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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein 1,2-kondensiertes Chinolinenantiomer,
dessen Herstellung, pharmazeutische Zusammensetzungen, die diese
Verbindung enthalten und die Verwendung dieser pharmazeutischen
Zusammensetzungen als Arzneimittel, sowie Behandlungsmethoden, bei
denen diese pharmazeutischen Zusammensetzungen verabreicht werden.
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Onkogene
kodieren häufig
Proteinkomponenten von Signalleitungsbahnen, die zur Stimulation
des Zellwachstums und der Mitogenese führen. Die Expression von Onkogenen
in Zellkulturen führt
zu einer Zelltransformation, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Zellen
zum Wachstum in Weichagar befähigt
sind und daß die
Zellen in Form dichter Foci wachsen, denen die Kontaktinhibition,
die nicht transformierte Zellen aufweisen, fehlt. Die Mutation bzw. Überexpression
bestimmter Onkogene ist häufig
mit Humankarzinomen assoziiert. Eine bestimmte Gruppe von Onkogenen,
die unter der Bezeichnung ras bekannt ist, wurde in Säugetieren,
Vögeln,
Insekten, Mollusken, Pflanzen, Pilzen und Hefen identifiziert. Die
Familie der Säugetier-ras-Onkogene
besteht aus drei Hauptmitgliedern („Isoformen"), nämlich
den H-ras-, K-ras- und N-ras-Onkogenen. Diese ras-Onkogene codieren
eng miteinander verwandte Proteine, die generisch unter der Bezeichnung p21ras bekannt sind. Sobald sich die mutierten
oder onkogenen Formen von p21ras an die
Plasmamembranen angeheftet haben, geben sie ein Signal zur Transformation
und zum unkontrollierten Wachstum maligner Tumorzellen. Zum Erwerb
dieses Transformationspotentials muß die Vorstufe des p21ras-Onkoproteins an dem in einem am Carboxyterminus
gelegenen Tetrapeptid befindlichen Cysteinrest enzymkatalysiert
farnesyliert werden. Inhibitoren des Enzyms, das diese Modi fikation
katalysiert, nämlich
Farnesyltransferase, verhindern daher das Anheften von p21ras an die Membran und blockieren das aberrante
Wachstum von mit ras transformierten Tumoren. Es ist daher fachlich
allgemein akzeptiert, daß Farnesylproteintransferaseinhibitoren
als Antikrebsmittel bei Tumoren, bei denen ras an der Transformation
beteiligt ist, sehr nützlich
sein können.
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Da
mutierte onkogene Formen von ras häufig bei vielen Humankarzinomen,
insbesondere bei über 50%
aller Fälle
von Dickdarm- und Bauchspeicheldrüsenkrebs, auftreten (Kohl et
al., Science, Band 260, 1834–1837,
1993), wurde vorgeschlagen, daß Farnesylproteintransferaseinhibitoren
gegen diese Arten von Karzinom äußerst nützlich sein
können.
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In
WO 97/16443, WO 97/21701, WO 98/40383 und WO 98/49157 sind 2-Chinolonderivate
beschrieben, die farnesyltransferaseinhibierende Wirkung zeigen.
Andere Chinolonverbindungen mit farnesyltransferaseinhibierender
Wirkung sind in WO 00/12498, 00/12499 und 00/47574 beschrieben.
WO 00/39082 beschreibt eine Klasse neuer 1,2-kondensierter Chinolin-
und Chinazolinverbindungen, die ein über Stickstoff oder Kohlenstoff
gebundenes Imidazol tragen und farnesylproteintransferaseinhibierende
Wirkung zeigen. Zu den in der letztgenannten Patentschrift beschriebenen
Verbindungen zählt
(±)-5-(3-Chlorphenyl)-α-(4-chlorphenyl)-α-(1-methyl-1H-imidazol-5-yl)tetrazolo[1,5-α]chinazolin-7-methanamin,
das in Form einer enantiomeren Mischung erhalten wurde. Die Anmelderin
hat die Mischung nun getrennt und gefunden, daß das (–)-Enantiomer verglichen mit
der enantiomeren Mischung besonders vorteilhafte pharmakologische Eigenschaften aufweist.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft somit pharmazeutische Zusammensetzungen,
die (–)-5-(3-Chlorphenyl)-α-(4-chlorphenyl)-α-(1-methyl-1H-imidazol-5-yl)tetrazolo[1,5-α]chinazolin-7-methanamin
oder ein pharmazeutisch unbedenkliches Additionssalz davon in einer
Menge von 50, 100, 300, 400 oder 600 mg und einen pharmazeutisch
unbedenklichen Träger
enthalten.
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Im
folgenden wird das obige (–)-Enantiomer
als die erfindungsgemäße Verbindung
bezeichnet.
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Die
erfindungsgemäße Verbindung
liegt im allgemeinen in im wesentlichen reiner Form vor, d.h. im
wesentlichen frei vom entgegengesetzten (+)-Enantiomer, und enthält beispielsweise
weniger als 5 Gew.-%, vorzugsweise weniger als 2 Gew.-% und vorteilhaft
weniger als 1 Gew.-% des letztgenannten Enantiomers.
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Die
obenerwähnten
pharmazeutisch unbedenklichen Säureadditionssalze
schließen
die therapeutisch wirksamen, nicht-toxischen Säureadditionssalzformen, die
von der erfindungsgemäßen Verbindung
gebildet werden können,
ein. Die letztgenannte Verbindung kann durch Behandeln der Basenform
mit einer geeigneten Säure
in ihre pharmazeutisch unbedenklichen Säureadditionssalze überführt werden.
Zu geeigneten Säuren zählen zum
Beispiel anorganische Säuren
wie Halogenwasserstoffsäuren,
z.B. Chlorwasserstoff- oder Bromwasserstoffsäure, Schwefelsäure, Salpetersäure, Phosphorsäure und ähnliche
Säuren,
oder organische Säuren
wie zum Beispiel Essigsäure,
Propansäure,
Hydroxyessigsäure,
Milchsäure,
Brenztraubensäure,
Oxalsäure,
Malonsäure, Bernsteinsäure (d.h.
Butandisäure),
Maleinsäure,
Fumarsäure, Äpfelsäure, Weinsäure, Zitronensäure, Methansulfonsäure, Ethansulfonsäure, Benzolsulfonsäure, p-Toluolsulfonsäure, Cyclaminsäure, Salicylsäure, p-Aminosalicylsäure, Pamoasäure und ähnliche
Säuren.
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Der
Ausdruck Säureadditionssalz
schließt
weiterhin die Hydrate und Solvate, die die erfindungsgemäße Verbindung
bilden kann, ein. Beispiele solcher Formen sind z.B. Hydrate, Alkoholate
und dergleichen.
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Der
Ausdruck „erfindungsgemäße Verbindung" soll im folgenden
auch immer die pharmazeutisch unbedenklichen Säureadditionssalze umfassen.
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Das
(–)-Enantiomer
gemäß der vorliegenden
Erfindung läßt sich
darstellen, indem man die in der obigen WO 00/39082 beschriebene
enantiomere Ausgangsmischung trennt. Die Trennung kann auf herkömmliche
Weise erfolgen, beispielsweise, durch Umsetzung mit einer geeigneten
chiralen Säure
wie (+)-6-Aminopenicillansäure,
D- oder L-Asparaginsäure,
(1S,3R)- oder (1R,3S)-Camphersäure, (1S)-
oder (1R)-10-Camphersulfonsäure,
Carbobenzyloxy-L-prolin, Cholsäure,
Dehydrocholsäure,
Desoxycholsäure,
(2S,3S)- oder (2R,3R)-Dibenzoylweinsäure, (2S,3S)- oder (2R,3R)-Diacetylweinsäure, (2S,3S)-
oder (2R,3R)-Weinsäure, (2S,3S)-
oder (2R,3R)-Ditoluoylweinsäure; 2,3:4,6-Di-O-isopropyliden-2-keto-L-gulonsäure, (+)-3,4-Dihydro-2H-1-benzopyran-2-carbonsäure, (R)-
oder (S)-4-(2-Chlorphenyl-2-hydroxy-5,5-dimethyl-1,3,2-dioxaphosphorinan-2-oxid,
D-Gluconsäure,
D- oder L-Glutaminsäure,
D-Isoascorbinsäure,
(S)- oder (R)-2-Hydroxypropansäure,
Lactobionsäure,
D- oder L-Mandelsäure, (R)-
oder (S)-Mandelsäure,
L-2-((4- Methoxyphenyl)sulfonyl)aminopentandisäure, L-2-((4-Methylphenyl)sulfonyl)aminopentandisäure, (S)-6-Methoxy-α-methyl-2-naphthalinessigsäure, (S)-2-(Phenylcarbamoyloxy)propansäure, (–)-Pinancarbonsäure, (R)- oder (S)-2-Pyrrolidon-5-carbonsäure oder
(R)-Thiazolidin-4-carbonsäure. Die
so erhaltenen Salzformen werden anschließend getrennt, beispielsweise
durch selektive oder fraktionelle Kristallisation, und das gewünschte Enantiomer
wird daraus mit Alkali freigesetzt.
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Bei
einem alternativen Verfahren zur Abtrennung der gewünschten
enantiomeren Form aus der Ausgangsmischung bedient man sich der
Flüssigchromatographie
unter Verwendung einer chiralen stationären Phase. Die enantiomerenreine
Form läßt sich
auch aus der entsprechenden enantiomerenreinen Form der geeigneten
Ausgangsmaterialien gewinnen, vorausgesetzt, die Umsetzung verläuft stereospezifisch.
Die enantiomerenreine Form kann auch ausgehend von einem geeigneten
racemischen Ausgangsmaterial erhalten werden, vorausgesetzt, die
Umsetzung verläuft
enantiospezifisch. Die enantiomerenreine Form läßt sich darstellen, indem man
zum Erhalt von diastereoisomeren Mischungen die enantiomere Ausgangsmischung
mit einem Enantiomer eines chiralen Mittels wie z.B. einer Säure oder
eines Säurechlorids
umsetzt, und die Mischung in reine Diastereoisomere trennt, beispielsweise
durch selektive oder fraktionelle Kristallisation oder unter Anwendung
von Flüssigchromatographie.
Das entsprechende Diastereoisomer kann dann zum gewünschten
Enantiomer gespalten werden. Die enantiomere Ausgangsmischung kann
nach den in der obigen WO 00/39082 beschriebenen Verfahren oder
wie hier noch ausführlicher
beschrieben dargestellt werden.
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Die
erfindungsgemäße Verbindung
und ihre pharmazeutisch unbedenklichen Säureadditionssalze verfügen über wertvolle
pharmakologische Eigenschaften, da sie eine Farnesylproteintransferase
(FPTase) hemmende Wirkung aufweisen, die im Vergleich zur der der
enantiomeren Ausgangsmischung überraschend wirkungsvoll
ist. So hat die letztgenannte Mischung eine IC50 FPTase hemmende
Wirkung von 1,1 nM, während
das (–)-Enantiomer
eine entsprechende Wirkung von 0,7 nM hat.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren zur Hemmung des anomalen
Wachstums von Zellen, darunter auch transformierten Zellen, durch
Verabreichung einer wirksamen Menge der erfindungsgemäßen Verbindung
in Form einer pharmazeutischen Zusammensetzung, die die erfindungsgemäße Verbindung
in einer Menge von 50, 100, 300, 400 oder 600 mg und einen pharmazeutisch
unbedenklichen Träger
enthält,
bereit. Anomales Wachstum von Zellen bezieht sich auf Zellwachstum,
das von normalen Regulationsmechanismen unabhängig ist (z.B. Verlust der
Kontaktinhibition). Dazu zählt
das anomale Wachstum von: (1) Tumorzellen (Tumoren), die ein aktiviertes
ras-Onkogen exprimieren; (2) Tumorzellen, in denen das ras-Protein
aufgrund einer onkogenen Mutation eines anderen Gens aktiviert ist,
(3) gutartigen und bösartigen
Zellen anderer proliferativer Krankheiten, bei denen eine aberrante
ras-Aktivierung stattfindet. Weiterhin wurde in der Literatur vorgeschlagen,
daß ras-Onkogene
nicht nur zum in-vivo-Tumorwachstum aufgrund einer direkten Auswirkung auf
das Tumorzellwachstum, sondern auch indirekt, nämlich durch Erleichterung einer
tumorindu zierten Angiogenese, beitragen (Rak. J. et al, Cancer Research,
55, 4575–4580,
1995). Mit einem pharmakologischen Angriff auf mutierte ras-Onkogene
könnte
daher möglicherweise
das Wachstum von festen Tumoren in vivo teilweise durch Hemmung
der tumorinduzierten Angiogenese unterdrückt werden.
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Die
vorliegende Erfindung stellt weiterhin ein Verfahren zur Hemmung
des Tumorwachstums durch Verabreichen einer wirksamen Menge der
erfindungsgemäßen Verbindung
in Form einer pharmazeutischen Zusammensetzung, die die erfindungsgemäße Verbindung
in einer Menge von 50, 100, 300, 400 oder 600 mg und einen pharmazeutisch
unbedenklichen Träger
enthält,
an ein einer solchen Behandlung bedürftiges Lebewesen, z.B. ein
Säugetier
(und insbesondere einen Menschen), bereit. Insbesondere stellt die
vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Hemmung des Wachstums von
Tumoren, die ein aktiviertes ras-Onkogen exprimieren, durch Verabreichung
einer wirksamen Menge der erfindungsgemäßen Verbindung in Form einer
pharmazeutischen Zusammensetzung, die die erfindungsgemäße Verbindung
in einer Menge von 50, 100, 300, 400 oder 600 mg und einen pharmazeutisch
unbedenklichen Träger
enthält,
bereit. Zu Tumoren, die gehemmt werden können, zählen beispielsweise Lungenkrebs
(z.B. Adenokarzinom einschließlich
nicht-kleinzelligem Lungenkrebs), Bauchspeicheldrüsenkrebs
(z.B. Bauchspeicheldrüsenkarzinome
wie zum Beispiel exokrines Bauchspeicheldrüsenkarzinom), Dickdarmkrebs
(z.B. Kolorektalkarzinome, wie zum Beispiel Kolon-Adenokarzinom
und Kolonadenom), hämatopoetische
Tumore der Lymphwege (z.B. akute lymphatische Leukämie, B-Zellen-Lymphom,
Burkitt-Lymphom), myeloische Leukämien (zum Beispiel akute myeloische
Leukämie (AML)),
Schilddrüsenfollikelkrebs,
Myelodysplasie-Syndrom (MDS), Tumore mesenchymalen Ursprungs (z.B. Fibrosarkome
sowie Rhabdomyosarkome), Melanome, Teratokarzinome, Neuroblastome,
Gliome, gutartige Hauttumore (z.B. Keratoakanthome), Brustkrebs
(z.B. fortgeschrittener Brustkrebs), Nierenkrebs, Ovarialkarzinom,
Blasenkrebs sowie Epidermiskrebs, was jedoch keine Einschränkung darstellen
soll.
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Die
vorliegende Erfindung könnte
auch ein Verfahren zur Hemmung sowohl gutartiger als auch bösartiger
proliferativer Krankheiten bereitstellen, bei denen ras-Proteine
aufgrund einer onkogenen Mutation in Genen aberrant aktiviert werden,
wobei diese Inhibierung dadurch erzielt wird, daß man einem Patienten, der solch
einer Behandlung bedarf, eine pharmazeutische Zusammensetzung gemäß den Ansprüchen verabreicht.
Zum Beispiel könnten
die gutartige proliferative Erkrankung Neurofibromatose oder Tumore,
bei denen ras aufgrund einer Mutation oder Überexpression von Tyrosinkinase-Onkogenen aktiviert
wird, durch eine pharmazeutische Zusammensetzung gemäß den Ansprüchen gehemmt
werden.
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Die
erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zusammensetzungen können
für andere
therapeutische Zwecke verwendet werden, beispielsweise:
- a) die Sensibilisierung von Tumoren gegenüber Strahlentherapie durch
Verabreichung der erfindungsgemäßen Verbindung
vor, während
oder nach der Bestrahlung des Tumors zur Krebsbehandlung, beispielsweise
wie in WO 00/01411 beschrieben;
- b) die Behandlung von Athropathien wie rheuma toider Arthritis,
Osteoarthritis, Arthritis juvenilis, Gicht, Polyarthritis, Arthritis
psoriatica, Spondylitis ankylosans und systemischem Lupus erythematosus,
beispielsweise wie in WO 00/01386 beschrieben;
- c) die Inhibierung der Proliferation glatter Muskelzellen einschließlich vaskulärer proliferativer
Erkrankungen, Artherosklerose und Restenose, beispielsweise wie
in WO 98/55124 beschrieben;
- d) die Behandlung von entzündlichen
Leiden wie Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, allergischer Rhinitis, Graft-versus-Host-Reaktion,
Konjunktivitis, Asthma, ARDS, Behçet-Krankheit, Transplantatabstoßung, Urtikaria,
allergische Dermatitis, Alopecia areata, Skleroderm, Exanthem, Ekzem,
Dermatomyositis, Akne, Diabetes, systemischem Lupus erythematosus,
Kawasaki-Krankheit, multiple Sklerose, Emphysem, zystischer Fibrose
und chronischer Bronchitis;
- e) die Behandlung von Endometriose, Uterusfibrom, dysfunktionellen
Uterusblutungen und Endometriumhyperplasie;
- f) die Behandlung von okularer Gefäßneubildung einschließlich einer
Vaskulopathie der Gefäße in der
Netz- und Aderhaut;
- g) die Behandlung von auf heterotrimere G-Protein-Membranfixierung
zurückzuführenden
Erkrankungen einschließlich
Krankheiten, die mit den folgenden biologischen Funktionen bzw.
Erkrankungen in Zusammenhang stehen: Geruchssinn, Geschmackssinn,
Licht, Wahrnehmung, Neurotransmission, Neurodegeneration, Funktion
der endokrinen und exokrinen Drüsen,
autokrine und parakrine Regulierung, Blutdruck, Embryogenese, Virusinfektionen,
immunologische Funktionen, Diabetes, Obesitas;
- h) die Inhibierung der viralen Morphogenese, beispielsweise
durch Inhibieren der Prenylierungs- oder der Postprenylierungsreaktionen
eines viralen Proteins wie z.B. des Large Delta Antigens des Hepatitis-D-Virus,
und die Behandlung von HIV-Infektionen;
- i) die Behandlung von polyzystischen Nieren;
- j) die Unterdrückung
der Induktion von induzierbarem Stickstoffmonoxid einschließlich von
durch Stickstoffmonoxid oder Cytokinen vermittelten Krankheiten,
septischem Schock, der Inhibierung von Apoptose und der Inhibierung
von durch Stickstoffmonoxid bewirkter Zytotoxizität
- k) die Behandlung von Malaria.
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Die
vorliegende Erfindung offenbart daher eine pharmazeutische Zusammensetzung
zur Verwendung bei der Behandlung eines oder mehrerer der obenerwähnten Zustände.
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Zur
Behandlung der obigen Zustände
können
die erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zusammensetzungen vorteilhaft in Kombination mit einem oder mehreren
Antikrebsmitteln, beispielsweise ausgewählt aus Platinkoordinationsverbindungen,
zum Beispiel Cisplatin oder Carboplatin, Taxanverbindungen, zum
Beispiel Paclitaxel oder Docetaxel, Camptothecinverbindungen, zum
Beispiel Irinotecan oder Topotecan, Vincaalkaloiden mit Antitumorwirkung,
zum Beispiel Vinblastin, Vincristin oder Vinorelbin, Nukleosidderivaten
mit Antitumorwirkung, zum Beispiel 5-Fluoruracil, Gemcitabin oder
Capecitabin, Stickstofflost oder Nitrosoharnstoff-Alkylierungsmitteln,
zum Beispiel Cyclophosphamid, Chlorambucil, Carmustin oder Lomustin,
Anthracyclinderivaten mit Antitumorwirkung, zum Beispiel Daunorubicin,
Doxorubicin oder Idarubicin, HER2-Antikörpern, zum Beispiel Trastzumab,
und Podophyllotoxinderivaten mit Antitumorwirkung, zum Beispiel
Etoposid oder Teniposid, und Antiöstrogenmitteln einschließlich Östrogenrezeptorantagonisten
oder selektiven Östrogenrezeptormodulatoren,
vorzugsweise Tamoxifen, oder alternativ dazu Toremifen, Droloxifen,
Faslodex und Raloxifen, oder Aromataseinhibitoren wie Exemestan,
Anastrozol, Letrazol und Vorozol, zur Anwendung gelangen.
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In
Anbetracht ihrer nützlichen
pharmakologischen Eigenschaften lassen sich die vorliegenden pharmazeutischen
Zusammensetzungen als verschiedene pharmazeutische Darreichungsformen
formulieren.
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Zur
Herstellung der erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zusammensetzungen wird die gegebene Menge der Verbindung in Basen-
oder Säureadditionssalzform
als Wirkstoff innig mit einem pharmazeutisch unbedenklichen Träger abgemischt,
wobei dieser Träger
je nach der erwünschten
Darreichungsform verschiedenste Formen annehmen kann. Diese pharmazeutischen
Zusammensetzungen liegen erwünschterweise
in einer Einzeldosisform vor, die sich vorzugsweise für die orale,
rektale oder perkutane Verabreichung oder für die Verabreichung durch parenterale
Injektion eignet. Zum Beispiel kann bei der Herstellung von Zusammensetzungen
in Oraldosisform ein beliebiges übliches
pharmazeutisches Medium wie zum Beispiel Wasser, Glykole, Öle, Alkohole
und dergleichen bei flüssigen
Oralpräparaten
wie Suspensionen, Sirupen, Elixieren und Lösungen, oder feste Träger wie
Stärken,
Zucker, Kaolin, Gleitmittel, Bindemittel, Sprengmittel und dergleichen bei
Pulvern, Pillen, Kapseln und Tabletten verwendet werden. Aufgrund
ihrer leichten Verabreichbarkeit stellen Tabletten und Kapseln die
vorteilhafteste Einzeldosisform zur oralen Verabreichung dar, wobei
natürlich
feste pharmazeutische Träger
verwendet werden. Für
Parenteralia umfaßt
der Träger üblicherweise
größtenteils steriles
Wasser, obwohl auch andere Bestandteile aufgenommen werden können, zum
Beispiel um die Löslichkeit
zu unterstützen.
So lassen sich zum Beispiel Injektionslösungen herstellen, bei denen
der Träger
Kochsalzlösung,
Glucoselösung
oder eine Mischung von Kochsalz- und Glucoselösung umfaßt. Auch lassen sich Injektionssuspensionen
herstellen, bei denen geeignete flüssige Träger, Suspendiermittel und dergleichen
verwendet werden können.
Bei den Zusammensetzungen, die sich für die perkutane Verabreichung
eignen, umfaßt
der Träger
gewünschtenfalls
ein Penetriermittel und/oder ein geeignetes Netzmittel, gewünschtenfalls
in Kombination mit kleinen Mengen an beliebigen Zusatzstoffen, die
keine wesentliche Schadwirkung auf die Haut ausüben. Diese Zusatzstoffe können die
Verabreichung an die Haut erleichtern bzw. bei der Herstellung der
gewünschten
Zusammensetzungen nützlich
sein. Diese Zusammensetzungen lassen sich auf unterschiedliche Weise
verabreichen, z.B, als Transdermalpflaster, als Aufgußmittel
oder als Salbe.
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Besonders
vorteilhaft ist es, die genannten pharmazeutischen Zusammensetzungen
zur leichten Verabreichung und Gleichmäßigkeit der Dosierung in Einzeldosisform
zu formulieren. Der Ausdruck Einzeldosisform bedeutet im Zusammenhang
mit der vorliegenden Beschreibung bzw. den vorliegenden Ansprüchen physikalisch
getrennte Einheiten, die sich als Einheitsdosen eignen, wobei jede
Dosis eine vorbestimmte Menge Wirkstoff enthält, die so berechnet ist, daß gemeinsam
mit dem erforderlichen pharmazeutischen Träger die gewünschte therapeutische Wirkung
eintritt. Solche Einzeldosisformen sind zum Beispiel Tabletten (inklusive Tabletten
mit Bruchkerbe oder Filmtabletten), Kapseln, Pillen, Pulverbriefchen,
Oblaten, Injektionslösungen oder
-suspensionen, Teelöffel,
Eßlöffel und
dergleichen, sowie deren abgeteilte Mehrfache.
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Dem
Fachmann sollte es leichtfallen, die wirksame Menge aufgrund der
oben dargestellten Testergebnisse zu bestimmen. Im allgemeinen wird
angenommen, daß eine
wirksame Menge im Bereich von 0,01 mg/kg bis 100 mg/kg Körpergewicht,
insbesondere von 0,05 mg/kg bis 10 mg/kg Körpergewicht liegt. Einem Erwachsenen
verabreicht man im allgemeinen eine Tagesdosis von 10 bis 600 mg,
vorteilhaft 50 bis 500 mg und insbesondere 100 bis 400 mg Wirkstoff,
wobei Dosen von 200 oder 300 mg besonders bevorzugt sind. Es kann günstig sein,
die erforderliche Dosis in Form von zwei, drei, vier oder mehr Teildosen
in geeigneten über
den Tag verteilten Zeitabständen
zu verabreichen. Diese Teildosen können als Einzeldosisformen
formuliert sein; besonders bevorzugt sind Dosiseinheiten, die 50
mg, 100 mg oder 300 mg Wirkstoff enthalten.
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Die
folgenden Beispiele sind zur Veranschaulichung gedacht.
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Experimenteller
Teil
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Im
folgenden Text bedeutet „THF" Tetrahydrofuran, „DIPE" Diisopropylether
und „EtOAc" Essigsäureethylester.
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Beispiel
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a)
Darstellung von Zwischenprodukt (2)
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Eine
Mischung von wie in WO 98/49157 beschrieben hergestelltem 6-(4-Chlorbenzoyl)-4-(3-chlorphenyl)-2(1H)-chinazolinon
(Zwischenprodukt 1) (0,0506 mol) in POCl3 (100
ml) wurde 1 Stunde lang unter Rühren auf
Rückfluß erhitzt.
Das Lösungsmittel
wurde zur Trockne abgedampft. Der Rückstand wurde mehrmals in CH2Cl2 aufgenommen.
Das Lösungsmittel
wurde zur Trockne abgedampft. Der Rückstand wurde in CH2Cl2 aufgenommen.
Die Mischung wurde auf Eis/NH4OH gegossen.
Die organische Phase wurde abgetrennt, getrocknet (MgSO4)
und filtriert, und das Lösungsmittel
wurde zur Trockne abgedampft. Der Rückstand (24,2 g) wurde aus
CH3CN kristallisiert. Der Niederschlag wurde
abfiltriert und getrocknet, wodurch man 19,8 g Zwischenprodukt (2)
(94%) erhielt, Schmp. 152°C.
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b)
Darstellung von Zwischenprodukt (3)
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Eine
Lösung
von n-Butyllithium in Hexan (1,6 M) (90 ml) wurde bei –70°C unter einem
N
2-Strom tropfenweise zu einer Mischung
von 1-Methylimidazol (0,144 mol) in THF (120 ml) gegeben. Die Mischung
wurde 15 Minuten lang bei –70°C gerührt. Chlortriethylsilan
(0,148 mol) wurde bei –70°C zugetropft,
und die Mischung wurde 15 Minuten lang bei dieser Temperatur gerührt. Es
wurde tropfenweise mit einer Lösung
von n-Butyllithium in Hexan (1,6 M) (80 ml) versetzt. Die Mischung
wurde 15 Minuten lang bei –70°C gerührt. Eine
Mischung von Zwischenprodukt (2) (0,0822 mol) in THF (300 ml) wurde
zugetropft. Die Mischung wurde 1 Stunde lang bei –70°C gerührt, hydrolysiert,
mit EtOAc extrahiert und dekantiert. Die organische Phase wurde
getrocknet (MgSO
4) und filtriert, und das
Lösungsmittel
wurde abgedampft. Der Rückstand
wurde durch Säulenchromatographie
an Kieselgel aufgereinigt. Die reinen Fraktionen wurden gesammelt
und das Lösungsmittel
wurde abgedampft, wodurch man 24,9 g (61%) Zwischenprodukt (3) erhielt.
- c) Eine Mischung von Zwischenprodukt (3) (0,0061
mol) und Natriumazid (0,0079 mol) in N,N-Dimethylacetamid (DMA)
(20 ml) wurde 18 Stunden lang bei 50°C gerührt. Die Mischung wurde auf
Raumtemperatur abgekühlt
und in Eiswasser gegossen. Der Niederschlag wurde abfiltriert, gründlich mit
H2O gewaschen und in CH2Cl2 aufgenommen. Die organische Lösung wurde
getrocknet und filtriert, und das Lösungsmittel wurde abgedampft.
Der Rückstand
wurde aus CH3CN/DIPE kristallisiert. Der
Niederschlag wurde abfiltriert und getrocknet, wodurch man 2,3 g
(75%) (±)-5-(3-Chlorphenyl)-α-(4-chlorphenyl)-α-(1-methyl-(1H)-imidazol-5-yl)tetrazolo[1,5-α]chinazolin-7-methanol (Zwischenprodukt
4) erhielt; Schmp. 232–233°C.
- d) Eine Mischung von Zwischenprodukt (4) (0,0573 mmol) und Sulfonylharnstoff
(300 g) wurde 5 Stunden lang bei 160°C gerührt und anschließend abgekühlt. Es
wurde mit Eiswasser und dann mit Methylenchlorid versetzt, und die
Mischung wurde über
Celite filtriert. Die organische Phase wurde abgetrennt, getrocknet (MgSO4) und filtriert, und das Lösungsmittel
wurde zur Trockne abgedampft. Der Rückstand wurde durch Säulenchromatographie
an Kieselgel aufgereinigt. Die reinen Fraktionen wurden gesammelt
und das Lösungsmittel
wurde abgedampft, wodurch man 7,5 g (26%) (±)-5-(3-Chlorphenyl)-α-(4-chlorphenyl)-α-(1-methyl-(1H)-imidazol-5-yl)tetrazolo[1,5-α]chinazolin-7-methanamin
(Zwischenprodukt 5) erhielt.
- e) Zwischenprodukt (5) wurde in seine Enantiomere getrennt und
durch Säulenchromatographie
an Chiralpak ADA (Laufmittel: Hexan/EtOH 50/50; 15–35 μm) gereinigt.
Die reinen ersten (A) Fraktionen wurden gesammelt und das Lösungsmittel
wurde abgedampft, wodurch man 3,3 g eines Rückstands erhielt, der aus CH3CN/DIPE kristallisiert wurde. Der Niederschlag
wurde abfiltriert und getrocknet, was 2,55 g (–)5-(3-Chlorphenyl)-α-(4-chlorphenyl)-α-(1-methyl-(1H)-imidazol-5-yl)tetrazolo[1,5-α]chinazolin-7-methanamin
(Verbindung 1) lieferte [α] 20 / D = –7,16° (c = 5 mg/ml
MeOH); Schmp. = 178–180°C; 1H-NMR
(DMSO, 400 MHz) δ in ppm:
8,73 (d, J = 8,6 Hz, 1H), 8,38 (dd, J = 8,6 Hz, J = 1,5 Hz, 1H);
7,74–7,67
(m, 3H); 7,64 (s, 1H; 7,62–7,56
(m, 2H); 7,40 (d, J = 8,6 Hz, 2H); 7,21 (d, J = 8,6 Hz, 2H); 5,93
(s, 1H), 3,43 (s, 3H); 3,40 (s, breit, 2H); MS (Elektrospray, pos.
Modus OR = 50 V) m/z: 501–505
(M+H)+; 473–477,
391–395,
83; Anal. (C25H18Cl2N8) C ber. 59,89, gef. 59,71, H ber. 3,62, gef.
3.52, N ber. 22,35, gef. 22,17. Gemäß HPLC (Chiralpak RD® 10 μm Laufmittel
Hexan/Ethanol 50/50) enthält
diese Verbindung weniger als 0,5 Gew.-% an (+)-Enantiomer.
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Die
zweiten (B) Fraktionen wurden gesammelt und eingedampft, wodurch
man 3,3 g eines Rückstands erhielt,
der aus CH3CN/DIPE kristallisiert wurde.
Der Niederschlag wurde abfiltriert und getrocknet, was 2,6 g (+)-5-(3-Chlorphenyl)-α-(4-chlorphenyl)-α-(1-methyl-(1H)-imidazol-5-yl)tetrazolo[1,5-α]chinazolin-7-methanamin (Verbindung
2) lieferte, [α] 20 / D =
+5,9° (c
= 5 mg/ml MeOH). Gemäß HPLC (Chiralpak
AD® 10 μm Laufmittel Hexan/Ethanol
50/50) enthält
diese Verbindung 4 Gew.-% an (–)-Enantiomer.
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C. Pharmakologisches Beispiel
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Beispiel C: „In-vitro
Assay der Farnesylproteintransferase-Hemmung"
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Ein
in-vitro-Assay zur Inhibierung von Farnesylproteintransferase wurde
im wesentlichen wie in WO 98/40383, Seiten 33–34 beschrieben durchgeführt.
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Beispiel C.2: „Phänotyp-Reversionsassay
von mit ras transformierten Zellen"
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Der
Phänotyp-Reversionsassay
von mit ras transformierten Zellen wurde im wesentlichen wie in
WO 98/40383, Seiten 34–36
beschrieben durchgeführt.
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Beispiel C.3: „Farnesylproteintransferase-Hemmtest
an sekundären
Tumoren"
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Der
Farnesylproteintransferase-Hemmtest an sekundären Tumoren wurde im wesentlichen
wie in WO 98/40383, Seite 37 beschrieben durchgeführt.
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D. Beispiele für Zusammensetzungen:
Filmtabletten (nur zur Veranschaulichung, aber nicht Teil der Erfindung)
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Herstellung des Tablettenkerns
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Eine
Mischung von 100 g der erfindungsgemäßen Verbindung, 570 g Lactose
und 200 g Stärke
wird gut vermischt und anschließend
mit einer Lösung
von 5 g Natriumdodecylsulfat und 10 g Polyvinylpyrrolidon in ungefähr 200 ml
Wasser befeuchtet. Die nasse Pulvermischung wird gesiebt, getrocknet
und nochmals gesiebt. Dann versetzt man mit 100 g mikrokristalliner
Cellulose und 15 g hydriertem Pflanzenöl. Das Ganze wird gut vermischt
und zu Tabletten verpreßt,
wodurch man 10.000 Tabletten zu je 10 mg einer Verbindung der Formel
(I) erhält.
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Überziehen
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Eine
Lösung
von 10 g Methylcellulose in 75 ml denaturiertem Ethanol wird mit
einer Lösung
von 5 g Ethylcellulose in 150 ml Dichlormethan versetzt. Dann versetzt
man mit 75 ml Dichlormethan und 2,5 ml 1,2,3-Propantriol. Man schmilzt
10 g Polyethylenglykol und löst
in 75 ml Dichlormethan. Diese Lösung
wird zu der obengenannten Lösung
zugegeben, wonach man mit 2,5 g Magnesiumoctadecanoat, 5 g Polyvinylpyrrolidon
und 30 ml konzentrierter Farbsuspension versetzt und das Ganze homogenisiert.
Die Tablettenkerne werden in einem Dragierapparat mit der so erhaltenen
Mischung überzogen.