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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein miteinander Verbinden von Bauelementen
einer Schaltungsanordnung.
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Bei
bekannten Schaltungsanordnungen werden unter anderem die folgenden
Methoden zum Verbinden von Bauelementen eingesetzt: Lottechnik, Klebetechnik,
Schrauben, Crimpen etc. Damit kann z. B. eine mechanische Fixierung
unter Beibehaltung der elektrischen Leitfähigkeit realisiert werden.
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Bei
diesen Techniken ergeben sich eine Reihe von Nachteilen. Ein Nachteil
steht beispielsweise darin, dass immer zusätzliche Hilfsmittel bzw. Hilfsstoffe
erforderlich sind, die zwischen oder an den zu fixierenden Kontaktflächen eingesetzt
werden (z. B. Lot, Kleber, Schrauben etc.).
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Mit
Einbringung dieser Hilfsstoffe ergibt sich oftmals z. B. der Nachteil,
dass Veränderungen
der Hilfsstoffe unter innerer sowie äußerer Belastung (z. B. elektro-thermo-mechanisch,
Zeit) sich auf die Qualität
der mechanischen Verbindung bzw. Fixierung auswirken. So "altern" z. B. Lote unter
einer inneren sowie äußeren Belastung
und verlieren mit der Zeit ihre ursprüngliche Funktion der mechanischen Fixierung
unter Gewährleistung
der elektrischen Leitfähigkeit.
Dieser Verlust wirkt sich negativ auf die Lebensdauer des verbundenen
Systems aus.
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Außerdem ergibt
sich mit Einbringung von Hilfsstoffen oftmals z. B. der Nachteil
eines erhöhten Platzbedarfes.
So gibt es z. B. bei der mechanischen Fixierung mit Lot Vorgaben
bezüglich
der Geometrie ("Lotpad"). In der Praxis
mehr oder weniger strenge Vorgaben verhindern eine Erhöhung bzw.
Optimierung der Packungsdichte.
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Wenn
bei der mechanischen Fixierung zweier Bauelemente zusätzliche
Hilfsmittel (z. B. Schrauben, Nieten, Kleber, etc.) verwendet werden,
um die zwei oder mehrere Partner miteinander zu verbinden, so ergibt
sich in manchen Anwendungsfällen
eine weitere Problematik. Wenn nämlich
die Verbindung zusätzlich
eine Dichtfunktion beinhaltet, so müssen geeignete Dichtmittel
(Einlegedichtung, eingespritzte Dichtung etc.) miteingebaut werden.
Dies macht den entsprechenden Fügeprozess
meist besonders zeitintensiv, schlecht automatisierbar und somit
kostenintensiv. Auf der anderen Seite bedeutet eine große Anzahl
an Einzelteilen auch einen logistischen Mehraufwand und Lagerhaltungskosten.
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Im
Hinblick auf ein elektrisches Verbinden im Bereich von Schaltungsanordnungen
ist im Stand der Technik auch das so genannte "Drahtbonden" bekannt. Eine damit geschaffene Verbindung
soll einer inneren wie äußeren Belastung
standhalten und eine elektrische Leitfähigkeit dauerhaft gewährleisten.
In der Praxis treten jedoch über
die Lebenszeit oftmals Probleme auf. Ein solches Problem ergibt
sich z. B. durch unterschiedliche Wärmeausdehnungskoeffizienten,
welche mechanische Spannungen in den betreffenden Materialien hervorrufen
können.
Im Extremfall können
Bonddrähte
bei innerer oder äußerer Belastung
einreißen
oder sogar von den betreffenden Kontaktflächen abreißen, so dass die elektrische
Verbindung unterbrochen ist. Die oftmals nachteilige Limitierung
von Drahtbondverbindungen betrifft prinzipiell alle nach dem Stand
der Technik eingesetzten Methoden, wie z. B. "Wedge-Wedge-Bonden", "Ribbon-Ronden", "Ball-Wedge-Ronden" etc.
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Soweit
zum miteinander Verbinden von Bauelementen ein Lötprozess eingesetzt wird, so
ergibt sich oftmals eine weitere Problematik, die darin besteht,
dass Lunker im Lot gebildet werden.
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Solche
Lunker können
insbesondere durch Gasblasen gebildet werden, die beim Löten oftmals durch
ein Ausgasen eines Flussmittels entstehen und das Lot verdrängen. Dadurch
können
insbesondere relativ große
Lunker entstehen, die dann, oftmals sehr nachteilig, als thermische
Isolatoren wirken und dadurch z. B. eine Überhitzung eines elektrischen
oder elektronischen Bausteines zur Folge haben können. Ein bekannter Ansatz
zur Lösung
dieses Problems besteht darin, ein großes Pad durch mehrere kleinere
Pads zu ersetzen, um somit die Größe der Lunker zu begrenzen.
Dieser Lösungsansatz
beschränkt
sich in der Praxis jedoch auf relativ große Padgeometrien. Für kleinere
Padgeometrien ist dieser Ansatz ungeeignet.
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Bei
einer mechanischen Fixierung von Kühlkörpern bzw. Wärmesenken
ist eine möglichst
optimale thermische Anbindung wünschenswert.
Zur optimalen Kühlung
beispielsweise von elektrischen Bauelementen und Substraten sind
sehr kleine thermische Übergangswiderstände im gesamten
Wärmepfad
notwendig. Luftspalte oder Materialien mit einem großen Wärmewiderstand
verhindern eine optimale Wärmeabführung. Auch
unter diesem Aspekt sind die bekannten Verbindungsmethoden nachteilig. Ein
Nachteil besteht z. B. darin, dass Wärmesenken bzw. Kühlkörper oftmals
durch zusätzliche
Montageelemente (z. B. Schrauben, Klammern, etc.) am zu kühlenden
Bauelement bzw. Substrat befestigt werden müssen. Insbesondere bei solchen
Befestigungsmethoden entsteht oftmals ein Luftspalt, der z. B. durch
eine Wärmeleitfolie
oder Paste geschlossen werden muss. Derartige Maßnahmen verschlechtern jedoch
oftmals die Wärmeabführung durch
eine schlechtere Wärmeleitfähigkeit
der verwendeten Materialien und/oder durch die Schaffung zusätzlicher Übergangswiderstände.
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Die
vorstehenden Erläuterungen
veranschaulichen einerseits, dass die bislang bekannten Verbindungstechniken
im Bereich von Schaltungsanordnungen in vielerlei Hinsicht verbesserungsbedürftig sind,
und andererseits, dass die Begriffe "Schaltungsanordnung" und "Bauelement" hierbei sehr breit zu verstehen sind.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, zumindest zwei Bauelemente
mechanisch und/oder elektrisch miteinander zu verbinden.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Schaltungsanordnung mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 bzw. durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs
12 gelöst.
Die abhängigen
Ansprüche
betreffen vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
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Die
erfindungsgemäße Schaltungsanordnung
weist zumindest zwei Bauelemente mit jeweils einer Kontaktfläche auf.
Zumindest eine der Kontaktflächen
ist aufgeraut und die Bauelemente sind durch eine Pressverbindung
der Kontaktflächen
galvanisch und/oder mechanisch verbunden.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung einer Schaltungsanordnung mit zumindest zwei Bauelementen
umfasst die Verfahrensschritte: Bereitstellen mindestens zweier
Bauelemente mit mindestens jeweils einer Kontaktfläche; Aufrauen mindestens
einer der beiden Kontaktflächen
und Aufeinanderpressen der Kontaktflächen zur mechanischen und/oder
elektrischen Fixierung der beiden Bauelemente.
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Abhängig von
dem konkreten Anwendungsfall bzw. der Art und Beschaffenheit der
zu verbindenden Bauelemente können
mit der Erfindung jeweilige Nachteile aus dem Stand der Technik
beseitigt werden und besondere Vorteile erzielt werden.
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Ein
Vorteil der Erfindung kann z. B. darin bestehen, dass für die Schaffung
der Verbindung nicht zwingend ein Hilfsstoff (z. B. Lot, Kleber,
Schrauben, Nieten etc.) erforderlich ist. Die Erfindung eignet sich insbesondere
für eine
automatisierte Fixierung und kann gegebenenfalls auch eine Dichtfunktion übernehmen.
Die erfindungsgemäß geschaffene
Verbindung kann in vielen Fällen
auch eine überragende Dauerfestigkeit
bieten, etwa wenn es um den Ersatz des bislang üblichen Drahtbondprozesses
geht. Ganz allgemein können
mit der Erfindung Lötprozesse
von bekannter Art ersetzt oder verbessert werden. Ferner kann die
Erfindung vorteilhaft im Zusammenhang mit der Ausbildung und thermischen
Anbindung von Kühlkörpern (einschließlich Wärmesenken)
eingesetzt werden.
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In
einer Ausführungsform
ist vorgesehen, dass zumindest eines der beiden Bauelemente ein Schaltungsträger ist.
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Ein
Schaltungsträger
dient ganz allgemein dazu, Bauelemente einer Schaltungsanordnung
im engeren Sinne, also z. B. elektrische oder elektronische Komponenten
wie aktive oder passive Bauelemente (z. B. Transistoren, Halbleiterchips,
Widerstände,
Kondensatoren etc.) miteinander zu verbinden und "elektrisch zu verdrahten". Der Schaltungsträger als
solcher kann hierbei von an sich bekannter Art sein (z. B. Leiterplatte,
Flex-PCB, organisches oder anorganisches Substrat etc.). Im Sinne
der vorliegenden Erfindung wird der Begriff "Bauelement" jedoch im weitesten Sinne verstanden,
so dass z. B. auch ein Schaltungsträger, gegebenenfalls ohne elektronische
Funktion, oder z. B. auch ein Gehäuseteil unter diesen Begriff
fällt.
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In
einer Ausführungsform
ist vorgesehen, dass zumindest eines der beiden Bauelemente ein QFN("quad flat no-lead")-Bauelement, ein SMD-Bauelement oder
ein ungehäuster
Chip ("bare die") ist.
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In
einer Ausführungsform
ist vorgesehen, dass zumindest eine der beiden Kontaktflächen eine an
sich (im Stand der Technik) für
eine Verlötung
vorgesehene Bauelementfläche
ist.
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Bei
einem ungehäusten
Chip befinden sich üblicher
Weise derartige Kontaktflächen
an der Unterseite des Chipsubstrats. Bei gehäusten Chips können solche
Anschlussflächen
beispiels weise auch an den Enden entsprechender Anschlussstifte
bzw. Anschlussdrähte
vorgesehen sein.
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In
einer Ausführungsform
ist vorgesehen, dass zumindest eine der beiden Kontaktflächen an einem
Anschlussdraht des betreffenden Bauelements ausgebildet ist oder
das betreffende Bauelement als solches ein Anschlussdraht ist.
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Beispielsweise
kann eine Kontaktfläche
am Ende eines Anschlussdrahtes aufgeraut werden und mit oder ohne
Zwischenfügung
eines Hilfsstoffes (z. B. Lot) auf ein Anschlusspad eines Schaltungsträgers gedrückt werden.
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In
einer Ausführungsform
ist vorgesehen, dass zumindest eines der beiden Bauelemente ein Gehäuse oder
ein Gehäuseteil
der Schaltungsanordnung ist.
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In
diesem Fall kann z. B. eine mit der erfindungsgemäßen Verbindung
realisierbare Dichtfunktion von großem praktischen Nutzen sein.
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In
einer Ausführungsform
ist vorgesehen, dass zumindest eines der beiden Bauteile ein Kühlkörper ist.
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In
diesem Anwendungsfall können
besondere Vorteile hinsichtlich eines niedrigen Wärmeübergangswiderstandes
zwischen dem zu kühlenden Bauelement
(z. B. Schaltungsträger,
Gehäuse
oder Gehäuseteil,
Bauelement im engeren Sinne wie z. B. aktiver Leistungshalbleiter
etc.) und dem Kühlkörper erzielt
werden.
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In
einer Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die beiden Kontaktflächen durch direktes Aneinanderfügen miteinander
verbunden sind. Alternativ oder an einer anderen Stelle derselben
Schaltungsanordnung kann auch vorgesehen sein, dass die beiden Kontaktflächen unter
Zwischenfügung
eines Hilfsstoffes aneinandergefügt
sind.
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Ein
für den
jeweiligen Anwendungsfall geeignetes Ausmaß an Druck beim Aneinanderfügen der betreffenden
Bauelemente hängt
von der Art und Beschaffenheit (z. B. Material und Aufrauungsgeometrie)
der betreffenden Kontaktflächen
ab und kann im Einzelfall optimiert gewählt werden. Der Fügeprozess
kann auch z. B. mittels Ultraschall und/oder eine Temperierung durchgeführt oder
unterstützt
werden.
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In
einer Ausführungsform
ist vorgesehen, dass zumindest eine der beiden Kontaktflächen eine Metallfläche ist.
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Bei
den beiden Kontaktflächen
kann es sich um Flächen
gleicher oder unterschiedlicher Beschaffenheit handeln. So können z.
B. zwei als Metallflächen
ausgebildete Kontaktflächen
aneinandergefügt werden.
Alternativ kann z. B. eine Metallfläche mit einer Kunststofffläche verbunden
werden. Bei einer Metall-Metall-Verbindung kann z. B. eine Aufrauung beider
Metallflächen
vorgesehen sein, wodurch eine kraftschlüssige Verbindung realisiert
werden kann. Bei einer Metall-Kunststoff-Verbindung
oder ganz allgemein einer Verbindung zwischen einem relativ festen
Material und einem relativ weichen Material (gegebenenfalls auch
beides Metalle) kann eine Formschlussverbindung auch dann geschaffen
werden, wenn das weichere Material vor dem Fügen nicht aufgeraut wurde.
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In
einer Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Aufrauung im Mikrostrukturbereich vorgesehen
ist. Beispielsweise können
typische Abmessungen von Aufrauungsstrukturen kleiner als 1 μm sein.
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Eine
derartige Art bzw. Dimensionierung der Aufrauung kann z. B. sehr
vorteilhaft für
herkömmliche
Anschlusspads an Schaltungsträgern
oder elektrischen oder elektronischen Bauelementen Verwendung finden,
um die an diesen Stellen bislang übliche Verlötung zu verbessern oder ganz
zu ersetzen.
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Die
vorstehend erläuterten
Weiterbildungen bzw. Besonderheiten der Schaltungsanordnung können einzeln
oder in verschiedenen Kombinationen miteinander vorgesehen werden.
Entsprechende Weiterbildungen und Ausgestaltungen können auch für das erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung einer solchen Schaltungsanordnung eingesetzt werden.
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In
einer Ausführungsform
des Herstellungsverfahrens ist vorgesehen, dass vor und/oder während des
Fügeprozesses
eine Temperierung der Verbindungsstelle erfolgt, insbesondere z.
B. das Aufeinanderpressen bei einer erhöhten Temperatur erfolgt.
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In
einer Ausführungsform
ist, wie oben für
die Schaltungsanordnung bereits erwähnt, vorgesehen, dass die beiden
Kontaktflächen
durch eine direkte Aneinanderfügung
miteinander verbunden werden. Alternativ kann auch vorgesehen sein,
dass die beiden Kontaktflächen
unter Zwischenfügung
eines Hilfsstoffes aneinandergefügt
werden.
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In
einer Ausführungsform
ist vorgesehen, dass das Aufrauen im Mikrostrukturbereich erfolgt.
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Was
den Aufrauungsprozess als solchen anbelangt, so kann im Rahmen der
Erfindung vorteilhaft auf an sich bekannte Techniken zurückgegriffen
werden. In einer Ausführungsform
ist beispielsweise vorgesehen, dass das Aufrauen eine mechanische
Bearbeitung der betreffenden Kontaktfläche umfasst. Alternativ oder
zusätzlich
kann z. B. vorgesehen sein, dass das Aufrauen den Einsatz einer
Ionenstrahltechnik umfasst.
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Die
Erfindung kann für
viele Anwendungsbereiche verwendet werden.
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Ein
bevorzugter Anwendungsbereich ist beispielsweise die mechanische
und elektrische (galvanische) Verbindung zwischen den betreffenden
Bauelementen, sei es ohne Hilfsstoffe (z. B. Lot, Kleber, Schrauben
etc.) oder mit derartigen Hilfsstoffen.
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Eine
weitere bevorzugte Verwendung besteht in der mechanischen Fixierung
eines Bauelementes bei gleichzeitiger Abdichtung bzw. Dichtfunktion.
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Gegebenenfalls
kann die Erfindung auch verwendet werden, um eine besonders gute
thermische Anbindung eines betreffenden Bauelementes an ein anderes
Bauelement zu realisieren.
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Eine
weitere interessante Verwendung besteht darin, an sich bekannte
Drahtbondstellen einer Schaltungsanordnung zu verbessern oder ganz
zu ersetzen.
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Auch
kann die Erfindung ganz allgemein als Ersatz oder Verbesserung von
Lötstellen
bei Schaltungsanordnungen verwendet werden. Eine Verbesserung kann
z. B. in einer Verlängerung
der Lebensdauer und/oder einer Vermeidung oder Verkleinerung von
Lunkern bei einer Lötstelle
bestehen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug
auf die beigefügten
Zeichnungen weiter beschrieben. Es stellen dar:
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1 eine
schematische Darstellung eines Aufrauungsprozesses für zwei miteinander
zu verbindende Kontaktflächen,
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2 eine
der 1 entsprechende Darstellung nach Abschluss des
Aufrauungsprozesses,
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3 eine
der 2 entsprechende Ansicht nach dem Zusammenfügen der
beiden Kontaktflächen,
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4 eine
Draufsicht einer Kontaktflächenanordnung
bei einem QFN-Bauelement,
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5 eine
der 4 entsprechende Ansicht für ein SMD-Bauelement,
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6 eine
Draufsicht einer bestückten Schaltungsplatte,
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7 eine
perspektivische Ansicht eines Verbindungsbereiches gemäß eines
weiteren Ausführungsbeispiels,
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8 eine
perspektivische Ansicht eines Verbunds aus zwei Leiterplatten,
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9 eine
perspektivische Ansicht eines Verbunds aus zwei Leiterplatten über eine
weitere, flexible Leiterplatte,
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10 eine
perspektivische Darstellung zur Veranschaulichung des Platzbedarfs
von Lötpads,
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11 eine
schematische Seitenansicht eines Abdichtungsbereiches zwischen einem
Gehäusedeckel
und einem Gehäuseboden
von herkömmlicher
Gestaltung,
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12 eine
Ansicht ähnlich
der 11, jedoch von erfindungsgemäßer Gestaltung,
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13 eine
Ansicht ähnlich
der 11, gemäß einer
modifizierten Ausführungsform,
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14 eine
Ansicht ähnlich
der 13, jedoch für
eine erfindungsmäße Gestaltung,
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15 eine
Darstellung zur Veranschaulichung eines Drahtbondens gemäß zweier
Ausführungsvarianten,
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16 eine
Darstellung zur Veranschaulichung eines Lötprozesses, einerseits von
herkömmlicher
Art ( 16 links) und andererseits von
erfindungsgemäßer Art
(16 rechts),
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17 eine
Darstellung zur Veranschaulichung der Erhöhung einer Kühloberfläche bei
einem Kühlkörper mittels
eines Aufrauungsprozesses,
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18 eine
Darstellung zur Veranschaulichung der Anbringung eines Kühlkörpers an
einem Bauelement einer Schaltungsanordnung, und
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19 eine
Veranschaulichung von konkreteren Anwendungsbeispielen des in 18 dargestellten
Anbringungsverfahrens.
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Die 1 bis 3 veranschaulichen
ein Ausführungsbeispiel
eines Verfahrens zur Herstellung einer Schaltungsanordnung, bei
welcher zumindest zwei Bauelemente galvanisch und/oder mechanisch
zu verbinden sind.
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1 zeigt
beim Aufbau einer (insgesamt nicht dargestellten) Schaltungsanordnung
galvanisch und mechanisch miteinander zu verbindende Bauelemente 10-1 und 10-2 (z.
B. elektronische Komponente und Schaltungsträger).
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Die
Bauelemente 10-1 und 10-2 weisen jeweils eine
Kontaktfläche 12-1 bzw. 12-2 auf,
bei denen es sich im dargestellten Ausführungbeispiel um Metallflächen handelt,
an denen die Verbindung zwischen den Bauelementen realisiert werden
soll. In 1 ist ferner eine Ionenstrahleinrichtung 14 symbolisiert,
mittels welcher zunächst
eine Aufrauung zumindest einer der Kontaktflächen 12-1 und 12-2 erfolgt.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel
werden beide Kontaktflächen
aufgeraut, bevorzugt jeweils im Mikrostrukturbereich.
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2 zeigt
(stark schematisiert und vergrößert) das
Ergebnis des Aufrauungsprozesses von 1. An jeder
der Kontaktflächen 12-1 und 12-2 ist eine
Vielzahl von abstehenden Strukturkörpern geschaffen.
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3 zeigt,
wie sich nach einer Aneinanderfügung
der Bauelemente 10-1 und 10-2 an deren Kontaktflächen 12-1 bzw. 12-2 diese
Strukturkörper ineinander
verzahnen. Damit wird eine vorteilhaft einfach zu realisierende,
mechanisch stabile und elektrisch gut leitfähige Verbindung der Bauelemente
geschaffen.
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Zusammenfassend
veranschaulicht dieses Ausführungsbeispiel
eine mechanische Fixierung einer Metallfläche auf einer anderen Metallfläche unter Erhalt
der elektrischen Leitfähigkeit.
Es können
zwei Metallflächen
gleicher oder unterschiedlicher Beschaffenheit so miteinander fixiert
werden, dass die Verbindung einer inneren sowie einer äußeren Belastung
standhält,
und zwar unter Beibehaltung der elektrischen Leitfähigkeit
an dieser Verbindungsstelle. Anders als die bislang nach dem Stand
der Technik eingesetzten Methoden zur Fixierung von Metallflächen kann
die in 3 veranschaulichte Verbindung in vielen Anwendungsfällen eine
höher Lebensdauer aufweisen
und/oder den jeweiligen Belastungen länger widerstehen. Außerdem kann
die in 3 veranschaulichte Fixierungsmethode oftmals mit
einem geringen Oberflächenbedarf
als z. B. eine herkömmliche
Verlötung
ausgeführt
werden.
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Wesentlich
ist bei diesem Ausführungsbeispiel
die durch einen Ionenstrahl (alternativ z. B. durch eine mechanische
Bearbeitung) modifizierte Kontaktfläche eines oder beider Bauelemente 10-1 und 10-2.
Durch die Strukturveränderung
der Metalloberflächen
können
die Flächen
in der Form modifiziert werden, dass ähnlich einem Klettverschluss eine
mechanische Verbindung oder auch Verzahnung zwischen den zusammengeführten Kontaktflächen 12-1 und 12-2 erreicht
wird. Abweichend vom dargestellten Ausführungsbeispiel könnte auch
nur eine der Kontaktflächen 12-1 und 12-2 aufgeraut
werden, wenn nämlich
bei dem Fügeprozess,
gegebenenfalls unter entsprechender Druckanwendung (und/oder Temperierung),
dennoch eine Verzahnung zwischen den Strukturkörpern der aufgerauten Fläche mit
der unbehandelten Fläche
stattfindet, die hierfür
z. B. aus einem Material mit entsprechender Nachgiebigkeit gebildet
werden kann.
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Bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel werden
die beiden Kontaktflächen 12-1 und 12-2 direkt
aneinandergefügt.
Dies besitzt beispielsweise den Vorteil eines geringen Platzbedarfes
der Verbindungsstelle in Fügerichtung.
Dieser geringe Platzbedarf kann bei der betreffenden Schaltungsanordnung z.
B. für
eine hohe Packungsdichte genutzt werden.
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Abweichend
vom dargestellten Ausführungsbeispiel
könnte
jedoch auch ein Hilfsstoff verwendet werden, der eine zusätzliche
mechanische Fixierung und/oder eine Verbesserung der galvanischen
Verbindung mit sich bringt bzw. dessen Verbindungswirkung durch
die beschriebene Aufrauung wenigstens einer der Kontaktflächen 12-1 und 12-2 hinsichtlich der
Belastbarkeit bzw. der Lebensdauer verbessert wird.
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Bei
der in 3 dargestellten Fixierung der aufgerauten Kontaktflächen 12-1 und 12-2 kann
zusätzlich
eine Anwendung von vergleichsweise hohem mechanischen Druck und/oder
eine Temperierung, insbesondere eine erhöhte Temperatur, angewendet
werden. Als gegebenenfalls zwischengefügter Hilfsstoff kommt z. B.
ein Kleber oder ein Lot in Betracht.
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Bei
den Bauelementen 12-1 und 12-2 kann es sich um "Bauelemente im engeren
Sinne" handeln,
also insbesondere elektrische oder elektronische Komponenten (z.
B. Halbleiterbausteine), die mechanisch und elektrisch mit einem
Schaltungsträger
(z. B. Leiterplatte) verbunden werden, um die betreffende Schaltungsanordnung
auszubilden. Ganz allgemein kann für das beschriebene Verbindungsverfahren
jedoch z. B. ein Schal tungsträger
selbst als "Bauelement" der betreffenden
Schaltungsanordnung angesehen werden. Ebenso kann ein in dieser Weise
galvanisch und/oder mechanisch anzubindendes Bauelement von einer
Gehäuseanordnung
der Schaltungsanordnung gebildet sein.
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Bei
der nachfolgenden Beschreibung von weiteren Ausführungsbeispielen werden für gleichwirkende
Komponenten die gleichen Bezugszahlen verwendet, jeweils ergänzt durch
einen kleinen Buchstaben zur Unterscheidung der Ausführungsform. Dabei
wird im Wesentlichen nur auf die Unterschiede zu dem bzw. den bereits
beschriebenen Ausführungsbeispielen
eingegangen und im Übrigen
hiermit ausdrücklich
auf die Beschreibung vorangegangener Ausführungsbeispiele verwiesen.
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Die 4 und 5 zeigen
jeweils ein Beispiel eines gehäusten
Halbleiter-Bauelements von an sich bekannter Art, die jedoch ohne
weiters im Rahmen der Erfindung verwendbar sind.
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4 ist
eine Draufsicht der Unterseite eines so genannten QFN(quad flat
no-lead)-Bauelements 10a-1. Im dargestellten Beispiel weist
das Bauelement 10a-1 32 Kontaktflächen 12a-1 ("Anschlusspads") auf. Bei der Herstellung
einer erfindungsgemäßen Schaltungsanordnung
können
diese Kontaktflächen 12a-1 z.
B. mit korrespondierend angeordneten Kontaktflächen eines Schaltungsträgers (z.
B. Leiterplatte) galvanisch und mechanisch verbunden werden.
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Das
miteinander Verbinden der korrespondierenden Kontaktflächen kann
hierbei wie anhand der 1 bis 3 bereits
beschrieben erfolgen.
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5 zeigt
in einer Draufsicht die Unterseite eines so genannten SMD(surface-mounted
device)-Bauelements 10b-1, welches im dargestellten Beispiel
zwei Kontaktflächen 12b-1 aufweist.
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Bei
vielen standardisierten elektronischen Bauelementen bzw. Bauelementgehäusen ist
für einen
herkömmlichen
Verlötungsvorgang
auf einer Schaltungsplatte vorgesehen, dass die korrespondierenden
Kontaktflächen
der Leiterplatte geringfügig größer bemessen
sind als die Kontaktflächen
des Bauelements. Wenn die galvanische und/oder mechanische Verbindung
bei solchen Bauelementen jedoch gemäß der Erfindung realisiert
wird, so können die
korrespondierenden Kontaktflächen
des betreffenden "Fügepartners" (z. B. Leiterplatte)
vorteilhaft kleiner dimensioniert werden, insbesondere z. B. mit identisch
zu den Bauelement-Kontaktflächen
dimensionierten Flächen.
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6 zeigt
ein Beispiel einer Schaltungsanordnung 16c umfassend eine
Leiterplatte 10c-2, die an ihrer Oberseite mit einer Vielzahl
von elektronischen Bauelementen bestückt ist. Zumindest einige dieser
Bauelemente sind als so genannte "bare-dies" (ungehäuste Chips) 10c-1 ausgebildet
und gemäß der Erfindung,
beispielsweise wie oben bereits anhand der 1 bis 3 beschrieben,
galvanisch und mechanisch mit korrespondierenden Leiterbahnabschnitten
der Leiterplatte 10c-2 verbunden.
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7 veranschaulicht
eine Beispiel eines elektronischen Bauelements 10d-1 auf
einer Leiterplatte 10d-2. Die Leiterplatte 10d-2 ist
mit elektrischen Durchführungen
("vias") 18d von
an sich bekannter Art versehen, in deren Bereichen eine elektrische
Kontaktierung des Bauelements 10d-1 über so genannte Lotkugeln 20d erfolgt.
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Eine
Besonderheit dieser galvanischen und mechanischen Verbindung besteht
darin, dass mit dem Lot in Kontakt tretende Kontaktflächenbereiche der
Durchführungen 18d und/oder
des Bauelements 10d-1 zuvor aufgeraut wurden.
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8 zeigt
ein Beispiel einer Schaltungsanordnung 16e umfassend ein
erstes Substrat 10e-1 und ein zweites Substrat 10e-2,
die galvanisch und mechanisch gemäß der Erfindung mit einander
verbunden sind. Diese Verbindung besteht zwischen Kontaktflächen an
der Unterseite des ersten Substrats 10e-1 und korrespondierenden
Kontaktflächen an
der Oberseite zweiten Substrats 10e-2. Bei den Substraten 10e-1 und 10e-2 kann
es sich um organische und/oder anorganische Substrate handeln.
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Wie
es in 8 ersichtlich ist, dienen beide Substrate 10e-1 und 10e-2 jeweils
als Schaltungsträger
zur elektrischen Verbindung weiterer Bauelemente der Schaltungsanordnung 16e.
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9 zeit
ein Beispiel einer Schaltungsanordnung 16f umfassend zwei
starre Leiterplatten 10f-1, die über eine flexible Leiterplatte
("flex PCB") 10f-2 miteinander
verbunden sind.
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Wie
es aus 9 ersichtlich ist, dienen die starren Leiterplatten 10f-1 als
Schaltungsträger
zur Aufnahme von herkömmlichen
elektronischen Bauelementen. Die Besonderheit der Schaltungsanordnung 16f besteht
in der Art und Weise der galvanischen und mechanischen Anbindung
der beiden Endbereiche der flexiblen Leiterplatte 10f-2 an
entsprechenden Kontaktierungsbereichen an den Oberseiten der starren
Leiterplatten 10f-1. Von diesen beiden "Fügepartnern" weist zumindest
einer eine aufgeraute Kontaktflächenanordnung
auf.
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10 veranschaulicht
den herkömmlicherweise
großen
Platzbedarf von Kontaktflächen 12g-2 an
einer Flachseite eines Substrats 10g-2 zur Kontaktierung
entsprechender Kontaktflächen
eines elektronischen Bauelements 10g-1 (z. B. SMD-Komponente).
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Wenn
gemäß der Erfindung
die substratseitigen Kontaktflächen 12g-2 oder
die bauteilseitigen Kontaktflächen
oder beide dieser Kontaktflächen
aufgeraut werden, so können
die substratseitigen Kontaktflächen 12g-2 kleiner
als in 10 dargestellt vorgesehen werden.
Die Verbindung kann durch einfaches Aneinanderfügen bzw. Pressen erfolgen,
wobei keineswegs aus geschlossen sein soll, dass als Hilfsstoff z.
B. ein Lot oder ein elektrisch leitfähiger Kleber zwischengefügt wird.
Insbesondere bei Verwendung eines Lots ist es zweckmäßig den
Pressvorgang bei erhöhter
Temperatur durchzuführen.
Im Vergleich zu einer herkömmlichen
Verlötung
(ohne Aufrauung wenigstens einer Kontaktfläche) ergibt sich eine wesentlich
verbesserte Kontaktsicherheit und Haltbarkeit der Verbindung. Außerdem kann
der Fügeprozess
z. B. mittels Ultraschall durchgeführt oder unterstützt werden.
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Bei
den obigen Ausführungsbeispielen
gemäß der 1 bis 10 steht
die Verwendung der Erfindung zur galvanischen und/oder mechanischen Verbindung
von Bauelementen im engeren Sinne und Schaltungsträgern im
Vordergrund. Die Erfindung besitzt jedoch ein sehr breites Anwendungsspektrum.
Nachfolgend wird mit Bezug auf die 11 bis 14 beispielsweise
die Verwendung der Erfindung für "Bauelemente" in Form von Gehäusen oder
Gehäuseteilen
von Schaltungsanordnungen veranschaulicht.
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11 zeigt
in einer schematischen Seitenansicht die an sich bekannte Anbindung
des Randbereiches eines Gehäusedeckels 30h einer
(nicht dargestellten) Schaltungsanordnung an einem Gehäuseboden 32h mittels
einer Dichtung 34h. Nicht dargestellt sind für diese
Verbindungsmethode übliche
Befestigungsmittel (z. B. Schrauben, Nieten etc.), welche den Gehäusedeckel 30h in
der dargestellten Lage bezüglich
des Gehäusebodens 32h fixieren und
die Dichtung 34h dazwischen einklemmen.
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Nachteiligerweise
müssen
die Gehäuseteile 30h und 32h unter
Verwendung solcher Befestigungsmittel (auch z. B. Kleber) miteinander
verbunden werden. Die hier gewünschte
Dichtfunktion der Verbndung erfordert einen speziellen Dichtwerkstoff in
Form der Dichtung 34h (z. B. Einlegedichtung, Dichtraupe,
Dichtgel etc.), was einen zusätzlichen Aufwand
bei der Herstellung der Schaltungsanordnung darstellt.
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Die
Vermeidung dieser zusätzlichen
Teile sowie des schwer automatisierbaren Aufwands lassen sich in
einfacher Weise durch eine Modifikation realisieren, wie sie z.
B. in 12 dargestellt ist.
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12 zeigt
wieder einen Gehäusedeckel 10h-1,
dessen Deckelrand mit einem Randbereich eines Gehäusebodens 10h-2 mechanisch
verbunden ist, wobei eine Dichtfunktion an dieser Verbindungsstelle
gewährleistet
ist.
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Im
dargestellten Ausführungsbeispiel
ist der Gehäuseboden 10h-2 aus
Metall gefertigt und der Gehäusedeckel 10h-1 aus
Kunststoff gefertigt. Zur Herstellung der Verbindung zwischen Gehäuseboden
und Gehäusedeckel
wurde eine Kontaktfläche des
metallischen Gehäusebodens 10h-2 aufgeraut (z.
B. mittels Ionenstrahl) und sodann der Deckel 10h-1 auf
den Boden 10h-2 aufgepresst. Das aufgeraute Metall-Teil 10h-2 weist
im Verbindungsbereich nach oben abstehende Strukturelemente auf,
die sich beim Pressvorgang in das Kunststoffmaterial des Deckels 10h-1 eindrücken, so
dass eine formschlüssige
Verbindung entsteht.
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Die
so realisierte Verbindung besitzt vorteilhaft bereits eine Dichtfunktion,
so dass sich die Bereitstellung und Montage einer separaten Dichtung oder
dergleichen erübrigt.
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Abweichend
vom dargestellten Ausführungsbeispiel
könnte
das Aufrauen auch für
beide Fügepartner
(Deckel 10h-1 und Boden 10h-2) vorgesehen sein.
Auch könnten
die Materialien anders als vorstehend beschrieben gewählt sein.
Auch bei solchen modifizierten Ausführungen entsteht beim Zusammenbau
eine Verbindung, die form- und/oder kraftschlüssig sein kann. Werden z. B.
der Deckel 10h-1 wie auch der Boden 10h-2 aus
Metall gebildet und an den korrespondierenden Kontaktflächen aufgeraut und
miteinander verbunden, so entsteht hauptsächlich eine kraftschlüssige Verbindung,
die außerdem formschlüssig sein
kann, falls ein Fügepartner
eine gewisse Elastizität
bzw. Verformbarkeit aufweist.
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Beim
Fügevorgang
der Partner kann zusätzlich
ein relativ hoher Druck und gegebenenfalls auch eine erhöhte Temperatur
eine positive Auswirkung auf die Festigkeit bzw. die Dichtheit der
geschaffenen Verbindung haben.
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Vorteilhaft
kann durch die geometrische Strukturveränderung wenigstens einer der
beteiligten Oberflächen
eine Verwendung von bislang üblichen Hilfsstoffen
(Schrauben, Dichtungen etc.) entfallen. Der Montageprozess wird
damit stark vereinfacht und die Materialkosten verringert.
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13 zeit
ein modifiziertes Beispiel einer Verbindung zwischen einem Gehäusedeckel 30i und einem
Gehäuseboden 32i,
wobei eine Abdichtung im dargestellten Randbereich der Gehäuseanordnung 30i, 32i in
an sich bekannter Weise unter Verwendung von zwei Dichtungen 34i und 36i erfolgt.
Diese Dichtungen dichten jeweils gegenüber einem Abstandhalter 38i ab.
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14 zeigt
eine ähnliche
Gehäusestruktur mit
einem Gehäusedeckel 10j-1 und
einem Gehäuseboden 10j-2,
die wieder über
einen Abstandhalter 10j-3 dichtend miteinander verbunden
sind. Wie es in 14 symbolisiert ist, sind die Übergänge vom
Abstandhalter 10j-3 einerseits zum Deckel 10j-1 hin
und andererseits zum Boden 10j-2 hin jeweils in erfindungsgemäßer Weise
ausgeführt.
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Die
obigen Ausführungsbeispiele
gemäß der 12 und 14 veranschaulichen
somit eine mechanische Fixierung zweier oder mehrerer Bauelemente
einer Schaltungsanordung mit optionaler Dichtwirkung.
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15 veranschaulicht
die Verwendung der Erfindung für
ein verbessertes Drahtbonden.
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In 15 oben
ist ein erstes Ausführungsbeispiel
dargestellt, bei welchem ein elektronisches Bauelement 10k-1 (z.
B. Chip) über
einen Bonddraht 10k-2 an der Oberseite eines "Zielpads" eines Substrats
bzw. einer Leiterplatte 10k-3 kontaktiert ist. Die Leiterplatte 10k-3 trägt (vermittels
einer Leitkleberschicht) auch das elektronische Bauelement 10k-1.
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Eine
erste galvanische und mechanische Verbindung besteht zwischen dem
Bauelement 10k-1 bzw. dessen Kontaktfläche 12k-1 und dem
in der Figur rechten Ende des Bonddrahts 10k-2. Zur Herstellung
dieser Verbindung wurde zunächst
die Kontaktfläche 10k-1 aufgeraut.
So dann wurde der (in diesem Beispiel nicht zuvor aufgeraute) Bonddraht 10k-2 auf
die aufgeraute Kontaktfläche 12k-1 aufgepresst.
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Eine
zweite, in entsprechender Weise hergestellte Verbindung ist zwischen
dem in der Figur linken Ende des Bonddrahts 10k-2 und der
Leiterplatte 10k-3 bzw. deren Kontaktfläche 12k-3 vorgesehen. Auch
an dieser Stelle wurde vor dem Aufpressen des Bonddrahts 10k-2 die
leiterplattenseitige Kontaktfläche 12k-3 aufgeraut.
Die Situation unmittelbar vor dem Aufpressen der Bonddrahtenden
ist im rechten Teil der 15 dargestellt.
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In 15 unten
ist ein modifiziertes Ausführungsbeispiel
einer verbesserten Bonddrahtverbindung (z. B. für "Ribbon bonding") dargestellt. Ein Bonddraht 10l-2 ist
an beiden Drahtenden galvanisch und mechanisch mit Kontaktflächen 12l-3 bzw. 12l-1 jeweiliger
Schaltungsträger
(z. B. DCB) 10l-3 bzw. 10l-1 verbunden. Die beiden
Schaltungsträger
sind an ihren Unterseiten mit einer gemeinsamen Basisplatte bzw.
Wärmesenke 40l verbunden.
Anders als bei dem Beispiel gemäß 15 wurde
hierbei zur Herstellung der beiden Verbindungen jeweils nicht nur
die jeweiligen substratseitigen Kontaktflächen 12l-3 bzw. 12l-1 aufgeraut,
sondern auch zusätzlich die
als Kontaktflächen
dienenden Endbereiche des Bonddrahts 10l-2 (in 15 rechts
unten veranschaulicht).
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Die
Drahtbondausführung
gemäß 15 besitzt
für viele
Anwendungen eine bessere Haltbarkeit als die üblicherweise lediglich unter
Druck, Ultraschall und/oder temperaturerzeugten Drahtbondverbindung.
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Bei
dem in 15 oben dargestellten Beispiel
wurde lediglich die Kontaktfläche
des Zielpads vor den Bonden aufgeraut und anschließen gegebenenfalls
mit geeigneten Parametern unter Druck und Temperatur mit dem Bonddraht
zusammengefügt. Demgegenüber wurde
bei dem in 15 unten dargestellten Beispiel
auch die Oberfläche
des Bonddrahtes vor den Bonden aufgeraut und anschließend mit
dem Zielpad zusammengefügt,
gegebenenfalls wieder mit geeignet gewählten Parametern unter Druck
und Temperatur.
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Die
beiden Verfahrensvarianten können selbstverständlich in
ein und derselben Schaltungsanordnung einzeln oder auch kombiniert
Anwendung finden.
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Bei
beiden Verfahrensvarianten erhöht
sich durch das aufgeraute Zielpad die Oberfläche und die Kontaktpartner
verbinden sich dadurch leichter miteinander. Der notwendige Energieeintrag
wird reduziert und die Belastung der Fügepartner während des Fügens sinkt. Somit kann eine
bessere Einbindung des Bonddrahtes erzielt werden, was weiterhin
zu einer längeren
Lebensdauer führt.
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Für den Fall,
dass beide Fügepartner
vor dem Fügen
aufgeraut werden, erhöht
sich die Oberfläche
weiter und die Kontaktpartner können
zusätzlich
verzahnen, was ein Verbinden weiter erleichtert. Der notwendige
Energieeintrag wird reduziert und die Belastung der Fügepartner
während
des Fügens sinkt.
Es kann ebenfalls eine bessere Einbindung des Bonddrahtes erzielt
werden, was die Lebensdauer der geschaffenen Verbindung erhöht.
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Zusammenfassend
erreicht man durch aufgeraute Oberflächen eines oder beider Fügepartner eine
Verbindung unter weniger Energieeintrag. Durch ein besseres Verzahnen
der Partner kann die Lebensdauer der Verbindung gesteigert werden.
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16 veranschaulicht
einen weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung, nämlich die
Möglichkeit
zur Vermeidung von nachteiligen Lunkern in Lötstellen.
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Beim
herkömmlichen
Löten können durch ein
Ausgasen eines Flussmittels Gasblasen entstehen, die das Lot verdrängen und
nachteilig große Lunker
im erstarrten Lot zur Folge haben können. Dies ist im linken Teil
der 16 veranschaulicht. Von oben nach unten ist in
dieser Darstellung ein herkömmlicher
Lötprozess
dargestellt, bei welchem ein Bauelement 50m mit einer Kontaktfläche 52m auf
einem Schaltungsträger 54m aufgelötet wird.
Hierzu wird der Schaltungsträger 54m zunächst mit
einer Lotschicht 56m versehen und sodann das Bauelement 50m unter
Temperatureinwirkung auf die Lotschicht 56m aufgedrückt.
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Wie
es in 16 links ganz unten dargestellt ist,
bildet sich hierbei ein relativ großer Lunker 58m, der
nachteiligerweise als eine thermische Isolierung wirkt und dadurch
z. B. die Überhitzung
des Bauelements 50m im Betrieb zur Folge haben kann.
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Demgegenüber zeigt
der rechte Teil von 16 einen verbesserten Lötprozess,
bei welchem ein Bauelement 10n-1 mit einem weiteren Bauelement
(z. B. Leiterplatte) 10n-2 verlötet wird.
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In
diesem Beispiel werden, wie in 16 rechts
ganz oben dargestellt, zunächst
die beiden Kontaktflächen 12n-1 und 12n-2 der
beiden Fügepartner 10n-1 und 10n-2 aufgeraut.
Sodann wird eine Lotschicht 56n an der Kontaktfläche 12n-2 aufgebracht.
Schließlich
werden die Bauelemente 10n-1 und 10n-2 zusammengefügt und bevorzugt
unter Temperatureinwirkung ver lötet.
Die Ausbildung eines oder mehrerer großer Lunker in der Lotschicht 56n wird
hierbei vorteilhaft vermieden.
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Wesentlich
hierfür
ist die Aufrauung wenigstens einer der zu fügenden Kontaktflächen 12n-1 und 12n-2.
Dadurch bilden sich Kanäle,
wodurch die sich bildenden Gase sich nach außen verflüchtigen können. Ein weiterer Vorteil
besteht darin, dass durch erhöhte
Adhäsionskräfte zwischen
dem Lot 56n und dem aufgerauten Material 12n-1 bzw. 12n-2 die
entstehenden Gase nicht mehr in der Lage sind, das Lot 56n von
einer Stelle vollständig
zu verdrängen.
Dadurch entstehen anstatt eines großen Lunkers allenfalls viele
kleine Lunker, die jedoch thermisch gesehen viel unbedenklicher
sind als ein großer
Lunker.
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Durch
das Aufrauen wenigstens einer Kontaktfläche können somit große Lunker
vermieden werden. Dadurch wird vorteilhaft die Bildung von "Hot Spots" und thermischen Überbelastungen,
die einen Lunker als Ursache haben, vermindert oder sogar komplett
beseitigt. Somit wird die Zuverlässigkeit
und Lebensdauer der betreffenden Lötstelle erhöht.
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17 veranschaulicht
einen weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung, für den die
Anmelderin sich auch unabhängigen
Schutz vorbehält.
Dieser Aspekt betrifft die Erhöhung
der Erwärmungeffizienz
bei einem Kühlkörper (einschließlich Wärmesenke)
einer Schaltungsanordnung, unabhängig
davon ob der betreffende Kühlkörper in
der oben beschriebenen Weise (Aufrauung wenigstens einer Kontaktfläche) mit
einem anderen Bauteil der Schaltungsanordnung verbunden ist oder
nicht.
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In 17 links
ist die Wärmeabgabe
bei einem herkömmlichen
Kühlkörper 600 veranschaulicht (die
Pfeile in der Figur symbolisieren die Abgabe von Wärme an die
Umgebung).
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Die
Verwendung des Kühlkörpers 600 dient z.
B. dazu, die bei einem mit Energie versorgten Gerät entstehende
Verlustwärme abzuführen. Die
Menge an Wärme,
die hierbei an die Umgebung abgegeben werden kann, hängt stark
von der Größe der durch
den Kühlkörper 600 bereitgestellten
Oberfläche
ab. Bisher wurde zur Vergrößerung der
Oberfläche
eines zu kühlenden
elektronischen Bauelements oder eines zu kühlenden Schaltungsträgers zumeist ein
Kühlkörper der
in 17 symbolisierten Art an die zu kühlende Fläche angebracht.
Dies geschah unter anderem mittels Kleber oder Schrauben. Da aber
die zu kühlende
Oberfläche
und der Kühlkörper nicht
aus einem Stück
sind, wird der Wärmetransport von
der Oberfläche
in den Kühlkörper behindert,
zum Beispiel durch Luftspalte zwischen den beiden Teilen oder durch
eine Zwischenschicht wie z. B. Kleberschicht.
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In 17 rechts
ist veranschaulicht, wie durch das Aufrauen einer Oberfläche eines
Kühlkörpers 100 dessen
zur Abgabe von Wärme
bereitgestellte Oberfläche
vergrößert werden
kann. Das Aufrauen der Oberfläche
kann z. B. mittels einer Ionenstrahltechnik erfolgen. Alternativ
oder zusätzlich kommen
mechanische Bearbeitungsschritte in Betracht, um die gewünschte Aufrauung
zu erzeugen. In einer Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Aufrauung im Mikrostrukturbereich vorgesehen
ist, also mit vergleichsweise kleinen resultierenden Strukturelementen
an der betreffenden Oberfläche.
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Mit
dem Kühlkörper 100 hat
man bei gleichen Abmessungen eine im Vergleich zu einem herkömmlichen
Kühlkörper (600)
eine viel größere Oberfläche, um
Wärme von
dem Material des Kühlkörpers (z.
B. Metall) an die Umgebung abzugeben.
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In
einer Weiterbildung dieses Erfindungsaspekts ist vorgesehen, dass
der Kühlkörper einen
Abschnitt eines Gehäuses
eines elektronischen Bauelements im engeren Sinne bildet oder der
Kühlkörper einen
Abschnitt eines Schaltungsträgers
(z. B. Leiterplatte oder dergleichen) bildet. Durch das Aufrauen wenigstens
eines Bereiches der Oberfläche
des Kühlkörpers entsteht
wie bei einem "herkömmlichen separaten
Kühlkörper" eine größere zur
Wärmeabgabe
zur Verfügung
stehende Oberfläche.
Der Vorteil dieser Weiterbildung gegenüber herkömmlichen Kühlkörpern besteht darin, dass bei
dieser Technik "Kühlrippen" und das darunterliegende
Material aus einem Stück
bestehen. Dadurch sind z. B. keine Luftspalte vorhanden, die den
thermischen Transport behindern. Außerdem werden keine Befestigungsmittel
bzw. -materialien (z. B. Schrauben, Kleber etc.) benötigt, um
den Kühlkörper zu
befestigen, da alles aus einem Stück besteht. Des Weiteren entfällt das "Handling", da die "Kühlrippen" direkt auf dem Material der betreffenden
Oberfläche
durch die Aufrauung ausgebildet werden.
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Ein
mögliches
Anwendungsbeispiel ist, die Oberfläche eines Mikrocontrollers
aufzurauen. In Kombination mit einem Lüfter kann damit die Temperatur
des Mikrocontrollers im Betrieb beträchtlich abgesenkt werden.
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Ein
weiters Anwendungsbeispiel ist, die Innen- und/oder Außenflächen eines
Kühlers
im Auto so zu behandeln. Dadurch wäre es möglich, im Wasserkreislauf die
Temperatur schneller an den Kühler abzugeben.
Der Kühler
jedoch kann die Temperatur durch den Fahrtwind und die raue Oberfläche schneller
an die Umgebung abgeben.
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In
einer anderen Weiterbildung, die alternativ oder zusätzlich zu
der vorstehend beschriebenen Aufrauung einer Kühloberfläche vorgesehen sein kann, erfolgt
die Anbindung des Kühlkörpers an
ein anderes Bauelement derselben Schaltungsanordnung mittels der
weiter oben bereits beschriebenen Technik des Aufrauens und Pressfügens (vgl.
z. B. die Ausführungsbeispiele
gemäß der 1 bis 16).
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Letztere
Weiterbildung als solche, also ein spezielles Verfahren zur galvanischen
und/oder mechanischen Verbindung eines Kühlkörpers (einschließlich Wärmesenke)
mit einem anderen Bauelement wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
mit Bezug auf 18 und 19 nochmals erläutert.
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18 veranschaulicht
eine Zusammenfügung
eines Kühlkörpers 10p-1 und
eines weiteren Bauelements 10p-2, bei welchem es sich z.
B. um einen Schaltungsträger
(z. B. Leiterplatte, Schaltungsträgersubstrat etc.) handeln kann.
Alternativ könnte das
Bauelement 10p-2 auch von einem Substrat oder einem Gehäuse eines
Bauelements im engeren Sinne, also z. B. eines elektronischen Bausteins
(Transistor, Chip etc.) gebildet sein. In 18 unten
ist der nach dem Zusammenfügen
der Bauelemente 10p-1 und 10p-2 entstandene Verbund
dargestellt. Bei dieser Verbindungsmethode können alle Besonderheiten und
Weiterbildungen vorgesehen sein, die bereits bei den oben beschriebenen
Ausführungsbeispielen erläutert wurden.
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Mit
den in 18 dargestellten Verfahren zur mechanischen
Fixierung des Kühlkörpers 10p-1 an einem
Substrat oder Bauelement 10p-2 ist es möglich, eine direkte Anbindung
ohne Luftspalt bei gleichzeitiger Fixierung zu erreichen. Wie für einige
der oben bereits beschriebenen Ausführungsbeispiele ist es auch
für diesen
Anwendungsfall oftmals vorteilhaft, wenn die beiden zu fügenden Kontaktflächen 12p-1 und 12p-2 durch
ein technisches Verfahren im Mikrostrukturbereich aufgeraut werden.
Bevorzugt werden die Fügepartner
dann unter Temperatur und Druck miteinander verpresst.
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Durch
dieses Verfahren entsteht eine mechanisch stabile, gegebenenfalls
gasdichte und unlösbare
Verbindung. Diese realisiert einen sehr guten Wärmeübergang zwischen den beteiligten
Bauelementen 10p-1 und 10p-2. Eine zusätzliche
mechanische Fixierung herkömmlicher
Art, z. B. durch Schrauben etc. kann vorteilhaft entfallen. Es ergibt sich
zusammenfassend eine einfach zu realisierende, insbesondere automatisierbare
mechanische Fixierung von Kühlkörpern und
Wärmesenken
mit verbesserter Wärmeleitung.
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19 veranschaulicht
schließlich
noch zwei speziellere Anwendungsbeispiele der vorstehend erläuterten
Ausführung.
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In 19 oben
ist die thermische und mechanische Anbindung eines Kühlkörpers 10q-1 an der
Unterseite einer herkömmlichen
Leiterplatte 10q-2 gezeigt. Auf der dem Kühlkörper 10q-1 entgegengesetzten
Flachseite der Leiterplatte 10q-2 sind elektronische Bauelemente
der Schaltungsanordnung in an sich bekannter Weise kontaktiert.
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In 19 unten
ist eine Ausführung
dargestellt, bei welcher ein Kühlkörper 10r-1 auf
die Oberseite eines Gehäuses
eines herkömmlichen
elektronischen Bauelements 10r-2 aufgesetzt und verpresst ist.
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Für alle oben
beschriebenen Ausführungsbeispiele
ist ergänzend
anzumerken, dass ein Aneinanderfügen
von zwei Kontaktflächen,
von denen wenigsten eine aufgeraut ist, direkt oder indirekt (z.
B. unter Zwischenfügung
von Lot, Kleber (insbesondere elektrisch und/oder thermisch leitfähig), etc.)
erfolgen kann.