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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Formung von Gegenständen aus
Kunststoff in einer inerten Atmosphäre.
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Die
Extrusion oder das Einblasen von Kunststoff ist ein bekanntes Verfahren,
wobei ein Polymer geschmolzen und ein Düsenkopf oder eine Einspritzdüse kontinuierlich
mit dem geschmolzenen Polymer zu dessen Formung gespeist wird. Dieses
Verfahren verwendet im allgemeinen:
- – einen
Trichter zur Einspeisung des Polymers, in den das Polymer in pulvriger
oder gekörnter
Form eingeführt
wird,
- – Mittel
zum Transport, zum Beheizen und zum Kneten des aus dem Trichter
austretenden Polymers, beispielsweise eine beheizte Einspeisschnecke,
- – einen
Extrusionskopf, der aus einem Düsenkopf besteht,
welcher dem Polymer die gewünschte Form
verleiht oder einer Einspritzdüse
in eine Gießform.
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Es
ist bekannt, dass im Laufe eines solchen Verfahrens und insbesondere
beim Schritt des Schmelzens in der Einspeisschnecke, bestimmte Polymere
empfindlich gegenüber
der Anwesenheit von Sauerstoff sein können, welcher die Endeigenschaften
des geformten Kunststoffs beeinträchtigt (Vergilbung, Vernetzung
des Polymers, Veränderung
der molekularen Masse). Die Anmelderin hat weiterhin beobachtet,
dass Sauerstoff:
- – zu einer Verschmutzung der
Formungsvorrichtung führt,
was eine Reinigung und somit einen regelmäßigen Stillstand der Produktionsmaschinerie
erforderlich macht, damit zu erhöhten
Wartungskosten und Produktionsausfällen führt sowie
- – zum
Auftreten von Ablagerungen auf der Oberfläche des geformten Polymers.
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Zur
Lösung
des Problems der Beeinträchtigung
der Endeigenschaften des geformten Kunststoffs werden dem Aus gangspolymer
bekanntermaßen
Antioxidantien beigegeben. Diese Zusatzstoffe erhöhen die
Produktionskosten des Kunststoffs jedoch beträchtlich. Eine weitere Lösung im
Stand der Technik besteht darin, das Polymer in Anwesenheit eines
inerten Gases zu formen. Diese Lösung
wurde beispielsweise in den Anmeldungen EP-A1-0 760 278 und
DE29923183 U1 entwickelt,
bei denen die besten Resultate der Inertierung nur durch Einführung eines
inerten Gases an einem präzisen
Punkt der Einspeisschnecke erhalten werden konnten. Im Falle einer
bestehenden Industrieanlage kann sich die Einführung des inerten Gases im
Bereich der Einspeisschnecke als kompliziert, wenn nicht gar unmöglich erweisen,
da es erforderlich ist, den Zylinder der Schraube zu durchbohren,
ohne dass diese Bohrung die spätere
Funktionsweise der Schraube stört. Desweiteren
erlaubte es diese bevorzugte Ausführungsform nicht, den Restgehalt
an Sauerstoff im Stickstoff unter einen Wert von 1 Vol.-% abzusenken.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine verbesserte Formungsvorrichtung
in inerter Atmosphäre
vorzuschlagen, insbesondere zur einfachen Umgestaltung einer bereits
bestehenden industriellen Anlage und zu einer stärkeren Absenkung des Sauerstoffgehalts
als im Stand der Technik.
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Zu
diesem Zweck betrifft die Erfindung zunächst eine Vorrichtung zur Herstellung
von Kunststoffgegenständen
durch Formung eines Polymers, wobei die Vorrichtung umfasst:
- – einen
Trichter zur Einspeisung des Polymers,
- – Mittel
zum Beheizen und Fördern
des schmelzenden Polymers
- – Mittel
zum Formen des geschmolzenen Polymers und
- – mindestens
ein Mittel zum Einblasen von Gas in den Trichter, wobei das Mittel
zum Einblasen von Gas folgendes umfasst:
- • mindestens
eine Einblasfläche
für das
Gas an der Wand des Trichters,
- • eine
Leitung zum Einspeisen von Gas in den Trichter durch diese Gaseinblasfläche:
- – deren
eines Ende mit einer Gasquelle verbunden ist,
- – deren
anderes Ende, das zur Einblasfläche
gerichtet ist, geschlossen ist
- – und
die mindestens eine radiale Öffnung
aufweist, die ein Ausströmen
des Gases senkrecht zu seiner Strömungsrichtung in der Leitung
erlaubt und
- • eine
Homogenisierungskammer zwischen der Trichterwand und der Wand der
Gaseinspeiseleitung, so dass das die Öffnung verlassende Gas durch
die Einblasfläche
in den Trichter gelangt.
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Die
Mittel zum Beheizen und zum Fördern des
schmelzenden Polymers bestehen im allgemeinen aus einem temperaturgeregelten
Zylinder, in dessen Inneren sich mindestens eine Einspeisschnecke
befindet. Dieser Schraubentyp erlaubt ebenso das Kneten des schmelzenden
Polymers. Die Mittel zum Formen des geschmolzenen Polymers sind
im Fall der Extrusion für
gewöhnlich
ein Düsenkopf,
der eine der gewünschten
Formgebung angepasste geometrische Form aufweist: Platte, Film (Flachfaden), profiliert,
Röhre (Rundfaden).
Wenn das geschmolzene Polymer durch Einspritzung geformt wird, ist das
Mittel zum Formen eine Gießform.
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Der
Einspeisetrichter ist für
gewöhnlich
ein Behälter,
der trichterförmige
Ablaufbereiche aufweist, durch die das Polymer durch die Schwerkraft
abfließt. Er
kann Mittel zur Regulierung des Polymerflusses umfassen, wie etwa
Rotations- oder Vibrationsrührwerke
oder eine Druckschraube. Erfindungsgemäß weist der Trichter auf mindestens
einer seiner Wände ein
Mittel zur Gaseinblasung auf. Dieses Mittel zur Gaseinblasung umfasst
im Bereich der Trichterwand mindestens eine Gaseinblasfläche. Diese
Gaseinblasfläche
kann aus porösem
Material oder aus Gaseinblasöffnungen,
vorzugsweise mindestens einer Öffnung,
bestehen. Diese Öffnung
kann direkt in die Wand des Trichters oder in eine Platte gebohrt
sein, welche selbst auf der Wand des Trichters anstelle einer Öffnung in
der Wand befestigt ist. Diese letzte Ausführungsform kann dem Fall entsprechen,
bei dem die vorliegende Erfindung bei einer bereits verwendeten
Formungsvorrichtung Anwendung findet und welche angepasst werden
muss; auf diese Weise ist es möglich,
ein Guckloch, das sich im allgemeinen auf der Wand des Trichters
befindet durch eine Platte mit mindestens einer Bohröffnung zu
ersetzen, die auf der Wand des Trichters befestigt ist. Die Öffnung oder Öffnungen
bewirken vorzugsweise einen Gasfluss, der gegen das Unterteil des
Trichters gerichtet ist: die Achse der Einblasöffnung oder Einblasöffnungen
kann einen Winkel von mindestens 30° mit der horinzontalen Achse
aufweisen. Ebenso ist das Mittel zum Einblasen von Gas vorzugsweise
gegenüber
dem Durchgangsweg des Polymers in dem Trichter zurückversetzt
und dringt nicht in den Innenraum des Trichters ein. Somit kann
es sich auf gleicher Höhe
mit der inneren Wand des Trichters befinden. Dies ist der Fall,
wenn die Gaseinblasöffnung
ein einfaches, in die Wand des Trichters gebohrtes Loch darstellt.
In besonders bevorzugter Weise können
die eine oder mehrere Einblasöffnungen
durch ein poröses
Material ersetzt werden.
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Diese Öffnungen
bilden einen Teil des Mittels zum Einblasen von Gas in den Trichter,
das ebenfalls eine Leitung zur Gaseinspeisung zu diesen Öffnungen
zum Einblasen von Gas umfasst sowie eine Homogenisierungskammer,
die sich zwischen der Wand des Trichters und der Wand der Einspeisungsleitung befindet.
Die Homogenisierungskammer kann jede beliebige Form annehmen. Ihr
Ausmaß ist
vorzugsweise so festgelegt, dass die Geschwindigkeit des Gases in
der Kammer geringer als die Geschwindigkeit des Gases in der oder
den Bohröffnungen
in der Wand des Trichters ist. Sie muss dicht sein, so dass der
Durchfluss des Gases von der Gaseinspeiseleitung zu den Gaseinblasöffnungen
gewährleistet
ist. Beispielsweise können
Gummidichtungen an den Rändern
der Homogenisierungskammer angebracht sein, die sich in Kontakt
mit der Wand des Trichters befinden sowie an den Rändern der
Homogenisierungskammer, die in Kontakt mit der Wand der Einspeisungsleitung
stehen.
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Gemäß der bevorzugten
Ausführungsform gehorchen
die Querschnittsfläche
A der Homogenisierungskammer, die mit der Wand des Trichters in Kontakt
steht und die Querschnittsflächen
ai der Gaseinblasöffnungen, die in die Wand des
Trichters gebohrt sind, der folgenden Beziehung: das Verhältnis A/Σai ist größer oder
gleich 1, vorzugsweise größer oder
gleich 1,5, dabei stellt Σai die Summe der Querschnitte der Öffnungen
dar. Praktischerweise weisen die in die Wand des Trichters gebohrten
Gaseinblasöffnungen
allesamt dieselbe Querschnittsfläche
a auf.
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Das
Gas wird in die Homogenisierungskammer durch die Gaseinspeiseleitung
geführt,
die eine Querschnittsfläche
variabler Form aufweisen kann, wie etwa rund, quadratisch oder rechteckig.
Ein Ende der Leitung ist mit einer Quelle eines inerten Gases, wie
etwa Stickstoff, verbunden. Das andere Ende ist zu der oder den Öffnungen
gerichtet und im Querschnitt geschlossen. Die Leitung weist mindestens eine
kreisförmige Öffnung auf,
die ein auf dessen Umlaufrichtung in der Leitung senkrechtes und
zur Homogenisierungskammer gerichtetes Ausströmen des Gases gestattet. Falls
mehrere Öffnungen
bestehen, befinden sich diese für
gewöhnlich
in demselben Querschnitt der Gaseinspeiseleitung. In der bevorzugten
Ausführungsform
gehorchen der innere Querschnitt S der Gaseinspeiseleitung und die
Querschnitte Si der Öffnungen der folgenden Beziehung: das
Verhältnis
S/Σsi ist größer oder gleich
1, vorzugsweise größer oder
gleich 1,5, dabei stellt Σsi die Summe der Querschnitte Si der Öffnungen
dar. Die eine oder mehreren kreisförmigen Öffnungen der Gaseinspeiseleitung
können
allesamt denselben Querschnitt s aufweisen. In einer besonderen
Ausführungsform,
weist die Gaseinspeiseleitung vier Öffnungen auf, die in demselben
Querschnitt der Leitung angeordnet sind.
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Die
Eigenschaften der Erfindung erlauben eine laminare Gasströmung im
Trichter und bei einer Geschwindigkeit, welche den Polymerstrom
in diesem Trichter nicht stört.
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Wenn
in der Trichterwand mehrere Öffnungen
vorhanden sind, ermöglicht
das erfindungsgemäße Mittel
zum Einblasen von Gas in jeder Öffnung eine
identische Zuflussrate inerten Gases zu erhalten.
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Das
Einblasmittel kann sich in beliebiger Höhe des Trichters in Bezug auf
die Schraube befinden, ohne dass dadurch die Inertionsergebnisse
verändert
würden.
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Je
nach dem Durchmesser des Trichters können sich mehrere Einblasmittel
des obigen Typs in der Trichterwand befinden. Diese Einblasmittel sind
dann im allgemeinen auf derselben Höhe des Trichters in Bezug auf
die Schraube und in gleichem Abstand voneinander angeordnet.
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Bei
Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
wird das in den Trichter eingeführte
Gas zunächst
mit dem Polymer in den Extruder geführt, dann in Richtung des Trichters
gegenläufig
der Polymerströmung
zurückgeführt und
schließlich
aus dem Extruder durch den Trichter entfernt. Diese Verwendung erlaubt
die Bildung eines Puffers aus inertem Gas im Bereich des Trichters.
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Bei
dem Gas kann es sich um jedes beliebige neutrale Gas handeln, das
für gewöhnlich zur
Inertierung von Polymeren verwendet wird. Im allgemeinen handelt
es sich um Stickstoff und in bevorzugter Weise um kryogen erhaltenen
Stickstoff. Es kann so genannter unreiner Stickstoff verwendet werden,
der Sauerstoff und/oder Argon enthalten kann, oder sogar CO oder
CO2, wobei der Stickstoffgehalt des Gases
mindestens 95% und der Sauerstoffgehalt höchstens 5% beträgt. Diese
auf unreinem Stickstoff basierende Gassorte kann aus einem Verfahren
zur Trennung der Gase aus Luft mittels einer Membran herrühren. Diese
Gassorte kann jedoch nur dann verwendet werden, wenn eine Atmosphäre mit relativ geringem
Sauerstoffgehalt erwünscht
ist, das heißt, die
bis zu 5 Vol.-% Sauerstoff enthalten kann. Vor dem Einblasen kann
das verwendete Gas gegebenenfalls auf eine Temperatur vorgewärmt werden,
die nahe dem Schmelzpunkt des behandelten Polymers liegt. Diese
Vorwärmung
hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Qualität der Inertierung.
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Durch
Einblasen von kryogen erhaltenem Stickstoff, ermöglicht die erfindungsgemäße Vorrichtung
die Bildung von Polymeren in einer Atmosphäre von weniger als 100 ppm
Sauerstoff bei einer Einblasgeschwindigkeit des Stickstoffs von
weniger als 50 m/s, oder selbst weniger als 20 m/s und sogar weniger
als 3 m/s, je nach Form und Flussrate des eingeführten Polymers. Es wurde ebenfalls
ermittelt, dass diese Vorrichtung die Verschmutzung der Einspeisschnecke
und des Düsenkopfes
beträchtlich verringert,
wodurch die Zeiten des Maschinenstillstands zur Reinigung begrenzt
werden und die Produktivität
erhöht
wird, wodurch die Verwendung von Antioxidantien vermindert, ja sogar
vermieden werden kann.
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Ein
Vorteil der vorliegenden Erfindung ist es, dass sich die Mittel
zum Einblasen von inertem Gas in beliebiger Höhe des Trichters in Bezug auf
die Schraube befinden können,
ohne dass die Inertierungsergebnisse beeinträchtigt würden. Es ist somit möglich bestehende Industrieanlagen
durch individuelle Anpassung zu verändern.
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Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass eine sehr wirkungsvolle Inertierung
durch Einblasen des Gases an einem bestimmten Punkt des Verfahrens erhalten
wird und ohne dass eine Erwärmung
des Gases erforderlich wäre.
Die Erfindung betrifft auch die Verwendung der obigen Vorrichtung
zur Formung, insbesondere durch Extrusion, von Polyethylen hoher
oder niedriger Dichte oder von Polypropylen, die in gekörnter oder
in Pulverform zugeführt werden.
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Die 1 und 2 veranschaulichen schematisch
Querschnitte von Vorrichtungen, die zur Umsetzung der Erfindung
geeignet sind. Die Vorrichtungen passen auf einen Trichter, der
die Einführung eines
Polymers in den Führungskanal
einer Einspeisschnecke erlaubt, wobei die Einspeisschnecke in einen
Drüsenkopf
mündet.
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In 1 befindet
sich ein Mittel zum Einblasen von Gas an der Trichterwand (1).
Es umfasst:
- – 3 zirkuläre Gaseinblasöffnungen
(21) eines Durchmessers von 0,55 cm, die in eine Platte
(5) gebohrt sind, welche anstelle eines Gucklochs auf die
Trichterwand geschraubt ist; diese Öffnungen (21) sind
in einem Winkel von 30° zur
horizontalen Achse nach unten gerichtet;
- – eine
Leitung (3) für
die Zufuhr von Gas zu diesen Gaseinblasöffnungen (21). Es
handelt sich um eine Leitung mit kreisförmigem Querschnitt und einem
Durchmesser von 1,5 cm. Ihr Ende (31) ist mit einer Gasquelle
verbunden. Ihr anderes Ende (32) ist abgedichtet. Die Leitung
weist in ihrem dem abgedichteten Ende (32) nahen Anteil
vier kreisförmige Öffnungen
(33) desselben Durchmessers (0,5 cm) auf, die sich in derselben Querschnittsfläche der
Leitung und in gleicher Entfernung voneinander befinden. Das Verhältnis S/Σsi beträgt
2,25;
- – eine
Homogenisierungskammer (4), deren Querschnitt kreisförmig ist
und deren innerer Durchmesser 3,6 cm beträgt. Eine Silikondichtung (6)
gewährleistet
die Dichtigkeit der Kammer in Bezug auf die Trichterwand. Das Verhältnis A/Σai beträgt
14,3.
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In 2 enthält der Trichter
ein Mittel zum Einblasen von Gas in den Trichter, umfassend:
- – 7
kreisförmige
Gaseinblasöffnungen
(21) mit einem Durchmesser von 0,5 cm, die in eine Platte gebohrt
sind, welche anstelle eines Gucklochs auf die Trichterwand (1)
geschraubt ist; diese Öffnungen
(21) sind in einem Winkel von 30° zur horizontalen Achse nach
unten gerichtet;
- – eine
Leitung (3) für
die Zufuhr von Gas zu diesen Gaseinblasöffnungen (21). Es
handelt sich um eine Leitung mit kreisförmigem Querschnitt und einem
Durchmesser von 1,5 cm. Ihr Ende (31) ist mit einer Gasquelle
verbunden. Ihr anderes Ende (32) ist abgedichtet. Die Leitung
weist in ihrem dem abgedichteten Ende (32) nahen Anteil
vier kreisförmige Öffnungen
(33) desselben Durchmessers (0,5 cm) auf, die sich in derselben
Querschnittsfläche
der Leitung und in gleicher Entfernung voneinander befinden. Das
Verhältnis
S/Σsi beträgt
2,25;
- – eine
Homogenisierungskammer (4), deren Querschnitt kreisförmig ist
und deren innerer Durchmesser 5 cm beträgt. Eine Silikondichtung (6)
gewährleistet
die Dichtigkeit der Kammer in Bezug auf die Trichterwand. Das Verhältnis A/Σai beträgt
25.
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BEISPIELE
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Beispiel 1
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Das
in 1 beschriebene Mittel zum Einblasen wird an einer
Trichterwand im Abstand von 1,50 m über der Einspeisschnecke angebracht.
Der Trichter wird mit Polyethylen in pulvriger Form gespeist. Die
Körnchengröße des Pulvers
beträgt
2,5 mm und die Zuflussrate 24 kg/h.
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Stickstoff
aus einer kryogenen Einheit wird in die Einspeiseleitung (3) über das
Ende (31) mit einer Zuflussrate von 1,5 m3/h
eingeleitet.
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Eine
Probenventil wird zwischen den Trichter und die Einspeisschnecke
eingefügt
und mit einer Sonde eines Analysegeräts verbunden, das eine elektrochemische
Zelle zum Nachweis von Spuren von Sauerstoff aufweist. Unter Verwendung
dieser Sonde wird ein Sauerstoffgehalt der Atmosphäre zwischen
dem Trichter und der Einspeisschnecke von 140 ppm ermittelt.
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Beispiel 2
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Das
Beispiel 1 wird wiederholt, indem das Einblasmittel im Abstand von
30 cm über
der Einspeisschnecke angebracht wird. Alle weiteren Bedingungen
des Verfahrens werden beibehalten.
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Es
wird ein Sauerstoffgehalt der Atmosphäre zwischen dem Trichter und
der Einspeisschnecke von 70 ppm ermittelt.
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Beispiel 3
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Es
werden zwei Einblasmittel wie in 2 beschrieben
gegenüber
von einander an einer Trichterwand im Abstand von 30 cm über der
Einspeisschnecke angebracht. Der Trichter wird mit Polyethylen in
körniger
Form gespeist. Die Körnchengröße des Pulvers
beträgt
2,5 mm und die Zuflussrate 300 kg/h.
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Stickstoff
aus einer kryogenen Einheit wird in die Einspeiseleitung (3) über das
Ende (31) mit einer Zuflussrate von 5 m3/h
eingeleitet.
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Eine
Probenventil wird zwischen den Trichter und die Einspeisschnecke
eingefügt
und mit einer Sonde eines Analysegeräts verbunden, das eine elektrochemische
Zelle zum Nachweis von Spuren von Sauerstoff aufweist. Unter Verwendung
dieser Sonde wird ein Sauerstoffgehalt der Atmosphäre zwischen
dem Trichter und der Einspeisschnecke von 30 ppm ermittelt.