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TECHNISCHER BEREICH
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Maschinenbetriebssteuergerät für ein Hybridelektrikfahrzeug
und insbesondere auf ein Maschinenbetriebssteuergerät für ein Hybridelektrikfahrzeug,
das zum Einsatz in einem Linienbus usw. geeignet ist.
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STAND DER TECHNIK
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Im
Hinblick auf den Umweltschutz hat man neuerdings im Leerlauf schaltende
Fahrzeuge (auch Leerlaufabschaltfahrzeuge genannt) eingesetzt, bei denen
der Maschinenbetrieb automatisch abgeschaltet wird, wenn das Fahrzeug
angehalten wird. Linienbusse mit diesem Motor werden vermehrt als
Leerlaufabschaltfahrzeuge ausgeführt.
Durch Einsatz einer solchen Leerlaufabschaltung können Abgase und
Kraftstoffverbrauch verringert werden.
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Andererseits
hat man auch Hybridelektrikfahrzeuge bei denen zum Erzielen der
Antriebskraft eine Brennkraftmaschine und ein Motor kombiniert sind,
entwickelt und in der Praxis eingesetzt. Zu Hybridelektrikfahrzeugen
gehören
Reihen-Hybridelektrikautos, die eine Maschine als Leistungseinspeisquelle
für einen
Motor verwenden, sowie Parallel-Hybridelektrikautos,
bei denen die Abtriebswelle einer Maschine die Abtriebswelle eines
Motors beide mechanisch mit einer Treibwelle verbunden sind.
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Die
vorstehend erwähnte
Leerlaufabschaltung kann übrigens
auch bei Hybridelektrikautos Verwendung finden. Wenn beispielsweise
elektrische Leistung für
den Antrieb eines Motors in mehr als einem bestimmtem Ausmaß gespeichert
wird, kann der Betrieb der Maschine angehalten werden, wenn die
Fahrzeuggeschwindigkeit eine vorgegebene Geschwindigkeit oder kleiner
als diese ist, und wird das Fahrzeug nur von der Antriebskraft des
Motors angetrieben.
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Da
jedoch die herkömmliche
Leerlaufabschalttechnik und die herkömmliche Hybridautotechnik einfach
kombiniert werden, ergeben sich die folgenden Probleme. In einem
Fahrzeug, wie einem Linienbus, bei dem Fahrgäste ein- und aussteigen, gibt es
beispielsweise, wenn die Geschwindigkeit des Fahrzeugs, bei der
die Maschine wieder gestartet wird, gering ist, Fälle, bei
denen der Maschinenbetrieb gestartet wird, unmittelbar nachdem das
Fahrzeug von dem angehaltenen Zustand in den Fahrzustand umschaltet.
In einem solchen Fall können
einige Fahrgäste
an einer Haltestelle das Abgas als unangenehme empfinden, das durch
den plötzlichen Start
der Maschine abgeführt
wird. Dieses Problem kann beseitigt werden, wenn eine hohe Drehzahl
für den
Start der Maschine vorgesehen wird. Jedoch wird jedes Mal, wenn
das Fahrzeug an einem Verkehrssignal oder dergleichen anhält, die
Stoppzeit der Maschine lang, dadurch die Ladung der Batterie verringert.
Als Folge wird die Fahrleistung abgesenkt.
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Die
EP 0 878 339 A2 offenbart
eine Maschinenbetriebssteuerung für ein Hybridelektrikfahrzeug, das
wenigstens mit einem Motor und einer Maschine ausgerüstet ist.
Dabei erfassen die Geschwindigkeitserfassungseinrichtungen die Geschwindigkeit des
Fahrzeugs, während
Regeleinrichtungen den Betrieb der Maschine regeln. Außerdem sind
Türerfassungseinrichtungen
vorgesehen, wenn das Maschinenbetriebssteuergerät in einem Bus verwendet wird.
Wenn von der Geschwindigkeitserfassungseinrichtung erfasst wird,
dass die Geschwindigkeit kleiner als ein vorgegebener Wert ist,
wird der Betrieb der Maschine durch die Regeleinrichtung unterbunden.
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Die
vorliegende Erfindung entstand im Hinblick auf die vorstehen erwähnten Probleme.
Dementsprechend ist es ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein
Maschinenbetriebssteuergerät
für ein
Hybridelektrikfahrzeug bereit zu stellen, das in der Lage ist, die
Situation zu vermeiden, in der Fahrgäste durch den Maschinenwiederstart
an einer Haltestelle ein unangenehmes Empfinden erhalten, und in
der Fahrgäste
durch das Maschinenanlassgeräusch
erschreckt werden, wenn die Leerlaufabschalttechnik bei einem Hybridelektrikfahrzeug
angewendet wird. Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin,
ein Maschinenbetriebssteuergerät
für ein
Hybridelektrikfahrzeug bereitzustellen, das in der Lage ist, die
Ladung der Batterie sicher zu stellen.
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Diese
Ziele werden durch ein Maschinenbetriebssteuergerät erreicht,
das die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist. Bevorzugte Ausgestaltungen sind
Gegenstände
der Ansprüche
2 bis 5.
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Wenn
ein Anhalten des Fahrzeugs ein Stopp an einer Haltestelle ist, wird
so mit Entsprechung des Maschinenbetriebssteuergeräts nach
der vorliegenden Erfindung das Aufheben der Betriebsverhinderung
der Maschine im Vergleich zu dem Fall verzögert, in welchem das Fahrzeug
vor einem Verkehrssignal usw. steht. Als Folge ist die vorliegende
Erfindung in der Lage, die Situation zu vermeiden, in welcher Fahrgäste an einer
Bushaltestelle Abgas ausgesetzt und durch das Anlassgeräusch der
Maschine erschreckt werden, während
die Ladungsstärke
der Batterie gewährleistet
ist. Wenn andererseits ein Anhalten des Fahrzeugs kein Stopp an
einer Haltestelle ist, wird die Betriebsverhinderung der Maschine
mit relativ kurzer Zeitgabe beseitigt, so dass eine Reduzierung
der Ladungsstärke
der Batterie unterbunden wird.
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Das
Maschinenbetätigungssteuergerät der vorliegenden
Erfindung kann weiterhin eine Türerfassungseinrichtung
zum Erfassen des offenen oder geschlossenen Zustands des Fahrzeugs
aufweisen. Wenn in diesem Fall ein offener oder geschlossener Zustand
der Tür
von dem Türerfassungsmechanismus
erfasst wird, entscheidet eine Entscheidungseinrichtung, dass das
Anhalten des Fahrzeugs ein Stopp an einer Haltestelle ist, wodurch
die Beseitigung der Betriebsverhinderung der Maschine verzögert wird.
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Mit
diesem Aufbau wird geeigneterweise über das Anhalten des Fahrzeugs
an einer Haltestelle entschieden. Wenn also das Fahrzeug an einer Haltestelle
steht, wird die Situation vermieden, dass Fahrgäste an der Haltestelle Abgas
ausgesetzt und durch Maschinenanlasslärm erschreckt werden. Wenn
andererseits ein offener oder geschlossener Zustand der Tür von der
Türerfassungseinrichtung nicht
erfasst wird, wird entschieden, dass das Anhalten des Fahrzeugs
kein Stopp an einer Haltestelle ist, und es wird die Betriebsverhinderung
der Maschine mit einer relativ kurzen Zeitgabe beseitigt. Als Ergebnis
wird eine Reduzierung der Ladungsstärke der Batterie verhindert.
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Bei
der Ausführungsform
nach Anspruch 3, wird, wenn die Geschwindigkeit des Fahrzeugs kleiner
als ein erster vorgegebener Wert wird und die Maschine angehalten
wird und dann die Tür
nicht geöffnet
oder geschlossen wird, die Betriebsverhinderung der Maschine mit
einer relativ kurzen Zeitgabe beseitigt. Als Folge wird eine Verringerung
der Ladungsstärke
der Batterie verhindert. Wenn nach dem Stopp des Fahrzeugs ein Offen-
oder Schließzustand der
Tür erfasst
wird, wird die Betriebsverhinderung der Maschine beibehalten, bis
die Geschwindigkeit des Fahrzeugs gleich oder größer als der dritte vorgegebene
Wert wird, der nicht größer als
der zweite vorgegebene Wert ist. Deshalb ist, auch wenn das Ein-
und Aussteigen Zeit erfordert, die vorliegende Erfindung in der
Lage, die Situation zu vermeiden, bei der, wenn das Fahrzeug gestartet
wird, die Maschine an der Bushaltestelle wieder gestartet wird und
Fahrgäste
dem Abgas ausgesetzt und durch den Maschinenstartlärm erschreckt
werden.
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Bei
der Ausführungsform
von Anspruch 4, wird, wenn die Geschwindigkeit des Fahrzeugs kleiner
als der erste vorgegebne Wert wird, die Maschine angehalten wird
und dann die Tür
nicht geöffnet
oder geschlossen wird, die Betriebsverhinderung der Maschine beseitigt,
wenn die erste vorgegebene Zeit, die relativ kurz ist, nach dem
Stopp der Maschine abläuft.
Die erste vorgegebene Zeit ist auf eine mittlere Zeit eingestellt,
während
der ein Fahrzeug an einer Verkehrsampel steht. Deshalb wird, nachdem
das Fahrzeug gestartet ist, ein Wiederstart der Maschine bei einer
relativ kurzen Zeitgabe erlaubt. Als Folge wird eine Reduzierung
der Ladungsstärke
der Batterie verhindert.
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Wenn
andererseits die Geschwindigkeit des Fahrzeugs kleiner als der erste
vorgegebene Wert wird und das Fahrzeug anhält, und dann ein offener oder
geschlossener Zustand der Tür
erfasst wird, die Betriebsverhinderung der Maschine beseitigt, wenn die
zweite vorgegebene Zeit vergeht, die größer als die erste vorgegebene
Zeit ist. Auf diese Weise wird der Wiederstart der Maschine erlaubt.
Wenn das Fahrzeug ein Linienbus ist, wird die zweite vorgegebene
Zeit auf eine mittlere Zeit eingestellt, die das Fahrzeug benötigt, um
sich weit genug von der Bushaltestelle zu entfernen, nachdem die
Fahrgäste
an der Bushaltestelle ein- und ausgestiegen sind. Deshalb ist die
vorliegende Erfindung in der Lage, die Situation zu vermeiden, in
der, wenn das Fahrzeug gestartet wird, die Maschine an der Bushaltestelle
wiedergestartet wird und Fahrgäste
Abgas ausgesetzt oder durch den Maschinenanlasslärm erschreckt werden.
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Wenn
somit erfasst wird, dass die Geschwindigkeit des Fahrzeugs kleiner
als der erste vorgegebene Wert wird, und nach der Betriebsverhinderung der
Maschine ein offener oder geschlossener Zustand der Tür durch
die Türerfassungseinrichtung nicht
erfasst wird, wird die Betriebsverhinderung der Maschine beibehalten,
ist dem Zustand, dass die erste vorgegebene Zeit abläuft, und
dem Zustand genügt
ist, dass die Geschwindigkeit den zweiten vorgegebenen Wert erreicht.
Wenn diesen Zuständen genügt ist,
wird danach die Betriebsverhinderung der Maschine durch die Regeleinrichtung
beseitigt. Deshalb wird nach dem Start des Fahrzeugs der Wiederstart
der Maschine bei relativ kurzer Zeitgabe erlaubt. Als Folge wird
eine Verringerung der Ladungsstärke der
Batterie verhindert. Dadurch, dass die erste vorgegebene Zeit vorgesehen
wird, ist die vorliegende Erfindung zusätzlich in der Lage, die Wiederholung (Einpendeln)
des Betriebs und Anhaltens der Maschine zu verhindern, wenn die
Geschwindigkeit des Fahrzeugs den zweiten vorgegebenen Wert erreicht, unmittelbar
nachdem die Geschwindigkeit kleiner als der erste vorgegebene Wert
wegen eines Verkehrschaos usw. wird.
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Wenn
andererseits die Geschwindigkeit des Fahrzeugs kleiner als der erste
vorgegebene Wert und der Betrieb der Maschine verhindert wird, und dann
ein offener oder geschlossener Zustand der Tür und der Türerfassungseinrichtung erfasst
wird, wird die Betriebsverhinderung der Maschine erhalten, bis zu
dem Zustand, dass die zweite vorgegebne Zeit, die größer als
die erste vorgegebene Zeit ist, abläuft, und dem Zustand genügt wird,
dass die Geschwindigkeit den dritten vorgegebenen Wert erreicht,
der größer als
der zweite vorgegebene Wert ist. Wenn diesen Zuständen genügt ist,
wird danach die Betriebsverhinderung der Maschine durch die Regeleinrichtung
beseitigt. Wenn das Fahrzeug ein Linienbus ist, ist die zweite vorgegeben
Zeit auf eine mittlere Zeit eingestellt, die das Fahrzeug für den Start braucht,
nachdem Fahrgäste
an einer Bushaltestelle ein- und ausgestiegen sind. Deshalb ist
die vorliegende Erfindung in der Lage, die Situation zu vermeiden, in
welcher, wenn das Fahrzeug gestartet ist, die Maschine an der Bushaltestelle
wieder gestartet wird und Fahrgäste
Abgas ausgesetzt und durch das Maschinenanlassgeräusch erschreckt
werden. Auch wenn die zweite vorgegebene Zeit abläuft, wird
ein Wiederstarten der Maschine verhindert, bis die Geschwindigkeit
des auf den dritten vorgegebenen Wert oder darüber hinaus gelangt ist. Selbst
wenn das Ein- und Aussteigen Zeit braucht, ist deshalb die vorliegende
Erfindung in der Lage, die Situation zuverlässig zu vermeiden, in welcher
Fahrgäste
Abgas ausgesetzt und durch das Maschinenstartgeräusch erschreckt werden.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die
vorliegende Erfindung wird unter Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen
näher beschrieben,
in denen
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1 ein
schematisches Blockschaltbild ist, das ein Maschinenbetriebssteuergerät für ein Hybridelektrikfahrzeug
zeigt, mit dem Aufbau nach der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung,
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2 ist
ein Diagramm, das dazu benutzt wird, die Leistungserzeugungssteuerung
basierend auf dem Ladepegel in dem Maschinenbetriebsteuergerät für ein Hybridelektrikfahrzeug
zu erläutern,
mit dem Aufbau nach der bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden
Erfindung,
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3 ein
Diagramm ist, das dazu verwendet wird, die Leistungserzeugungssteuerung
basierend auf der Motorabgabeleistung dem Maschinensteuergerät für ein Hybridelektrikfahrzeug
zu erläutern,
mit dem Aufbau nach der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung,
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4 ein
Ablaufdiagramm ist, das dazu verwendet wird, Leistungserzeugungs-Erlaubnissteuerung
dem Maschinenbetriebssteuergerät
für ein
Hybridelektrikfahrzeug zu erläutern,
mit dem Aufbau nach der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung,
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5 ein
Ablaufdiagramm ist, das dazu verwendet wird, die Aufwärmerleichterungssteuerung
in dem Maschinenbetriebssteuergerät für ein Hybridelektrikfahrzeug
zu erläutern,
mit dem Aufbau gemäß der bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung,
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6 ein
Diagramm ist, das dazu verwendet wird, die Steuerung für die regenerative
Leistungserzeugung in dem Maschinenbetriebssteuergerät für ein Hybridelektrikfahrzeug
zu erläutern,
mit dem Aufbau nach der bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden
Erfindung,
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7 ein
Ablaufdiagramm ist, das dazu verwendet wird, die Batterieschutzsteuerung
in dem Maschinenbetriebssteuergerät für ein Hybridelektrikfahrzeug
zu erläutern,
mit dem Aufbau nach der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung,
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8 ein
Diagramm ist, das dazu verwendet wird, die Generatordrehzahlbestimmungssteuerung in
dem Maschinenbetriebssteuergerät
für ein
Hybridelektrikfahrzeug zu erläutern,
mit dem Aufbau nach der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
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9 ein
Ablaufdiagramm ist, das dazu verwendet wird, die den Maschinenstopp
erlaubende Steuerung in dem Maschinenbetriebssteuergerät für ein Hybridelektrikfahrzeug
zu erläutern,
mit dem Aufbau nach der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung,
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10 ein
Diagramm ist, das dazu verwendet wird, die Betriebscharakteristik
des Maschinenbetätigungssteuergeräts für ein Hybridelektrikfahrzeug
zu erläutern,
mit dem Aufbau nach der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung,
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11A ein Diagramm ist, das dazu verwendet
wird, die Betriebscharakteristik des Maschinenbetriebssteuergeräts für ein Hybridelektrikfahrzeug zu
erläutern,
mit dem Aufbau nach der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung,
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11B ein Diagramm ist, das dazu verwendet
wird, die Betriebscharakteristik des Maschinenbetriebssteuergeräts für ein Hybridelektrikfahrzeug zu
erläutern,
mit dem Aufbau nach der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung,
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12A ein Diagramm ist, das dazu verwendet
wird, die Betriebscharakteristik des Maschinenbetriebssteuergeräts für ein Hybridelektrikfahrzeug zu
erläutern,
mit dem Aufbau nach der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung,
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12B ein Diagramm ist, das dazu verwendet
wird, die Betriebscharakteristik des Maschinenbetriebssteuergeräts für ein Hybridelektrikfahrzeug zu
erläutern,
mit dem Aufbau nach der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung, und
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13 ein
Ablaufdiagramm ist, das dazu verwendet wird, den Betrieb des Maschinenbetriebssteuergeräts für ein Hybridelektrikfahrzeug
zu erläutern,
mit dem Aufbau nach der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung.
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BESTE ART DER AUSFÜHRUNG DER
ERFINDUNG
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Mit
Bezug auf die Zeichnungen wird nachstehend ein für ein Hybridelektrikfahrzeug
vorgesehenes Maschinenbetriebssteuergerät näher beschrieben, das gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung gebaut ist. 1 ist
eine Ansicht, die ein Schema des Gesamtaufbaus zeigt. Zu vermerken
ist, dass das Maschinenbetriebssteuergerät der bevorzugten Ausgestaltung
in einem Linienbus verwendet wird.
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Wie
in 1 gezeigt ist, ist das Hybridelektrikfahrzeug
mit einer Hauptbatterie 1 ausgerüstet, die elektrisch mit einem
Motor 3 über
eine Motorsteuerung 2 verbunden ist. Der Motor 3 ist
mit der Antriebsradseite (nicht gezeigt) des Fahrzeugs verbunden und
die Drehung des Motors 3 führt dazu, dass das Hybridelektrikfahrzeug
fährt.
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Das
Hybridelektrikfahrzeug ist ferner mit einer Maschine 4 ausgerüstet. Die
Abtriebsseite der Maschine 4 ist mechanisch mit einem Generator 5 verbunden,
der sowohl der Hauptbatterie 1 als auch dem Motor 3 elektrische
Leistung zuführt.
Wenn der Generator 5 von dem Motor 4 angetrieben
wird, wird die Hauptbatterie 1 geladen.
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Das
Fahrzeug ist ferner mit einer Regeleinrichtung (Steuereinrichtung) 6 versehen,
mit der verschiedene Sensoren verbunden sind. Der Betrieb der Maschine 4 und
des Generators 5 werden basierend auf einem Regelsignal
aus der Regeleinrichtung 6 gesteuert. An einem Gaspedal 7 ist
ein Gaspedal-Positionssensor 8 so befestigt, dass ein der
Gaspedalposition des vom Fahrer gedrückten Gaspedals 7 entsprechendes
Signal sowohl die Motorsteuerung als auch die Regeleinrichtung 6 eingegeben
wird. Basierend auf dem Ausgangssignal von dem Gaspedal-Positionssensor 8 gibt
die Motorsteuerung ein Steuersignal an den Motor 3 für den Antrieb
des Motors 3 ab.
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Die
Hauptbatterie 1 und die Zusatzbatterie 1a (beispielsweise
24V) sind mit Messgeräten
für die Restkapazität (Messgeräten für das spezifische
Gewicht) 10 bzw. 10a versehen. Die Restkapazitäten der
Batterien 1, 1a werden durch die Messgeräte 10, 10a für das spezifische
Gewicht erfasst und in die Regeleinrichtung 6 eingegeben.
Wenn die Restkapazitäten
der Batterien 1, 1a auf einem bestimmten Wert
oder darunter kommen, wird die Maschine 4 in Betrieb gesetzt,
so dass die Batterien 1, 1a von dem Generator 5 und
einem Alternator 4a geladen werden.
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Die
Maschine 4 ist mit einem Wassertemperatursensor 22 versehen,
der die Temperatur des Kühlwassers
in einem Wassermantel 21 erfasst. Zusätzlich ist das Fahrzeug, obwohl
es nicht gezeigt ist, mit einem Drucksensor versehen, der den Luftdruck des
Arbeitsfluids der Bremse erfasst, und mit einem Maschinenraumsensor
versehen, der den offenen oder geschlossenen Zustand des Maschinenraums erfasst.
Außerdem
ist das Fahrzeug in der bevorzugten Ausgestaltung mit einem Geschwindigkeitssensor
(Geschwindigkeitserfassungseinrichtung) 30, der die Geschwindigkeit
des Fahrzeugs erfasst, und mit einem Türschalter (Türerfassungseinrichtung) 31 versehen,
der einen offenen oder geschlossenen Zustand von Türen erfasst.
Bei der bevorzugten Ausführungsform
wird der Türschalter 31 eingeschaltet, wenn
eine der Türen
des Fahrzeugs geöffnet
wird.
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Als
nächstes
wird die Leistungserzeugungssteuerung des Hybridelektrikfahrzeugs
beschrieben. Aus verschiedenen Faktoren, zu denen die Maschinenbetriebssteuerung
der vorliegenden Erfindung gehört,
wird für
jeden festgelegten Steuerzyklus bestimmt, auf welchem Wert die Größe der erzeugten Leistung
oder der Generatordrehzahl einzustellen ist, und es wird auch bestimmt,
ob ein Maschinenbetrieb zugelassen oder behindert wird. Dann wird
eine Menge des eingespritzten Kraftstoffs, die Gaspedalposition
usw. rückgekoppelt,
so dass eine tatsächliche Quantität an erzeugter
Leistung und eine tatsächliche
Generatordrehzahl bestimmte Zielwerte erreichen. Nachstehend wird
im Einzelnen in zeitlicher Reihenfolge beschrieben, wie eine Endzielmenge
GF an erzeugter Leistung, eine Endzielgröße der Generatordrehzahl
NgF sowie die Zulässigkeit und Verhinderung des
Maschinenbetriebs bestimmt werden.
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Zunächst werden,
wenn eine Leistungserzeugungssteuerung gestartet wird, die in 2 gezeigte
Leistungserzeugungssteuerung auf der Basis des Ladepegels, die in 2 gezeigt
ist, und die Leistungserzeugungssteuerung basierend auf der Motorabgabeleistung,
die in 3 gezeigt ist, ausgeführt. Wenn die Batterieladerate
(auf die nachstehend als SOC Bezug genommen wird) einen vorgegebenen
ersten unteren Wert S02% (beispielsweise 40%)
oder weniger während
des Normalbetriebs erreicht, beginnt, wie in 2 gezeigt
ist, ein Generator 5 mit der Leistungserzeugung und steigert
die SOC. Wenn SOC einen vorgegebnen oberen Grenzwert S01%
(beispielsweise 45%) erreicht, unterbricht der Generator 5 die
Leistungserzeugung.
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Auf
diese Weise wird SOC zwischen dem ersten vorgegebenen unteren Wert
S02% und dem vorgegebenen oberen Grenzwert
S01% gehalten. Insbesondere erfolgt ein
Entladen am Punkt a1 (SOC = S01%)
in 2. Wenn SOC auf den Punkt a2 (SOC
= S02%) reduzierte ist, beginnt der Generator 5 mit
der Leistungserzeugung und erhöht
die Quantität
der erzeugten Leistung am Punkt a3 [G01 kW (beispielsweise 40kW), SOC = S02%]. Wenn SOC zunimmt und dann Punkt a4 erreicht (G01 kW,
SOC = S01%), unterbricht der Generator 5 die
Leistungserzeugung.
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Zu
erwähnen
ist, dass dann, wenn die Last am Motor 3 aufgrund einer
Bergauffahrt usw. groß wird,
und wenn wegen einer Zunahme der verbrauchten Leistungsmenge SOC
vorübergehend
auf weniger als den vorgegebenen ersten unteren Wert S02% verringert
wird, die Leistungsgröße, die
von dem Generator 5 erzeugt wird, kontinuierlich vom Punkt
a3 (G01 kW, SOC
= S02%) zum Punkt a5 [G02 kW (beispielsweise 45kW), SOC = S03% (beispielsweise 25%)] entsprechend dem
reduzierten Niveau von SOC gesteigert wird. Wenn die hohe Last am
Motor 3 weiterhin aufgrund einer Bergauffahrt, usw., anliegt, und
SOC kleiner als der zweite untere Grenzwert S03%
wird, wird zusätzlich
die Menge der Leistung, die vom Generator 5 erzeugt wird,
vom Punkt a5 (G02 kW,
SOC = S03%) bis zum Punkt a6 [G03 kW (beispielsweise 100 kW), SOC = S04% (beispielsweise 20%)] entsprechend der
Menge an reduziertem SOC weiter kontinuierlich gesteigert. Wenn
SOC den dritten unteren Grenzwert S04% erreicht,
wird die maximale Menge an erzeugter Leistung G03 kW
abgegeben.
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Danach
wird entsprechend der Steigerung von SOC die erzeugte Leistung allmählich in
der Reihenfolge vom Punkt a6 (G03 kW,
SOC = S04%) zum Punkt a7 [G04 kw (beispielsweise 80 kW), SOC = S05% (beispielsweise 35%)] zum Punkt a3 (G01 kW, SOC = S02%) verringert.
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Zusätzlich wird,
wie in 3 gezeigt ist, die erzeugte Leistung entsprechend
den Motorabgabeleistungen zusätzlich
zu SOC gesteuert. Das heißt, dass
dann, wenn die Motorabgabeleistung die maximale Abgabeleistung B
kW (beispielsweise 100 kW) der Batterie 1 übersteigt,
vom Generator 5 die Leistungserzeugung gestartet wird,
so dass die erzeugte Leistung entsprechend der Steigerung der Motorabgabeleistung
erhöht
wird. Das bedeutet, dass die Motorabgabeleistung nur der Batterie 1 zugeführt wird, bis
die Motorabgabeleistung die maximale Abgabeleistung B kW der Batterie 1 erreicht.
Wenn andererseits die Motorabgabeleistung die Abgabeleistung die
maximale Abgabeleistung B kW der Batterie 1 übersteigt,
wird die maximale Abgabeleistung der Batterie 1 der Motorabgabeleistung
zugeführt
und zusätzlich
wird der Mangel durch die Menge der Leistung ergänzt, die von dem Generator 5 erzeugt
wird.
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Die
bei der in 2 gezeigten Leistungserzeugungssteuerung
auf Ladungsniveaubasis bestimmte Leistung wird mit der Leistung
verglichen, die bei der in 3 gezeigten
Leistungserzeugungssteuerung auf Motorabgabeleistung bestimmt wird, wobei
die größere von
beiden das erste Zielleistungserzeugungsmenge G1 angesehen
wird. Wenn die erste Zielleistungserzeugungsmenge G1 bestimmt ist,
wird die Leistungserzeugungs-Zulassungssteuerung
ausgeführt.
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4 zeigt,
wie die Leistungserzeugungs-Zulassungssteuerung vor sich geht. Die
Leistungserzeugungs-Zulassungssteuerung ist die Steuerung der Beurteilung,
ob ein Leistungserzeugungsstopp erlaubt wird oder nicht. Anfänglich wird
im Schritt S110 entschieden, ob SOC der dritte untere Grenzwert
S04% oder mehr ist oder nicht. Wenn entschieden
wird, dass der SOC kleiner als S04% ist, wird
entschieden, dass es erforderlich ist, mit der Leistungserzeugung
fortzufahren, um zu verhindern, dass SOC kleiner als S04%
wird, und der Steuerprozess geht zum Schritt S150 über. Im
Schritt S150 wird die zweite Zielleistungserzeugungsmenge G2 auf die erste Zielleistungserzeugungsmenge
G1 eingestellt und der Steuerprozess endet.
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Wenn
andererseits entschieden wird, dass SOC S04%
entspricht oder größer ist,
wird im Schritt 120 entschieden, ob das Fahrzeug sich im angehaltenen
Zustand befindet oder nicht. Der hier verwendete angehaltene Zustand
umfasst einen Zustand nahe an einem Halt und für die Beurteilung wird für jedes
Fahrzeug ein Präferenzwert
festgesetzt. Bei der nachstehend näher zu beschreibenden Maschinenbetriebssteuerung
der vorliegenden Erfindung wird, wenn die Geschwindigkeit V des
Fahrzeugs kleiner als ein erster vorgegebener Wert (V1)
wird, im Schritt S120 entschieden, dass sich das Fahrzeug im gestoppten
Zustand befindet. Sofern die Bestimmung des Betriebs des Generators
die darauf folgende Warmlauferleichterungssteuerung, Batterieschutzsteuerung
usw. ausgeführt
wird, wird der Betrieb der Maschine 4 gestoppt. Der wesentliche Teil
der Steuerung der vorliegenden Erfindung, die nachstehend beschrieben
wird, basiert auf der Annahme, dass dann, wenn die Geschwindigkeit
V kleiner als die erste vorgegebene Geschwindigkeit (V1) ist
und deshalb im Schritt S120 entschieden wird, dass sich das Fahrzeug
im gestoppten Zustand befindet, wird der Betrieb der Maschine 4 immer
gestoppt.
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Wenn
im Schritt S120 entschieden ist, dass das Fahrzeug sich im nicht
gestoppten Zustand befindet, d.h., wenn entschieden ist, dass die
Leistungserzeugung während
des Fahrens nicht gestoppt werden soll, geht der Steuerprozess zum
Schritt S150 über.
Im Schritt S150 wird die zweite Zielleistungserzeugungsmenge G2 auf die erste Zielleistungserzeugungsmenge
G1 eingestellt und der Steuervorgang endet.
Andererseits, wenn im Schritt S120 entschieden wird, dass das Fahrzeug
sich im gestoppten Zustand befindet, geht der Steuerprozess weiter
zum Schritt 130.
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Im
Schritt S130 wird entschieden, ob ein ISS-Schalter (nicht gezeigt)
eingeschaltet ist oder nicht. Der ISS-Schalter ist der Schalter,
mit welchem der Fahrer willkürlich
auswählen
kann, ob ein automatischer Stopp der Maschine 4 ausgeführt wird
oder nicht. Wenn ISS auf aus steht, geht der Steuerprozess zum Schritt
S150 über,
da die Maschine 4 nicht gestoppt werden kann. Im Schritt
S150 wird die zweite Zielleistungserzeugungsmenge G2 auf
die erste Zielleistungsmenge G1 gesetzt
und der Steuerprozess endet. Andererseits geht im Schritt S130,
wenn entschieden wird, dass der ISS-Schalter auf ein steht, der
Steuerprozess weiter zum Schritt S140. Schritt S140 wird die zweite
Zielleistungserzeugungsmenge G2 auf 0 kW
gesetzt und der Steuerprozess endet. Wenn die zweite Zielleistungserzeugungsmenge
G2 auf die vorstehende Weise bestimmt wird,
wird anschließend
die Aufwärmerleichterungssteuerung
ausgeführt.
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5 zeigt,
wie die Aufwärmerleichterungssteuerung
vor sich geht. Die Aufwärmerleichterungssteuerung
ist die Steuerung des fortlaufenden Betriebs der Maschine 4 um
das Aufwärmen
auch dann zu erleichtern, wenn entschieden wird, dass eine Leistungserzeugung
nicht erforderlich ist, wenn das Aufwärmen nötig wird.
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Um
zu beurteilen, ob ein Warmlauf erforderlich ist oder nicht, wird
anfänglich
im Schritt S210 durch den Wassertemperatursensor 22 entschieden, ob
die Temperatur des Maschinenkühlwassers
kleiner als eine vorgegebene Temperatur ET (beispielsweise
60°C) ist.
Wenn entschieden wird, dass die Maschinenkühlwassertemperatur der vorgegebenen Temperatur
ET entspricht oder größer als diese ist, wird entschieden,
dass keine Notwendigkeit für
das Ausführen
eines Warmlaufs besteht und der Steuerprozess geht zum Schritt S230
weiter. Im Schritt S230 wird eine dritte Zielleistungserzeugungsmenge G3 auf die zweite Zielleistungserzeugungsmenge
G2 gesetzt und der Steuerprozess endet.
Auch wenn die zweite Zielleistungserzeugungsmenge G2 0
kW beträgt,
wird in diesem Fall die dritte Zielleistungserzeugungsmenge G3 auf 0 kW gesetzt. Die Maschine 4 wird
gestoppt, sofern nicht bei den darauf folgenden Steuerungen eine
Leistungserzeugung bestimmt wird.
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Andererseits
geht im Schritt S210, wenn entschieden ist, dass die Maschinenkühlwassertemperatur
kleiner als die vorgegebene Temperatur ET ist, der
Steuerprozess weiter zum Schritt S220. Im Schritt S220 wird das
zweite Ziel G2 mit einer vorgegebenen Warmlaufleistungserzeugungsmenge PWARM (beispielsweise 10 kW) verglichen und
der größere der
beiden Werte auf die dritte Zielleistungserzeugungsmenge G3 gesetzt.
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Das
heißt,
dass, wenn die Maschinenkühlwassertemperatur
niedriger als die vorgegebene Temperatur ET ist,
wenigstens durch die vorgegebene Warmlaufleistungserzeugungsmenge
PWARM Leistung erzeugt wird, um eine Last
an die Maschine 4 anzulegen, auch in dem Fall, in welchem
bei der vorstehend erwähnten
Leistungserzeugungs-Zulassungssteuerung bestimmt wird, dass die
zweite Zielleistungserzeugungsmenge G2 0
kW ist. Auf diese Weise wird der Warmlauf erleichtert. Die vorgegebene
Warmlaufleistungserzeugungsmenge PWARM wird auf
einen geeigneten Wert für
den Grad gesetzt, in dem der Warmlauf der Maschine 4 erleichtert
werden kann. Wenn die dritte Zielleistungserzeugungsmenge G3 bestimmt ist, wird anschließend eine
regenerative Leistungserzeugungssteuerung ausgeführt.
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6 zeigt,
wie die regenerative Leistungserzeugungssteuerung vor sich geht.
Die regenerative Leistungserzeugungssteuerung ist die Steuerung
der Änderung
der Menge der erzeugten Leistung entsprechend der Batteriespannung
und des positiven Ladens der Batterie 1 mit regenerierter
Leistung. Da es eine Grenze für
die Menge der Leistung gibt, mit der die Batterie 1 geladen
werden kann, ist das, was die Menge der Leistung, die von dem Generator 5 erzeugt
wird, verringert wird, wenn die Spannung an der Batterie 1 ein festgelegter
Wert oder mehr wird und die Batterie 1 vorzugsweise mit
regenerierter Energie durch die reduzierte Leistungsmenge geladen wird.
Auf diese Weise kann eine verschwenderische Leistungserzeugung verhindert
und der Energiewirkungsgrad gesteigert werden.
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Wenn
die Spannung an der Batterie 1 eine erste Batteriespannung
B1 ist oder größer ist, wird insbesondere
gemäß 6 die
Leistungsmenge, die von dem Generator 5 erzeugt wird, entsprechend
der Steigerung der Batteriespannung verringert. Wenn die Batteriespannung
auf eine zweite Batteriespannung B2 erhöht ist,
wird die Leistungsmenge, die von dem Generator 5 erzeugt
wird, auf 0 kW reduziert.
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Wenn
die Batteriespannung über
die zweite Batteriespannung B2 hinaus erhöht wird,
wird weiterhin der Maschine 4 erhöhte Energie zugeführt, um die
Maschine 4 anzutreiben (in 6 ein Bereich
von weniger als 0 kW). Dadurch wird ein regeneratives Bremsen allmählich aufgehoben,
ohne dass ein plötzliches
Freigeben vorliegt und die Wirkung der Maschinenbremse wird gewährleistet.
Die Batteriespannung größer als
die zweite Batteriespannung B2 wird und
deshalb die Maschine mit regenerierter Energie angetrieben wird,
wird gemäß 6 wenigstens
eine festgelegte Leistungsmenge Ga der Maschine
zugeführt.
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Bei
diesem Aufbau wird die Vibration, die sich entwickelt, wenn die
Maschine mit niedriger Drehzahl angetrieben wird, unterdrückt. Wie
vorstehend beschrieben wird eine vierte Zielleistungserzeugungsmenge
G4 entsprechend der Batteriespannung bestimmt.
Wenn die vierte Zielleistungserzeugungsmenge G4 bestimmt
ist, wird anschließend
die Batterieschutzsteuerung ausgeführt.
-
7 zeigt,
wie die Batterieschutzsteuerung vor sich geht. Die Batterieschutzsteuerung
ist die Steuerung zur Unterbindung einer Beschädigung der Batterie durch Unterbrechen
der Leistungserzeugung, wenn SOC größer als SMAX (beispielsweise 65%)
wird, was der maximale SOC-Wert ist. Der SMAX bezieht
sich auf die maximale Batterieladerate, die eine Beschädigung der
Batterie 1 verhindern kann, wenn ein Überladen wiederholt wird. SMAX wird in Übereinstimmung mit der Leistung
der Batterie individuell bestimmt.
-
Am
Anfang wird im Schritt S310 die vorliegende SOC mit der maximalen
SOC (SMAX) verglichen. Wenn entschieden
wird, dass die vorliegende SOC größer als SMAX ist,
wird entschieden, dass ein weiteres Laden nicht erforderlich ist
und der Steuerprozess zum Schritt S330 weitergeht. Im Schritt S330 wird
eine fünfte
Zielleistungserzeugungsmenge G5 auf 0 kW
gesetzt und der Steuerprozess endet. Wenn die vorliegende SOC größer als
SMAX ist, wird eine Leistungserzeugung durch
Regeneration verhindert, wodurch verhindert wird, dass die Batterie 1 geladen wird.
Wenn andererseits im Schritt S310 entschieden wird, dass die vorliegende
SOC SMAX nicht erreicht hat, wird die fünfte Zielleistungserzeugungsmenge G5 auf die vierte Zielleistungserzeugungsmenge
G4 gesetzt und der Steuerprozess endet.
Wenn die fünfte
Zielleistungserzeugungsmenge G5 bestimmt
ist, wird anschließend
die Steuerung zur Bestimmung der Generatordrehzahl ausgeführt.
-
8 zeigt,
wie die Steuerung zur Bestimmung der Generatordrehzahl ausgeführt wird.
Die Steuerung zur Bestimmung der Generatordrehzahl ist die Steuerung
zur Bestimmung der Drehzahl des Generators 5, die erforderlich
ist, um die vorstehend erwähnte
fünfte
Zielleistungserzeugungsmenge G5 durch ein
Auftragen der erzeugten Leistungen GE als Funktion der Generatordrehzahl
Ng zu erhalten (siehe 8).
Dieses Diagramm gibt die Beziehung der Leistungserzeugungsmenge
und der Generatordrehzahl wieder, die erhalten wird, wenn die Maschine 4 mit
höchster
Effizienz in einem Generatordrehzahlwertbereich angetrieben wird,
der so spezifiziert ist, dass die Temperatur des Generators 5 einen
oberen Grenzwert nicht überschreitet.
Wenn beispielsweise, wie aus 8 zu sehen,
die Maschine 4 äußerst effizient
angetrieben wird, um die Leistungserzeugungsmenge GE2 zu
erhalten, ist die Generatordrehzahl Ng02.
Um eine erste Zielgeneratordrehzahl Ng1,
die der fünften
Zielleistungserzeugungsmenge G5 entspricht,
durch die Steuerung zur Bestimmung der Generatordrehzahl bestimmt
wird, wird anschließend die
Steuerung für
das Zulassen des Stopps der Maschine ausgeführt.
-
9 zeigt,
wie die Steuerung für
die Zulassung des Maschinenstopps ausgeführt wird. Die Steuerung für die Zulassung
des Maschinenstopps ist die Steuerung, bei der bestimmt wird, ob
ein Anhalten der Maschine 4 zugelassen wird oder nicht.
-
Am
Anfang wird im Schritt S410 über
verschiedene Bedingungen für
das Zulassen des Anhaltens der Maschine 4 entschieden.
Beispielsweise wird entschieden, ob der Sitzgurt angelegt worden
ist oder nicht und ob der Kofferraumdeckel offen ist oder nicht.
Mit den entsprechenden Sensoren wird erfasst, ob der Sitzgurt angelegt
worden ist oder nicht oder ob der Kofferraumdeckel offen ist oder
nicht.
-
Wenn
der Sitzgurt nicht angelegt worden ist oder wenn der Kofferraumdeckel
offen ist, geht der Steuerprozess zum Schritt S450 weiter. Im Schritt S450
wird das Anhalten der Maschine verhindert. Wenn der Sitzgurt nicht
angelegt worden ist, wird angenommen, dass sich der Fahrer von seinem
Sitz entfernt hat. Wenn der Kofferraumdeckel offen ist, wird angenommen,
dass ein Arbeiter Arbeiten bei offenem Kofferraumdeckel ausführt. In
diesem Fall wird mit dem Betrieb der Maschine 4 fortgefahren,
indem das Anhalten der Maschine 4 verhindert wird.
-
Wenn
bei dieser Anordnung der Fahrer sich von seinem Sitz entfernt hat
oder wenn ein Arbeiter Arbeiten ausführt, kann verhindert werden,
dass der Fahrer oder Arbeiter durch einen automatischen Maschinenstopp
zu der falschen Auffassung gelangt, dass der Maschinenschlüssel auf
aus gestellt worden ist. Dadurch wird die Sicherheit erhöht.
-
Wenn
andererseits allen Bedingungen beim Schritt S410 genügt ist,
geht der Steuerprozess zum Schritt S420 weiter, in welchem entschieden
wird, ob die Klimaanlage eingeschaltet ist oder nicht. Wenn entschieden
ist, dass die Klimaanlage eingeschaltet ist, geht der Steuerprozess
zum Schritt S430 weiter, in welchem entschieden wird, dass das Fahrzeug sich
an einer Haltestelle befindet. Wenn andererseits entschieden wird,
dass die Klimaanlage abgeschaltet ist, geht der Steuerprozess zum
Schritt S440 weiter ohne zu entscheiden, ob sich das Fahrzeug an
einer Haltestelle befindet oder nicht. Im Schritt S440 wird ein
Anhalten des Fahrzeugs zugelassen.
-
Wenn
im Schritt S420 entschieden ist, dass die Klimaanlage an ist, geht
der Steuerprozess zum Schritt S430, wie vorstehend beschreiben weiter.
Im Schritt S430 wird entschieden, ob sich das Fahrzeug an einer
Haltestelle befindet oder nicht. Wenn sich das Fahrzeug nicht an
einer Haltestelle befindet, wird die Klimaanlage ausgestellt, wenn
die Maschine 4 gestoppt ist. Deshalb geht der Steuerprozess
zum Schritt S450 weiter, in welchem das Anhalten der Maschine 4 verhindert
wird. Wenn andererseits im Schritt S430 entschieden wird, dass sich
das Fahrzeug an einer Haltestelle befindet, hat die Ruhe während des
Anhaltens des Fahrzeugs Priorität
gegenüber
dem Betrieb der Klimaanlage und der Steuerprozess geht zum Schritt
S440 weiter, in welchem der Stopp der Maschine zugelassen wird.
-
Wenn
der Steuerprozess zum Schritt S440 weitergeht, wird die abschließende Zielleistungserzeugungsmenge
GF auf die fünfte Zielleistungserzeugungsmenge
G5 gesetzt, die Endzielgeneratordrehzahl
NgF wird auf die erste Zielgeneratordrehzahl
Ng1 gesetzt, der Maschinenstopp wird zugelassen
und der Steuerprozess endet. Wenn der Steuerprozess zum Schritt
S450 weitergeht, wird die Endzielleistungserzeugungsmenge GF auf die fünfte Zielleistungserzeugungsmenge
G5 gesetzt und die anschließende Zielgeneratordrehzahl
NgF wird entweder auf die erste Zielgeneratordrehzahl
Ng1 oder die Leerlaufdrehzahl Nidle gesetzt,
die die größere von
den beiden ist. Wenn ein Maschinenstopp verhindert ist, endet der
Steuerprozess.
-
Wenn
die abschließende
Zielleistungserzeugungsmenge GF, die abschließende Zielgeneratordrehzahl
NgF und die Zulässigkeit oder Verhinderung des
Maschinenstopps bestimmt sind, werden von der Regeleinrichtung 6 Fehlsignale
an die Maschine 4, den Generator 6 usw. abgegeben
und die Menge an eingespritztem Kraftstoff, die Gaspedalposition,
die Menge der erzeugten Leistung usw. rückgekoppelt. Wenn im Schritt
S440 ein Maschinenstopp zugelassen ist und die abschließende Zielleistungserzeugungsmenge
GF 0 kW ist, wird die Maschine 4 angehalten.
Wenn andererseits ein Maschinenstopp zugelassen ist und die abschließende Zielleistungserzeugungsmenge
GF nicht 0 kW ist, wird mit dem Betrieb der
Maschine 4 fortgefahren, um die abschließende Zielleistungserzeugungsmenge
GF zu erhalten. Zusätzlich wird im Schritt S450,
auch wenn die abschließende
Zielleistungserzeugungsmenge GF 0 kW ist, die
Maschine 4 weiterlaufen gelassen, wenigstens mit Leerlaufdrehzahl,
wenn ein Maschinenstopp verhindert wird.
-
Die
Abfolge der Leistungserzeugungssteuerungen aus Leistungserzeugungssteuerung
auf Ladungsniveaubasis bis zur Steuerung des Zulassens des Maschinenstopps,
wird, wie vorstehend beschrieben, in festen Steuerzyklen ausgeführt, wobei für jeden
Zyklus die abschließende
Zielleistungserzeugungsmenge usw. bestimmt wird.
-
Als
nächstes
folgt eine Beschreibung des wesentlichen Teils der vorliegenden
Erfindung. Die Regeleinrichtung 6 ist mit einer Verhinderungseinrichtung
(nicht gezeigt) versehen, die den Betrieb der Maschine 4 unmittelbar
vor den Fahrzeugstopps verhindert. Die Regelungseinrichtung 6 ist
auch mit einer Entscheidungseinrichtung (nicht gezeigt) versehen. Die
Entscheidungseinrichtung entscheidet basierend auf Informationen
aus dem Türschalter 31,
ob das Fahrzeug (bei der bevorzugten Ausführungsform ein Linienbus) an
einer Bushaltestelle oder an einem Verkehrssignal (einschließlich einer
Eisenbahnschranke usw.) steht. Die Regeleinrichtung 6 ist
weiterhin mit einer Verzögerungseinrichtung
(nicht gezeigt) versehen, die, wenn von der Entscheidungseinrichtung
entschieden ist, dass ein Stopp des Fahrzeugs ein Anhalten an einer
Bushaltestelle ist, das Beseitigen der Betriebsverhinderung der
Maschine 4 jenseits der Anhaltezeit einem Verkehrssignal
verzögert.
-
Deshalb
wird unmittelbar vor den Fahrzeugstopps der Betrieb der Maschine 4 durch
die Verhinderungseinrichtung verhindert und die Zulassungsbedingung
für den
Wiederstart der Maschine 4 entsprechend dem Entscheidungsergebnis
der Entscheidungseinrichtung geändert,
die auf Informationen von dem Türschalter 31 beruhen.
-
Bei
der bevorzugten Ausführungsform
werden zwei Parameter, bestehend aus Geschwindigkeit und Zeit, zum Ändern des
Zulassungszustands für den
Wiederstart der Maschine 4 verwendet. Der Geschwindigkeitsparameter
wird, wie in 10 gezeigt, eingestellt. Das
heißt,
dass in der Steuereinrichtung 6 dann, wenn basierend auf
von dem Geschwindigkeitssensor 30 erfassten Informationen
entschieden ist, dass die Fahrzeuggeschwindigkeit kleiner als ein erster
vorgegebener Wert V1 (beispielsweise 5 km/h) ist,
der Betrieb der Maschine 4 verhindert wird, und sie sich
in dem vorstehend erwähnten
Zulassungsstadium für
den Maschinenstopp befindet. Wenn sich die Maschine 4 in
Betrieb befindet, wird sie somit angehalten, wenn die Geschwindigkeit
des Fahrzeugs kleiner als der erste vorgegebene Wert V1 (Leerlaufstopp)
wird.
-
Wenn
die Geschwindigkeit des Fahrzeugs kleiner als der vorgegebene Wert
V1 wird und ein Offen- oder Schließzustand
der Tür
nicht erfasst wird, ist entschieden, dass das Fahrzeug an einem
Verkehrssignal steht, und es wird, wie in 10 gezeigt ist,
der Betrieb der Maschine 4 verhindert, bis die Geschwindigkeit
des Fahrzeugs einen zweiten vorgegebenen Wert V2 (beispielsweise
10 km/h) erreicht. Wenn andererseits die Geschwindigkeit des Fahrzeugs
kleiner als der vorgegebene Wert V1 ist
und ein Offen- oder Schließzustand
der Tür
erfasst wird, wird entschieden, dass das Fahrzeug an einer Bushaltestelle
steht und der Betrieb der Maschine 4 wird verhindert, bis
die Geschwindigkeit des Fahrzeugs einen dritten vorgegebenen Wert
V3 (beispielsweise 20 km/h) erreicht, der
größer ist
als der zweite vorgegebene Wert V2.
-
Wenn
das Fahrzeug an einem Verkehrssignal steht, wird auf diese Weise
der Betrieb der Maschine 4 bei einer relativ niedrigen
Drehzahl V2 zugelassen. Deshalb wird ein
Neustart der Maschine 4, nachdem das Fahrzeug gestartet
ist, schnell ausgeführt
und eine Reduzierung der Ladungsstärke der Batterie 1 verhindert.
Wenn die Geschwindigkeit des Fahrzeugs kleiner als der erste vorgegebene
Wert V1 ist und ein Offen- oder Schließzustand
der Tür
erfasst wird, wird entschieden, dass das Fahrzeug an einer Bushaltestelle
steht und ein Neustart der Maschine 4 wird nicht erlaubt,
bis die Geschwindigkeit des Fahrzeugs den dritten vorgegebenen Wert
V3 erreicht, der größer ist als der zweite vorgegebene
Wert V2. Somit wird die Maschine 4 erst
wieder gestartet, wenn sich das Fahrzeug weit genug weg von der
Bushaltestelle befindet. Dadurch besteht keine Möglichkeit, dass Fahrgäste an der
Bushaltestelle mit Abgas belästigt werden
und zusätzlich
gibt es keine Möglichkeit,
dass Fahrgäste
während
eines plötzlichen
Maschinenstartgeräuschs
erschreckt werden.
-
Zusätzlich zu
der auf die Geschwindigkeit bezogene Bedingung wird, wie vorstehend
beschrieben, die auf die Zeit bezogene Bedingung als Bedingung für die Zulassung
des Betriebs der Maschine 4 verwendet. Insbesondere wenn
die Geschwindigkeit des Fahrzeugs kleiner als die Geschwindigkeit
V1 wird und der Betrieb der Maschine 4 verhindert
wird, und dann ein Offen- oder Schließzustand der Tür nicht
erfasst wird, wird die Betriebsverhinderung der Maschine 4 beibehalten,
bis eine erste vorgegebene Zeit Δt2 abläuft,
während
die Geschwindigkeit des Fahrzeugs die Geschwindigkeit V1 wird.
Wenn ein Offen- oder Schließzustand
der Tür
erfasst wird, wird die Betriebsverhinderung der Maschine 4 beibehalten,
bis eine zweite vorgegebene Zeit Δt3 (≥ Δt2) abläuft,
während
die Geschwindigkeit des Fahrzeugs die Geschwindigkeit V1 wird.
-
Diese
Bedingungen sind in 11A und 11B bzw. 12A und 12B gezeigt. Das heißt, dass, wenn die Geschwindigkeit
kleiner als V1 wird, der Betrieb der Maschine 4 zuerst
verhindert wird. Danach wird, wenn ein Offen- oder Schließzustand
der Tür
nicht erfasst wird, die Betriebsverhinderung der Maschine 4 beibehalten,
bis die erste vorgegebene Zeit Δt2 abläuft,
während
der Betrieb der Maschine 4 verhindert war, auch wenn die
Geschwindigkeit des Fahrzeugs größer als
der vorgegebne Wert V2 wird, wie es in 11A gezeigt ist.
-
Wenn
die Geschwindigkeit kleiner als V1 wird und
die vorgegebene Zeit Δt2 abläuft,
während
der der Betrieb der Maschine 4 verhindert war, wird umgekehrt,
wie in 11B gezeigt ist, die Betriebsverhinderung
der Maschine 4 aufrechterhalten, bis die Geschwindigkeit
des Fahrzeugs den vorgegebenen Wert V2 erreicht.
-
Die
gleiche Steuerung wird ausgeführt,
wenn ein Offen- oder Schließzustand
der Tür
erfasst wird. Das heißt,
dass, wie in 12A gezeigt ist, auch dann,
wenn die Geschwindigkeit des Fahrzeugs kleiner als V1 wird
und der Betrieb der Maschine 4 verhindert wird, und dann
die Geschwindigkeit des Fahrzeugs einen vorgegebenen Wert V2 (≥ V2) oder größer annimmt, die Betriebsverhinderung
der Maschine aufrecht erhalten wird, bis eine vorgegebene Zeit Δt3 (≥Δt2) während
der Betriebsverhinderung der Maschine 4 abläuft. Auch
wenn die Geschwindigkeit des Fahrzeugs kleinre als V1 wird
und der Betrieb der Maschine 4 verhindert wird und dann
die vorgegebene Zeit Δt3 abläuft,
wird zusätzlich,
wie in 1B gezeigt ist, die Betriebsverhinderung
der Maschine 4 aufrechterhalten, bis die Geschwindigkeit
des Fahrzeugs den vorgegebenen Wert V3 erreicht.
-
Es
folgt nun eine Beschreibung zu den vorgegebenen Zeiten Δt2, Δt3. Die erste vorgegebene Zeit Δt2 wird auf eine Zeit eingestellt, die das
Wiederholen (Pendeln) des Anhaltens und Wiederstartens der Maschine 4 verhindern
kann, die durch ein Verkehrschaos usw. verursacht werden. Auf diese
Weise kann die bevorzugte Ausgestaltung die Wiederholung (das Pendeln)
des Anhaltens und Wiederstartens der Maschine 4 verhindern,
wenn die Geschwindigkeit des Fahrzeugs gleich oder größer als
die zweite vorgegebene Geschwindigkeit V2 unmittelbar nach
dem die Geschwindigkeit kleiner als die erste vorgegebene Geschwindigkeit
V1 aufgrund eines Verkehrschaos usw. wird.
-
Die
erste vorgegebene Zeit Δt2 wird ebenfalls auf eine relativ kurze Zeit
verglichen mit der zweiten vorgegebenen Zeit Δt3 eingestellt,
was später
beschrieben wird. Wenn das Fahrzeug bei einem Verkehrssignal usw.
anhält,
wird der Neustart der Maschine 4 mit einer relativ kurzen
Zeitgabe zugelassen (eine Zeitgabe, bei der das Fahrzeug die vorgegebne Zeit Δt2 erreicht, nachdem es gestartet ist) wodurch eine
Verringerung der Ladungsstärke
der Batterie 1 verhindert wird.
-
Die
zweite vorgegebene Zeit Δt3 wird auf eine mittlere Zeit eingestellt,
die benötigt
wird, um das Fahrzeug zu starten, nachdem Fahrgäste an der Bushaltestelle ein-
und ausgestiegen sind. Auf diese Weise wird verhindert, dass die
Maschine 4 an einer Bushaltestelle wieder gestartet wird,
unmittelbar nachdem das Fahrzeug gestartet ist. Deshalb kann die
bevorzugte Ausgestaltung die Situation vermeiden, bei der Fahrgäste an der
Busstation Abgas ausgesetzt und durch ein plötzliches Maschinenstartgeräusch erschreckt
werden.
-
Als
nächstes
folgt eine Beschreibung der zweiten und dritten vorgegebenen Geschwindigkeiten
V2 und V3, die den
Wiederstart der Maschine 4 erlauben. Die zweite vorgegebene
Geschwindigkeit V2 wird vorgesehen, um den
Wiederstart der Maschine 4 zu verhindern, bis das Fahrzeug
gestartet ist, auch wenn das Fahrzeug an einem Verkehrssignal, usw. während eines
Zeitraums steht, der größer ist
als die vorgegebene Zeit Δt2. Aus diesem Grund wird die zweite vorgegebene
Geschwindigkeit V2 auf einen relativ niedrigen
Wert (beispielsweise 10 km/h) eingestellt. Durch ein solches Einstellen
der zweiten vorgegebenen Geschwindigkeit V2 wird
der Leerlaufstoppzustand der Maschine 4 (in welchem die
Maschine 4 gestoppt ist) während des Anhaltens des Fahrzeugs
an einem Verkehrssignal, usw. beibehalten, bis das Fahrzeug zuverlässig gestartet
ist.
-
Die
dritte vorgegebene Geschwindigkeit V3 ist
vorgesehen, um den Wiederstart der Maschine 4 zu verhindern,
auch wenn die vorgegebene Zeit Δt3 abläuft,
während
Fahrgäste
an einer Bushaltestelle ein- und aussteigen, und wird auf eine Geschwindigkeit
(beispielsweise 20 km/h) eingestellt, die sich einstellt, wenn das
Fahrzeug weit genug von einer Bushaltestelle weg ist. Durch Einstellen
der dritten vorgegebenen Geschwindigkeit V3 kann
verhindert werden, dass die Maschine 4 an einer Bushaltestelle während eines
Stopps des Fahrzeugs wieder gestartet wird. Auf diese Weise kann
die bevorzugte Ausgestaltung in zuverlässiger Weise die Situation
vermeiden, in welcher Fahrgäste
Abgas ausgesetzt und durch ein plötzliches Maschinenstartgeräusch erschreckt
werden.
-
Auch
wenn der Betrieb der Maschine 4 verhindert ist, wird die
Maschine 4 zum Schutz der Batterie 1 in den folgenden
dringenden Fällen
zwangsweise wieder gestartet:
- (1) Wenn von
dem Drucksensor (nicht gezeigt) erfasst wird, dass der Luftdruck
in der Bremse einen vorgegebenen Wert hat oder kleiner ist. Der Grund
dafür besteht
darin, dass bei einem großen Fahrzeug,
beispielsweise einem Linienbus und dergleichen, Druckluft als Arbeitsfluid
für die Bremse
verwendet wird. Wenn somit der Luftdruck verringert wird, wird der
Kompressor zur Erhöhung
des Luftdrucks von der Maschine 4 angetrieben.
- (2) Wenn durch das Messgerät 10 für das spezifische
Gewicht erfasst wird, dass das spezifische Gewicht der Batterie 1 oder 1a eine
sehr niedrige Kapazität
(beispielsweise 20% oder weniger) erreicht. Der Widerstand dient
dem Zweck des Schutzes der Batterie 1a.
- (3) Wenn von dem Wassertemperatursensor 22 erfasst
wird, dass die Temperatur des Kühlwassers
eine vorgegebne Temperatur hat oder größer ist. Der Grund dafür besteht
darin, dass, wenn die Maschine 4 zum Überhitzen neigt, es erforderlich ist,
den Kühlerwind
durch Drehen des Ventilators mit der Maschine 4 Wind zuzuführen.
- (4) Wenn der Maschinenraum geöffnet ist. In diesem Fall wird
im Hinblick auf die Sicherheit die Maschine 4 gestartet,
wenn sich der Maschinenraum gerade öffnet. Dadurch kann die bevorzugte Ausgestaltung
die Situation vermeiden, in der durch Missinterpretation des Maschinenstopps durch
Ausschalten mit dem Maschinenschlüssel Betriebsmaßnahmen
gestartet werden.
-
Wenn
der Maschinenraum für
eine Inspektion geöffnet
wird, wird zusätzlich
bevorzugt, dass der Betriebszustand der Maschine visuell inspiziert
wird. Der Stoppzustand der Maschine 4 kann nur durch Abstellen
mit dem Maschinenschlüssel überprüft werden.
Von diesem Gesichtspunkt aus wird die Maschine 4 betrieben,
wenn der Maschinenraum offen ist. Das Maschinenbetriebssteuergerät für ein Hybridelektrikfahrzeug
gemäß der bevorzugten
Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird nach einem Ablaufdiagramm
betrieben, wie es beispielsweise in 13 gezeigt
ist, das wie vorstehend beschrieben gestaltet ist.
-
Im
Schritt S1 wird zuerst entschieden, ob die Geschwindigkeit des Fahrzeugs
V1 beträgt
oder nicht oder größer ist.
Wenn die Geschwindigkeit V kleiner als V1 ist,
geht der Prozess zum Schritt S2 weiter, in welchem entschieden wird,
ob das Steuerzeichen „Tür offen" vorliegt oder nicht.
Anzumerken ist, dass das Steuerzeichen in dem ersten Steuerzyklus
auf „Tür geschlossen" gesetzt worden ist.
Deshalb geht der Prozess zum Schritt S3 über den Weg „nein" weiter.
-
Im
Schritt S3 werden Informationen von dem Türschalter empfangen und es
wird entschieden, ob die Tür
geöffnet
ist oder nicht. Wenn die Tür
geschlossen worden ist, geht der Prozess zum Schritt S4 weiter.
Wenn andererseits die Tür
offen ist, geht der Prozess zum Schritt S10 weiter. Wenn die Tür geschlossen
worden ist, wird dem Schritt S4 basierend auf den Informationen
aus dem Geschwindigkeitssensor 30 entschieden, ob die Geschwindigkeit
V eine vorgegebene Geschwindigkeit V2 oder
nicht oder größer ist.
Wenn sie kleiner als V2 ist, geht der Prozess
zum Schritt S5 weiter, in welchem das Steuerzeichen auf „Tür geschlossen" gesetzt ist. Danach wird
im Schritt S6 der Betrieb der Maschine 4 verhindert.
-
Wenn
die Geschwindigkeit V gleich V2 oder größer ist,
geht der Prozess vom Schritt S4 zum Schritt S7 weiter, in welchem
entschieden wird, ob die vorgegebene Zeit Δt2,
während
der der Betrieb der Maschine 4 verhindert war, abgelaufen
ist oder nicht. Wenn die vorgegebene Zeit Δt2 abgelaufen
ist, geht der Prozess zum Schritt S8 weiter, in welchem das Steuerzeichen
auf „Tür geschlossen" gesetzt ist. Danach
geht der Prozess zum Schritt S9 weiter, in welchem der Betrieb der
Maschine 4 zugelassen wird. Wen im Schritt S7 entschieden
wird, dass die vorgegebene Zeit 3t2 nicht
abgelaufen ist, geht der Prozess zum Schritt S5 und zum Schritt
S6 weiter, bei denen der Betrieb der Maschine 4 verhindert
wird.
-
Wenn
andererseits im Schritt entschieden wird, dass das Steuerzeichen „Tür offen" ist, oder wenn im
Schritt S3 entschieden wird, dass die Tür geöffnet ist, geht der Prozess
zum Schritt S10 weiter, in welchem entschieden wird, ob die Geschwindigkeit V
die vorgegebene Geschwindigkeit V3 ist oder
nicht oder größer ist.
Wenn sie kleiner als V3 ist, geht der Prozess
zum Schritt S11 weiter, in welchem das Steuerzeichen auf „Tür offen" gesetzt ist. Danach wird
im Schritt S6 der Betrieb der Maschine 4 verhindert.
-
Wenn
im Schritt S10 entschieden wird, dass die Geschwindigkeit V dem
Wert V3 entspricht oder größer ist,
geht der Prozess zum Schritt S12 weiter. Im Schritt S12 wird entschieden,
ob die vorgegebene Zeit Δt3 während
der vorhergehenden Verhinderung des Betriebs der Maschine 4 abgelaufen
ist oder nicht. Wenn die vorgegebne Zeit Δt3 abgelaufen
ist, geht der Prozess vom Schritt S12 zum Schritt S8 weiter, in
welchem das Steuerzeichen auf „Tür geschlossen" gesetzt ist. Danach
wird im Schritt S9 der Betrieb der Maschine 4 zugelassen.
Wenn im Schritt S12 entschieden wird, dass die vorgegebene Zeit Δt3 nicht abgelaufen ist, geht der Prozess
zum Schritt S11 und zum Schritt S6 weiter, bei denen der Betrieb der
Maschine 4 verhindert ist.
-
Wenn
andererseits im Schritt S1 entschieden wird, dass die Geschwindigkeit
V der vorgegebenen Geschwindigkeit V1 entspricht
oder größer als
diese ist, geht der Prozess zum Schritt S13 und den darauf folgenden
Schritten weiter. Im Schritt S13 wird entschieden, ob das Steuerzeichen „Tür geschlossen" vorliegt oder nicht.
Wenn das Steuerzeichen „Tür offen" vorliegt, geht der
Prozess zum Schritt S14 weiter, in welchem entschieden wird, ob
die Geschwindigkeit V der vorgegebenen Geschwindigkeit V3 entspricht oder nicht oder größer als
diese ist. Wenn sie V3 oder größer ist,
geht der Prozess zum Schritt S15 weiter, in welchem entschieden
wird, ob die vorgegebene Zeit Δt3, während
der der Betrieb der Maschine 4 verhindert wurde, abgelaufen
ist oder nicht. Wenn die vorgegebene Zeit Δt3 abgelaufen
ist, geht der Prozess zum Schritt S8 weiter, in welchem das Steuerzeichen
auf „Tür geschlossen" gesetzt ist. Danach wird
im Schritt S9 der Betrieb der Maschine 4 zugelassen.
-
Wenn
im Schritt S14 entschieden wird, dass die Geschwindigkeit V kleiner
als die vorgegebene Geschwindigkeit V3 ist,
geht der Prozess zum Schritt S16 weiter, in welchem entschieden
wird, ob der Betrieb der Maschine 4 in dem vorherigen Steuerzyklus verhindert
worden ist oder nicht. Wenn der Betrieb der Maschine 4 in
dem vorherigen Steuerzyklus verhindert worden ist, wird im Schritt
S11 das Steuerzeichen „Tür offen" gesetzt. Deshalb
wird im Schritt S6 der Betrieb der Maschine 4 verhindert.
Wenn im Schritt S16 entschieden wird, dass der Betrieb der Maschine 4 in
dem vorherigen Steuerzyklus zugelassen worden ist, wird im Schritt
S8 das Steuerzeichen auf „Tür geschlossen" gesetzt. Danach
wird im Schritt S9 der Betrieb der Maschine 4 zugelassen.
-
Wenn
im Schritt S13 das Steuerzeichen nicht „Tür offen" ist, geht der Prozess zum Schritt S17
und den darauf folgenden Schritten weiter, und es wird die gleiche
Steuerung wie beim Schritt S14 und den darauf folgenden Schritten
ausgeführt.
Das heißt, dass
im Schritt S17 entschieden wird, ob die Geschwindigkeit V der vorgegebenen
Geschwindigkeit V2 entspricht oder nicht
oder größer ist.
Wenn die Geschwindigkeit der vorgegebenen Geschwindigkeit V2 entspricht oder größer ist, wird im Schritt S18
entschieden, ob die vorgegebene Δt2 während
der der Betrieb der Maschine 4 verhindert war, abgelaufen
ist oder nicht. Wenn die vorgegebene Zeit Δt2 abgelaufen
ist, geht der Prozess zum Schritt S8 weiter, in welchem das Steuerzeichen
auf „Tür geschlossen" gesetzt wird. Danach
wird im Schritt S9 der Betrieb der Maschine 4 zugelassen.
-
Wenn
im Schritt S17 entschieden wird, dass die Geschwindigkeit V kleiner
als die vorgegebene Geschwindigkeit V2 ist,
geht der Prozess weiter zum Schritt S19, in welchem entschieden
wird, ob der Betrieb der Maschine 4 in dem vorhergehenden
Steuerzyklus verhindert worden ist oder nicht. Wenn der Betrieb
der Maschine 4 in dem vorhergehenden Steuerzyklus verhindert
worden ist, wird im Schritt S5 das Steuerzeichen auf „Tür offen" gesetzt. Deshalb
wird im Schritt S6 der Betrieb der Maschine 4 verhindert. Wenn
im Schritt S19 entschieden wird, dass der Betrieb der Maschine 4 in
dem vorherigen Steuerzyklus zugelassen worden ist, wird im Schritt
S8 das Steuerzeichen auf „Tür geschlossen" gesetzt. Danach
wird im Schritt S9 der Betrieb der Maschine 4 zugelassen.
-
Somit
wird in Übereinstimmung
mit dem Maschinenbetriebssteuergerät über ein Hybridelektrikfahrzeug
der bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ein Betrieb
der Maschine unmittelbar bevor das Fahrzeug angehalten wird (kleiner
als die Geschwindigkeit V1) verhindert.
Dies hat den Vorteil, dass ein Leerlaufstopp zuverlässig ausgeführt werden
kann, wenn das Fahrzeug angehalten wird. Zusätzlich wird, wenn ein Offen-
oder Schließzustand der
Tür während des
Stopps des Fahrzeugs nicht erfasst wird, angenommen, dass das Fahrzeug
an einem Verkehrssignal steht. Wenn dann der Bedingung, dass die
vorgegebene Zeit Δt2 (geeignet zum Verhindern des Pendelns der
Maschine) abgelaufen ist, und der Bedingung genügt wird, dass die Geschwindigkeit
des Fahrzeugs die relativ geringe Geschwindigkeit V2 oder
größer ist,
wird ein Wiederstart der Maschine 4 zugelassen und die
Maschine 4 kann somit mit einer relativ kurzen Zeitgabe
nach dem Start des Fahrzeugs wieder gestartet werden. Im Ergebnis
kann der Leerlaufstopp ausgeführt
werden, während
eine Verringerung der Ladungsstärke
der Batterie 1 verhindert wird.
-
Durch
Einstellen der ersten vorgegebenen Zeit Δt2 kann
zusätzlich
die bevorzugte Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung zuverlässig das Wiederholen
(Pendeln) und des Betriebs und Stopps der Maschine 4, wenn
die Geschwindigkeit des Fahrzeugs den zweiten vorgegebnen Wert V2 erreicht, unmittelbar nachdem die Geschwindigkeit
kleiner als der erste vorgegebene Wert V1 aufgrund
eines Verkehrschaos und der gleichen wird, verhindern.
-
Wenn
während
des Stopps des Fahrzeugs ein Offen- oder Schließzustand der Tür erfasst
wird, wird angenommen, dass das Fahrzeug an einer Bushaltestelle
steht. Wenn dann der Bedingung, dass die vorgegebene Zeit Δt3 abgelaufen ist, und der Bedingung, dass
die Geschwindigkeit des Fahrzeugs die vorgegebene Geschwindigkeit
V3 oder größer ist, genügt werden,
wird ein Wiederstart der Maschine 4 zugelassen. Somit kann
verhindert werden, dass die Maschine 4 an einer Bushaltestelle
während
des Anhaltens des Fahrzeugs wieder gestartet wird. Auf diese Weise
kann die bevorzugte Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung die
Situation vermeiden, in der Fahrgäste Abgas ausgesetzt und durch
ein plötzliches
Maschinenstartgeräusch
erschreckt werden. Auch wenn die vorgegebene Zeit Δt3 abgelaufen ist, wird zusätzlich ein
Wiederstarten der Maschine 4 verhindert, bis die Geschwindigkeit
des Fahrzeugs die dritte vorgegebene Geschwindigkeit V3 erreicht.
Deshalb kann auch dann, wenn das Einsteigen und aussteigen Zeit
kostet, die bevorzugte Ausgestaltung zuverlässig die Situation vermeiden,
in der Fahrgäste Abgas
ausgesetzt und durch ein plötzliches
Maschinenstartgeräusch
erschreckt werden.
-
Bei
der bevorzugten Ausgestaltung wird durch Verwenden des Türschalters,
der einen Offen- oder Schließzustand
der Tür
erfasst, entschieden, ob das Fahrzeug an einer Bushaltestelle steht
oder nicht und wenn entschieden wird, dass die Tür geöffnet ist, wird entschieden,
dass das Fahrzeug an einer Bushaltestelle steht. Die vorliegende
Erfindung ist jedoch nicht auf die bevorzugte Ausgestaltung begrenzt.
Durch Erfassen der Wirkung einer Knieringvorrichtung oder durch
Erfassen des Blinkens einer Stufenlampe kann entschieden werden,
dass das Fahrzeug an einer Bushaltestelle steht. Zusätzlich kann
dann, wenn das Fahrzeug auf der linken Seite fährt, entschieden werden, dass
das Fahrzeug an einer Bushaltestelle angehalten hat, wenn erfasst
wird, dass die rechte Blinkerleuchte innerhalb einer vorgegebenen
Zeit nach dem Blinken der linken Blinkerleuchte geblinkt hat.
-
Durch
Fotografieren der Fahrzeugseite mit einer Kamera und durch Anzeigen
eines von der Kamera erfassten Bildes kann entschieden werden, ob ein
Anhalten des Fahrzeugs ein Stopp an einer Bushaltestelle ist oder
nicht. Durch Installieren eines Senders in einer Bushaltestelle
und eines Empfängers
in dem Fahrzeug kann nach Empfang eines von dem Sender gesendeten
Signals seitens des Empfängers
entschieden werden, dass ein Stopp an einer Bushaltestelle vorliegt.
-
Wenn
bei der bevorzugten Ausführungsform entschieden
wird, dass ein Anhalten des Fahrzeugs ein Stopp an einer Bushaltestelle
ist, ist die Geschwindigkeit des Fahrzeugs, bei der die Betriebsverhinderung
der Maschine beseitigt wird, verglichen mit dem Fall groß eingestellt,
in welchem das Fahrzeug an einem Verkehrssignal und dergleichen
anhält.
Zusätzlich
wird die Zeit zwischen der Betriebsverhinderung der Maschine und
dem Beseitigen der Verhinderung lang eingestellt. Die vorliegende
Erfindung ist jedoch nicht auf die bevorzugte Ausgestaltung begrenzt.
Wenn entschieden wird, dass ein Anhalten des Fahrzeugs ein Stopp
an einer Bushaltestelle ist, braucht nur die Geschwindigkeit des
Fahrzeugs, bei der die Betriebsverhinderung beseitigt wird, verglichen
mit dem Fall groß eingestellt
zu werden, bei welchem das Fahrzeug bei einem Verkehrssignal und
dergleichen anhält.
Zusätzlich
braucht nur die Zeit zwischen der Betriebsverhinderung der Maschine
und dem Beseitigen der Betriebsverhinderung lang eingestellt zu
werden.
-
In
der bevorzugten Ausgestaltung wird die Betriebsverhinderung der
Maschine als die Bedingung der Startmessung verwendet und die Betriebsverhinderung
der Maschine wird beseitigt, wenn eine vorgegebene Zeit abgelaufen
ist, während
der der Betrieb der Maschine verhindert war. Die vorliegende Erfindung
ist jedoch nicht darauf begrenzt. Es kann die Zeit, wenn eine Geschwindigkeit
von Null erfasst wird, als der Zustand für die Startmessung verwendet werden
und es kann die Zeit verwendet werden, wenn das Fahrzeug von einer
Geschwindigkeit von Null an fährt.
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Die
bevorzugte Ausgestaltung wurde unter Bezug auf den Fall beschrieben,
in welchem das Maschinenbetriebssteuergerät der vorliegenden Erfindung
bei einem Reihen-Hybridelektrikfahrzeug
verwendet wird. Die vorliegende Erfindung ist jedoch auch bei anderen
Hybridelektrikfahrzeugen, beispielsweise in Parallelbauweise, einsetzbar.
Obwohl die bevorzugte Ausgestaltung unter Bezug auf den Fall beschrieben
wurde, in welchem die vorliegende Erfindung bei einem Linienbus
verwendet wird, ist sie jedoch darauf nicht beschränkt. Auch
wenn die vorliegende Erfindung bei anderen Hybridelektrikfahrzeugen
eingesetzt wird, bei denen Fahrgäste
ein- und aussteigen (beispielsweise Rundfahrtbus, Hochgeschwindigkeitsbus,
Taxi und dergleichen) erhält
man ähnliche
Vorteile. In diesem Fall entspricht die Stelle, an der Fahrgäste ein-
und aussteigen der Bushaltestelle bei der bevorzugten Ausgestaltung.
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GEWERBLICHE VERWENDBARKEIT
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Wie
vorstehend beschrieben ist die vorliegende Erfindung besonders zweckmäßig als
Maschinenbetriebssteuergerät
für ein
Hybridelektrikfahrzeug, das bei Linienbussen verwendet wird.