten, die Materialien einschließen, bei
denen es sich nicht um Metall handelt, können ebenfalls verwendet werden.
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In 5 wird
eine Draufsicht der Latentwärmespeichermodulstruktur
aus 4 gezeigt, wobei die zwei ersten Metallplatten 132 vor
der Montage gezeigt werden, wobei die zweiten Metallplatten 134 in
die in den ersten Platten 132 gebildeten Nuten eingesetzt
werden. Der Vorteil dieser Struktur liegt in der besonders einfachen
Herstellbarkeit der einzelnen Bauelemente, wie beispielsweise Strangpressteile für die ersten
Platten 132 und ein Walzblech für die zweiten Platten 134.
In diesem Fall können
die zweiten Metallplatten 134 eingelötet, hineingepresst, eingeklebt
oder eingeschweißt
werden. Die Platten 136 und 138 können ebenfalls
geklebt, gelötet,
geschweißt
oder ansonsten durch nichtstoffschlüssige Fügeverfahren gesichert werden.
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Entsprechend
einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung kann das Speichermodul 104 durch Fügen einer
Vielzahl von Profilabschnitten 140 hergestellt werden,
wie in 6 gezeigt wird. Der Profilabschnitt 140 weist
einen peripheren Bereich 142 auf in dem eine Nut 146 und
eine Feder 148 so angeordnet sind, dass eine Vielzahl von
Profilabschnitten 140 in Reihe angeordnet werden kann,
wie in 7 gezeigt wird, um ein Latentwärmespeichermodul 104 zu
bilden. Der mittlere Bereich 144 des Profilabschnittes 140 bildet
so entweder eine der wärmeleitenden
Rippen 126 oder ansonsten eine seitliche Wand des Latentwärmespeichergehäuses 122.
Der Profilabschnitt 140 kann beispielsweise mittels eines
Strangpressverfahrens hergestellt werden. Die Verbindung der einzelnen
Profilabschnitte 140 kann durch Fügeverfahren. hergestellt werden,
wie beispielsweise Kleben oder Löten,
oder ansonsten durch eine reine Verriegelungspassung, wie beispielsweise
eine Presspassung. 7 zeigt ebenfalls analog der
Ausführung
in 4 und 5, wie eine Deckenplatte 136 und
eine Bodenplatte 138 das Latentwärmespeichergehäuse 122 schließen. Bei. dieser
Ausführung
kann jedoch wie bei der modularen Ausführung das Trägermaterial 110 und/oder
der Kühlkörper 106 direkt
das Latentwärmespeichermedium
(in 6 und 7 nicht gezeigt) einschließen, das
sich in den Zwischenbereichen 150 befindet.
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Alternativ
kann das Trägermaterial 110 mit der
Fläche 152 verbunden
werden, und dementsprechend kann der Kühlkörper 106 mit der Fläche 154 verbunden
werden, die durch die peripheren Bereiche 142 der Profilabschnitte 150 gebildet
wird.
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Um
den wärmeverteilenden
Bereich zu vergrößern, können die
Profilabschnitte 140, wie in 8 gezeigt
wird, mit zusätzlichen
Rippenstrukturen 156 in ihrem mittleren Bereich 144 versehen
werden. In diesem Fall kann die Konfiguration der Rippenstruktur 156 ebenfalls
anders sein als in der gezeigten Ausführung.
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Ausgehend
von der in 7 gezeigten Ausführung kann
der Kühlkörper als
ein integriertes Bauelement des Latentwärmespeichermoduls 104 hergestellt
werden, in dem die Kühlrippen 128 an
den Profilabschnitten 140 gebildet werden, wobei sich eine
Rippe beispielsweise von einem der peripheren Bereiche eines jeden
Profilabschnittes 140 erstreckt. Diese Ausführung wird
in 9 gezeigt.
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Die
in 9 gezeigte Struktur kann, wie in 10 gezeigt
wird, mit dem Ergebnis angepasst werden, dass die Kühlrippen 128 mit
einem zusätzlichen
peripheren Bereich oder Feder- und Nutabschnitt geschlossen werden.
Diese Anordnung ist besonders gut für die Zwangskühlung mittels
eines Ventilators oder sonst für
die Verwendung eines flüssigen Kühlmittels
geeignet. Eine Struktur dieser Art mit einem angeschlossenen Ventilator 160 wird
in 11 gezeigt.
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Mit
Bezugnahme auf die Profilabschnitte 140 der vorangehend
gezeigten Ausführungen
erfordert die Herstellung eines geschlossenen Latentwärmespeichermediumbehälters, dass
die Decken- und Bodenplatten 136, 138 verbunden
werden müssen,
was zusätzliche
Arbeitsstufen bedeutet: die Platten müssen geschnitten und bearbeitet
werden; das Gehäuse
muss durch Löten
oder Kleben geschlossen werden. Wenn die Profilabschnitte 140 nicht
als stranggepresste Profile hergestellt werden, sondern als Gussteile,
Pressteile, Tiefziehteile oder dergleichen, können sich die Nut 146 und
die Feder 148 vollständig
um den Umfang eines jeden Profilabschnittes 140 erstrecken.
Das wird beispielsweise in 12 in
einer Schnittdarstellung und in 13 in
einer perspektivischen Darstellung gezeigt. In diesem Fall ist es nicht
länger
erforderlich, das Latentwärmespeichermodul,
das durch Montieren einer Vielzahl von Profilabschnitten 140 gebildet
wird, bei Verwendung der Platten 136, 138 zu schließen, weil
die peripheren Nut 146 und Feder 148 dazu dienen,
die Abschnitte des Latentwärmespeichermoduls
zwischen benachbarten Profilabschnitten zu schließen.
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Wie
in 13 gezeigt wird, können die Profilabschnitte 140 ein
oder mehrere Löcher 162 aufweisen,
die das Füllen
der Zwischenräume
zwischen den Profilabschnitten 150 mit dem Latentwärmespeichermedium
gestatten.
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Gleich
der in 8 gezeigten Ausführung können diese Profilabschnitte 140,
wie in 14 gezeigt wird, ebenfalls zusätzliche
Rippenstrukturen 156 aufweisen, um die Wärmeverteilung
zu verbessern.
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15 zeigt
einen Profilabschnitt 140 entsprechend der Ausführung in 12 mit
einer ausgebildeten Kühlrippe 128.
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Gleich
der in den 10 und 11 gezeigten
Ausführung
können
ebenfalls zusätzliche
zweite Feder- und
Nutverbindungen 158 bereitgestellt werden, um die Kühlrippen 128 miteinander
zu verbinden. Diese Ausführung
wird in 16 gezeigt.
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17 zeigt
die Anordnung des Latentwärmespeichermoduls 104 mit
dem integrierten Kühlkörper 106,
gebildet aus den zusammengefügten
Profilabschnitten 140 aus 16, in
einer perspektivischen Darstellung. In diesem Fall kennzeichnet
die Fläche 152 die
Trägermaterialmontagefläche.
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Die
bis jetzt gezeigten Ausführungen
sind hauptsächlich
für große Latentwärmespeicher
geeignet, da sich das Latentwärmespeichermodul
unterhalb der integrierten Schaltung bis zu einer sehr großen Tiefe
erstrecken kann. Wenn jedoch eine derartige Tiefe nicht erreicht
werden muss, kann es ausreichend sein, nur einen Profilabschnitt 140 auszubilden,
der als ein Gussteil, Pressteil oder Tiefziehteil hergestellt wurde,
wie in 18 gezeigt wird, und die integrierte
Schaltung auf der Fläche 152 zu
montieren. Eine Abdeckplatte 164, die ebenfalls als ein Gussteil,
Pressteil oder Tiefziehteil hergestellt werden kann, schließt den Profilabschnitt 140 zum
Latentwärmespeichermodul 104,
wie in 19 gezeigt wird.
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Bei
der in 18 und 19 gezeigten
Ausführung
werden die wärmeleitenden
Rippen 126, die am Profilabschnitt 140 gebildet
werden, in entsprechende Nuten im Deckenabschnitt 164 eingepasst. Diese Rippen-Nut-Verbindung
sichert einen verbesserten Wärmefluss
von der Trägermaterialmontagefläche 152 zur
Kühlkörperseite.
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20 zeigt
eine perspektivische Darstellung des Profilabschnittes 140 entsprechend
der Ausführung
aus 18 und 19.
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Wie
in 21 gezeigt wird, kann der Deckenabschnitt 164 ebenfalls
mit Kühlrippen 128 ausgebildet
werden, um einen Kühlkörper zu
bilden.
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22 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel
des Latentwärmespeichermoduls 104 entsprechend
der Erfindung. Hierbei werden die wärmeleitenden Rippen durch eine
abgekantete Blechstruktur 166 gebildet. Eine Abdeckung 138 schließt die Struktur
in Richtung des Kühlkörpers ab,
während
die Trägermaterialmontagefläche 152 offen
bleiben kann, und das Latentwärmespeichermodul 104 wird
direkt auf das Trägermaterial
gelötet,
um das Latentwärmespeichermodul 104 zu
schließen.
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Ein
Latentwärmespeichermodul 104 mit
einem integrierten Kühlkörper 106 kann
aus zwei abgekanteten Blechplatten gebildet werden, wie in 23 in
Perspektive gezeigt wird. Die Oberfläche kann weiter durch zusammengedrückte Rippen 166,
wie in 24 gezeigt wird, oder durch
irgendwelche andere Rippenformen vergrößert werden.
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Entsprechend
einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung werden das Latentwärmespeichermodul 104 und
der Kühlkörper 106 als
ein Stück ausgebildet,
und das Latentwärmespeichermedium wird
in den hohlen Kühlrippen 128 angeordnet.
Eine Abdeckung, die die Anordnung schließt, dient gleichzeitig als
eine Trägermaterialmontagefläche 152, oder
der Verschluss des Latentwärmespeichermoduls
kann vollständig
durch das Trägermaterial
bewirkt werden.
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Wie
in 26 und 27 als
Beispiele gezeigt wird, muss die Verbindung der Profilelemente miteinander
nicht zwingend mittels der Nuten und Federn vorgenommen werden,
sondern kann mittels anderer Fügeverfahren
vorgenommen werden.
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28 und 29 zeigen
ein integriertes Schaltungssystem 100 in einer weiteren
voll integrierten Ausführung.
Wie in einer Schnittdarstellung in 28 gezeigt
wird, wird bei dieser Ausführung das
Trägermaterial 110 durch
elektrisch leitende Wärmekopplungselemente 168 gebildet,
die in einem elektrisch isolierenden Kunststoffrahmen 170 eingebettet
sind. Mindestens ein Halbleiterbauelement 108 ist auf den
Wärmekopplungselementen 168 in
jedem Fall montiert. Das kann mittels Löt-, Klebe- oder Pressverfahren
durchgeführt
werden.
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Vergleichbar
mit kleinen Inseln werden die Wärmekopplungselemente 168 direkt
in das Latentwärmespeichermedium 124 getaucht,
und transportieren auf diese Weise direkt die von den Halbleiterbauelementen 108 erzeugte
Wärme zum
Wärmespeichermedium 124.
Die Wärmekopplungselemente 168 können aus
Metall, vorzugsweise Kupfer, beispielsweise durch Pressen und Biegen
hergestellt werden. In diesem Fall sichert der Rahmen 170 sowohl
eine mechanische Befestigung als auch eine elektrische Isolierung
der Wärmekopplungselemente 168.
Mit Bezugnahme auf die gezeigte Ausführung bildet das Trägermaterial 110 direkt
eine Wand des Latentwärmespeichermoduls 104.
Eine weitere Wand wird durch den Kühlkörper 106 gebildet.
Zusätzlich
zu den Kühlrippen 128,
die den Wärmeübergang
zur Umgebung sichern, werden wärmeleitende Rippen 126 am
Kühlkörper 106 gebildet,
die eine Wärmeverteilung
in das Innere des Latentwärmespeichermoduls 104 gestatten.
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Mit
Bezugnahme auf die gezeigte Ausführung
realisieren die Wärmekopplungselemente 168 sowohl
die elektrische Bulkkontaktierung der Halbleiterbauelemente 108 als
auch ihre Wärmekopplung mit
dem Latentwärmespeichermedium 124.
Für jedes
unterschiedliche Spannungspotential auf der Unterseite der elektrischen
Bauelemente 108, d.h., dem Bulk, ist ein separates Wärmekopplungselement 168 isoliert
von den anderen Elementen erforderlich. Mit Bezugnahme auf diese
Ausführung
weist das Latentwärmespeichermedium 124 elektrisch
isolierende Eigenschaften auf. Hierbei kann das elektrische Bonden
der oberen Seite des Halbleiterbauelementes 108 mittels
Drahtbondverfahren, Fügeverfahren
oder Pressverfahren durchgeführt
werden. 29 zeigt eine perspektivische
Darstellung einer integrierten Anordnung dieser Art.
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Die
stark integrierte Lösung,
die in 28 und 29 gezeigt
wird, zeigt den Vorteil, dass kostspielige Leistungsträgermaterialien
nicht länger
erforderlich sind. Außerdem
wird der Wärmewiderstand
des isolierenden Trägermaterials
vermieden, das eine Keramikschicht bei den Ausführungen mit dem DCB-Trägermaterial
ist. Insbesondere bei Anwendungen, die nur eine kurzzeitige aber
dennoch sehr starke Energieableitung gewähren, können daher speziell bedeutend
höhere
Spitzenbelastungen gestattet werden. Außerdem, weil Fügeverfahren, wie
beispielsweise ein Löten
auf eine Kupferplatte, nicht erforderlich sind, kann diese Ausführung eine hohe
Belastung und eine thermische Ermüdungsbeständigkeit bieten. Daher kann
diese Ausführung
vorteilhafterweise für
Sanftanlaufvorrichtungen, um Elektromotoren zu induzieren, Frequenzwandler
für stark
dynamische Servomotoren in der Antriebstechnik ebenso wie für Starter-Generator-Wandler
in der Automobilindustrie eingesetzt werden.