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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Klappsitz, der z.B. als Autositz
verwendet wird.
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Ein
Klappsitz, der durch nach vorne Umklappen einer Sitzlehne um nahe
zu einem Sitzkissen zu gelangen, zusammengeklappt werden kann, war
bekannt. Das Klappen eines Sitzes auf diese Art und Weise ist gängig, um
einen Gepäckraum
zu vergrößern, wenn
eine Anzahl an Gepäckstücken in
das Auto zu laden ist.
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Wird
ein herkömmlicher
Klappsitz umgeklappt, wird die Sitzlehne jedoch einfach auf dem
Sitzkissen platziert. Daher belegt ein Raum für die Lagen des Sitzkissens
und der Sitzlehne selbst im zusammengeklappten Zustand einen Abschnitt
des Gepäckraums.
Ein üblicherweise
verwendeter Klappsitz für
ein Fahrzeug ist derart aufgebaut, dass Polyurethanschaum als Polsterelement
durch einen Rahmen gehaltert ist und die Einheit mit einem Abdeckelement
bedeckt ist. Selbst eher dünne
Sitzkissen und Sitzlehnen weisen noch immer eine entsprechende Dicke
von ungefähr
70 mm auf. Folglich ist der Klappsitz, wenn sie zu Lagen zusammengeklappt
sind, ungefähr
140 mm dick.
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Ein
derartiger Klappsitz, bei dem die Sitzlehne in Bezug auf das Sitzkissen
geklappt werden kann, ist aus der US-A-4,877,282 bekannt.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung wird in Anbetracht der oben beschriebenen
Umstände
vorgenommen und es ist ihre Aufgabe, einen Klappsitz bereitzustellen,
der ermöglicht,
dass eine Gesamtdicke des Sitzkissens und der Sitzlehne dünner ist
als die Dicke eines herkömmlichen
Klappsitzes nach dem Zusammenklappen, so dass der Gepäckraum vergrößert werden
kann.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Klappsitz mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst.
Weitere Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen definiert.
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Gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Klappsitz bereitgestellt,
um das oben beschriebene Problem zu lösen. Der Klappsitz umfasst:
ein Sitzkissen mit einem Polsterelement, das durch einen Sitzrahmen
gehaltert ist; eine Sitzlehne mit einem Polsterelement, das durch
einen Lehnenrahmen gehaltert ist, der in Bezug auf den Sitzrahmen
derart nach vorne klappbar ist, dass ein Sitz, umfassend das Sitzkissen und
die Sitzlehne zusammengeklappt werden kann, wobei ein Abstand zwischen
den Innenseiten von Seitenrahmen, die den Sitzrahmen bilden, derart
ausgestaltet ist, dass er breiter ist als der Abstand zwischen den Außenseiten
von Sitzrahmen, die den Lehnenrahmen bilden und der Vorderendrahmen
des Sitzrahmens außerhalb
des oberen Endrahmens des Lehnenrahmens positioniert ist, wenn der
Sitzrahmen und der Lehnenrahmen beim Zusammenklappen des Sitzes
nahe zueinander gelangen, und wobei der Lehnenrahmen durch jeden
der Sitzrahmen und den Vorderendrahmen des Sitzrahmens umgeben ist,
wenn der Sitz zusammengeklappt ist, so dass der Sitz in einen Zustand
zusammengeklappt werden kann, indem der Lehnenrahmen innerhalb dieser
Rahmen des Sitzrahmens positioniert ist.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung stellt einen Klappsitz bereit, umfassend: eine
Grundplatte mit Seitenplatten, die einander zugewandt in einem vorbestimmten
Abstand angeordnet sind und jeweils ein Langloch aufweisen, das
im wesentlichen in einer Bogenform ausgebildet ist; ein Paar Halterungen,
die in einem vorbestimmten Abstand voneinander nahe dem Hinterende
auf der oberen Fläche
der Grundplatte vorragen; Verbindungsplatten, von denen jedes Ende
verschwenkbar mit jeder der Halterungen verbunden ist; einen Lehnenrahmen,
der einen oberen Endrahmen und ein Paar Seitenrahmen, die sich von beiden
Enden des oberen Rahmens erstrecken, umfasst, um das Polsterelement
zu haltern und wobei jedes untere Ende der Seitenrahmen mit dem
anderen Ende der Verbindungsplatte verbunden ist; Anlenkungsplatten,
zwischen denen jeweils der Seitenrahmen des Lehnenrahmens angeordnet
ist, und die auf entgegengesetzten Seiten in Bezug auf jede Verbindungsplatte
angeordnet sind und an jedem Seitenrahmen angelenkt sind; eine Achse,
die in einen unteren Endabschnitt der Anlenkungsplatte angeordnet
ist und vorgesehen ist, um eine Verbindung mit jedem im wesentlichen
bogenförmigen
Langloch der Grundplatte zu gestatten; einen Sitzrahmen, umfassend
einen vorderen Endrahmen, um das Polsterelement zu haltern, Langlöcher, die
sich von beiden Enden des Vorderendrahmens in Richtung der Umgebung
des Hinterendes längs
erstrecken und ein Paar Seitenrahmen mit einem Durchgangsloch zwischen
dem Langloch und dem Hinterende; ein Achselement, das in das Durchgangsloch,
das in jedem Seitenrahmen des Sitzrahmens ausgebildet ist, eingeführt ist
und derart fixiert ist, dass die Verbindungsplatten in Bezug auf
jeden Seitenrahmen verschwenkbar eingebaut sind; und Führungsachsen,
die in das Durchgangsloch, das in jedem Seitenrahmen des Sitzrahmens
ausgebildet ist, eingeführt
sind und mit einem mittleren Abschnitt der Anlenkungsplatte verbunden
sind, wobei ein Abstand zwischen den inneren Seiten der Seitenrahmen,
die den Sitzrahmen bilden, derart ausgestaltet ist, dass er größer ist
als ein Abstand zwischen den Außenseiten
des Seitenrahmens, die den Lehnenrahmen bilden und der Vorderendrahmen
des Sitzrahmens außerhalb
des oberen Endrahmens und des Lehnenrahmens positioniert ist, wenn
der Sitzrahmen und der Lehnenrahmen beim Zusammenklappen des Sitzes
nahe zueinander gelangen; und wobei sich die Führungsachse in jedem Langloch,
das in dem Sitzrahmen ausgebildet ist, vorne positioniert und die
Achse in jedem im wesentlichen bogenförmigen Langloch, das in der
Grundplatte ausgebildet ist, vorne angeordnet ist, wenn der Sitz
im Gebrauch ist, und wenn der Sitz zusammengeklappt wird, kann der
Lehnenrahmen umgeklappt werden, um von dem Sitzrahmen derart umgeben
zu sein, dass jede Verbindungsplatte zusammen mit dem Lehnenrahmen
um die Halterung verschwenkt wird, wobei sich die Achse in jedem
im wesentlichen bogenförmigen
Langloch nach hinten bewegt und sich die Führungsachse in jedem Langloch
ebenso nach hinten bewegt.
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Bei
der vorliegenden Erfindung ist das Polsterelement, das durch den
Sitzrahmen gehaltert ist, in der Lage, seine Form zu ändern, wie
wenn es einsinken würde,
wenn es durch den Lehnenrahmen beim Zusammenklappen zusammengedrückt wird.
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Bei
der vorliegenden Erfindung ist das Polsterelement, das durch den
Sitzrahmen gehaltert ist, aus einem Netzelement mit einem dreidimensionalen
Aufbau gebildet, bei dem eine vordere Maschenschicht (Engl.: front
mesh layer) und eine hintere Maschenschicht (Engl.: back mesh layer)
mit einer Vielzahl an Polen (Engl.: piles) verbunden sind.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind das Polsterelement, das durch den
Sitzrahmen gehaltert ist und das Polsterelement, das durch den Lehnenrahmen
gehaltert ist, aus einem Netzelement mit einem dreidimensionalen
Aufbau gebildet, bei dem eine vordere Maschenschicht und eine hintere
Maschenschicht mit einer Vielzahl an Polen verbunden sind und es
weist einen einstückigen
Aufbau auf, der zwei Polsterelemente integral vereinigt.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine perspektivische Ansicht, die den Zustand eines Klappsitzes
in Bezug auf eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt, wenn er im Gebrauch ist;
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2 ist
eine perspektivische Ansicht, die den Zustand des Klappsitzes in
Bezug auf die obige Ausführungsform
zeigt, wenn der zusammengeklappt ist;
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3 ist
eine Explosionsansicht des Klappsitzes in Bezug auf die obige Ausführungsform;
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4 ist
eine vergrößerte Ansicht,
um einen Verriegelungsmechanismus zu erläutern;
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5 ist
eine Ansicht, um eine Eingriffsplatte zu erläutern;
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6 ist
eine Querschnittsansicht, die einen Abschnitt eines Netzelements
mit einem dreidimensionalen Aufbau darstellt, das in der obigen
Ausführungsform
verwendet wird;
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7 ist
eine vergrößerte Ansicht,
die eine vordere Maschenschicht des Netzelements aus 6 zeigt;
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8 ist
eine vergrößerte Ansicht,
die eine hintere Maschenschicht des Netzelements aus 6 zeigt;
und
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9A bis 9E sind
Ansichten zum Erläutern
der Art und Weise des Anordnens der Pole.
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GENAUE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Die
vorliegende Erfindung wird gemäß den Ausführungsformen,
die in den Zeichnungen dargestellt sind, genauer erläutert. 1 ist
eine perspektivische Ansicht, die den Gebrauchszustand eines Klappsitzes 10 in
Bezug auf die vorliegende Ausführungsform
darstellt und 2 ist eine perspektivische Ansicht,
die einen Zustand darstellt, in dem er zusammengeklappt ist. 3 ist
eine Explosionsansicht des Klappsitzes. Wie es in den 1 bis 3 dargestellt
ist, umfasst der Klappsitz 10 dieser Ausführungsform
eine Grundplatte 20, einen Lehnenrahmen 30, einen
Sitzrahmen 40 und ein Netzelement 90 als ein Polsterelement.
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Die
Grundplatte 20 umfasst eine Basis 21 mit einer
größeren Breite
als die Breite des Sitzrahmens 40 und die Seitenplatten 22 und 23,
die einander zugewandt in einem vorbestimmten Abstand zwischen beiden Seitenplatten
durch nach oben Biegen von den Seitenkanten der Basis 21 angeordnet
sind. Die Basis 21 ist derart befestigt oder gehaltert,
dass sie auf einem Autoboden nach hinten und vorne verschiebbar
ist, wenn sie z.B. in einem Auto verwendet wird. Ein Paar Halterungen 24 und 25 ragen
einen vorbestimmten Abstand zwischen vorbestimmten Halterungen nahe
dem Hinterende auf der oberen Fläche
der Basis 21 vor. Langlöcher 22a und 23a,
die gesehen von einer Seite im wesentlichen eine Bogenform aufweisen
(im Folgenden als bogenförmiges
Langloch bezeichnet) sind in den Seitenplatten 22 und 23 vorgesehen.
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Der
Lehnenrahmen 30 ist im wesentlichen in der Form des Buchstaben
U ausgebildet und weist einen oberen Endrahmen 31 und ein
Paar Seitenrahmen 32 und 33, die sich von beiden
Enden des oberen Endrahmens 31 erstrecken und einander
zugewandt sind, auf. Vier Durchgangslöcher 32a, 32b, 33a und 33b und zwar
zwei Durchgangslöcher
jeweils sind in einem vorbestimmten Abstand in der Längsrichtung
jedes Seitenrahmens 32 und 33 nahe der unteren
Enden der Seitenrahmen 32 und 33, den Enden auf
der unteren Seite (wenn der Sitz im Gebrauch ist), vorgesehen.
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Der
Sitzrahmen 40 ist im wesentlichen in der Form des Buchstaben
U ähnliche
dem Lehnenrahmen 30 ausgebildet und weist einen vorderen
Endrahmen 41 und ein Paar Seitenrahmen 42 und 43,
die sich von beiden Enden des vorderen Endrahmens 41 erstrecken,
und einander zugewandt sind, auf. Langlöcher 42a und 43a,
die jeweils eine vorbestimmte Länge
aufweisen, sind nahe der hinteren Enden der Seitenrahmen 42 und 43 (im
Gebrauch den Enden auf der Seite des Sitzkissens) vorgesehen. Durchgangslöcher 42b und 43b sind
zwischen den Langlöchern 42a und 43a und
den Hinterenden des Seitenrahmens 42 und 43 entsprechend
vorgesehen. Der Abstand zwischen den Seitenrahmen 42 und 43,
die den Sitzrahmen 40 bilden, ist größer als der Abstand zwischen
den Seitenrahmen 32 und 33, die den Lehnenrahmen 30 bilden.
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Entsprechende
untere Enden der Verbindungsplatten 50 und 51 sind
verschwenkbar an den entsprechenden Halterungen 24 und 25,
die auf der Grundplatte 20 vorgesehen sind, mit Achselementen 52 und 53 befestigt.
Die oberen Enden der Verbindungsplatten 50 und 51 sind
verschwenkbar in den Durchgangslöchern 32a und 33a auf
der oberen Seite, die in den entsprechenden Seitenrahmen 32 und 33 des
Lehnenrahmens 30 mit den Achselementen 54 und 55 ausgebildet
sind, befestigt.
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Die
Achselement 54 und 55 sind von der Innenseite
in einem Zustand in die Durchgangslöcher 32a und 33a eingeführt, das
die Verbindungsplatten 50 und 51 innerhalb der
entsprechenden Seitenrahmen 32 und 33 des Lehnenrahmens 30 positioniert
sind, wie es in 3 dargestellt ist. Anlenkungsplatten 60 und 61 sind aus
Plattenelementen gebildet, die gesehen von der Seitenstirnfläche in der
Form des Buchstaben Z bearbeitet wurden und die aus ersten flachen
Abschnitten 60a und 61a, die von dem oberen Ende
zu einem Mittelabschnitt verlaufen und zweiten flachen Abschnitten 60b und 61b,
die durch nach außen
Biegen in nahezu rechtem Winkel von der Mittelachse und ein weiteres
Biegen nach unten in einem nahezu rechten Winkel erzielt werden,
aufgebaut sind.
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In
den ersten flachen Abschnitten 60a und 61a sind
entsprechend zwei Durchgangslöcher 60c und 60d und 61c und 61d vorgesehen
und die Achselemente 54 und 55 werden in die oberen
Durchgangslöcher 60c und 61c wie
oben beschrieben eingeführt.
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Schrauben 64 und 65,
um die Anlenkungsplatten 60 und 61 mit den entsprechenden
Seitenrahmen 32 und 33 des Lehnenrahmens zu verbinden,
sind in die unteren Durchgangslöcher 60d und 61d eingeschraubt.
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Die
zweiten flachen Abschnitte 60b und 61b sind mit
entsprechend drei Durchgangslöchern 60e, 60f und 60d und 61e, 61f und 61g in
gewissen Abständen
entlang der Vertikalrichtung vorgesehen und die zweiten flachen
Abschnitte 60b und 61b sind angeordnet, um innerhalb
der entsprechenden Seitenrahmen 42 und 43 des
Sitzrahmens 40 positioniert zu sein. Die oberen Durchgangslöcher 60e und 61e sind
entlang der Langlöcher 42a und 43a,
die in den Seitenrahmen 42 und 43 des Sitzrahmens 40 ausgebildet
sind, angeordnet und die Führungsachsen 66 und 67 werden
zwischen den Durchgangslöchern 60e, 61e und
den Langlöchern 42a, 43a eingeführt. Es
sei anzumerken, dass die Führungsachsen 66 und 67 einen
Durchmesser mit einer Beschaffenheit aufweisen, dass sich die Führungsachsen 66 und 67 entlang
der Langlöcher 42a und 43a bewegen
können.
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Die
zweiten flachen Platten 60b und 61b sind derart
angeordnet, dass die unteren Durchgangslöcher 60f und 61f,
die unter den zweiten flachen Platten ausgebildet sind, entlang
der Innenseite der bogenförmigen Langlöcher 22a und 23a,
die in der Grundplatte 20 ausgebildet sind, angeordnet
sind. Achsen 68 und 69 mit einem Durchmesser mit
einer Beschaffenheit, dass sich die Achsen entlang der bogenförmigen Langlöcher 22a und 23a bewegen
können,
sind zwischen den Durchgangslöchern 60f und 61f und
den bogenförmigen Langlöchern 22a und 22a eingeführt.
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Als
Folge einer derartigen Montage, wie sie in 1 dargestellt
ist, sind die Führungsachsen 66 und 67 im
Gebrauch im vorderen Abschnitt der Langlöcher 42a und 43a angeordnet
und die Achsen 68 und 69 sind auch im vorderen
Abschnitt der bogenförmigen
Langlöcher 22a und 23a angeordnet
und dadurch werden die zweiten flachen Abschnitte 60b und 61b in
eine geneigte Richtung weiter nach vorne gedrückt als die ersten flachen
Abschnitte 60a und 61a der Anlenkungsplatten 60 und 61.
Als eine Folge wird der Lehnenrahmen 30 durch die Anlenkungsplatten 60 und 61 und
die Verbindungsplatten 50, 51 gesehen von der
Seite in der umgekehrten Form des Buchstaben V gehaltert, so dass
der Lehnenrahmen 30 und der Sitzrahmen 40 im Gebrauch
in einer weit geöffneten
Position sicher und stabil gehaltert werden können.
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Ferner
werden die Verbindungsposition der Verbindungsplatten 50 und 51 oder
der Anlenkungsplatten 60 und 61 in Bezug auf den
Lehnenrahmen 30, die Position und Größe der bogenförmigen Langlöcher 22a und 23a,
die in den Seitenplatten 22 und 23 der Grundplatte 20 ausgebildet
sind und die Position und Größe der Langlöcher 42a und 43a,
die in den Seitenrahmen 42 und 43 des Sitzrahmens 40 ausgebildet
sind, derart bestimmt, dass die Position des oberen Endrahmens 31 und
des Lehnenrahmens 30 innerhalb des vorderen Endrahmens 41 des
Sitzrahmens 40 angeordnet ist, wenn der Lehnenrahmen 30 verschwenkt
wird, um dem Sitzrahmen 40 nahe zu kommen, um zusammengeklappt
zu werden (siehe 2). Wie oben ausgeführt, kann, da
der Lehnenrahmen 30 und der Sitzrahmen 40 derart
ausgebildet ist, dass der Abstand zwischen den Innenseite der Seitenrahmen 42 und 43 des
Sitzrahmens 40 breiter ist als der Abstand zwischen den
Außenseiten der
Sitzrahmen 32 und 33 des Lehnenrahmens 30 die
Lehnenplatte 30 in einen Zustand zusammengeklappt werden,
in dem die Lehnenplatte 30 von dem Sitzrahmen 40 umgeben
ist und zwar durch Festlegen der Positionsbeziehung zwischen dem
vorderen Endrahmen 41 und dem oberen Endrahmen 31,
wie es oben beschrieben wurde.
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Hier
kennzeichnet die Ziffer 70 einen Rahmen, der um den Hinterteil
der Taille einer Person, die auf dem Sitz sitzt, angeordnet ist,
d.h. einen Taillenrahmen, der nahezu horizontal zwischen den Verbindungsplatten 50 und 51,
die einander zugewandt sind, angeordnet ist. Genauer gesagt, ist
der Taillenrahmen 70, wie es in 3 dargestellt
ist, dadurch gehaltert, dass er in vorragende Abschnitte von Buchsen 73 und 74 in
Richtung der Innenseite der Verbindungsplatten 50 und 51 eingeführt ist,
wobei die Buchsen 73 und 74 in Durchgangslöcher eingeführt sind,
die nahe der Mitte der Verbindungsplatten 50 und 51 ausgebildet
sind und wobei die Verbindungsplatten 50 und 51 in
Bezug auf die Buchsen 73 und 74 verschwenkbar
sind. Vorragende Abschnitte der Buchsen 73 und 74,
die durch die Verbindungsplatten 50 und 51 nach
außen
vorragen, sind angeordnet, um zu Achselementen 71 und 72 zu
passen, die in die Durchgangslöcher 42b und 43b eingeführt sind,
die nahe dem Hinterende der Seitenrahmen 42 und 43 des
Sitzrahmens 50 ausgebildet sind.
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Die
Ziffer 75 bezeichnet einen Sitzrückenrahmen, der nahezu horizontal
zwischen den zweiten flachen Abschnitten 60b und 61b der
Anlenkungsplatten 60 und 61 angeordnet ist. Die
Ziffer 66 bezeichnet eine Verstärkungsplatte, die an jeder
Vorderend-Stirnfläche durch
Verschweißen
zu befestigen ist, nachdem die Anlenkungsplatten 60 und 61 mit
den Seitenrahmen 32 und 33 zusammengesetzt wurden
und die Ziffer 77 bezeichnet eine Hilfsplatte, die zwischen
die Hinterenden-Stirnflächen
der Verbindungsplatten 50 und 51 gelegt wird, um
beim Haltern der Last auf den Lehnenrahmen 30 und die Verbindungsplatten 50 und 51 im
Gebrauch zu unterstützen.
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Als
nächste;
wird ein Verriegelungsmechanismus unter Bezugnahme auf 3 und 4 erläutert, um
die Lehnenplatte 30 und die Sitzplatte 40 in einem
weit geöffneten
Zustand zu halten, wenn sich der Sitz im Gebrauch befindet. Der
Verriegelungsmechanismus umfasst: Verriegelungsachsen 81 und 81,
die in die Verriegelungsbuchsen 80 und 80 einzuführen sind,
die in Löcher 22b und 23b passen,
die vor den bogenförmigen
Langlöchern 22a und 23a in
den entsprechenden Seitenplatten 22 und 23 der
Grundplatte 20 ausgebildet sind; und Verriegelungsplatten 82 und 82,
deren Basisenden 82a und 82a mit vorragenden Abschnitten
der Verriegelungsachsen 81 und 81, die in Richtung
der Innenseite der Seitenplatten 21 und 23 vorragen,
verbunden sind. Die Verriegelungsplatten 82 und 82 weisen
Vorderenden 82b und 82b auf, deren Endstirnflächen gekrümmt sind
und sie weisen Aussparungsabschnitte 82c und 82c mit
einer vorbestimmten Breite auf, die aus den unteren Enden in der
nach oben gerichteten Neigungsrichtung ausgeschnitten sind. Die
Position der Achsen 68 und 69 kann durch Eingriff
entsprechender Achsen 68 und 69, die in die bogenförmigen Langlöcher 22a und 23a der
entsprechenden Seitenplatten 22 und 23 eingeführt sind,
mit den Aussparungsabschnitten 82c und 82c verriegelt
werden.
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Genauer
gesagt, werden die Verriegelungsplatten 82 und 82 im
normalen Zustand nach unten um die Vorderenden 82a und 82a gezwungen
und wenn die Achsen 68 und 69 die Endstirnflächen der
gekrümmten Vorderenden 82b und 82b berühren, drücken die
Achsen 68 und 69 die Vorderenden 82b und 82b nach
oben, so dass die Achsen in den Aussparungsabschnitten 82c und 82c aufgenommen
werden. Obwohl das Verfahren, die Verriegelungsplatten 82 und 82 nach
unten zu zwingen, optional ist, werden bei der vorliegenden Ausführungsform Schraubenfedern 83 und 83 verwendet,
die angeordnet sind, so dass ein Ende der Schraubenfedern mit Eingriffslöchern 82d und 82d,
die auf den oberen Abschnitten nahe den Basisenden der Verriegelungsplatten 82 und 82 ausgebildet
sind, in Eingriff kommen und dass die anderen Enden mit den Eingriffslöchern 22d und 23d,
die auf den oberen Abschnitten der bogenförmigen Langlöcher 22a und 23a auf
den Seitenplatten 22 und 23 der Grundplatte 22 ausgebildet
sind, in Eingriff kommen. Da die einen Enden der Schraubenfedern 83 und 83 mit
den Eingriffslöchern 82d und 82d,
die auf den oberen Abschnitten nahe der Basisenden der Verriegelungsplatte 82 und 82 ausgebildet
sind, in Eingriff stehen, werden die Vorderenden 82b und 82b um
die Basisenden 82a und 82a nach unten gezwungen.
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Der
Verriegelungsmechanismus weist einen Verriegelungsfreigabehebel 85 auf,
der mit einer Verriegelungsachse 81 verbunden ist, die
in Richtung der Außenseite
der Seitenplatte 22 durch die Verriegelungsbuchse 80,
die auf einer Seite der Seitenplatten 22 angeordnet ist,
vorragt und ein e-Ring ist zwischen der Verriegelungsbuchse 80 und
dem Verriegelungsfreigabehebel 85 angeordnet, der mit der
Verriegelungsachse 81 mit einer Schraube 84a verbunden
ist. In einer Normalposition, in der der Verriegelungsfreigabehebel 85 durch die
Federkraft der Schraubenfeder 83 beaufschlagt wird, wie
es in 1 dargestellt ist, ist der Verriegelungsfreigabehebel 85 derart
ausgestaltet, dass er entlang der Längsrichtung einer der Seitenplatten 22 der
Grundplatte 20 angeordnet ist. Wird das Vorderende des
Verriegelungsfreigabehebels 85 nach unten gezogen, verschwenkt
eine der Verriegelungsplatten 82 in einer Richtung, um
die Achse 68 durch die Verriegelungsachse 81 aus
dem Aussparungsabschnitt 82c loszubrechen, so dass die
Verriegelung freigegeben werden kann.
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Zu
diesem Zeitpunkt drückt
ein Vorsprung 82e, der auf dem Vorderende der Verriegelungsplatte 82 vorgesehen
ist, ein vorragendes Stück 104a einer
Festlegungsplatte 104, die durch ein Federelement 105,
das durch die Achse 68 gehaltert ist, stets in 3 nach
unten verschwenkt beaufschlagt ist, gegen die Federkraft des Federelements
nach oben. Die Festlegungsplatte 104 ist mit einem Ansatz 102 verbunden.
Der Ansatz 102 ist mit einer Buchse 101 verbunden,
die an dem Durchgangsloch 60b, das in der Mitte der drei
Durchgangslöcher,
die in dem zweiten flachen Abschnitt 60b der Anlenkungsplatte 60 ausgebildet
sind, angeordnet ist, angebracht. Eine Verbindungsachse 100,
die drehbar in einen Sitzrückrahmen 75 eingeführt ist,
ist an der Buchse 101 und dem Ansatz 102 angebracht
und die Buchse 101 ist über
einen Raststift 103 mit der Verbindungsachse verbunden.
Folglich verschwenkt die Verbindungsachse 100, wenn die
Festlegungsplatte 104 nach oben gedrückt wird, wie es oben beschrieben
wurde, um in 3 nach links zu verschwenken,
in der gleichen Richtung begleitet durch die Rotationsbewegung.
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Andererseits
ist eine Buchse 111 an dem Durchgangsloch 61g,
das in der Mitte der drei Durchgangslöcher in dem zweiten flachen
Abschnitt 61b der anderen Anlenkungsplatte 61 ausgebildet
sind, angeordnet ist, angebracht und ein Ansatz 112 und
eine Festlegungsplatte 114 sind ferner mit der Buchse 111 verbunden. Das
andere Ende der Verbindungsachse 100 wird in die Buchse 111 und
den Ansatz 112 eingeführt
und ist über
einen Raststift 113 verbunden. Ein Federelement 115 ist
an der Achse 69, die in das Durchgangsloch 61f, das
in dem unteren Ende des zweiten flachen Abschnitts 61g der
andern Anlenkungsplatte 651 ausgebildet ist, eingeführt ist,
angebracht und dieses Federelement 115 ist an der Festlegungsplatte 114 angelenkt
und in 3 nach unten beaufschlagt. Die Festlegungsplatte 114 ist
mit einem vorragenden Stück 114a versehen, das
in der Lage ist, an einem Vorsprung 82e der Verriegelungsplatte 82 anzuliegen,
die auf der Seite der anderen Seitenplatte 23 angeordnet
ist.
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Wenn
sich folglich die Verbindungsachse 100, wie oben beschrieben
verschwenkt, verschwenkt sich die Festlegungsplatte 114,
die auf der anderen Anlenkungsplatte 61 angeordnet ist,
in der gleichen Richtung gegen die Federkraft des Federelements 115 und
ihr vorragendes Stück 114a liegt
an dem Vorsprung 82e der Verriegelungsplatte 82 an,
die auf der Seite der anderen Seitenplatte 23 angeordnet
ist, um der Verriegelungsplatte 82 zu gestatten, um das
Basisende 82a nach oben zu verschwenken, d.h. in einer
Richtung zu verschwenken, um die Achse 69 aus dem Aussparungsabschnitt 82c zu
lösen.
Somit kann die Verriegelung auf der Seite der anderen Seitenplatte 23 in
Synchronisation mit der Freigabe der Verriegelung auf der Seite
der einen Seitenplatte 22 gelöst werden.
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Anschlagplatten 86 und 86,
die zwischen den Seitenplatten 22, 23 und den
Verriegelungsplatten 82, 82 innerhalb der Seitenplatten 22 und 23 liegen,
sind mit den Verriegelungsbuchsen 80 und 80, die
an den Löchern 22b und 23b der
entsprechenden Seitenplatten 22 und 23 angebracht
sind, verbunden. Vorderendflächen 86a und 86a der
Anschlagplatten 86 und 86 sind ausgespart, um
im wesentlichen bogenförmigen
Vertiefungen zu bilden und wenn die Achsen 68 und 69 der
Vorderenden der bogenförmigen
Langlöcher 22a und 23a erreichen,
liegen die Vorderendflächen 86a und 86a an
den Achsen 68 und 69 an, um zu verhindern, dass die
Achsen 68 und 69 nach vorne fallen.
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Als
nächstes
wird hier das Polsterelement der vorliegenden Ausführungsform,
das durch den oben beschriebenen Lehnenrahmen 30 und den
Sitzrahmen 40 gehaltert ist, erläutert. Das Polsterelement der
vorliegenden Ausführungsform
ist aus einem Netzelement mit dreidimensionalem Aufbau zusammengesetzt,
bei dem eine vordere Maschenlage bzw. Schicht und eine hintere Maschenlage
bzw. Schicht mit einer Vielzahl an Polen verbunden sind. Das Netzelement 90 mit
dreidimensionalem Aufbau weist einen Gitteraufbau (dreidimensionalen
Aufbau) auf, in dem eine vorderen Maschenschicht und eine hintere
Maschenschicht über
eine Vielzahl von Polen verbunden sind. Dieses Netzelement weist
einen elastischen Aufbau mit Widerstandsfähigkeit gegenüber dem
Einsinken, exzellente Luftdurchlässigkeit,
Druckverteilungseigenschaft, die der durch Körpergewicht verursacht wird,
und Aufprallabsorptionseigenschaft auf und kann eine hohe Dämpfungsfähigkeit zeigen,
selbst wenn es dünn
ist.
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Wie
es oben beschrieben wurde, ist die vorliegende Erfindung dadurch
gekennzeichnet, dass die Gesamtdicke in einem zusammengeklappten
Zustand dünner
als bisher sein kann, da der Lehnenrahmen 30 von dem Sitzrahmen 40 im
zusammengeklappten Zustand umgeben ist. Daher wird es notwendig,
dass das Polsterelement, das durch den Sitzrahmen 40 gehaltert
ist und durch den Lehnenrahmen 30 zusammenzudrücken ist,
herunterzudrücken
ist, so dass der Lehnenrahmen 30 innerhalb des Sitzrahmens 40 angeordnet
ist, wenn der Sitz zusammengeklappt ist. Zu diesem Zweck ist es
bevorzugt, ein Polsterelement aus einem Netzelement mit dreidimensionalem
Aufbau aufzubauen, das eine ausreichende Aufprall-Absorptionseigenschaft,
etc. aufweist, selbst wenn es dünn
ist, das durch Aufhängen
um seine Seitenkanten auf den Sitzrahmen 42 und 43 festgelegt
werden kann und das derart zusammengedrückt werden kann, dass die Kante
des Netzelements sich nach innen drehend um die Seitenrahmen 42 und 43 schiebt,
wenn das Netzelement durch den Lehnenrahmen 30 niedergedrückt wird.
Wie es oben erwähnt
wurde, ist das Polsterelement, das durch den Sitzrahmen 40 gehaltert
ist, vorzugsweise ein Netzelement mit einem derartigen dreidimensionalen
Aufbau, aber ein Polsterelement, das durch den Lehnenrahmen 30 gehaltert
ist, ist nicht insbesondere auf das Netzelement mit einem dreidimensionalen
Aufbau begrenzt. Um die Dicke des gesamten Sitzkissens, umfassend
ein Polsterelement und den Lehnenrahmen 30 dünn zu gestalten,
ist es jedoch auch bevorzugt, das Polsterelement, das durch den
Lehnenrahmen 30 gehaltert wird, aus einem Netzelement mit
einem dreidimensionalen Aufbau aufzubauen.
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Entsprechende
Polsterelemente, die durch den Lehnenrahmen 30 und den
Sitzrahmen 40 gehaltert werden, können separat festgelegt werden,
aber es ist bevorzugt, ein Sitzelement 90 zu verwenden,
das einen einstückigen
Aufbau, der integral zwei Polsterelemente vereinigt, zu verwenden,
wie bei vorliegenden Ausführungsform.
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Durch
Verwenden des Netzelements 90 mit einem derartigen einstückigen Aufbau
wie bei der vorliegenden Erfindung ist der Mittelabschnitt mit den
besten Dämpfungseigenschaften
unter einem Abschnitt vom Gesäß zur Taille
angeordnet, wo die größten Kräfte aufgenommen
werden, wenn man sich setzt. Folglich werden die Dämpfungseigenschaften
des Netzelements 90 effektiv vorgesehen, das harte Gefühl, das
durch den Taillenrahmen 70 und den Sitzrückrahmen 75,
die an der Grenze der Sitzlehne und dem Sitzkissen angeordnet sind,
verursacht wird, wird reduziert und das Sitzgefühl kann verbessert werden.
Es ist unnötig
zu erwähnen, dass
ein Abdeckgewebe (nicht dargestellt) vorgesehen sein kann, wenn
notwendig.
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Konkreter
gesagt, ist das Netzelement 90, wie es in 3 dargestellt
ist, ausgebildet, um ein Lehnenkissen 910, das durch den
Lehnenrahmen 30 gehaltert ist und ein Sitzkissen 920,
das durch den Sitzrahmen 40 gehaltert ist, zu bilden, durch
die es um die Mitte begrenzt wird. Das Lehnenkissen 910 umfasst
zwei Seitenkanten 911, 912, die zu einer im wesentlichen
zylindrischen Form zusammengenäht
wurden und eine obere Kante 913, die ausgebildet ist, um
nach oben vorzuragen. Wie es in 5 dargestellt
ist, ist eine Eingriffsplatte 914, die aus Kunststoff gebildet
ist und mit einem Eingriffsabschnitt 914a versehen ist,
der in Richtung der entgegengesetzten Seite an dem Vorderende zurückgefaltet
ist, fest an der Rückseite
der oberen Kante 913 mittels Vibrationsschweißen, etc.
befestigt. Die entsprechenden Seitenrahmen 32 und 33 des
Lehnenrahmens 30 sind in die nahezu zylindrischen Seitenkanten 911 und 912 eingeführt, die
obere Kante 913 wird von dem oberen Endrahmen 31 des
Lehnenrahmens 30 nach hinten herumgezogen und ein Eingriffsdraht 31a,
der nach unten vorragend auf dem oberen Endrahmen 31 befestigt
ist, wird mit dem Eingriffsabschnitt 914a der Eingriffsplatte 914 in
Eingriff gebracht.
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Ein
Sitzkissen 920 umfasst Seitenkanten 921 und 922,
die zu einer im wesentlichen zylindrischen Form zusammengenäht sind
und eine Vorderkante 923, die ausgebildet ist, um nach
vorne vorzuragen. Wie es in 5 dargestellt
ist, ist eine Eingriffsplatte 924 mit einem Eingriffsabschnitt 924a ähnlich wie
bei dem oben beschriebenen Lehnenkissen 910 fest auf der
Rückseite
der Vorderkante 923 befestigt. Die entsprechenden Sitzrahmen 42 und 43 des
Sitzrahmens 40 werden in die nahezu zylindrischen Seitenkanten 921 und 922 eingeführt, die
Vorderkante 923 wird von der Vorderseite des Vorderendrahmens 41 des
Sitzrahmens 40 zur Rückseite
herumgezogen und der Eingriffsabschnitt 924a der Eingriffsplatte 924 der
Vorderkante 923 wird mit einem Eingriffsdraht 41a,
der auf dem vorderen Endrahmen 41 des Sitzrahmens 40 vorgesehen
ist, in Eingriff gebracht.
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Somit
wird das Netzelement 90 in einem Einstückaufbau durch den Lehnenrahmen 30 und
den Sitzrahmen 40 gehaltert, um als ein Polsterelement
zu dienen. Es ist anzumerken, dass die nahezu zylindrischen Seitenkanten 921 und 922 des
Sitzkissens 920, die wenigstens um entsprechende Seitenrahmen 42 und 43 des
Sitzrahmens 40 angeordnet sind, ausgebildet sind, so dass
ihre Innendurchmesser ein wenig größer sind als der Durchmesser
der Seitenrahmen 42 und 43 mit einem Abstand,
damit das Polsterelement derart heruntergedrückt werden kann, dass sich
die Seitenkanten 921 und 922 nach innen um die
Seitenrahmen 42 und 43 verschieben, wenn durch
den Lehnenrahmen 30 Druck ausgeübt wird.
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Die
Ziffer 930 bezeichnet ein Dehnungselement, das nahe einem
unteren Abschnitt der Rückseitenstirnfläche des
Lehnenkissens 910 vorgesehen ist. Wie es in 1 mit
einer gestrichelten Linie dargestellt ist, ist das Spannungselement 930 an
dem Lehnenkissen 910 befestigt, um nach hinten mit einer
geringeren Breite als dem Abstand zwischen den entsprechenden Seitenrahmen 32 und 33 des
Deckrahmens 30 vorzuragen und es ist um den Taillenrahmen 70 gewickelt.
Mit diesem Spannungselement 930 wird das Lehnenkissen 910 sicher
gespannt. Das Spannungselement 930 ist zulässig, solange
es eine derartige Funktion aufweist. Folglich kann es aus einem
Netzelement mit einem dreidimensionalen Aufbau ähnlich dem Lehnenkissen 910 aufgebaut
sein oder es kann aus Gewebe oder einer Kunststoffbahn, etc. aufgebaut
sein.
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Das
Netzelement 90 mit dreidimensionalem Aufbau weist eine
Anordnung wie folgt auf. Wie es in 6 dargestellt
ist, ist das Netzelement 90 aus einem stereoskopischen
Gitteraufbau (Engl.: stereoscopic truss structure) (einem dreidimensionalen
Aufbau) aufgebaut, umfassend die vordere Maschenschicht 91,
die hintere Maschenschicht 92 und eine Anzahl von Polen 93,
die die vordere Maschenschicht 91 und die hintere Maschenschicht 92 verbinden.
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Die
vordere Maschenschicht 91 ist in einem Aufbau ausgebildet
mit z.B. wabenförmigen
(hexagonalen) Maschen, die aus Multifilaments gebildet sind, welche
aus Monofilaments gesponnen sind, wie es in 7 dargestellt
ist. Die hintere Maschenschicht 92 ist z.B. durch Feinrippstricken
von Multifilaments, die aus Monofilaments gesponnen wurden, gebildet,
wie es in 8 dargestellt ist, zu einem
Aufbau mit kleineren Maschen (feineren Maschen) als die wabenförmigen Maschen
der vorderen Maschenschicht 91. Der Pol 93 ist
aus Monofilaments oder Multifilaments gebildet, die die vorderen
Maschenschicht 91 und die hintere Maschenschicht 92 verbindend
verknüpft
sind, so dass die vordere Maschenschicht 91 und die hintere
Maschenschicht 92 einen vorbestimmten Abstand voneinander
beibehalten und dadurch dem Netzelement 90 eine vorbestimmte Steifigkeit
erteilt wird, die nun eine stereoskopische Maschenverknüpfung (stereoscopic
mesh knit) ist. Im übrigen
bedeutet es, wenn das Wort "Faser" einfach verwendet
wird, in der Beschreibung, dass gesponnene Fäden, sowie auch Monofilaments
und Multifilaments umfasst sind.
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Obwohl
in der obigen Erläuterung
eine Schicht mit wabenförmigen
Maschen als die vorderen Stirnfläche
definiert ist (z.B. eine Oberfläche
des Sitzkissens und der Sitzlehne in Kontakt mit dem menschlichen
Körper)
ist es auch möglich,
das obige als Lehnenfläche
zu definieren und eine Schicht mit feinen Maschen als die vordere
Fläche.
Es ist auch denkbar, eine Maschenform zu verwenden, die anders ist
als die wabenförmige Form
oder eine feine Maschenform als einen Aufbau der Maschenschicht,
wie es in Tabelle 1 dargestellt ist, die später beschrieben werden wird.
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Als
ein Material, um die vordere Maschenschicht 91, die hintere
Maschenschicht 92 oder den Pol 93 aufzubauen,
ist thermoplastischer Kunstharz bevorzugt. Die folgenden Kunstharze
können
z.B. verwendet werden. Thermoplastische Polyester-Kunstharze, wie
z.B. Polyethylenterephthalat (PET) und Polybutylenterephthalat (PBT),
Polyamid-Kunstharz wie beispielsweise Nylon 6 und Nylon 66,
Pololefin-Kunstharz, wie beispielsweise Polyethylen und Polypropylen
oder ein gemischtes Kunstharz, enthaltend eines oder mehrere dieser
Kunstharze.
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Die
Dicke einer Faser, die den Pol 93 bilden, sollte z.B. mehr
als 380 d, vorzugsweise 600 d oder mehr, betragen. Dann kann die
Kraft, die durch eine Person, die auf dem Sitz sitzt, erzeugt wird,
durch Deformation der Maschen, die die entsprechenden Maschenschichten 91 und 92 bilden,
und Einsinken des Pols 93 aufgenommen werden, so dass der
Sitz einen weichen Aufbau aufweisen kann, ohne Konzentration von
Belastungen.
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Einige
Eigenschaften von Beispielen, die in Bezug auf die vorliegende Ausführungsform
als das Netzelement 90 mit dreidimensionalem Aufbau verwendbar
sind, werden in Tabelle 1 dargestellt.
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In
Tabelle 1 bezeichnet "d" "Denier" und "1d" ist
eine Einheit der Dicke, wenn ein Gramm Fasermaterial auf 9,000 m
gezogen wird. Zum Beispiel bedeutet "220 d", dass die Faser eine Dicke aufweist,
die durch Ziehen von einem Gramm Faser auf 9,000/220 = 40,9 m erzielt
wurde. Der Buchstabe "f" bedeutet "Filament", was eine Einheit
zum Ausdrücken
der Anzahl von Monofilaments ist. Zum Beispiel bedeutet "70 f", dass ein Stück Faden
aus 70 Stücken
Monofilaments aufgebaut ist. Ein Ausdruck "kg/5 cm" verwendet für die Zugfestigkeit ist die
Festigkeit, die erforderlich ist, um ein Teststück auf 5 cm Breite zu ziehen.
Der Ausdruck "parallel", der für den Polaufbau
verwendet wurde, bedeutet einen Zustand, dass sich die Pole 93,
die die vordere Maschenschicht 91 und die hintere Maschenschicht 92 verbinden,
gesehen von einer Seite nicht kreuzen, während "quer" einen
Zustand bezeichnet, in dem siche die Pole gesehen von einer Seite
kreuzen.
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Als
eine Art des Anordnens des Pols 93 (Polaufbaus) kann er
durch einen Zustand der Pole 93, die die vordere Maschenschicht 91 und
die hintere Maschenschicht 92, gesehen von der Seite des
Pols, verbinden, klassifiziert werden, genauer gesagt z.B. kann
er in die folgenden Typen, die in der 9 dargestellt
sind, klassifiziert werden. Die 9A und 9B zeigen
einen geraden Typ, bei dem die Pole 93 angeordnet sind, um
entsprechende Fasern, die die vordere Maschenschicht 91 bilden
und entsprechende entgegengesetzte Fasern, die die hintere Maschenschicht 92 bilden,
zu verbinden, wobei in Fig. A ein gerader Typ dargestellt ist, der
in der Form der Zahl "8" verknüpft ist,
wohingegen 9B einen Typ darstellt, der
einfach gerade verknüpft ist.
Die 9C bis 9E zeigen
gekreuzte Typen, bei denen die Pole 93 zwischen entsprechenden
benachbarten Fäden
der vorderen Maschenschicht 91 und entsprechend benachbarten
Fäden für die Rückseitenschicht 92 derart
verknüpft
sind, dass die Pole 93 einander in der Mitte kreuzen. Unter
diesen zeigt 9C einen Typ, bei dem die Pole 93 in
der Form der Zahl "8" kreuzen, 9D einen
anderen kreuzenden Typ, bei dem der Pol 93 in einem einfachen
Kreuz verknüpft
ist und 9E zeigt noch einen anderen
kreuzenden Typ, bei dem sich die Pole 93 zwei Stücke zusammen überbrückend kreuzen
(Doppelkreuz).
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Wenn
der Klappsitz 10 der vorliegenden Ausführungsform aus dem in 1 dargestellten
Zustand, in dem der Sitz im Gebrauch liegt, in den in 2 dargestellten
Zustand geklappt wird, werden beide Verriegelungsplatten 82 und 82 durch
die Verbindungsachse 100 gegen die Sprungfedern 83 und 83 durch
nach unten Drücken
der Vorderendseite des Verriegelungsfreigabehebels 85 verschwenkt,
um den Eingriff zwischen den Verriegelungsplatten 82, 82 und
den Achsen 69, 69 zu lösen. Dann wird die Sitzlehne
nach vorne unten gedrückt.
Während
die Sitzlehne nach vorne fällt,
fallen auch die Anlenkungsplatten 60 und 61, die
am Lehnenrahmen 30 angelenkt sind, nach vorne. Folglich
bewegen sich die Achsen 68 und 69, die in die
Durchgangslöcher 60f und 61f eingeführt sind,
die unter der Anlenkungsplatte 60 und 61 vorgesehen
sind, auf eine Art und Weise zurück,
dass sie einen Bogen entlang einer unteren Bahn der Anlenkungsplatten 60 und 61 zeichnen, mit
anderen Worten entlang der bogenförmigen Langlöcher 22a und 22b der
Grundplatte 20.
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Gleichzeitig
verschwenken die Verbindungsplatten 50 und 51,
die mit dem Lehnenrahmen 30 verbunden sind, um die Achselemente 54 und 57,
die auf den Halterungen 24 und 25 der Grundplatte 20 angeordnet sind,
als wenn sie nach vorne fallen würden.
Zu diesem Zeitpunkt verschwenken die Verbindungsplatten 50 und 51 in
Bezug auf die Seitenrahmen 42 und 43 des Sitzrahmens 40 durch
Verschwenken um die Buchsen 73 und 74, die den
Taillenrahmen 70 haltern.
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Andererseits
gilt für
die Anlenkungsplatten 60 und 61, dass die Abstände zwischen
den unteren Abschnitten der entsprechenden Anlenkungsplatten und
den Verbindungsplatten aus einem Zustand, in dem die Anlenkungsplatten
und die Verbindungsplatten eine umgekehrte Form des Buchstaben "V", gesehen von der Seite, bilden, zueinander
gelangen. Die Führungsachsen 66 und 67,
die an den Anlenkungsplatten 60 und 61 angelenkt
sind, bewegen sich ebenfalls nach hinten entlang einer Bahn, die
einen Bogen zeichnet und die Führungsachsen 66 und 67 sind
mit den Langlöchern 42a und 43a des
Sitzrahmens 40 verbunden.
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Wenn
die Verbindungsplatten 50 und 51 nach vorne fallen,
während
sie sich verschwenken, nähert sich
folglich der Sitzrahmen 40 der Grundplatte 20,
während
er nach vorne kommt.
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Da
sich, begleitet durch das nach vorne Kommen des Sitzrahmens 40,
die Führungsachsen 66 und 67 in
den Langlöchern 42a und 43a relativ
nach hinten bewegen, nähert
sich der Lehnenrahmen 30 dem Sitzrahmen 40. Wie
es oben beschrieben wurde, liegt da die Dimension des Lehnenrahmens 30,
die kleiner ist als der Sitzrahmen 40, der Lehnenrahmen 30 an
dem Sitzkissen 920, das durch den Sitzrahmen 40 in
dem Netzelement 90 gehaltert ist, an.
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Wenn
der Lehnenrahmen 30 nach vorne fällt, drückt ferner der Lehnenrahmen 30 gegen
das Sitzkissen 920. Zu diesem Zeitpunkt verschieben sich
die im wesentlichen zylindrischen Seitenkanten 921 und 922 des
Sitzkissens 920 in Bezug auf die Seitenrahmen 42 und 43 nach
innen, so dass das Sitzkissen 920 durch Druck des Lehnenrahmens 30 und
des Lehnenkissens 910 niedergedrückt wird. Als Folge wird der
Lehnenrahmen 30 in einen Zustand geklappt, in dem er von
dem Sitzrahmen 40 umgeben ist.
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Folglich
beträgt
die gesamte Dicke des Sitzes 10 im zusammengeklappten Zustand
nicht der Dicke des Sitzkissens, das aus dem Sitzrahmen 40 und
dem Sitzkissen 920 aufgebaut ist plus der Dicke der Sitzlehne,
die aus dem Lehnenrahmen 30 und dem Lehnenkissen 910 aufgebaut
ist, sondern die Dicke kann innerhalb nahezu der gleichen Dicke
wie der Dicke des Sitzkissens oder der Sitzlehne alleine liegen.
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Wenn
der Sitz seinen Zustand aus dem zusammengeklappte Zustand, wie er
in 2 dargestellt ist, zu dem im Gebrauch wie in 1 dargestellt
ist, ändert,
wird umgekehrt wie oben die Sitzlehne nach hinten aufgerichtet.
Dann bewegt sich jedes Element entsprechend in der umgekehrten Richtung.
Wenn die Achsen 68 und 69, die in die bogenförmigen Langlöcher 22a und 23a eingeführt sind,
eine vorderen Position in den bogenförmigen Langlöchern 22a und 23a erreichen,
drücken
die Achsen 68 und 69 die Verriegelungsplatte 82 nach
oben und werden in die Aussparungsabschnitte 82c und 82c der
Verriegelungsplatte 82 mit Hilfe der Federkraft der Sprungfedern 83 und 83 geführt und
verriegelt. Da die entsprechenden Achsen 68 und 69 an
den Anschlagplatten 86 und 86 in diesem Zustand
anliegen, ist der Sitz stabil in einem Zustand gehaltert, in dem die
Sitzlehne, wie in 1 dargestellt, aufgerichtet
ist.
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Wie
es oben beschrieben wurde, ist gemäß dem Klappsitz der vorliegenden
Erfindung der Abstand zwischen den Innenseiten von Seitenrahmen,
die den Sitzrahmen bilden, derart angeordnet, dass er größer ist
als der Abstand zwischen den Außenseiten
von Seitenrahmen, die den Lehnenrahmen bilden und der Vorderendrahmen
des Sitzrahmens ist außerhalb
des oberen Endrahmens des Sitzrahmens positioniert, wenn der Sitzrahmen
und der Lehnenrahmen beim Zusammenklappen des Sitzes zueinander
gelangen und der Lehnenrahmen ist von jedem Seitenrahmen und dem
vorderen Endrahmen des Sitzrahmens umgeben, wenn der Sitz zusammengeklappt
ist, so dass der Sitz in einen Zustand zusammengeklappt werden kann,
in dem der Lehnenrahmen innerhalb dieser Rahmen des Sitzrahmens
positioniert ist.
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Folglich
beträgt
die gesamte Dicke des Sitzes im zusammengeklappten Zustand nicht
der Dicke des Sitzkissens plus der Dicke der Sitzlehne, sondern
sie kann innerhalb nahezu der gleichen Dicke wie der Dicke des Sitzkissens
oder der Sitzlehne alleine liegen, wodurch der Gepäckraum,
verglichen mit dem Fall der Verwendung eines herkömmlichen
Klappsitzes, vergrößert werden
kann.
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Während bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung mit einem gewissen Maß an Genauigkeit unter Bezugnahme
auf die Beschreibungen beschrieben wurde, sind offensichtliche Modifikationen
und Abänderungen
im Lichte der obigen Lehren möglich.
Der Umfang der Erfindung wird durch die folgenden Patentansprüche bestimmt.