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1. Gebiet der Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft eine Vorrichtung, die während des Verlaufs einer kieferorthopädischen
Behandlung an einem Zahn eines Patienten fixiert ist. Die Vorrichtung
hat eine Halterinne, um ein Drahtsegment oder ein anderes Element
zu halten, das mit der platzierten Vorrichtung verbunden ist.
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2. Beschreibung des Standes
der Technik
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Eine
kieferorthopädische
Behandlung umfasst die Verschiebung eines falsch positionierten Zahns
an gewünschte
Stellen entlang der Kieferbögen.
Eine kieferorthopädische
Behandlung bietet eine verbesserte Okklusion, damit die Zähne während des
Kauens besser miteinander funktionieren. Eine kieferorthopädische Behandlung
kann auch das ästhetische
Aussehen der Mundhöhle
des Patienten erheblich verbessern, indem krumme Zähne neu ausgerichtet
und Lücken
oder Spalte zwischen benachbarten Zähnen beseitigt werden.
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Eine
gängige
Form einer kieferorthopädischen
Behandlung wird durch Anwendung winziger, geschlitzter Vorrichtungen
durchgeführt,
die als Klammern (Brackets) bezeichnet und an den Vorderzähnen, Eckzähnen und
vorderen Backenzähnen
fixiert werden. Der Schlitz der Vorrichtungen nimmt einen Bogen
auf, der eine Bahn bildet, um die Bewegung der Zähne zu den gewünschten
Positionen zu führen.
Häufig
werden die Enden der Bögen
in Durchgängen
kleiner Vorrichtungen aufgenommen, die als bukkale Rohre bezeichnet
werden und an den Backenzähnen
des Patienten befestigt werden.
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Viele
kieferorthopädische
Vorrichtungen haben kleine, gekrümmte
Vorsprünge,
die als Verankerungsflügel
bezeichnet werden und von einem zentralen Körper der Vorrichtung aus nach
außen
verlaufen. Beispielsweise haben bestimmte Klammern zwei beabstandete
Verankerungsflügel,
die in eine gingivale Richtung verlaufen (d. h. in eine Richtung
zur Gingiva bzw. zum Zahnfleisch des Patienten). Diese Klammern
haben häufig
zwei beabstandete Verankerungsflügel,
die in einer okklusalen Richtung verlaufen (d. h. in eine Richtung
zu den äußeren Spitzen der
Zähne des
Patienten). Die gingivalen Verankerungsflügel sind entlang einer gingivalen
Seite der Bogenrinne mit einem zentralen Körper der Klammer verbunden,
und die okklusalen Verankerungsflügel sind entlang einer okklusalen
Seite des Bogenschlitzes mit dem Klammerkörper verbunden.
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Verankerungsflügel werden
vom Kieferorthopäden
gängigerweise
während
der Behandlung verwendet, um den Bogen im Bogenschlitz zu halten. Dazu
wird entlang der Rückseite
bzw. lingualen Seite der okklusalen Verankerungsflügel und
der gingivalen Verankerungsflügel
eine Ligatur platziert, die außerdem über die
Vorderseite bzw. labiale Seite des Bogens platziert wird. (Wie hierin
verwendet, bezieht sich das Wort „lingual" auf eine Richtung zur Zunge des Patienten
hin, während
sich das Wort „labial" auf eine Richtung
zu den Lippen bzw. Wangen des Patienten hin bezieht). In vielen
Fällen
hält die
Ligatur den Bogen in Kontakt mit der unteren bzw. lingualen Seite
des Bogenschlitzes. In Fällen,
bei denen der Zahn jedoch erheblich fehlokkludiert ist und sich
anfangs in einigem Abstand vom Bogen befindet, dient die Ligatur
dazu, den Bogen in eine Richtung zur Unterseite des Bogenschlitzes
zu drängen.
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Allgemein
gibt es zwei Arten von Ligaturen, die gängigerweise gebraucht werden.
Eine Art von Ligatur hat die Form eines winzigen elastomeren O-Rings.
Der O-Ring ist ausreichend
flexibel, damit er um und hinter die Verankerungsflügel sowie über die
Vorderseite des Bogens gedehnt werden kann. Sobald der O-Ring in Position
ist, neigt das inhärente Gedächtnis des
elastomeren Materials dazu, den O-Ring tendenziell in seine normalerweise
kompakte, nicht gedehnte Konfiguration zurückzuführen. Diese Kontraktionskraft
zwingt den Bogen zur Unterseite des Bogenschlitzes und hilft außerdem,
die Ligatur in Ort und Stelle zu halten.
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Andere
Arten von Ligaturen sind als Drahtverankerungen bekannt. Solche
Ligaturen bestehen aus einem Draht kurzer Länge, beispielsweise aus rostfreiem
Edelstahldraht mit einem kleinen Querschnittdurchmesser. Bei Gebrauch
dehnt der Kieferorthopäde
die Drahtligatur um die Rückseite
der Verankerungsflügel
sowie über
die Vorderseite des Bogens und dreht dann die freien Enden der Ligatur
zusammen. Sobald die Enden zusammen gedreht sind und ein etwaiges
Durchhängen
in der Ligatur beseitigt ist, wird der Bogen in dem Bogenschlitze
gehalten bzw. in ihn hinein ggedrängt.
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Die
Verankerungsflügel
der oben beschriebenen kieferorthopädischen Vorrichtungen haben
typischerweise eine Höhlung
in Form einer gekrümmten
Kurve bzw. Kerbe, die entlang der lingualen Seite der Verankerungsflügel verläuft. Viele
Verankerungsflügel
weisen beispielsweise eine halbzylindrische linguale Höhlung auf,
die so ausgerichtet ist, dass die zentrale Achse der halbzylindrischen
Form etwa parallel zu der Längsachse
des Bogenschlitzes ist. In manchen Fällen ist die gegenüber liegende
Seite (bzw. die labiale Seite) des Verankerungsflügels allgemein
flach und auf gleicher Fläche
(koplanar) mit einer labialen Seite des Vorrichtungskörpers. In
anderen Fällen
hat die labiale Seite des Verankerungsflügels eine gekrümmte Konfiguration,
die zu der gekrümmten
Höhlung
der lingualen Seite ergänzend
ist, derart, dass der Verankerungsflügel eine etwas hakenförmige bzw. „C"-förmige
Gesamtkonfiguration aufweist.
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Die
linguale Höhlung
der Verankerungsflügel wie
oben beschrieben gilt allgemein als wichtig, da sie dazu beiträgt, die
Ligatur im Verlauf der Behandlung an Ort und Stelle zu halten. Ligaturen,
die sich von verwendeten Vorrichtungen lösen, stellen eine erhebliche
Störung
dar, da sie vom Patienten versehentlich verschluckt werden können. Darüber hinaus sind
Vorrichtungen, die aufgrund fehlender Ligaturen nicht mehr mit Bögen verbunden
sind, im Hinblick auf das Verschieben des damit verbundenen Zahns
unwirksam, und demzufolge kann sich die Behandlungsdauer verlängern.
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Deshalb
haben Hersteller kieferorthopädischer
Vorrichtungen häufig
Verankerungsflügel
entwickelt und konstruiert, um die Wahrscheinlichkeit zu verringern,
dass sich die Ligatur im Verlauf der Behandlung von der Vorrichtung
löst. Zu
diesem Zweck ist die linguale Höhlung
der Verankerungsflügel
typischerweise ausreichend groß,
damit sie um einen wesentlichen Anteil (beispielsweise um eine Hälfte) der
Peripherie der Ligatur herum verläuft, wenn sie in Bezugsquerschnittebenen
betrachtet wird. Ligaturen, die während des Gebrauchs tief in
der Höhlung
sitzen, neigen weniger dazu, von dem Verankerungsflügel zu rutschen
und sich von der Vorrichtung zu lösen.
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Ligaturen
sind jedoch in vielen verschiedenen Querschnittgrößen und
-formen erhältlich.
Drahtligaturen haben typischerweise eine runde Querschnittform mit
einem Durchmesser im Bereich von etwa 0,008 Inch (0,20 mm) bis etwa
0,014 Inch (0,36 mm). Ligaturen, die aus einem elastomeren Material bestehen,
haben häufig
einen viel größeren Querschnittdurchmesser,
wie beispielsweise etwa 0,030 Inch (0,76 mm), wenn sie entspannt
sind, und etwa 0,020 Inch (0,5 mm), wenn sie in Gebrauch sind. Darüber hinaus
sind auch elastomere Ligaturen mit Querschnittformen bekannt, die
nicht rund sind (siehe z. B.
US-Patent
Nr. 3,758,947 ).
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Als
Ergebnis sind die Verankerungsflügel kieferorthopädischer
Vorrichtungen häufig
mit relativ großen
lingualen Höhlungen
ausgestattet, um jeder einer großen Vielzahl von Ligaturgrößen gerecht
zu werden, die vom praktizierenden Kieferorthopäden ausgewählt werden könnten. Diese
große
linguale Höhlung
erhöht
tendenziell die Gesamtgröße des Verankerungsflügels. Darüber hinaus
sind Verankerungsflügel
außerdem
mit relativ dicken Querschnitten entworfen, so dass sie weniger
anfällig
dafür sind, zu
brechen und während
des Gebrauchs vom Körper der
Vorrichtung abzufallen. Starke Verankerungsflügel werden als wichtig erachtet,
da die Verankerungsflügel
bisweilen großen
Kräften
ausgesetzt sind, beispielsweise wenn ein Verankerungsflügel in der Mundhöhle einem
relativ harten Nahrungsmittelgegenstand begegnet, während der
Patient isst.
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Entsprechend
sind die Verankerungsflügel kieferorthopädischer
Vorrichtungen in Relation zu den übrigen strukturellen Aspekten
der Vorrichtung häufig
sperrig. Die relativ große
Größe der Verankerungsflügel gilt
jedoch als Nachteil, weil sie die Wahrscheinlichkeit des Kontaktes
mit dem gegenüber
liegenden Gebiss oder mit auf dem gegenüber liegenden Gebiss befestigten
Vorrichtungen erhöhen.
Verankerungsflügel
können
auch benachbartes Weichgewebe in der Mundhöhle berühren und eine Reizung verursachen.
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Hersteller
kieferorthopädischer
Vorrichtungen haben beim Design bukkaler Rohre bisweilen Verankerungsflügel weggelassen.
Die Bogendurchgänge
bukkaler Rohre sind häufig
entlang von vier Seiten geschlossen, im Gegensatz zu den Bogendurchgängen bzw.
-schlitzen kieferorthopädischer Klammern,
die entlang einer Seite offen sind. Wenn die Enden der Bögen in die
geschlossenen Durchgänge
eingeführt
werden, sind keine Ligaturen erforderlich, um den Bogen mit der
bukkalen Rohrvorrichtung zu verbinden. Die Eliminierung von Verankerungsflügeln aus
solchen Vorrichtungen trägt
dazu bei sicherzustellen, dass die Vorrichtung nicht unangemessen
gegen eine andere Struktur in der Mundhöhle drückt.
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Allerdings
gibt es einige Fälle,
in denen es der praktizierende Kieferorthopäde vorzieht, eine bukkale Rohrvorrichtung
mit Verankerungsflügeln
zu verwenden. Beispielsweise haben manche bukkale Rohre für erste
Backenzähne
einen Durchgang, der entlang einer Seite geöffnet werden kann, um das bukkale
Rohr in eine Klammer zu verwandeln. Das Öffnen des Durchgangs wird häufig bei
jugendlichen Patienten durchgeführt,
nachdem der benachbarte zweite Backenzahn dieses Patienten ausreichend hervorgebrochen
ist, um ein bukkales Rohr auf seiner Oberfläche aufzunehmen. Wenn der Durchgang
des bukkalen Rohrs auf dem ersten Backenzahn geöffnet ist, dienen die Verankerungsflügel dazu,
eine Ligatur an Ort und Stelle zu halten.
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Darüber hinaus
kann zwischen benachbarten Zähnen
an einer bzw. mehreren Stellen entlang dem Zahnbogen eine Lücke vorhanden
sein. In manchen Fällen
kann sich der Praktiker dafür
entscheiden, ein Drahtsegment zu installieren, das als „Rückhalteschlaufe" bezeichnet wird,
um die Zähne
entlang der Länge
des Bogens zu verschieben und die Lücke zu schließen. Typischerweise
wird eine Seite der Rückhalteschlaufe
mit einem bukkalen Rohr verbunden, während die andere Seite der
Schlaufe mit einer Vorrichtung verbunden wird, die sich auf der
gegenüber
liegenden Seite der Lücke
befindet.
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Manche
Praktiker ziehen es vor, Rückhalteschlaufen
mit einem Haken der bukkalen Rohrvorrichtung zu verbinden. Andere
Praktiker ziehen es jedoch vor, Rückhalteschlaufen mit dem Körper der bukkalen
Rohrvorrichtung zu verbinden. In solchen Fällen verläuft die Schlaufe an einer Stelle
neben der Basis entlang der okklusalen, distalen und gingivalen Seiten
des bukkalen Rohrkörpers.
Wenn die Enden der Rückhalteschlaufe
zusammen gedreht sind, um eine Lockerung zu entfernen, helfen die
Verankerungsflügel
sicherzustellen, dass die Schlaufe nicht von dem Körper rutscht.
Leider gelten die Verankerungsflügel
aus den oben erwähnten
Gründen
häufig als
problematisch.
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In
der Vergangenheit verlief ein rückseitiger Anteil
mancher bukkaler Rohrvorrichtungen in einer distalen Richtung (d.
h. in eine Richtung weg vom Zentrum des Zahnbogens des Patienten)
in beabstandetem, überhängendem
Bezug zu der Basis. Dieser überhängende Teil
stellt eine Kerbe neben der Basis der Vorrichtung dar, die verwendet
werden kann, um eine Rückhalteschlaufe
aufzunehmen. Allerdings gilt die Kerbe allein manchmal als nicht
zufrieden stellend, um sicherzustellen, dass die Rückhalteschlaufe
sich im Verlauf der Behandlung nicht verschiebt.
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Gegenwärtig besteht
im Stand der Technik ein Bedarf für eine kieferorthopädische Vorrichtung mit
verbesserten Merkmalen, um Rückhalteschlaufen
und andere Elemente nach Bedarf sicher an Ort und Stelle zu halten.
Eine solche Vorrichtung hat vorzugsweise eine relativ kompakte Gesamtkonfiguration,
um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass sie die gegenüber liegenden
Zähne des
anderen Zahnbogens berührt,
gegen kieferorthopädische
Vorrichtungen drückt,
die auf den gegenüber
liegenden Zähnen
befestigt sind, oder benachbartes Weichgewebe reizt.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine kieferorthopädische Vorrichtung mit einer
Halterinne neben einer Basis der Vorrichtung. Die Rinne dient dazu,
ein Drahtsegment oder ein anderes Element während des Verlaufs der Behandlung
an Ort und Stelle zu halten. Die Rinne verläuft vorzugsweise entlang von
mindestens zwei Seiten der Vorrichtung und verläuft mehr bevorzugt entlang
von mindestens drei Seiten der Vorrichtung neben der Basis.
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Die
Halterinne der vorliegenden Erfindung ist besonders geeignet, um
ein gestrecktes Drahtsegment oder ein anderes Element in einer richtigen Ausrichtung
auf der Vorrichtung und in einer sicher gekoppelten, stationären Beziehung
zu der Vorrichtung zu halten. Die Rinne ermöglicht, dass der Verankerungsdraht
oder ein anderes Element in einer vertieften kompakten Ausrichtung
eng an der Vorrichtung gehalten werden. Beispiele geeigneter Drähte und
anderer Elemente umfassen Rückhalteschlaufen und
Strukturen, um eine Reihe von Zähnen
und/oder kieferorthopädische
Vorrichtungen aneinander zu befestigen. Der Draht oder ein anderes
Element können aus
einem metallischen oder polymeren Material hergestellt sein (einschließlich elastomerer
Materialien), so lang ihre Querschnittkonfiguration ausreichend klein
ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
kann beispielsweise eine bukkale Rohrvorrichtung, eine Klammervorrichtung
oder eine selbst-ligierende Vorrichtung sein, einschließlich einer
Vorrichtung, die keine Verankerungsflügel aufweist, sowie einer Vorrichtung,
die Verankerungsflügel
aufweist.
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Detaillierter
betrifft die vorliegende Erfindung eine kieferorthopädische Vorrichtung,
die eine Basis und einen Körper
aufweist, der von der Basis nach außen verläuft. Der Körper weist eine okklusale Seite und
eine gingivale Seite auf. Über
den Körper
verläuft zwischen
der okklusalen Seite und der gingivalen Seite ein gestreckter Bogendurchgang,
um einen Bogen aufzunehmen. Die Vorrichtung umfasst ferner eine
Rinne, die an einer Stelle neben der Basis entlang mindestens einer
der okklusalen Seite und der gingivalen Seite verläuft. Die
Rinne befindet sich in einer lingualen Richtung relativ zu mindestens
einer der okklusalen Seite und der gingivalen Seite. Der Körper verläuft in einer
Richtung über
die Rinne, die etwa senkrecht zu einer labialen-lingualen Bezugsachse
ist, welche durch das Zentrum der Vorrichtung verläuft.
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Ein
weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft auch eine kieferorthopädische Vorrichtung,
die eine Basis und einen Körper
aufweist, der von der Basis nach außen verläuft. Der Körper hat eine okklusale Seite
und eine gingivale Seite. Über den
Körper
verläuft
zwischen der okklusalen Seite und der gingivalen Seite ein gestreckter
Bogendurchgang, um einen Bogen aufzunehmen. Die Vorrichtung umfasst
ferner eine Rinne, um ein Drahtsegment oder ein anderes Element
an Ort und Stelle zu halten. Die Rinne befindet sich neben der Basis
und weist eine labiale Seite auf. Die Rinne verläuft entlang mindestens einer
der okklusalen und der gingivalen Seite, und die mindestens eine
der okklusalen und der gingivalen Seite stellt eine Schulter dar,
die über
die labiale Seite der Rinne verläuft.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch eine kieferorthopädische Vorrichtung,
die eine Basis und einen Körper
aufweist, der von der Basis nach außen verläuft. Der Körper hat eine okklusale Seite
und eine gingivale Seite. Die Vorrichtung weist außerdem einen
gestreckten Bogendurchgang auf, der zwischen der okklusalen Seite
und der gingivalen Seite über den
Körper
verläuft,
um einen Bogen aufzunehmen. Der Körper umfasst ein Halsteil,
das sich direkt neben der Basis befindet und sich relativ zu der
okklusalen Seite und der gingivalen Seite in einer lingualen Richtung
befindet. Das Halsteil verfügt
in okklusaler-gingivaler Richtung über eine bestimmte Gesamtbreite.
Der Körper
weist von der okklusalen Seite bis zur gingivalen Seite eine Gesamtbreite
auf, die größer ist
als die Gesamtbreite des Halsteils.
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Ein
weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft eine kieferorthopädische Vorrichtung, die
eine Basis und einen Körper
aufweist, der von der Basis nach außen verläuft. Der Körper hat eine okklusale Seite
und eine gingivale Seite. Über
den Körper verläuft ein
gestreckter Bogendurchgang, der eine im Allgemeinen flache linguale
Seite aufweist. Die Vorrichtung weist des Weiteren eine Rinne auf,
die entlang der okklusalen Seite und der gingivalen Seite des Körpers verläuft. Die
Rinne befindet sich direkt neben der Basis und weist eine labiale
Seite auf. Die labiale Seite der Rinne verläuft in einer Richtung, die sich
etwa parallel zu der lingualen Seite des Bogendurchgangs befindet.
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Weitere
Details der Erfindung sind in den Merkmalen der Ansprüche definiert.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer kieferorthopädischen Vorrichtung nach einer
Ausführungsform
der Erfindung, mit Blick auf die Vorrichtung in Richtung ihrer okklusalen,
mesialen und labialen Seite;
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2 ist
ein Aufriss der in 1 dargestellten Vorrichtung,
mit Blick auf die Vorrichtung in Richtung ihrer labialen Seite;
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3 ist
ein Aufriss der in 1 und 2 dargestellten
Vorrichtung, mit Blick auf die Vorrichtung in Richtung ihrer okklusalen
Seite;
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4 ist
ein Aufriss der in 1–3 dargestellten
Vorrichtung, mit Blick auf die Vorrichtung in Richtung ihrer gingivalen
Seite;
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5 ist
ein Aufriss der in 1–4 dargestellten
Vorrichtung, mit Blick auf die Vorrichtung in Richtung ihrer mesialen
Seite;
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6 ist
ein reduzierter Aufriss, der zu Beispielzwecken die Vorrichtung
von 1–5 zeigt, wie
sie erscheinen würde,
wenn sie auf einem oberen ersten Backenzahn eines Patienten befestigt
ist, der einer kieferorthopädischen
Behandlung unterzogen wird, und außerdem einen Satz zusätzlicher
Vorrichtungen zeigt, die auf anderen Zähnen befestigt sind, einen
mit den Vorrichtungen verbundenen Bogen und eine Rückhalteschlaufe,
die zum Schließen
einer Lücke
zwischen zwei benachbarten Zähnen
des Patienten verwendet wird;
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7 ist
eine perspektivische Ansicht einer kieferorthopädischen Vorrichtung, mit Blick
auf die Vorrichtung in Richtung ihrer okklusalen, mesialen und labialen
Seite;
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8 ist
ein Aufriss der in 7 dargestellten Vorrichtung,
mit Blick auf die Vorrichtung in Richtung ihrer okklusalen Seite;
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9 ist
ein Aufriss der in 6–7 dargestellten
Vorrichtung, mit Blick auf die Vorrichtung in Richtung ihres mesialen
Endes;
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10 ist
eine perspektivische Ansicht einer kieferorthopädischen Vorrichtung nach einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung, mit Blick auf die Vorrichtung in Richtung ihrer okklusalen,
mesialen und labialen Seite; und
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11 ist
ein Aufriss der in 10 dargestellten Vorrichtung,
mit Blick auf die Vorrichtung in Richtung ihres mesialen Endes.
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Ausführliche Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen
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In 1–5 ist
eine kieferorthopädische Vorrichtung
nach einer Ausführungsform
der Erfindung veranschaulicht und allgemein als Ziffer 10 bezeichnet.
Die Vorrichtung 10 weist eine Basis 12 zur Befestigung
am Zahn eines Patienten auf.
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Die
Basis 12 hat eine äußere, nach
lingual zeigende Fläche,
die für
eine direkte Bindung an den Zahn eines Patienten adaptiert ist.
Die Fläche
ist vorzugsweise mit mindestens einem Typ mechanischer und/oder
chemischer, Halt verstärkender
Mittel ausgestattet, um dazu beizutragen sicherzustellen, dass die
Vorrichtung 10 während
des Verlaufs der Behandlung sicher an dem Zahn gebunden bleibt.
Geeignete mechanische und/oder chemische, Halt verstärkende Mittel
sind im Stand der Technik gut bekannt und umfassen beispielsweise
Rinnen, Teilchen, Vertiefungen, Gruben, Abgrenzungen und adhäsionsfördernde
Mittel. Vorzugsweise weist die Basis 12 eine zusammengesetzte
konkave Kontur auf, die angepasst ist, um der zusammengesetzten
konkaven Kontur der Fläche
eines Zahns des Patienten zu entsprechen.
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Alternativ
kann die Basis 12 an einem Band (nicht gezeigt) oder einer
anderen Struktur befestigt sein, die wiederum an der Zahnfläche befestigt
ist. Beispielsweise kann die Basis 12 an ein Band aus rostfreiem
Edelstahl geschweißt
oder gelötet
sein, das in einkreisender Beziehung über dem Zahn platziert ist.
Die Verwendung eines Bandes trägt
dazu bei, sicherzustellen, dass sich die Vorrichtung 10 während des
Verlaufs der Behandlung nicht von dem assoziierten Zahn löst.
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Die
Vorrichtung 10 umfasst auch einen Körper 14, der von der
Basis 12 in einer labialen Richtung nach außen verläuft. Der
Körper 14 umfasst eine
okklusale Seite 16, eine labiale Seite 18 und eine
gingivale Seite 20. Der Körper umfasst auch eine mesiale
Seite bzw. ein mesiales Ende 22 und eine distale Seite
bzw. ein distales Ende 24.
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Über den
Körper 14 verläuft von
dem mesialen Ende 22 bis zum distalen Ende 24 ein
gestreckter Bogendurchgang 26. Der Bogendurchgang 26 befindet
sich zwischen der okklusalen Seite 16 und der gingivalen
Seite 20. Der Bogendurchgang 26 befindet sich
auch relativ zu der labialen Seite 18 in einer lingualen
Richtung.
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Der
Körper 14 weist
ein Halsteil 28 auf, das sich direkt neben der Basis 12 befindet.
Das Halsteil 28 befindet sich in einer lingualen Richtung
relativ zu dem Bogendurchgang 26. Vorzugsweise stellt das Halsteil 28 gerundete
Ecken dar, wenn es in einer Bezugsebene betrachtet wird, die sich
senkrecht zu einer labiallingualen Bezugsachse befindet, welche durch
die Mitte der Vorrichtung 10 verläuft.
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Wie
durch Bezugnahme auf 1, 3 und 4 ersichtlich
ist, hat das Halsteil 28 in einer mesialen-distalen Richtung
eine Gesamtlänge,
die kleiner ist als die längste
mesiale-distale Gesamtlänge
des Körpers 14.
In der veranschaulichten Ausführungsform
hat das Halsteil 28 eine mesiale-distale Länge, die
kleiner ist als die mesiale-distale Länge der okklusalen Seite 16,
der labialen Seiten 18, der gingivalen Seite 20 und
des Bogendurchganges 26.
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Das
Halsteil 28 hat außerdem
in einer okklusalen-gingivalen
Richtung eine Gesamtlänge,
die kleiner als die größte okklusale-gingivale
Gesamtbreite des Körpers 14 ist.
Insbesondere ist die okklusale-gingivale Breite des Halsteils 28 in
einer okklusalen-gingivalen Richtung geringer als der Abstand zwischen
den Außenflächen der
okklusalen Seite 16 und der gingivalen Seite 20.
Diese Beziehung ist in 1 und 5 veranschaulicht.
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Die
Vorrichtung 10 weist außerdem eine linguale Halterinne 30 auf,
um ein Drahtsegment oder ein anderes Element an Ort und Stelle zu
halten. Die Rinne 30 befindet sich direkt neben der Basis 12 und verläuft entlang
mindestens einer der Seiten 16, 20. In der in
den Zeichnungen gezeigten Ausführungsform
verläuft
die Rinne 30 entlang und unter beiden Seiten 16, 20 und
entlang beider Enden 22, 24.
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Detaillierter
weist die Rinne 30 einen okklusalen Abschnitt 32 auf,
der sich in einer lingualen Richtung relativ zu der okklusalen Seite 16 und
in einer okklusalen Richtung relativ zu dem Halsteil 28 befindet.
Die Rinne 30 weist auch einen gingivalen Abschnitt 34 auf,
der sich in einer lingualen Richtung relativ zu der gingivalen Seite 20 und
einer gingivalen Richtung relativ zu dem Halsteil 28 befindet.
Die Rinne 30 weist des Weiteren einen mesialen Abschnitt 36 auf,
der sich in einer lingualen Richtung relativ zu dem mesialen Ende 22 und
in einer mesialen Richtung relativ zu dem Halsteil 28 befindet.
Darüber
hinaus weist die Rinne 30 einen distalen Abschnitt 38 auf,
der sich in einer lingualen Richtung relativ zu dem distalen Ende 24 und
in einer distalen Richtung relativ zu dem Halsteil 28 befindet.
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Die
okklusale Seite 16 stellt eine gestreckte Schulter dar,
die über
den okklusalen Abschnitt 32 der Rinne 30 hängt. Entsprechend
stellt die gingivale Seite 20 eine gestreckte Schulter
dar, die über
den gingivalen Abschnitt 34 der Rinne 30 hängt. Das
mesiale Ende 22 und das distale Ende 24 stellen
Schultern dar, die über
den mesialen Abschnitt 36 bzw. über den distalen Abschnitt 38 hängen. Jeder
der Schultern, die die Seiten 16, 20 und die Enden 22, 24 aufweisen,
verläuft
in einer entsprechenden Bezugsebene, die vorzugsweise etwa senkrecht
und mehr bevorzugt senkrecht zu einer Bezugsachse ist, welche in
einer labialen-lingualen Richtung durch das Zentrum der Vorrichtung 10 verläuft.
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Die
Rinne 30 weist vorzugsweise in einer labialen-lingualen Richtung
eine Höhe
auf, die ausreichend ist, um ein gestrecktes Drahtsegment oder ein anderes
Element an Ort und Stelle zu halten. Vorzugsweise beträgt die labiale-linguale
Gesamthöhe der
Rinne 30 mindestens 0,005 Inch (0,13 mm) und mehr bevorzugt
mindestens 0,008 Inch (0,2 mm). In der veranschaulichten Ausführungsform
befindet sich die minimale Gesamthöhe der Rinne 30 aufgrund
der konvexen Form des benachbarten Abschnitts der Basis 12 wie
in 1, 3 und 4 gezeigt
in einem zentralen Bereich des okklusalen Abschnitts 32 und
des gingivalen Abschnitts 34.
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Die
Rinne 30 weist in einer von dem Halsteil 28 weg
weisenden Richtung vorzugsweise eine Gesamtbreite auf, die mindestens
0,005 Inch (0,13 mm) und mehr bevorzugt mindestens 0,008 Inch (0,2
mm) beträgt.
Für den
okklusalen Abschnitt 32 und den gingivalen Abschnitt 34 wird
diese Breite bestimmt, indem entlang einer okklusalen-gingivalen
Bezugsachse in einer von dem Halsteil 28 weg weisenden
Richtung und bis zum äußeren Ecke
der darüber
liegenden Schulter gemessen wird. Für den mesialen Abschnitt 36 und
den distalen Abschnitt 38 wird diese Breite bestimmt, indem
entlang einer mesialen-distalen Bezugsachse in einer von dem Halsteil 28 weg weisenden
Richtung und bis zum äußeren Ecke
der darüber
liegenden Schulter gemessen wird.
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Die
Vorrichtung 10 weist außerdem einen Haken 40 für die wahlweise
Verbindung mit einer anderen kieferorthopädischen Vorrichtung auf. Beispiele
geeigneter Vorrichtungen umfassen Spiralfedern und elastomere Kraftmodule,
die in der Mundhöhle des
Patienten mit anderen Vorrichtungen verbunden sind.
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Solche
Vorrichtungen weisen gegebenenfalls einen Endabschnitt mit einem
Loch bzw. einer Öffnung
auf, das bzw. die den Haken 40 aufnimmt, obgleich andere
Arten von Verbindungen ebenfalls möglich sind.
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Der
Haken 40 hat in dieser Ausführungsform eine gestreckte
Gesamtkonfiguration, die in einer gingivalen Richtung weg von der
gingivalen Seite 20 des Körpers 14 verläuft. Das äußere Ende
des Hakens 40 weist einen vergrößerten Kopf auf. Vorzugsweise
sind die Flächen
des Hakens 40 sanft gerundet, um eine Reizung von Weichgewebe
in der Mundhöhe
zu vermeiden.
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Die
Vorrichtung weist gegebenenfalls mindestens eine Positionierungskerbe
auf, um dazu beiträgt,
die Vorrichtung 10 zu einem Zahn des Patienten, oder in
Fällen,
in denen die Vorrichtung 10 zu einem Band zusammengesetzt
ist, zu einem Band, auszurichten. In der in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsform
weist die Vorrichtung 10 eine labiale Rinne bzw. Kerbe 42 auf,
die angepasst ist, um das Ende eines Positionierungswerkzeugs aufzunehmen.
Sobald die Vorrichtung 10 auf dem Zahn des Patienten platziert
ist, kann der Praktiker das Ende des Positionierungswerkzeugs in
die Kerbe 42 platzieren, um auf die Vorrichtung 10 eine
Kraft auszuüben,
wie es erforderlich sein könnte,
um sie präzise zu
einem gewünschten
Ort auf der Zahnstruktur zu verlagern.
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6 veranschaulicht
ein Beispiel der Anwendung der Vorrichtung 10 für einen
Patienten, bei dem eine kieferorthopädische Therapie durchgeführt wird.
In diesem Beispiel ist die Vorrichtung 10 direkt an den
ersten oberen rechten Backenzahn 44 eines Patienten gebunden.
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Die übrigen Zähne in 6 erhalten
jeweils eine kieferorthopädische
Klammer. Insbesondere erhält
ein vorderer Backenzahn 46 eine Klammer 48, ein
Eckzahn 50 erhält
eine Klammer 52 und ein lateraler 54 Zahn erhält eine
Klammer 56 und ein zentraler Zahn 58 erhält eine
Klammer 60. Für
Beispielzwecke handelt es sich bei den veranschaulichten Klammern 48, 52, 56, 60 um
metallische Klammern, die direkt an den Zahnschmelz des Zahns eines
Patienten gebunden sind, obgleich auch andere Klammern und/oder
Verfahren der Verbindung verwendet werden könnten.
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Mit
den Schlitzen der Klammern 48, 52, 56, 60 ist
ein Bogen 61 verbunden und in den Durchgang 26 der
Vorrichtung 10 eingeführt.
In diesem Beispiel hat der Patient eine Lücke zwischen dem vorderen Backenzahn 46 und
dem Eckzahn 50. Während
einer kieferorthopädischen
Behandlung ist es häufig
erwünscht,
solche Lücken
aus ästhetischen
Gründen zu
schließen.
Wird die Lücke
darüber
hinaus nicht geschlossen, könnte
sich der Zahn im Lauf der Zeit verschieben und neue Positionen einnehmen,
die krumm oder aus anderen Gründen
nicht zufrieden stellend sind.
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Der
vor das in 6 wiedergegebene Szenario gestellte
praktizierende Kieferorthopäde
kann sich dafür
entscheiden, eine Rückhalteschlaufe
zu verwenden, um die Zähne
zusammen zu schieben und die Lücke
zu schließen.
Die Rückhalteschlaufe
in 6 umfasst ein Drahtsegment 62, das die
Vorrichtung 10, die Klammer 48 des vorderen Backenzahns und
die Klammer des Eckzahns 52 miteinander verbindet. Ein
Beispiel eines geeigneten Drahtsegmentes 62 ist ein Draht
aus rostfreiem Edelstahl mit einem Durchmesser im Bereich von etwa
0,010 Inch (0,25 mm) bis etwa 0,014 Inch (0,35 mm).
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Das
Drahtsegment 62 wird entlang einem Pfad installiert, der
entlang der gingivalen und okklusalen Seite der Klammern 48, 52 und
der gingivalen Seite 20, dem distalen Ende 24 und
der okklusalen Seite 16 der Vorrichtung 10 verläuft. Insbesondere
ist das Drahtsegment bei der Vorrichtung 10 in dem okklusalen Abschnitt 32,
dem gingivalen Abschnitt 34 und dem distalen Abschnitt 38 der
Rinne 30 platziert. Das Drahtsegment ist außerdem hinter
dem Haken 40 (d. h. auf einer lingualen Seite davon) sowie
hinter dem Endabschnitt des Bogens 61 platziert, der von dem
Durchgang 26 aus in einer distalen Richtung hervorsteht.
In 6 ist dieser distale Endabschnitt des Bogens 61 als
Krümmung
in einem Winkel in einer Richtung zu dem Zahnfleisch des Patienten
dargestellt.
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In
diesem Beispiel wurde an einer Stelle zwischen der Eckzahnklammer 52 und
der lateralen Klammer 56 ein Zusatzhaken 64 an
einen Bogen 61 befestigt. Der Zusatzhaken 64 ist
durch einen Punktschweißvorgang
an dem Bogen 61 befestigt, obgleich auch andere Arten von
Verbindungen (wie beispielsweise Verbindungen vom Cinch-Typ) möglich sind.
Die Enden des Drahtsegments 62 sind an einer Stelle neben
dem Haken 64 zusammengedreht, um einen übermäßigen Durchhang in dem installierten Drahtsegment 62 zu
entfernen und die Anordnung leicht zusammen zu befestigen.
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Die
vorliegende Erfindung ist insofern von Vorteil, als die von dem
Drahtsegment 62 ausgeübten
Kräfte
(bzw. die Kräfte,
denen das Drahtsegment widersteht), entlang einem Pfad liegen, der
im Wesentlichen ko-linear mit der gekrümmten Längsachse des Bogens 61 verläuft. Somit
können
eine unerwünschte
Rotation bzw. andere Bewegungen der Zähne 44, 46, 50 vermieden
werden. Darüber
hinaus bildet das Drahtsegment 62, wenn es wie in 6 gezeigt
angeordnet ist, eine relativ kompakte Anordnung mit der Vorrichtung 10 und
den assoziierten Klammern 48, 52.
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Vergleichsweise
ist es möglich,
dass das distale Ende des Drahtsegments 62 um den Haken 40 der
Vorrichtung 10 herum verläuft, statt auf einem Pfad entlang
der okklusalen Seite 16, dem distalen Ende 24 und
der gingivalen Seite 20 der Vorrichtung 10. Die
in diesem Fall von dem Drahtsegment 62 ausgeübte resultierende
Kraft bzw. die resultierende Kraft, der das Drahtsegment 62 in
diesem Fall widersteht, ist jedoch nicht mit der Längsachse
des Bogens 61 ausgerichtet, wie es in der in 6 dargestellten
Anordnung der Fall ist. Folglich könnte mindestens einer der Zähne 44, 46, 50 in
mindestens eine Richtung in eine unerwünschte neue Ausrichtung kippen
oder drehen.
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Der
Körper 14 (einschließlich des
Halsteils 28 und des Hakens 40) ist integral als
ein einziger einheitlicher Bestandteil ausgefertigt. Der Körper 14 und
die Basis 12 sind entweder integral als einzelner Bestandteil
ausgefertigt oder separat hergestellt und anschließend zusammengesetzt.
Bevorzugte Herstellungsverfahren zur Herstellung des Körpers 14 umfassen
Gusstechniken, Metallspritzgusstechniken und maschinelle Techniken
unter Verwendung einer korrosionsfesten Legierung wie beispielsweise
eine aus rostfreiem Edelstahl (z. B. rostfreier Edelstahl Nr. 316
oder 17-4) bestehende Legierung. Wenn die Basis 12 separat
hergestellt wird und nicht für
die Befestigung an einem Band vorgesehen ist, kann die Basis 12 aus
einem Abschnitt eines feinen Drahtgeflechts hergestellt sein, dass
gegebenenfalls eine Folienverstärkung
aufweist.
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Die
in 1–6 dargestellte
erfindungsgemäße Ausführungsform
hat keine Verankerungsflügel
und weist daher eine relativ kompakte Gesamtkonfiguration auf. Allerdings
können,
falls gewünscht, dem
Körper 14 Verankerungsflügel hinzugefügt werden.
Darüber
hinaus kann die Vorrichtung 10 weitere Merkmale wie beispielsweise
Zusatzrohre oder -durchgänge
zur Befestigung an einem Kopfschutz oder anderen Vorrichtungen aufweisen.
Der Bogendurchgang 26 der Vorrichtung 10 kann
gegebenenfalls in einem bestimmten Winkel relativ zu der Basis 12 verlaufen,
um bereitzustellen, was im Stand der Technik als Drehmoment bzw.
Versatz bekannt ist.
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In 7–9 ist
eine kieferorthopädische Vorrichtung
veranschaulicht, die nicht in den Umfang der Ansprüche fällt. Die
Vorrichtung 10a umfasst eine Basis 12a und einen
Körper 14a,
der sich von der Basis 12a nach außen erstreckt. Der Körper weist
eine okklusale Seite 16a und eine gingivale Seite (nicht gezeigt)
auf. Der Körper 14a weist
ferner ein mesiales Ende 22a und ein distales Ende 24a auf
(wie unten weiter beschrieben ist). Ein gestreckter Bogendurchgang 28a verläuft in einer
allgemein mesial-distalen Richtung von dem mesialen Ende 22a bis
zu dem distalen Ende 24a über den Körper 14a.
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Die
Vorrichtung 10a ist von einer als „selbst-ligierende" Klammer bekannten Art. Dazu hat die
Vorrichtung 10a einen Verschluss, der eine mesiale Federklammer 72a und
eine distale Federklammer 74a aufweist. Wird ein kieferorthopädischer
Bogen (nicht gezeigt) in eine Richtung zu der Unterseite des Bogendurchgangs 28a gedrängt, biegen
sich die Klammern 72a, 74a und spreizen sich,
damit der Bogen vollständig
in den Durchgang 28a bewegt werden kann. Sobald der Bogen
in dem Durchgang 28a sitzt, bewirkt die inhärente Elastizität der Klammern 72a, 74a,
dass sie wieder in ihre entspannte, geschlossene Position wechseln,
wie in 7–9 gezeigt,
um den Bogen in dem Durchgang 28a zu halten.
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Die
Seiten der Klammern 72a, 74a spreizen sich vorzugsweise
nach außen
in eine Ausrichtung mit offenen Schlitzen und geben den Bogen aus
dem Bogendurchgang 28a frei, wenn die von dem Bogen auf
die Vorrichtung 10a ausgeübte Kraft einen bestimmten
Mindestwert überschreitet.
Der Mindestwert ist ausreichend hoch, um eine versehentliche Lösung des
Bogens aus dem Bogendurchgang 28a während des normalen Verlaufs
der kieferorthopädischen
Behandlung zu verhindern. Der Bogen kann als solcher Kräfte auf
die Vorrichtung 10a ausüben, die
ausreichend sind, um das beabsichtigte Behandlungsprogramm durchzuführen und
den assoziierten Zahn wie gewünscht
zu verschieben. Die Klammern 72a, 74a setzen den
Bogen aus dem Bogendurchgang 28a vorzugsweise in einer
Richtung frei, die sich senkrecht zu und von der lingualen Seite
des Bogendurchgangs 28a weg befindet, wann immer der Bogen
in derselben Richtung eine Kraft auf die Vorrichtung 10a ausübt, die
im Bereich von etwa 0,2 Pfund (0,1 kg) bis etwa 11 Pfund (5 kg),
mehr bevorzugt im Bereich von etwa 0,4 Pfund (0,2 kg) bis etwa 5,5
Pfund (2,5 kg) und am meisten bevorzugt im Bereich von etwa 0,4
Pfund (0,2 kg) bis etwa 2,7 Pfund (1,25 kg) liegt.
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Zur
Bestimmung der Kraft zur Freisetzung des Bogens aus dem Klammern 72a, 74a wird
ein gestreckter Bogenabschnitt gewählt, der einen Fläche in der
Längsquerrichtung
aufweist, die zu der Querschnittfläche des Bogendurchgangs 28a komplementär ist (d.
h. die Querschnittfläche
des Bogendurchgangs 28a im Wesentlichen füllt). Als
Nächstes wird
eine Schlaufe konstruiert und mit dem Bogenabschnitt an zwei beabstandeten
Stellen verbunden, die eng benachbart, aber nicht in Berührung mit
den mesialen und distalen Enden der Vorrichtung 10a sind.
Die Schlaufe ist gegebenenfalls an den Bogenabschnitt geschweißt oder
gelötet.
Als nächstes
wird die Schlaufe bei einer stationären Position der Vorrichtung 10a von
dieser weggezogen, wobei darauf geachtet wird, dass die Längsachse
des Bogenabschnitts nicht relativ zur Längsachse des Bogendurchgangs 28a kippt.
Die Kraft zum Lösen
des Bogens von den Klammern 72a, 74a wird durch
Verwendung einer mit der Schlaufe verbundenen Instron-Testvorrichtung unter
Verwendung einer Traversengeschwindigkeit von 0,5 Inch/Minute (1,3
cm/Minute) bestimmt.
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Der
Mindestwert zur Selbstlösung
(d. h. Selbstöffnung)
der Klammern 72a, 74a ist vorzugsweise zusammen
im Wesentlichen geringer als die Kraft, die in derselben Richtung
erforderlich ist, um die Bindung der Vorrichtung 10a von
dem assoziierten Zahn in Fällen,
in denen die Vorrichtung 10a direkt an die Zahnoberfläche gebunden
ist, zu lösen. Der
Mindestwert zur Selbstlösung
der Klammern 72a, 74a ist vorzugsweise kleiner
als etwa die Hälfte der
Kraft, die in derselben Richtung erforderlich ist, um die Bindung
der Vorrichtung 10a von dem assoziierten Zahn zu lösen. Wenn
beispielsweise die erwartete Bindungsstärke der adhäsiven Bindung zwischen der
Vorrichtung 10a und dem assoziierten Zahn 16 Pfund
(7,3 kg) in einer bukkolabialen Richtung beträgt, sind die Klammern 72a, 74a konstruiert, damit
sich immer dann, wenn der Bogen eine Kraft in derselben bukkolabialen
Richtung auf die Vorrichtung 72a, 74a ausübt, die
etwas größer als
etwa 8 Pfund (3,6 kg) ist, der Bogen selbst löst.
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Die
selbst-lösenden
Klammern 72a, 74a sind für den Praktiker insofern von
Nutzen, als die Wahrscheinlichkeit der spontanen Lösung der
Bindung der Vorrichtung 10a im Wesentlichen reduziert ist.
Wenn der Praktiker beispielsweise versucht, einen relativ großen Bogen
in dem Bogendurchgang 28a zu platzieren, und die Klammern 72a, 74a öffnen sich
und setzen den Bogen frei, sobald der Praktiker den Bogen löst, kann
der Praktiker dann stattdessen einen weniger steifen Bogen verwenden.
Als anderes Beispiel, wenn der Bogen anfangs von den Klammern 72a, 74a in
dem Durchgang 28a gehalten wird und der Bogen anschließend eine
größere Kraft
auf die Vorrichtung 10a erfordert (wie es beispielsweise stattfinden
kann, wenn der Bogen auf einen harten Gegenstand trifft, beispielsweise,
wenn der Patient relativ harte Nahrungsmittel kaut), biegen sich
die Klammern 72a, 74a in ihre Ausrichtung mit
geöffnetem
Schlitz, um die Bögen
derart zu lösen,
dass die Vorrichtung 10a sich nicht vom Zahn löst. Die
Behandlung kann dann fortgesetzt werden, indem der Bogen einfach
wieder in den Bogendurchgang 28a platziert wird, ohne dass
die Basis 12a der Vorrichtung 10a wieder an den
assoziierten Zahn gebunden werden muss.
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Jede
Klammer 72a, 74a besteht vorzugsweise aus einem
flachen superelastischen Tempermaterial mit einer gebeizten Oberfläche. Bei
dem superelastischen Material handelte s sich vorzugsweise um Nitinol
mit einem Nickelgehalt von 55,97 Gewichtsprozent und einem Af-Wert von 10°C + 5°C. Das Nitinol wird bis 37,5°C kalt bearbeitet
und hat eine Dicke im Bereich von etwa 0,012 In. (0,3 mm) bis etwa 0,016
In. (0,4 mm). Die Klammern 72a, 74a werden zuerst
mit einem groben Funktionerosionsverfahren geschnitten und anschließend an
ihren Rändern
entlang mindestens ein zusätzliches
Mal mit einem Funkenerosionsverfahren geschnitten, um die Ränder zu glätten. Als
andere Option werden die Bögen 72a, 74a von
einem Abschnitt eines Rohrs geschnitten, das aus einer Formgedächtnislegierung
besteht. Geeignete Formgedächtnislegierungen
umfassen Legierungen von Nitinol und Betatitan. Das Rohr wird mit
einem Schlitz geschnitten, um die gegenüber liegenden Armanteile zu
bilden, die am besten in 7 und 9 gezeigt
sind.
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Sonstige
Details und Merkmale des Verschlusses und der Klammern 72a, 74a sind
in der gleichzeitig angemeldeten US-Patentanmeldung US 2001029008
des Anmelders mit dem Titel „ORTHODONTIC
APPLIANCE WITH SELF-RELEASING LAICH" (KIEFERORTHOPÄDISCHE VORRICHTUNG MIT SELBST-LÖSENDEM VERSCHLUSS) ausgeführt.
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Die
Klammern 72a, 74a werden jeweils von einem Deckel 75a an
Ort und Stelle gehalten. In dieser Ausführungsform werden die Deckel 75a als
Teil des Körpers 14a betrachtet
und liefern das mesiale Ende 22a und das distale Ende 24a,
wie oben erwähnt.
Die Deckel 75a sind an Vorsprüngen befestigt, die in einer
mesialen-distalen Richtung vom zentralen Abschnitt des Körpers 14a verlaufen,
und die Vorsprünge
sind angeordnet, um die Klammern 72a, 74a an Ort
und Stelle zu halten. Beispielsweise können Vorsprünge entlang den Seiten des
Bogendurchgangs 26a sowie entlang eines Anteils der lingualen Seite
bzw. der gesamten lingualen Seite der Klammern 72a, 74a bereitgestellt
sein. Die Vorsprünge können entweder
mit dem zentralen Abschnitt oder den Deckeln 75a integral
sein und anschließend durch
einen Schweiß-
oder Lötvorgang
an den anderen zentralen Abschnitt bzw. die Deckel 75a befestigt werden.
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Die
Vorrichtung 10a umfasst ferner eine Halterinne 30a,
die entlang einem Weg verläuft,
welcher sich unter der okklusalen Seite 16a und der gingivalen
Seite (d. h. lingual von der okklusalen Seite 16a und der
gingivalen Seite) befindet. Die Halterinne 30a verläuft vorzugsweise
außerdem
unter dem mesialen Ende 22a und dem distalen Ende 24a.
Die Halterinne 30a befindet sich neben einem Halsteil 36a des
Körpers 14a.
Der Körper 14a weist
außerdem
Schultern auf, die in Richtungen entlang einer Bezugsachse, die
sich etwa senkrecht zu einer labialen-lingualen Bezugsachse befindet,
welche durch das Zentrum der Vorrichtung 10a verläuft, über die
Rinne 30a verlaufen. Alternativ befindet sich diese Bezugsebene etwa
parallel zu der Unterseite bzw. lingualen Seite des Bogendurchgangs 26a.
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Die
Vorrichtung 10a weist ferner zwei Verankerungsflügel 76a auf,
die mit der gingivalen Seite 20a des Körpers 14a verbunden
sind. Der mesiale Verankerungsflügel 76a ist
integral mit einem Haken 78a verbunden. Die Verankerungsflügel 76a gleichen Verankerungsflügeln aus
dem Stand der Technik bekannter, konventioneller Spangen. Die Verankerungsflügel 76a sind
beispielsweise in den Anfangsstadien einer Behandlung in Fällen von
Nutzen, bei denen die Vorrichtung 10a sich in einem wesentlichen
Abstand von dem Bogen befindet, wie es stattfinden kann, wenn der
Zahn stark fehlokkludiert ist. In solchen Fällen können die Verankerungsflügel 76a zusammen
mit der Halterinne 30a zusammen mit einer Ligatur verwendet
werden, um eine Verbindung zwischen der Vorrichtung 10a und
dem Bogen herzustellen. Die Verankerungsflügel 76a sind jedoch
nicht notwendig und können,
falls gewünscht,
aus der Vorrichtung 10a weggelassen werden.
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In 10 und 11 ist
eine kieferorthopädische
Vorrichtung 10b nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht.
Die Vorrichtung 10b ist, abgesehen von den unten erwähnten Aspekten,
im Wesentlichen gleich wie die oben beschrieberie Vorrichtung 10.
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Die
Vorrichtung 10b weist einen Bogendurchgang 26b mit
einer lingualen Seite 27b auf. Die Vorrichtung weist auch
eine Rinne 30b auf, die den oben erwähnten Rinnen 30, 30a gleicht.
Die linguale Seite 27b befindet sich jedoch darunter (d.
h. in einer lingualen Richtung) relativ zu der labialen Seite der Rinne 30b.
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Die
Vorrichtung 10b ist besonders vorteilhaft in Fällen, in
denen eine Vorrichtung mit niedrigem Profil erwünscht ist. Ein Beispiel umfasst
unter Anderem die Anwendung auf einem ersten vorderen Backenzahn.
Darüber
hinaus weist die Vorrichtung 10b, wie veranschaulicht,
keinen Haken auf, so dass die Wahrscheinlichkeit einer Interferenz
mit gingivalem Gewebe reduziert ist. Die Vorrichtung 10b kann
aber, falls gewünscht,
auch einen Haken aufweisen.
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Die
Rinnen 30, 30a, 30b wie oben beschrieben,
können
auch vorteilhaft verwendet werden, um andere Elemente als Rückhalteschlaufen
zum Schließen
von Lücken
zwischen benachbarten Zähnen
zu halten. Beispielsweise können
die Rinnen 30, 30a, 30b verwendet werden,
um ein Drahtsegment, das eine Reihe von Zähnen zusammenhält, in fassender
Beziehung zu halten, wie es gewünscht
sein könnte,
um als Verankerung für
mindestens eine andere kieferorthopädische Vorrichtung zu dienen.
Die Rinnen 30, 30a, 30b können auch
dazu dienen, andere bestimmte gestreckte Elemente entlang den Seiten
des Körpers
an Ort und Stelle zu halten, die mit anderen Zähnen verbunden sind, oder als
Verbindungspunkt für
andere während
des Verlaufs einer kieferorthopädischen
Behandlung verwendeten Vorrichtungen dienen.
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Die
oben beschriebenen Beispiele sollen die verschiedenen Aspekte und
den Nutzen der Erfindung beispielhaft veranschaulichen. Ein Fachmann weiß jedoch,
dass die oben beschriebenen Vorrichtungen einer Reihe von Variationen
und Ergänzungen
unterzogen werden können,
ohne vom Geist der Erfindung abzuweichen. Entsprechend ist die Erfindung
nicht als auf die oben ausführlich
ausgeführten, spezifischen
Ausführungsformen,
sondern stattdessen nur durch den Umfang der folgenden Ansprüche begrenzt
zu verstehen.